1831 / 62 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 03 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

Lord Althorp waren beide Parteien uͤbereingekommen, daß Sir J. Graham im Unterhause jede absichtliche Anspielung auf Herrn O'Gorman Mahon depreciren werde, was denn auch geschah. Sir J. Graham fuͤgte noch hinzu, er habe eigentlich Hrn. OConnell gemeint; aber auch dies habe ihm leid gethan, als er sich erinnert, daß der genannte Herr einmal erklaͤrt

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Bruͤssel, 25. Febr. Herr Devaux schlug in der ge⸗ strigen Sitzung des Kongresses vor, daß die Dekrete vom 18. und 24. Nov. uͤber die National⸗Unabheͤngigkeit und die Ausschließung des Hauses Nassau der Constitution einverleibt

werden, bevor noch der kuͤnftige Regent den Eid darauf leiste.

Nachdem dieser Vorschlaag den Sectionen zur Untersuchung

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ien gehalten seyn, provisorisch seinen Antheil an * fuͤr z* herbeizuschaffen. Der Hafen von Antwerpen soll auch kuͤnftig nur ein Handelshafen seyn. Die ganze Marine soll Holland gehoͤren. Da dis Bevoll⸗ maͤchtigten das Friedenswerk als beendigt ansehen, dekre⸗ tiren sie, daß die Bestimmungen aller Protokolle in ein Gan⸗

888 Der Zoll auf Hopfen bei dessen Einfuhr in das Koͤnig⸗

reich Polen, ist von der National⸗Regierung gaͤnzlich aufge⸗ hoben worden.

Die Polnische Bank macht bekannt, daß sie die bei ihr versetzten silbernen oder goldenen Gefaͤße, welche die Eigen⸗ thuͤmer derselben zu verkaufen wuͤnschten, direkt an die Muͤnze senden und von den nach der gesetzlichen Taxe daraus einge⸗

zes vereint und eine gleichfoͤrmige Reihefolge von Artikeln unter dem Titel: „„Grundlagen der Trennung Belgiens von en Worten: „„Die Maͤchte stehen nicht an, sich fuͤr berech— 1“ 688 zu halten, diese Grundlagen festzustellen, ohne anderen 1 16ö6 . wichtigen Fragen zu nahe zu treten oder etwas uͤber Wien, 25. Febr. Der Oesterreichische Beobach⸗ (Herr v. Gerlache) verlas die auf Ernennung eines Regenten die Souverainetaͤt Belgiens entscheiden zu wollen; sie halten ter enthaͤlt im heutigen Blatte einige Notizen ͤber die Bezug habenden Artikel der Constitution und sagte dann: „Ich sich zu der Erklaͤrung besugt, daß in ihren Angen der Sou⸗ (schon bekannten) Ereignisse in Rom, indem er zugleich be⸗ proklamire Erasmus Surlet de Chokier zum Regenten des Koöͤ⸗ vyverain dieses Landes nothwendigerweise den Grundsaͤtzen der merkt, daß bereits mehrere Tage vor dem wirklich erfolgten nigreiches. Ehe er seine Functionen antritt, wird der Regent Egistenz desselben selbst entsprechen, durch seine persoͤnlichen Ausbruch der revolutionnairen Bewegung in Rom, man in eine Reduction der Zucker⸗Abgaben, die fruͤher einmal im Schoße des Kongresses den Eid leisten, daß er die Consti⸗ Verhäͤltnisse der Sicherheit der Nachbarstaaten genuͤgen, da⸗ Bologna solche als bevorstehend verkuͤndet habe. von Herrn Charles Grant vertheidigt worden war. tution und die Gesetze des Belgischen Volkes beobachten und her auch die im gegenwaͤrtigen Protokoll verzeich⸗ Das genannte Blatt fuͤgt hinzu: ½ enn es weAeve Dem gemaͤß nahm dieser Minister auch heute das Wort die 8 ational⸗Unabhaͤngigkeit, so wie die Integritaͤt des Ge neten Bestimmungen annehmen und im Stande seyn als der bereits vorhandenen Beweise beduͤrfte, in welchem

uͤberwiesen worden war, scheitt man zur Erwaͤhlung des Re genten. Von 157 Anwesenden stimmten 108 fuͤr Herr Surlet de Chotrler, 43 (worunter die meisten geistlichen Mitglieder der Versammlung) fuͤr den Grafen Felix v. Me⸗ rode und 5 fuͤr Heren von Gerlache; ein Bulletin war nicht unterzeichnet und daher unguͤltig. Der Praͤsiden

habe, er halte eine maͤnnliche Genugthuunng fuͤr persoͤnliche Beleidigungen fuͤr religionswidrig, so wie, daß derselbe sich im gegenwaͤrtigen Augenblicke in einer gerichtlichen, von der Regierung verhaͤngten, Untersuchung befinde. Hr. O'Con⸗ nell erklaͤrte darauf, er werde sich uͤber diesen letzteren Um⸗ stand in der morgenden Sitzung einigen Aufschluß erbitten. Als sich das Haus in einen Geldbewilligungs⸗Ausschuß verwandeln sollte, machte der Marquis v. Chandos den Antrag, den traurigen Zustand der Westindischen Pflanzer in Untersuchung zu ziehen. Zweck dieses Antrages war

loͤsten Baarschaften die ausgeliehenen Summen abziehen, den Rest aber den Eigenthuͤmern zuruͤckstellen werde. * 1

1 A

fuͤr den Antrag des Marquis, wiewohl alle seine Kollegen muͤsse, den Belgiern den ruhigen Genuß derselben sichern zu Grade die revolutionnairen Unternehmungen der Zeit von

erklaͤrten, sie muͤßten sich ihm widersetzen. Sir Rob. Peel war fuͤr die Ansicht der Mehrheit der Minister und bewog den Marquis, seinen Antrag zuruͤckzunehmen, well man nie⸗ mals einen Theil der Staats⸗Revenue sollte reduciren wol⸗ len, bevor man nicht ein Mittel habe, um den Ausfall zu decken, auch, fuͤgte er hinzu, sey er nicht geneigt, dem Mini⸗ sterium eine Niederlage bei einer Frage beizubringen, in der er (Sir R. Peel), wenn er in das Amt eintraͤte, eben so ver, fahren muͤßte, wie die jetzigen Minister. Lord Althorp zeigte bei dieser Gelegenheit an, daß er den vorgeschlagenen Einfuhr⸗Zoll auf rohe Baumwolle von 1 auf ½ Pee. herab⸗

setzen wolle. Das Haus re zur ferneren Berathung

uͤber die Geldbewilligungen fuͤr die Armee uͤber. 8

„London, 22. Febr. Ihre Majestaͤten sind gestern von Brighton hier angekommen. Pnss Abend erwartet man den Koͤnig und die Koͤnigin im rurylane⸗Theater.

Im Hof⸗Journal heißt es: „Wir koͤnnen, auf die beste Autoritaͤt gestuͤtzt, erklaͤren, daß der Koͤnig sein großes Mizßvergnuͤgen uͤber den Versuch einer gewissen Partei be⸗ zeugt hat, der Regierung aus ruhestoͤrenden Absichten in der wichtigen Reform⸗Angelegenheit zu opponiren. Seine Maje⸗ staͤt haben geaͤußert, eine vernuͤnftige Reform sey unerlaͤß⸗ lich noͤthig, und nur Feinde der guten Ordnung koͤnnten sich ihr widersetzen. Des Koͤnigs Gesinnungen in Betreff der Reform waren uͤbrigens schon unter der Verwaltung des Herzogs von Wellington bekannt.“

Herr Serjeant Wilde ist nun wirklich anstatt des abge⸗ tretenen Herrn H. Willoughby zum Parlamentsgliede fuͤr Newark gewaͤhlt worden.

In der Grafschaft Chester fand neulich eine Versamm⸗ lung der in Aemtern stehenden Geistlichkeit statt, in welcher einstimmig beschlossen wurde, an den Koͤnig und das Ober haus eine Bittschrift zu senden, deren Inhalt die Ueberzeugung

der genannten Geistlichkeit ausdruͤckt, daß einige Veraͤnde⸗

rungen in der bestehenden Liturgie der Kirche von wohlthaͤti⸗ gem Einflusse seyn duͤrften, und zugleich ihre Bereitwilligkeit darlegt, hinsichtlich ihrer Einnahme und namentlich des Zehn⸗ en sich in alle Maaßregeln zu fuͤgen, welche als raͤthlich der nothwendig erscheinen moͤchten.

Das dieser Tage nach der in England erfolgten Ankunft eines Schlffes, welches am 7ten d. aus dem Tajo abgesegelt war, hier verbreitete Geruͤcht von einer Insurrection, die in

Lissabon zum Ausbruch gekommen seyn sollte, hat sich, dem Courier zufolge, als voͤllig grundlos erwiesen. Dle lebhafte Bewegung, welche die Mannschaft jenes Schiffes bei seiner Abfahrt in Lissabon bemerkt hatte, war nämlich, nach spaͤte⸗ ren Nachrichten, keinesweges durch einen Volks⸗Aufstand, sondern durch eine Festlichkeit verursacht worden.

Lord Stuart scheint seinen Vorsatz, in Paris wohnen zu bleiben, aufgegeben zu haben und ist hier angekommen.

Haag, 25. Febr. Dem Vernehmen nach werden Se. Majestaͤt in der naͤchsten Woche zur Armee ab⸗ reisen, um sowohl das Heer, als die Graͤnz⸗Festungen zu be⸗ sichtigen. Mit der Besichtigung von Nymwegen, wo bereits der Herzog 872 angekommen ist, soll der nfang gem werden. as Heer ist seit einigen Tagen bedeutend verstaͤrkt worden. 9 1 88 Das Kriegs⸗Ministerium hat vom General Chassé die Anzeige erhalten, daß in Antwerpen am 21sten d. alle bereits wieder begonnene Vertheidigungs⸗Arbeiter ausgesetzt wor⸗ 8

KMNRNiederlanbe.

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bietes, behaupten wolle.“ Man beschloß darauf, den Regen⸗ ten am folgenden Tage feierlich zu installiren. Eine Kom⸗

mission von 10 Mitgliedern wurde ernannt, um dem Herru

Surlet de Chokier die auf ihn gefallene Wahl anzuzeigen,

und die Sitzung suspendirt, bis die Kommission zuruͤckgekehr war. Nach Verlauf von ¾ Stunden stattete Hr. v. lache mit bewegter Stimme einen Bericht uͤber die ruͤhrende

Scene ab, die so eben bei Hrn. Surlet de Chokier, der die Wahl angenommen, vorgefallen sey. Hr. van Meenen stattete auch sogleich den Bericht der Central⸗Section uͤber den beim Beginn der Sitzung von Hrn. Devaux gemachten

Vorschlag ab; der Bericht lautete dahin, daß man die belden erwaͤhnten Dekrete fuͤr constitutionnel ertklaͤren moͤge. In

Folge eines von Hrn. Beyts entworfenen Amendements 8 wurde endlich von 92 gegen 39 Stimmen die Resolution ge⸗ faßt, daß der Kongreß jene deiden Dekrete als konstitul⸗

rende Gewalt erlassen habe.

Hiesige Bläaͤtter enthalten das von dem General⸗

Verwalter der Abtheilung der oͤffentlichen Sicherheit und

stellvertretenden Ceremonienmeister, Herrn Plaisant, unterm 24sten d. erlassene und vom Praͤsidenten des National⸗Kon⸗ gresses, von Gerlache, bestaͤtigte Programm uͤber die bei In⸗ stallation des Regenten von Belgien zu beobachtende Feier⸗ Nach demselben wird heute um 8 Uhr Morgens

lichkeit. durch die Gleocken aller Bruͤsseler Kirchen die Feier des Ta⸗ ges verkuͤndet. Mittags setzt sich der Zug in folgender Ord⸗ nung in Bewegung: ein Piket Kavallerie; der Wagen des

Ceremonienmeisters; der Wagen des Regenten, und zu seiner

Rechten der General⸗Befehlshaber der Provinz, zu sei⸗ ner Linken der die Buuͤsseler Buͤrgergarde befehligende Oberst; die Generalstaͤbe der Buͤrgergarden und der Armee. Der Zug geht von der Montagne de la Cour nach dem National⸗Palast. Die Deputation des Kongresses em⸗ pfaͤngt den Regenten unten an der großen Treppe. Die Ei⸗ desleistung des Regenten wird durch eine Salve von 21 Ka⸗ nonen⸗Schuͤssen und dourch das Gelaͤute aller Glocken der Stadt verkuͤndet. Der Zug wird den Regenten auf die oben beschriebene Weise und auf dem nämlichen Wege zuruͤck be⸗ gleiten. Die Buͤrgergarde wird waͤhrend der Feierlichkeit in der rue de la Loi in Schlachtordnung aufgestellt seyn. Die Glocken aller Stabtkirchen werden um 6 Uhr Abends gelaͤu⸗ tet. Gleich darauf wird die Erleuchtung stati sinden. Das Journal d'Anvers enthaͤlt üͤber das bisher noch nicht bekannt gewordene Protokoll vom 27. Jan. Folgendes: „Der Nicht⸗Einmischung Frank eichs un eachtet, hat Lord Pon⸗ sonby so eben dem diplomatischen Ausschuß das Protokoll vom 27. Jan. uͤber die Theilung der Schulden mitgetheilt. Die Konferenz erklaͤrt offen, daß sie die Vertraͤge von 1815 als Grundlage annimmt, die Schulden ohne Ruͤcksicht auf ihren Ursprung in Masse betrachcet, und daß sie bei der

vorzunehmenden Theilung nur die finanziellen Huͤlfe quellen

Belgiens und Hollands in Erwaͤgung zieht; als Basis der Theilung nimmt sie die Durchschnitissumme der direkten und indirekten Abgaben und der Accisen an, die in den Jahren 1827, 1828 und 1829 in die Staatskasse flossen; sis legt folglich den sieben Provinzen, die Belgien bilden sollen, die Zahlung von und Holland die Zahlung von der ganzen Schuld auf. Zur Entschaäͤdigung sollen die Belgier an dem Handel mit den Kolonieen so lange Theil nehmen, als der Koͤnig von Holland sie beherrscht, mit der Bedingung jedoch, daß sie zu den erforderlichen Vertheidigungskosten beitragen. Der Sequester auf das Eigenthum und die Domainen des Koͤnigs soll aufgehoben werden und Se. Majestaͤt wieder in vollen Besitz treten. Die Liquidation zwischen Belgien

und Holland soll im Haag stattfinden, bis dahin aber Bel⸗ 8

koͤnnen.““

gekommen, die, wie es heißt, den Auftrag hat, der Regie⸗ rung wegen der Befestigungs⸗Arbeiten, die neuerdings dort Ger⸗ angeordnet worden, Vorstellungen zu machen.

von West⸗Flandern Bittschriften umlaufen, in denen die Er⸗ richtung einer Republik nachgesucht wird.

Paris erschienenen „Biographie der Zeitgenossen“ ausgezo⸗ gene Lebens⸗Beschreibung des Fuͤrsten von Salm⸗Kyrburg vertheilt worden.

Pn Nachrichten zufolge, befand sich das Hauptquartier des

Vorgestern ist eine Deputation aus Antwerpen hier an⸗

Der Standaert erzaͤhlt, daß in mehreren Staͤdten

Unter die Mitglieder des Kongresses ist eine aus der in

Polen. h“ Polnische Granze, 24. Febr. Sehr glaubwuͤrdi⸗

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eneral⸗Feldmarschalls Grafen Diebitsch am 18. Febr. zu Minsk (4 Meilen von Warschau). Die Russische Armee war von Wen⸗ row und Siedlce, ungeachtet des an einigen Orten von den nsurgenten geleisteten Widerstandes, vom 15ten bis 18ten, bis bei Milosna, 1 ¾ Meilen von Warschau, vorgeruͤckt und hatte in den verschiedenen Gefechten ungefaͤhr einen Verlust von 750 Mann Todten und Verwundeten gehabt; die Insurgen⸗ ten hatten 1 Kanone und einige hundert Gefangene verloren, und ihr Verlust an Todten und Verwundeten war bedeutend groͤßer als der Russische. In Kaluszyn, Stanislawow und vorzuͤglich in 8 waren den Russen bedeutende Magazine in die Hände gefallen. 88 58,9 8 ch 25. Febr. Der Municipal⸗Rath macht be⸗ kannt, daß in den Stadt⸗Bezirken von Warschau neue Wahlen zu Muntcipalraͤthen, und zwar 4 auf jeden Bezirk, vorgenommen werden sollen. Das Wahlrecht in diesen Be⸗ zirks⸗Versammlungen haben alle Grundbesitzer, Vorsteher von Werkstaͤtten, Kaufleute, Pfarrer, Vikare, Kuͤnstler, durch ihre Talente, Kenntnisse und Verdienste bekannte Buͤrger, Pro⸗ fessoren, Lehrer und andere mit dem oͤffentlichen Unterricht beschaͤftigte Personen, Advokaten und Sachwalter jeder Art, die in die Buͤrger⸗Liste eingetragen sind. Wer in 2 oder mehreren Bezirken Stimmrecht hat, foll dem Muniecipal⸗ Rath erklaͤren, in welchem Bezirk er stimmen will. Alle oben erwaͤhnte Personen koͤnnen auch zu Municipalraͤthen gewaͤhlt werden, und außerdem noch unabsetzbare Gerichts⸗Beamten, auf Pension gesetzte Beamten und Militairs, von diesen je⸗ doch nur einer in jedem Bezirk. Die Amtsfuͤhrung der Municipalraͤthe soll 4 Jahr dauern, alle 2 Jahre jedoch zur Haͤlfte veraͤndert werden und dreimonatliche Sessionen hal⸗ ten. Eroͤffnen sollen die Bezirks⸗Versammlungen entweder ein von dem Municipal⸗Rath dazu berufener Friedensrichter oder ein Buͤrgerrath; leiten aber soll sie ein durch Stimmen⸗ Mehrheit von derselben gewaͤhlter Praͤsident.

Die National⸗Regierung hat eine Verordnung erlassen, der zufolge alle von den Landes⸗Behoͤrden gebrauchte Regie⸗ rungs⸗Siegel ihre Signaturen veraͤndern und von jetzt an auf einem getheilten Schild den weißen Adler und die Hand mit dem Säbel (das Litthauische Wappen) im rothen Felde, uͤber dem Schild aber die Polnische Krone und in dem obe⸗ ren Felde die Inschrift: „Koͤnigreich Polen“”, in dem unte⸗ ren den Namen der Behoͤrde fuͤhren sollen.

Die Bewohner der Haupistadt werden von dem Muni⸗ cipalrath gewarnt, den Verwundeten keinen Branntwein zu reichen, da schon mehrere bloß aus dieser Ursache gestorben seyen; statt dessen moͤchten sie lieber Fleischbruͤhe, Suppen

der anarchischen Faction zu Paris, die der heutigen Franzoͤ⸗ sischen Regierung eben so feindlich als allen uͤbrigen Regie⸗

rungen entgegensteht, ausgehen und angeordnet werden, so

wuͤrde sich eine neue Bestaͤtigung in dem beinahe gleichzeiti⸗ gen, von den Pariser Journalen der Faction zur naͤmlichen Zeit angekuͤndigten, Ausbruche von Insurrectionen am linken Po⸗Ufer finden, die nur das Faktum des Aufruhrs, der be⸗ fohlen worden, gemein haben, uͤbrigens aber in ihren Rich⸗ tungen und letzten Zwecken getrennt sind. Es ist erwiesen, daß unter den Revolutionnairs in den Roͤmischen, Parme⸗ sanischen und Modenesischen Staaten großes Schwanken und viele Unbestimmtheit herrschen. Sie dekretiren Bewaffnun⸗ gen, aber es findet sich Niemand, oder nur Wenige, welche die Waffen ergreifen wollen. Sie wissen nicht, welche Form sie ihren Reglerungen geben sollen. Einige wollen fremde Fuͤrsten herbeirufen, Andere sich zu einer Föͤderativ Republik gestalten; um sich zu vereinigen, sind an das Comité direc- teur nach Paris, von welchem der Impuls zum Aufruhr im Allgemeinen ausgegangen war, Deputirte abgesendet worden, die sich daselbst nun weiteren Raths erholen und die Befehle und Weisungen des Comité fuͤr das fernere Verfahren ent⸗ gegennehmen sollen.“

8 11“ 2 Italien. 8 Der Oesterrerchische Beobachter meldet: „Am 18. Febr. Nachmittags haben Ihre Maj. die Frau Erbgroß⸗ herzogin Marie Luise, Herzogin von Parma ꝛc., unter gro⸗ ßem Enthusiasmus Ihren Einzug in Piacenza gehalten; die ganze Bevoͤlkerung war ihr entgegengestroͤmt, der gesammte Adel ihr entgegengefahren. Ihre Maj. haben vor der Ruͤckkehr in Ihre Staaten nachstehende zwei Dekrete aus Casalmaggiore vom 17. und aus Cremona vom 18. Febr. er⸗ lassen: 1 I. Wir, Marie Luise, Kaiserl. Prinzessin, Erbherzogin von Oesterreich, von Gottes Gnaden, Herzogin von Parma, Piacenza und Guastalla ꝛc. ꝛc. ꝛc. haben dekretirt und dekre⸗ tiren: Art. 1. Unser Geheimer Rath, der Baron Ferdinand Cornachia, wird seine Functionen, als Praͤsident des In⸗ nern, wieder antreten. Art. 2. Unser Geheimer Rath, der Baron Vincenz Mistrali, ist zum Praͤsidenten des Finanz⸗ Departements ernannt. Art. 3. Unser Praͤsident des In⸗ nern ist mit Vollziehung gegenwaͤrtigen Dekrets beauftragt.

Gegeben zu Casalmaggiore, den 17. Febr. 1831.“

II. Wir, Marie Luise, Kaiserliche Prinzessin, Erzherzo⸗ gin von Oesterreich, von Gottes Gnaden Herzogin von Parma, Piacenza und Guastalla ꝛc. ꝛc. haben dekretirt und dekretiren; Art. 1) Bis auf weitere Verfuͤgung ist Unsere Residenz nach der Stadt Piacenza verlegt. 2) Diese Stadt wird demnach der Mittelpunkt der ene. Unserer Staaten seyn, mit welcher, unter Unseren unmittelbaren Befehlen, die Praͤsiden⸗ ten des Innern und der Finanzen beauftragt sind. Gegeben

u Cremona, den 18. Februar 1831.“ Die Gazzetta eee. enthaͤlt unter der Auf⸗

rift: Modena den 16. Februar, folgenden Artikel: „Am d. M. wurden hier von der provisorischen Modenesischen Regierung verschiedene, theils von dem Diktator, theils von dem Kommandanten der National⸗Garde unterzeichnete Pro⸗ clamationen und Verordnungen bekannt gemacht. In einer derselben wird erklaͤrt, daß saͤmmtliche Akten im Namen 62 Regierung der Stadt und Provinz Modena erlassen E sollen; eine zweite Verordnung betrifft die Bildung der Na⸗ tional⸗Garde aus den Individuen von 18 bis 50 Iedern. Eine dritte Proclamation wendet sich an die Bewohner des

und warme Speisen, woran großer Mangel sey, an die La⸗ zarethe verabreichen.

Herzogthums Modena und der uͤbrigen Italiaͤnischen Staa⸗