1831 / 68 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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kelt dieses Vereins, wenn er in seinem

Kenntnisse der Handwerker, Kuͤnstler und Fabrikanten u erweitern und dadurch, wie durch andere zu Gebote ste⸗ gende Mittel, die Industrie zu heben und zu befoͤrdern. Die Mitglieder, deren Anzahl sich bereits uͤber zweihundert be⸗ käuft, versammeln sich, den groͤßten Theil des Jahres hin⸗ durch, woͤchentlich einmal, theils um mathematische, chemi⸗ che und physikalische Vortraͤge anzuhoͤren, theils um sich uͤber neue Erfindungen und Verbesserungen, die von einzel⸗ nen Mitgliedern aus den vom Vereine gehaltenen Zeitschrif— ten geschoͤpft und durch Versuche, Zeichnungen oder Modelle erlaͤutert werden, zu besprechen. Sobald die Verhaͤltnisse es Fesifetan⸗ sollen auch Preisaufgaben gestellt und oͤffentliche usstellungen veranstaltet werden. Die Bibliothek, welche allmaͤlig die wichtigsten technischen Schriften anschafft, steht den Mitgliedern zur Benutzung offen, auch ist der Vorstand stets bereit, zur Loͤsung eingegangener Anfragen die Kraͤfte

des Vereins aufzubieten oder Nachricht und Belehrung von

auswaͤrtigen Technikern einzuziehen, ohne dem Fragsteller Kosten zu verursachen. Zur Heranbildung junger Leute, welche sich dem Gewerbstande widmen, sind Konvente, bis jetzt in drei Abtheilungen, errichtet, in welchen die Theil⸗ nehmer Sonntags und in einigen Abendstunden Unterricht in der Muttersprache, Mathematik, Naturlehre, im Zeichnen und Modelliren erhalten. Wer sich in diesen Konventen durch Fleiß und Geschicklichkeit auszeichnet, wird auf zweck⸗ vses⸗ Weise belohnt und darf auf Empfehlung und Un⸗ terstuͤtzung rechnen. Es steht zu hoffen, daß es der Thaͤtig⸗ Fortschreiten die er⸗ wartete Unterstuͤtzung sfindet, gelingen werde, die Industrie des Ortes, deren Mangel in fruͤheren Zeiten durch ausge⸗ hreiteten Handel ersetzt wurde, dahin zu erheben, daß Danzig

st in seinen gewerblichen Leistungen mit den ihm voraus⸗

geeilten Staͤdten werde konkurriren koͤnnen.

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Die Karte des Preußischen Staats und der angraͤn⸗ zenden Laͤnder fuͤr den Verlag der Buchhandlung von G. Rei⸗ mer, so eben erschienen und bearbeitet im Koͤnigl. lithographischen Institut zu Berlin, bietet so mannigfaltige Eigenthuͤmlichkeiten zar daß sie dem großen Publikum, und namentlich den Ge⸗

schaͤftsmaͤnnern, hoͤchst willkommen seyn muß, wenn gleich eine

große Anzahl von Karten des Preußischen Staats bereits existi⸗ ken, worunter unlaͤugbar sehr vorzuͤgliche sind. Es ist daher er⸗ forderlich, die umsichtsvolle Einrichtung dieser Karte naͤher zu be⸗ euchten, um alle ihre besonderen Vortheile klarer zu machen. Sie ist in einem hinreichend großen Maaßstabe (rapogo der Natur), um, als Generalkarte betrachtet, noch die Aufnahme mancher Details zuzulassen. Von der anderen Seite sind die Details nicht uͤberhaͤuft, so daß die klare Uebersicht nicht ver⸗ hren geht. Zu den in der Karte aufgenommenen Gegen aͤnden gehoͤren besonders folgende: eine dem Maaßstabe angemessene gute Hhdrographie, eine eeren. der orographischen Verhaͤltnisse⸗ welche weder theoretisch fungirte Gebirgs⸗ und Hoͤhenzuͤge an⸗

giebt, noch durch Terraindarstellung die anderen Gegenstaͤnde er⸗

3 Skabdtenamen ist so gewaͤhlt, daß die

8 Fegh, Oedenburg, Salzhurg, Muͤnchen und Auxerre.

Farauf befinden, wenn nicht ganz die Details, wie das

„Kland und den suͤdl

HZehruckt bei A. W. Hayn.

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ruͤckt, sondern die relativen Hoͤhenverhaͤltnisse der Laͤndertheile chen nur so angiebt, wie es dem Maaßstabe und dem Zweck der Karte angemessen ist. Unverkennbar ist hierbei die neueste und deste Darstellungsart des Terrains angewendet. Gleichfalls sind die Graͤnzen der Staaten und ihre Unter⸗Abtheilungen im Preu⸗ ßischen, bis zu den landraͤthlichen Kreisen einschließlich, die Stra⸗ zenzuͤge mit besonderer Hervorhebung der Chausseen, die Post⸗ course mit Entfernungs⸗Angaben der Stationen und mit Hinzu⸗ der uͤbermeerischen Course angegeben. Die Schrift der „gewaͤhlt ie Einwohnerzahl in runden Summen daraus ersichtlich ist, und im Preußischen werden noch veefehigen besonders bezeichnet, welche Sitz einer Regierung, es her Lande ge he oder eines Landrathes sind; ferner Postäͤmter, Packhofstaͤdte, saͤmmtliche Steuer⸗ und Zollaͤmter

d vergleichen mehr. Ein besonderer Vortheil dieser Karte sder, daß die großen Strecken der Nachbarstaaten, welche 85 reußi⸗

sche, doch alle die wichtigeren Dinge enthalten, wodurch dann

aauch der bedeutende Umfang der Karte erst einen reellen Nutzen

üͤhrt. Es *gs dieselbe naͤmlich im Norden fast ganz suͤdlichen Theil von Schweden. Im Osten fin⸗ det man noch Bialystock, Lublin und Debrecin. Im Sahen Im We⸗

emnach enthaͤlt

endlich Orleans, Dover und Harwich.

ge Karte noch, außer den Nord⸗Deutschen Staaten, den groͤß⸗

ten Theil Daͤnemarks, Polens, des Oesterreichischen Staates, Baierns, Wuͤrtembergs, das nordwestliche Frankreich und die ganzen Niederlande. Wenn es unverkennbar ist, daß zur Anfer⸗ tigung derselben gewiß nicht gewoͤhnliche Materialien mit Um⸗ sicht benutzt sind, so erscheint der an sich schon sehr maͤßige

reis der ganzen Karte in 12 Blatt * 4 Rthlr. verhaͤltnißmaͤßig sehr gering, so wie auch als große Annehmlichkeit zu betrachten ist, daß nach Beduͤrfniß die einzelnen Blaͤtter gleich alls zum

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Separat⸗Verkauf eingerichtet siinlld. * 822 1In 1

Koͤnigliche Schauspiele.

Berlin, Posse mit Gesang in 1 Akt. Hierauf, zum ersten⸗ male wiederholt: Die jungen Pensionairinnen, komisches Ballet in 1 Akt, von Ph. Taglioni.

Mittwoch, 9. Maͤrz. Im Opernhause: Fidelio, Oper in 2 Abtheilungen. (Mad. Schroͤder⸗Devrient: Fidelio, als Gastrolle.)

Im Schauspielhause: 1) La première représentation de la reprise de: Les projets de mariage, comédie en 1 acte et en prose, par Mr. A. Duval. 2) La premieère re- présentation de ls reprise de: Ninette à la cour, vaude- ville en 2 actes.

Donnerstag, 10. Maͤrz. Im Schauspielhause: Nathan der Weise, dramatisches Gedicht in 5 Abtheilungen, von

Dienstag, 8. Maͤrz. Auf vieles Begehren wiederholt: Musikalisch, scenische Abend⸗Unterhaltung. (Dlle. Haͤhnel vom K. K. Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien, wird als neu en“ gagirtes Mitglied dieser Buͤhne, vor ihrer Abreise nach Wien⸗ von wo dieselbe im May zuruͤckkehrt, hierin zum letztenmale auftreten.)

Mittwoch, 9. Maͤrz. drama in 5 Akten, von Aug. Klingemann.

Den 7. März 1831.

Dienstag, 8. Maͤrz. Im Opernhause: Die Wiener in

Koͤniastaͤdtisches Theater.

Moses, großes historisches Melo⸗

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.) 2 9

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87 ½ 8 Ostpr. Pfandbrt. 94 98 5. [pPomm. Pfandbrf. 4 103 ¼ 95 ¼ Kur- u Neum. do. 4 102 29 [Schlesische do. 4 103 ¼ 86 ¾ Rkst. C.d. K.-u. N. 56 86 Z.-Sch. d. K.- u. N. 57 88 ¾ 873

93 Holl. vollw. Duk. 35 Neue dito 91 ½ Friedrichsd'or. 90 ½ Disconto

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm Db. mw. J. C. Neum Int. Sch. d. Berl. Stadt-Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. ddb.

Grofshz. Pos. do.

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äge B“ 2. März VI“ Niederl. wirkl. Schuld 39 ½. Kanz-Bill. 15 ⅞. Oesterr. 5proc. Russ. Engl. Anl. 82 2. 1 Frankfurt a. M., 3. Mätz. dern Sproc. MHetalliq. 84 ½. 84 ½¼. 4proc. 70. 69 ½. 2 proc. 44. Iproc. 18 ¾. Brief. Bank-Actien 1118. 1114. 112 ¼. Loese zu 100 Fl. 166 ⅛. Brief. Poln. Loose 43, 42 ½.

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Iinghg.s. n . n, Kanmbang, 51 IüH. e vale

Oesterr. 4proc. Metall. 70 ½. Br. Bank-Actien 955, pr. April 950 Br. Russ. Engl Anl. 87 ¾ pr. Cassa, 87 pr. 31. März. Ani. Hamb. Cert. 86 ½. Dän. 56 ¼. Poln. pr. ult. März 88 G

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1 London, 1. März. v gpproc. Cons. 76 ¼. ½7. Bras. 57 ½4. Dän. 58. Griech. 24 ¼. Mex. 36 ¼. Port. 43. Russ. (ex Divid.) 88 ½. Span. 17 ½

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96 9* E Fe ö 1““ ³ 8 hr. . 8 Ekr b8 erdgn., bPpaäris. 28. FE ebruar. 8* 4 1 5proc. Rente fin cour. 90 Fr. 3 proc. fin cour. 55 Fr. 85 C.

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Part.-Oblig. 112 ½.

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5proc. Neap. fin cour. 58 Fr. 95 C. 5proc. Span. perp. 42 ¾H

Redacteur John. Mitredacteu Cottel. 4

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nage an gerechnet, und fuͤr den ganzen Umfang sscchen Staats, ertheilt worden. EEEEE

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Amtliche Nachrichten.

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5 S.; 1““ Der bisherige Oberlandesgerichts⸗Referendarius Karl Friedrich August Mathias ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land, und Stadtgerichte zu Graudenz, mit Anwei⸗ sung seines Wohnorts daselbst, bestellt worden.

Dem Kaufmann Daniel Bruͤninghausen Vater in Koͤln ist unterm 22. Febr 1831 ein Patent: auf eine ihm von Hen. Zuber mitgetheilte, durch Zeichnungen und Beschreibung verdeutlichte, Ma⸗

schine zur Fabrication von Papier ohne Ende, in

en ez; fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkannten Vorrichtungen l1zum Ruͤhren ⁴½) und Zuleiten des Papierstoffs und zur Billdung eines Bogens aus demselben,

guͤltig zehn hinter einander folgende Jahre, vom Ausfertigungs⸗

des Preußi⸗

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Durchgereist: Der Kaiserk. Russische Feldjaͤger Nas⸗ sulin, als Courier von St. Petersburg kommend, nach Paris.

“) Nicht „Roͤhren“, wie es durch einen Druckfehler im ge⸗

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strigen Blatte heißt. R 1 . Sen2.

8. 2n67 Seter. wo., ehs ees⸗ Zeitungs⸗Nachrichten. vre, Fabih ül w vol a n .. . E1I“ „4b28 Fnmendiyr madc gter et ersE bshkeeiach Pairs⸗Kammer. Die Sitzung vom 28. Febr. er⸗ oͤffnete der Finanz⸗Minister mit der Vorlegung des von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen provisorischen Gesetz⸗Entwurfes, mittelst dessen fuͤr die dringendsten Be⸗ duͤrfnisse der Glaͤubiger und Pensionairs der ehemaligen Ci⸗ vil⸗Liste Sorge getragen werden soll. Sodann berichtete der Marschall Macdonald uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Errichtung einer Fremden⸗Legion und erklaͤrte, daß die Kom⸗ mission einmuͤthig fuͤr die Annahme desselben stimme. Nach⸗ dem hierauf eine Kommission zur Pruͤfung der Proposition des Grafen Tascher wegen einer Aenderung im Reglement der Kammer ernannt worden, begannen die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der kuͤnftigen Verwendung des Tilgungs⸗Fonds. Der Berichterstatter, Graf Roy, setzte die Versammlung von dem Resultate der Konferenz in Kennt⸗ niß, welche die Kommission Tages zuvor mit dem Finanz⸗ Minister gehabt hatte. Er erklaͤrte, daß diese letztere von ihrer Meinung, daß man auch die 4proc. Rente an dem all⸗ gemeinen Tilgungs⸗Fonds Theil nehmen lassen muͤsse, nicht habe abgehen koͤnnen,*) indem es ihr auf einer irrigen Voraussetzung zu beruhen scheine, daß bei der An⸗ leihe der 80 Mill. Aproc. Renten im Jahre 1828, der da⸗ mals gleichzeitig errichtete Tilgungs⸗Fonds von 1,665,050 Fr. ausschließlich zum Ruͤckkaufe dieser Rente bestimmt worden sey; im Uebrigen bestehe auch die Kommission darauf, daß derjenige Theil des Tilgungs⸗Fonds, der zum Ruͤckkaufe einer

.*) Die Deputirten⸗Kammer hatte bekanntlich in ihrer Siz⸗ snas ee. g Jan. (s. Nr. 23 der Staats⸗Zeitung) auf den an. fes 48 Herrn A. Périer als 1sten Artikel des Gesetz⸗Entwur⸗

un dnee estmmung angenommen, wonach der jaͤhrliche Til⸗ gu9989 JFonds von 40 Millionen bloß zur Einloͤsung der 5⸗, 4 ½ nd Zproc. Rente verwandt werden solite

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ihrer ganzen Verbindung, insonderheit aber auf die

Renten⸗Gattung nicht verwendet werden koͤnne, weil diese uͤber Pari stehe, als ein Reserve⸗Fonds zuruͤckgelegt werbe. Der Finanz⸗Minister widersetzte sich beiden Antraͤgen. Die Regierung, aͤußerte er, sey immer der Meinung gewe⸗ sen, daß die 4proc. Rente ihren besonderen Tilgungs⸗Fonds habe, der mit dem allgemeinen Fonds nicht vermengt werden duͤrfe; eben so halte sie das System der Deputirten⸗Kammer wonach jede Renten⸗Gattung zwar ihren besonderen Antheil an dem Tilgungs⸗Fonds haben, dieser Antheil aber, sobald eine Rente den Pari⸗Cours uͤberstiegen,“ auf die anderen Renten⸗Gattungen uͤbertragen werden solle, fuͤr weit zweckmaͤßiger, als das der Kommission der Pairs⸗Kam⸗ mer. „Wollen Sie“, so schloß der Minister, „nichts⸗ destoweniger dieses letztere System annehmen, so müßte das Gesetz noch einmal in die Wahl⸗Kammer zuruͤckwandern, der es an Zeit fehlen wuͤrde, sich damit zu beschaͤftigen. Der Hr. Berichterstatter behauptet zwar, daß die Nicht⸗Annahme des Gesetz⸗Entwurfes dem Schatze nicht nachtheilig und daß

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es in der naͤchsten Session immer noch Zeit genug seyn

wuͤrde, denselben aufs neue vorzulegen. Ich theile aber di

Ansicht nicht glaube viemehr; F eine soiche v.seh unserem Kredite nur schaden koͤnnte. Die oͤffentliche Met⸗ nung ist, ob mit Recht oder Unrecht, gilt gleich viel, von der Nothwendigkeit durchdrungen, ein desinitives Gesetz uͤber die Einloͤfung der Staatsschuld zu haben, und sch fuͤrchte sehr daß die Ungewißheit, worin man das Land bis zur naͤchsten Session lassen will, von den nachtheiligsten Folgen seyn wuͤrde.“ Der Graf von Sussy stimmte hierauf fuͤr das System der Regierung. Nach ihm vertheidigte der Graf Roy nochmals die Antraͤge der Kommission, waͤhrend der Finanz⸗Mini⸗ ster und der Koͤnigl. Kommissaͤr, Hr. Thiere, diese Antraͤge auf das lebhafteste bekaͤmpften. Als es uͤber den 1sten Arti⸗ kel, des Inhalts, daß der allgemeine Tilgungs⸗Fonds der 40 Mill

mit Hinzufuͤgung des obgedachten Fonds der 1,665,050 Fr., gleich⸗ moͤßig zur Einloͤsung der 5, 4 ½⅛, 4und 3proc. verwandt werden solle zur Abstimmung kam, blieb der erste Abstimmungs⸗Versuch zweifelhaft; bei dem zweiten Versuche aber wurde das Sy⸗ stem des Finanz⸗Ministers verworfen und dagegen das der Kommission angenommen. Hr. Laffitte bemerkte hierauf, daß, da die uͤbrigen Amendements nur eine Folge jenes ersten waͤren, er in dieser Beziehung nichts weiter zu sagen habe. Die uͤbrigen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes wur⸗ den daher auch ohne Weiteres in der Welse, wie die Kom⸗ mission sie abgefaßt hatte, angenommen. Der te und 8te, die von der Anlegung und Verwendung des Reserve⸗Fonds handeln, lauten im Wesentlichen also: „Derjenige Theil des Tilgungs⸗ Fonds, der einer Renten⸗Gattung beigegeben ist, die den Pari⸗ Cours uͤberstiegen hat, soll einbehalten und erst dann wieder zur Ein⸗ loͤsung jener Renten⸗Gattung verwandt werden, wenn diese

Als zuletzt uͤber den ganzen Gesetz⸗Entwurf abgestimmt wurde, ging derselbe mit 86 gegen 24 Stimmen durch. Fuͤr den folgenden Tag erwartete man den Kommissions⸗Bericht uͤber den Municipal⸗Gesetz⸗Entwurfx. a

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wieder bis auf oder unter den Pari⸗Cours zuruͤckgegangen ist. Bis dahin kann jener b. Fado, zurgcgege .; 4* Einloͤsung aller uͤbrigen Renten⸗Gattungen, oder zur Ver⸗ minderung der fliegenden Schuld, oder zur Bestreitung der Kosten fuͤr den Straßen, und Kanal⸗Bau benutzt werden.“

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Deputirten Kammer. In der Sitzung vom 28.

Februar wurde, auf den Antrag des Generals Minot, bestimmt,

direkten Steuern entrichten, die Wahlfaͤhigkeit eingeraͤumt

daß den pensionirten Offizieren, denen, inso . fern sie eine Pension von 1200 Fr. beziehen und 100 Fr. an 1

hat, das Gehalt, das sie erwa als Mitglieder der Ehrenle⸗ gion genießen, mit in Anrechnung gebracht werden soll. Der

ite Artikel des Gesetz⸗Entwurfes speckfieirt alle direktee Steuern, die das Wahlrecht verleihen: es sind die Grund;

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