1831 / 83 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Bibl. Riccardiana daselbst, 2 der Vaticana zu Rom, 2 dem Me⸗ diceischen Archiv zu Florenz, 1 der Marcus⸗Bibliothek zu Vene⸗ dig u. s. w. Sie sind zum Theil aus dem Ende des 15ten, meist aus dem 16ten Jahrhundert, groͤßtentheils auf Papier, einige jedoch auf Pergaͤment, und mit Miniaturen geziert. Mehrere tragen das Wappen der Familie Medici. Der interessanteste von allen ist der Coder, welcher 1465 Friedrich von Aragon zu Pisa dargeboten wurde (s. oben), spaͤter im Besitz der Familie Fosca⸗ rini zu Venedig war, wo Apostolo Zeno ihn gesehen zu haben erwaͤhnt, 1800 nach Wien in die Kaiserliche Bibliothek und spaͤ⸗ ter durch Tausch nach Florenz kam.

Die vor uns liegende Ausgabe enthaͤlt in ihrem 1sten Bande: die Sonette (154), Balladen (19), Kanzonen (9) und ein Ma⸗ drigal. Ueber die Sonette faͤllt Roscoe das richtige Urtheil: „Ohne die Nettigkeit der Sonette Dante's (Vitz naova), noch die Harmonie Petrarca's zu erreichen, besitzen sie unbezweifelte Anspruͤche auf hohen poetischen Werth. Wenn Dante’s Gedichte der ernsten Groͤße Michel Angelo's gleichen, und jene Petrarca's uns an Raphael's Lieblichkeit und Grazie erinnern, so kann man Lorenzo's Werke den minder korrekten, aber lebhafteren und glanz⸗ vollen Arbeiten der Venczianischen Schule vergleichen.“ Lorenzo selber spricht in folgenden Worten seine Ansicht vom Sonett aus: „Die Kuͤrze dieses Gedichtes erlaubt nicht, daß ein einziges Wort uͤberfluͤssig sexy. Sein wahrer Gegenstand und Stoff. muß ein bestimmter und poetischer Gedanke, mit Geschicklichkeit er⸗ zaͤhlt und auf wenige Verse beschraͤnkt seyn, von denen eben so sehr Dunkelheit als Haͤrte entfernt bleiben sollen.“ Als eine Probe dieser Gedichte moͤge hier eine Uebersetzung des 15ten der⸗ selben stehen, welches durch seine Antithesen an das bekannte, von Freudenfeld so schoͤn uͤbersetzte, Sonett Jordis des Trou⸗ badours erinnert: 1

Was mir mißfaͤllt, dem folg' ich voll Begehre, zum hoͤhern Leben wuͤnsch' ich oft mein Ende,

Ich ruf' den Tod, und fleh', daß er sich wende,

Ich suche Ruh', wo Friede nie kann waͤhren. Ich streb' nach dem, was selbst ich will entbehren, Voll Liebe reich' ich meinem Feind' die Haͤnde, Ich scheue nicht vor bitt'rer Nahrungspende, Frei wuͤnsch' ich mich, und lieb' der Knechtschaft Lehren In Flammen frier ich, muß in Lust verzagen, 4 2 Such' Tod im Leben, Friedensgluͤck im Kriegen, Ich moͤchte fliehn und dennoch Fesseln tragen. w „So lenk mein Schiff ich durch den Sturm der Wogen: Nicht segeln kann es, noch im Hafen liegen, Und vor der Furcht ist der Verdacht entflogen. Heber den groͤßten Theil der Sonette schrieb der Dichter sel⸗ ber einen erlaͤuternden Kommentar, welcher den 4ten Band die⸗ ser Ausgabe einnimmt. Anzumerken ist noch, daß die Dame, an welche diese Gedichte gerichtet sind, Madonna Lucrezia de Donati war. (S. die Epistel von Verini: Ad Lucretiam Do- atam, ut amet Laurentium Medicem.“ bei Roscoe Ed. Ba⸗ el, 1799. Bd. 3. S. 50. Von Luca Pulci giebt es eine Epistel; on Lucrezia an Laurus.) Dem Wunsche seines Vaters gemaäͤß vermählte er sich indessen schon im Jahre 1469 mit Clarice DOrsini.

Der II. Band beginnt mit der Stanze, 0 sia Selva d'amore, einer Jugend⸗Arbeit, welche den Stanzen Polizian's zum Vor⸗ bilde diente. Hierauf folgen; Ambra, eine freundliche Idylle,

welche die Zerstoͤrung einer kleinen, von Lorenzo sehr geliebten Insel im Flusse Ombrone bei Poggio a Cajano (Lustschloß in der Naͤhe von Florenz) schildert; La Caccia col Falcone. ein beschrei⸗ bendes Gedicht, worin mehrere der Freunde des Saͤngers persoͤn⸗ lich auftreten; eine Elegie; La Mencia da Barberino, eine erzaͤh⸗ lende Dichtung in der Lingua contadinesca, von Luigi Pulci in seiner Beca da Dicomano nachgeahmt; eine Kanzone; die Al⸗ tereazione, ein Gedicht in Terzinen zur Erlaͤuterung der Plato⸗ nischen Philosophie, und ein religioses Gedicht: Orazione a Dio. Den III. Band eroͤffnet die Rappresentazione di S. Giovanni e Paelo, eine Art von religidsem Schauspiel, welches 1489 durch die Kinder des Verfassers und andere adelige junge Leute aufge⸗ fuͤhrt wurde; diesem folgen die geistlichen Gedichte (Ovcazioni und Laude) und die ausgelassenen buͤrlesken Poesieen, welche aus den Beoni, den Canzoni a ballo und den Canti carnascialeschi beste⸗ hen. Drei Sonette beschließen die Sammlung, welcher der IV. Band den schon genannten Commento di Lorenzo de’ Medici sopra zleuni de' suoi sonetti nachbringt, welcher nach der Aldina

mit Huͤlfe eines Laurenzianischen und eines Palatinischen Koder

verbessert ward. Die verschiedenen, nicht in den Text aufge⸗

nommenen Lesarten der Handschriften, sind zu Ende jedes Ban⸗

des vollstaͤndig nachgetragen. v“

Dienstag, 22. Maͤrz.

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1“ 8 6“ Zwei Bildnisse Lorenzo's*) zieren dieses praͤchtig gedruckte Werk. Das erste ist nach dem in der Florentinischen Gallerie befindlichen Gemaͤlde Giorgio Vasari's, von Raff. Morghen sehr schoͤn gestochen, nur haͤtte man wuͤnschen koͤnnen, daß die Bei⸗ werke woruͤber Vasari selbst in einem Schreiben an den Her⸗ zog Alexander sich ausfuͤhrlich erklaͤrt (s. auch: Galleria di Fi- renze; Qu’dri di Storia, Vol. 2, p. 3 sdj. 1824, wo ein Umriß gegeben wird) nicht weggelassen worden waͤren. Das zweite Portrait stach Faustin Anderloni nach der bekannten Buͤste. Alfred Reumont.

*) Lorenzo's Bild in sehr jugendlichem Alter, nebst dem Cosimos d. A.,

Piero's und Giuliano's, findet sich in dem schönen Fresko von Benozzo Goz⸗ zoli; Cham's Verfluchung, im Campo Sanio zu Pisa. Ein fünftes Bild svll Poliziano seyn, woran man aber wegen des Alters zweifeln könnte.

Koͤnigliche Schauspiele.

Dienstag, 22. Maͤrz. Im Schauspielhause: Der Maurer,

Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Auber. Mittwoch, 23. Maͤrz. Im Opernhause: Die Vestalin, lyrisches Drama in 3 Adtheilungen, mit Tanz; Musik von Spontini. (Mad. Schroͤder⸗Derrient: Julia, als vorletzte Gastrolle.) a. Preise der Plaͤtze: Ranges 1 Rthlr. ꝛc. Im Schauspielhause:

Ein Platz in den Logen des ersten

1) Jeune et vieille, vaudeville

en 2 parties. 2) Le sourd, pièce comique en 1 actec. 8

Koͤnigstaͤdtisches Theater. 8 Der haͤusliche Zwist, Lustspie in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Liebe kann Alles, Lustspiel in 4 Akten, von Holbein. (Herr Ziegler, vom Hof⸗Theater zu Kassel, im ersten Stuͤcke: den Mann, im letzten: den Oberst,

als zweite Gastroll).

B e 1 n e T B 0 TrSe. ea Sszhniks Den 21. März 1831. Hhsea.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.) M vrI T-l. Mr,ed.

St.-Schald-Sch.] 87 ½ 86 Ostpr. Pfandbrf.] 4 Pr. Engl. Anl. 18 97 97 ¾ Pomm. Pfandbrf. 4 Pr. Engl. Anl. 22 95 ½ Kur- u Neum do. 4 103 Pr. Engl. O bl. 30 78 77 [Schlesische do. 4 103 Kurm. O b. m. l. C. 86 Rkst. C. d. K.-u. N. 54 Neum.-Int. Sch-. d. 86 Z.-Sch. d. K.- u. N. 55 Berl. Stadt-Ob. 88

Königsbg. do. 87

Elbinger do. 92 ½ Danz. do. in Th. 35 ½ Neue dito 20 ½ Westpr. Pfdb. 90 ½ Friedrichsd'or. 12 Grofshz. Pos. do. 90 Disconto. F14 ½

DI“ Frankfurt a. M., 17. Mäez. 4proc. 69 ½. 69 ⅜.

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e Börsen. Oesterr. 5proc. Metall. 83 83 3. Iproc. 18 Br. Bank-Actien 1156. 1152.

zu 100 Fl. 159. Br. Poln. Loose 45 ¾. 45 ⁸†t.

2 ½proc- 44. 113 ⅞. Loose

ö Hamburg, 19. März. 4Aproc. Metall. 68 ½. Bank-Actien pr. ult. d. 935, pr. April 933. Russ. Engl. Anl. 86 ½⅞. Russ. Anl. Hamb. Cert. 85 ½. A““

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8606 nehs 183t London, 15. März.

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5proc. Rente pr. compt. 83 Fr. 90 C. Cent. 3 proc. F. compt. 53 Fr. 55 Cent. fin cour. 53 Fr. 60 Cent. 5proc. Nea 20 Cent.

5proc. Span. Rente perp. 43 ½.

b Wien 16. vtʒh .e 5proc. Metall. 83 ½6. 4Aproc. 70. Loose zu 100 Fl. 155

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8 Frankfurt a. M., 18. Maͤrz. Baäank⸗Actien 1147. 1145. Part.⸗Obl. 113 ⅞. 113 ⅞.

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2 3proc. pr. compt. 52.

4proc. 69 ⅛. 69 ½. 2 ⅞proc. 44. 159. B. Poln. Loose 44 ½. 44u.

Part.-Obl. 114.

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pr. compt. 57 Fr. 15 Cent. fin cour. 57 Fr.

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Oesterr. 5proc. Metall. 83. 82. Loose zu 100 Fl.

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liche Nachricht

Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben die Kaufleute Chri⸗ stian August Stolz zu Veracruz, Heinrich Moritz Hebenstreit zu Matamoros und Johann Georg Heim zu Tampico, zu Vice⸗Konsuln in ihren gedachten Wohnor⸗ ten zu ernennen geruht.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den bisherigen Regie⸗ rungs⸗Assessor Loͤffler zu Koͤnigsberg zum Regierungsrath bei dem Regierungs⸗Kollegium daselbst Allergnaͤdigst zu er⸗

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ww Angekommen: Der Fuͤrst Serge Dolgorucki, von Frankfurt a. Main. 1

Der Kaiserl. Brasilianische Geschaͤftstraͤger am hiesigen Hofe, A de Menzes Vasconzellos de Drumond, von Hamburg.

Der Kaiserl. Oesterreichische Kabinets Courier Rettig,

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15. Maͤrz trug zunaͤchst Hr. Baude seine Tages zuvor dem Praͤsidenten eingereichte (bereits gestern mitgetheilte) Propo⸗ sition vor, indem von den 9 Bureaus 7 fuͤr die Vorlesung derselben gestimmt hatten. Dem Wunsche des Herrn Baude gemaͤß, genehmigte die Versammlung, daß derselbe seinen An⸗ trag bereits am folgenden Tage naͤher entwickele. Es be⸗ gannen hierauf die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der kuͤnftigen Pensionirung der Militairs der Land⸗ macht. Nach Inhalt des 1sten Artikels erlangt man das Recht auf eine Pension nach zuruͤckgelegtem 30sten Dienst⸗ Jahre. Der Oberst v. Leydet wollte, daß man die Pen⸗ sions⸗Berechtigung der Unteroffiziere und Gemeinen schon mit dem 20sten, der General Remond, daß man sie mit dem 25sten, und der Oberst Paixhans, daß man sie fuͤr die Offiziere mit dem 30sten, fuͤr die Unteroffiziere mit dem 25sten und fuͤr die Gemeinen mit dem 20sten Dienst⸗Jahre eintreten lasse. Der Koͤnigl. Kommissar, Hr. Martineau, widersetzte sich allen diesen Antraͤgen, indem dadurch dem Lande eine Mehr⸗Ausgabe von 1,600,000 Franken erwachsen wuͤrde. Herr Karl Dupin wies darauf hin, daß diese Summe sich in 10 bis 15 Jahren noch bedeutend vermehren wuͤrde, und hielt es auch aus andern Gruͤnden nicht fuͤr rathsam, das Alter, welches zu einer Pension berechtige, all⸗ zu sehr herabzusetzen. Der ehemalige Kriegs⸗Minister, Vi⸗ comte Decaux, stimmte fuͤr das 25ste Dienst⸗Jahr als dasjenige, womit fuͤr alle Militairs die Pensions⸗Berechti⸗ gung billigerweise eintreten muͤsse. Alle diese Amendements wurden indessen verworfen und der 1ste Artikel in seiner ur⸗ spruͤnglichen Abfassung angenommen. Der Antrag des Hrn. Paixhans, daß man wenigstens der Regierung die Befug⸗ niß einraͤume, in besondern Faͤllen den Korporalen und Ge⸗ meinen auch schon mit dem 25sten Dienst⸗Jahre eine Pen⸗ sion zu bewilligen, wurde gleichfalls verworfen. Dem 2ten Artikel zufolge, der ohne Weiteres durchging, sollen die Dienst⸗ Jahre erst von dem Alter angerechnet werden, wo der freiwillige Tintritt in das Heer gesetzlich erlaubt ist, also von dem 18ten Lebensjahre an.

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Jahre auf das Maximum der Pension Anspruch hat.

Der 3te Artikel, wonach den in die Land⸗

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gute kommen sollen, gab dem neuen See⸗Minister, Vice⸗ Admiral v. Rigny, Gelegenheit, zum erstenmale die Red⸗ nerbuͤhne zu besteigen. Er erklaͤrte, daß er vielleicht schon am folgenden Tage ein Gesetz uͤber die Pensionirung der Militairs der Seemacht vorlegen werde, worin die Regie⸗ rung darauf antrage, die Dienst⸗Jahre, die kuͤnftig zu einer Penston berechtigen sollten, von dem 16ten Lebensjahre an zu rechnen, so daß hinsichtlich der Pensions⸗Berechtigung zwi⸗ schen der Land⸗- und der Seemacht nur ein Unterschied von 2 Jahren bestehen wuͤrde. Die Ankuͤndigung des See⸗Mi⸗ nisters veranlaßte mehrere Deputirte zu der Bemerkung, es scheine danach nicht, daß man die Absicht habe, die Kammer aufzuloͤsen. Der 4te Artikel verfuͤgt, daß die Zeit, die ein Milttair in einem Civil⸗Amte zugebracht hat, ihm bei seiner Pensionirung in Anrechnung gebracht werden soll, insofern er mindestens 20 Jahre lang aktive Militair⸗Dienste geleistet hat. Den Zoͤglingen der polytechnischen Schule soll, dem 5ten Artikel zufolge, bei ihrem Eintritte in das Heer ihre Studienzeit fuͤr 4 aktive Dienstjahre angerechnet wer⸗ den. Nach der Annahme des unerheblichen 6ten Artikels be⸗ schaͤftigte man sich mit dem 7ten, welcher solgende Bestim⸗⸗ mungen enthaͤlt: „Die Dienst⸗Jahre sollen den Kriegsgefan⸗

genen im Auslande doppelt angerechnet werden; eben dies

soll der Fall seyn, wenn der Dienst 1) auf dem Kriegsfuße, 2) auf fremdem Gebiete, es sey in Kriegs⸗ oder Friedens⸗ zeiten, 3) waͤhrend des Ueberschiffens bei einem Seekriege, 4) außerhalb Europa in Friedenszeiten geleistet worden ist. Hei einem Kriege sollen im letztern Falle die Dienstjahre fuͤr das Dreifache gerechnet werden. Fuͤr anderthalb Jahre soll jedes Dienst⸗Jahr der bei einem Seekriege mit der Vertheidigung der Kuͤsten beauftragten Militairs gelten; fer⸗ ner jedes Dienst⸗Jahr, das in Friedenszeiten die Truppen am Bord eines Schiffes zubringen.“ Diese, so wie die folgen⸗ den Bestimmungen, gingen ohne irgend eine Debatte von Belang durch: „Nach 30 Jahren eines aktiven Dien⸗ stes erlangt man das Recht auf das Minimum der gesetzlichen Pension; mit jedem Jahre daruͤber steigt der Pen⸗ sionssatz um 28, so daß man nach zuruͤckgelegtem 50sten e Pension richtet sich nach dem Grade des Militairs, dem die⸗ selbe bewilligt werden soll; es sey denn, daß der zu Pensio⸗ nirende seinen letzten Grad noch keine 2 Jahre inne hat, in welchem Falle die Pension nach dem unmittelbar hinter dem⸗ selben folgenden Grade berechnet wird. Wer 12 Jahre nicht avancirt ist und pensionirt werden soll, hat Anspruch, daß ihm seine Pension um * hoͤher berechnet werde. (Dem An⸗ trage des Herrn Pairhans, daß man den Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Offizieren diese Verguͤnstigung schon zu Theil wer⸗ den lasse, wenn sie ihren letzten Grad 10 Jahre lang inne hatten, wurde keine Folge gegeben.) Blessuren und Gebrech⸗ lichkeiten berechtigen zur Pension, wenn sie unheilbar und im Dienste erlangt worden sind. Die Pensionsberechtigung tritt unmittelbar ein, wenn Blindheit, Amputation oder der absolute Verlust des Gebrauchs eines oder mehrerer Glieder die Fol⸗ gen der Blessur oder der Gebrechlichkeit sind. Die Pension betraͤgt in diesen Faͤllen das Minimum, wie lang auch die Dienstzeit gewesen seyn mag. Zu einer lebenslaͤnglichen Pen⸗ sion sind berechtigt: 1) die Wittwen der auf dem Schlacht⸗ felde oder sonst im Dienste gebliebenen Militairs; 2) die Wittwen der Militairs, deren Tod durch die Kriegs⸗Ereig⸗ nisse oder durch ansteckende Krankheiten, denen sie in ihrem Dienste ausgesetzt gewesen, herbeigefuͤhrt worden ist; endlich 3) die Wittwen der an den Folgen erhaltener Wunden ge⸗ storbenen Militairs, insofern naͤmlich die Ehe schon vor der Verwundung bestand. War ein Militair mit seiner Gattin von Tisch und Bett geschieden, so hat nach seinem Tode die

Wittwe keinen Anspruch auf Pension, und die Kinder wer⸗ den wie Waisen Stirbt die Wittwe eines

Redacteue John. Mitredacteur Cott el.

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Gedruckt bei A. W. Hayn.

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