1831 / 55 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

schen Historiker stimmen damit eiftig uͤberein. Der Verfasser der sehr gut geschriebenen und der Mutter Franz I. zu⸗ geeigneten „Legende de Flamens““ spricht gleich im Ein⸗ gange von der Megaͤre der Zwietracht, welche aus den Sty⸗ gischen Gewaͤssern emporgestiegen sey und durch Anfuͤllung der Herzen der Flamaͤnder und ihrer Geschlechts⸗Verwand⸗ ten mit frevelhaftem Hochmuth und veraltetem Vorurtheil nicht nur im eigenen Hause, sondern selbst bei den Fremden Krieg, Verwirrung und Ungluͤck ohne Ende herbeigefuͤhrt haͤtte. Ein großer Theil der Kaͤmpfe im Innern von Frankreich, und diejenigen mit England dazu, seyen groͤßten⸗ heils durch das unheilvolle Geschlecht der Flamaͤnder, Hen⸗ negauer, Aktoisier und Burgunder angefacht worden. Billig seyen diese Voͤlker Gegenstand der Verwuͤnschung von Jeder⸗ mann, und die ganze Christenheit habe ein Recht, sie als die Urheber einer Reihe von Drangsalen und des so vielen un⸗ nuͤtz vergossenen Blutes anzuklagen. Der Verf., welcher dann allerlei uͤber ihre baͤuerische und unverdauliche Sprache, freilich mit Unbilliakeit, spricht, erklaͤrt darauf, daß er das ganze Gemaͤlde dieser traurigen und widerlichen Scenen mit kuͤhnem Muth entrollen und den verlaͤumderischen Angriffen der Flamaͤnder und ihrer Geschlechts⸗Verwandten mit der Sprache der Wahrheit zu begegnen wissen werde. „Diese Laͤnder, faͤhrt er darauf weiter fort sind Jedermann bekannt, wegen ihrer groben Unkunde und Undankbarkeit ge⸗ gen die vielen Wohlthaten, Ehren und Rechte, welche sie von den Koͤnigen empfangen, und welche gleichwohl sie nicht ver⸗ hindert, ein immerwaͤhrendes Labyrinth von Ver⸗ wirrung und Zerstoͤrung aufzubauen, dadurch, daß sie einem blinden Hange zu Ehrgeiz, Aufruhr und Herrschsucht sich hingegeben und niemals mit dem gegenwaͤrtigen Besitze zufrieden zu seyn, sondern stets die Graͤnzen zu erwettern, gesucht haben. Im Uebermuth finden sie Alles zu kiein und zu eng, und wie die alten Riesen, wollen sie selbst den Him⸗ mel stuͤrmen und fuͤrchten die raͤcherischen Donner und Blitze Jupiters nicht, welche sie niederzuschmettern im Stande sind. Es ist billig und gerecht, daß man ihre Laster, welche offen und notorisch vorhanden sind, bekannt mache und schildere, wie man sie sinde, damit die Be ergesinnten daran sich spie— geln und Abscheu nehmen, wiewohl zu befuͤrchten steht, daß sie zuletzt auch noch die Unschuld dieser verpesten werden.“ 1b „Die Sprache ist, nach Cicero, das Band der innigern Freundschaft und Verbruͤderung. Freilich kann Nie⸗ mand laͤugnen, noch in Abrede stellen, daß die Flamaͤnder im gewoͤhnlichen Leben keinesweges der Franzoͤsischen, sondern der Deutschen Sprache sich bedienen, zwar dieser nicht in ihrer Reinheit, sondern etwas bastardisirt und uͤbelgebildet; dennoch kann ich darauf ant⸗ worten: Die Edlen in den Staͤdten gebrauchen mit vie⸗ lem Gluͤcke (indem sie hierfuͤr die noͤthige Anlei⸗

tung erhalten haben) die Franzoͤsische Sprache

und achten diejenigen, welche sie nicht reden, fuͤr⸗ Dumm⸗ koͤpfe, Bauern und gemeine Leute (idiotes, agrestes et villains). Desto mehr ist zu verwundern, und es bewelst

desto mehr ihre Unvernunft und ihr Unrecht, daß sie mit so

großer Hartnaͤckigkeit und mit so eingefleischtem Hasse ihren wahren und natuͤrlichen Beherrschern, den Allerchristlichsten Koͤnigen, Widerstand bieten.“

1 Nachdem der Verfasser der Legende sein Werk zu Ende gebracht, erlaubt er sich noch folgende Bemerkungen: Dies sind die huͤbschen Touren, welche die Flamaͤnder sich gegen ihre rechtmaͤßigen und angebornen Herren erlaubt, moͤgen sie nun die Zaͤhne wetzen und das Gesicht verziehen, so viel sie wollen. Man darf sich demnach nicht wundern, wenn sie zu unserer Zeit um nichts besser sich zeigen, als ihre Vaͤter und Vorvaͤter in fruͤheren Perioden gewesen sind; sie sind nur in den Fußtapfen derselben fortgewandelt, und das Sprich⸗ wort har auch an ihnen sich bewaͤhrt: Wie der Vater, so der Sohn. Keiner von ihren Grafen hat jemals die gebuͤhrende Treue und Lehnspflicht gehalten und erfuͤllt. Der Umstand, daß in unserer Zeit viele andere große Provinzen und Horr⸗

schaften mit Flandern vereinigt worden sind, hat ihnen die

Koͤpfe so sehr verdreht, daß sie nicht wissen, wie hoch sie diesel⸗ ben emporstrecken wollen, und daß jeder von ihnen sich einbil⸗ det, ein Koͤnig zu seyn, so stolz und uͤbermuͤthig sind sie nach und nach geworden. Mit den Namen und Titeln, welche sie an die Koͤnige der Nachbarschaft verschwenden, wollen wir das Pergament verschonen. Allein alle die thoͤrichten und eiteln Allegationen der Flamaͤnder, Hennegauer und Ar⸗ toisier, mit welchen sie so freigebig, sind eitle Pfeile, von Knaben verschossen. Ein einziges Koͤnigreich, zusam⸗ mengehalten durch Liebe und Ei;ntracht und gere⸗ gelt in seinem Innern, ist mehr werth, als ein noch so großes Aggregat von Laͤndern, darin die Frechheit und die Zwietracht vorherrschen.“”“)

(Fortsetzung folgt.) S

b Koͤniagliche Schaufpitele Mittwoch, 23. Febr. Im Opernhause: Die Mißver⸗

staͤndnisse, Lustspiel in 1 Akt, von Steigentesch. Hierauf: Der Zoͤgling der Natur, pantomimisches Ballet in 2 Abthei⸗

lungen, vom Koͤnigl. Balletmeister Titus. 1 Donnerstaa, 24. Febr. Im Schanspielhause: Enzio, historisches Trauerspiel in

Koͤnig

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Köoͤntgstaͤdtisches Tbeater.

Mittwoch, 23. Febr. Der Diamant des Eeisterkoͤnigs,

Zauberspiel in 2 Akten. 11“

Donnerstag, 24. Febr. Die weiße Dame, komische Oper

in 3 Akten; Musik von Auber. (Dlle. Lemke, vom Hof⸗ Theater zu Sondershausen: Jenny, als zweite Gastrolle.)

Berliner Börse. DOen 22. Febrnar 1831.

8 n 4 % 2 vonds- und Geld-Cours-Zettel. (Ereuss. Cour.

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Ef. Uricf Geld.]

80 % Ustpr. Piandbrt. 94 [bPpomm. Pfandbrf. Kur- u Neum do Sehlesische do. Rkst. C. d K.-u. N. Z.-Sch. H. K.- u. N.

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Ob l. 30 Kurm-Ob. m. 1. C. Neum Int Sch. d. Eerl. Stadt-Ob. EKönigsbg. do.

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Danz. do. in Th. Westpr. Pfdb. Friedrichsd'or;: Grossbz. Pos. do. 4 9 Disconto. -

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dito. London .. Paris Wien in 20 Xr. Augsburg... 50 Fl. Mt. 1 1 Breslau... 2 Mt. 99 Leiprig. 1 102 ½ Frankfurt 2. M. WZ.. 101⅔ Petersburg BNN. 100 Rhl. 29⅔ Warschaau 600 Fi.

Auswärti Paris, 15. Februaec.

18— 5proc. Rente pr. compt. 92 Fr. 55 C. Fn cour. 92 Fr. 60

Jent. Zproc. pr. comp. 59. Fr. 10 Ceut. fin caur. 59 Fr. 15 Cent. 5 proc. N

15 Cemt. 5proc. Span. Rente perp. 44.

Hierbei Nr. 8 des Allgemeinen Anzeigers. 8

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br Paris, 16. Febr. Nachdem im Laufe des gestrigen Vormittags noch einige unrnhige Auftrtete stattgefunden (wie

zum Theil bereits von gee gemeldet worden), ist wieder voͤllige Ruhe eingetreten. Der Koͤmgl. Gerichtshof hat eine Unter⸗ suchung uͤber die Vorfaͤlle in der Kirche von St. Germain 'Auxerrois eingeleitet; der Pfarrer dieser Kirche, die Herren von Vitrolles unnd Conny, so wie zwei vormalige Poltzei- Beamten und einige andere Personen sind verhaftet, auch ist ge⸗ gen den Erzhischof pon Paris ein Verhaftungs⸗Vefehl erlassen worden.

Heute schloß bproc. Rente pr. compf.

1 F ankfurt a. M., 19. Febr. Vank⸗ Aetien 1006. 1808. Part.Obl. 115 ½. 115 ⅞.

Gedruckt hei A. 2 Havn. 8

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1 929. 75. fin cour. 92. 80. 3proc. pr. compt. 59. 40. n cour. 59. 45. 8 5proc. Neapol. fiu cöur, 61. 90. 5proc. Span. Rente perxp. 43 . 1 8 eer Hesterr. Sproc. Metall. 90 ½. 89 x%. 4proc. 76 ¾5. 76 ½. Loofe zu 100 Fl. 168 ¼. B. Poln. Loofe —y—C—y———

npror. 45 . lprec. 19 ¼. B.

5 Abtheilungen, von E.

Ddie nach

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11Xmpp

eap. pr. compt. 61 Fr. 10 Cent. fin cour. 61 Fr.

45. 441tl.. 8 Rebacteur John. Mitredacteur Cottel.

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89 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Unterfoͤrster Taube zu Liencken in der Oberfoͤrsterei Falkenwalde, Regierungsbe⸗ zirks Stettin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen

Bekanntmachung. 1 §. 6. a. der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 24. April 1824 (Gesetz⸗Sammlung Nr. 860.) zur Tilgung der Schulden des ehemaligen Freistaats und der Kommune Danzig aus Staats Fonds bewilligte Summe ist fuͤr das Jahr 1830 zur Einziehung von „287,921 Rthlr. 6 Sgr. 2 Pf.“ an Danziger verificirten Obligationen und Anerkenntnissen verwendet worden, welche Dokumente nach vorher erfolgter Cassation und Loͤschung in den Stammregistern heute von uns, Behufs der im §. 9. obiger Allerhoͤchsten Bestimmung angeordneten Vernichtung, an die Koͤnigl. Regierung zu Dan⸗ zig uͤbersandt worden sind. 1 8 8 Eben so sind die gleichartigen Effekten, welche im ver⸗ gangenen Jahre aus den von der Stadt Danzig auf die von

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ihr und ihrem ehemaligen Gebiete zu leistenden Tilgungs⸗ Beitraͤge eingegangenen Abschlags⸗Zahlungen angekauft wor⸗

den, im Betrage von

52,239 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf.F nach ebenmaͤßig vorhergegangener Löschung und Cassation, der

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gedachten Koͤnigl. Regierung zur Asservation bei ihrer Haupt⸗

Kasse, bis zur gaͤnzlichen Berichtigung der von dem Gebiete des eeeg Freistaats Danzig aus den Jahren 18 8 noch restirenden

eitraͤge, uͤberwiesen worden. Berlin, den 14. Februar 1831. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Rochow.

Abgereist: Der Kammerherr, außerordentliche Ge⸗

sandte und bevollmaͤchtigte Minister an verschiedenen Hoͤfen und freien Staͤdten des noͤrdlichen Deutschlands, Graf von

Maltzan, nach Hannover.

Der Kaiserl. Oesterreichische Kabinets⸗Courier Leiden, nach Wien.

Durchgereist: Der Kaiserlich Russische Feldjaͤger

Schmidt, als Courier von Stuttgard kommend, nach St. Petersburg.

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Der Koͤnigl. Franzoͤsische Kabinets⸗Courier Ga von St. Petersburg kommend, nach Paris.

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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 15. Febr. Bei Eroͤffnung dieser Sitzung hatten sich zahlreiche Gruppen von Deputirten in der Mitte des Saales gebildet. Gegen⸗ stand ihrer Unterhaltung schienen die letzten unruhigen Auf⸗ tritte in der Hauptstadt und die in Folge derselben verfuͤgte

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Verhaftung des ehemaligen Staats⸗Ministers Grafen von Vitrolles, so wie des Ex⸗Deputirten Vicomte von Conny,

zu seyn. Nachdem die Herren Deputirten, auf Ersuchen des Praͤsidenten, ihre Plaͤtze eingenommen hatten, wur⸗ den die Berathungen uͤber den Muntcipalgesetz⸗Entwurf

fortgesetzt. Gegen den 16ten Artikel, wonach zwei Drit⸗ theile der Municipalraͤthe bloß unter den Hoͤchstbesteuerten 1 1 1u“]

uͤber die ernsten und betruͤbenden Auftritte zu geben,

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gewaͤhlt werden sollen, das letzte Drittheil aber lichen Wahlmaͤnnern ernannt werden darf, erhob sich Herr Thouvenel, der diese Bestimmung fuͤr ungerecht und un⸗ politisch hielt, indem sie die Klasse der Reichen auf Kosten der Unbemittelten beguͤnstige. „Auch ich“, äͤußerte der Red⸗ ner, „hatte gehoefft, daß das neue Municipal⸗Gesetz alle Volks ⸗Freiheiten aufrecht erhalten wuͤrde; leider sind diese Hoffnungen nicht in Erfuͤllung gegangen, und hieran sind lediglich diejenigen Schuld, die, nicht in boͤser Absicht, aber aus Schwachheit nicht begreifen wollen, daß zwischen zwei entgegengesetzten Principien, die in diesem Augenblicke die Welt theilen, ein Vergleich unmoͤglich, daß eine Vereinigung der weißen und der dreifarbigen Fahne un⸗ denkbar ist, (Unterbrechung) ein Neutralisiren der Leidenschaf⸗ ten, ein Verschmelzen der widerstrebendsten Meinungen ist nun und nimmermehr zu erwarten; die Politik gleicht nicht der Naturgeschichte und der Chemie. In der Politik verwirft man die Neutralen als furchtsame Wesen ohne Charakter, als Deserteurs aller und jeder Grundsaͤtze. Auch haben wir Pehees m. H., was daraus entsteht, wenn solche politische astarbe an das Staatsruder gelangen. Das Munticipal⸗ Gesetz, womit wir uns beschaͤftigen, stuͤtzt sich weder auf die alten, noch auf die neuen Principien. Indem es den Ge⸗ meinden nicht gestattet, alle ihre Beamten ohne Ausnahme selbst zu waͤhlen, beraubt es dieselben eines Rechtes, das ihnen zu allen Zeiten zugestanden hat. Auf die Gefahr hin, fuͤr einen Demagogen gehalten zu werden, wie⸗ derhole ich daher, daß das Gesetz im hoͤchsten Grade ungerecht und unpolitisch ist, und da der 16te Artikel die Fehler desselben nur noch vermehren wuͤrde, indem er die Minderzahl auf Kosten der Mehrzahl beguͤnstigt und mithin das Princip der Gleichheit verletzt, so trage ich auf die Verwerfung desselben an.“ Hr. Marchal unterstuͤtzte diesen Antrag, wogegen Hr. Gellibert sich zu Gunsten des Artikels aussprach, der ihm alle erforderlichen Garantieen zur Erzielung guter Wahlen zu enthalten scheine. Als es nach einigen Bemerkungen des Berichterstatters zur Abstim⸗ mung kam, wurde der 16te Artikel mit großer Stimmen⸗ Mehrheit in folgender urspruͤnglichen Abfassung angenommen: „Art. 16. Zwei Drittheile der Municipalraͤthe muͤs⸗ sen nothwendig unter den im 1sten §. des 11ten Artikels

bbezeichneten Waͤhlern, das andere Drittheil kann dagegen

unter saͤmmtlichen Buͤrgern, die nach Inhalt des Art. 11 zum Mitstimmen in der Versammlung berechtigt sind, ge⸗

waͤhlt werden.“

Die beiden nachstehenden Artikel gingen ohne irgend eine

Diskussion durch:

„Art. 17. Die Municipalraͤthe muͤssen das 25ste Le⸗ bensjahr zuruͤckgelegt haben; sie werden auf 6 Jahre ge⸗ waͤhlt und koͤnnen wieder gewaͤhlt werden. Die Conseils werden alle 3 Jahre zur Haͤlfte erneuert.“

„Art. 18. Bei eintretenden Vakanzen in der Zeit von einer dreijaͤhrigen Wahl⸗Epoche zur andern muß zur Ergaͤnzung geschritten werden, sobald das Municipal⸗Con⸗ seil auf drei Viertheile seiner Mitglieder geschmolzen ist.“

Dem 19gten Artikel zufolge sollen die Muniecipal⸗Con⸗ seils alljaͤhrlich, und zwar am 1. Mai, eine Session halten, die noͤrhigenfalls 14 Tage lang dauern kann. Herr Pru⸗ nelle (Maire von Lyon) verlangte, daß man die Conseils vier Sessionen, eine jede von 10 Tagen, halten lasse. Herr Gillon schloß sich diesenn Antrage, der spaͤterhin auch mit einigen Modificationen angenommen wurde, an. Hr. Sal⸗ verte benutzte die Gelegenheit, um im Allgemeinen den Wunsch zu erkennen zu geben, daß man dem Centralisations⸗

System, das den Grundsaͤtzen wahrer Freiheit so ganz zuwi⸗

derlaufe, moͤglichst steuern moͤge. Zugleich forderte er den Minister des Innern auf, der Kammer einige nasg g die