Die Witterung ist hier in diesem Winter, selbst fuͤr dieses
Klima, außerordentlich, und es giebt fast mehr schoͤne als Regentage. Dabei ist es so mild, daß das Thermometer in der Nacht nie weniger als 5 Grad, am Tage aber zwischen 10 und 12 Grad Waͤrme gezeigt hat. — Die Russische Fre⸗
gatte „Fuͤrstin Lowicz“, die den Herrn von Ribeaupierre
von Konstantinopel hierher brachte, liegt noch immer im hie⸗ sigen Hafen. Sie wird aber naͤchstens nach Griechenland
zuruͤcksegeeln.
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“ “ 218 1 T uͤ tr k e “ ean. .“ In einem von der Allgemeinen Zeitung mitgethell⸗ ten Schreiben aus Triest vom 1. Febr. heißt es: „In Smyrna ist man sehr besorgt wegen des Ausbruchs eines Europaͤischen Krieges und des vernichtenden Einflusses eines solchen auf den Handel jenes Platzes. Der Pascha von Aegypten befindet sich in großer Verlegenheit um Geld und sucht sich solches auf jede Weise zu verschaffen. Er schlaͤgt jetzt mancherlei Artikel selbst unter dem Preise los. Die große Marine und die Unterwerfung Kandiens, dessen Grie⸗ chische Bevoͤlkerung sich in einigen Distrikten noch mit Ent⸗ schlossenheit zur Wehre setzt, erschoͤpfen seine Mittel.”)
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
Nachstehendes ist die Fortsetzung der gestern abgebroche⸗ gen Botschaft des Praͤsidenten:
Unser Handel hat angeblich durch Portugiesische Schiffe mehrere Verluste erlitten, was Veranlassung zu ungesaͤumten Vorstellungen und Reclamationen gegeben hat. Bis jetzt bin ich nicht im Besitz hinlaͤnglicher Auskunft uͤber diese Angelegenheit
und kann daher uͤber ihre Natur noch keine entschiedene Meinung
abgeben; ich hoffe jedoch, diese Auskunft bald zu empfangen, und
es sollen keine geeignete Maaßregeln verabsͤumt werden, um
unseren Mitbuͤrgern jede rechtmaͤßige Entschaͤdigung auszuwirken. Beinahe im Augenblicke der Vertagung Ihrer letzten Sitzung wurden mir zwei Bills fur Bestaͤtigung vorgelegt; die eine der⸗ selben bezog sich auf eine von der Regieruͤng zu bewilligende Summe zur Erbauung von Leuchtthuͤrmen, Leuchtbooten u. dgl., ferner zur Verbesserung von Haͤfen und Veranstaltung von Mes⸗ sungen; die andere verlangte eine Autorisation zu Actien⸗Unter⸗ zei nungen fuͤr die Louisville⸗ und Portland⸗Kanal⸗Compagnie.
ch hatte bis zum Schluß der Sitzung nicht mehr Zeit, diese Vihs so in Erwaͤgung zu ziehen, wie es ihre Natur und Wich⸗ tigkeit erforderte, und sah mich gezwungen, sie zu diesem Behuf zuruͤck zu behalten. Jetzt benutze ich die erste Gelegenheit, sie dem Hause, von dem sie herstammen, zuruͤckzugeben, mit den Gruüͤnden begleitet, die mich nach reiflicher Ueberlegung dazu noͤthigten, ihnen meine Zustimmung zu versagen Daͤß die Re⸗
ierung die Kosten trage, welche durch die Erbauung und Unter⸗ bean von Leuchtthuͤrmen, Signalen u. s. w. in den Baien und Haͤfen der Vereinigten Staaten verursacht werden, um die Schifffahrt gefahrlos und leicht zu machen, ist verfassungsmaͤßig und hat fortwaͤhrend ohne Unterbrechung oder Streit stattgefun⸗ den. Bei zunehmendem Handel haben sich auch jene Kosten er⸗ hoͤht, und sehr wahrscheinlicher Weise waren sie zu Zeiten uͤber⸗ trieben und unverhaͤltnißmaͤßig groß. Die oͤrtlichen Vortheile, die aus der Verwendung öffentlicher Gelder entspringen, lassen befuͤrchten, daß man sie g2 oft fuͤr Gegenstaͤnde fordern duͤrfte, die weder nothwendig noch nuͤtzlich sind. Die Zahl der Leucht⸗ thuͤrme z. B. ist dermalen schon sehr bedeutend, und die vor mir liegende Bill verlangt noch 51 mehr. Nach zuverlaͤssigen Erkundigun⸗
en, die ich eingezogen, muß ich glauben, daß die Regierung in ihren Ausgaben fuͤr diese Gegenstaͤnde fruͤher nicht nur sehr wenig haushaͤl⸗ terisch war, sondern auch, daß durch Vermehrung der Leuchtthuͤrme und Veraͤnderung der Feuer die Schifffahrt unsicherer geworden ist. In dieser sowohl als in jeder andern Hinsicht ist es unsere Schul⸗ digkeit, alle unnoͤthige Ausgaben zu vermeiden und die Beguͤn⸗ stigung von Einrichtungen, die nicht von der Gesammtheit der Staaten erheischt werden, nicht noch weiter auszudehnen. Was die Bill betrifft, in welcher man meine Autorisation verlangt, um in allen Staaten der Union Unterzeichnungen fuͤr die Kanal⸗
Gesellschaften in Louisville und Portland einzusammeln, so ha⸗
ben Erfahrung und reifliche Ueberlegung mich von der Unzweck⸗ maͤßigkeit solcher Maaßregeln uͤberzeugt. Alle zum allgemeinen Besten dienende Verbesserungen sollten allen unseren Mitbuͤrgern unbelastet zur Benutzung offen stehen. Die Gewohnheit, Regie⸗ rungs⸗Angelegenheiten mit denen einzelner Staaten oder Perso⸗ nen zu vermischen, vertraͤgt sich nicht mit unserer Verwaltung und ist hoͤchst unpolitisch. Eine erfolgreiche Thaͤtigkeit des Foͤde⸗ rativ⸗Systems kann nur erhalten werden, wenn man sich auf die wenigen und einfachen, wiewohl immer noch wichtigen, Gegen⸗ staͤnde beschraͤnkt, die in seinem urspruͤnglichen Zwecke liegen. Jedes andere Verfahren, das man sich erlauben wuͤrde, muͤßte Plege, durch Verschmelzung der General⸗ Verwaltung mit der
kerwaltung der einzelnen Staaten, die urspruͤnglich immer ge⸗ trennt von einander gehalten werden sollten, den Charakter un⸗ serer Regierung veraͤndern. Es leuchtet mir nicht ein, wie Bills, die dergleichen Unterzeichnungen autorisiren, anders betrachtet werden koͤnnen, als fa Rubrik der Staats⸗Einnahmen gehdrig und folglich den in solchen Faͤllen von der Verfassung vorgeschrie⸗ denen Rege terworfen. Wo das Inte
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resse der Regierung
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bei Privat Unternehmungen dem vvn einzelnen Personen unter⸗ cordnet ist, da ist die Benutzung und die Kontrolle eines Thei⸗ es der oͤffentlichen Gelder in Haͤnden einer der Verfassung un⸗ bekannten Autoritaͤt und der Ober⸗Aufsicht unserer Konstituenten entzogen; hat hingegen die Regierung ein uͤberwiegendes Inte⸗ resse, so sehen sich thre Beamten und Agenten immerwaͤhrenden Vorwuͤrfen von Beguͤnstigungen und Bedruͤckungen ausgesetzt. Unmittelbarer Nachtheil fuͤr das oͤffentliche Interesse, oder eine Entfremdung der Zuneigung und Achtung eines Theiles der Nation, duͤrften daher, verbunden mit dem allgemeinen Miß⸗ kredit, der nothwendig erzeugt werden muß, wenn die Regierung emeinsam mit ihren Konstituenten sich in Geldspeculationen ein⸗ äͤßt, die wahrscheinlichen Resultate solcher Verbindungen seyn. Dieser Entwurf wird dadurch nicht beantwortet, wenn man sagt, daß eine beschraͤnkte Autorisation von dergleichen Unternehmun⸗ gen so große Resultate nicht hervorbringen koͤnne, indem uns bei anderen Gelegenheiten die Erfahrung, deren Winke wir nicht un⸗ beachtet lassen duͤrfen, darauf hinweist, daß, wenn diesen Auto⸗ risationen nicht voͤllig Einhalt gethan wird, es bald unmoͤglich werden duͤrfte, ihrer Anhaͤufung und den daraus entstehenden nachtheiligen Folgen vorzubeugen. Die Macht, welche die Ge⸗ neral⸗Verwaltung in den einzelnen Staaten dadurch erwerben
muͤßte, daß sie Haupt⸗Actionair in Compagnieen verschiedener
Art wuͤrde, bei jedem Kanal und bei jeder eine Strecke von 60 oder 100 Meilen einnehmenden Landstraße die Kontrolle fuͤhrte und verhaͤltnißmaͤßigen Einfluß auf die Wahlen erhielte, ist fast nicht zu berechnen und meiner Ansicht nach den Freiheiten der
Nation gefaͤhrlich. Fuͤr das Interesse der Nation wuͤrde gewiß
immer besser gesorgt werden, wenn man allen dergleichen indi⸗ rekten Maaßregeln, um Privat-Unternehmungen zu unterstuͤtzen, entsagen wuͤrde. — Ich bin es der Sprache der Aufrichtigkeit so⸗ wohl, als meinem eigenen Gefuͤhl schuldig, bei dieser Gelegenheit das Widerstreben auszusprechen, das ich jederzeit empfinden muß, wenn von Ausuͤbung des der exekutiven Gewalt unbestreitbar
egten Bills zu verweigern, insofern sich naͤmlich dieses Verwei⸗ gern auf andere Gruͤnde stuͤtzt, als auf das Unconstitutionnelle derselben. Ich will zugeben, daß man sich dieses Rechtes nur in wichtigen Faͤllen bedienen duͤrfe und daß die Ausuͤbung des⸗ selben nur dann den Beifall der Nation erwarten koͤnne, wenn die Verfassung Gefahr laͤuft, beeintraͤchtigt zu werden. Den vorliegenden Fall nun, halte ich fuͤr einen solchen. In⸗ dem ich bei dieser Gelegenheit eine zarte und der boͤchsen Verantwortlichkeit unterwoͤrfene Pflicht erfuͤlle, stuͤtze ich mich auf das Beispiel mehrerer meiner Vorgaͤnger und auf die Ueber⸗ zeugung, daß, wenn libergle Institutionen die Anmaßungen der ausuͤbenden Gewalt zu fuͤrchten haben, es doch nicht der Fall bei einer Gelegenheit seyn kann, wie die dermalige ist, wo die Autoritaͤt sich selbst die Ausuͤbung einer Gewalt versagt, vermit⸗ telst welcher sie sich einen ausgebreiteten Einfluß verschaffen koͤnnte. Nicht geringe Beruhigung gewaͤhrt mir uͤbrigens der Gedanke, daß, wenn ich das Interesse und die Wuͤnsche der Nation miß⸗ verstanden haben sollte, die Verfassung die Mittel darbietet, mei⸗ nen etwanigen Irrthum durch Erwaͤhlung einer andern Person an meiner Stelle, deren Ansichten mit denen der Nation uͤber⸗ einstimmen, zu verbessern. Ich hoffe inzwischen, das allgemeine Interesse gegen allen Nachtheil zu schuͤtzen, wenn ich diejenigen offentlichen Gelder, die sonst zu andern Zwecken benutzt werden koͤnnten, zu dem fuͤr uns wichtigsten Gegenstande, naͤmlich zur Tilgung unserer National⸗Schuld, verwende und zugleich Vor⸗ schläͤge mache, um diese Tilgung besser als bisher zu bewirken. — Mit vber tiefsten Ueberzeugung von der Wichtigkeit des Ge⸗ enstandes, nicht nur in Bezug auf die allgemeine Wohlfahrt des andes, sondern auch auf die Festigkeit des Föderativ⸗Systems, kann ich nicht umhin, mich der Hoffnung zu uͤberlassen, daß alle gute Buͤrger, denen es darum zu thun ist, unsere politischen
V wen— Rechtes die Rede ist, ihr⸗ nacg deh zu vorge⸗
Einrichtungen in gemeinsamer Uebereinstimmung fortbluͤhen zu
sehen, alle Privat⸗Ruͤcksichten beseitigen und ihre ernstlichsten An⸗ strengungen vereinigen werden, um einen allgemeinen Grundsatz
aufzustellen, der dahin zielt, hinsichtlich oͤffentlicher Verbe erun- utzen so viel als moͤglich zu bef rdern
gen den allgemeinen so und jeden Grund zur Unzufriedenheit einzelner Staaten aus dem
Wege zu raͤumen. Daß die Interessen der einzelnen Staaten, aus denen
die Union besteht, verschieden sind, kann nicht abgelaͤugnet werden; diese aus Lage, Klima, Bevoͤlkerung und Industrie entspringende Verschiedenheit wird uͤbrigens der Natur der Dinge nach durch gegenseitige Eifersucht groͤßer dargestellt, als sie wirklich ist. wird mithin die Phliche derer, denen die Leitung des Ganzen an⸗ vertraut ist, die sich widerstrebenden Interessen, so viel es chafc. lich, zu neutralisiren und wohlthaͤtig fuͤr das Allgemeine zu mg⸗ chen. Aus unbestreitbaren Thatsachen geht hervor, daß fruͤhere, auf den in Rede stehenden Gegenstand sich beziehende Maaßre⸗
geln der Regierung nicht diesen Zweck erreichten; diese bewilligte naͤmlich uͤber 5 Millionen Dollars zu inneren Verbesserungen und vertheilte sie sehr unverhaͤltnißmaͤßig unter die verschiedenen Staa⸗
ten. Der Betrag der theils vorgeschlagenen, theils schon begonnenen
Verbesserungen kann auf mehr als 96 Millionen Dollars angeschla⸗ 2 gen werden; auch bei diesen war eine ebagleh m h Vertheilun nicht hinlaͤnglich beruͤcksichtigt und dadurch ein reichlicher Stoff zur 7 der einzelnen Staaten gegen einander geliefert worden. Es liegt bestaͤndig vor unseren Augen, daß der große Eifer fuͤr innere Verbesserungen und die Neigung, oͤffentliche Gelder zu 8ge sem Zweck zu verschwenden, von Leuten ausgehen, die nach Macht streben und sich auf diese Weise bei dem Volke beliebt
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Es
chen 1
8 1 1“ 2 wollen. Wuͤrde es etwa befremdend seyn, wenn unter solchen
Umstaͤnden und in Zeiten großer Aufregung die Bewegungsgruͤnde
2
nicht mit dem allgemeinen Besten uͤbereinstimmten?
„.
Meinung nach kann hier nur eine radikale Veraͤnderung
zu dergleichen Geldbewilligungen von Seiten der Regierung Wer die
Andeutungen, die solche Besorgnisse rechtfertigen, nicht in der
Vergangenheit erkannte, ist gluͤcklicher in seinen Beobachtungen
der oͤffentlichen Angelegenheiten gewesen, als ich es war. e in dem
Verfahren der Regierung dem Uebel abhelfen. Ich habe es zu
diesem Bchuf fuͤr meine Pflicht 2 die Annahme irgend
eines Planes anzuempfehlen, um den Ueberschuß der Gelder, die einst nach Abtragung deroͤffentlichen Schuld uͤbrig blei⸗ ben duͤrften, unter die Staaten nach Verhaͤltniß der Zahl ihrer Repraͤsentanten zu inneren Verbesserungen zu vertheilen. In meiner vorjaͤhrigen Botschaft gab ich meine Meinung zu er⸗ kennen, daß ein den Wuͤnschen der Nation entsprechender Tarif, füͤr die naͤchsten Zeiten wenigstens, der Regierung einen betraͤcht⸗ lichen Ueberschuß im Schatz nachlassen muͤsse. Ich habe seitdem keinen Grund gehabt, diese Meinung zu aͤndern, vielmehr dran⸗ gen sich mir viele Gruͤnde auf, die sie bekraͤftigten. Geschieht das, was ich erwarte, so muß sich ein hinlaͤnglicher Fonds bil⸗ den, um meinen neuen Plan in Ausfuͤhrung bringen zu koͤnnen. Daß uͤbrigens die Vertheilung der Gelder, die demgemaͤß zu in⸗ neren Verbesserungen bei Seite gelegt werden, am zweckmaͤßigsten unter der Leitung der einzelnen Staaten erfolgen wuͤrde, unter⸗ liegt wohl keinem Zweifel. Dieser Gegenstand eignet sich jedoch zu kuͤnftigen leidenschaftlosen Verhandlungen. Die Schwierig⸗ keiten, die sich der Ausfuͤhrung meines Vorschlages entgegenstel⸗ len koͤnnten, bieten keinen Grund dar, ihn nicht versuchen zu wollen. Auch die Urheber unserer Verfassung hatten Schwierig⸗ keiten, und zwar viel groͤßere zu uͤberwinden, und haben sie uͤber⸗ wunden. Damals war das Re ultat der von der innigen Ueberzeu⸗ gung der Wichtigkeit der Union geleiteten Vaterlandsliche des Volkes: gegenseitiges Nachgeben und Maͤßigung. Ist die Amerikanische Na⸗ tion nicht entartet, 1 muß auch jetzt das naͤmliche Resultat stattfinden,/ sobald die Erfahrung die Nothwendigkeit darthut, zu denselben Mitteln zu schreiten, um das Werk unserer Vaͤter aufrecht zu erhalten. Es steht nicht in menschlicher Macht, ein Regierungs⸗ System, wie das unsrige, oder irgend ein anderes zu bilden, das auf Staaten, wie die unsrigen, gleichmaͤßig einwirken sollte; auch ist Ungleichmaͤßigkeit nicht immer Ungerechtigkeit. Jeder einzelne Staat darf nicht fordern, daß die Maaßregeln der Generagl⸗ Verwaltung gerade seinen besonderen Interessen entsprechen muͤs⸗ sen. Die Ürsachen, die dem entgegenstehen, sind in der Natur aller Dinge zu suchen, und koͤnnen durch menschliche Kraͤfte nicht voͤllig aus dem Wege geraͤumt werden. Daher wird gegenseitige Nachsicht eine unerlaͤßliche Pflicht fuͤr Alle, und es ist nicht zu erwarten, daß man Hfeche etn masec unbedeutende Opfer scheuen werde, um Rechte aufrecht zu erhalten, fuͤr deren Erlangung die Bewohner anderer Theile der Erde vergebens durch Stroͤme von Blut gewatet sind. Die Bahn, auf der wir vorschreiten, ist eine sichere Bahn, wenn wir ihr getreu bleiben. Ergebung in den verfassungsmaͤßig ausgesprochenen Willen der Majoritaͤt und eine von Maͤßigung, Gerechtigkeit und bruͤderlicher Gesinnung geleitete Vollziehung dieses Willens muß der Union eine uner⸗ schuͤtterliche Dauer sichern. Wir muͤssen hoffen, daß das unver⸗ kennbare Interesse unseres gemeinschaftlichen Vaterlandes und eine wahrhaft aufgeklaͤrte Vaterlandsliebe dem allgemeinen Stre⸗ ben diese Richtung geben werden. Uebrigens laͤßt die Natur die⸗ ses Gegenstandes keinen Plan zu, gegen den sich nicht etwas einwenden ließe. Der seit einiger Zeit befolgte ist der schlech⸗ teste, den es geben kann, und jeder Schritt, der zu seiner Ver⸗
besserung fuͤhrt, verdient Ihre hoͤchste Aufmerksamkeit.
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(Fortsetzung folgtt) . 8 Sorts . P8 f 9 Aiss hin nbst
“ Berlin, 15. Febr. Aus Danzig meldet man: Sehr er⸗ fveulich sind die Fortschritte, welche das Schulwesen im vor. J. in Elbing gemacht hat, und zwar verdienen die diesfaͤlligen Bestrebungen der dasigen Kommune mit Hinsicht auf die schwierigen Zeitverhaͤltnisse um so mehr Anerkennung. So⸗ wohl fuͤr die Vermehrung, als fuͤr die zweckmaͤßigere Ein⸗ richtung der schon vorhandenen Schul⸗Anstalten, ist mit ruͤhm⸗ lichem Eiser wirksam Sorge getragen worden. Die Verbes⸗ serungen haben sich, wie auf das evangelische, so auch auf das katholische Schulwesen erstreckt. Man hat die Stiftung einer oͤffentlichen Arbeitsschule begonnen, die Elementar⸗Schule fuͤr Maͤdchen mit Nutzen erweitert, fuͤr die verwahrloste Jugend durch Einrichtungen in verschiedenen Anstalten gesorgt, den wohlthaͤtigen Plan einer Sonntags⸗
schule zur Reife gebracht; ferner hat man Vereine gebildet,
8 1 um dem Beduͤrfniß der Bekleidung armer schulfaͤhiger Kinder abzuhelfen; auch ist es, durch Stiftung von 350 Freistellen moͤglich gemacht worden, daß die Kinder unvermoͤgender Ael⸗
tern die Schule unentgeltlich besuchen koͤnnen.
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—
willige Beitraͤge zusammengebracht haben,
— Als ruͤhmliche Beispiele von Religiosität im Stral⸗
sunder Bezirk verdient erwaͤhnt zu werden, daß die Einge⸗
pfarrten des Kirchsplels Lassan 519 Rthlr. 13 Sgr. frei⸗
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um fuͤr diese
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Summe mit Huͤlfe der Ersparnisse der Kirchenkasse eine Orgel fuͤr die Kirche zu Lassan anzuschaffen, und daß der Schulze Muͤsebeck zu Conerow und dessen Frau der Kirche zu Wusterhuse am ersten Weihnachtsfeiertage eine sehr kost⸗ bare roth sammetne mit aͤchten goldenen Frangen besetzte Altardecke und eine gruͤn sammetne eben so verzierte Pult⸗ decke geschenkt haben.
— Im Regierungs⸗Bezirk Stralsund sind waͤhrend des Jahres 1830, und zwar vom Monat April an bis zum Schlusse des Monats Dezember, 41,876 Wispel Getreide verschiedener Art, worunter uͤber 16,800 Wispel Weizen befindlich waren, theils seewaͤrts, theils durch die Binnen⸗ gewaͤsser verschifft worden. In den 49 Salzereien des Be⸗ zirks wurden im verflossenen Jahre 9446 Tonnen Heringe, 5575 Tonnen mehr als im Jahre 1829, gesalzen.
— Bei Gelegenheit der vor kurzem erfolgten Einnvpei⸗ hung der neu erbauten evangelischen Kirche in der Stadt Schmiegel (Reg. Bez. Posen) hat sich ein Verein der beiden christlichen Konfessions⸗Verwandten zu dem Zwecke gebildet, eine Anstalt fuͤr Waisenkinder zu stiften.
Am 10ten d. M. ist, Nachrichten aus Koͤln zufolge, die Rheinbruͤcke vor jener Stadt wieder aufgefahren worden.
Historische Parallelen und Zeitstimmen, Belgien und die Belgier betreffend.
Bei Beurtheilung der Begebenheiten in den Niederlan⸗ den und der Verhaͤltnisse zwischen Belgien und Holland, zwischen Dynastie und Nation, haben nicht selten wesentliche Irrthuͤmer dadurch sich eingeschlichen, daß man die alten Zeiten und Bezeichnungen durchaus nicht gekannt, den Cha⸗ rakter und die Stimmung, der Belgier namentlich, aus fruͤ⸗ heren Perioden nicht gehoͤrig gewuͤrdigt und namentlich der Idee Raum verstattet zu haben scheint, als haͤtten Letztere in fruͤherer Zeit eine selbststaͤndige Nation gebildet, welche nach⸗ mals unterdruͤckt, erobert und vermoͤge des Eroberungs⸗ rechtes an die Hollaͤnder, somit in einen neuen Zustand von Un⸗ terdruͤckung, gekommen seyen. Diejenigen Individuen, welche die⸗ ser Idee huldigen, muͤssen entweder die Geschichte des Volkes gar nie studirt haben, oder vielmehr sie affektiren voͤllige Unwis⸗ senheit von Dingen, die durchaus zu unbefangener Wuͤrdi⸗ gung der Geschichte des Tages gehoͤren, da die Gegenwart, sowohl was den faktischen als rechtlichen Bestand betrifft, aus der Vergangenheit nothwendig erklaäͤrt werden muß. Die Belgier haben, wie die Hollaͤnder, eine Reihe von geschichtlichen Verwandlungen durchgegangen, ohne jemals eine Nation gewesen zu seyn; der Beweis dafuͤr laͤßt sich von Caͤsar's Zeiten bis auf Van de Weyer nachliefern. Waͤre der Gegenbeweis moͤglich, so wuͤrde dies fuͤr ihre Re⸗ volution einen guͤnstigeren Maaßstab zur Beurtheilung ihrer Legalitaͤt oder Entschuldbarkeit darreichen; aber leider bleibt er durch alle Thatsachen im Zusammenhang, wie im Einzel⸗ nen, versperrt. Wir finden bis zur Burgundischen Periode bloß einzelne Herzogthuͤmer, Grafschaften, Herrschaften, Staͤdte, mit einer Unzahl von Privilegien und Rechten, von Anmaßungen und Reclamationen, bald wechselseiti gen einander selbst, bald von den Unterthanen und Vasallen gegen die Herrscher, bald von Herrschern und Vasallen ge⸗ gen die Kaiser und den Reichsverband, zu dem sie gehoͤrten, ausgeuͤbt. Nicht einmal der Kollektiv⸗Begriff eines Belgischen Volkes findet sich bis zu Ende des 15ten Jahrhunderts irgendwo ausgesprochen; die Idee einer Bel⸗ gischen Nation, als solcher, fehlt ganz; eben so wenig stellt sich ein solcher auch im Norden dar; aber fruͤher, als in Belgien, ward doch bei Hollaͤndern, Seeuwen und Frie sen das Gefuͤhl vorherrschend, daß sie einen Bruder⸗Bund, dem Auslande gegenuͤber, bildeten, und die glorreichen Erin⸗ nerungen au die alten Kaͤmpfe und Unternehmungen der Bataver weckten schon in fruͤherer Zeit eine Art Na⸗ tionalitaͤt. Alle Geschichtschreiber fruͤherer und spaͤterer Zeit stimmen darin uͤberein, daß es niemals eine Völker⸗ schaft von unruhigerem, ungestuͤmerem und tumultliebende⸗ rem Geiste gegeben, als die Belgier im engeren Sinne. Sie zeigten sich mit keinem Zustand der Dinge jemals zu:-⸗ frieden, mit einem guten, so wenig als mit einem schlechten, und merkwuͤrdig genug, mißhandelten sie die Guten am mei- sten, und die Schlechten imponirten ihnen am sichersten. In keiner andern Volksgeschichte findet sich eine so fruͤhe und ungemessene Ausdehnung von individueller Freiheit, und in keiner ein so unmaͤßiger und unzaͤhmbarer Mißbrauch der⸗ selben, also zwar, daß namentlich durch die Annalen und Rechtsgeschichte der Flandrischen und Wallonischen Staͤdte dargethan werden kann, wie wenig fuͤr die Herrschaft einer wohlverstandenen Freiheit, einer gesetzlichen Ord⸗
nung und eines festen Kultur⸗ Zustandes die Demo⸗ ö“ 8 11166662“ 1