1831 / 63 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Haupte dieses . so mi vor allen uͤbrigen Gliedern desselben sich im National⸗Kongresse

zeigen, wenn man Gewißheit daruͤber erlangen wolltre. Bis da⸗

döin konnte man noch glauben, daß vielleicht ein Prinz jenes Hau⸗ ses, der wegen seines Alters an den Beschwerden und dem Grolle des Belgischen Volkes keinen Theil haͤtte, ein Gegenstand seiner Wahl werden wuͤrde. Diese Ansicht, die den Rechten der Bel⸗ gier in keinerlei Weise zu nahe trat, veranlaßte anfangs die Fran⸗ Ulch⸗ Regierung, sich dem Prinzen von Oranien oder seinem Sohne geneigt zu zeigen. Eine solche Combination sollte jedoch nicht in Erfuͤllung gehen. Sie fand einen unbesiegbaren Widerstand in dem Grolle, den der blutige Kampf, in Folge dessen die Herr⸗ schuft der Nassauer in Belgien untergegangen war, den Bewohnern dieses Landes eingefloͤßt hatte.

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iimmmer. Von diesem Augenblicke an nahm auch das Franzoͤsische Kabinet, aus Achtung vor einer Entscheidung, die den Willen der Belgier laut verkuͤndigte, nicht nur an keiner einzigen Maaß⸗ regel zu Gunsten des stellte vielmehr demselben den Einfluß seiner Rathschlaͤge entge⸗ gen, indem eine solche Combination, die unuͤberwindliche Hinder⸗ nisse gefunden haben wuͤrde, ihm jetzt nur noch dazu geeignet schien, in Belgien den Buͤrgerkrieg zu entzuͤnden. cht leich

verains ni ter geworden. Die Belgier waren weit ent⸗

fernt, sich uͤber den Fuͤrsten, den sie an ihre Spitze stellen woll⸗ ten, zu verstehen. Maͤnner, die des oͤffentlichen Vertrauens ge⸗

nossen, verfielen zunaͤchst auf den jungen Prinzen Otto von Bagiern; sie zogen daruͤber das das gar keinen Grund hatte, seine Zustimmung zu verweigern. Aber die Belgier blieben bei diesem Gedanken nicht stehen. Ehe noch die Berathung uͤber die Wahl des Souverains im National⸗ Kongresse eroͤffnet wurde, gab eine große Anzahl derselben, geweckt durch alte Erinnerungen, in Betracht der des neuen Staats, aus Besorgniß, daß es ihnen in der Folge unmoͤglich

doch die Bande zwischen beiden Staaten durch die Wahl des Her⸗ Pegs, pon Nemvurs fester zu schlingen. Angesehene Maͤnner in

elgien fragten, wie die eine oder die andere dieser beiden Pro⸗ positionen bei uns aufgenommen werden wuͤrde. Obgleich diese Anfrage keinen offiziellen Charakter hatte,

so verhehlte sich doch das Conseil des Koͤnigs die Wichtigkeit der⸗ selben nicht. Mehrere Pflichten lagen ihm ob, bevor es darauf antwortete. Man mußte sich zuvor vergewissern, ob jener Wunsch auch der allgemeine Wunsch des Belgischen Volkes sey; sodann hatte man zu untersuchen, ob Frankreich, wenn es sich in densel⸗ ben fuͤgte, nicht den Schein ehrgeiziger Absichten an sich tragen und einen allgemeinen Krieg veranlassen wuͤrde. jener Wunsch nicht allgemein, oder konnte im entgegengesetzten Falle durch die Erfuͤllung desselben von Seiten Frankreichs der Friede gebrochen werden, so durfte die Regierung sich nicht in

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denselben fuͤgen, wenn anders sie nicht unserm Welttheile lange

und unberechenbare Truͤbsale durch eine Entschließung zuziehen

wollte, die weder die Ehre des Landes, noch das Interesse seiner Unabhaͤngigkeit, noch die Beschuͤtzung seines Systems erforderlich machte. Um den wahren Willen des Belgischen Volkes kennen zu lernen, befragten wir seine Revolution. Was war der Cha⸗ rakter derselben? Der Geist der Unabhaͤngigkeit. Zweck? Die Trennung. Geleitet von dem eifrigen Wunsche ei⸗ her. Naihnccgtet, hatten die Belgier sich erhoben, gekaͤmpft, ge⸗ iegt.

unmoͤglich seyn moͤchte, ihre Unabhaͤngigkeit zu behaupten, und in der Absicht, ihrem Gewerbfleiß neue Absatz⸗Punkte an der Stelle von Holland und seinen Kolonieen zu eroͤffnen, den Wunsch zu erkennen, Belgien mit Frankreich zu vercinigen, oder mindestens

zt h Alle Glieder dieses Hauses, ein Gegenstand desselben Hasses, wurden auch in dieselbe Erkluston. mitbegriffen. Der Belgische National⸗Kongreß verwarf sie fuͤr

Hauses Oranien mehr Antheil, sondern

1 . Durch die Ausschließung des Hauses Nassau war aber die Wahl des Sovu⸗

Franzoͤsische Kabinet zu Rathe,

geringen Kraft

s obgleich sie nur einen hloßen Wunsch ausdruͤckte und kein foͤrmliches Anerbieten war,

War entweder

Was war ihr

Alle ihre Gesinnungen und Handlungen schienen uns so⸗ nach einer Vereinigung mit Frankreich zu widerstreben. Doch wußten wir, daß, wenn es in Belgien mehrere Parteien gebe, die entweder die Republik oder einen eingebornen Fuͤrsten, oder den Prinzen von Oranien oder einen fremden Fuͤrsten, also eine unabhaͤngige

Nationalitaͤt, die nur verschiedenartig von ihnen verstanden wurde, veylangten, auch noch eine andere an Zahl nicht geringere Partei

bestehe, die fuͤr die Vereinigung mit Frankreich stimme. Wunsch dieser Partei war aber nicht hinreichend, um einen so großen Akt herbeizufuͤhren. Die Andersdenkenden wuͤrden darin einen Zwang erblickt und Frankreich ein Mittel eigener Schwaͤ⸗ chung darin gefunden haben, indem es sich dadurch in die Lage solcher Staaten versetzt haͤtte, denen irgend ein Land einverleibt worden, das mit der Einverleibung unzufrieden ist. Aber die Vereinigung wuͤrde uͤberdies auch zu einem Kriege mit den Eu⸗ ropaͤischen Maͤchten Anlaß gegeben haben. Die Regierung sah dies voraus. wenn innere Erschuͤtterungen hinreichen, um die Regierung eines Stagtes zu ändern, es der Kriege bedarf, um die Vertraͤge, wo⸗ durch dessen Graͤnzen festgesetzt worden, zu brechen. Nicht durch Unterhandlungen, sondern mit dem Schwerte werden Gebiets⸗ Vergröͤßerungen errungen. Mußte die Revolution von 1830 nicht der Revolution von 1789 nachahmen, die sich der Welt nicht mit der Absicht, Eroberungen zu machen, sensof die Civilisation zu ver⸗ breiten, angekuͤndigt und feierlich erklaͤrt hatte, daß sie keinen Krieg heginnen, ihn aber nachdruͤcklich wenn sie dazu gezwungen werden sollte? Mußte sie nicht, diesem Beispiele folgend, nur im aͤußersten Nothfalle, und wo es sich

zu fuͤhren wissen wuͤrde,

Der

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Hauses erwiesen hatte, so mußte dieselbe Abneigung ziehen? Die Regierung des Koͤnigs war dieser Meinung; sie

glaubte, daß sie ihrer friedliebenden Gro

1 ter e zu nahe treten und die Sympathie der uͤbrigen Voͤlker schwaͤ

V ten wuͤrde, wenn sie wegen einer Gebiets⸗Vergroͤßerung einen Krieg entflammte. Sie durfte dabei nicht annehmen, daß man ihre Maͤßigung falsch auslegen wuͤrde. Frgnkreich hat das Gefuͤhl seiner Wuͤrde durch die Ereignisse des Juli, wodurch es die unterbrochene Kette kraͤftiger und ruhmwuͤrdiger Zeiten aufs neue aneinandergeknupft hat, glaͤnzend genug bethaͤtigt; seine Sprache hat laut genug er⸗ toͤnt, und das Gewicht, das es in der Waagschale von Europa Heinnimmt, ist hinlaͤnglich bekannt, als daß es zu befurchten brauchte, man werde seine Friedfertigkeit fuͤr Schwiche und seine Uneigennüͤtzigkeit fuͤr Furcht auslegen. Aus allen diesen Gruͤn⸗ den, und uͤberzeugt, daß sie ihre Pflichten gegen das Land nicht verletze, indem sie Traktaten ehre, die nur um den Preis eines Kriges uͤbertreten werden konnten, wuͤrde die Regierun die Vereinigung Belgiens mit Frankreich, wenn sie ihr foͤrmli angeboten worden waͤre, zuruͤckgewiesen haben. Die Wahl des Herzogs v. Nemours bot dieselben Uebelstaͤnde dar, ohne daß sie einmal durch eine Gebiets⸗Vergreßerung Frankreichs ausgegli⸗ chen worden waͤren; sie wuͤrde gefaͤhrlich fuͤr die Erhaltung des Friedens gewesen seyn, ohne uns eine ausgedehntere und besser vertheidigte Graͤnze zu verschaffen. Der Koͤnig, durchdrungen von der lebhaftesten Sorge fuͤr das Wohl Frankreichs, beseelt von dem Wunsche, seinem Lande einen vortheilhaften und wuͤrde⸗ vollen Frieden zu erhalten, bereit, dessen Verfassung und Unab⸗ haͤngigkeit, wo die Nothwendigkeit es erforden sollte, zu verthei⸗ digen, ihm auch seinen Antheil an Ruhm und Groͤße zu Theil werden zu lassen, sobald sich eine 8 dazu darboͤte, nahm keinen Anstandl, sich auch gegen die Wahl des Herzogs von Ne⸗ Er zog das Wohl seines Landes den Vortheilen Wir machten damals der provisorischen Bel⸗

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mours zu erklaͤren. seiner Familie vor.

gischen Regierung die Absichten der unsrigen, sowohl uͤber eine Ver⸗ einigung beider Staaten, als uͤber die Wahl des Herzogs v. Nemours, V 1 Geleitet von der oͤffentlichen Mei⸗ nung, hatte der National⸗Kongreß den Plan einer Vereinigung v mit Frankreich nicht einmal eroͤrtert.

in amtlicher Weise bekannt.

Die Mehrzahl der Mit⸗ lieder aber gab, obgleich sie unsere Weigerung kannte, die Ab⸗ icht nicht auf, den Herzog von Nemours zu erwaͤhlen, dem man 2 auch den Herzog von Leuchtenberg gegenuͤberstellte. Die 8 bereits uͤber die beabsichtigte des Herzogs von Nemours erklaͤrt hatte, sprach sich jetzt foͤrmlicher als das erstemal daruͤber aus. Mit b 1 Wahl des Herzogs von euchtenverg, indem sie auf die Uebelstaͤnde einer solchen Ernen⸗ nung. fuͤr Frankreich und die Folgen derselben fuͤr Belgien auf⸗ merksam machte. So sehr die Regierung auch die Person jenes Fuͤrsten ehrt, so sehr sie auch das Andenken des großen Mannes achtet, dessen Adoptiv⸗Enkel er ist, und der Frankreichs Ruhm so hoch gestellt, dessen moralischen Einfluß er so weit ausgedehnt hat, so konnte sie doch, ohne sich einer Unvorsichtigkeit schuldig zu machen, in die Wahl desselben nicht willigen. Nicht da 9 eine kleinliche und eitle Furcht sie beseelt haͤtte; fuͤr die Fami⸗ lie, die von der Nation auf den Franzoͤsischen Thron erhoben worden, scheute sie nicht die Erhebung einer Nebenbuhlerin der⸗ selben auf einen benachbarten Thron; sie wußte, daß die großen Maͤnner, die von den Voͤlkern dazu berufen werden, sie zu ver⸗ theidigen, ihnen Ruhm zu erwerben und momentan uͤber sie zu herrschen, ohne Erben sterben, wie sie ohne Vorfahren geboren werden, und daß, wenn sie in den Herzen eine tiefe Erkenntlich⸗ keit zuruͤcklassen, diese nur ihnen persoönlich gilt. Aber sie ver⸗ hehlte sich auch nicht, daß, wenn jene Wahl auch keine Gefah⸗ ren solcher Art boͤte, sie doch große Unannehmlichkeiten zur Folge haben roͤnnte, denen sie vorbeugen muͤßte. Da Belgien unsere 1 der Hauptstadt zunaͤchst gelegene Graͤnze beruͤhrt und eine Fe⸗ stungslinie e uns besitzt, da ferner der groͤßte Theil der Be⸗ 95 wohner unsere Sprache spricht, so durfte jenes Land nicht ein Heerd fuͤr Intriguen gegen die Franzoͤsische Regierung werden oder in eine Allianz gerathen, die unserem Interesse widerstrebte. Um also zu verhindern, daß zwei Laͤnder, die sich aus Neigung und Grundsatz an einander ketten, mißtrauisch gegen einander werden und in verschiedenartige Systeme gerathen, hat das Pariser Kabinet sich der Wahl des Herfogs von Leuchtenberg widersetzt; es rechnete darauf, daß die Belgier ihm fuͤr seine Freundschaff und sone uten Dienste einen Beweis der Willfaͤhrigke b eistung auf jene Wahl teban wuͤrden, denn die Staaten sind sich gegenseitig Zugestaͤndnisse schuldig und nicht die einen zu Allem, R ie andern zu Nichts verpflichtet. Zugleich aber kuͤndigte es an, daß, wenn der Belgische Kongreß, ohne Ruͤcksicht auf die gerech⸗ ten Wuͤnsche und die Wohlthaten Frankreichs,

Regierung, die sich Wah aufs neue und no

Nlescher Offenheit berwarf sie auch die

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den wuͤrde. Als die Regierung des Koͤnigs diesen Entschluß 1 eitt er t, noch verletzte sie ihre Grundsaͤtze. Ein jeder Staat kann mit seinem Wohlwollen nach

freiem Willen schalten und walten. Ist es ihm auch nicht gestat⸗

tet, einen Zustand, der ihm nicht gefaͤllt, mit bewaffneter Hand

zu bekaͤmpfen, so hat er doch

um ihre Ehre oder Selbstvertheidigung handelte, das Schwert

hat och das Recht, diesen Zustand nicht anzuerkennen. Die Nicht⸗Einmischung schließt die Nicht⸗Aner⸗ kennung nicht aus. „Die Regierung giebt diese Erklaͤrung ab, um den Vorwurf zuruͤckzuweisen, daß sie mit sich selbst in Wi⸗ derspruch gerathe und ihre Grundsaͤtze nach Umstaͤnden aͤndere. Mitt⸗ Cmir dnuhnseres eewehereS

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8 Beitritt verweigert, und haͤlt im Uebrigen

it durch die Verzichtt.

dennoch waͤhlen sollt serer Seite nich Fücem. 1t de ah ollte, er von unserer Seite nicht anerkannt wer⸗ Die Erfahrung aller Zeiten hatte sie gelehrt, daß,

faßte, uͤberschritt sie weder ihr Recht, bis 3 griff

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gerweile ist sie nicht in den Fall gekommen, sich jenes strengen Rechtes Der Leuchtenberg ist nicht ernannt wor⸗ den, und die Wahl des National⸗Kongresses ist auf den Herzog von Nemours gefallen. Geschmeichelt und geruͤhrt durch diesen Beweis des Vertrauens und einer Zuneigung, von der er hofft, daß sie sich nie verlaͤugnen werde, und die er durch Beweise auf⸗ richtiger Anhaͤnglichkeit zu unterhalten gesonnen ist, hat der Koͤ⸗ nig, stets geleitet von den Beweggruͤnden, die seine erste Weigerung veranlaßten und die es ihm zur Pflicht machen, das Interesse Frankreichs und den Weltfrieden nicht aufs Spiel zu setzen, nach der einmuͤthigen Ansicht seines Conseils geglaubt, daß er jene Krone fuͤr seinen Sohn nicht annehmen duͤrfe. Frankreich wird die Nothwendigkeit dieser Weigerung begreifen, Europa wird unsere Maͤßigung bu wuͤrdigen wissen, und die Bel⸗ ier werden sich nicht daruͤber beklagen, daß der Koͤnig die Er⸗ ebung des Herzogs von Nemours verworfen hat. Belgien kann an der bruͤderlichen Sorge, die sein Loos unserem Lande einfloͤßt, nicht zweifeln. Belgien und Frankreich sind lange Zeit Glie⸗ der einer und derselben Familie gewesen; gleichzeitig haben sie ihre Freiheit errungen, verloren und wieder errungen; und ihr gemeinsames Interesse muß sonach ihre gegen⸗ seitige Zuneigung unwandelbar machen. Die Franzdsische Regierung hatte dies nicht vergessen, als sie sich zur Beschuͤtzerin der Unabhaͤngigkeit des Belgischen Volkes aufwarf, als sie dessen Aufnahme unter die Nationen behauptete, unterhandelte und durch⸗ setzte. Dasselbe Gefuͤhl ist es auch, das sie noch heute bei ihren Rathschlaͤgen und Unterhandlungen leitet. Wenn wir jetzt von der Darlsgung unseres Verfahrens in den allgemeinen Angelegen⸗ heiten Belgiens zu einer Erklaͤrung uͤber unsere Vermittelung in den Belgisch⸗Hollaͤndischen Streitfragen uͤbergehen, so wird es uns hier noch leichter seyn, uns den allgemeinen Beifall zu erwerben. Funfzehn Jahre einer gemeinsamen Existenz auf einem im Jahre 1814 verschmolzenen Gebiete ließen zwischen beiden Voͤl⸗ kern, nach einem so gewaltsamen Bruche, zu reguliren uͤbrig. Ein tiefer Groll gestattete beiden Theilen nicht, sich gegenseitig zu verstaͤndigen oder auch nur zu besprechen. Was sie nicht vermochten, das haben die Europaͤischen Maͤchte aus einem Gefuͤhle des Wohlwollens und zu einem Zwecke der Bersoͤhnung gethan. Sie sind zu London in eine Konferenz zu⸗ sammengetreren, nicht bloß um unnuͤtzem Blutvergießen uͤber eine bereits entschiedene politische Frage Einhalt zu thun, son⸗ dern um einen Vergleich uͤber die streitig gebliebenen Fragen zu erleichtern. Die Londoner Konferenz hat sich zu einem Hoͤchsten Friedens⸗Tribunale aufgeworfen; ihre Vorschlaͤge durf⸗ ten, um guͤltig und entscheidend zu werden, sich nur auf die Ver⸗ nunft und die Billigkeit stuͤtzen; auch mußten sie die Ratisication beider Voͤlker erhalten. Es lag weder in den Grundsaͤtzen, noch Absichten der Franzoͤsischen Regierung, daß die Londoner Konfe⸗ renz jemals den Charakter der Vermittelung gegen den der Ein⸗ mischung vertausche; hat sie sich in der Frage wegen der Schelde anscheinend davon entfernt, indem sie zur Eroͤffnung dieses Flus⸗ ses mit der Anwendung der Gewalt drohte, so geschah solches, weil sie hier nicht bloß als Vermittlerin, sondern zugleich als Partei auftrat; sie handelte nicht, um den Grundsatz der Nicht⸗ Einmischung zu uͤbertreten, sondern um den der freien Fluß⸗ Schifffahrt aufrecht zu erhalten; sie vertheidigte sonach zugleich ihr eigenes Interesse und konnte zur Behauptung eines guten Rechts noͤthigenfalls die Gewalt geltend machen. In allen uͤbri⸗ gen Faͤllen hat sich die Franzoͤsische Regierung, treu den ihr ob⸗ siegenden schiedsrichterlichen Pflichten, unparteiisch und gerecht zu seyn bemuüht; diejcnigen Protokolle, deren Grundlagen ihr bil⸗ lig zu seyn schienen, hat sie angenommen; dagegen hat sie denjenigen, die ihren Grundsaͤtzen nicht Fimaß waren, ihren deren nur dann fuͤr obligatorisch, wenn beide Theile, die Hollaͤn⸗ der wie die Belgier, sie annehmen. Dies ist das Betragen der Franzbsischen Regierung in der Belgischen Angelegenheit gewe⸗ 1 sie hat sich hochherzig, rechtlich, aufgektaͤrt und konsequent gezeigt; sie hat die Unabhaͤngigkeit Belgiens beschuͤtzt, dessen Trennung von Holland begunstigt, beide von dem versammelten

Europa anerkennen lassen, eine unpolitische Vereinigung verwor⸗

n, ein gefahrdrohendes Köͤnigthum abgelehnt und sich einer fentblichen Waßl widersetzt. Sie hat sich gegen das Princip der

lendrhten Dazwischenkunft erhoben, ohne auf das Recht, 0-

rathen

. und ju tadeln, Verzicht zu leisten. Doch hat iihhre Rathschl

ge nicht bis zum Zwange, ihren Tadel nicht getrieben; sie ist ein friedlicher Ver⸗ mittler und ein unparteiischer Schiedsrichter gewesen. Auch kbnnte sie hinzufuͤgen, daß, waͤhrend sie nichts verabsaͤumt hat, was das Recht und die Redlichkeit ihr vorgeschrieben, sie auch nie das Interesse des Landes aus den Augen gelassen, und daß ihr Betragen nicht jener Vorsicht und Festigkeit entbehrt hat, die zur Wahrnehmung desselben nothwendig sind. Sie faͤhrt fort,

im Einverstaͤndnisse mit den zu London in eine Konferenz zusam⸗ mengetretenen Maͤchten, sich uͤber die geeignetsten Mittel zu ver⸗ steaͤndigen, um einen Frieden zu bewahren, dessen alle Voͤlker in glleichem Maße beduͤrfen, und fuͤr dessen Aufrechthaltung sich

—die Kabinette einstimmig erklaͤren. Sie hofft, sich den Betfall

noch manche Punkte

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1“ . Frankreichs und der Kammern, so wie die Achtung von Europa er⸗ worben zu haben.“ 18 Der General Lamarque ließ den persoͤnlichen Beweg⸗ gruͤnden, die den Koͤnig zur Ablehnung der Belgischen Krone veranlaßt, Gerechtigkett widerfahren. Der Koͤnig haͤtte aber, meinte er, uͤber diesen wichtigen Gegenstand das Conseil seiner verantwortlichen Minister zu Rathe ziehen muͤssen, und in⸗ sofern gehoͤre der gefaßte Beschluß in das Gebiet der Dis⸗ kussion. Der Redner erinnerte hierauf daran, daß der Kon⸗ vent am 1. Oktober 1793 die Vereinigung von Belgien, Luͤt⸗ tich und Luxemburg mit Frankreich beschlossen gehabt habe, und 8 gab die Gruͤnde an, warum dies geschehen sey. Auch damals sey davon die Rede gewesen, Belgien zu einem unabhaͤngigen Staate zu machen; man habe aber eingesehen, daß dieser Staat ohne natuͤrliche Graͤnzen und mit seiner geringen Bevoͤlkerung, den Angriffen seiner Nachbarn nicht werde wi⸗ derstehen koͤnnen, daß sein Heer nicht einmal stark genug seyn wuͤrde, um die Festungen mit hinreichender Garnison zu ver⸗ sehen, und daß Belgien, gleich Portugal, bald eine Pro⸗ vinz Englands werden wuͤrde, das in Friedenszeiten in Ostende und Antwerpen Maͤrkte fuͤr seinen Handel mit Frankreich und Deutschland, in Kriegeszeiten aber hier eine Veranlassung finden wuͤrde, sich in die Angelegenheiten des Kontinents zu mischen und die Franzoͤsische Graͤnze zu bedrohen. Die Vereinigung mit Frankreich habe dagegen beiden Voͤlkern, die durch Gleichheit des Ursprungs, der Sitten, der Sprache und der Beduͤrfnisse, der Sache nach, nur als eine Nation zu betrachten seyen, nur Vortheile dar⸗ geboten. Bruͤssel sey naͤher an Paris und haͤnge mehr mit die⸗ ser Hauptstadt zusammen, als Vordeaux, das durch mehrere Fluͤsse von ihr getrennt werde; Belgien producire drei Mal

so viel Getreide, als es konsumire, und koͤnne daher seinen

Ueberfluß an Frankreich abtreten, das ein Zehntheil seines Bedarfs aus dem Auslande hereinfuͤhren muͤsse, wogegen die⸗ ses fuͤr seine Weine in Belgien Absatz finden wuͤrde u. s. w. Auch habe damals Carnot, dessen Meinung von großem Ge⸗ wicht sey, fuͤr die Vereinigung in militairischer Hinsicht sehr gestimmt. Man werde ihm, fuhr der Redner fort, einwen⸗ den, was es jetzt nuͤtze, auf die Vortheile einer Vereinigung aufmerksam zu machen, der das Belgische Volk selbst abgeneigt sey; hierauf erwiedere er, daß nach seiner Ueber⸗ zeugung die ungeheure Majoritaͤt der Belgier fuͤr eine voͤllige Vereinigung mit Frankreich gewesen seyn wuͤrde, wenn die Franzoͤsische Regierung auch nur den zehnten Theil der Muͤhe, die sie darauf verwandt, die Belgier von diesem Gedanken abzudringen, angewendet haͤtte, um sie dazu geneigt zu ma⸗ Üchen. Nachdem aber die Vereinigung unmoͤglich geworden, sey es wenigstens fuͤr Frankreich hoͤchst wuͤnschenswerth ge⸗ wesen, einen Sohn des Koͤnigs der Franzosen auf dem Bel⸗ gischen Throne zu sehen; er wuͤrde Belgier geworden seyn, ohne darum aufzuhoͤren, Frankreich anzugehoͤren, und Belgien unter seiner Herrschaft und unter Franzoͤsischem Schutze eine lange und ruhmvolle Zukunft vor sich gehabt haben. Statt dessen lasse sich jetzt voraussehen, daß die Ablehnung der Krone Mißtrauen und Unzufriedenheit unter den Beigiern verbreiten werde. Was solle, nach so viel Zoͤgerungen, Intriguen und ge⸗ taͤuschten Hoffnungen aus ihnen werden? Offenbar gereiche die Ablehnung von Seiten Frankreichs den Belgiern zu gro⸗ ßem Nachtheile und sey auch fuͤr Frankreich selbst nicht ohne Gefahr. Man hringe dieses Opfer dem Wunsche, den Frie⸗ den zu erhalten, und vertraue dabei viellercht zu sehr den Friedensversicherungen der fremden Maͤchte, in die er (La⸗ marque) keinen Glauben setze. Die Opfer, die das Ministe⸗ rium dem Frieden bringe, duͤrften vielleicht umgekehrt den kriegerischen Ahsichten der Maͤchte guͤnstig seyn. „Ich kannt, so schloß der Redner seinen Vortrag, „mich uͤber die Ableh⸗ nung der Belgischen Krone nur betruͤben und muß vor al⸗ len Dingen den schwankenden Gang, die Zoͤgerungen und Widerspruͤche beklagen, welche unsere Diplomatie in ei⸗ ner Bloͤße gezeigt haben, auf die sie eben keine Ursache hat, stolz zu seyn. Moͤchten die Minister das einer großen Nation ziemende offene und loyale Verfahren einschla- gen und die List verschmaͤhen, die nur der Schwaͤche kleidet. Ichtrage nochmals darauf an, daß alle auf die nun⸗ mehr beendigten Unterhandlungen in der Belgischen Ange⸗ legenheit bezuͤgliche Aktenstuͤcke auf das Bureau der Kammer niedergelegt werden. Noch nie hat ein Englischer Minister einen solchen Antrag abgewiesen, und ich hoffe, auch die un⸗

srigen werden sich beeilen, darauf einzugehen, um so den