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Provinz. Name des Citaten. desselben. Name des Gerichts. 7
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“ 8 ma ch
Westpreußen.
Luͤbeck, Gottfried, Schnei⸗ eeceHele aus Riesen⸗ ausgetret.
Borowski, Bartholomaͤus, Cantonist. aus Ottlossyn,
Die Erben der 1798 zu Grauden; verstorb. Wittwe Marie Steingraͤ⸗ ber, geb Bubczinska: 8 Steingraͤber, Christoph, Schoͤnfaͤrber, Steingraͤber, David, Baͤcker. Steingraͤber, Daniel, verabschiedeter Bosniake.
Die unbekannten Erben: “ des am 3. April 1825 zu Weissagk verstorb. Johann George Kavyser, des am 20 Mai 1827 zu Stradow verstorben. Dienstknechts Anton Nesewick, 8
der am 2 Magzrz 1826 zu Luͤbben verstorb. Johanne Friderike, sep. Amtmann Schrickell, geb. Kersten,
des am 6. Mai 1807 zu Luckau ver⸗ storben. verabschiedeten Sergeant Johann Gottlieb Langheinrich.
Sulzberger, Johanne Sophie Elisa⸗
beth, verehel. Muͤller aus Luͤbben.
Bernack, Marie, aus Brischt.
Bernack, Anne, ebendaher.
Lehmann, Johann Friedrich Wilhelm, Handlungsbeflissener, aus Luͤbben.
Loeser, Christian, aus Frankena, Soldat.
Loeser, Anne Marie, ebendaher.
Schmidt, Gottlob, aus Muͤnchhausen. Muͤller, Gottlob, aus Oelssen.
storbenen Buchbindermeisters Chri⸗
stian Friedrich Kaͤhne zu Kyritz.
Gerstmeyer’s, Carl Friedrich Samuel, Handlungsgehuͤlfe aus Schellin bei Stargard, Erben, namentlich des⸗ sen Schwestern:
die Ehegattin des Mafors v. Hacke⸗ witz, Henriette Marie, geb. Gerst⸗ meyer. —
die Ehegattin des Majors, Baron v. Stosch, Friederike Gottliebe, geb. Gerstmeyer.
Die unbekannten Glaͤubiger an die
Kasse des Koͤnigl. Militair⸗Knaben⸗
Erziehungs⸗Instituts zu Schloß
Annaburg, aus dem Zeitraume
vom 1. Januar bis 31. December
1830.
Die unbekannt. Anspruchsberechtigten
an das, den pensionirten Foͤrster
Moritz zugehoͤrige Wohnhaus c p.,
sub Nr. 38 zu Froͤndenberg.
Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten
an den Winkelmanns, genannt Eg⸗
1819 auf die Wanderschaft gegangen.
in der Fremde. zu Landau.
1
hat sich 1780 nach Berlin begeben. 8 soll mit dem Soldaten Stein⸗ bera verehel. gewesen seyn. vor 30 Jahren zu Berlin in Diensten.
welcher zuletzt in Amsterdam conditionirte und 1802 von da nach Batavia mit dem Schiffe Auerhoff gegangen seyn soll.
seit laͤnger als 20 Jahren ver⸗ schollen.
soll an einem Schuhmacher Schmidt in Leipzig verhei⸗ rathet gewesen seyn.
bei einem Brande 1849 ver⸗ mißt.
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—
im Jahre 1820 zu N wohnhaft. 2
im Jahre 1820 zu Nieder⸗
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germanns Kotten zu Niedersprock⸗
hoͤvel. “ 1
dessen Aufenthalt unbekannt
8 aus nn Militair⸗ b 8 ienste desertirt. 1 Die unbekannten Glaͤubiger des ver⸗ ba lef b Sg
im Jahre 1807 ploͤtzlich ver⸗
werder.
(Graudenz.
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Unna. .“
Hattingen.
Ob⸗Ldger. von Po mern 3. Stettin.
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Land⸗ u. Stadtg
Ob⸗Ldger. z. Marien⸗
Land⸗ und Stadtger.
m⸗
Land⸗ u. Stadtgeri
er.
8.Oet. 31. Z 1“
Feef.
9 Mrz. 31
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Ebendasebst.
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17. Febr.3t
Naumburger Int.⸗
Westph. 2
Marienwerd. Int.⸗Bl. p 1042. de 1830.
8 Bekanntmachung. Das Koͤnigl. Domainen⸗Vorwerk Zachan, 3 Meilen von Star⸗ gardt an der Ihna, welches voͤllig separirt und servitutfrei ist, und
1664 Morgen 94 ¶Ruthen, nemlich: 8 7 Morgen 97 ¶Ruthen Hof⸗ und Baustellen, 8 10 — 22 — Gaͤrten, ““ 135 — 5 Acker, 1. Klasse, — 93 2 36 — 16
150 8.
—öN 1201 Morgen 125 CRuthen Acker,“ v
1632 — 146 — Huͤtungä,
57 — 89 — Wege, Gewaͤsser ꝛe.
enthaͤlt, soll alternativ im Wege der Parcellirung oder im Ganzen resp. zu Marien und zu Trinitatis dieses Jahres veraͤußert werden, und ist zur Fortsetzung der deshalb bereits im vorigen Jahre ange⸗ knuͤpften Verhandlungen ein Termin auf den 15. Maͤrz a., und die naͤchstfolgenden Tage im Amtshause zu Zachan vor dem Regierungs⸗ Rathe Triest angesetzt. — Die Bedingungen zur Veraͤußerung des Vorwerkes im Ganzen, koͤnnen in unserer Registratur und bei dem Koͤnigl. Domainen⸗Amte zu Marienfließ eingesehen werden. — Die Bedingungen zur Veraͤußerung in Parcellen, wird der Commissarius im Termine und am Tage vor Anfang desselben vorlegen. Charte und Parcellirungs⸗Plan sind auf dem Koͤnigl. Domainen⸗Amte zu
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Marienfließ einzusehen.
Es wird am 15. Maͤrz der Anfang gemacht werden, die be⸗ reits im vorigen Jahre begonnenen Verhandlungen zur Veraͤuße⸗ rung im Wege der Pareellirung fortzusetzen, und zwar werden am 15. Maͤr;z Gebote wegen der beiden Haupt⸗Parcellen (mit den Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤuden) der mit Gaͤrten zu veraͤußernden Fa⸗ milien⸗Haͤuser und der einzeln mit der Baustelle oder mit dem Beding des Abbrechens zu veraͤußernden Gebaͤude, am 16. Maͤrz wegen der kleineren Acker⸗Parxeellen von 2, 4 und 6 Morgen, am 17. wegen der Wiesen und Huͤtungs⸗Parcellen, am 18. wegen der groͤßeren Acker⸗Parcellen ohne Gebaͤude, angenommen.
Denjenigen, welche bereits im verflossenen Jahre Gebote auf einzelne Parcellen abgegeben haben, sollen in diesen Terminen die ausfuͤhrlichen Bedingungen zur Erklaͤrung vorgelegt werden, wes⸗ halb sie aufgeforbert werden, sich an den genannten Tagen in Za⸗ chan einzufinden. 8
Eine Licitation wird nur Hinsichts derjenigen Parcelien statt⸗ finden, auf welche in den vorgedachten Terminen von mehreren Kaußlustigen Gebote abgegeben werden. Es ist zu dieser Lieitation der 21. Maͤrz bestimmt, und werden die Betheiligten zu diesem Termine besonders vorgeladen werden, nachdem die Unterhandlun⸗ gen aus freier Hand beendigt sind.
Am 19. Maͤrz werden Gebote zum Ankaufe des Vorwerkes im Ganzen angenommen. Finden sich mehrere Kauflustige fuͤr das⸗ selbe, so soll zwischen ihnen ebenfalls licitirt werden. Am 21. wird auch wegen Verpachtung derjenigen Parcellen verhandelt, auf welche Behufs der Veraͤußerung keine annehmlichen Gebote erfolgt seyn moͤchten. —
Auf die Veraͤußerung im Ganzen kann uͤbrigens nur dann ein⸗ gegangen werden, wenn sie augenscheinlich ein vortheilhafteres Re⸗ sultat ergiebt, als die Parcellirung. Dagegen soll, wenn dies nicht der Fall ist, die Veraͤußerung in Parcellen nicht aus dem Grunde unterbleiben, weil sie etwa in den angesetzten Terminen nicht so⸗ gleich saͤmmtlich unter annehmlichen Bedingungen untergebracht werden koͤnnen. Nur kann im Allgemeinen der Zuschlag auf die nahebelegenen nicht eher ertheilt werden, als bis die entfernteren veraͤußert sind.
Denjenigen, welche annehmliche Gebote thun, die Bedingun⸗ gen erfuͤllen wollen und hinreichende Sicherheit gewaͤhren, soll, so⸗ fern es nach Lage der Parcellen zulaͤßig ist, der Zuschlag entweder sogleich oder binnen ganz kurzer Frist ertheilt werden. Die Ueber⸗ 199 soll, wenn die Parcellirung zu Stande kommt, in den ersten Tagen des Aprils erfolgen, sofern bis dabin die erste Rate der Kaufgelder gezahlt wird; doch kann sie nach Umstaͤnden auch weiter, allenfalls bis Trinitatis ausgesetzt werden, was, wenn die Veraͤuße⸗
rrung im Ganzen stattsindet, jedenfalls geschehen wird. Ddie Veraͤußerung erfolgt mit oder ohne Vorbehalt eines Do⸗
mainen⸗Zinses zum freien Eigenthum. Wegen der Kaufgelder wer⸗
“ 3) fuͤr das Vorwerk Briesen
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2) fur Vorheide bei einem jaͤhrlichen
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Fuͤr dies Kaufgeld werden 312 Scheffel Roggen Saat⸗Inven⸗ tarium dreijaͤhrig bestellt, mit uͤberlassen. Anderes Koͤnigl. Inven⸗ tarium ist nicht vorhanden. “
Stettin, den 22. Januar 1831.
Koͤnigl. Regierung.
Abtheilung fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern,
Domainen und Forsten.
6 lnne Es wird hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Lebuser Kreise belegenen Domainen⸗Vorwerke Jacebsdorff, ein⸗ schließlich Vorheide und Briesen, mit saͤmmtlichen dazu gehoͤrigen Gebaͤuden und Grundstuͤcken, mit dem auf kinzelnen Theilen der eldmark stehenden Holze, so wie mit der kleinen Dagh auf dersel⸗ en, von Trinitatis 1831 ab, anderweit zur oͤffentlichen Veraͤuße⸗ rung gestellt werden solleen. Die Porwerke liegen 2 Meilen von Frankfurt a. d. O., 1 ½ Meile von Muͤllrose, 2 Meilen von Beeskow, Meilen von Fuͤrstenwalde und 9 ½ Meilen von Berlin, mithin
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in einer zum Absatz der Produkte sehr guͤnstigen Gegend. Sie sind
voͤllig separirt, und die Gebaͤude in gutem Stande. Es gehoͤren
dazu, und zwar: 1 I. zu Jacobsdorff inel. Vorheide überhaupt 1204 M. 41 ¶᷑R.
wovon auf 111.4“” und ausf kk6 111.“
fallen, sind vorstehende ..... 1204 M.
II, zu Breeectut 6111612** 9 Der Flaͤchen⸗Inhalt saͤmmtlicher Vor⸗ ö werke alx...... . 1888.1n
8 Außerdem haben die Vorwerke in Gemeinschaft mit meh⸗
reren benachbarten Dorfschaften die Aufhuͤtung in der nahgelegenen
Koͤnigl. Forst. Die Vorwerke werden sowohl zusammen als auch
einzeln ausgeboten, Vorheide jedoch nur im Zusammenhange mit
Jacobsdorff, wenn es von den Acquirenten nicht vorgezogen werden
sollte, Jacobsdorff allein zu kaufen, fuͤr welchen Fall dann Vor
heide von der Veraͤußerung ganz ausgeschlossen bleibt. Der geringste Kaufpreis betraͤgt:
X. Fuͤr den Fall des reinen Verkaufs:
1) fuͤͤr Jacobsdorff exel. Vorheide. 7415 Thl.
neben einer jaͤhrlichen Grundsteuer 8
von 74 Thl. 9 sgr. 2) fuͤr das Neben⸗Vorwerk Vorheide bei einer jaͤhrlichen Grundsteuer von 9 Thl. 9 sgr. 8
1“ neben einer jaͤhrlichen Grundsteuer von 36 Thl. also fuͤr alle 3 Vorwerke... neben einer jaͤhrlichen Grundsteuer “ von 119 Thl. 18 sgr. 3 Mit Ausschluß von Vorheide betraͤgt dagegen das Minimum des Kauf⸗ neben einer jaͤhrlichen Grundsteuer von 110 Thl. 9 sgr.
[2134 Thl. 17 sgr. 17 pf.
1
B. Fuür den Fall der Veraͤußerung mit einem Domainen⸗Zinse 1) fuͤr Jacobsdorff neben einem jaͤhr⸗
lichen Domainen⸗Zinse von 175 Thl. und außer der vorhin erwaͤhnten Grundsteuer von 74 Thl. 9 sor.. 6 sgr. — pf. Domainen⸗Zinse von 25 Thl., und außer der Grundsteuer v. 9 Thl. 9 sgr. L 3) fuͤr Briesen bei einem jaͤhrlichen Domainen⸗Zinse von 100 Thl., und aaußer der Grundsteuer von 36 Thl. Fuͤr saͤmmtliche 3 Vorwerke also neben eeinem abloͤslichen Domainen⸗Zinse vpon 300 Thl., und der jaͤhrlichen Grundsteuer von 119 Thl. 18 sgr.. Mit Ausschluß von Vorheide betraͤgt
däagegen das Minimum des Kauf⸗
“
geldes, neben einem jaͤhrlichen ab⸗ öoͤslichen Domainen⸗Zinse von 275 G Thl. und einer jaͤhrlichen Grundae steuer von 110 Thl. 9 sgr. 6113 Thl. 17 sgr. 3 pf. Außerdem haben Kaͤufer alle uͤbrigen, auf den Vorwerken ru⸗ henden Lasten und Abgaben, wohin namentlich die Praͤstationen an
88 8 8 vI1“ “
die Geistlichkeit gehoͤren, zu uͤbernehmen. Die naͤhern Bedingun⸗
LEE111.“
Laut Bekanntmachung der Koͤnigl. Regierung zu Marienwerder (vid. Marienwerder Amts⸗Blatt Nr. 5) soll das im Bezirk des Amts Stuhm belegene, an den Fiskus zuruͤckgefallene Erbpachts⸗ Vorwerk Neuhoff, mit einem Flaͤchen⸗Inhalt von uͤberhaupt 1140 Morgen 41 Muthen Preußisch. Maaßes, den darauf befindlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤuden, der Brau⸗ und Brennerei⸗
Gerechtigkeit, so wie der kleinen und mittlern Jagd, vom 1. Juni
V
1831 ab, oͤffentlich veraͤußert werden. Das Miaimum des Kaufgel⸗ des ist auf 7273 Thl. 18 sgr. 4 pf. berechnet, nebst einer jaͤhrlichen Grundsteuer von 120 Thl. und einem jaͤhrlichen Domainen⸗Zins von 280 Thl. Termin. lieit. steht auf den 20. April c., im Regie⸗ rungs⸗Geschaͤfts⸗Locale, vor dem Regierungs⸗Rathe Maraun, an, und hat der Meistbietende zur Sicherheit seines Gebots, eine Kau⸗ tion von 2000 Thl. im Licitations⸗Termine zu deponiren.
Wiesen an der Grenze von Petznick reservirt.
den 2⸗ bis 3⸗jäͤhrige Terminal⸗Zahlungen bewilliget. Bei der Veraͤußerung im Ganzen bleiben eirea 48 Morgen
1 115 Ruthen Huͤtung an der Grenze von Groß⸗Schlatickow, 56
Morgen Acker an der Grenze von Tornow, 31 Morgen 48 uth. Die Wald⸗Huͤtung in den Forst⸗Revieren Hagen und Buchholtz wird nicht mit ver⸗ ußert, sondern nur verzeitpachtet. Fuͤr die uͤbrigen Pertinenzien st bei einer Grundsteuer von 272 Thl. beim reinen Verkaufe das Minimum des Kaufgeldes auf 28376 Thl. 13 sgr. 4 pf., beim Ver⸗ aufe mit Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses von 700 Thl. auf
15776 Thl. 13 sgr. 4 pf. festgesetzt
gen koͤnnen in Jacobsdorff bei dem Amtmann Karbe, und hier in der Domainen⸗Registratur eingesehen werden.
Zur Lizitation dieser Vorwerke, haben wir einen Termin auf
den 14. Maͤrz 1831, Vormittags um 10 Uhr, hier in Frankfurt, im hiesigen Regierungs⸗Gebaͤude anberaumt, in welchem aber fuͤr den Fall, daß keine annehmbaren Gebote auf den Kauf abgegeben werden moͤchten, die Vorwerke auch zur Verpach⸗ tung auf 3 Jahre, von Trinitatis k. J. ab, unter den bisherigen kontraktlichen Bedingungen ausgeboten werden sollen, dergestalt daß das Minimum des Pacht⸗Zinses fuͤr Jacvbodorff einschließlich Vorheide 555 Thlo) Briesen 240 Thl. betraͤgt
und fuͤr Indem