verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögen so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
Glafey, Wilhelm, Kaufmann.
Koch, Johann Friedrich, ehemaliger Lazarethvater und Holzhaͤndler.
Maseus, Caroline Marie, Dienst⸗ maͤdchen.
[Bauer, verwittw. Charlotte Christiane, geb. Klinicke, Aufwaͤrterin.
Tautz, August, Goldarbeitergeselle.
Suxland, verwittw. Catharina, geb. Sonnabend.
Sonnabendsche Erben, in Betreff der Masse „Sonnabendscher Erben von
Siebenhuben.“
Baͤnsch, Joh. Gottfr. Tagearbeiter.
Maslitz, verwittwete Catharina, geb.
Moser.
Parchwitz, Carl Gottlieb, Posamentier.
1ö111I“ C1 tIag
Letzter bekannter Aufenthalt desselben.
——õ— Perempt. Sistir.⸗ Termin.
Blatt, wo das Weitere
Srdtger. z. Breslau. Breslau. Int.⸗Bl p 4485.
111““
8 8 111X““ b 1 verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation, 8 8 * 2
so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
Name des
Landes. V “ Name des Citaten.
Koͤnigr. Sachs. Die unbekannten Glaͤubiger an das Vermoͤgen des Einnehmers Hiob Wilh. Rudolph zu Roͤda, vormals
Gastwirth zu Audisleben.
Die unbekannrt. Anspruchsberechtigten an das Debitwesen des verstorben. Geheimen Kammerraths von Geb⸗ hardi zu Braunschweig.
Bekanntmachung.
Da von dem unterzeichneten Ober-Landesgericht uͤber den Nachlaß des Gutsbesitzers von Lehmann zu Claushagen, am 25. pr. m. der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eroͤffnet, und der offene Arrest verhaͤngt worden; so wird diese Verfuͤgung hierdurch oͤffent⸗ ich bekannt gemacht, und allen und jeden, welche von dem Erb⸗ asser etwas an Gelde, Effecten, bei sich und in Verwahrung ha⸗ ben, oder welche demsetben etwas bezahlen oder liefern sollen, hierdurch angedeutet, an Niemand das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr solches dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte foͤr⸗ ersamst getrelich anzuzeigen, und die in Haͤnden habenden Gelder nd Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, n dessen Depositorium abzuliefern. Sollte aber hierwider gehandelt, und demohnerachtet etwas ezahlet oder ausgeantwortet werden, so wird solches fuͤr nicht ge⸗ schehen geachret, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden. Es haben auch die Inhaber solcher Gelder und Sachen, wenn sie dieselben verschweigen und zuruͤckhalten, zu erwarten, daß sie noch außerdem alles ihres daran habenden Unterpfandes und andern Rechtes, fuͤr verlustig erklaͤrt werden sollen. Coͤslin, den 23. December 1830. 1
Letzter bekannter Aufenthalt vestetben. eh
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. erempt. —
Name des Gerichts. Pereinh Blatt, wo das Weitere Termin. zu ersehen.
Herrlich Boulinsche 24. Jan. 31. Erfurt. Int.⸗Bl. p 844.
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Herzogl. Braunschw. Halberst Distrikts⸗Gericht zu 8
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anntmachun
8 8
menden jaͤhrlichen Rente auf 36571 CThl. 7 sgr. 11 pf. abge⸗
schaͤtzt worden ist, — auf den Antrag des Curator der Liquidations⸗Masse von neuem sub hasea gestellt, und es ist der Bietungs⸗Termin vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Wulffen, als Deputirten, auf
den 1. Juni 1831, Vormittags 10 Uhr,
angesetzt worden. Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche annehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert, sich spaͤte⸗ sten in diesen Termine zu melden, und ihr Gebot abzugeben. Dem Meistbietenden soll, wenn nicht rechtliche Hinderunzs⸗Ursachen eine
Ausnahme zulassen, der Zuschlag ertheilt werden. Die Verkaufs⸗
Taxe kann in der hiesigen Registratur eingesehen werden.
Sdietal⸗Cita Nachdem uͤber das, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums
Magdeburg belegene, vom Johanniter⸗Ordens⸗Ritter Gebhard Jo⸗ 8
hann Achatz von Alvensleben besessene, unter nothwendiger Sub hastation gestellte adliche Lehn⸗ und Rittergut Randau, und di
daraus zu loͤsenden Kaufgelder auf Antrag mehrerer eingetragener
Glaͤubiger der Liquidations⸗Prozeß eröͤffnet worden: so werden die,
5
zu ersehen.
und Damm allhier, vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre An⸗ spruͤche an das Gut oder dessen Kaufgelder gebuͤhrend anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit dense lben praͤcludirt, und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen, sowohl ge⸗ gen den Kaͤufer desselben, als gegen die Glaͤubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, auferlegt werden soll.
Zugleich werden folgende eingetragene, ihrem Aufenthalte nach
unbekannte Agnaten, als:
a) aus der schwarzen Linie: Johann Friedrich von Alvensleben aus Burgtorf,
Joachim Werner von Alvensleben aus Merseburg,
Johann Friedrich von Alvensleben aus Zichten, 1u““ Levin Ludolph und George Dietrich, Gebruͤder von Alvensleben aus Berge,
8 Johann Friedrich und Gebhard August, Gebruͤder von Alvensleben
aus Erxleben, 8 8 Gebhard von Alvensleben aus Eichenbarleben, “ Jsohann Friedrich von Alvensleben aus Vinau, Ludolph Friedrich August von Alvensleben, “ Busso Dietrich, Carl Ludolph und Johann Friedrich Werner, Ge⸗ bruͤder von Alvensleben aus Schenkendorf, b) aus der weißen Linie:
8 ’ “ Friedrich August und Johann August, Gebruͤder von Alvensleben,
so wie alle unbekannten Agnaten und Gesammthaͤnder zu dem vor⸗ gedachten Termine hierdurch vorgeladen, um gleichfalls jene ihre Anspruͤche anzumelden und nachzuweisen, auch die von den Glaͤu⸗ bigern liquidirten Real⸗Anspruͤche zu pruͤfen, widrigenfalls sie des Widerspruchsrechts gaͤnzlich verlustig erklaͤrt, und ihnen mit ihren Anspruͤchen sowohl gegen den Kaͤufer des Guts, als gegen das unter die Glaͤubiger zu vertheilende Kaufgeld ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. b Magdeburg, den 16 Juli 1830. .
K 1 Preuß. Ober⸗Landes⸗Gericht.
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unserm Depositorio befindlichen Massen: a) der h vet schen Pupillen-Masse im Betrage von 3 Thl. 7 sgr. 2 p 3 der David Wilhelm und Johann Gotthilf Detzlaffschen Cura⸗ tel⸗Masse à 51 Thl.
der ehemaligen Niederstaͤdtschen Sterbe-Cassen-Gesellschaft
der Gottlieb Fuͤllbrandschen Curatel⸗Masse à 20 Fl. D. C.,
der dem entsprungenen Marqueur Carl Friedrich Scholtz im
Jahr 1816 bei seiner Verhaftung abgenommenen Summe von 18 Thl., 1 1 b der im Jahre 1766 beim Schoͤppen⸗Gericht deponirten Joseph Meyerhold und Franz Brunatyschen Conenrs⸗Masse a 3859 Thl, inel. 3825 Thl. Danziger Communal⸗Schuld⸗Scheine, der Matthias Bollenhagenschen Credit Masse von 35 Thl. 16 sgr., der Elisabeth Gronwaldtschen Nachlaß⸗Masse von 50 Thl., der David Technerschen Curatel⸗Masse à 12 Thl, der Johann Benjamin Schrammschen Nachlaß⸗Masse im Be⸗ trage von 85 Thl., und 1— eines percipiendi von 19 Thl. 24 sgr., in der Wittwe Sahlen⸗ schen Nachlaß-Sache fuͤr den seinem Leben und Aufenthalte naach unbekannten Michael Gottfried Lemcke, werden hiermit aufgefordert, sich binnen 4 Wochen zu melden, und zur Empfangnahme zu legitimiren, widrigenfalls diese Massen zur
8 Allgemeinen Justiz⸗Officianten⸗Wittwen⸗Kasse abgeliefert werden soellen. 1b
Danzig, den 14. December 1830. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
6 ö “
Da das Hypotheken⸗Buch von den zur Stadt Driesen gehoͤri⸗ gen Kaͤmmerei⸗ und Kommunal⸗Grundstuͤcken, auf den Grund der daruͤber in der gerichtlichen Registratur vorhandenen, und von dem hiesigen Magistrat einzuziehenden Nachrichten regulirt werden soll, so werden alle und jede, welche dabei ein Interesse zu haben ver⸗ meinen, und ihren Forderungen die mit der Ingrossation verbun⸗ denen Vorzugs⸗Rechte zu verschaffen gedenken, hiermit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei dem unterzeichneten zur Regulirung dieses Hypotheken⸗Wesens, von dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht zu Frankfurt a. d. O. beauftragten Gericht zu melden, und ihre etwa⸗ nigen Anspruͤche naͤher anzugeben. 1“
Hiierbei wird dem Publikum eroͤffneett
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Die unbekannten Eigenthuͤmer oder deren Erben folgender in
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Von dem Koͤnigl. Land⸗ und Stadt⸗Gericht zu Cuͤstrin ist uͤber das Vermoͤgen des Schiffer Ludwig Jaensch, wegen Unzulaͤnglich-⸗ keit desselben, zur Befriedigung der Glaͤubiger, per Decretum vom heutigen Tage der Concurs eroͤffnet, und es sind die unbekannten Glaͤubiger zur Anzeige und Bescheinigung ihrer Forderungen, bei Verlust ihrer Anspruͤche an die Concurs-Masse ad terminum
Nen 23 Ferr 81,. 1“ vor dem Herrn Referendarius Gerlach vorgeladen worden. Aus⸗ waͤrtige koͤnnen den Herrn Justiz⸗Commissarius Bischoff mit Voll⸗
macht und Information versehen.
Cuͤstrin, den 2. Ocjober 1830.
cb ““ Auf Ansuchen der verehelichten Mariane Bobeck, gebornen
Palkowska aus Szadrau, wird deren sich angeblich seit laͤnger als
13 Jahren von ihr entfernter Ehemann, der Kunstwebergesell Adam Bobeck, welcher nach den eingezogenen Nachrichten sich von Sza⸗ drau nach Strezelno, von hier aber ins Oesterreichische begeben, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach⸗ richt gegeben haben, dergestalt hiermit oͤffentlich vorgeladen, daß derselbe oder dessen etwanige unbekannte Erben und Erhnehmer sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens in dem auf I1“ . den 8. October 1831 Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Verhoͤr-Zimmer anstehenden Termine, entweder per⸗ soͤnlich oder durch einen gesetzlich zulaͤssigen mit Vollmacht und Information versehenen Bevollmaͤchtigten, wozu ihm bei erman⸗- gelnder Bekanntschaft der Justiz⸗Commissarius Rehbein in Preuß.⸗ Stargard in Vorschlag gebracht wird, melden, widrigenfalls der⸗ selbe fuͤr todt erklaͤrt, und dessen etwaͤniges Vermoͤgen seinen sich und als solche legitimirenden Erben zugesprochen wer⸗ en wird. 8 Schdoͤneck, den 2. November 1830. 8 Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
Schmidt. 8
Auf den Antrag des Erben des hieselbst verstorbenen Kauf⸗
manns Moses Marcus Levy werden hiermit in Gemaͤßheit des
§. 137 et seq. Tit. 17. Th. I. des Allgemeinen Landrechts die un⸗ bekannten Erbschafts⸗Glaͤubiger aufgefordert, ihre Anspruͤche aun den Levyschen Nachlaß binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem zur Theilung des Nachlasses vor dem Herrn Referendarius Guderian in unserm Geschaͤftslocale den 23. Februagr 1831 Vormittags 9 Uhr anstehenden Termine persoͤnlich oder schriftlich anzumelden, und geltend zu machen, widrigenfalls nach erfolgter Theilung sich die “ an jeden Erben nur fuͤr seinen Antheil werden halten koͤnnen. Als Sachwalter werden die Justiz⸗Commissarien Schaepke, Schultz und Rafalcki in Vorschlag gebracht. v1II1nö““ Bromberg, den 18 October 1830. “ Koͤnigliches Preuß. Landgericht. 1 Föbele
“
Avertissement. Folgende Personen, welche seit laͤngerer Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als:
1) der Sattlergeselle Johann Gottlob Worbs aus Egelsdorff, welcher im Jahre 1803 sich auf die Wanderschaft begeben, und 1805 die letzte Nachricht von Hamburg aus ertheilt hat; der Muͤllergeselle Gottlieb Schroeter aus Kunzendorff, welcher sich vor ungefaͤhr 32 Jahren in die Fremde begeben; der Papiermachergeselle Carl Gottfried Plischke aus Rabishau, der im Jahre 1814 ausgewandert ist; der Webergeselle Gottlieb Schwerdtner aus Hernsdorff, wel⸗ cher im Jahre 1815 sich entfernt hat; der Messerschmidt Gottlob Heinrich Meißner aus Egelsdorff, der bereits seit 50 Jahren abwesend ist; der Schmidt Johann Gottlob Dresler aus Ullersdorff, wel⸗
cher im Jahre 1818 sich nach Rußland begeben haben soll;
7) der Haͤusler Johann Gottlieb Glaͤser aus Flinsberg, der im Jahre 1815 sich entfernt hat; F
8) der Muͤllergeselle Carl David Hallmann aus Hayne, welcher sich vor ungefaͤhr 30 Jahren auf die Wanderschaft begeben;
9) der Maurergeselle Gottlieb Feist aus Querbach, welcher vor
Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Pomm 8 1 1) daß diejenigen, welche sich in der bestimmten Zeit melden, nach dem Alter und Vorzuge ihres Real⸗Rechts eingetragen
werden sollen, diejenigen aber, welche sich nicht melden, ihr vermeintliches Real⸗Recht gegen den dritten im Hypotheken⸗Buche eingetra⸗ genen Besitzer nicht mehr ausuͤben koͤnnen, und in jedem Falle mit ihren Forderungen den eingetragenen Posten nachstehen muͤssen, dagegen denen, welchen eine bloße Grund-Gerechtigkeit zusteht, ihre Rechte nach Vorschrift des Allgem. Land⸗Rechts, Th 1, Tit. 22, §. 16 und 17, und des Anhanges zum Allgem. Land⸗Recht § 58, zwar vorbehalten bleiben, daß es ihnen aber auch frei steht, ihr Recht, nachdem es gehoͤrig anerkannt oder erwiesen worden, eintragen zu lassen. Driesen, den 21. December 1830. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
auf dem Gute eingetragenen, aber ihrem Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Glaͤubiger, als der Kaufmann David Loͤwenthal, der Amt⸗ mann Johann Gottlieb Gerbig und die Aaron Meyerschen Erben aus Berlin, sowie alle etwanigen unbekannten Glaͤubiger, welche im Hypotheken⸗Buch nicht wirklich eingetragen sind, aber ein ding⸗ liches Recht in dem aufgebotenen Grundstuͤcke, oder einen rechts⸗ guͤltigen Titel zum Pfandrechte haben, oder sonst irgend einen Real⸗Anspruch zu haben vermeinen, insbesondere diejenigen, welche vermoͤge der Gesetze ihre Forderungen auch ohne besondere Einwil⸗ ligung des Schuldners, auf dessen Grundstuͤcke eintragen zu lassen befugt sind, hierdurch aufgefordert, in dem auf ” den 15, Februar 1831, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Kle⸗ witz, auf hiesigem Ober⸗Landesgerichte anberaumten Termine ent⸗ 1 weder in Person oder durch zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen bei fehlender Bekanntschaft die Justiz⸗Commissarien Oeltze, Loͤper
ungefaͤhr 33 Jahren ausgewandert und in Hamburg verheira⸗ thet gewesen seyn soll; werden nebst deren etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, auf den Antrag ihrer Verwandten, hierdurch oͤffentlich
—
aufgefordert, binnen 9 Monaten, und spaͤtestens in dem auf Nen 174e etohha. Vormittags um 9 Uhr, in der Gerichts⸗Kanzlei hierselbst anberaum⸗ ten Termine, persoͤnlich oder schriftlich sich zu melden, und weiterer Anweisung entgegen zu sehen, widrigenfalls die Verschollenen fuͤr todt erklaͤrt, und ihr zuruͤckgelassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten Er⸗ ben, die sich als solche gesetzmaͤßig legitimiren koͤnnen, zugesprochen werden wird. 8— Greiffenstein, den 3. Januar 1831. 6— Reichsgraͤflich Schaffgotschsches Gerichts⸗Amt der Herrschaft Greiffenstein
Avertissement. — 1ee.
Das im Friedeberger Kreise der Neumark belegene, zur erb⸗ schaftlichen Liquidations⸗Masse des verstorbenen Ernst Heinrich von Schoͤnebech gehoͤrige Gut Geilenfelde, nebst fol⸗ genden Pertinenzien:
a) die Kolonie im Friedbergschen Kreise von 38 Magdeburgische
pF- .Thec. halben Loofe zu Neu⸗Meck⸗ 8 Magdeburgische Morgen Wiesewachs und Gar⸗ 5 Urnand, amg 8 gische Morg s hs und Gar 2 ie am Saritzer See belegene Wiese von ungefaͤhr 93 Mag⸗ deburgische Morgen im Amte Marienwalde, welches mit Ein⸗ schluß der von den Bauern und Kossathen nach der Reguli⸗ rung der gutsherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse aufkom⸗