1831 / 62 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 03 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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Srunden dauerte, b

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wenn gleich beide Theile die Nothwendigkeit anerrennen, den ur⸗

spruͤnglichen Census von 1000 Fr. zu ermaͤßigen. Die Majoritaͤt der Kommission ist anfangs bis auf 800 Fr. und zuletzt bis auf 750 Fr. herunter gegangen. Bei diesem Satze wuͤrde sich die Zahl der Waͤhlbaren von 16,000 auf etwa 22,000 und bei dem Satze von 509 Fr. auf 42,000, also etwa auf den fuͤnften Theil der Waͤh⸗ ler, erhoͤhen. Die Minoritaͤt der Kommission ist sonach der Mei⸗ nung gewesen, daß man diesen letzteren Satz annehmen muͤsse; die Majoritaͤt dagegen bringt Ihnen den ersteren Satz in Vor⸗ schlag. ndem Ge . Charakter unserer letzten Revolution ist, ihrer Meinung nach, der Sieg der Demokratie gewesen; Alles, was die anderen Staats⸗ Gewalten verloren, hat die Deputirten⸗Kammer gewonnen; von ihrer Organisation haͤngt also die Natur und das Loos der Re⸗ gierung ab; finden sich in ihr nicht gewisse Elemente der Aristo⸗ kratie, beruft sie in ihren Schooß nicht Maͤnner, die ein In⸗ teresse dabei haben, daß die demokratischen Ansichten nicht allzu rasch um sich greifen, so, koͤnnen wir fuͤr die Zukunft nicht mehr

eeinstehen. Im Uebrigen ist es auch nuͤtzlich, daß nur solche

Maͤnner in die Kammer berufen werden, denen ihre Vermoͤgens⸗ Umstaͤnde Muße und Unabhaͤngigkeit genug verliehen ha⸗ ihre Studien und Betrachtungen mehr als ein Anderer den oͤffentlichen Angelegenheiten zu widmen. In Eng⸗ land giebt es viel solcher Maͤnner, in Frankreich nicht. Doch kann man nur bei ihnen die Faͤhigkeiten zu finden hoffen, die zur Wahrnehmung der allgemeinen Interessen des Landes erforderlich sind. Den Waͤhlbarkeits Census auf 500 Fr. herabsetzen, hieße aber, den Ehrgeiz aller derer in die Schranken rufen, die sich bei einem Einkommen von 4—5000 Fr. ihr ganzes Leben hin⸗ durch nur mit der Erhaltung und Vergroͤßerung ihres Vermoͤ⸗ gens, nicht aber mit den Landes⸗Angelegenheiten beschaͤftigt ha⸗ ben. Beruft man dagegen nur diejenigen zu den Wahlen, die sich in guͤnstigeren Umstaͤnden befinden, so erreicht man nicht nur den obigen Zweck, sondern entgeht uͤberdies auch noch der Noth⸗ wendigkeit, den Deputirten fuͤr die Dauer der Sesstonen eine Entschaͤdigung zu bewilligen. Aus allen diesen Gruͤnden ist die Majoritaͤt der Kommission der Meinung gewesen, daß die Fest⸗ stellung des Waͤhlbarkeits⸗Census auf 750 Fr. den Beduͤrfnissen des Augenblicks hinlaͤnglich genuͤge, ohne die Bedingungen, die ihrzur Erzielung guter Wahlen unerlaͤßlich scheinen, allzusehr zu schwaͤchen. Was die Remunerirung der Deputirten betrifft, so glaubt die Kommission einmuͤthig, daß eine solche nicht stattfinden duͤrfe. Leicht moͤchte sonst das Amt eines Deputirten von Maͤnnern nachgesucht werden, die darin nur ein Mittel erblickten, sich eine emäͤchlichere Existenz zu sichern. Die unentgeltliche Verrichtung jenes Amtes ist es eben, die dem Deputirten mehr Unabhaͤngig⸗ keit verleiht und ihm in den Augen seiner Mitbuͤrger eine groͤßere Achtung verschafft.“ Hr. Béranger beleuchtete hierquf einen an⸗ deren Punkt des Gesetz⸗Entwurfes, naͤmlich denjenigen, der von der Unvertraͤglichkeit gewisser Aemter mit dem Amte eines Wah⸗ lers handelt. Hier schlug er vor, zwei Beamten⸗Klassen von den Wahl⸗Kollegien gaͤnzlich auszuschließen, naͤmlich erstens diejeni⸗ gen, die, wenn sie in die Kammer eintraͤten, bei einer Steuer⸗Er⸗ hoͤhung persoͤnlich interessirt waͤre, also die General⸗Einneh⸗ mer und die Unter⸗Einnehmer der Finanzen; und zwei⸗ tens diejenigen, deren laͤngere Abwesenheit von ihrem Posten nachtheilig fuͤr den Dienst seyn wuͤrde, also die Praͤfekten und Unter⸗Praͤfekten, mit Ausnahme jedoch des Praͤfekten von Paris, indem dieser an Ort und Stelle waͤre. Dieser Vorschlag erregte auf der linken Seite der Kammer große Unzu⸗ friedenheit. Hinsichtlich anderer Beamten, als der kommandiren⸗ den Generale einer Militair⸗Division oder Unter⸗Division, der

General⸗Prokuratoren und Prokuratoren, der Domainen⸗Direk⸗

toren und der Direktoren der direkten und indirekten Steuern,

schlug der Berichterstatter vor, nur zu erklaͤren, daß sie in dem

Bezirke ihres Ressorts (wo sie moͤglicher Weise durch ihren Ein⸗ 99 der Wahl⸗Freiheit schaden koͤnnten) nicht gewaͤhlt werden

uͤrften. Nachdem Herr Béranger sich auch noch Namens der Kommission mit dem Plane der Regierung einverstanden erklaͤrt hatte, kuͤnftig von jedem Wahl⸗Kollegium nur einen Deputirten waͤhlen und sonach die bisherigen großen Wahl⸗Kollegien ein⸗ gehen zu lassen, schloß derselbe in folgender Weise: „Sie ken⸗ nen jetzt, meine Herren, die Besorgnisse, die die Kommis⸗ sion gehegt hat, in ihrem ganzen Umfange; nicht minder lebhaft, wie die unsrigen, werden auch die Ihrigen seyn. Frank⸗

reichs ganze Zukunft knuͤpft sich an das gegenwaͤrtige Gesetz. Das

Land erwartet von demselben nicht bloß eine Ausdehnung der Volks⸗Freiheiten; es erwartet davon auch Ordnung und Ruhe, die ihm nach so manchen Truͤbsalen hoͤchst nothwendig sind. Schwerlich laͤßt sich annehmen, daß die Meinungs⸗Verschieden⸗ heit, die sich im Schoße Ihrer Kommission offenbart hat, sich nicht auch unter Ihnen zeigen und daß daszenige, was sich unter

Ihren Augen zutraͤgt, nicht auf Sie zuruͤckwirken sollte. Eine dbdöoͤse Lage, um dem Lande gute Gesetze zu geben! Wer bei den besten Absichten sieht, daß uͤbertriebene Forderungen gemacht

werden, der thut oftmals aus Furcht, daß er zu viel bewilligen moͤchte, zu wenig, wogegen derjenige, der sich uͤber jene Forde⸗ rungen taͤuscht, leicht zu Zugestaͤndnissen von den uͤbelsten Fol⸗

gen verleitet werden kann. Ihre Liebe fuͤr das allgemeine Beste,

m. H, wird Sie vor beiden Klippen bewahren; in Ihren hoch⸗ bherzigen und aufgeklaͤrten Patriotismus setzt das Land seine ganze Hoffnung."⁷L

Herr Beéranger seinen Bericht, der zwei volle

eendigt hatte, verlangte die Versammlurg,

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Sie geht dabei von folgendem Gesichtspunkte aus: der

daß er die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes vorlese. Da er indessen allzu ermuͤdet war, so unterzog sich der Graf v. Sade und, bei dessen schwachem Organe, bald darauf Hr. Girod jenes Geschaͤfts. Seiten gelesen, als man ihm von allen Seiten zurief, daß die Mittheilung uͤberfluͤssig sey, indem der Gesetz⸗Entwurf ohnehin gedruckt wuͤrde. Die Kammer beschloß, sich mit demselben bereits in ihrer Sitzung vom 24sten zu beschaͤfti⸗ gen. An der Tagesordnung war jetzt die Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Liquidirung der alten Civil⸗Liste. Zunaͤchst bestieg der Bericht⸗Erstatter Hr. Thil die Redner⸗

buͤhne und erklaͤrte, daß er von der Kommission ermaͤchtigt

sey; statt des von der Regierung vorgelegten und von ihr (der Kommission) amendirten Gesetz⸗Entwurfes, ein transito⸗ risches Gesetz in Vorschlag zu bringen, um vorlaͤufig nur die Glaͤubiger der Civil⸗Liste zu befriedigen und das

Loos der darauf angewiesenen Pensionairs zu sichern, die uͤbrigen Bestimmungen des urspruͤnglich aus 16 Artikeln be-⸗: stehenden Gesetz⸗Entwurfes aber bis nach der Zusammen⸗

stellung der neuen Kammer auszusetzen. Er verlas zu diesem

Behufe nachstehende beide Artikel mit dem Bemerken, daß

der Finanz⸗Minister ihnen seine Zustimmung gegeben habe: „Art. 1. Dem Finanz⸗Minister wird ein provisori⸗

scher Kredit von 3 Mill. eroͤffnet, um mittelst desselben

die fuͤr guͤltig befundenen Schuldforderungen an die alte Civil⸗Liste, unbeschadet eines Rekurses an die Glaͤubiger, falls der Staat zu einem solchen Anlaß zu haben glauben sollte, zu berichtigen. Die Glaͤubiger muͤssen innerhalb 3 Monaten, von der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen Gesetzes an, ihre Anspruͤche geltend machen. In der naͤch⸗ sten Session der Kammern hat der Finanz⸗Minister eine Uebersicht aller verifizirten und fuͤr guͤltig befundenen Schuldforderungen einzureichen.“ 8

„Art. 2. GHleichmaͤßig wird dem Finanz⸗Minister ein Kredit von 1,500,000 Fr. bewilligt, um damit den Pen⸗ sionairs der alten Civil⸗Liste, deren Lage es erforderlich macht, zu Huͤlfe zu kommen.“

Hr. Thil bemerkte, daß, wenn die Kammer diese beiden Artikel annehme, sie dadurch einer weitlaͤuftigen Diskussion uͤber den urspruͤnglichen Gesetz⸗Entwurf entgehe und dadurch Zeic gewinne, sich ausschließlich dem Wahl,⸗Gesetze zu widmen. Beide Artikel wurden hierauf auch nach einer unerheblichen Debatte erst einzeln und dann durch Kugel⸗Wahl zusammen mit 241 gegen 9 Stimmen angenommen. Am Schlusse der Sitzung bemerkte Hr. Agier, es moͤchte vielleicht gut gewesen feyn, wenn die Kommission fuͤr das Wahl⸗Gesetz einen aͤhnlichen

Entschluß, wie die fuͤr die Civil⸗Liste, gefaßt und der Kammer

bei ihrer nahe bevorstehenden Aufloͤsung vier bis fuͤnf tran⸗ sitorische Haupt⸗Artikel vorgelegt haͤtte, damit man moͤglichst

rasch uͤber das Wahl⸗Gesetz hinwegkomme und denen, die 1

der Kammer ihre Vollmachten streitig machen wollten, be⸗ weisen koͤnne, daß es ihr keinesweges darum zu thun sey, ihr Mandat ungebuͤhrlich zu verzoͤgern. war dagegen der Meinung, daß, wenn es wirklich im Lande eine Partei gebe, die der Kammer ihre gesetzliche Existenz

streitig machen wolle, die Entwerfung eines abermaligen tran- sitorischen Gesetzes den Verleumdungen derselben nur neue

Nahrung geben wuͤrde; es sey vielmehr nothwendig, das

Wahl Gesetz sofort definitiv zu Stande zu bringen, damitt die kuͤnftige Kammer mit voller Autoritaͤt die dem Lande noch fehlenden Gesetze, namentlich das uͤber die Institution der Pairie, erlassen koͤnne; im Uebrigen wuͤrde man durch

den von Hrn. Agier angedeuteten Vorschlag nur wenig ge⸗

winnen, indem die von ihm gewuͤnschten 4 oder 5 Artikel doch immer den Haupt⸗Inhalt des Gesetzes enthalten muͤß⸗

ten und daher den meisten Widerspruch finden wuͤrden. Auf

den Antrag des Hrn. Agier wurde hierauf auch keine weitere

Ruͤcksicht genommen. Die Versammlung ging um 6 Uhr

auseinander. Die angekuͤndigt gewesene amtliche Mitthei⸗ lung ist, wie man vernimmt, auf den folgenden Tag verlegt man glaubt, daß dieselbe einen Bericht uͤber die

Lage uͤber die Ablehnung des Belgischen Throns fuͤr den Herzogs v. Nemours, betreffe.

Paris, 23. Febr. Der neue Praͤfekt des Seine⸗De⸗ partements, Graf v. Bondy, und der General Lobau hatten. gestern Privat⸗Audienzen bei Sr. Majestaͤt dem Fhres 8

Herr Vivien soll den Posten als Polizei⸗Praͤfekt von Paris abgelehnt und den Koͤnig gebeten haben, ihn in seiner jetzigen Stellung als General⸗Prokurator in Amiens zu lassen.

Im Courrier frangais liest man: „Ueber die Ab⸗ setzung des Herrn Odilon⸗Barrot wurde im Conseil berath⸗ schlagt. Herr von Montalivet nahm an der Berathung keinen

Theil, weil er seinen Abschied eingereicht hatte und bei der

Letzterer hatte jedoch kaum einige

vpon beiden endigen.

Wahl nicht z'veifelhaft seyn. V des Herrn Barrot gern anerkennen, so floͤßen uns doch abentheuerlichen po⸗

Hr. v. Vatimesnil gen:

pen⸗Massen um den Sitzunqspalast, um die Kammer gegen das Volk zu schuͤtzen, die Z

Frankreichs zu den fremden Maͤchten, und namentlich die Kammer von 1829 auf.

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Sache betheiligt war.

Am ersten Tage sollen zwischen den sechs Mitgliedern des Kabinets getheitte Ansichten geherrscht

haben und erst am zweiten die Entlassung des Praͤfekten

mit 4 Stimmen gegen 2 entschleden worden seyn. Erst nach diesem Beschlusse hat der Minister des Innern seln Porte⸗ euille wieder uͤbernommen.

enen Botschafter⸗Posten in Konstantinopel, so wie die Praͤ⸗

sidentur der Abtheilung des Contentiösen im Staats⸗Rathe,

ie ihm der Minister des oͤffentlichen Unterrichts angeboten hatte, ausgeschlagen.“

Dis Journal des Débats bemerkt: „Die Diskus⸗

jon zwischen dem Minister des Innern und dem Prafekten

es Seine⸗Departements mußte mit dem Ausscheiden eines

den. Die Rede des Herrn Baude, obgleich sie weniger di⸗ rekt gegen das Ministerium gerichtet war und keinen Mi⸗ nister persoͤntich verletzte, war darum doch nicht weniger un⸗ schicklich und den Principien der administrativen Hierarchie uwider; auch er ist entlassen worden. Zwischen Herrn Oeilon⸗Barrot und dem Gafen Montalivet kann unsere

seine, nach unserer Ansicht, sehr litischen Grundsäͤtze weniger Vertrauen verstaͤndige und gemaͤßiate Gefinnung des jungen Mi⸗ nisters des Innern. Was Herrn Baude betrifft, so scheinr uns seine Entlassung schon darum gerechtfertigt, weil r sich auf einen Posten, der vor Allem Voraussicht und Thäatigkeit vertangt, lebhaft mit Plaͤnen zu einer neuen Or⸗ ganisation der Staats⸗Verwaltung beschaͤftigt. Der unpas⸗ sende Rath, den er dem Ministertum ertheilte, dessen Be⸗ amter er war, und die unangemessene Schilderung eines Ar⸗ eiters, der zu einem seiner Bekannten gesagt hatte, daß

eim, als die

weder die Arbeit, noch die Regierung vorwaͤrts gingen, mach⸗

ten seine Entlassung nothwendig. Die Absetzung dieser bei⸗ den Beamten ist eine Ruͤckkehr zu den wahren Principien der Beamten⸗O dnung und zeigt das Streben der Regierung

1.““ einer Einheit, die man bisher mit Bedauern ver⸗ Der Temps sagt: „Die Lehre von dem von repu⸗

blikanischen

umgebenen Throne

Einrichtungen Aber noch am Abende

glaubte sich vorgestern fruͤh siegreich.

desselben Tages gewannen die Principien der rechten Mitte

ei Hofe die Uebehand; denn man erzaͤhlt sich, daß der

hrenwerthe General, der das erstere Princip zum Teyt sei⸗

8 ner, mehr oder weniger gluͤcklichen, aber immer geistreichen Betrachtungen gemacht hatte, hoͤheren Orts erfahren hat,

daß ein oͤffentlich gegebener Komm entar uͤber jene Worte kein

sicheres Mittel sey, um sich oder seinen Freunden Eingang zu ei 1 die Beamten, die bei ihm ungesetzliche Haussuchung gehal⸗

verschaffen.“ Die. Gazette de France enthͤlt folgende Betrachtun⸗ 1 „Die letzten Unruhen waren offenbar gegen das seit dem 7. August befolgte System gerlchtet.

1 8

Rioyal und sogar auf dem Staatssieget, die dreisarbigen

Worte des General Lafayette, die feindseligen Manifestatio⸗ nen gegen die Deputirten⸗Kammer, die Aufstellung von Trup⸗

eitungsartikel, die Reden auf der Tribune und endlich die Aufloͤsung der Kammer, als das ein⸗

ige Mittel der Wiederkehr der Unruhen vorzubeugen; dies Alles laäͤßt uns mit Grund das Resultat der drei Fe⸗

bruartage in folgender Weise angeben: Das Pariser Volk

hat die Deputirten⸗Kammer kassirt. Es fand, daß die Majoritaͤt dieser Kammer sich vom Geiste der Julitage und dem Principe der Volks Souverainetaͤt entferne, daß sie diese Souve⸗

rainetaͤt in den Willen der drei konstituirten Gewalten, statt in den Willen des Volkes, legen wolle. die Kammer von 1830 wegen einer Souverainetaͤts⸗Frage

Das Volk hat also aufgeloͤst; wegen einer Frage von derselben Natur loͤste Karl X. wieder gewaͤhlt. Die 221 kehrten verstärkt zurück. Wenn

man dem Journal des Débats, dem Organ der Majoritaͤt Fr jetzigen Kammer, so wie der Stimmung einer großen Anzehl von Departements, glauben darf, so kann es leicht

geschehen, daß die von dem souverainen Pariser Volke auf⸗ geloͤste Majoritaͤt von den Provinzen wieder gewaͤhlt wird, und daß die unsterblichen 221, durch neue Wahlen verstaͤrkt, abermals zuruͤckkehren, um das System des 7. August zu vertheidigen. Die Wiederkehr der aufgeloͤsten Majoritaͤt be⸗

wog Karl X zu dem verzweifelten Mittel der Staatsstreiche. Dasselbe Mittel wird sich in einer ganz aͤhnlichen Lage dem Pariser Volke

zeigen. Wir haben die monarchischen Staats⸗ ““ 8

Herr Odilon⸗Barrot hat den

hm vom Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten angetra⸗ keiner Beziehung gestanden habe.

Herr Ooilon⸗Bar ot ist entlassen wor⸗

Obgleich wir das Talent

Die Vernichtung ddeer Lilien auf den Denkmaͤlern und Balkonen des Palais⸗

Die aufgeloͤste Kammer wurde

streiche des Juli 1830 gesehen, wer weiß, ob wir nicht demokratische Staatsstreiche im Juli 1831 erleben werden?“

Der Pfarrer an der Kirche St. Germain l'Auxerrois, Hr. Magnien, erklaͤrt in den oͤffentlichen Blaͤttern, daß er in Betreff der in seiner Kirche gehaltenen Todtenfeier fuͤr den Herzog von Berry, mit dem hiesigen Erzbischof in gar

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Auch die ehemaligen Polizei⸗Beamten Hinaux und

Galleton, die in Folge der letzten Unruhen verhaftet wor⸗

den waren, sind freigelassen worden.

Der Abbé Real, der am vorigen Sonnabend in der Sevres⸗Straße von einigen wuͤthenden Menschen gemißhan⸗ delt und verwundet wurde, erschten gestern bei dem mit der Untersuchung dieser Angelegenheit beauftragten Instructions⸗ Richter, um die Begnadigung der angeschuldigten Indivi⸗ duen zu erlangen. Da die Sache aber bei den Gerichten einmal anhaͤngig ist, so konnte sein Gesuch nicht beruͤcksich⸗ tigt werden. 1

Am verwichenen Sonntag fruͤh begaben sich einige zwan⸗

zig Individuen nach dem hiesigen Kalvarien⸗Berge, um dort

Feuer anzulegen, weil nach ihrer Behauptung die Missic⸗ naire sich noch dort befaͤnden. Da sie aber die nach dem Berge fuͤhrenden Gitterthore geschlossen und eine Menge von Einwohnern zum Widerstande bereit fanden, so zogen sie unverrichteter Sache wieder ab.

In Arles haben, Briefen aus Marseille vom 19ten d.

V zufolge, bei Gelegenheit des Karnevals ernsthafte Unruhen

statigefunden; ein Mann ist getoͤdtet und mehrere andere sind verwundet worden.

Aus Rennes wird im Journal des Débats un⸗ term 20. Febr. gemeldet: „Herr von Herouville, der den beim Obersten Cadoudal gefundenen Insurrectionsplan der Her⸗ zogin von Berry uͤberbringen sollte, ist hier verhaftet wor⸗ den; als man ihm den Befehl zu seiner Verhaftung anzeigte, verlangte er in ein Nebenzimmer zu gehen, um seine Eltern zu umarmen, und fand dabei Gelegenheit, einen Brief ins Feuer zu werfen, der sogleich von den Flammen verzehrt wurde. Andere Papiere wurden in Beschlag genommen und zur Verfuͤgung des General⸗Prokurators gestellt.“ In Nantes ist an demselben Tage eine Haussuchung bei dem General Saint Hubert gehalten worden, der abwesend war. Nach vielem Suchen fand man hinter einer Tapete das Ori⸗ ginal eines Associationsplans und Erkennungszeichen, deren Entdeckung die Tochter des Generals, welche zugegen war, sehr zu beunruhigen schien. Auch in Bordeaux sind am

17ten d. bei mehreren Einwohnern Haussuchungen gehalten

worden, deren Resultate noch nicht bekannt sind.

Die Quotidienne versichert, der Marquis Forbin des Issarts in Lyon sey nicht verhaftet, wie gestern von einigen Blaͤttern angezeigt worden sey; dieser werde vielmehr

ten, wegen Verletzung des Domicils verklagen und habe Herrn Sauzet, den Vertheidiger des Herrn von Chante⸗ lauze, mit dieser Sache beauftragt. 8

Die Minister des Innern und des Krieges sind mit einem Plane zur Vertheidigung des ganzen Franzoͤsischen Kuͤstenlandes beschaͤftigt. Aus den National⸗Garden der Kuͤsten⸗Departements sollen 50 Artillerie⸗Compagnieen gebil⸗ det und diese zur Aufwerfung neuer Batterieen an der Kuͤste gebraucht, so wie in den Manoͤvers der Feld⸗Artillerie geuͤbt werden.

Der Minister des Innern hat Befehl gegeben, in den Departements 130,000 fur die National⸗Garde bestimmte Gewehre zu vertheilen. Die Praͤfekten und kommandirenden Generale der Departements sind angewiesen, die Gelegenheit der jetzt stattfindenden Rekruten⸗Aushebung zu benutzen, um säämmtliche National⸗Garden in den Staͤdten und Doͤrfern zu mustern und der Regierung uͤber die Fortschritte der Or⸗ ganisation derselben Bericht zu erstatten.

Am 20sten d. sind in Calais zwei aus London kommende

Schiffe mit 32,120 Gewehren angekommen. Die Anzahl der Mitglieder der Kommission, welche einst⸗ weilen die Stelle des fruͤheren Handels, und Kolonial⸗Bu⸗ reaus versehen soll, ist durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 16ten d. von 7 auf 9 vermehrt worden; die beiden neuen Mitglieder sind die Deputirten Odier und Cunin⸗Gridaine.

Auf den Antrag der Manufaktur⸗Besitzer ist die Ge⸗ werbe⸗Ausstellung, welche in diesem Jahre stattfinden sollte, auf unbestimmte Zeit vertagt; auch ist der Bau des Indu⸗ strie- Museums auf dem Quai d'Orsay, das fuͤr die Gewerbe⸗ Ausstellungen bestimmt war, eingestellt worden. .

Der Messager des Chambres meldet: „Wir em⸗

pfangen so eben auf außerordentlichem Wege Nachrichten Naus Neapel. Beim Abgange des Couriers war von einer