&ecaseeergvecne bat er—9, eenaeeg. 2 7
I ¹ “
laeeera, -2n
—1
2 “ 8 8 8
1141““ v1“ 8 v chen Schaaren am Rande des Waldes zu beiden Seiten de
Miinsker Straße aufgestellt hatte.
Machdem der Feldherr seinen Truppen hier einige Erho⸗ lung gegoͤnnt hatte, empfing er den Rapport von der An⸗ naͤherung des Fuͤrsten Schachoffskoi mit einem Theil des Russischen Grenadier⸗Corps und beschloß daher, die Ankunft dieser Verstaͤrkung vor der entscheidenden Schlacht abzuwar⸗ ten. Dieser war naͤmlich am 23sten uͤber Sierock, wo eine Brigade den Bug uͤber das Eis passirte, und uͤber Zegrz nach Nieporent marschirt und den 24sten bei Bialolenka auf den Feind gestoßen, hatte ihn nach lebhaftem Gefecht zuruͤckge⸗ wiesen und seine Direction verfolgt, um sich mit der Haupt⸗Armee zu vereinigen, zu welchem Behuf ihm das 3te Kavallerie⸗Corps entgegengesandt war. Um diese Vereinigung zu verhuͤten, ruͤckte der Feind am 25sten in der Fruͤhe gegen das Schachoffskolsche Corps an, und der Feldmarschall, welcher den Hauptschlag eigent⸗ lich erst auf heute, den 26sten, bestimmt hatte, erkannte so⸗ gleich, wie der feindlichen Absicht am entscheidendsten zu be⸗ gegnen sey. Er ruͤckte sofort zum allgemeinen Angriff gegen den Feind vor, welcher sich in einer sehr vortheilhaften Stel⸗ lung befand, indem sein rechter Fluͤgel durch einen sumpfigen Bach bei Grochow und das Centrum durch ein Gehoͤlz ge⸗ deckt war. 1 b
Der rechte Fluͤgel der Armee, das Rosensche Corps, eroͤffnete die Schlacht, indem eine Infanterie⸗Brigade, gefuͤhrt von dem General Murawief, gegen den aͤußersten linken Fluͤgel des Fein⸗ des vorging, um den Anmarsch des Fuͤrsten Schachoffskoi u erleichtern, und eine andere Abtheilung das erwaͤhnte Ge⸗ oͤlz angriff, welches einige Tausend Schritt vor der Stel⸗
lung, noͤrdlich von der Minsker Chaussee, zwischen den Doͤr⸗
fern Grochow und Kawenczyn liegt und von einem kleinen Bach und mehreren Graͤben durchschnitten wird; dieses Ge⸗ hoͤlz wurde hartnaͤckig vertheidigt, und die Bataillone, welche zuerst hineingedrungen waren, mußten dem uͤberlegenen Feuer weichen. Der Feldmarschall ließ sie indessen sogleich unter⸗ stuͤtzen; das Gebuͤsch wurde von der einen Seite durch In⸗ fanterie umgangen, waͤhrend auf der anderen sich das Kavallerie⸗Corps des Grafen de Witt aufstellte. Es wurden nach und nach sechszehn Bataillone verwendet, dies Gehoͤlz zu nehmen und den Feind aus seiner Stellung hin⸗ ter demselben zu vertreiben. Bis Nachmittags drehte sich das Gefecht hauptsaͤchlich um diesen Punkt. Auf dem lin⸗ ken Fluͤgel beim Corps des Grafen Pahlen war indessen eine lebhafte Kanonade. Gegen fuͤnf Uhr langte das Grenadier⸗ Corps, das unterweges in ein Gefecht verwickelt gewesen war, auf dem rechten Fluͤgel an und ruͤckte von dem Dorfe Kawenczyn gegen Praga vor. Die Kavallerie setzte sich in Bewegung, es kamen jedoch nur einige Regimenter zum wirklichen Gefecht; insbesondere zeichnete sich das Kuͤrassier⸗ Regiment Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Albrecht aus, es er⸗ oberte drei Geschuͤtze und drang bis dicht vor Praga vor. Als der Tag sich neigte, war die ganze Stellung, welche die Polnische Armee inne gehabt hatte, im Besitz der Russischen Armee. In der Nacht ward die Vorstadt Praga ebenfalls geraͤumt, den Bruͤckenkopf jedoch behielten die Polen mit In⸗ fanterie und Geschuͤtzen besetzt.
Das Litthauische Corps, auf dessen Abfall die Polen rech⸗ neten, hat seine Treue in blutigen Gefechten auf das glaͤn⸗ zendste bewaͤhrt. Man schaͤtzt den Verlust der Russischen Ar⸗ mee auf 4 — 5000 Mann, der der Insurgenten muß aber viel bedeutender seyn. .X“
en Graͤnze,
— — Von der Polnisch⸗Litthauisch 2. Maͤrz. Vom Kriegsschauplatze langen auf geradem Wege keine offizielle Nachrichten hierher; die in den Zeitungen enthaltene Nachricht, daß in der Wojewodschaft Augustowo die Polen sich im Ruͤcken der Russen bewaffneten, ist aber ganz ungegruͤndet. Man scheint in diesem Theile das, was vorgegangen ist, vergessen zu haben, wenigstens versichern mehrere an der Graͤnze wohnende zuverlässige Personen, die tief in dem von den Russen besetzten Theile Polens gewesen sind, daß sie mit vieler Achtung und Zuvorkommenheit be⸗ handelt worden sind, jeder Pole seinem gewohnten Geschaͤft nachgehe und der Revolution nicht gedenke. Von Kauen uͤber Mariampol u. s. w. nach Warschau marschiren Tag vor Tag Abtheilungen Russischer Truppen auf Warschau zu. Außer den Staͤdten, welche sie auf der großen Straße be⸗ ruͤhren, ist kein Seiten⸗Ort besett.
27
öI11114“
4 Haag, 3. Maͤrz. Vorgestern ist der Oberst
v1111666“ II“ 81 8
Aus dem van Hooff, Adjutant Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen von b dicsi t Rüscestosgedegh. E I Eenbhee Sv.
8 1“]
11111““ 9 8 48 8 „ “
öa
Das Hauptquartier des General⸗Lteutenant van Geen ist am 1sten d. M. nach Tilburg verlegt worden.
Eine starke Kavallerie⸗Patrouille, die am 26. Februar Morgens von Mastricht nach Lannaken gesandt wurde, hat daselbst keine feindliche Truppen angetroffen. Im sogenann⸗ ten Wyker Felde sind ebenfalls an jenem Tage fruͤh die Doͤrfer Heugem, Heer und Schaan von unseren Truppen besetzt worden. Als sie Heugem, das ungefaͤhr eine Viertel⸗ stunde von der Festung entfernt auf dem rechten Maas⸗Ufer liegt, sich naͤherten, sind, nach dem Berichte des Major Sybers, einige Gewehrschuͤsse gefallen, doch hat sich der Feind sogleich nach Groesveld zuruͤckgezogen, so daß noch an dem⸗ selben Tage die Landleute viele Lebensmittel nach Mastricht bringen konnten.
Bruͤssel, 3. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung des Kongresses reichte Hr. Surlet de Chokier, dermaliger Regent des Koͤnigreiches, seine Entlassung als Mitglied does Kongresses ein. Hr. Destrivaux verlas ein Schreiben des ehemaltgen Armee⸗Intendanten Hrn. Chazal, worin dieser eine Untersuchung seiner Geschaͤftsfuͤhrung von einer Kom⸗
mission des Kongresses verlangte, dies aber, nach der Mei⸗
nung des Hrn. v. Robaulx, in so unpassenden Ausdruͤcken that, daß die Versammiung daruͤber zur Tages⸗Ordnung ging. Das fruͤher durchgefallene Wahlgesetz wurde nun, nachdem ber Wahl⸗Census von der Central⸗Section erhoͤht worden war, abermals vorgenommen. Die vorgeschlagene Erhoͤhung, die etwa † des fruͤheren Quotums ausmacht, wurde von der Versammlung genehmigt, so daß nun die Woͤhler von Bruͤs⸗ sel, Gent und Antwerpen jaͤhrlich 80 Fl., von Luͤttich 70 Fl. von Loͤwen und Bruͤgge 60 Fl., von Courtrai, Ypern, Mons, Doornik und Mastricht 50 Fl. u. s. w, die auf dem flachen Lande aber 30— 25 Fl. an Steuern zu entrichten haben. Der Finanz⸗Minister legte der Versammlung sodann ein aus 2 Artikeln bestehendes Gesetz vor, wodurch der Minister ermaͤchtigt wird, eine Anleihe von 12 Millionen Fl. zu eroͤffnen und in Ermangelung derselben Domainen⸗Guͤ⸗ ter bis zum Belaufe von 7 Millionen zu veraͤußern. In der Rede, mit der der Minister diesen Antrag begleitete, aͤußerte er: „Unser Geschaͤftsgang wird taͤglich durch neue finanzielle Schwierigkeiten behindert, und wir sehen kein an⸗ deres Mittel, sie zu uͤbersteigen, als Ihre Sanctionirung des vorliegenden Gesetz⸗Vorschlages.“ — Auf die Frage des Hrn. v. Robaulx, ob etwa diplomatische Mittheilun⸗ gen den Minister bestimmt haͤtten, diesen Vorschlag zu ma⸗ chen, antwortete Hr. v. Brouckère: „Es ist dem Mi⸗ nisterium keine Mittheilung gemacht worden; einzig und allein die Umstaͤnde, in denen wir uns befinden, sind es, die mich dazu bewogen haben. Der Krieg in Europa ist unver⸗ meidlich. Ueberall ruͤstet man sich. Wollen Sie sich etwa davon uͤberraschen lassen und warten, bis er ausgebrochen ist, um sodann seine Lasten zu beseitigen?“ (Allgemeine Sen⸗ sation.) Hr. Osy verlangte, daß bei der Diskussion uͤber den geschehenen Antrag der Minister der auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten anwesend sey, um auf Fragen, die etwa gemacht
27
werden moͤchten, Antwort zu ertheilen. — Die meisten Ar⸗
tikel des Wahlgesetzes wurden sodann der Reihe nach mit geringer Abaͤnderung wieder angenommen.
In hiesigen Blaͤttern liest man: „Es ist ein Irr⸗ thum, daß der Regent mit Hrn. van de Weyer im Park spazierte, als dort eine Pistole abgeschossen wurde. Keiner der genannten Herren war dort, und wie es heißt, war es ein Geisteskranker, der mitten unter einem Haufen Kinder eine Pistole in die Luft abbrannte.“
Der Belge enthaͤlt ein Schreiben des Herrn de Potter an Herrn Levae aus Valenciennes vom 27. Febr., in wel⸗
chem er eine Uebersicht von Allem giebt, was er seit 5 Mo⸗
naten gethan, und dabei die Ansichten anfuͤhrt, die ihn leite⸗ ten. „Ich habe“ (sagt er unter Anderm), „waͤhrend ich an der Spitze stand, Fehler begangen; ich verhehle es mir nicht. Ich troͤstete mich mit der voͤlligen und innigen Ueberzeugung, daß ich nur fuͤr das allgemeine Beste, ohne alle persoͤnliche Ruͤcksichten, handelte, ja fest entschlossen war, jeden persoͤn⸗ lichen Vortheil zuruͤckzuweisen. Meine Absicht war es, die
Fehler, die ich mir vorwarf, oͤffentlich einzugestehen; ganz
vorzuͤglich wollte ich in Betreff solcher Beamten⸗Ernennun⸗
gen, die mir am meisten der oͤffentlichen Meinung zu wider⸗ sprechen schienen, eine Kommission errichtet sehen, welche uͤber diese Ernennungen zu wachen habe. Ich machte dazu den Antrag bei Gelegenheit der Rede, mit welcher der National⸗Kon⸗ greß eroͤffnet wurde. Mein Vorschlag ward von meinen Kollegen verworfen, und ich sah mich genoͤthigt, zum letztenmale vor meiner Abdankung nachzugeben. Obgleich von Geschaͤften entfernt, entschloß ich mich dennoch, so lange im Lande zu bleiben, als ich vernuͤnftiger Weise glauben konnte ihm noch
* 8
zuͤtzlich zu werden. Und das konnte ich glauben, so lange die erste provisorische Regierung noch faͤhig war, sich zu hal⸗ ten, um erst irgend einer bestimmten Regierungsform zu weichen, die mit unserer Freiheit, Unabhaͤngigkeit und Wohl⸗ fahrt und insbesondere mit jener Union philosophischer und katholischer Liberalen Belgiens uͤbereinstimmte, der unser Land seine Revolution verdankt und seine voͤllige Umschaffung ver⸗ danken sollte. Jetzt aber hat Alles ein Ende. Die erste pro⸗ visorische Regierung besteht nicht mehr. Nichts Bestimmtes ist an ihre Stelle getreten. Die Freiheit wird bedroht; die Unabhaͤngigkeit entschluͤpft uns; vielleicht kehrt die Wohl⸗ fahrt nie wieder; es giebt keine Union mehr! Bel⸗ giens Schicksal scheint, fuͤr den Augenblick wenigstens, ent⸗ schieden zu seyn.“ Am Schlusse dieses Schreibens heißt es: „Mein Ehrgeiz, der, man sage, was man wolle, im Jahre 1830 darin bestand, mein Vaterland zu verlassen, nachdem ich dazu beigetragen, es frei und bluͤhend zu machen, wird sich im Jahre 1831 auf den innigen Wunsch beschraͤnken, daß es Anderen als mir gelingen moͤge, ihm Gluͤck und Un⸗ abhaͤngigkeit zu sichern.“
Aus Tournay versuchten vorgestern Abend abermals meh⸗ rere Hollaͤnder zu entkommen; drei von ihnen wurden wie⸗ der eingefangen.
Bei einem hier wohnenden Englaͤnder hat vor einigen
Tagen ein betraͤchtlicher Juwelen⸗Diebstahl stattgefunden.
vSHiIia soch l a nb.
Muͤnchen, 3. Maͤrz. Dem gestrigen Bericht uͤber die
Eroͤffnung der Staͤnde⸗Versammlung ist nachzutragen, daß auch Ihre Majestaͤt die regierende Königin der Feierlichkeit beiwohnte und von Deputationen beider Kammern empfan⸗ gen und zuruͤckbegleitet wurde. Die Kammer der Abgeordneten beschaͤftigte sich gestern Vormittags mit der Wahl eines Ausschusses zu Entwerfung einer Dank⸗Adresse an Se. Majestaͤt den Koͤnig.
Kassel, 5. Maͤrz. Die hiesige Zeitung enthaͤlt in
eeizhner besonderen Beilage das Gesetz, betreffend die dses
des Staatsschatzes, vom 27sten v. M., und das am selbigen Tage erlassene Gesetz, in Betreff des Kurfuͤrstlichen Haus⸗ schatzes. Nach Inhalt des ersteren bildet der bei der Aus⸗ einandersetzung des bisher bei der Kabinets⸗Kasse und der Ge⸗
neral⸗Kasse verwalteten Vermoͤgens fuͤr den Staat abgesonderte
Kapitalbestand unter der Benennung: „Staatsschatz“ einen
iintegrirenden Theil des Vermoͤgens des ganzen Kurstaates. Er ist
fuͤr immer dessen unbezweifeltes und ausschließliches Eigenthum und kann niemals von irgend Jemanden, unter dem Vorgeben irgend einer anderen Eigenschaft, in Anspruch genommen werden. Der dermalige Kapitalbestand des Staatsschatzes darf nie⸗ mals verringert werden, es sey denn, daß durch die Verwen⸗ dung eines Theiles desselben und unter gleichmaͤßigen ange⸗ messenen Beitraͤgen aus dem kurfuͤrstlichen Hausschatze be⸗ deutende Vortheile fuͤr das Kurhaus und den Staat herbei⸗ gefuͤhrt, oder daß mittelst zweckmaͤßiger Abfindung eines Nutz⸗ nießers oder anderen Besitzers von urspruͤnglichem Staats⸗ Vermoͤgen und Zubehoͤr die Gerechtsame und Einkuͤnfte des Staats alsbald vermehrt werden koͤnnten, und zwar in bei⸗ dden Fäͤllen unter Beistimmung der Landstaͤnde. Um die im Laufe der Zeit moͤglichen Verluste auszugleichen, sollen, laͤng⸗ sttens nach Ablauf der naͤchsten drei Jahre, aus den Einkuͤnf⸗ ten jaͤhrlich wenigstens dreißig tausend Thaler niederhes⸗ siisscher Waͤhrung zu Kapital angelegt und dem Staatsschatze einverleibt werden. Die Einkuͤnfte des Staatsschatzes koͤn⸗ nen nur im Interesse des Staates verwendet werden. Sie werden, so weit es noͤthig seyn wird, von der Direction des Staatsschatzes an die Haupt⸗Staatskasse abgeliefert, welche deren Verwendung im Bereiche des genehmigten Staats⸗ GrundEtats nachweisen wird. Der etwa nicht abzuliefern gewesene Betrag derselben wird am Schlusse jedes Jahres zu Kapital angelegt und dieses dem Staatsschatze zugefuͤhrt. — Nach dem anderen Gesetze bildet der bei der Auseinander⸗ setzung des bisher bei der Kabinets⸗Kasse und der General⸗ Kasse verwalteten Vermoͤgens als Familien⸗Fideikommiß des Knurhauses abgesonderte Kapitalbestand, unter der Benennung „ Kurfuͤrstlicher Hausschatz“, das Fideikommiß⸗Kapitalvermoͤ⸗ gen des Kurhauses. Er ist dessen unbezweifelhaftes und aus⸗ schließliches Eigenthum und kann niemals unter dem Vorge⸗ ven irgend einer anderen Eigenschaft von dem Staate oder sonst in Anspruch genommen werden. Die Substanz dieser Hausschatzes soll ebenfalls niemals verringert werden, es sey denn, daß durch die Verwendung eines Theils desselben und unter gleichmaͤßigen angemessenen Beitraͤgen aus dem Staats⸗
scchatze, bedeutende Vortheile fuͤr das Kurhaus und den Staat
“ 81“ * 88
—
herbeigefuͤhrt werden koͤnnten. Um die im Laufe der eit moͤglichen Verluste auszugleichen, sollen, 2 nach 34 lauf der naͤchsten drei Jahre, aus den Ein kuͤnften jaͤhrlich wenigstens zwanzig tausend Thaler niederhessischer Waͤhrung zu Kapital angelegt und dem Hausschatze einverleibt werden, Die Einkuͤnfte des Hausschatzes gehoͤren dem Landesherrn in der Eigenschaft eines Nutznießers des Kurfuͤrstlichen Familien⸗ Fideikommisses, von dem Tage Seines Regierungs⸗Antritts bis zu Seinem Ableben.
Mlarburg, 26. Febr. Der hiesigen Landes⸗Universitaͤt
erbluͤht seit kurzem wieder die Aussicht auf ein immer erfreu-
licheres Gedeihen. Das Kurfuͤrstliche Ministerium hat die Absicht ausgesprochen, vor der Hand und bis zur naͤheren Ermittelung der Staats⸗Einnahmen, einen jaͤhrlichen Zuschuß von 8000 Rthlr. auf den Grund⸗Etat fuͤr die naͤchste Finanz⸗ Periode zu uͤbernehmen. Abgesehen davon, daß ein Theil dieser Summe zur Verbesserung einiger akademischen Anstal⸗ ten, insofern solche dessen noch beduͤrfen, verwendet werden duͤrfte, sieht man der Berufung noch mehrerer beruͤhmter Leh⸗ rer, welche, im Verein mit dem jetzigen Lehrer⸗Personale, unserer Hochschule zur Zierde gereichen, entgegen, voll Ver⸗ trauen auf die Landes⸗Regierung, welche nicht undeutlich die Absicht einer weiteren Ausstattung der Universitaͤt zu erkennen
1
Schaffhausen, 1. Maͤrz. Das von dem Franzoͤst⸗ Gesandten, Herrn von St. Aignan, beim Vorort uͤber⸗ reichte Schreiben des Franzoͤsischen Ministers der auswaͤrti⸗ gen Angelegenheiten, Grafen Sebastiani, vom 19. Januar, be⸗ zeugt (wie der Schweizerische Korrespondent meldet) das Wohlgefallen des Koͤnigs an dem weisen und festen Ent⸗ schlusse der Eidgenossenschaft, und Frankreich werde den Re⸗ spekt fuͤr Schweizerische Unabhaͤngigkeit und Neutralitaͤt im⸗ mer als eine seiner politischen Pflichten betrachten. Das verhoffe es auch von anderen Maͤchten, denn im entgegenge⸗ setzten Falle wuͤrde es alle Mittel aufbieten, den ungerech⸗ ten Angriff abzutreiben. Auch bei fremder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz wuͤrde es Gleiches thun. Den Fall eines Bruches haͤlt es aber fuͤr taͤgllch un⸗ wahrscheinlicher. General Rotten hat unter dem 19. Februar aus seinem Hauptquartier Bellinzona folgende Proclamation erlassen: „Buͤrger des Tessins! Das Vaterland beruft mich, zur Ehre, zur Erhaltung seiner Neutralitaͤt und seiner Unabhaͤngigkeit mitzuwirken. Die wichtige Linie des Kantons ist meinem Schutze anvertraut. Wehe demjenigen, der es versuchen wuͤrde, diesen heiligen Boden zu verletzen! Eure Vaterlands⸗ liebe, euer Eifer, euer entschlossener Geist sind mir bekannt; ich zaͤhle auf Euch, tapfere Gefaͤhrten, so wie das Vaterland und Ihr bis zu seinem letzten Hauch auf das Herz Rottens zaͤhlen koͤnnt. Zweimal hat er sein Schwert zur Vertheidi⸗ gung der Freiheit gezogen. Bei der Stimme seines bedroh⸗ ten Vaterlandes wird er Euch auf das Feld der Ehre fuͤh⸗ ren; vor, hinter, neben demselben werdet ihr nur des Schwei⸗ zer Ruhms wuͤrdige Lorbeeren und die Palmen der Unsterb⸗ lichkeit finden. Der Gott Tells beschuͤtze die Schweiz! Ihre
Unabhaͤngigkeit, oder der Tod!“ .
8 1““
“ rter Ober⸗Post⸗Amts⸗Zei
det in einem Schreiben aus der Lombardei, vom 25sten Februar: „Ob unser Kaiser in den jetzt so verwirrten Ita⸗
liaͤnischen Angelegenheiten einschreiten wird, weiß hier noch
Niemand; nur so viel ist gewiß, daß dle Armee im Lombar⸗ 8 disch⸗Venetianischen Gouvernement auf 120,000 Mann 8 bracht wird und bedeutende Truppenmassen bereits im An⸗ marsche sind. In unsern Italtaͤnischen Provinzen ist Alles in der schoͤnsten Ruhe. — Ihre Maj. die Erzherzogin Marie Louise befindet sich mit ihrem Hofe, von 3000 Mann Oester⸗ reichern geschuͤtzt, fortwaͤhrend in Piacenza.“
— In einem, von dem Nuͤrnberger Korrespon⸗ denten mitgetheilten, Schreiben aus Ankona vom 22. Fe⸗ bruar heißt es: „Seit unserer Capitulation ist die Ruhe und Ordnung nicht mehr gestoͤrt worden. Der Handel lebt wie⸗ der auf. Der bisherige Kommandant unserer Besatzung, Oberst Suttermann, ist ganz allein nach Rom abgereist.
— Dasselbe Blatt meldet aus Bologna vom 25
Februar: „Das neueste Dekret der provisorischen Regierung
betrifft die Reorganisation der Universitaͤt Bologna nach frei⸗ sinnigeren Grundsaͤtzen. 1A*“
1“ i. 8
„. 8 — EEE“
— —