1831 / 73 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den Kaiser und Koͤnig zuruͤckzukehren.

seyn, aufrichtig zu der schuldigen Treue Legen Se. Majestaͤt G s wird hinreichend seyn, die Schwuͤre zu erneuern, welche man zu brechen sich nicht scheute, und welche doch nichts aufzuloͤsen vermag. Der Kaiser und Koͤnig hat allen Bethoͤrten Amnestie und Vergessen⸗ heit angekuͤndigt. Seine Großmuth wird sich sogar auf die reui⸗ gen Uebelthaͤter erstrecken. Se. Majestaͤt der Kaiser haben geruht, Ihre Machtvollkommenheit auf mich zu uͤbertragen;

ich werde Seine großmuͤthigen und erhabenen Absichten aus⸗ zufuͤhren wissen. Moͤgen also diejenigen, welche ihr Vaterland

wahrhaft lieben, welche in sich die Faͤhigkeit fuͤhlen, demsel⸗

ben noch einen nuͤtzlichen Dienst zu erweisen, zuerst zur Un⸗

narchen muͤssen

Sie ihm zu erweisen im Stande sind.

chen Rubrik einen Armee⸗ Dwernicki aus Lublin vom 5. Maͤrz, welcher Folgendes enthaͤlt: „Nachdem ich am 3ten d. die vom General Kaw er

burch

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zog ich in Lublin ein und erfuhr, daß das ganze Corps sich

Namen der National⸗Regierung zu 22

terwuͤrsigkeit zuruͤckkehren, welche sie nicht entehren wird, weil

Aung, welche Sie bei Ihren Landsleuten genießen, und Ihre

sie eine unlaͤugbare Schuldigkeit ist. Die allgemeine Ach⸗ unabhaͤngige Lage verschaffen Ihnen die Gelegenheit, ein großes und vortheilhaftes Beispiel zu geben. ollten Sie, Herr Oberst, noch anstehen, Ihrem Vaterlande diesen wich⸗ tigen Dienst zu leisten? Wenn Ihnen irgend ein Juͤnger des Aufruhrs Vorwuͤrfe machen sollte, so wird Sie die Bil⸗ ligung aller Vernuͤnftigen und der Segen der jetzigen und kuͤnftigen Geschlechter Ihres Landes rechtfertigen, indem die⸗ sem Friede, Ruhe und Gluͤck wiederkehren werden. Dies ist der wuͤrdigste Lohn eines edlen und großmuͤthigen Her⸗ zens. Der Oberst Kiel, Adjutant Sr. Kaiserl. Hoheit des Cesarewitsch, ist von mir beauftragt, Ihnen als Par⸗ lamentair dieses Schreiben einzuhaͤndigen. Ich will Sie keinesweges verleiten, Herr Oberst. Eine Schhlech⸗ tigkeit wuͤrde ich von Ihnen nicht verlangen. Eben so will ich auch keine Zeit bestimmen, innerhalb welcher Sie mir Ih⸗ ren Beschluß kundthun sollen. Bedenken Sie dies wohl. Die Ehre, die Pllicht gegen Ihr Vaterland und Ihren Mo⸗ k Ihnen die Art und Weise Ihres Verfah⸗ rens vorschreiben. Koͤnnten Sie doch meine Ueberzeugung hinsichtlich des Verfahrens theilen, welches Polen von Ih⸗ nen erwartet, hinsichtlich der Wichtigkeit des Dienstes, den Sie haben Ihrem Vaterlande durch Ihre Tapferkeit und Faͤhigkeiten Ehre ge⸗ macht, o daß doch Ihr Beispiel dasselbe aus dem Abgrunde rettete, in welchen einige verkehrte Buͤrger es gestuͤrzt haben. Derjenige ist mit edlem Muth begabt, der es zuerst wagt, sich der Tollheit von Brausekoͤpfen zu widersetzen. Wenn Sie mir doch, Herr Oberst, recht bald die Gelegenheit ver⸗ schaffen moͤchten, Sie meiner hohen Achtung zu versichern. Milosna, den 19. Februar (3. Maͤrz) 1831. Diebitsch⸗Sa⸗ balkanski.”“ (Auf diese Aufforderung des Grafen Diebitsch erfolgte eine abschlaͤgige Antwort, deren Mittheilung wir uns aus Mangel an Raum vorbehalten muͤssen.) 1 Die EE bringt auch unter der amtli⸗ ericht des Divisions⸗Generals

befehligte Arriere⸗Garde des Generals Kreuz zuruͤckgedraͤngt hatte, brachte ich die Nacht in Markuszow zu. Der Schrek⸗ ken, der sich des Feindes bemaͤchtigt hatte, ließ mich muth⸗

mmaßen, daß er bei Lublin keine Schlacht annehmen werde,

und daher wollte ich ihn durch ein unvermuthetes Zusammen⸗ treffen dazu zwingen. Ich detaschirte am 4ten fruͤh eine starke Kavallerie⸗Abtheilung nach Garbow und fuͤhrte das ganze Corps rechts uͤber Ozarow und Konopnica nach der Krakauer Landstraße zu. Aus diesem letzteren Dorfe schickte ich 2 Infanterie⸗Bataillone mit dem Oberst⸗Lieutenant Rychlowski Hohlwege uͤber Rury nach der Stadt selbst ab. Um 6 Uhr Abends ruͤckte ich mit der Kavallerie und Artillerie vor; da ich

8 außer einem kleinen Kosaken⸗Piquer keinen Feind antraf,

nicht zuruͤckgezogen habe, sondern durch die Stadt geeilt sey und bei Tatary im Feldlager staͤnde; die Bruͤcken hatte es

in Brand gesteckt, aber so hastig und unzureichend, daß die mit dem Oberst⸗Lieutenant Rychlowski durch Rury marschirte

Infanterie das Feuer loͤschen konnte und die Bruͤcken noch

unnversehrt sind. Heute beschaͤftigte ich mich mit der Wie⸗

derherstellung unserer Regierung, nachdem ich den Wojewod⸗ schaftsrath aufgefordert hatte, sogleich seine Wirksamkeit im Dem von General Kreutz eingesetzten Praͤsidenten, Herrn Rostworowski befahl ich, sich nach Warschau zu verfuͤgen, um Rechenschaft, daruͤber abzulegen, weshalb er dieses Amt angenommen habe. Auch ließ ich sogleich Regimenter von Sensentraͤgern hier⸗ selbst formiren. Seit der Einnahme von Lublin sind bereits von den Patrouillen aufgegriffen

erhe racht worden; unter diesen G. in⸗ det sch Hech bem Offtzier sen Gefangenen befin Der Warschauer Zeitung zufolge, soll hier die Nach⸗

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richt eingegangen seyn, daß General Dwernicki bei Piaski, jenseits Lublin, den Russen einen neuen Verlust beigebracht spricht ihrerseits von denen General Dwer⸗

i bei Hrubieszow an der Russischen Graͤnze einen Vor⸗ theil uͤber das Corps des Generals Kreuz davon getra⸗

habe. Die Polnische Zeitun hier eingelaufenen Nachrichten, na nicki bei H

gen habe. Die Warschauer Zeitung enthaͤlt auch Folgendes:

„Am 7ten d. haben wir durch Staffette die Nachricht er⸗

halten, daß am 5ten gegen Mittag bei Krakau der Eisgang auf der Weichsel begonnen habe und in Folge dessen das Wasser um 4 Fuß gestiegen sey. vom 8ten auf den 9ten dieses haben stehenden Russischen Truppen ihre

andleute, welche aus dieser Gegend in der sind, versichern, der Polnischen Zeitung zu⸗ olge, auch vorgestern von 8 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nach

mittags eine heftige Kanonade auf der Seite von Sierock

gehoͤrt zu haben.

Von den Gefangenen, welche die Russen den Polen ab: sich, der Staats⸗Zei⸗ tung zufolge, auf 250 belaͤuft, sind 41 in Freiheit gesetzt und in 2 bei Bielany und bei dem Saͤchsischen osaken nach Warschau geleitet wordben. Sie haben ausgesagt, daß die Russen die Warschauer Staate; Zeitung, den Kurier und andere Blaͤtter gleich am Tage nach

genommen haben und deren Zahl Werder von den

ihrem Erscheinen empfingen.

Die Warschauer Zeitung enthaͤlt eine Adresse der Warschauer National⸗Garde an den Reichstag, worin sich diese zur Vertheidigung Warschau's, wenn es gefordert wer⸗

den sollte, bereit erklaͤrt.

Der Reichstag beabsichtigt, dem Warschauer Kurier zufolge, einen Beschluß zu fassen, wodurch die National⸗Re⸗ gierung bevollmaͤchtigt wuͤrde, zu verschiedenen Landes⸗Bee-⸗

duͤrfnissen, und besonders fuͤr die Armee, den betreffenden

Regierungs⸗Kommissionen noch einen außerordentlichen Krew⸗

dit von 24 Millionen Gulden zu bewilligen.

In einem Artikel desselben Blattes wird die Na⸗ tional⸗-Regierung aufgefordert, die in Warschau befindlichen Gefangenen zum Vortheil des Landes zu benutzen und ihnen Beschaͤftigungen anzuweisen.

Es sind jetzt, mehrere Bataillone beweglicher Garde in der Organisation begriffen, um an den militairischen Operationen der aktiven Armee Theil zu nehmen. In dem Bezirk von Wielun ist noch eine Uhlanen⸗Schwadron unter dem Kommando des Majors Peter Madalinski gebildet worden, welche sich in Petrikuu mit dem Krakusen⸗Regiment, Fuͤrst Poniatowski, vereinigt und mit demselben zu dem Corps des Generals Dwernicki gezogen hat.

Die Polnische Bank macht bekannt, daß morgen die Verloosung der neulich gezogenen Serie der Partial⸗Obliga⸗ Ar Aeeer und bis zum 14ten d. M. beendigt wer⸗ en soll.

Der Municipal⸗Rath hat eine Verordnung erlassen, wo⸗ nach es jedem Einwohner von Warschau frei steht, Brob zu backen, zu verkaufen und aus den Doͤrfern hereinzubrin⸗ gen, mit der Bedingung, daß es ordentlich ausgebacken sey, das gehoͤrige Gewicht habe und nicht uͤber die gesetzmäͤßige Taxe verkauft werde. Auch das Schlachten von Vieh ist einem jeden Buͤrger ohne Abgabe freigestellt worden. Da⸗ durch sind die Preise des Fleisches fuͤr den Augenblick sehr herabgekommen; denn man zahlt im Allgemeinen jetzt 9 Gro⸗ schen (1 ½ Sgr. Preuß.) fuͤr ein Pfund Fleisch.

Der Warschauer Zeitung zufolge, ist die Nachricht eingegangen, daß sich der Landbote Graf Stanislaus Je⸗ zierskt, Erbherr von Minsk, auf seiner Reise nach Bialo⸗

czew im Krakauschen durch einen Pistolen⸗Schuß entleibt hat.

Die Schlesische Zeituug meldet: „Nach den neuesten Privat⸗Nachrichten von Warschau ist seit einigen Tagen nichts vorgefallen. Der Zustand der sonst so schoͤnen Stadt wird jeden Tag trostloser, und jeder ruhige Einwoh⸗ ner sieht mit Betruͤbniß der Zukunft entgegen. Die erste Deputation der Municipalitaͤt, welche mit einer Bittschrift um Schonung der Stadt bei der National⸗Regierung einge⸗ kommen war, ist abgewiesen worden. Eine zweite, aus an⸗ dern Mitgliedern der Einwohner bestehende Deputation, welche auf Vertheidigung antrug, ist gut aufgenommen wor⸗ den. Die Barrikadirung der Straßen hat man zwar auf⸗ gegeben, indessen ist fuͤr die Einwohner ein schlimmerer Zu⸗ stand eingetreten, indem sich das Militatr eigenwillig einlo⸗

gir. und den Hauswirth hinausdraͤngt. Die Stadt ist in

In der Nacht die bei Praga Positionen verlassen und sich, wie es heißt, nach Plock zu begeben. Gestern hoͤrte man hier den ganzen Tag uͤber entferntes Schießen, und ar, dem Anscheine nach, in der Gegend von Modlin.“ Hauptstadt an⸗

wuͤrden.“

wie die Staats⸗Zeitung berichtet, 88,

echs Bezirke eingetheilt, von welchen jeder ein Kriegsgericht hat. Man erwartet dieser Tage einige Hinrichtungen. Die Auswanderungen aus der Stadt dauern fort; wer irgend Gelegenheit und Mittel hat, verlaͤßt die Stadt. Man schmei⸗ chelt sich, daß die Russen alle moͤgliche Schonung bei einer Einnahme uns angedeihen lassen werden, und man glaubt, daß dieselben naͤchstens die Stadt einschließen werden. Noch fehlt es nicht an Lebensmitteln, und noch sind sie nicht theuer. Wie es spaͤter aussehen wird, laͤßt sich nicht voraussehen.“ Im Oesterreichischen Beobachter vom 8Sten d. liest man: „Nachrichten von der Polnischen Graͤnze zufolge hatten einige Abtheilungen von Krakusen aus der Gegend von Sandomir den Versuch von Tomaszow und Hrubieszow von neuem zu insnurgiren und in Verbindung mit der Garnison von Zamosc das Ka⸗ vallerie⸗Corps des General Kreutz im Ruͤcken zu beunruhi⸗ gen, und der damit beauftragte Major Rujecki hatte auch wirklich bereits durch Drohungen und Gewalt einige tausend Bauern als Landsturm zusammengebracht. Allein eine von dem General Kreutz von Krasnick nach Janow beorderte Ka⸗ vallerie⸗Abtheilug von 500 Mann mit 2 Kanonen genuͤgte, um diesen Versuch zu vereiteln. Selbige griff am 23. Febr. den Major Rujecki bei Janow an und sprengte den Land⸗ sturm mit einem Verluste von etwa 200 Todten und Ver⸗ wundeten, aus einander. In Folgedieser erlittenen Schlappe haben die Bewohner mehrerer Distrikte an der Graͤnze sich in Lager zusammengezogen und ihren eigenen Autoritaͤten erklaͤrt, daß, wenn man sie mit Gewalt zum Landsturm zwin⸗ gen wolle, sie sich auf das Oesterreichische Gebiet fluͤchten

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Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom

5. Maͤrz wurden zuvoͤrderst zwei unerhebliche Bittschriften⸗ Berichte abgestattet. Hiernaͤchst erfolgte ohne irgend eine Diskussion die Annahme des von der Pairs⸗Kammer veraͤn⸗ derten Gesetz⸗Entwurfes uͤber die Errichtung einer Fremden⸗ Legion mit 218 gegen 22 Stimmen. An der Tagesordnung war jetzt die Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der National⸗Garde, worin bekanntlich die Pairs⸗Kammer ebenfalls große Aenderungen vorgenommen hatte. Gleich im 1sten Artikel, der von dem Zwecke der National⸗Garde han⸗ delt (s. Nr. 355 des vorigen Jahrg. d. St.⸗Z.), hatte die - die Bemerkung eingeschaltet, daß die National⸗ Garde auch zur Vertheidigung des verfassungsmaͤßigen Koͤnigthums bestimmt sey. Hr. Salverte meinte jzet, daß es wohl gut seyn moͤchte, wenn man noch hinzufuͤge, daß die National⸗Garde auch zur Bewachung der Freiheit bestehe. Hr. Lemerecier hielt dies fuͤr uͤberfluͤssig, weil die Freiheit eine Folge der Charte sey, deren Vertheidigung nach dem 1sten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes ohnehin der National⸗Garde obliege. Andere Stimmen riefen, das verfassungsmaͤßige Koͤnigthum sey auch eine Folge der Charte. Diese Ansicht wollte Herr Viennet nicht lten lassen; die Charte meinte er, heilige nur die National⸗Freiheiten, nicht das Koͤnigthum; am Schlusse der⸗ selben heiße es ausdruͤcklich: „unter dieser Bedingung (naͤm⸗ lich der Beobachtung der Charte) wird der Herzog von Or⸗ leans zum Koͤnige proclamirt.“ Der General Demargay tadelte diese Schlußfolgerung des Herrn Viennet; „wenn“ fragte er, „das verfassungsmäaͤßige Koͤnigthum kein Ausfluß der Charte ist, wo fließt es denn her? Die Volksherrschaft ist als Grundsatz anerkannt worden, also ist es das Volk, das die Charte gemacht hat, oder das so angesehen werden muß, als ob es sie gemacht habe.“ Dieses Raisonnement erregte auf der rechten Seite ein ironisches Gelaͤchter. Das obige Amendement des Herrn Salverte wurde verworfen, und der 1ste Artikel in der von der Pairs⸗Kammer vorge⸗ schlagenen Abfassung angenommen. Ein Gleiches geschah mit den meisten abrigen Artikeln, doch wurden zagleich auch einige neue Aenderungen, worauf die Kommission der Deputirten⸗ Kammer angetragen hatte, angenommen, so daß der Gesetz⸗Ent, wurf nochmals in die Pairs⸗Kammer zuruͤckwandern muß. Um 5 Uhr, woman erst bis zum 64sten Artikel vorgeruͤckt war, fingen die Reihen der Versammlung bereits an sich zu lichten. Der Berichterstatter, Hr. C. Dupin, machte darauf auf⸗ merksam, wie wuͤnschenswerth es sey, daß die Kammer ihre Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf noch an demselben Tage zu Ende bringe, indem die nochmalige Vorlegung desselben in der Pairs⸗Kammer auch wieder einige Feit fortnehme. Mehrere Deputirte ließen sich hierdurch bewegen, noch zu blei⸗ ben, und die Diskussion wurde darauf ohne irhend eine er⸗ hebliche Debatte bis zum 136sten Artikel fortgesetzt. Als

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emacht, die Polnischen Bezirke

137sten Artikel hatte die Pairs⸗Kammer in das Gesetz eine

Bestimmung eingeschaltet, wonach die im Dienste verwunde⸗ ten National⸗Gardisten, gleich den aktiven Militairs, An⸗ spruch auf Pension haben sollten; diese Bestimmung wurde als ein Eingriff in das Recht der Initiative der Deputirten⸗ Kammer (indem dadurch eine neue Ausgabe herbeigefuͤhrt wird) verworfen, jedoch bloß um das Princip aufrecht zu erhalten, denn da der Vorschlag an sich gut war, so nahm Hr. Salverte ihn fuͤr seine Rechnung auf, worauf er auch von der Kammer angenommen wurde. Um 6 Uhr wurde die Versammlung abermals ungeduldig. Herr C. Dupin legte sich indessen um zweitenmal ins Mittel und bemerkte, daß nur noch 18

rtikel zu votiren uͤbrig blieben. Herr v. Berbis meinte, die Versammlung koͤnne ja 9 den Abend noch einmal zu⸗ sammentreten, um ihre Berathung zu beendigen. Diesem widersetzte sich aber der Oberst Jacqueminot. Zuletzt ent⸗ schloß sich die Versammlung, noch eine Stunde laͤnger zusammen b2 um die Diskussion sofort zu Ende zu bringen.

ies gelang auch. Es blieb nun aber noch uͤbrig, uͤber den ganzen Gesetz⸗Entwurf abzustimmen. Als einige Depu⸗ tirte sich heimlich entfernen wollten und dies von Andern bemerkt wurde, verlangte man, daß die Thuͤren geschlossen wuͤrden. Alles draͤngte sich hierauf nach dem Bureau, um seine Stimme abzugeben. Die Kugelwahl ergab noch 224 anwesende Mitglieder, so daß die Abstimmung guͤltig war und der Gesetz⸗Entwurf mit 194 gegen 30 Stimmen ange⸗ nommen wurde. Die Sitzung wurde um 7 Uhr aufgehoben.

EE6 Maͤrz. Der Praͤsident und die Secretaire der Pairs⸗Kammer uͤberreichten gestern Sr. Majestäͤt das von beiden Kammern angenommene Gesetz uͤber die Muni⸗ cipal⸗Verfassung. Gestern Abend beehrten der Koͤ⸗

nig, die Koͤnigin und die Koͤnigl. Familie den Ball, welcher 4

von der zehnten Legion der hiesigen National⸗Garde auf dem Stadthause zum Besten der Armen gegeben wurde, mit ih⸗ rer Gegenwart.

Der heutige Moniteur promulgirt das Gesetz uͤber die Zusammensetzung der Assisenhoͤfe, so wie das uͤber die Un⸗

8 terdruͤckung des Negerhandels; beide Gesetze sind vom üten 6

d. M. datirt.

Dasselbe Blatt enthaͤlt eine vom 1sten d. M. . tirte Koͤnigl. Verordnung, durch welche der Franzoͤfischen

Kriegs⸗Marine eine neue ertheilt wird. Die Haupt⸗Bestimmungen dieser Verordnung sind folgende: 1) das Ofsizier⸗Corps der Marine wird kuͤnftig bestehen: aus 3 Admiraͤlen, 10 Vice⸗Admtraäͤlen, 20 Contre⸗Admirälen, 70 Schiffs⸗Capitains, 70 Fregatten⸗Capitains, 90 Korvetten⸗Capi⸗ tains, 450 Schiffs⸗Lieutenants, 550 Fregatten⸗Lieutenants und 300 Marine⸗Eleven. Der Grad der Korvetten⸗Capitains ist neu gebildet, und der Titel: Schiffs⸗Faͤhnrich hoͤrt auf, an seine Stelle tritt der eines Fregatten⸗Lieutenants. 2) Es wird ein Reserve⸗Cader fuͤr die Marine aus solchen Vice⸗ und Contre⸗Admiraͤlen gebildet, die 60 70 Jahre alt sind und 15— 20 Jahre nicht auf dem Meere gewesen sind. Die Zahl saͤmmtlicher Vice⸗ und Contre⸗Admiraͤle, der aktiven wie der auf Reserve befindlichen, darf aber nicht uͤber 36 steigen. Die weitern Bestimmungen dieser aus 39 Arti⸗ keln bestehenden Verordnung betreffen das Avancement der Offiziere, ihr Gehalt, ihren Rang im Verhältniß zur Land⸗Armee (der neu geschaffene Grad eines Korvet⸗ ten⸗Capitains wird dem eines Bataillons⸗Chefs gleich⸗ gestellt; bei den uͤbrigen Graden bleibt es, wie bisher), die Uniform und einige allgemeine Bestimmungen. In Folge dieser neuen Organisatiou werden durch zwei an⸗ dere Verordnungen die Vice⸗Admiraͤle Graf v. Rosily⸗Mesros, Graf v. Missiessp, Marquis v. Sercey, Graf v. Augier und der Contre⸗Admiral Duronteau in Reservestand gesetzt, die Contre⸗Admiraͤle Jurien⸗Lagraviere, Bergeret und Ducampe de Rosamel zu Vice⸗Admiraͤlen und die Schiffs⸗Caplitaine Cuvillier, Arnoux und Hugon zu Contre⸗Admiraͤlen, 45 Schiffs⸗ Lieutenants zu Korvetten⸗Capitains und 18 Fregatten⸗Lieute⸗ nants zu Schiffs⸗Lieutenants befoͤrdert. Durch eine vierte werden der Admiral Baron Duperré und der Vice⸗Admiral Graf Jacob zu Großkreuzen des Ordens der Ehrenlegion, die Vice⸗Admiraͤle Graf von Rigny und Graf Durand⸗Linois, die Contre⸗Admiraͤle Grivel und Mal⸗ lat und der See⸗Praͤfekt von Brest, Baron Roussin, zu Groß⸗Offizieren, die Contre⸗Admiraͤle Lécoupé und Ducrest de Villeneuve und die Schiffs⸗Capitaine Lafreyte, Massieu de Clerval u. s. w. zu Commandeuren, 11 Schiffs⸗Capitaine zu Offizieren und 169 Marine⸗Offiziere und Beamten dieses Departements zu Rittern desselben Ordens ernannt. Eine fuͤnfte, sechste und siebente Verordnung endlich ernennen den

Contre⸗Admiral Dessaulsays zum Gouverneur von Guadee“.

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