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putirten⸗Kammer ist aber noch weiter gegangen und will, daß ;3 der Stimmen zur Verurtheilung erforderlich seyn, 3 aber einer Freisprechung gleich gelten sollen. Wir koͤnnen die⸗ sem Vorschlage nicht beipflichten. Allerdings hat derselbe
eine große Autoritaͤt fuͤr sich. Der verstorbene Laplace ver⸗
langt naͤmlich, in seinem philosophischen Versuche uͤber die
Wahrscheinlichkeiten, sehr bestimmt, daß die Verurtheilung eines Angeschuldigten nur mit 9 gegen 3 Stimmen erfolge; er bemuͤht sich, durch eine Berechnung zu erweisen, daß, wenn ein Geschwornen⸗Gericht, das aus 12 Personen bestehe, mit 8 gegen 4 Stimmen erkenne, die Wahrschein⸗
lichkeit des Irrthums etwa ein Achtel ausmache, wogegen sie Zweiundzwanzigstel
bei 9 gegen 3 Stimmen nur ein betrage. So groß die Achtung ist, die dem bewun⸗ dernswuͤrdigen Genie Laplace's auch gebuͤhrt, so moͤchte es doch unmoͤglich seyn, seine Berechnung, deren Richtigkeit ich im Uebrigen nicht bestreite, auf die Grundlagen der Kri⸗ minal⸗Justizpflege anzuwenden. Herr von Laplace geht von dem Gesichtspunkte aus, daß die Meinungen der Geschwor⸗
nen gleichsam Quantitaͤten waͤren, die sich, den Zahlen gleich,
addiren, subtrahiren, multipliciren ober dividiren ließen. Diese Voraussetzung suͤndigt aber von Grund aus. Zur Ver⸗ urtheilung ist Ueberzeugung nothwendig; zur Freisprechung reicht der bloße Zweifel hin. Nicht durch Zahlen also, son⸗ dern durch die gesunde Vernunft und durch die Ergebnisse der Erfahrung muß man die vorliegende Frage loͤsen. Es giebt ein System, nach welchem die Suimmen nicht sowohl gezaͤhlt, als erwogen werden; dies ist das System der Ein⸗ muͤthigkeit, das in England und den Vereinigten Staaten gebraͤuchlich ist; bei diesem Systeme muß immer von zweien Dingen eines geschehen: entweder ist die Einmuͤthigkeit reell, oder sie ist nur anscheinend. 1 kann dem Gesetzgeber nichts weiter zu wuͤnschen uͤbrig blei⸗ ben; wo alle Stimmen sich auf eine und dieselbe Weise aus⸗ sprechen, da kann weder von einem Waͤgen, noch von einem Zaͤhlen derselben die Rede seyn. Ist dagegen die Ein⸗
muͤthigkeit nur anscheinend, so hat die eine Partei uͤber V
die andre den Sieg davongetragen und sie gezwungen, sich wider ihren Willen zu ergeben. Mag die siegreiche Meinung der Majoritaͤt, oder der Minoritaͤt, mag sie nur einem einzigen Geschwornen angehoͤren, der die andern eilf uͤber⸗ redet hat, gleichviel: der Gesetzgeber achtet dafuͤr, daß jene Meinung aus der innigsten Ueberzeugung hervorgegangen sey, daß diese Ueberzeugung ein groͤßeres Gewicht habe, als diejenigen, die von ihr bestegt worden, und daß die Vermu⸗ thung der Wahrheit ihr von Rechtswegen gebuͤhre. Wir, m. H., haben uns mit diesem Systeme nicht weiter zu be⸗ schaͤftigen; die Regierung hat uns dasselbe nicht vorgeschla⸗ gen, und als in der andern Kammer einer der Deputirten damit hervortrat, beeilte die Versammlung sich, es von der Hand zu weisen. Wir gehoͤren dem Systeme an, wonach die Stimmen gezaͤhlt werden und das die Vermuthung der Wahrheit aus Zahlen⸗Verhaͤltnissen herleitet. Da es nun aber ein solches Zahlen⸗Verhaͤltniß nicht giebt, dem man a priori trauen koͤnnte, so sehen wir uns genoͤthigt, versuchs⸗ weise zu Werke zu gehen.“ Der Redner bemuͤhte sich hier⸗ auf, zu beweisen, daß der von der Regierung gemachte Vorschlag einer Majoritaͤt von 8 gegen 4 Stimmen den Vorzug verdiene; wollte man das Verhaͤltniß von 9 zu 3 gelten lassen, wie solches die konstituirende Versammlung angeoroͤnet gehabt habe, so wuͤrde, wie damals, die schreiend⸗ ste Ungestraftheit die Folge davon seyn; er trage sonach im Namen der Kommission darauf an, den betreffenden Artikel des Gesetz⸗Entwurfes in seiner urspruͤnglichen Gestalt: „die Entscheidung der Jury muß mit einer Majoritaͤt von mehr als 7 Stimmen erfolgen,“ wiederherzustellen. — die Versammlung beschlossen, sich mit diesem Gesetz⸗Entwurfe in ihrer Sitzung vom 11ten d. M., zu beschaͤftigen, statteten die Grafen Cléeément de Ris und Bastard zwei Bitt⸗
schriften⸗-Berichte ab, die indessen fuͤr das Ausland von kei⸗
nem wesentlichen Interesse sind, auch groͤßtentheils durch die Tages⸗Ordnung beseitigt wurden. — Am Schlusse der Siz⸗ zung wurden noch der Baron Portal, der Graf Mollien und der Graf Chaptal mittelst Kugelwahl zu Kandidaten fuͤr die Praͤsidentschaft der Kommission zur Beaufsichtigung des Tilgungs⸗Fonds, deren Erneuerung mit dem 14. Maͤrz ein⸗ tritt, ernannt. Von den 91 Abstimmenden erhielt der Erstere 85, der zweite 80 und der dritte 70 Stimmen. — Nach Aufhebung der oͤffentlichen Sitzung trat die Verfammlung Behufs der Berathun geheimen Ausschuß zusammen und vertagte sich sodann bis zum naͤchsten Freitag.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 7ten Febr. entwickelte zuvoͤrderst der Vicomte von Cormenin
511 P1““ “ 8 88 h1614141“ 11“ 1113“
Im erstern Falle
seine Proposition in Betreff des kuͤnftigen Verfahrens des Staats⸗Raths bei dessen Entscheidungen in Streitsachen. Er verlangt darin namentlich, daß den Parteien die doppelte Buͤrgschaft der Publicitat und der muͤndlichen Vertheidigung zu Theil werde. In dem Augenblicke, bemerkte er, wo er die Gruͤnde zu diesem Vorschlage naͤher habe angeben wollen, sey eine Koͤnigl. Verordnung erschienen (s. Nr. 44. der Staats⸗Zeitung), die bereits die wesentlichsten Bestimmungen desselben enthalte; eine Verordnung komme ihm aber nicht hinreichend vor, um die beabsichtigte Aenderung einzufuͤhren; er halte vielmehr dafuͤr, daß solches durch eine bloße Verord⸗ nung gar nicht habe geschehen duͤrfen, und koͤnne nicht be⸗ greifen, wie das Ministerium dies nicht selbst eingesehen habe. Wenn er die gedachte Verordnung ihrer Form und ihrem Inhalte nach tadle, so sey es uͤbrigens nicht seine Absicht, den Minister, der sie kontrasignirt habe und dessen Gesin⸗ nungen er mehr als irgend Einer Gerechtigkeit widerfahren lasse, zu verletzen; doch koͤnne er nicht umhin, bemerklich zu machen, daß durch die Verordnung ein Verfahren eingefuͤhrt werde, das von dem der uͤbrigen Gerichtshoͤfe voͤllig abweiche und durchaus unzulaͤssig sey. Der Redner beleuchtete hierauf
sehr ausfuͤhrlich die mehrerwaͤhnte Verordnung und glaubte,
daß die beabsichtigte Aenderung jedenfalls nur mittelst eines transitorischen Gesetzes haͤtte eingefuͤhrt werden koͤnnen. Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts bemerkte, daß die Nothwendigkeit einer voͤlligen Reorganisation des Staats⸗ Raths von Jedermann gefuͤhlt werde; die Sache sey indeß von solcher Wichtigkeit, daß der betreffende Gesetz⸗Entwurf unmoͤglich im Laufe der diesjaͤhrigen Session vorgelegt wer⸗
den koͤnne; unter diesen Umstaͤnden, und da das Reglement
des Staats⸗Raths die Oeffentlichkeit nicht ausdruͤcklich ver⸗ biete, sey die mit der Pruͤfung dieses Gegenstandes beauf⸗ tragt gewesene Kommission einstimmig der Meinung gewesen, daß die Thuͤren des Staats⸗Raths sofort dem Publikum
Nachdem
ihres besondern Budgets in einen
geoͤffnet werden muͤßten. habt habe, durch die betreffende Verordnung die Proposition des Hrn. v. Cormenin zu hintertreiben, sey eine ganz unge: gruͤndete Vermuthung, denn ehe noch einmal diese Proposi⸗ tion auf das Bureau niedergelegt gewesen, habe das Mini⸗
Daß die Regierung die Absicht ge⸗
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sterium schon die Verordnung dem Redacteur des Moniteurs
zur Insertion setze die
des Herrn unbedingt bei. vaux des Inhalts, daß das Ministerium nicht befüugt gewe⸗
zugefertigt gehabt. Regierung von Cormenin, Nach einigen Bemerkungen des Hrn. De⸗
sen sey, eine neue Gerichtsform mittelst Koͤnigl. Verordnung
v
hielt die Proposition des
V einzufuͤhren, ließen sich noch die Herren v Berbis, Sal⸗
erte und Dupin uͤber die Sache vernehmen. Der Erstere Hrn. v. Cormenin, nachdem der
dadurch beabsichtigte Zweck bereits durch eine Koͤnigl. Ver⸗ ordnung erreicht worden, fuͤr uͤberfluͤssig, wogegen die beiden
Andern dieselbe unterstuͤtzten.
Der Graf Gaetan v. Laro⸗
chefoncauld und Herr Isambert gaben den Wunsch zu
erkennen, daß die Regierung recht bald ein umfassendes Ge⸗ etz Behafs einer voͤlligen Reorganisation des Staats⸗Raths orlege; der Praͤsident verlas hierauf die Proposition des Vicomte von Cormenin, und die Versammlung entschied mit g . 6
zu ziehen sey. — An der Tagesordnung war jetzt die Fort⸗
se
V
roßer Stimmen⸗Mehrheit, daß der Vorfchlag in Erwaͤgung
setzung der Berathungen uͤber den Municipalgesetz⸗Entwurf.
Der 7te und 8te Artikel wurden nach einer voͤllig unerhebli⸗ chen Diskussion, an welcher zwoͤlf Redner Theil nahmen, der erstere mit einem Amendement des Grafen v. Montzaul⸗ nins, in folgender Abfassung angenommen:
„Art. 7. Gleichwohl koͤnnen die stellvertretenden Rich⸗
ter bei den Tribunalen erster Instanz, so wie die Stell⸗ vertreter der Friedensrichter, zu Maires oder Adjunkten
gewaͤhlt werden. — Die besoldeten Beamten des Maire duͤrfen nicht zugleich seine Adjunkten seyn.“ 8
„Art. 8. Die Verrichtungen eines Maire oder Ab. b junkten sind mit dem Dienste bei der National⸗Garde p
vertraͤglich.“
Man ging hierauf zu dem IIten Kapitel des Geset⸗Ent⸗ wurfes uͤber, dessen 1ste Section von der Zusammenstellung
der Municipal⸗Conseils handelt.
zufolge soll das Minimum der Mitglieder eines Municipal⸗
Conseils 12, das Maximum aber 3
betragen. Der Graf
v. Montozon verlangte, daß man das erstere auf 10 her⸗ absetze. Dieser Antrag gab zu einer weitlaͤuftigen Debatte
Anlaß, in deren Laufe der General Demargay als Unter⸗
Amendement den Vorschlag machte, die Zahl der Municipal⸗ raͤthe in Staͤdten von 50,000 Seelen und daruͤber bis auf
100 zu erhoͤhen. regte, wurde natuͤrlich verworfen, und der 9te Artikel ging
Die Proposition, die einiges Gelaͤchter er⸗
1“ G1 6 “ 8 8 “ 8
— Im Uebrigen wider⸗ sich keinesweges dem Vorschlage pflichte vielmehr demselben
Dem 1sten (9ten) Artikel
zuletzt mit dem Amendement des Hrn. v. Montozon, der Berichterstatter seine Zustimmung gab, in nachstehender Abfassung durch:
G „Art. 9. Eine jede Gemeinde hat einen Munlcipal⸗
Rath, bestehend, mit Einschluß des Maire und seines Ad⸗ junkten, aus 10 Mitgliedern in Gemeinden von 500 Ein⸗ wohnern und darunter; 12 in denen von 500 bis 1500;
16 in denen von 1500 bis 2500; 21 in denen von 2500
angenommen worden, bemerkte der Praͤsident, daß die
mung kein einziger die erforderliche absolute Majoritaͤt von
F5ten ernannten Herren B. Délessert, Odier, C. Pé⸗
Se. Majestaͤt mit den Ministern des oͤffentlichen Unterrichts, der Marine und der Justiz und empfingen eine Deputation
beat, daß Ihre Majestaͤten den Ball, den die
chen. Di
böb5is 3500; 23 in denen von 3500 bis 10,000; 27 in denen
een
vpoon 10,000 bis 30,000 und 36 in denen von 30,000 See⸗ len und daruͤber. — In Gemeinden, wo es mehr als 3
Adjunkten giebt, soll das Municipal⸗Conseil um so viel
Mitglieder vermehrt werden, als mehr als 3 Adjunkten
vorhanden sind. — In denen, wo, in Gemäaͤßheit des Aten
. des Art. 2. des gegenwaͤrtigen Gesetzes, ein oder meh⸗
rere besondere Adjunkten ernannt werden, soll das Mu⸗ nuitcipal⸗Conseil ebenfalls um eine, diesen Adjunkten gleich⸗
5
kommende Zahl vermehrt werden.“
MNiachdem auch noch der 10te Artikel folgenden Inhalts: „Art. 10. Die Municcipalraͤthe werden von den ver⸗ sammelten Waͤhlern der Gemeinde gewaͤhlt“,
Kammer, da es schon spaͤt und noch ein anderer Gegenstand an der Tagesordnung sey, besser thue, ihre Berathung uͤber den wichtigen 11ten Artikel, welcher von den Bedingungen zur Theilnahme an dem Wahl⸗Geschaͤfte handele, und wozu nicht weniger als 26 Amendements eingereicht worden seyen, bis auf den folgenden Tag zu verschieben. — Die Versamm⸗ lung ging auf den Vorschlag ein und beschaͤftigte sich sodann mit der Wahl der beiden uͤbrigen Kandidaten fuͤr die Kom⸗ mission zur Beaufsichtigung des Tilgungs Fonds. Von den
sich hier auch das vaͤterliche Gefuͤhl aus.
264 anwesenden Deputirten erhielt bei der ersten Abstim⸗
Es mußte daher zu einer zweiten geschritten werden, woran nur noch 211 Deputirte Theil nahmen; von diesen 211 Stimmen erhielt jetzt der Baron Louis 144 und Herr Baillot 110. Unter ihnen und den in der Sitzung vom
rier und Lefdbvre hat der Koͤnig nunmehr die beiden Kom⸗ missarien zur Beaufsichtigung des Tilgungs⸗Fonds zu ernen⸗ nen. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.
“ 88 ft 8 Paris, 8. Febr. Der Koͤnig hielt vorgestern Abend
einen viertehalbstuͤndigen Minister⸗Rath. Gestern arbeiteten
der zehnten Legton der hiesigen National Garde, welche darum
genannte Legion am 26sten d. M. zum Besten der Armen veranstal⸗ ten wird, mit Ihrer Gegenwart beehren moͤchten. Der Koͤ⸗ nig hat fuͤr sich und seine Familie zugesagt.
Das der Schwester des Koͤnigs angehoͤrige Hotel, wel⸗ ches die Belgische Deputation bewohnt, liegt in der Straße Varennes, im Faubourg St. Germain; die Bedienung der Deputirten besteht aus Koͤniglichen Hausbedienten. Gestern machten die sechs Abgeordneten, welche spaͤter als ihre Kollegen angekommen waren, dem Koͤnige und der Koͤ⸗ nigin ihre Aufwartung. Der Minister der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten stattete ihnen fruͤh einen Besuch ab, und der Minister des Innern ließ sie benachrichtigen, daß sie taͤglich zehn fuͤr sie vorbehaltene Plaͤtze in der Deputirten⸗Kammer finden wuͤrden. Man erwartet, daß heute oder morgen uͤber diese wichtige Angelegenheit sich eine politische Debatte in der Kammer entspinnen wird.
Der Temps sagt in seinem Buͤlletin vom 7ten: „Vier der Belgischen Kommissarien sind gestern fruͤh hier angekom⸗ men. Der Koͤnig hat sie mit seiner gewoͤhnlichen Guͤte empfangen. Die Geschaͤfte auf morgen, soll Se. Ma⸗ jestät gesagt haben, um sich ganz dem Vergnuͤgen hingeben zu koͤnnen, einem Volke fuͤr die schmeichelhafte Huldigung gegen eines Ihrer Kinder zu danken und die Tages zuvor nach Bruͤssel gesandte Ablehnung zu mildern. Diese guͤtige Aufnahme, der Befehl, den Abgeordneten in dem der Ma⸗ demoiselle d'Orleans gehoͤrigen ehemaligen Hotel Monaco ihre Wohnung anzuweisen, und das Stillschweigen des offi⸗ ziellen Blattes haben die Hoffnungen der Kommissarien der⸗ gestalt ermuthigt, daß sie sich ihrer Sache sicher glaubten und sich gestern das Geruͤcht verbreitete, der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten habe dem Franzoͤsischen Ge⸗ schaͤftstraͤger in Bruͤssel in einer telegraphischen Depesche an⸗ gezeigt, daß er die Depesche mit der Ablehnung der Krone einstweilen als nicht vorhanden betrachten moͤge. Wir wollen die Vermuthungen uͤber diese einzelnen Dinge zu berichtigen versu⸗ e gute Aufnahme von Seiten des Koͤnigs ist zu natuͤrlich
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Regimentern zu untersage
1]
und zu erklaͤrlich, als daß sie einen politischen Sinn haben
Sie lag im Charakter Ludwig Philipp's, und außerdem sprach B 1 s. Die Aeußerung: Die Geschaͤfte auf morgen, wuͤrde beweisen, daß man dem Courier vom 4ten Zeit lassen wollte, seinen Auftrag zu er⸗ fuͤllen. Die am 6ten hier angekommenen Abgeordneten hat⸗
ten sich unterweges mit dem die Ablehnung meldenden Cou⸗ rier, dessen Sendung ihnen unbekannt war, gekreuzt. Der
von hier am 4ten um 2 Uhr Nachmittags abgegangene Courier muß am 5ten gegen 5 Uhr Nachmittags in Bruͤssel angekom⸗ men seyn. Eine telegraphische Depesche braucht wenigstens 15 Stunden, um bis nach Lille und von da durch Estafette nach Bruͤssel zu gelangen;
mer zu spaͤt gekommen seyn, um Gegenbefehle zu bringen.
Wir gehen in diese Details nur ein, um die faktische Un⸗
moͤglichkeit einer in sich absurden Annahme darzuthun; denn unsere Strenge gegen den Minister der auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten wird niemals bis zur Ungerechtigkeit fortgehen,
und die Vermuthung, der Minister habe am 6ten durch ei⸗
nen Courier die von dem Courier vom 4ten uͤberbrachte Ab⸗ lehnung der Krone zuruͤcknehmen lassen, waͤre eine beleidi⸗ gende Ungerechtigkeit. In so wichtigen Angelegenheiten sind
binnen 24 Stunden zwei durchaus entgegengesetzte Beschluͤsse
nicht moͤglich. Die einzige wahrscheinliche Erklaͤrung der Sache ist daher die Wirkung, welche die Leutseligkeit des Koͤnigs auf die Bruͤsseler Deputation hervorgebracht hat, und ihre Unkenntniß der vor ihrer Ankunft abgesandten Ableh⸗ nung. Daher ihre Hoffnungen und die Geruͤchte, welche in einigen Blaͤttern Zugang gefunden haben. Was das Still⸗ schweigen des amtlichen Blattes uͤber die Wahl des Kongres⸗ ses und uͤber die Entscheidung der Regierung betrifft, so wol⸗ len wir sie weder erklaͤren, noch entschuldigen. Das sind Kunst⸗ griffe aus der Kaiser⸗Zeit, uͤber welche die Rednerbuͤhne und die Presse endlich den Stab brechen werden. Wenn falsche Freunde aus Eigennutz den Ministern zu Heimlichkeitskraͤ⸗ mereten rathen, so wollen wir der Regierung unaufhoͤrlich wiederholen, daß in Frankreich nur dasjenige Ministerium auf Vertrauen und Erfolg rechnen kann, das jeden Morgen mit lauter Stimme im Moniteur zu regieren versteht. Wir koͤnnen diese Bemerkungen nicht schließen, ohne unser Be⸗ dauern daruͤber zu aͤußern, daß wir durch die Widerspruͤche unserer Diplomatie genoͤthigt sind, zwei Tage hinter einan⸗ der uns und umnsere Leser uͤber das Festhalten an einem be⸗ reits gefaßten Entschlusse beruhigen zu muͤssen. Die Leich⸗ tigkeit, mit der das Publikum die entgegengesetztesten Nach⸗ richten aufnimmt, ist fuͤr die obersten Lenker unserer Diplo⸗ matie nicht schmeichethaft. Auf morgen also der Aufschluß uͤber diese ganze Angelegenheit. Umlauf befindliche Geruͤcht ist, daß die Regierung vier Tage
sie moͤchte daher am 6ten abgefertigt worden seyn, zu welcher Stunde sie wollte, so wuͤrde sie im⸗
Das letzte, diesen Abend im
Bedenkzeit verlangt hat, um zu antworten. Ist dies wahr,
so glauben wir die oͤffentliche Meinung genug zu kennen, um uͤberzeugt zu seyn, daß die Regierung am vierten Tage genoͤthigt sey, mit Nein zu antworten, wie am ersten Tage.“ — Das Journal des Débats bemerkt: „Wir haben selbst auf die Schwierigkeiten, die sich der Annahme der Bel⸗ gischen Krone entgegen setzen, aufmerksam gemacht. Wir fanden eine Wajoritaͤt, die im Englischen Parlamente nicht fuͤr ein Gesetz hinreicht, fuͤr eine Krone zu gering. Die Nachrichten aus Belgien und die Sprache der Deputirten, der Beifall, mit dem die Wahl in den Belgischen Städten
V aufgenommen worden, modificiren in Etwas den Eindruck,
den jene geringe Stimmenzahl auf uns gemacht hatte. Es scheint uns heute erwiesen, daß die Wahl des Nemours die große Majoritaͤt der Stimmen des Landes fuͤr sich hat, und daß sein Name bei der ersten Abstimmung auf
dem Kongresse siegreich aus der Wahl⸗Urne hervorgegan⸗
gen seyn wuͤrde, wenn man nicht eine abschlaͤgige Ant⸗ wort von Seiten Frankreichs befuͤrchtet haͤtte. Von den Schwankungen eines provisorischen Zustandes ermuͤdet, allen von einer politischen Regeneration untrennbaren Bewegun⸗ gen preisgegeben, betrachtet Belgien die Wahl des Her⸗ zogs von Nemours wie einen Rettungshafen; es glaubt darin angelangt zu seyn, und der Hafen entflieht seinem Blicke. Auch fuͤr den parteilosesten Beobachter dieses langen und schmerzlichen Dramas liegt hierin etwas Trauriges. Was ist inzwischen zu thun? Dieses Koͤnigthum annehmen, Frank⸗ reich unter Farben, die nicht die seinigen sind, in einen ern⸗
—
ist groß, und wir wagen nicht, sie zu uͤbernehmen.“
sten Kampf fuͤhren? Die Verantwortlichkeit fuͤr diesen Rath
Der Kriegs⸗Minister hat saͤmmtliche Regiments⸗Com⸗ 8 mandeure der Armee in einem Rundschreiben aufgefordert, n
alle Kollektiv⸗Subscriptionen zu Gunsten der Poler 1e se ern.
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