wenn man sie mitten in einer Empdrung und mit den Waffen in der Hand fordere; uͤberdem spraͤche Seine Proclamation hin⸗
lan lich Seine Gesinnung in Bezug auf Polen und auf alle die⸗
Kampfe stellten,
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Mit dieser Antwort verließ der Landbote Jezierski St.
jenigen Bewohner des Landes aus, die nicht in ihrer Verirrung beharrten; die verbrecherischen Urheber der Empdrung, und nicht die ganze Nation, waͤren bis jetzt die Gegenstaͤnde Seines Unwillens gewesen; wenn aber die Polen sich gegen Ruß⸗ land waffneten, wenn sie sich gegen ihren Souverain zum 1 so wuͤrden sie selbst es seyn, so wuͤr⸗ den es ihre eigenen Kanonenschuͤsse seyn, die den Umsturz Polens veranlassen wuͤrden: sie allein nur waͤren dann Schuld an dem Ungluͤck ihres ve e⸗ eters⸗ burg den 25. Dezember (6. Januar). In der Zwischenzet wurde der Fluͤgel⸗Adjutant Sr. Majestaͤt, Oberst⸗Lieutenant Wylezynski/
der aus Warschau dem Kaiser die naͤmlichen Details, wie der
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nischen Empoͤrern uͤbergingen, gehorte auch ein Faͤhnrich Su;,
Fuͤrst Lubecki und der Landbote Jezierski, uͤberbracht hatte, un⸗ verzuͤglich mit den naͤmlichen Antworten Sr. Matestaͤt wieder zuruͤckgesendet. — Waͤhrend der Kaiser in St. Petersburg diese edle und loyale Sprache fuͤhrte, ward in Warschau von einer Deputation des Reichstages ein heftiges Manifest gegen Rußland abgefaßt, und nur die weise Maͤßigung des Generals Chlopicki, der noch mit Muͤhe gegen die ungezaͤhmte Vermessenheit der Demagogen kaͤmpfte, konnte dessen bffentliche Bekanntmachung verhindern. Die Ankunft des Landboten Jezierski in Warschau fuͤhrte die Krisis her⸗ bei, die das Schicksal dieses ungluͤcklichen Landes entscheiden mußte. Der General Chlopicki erklaͤrte, daß er es nicht uͤber sich nehmen koͤnne, seine Landsleute in einen Kampf gegen das Nussische Reich zu fuͤhren, und daß uͤbrigens die Polnische Nation kein Recht habe, den dem Kaiser und Koͤnige geleisteten Eid der Treue zu brechen. Seine am 6ten (18ten) Januar Fi un Abdankung ließ den Revolutionnairen freies Feld. Der so eben zusammen⸗ berufene Reichstag blieh ihrem Einfluß uüͤberlassen. Am 8ten (20 sten) d. M. machte der Landbote Roman Soltyk den Antrag, den dem Kaiser und Koͤnige geleisteten Eid der Treue als null und nichtig und den Thron fuͤr erledigt zu erklaͤren. — In der Sitzung am 13ten (25sten) wollte sich der Reichstag in vereinig⸗ ten Kammern, nach dem Antrage seines Marschalls, mit Unter⸗ suchung des Vorschlages des Roman Soltyk beschaͤftigen, als die Berathungen durch neue Diskussionen unterbrochen wurden; das wuͤthende Geschrei der Demagogen erstickte aber bald die Stimme des vernuͤnftigen und gemaͤßigten Theiles der Verfamm⸗ lung. Mitten im Tumult und in der herrschenden Verwirrung verfaßte sogleich der Senats⸗Secretair Niemcewiez ein Aktenstuͤck, in welchem der Reichstag es wagt, die Unabhaͤngigkeit Po⸗ lens und die Erledigung seines Thrones mit dem Zu⸗ satze zu erklaͤren, daß letzterer kuͤnftig demjenigen werde angeboten werden, den die Nation dessenwuͤrdig hal⸗ ten wuͤrde. Dieses Aktenstuͤck ward auf der Stelle von den Senatoren und von den Mitgliedern der Landboten⸗Kammer, so wie von dem Ober⸗Befehlshaber, Fuͤrsten Michael 42—2, den man eingeladen hatte, der Sitzung beizuwohnen, unterzeichnet. Auf solche Weise kroͤnten die Revolutionnaire, oder sogenannten Vertre⸗ ter der Polnischen Nation, durch die hoͤchste Beleidigung gegen Ruß⸗ landdas Werk der Ungerechtigkeit, das ihr Vaterland allen Schrecken des Krieges aussetzt. Unter diesen ernsten Verhaͤltnissen fuͤhlten
Se. Majestaͤt der Kaiser wenigstens Trost in dem Gedanken, daß
Sie nichts unterlassen und nichts gespart haben, um einer so betruͤbenden Katastrophe zuvorzukommen; die Nothwendigkeit be⸗ klagend, eine strenge, aber heilige Pflicht erfuͤllen zu muͤssen, wird Sein edelmuͤthiges Herz keine Gelegenheit voruͤbergehen lassen, durch Seine Maßigung und Huld die furchtharen Wirkungen Seines Richter⸗Amtes zu milbern.“”“ 1“]
Man hat hier die Nachricht erhalten, daß die Proela⸗
mationen des Feldmarschalls Grafen Diebitsch⸗Sabalkanski im
ganzen Koͤnigreich Polen verbreitet worden sind. Es wird hinzugefuͤgt, daß sie in den Graͤnzpunkten, wo man sie oͤffent⸗ lich vorgelesen, zur Beruhigung der Einwohner wesentlich beigetragen haben.
Se. Maäjestaͤt der Kaiser hahen die Bildung eines eige⸗ nen, 121 Mann starken Kosaken⸗Kommando’s zu Pferde, fuͤr die Nertschinskischen Bergwerke anbesohlen.
Zu den 4 Offizieren des Grenadser⸗Regtmente von Sa⸗
mogstien, die (wis vor eigae Zeit gemeldet) nach Ermor⸗
dung ihren Vorgeseßzten, des Capstains Tschalosf, zu den Pol⸗
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kin. Eünez Fcges desjelben, gleiches, Mamens, der sruͤhen in em ne
fen, durch seinen treuen Diensteifer wieder auszuloͤschen. Se. Majestaͤt haben seine im 3ten Jaͤger;⸗Regiment anzustellen.
Abgereist sind in diesen Tagen von hier: Ihre Koöͤntgl. Hoheiten die Herzoge Alexander und Ernst von Wuͤrtem⸗ berg, so wie auch der General⸗Lieutenant Fuͤrst Schtscherba⸗ toff, nach Wilna; der Chef der 10ten Infanterie⸗Division, General⸗Lieutenant Bartholomaͤl L, nach Belaja Zerkoff, und
m naͤmlichen Regiment gedient, aber. Kraͤnflichkeis halhen. seinen Abschied genommen hacte, bat den Kaiser, als er die That seines Verwandten erfuhr, ihn wieder in der aktiven Armee anzusbelten, um den Flecken, der seine Familie betrof⸗
Bitte gewaͤhrt und befohlen, ihn
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der General⸗Adjutant Schipoff IJ. zu dem auf Marsche begriffenen Garde⸗Corps.
„In St. Petersburg und Moskau befinden sich in Folge fruͤherer Verfuͤgungen des verewigten Kaisers Alexander, Nie⸗ V derlagen zur Anfertigung von Feuer⸗Loͤschmaschinen und Ge⸗
raͤthschaften, um die Stäͤdte, Ortschaften und einzelnen An⸗
stalten damit zu versehen. Um die Kenntniß der Verferti⸗ gung derselben zu verbreiten, ist die Anordnung getroffen, daß aus jedem Gouvernement nach St. Petersburg oder
Moskau 3 der faͤhigsten und mit den verwandten Handwer⸗ ken schon einigermaßen vertrauten Leute, als Schlosser,
Schmiede u. s. w. geschickt werden, die nach Erlangung der
erforderlichen Geschicklichkeit in ihre Gouvernements zuruͤck⸗
kehren muͤssen, um daselbst dem Gemeinwesen, sowohl durch
Verfertigung von Loͤsch⸗Geraͤthschaften, als auch durch Unter⸗
weisung in dieser Kunst, Nutzen zu bringen. Diese Anstalt
hat sich bereits sehr nuͤtzlich erwiesen und beschaͤftigt fortwaͤh⸗ rend die besondere Aufmerksamkeit der Regierung.
Nach amtlichen Berichten wurden im vorigen Jahre im Freihafen von Odessa fremde Erzeugnisse fuͤr den Werth von 15,357,464 Rubel eingefuͤhrt; die Ausfuhr betrug nach dem Auslande 27,031,960 Rubel. Nach dem Innern des Rei⸗ ches wurden fremde Erzeugnisse fuͤr den Werth von 8,092,656 Rubel verfuͤhrt. Die Einnahme des Zoll⸗Amtes betrug 2,305,645 Rubel, wovon 1,217,825 der Stadt Odessa und 117,604 dem Lyceum Richelieu zu Gute kamen. An Schif⸗ fen waren im Laufe des vorigen Jahres 844 eingelaufen und 945 abgesegelt. Zu Lande wurden Guͤter versendet: nach Oesterreich fuͤr 16,550, nach dem Koͤnigreich Polen fuͤr 70,815, nach der Moldau fuͤr 2000, nach Georgien fuͤr 122,543, im Ganzen fuͤr 211,908 Rubel. In den Berichten wird be⸗ merkt, daß der Umsatz wahrscheinlich doppelt so groß gewe⸗ sen seyn wuͤrde, wenn nicht die Pest, der Mangel au Cchif⸗ fen, von denen eine große Anzahl von der Franzoͤsischen Re⸗ gierung zur Expedition nach Algier gemiethet worden war, und endlich die Cholera Hindernisse in den Weg gelegt haͤtten. Polen.
Warschau, 15. Febr. Die hiesige Staats⸗Zei⸗ tung enthaͤlt unter der Rubrik „amtliche Nachrichten“ fol⸗ gende Meldung vom Kriegsschauplatz: „Am 11ten d. M. verließ General Zymirski in Folge erhaltenen Befehls seine Position bei Liw, um die Kraͤfte des Feindes und die von ihm eingenommenen Stellungen kennen zu lernen. Mit einer Kolonne, welche aus der Infanterie des General Rohland, einigen Schwadronen Kavallerie und einer halben Batterie Artillerie bestand, nahm genannter General seine Richtung uͤber Wengrow nach dem jenseits des Bug belegenen Staͤdt⸗ chen Nur. Nachdem er bei Wengrow vorbei war und nach allen Richtungen hin Patrounillen ausgeschickt hatte, ruͤckte er noch 2 Meilen vor; die ausgesandten konnten aber keine Kunde vom Feind erlangen. Erst in der Naͤhe von Wrotnow zeigten sich einige feindliche Reiter, welche jedoch beim ndlick unserer Uhlanen sich zuruͤckzogen. Unsere die Avantgarde bildenden Schwa⸗ dron entdeckte zuerst 2 feindliche Schwadronen Wrotnow. Ein Flaukir⸗Peloton empfing unseren Vor⸗ trab mit kleinem Gewehrfeuer und kehrte sodann zu den ab⸗ zlehenden Schwadronen zuruͤck. Endlich erblickte man bei einem zweiten Dorf hinter Wrotnow eine Diyision Uhlanen mit einer Batterie reitender Artillerie. Alle Bewegungen des Feindes, der sich uͤberall zuruͤckzieht, uͤberzeugten den Ge⸗ neral Zymirski, daß derselbe sich nicht in einen Kampf ein⸗
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dem
nicht zu weit von dem Standquartier entfernen konnte 2 beschloß er, a1 mer noch in der Hoffnung,
daß er wenigstens durch ruͤckgaͤngige Bemegung den . ngstens durch diese
Feind nachlocken und Veran⸗
gen des Generals waren vergeblich. “6h Der Warschauer Kurier sagt Hauptstadt harren mit Ungedulde auf bestimmte Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplatze, zumal da Reisende, die vom Bug
sind ruhig voruͤbergegangen, unsere Truppen verändern oft ihre Stellungen, und der Feind zioht sich zuruͤck. Die Nach⸗ RBricht von einer Schlacht bei Jadow bestaͤtigt sich nicht. Vor⸗
gestern naͤherten sich die Kosaken wieder der Stadt Siedlee, gingen aber gleich wieder zuruͤck; in dieser Stadt stehen un⸗ sere Krakusen.“ Dagegen meldet die Warschauer Zeitung, daß gestern noch am spaͤten Abend Nachrichten von einem zwi⸗ schen dem Polnischen und dem Russischen Heere am Liwiee vorgefallenen Treffen eingegangen sey, bei welchem das 4te
1““
Vorposten
jenseits
lassen wolle, und da sich der General mit seiner Kolonne
langsam wieder in dasselbe zuruͤckzukehren, im⸗
lassung zu einer Schlacht geben werde; aber die Erwartun⸗ „Die Bewohner der
und von der Narew herkommen, eine heftige Kanonabe ge⸗ hoͤrt hahen wollen; aber die lotzten Tage ben vorigen Woche
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dem
Regiment den Sieg davon getragen und, nachdem man mit Bajonett handgemein geworden, 4 Kanonen er⸗
obert haben solle. Die Bruͤcke des Flusses war, diesen Nachrichten zufolge, so mit Leichen bedeckt, daß die Polnischen Soldaten auf der Ruͤckkehr in ihr Lager nur mit Muͤhe hin⸗ uͤber kommen konnten. Das gedachte Blatt fuͤgt dieser Nach⸗
richt jedoch selbst hinzu, daß die amtliche Bestaͤtigung dieser
bes Terceaen.
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ren
Nachricht noch zu erwarten steht. — Der Regierungs⸗Com⸗ missair Godlewski, von dem es neulich hieß, er sey bei seinem Unternehmen in der Wojewodschaft Augustowo von den Ko⸗ saken gefangen genommen worden, ist, der Polnischen Zei⸗ tung zufolge, vorgestern in Warschau angekommen und noch an demselben Tage in das Hauptquatier des Generalissimus abgegangen. Dem General Sierawski, welcher in Zamose kommandirte und an dessen Stelle der Oberst Krysinski er⸗ nannt ist, war es gelungen, durch die Linien der Russischen Truppen hindurchzukommen; er ist vorgestern in Warschau angetangt und wohnte gestern einer Musterung der National⸗ Garde auf dem Saͤchsischen Platz bei, welche der Regier ungs⸗ Praͤsident, Fuͤrst Czartoryskt, und der General⸗Gouverneur der Hauptstadt, Woyezynski, uͤber letztere abhielten. Die Staats⸗Zeitung enthaͤlt abermals eine Pro⸗ clamation der National⸗Regierung an die Bewohner War⸗ schau's, worin dieselben aufgefordert werden, waͤhrend zahl⸗ reiche Schaaren dem Feinde die — boͤten, guten Muths zu seyn und sich durch die strengen Maaßregeln zur Verthei⸗ digung der Hauptstadt nicht schrecken zu lassen. Die Russischen Gefangenen, welche sich (seit dem 29. Nov.) bis jetzt in Warschau befanden, sind vorgestern nach Molborz und Czenstochau abgeschickt worden; nur die Gene⸗ rale sind in der Hauptstadt zuruͤckgeblieben.
Nachdem die Landboten⸗Kammer in ihrer Sitzung vom 11ten d. M. die beiden (gestern mitgetheilten) Gesetz⸗ Entwuͤrfe hinsichtlich ihrer inneven Statuten angenommen hatte, wurde ihr noch ein dritter Entwurf in derselben Be⸗ ziehung vorgelegt, wonach diejenigen Senatoren und Revpraͤ⸗ sentanten, welche bis jetzt die Reichstags⸗Akten vom 18. De⸗ zember v. J. und 25. Januar d. J. nicht unterschrieben ha⸗ ben und auch ihren Beitritt zu denselben, — wenn sie sich innerhalb Landes befinden, in 8 Tagen, und wenn sie außer Landes sind, in 30 Tagen — nicht schriftlich zu erkennen ge⸗ ben, im ersteren Falle als ihres Rechts, in der Kammer
Sitz zu nehmen, verlustig anzusehen sind, im anderen Falle
aber die Ausuͤbung dieses Rechts suspendirt werden soll. Hierhet bemerkte aber der Deputirte Wiszniewski, daß man die Senatoren und Repraͤsentanten, welche durch Zufall waͤhrend des Ausbruchs der Revolution sich im Auslande befan⸗ den, doch nothwendig von denen unterscheiden muͤsse, die sich nach dem Ausbruche derselben dorthin, und namentlich nach Rußland, zur Ausfuͤhrung von Plaͤnen gegen ihr Vaterland begeben haͤtten. Er trug sodann darauf an, daß gegen die Letzteren noch eine strengere Strafe, als die einstweilige Suspendirung im Genuß ihrer Rechte, verhaͤngt wuͤrde. Die Revpraͤsen⸗ tanten Morozewicz und Wolowski behaupteten, daß die Senatoren, als lebenslaͤngliche Beamte, ihrer Wuͤrde nicht anders, als auf dem Wege Rechtens, beraubt werden köoͤnnten, und daß die Aufstellung eines neuen Strafgesetzes, wenn man ihm ruͤckwirkende Kraft gebe, dem hauptsaͤchlich⸗ sten Rechtsprincip zuwider sey, welches nicht gestatte, Gesetze fuͤr die Vergangenheit festzustellen. Dagegen unterstuͤtzte der Landbote Ledochowski bdie Meinung des erste⸗ Redners, indem er behauptete, daß die Begruͤn⸗ dung neuer Gesetze der Kammer keinesweges verwehrt seyz man werde aber nicht vorgeben koͤnnen, daß sie denselben eine ruͤckwirkende Kraft ertheile, sobald den außer Landes befindlichen enatoven eine 30täͤgige Frist gelasson wuͤrde, um in ihre Heimarh zuruͤchzukehren; und es solle Ja erst nach Ablauf derselben die festzusetzende Strafe an ihnen vollzogen werden; was diese selbst anbe⸗ treffe, so sey er der Meinung, daß durch dieselbe alle Mit⸗ glieder der Kammer, die nach der Revolution sich nach Ruß⸗ land begeben haͤtten, auch ihrer Buͤrgerrechte fuͤr verlustig erklaͤrt werden muͤßten. Da noch andere Mitglieder diese Antraͤgen unter stuͤ fuͤr Landesverraͤther angesechen wuͤrden, so oß die Kammer, den eingebrachten Entwurf noch einmal an die vereinigten Kommissionen beider Kam⸗ mern zur Umarbeitung zu uͤberweisen, Am Schluß der Sitzung erstattete noch der Deputirte Wolowski im Namen der Kommission der Kammer Bericht uͤber einen beim Marschallsstabe niedergelegten Antrag, worin verlangt wurde, daß die von Sr. Majestaͤt dem Kaiser Nikolas an
den Großfuͤrsten Cesarewitsch gemachte Schenkung der Na⸗ tionalguͤter Lowicz, 6
Skierniewiee u. s. w. fuͤr nicht mehr
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en und sogar forderten, daß die erwaͤhn⸗
unterzogen. Stets besorgt, daß sie entweder die Verwaltung des⸗ ten, wo eine noch groͤßerr Sparsamkeit nur haͤtte gefaͤhrlich
laͤusig Alles her an zu haͤben, was in ihren Kraͤften stand, e
waren rein administrativ, d. b. sie waren die
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hiermit vorlegen, verschwunden.
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1
guͤltig erklaͤrt werde. Die Kammer verwies diese Angelegen⸗ heit mit der daruͤber abgegebenen Meinung der Kommissio⸗ nen an die National⸗Regierung, um daruͤber zu entscheiden, und vertagte sich sodann.
Am 12ten d. M. wurden die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe, welche am vorhergehenden Tage durch die Landboten⸗Kammer gegangen waren, auch in der Senatoren⸗Kammer ange⸗ nommen und in Reichstagsbeschluͤsse verwandelt. In der⸗ selben Sitzung wurde eine Adresse des Buͤrgerraths der Wo⸗ jewodschaft Lublin an den Reichstag vorgelesen und zum Druck verordnet.
EI11““ 1“ Frankreich. Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 11. Febr. legte der Minister des Innern mehrere, von der Depu⸗ tirten-⸗Kammer bereits angenommene Gesetz⸗Entwuͤrfe vor, wodurch verschiedene Staͤdte zur Ausschreibung außerordent⸗ licher Steuern oder zur Eroͤffnung von Anleihen ermaͤchtigt werden. — Hierauf bat der Vicomte Ségur⸗Lamoignon um das Wort, um von dem Großstegelbewahrer einige Auf⸗ schluͤsse zu verlangen. Der Praͤsident machte ihm indessen bemerklich, daß dergleichen Aufforderungen an einen Minister (wie sie in der Deputirten⸗Kammer uͤblich sind) reglements⸗ widrig seyen, und daß es dazu einer foͤrmlichen Proposition beduͤrfe, die zuvor ordnungsmaͤßig auf das Bureau nieder⸗ gelegt und gepruͤft werden muͤsse. Dem Ersuchen des Hrn. von Ségur, daß der Praͤsident die Kammer befragen moͤge, ob sie ihn hoͤren wolle oder nicht, gab derselbe keine Folge. Man glaubt, daß Hr. v. Ségur die Absicht hatte, von dem Justiz⸗Minister Aufschluͤsse uͤber die auf den Antrag des Substituten des Koͤnigl. Prokurators, Herrn Barret, am 21sten v. M. von dem Pariser Zuchtpolizei⸗Gerichte gefaͤllte Entscheidung, daß jener Tag (der Todestag Ludwigs I nicht ferner als ein Feiertag zu betrachten sey (s. den Art. Paris in Nr. 30 der Staats⸗Zeitung), Aufschluͤsse zu verlangen. — An der Tages⸗Ordnung waren jetzt die Berathungen uͤber das Assisen⸗Gesetz. Zwei Pairs, der Marquis v. Mortemart und der Graf Lemerceier, lie⸗ ßen sich daruͤber vernehmen, und zwar Beide zu Gunsten des von der Kommission in Antrag gebrachten Amendements, wonach kuͤnftig zur Verurtheilung eine Majoritaͤt von min⸗ destens 8 gegen 4 Stimmen (statt 9 gegen 3, wie die De⸗ putirten⸗Kammer solches verlangt) erforderlich seyn soll. Der letztere fuͤgte hinzu, daß, als die konstituirende Versammlung das Verhaäͤltniß von 9 zu 3 angenommen, die aͤrgerlichste Straflosigkeit die Folge davon gewesen sey, so daß sie sich nach 4 Jahren genoͤthigt gesehen, das betreffende Dekret zu⸗ ruͤckzunehmen. Als der Praͤsident hierauf fragte, ob vfel⸗ leicht irgend Einer der Anwesenden das Wort gegen das Amendement der Kommission verlange, Niemand sich aber dazu meldete, so wurde uͤber die einzelnen Artikel abgestimmt und der 3te mit folgender Aenderung: „Die Entscheidung der Jury muß mit einer Majoritaͤt von mehr als 7 Stim⸗ men erfolgen“¹, die uͤbrigen 3 Artikel aber unveraͤndert ange⸗ nommen. Der ganze Gesetz⸗Entwurf ging hierauf mit 90 gegen 2 Stimmen durch, worauf die Versammlung sich ohne Anberaumung ihres naͤchsten Sitzungstages trennte.
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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 11. Febr. Gleich nach Eroͤffnung dieser Sitzung verlangte der Finanz⸗ Minister das Wort und aͤußerte sich folgendermaßen:
„Der Koͤnig hat uns beauftragt, Ihnen das Ausgabe⸗ und
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Einnahme⸗Budget fuͤr das Etats⸗Jahr 1831 vorzulegen. Unter allen Aufgaben, die der neuen Regierung gestellt waren, gab es keine dringendere und zugleich schwierigere, als die Staats⸗Lasten zu vermindern und sie 2 das streng Fhwenbiße herabzusetzen. Die Regierung hat sich derselben mit Eifer und Beharrlichkeit
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. der bffentlichen Abgaben nicht genu erleichtern mochte, ist sie hemuͤ
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den koͤnnen. Sie zweiselt nicht, daß in der Folge nicht noch brbgee Ersparnisse moͤglich seyn sollten, glaubt aber vor⸗
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um die bestehenden Mißbraͤuche aufzudecken und abzustellen. Diese Mißbraͤuche waren unter der vorigen Dynastie zweier⸗ lei Art sie waren entweder yolitisch, d. h. sie ruͤhr⸗ ten aus dem schlechten Regierunge System ber, vder sie Folge einer allzu komplicivten innern Verwaltung Unter die Mißhraͤuche politi⸗ scher Natur gehoͤrten eine uͤbermaͤßige Civilliste, die große Be⸗ guͤnstigung der hoͤheren Geistlichkeit) allzu zublreiche Generalstaͤbe, privilegirte Militair⸗Corps, fremde Truppen mit einem hoͤheren Solde. Diese Mißbraͤuche sind aus dem Budget, das wir Ihnen Die Civilliste ist beträchtlich er⸗ maͤßigt worden, es giebt keine besoldete Kardinaͤle, keine Koͤnig⸗ Garde, keine Schweizer mehr. Die administrativen Miß⸗
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