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Paris, 24. Febr. Se. Maj. ertheilten gestern dem Kaiserl. Russischen Botschafter, Grafen Pozzo di Borgo, eine Privat Auoienz.
Der neu ernannte Polizei⸗Praͤfekt, Herr Vivien, ist ge⸗
stern hier angekommen und hat sogleich von seiner Amts⸗
b wohnung auf der Polizei⸗Praͤfektur Besitz genommen. Das
Grruͤcht von seiner Abdankung hat sich also nicht bestaͤtigt;
er ist erst einige dreißig Jahr alt und wurde nach der Re⸗
volution des Juli von Herrn Dupont v. d. Eure zum Ge⸗ neral⸗Prokurator in Amiens ernannt.
Auch der neue Praͤfekt von Paris, Graf von Bondy, hat gestern von seinem Dienst⸗Lokal Besitz genommen. Un⸗ ter Napoleon war derselbe Praͤfekt von Lyon und wäaͤhrend der hundert Tage Praͤfekt von Paris.
Der neue Praͤfekt hat folgende Proclamation erlassen: „Bewohner von Paris und des Seine⸗Departements! Durch das Vertrauen des Königs zu der Ehre berufen, Euer De⸗ partement zu verwalten, habe ich bei Annahme dieses Auftrags weniger meine Kraͤfte, als meinen Eifer befragt. Durch das Wohlwollen, das Ihr mir fruͤher bewiesen, ermuthigt, konnte ich hoff n, auch zum zweiten Male dieselbe Aufnahme und Unterstuͤtzung bei Euch zu finden. Wenn die Umstaͤnde Schwie⸗ rigkeiten dargeboten haben, so koͤnnen dieselben jetzt leicht uͤberwunden werden. Der oͤffentliche Frieden ist gestoͤrt wor⸗ den; durch unsere vereinten Anstrengungen werden wir aber die Sicherheit wiederherstellen. Die Gesellschaft kann ohne diese regelmaͤßige und ununterbrochene Ordnung, die Jedem die Freiheit seiner Person, seines Eigenthums und seiner Ge⸗ schaͤfte sichert, nicht bestehen. Die geringste Unordnung be⸗ uunruhigt alle Existenzen, hemmt den Wohlstand und Handel, uund beraubt die Handwerker der Arbeit. In der National⸗ Garde vornehmlich sind alle Interessen vereinigt; auf ihr be⸗ erruhen alle Garantieen der Gesellschaft; ihr Eifer hat die Mnternehmungen der Unruhstifter standhaft zuruͤckgewiesen, iihr trefflicher Geist, ihre unermuͤdliche Treue, ihre Energie werden stets hervortreten, wenn es gilt, das Boͤse zu verhin⸗ dern und den alten so nothwendigen innern Frieden zuruͤck⸗ zufuͤhren. Die Regierung wird an der Spitze derselben ste⸗ hen und ihr alle Kraft verleihen, deren sie beduͤrfen moͤchte. Indem ich vom oͤffentlichen Frieden spreche, bin ich uͤberzeugt, doaß alle wahren Freunde unserer Freiheiten und unseres Köͤ⸗ nias mich verstehen werden, so wie alle diejenigen, welche die AFiruͤchte unserer glorreichen Revolution ernten und die Wohl⸗ ktkthaten unserer nationalen Einrichtungen genießen wollen. Alle werden ihre Anstrengungen mit den meinigen vereinigen, damit kuͤnftig das Eigenthum ohne Ausnahme geachtet werde. Die Feinde unserer Ruhe euͤrfen nur nach den Formen und mit der ganzen Macht des Gesetzes zur Strafe gezogen werden. Miein Beruf ist hauptsaͤchlich, daruͤber zu wachen, daß Ihr aalle bei einer vaͤterlichen Verwaltung den Schutz findet, den zu erwarten Ihr berechtigt seid, so wie daß unsere Einkuͤnfte gut und verstaͤndig verwendet werden; ferner den arbeitsa⸗ mmen Arbeitern Beschaͤftigung zu gewaͤhren, und den Armen iin seinem Ungluͤck zu unterstuͤtzen. Wenn meine Wuͤnsche niich nicht truͤgen, so wird es mir, durch Euer Vertrauen unnd die Einsicht der zu meinem Beistande berufenen Beam⸗ ten unterstuͤtzt, gelingen, diesen Beruf zu erfuͤllen. 16 (Gez.) Graf v. Bondy. 88 Der Ober⸗Befehlshaber der hiesigen National⸗Garde, GSGSeneral Lobau, hat unterm gestrigen Datum folgenden Ta⸗ ges⸗Befehl erlassen: „Zur Beschuͤtzung der oͤffentlichen Ord⸗ nnung und F eiheit errichtet, hat die National⸗Garde bei al⸗ 8 Gelegenheiten gezeigt, daß sie ihren hohen Beruf erkenne “ EIGb zu erfuͤllen wisse. Als eine verstaͤndige und aufgeklaͤrte Huͤterin hat man sie uͤberall gesunden, wo Unheil zu vermeiden oder Unordnung zu unterdruͤcken war, indem sie strafbaren Versuchen und unbesonnenen Unternehmungen — ihre moralische Kraft und ihre patriotischen Ermahnun⸗ stellte. Die so oft an den Tag gelegte oͤffentliche Erkenntlichkeit konnte ihren Eifer nur erhoͤ⸗ hen und dieser ehrenvolle und ruͤhmliche Preis ist der einzige, Uum den sie sich jemals fuͤr Muͤhen beworben hat, die nicht ohne Mlukhen fuͤr das Land, wenn auch mit Opfern fuͤr sie verbun⸗ den sind. Warum muͤssen so viele Dienstleistungen von eini⸗ 9 Schriftstellern verkannt werden, deren öPflicht es ist, die Wahrheit zu sagen und die ihr dennoch bis zu dem Grade
werden, daß sie die Buͤ ls grau⸗
sam oder als ihres Berufes muͤde und als unthaͤtige Zuschauerin der verdammungswerthesten Unordnungen schildern? Solche Verlaͤumdungen werden keinen Glauben finden denn faͤnden sie ihn, so waͤre Alles bis auf die großen Prineipien, auf de⸗ ven die gesellschaftliche Ordnung so wie die nationale Regie⸗ rung beruht, in Frage gestellt. Der Ober⸗Befehlshaber, der mehr als jeder andere von diesen luͤgenhaften Angaben gelit⸗
ten hat, glaubt seine Waffenbruͤder benachrichtigen zu muͤssen,
daß er die ehrenwerthe Empfindlichkeit vieler unter ihnen im hohen Grade billigt und ihren ganzen Unwillen theilt; dennoch glaubt er, daß es der Wuͤrde der National⸗Garde angemessen sey, den gehaͤssigen Beleidigungen, deren Gegen⸗ stand sie war, nur Verachtung entgegen zu stellen und dem oͤffentlichen Ministerium die Entscheidung zu uͤberlassen, ob diese Rache hinreichend ist. Moͤgen die Freunde des oͤffent⸗ lichen Friedens, moͤgen die guten Buͤrger sich beruhigen; die National⸗Garde ist einig, sie wird es stets seyn und ihren Verlaäumdern durch Verdoppelung ihres Eifers und ihrer Fe⸗ stigkeit antworten. (Gez.) Lobau.“
Der Kriegs⸗Minister hat folgendes Rundschreiben an die Divisions Generale erlasfen: „General! Ich erfahre, daß in mehreren Corps Offiziere und Unteroffiziere bestraft worden sind, weil sie Subscriptionen fuͤr die Poten eroͤffnet haben. Da das Interesse, welches die Franzoͤsischen Militairs fuͤr alte Waffen⸗- und Ruhmgefaͤhnten bewetsen, weder ein Ver⸗ gehen noch ein Fehier gegen vie Disciplin ist, so ist die Be⸗ hoͤrde nicht verpflichtet, sich diesen Manisestationen zu wider⸗ setzen, so lange dieselben den Charakter individueller Hand⸗ lungen behalten. Ich fordere daher die Generale und Corps⸗ Chefs auf, sich in die erwähnten Subseriptionen nicht zu mischen, sondern nur daruͤber zu wachen, daß den Militairs, die daran nicht Theil nehmen wollen, vollkommene F eeiheit gelassen werde, da es bei dieser wie bei jeder anderen Gelegen⸗
heit ele Absicht der Regierung ist, jeoem das Recht zu be⸗ wahren, seine Meinung in Allem auszusprechen, was nicht der oͤffentlichen Ordnung zuwider ist.“
Herr Chaix d'Est⸗Ange ist in Rheims statt des Herrn Jobert Lucas zum Deputirten gewahlt worden.
Der Koͤnigl. Gerichtshof setzt die Untersuchung uͤber die letzten Unruhen ununterbrochen fort. Der erste Praͤsident
vechoͤrt taͤglich unter dem Beistande von orei Raͤthen oͤie Ange⸗ klagten. Die Untersuchung uͤber die Dezember⸗Unruhen ist been⸗ digt. 150 Personen waren in dieselbe verwickelt; davon sind bereite 96 frei gesprochen, 26 vor den Assisenhof und 16 vor das Zuchtpolizzei⸗Gericht verwiesen worden.
Dem Journal des Débats zufolge, wird aus Mar— seille vom 18. Febr. geschrieben: „In Ax und Arles haben am 14ten d. Todten⸗Messen fuͤr den Herzog von Berry stattgefunden; hier ist das Karneval glaͤnzend und ohne Sroͤ⸗ rung gefeiert worsen; dagegen ist es in Arles am Sonntag und am Ascher⸗Mettwoch zwischen den Parteien zu einem Handgemenge gekommen, wobei einer blieb und mehrere ver⸗ wundet wurden; es sind besonders die niederen Volksklassen, die sich feindlich gegenuͤber stehen. Gestern war die Ruhe in Arles wiederhergestellt und die Garnison durch Truppen aus Tarascon verstäͤrkt worden.“
Der Kriegs⸗Minister hat 80 junge Leute, die sich in den Julitagen ausgezeichnet haben, zu verschiecenen Graden in der Armee befoͤreert.
Das Zuchtpolizei⸗Gericht hat gestern den verantwort⸗ lichen Redacteur des Moniteur, Herrn Sauvo, wegen Ver⸗ laͤumdung des General Lacroix durch einen Artikel, worin
gesagt war, daß dieser General ohne Wissen der Regierung Rekruten geworben habe und daß er und mehrere andere Offiziere ich unter einander Grade bis zu dem eines Ge⸗ neral⸗Majors ertheilt haͤtten, zu einer Geldstrafe von 6 Fr. und in die Kosten verurtheilt.
Der Fuͤrst von Schwarzenberg ist von hier nach Deutsch— land abgereist. 1“
Paganini ist hier angekommen. e Ressgs cen
Ann der gestrigen Boͤrse war das Geruͤcht verbreitet,
daß Briefen aus Porto⸗Rico zufolge in Guadeloupe Unru hen ausgebrochen seyen. Hiesige Handels⸗Haͤuser haben je doch mit dem Schiffe „Alida““, das Guadeloupe am 12. Jan.
verlassen hat, Briefe von dort erhalten, denen zusolge damals
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in dieser Kolonie vollkommene Ruhe herrschte.
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Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤbigst geruht, den Landrath des Kreises Reichenbach, im Regierungs Bezirk Breslau, Grasen zu Stolberg⸗Wernnigerode, zum Praͤ⸗
Aldenten der Regierung zu Lieguitz zu ernennden.
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Das heute auszugebende 1ste Stuͤck der diesjaͤhrigen Ge⸗
setz⸗Sammlung enthaͤlt unter
Nrr. 1273. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 21. Nov.
v1830 uüͤber die Abaͤnderung der Vorschrift im
FK. 11 des Westpreußischen Feuer⸗ Societaͤts⸗Re⸗
48 glements vom 27. Dezember 1785;
—2.7., 1274. die Verordnung uͤber die Maaßgaben, unter wel⸗
sseceen die Taxations⸗Grundꝛaͤtze der Posenschen 1“] Landschaft bei Ausfnahme gerichelicher Taxen der RMRiiitterguͤter im Großherzogthume Posen anzu⸗ wenden sind; d. d. den 8. Januar d. J.; „ E llerhoͤchste Kabinets⸗Oroͤre vom 27. Februar 48. F „ betreffend die mit dem 1. April d. J. ein⸗
nde Bestimmung, daß keine andere Interes⸗ senten, als die dazu verpflichteten Cwil⸗Beam⸗ ten, in die Allgemeine Witwen⸗Verpflegungs⸗Ak⸗ stalt aufgenommen werden sollen; und die Ministerial⸗Erklaͤrung wegen Abaͤnderung des §. 3 der zwischen der Koͤnigl. Preußischen und der Großherzoal. Mecklenburg⸗Schwerinschen Re⸗ gierung im 1811 abgeschlossenen Convention, wegen wechselseitiger Anhaltung und Auslieferung der Vagabunden; vom 28 Februar d. J.; auch wird bei dieser Gelegenheit die Benachrichtigung wie⸗ derholt, daß das Haupt⸗Register zur Gesetz⸗Sammlung fuͤr den Zeitraum von 1806 bis 1830 einschließlich des ehesten vollendet seyn und an die sich dazu bereits gemeldeten In⸗ teressenten versandt werden wird. “ Berlin, den 5. Maͤrz 1831. AssHaEEe 8 ““
Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
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Abgereist: Der Kaiserlich Russische General⸗Major, Graf von Stroganoff, als Courier nach St. Petersburg.
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Palrs⸗Kammer. In der Sitzung vom 24. Febr. wurden zuvoͤrderst zwwei Kommissionen zur Pruͤfung der bei⸗
den Geselz⸗Entwuͤrfe uͤber die Errichtung einer Fremden⸗e⸗
gion und uͤber die der Stadt Paris zu bewilligende Auto⸗ risation zur Eroͤffnung einer Anleihe von 15 Mill. Fr. er⸗ nannt. Sodann setzte die Kammer ihre Tages zuvor begonnene Berathung uͤber das Gesetz wegen Organisation der National⸗Garde fort. Die saͤmmtlichen Artikel desselben wurden nach einer wenig erheblichen Diskussion mit den von der Kommission in Antrag gebrachten Verbesserungs⸗Vor⸗ schlaͤgen angenommen. Das ganze Gesetz ging zuletzt mit 100 Stimmen gegen 3 durch. 1ng.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 24.
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heife und Muße pruͤfen, als ob sie noch lange zusammen⸗
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Assisen⸗Gesetz, worin die Pairs⸗Kammer, wie wan sich er⸗ innern wird, die zur Verurtheilung erforderliche Majoritaͤt von 9—3 Stimmen durch die von 8—4 ersetzt hatte. Der Berichterstatter erklaͤrte, daß die Regierung diesem Amende⸗ ment beigetreten sey, und daß die Kommission einmuͤthig fuͤr die Annahme desselben stimme. Die Berathung daruͤber sollte in der Sitzung vom 26sten stattfinden. — Hr. Molin berichtete hiernaͤchst uͤber den Gesetz Entwurf in Betreff der Feststellung der Pensions, Saͤtze bei der kuͤnftigen Pensioni⸗ rung der Militairs von der Land⸗ und Seemacht und stimmte fuͤr die Annahme desselben mit einigen Amendements. Der Antrag des Kriegs⸗Ministers, daß man sich mit diesem Gesetz⸗Entwurfe wegen der Dringlichkeit desselben moͤglichst bald beschaͤftige, gab zu einer Debatte Anlaß. Mehrere De⸗ putirte wollten, daß die Kammer sich nur noch mit dem Wahl⸗ und den noͤthigen Finanz⸗Gesetzen beschaͤftige. Hr. C. Dupin bemerkte dagegen, es sey ein großer Irrthum, wenn man glaube, daß, weil eine nahe bevorstehende Aufloͤsung der Kammer angekuͤndigt worden, diese ihre Berathungen uͤber⸗ eilen muͤsse; allerdings habe Hr. Laffitte erklaͤrt, daß er uͤber die Aufloͤsung die Befehle des Koͤnigs einholen wuͤrde; diese seyen indessen noch nicht erfolgt, und unter solchen Umstaͤnden
güsse die Kammer die ihr vorgelegten Gesetze mit derselben
bleiben wuͤrde. Hr. Annisson⸗Duperron fand es ganz natuͤrlich, daß die Kammer, nachdem ihr von dem Praͤsiden⸗ ten des Minister⸗Raths zu verstehen gegeben worden, daß zwischen ihm und ihr kein Vertrauen mehr herrsche, ihrer Aufloͤsung mit Ungeduld entgegensehe. vr. Laffitte ver⸗ wahrte sich gegen diese Aeußerung; er habe, aͤußerte er, nie etwas gedacht oder gesagt, was irgend darauf hindeute, daß jenes Vertrauen verschwunden sey. Nach vielem Hin⸗ und Herreden beschloß die Versammlung, sich am 26sten d. M. zunaͤchst mit dem Gesetz⸗Entwurfe zu beschaͤftigen, wodurch Behufs einer Erhoͤhung der Militarr⸗Pensionen ein Kredit von 2 Millionen bewilligt werden soll, und dagegen den obi⸗ gen Gesetz⸗Entwurf uͤber die kuͤnftige Pensionirung der Mi⸗ litairs im Allgemeinen, bis nach beendigter Berathung über das Wahl⸗Gesetz auszusetzen. — Jetzt verlangte der Groß⸗ siegelbewahrer das Wort, um der Kammer abermals zwei neue Gesetz⸗Entwuͤrfe vorzulegen. Durch den einen derselben sol⸗ len die Formen des gerichtlichen Verfahrens bei der Untersuchung von Preß⸗Vergehen vor den Geschwornen⸗Gerichten verein⸗ facht werden, durch den andern will man denjenigen See⸗ Offizieren zu Huͤlfe kommen, die in den Jahren 1814 — 1817 willkuͤrlich auf Reform⸗Gehalt gesetzt worden sind. Nach⸗ dem der Minister beide Gesetze motivirt und den Inhalt derselben mitgetheilt hatte, bestieg Hr. Bourdeau die Red⸗ nerbuhne und bemerkte, die Kammer befinde sich in der That seit einigen Tagen in einer seltsamen Lage; der Praͤsident des Minister⸗Rathes habe bereits in der Sitzung vom 20sten erklaͤrt, daß er uͤber die Aufloͤsung der Kammer die Befehle des Koͤnigs einholen und sie am folgenden Tage der Kammer mittheilen wuͤrde; auch habe der Minister an diesem Tage bereits die benöͤthigten Geldmittel verlangt, um, bis zur Zusammenstellung einer neuen Kammer, die Beduͤrfnisse des Staats bestreiten zu koͤnnen; hier⸗ nach sey es ihm unerklaͤrlich, wie das Ministerium die Kammer jetzt noch mit anderen Gegenstaͤnden, als das Finanz⸗ und das Wahlgesetz, beschaͤftigen koͤnne. wiederte, daß, als in einer der letzten
solche Aufloͤsung wirklich in den Wuͤnschen der Kammer laͤge,
* Laffitte er⸗ itzungen mehrere Redner die Frage von der Auftösung der Kammer zur Spra“« che gebracht haͤtten, er geantwortet habe, daß, wenn eine
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eitung.
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er die Befehle des Koͤnigs daruͤber einholen wuͤrde; natuͤr⸗
licher, fuͤgte er hinzu, wuͤrde er es gefunden haben, wenn *) Einen Nachtrag zu der Sitzung vom 23. Februar s. in die Kammer jenen Wunsch den Koͤnige in einer 82. der zweiten Beilgge. “]
Febr.) eroͤffnete Herr Girod mit einem Berichte uͤber das
bei A.
rh abe enn. b stimmt zu erkennen gegeben haͤtte; das Koͤnigliche Vorrecht
8. — „ 8 2