1831 / 54 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

fort. Nachdem eine große Menge von Amendements ver⸗ worfen, einige andere dagegen angenommen worden, ging

endlich dieser 11te Arrikel, der die Kammer 6 Sitzungen

hindurch beschaͤftigt hat, in solgender Abfassung durch: „Art. 11. * Zu dieser Versammlung werden beru⸗

fen, 1) die nach Ausweis der Rolle der derekten Steuern

doͤchstbesteuerten Buͤrger der Gemeinde, sobald sie das 21ste

Jahr zuruͤckgelegt haben, in nachstehenden Verhaͤltnissen: In Gemeinden von 1000 Seelen und darunter eine dem zehnten Theile der Bevoͤlkerung der Gemeinde gleichkom⸗

mende Zahl. Diese Zahl waͤchst um 5 fuͤr jedes

Hundert Einwohner mehr, in Gemeinden von 10900

bis 5000 Seelen; um 4 fuͤr jedes Hundert mehr

in Gemeinden von 5000 15,000 Seelen; und um 3 fuͤr

jedes Hundert mehr, in Gemeinden von 15000 Seelen und daruͤber; 2) tie Mitglieder der Gerichtshoͤfe und Tribu⸗ näaͤle; die Friedensrichter und ihre Steüuvertreter; die Mit⸗ 87 7 b . G 8 glirder der Handels⸗Kammern, so wie der Kommissionen

zur Verwaltung der Armenhaͤuser und der Wohlthaͤtigkeits⸗

85 5 2 ). 2 897 4 3 2..

TAnnstalten; die Inspektoren in den Gymnasien; die Mit⸗

Insp yj

alieder der berathenden Kammern fuͤr Kuͤnste und Manu⸗

fakturen und die der Conseils der Werkverstaͤndigen; die Offiziere der Na ional⸗Garde; die Mitglieder und Kor⸗

respondenten des Instituts, so wie die Mitglieder der durch

ein Gesetz gesti teten oder autorisirten gelehrten Gesellschaf⸗

ten; die Dok oren einer oder mehrerer FakUuͤltaͤten des Riechts, der Medizin, der strengen und der schoͤnen Wis⸗ senschaften, nach einem Z jaͤhrigen wirklichen Wohnsitze in der Gemeinde; die eingeschriebenen Advokaten, die Sach⸗

walter an den Königlichen Gerichtshoͤfen und Tribunalen, 1 obigen Weise anzunehmen, wonach jetzt in den kieinen Ge⸗

die Notare, die Licentiaten einer der Fakulraͤten des Rechts, der strengen und der schoͤnen Wissenschaften,

wenn sie mit dem Unterrichte in einer der Materien

brauftragt sind, die zu der Fatultaͤt gehoͤren, wo

sie ihre Licenzen genommen haben, die Einen wie die Andern nach 5jaͤhriger Ausuͤbung ihres Amtes und

5jaͤhrigem wirklichen Wohnsitze in der Gemeinde; die in⸗ akriven Civil⸗, Mälltair⸗, richterlichen und Untversitaͤts⸗Be⸗ amten, die eine Pension von mindestens 600 Fr. beziehen; die Zoͤglinge der polytechnischen Schule, die bei ihrem Austritte ein oͤffentliches Amt erhalten haben oder fuͤr faͤhig zu einem solchen erklärt worden sind, nach 2jaͤhri⸗ gem wirklichen Wohnsitze in der Gemeinde; (doch duͤrfen die Offiziere, die als ehemalige Zoͤglinge der polyrechni⸗ schen Schule das Wahlrecht erworben haben, dasselbe in der Gemeinde, wo sie in Garnison stehen, nicht ausuͤben, es sey denn, daß sie ihren buͤrgerlichen oder politischen

Wohnsitz in derselben hatten, ehe sie zu der Garnison ge⸗

doͤeren;) die Offiziere der Land⸗ und Seemacht, die irgend

eine Pension, gleichviel von welchem Betrage, bezichen;

Pendlich die Buͤrger, die an der Wahl der Mitglieder der

Dceputirten⸗Kammer und der General⸗Conseils der De⸗ partements Theil nehmen, ohne Ruͤcksicht auf den Steuer⸗ beitrag, den sie in ihrer Gemeinde entrichten.“

Der General Lamarque hatte verlangt, daß man auch saͤmmtliche Mitalieder der Ehrenlegion, so wie die in Folge erhaltener Blessuren amputirten Unter⸗Offiziere und Gemeinen, bei den Munieipal⸗Wahlen zulasse. Als die Ver⸗ sammlung beide Vorschlaͤge verwarf, aͤußerte Herr Lamarque, er koͤnne nur glauben, daß die Kammer seine Amendements nicht recht verstanden habe, da sie selbige sonst unmoͤglich

heaͤtte verwerfen koͤnnen. Es lasse sich nicht behaupten, daß

er ein Privilegium fuͤr Amputirte habe begruͤnden wollen, denn gewiß werde sich Niemand einen Arm oder ein Bein abnehmen lassen, um das Vergnuͤgen zu haben, einen Stadt⸗ rath zu waͤhlen; seine Absicht sey bloß gewesen, der Tapfer⸗ keit einen Tribut zu zollen. Der Praͤsident erwiederte, Herr Lamarque koͤnne sich allerdings daruͤber beklagen, daß die Kammer seinen Antrag nicht angenommen habe; er (der Praͤsident) habe indessen auf eine ganz verstaͤndliche Weise daruͤber abstimmen lassen, und die Versammlung habe mit vpoller Sachkenntniß entschieden. „Desto schlimmer fuͤr die

Keammer!“ rief hier sehr lebhaft der General Lamarque.

„Wie meinen Sie das?“ erscholl es sofort von mehreren Seiten; „Ihre Aeußerung ist ungezogen, und Sie beleidigen dadurch die Versammlung!“. Der Praͤsident machte dem General bemerklich, daß er sich allerdings nicht in einer ganz schicklichen Weise ausgedruͤckt habe; Herr Chardel meinte dagegen, daß die Sache an und fuͤr

sich voͤllig unerheblich sey; Herr Lamarque habe sich bioß dadurch verletzt aefuͤhlt, daß die Kammer auf einen An⸗ trag, den er fuͤr zweckmäaͤßig gehalten, nicht eingegangen sey.

Nr. 47 der St. 3.

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»») Den loten Artikel s. in

b Pataille widersetzte sich hiernaͤchst im Allgemeinen

der dels jener großen Menge nicht besteuerter Personen und glauote, daß man dadurch nur einen neuen Adel, eine

privilegirte Kaste, zwar keinen Adel der Geburt, aber einen Adel der Intelligenz stifte; man theile die Municipal⸗Waͤh⸗ ler in drei Klassen, wovon die eine besteuert, die andere muthmaaßlich aufgeklaͤrt, und die dritte weder besteuert, noch aufgeklaͤrt sey (Gelaͤchter); er hoffe, daß die Kammer das System der Adjungirungen ganz und gar aufgeben und sich bioß an den ersten Paragraphen des Artikels halten werde.

Die Versammlung nahm indessen hierauf keine Ruͤcksicht und

genehmigte den gesammten 11ten Artikel, nach einigen Be⸗ merkungen des Hrn. v. Tracy zu Gunsten des 2ten Para graphen, in der obigen Absassung. Die Artikel 12 15, die in dieser Sitzung ebenfalls noch angenommen wurden, gaben zu keiner erheblichen Diskussion Anlaß; der erstere lautet also

„Art. 12. Die Zahl der in der Gemeinde ansassigen

Waͤhler darf nicht geringer als 30 seyn, es sey denn, daßs es uͤberhaupt darin keine 30 Buͤrger giebt, die eine Per⸗

sonal⸗Srteuer entrichten.“ Nach dem Antrage der Kommission sollte Niemand in die Liste der Kommunal Waͤhler eing tragen werden, der nicht

mindestens 10 Fr. an direkten Steuern zahlt. He. Duver⸗

gier de Hauranne machte indeß bemertlich, daß man bei einer solchen Bestimmung in den kleinen Gemeinden das ge⸗ setzliche Minimum von 30 Wahlern nicht werde aufbringen koͤnnen. Hr. v. Tracy verlangte hierauf, daß man j nen Satz von 10 auf 5 Fr. reducire. Die Versammlung zog es

indessen, nach dem Antrage des Hrn. Duvergier, vor, gar

keinen bestimmten Satz festzusetzen und den Artikel in der

meinden auch der allermindest Besteuerte eventuell an den Wahlen Theil nehmen kann. Der 13te, 14Ate und 15te Ar⸗

tikel gingen ohne Weiteres durch, da die Versammlung sich

so ausschließlich mit der Nachricht von den Auftritten beschaͤf⸗ tigte, die sich um diese Zeit in der Kirche von St. Germain⸗ l'Auxerrois zutrugen (s. unten den Art. Paris), daß sie der Berathang durchaus keme Aufmerksamkeit mehr schenkte. Die gedachten 3 Artikel lauten folgenoermaßen:

„Art. 13. Diejenigen Buͤrger, die nach §. 2. Art. 11.

zum Mitstimmen in der Versammlung der Kommunal⸗

Waͤhler befugt, gleichzeitig aber auch in Lie Liste der Hoͤcsst⸗

besteuekten eingetragen sind, stimmen in dieser letzteren Ei-

genschaft.““

Art. 14. Der dritte Theil der Steuer eines gegen baares Geld oder Entrichtung eines Theiles des Ertrages

an Fruͤchten verpachteten Grundstüuͤcks, wird dem Paͤchter bei der Eintragung in die Läste der Hoͤchstbesteuerten der Gemeinde mit in Anrechnung gebracht, ohne daß dadurch die Rechte des Eigenthuͤmers des Grundstuͤcks geschmaͤlert werden.

„Art. 15. Die Mirglieder des Munscipal⸗Conseils sind saͤmmtlich unter den in die Liste einget agenen Kom-

munal⸗Waählern, und mindestens drei Viertheile derselben

sind unter den in der Gemeinde ansaͤssigen Waͤhlern zu

waͤhlen.“

AUAm folgenden Tage sollten die Berathungen uͤber den Municipal⸗Gesetz⸗Entwurf fortgesett werden.

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Paris, 15. Febr. Das Seelen⸗Amt fuͤr den Herzog von Berry, das urspruͤnglich in der St. Rochus⸗Kirche statt⸗ finden sollte, dann aber, wie die Gazette de France mel⸗ dete, nach der Kirche St. Germain 'Auperrois verlegt wor⸗ den war, wurde gestern wirklich in letzterer gehalten und ver⸗ anlaßte Unruhen, uͤber welche der Moniteur unterm 14ten solgenden (unsern hiesigen Lesern durch die gestrige Nach⸗ schrift bereits im Auszuge mitgetheilten) Bericht enthaͤlt: „In der Kirche St. Germain!'Auxerrois haben ernsthafte Ereignisse stattgefunden, und damit der Parteigeist sich ihrer nicht bemaͤch⸗ tigen koͤnne, um sie zu entstellen, so boeilen wir uns, eine genaue

Meldung bavon zu machen. Nachdem die Behoͤrde in Err- fahrung gebracht, daß in der St. Rochus⸗Kirche eine Todd

tenfeier zum Andenken des Herzogs von Verry gehalten wer⸗ den solle, hatte sie es fuͤr ihre Pflicht gahalten, den Erzbi⸗

schof von Paris davon in Kenntniß zu sotzen. Der Pfarrer

der St. Rochus⸗Kirche, benachrichtigt, daß diese Feier zu Un⸗ ruhen Anlaß geben koͤnnte, erklaͤrte, daß sie in seiner Kirche nicht stattfinden duͤrfe; der Pfarrer von St. Germain l'Au⸗

xerrois war nicht eben so vorsichtig. Heute fruͤh um 10 Uhr nahmen zwei Maͤnner an der Thuͤr der St. Rochus⸗ Kirche Platz und benachrichtigten die sich zur Todtenfeter des Herzogs von Berry einsindenden Personen, daß sie sich nach

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der Kirche St. Germain! Anxerrois zu begeben haͤtten. In dieser 6 Kirche war in der That ein Katafalk errichtet; der Pfarrer ““ . A“ 8 28 88

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beabsichtigte

selbst las die Messe. Gegen das Ende derselben naͤherte sich ein junger Mann dem Katafalk und legte einen den Herzog von Bordeauyx darstellenden Kupferstich, nebst einem Immor⸗ tellen⸗Kranze auf denselben nieder. die Stuͤcke dieses Kranzes, und Maͤnner nahmen die Orden, die sie trugen, ab, um sie neben das Bild des Herzogs von Bordeaux zu legen. Wenig Augenblicke darauf schritt die Behoͤrde ein und ließ mehrere Individuen verhaften, die man den Gerichten uͤberliefern wird. Das außerhalb der Kirche versammelte Volk, durch jene Feier beunruhigt und

aus Allem, was unter seinen Augen vorging, errathend, daß

dieselbe mehr einen politischen, als einen religioͤsen Zweck habe, zoͤgerte nicht, einer Seene ein Ende zu machen, die unter dem Anschein der Trauer in der That nur ein vor bedachter Plan

zu Unruhen und Aergerniß war; eine Abtheilung der Natio⸗

nal⸗Garde trat in ele Kirche und ließ sie raäͤumen. Inzwischen brach in mehreren Vie teln von Paris der oͤffentlice Unwille aus; um die Kirche St. Germain l'Auxperrots versammelte sich eine qyoße Meng“; die National⸗Garde eilte mit gewohntem Eifer in Masse herbei, und es gelang ihr, die Unordnung in kurzem zu daͤmpfen. Bedeutender war oieselbe im erzbi⸗ schöflichen Palast, wo die National Garde erst spater anlangte; aber auch bier setzte ihr Erscheinen derselben ein Ziel, und um 9

Uhr Abends hatte Paris eine gen oͤhnliche Ruhe wieder erlangt.

Die Regierung fuͤhlt mehr als jemals die unerlaäͤßliche Noth⸗ wendigkeit, nicht zu vu den, daß der Parteigeist und strafbare Aeußerungen des BeLauerns die oͤffentliche Mreinung irre fuͤhren und die Ruye und Ordnung stoͤcen, und sie wird, von der ganzen Ansoehnung iyrer Pfiechten du cherung n, durch alle ihr gesetzuch zu G boie stehende Mittel diejenigen ver⸗ folgen, die, keiner Hesserung u äuglich, nachdem se Frankreich in Knechtschaft zu beingen versucht, sich gern fuͤr ihre Ohn⸗ macht raͤchen moͤchten, ind em sie unablassig neue Unordnun⸗ gen anstisten.“

Das Journal des Débats enthaͤlc felgende ausfuͤhr⸗ lichere Heschreibung der Vorfalle it unn außerhalb der Kirche:

„Es war ohne Zweifel der Liebe und Dankdarkeit erlaubt,

den Jahrestag des Todes des Herzogs von Berry zu feiern. So sohr wir den einfachen Ausoruck des prunklosen Schmer⸗ zes und bescheidener Trauer gebilligt haͤtten, so jehr tadeln wir een öͤffentlich verkuͤndeten Plan einer außerordent⸗

92,

ichen Feier, eie lange in Vergessenheit gerathen war

und die man in diesem Jahre offenbar nur aus einem politischen und gegen das Peincip der letzten Revolntion, so wie gegen die Regierung, fein seligen Prane wieder hervor⸗ gefucht hatte. Die absoluten Biatter hatten mit einer belet⸗igen⸗

den Affecration ihre Adepten zu dieser Trauerfeier eingela⸗

den. Diese sollte anfangs in der Kirche St. Roch stattfinden; man wollte Unordnung und Standal und hatte den Ort dazu trefflich gewaͤhlt. Die Straße St Honoré ist bekanntlich waͤhrend der Karnevals⸗Lustbarkeiten der Schauplatz der bur⸗ leskesten Scenen und der Sammelplatz zahlloser Zuschauer. Die Behoͤrde ließ dem Pfarrer von Saint⸗Roch oͤie Feier verbieten; er versprach zu gehorchen. Die Gazoette zeigte hierauf gestern an, daß die Feierlichkeit in der Kirche St. Ger⸗ main l'(Aurerrois statefin en wuͤrde; mehrere Morgenblaͤtter wiederholten diese Anzeige. Die Quotidienne erwaͤhnte, ohne von der Veraͤnderung des Lokals zu sprechen, nur des Ver⸗ bots, wuͤr te diese Nach icht mit beleidigenden Betrachtungen und fuͤgte hinzu, daß die Herzogin von Verry zu der Almo⸗ sen⸗Sammlung, welche die Feierlichkeit begleiten sollte, 500 Fr. beigetragen habe. Dieser Umstand enthuͤllte hinlaͤnglich die Absichten der Unruhestifter. Die Messe wurde also in der Kivche St. Germain l' Aupertois mit Pomp, aber mit Ruhe, gele⸗ sen; achtzig auf dem Platze vor der Kinche stehende Wagen zeigton den außen stehenden Personen, daß in der Kirche, die hald gauz angefuͤllt war, eꝛwas Ungewohnliches vorgehe. Al⸗ let schien ruhig, nichts deutete das Ungewitter an, das im Begriff war auszubrechen. Die Wagen hatten den Piatz t, und die zur Feier eingeladenen Personen waren nach

shrer Wohnung zuruͤckgekehrt. Gleich nach der Messe wur⸗ den weiße Fahnen an den vier Ecken des Katafalks aufgesteckt. Ein junger. Mann war so unklug, einen den Herzog von Bordeaur darstellenden Steindruck umherzureichen; man heftete diese Lithographie an den Katafalk und brachte uͤber demselben einen Immortellen⸗Kranz an; eine Buͤste des Koͤnigl. Kindes empfing dieselben Ehrenbezeugungen, und der Priester sprach eine besondere Segnung daruͤber aus. Bei dem Anblicke dieser dem Zwecke der Feier fremden Scene brach in der ungeheuren Mehrzahl der Ver⸗ sammlung allgemeiner Unwille aus, Aus der Verwegen⸗ heit des Beginnens schloß man augenblicklech auf den Zweck desselben. Unter dem Vorwande einer religioͤsen Handlung man nichts weniger als einen Aufruf zur Em⸗

Frauen rissen sich um

ö

poͤrung und zum Buͤrgerkriege. Gelang der Plan, so war es ein erster Sieg der Contre⸗Revolution, im entgegengesetzten Falle ein Triumph fuͤr die Anarchie, die ein Mittel fuͤr die Ruͤckkehr zur Willkuͤr und zur Gewaltherrschaft ist. Das ist das ganze Geheimniß dieser beklagenswerthen Machination. Um zwei Uhr war die auf dem Platz stehende Menge derge. stalt angewachsen, daß die Quais und anliegenden Straßen uͤberfuͤlt waren. Die Thuͤren der Kirche wuroen geschlossen und die Priester fluͤchteten sich in das Pfarrhaus. Einige Zuschauer hatten inzwischen bemerkt, daß ein die Uniform der Nationalgarde tragendes Individuum, das die Buͤste des Her⸗ zogs von Bordeaux auf den Katafalk gestellt hatte, durch das Geschrei des Volks eingeschuͤchtert, diese Buͤste eiligst nach der Sakristei gebracht und sich dort eingeschlossen harte. Die Thuͤre war bald geoͤffnet, und man erkannte in dem Fluͤchtlinge den Bandagisten Valerius aus der Straße Cog Saint, Honoré, der, seiner Rolle treu bleibend, sich fuͤr den Solodaten Heinrich’s V. erklaͤrte, des einzigen Koͤnigs, den er anerkenne. Seiete Frau, die waͤhrend der Messe die Almosen⸗ sammlerin gemacht hatte, trat ihrem Manne bei und erklaͤrte,

der Augenblick sey gekommen, zu siegen oder zu sterben. Sie

wurden der Polizei uͤbergeben; die National⸗Garde eilte schnell herbei, und schuͤtzte ste gegen die Wuth der Menge. Die kleine Straße des Prétres war mit der Menge der Unzufriedenen angefüllt, ung man woͤllte das Pfarrhaus erbrechen. Es war Alles zu befuͤrchten; die Fenster waren schon eingeschlagen, und man warf mit großen Steinen an die Thuͤre; ein Brett der⸗ selben gab nach, zwei junge Leute drangen in das Haus und oͤffneten das Schloß, um ihre Gefaͤhrten einzulassen; in die sem Augenblicke kam eine Abtheilung der National⸗Garde, den Ooersten Jacqueminot an der Spitze, an, drang in das Pfarrhaus und trieb diejenigen hinaus, die ihr zuvorgekom⸗ men waren. Einige Augenblicke spaͤter, und die ungluͤcklichen Priester hatten vielleicht durch Blut ihr unkluges Beginnen gebußt. Der Erzbischof von Paris hatte vom Minister des Kultus ein Schreiben empfangen, worin er auf die Gefahren

einer solchen Feier für die Ruhe der Hauptstadt aufmerk⸗

sam gemacht wurde. Wir koͤnnen nicht annehmen, daß der Erzbischof unterlassen haben werde, den Pfarrern von Paris die augemessenen Instructionen zu ertheilen. Wenn er seine Pflicht gethan hat, welche furchtbare Ver⸗ antwortlichkeit ruht dann auf dem Pfarrer von St. Ger⸗

main 1' Auxerrois und im andern Falle auf dem Erzbischofe.

Die National⸗Garde schuͤtzte die Priester, obgleich sie harte Scheltworte an dieselben richtete. Wir haben nicht vernom-⸗

men, daß in dieser tumultuarischen Bewegung einer zahllosen

Menge irgend Jemand koͤrperlich verletzt worden sey. Nur ein Individuum, das, mit zwei Pistolen bewaffnet, durch

beleidigende Reden das Volk reizte, wurde an das Seine,

Ufer geschleppt, hier aber den herbeigeeilten Nationalx. Gardisten uͤbergeben und nach dem Posten im Louvre ab; gefuͤhrt. Die vor der Kirche versammelte Menge de merkte, daz das Kreuz auf der Kirche mit drei Li⸗ lien geschmuͤckt sey, und verlangto mit lautem Geschrei die Vernichtung desselben. Der Maire des vierten Bezirks gab dieser Forderung nach; auf seinen Befehl wurden merleute hinaufgeschickt, und gegen Abend siel das Kreuz mit den Lilien unter dem Beifall der Menge. Ein Haufe zog nach dem erzbischoͤflichen Palaste, zerbrach die Moͤbel und warf sie aus dem Fenster; der Erzbischof war abwesend. Die schnelle Dazwischenkunft der National⸗Garde verhinderte groͤßeres Ungluͤck; von hier begab sich die Menge nach dem Seminarium von St. Sulpice; die National⸗Garde war ihr aber vorangeeilt. Ein Bataillon von jeder der 12 Legionen ist auf den Beinen und bereit, die ganze Nacht hindurch bivouakiren.“ 1 8 Die Beschreibungen der uͤbrigen Blaͤtter stimmen mit

der obigen bis auf einige unbedeutende Details uͤberein. Der Tempes neunt unter den Personen, die an der Feier in der Kirche St. Germain l'Auxerrois und an der Aufstel

lung der Buͤste Theil genommen, die Sen v. Vitrolles, TConny und Ferdinand Berthier. er Courrier fran⸗ gais behauptet, die Partei der vorigen Regierung habe Cou⸗

riere mit der Nachricht in die Departements gesandt, Heiinn

rich V. sey in Paris proklamirt worden, und man schlage sich in den Straßen. Das Journal du Commerce mel- det um Mitternacht: „Eine Menge von National⸗Garden sind noch unter den Waffen; der Unwille des Volks beginnt sich zu stillen. Der in der Kirche St. Germain! Auxerrois angerichtet Schaden beschraͤnkt sich nicht auf das Kreuz; der Stein des Haupt⸗ Altars ist umgestuͤrzt, und mehrere Zierrathen sind abgebrochen worden. Im erzbischoͤflichen Palaste war der Schaden noch groͤßer; das ganze Mobiliar und sogar einige Theile des Ge⸗ daͤudes sollen zerstoͤrt seyn. Da die National⸗Garde alle Zu⸗

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