1831 / 41 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ertiptische Schiefe, wahrend von da ab rechts und links die Ro⸗ kationen immer excentrischer werden, bis zu den parabolischen Ul⸗ trabahnen Von dieser Stellung aus findet er, daß Frankreich zu einer wahren Freiheit nicht gelangen koͤnne, so lange es den Begriff der Verfassung ganz in dem der Reichs⸗Verfassung fuͤr erschöpthält, so lange es immer nur an der Spitze seines

Staatsgebäͤudes zimmert, die von den platten Bleidaͤchern des

republikanischen Terrorismus bis zu dem schiefen Thurm der Napoleonischen Alleinherrschaft durch alle Formen hindurch egangen, waͤhrend Kommunal⸗ und Provinzialverfassungen, oͤffent⸗ 3 sücer Unterricht und Freiheit der Verwaltung durch Unabsetzbar⸗ keit der Beamten dagegen nur als Nebensache, ja letztere sogar

als ein unvereinbarer Hemmschuh erscheinen; von hier aus haͤlt er den esprit, der in den Franzoͤsischen Kammern glaͤnzt und nahe und fern die Augen besticht, allein nicht fuͤr hinlaͤnglich, um Alles zu 552 und meint, er habe nur zu oft von wahrer Regierungskunst hinweggefuͤhrt; von hier aus ist er auch mit den sogenannten Doctrinairs bei aller Achtung, die er ihnen zollt, nicht einverstanden, weil sie ihm zu mathematisch, regelrecht und abstrakt sind und diese Abstraction endlich nur dahin fuͤhrt, die Köpfe und die Thaler zu zaͤhlen, nach der Zahl alle Dinge ent⸗

scheiden zu wollen, den Koͤnig nur fuͤr den dritten Begriff zu den

wei Begriffen der beiden Kaäͤmmern zu halten und die Theilung er Gewalten in dem anatomischen Auseinanderschneiden des Zu⸗ sammengehoͤrigen zu suchen. Auf der andern Seite behauptet er, von demselben Standpunkte aus, in welchem er das gottliche Recht der Obrigkeit mit einer eben so heiligen Pflicht gegen das Volk unzertrennlich verbunden erblickt, das Revolutionniren habe diesmal von oben angefangen, und indem der Regent aus dem Kreise des Rechts und der gesetzlichen Entwickelung herausgetre⸗ ten sey, hahe er den Ausgang in die Haͤnde der bioßen Gewalt gelegt und sich deren Entscheidung preisgegeben; oder er zeigt von hier aus den Urheber der Restaurationslehre in seiner Bloͤße: oder exrzuͤchtigt die aristokratische Neigung zu ruͤckgaͤngigen Bewegungenin Sis Hoͤrigkeits⸗,Zwangs und Bannrechts⸗Verhaͤltnisse mit scharfen Geizelhieben. Bei allem Interesse fuͤr fremde Eigenthuͤmlichkeit, bei aller Achtung fuͤr das, was sie Großes und Schoͤnes darbie⸗ eket, bei dankbarem Anerkenntniß Franzoͤsischer Zuvorkommenheit boert er doch nie auf, ein Heutscher und ein Preuße zu seyn. Fern von Nachbeterei, vgengeggeich fuͤr Verblendung durch Fran⸗ Uättschen écjlat, in dem Gefuühl der Ueberlegenhbeit Deutscher Bil⸗ dung und des Werths der vaterlaͤndischen Einrichtungen, weiß er Abnen, wo es die Gelegenheit giebt, mit Bescheidenheit und Sach⸗ kenntniß, gebuͤhrende Gerechtigkeit zu verschaffen; wo ihm aber er große Gollath Feangche Anmhmnung und Eitelkeit allzu AKbermuͤthig in den Weg tritt, stellt er sich ihm keck mit der Schleu⸗ der entgegen, und nicht, zuruͤckgehalten durch den Knuͤppeldamm

Fhes Feeesssäsch, greift er ihn von der schwachen Seite phili⸗ 8 n

wisteuheit uber das Ausland an und verbluͤfft ihn. Moͤchte der Duͤnkel, der da meint, daß andere Voͤlker nichts Bes⸗ setes zu thun haͤtten, als, nach dem Ausdruck des Verfassers, sich in der Franzoͤsischen Streck⸗-Anstalt die Glieder brechen und ETe heilen zu lassen, uͤberall, wo er sich geltend richtig beürtheilt wird, solche Vertreter finden;! Selbst die 1 Saeg der Kraft, Uebereinstimmung und Maͤßigung, wo⸗ durch sich der Pariser Volks⸗Aufstand in den drei Tagen aus⸗ Ftehäet bar⸗ hindert ihn nicht, auch an diese Begebenheit den aaß stab des christlichen und vaterlaͤndischen Sinnes, in folgen⸗ der Stelle, anzulegen. „Wenn ich Zeitraͤume der Weltgeschichte vetrachte, wo wentg oder nichts geschah und das Menschengeschlecht fellglch zu Boden sank, oöber wenn Leute (wie G. und H.) mit der Koͤnkordien Formel in der Hand erweisen, der Mensch sey ein Stock oder ein Klotz und fhunk oder wolle auch nie das geringste HGute thun, so weiß und kühle ich, daß Freiheit, Kraft und Wil⸗ . len im Menschen ist und er bavon Gebrauch machen soll. Hoͤre ich dagegen (wie Letzt in Peeic das ungemessenste Lobpreisen des eigenen Thuns, ohne alle Bezlehung auf Gott und Vorsehung, so rgreift mich das brhasfe he uchl der eigenen Nichtigkeit and das Bedürfziß einer götrlichen Gnade und Erlbsung. Es ist dies Dopvelgefühl teich a⸗ natuͤrlich und nothwendig und gcht keine weges aus bloßem Widerspruchsgeist hervor. Aber S.adhvgesehen von diesem christlichen Standpunkr kann man den Pari⸗ fern welche meinen, daß seit Erschaffung der Welt mit ihren kctten Thoten nichts 1“ sey) entgegnen, der Wahl⸗ spluch: Mit Gott, fuͤr Koͤnig und Vaterland (und Alles, 7. sich daran reihte) sey doch gebßer, als der Spruch: mit der Charte, gegen den Koͤnig, zur Rettung des Vaterlands. Drum: Suum cuique, und Gott die Ehre!“ Schließlich koͤnnen wir nicht umhin, noch eine andere Stelle unseres Verfassers auf ihn selbst anzuwenden und zu sagen: In

noch recht oft in der Ausuͤbung dieses Berufs ri.n 8

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Freiheitshelden, wie Demosthenes, nicht mehr zu dem engen Kreis e sprechen, sondern Weisheit und Thorheit, auf den

Europa uͤberfliegt, von Millionen gehoͤrt, wiederholt, bewundert

des Geistigen uͤber das Materielle dem Einschleichen des Boͤsen Thuͤr und Thor oͤffnet, da sind Maͤnner, wie er, so berufen als verpflichtet, als ein geistiges Heer, neben unsern leiblichen Soldaten, in die Schranken zu treten und das Uebel, welches nicht ausgerottet werden kann,

wenigstens bezaͤhmen und bannen zu helfen. Moͤchten wir jiti⸗

E“ Koͤnigliche Schauspiele. Mittwoch, 9. Febr. Im Opernhause: von Orleans, romantische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen. (Frl. v. Hagn: Johanna, als Gastrolle.) Im Schauspielhause: 1) L'amour et la vaison, co- médie en 1 acte. en 2 parties. KReodHdDßzniastaͤdtisches Theater. Mittwoch, 9. Febr. Die Italiaͤnerin in Algier, komi⸗ sche Oper in 2 Akten; Musik von Rossini. (Dlle. Haͤhne vom K. K. Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien: Isabella, als erste Gastrolle.) 1

che Gegner, maͤchte Preußen uͤberall, wo es un⸗

8. Den 8. Februar 1831.

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St.-Schuld-Sch. 87 ½ 87 ½ [Ostpr. Pfandbrtf. 95 Pr. Engl. Anl. 18 97 ¾ Pomm. Pfandbrf. Pr. Engl. Anl. 22 95 Kur- u Neum do. Pr. Engl. O bl. 30 80 ½ 79 8 [Schlesische do. 4 103 ½ Kurm.Ob. m.] C. 87 Rkst. C. d K.-u. N. 56 Neum -Int Sch. d. 87 Z.-Seh. d. K.- u. N. Berl. Stadt-Ob. 90 ass Königsbg. do. s ha Hbinger do. 92 ½ Holl. vollw. Duk. Hanz. do. in Th. 36 ½ Neue dito Westpr. Pfdb. 92 ½ Friedeichsd'or. Grofshz. Pos. do. 91⅔ Disconto’.

Wechsel- Cours.

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Annwterdam . 1 Kurz dito 1 2 HMt. Hamburg. - Kurz 1111“ 2 Mt. London.. 3 Mt. grig . ... 2 Mt.

Wien in 20 Xr. 2 Mt. Augsburg . 2 Mt. Breslau.. 2 Mt. EI...... 8 Tage Frankfuart 6. M. W2Z2ZZ2... 2 Mt. Petersburg AA. . 3 Woch. Wartztehau Kurz

111.“ London, 29. Januar. roc. Cons. 80 5. ¾. Russ. 92 ¼. . Port. 43 ½. Dän. 60 ½. Bras. 55 ½.

lumb. 18. 19.

Mex. 35 ½. 36.

8

Berichtigung. In der Beilage zum gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung, S. 325, Sp. 2, 3. 18 v. u. st. „Dich⸗ tungen“ l. „Rich

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1. Hierbei Nr. 6 des Allgemeinen Anzeigers.

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Nachschrift.

einer Zeit, wo Volksverfuͤhrer, wie der Gerber Kleon, und aͤchte

So eben (halb 5 Uhr Nachmittags) kommen uns noch die Pariser Blaͤtter vom 1. u. 2. Febr.

zu, welche jedoch nichts ausgezeichnet Bemerkenswerthes enthalten. Die Cours⸗Notirungen sind wie folgt:

Paris, 1. Febr. 5proc⸗ Paris, 2. Febr.

Rente pr. compt. 93. 70. 30. 5proc. Nrapol. pr. compt. 63. fin cour. 63. 25. 5proc. Span. Rente perp. 44. 5proc. Rente pr. compt. 93. 15. sin cour. 93. 25. Zproc. pr. compt. 60. 80. fin cour. 60. 90.

fin cour 93. 80. 3proc. pr. compt. 61. 20. fin cour. 61.

Sproc. Neapol. pr. compt. 63. 15. sin cour. 63. 25. 5 roc. Span. 46 ½.

Frankfurt a. M., 5. Febr. Oesterr. 5proc. Metall. 9125. 9177. 4proc. 79 ¼. 79 ⅞. 2 proc. 45 ¾. 1proc. 20 ½. B. Bank⸗ Actien 1213. 1240. Part.⸗Obl. 117 ¾. Loose zu 100 Fl. 170 ¾. B. 8 I

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chwingen der oͤffentlichen Blaͤtter, in wenigen Tagen ganz

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und verdammt wird, wo diese unermeßliche Mehrung der Gewalt mit ihrem Segen aber auch

Die Jungfrau

2) Jeune et vieille, vaudeville nourveau

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88 Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Couir.) Zf. MBrief.] eid.

8 8 einschließlich des Nachtrags von 1806 1810 bis zum Jahrn

Brief. eld.

Auswärtige Börsen 11““

Span. 164¼. ½. Griech. Co-

tungen“ und S. 328, Sp. 1, 3. 13

v. u. I. „Gleichheit” st. „Freiheta"ʒ. 5 988

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han vis 2 Kronik des TDage es ;

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem an Allerhoͤchstihrem Hofe residirenden Koͤnigl. Hannoͤverschen Gesandten, Staats⸗ Minister Freiherrn von Reden, den Rothen Adler⸗Oeden erster Klasse zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem pensionirten Com⸗ mandeur vom 1sten Bataillon (Mindenschen) des 15ten Landwehr⸗Regiments, Oberst⸗Lieutenant von Eller⸗Eber⸗ stein, dem vormaligen Landrath des Templiner Kreises, von Arnim, und dem Superintendenten Gruͤnewald zu Achen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen

geruht.

Ihre Durchlauchten der Herzog und die Herzogin S Anhalt⸗Koͤthen sind von hier nach Koͤrhen abgegangen. Daß dieser Tage das 5te Sachregister zur Gesetzsamm⸗ Aung, und zwar fuͤr die Jahre von 1826 —1830, erschienen iist, welches den Gesetzsammlungs⸗Abonnenten nnentgeltlich verabreicht wird, und in kurzem auch das große Sachregister fuͤr die Zeit von Entstehung der Gesetzsammlung ab und

1830 gegen eine billige Kosten⸗Verguͤtigung nachfolgen nede; davon benachrichtigt das Debits⸗Comtoir mit der Erinne⸗ rung: daß seit dem 1sten Januar d. J. ein neuer Prä⸗ numerations⸗Termin begonnen hat. Beerlin, den 10. Februar 1831. 1111“ e üns Eewrorlr.

J Durchgereist: Der Kaiserlich Russische Felsjaͤger DSchmidt, als Courier von St. Petersburg kommend,

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IF. ezemm 8 besFaen sFs fn m An ae 1 8 1 8 Zeitungs⸗Nachricht 49K16108 1.v a9 Ausland. 88 vnh mterrt arleh, n †. 5Sn Crfeura en ieg, an h- h 6er ache kre sc. 3(& 786 Iesssnn Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 1. Febr. erfolgte zunaͤchst die Ernennung einer Kommission zur Pruͤ⸗ fung des Gesetz⸗Entwurfes Fber den Tilgungs⸗Fonds. DSodann begannen die Berathungen uͤber das Gesetz wegen kKuͤnftiger Besoldung der Rabbiner. Der Vice⸗Admiral Ver⸗ huel widersetzte sich diesem Gesetze; eine aufgeklaͤrte Regie⸗ rung, meinte er, duͤrfe nicht eine Religion salartren, wodurch der Irrthum fortgepflanzt werde; die Juden, die Jahrhun⸗ derte lang den wahren Gott allein angebetet, weigerten sich seitdem, das Licht des heiligen Evangeltums zu empfangen; in Folge ihrer Vorurtheile haͤtten sie ihr eigenes Gesetz ver⸗ gessen und lebten absichtlich in der Unkunde der geoffenbarten Wahrheiten, indem sie den Talmud befolgten, der von eini⸗ gen Rabbinern in den fruͤhesten Zeiten abgefaßt worden sey, Und den sie ihr muͤndliches Gesetz nennten; dieses Buch, das iinn einem geheimnißvollen und kaum zu entziffernden Style geschrieben, hindere sie, ihre Augen uͤber den wahren Sinn ihres alten heiligen Buchs zu oͤffnen und die Offenbarung es Evangeliums anzunehmen; nicht die Anhaͤnger Mosis, sondern die Sektiver des Talmud wuͤrde der Staat bezah⸗ len, wenn er den Rabbinern ein Gehalt bewilligte, so lange diese sich zu einer antichristlichen Religion bekenn⸗ ten, duͤrfe die Regierung nicht einen Theil der Staats⸗ Einnahme dazu verwenden, Irrthuͤmer und Vorurtheile zu naͤhren. Der Berichterstatter, Graf Portalis, erwiederte, I W“ 1 ““ E“

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.Berlin, Donnerstag den 10ten Februar

Amtliche Nachrichten.

cialen Grundlage beruhe.

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ae eEm hr ü I es handele sich gar nicht darum, zu untersuchen, ob die Rab:

biner die religioͤse Wahrheit lehrten oder nicht; der Staat

bezahle mehrere Kulte, obgleich nicht alle von ihnen die Wahrheit

lehrten, denn diese koͤnne nur eine und dieselbe seyn; es

frage sich bloß, ob es dem Staate nuͤtzlich sey, daß die Rab⸗ biner den Unterricht, mit dem sie beauftragt waͤren, fort⸗ setzten; man spreche von dem Talmud, seinen Fabeln und seiner Unduldsamkeit; Niemand wisse aber, welchen Grad von Einfluß dieses Buch auf die Franzoͤsischen Israeliten habe; um dergleichen Einwendungen vorzubeugen, habe er schon in seinem Berichte zu beweisen gesucht, daß die Ent⸗ scheidungen des großen Sanhedrin den eens⸗Uaberreht

8 E zahch.

der Rabbiner in Frankreich mit der Civilisation und den Ge⸗ setzen in Einklang gebracht, daß sie die damit im Wider⸗ spruch stehenden Grundsaͤtze des Talmud verdammt, und so-⸗ nach den Franzoͤsischen Israeliten einen Gesetzes⸗Text gelie⸗ fert haͤtten, der in den Synagogen, wie das Gesetz selbst, ausgelegt werde. Man duͤrfe also die Franzoͤsische Synagoge nur nach den Entscheidungen des großen Sanhedrin, nicht aber nach den rabbinischen Compilationen, beurtheilen. Der Graf Verhuel entgegnete hierauf, daß, wenn der Mensch auch in seinem Glauben unabhäͤngig sey, haͤngigkeit sich doch nicht auf seinen Stand als Bur⸗ ger und Unterthan erstrecken koͤnne; in letzterer Bee-

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Kehung muͤsse vielmehr der Staat zu ergruͤnden suchen,

ob jener Glaube auch nicht mit den gesellschaftlichen Principien im Widerspruche stehe; in dem vorliegenden Falle sey dies aber unmoͤglich, da es sich von einer Religion handle, die der Regierung voͤllig unbekannt sey, und von der man annehme, daß sie auf einer antichristlichen und antiso⸗ 8 Als bei diesen Worten der Graf Molé den Redner mit der Bemerkung unterbrach, daß seit dem großen Sanhedrin die Gesetze der juͤdischen Religion be⸗ kannt seyen, erwiederte Letzterer, dieses wuͤrde nur der Fall seyn, wenn die Rabbiner ihre fruͤhere Erklaͤrung, daß in den Synagogen nichts gelehrt werde, was den christlichen Ver⸗ einen zum Nachtheile gereiche, erneuert haͤtten; Jedermann 8 wisse aber, daß die Juden in den uͤbrigen Laͤndern sich uͤber jene der Katserl. Regierung abgegebene Erklaͤrung nur lu⸗ stig gemacht haͤtten. Der Graf Molé bestieg hierauf die Rednerbuͤhne und bemerkte, daß es sich in dem vorliegenden Falle bloß um die Juden in Frankreich handle. Nach der Erklaͤrung, fuͤgte er hinzu, die der große Sanhedrin abgege⸗ ben habe, und die das Sombol fuͤr alle Franzoͤsische Isra⸗ eliten geworden, sey kein Grund mehr vorhanden, die im Talmud enthaltenen Lehren zu fuͤrchten; in jener Erklaͤrun g aber, auf welche man allein jetzt rekuriren muͤsse, um zu 1* ren, was die juͤdische Religion vorschreibe, sey durchaus kein Grundsatz enthalten, der die Besorgnisse einiger Personen rechtfertige. Der betreffende Gesetz⸗Entwurf wurde hierauf mit 57 gegen 32 Stimmen angenommen. hg 8

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 31sten Jan. eroͤffneten die Herren v. Berigny und Landry⸗ Gillon mit zwei Berichten uͤber 7 Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrtlichem Interesse. Der Praͤsident trug sodann ein Schrei⸗ ben des Hrn. Gallot vor, wodurch dieser Deputirte des Departements der niedern Charente seine Entlassung einreichte. Hierauf wurden die Berathungen uͤber den Municipal⸗Ge⸗ setz⸗Entwurf fortgesetzt. Hr. Daunou ließ sich gegen den⸗ selben vernehmen und gad eine kurze historische Uebersicht von den Gemeinde⸗Raͤthen seit den Zeiten der Roͤmer bis auf die neuesten Tage. „Seit der Kaiserl. Regierung“, so schloß er seinen Vortrag, „beruht unser Kommunalwesen le-— diglich in der Einbildung: wir sind aber bereits in solchem Maße an Täuschungen gewoͤhnt, daß unsere taͤgliche Sprache schon jetzt die Existenz von Municipalitaͤten voraussetzt. Wir finden diesen Namen in Aktenstuͤcken und an oͤffentlichen Ge⸗

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