mdoͤchten, hahen wir 1 EFrhaltung saͤmmtlicher Einkuͤnfte llchen der Glaͤubiger,
8 die Aenderungen, die wir in also: *) Karl X., seinen Nachfolgern, so
durch das kuͤnftige Gesetz wegen Liquidirung der ehemaligen
“ EEEIIIIööö““ ““ “ 51b WW1 Fr.
auf welche in Folge der Juli⸗Ereignisse Anspruͤche erhoben werden — 8 verworfen, weil es sich um die ungeschmaͤlerte handelt und um den Anspruͤ⸗ die von den Gerichten und nicht von uns
untersuchen sind, nicht zunahe treten duͤrfen. Wir haben es da⸗
u 8 5 dafuͤr angemessen gehalten, daß die in Rede stehenden Fonds
n die Depositen⸗Kasse niedergelegt werden. Dies sind, m. H., der vorliegenden Proposition vor⸗
genommen und auf deren Annahme wir antragen.˙*8 Der Berichterstatter verlas hierauf die Proposition, wie
solche von der Kommission modificirt worden; sie lautet
„1) Das Betreten des Franzoͤsischen Gebiets wird wie den Gemahlen und
Gemahlinnen derselben, auf ewige Zeiten untersagt. Der
17te Artikel des Civil⸗Gesetzbuches, welcher von dem Ver⸗ luste der Eigenschaft eines Franzosen handelt, findet auf sie
Anwendung; sie koͤnnen in Frankreich unter keinerlei Bedin⸗ gung ein Eigenthum erwerben, noch eine Rente oder eine Pension beziehen. 2) Die Verfuͤgung uͤber die, Karl X. zu⸗ uͤter, so wie uͤber die Domaine Chambord, soll
Civil⸗Liste regulirt werden. Bis dahin werden jene Besiz⸗
zungen auf Kosten dieser Liste verwaltet. 3) Die uͤbrigen
zu werden.“ ihre Berathung uͤber diesen Gegenstand beginnen. — Den Beschluß der Sitzung machte die Proposition des Vicomte v. Cormenin uͤber eine Aenderung in der Organisation des
Domainen⸗Verwaltung administrirt.
im §. 1 bezeichneten Personen duͤrfen innerhalb eines Jah⸗
8 res, von dem Tage der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen Gesetzes an, uͤber keines ihrer Guͤter, die sie gegenwaͤrtig in
Frankreich besitzen moͤchten, verfuͤgen, oder einen Ertrag dar⸗ aus ziehen. Waͤhrend dieser Zeit werden jene Guͤter von der Ueber die Frist, binnen welcher die Eigenthuͤmer derselben daruͤber schalten duͤrfen und sie zu verkaufen gehalten seyn sollen, wird spaͤterhin verfuͤgt werden. 4) Der Ertrag der in den §§. 2 und 3 erwaͤhnten Guͤter wird in die Depositen⸗Kasse geschuͤttet, um demnaͤchst, sammt den Zinsen, den Anspruchsberechtigten eingehaͤndigt Schon am folgenden Tage wollte die Kammer
Staats⸗Raths, und namentlich uͤber die Oeffentlichkeit der Sitzungen des Comité's zur Entscheidung uͤber Streitsachen. Die Berathung, die daruͤber gepflogen wurde, bot kein er⸗ hebliches Interesse dar; Hr. v. Vatimesnil hielt den Ge⸗ setzes⸗Vorschlag des Hrn. v. Cormenin fuͤr uͤberfluͤssig, indem durch die beiden letzten Koͤnigl. Verordnungen vom 2. Febr. und 12. Maͤrz uͤber das Verfahren des Staats⸗Raths in Streitsachen den vornehmsten Maͤngeln bereits abgeholsen
worden sey. Der Großsiegelbewahrer ertheilte die Ver⸗
sicherung, daß in der naͤchsten Session ein Gesetz uͤber die voͤllige Reorganisation des Staats⸗Raths vorgelegt werden
wuͤrde. Der Berichterstatter war der Meinung, daß man
meine Berathung geschlossen, und man
bis dahin die Proposition bes Hrn. v. Cormenin mit den Amendements der Kommission immer annehmen koͤnne. Odilon⸗Barrot stimmte dieser Ansicht bei und behauptete, deaß die obgedachten Staats⸗Raths gaͤnzlich entstellten. Großsiegelbewahrers wurde die allge⸗
beiden Verordnungen das Wesen des Nach einer Erwiede⸗
beschaͤftigte sich mit den 4 einzelnen Artikeln des Gesetz⸗Entwurfes. Der 1ste wurde verworfen, der 2te ebenfalls, eben so der 3te und der Ate. „ZJetzt“, aͤußerte der Praͤsident, „ha⸗ ben wir noch uͤber den ganzen Entwurf abzustimmen.“ Diese Bemerkung erregte ein allgemeines Gelaͤchter. „Wo⸗ zu“, fragten mehrere Stimmen, „noch eine Abstimmung
mittelst Kugelwahl uͤber vier verworfene Artikel?“ Der
Praͤsident berief sich indessen auf das Reglement; demnach erfolgte der Namens⸗Aufruf, welcher gerade die bekannte
Zahl 221 (als die der Unterzeichner der Adresse an Se. Ma⸗
jestat Karl X.) ergab, was einige Sensation erregte; der Gesetzes⸗Vorschlag wurde darauf mit 156 gegen 66 Stimmen
1“
Paris, 23. Maͤrz. Vorgestern Abend von 8—11 Uhr fuͤhrte der Koͤnig in einem Minister⸗Rathe den Vorsitz. — Gestern uͤberreichte der Graf v. Sussy, Pair von Frankreich, als Praͤsident der Muͤnz⸗Kommission dem Koͤnige Proben der neuen mit dem Bildnisse Sr. Majestaͤt geschlagenen Gold⸗
verworfen und die Sitzung um 5 ½ Uhr aufgehoben.
und Silber⸗Münzen.
Gestern Abend um g Uhr war das Minister⸗ Conseil bei
seinem Praͤsidenten, Hrn. Cgs. Perier, versammelt.
In ‚sämmtlichen Ministerien herrscht eine außerordentliche
Chaͤtigkeit. Der Handels⸗Minister, Herr v. Argout, em⸗ 1
5
11 7) Die Original⸗Proposttion s. in Nr. 82 der St. Zeit.
pfaͤngt seine Bureau⸗Chefs schon um 5 Uhr Morgens. Der Marine⸗Ingenieur Zedé ist durch Koͤnlgi. Verord⸗
—
Vergleich zu der von 1789 war.“
dazu wuͤrden einreichen koͤnnen.
laufen und sein üniges Aktiv⸗ Vermoͤgen in dem Honorar.
EE11“
—“ “ . . 5 4 “ .“ 88 82 12 8 ök1A41X“ ] PLE1
nung vom 13ten d. M. zum Requetenmeister mit Besug⸗ niß der Theilnahme an den Berathungen des Staats⸗Raths ernannt worden. 5 22 üigin Die Gazette de France bemerkt: „Wie es scheint, macht die Ligue nicht sonderliche Fortschritte. Die Listen von beigetretenen Mitgliedern, welche anfangs taͤglich bekannt gemacht wurden und mehrere Spalten fuͤllten, erscheinen jetzt nur alle zwei bis drei Tage, werden immer kleiner und enthalten jetzt Namen von Arbeitern. Wenn alle Arbeiter, die von der Ligue nichts wissen wollen, aufgefordert wuͤrden, dies durch Unterzeichnung ihrer Namen zu bezeugen, so wuͤ⸗: den die Kolumnen der Blaͤtter fuͤr dieselben nicht ausreichen. Der National nennt die Association eine Verbindung von Privatleuten gegen Europa. Die materielle Kraft dieses Bundes scheint aber mit seinem Zwecke in keinem Verhaͤlt. niß zu stehen, und die neue Ligue scheint im Vergleich mit der alten das zu seyn, was die Revolution von 1830 im Der Messager des Chambres erklaͤrt das Geruͤcht, 88 die Regierung wolle mit einer Englischen Handelsgesellschaft ohne Eroͤffnung der Konkurrenz eine Anleihe abschließen, rx ganz ungegruͤndet und versichert, daß vielmehr noch vor Ende. des Monats die Eroͤffnung einer Anleihe in 5procentigen Renten werde bekannt gemacht werden, und daß sowohl 8 Franzoͤsische als auslaͤndische Gesellschaften ihre Submissionen Der Kommissarius der Koͤnigl. Spanischen Tilgungs⸗ Kasse, Don Jose Antonio Uriarte, macht in den hiesigen Blaͤttern bekannt, daß laut einem Dekret Sr. Katholischen Maj. vom 21. Febr. d. J. 20 Mill. Realen in Zproc. Rente mit Zinsengenuß vom 1. April d. J. an emittirt werden sollen. Hr. Aguado ist bevollmaͤchtigt, diese Rente zu negociiren und fuͤr die ganze Summe Cortes⸗Bons in der Weise anzuneha men, daß fuͤr jeden Cortes⸗Bon von 1000 Piastern 200 Plaster in Zproc. Rente und 800 Piaster in unverzinslichen Schuldd-].8 scheinen gegeben werden sollen. Die bis zum 1. April d. J. foͤllig gewordenen Zins⸗Coupons, so wie die Praͤmien⸗ scheine, koͤnnen gegen unverzinsliche Schuldscheine ausgewech⸗ selt werden. Diese unverzinsten Schuldscheine sollen in 40 Serien getheilt werden, von denen alljaͤhrlich eine durch das Loos zu bestimmende in Zproc. Zinsen tragende Rente ver wandelt werden wird. Die erste Ziehung wird den 2. Jan. naͤchsten Jahres stattfinden. 11 Der General Montholon hat eine Bittschrift an die Deputirten⸗Kammer gerichtet, worin er auf die Vollziehung derjenigen Bestimmungen des Testaments Napoleons dringt, laut welcher dieser seine Privat⸗Domainen den Soldaten der n Republik und des Kaiserreichs, so wie den Landbewohnern des Elsaß, Lothringens, der Franche Comté, Burgunds, der Champagne, von Forez, der Dauphiné und der Umgegend von Paris vermacht, welche seit 1792 bis zur Schlacht von 1 Waterloo fuͤr Frankreich gefochten haben. Napoleon habe— ihm durch testamentaxische Akte vom 25. April 1821 den Special⸗Auftrag ertheilt, die Verwendung der gegen 2200 Millionen Fr. betragenden Privat⸗Domainen, die 1815 zu.,. den Kronguͤtern geschlagen worden, zu fordern. Die Broschuͤre des Vicomte v. Chateaubriand uͤber die
Restauration und die Wahl⸗Monarchie soll, wie jetzt ange:
kuͤndigt wird, morgen beim Buchhaͤndler Lenormant er⸗ Die Publication der Denkschrift des Hrn. v. Montbel an die Pairs⸗Kammer, deren Erscheinen auf gestern ange⸗: kuͤndigt war, soll bis zur Eroͤffnung der Verhandlungen in dem Prozesse der im Auslande befindlichen Mitglieber des Polignaeschen Ministeriums vertagt werden. Mehrere Pairs sollen darin heftig angegriffen seyn, und obgleich die Denk.... schrift eine wiederholte Modification erhalten hat, so haben .“ dennoch mehrere Drucker sich geweigert, ihre Pressen fuͤr die⸗ selbe herzugeben. Aus einer bei dem Handelsgerichte am 11ten d. M. ein: gereichten Klage geht hervor, daß sich die Schulden, des Hrn. v. Bourrienne, der Verfasser der bekannten Memoiren uͤber Napoleon, auf die bedeutende Summe von 449,588 Fr. be⸗
82
besteht, das ihm der Buchhaͤndler Ladvocat fuͤr die erwaͤhn.
ten Memoiren auszuzahlen hat; dieser weigert sich, das H⸗; norar zu zahlen, weil es schon unter seiner Hand mit Bew⸗; schlag belegt sey. Demzufolge hat das Handelsgericht den Konkurs gegen Herrn. v. Bourrienne ausgesprochen, seine “ Comptotre und Magazine unter Siegel legen lassen und angeordnet, daß er selbst nach dem Schuldgefaͤngnisse ge-⸗ bracht werbe. 8
—
urch einige unrichtige Angaben des Constitutionnel veranlaßt, bemerkt der heutige Moniteur, daß die auf dem Budget der Deputirten⸗Kammer fuͤr Drucksachen angesetzten 90,000 Fr. sich keinesweges bloß auf den Moniteur bezoͤgen, sondern daß in diese Summe auch die vom Moniteur unab⸗ haͤngigen besonderen Drucksachen der Kammer mit einbegrif⸗ fen waͤren.
General Clausel ist am 17ten d. von Toulon in Mar⸗ seille angekommen.
In Metz und Lille sind mehrere Personen wegen Falsch⸗ werberei fuͤr das Ausland verhaftet worden.
Die Korallensischerei an der Kuͤste der Regentschaft Al⸗ gier wird in diesem Sommer wieder fuͤr Franzoͤsische und fuͤr unter Franzoͤsischer Flagge segelnde fremde Schiffe be⸗ ginnen; die letztern haben die vor dem Kriege mit der Re⸗ gentschaft uͤblichen Abgaben zu entrichten. Der Militair⸗In⸗ tendant der Occupations⸗Armee in Algier und der Französi⸗ sche Konsul in Tunis sind befugt, Erlaubnißscheine fuͤr die Korallensischerei auszustellen; dieselbe wird durch bewaffnete Fahrzeuge beschuͤtzt werden.
Der Italiaͤnische General Zucchi ist 1776 in Reggio ge⸗ boren; er nahm an allen Feldzuͤgen Napoleons in Italien Theil; im Jahre 1803 wurde er zum Bataillons⸗Chef, 1807 zum Obersten des ersten Italiaͤnischen Linien, Regiments, 1809 zum Brigade⸗General und 1812 zum Divisions⸗General be⸗ foͤrdert. Napoleon ernannte ihn zum Reichs⸗Baron und
8 ertheilte ihm mehrere Orden. — ““
..“ Großbritanien und Irland. öu“ Parlaments⸗Verhandlungen. Der Antrag auf die zweite Lesung der Reform⸗Bill, der in der Sitzung des Unterhauses vom 21. Maͤrz gemacht wurde, hatte wiederum eine sehr lebhafte waͤhrend zweier Sitzungen fort⸗ gesetzte Debatte zur Folge. Noch ehe man in der Sitzung vom 21. Maͤrz dazu schritt, nahm Sir Rob. Inglis An⸗ kaß, einen Zeitungs⸗Artikel der Times, als eine Verletzung der Privilegien des Unterhauses, anzuklagen. In diesem auf die Reform⸗Frage sich beziehenden Artikel waren die ge⸗ gen diese Frage sich erklaͤrenden Vertreter von Burgflecken auf das heftigste angegriffen worden, und Sir. Rob. Inglis ließ von einem Secretair des Hauses folgende Stelle dar⸗ aus vorlesen: „Wenn Tag fuͤr Tag die von verfallenen Burgflecken ernannten Mitglieder sich erheben, um die Ver⸗ handlungen des Unterhauses durch Argumente zu erschweren, womit ste ihre eigene Einschleichung in dasselbe, so wie ihr Bleiben darin, rechtfertigen wollen, und wodurch sie unver⸗ schaͤmt einen, wie es die Rechtsgelehrten nennen, „sich wi⸗ dersprechenden Besitz,“ trotz des gegen sie gefaͤllten Urtheils, behaupten, so fuͤhlen wir uns in der That zu der Frage ge⸗ neigt, warum die rechtmaͤßigen Eigenthuͤmer des Hauses sich noch laͤnger durch die Anwesenheit so unwillkommener Be⸗ wohner sollen kränken lassen? Es ist unbezweifelt eine der groͤßten kaltbluͤtigsten Unverschaͤmtheiten, die es in der Welt giebt, wenn diese gemietheten Lakeien öͤffentlicher Verbrecher als Vertheidiger des schaͤndlichen Dienstes, in den sie einge⸗ treten, sich erheben.“ Nach geschehener Berlefung ing Sir Rob. Inglis darauf an, daß das Haus diesen Artikel fuͤr ein falsches skandaloͤses Libell gegen das Unterhaus erklaͤre, indem er direkt darauf hinausgehe, die Mitglieder von der Ausuͤbung ihrer Pflicht abzuschrecken und die Achtung, so wie das Vertrauen ihrer Mitbuͤrger ihnen zu rauben. Der Kanz⸗ ter der Schatzkammer srgge⸗ den Antragsteller, ob es wohl recht sey, auf eine solche Resolution bestehen zu wollen, ohne vorher eine Anzeige davon gemacht zu haben, und ob res nicht besser seyn wuͤrde, die Eroͤrterung daruͤber zu ver⸗ schieben, bis der auf die heutige Sitzung festgestellte wichtige Antrag eegt sey? Sir Rob. Inglis antwortete, daß er ein gleiches Verfahren in fruͤheren aͤhnlichen Faͤllen fuͤr sich habe, und bestand auf die sofortige Diskussion. Hr. Percevalun⸗ terstuͤtzte den Antrag; die Herren Calcraft, Baring und Sir Francis Burdetrt nahmen sich jedoch der Freiheit der Presse an, und besonders der Letztere vertheidigte sie mit gro⸗ ßer Lebhaftigkeit. Der Kanzler der Schatzkammer sagte, er wolle zwar nicht laͤugnen, daß der fragliche Artikel eine Verletzung der Privilegia des Hauses sey, inzwischen sey es doch die Frage, ob das Haus in Bezug 15 so zu ver⸗ fahren habe, als vorgeschlagen worden p. Die Reform⸗ Bill, welche eine so allgemeine Theilnahme erwecke, habe so⸗ wohl ihre Vertheldtger als ihre Gegner zu einer sehr heftigen
sich aussetzen wolle. Ginge die Bill durch, so koͤnnte es
nicht leicht zu rechtfertigenden Sprache provocirt. Man gehe so weit, die Minister zu beschuldigen, daß sie 1eneeng s⸗ seyen und eine Revolution im Lande hervorbringen wollten. Er stelle jedoch die Frage, ob es wohl klug gehandelt seyn wuͤrde, wenn sich das Unterhaus in einem Falle dieser Art in direkte Opposition mit den Gesinnungen des Landes setzte und jetzt die strengen Maaßregeln naͤhme, die sonst wohl ge⸗ braͤuchltich seyen, wenn die Privilegia desselben verletzt wer⸗ den? Demnach trage er auf die vorlaͤufige Frage an. Die⸗ sem widersetzte sich Hr. W. Wynn, der in Bezug auf jene Stelle in der Times sagte: „Wenn dies nicht ein Theil jenes despotischen und willkuͤrlichen Systems von Freiheit ist, das wir in einem andern Lande haben aufstellen sehen; wenn dies nicht ein Theil jenes unduldsamen Systems der Duldung ist, das, unter dem Vorwande der Frreiheits⸗ Unterstuͤtzung, allen Anderen das Recht abspricht, von denje⸗ nigen abzuweichen, die besondere im Schwung seyende Leh⸗ ren vertheidigen, so befinde ich mich in einem großen Irr⸗ thume. Durch die lange geduldige Nachsicht des Hauses ist es dahin gekommen, daß dergleichen Publicationen ihr Gift und ihre Verleumdungen immer unverschaͤmter verbreiten. Wenn wir den gegenwaͤrtigen Fall ungeahndet lassen, so koͤnnte leicht jeder kuͤnftige Pasquillant sich darauf berufen und seine Straflosigkeit daraus deduciren.“ Nachdem meh⸗ rere andere Redner sich sowohl fuͤr als wider den Antrag des Sir Rob. Inglis hatten vernehmen lassen, wiederholte schließ⸗ lich auch der General⸗Anwalt (Hr. Denman) die bereits anfangs von Lord Althorp erhobene Einwendung, daß es je⸗ denfalls Unrecht sey, eine solche Frage ohne vorherige Anzeige ins Parlament zu bringen, bloß um einem anderen wichti⸗ gen Antrage neue Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Als die Abstimmung endlich erfolgen sollte, fand sich Sir Rob. Inglis doch bewogen, seinen Antrag, der auch dahin lautete, mehrere Nummern der Times dem General⸗An⸗ walt mit der Instruction zu uͤbergeben, den Verfasser gericht⸗ lich zu verfolgen, wieder zuruͤckzunehmen. — Man ging nun zur Tages⸗Ordnung uͤber, und Lord John Russell trug auf die zweite Lesung der Reform⸗Bill an. Sir R. Vy⸗ vyan erhob sich zunaͤchst, um, nachdem er vorangeschickt hatte, daß er bei dem dermallgen Repraͤsentativ⸗Zustande der Burg⸗ flecken nicht das geringste Interesse habe und vielmehr als Mitglied fuͤr die Grafschaft Cornwall nach dem neuen Plane nur im Vortheil seyn koͤnne, der Bill auf das lebhafteste zu opponiren. Nicht laͤugnen wolle er auch, daß er sich, als Opponent der Maaßregel, im Widerspruche mit seinen Kon⸗ stituenten befaͤnde, wie dies bei vielen Gegnern der Bill der Fall sey; denn der Vortrag des Lord Russell, als er die Bill
Seg mssewee 1“ 2 88,
8
eingebracht, habe sich wie ein Lauffeuer im ganzen Lande
verbreitet und hier die groͤßte Aufregung zu Gunsten der Reform hervorgebracht, in welcher Hinsicht also die Erwar⸗ tungen der Minister in Erfuͤllung gegangen seyen. Nichts⸗ destoweniger halte er aber doch die Bill fuͤr so gefaͤhrlich fuͤr das Land, daß er es, bei aller Gefahr, seinen Konstituenten zu mißfallen, vor Gott und seinem Vaterlande nicht wuͤrde verantworten koͤnnen, wenn er ihr seine Zustimmung er⸗ theilen wollte. Seit dem Jahre 1793, in welchem Herr Grey, jetziger Premier⸗Minister, schon einen Reform, Plan eingebracht, sey keine Periode wieder mit so vielen aͤhnlichen und uͤbereinstimmenden aAußeren Um⸗ staͤnden eingetreten, als eben die jetzige. Alle Gruͤnde, die damals gegen den Vorschlag erhoben worden, koͤnnten auch jetzt wieder geltend gemacht werden; jetzt hätten sich jedoch die Schwierigkeiten, einer solchen Maaßregel widerstehen zu koͤnnen, noch mehr gehaͤuft. So allgemein sey die Aufre⸗ gung, daß derjenige, der den Wuͤnschen des Volks dus ge⸗ ringste Hinderniß in den Weg lege, sich nicht wenig hedroht sehe. Unter solchen Umstaͤnden, glaube er, haͤtten die Mini⸗ ster die ungluͤcklichste Zeit erwaͤhlt, um ihre Bill einzubrin⸗-⸗ gen. Inzwischen lasse er sich durch nichts zuruͤckhalten, sich ihr su widersetzen. Nicht bloß mit den Detalls der Maaß⸗ regel, sondern auch mit ihrem ganzen Princip koͤnne er sich
4
nicht befreunden. Eine allgemeine Umformung der Constitu⸗
tion zu einer solchen Zeit, wie die jetzige, koönne unmoͤglich
stattfinden, ohne der demokratischen Gewalt eine Vermeh⸗ rung zu verleihen, die er geradezu eine Revolution nennen muͤsse. Ja, er wuͤrde diese sogar vorztehen, wenn man ihm jetzt die Wahl stellte, ob er lieber die von den Ministern ein⸗ gebrachte Bill annehmen, oder der Gefahr einer Revolution