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verlangte zuletzt eine allgemeine Amnestie fuͤr alle politi⸗ sche Vergehungen und Ansichten der Vergangenheit, als das sicherste und unfehlbarste Mittel, die Ruhe in der Vendée wiederherzustellen, und es ließen sich in der Ver⸗ sammlung einige Zeichen der Billigung dieses Vorschlages vernehmen; Herr Robinau aber bekaͤmpfte die Ansichten des Herrn von Lamartine und forderte vielmehr noch strengere Maß⸗ regeln, als bisher, von Seiten der Regierung gegen die Bevoͤl⸗ kerung des Westen. Die allgemeine Diskussion des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs wurde darauf beendigt, und man ging zur Eroͤrterung der ecchenen Artikel uͤber. Um 6 Uhr ward die Sitzung auf⸗ gehoben.
Heute wurden in der Deputirten⸗Kammer die Bera⸗ thungen uͤber die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes in Be⸗ ug auf die Gendarmerie fortgesetzt, nachdem zuvor der Oberst Patrhans uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Feststellung der buͤrgerlichen Lage der Offiziere der Land⸗ und Seemacht Bericht abgestattet hatte; die Kommission hatte einige Abaͤnderungen in diesem von der Regierung ausgegangenen Entwurfe vorge⸗ nommen und, wie der Berichterstatter versicherte, die Interessen des Koͤnigthums, des Schatzes und der Armee, die in dieser Angelegenheit mit einander kollidirten, so viel als moͤglich in Einklang zu bringen versucht. Der Bericht wurde zum Druck und zur Vertheilung unter die Bureaus verordnet
Thiers sprach sich aber sehr heftig dagegen aus, und der Art kel wurde endlich, mit Beseitigung des Roger'schen Antrags, 1n genommen. Beim Abgang der Post dauerten die Debatten üüber den dritten Artikel des Entwurfs noch fort. b Die Kommission, welche mit der Pruͤfung des von Herr Bavoux gemachten Antrages auf Wiederherstellung der Eheschen dung beauftragt ist, besteht aus den Herren Voysin de Gar⸗ tempe, Faure, v. Schonen, Bonnefont, Dufau, Daguillon⸗Pu⸗ jol, Isambert, André und Coulman.
Durch eine Koͤnigliche Verordnung vom 30sten v. M. js das Wahl⸗Kollegium von Orthez im Departement der Niedere Pyrenäaͤen auf den 4. Maͤrz zusammenberufen, um an die Stele des Herrn Lestapis, der seine Entlassung bei der Kammer 9 gereicht hat, einen andern Deputirten zu waͤhlen. Zu Nantes ist die Cholera ausgebrochen; binnen 48 Stun⸗ den starben 5 Kranke im Gefangenen-Hospitale daran; auch das Militair⸗Lazareth ist davon heimgesucht.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 105. 45. fin cour 105. 65. 3proc. pr. compt. 75. 20. fin cour. 75. 40. 5proc- Neap. pr. compt. 90. 70. fin cour. 90. 90. 5proc. Span. perp. 59 ½. Zproc. do. 37 ¼. 5proc. Belg. 97 ½¾. 5 proc. Roͤm. —.
Frankfurta. M., 7. Februar. Oesterr. 5proc. Metall. 97 97 . Aproc. 87 ½. 87. 2 ⅛proc. 52 ½. 52 ¾. 1proc. 22 ½. 22. Bank⸗Actien 1489. 1487. Part.⸗Obl. 157 ¾. 137 ½4 Loose zu
heute den 11ten Mittags 12 Uhr reservirt, nach welcher Zeit die nicht abgeholten Billets anderweitig verkauft werden. (Die G Nehegrusni⸗ und freien Entreen sind ohne Ausnahme nicht 8 ig.)· 8. Im Schauspielhause: Warum? Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Die Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Ab⸗ theilungen, von E. Raupach.
Köönigstaͤdtisches Theater. Dienstag, 11. Februar. Nach Sonnen⸗Untergang, Lustspiel 8 2 n tarr Hierauf: Graf Schelle, Posse in 3 Akten, von
.Angely.
Mittwoch, 12. Februar. Hinko, der Stadtschultheißen⸗Sohn von Nuͤrnberg, Schauspiel in 5 Akten, nebst einem Vorspiel: „Der juͤngere Sohn“, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.
Donnerstag, 13. Februar. (In Italiaͤnischer Sprache):
Zelmira, Oper in 2 Akten; Musik von Rossini.
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die Kammer die gerichtliche Belangung eines ihrer Mitglieder er⸗ laubt, durchaus kein Urtheil uͤber die Angemessenheit der Anklage in sich schließt, sondern daß damit nur gesagt seyn soll, daß kein politischer Grund vorhanden sey, sich dem regelmaͤßigen Gange der Justiz zu widersetzen. Die Kammer hebt in einem solchen Falle nur ein Hinderniß auf, weiter nichts. Ich lasse mich daher auch in keine Eroͤrterung uͤber die Stellen ein, welche man vor Gericht zu verfolgen beabsichtiget; denn sonst wuͤrde ich in den eben an⸗ gedeuteten Fehler verfallen, und Ihrem Beschlusse den Charak⸗
absetzung unserer militairischen Streitkraͤfte eintreten zu lassen, ohne die Sicherheit des Landes zu gefaͤhrden. Sie werden, m. H., unsere Ueberzeugung in dieser Hinsicht theilen, und wir sind im Voraus uͤberzeugt, in Ihrer Mitwirkung den Beistand zu finden, der uns zur Wahrnehmung so großer Interessen noth⸗ wendig ist. Wenn uͤbrigens keine neue Erszgnisse die Ordnung und Sicherheit des Landes bedrohen, so wird das Budget des Kriegs⸗Ministeriums, selbst nach Bewilligung jener außerordentli⸗
gs⸗Naächrichten Ausland. 8
siEsch
Paris, 4. Febr. Gestern hatten der General Darriule und der Seine⸗Praͤfekt Audienzen beim Koͤnige. Abends arbei⸗
Zeitun
Neueste Nachrichten.
Paris, 4. Febr. Gestern begab sich der Koͤnig mit der Koͤnigin, der Prinzessin Klementine und dem Marschall Gérard
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nach Neutlly. Bei den Debatten uͤber den Gesetz⸗Entwurf
Vermehrung der Gendarmerie in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer war es namentlich Herr von Lamar⸗ tine, der sich dem Vorschlage widersetzte und durch eine lange Kede zu Gunsten der westlichen Departements die Aufmerksam⸗ keit der Kammer in Anspruch nahm, aber von Seiten der Cen⸗ V tra mehrmals durch heftiges Murren unterbrochen wurde. Er
und die Debatten
in Betreff einer der Kammer vorliegenden
daruͤber bis zur Gesetz⸗Entwuͤrfe ausgesetzt. Die Debatten uͤber den 2ten Artikel des oben benannten Gesetz⸗ Entwurfs, worin ein Kredit von 964,876 Fr. fuͤr die Unterhal⸗ tung von 2 Schwadronen und 93 Brigaden Gendarmerie verlangt wird, waren sehr lebhaft; Herr Roger trug naͤmlich darauf an,“
Erledigung der jetzt 100 Fl. 212.
diesen Artikel an die Kommission fuͤr die Zuschuͤsse zu verweisen, und wurde darin von Herrn Karl Dupin unterstuͤtzt; Herr—
Poln. L. 63 ¾. 63 . Anl. 91 ¾. 5proc. Span. Rente 57 ½. 57 ⅛. 3proc. do. perp. 37 . 371.
Br. Holl. 5proc. Obl.
von 1832 93 12. 93 1. Preuß. Praͤm.
„Sch. 53 ½. 53 ½. 4proe
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Redacteur Cottel. ue iaeh tehn
Gedruckt bei A. W. Hayn.
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Bekanntmachungen.
Bekaunutmachung, etreffend den Verkauf des Koͤnigl. soge⸗ nannten Probstei⸗Vorwerkesbei Naumburg am Bober, im Saganer Kreise. „Da w in dem am 29. November v. J. zum Verkaufe des Koͤnigl. sogenannten Probstei⸗Vorwerkes bei Naum⸗ burg am Bober angestandenen Licitations⸗Termine ein annehmbares Kaufgebot nicht abgegeben worden ist, so wird ein anderweiter Bietungs⸗Termin auf den 18. Maͤrz d. J. hiermit anberaumt, welcher von dem dazu ernannten Kommissario in loco Naumburg am Bober von 9 Uhr Vormittass bis 6 Uhr Abends ab⸗ gehalten werden wird. Genanntes Vorwerk liegt im Saganer Kreise, vier Meilen von Crossen, drei Mei⸗ len von Gruͤnberg und drei Meilen von Sagan ent⸗ fernt. Es enthaͤlt: 3 Morgen 37 Ruth. Hofraum und Baustellen, 372 ⸗ 105 Acker, 65 7 123 2 67
Wiesen, Strauchholz auf den Wiesen, Rasenhuͤtung, Teiche und Gewaͤsser, Wege, Daͤmme, Unland ꝛc. zusammen 508 Morgen 109 Ruty. v1111““ Die Waldung besteht aus: v“ 156 Morgen 48 ¶Ruth. Lanbholrl, 2 16 ⸗ Nadelholl, . 76 ⸗ Weiddigwerder, 2 — ⸗»»Lehm⸗ und Sandgruben, Wegen ꝛc. zusammen aus
⸗ 83 27 139 2 115
wrmnenk
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374 Morgen 140 ◻ Ruth.
Zur Brauerei und Brennexei gehoͤren 24 QRuth. Hopfengarten. Die Vorwerks⸗Gebaͤude befinden sich im guten Bauzustande. Das auf dem Vorwerk vor⸗ handene lebende und todte Inventarium wird mit ver⸗ kauft. Sollte sich zu dem Vorwerke, der Waldung und der Propination im Ganzen kein Kauflustiger fin⸗ den, so werden diese Realitaͤten getrennt zum Ver⸗ kaufe gestellt. Sollte ein annehmbares Kaufgedot nicht zu erlangen sein, so wird das Vorwerk nebst der Braue⸗ rei und Brennerei, mit Ausschluß jedoch der Waldun auf 6 Jahre in Zeitpacht ausgeboten werden. Kauf⸗ und Pachtlustige werden zu dem vorstehend anberaum⸗ ten Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß Je⸗ der, welcher als Licitant auftreten will, sich zuvor bei
Allgemeiner Anzeiger fuͤr
Bekanntmachung.
Vor das Koͤnigl. Saͤchs. Justiz⸗Amt Hohnstein mit Lohmen sind nachbenannte, schon seit zwanzig und mehr Jahren verschollene Personen unter der Verwar⸗
Glaͤubigern oder dem hohen Staats⸗Fiskus werde zu⸗ gesprochen und ausgeantwortet, und sie der Rechts⸗ Wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden verlustig erklaͤrt werden, auch gleichzeitig even⸗
dereinsetzung in den vorigen Stand auf den 18. JIJuni 1834,
quidations⸗Termine, und auf den 23. Oetober 1834,
den Rathhaͤusern zu
worden.
am 4. September 1833. Facilides.
1782 in Cunnersdorf vei Pirna geborner Sohn des dafigen Einwohners und Maurers weil. Johann Gottfried Roschigs. Er wurde ebenfalls Mau⸗ rer, ging 1809 auf sein Handwerk in die Fremde, wurde aber noch in demselhen Jahre in Boͤhmen zu den Soldaten weggenommen, als Gemeinen bei der 8ten Fuͤselier⸗Hauprmann⸗Stracks Com⸗
Regiments Nr. 26 eingestellt und offi iellen Nach⸗ richten zufolge, als solcher am 31. August 1810 als unwissend verloren in Abgang gebracht. Sein ihm hier zustehendes Vermoͤgen betraͤgt ungefaͤht 590 Thlr.; 2
und 3) Johann Gottlieb und Carl Gott⸗ lob, Gebruͤder Schaffrath, Soͤhne des vor⸗ maligen Haͤuslers, weil. Siegfried Schaffrath in Saupsdorf und dessen Ehefrau, Anne Elisabeth, jetzt verw. Schaffrath. Der erstere zst am 21. Juln 1785 geboren, der letzrere am 3. Maͤrz 1793, beide wurden 1810 zum Koͤnigl. Saͤchs. Militair aus⸗ gehoben. Gottlieb Schaffrath wurde spaͤter am 21. Februar 1812 als Gemeiner zu der ersten Grenadier⸗Compagnie des Regiments Prinz Ma ximilian versetzt und ist am 10. Juli desselben
dem Kommissario uͤber sein Zahlungs⸗Vermoͤgen ge⸗ nuͤgend ausgewiesen und eine Caution von 1000 Thlr. in schlesischen Pfandbriefen oder Staats⸗Schuldscheinen mit Coupons deponirt haben muß. Fuͤr den Fall der
achtung genuͤgt eine Caution von 500 Thlr. in den⸗ elben Papieren. Die naͤheren Bedingungen fuͤr den Verkauf und die eventuelle Verzeitpachtung koͤnnen in unserer Finanz⸗Registratur und bei dem Verwalter des Vorwerks, Amtmann Qual, zu jeder schicklichen Zeit eingesehen werden. Auch ist der ꝛc. Qual angewiesen, den sich meldenden Kauf⸗ und Pachtlustigen die Guts⸗ Realitaͤten zur Besichtigung anzuzeigen, und ihnen alle gewuͤnschte Auskunft zu ertheilen.
Liegnitz, den 20. Januar 1834.
Koͤnigl. Regierung. 1 Abtheil. für die direkten Steuern, Domai⸗ nen und Forsten.
EDEI111114142*“ Alle und Jede, welche an den Buͤrgermeister Carl Gottlieb Friedrich Peltz in Lassan persoͤnliche Anspruͤche und Forderungen, er quocunque eapite, besondert aber auch alle, welche solche, ruͤcksichtlich seiner verschiede⸗ nen amtlichen Befassungen, namentlich und ganz vor⸗ zuͤglich aber, wegen beim Magistrate in Lassan nieder⸗ gelegter Depositen⸗Gelder, oder alle, welche sonst überall Beschwerde gegen denselben zu haben vermei⸗ nen, werden hierdurch aufgefordert, solche in termini⸗ de.n 3. oder 1. Mar d. J., vor dem Koͤnigl. Hofgerichte selbst, oder auch in den⸗ selben Terminen vor dem Commissario des Koͤuigl. Hofgerichts, Buͤrgermeister Fobe⸗ aus Guͤtzkow, — der an solchen beiden Tagen in Lassan gegenwaͤrtig sein wird, — anzubringen, auszufuͤhren und zu bescheinigen, im widrigen sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn solche Forderungen und Anspruͤche danaͤchst nicht wei⸗ ter zum Zwecke ihrer Befriedigung beachtet werden koͤnnen. Datum Greifswald, den 1. Februar 1834. Koͤnigl. Preuß. Hoftzericht von Pommern
Jahres auf dem Marsche desertirt. Gottlob zchaffrath stand als Gemeiner beim Regimente von Rechten. Ihr Vermoͤgen besteht in 47 Thlr. 16 gr. 3 pf.; Johann SGottfried Barthel, geboren am 15. Juni 1785 in Hohburkersdorf, ein Sohn des vorma⸗ ligen Haͤuslers und Schneiders daselbst, weil. Jo⸗ hann George Barthel und Annen Marien, ge⸗ bornen Muͤller aus Wallrode. Er erlernte das Muͤller⸗Handwerk und ging auf seiner Wander⸗ schaft unter das Braunschweig⸗DOelsische Frei⸗ Corps. Sein hiesiges Vermoͤgen macht 16 Thlr. 22 gr. 5 pf. aus; G 5) Johann Christoph Hanke, ein am 10. Aprit 1789 geborner Sohn weil. Johann George Hankes, gewesenen Bauers in Doberzeit, und dessen zwei⸗ ten Ehefrau Eva Rosina, geb. Metzner. Er wurde 1807 als Gemeiner beim 1. Bataillon 2te Com⸗ pagnie des Linien⸗Infanterie⸗Regiments Prinz Anton, einrangirt. Sein hiesiges Vermoͤgen be⸗ traͤgt 164 Thlr. 17 gr. 8 pf. Johann Sottfried Hantzsch, ein am 12. Mai 1789 in Hohburkersdorf geborner Sohn weil. Johann Gottfried Hantzsch's, Haͤuslers daselbst und dessen Ehefrau, Anne Sabine geb. Boͤhme aus Ehrenberg. Er begab sich 1809 als Weber⸗ Geselle auf die Wanderschaft. Sein zuruͤckge⸗ lassenes Vermoͤgen besteht in 41 Thlr. 22 ar. 10 pf. Johann Gottfried Richter, geb. 1792 in Uttewalde, ein Sohn des damaligen Bauers und jetzigen Auszuͤglers gleiches Namens daselbst und dessen Ehefrau, Eva Elisabeth geb. Jaͤhnichen aus Dorf Wehlen. Er wurde 1811 zum Saͤchs. Militair ausgehoben und machte den Feldzug nach Rußland mit. Sein hiesiges Vermoͤgen er⸗ reicht gerade die Summe von 100 Thlr. e; Gottlieb Petzold, ein Sohn weil. ohann Gottlieb Petzold’s, Haͤuslers und nachma⸗ ligen Auszuͤglers zu Dorf Wehlen. Er hat als Gemeiner im Infanterie⸗Regimente von Rechten dem Russischen Feldzuge ebenfalls beigewohnt.
nung, daß sonst mit ihrer Todes⸗Erklaͤrung werde ver⸗ fahren, ihr Vermoͤgen nach Befinden ihren Erben,
tuell deren Erben und Glaͤubiger bei Verlust ihre-1. Anspruͤche und der vielleicht ebenfalls einem oder dem andern etwa zustehenden Rechts⸗Wohlthat der Wie -
zum Erscheinen und resp. zum Legitimations⸗ und Li⸗
zur Anhzͤrung eines fuͤr den Fall ihres Außenbleibene fuͤr bekannt gemacht anzunehmenden Urtels mittelst an oͤnigsberg, Prag, Altenburg, Dresden, Leipzig und Meißen, auch an hiesiger Amts stelle authaͤngenden Edietal⸗Citationen vorgeladen
Königl. Saͤchs. Justiz⸗Amt Hohnstein mit Lohmen,
1) Friedrich Gottlob ö 13. April—
pagnie des K. K. Graf Kollowrath Infanrerie⸗
Carl Gottlieb Roͤllich, ein am 20. Sept. 1793 geborner Sohn des weil. Johann Gottfried Roͤllichs Hausbesitzers zu Ehrenberg und dessen Ehefrau, Anne Dorothee geb. Pusch aus Heese⸗ lliicht. Er wurde waͤhrend des Waffenstillstandes im Jahre 1813 als Gemeiner beim Infanterie⸗ Regmente Prinz Anton eingestellt, und ist mit seinem Eintritte sofort verschollen. Sein hiesi⸗ ges Vermoͤgen besteht in 6 Thlr. 0) Jobann Gottlieb Kittel, ein am 9 Inli 1787 in Hinterhermsdorf geborner Sohn des dasi⸗ gen Haͤuslers weil. Johann Gottfried Kittel und seiner Ehefrau Johanne, gebornen Kunze. Er hat siich noch vor dem Jahre 1808 als Weber auf
die Wanderschaft begeben. Sein hiesiges Ver⸗ moͤgen macht 35 Thlr. aus. Gottlob Friedrich August Edelmann, ei⸗ am 6. Januar 1782 in der Stadt Schandau geborner Sohn weil. Herrn Gottlob Martin Edelmanns, gewesenen Generalaccis⸗Inspectors, Elbdzollrich⸗ ters, Advocat und Stadtschreibers daselbst und
seiner Chefrau Concordia Erdmuthe, geb Wol fermann. Er ging zuletzt im Monate Juli 1813
von seinem Geburtsorte aus als Seifensieder⸗ Geselle auf die Wanderschaft. Sein hiesiges Ver⸗ mopoͤoen betraͤgt 662 Thlr. 4 gr. 6 pf.
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Die Einloͤfung der bis Weihnachten 1833 faͤlltgen Ostpreuß. Pfandbriefs⸗Zins⸗Eoupons geschiehr vom 20. Februar bis 5 Mäaͤrz, Vermittags von 9—12, in der neuen Schoͤnhauser Straße Nr. 9.
Berlin, den 8. Februar 1834. Köoͤnigl. Ospreuß. General⸗
Agentur. F. W. Behrendt.
Landschafts⸗
Literarische Anzeigen. Allgemeine Encyklopädie der Wissen- e Fon Ereqch und Gruber. Ze ist wieder von jeder der drei Sectionen, in de- nen dieses Werk erscheint, ein Theil fertig geworden (Theil 24 der ersten, Theil 10 der zweiten, Theil 4 der dritten Section) und an alle Buchhandlungen und Subscribenten versandt. Den frühern Abbonnen- ten, denen eice Reihe von Bänden fehlt, und Denje- nigen, die als Abonnenten auf das geonze Werk neu eintreten wollen, werden die billigsten Bedingungen gestellt. Dieses grosse Nationalwerk schreitet 0 schnell vor, als es die Sorge für die Gediegenheit des Inhalts ge- stattet, jährlich werden vier bis fünf Theile geliefert und ein Prospectus, der in allen Buchhandlungen gratis zu erhalten ist, giebt ausführliche Nachricht von der innern Eionrichtung desselben Leipzig, im Januar 1834. F. A. Brockhaus
Ludwig Oehmigke,
Burgstrassc No. 8.
—ö—
In Derlin, bei
Bri J. A. List in Berlin, Burgstraße Nr. 9, ist so sgn erschienen und durch alle Buchhandlungen zu be⸗ ziehen:
Mythologische Gallerie nach Zeichnungen namhafter Kuͤnstler in Kupfer ge⸗ stochen von Franz Stoͤber (in Wien).
Text in deutscher, franzoͤsischer und eaglischer Sprache redizirt von Dr. J. M. Joßt.
Heft 3 (Dezember 1833) und Heft 4 (Januar 1834). Jedes Heft mit 4 Kupf. in 410, und Text in 3 Spro⸗ chen, elegant brochirt, Preis: ½ Thlr oder 15 sgr. Es gereicht dem Verleger zur desondern Freude, daß er, unterstuͤtzt von der uͤberaus regen Theilnahme des gebildeten Publikums des In⸗ Fg Anslandes, diesem Werke durch einen ausfuͤhtlichen Text ein all⸗ gemeineres Interesse hat verschaffen koͤnnen. — Es ist naͤmlich jedem Hefte, statt der im Prospeectus verspro⸗ chenen 2 Blatt, ein voller Bogen Text hinzuge⸗ fuͤgt, ohne daß deshalb der ohnehin beispiel⸗ los wohlfeile Preis erhoͤhet worden waͤre. Das 3. und 4. Heft behandelt die anziehenden My⸗
Preußischen Staaten.
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“ 11“ 8 11“*“ „ “ 6 .
Huͤllmann (Karl Dietrich), Staats⸗Verfaßung der Israeliten. gr. 8vo. 14 ¾ Bogen auf gutem Druckpapier. 1 Thlr.
Leipzig, im Januar 1834.
F. A. Brockhaus.
An alle Freunde von schoͤngeistigen 89 Schriften. Die saͤmmrlichen
Schriften von A. von Tromlitz von 36 Baͤnden in einer wohlfenlen und sehr schoͤnen Taschen⸗Ausgabe haben so allgemeinen Becifall gefan⸗ den, daß wir uns entschlossen haben, noch eine zweue Sammlung, ebenfalls von 36 Banden zu veranfalten.
Die erste Lieferung von 9 Baͤnden ist so eben er⸗ schienen und kostet wie fröher auch nur 3 ½ Thlr., weo⸗ fuͤr solche in allen namhaften Buchhandtungen (in Berlin, Posen, Bromberg und Gnesen m den Buch⸗ handlungen von E. S. Mittler) zu bekommen ist.
Von der ersten Sammlung von 36 Banden find noch vollstaͤndige Exemt lare fuͤr 14 Thlr. bis zur näch⸗ sten Ostermesse zu haben. Der spaͤtere Ladenpreis he⸗
Alrnoldische Yuchhandlung Dresden und Leipzig.
In der Arnoldischen Luch-, Kunst⸗ und Wrsika⸗ lienhandlung ist erschienen und durch alle Mußtkaben⸗ handlungen fuͤr 6 ¾ Thlr. zu bekommen:
Das Schloß Candra,
heroisch⸗romentüsche Oper in 3 Außuͤgen, von E. Gehe, in Musik gesetzt und fuͤr das Clavier eingerichtet FöEEE1“ Die Stuͤcke einzeln von 5 s.r. dis zu 1 Thlr.
An Freunde der engliechen Literatur. Alufforderung zur Subacription auf:
Robert Burns Works complete in one Volume Royal Octavo.
E. L. Bulwers complete Works
a handsome Edition in 12mo. each Volume containing “ 2 novel complete.
Leipsick, 1834, Frederik Fleischer. Indem hier dem deutschen Publicum die Werke zweier der bedeutendsten Schriftsteller des Britischen Reiches dargeboten werden, bedarf es kaum einer wei- tern Empfehluns. Indessen erlauben wir uns doch, in Betresf Burn's, auch auf das Urtheil Görbe’s im 468ten Bande seiner Werke hinzuweisen, wo er am Schlusse des Autzatzes sagt: „Auch wir rechnen den belobten Robert Burns zu den ersten Dich- tergeiatern, welche das vergangene Jahrhundert her- vorgebracht hat.“ Die Ausgaben werden durch sach kundige Gelehrte zusammengestellt und geleitet wer- den, schönes Papier und Drock, sie besonders aus- zeichnen. Der Subscriptions-Preis von Burns Works wird etwas über 2 Thaler sein, der von Bulwern Work“ 2 Thaler für jede Lieferung von zwei Bänden Beide werden in der Mitte des Jahres 1834, wean nicht noch cher, erscheinen. Vorausbezahlung wird nicht gefordert, wohl aber geneigte Unterzeichnung, um den billigern Preis zu erlangen. Man kann in allen Buchbandlungen subscribiren, und daselbst aus- führlichere Anzcigen erhalten. In Berlin nimmt W. Logier, Friedrichesstrasse No. 1641, Bestellungen an.
Tombleson'’s Rheinusfer. Auf die 1te Serie dieses ao0 beifällig aufgenommenen Werks nehme ich fortwährend Subscription an. Mo- natlich erscheint ein Heft, 3 Stahlstiche enthaltend à 6 sgr. Hest 3 ist am 1. Febr. ausgegeben worden. Da durch diese Serie die erste ergänzt wird, so ist sie den Besitzern jener besonders zu empfehlen. Den neuen Subscribenten vervollständige ich auch auf Ver- langen die lete Serie.
9 öö. A. Acher, Linden No. 20.
——
In der Enslinschen Buchhandlung (Ferd. Muͤl⸗
then: Europa, Leda, Ganymedes, Giganten, Aloiden, Lykaon, Tantalus, Prometheus, Pandora, Deukalion und Pyrrha. Jedes Hest ist auch einzeln zu erhalten.
e SeTeeeeltzahe “ So eben ist bei mir erschienen und durch alle Buch⸗ handlungen des In⸗ und Auslandes zu beziehen, in
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v. Moͤller, Pmeses.
Gein Vermoͤsen betraͤgt 38 Thlr. 13 gr. 6 pf.
ler), Breite Straße Nr. 23, ist so eben erschienen:
Hee „Tabellen fuͤr praktische Aerzte. 5 sgr.
In beiden hiesigen medieinischen Zeitungen sind
diese Tabellen ruͤhmlichst erwaͤhnt worden, welches
Buͤrgschaft fuͤr die Zweckmaͤßigkeit ihrer Einrichtung ist.
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Berlin bei F. Duͤmmler, Linden Nr. 19, vorraͤthig:
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Kote beizufuͤgen.
irgend einen Ersatz dafuͤr zu entlassen.
teten Se. Majestaͤt mit den Ministern des Handels, des oͤf⸗ fintlichen Unterrichtes, des Innern, des Krieges, der Justiz und der Finanzen. 8 der 1 8. gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer legte (wie bereits erwaͤhnt) der Kriegs⸗Minister einen Ge⸗ setz⸗Entwurf uͤber die außerordentlichen Beduͤrfnisse seines De⸗ partements fuͤr das Jahr 1834 vor. Er motivirte denselben in nachstehender Weise: Hv “ „uUm Sie, m. H., von der Nothwendigkeit des vorliegenden Gesetz Entwurfes zu überzeugen, sey es mir erlaubt, Ihre Autmerk⸗ samkeit auf den Zustand unserer militairischen Streitkraͤfte in jener zeit zuruͤckzufuͤhren, wo wir zum erstenmale aufgefordert wurden, hie Grundlagen zu dem Budget des Kriegs⸗Ministeriums zu ent⸗ werfen. Da die Kammern den Wunsch ausgesprochen hatten, daß im Jahre 1834 die allgemeinen Ausgaben des Staates mit seinen ge⸗ Einnahmen in Gleichgewicht gesteht wuͤrden, so mußte man vor allen Oingen, so viel es nur irgend mit der Sicherheit des kandes vereindar war, die Staͤrke der Armee vermindern. Nach imer irengen Pruͤfung, und in der Ueberzeugung, daß die Legisla⸗ ꝛur sich nicht weigern wuͤrde, durch Genehmigung einer starken Reserve die numerische Verminderung der akriven Armee einigerma⸗ ßen zu ersetzen, erklärte ich, daß es moͤglich sey, sie auf 310,452 Rann, und 96,765 Pferde zu reduciren. Im Vergleich zu dem Ef sektiv⸗Bestand des Jahres 1933 war dies eine Verminderung von 100,473 Mann, und 37,315 Pferden. Da aber der finanzielle Zu⸗ süand noch groͤßere Oofer verlangte, so wurde die aktive Armee noch um 24,402 Mann verringert, und stellte sich mithin der Effektiv Bestand derselben auf 286,050 Mann. In dieser Hinsicht m. H., werden Sie sich erinnern, daß ich mich als Kriegs⸗Mininer fuͤr verpflichtet hielt, meinem Budget fuͤr 1834 eine Praͤliminar⸗ Ich ertlaͤrte darin foͤrmlich, daß, wenn die derch den Zustand der westlichen und suͤdlichen Provinzen nothwendig gewordenen Vorsichts⸗Maßregeln noch im Jahre 1834 fortdauern sollten, man gezwungen seyn wuͤrde, jene 24,402 Mann unter den Fahnen zu behalten. Ich fuͤgte sogar noch hinzu, daß, wenn aus⸗ waͤrtige Ereignisse hinzutreten sollten, man außerdem einen Theil der einstweilen entlassenen Leute wuͤrde wiedereinberufen muͤssen. Unter der dreifachen Bedingung also, daß die Reserve organisirt werden, daß der Zustand der suͤdlichen und westlichen Provinzen die Putbebung der außerordentlichen Garnisonen erlauben, und daß kein
auswartiges Ereigniß Voersichts⸗Maßregeln erheischen wuͤrde, wil⸗
ggte ich in iene bedeutende Reductron der Armee. — Da indeß die ession zu Ende ging, ohne daß Ihnen ein Gesetz uͤber die Organi⸗ sation der Reserve vorgelegt werden konnte, so haͤtte ich mich ge⸗ nothigt gesehen, die 65 vierten Bataillone der Linien⸗Infanterie ohne Eine solche Maßregel bürde damals verderblich, unpolitisch gewesen seyn, und ich ahm daher keinen Anstand, dem Koͤnige in seinem Conseil die Beibehaltnng der 65 Bataillone mit einem Effektiv⸗Bestand von 19,175 Mann, als erste Grundlage zu einer Reserve, vorzuschlagen. Diese Maßregel wurde durch die Verordnung vom 5. Jult 1833 ge⸗ nehmigt. Ich konnte hierauf die von Ihnen beliebten Reductionen beginnen, und um sie ins Leben treten zu lassen, wurden folgende Bestimmungen angenommen: 1) Einstellung aller Ausgaben in Be⸗ zug auf die Befestigung von Paris (Sensation); 2) Einstellung der Pferde⸗Ankaͤufe; 3) vorzeitige Entlassung der Klasse von 1825; und 4) Erthrilung unbestimmter Urlaube ohne Sold. Mit diesen ver⸗ schiedenen Maßregeln war man auf allen Punkten in der Ausfuͤh⸗ ung begriffen, und die Zahl der in ihre Heimath entlassenen alten Soldaten war schon auf 28,000 gestiegen, als die Ereignisse in der Pyrenaͤischen Halbinsel, die Verwickelung der Orienta⸗ lischen Angelegenheiten, und die Nothwendigkeit, uͤberall ge⸗ ruͤstet zu seyn, uns zwangen, jene Ersparungs⸗Plaͤne zu modificiren. Das Conseil Sr. Majestaͤt war einstimmig der Mei⸗ nung, daß die Vorsicht es gebieterisch erheische, ohne den gering⸗ sten Verzug ein Observations⸗Corps an den Pyrenäen aufzustellen, und, zum Theil wenigstens, die Luͤcken wieder auszufuͤllen, welche durch die Entlassung der Klasse von 1825, und durch die Ertheilung unbestimmter Urlaube in den Reihen der Armee entstanden waren Demzufolge wurden sogleich zwei Divisionen und ein Reserve⸗Corps organisirt; andererseits berief die Koͤnigl. Verordnung vom 6 Okto⸗ ber 1833 35,000 Mann der Klasse von 1832 unter die Fahnen. Diese Maßregeln wurden durch die Ereignisse, deren Folgen Nie⸗ mand voraussehen konnte, hinreichend gerechtfertigt. Außerdem lie⸗ ferten neue Aufregungen einzelne, aber immer haͤufigere Verbre⸗ chen, nur zu deutlich den Beweis, daß die Anhaͤnger der entthron⸗ ten Dynastie ihre strafbaren Plaͤne noch nicht gaͤnzlich aufgegeben hatten. Man konnte unmoͤglich daran denken, die außerordentlichen Garnisonen in den suͤdlichen und westlichen Provinzen, auch nur theilweise, zuruͤckzuziehen. So blieben also die drei von Ihnen selbst, im Schoße Ihrer Kommissionen, festgestellten Bedingungen saͤmmt⸗ sich unerfuͤllt, und man mußte mithin nothwendig, wenigstens fuͤr die eisten Monate des Jahres 1834, ein anderes Verhaͤltniß in der Staͤrke der Armee eintreten lassen.“
Hier ging der Minister auf die Details der außerordentli⸗ chen, in dem fuͤr 1834 votirten Budget nicht enthaltenen Aus⸗ gaben ein, und faßte sie in folgender Weise zusammen: Fuͤr den vergroͤßerten Effektiv⸗Bestand 24,970,000 Fr.; fuͤr die außeror⸗ dentlichen Garnisonen in den suͤdlichen und westlichen Provinzen 1,168,000 Fr.; fuͤr die Besetzung von Ankona 139,000 Fr.; fuͤr das Observations⸗Corps an den Pyrenaͤen 834,000 Fr., zusam⸗ men also 27,110,000 Fr. Wenn zu dieser Summe der beson⸗ dere Kredit hinzugefuͤgt werde, den man fuͤr die Gendarmerie verlange, und der sich auf 2,410,000 Fr. belaͤuft, so betruͤgen die außerordentlichen Kredite fuͤr 1834 im Ganzen 29,521,000 Fr. Anhaltende Bewegung.) „Sie kennen jetzt, m. H.,“ so schloß der Minister, „die Ursachen der außerordentlichen Vermehrung s fuͤr das laufende Jahr bewilligten Budgets, und die ge⸗ bieterischen Ruͤcksichten, welche uns bewogen haben, den von
Zhnen votirten Effektiv⸗Bestand der Armee zu uͤberschreiten. Ich
wiederhole es, daß das Conseil uͤber die seit der letzten Session ge⸗ laßten Beschluͤsse in Betreff der Armee einstimmig war; und daß vir, trotz des Wunsches, der uns Alle beseelte, die oͤffentlichen Lasten g vermindern, es nicht fuͤr moͤglich hielten, eine groͤßere Her⸗
chen Kredite, noch immer gegen das von 1833 eine Ersparniß von 61,763,000 Fr. ergeben. Wir befinden uns also unstreitig ganz ent⸗ schieden auf dem Wege der Ersparniß, und das Budget fuͤr 1835 wird in dieser Beziehung die im Jahre 1834 erlangten Resul⸗ tate nur bestaͤtigen.“ — Nach dem Marschall Soult bestieg der Marine⸗Minister die Rednerbuͤhne und aͤußerte sich folgen⸗ dermaßen: „M. H., der Koͤnig hat uns besohlen, Ihnen einen Gesetz-Entwurf vorzulegen, der zum Zweck hat, dem See⸗De⸗ partement auf das Budget fuͤr 1834 einen außerordentlichen Kre⸗ dit von 2,100,000 Fr. zu bewilligen, um unsere aktiven Streit⸗ kraͤfte im Mittellaͤndischen Meere auf dem fuͤr 1833 festgesetzten Fuße zu erhalten. Der fuͤr das verflossene Jahr votirte Effektiv⸗ Bestand belief sich auf 16,539 Mann, die auf 122 Fahrzeugen eingeschifft waren, und von dieser Total Summe bildeten 12,744 Mann den gewoͤhnlichen Dienst. Die Regierung hatte in dem Budget fuͤr 1834 den Effektiv⸗Bestand fuͤr den ge⸗ woͤhnlichen Dienst ebenfalls wieder auf 12,744 Mann festgesetzt, und diese Forderung wurde im Juni vorigen Jahres bewilligt, mit dem Vorbehalte, spaͤterhin naͤher zu pruͤfen, ob die Politik im Allgemeinen oder vas Interesse unserer Handels⸗Schifffahrt eine Mehr⸗Bewilligung nothwendig machen wuͤrde. Die Re⸗ gierung haͤlt es demnach jetzt fuͤr unumgaͤnglich noͤthig, unsere Streitkraͤfte im Mittellaͤndischen Meere auf demselben Fuße wie im verfiossenen Jahre zu erhalten, und dieses Beduͤrfniß laͤßt sich nur durch die Vermehrung des schon votirten Effektiv⸗Be⸗ standes befriedigen. Derselbe muß um 2738 Mann erhoͤht werden, um 6 oder 8 Schiffe zu bemannen; dazu ist eine Ausgabe von 2,100,000 Franken erforderlich. Durch diesen außerordentlichen Kredit steigt die Total⸗-Summe des Budgets des See⸗Ministeriums fuͤr 1834 auf 64,774,903 Fr., welches gegen die Bewilligungen fuͤr 1833 eine Verminderung von 1,413,615 Fr. ergiebt.“ — Auf den Antrag des Herrn Karl Dupin wurden die beiden eben erwaähnten Gesetz⸗Entwuͤrfe einer und derselben Kommission zur Pruͤfung zugewiesen. — Nachdem Herr Thiers das (bereits erwaͤhnte) neue Zoll⸗Gesetz und Herr Humann das Gesetz uͤber die Patente vorgelegt hatte, erstattete Herr Pataille im Nambelder Kommission Bericht uͤber die verlangte Ermaͤchtigung zur gerichtlichen Verfol⸗ gung des Hrn. Cabet. Er aͤäußerte sich etwa in nachstehender Weise: „Die Regierang hat in der Sitzung vom 24. Januar, dem Art. 44 der Charte zufolge, bei Ihnen die Erlaubniß nachgesucht, ein Mitglied dieser Kammer, Herrn Cabet, vor Gericht ziehen zu duͤr⸗ fen. Die Forderung stuͤtzt sich auf zwei in einer Zeitschrift publi⸗ cirte, und von Heern Cabet unterzeichnete Artikel. Sie haben die inkriminirten Stellen gedruckt vor sich, und es ist daher uͤber⸗ fluͤssig, dieselben zu wiederholen; nur muß ich hier zur Ergaͤnzung der Darstellung der Thatsachen bemerken, daß Ihre Kommission, in Gemaͤßheit eines vorgaͤngigen Beispviels, dem Herrn Cabet freige stellt hatte, ihr muͤndlich oder schriftlich seine Bemerkungen mitzu⸗ theilen. Das Schreiben, welches der Praͤsident der Kommission zu diesem Zwecke an Herrn Cabet richtete, sprach sich sehr deutlich da⸗ hin aus, daß dies eine bloße ihm erffnete Befußniß sey, von der er ganz nach Gefallen Gebrauch machen koͤnne oder nicht. Herr Cabet hat sich in Person vor Ihre Kommission gestellt, aber sich auf die Erklaͤrung beschraͤnkt, daß er keine Bemerkung zu machen habe, und daß er sich vertheidigen wuͤrde, wenn man ihn anklagte. Unter diesen Umstaͤnden, m. H., hat die Kommission, der der peinliche Auftrag geworden ist, den Vorschlag der Regierung zu pruͤfen, es fuͤr ihre vorzuͤglichste Pflicht gehalten, deutlich und be⸗ stimmt den wahren Geist des Art. 44 dee Charte, das Wesen des Schutzes, den derselbe den Mitgliedern der Kammer gewaͤhrt, und die Beschaffenheit des von Ihnen zu fassenden Entschlusses festzustel⸗ len. Der Art. 44 der Charte lautet woͤrtlich also: „„Kein Mitglied der Kammer darf waͤhrend der Dauer der Session in Kriminal⸗Sa⸗ chen, ausgenommen bei Ertappung auf frischer That, weder vor Ge⸗ richt gestellt noch verhastet werden, wenn dazu nicht zuvor von der Kammer die Erlaubniß ertheilt worden ist.““ Ihrer Kommission ist es klar erschienen, daß die Charte durch diesen Artikel nicht im persoͤnlichen Interesse der Deputirten etwas schaffen wollte, was man ein Privilegium in der aristokratischen Bedeutung des Wortes nennen koͤnnte. Der Gedanke des Gesetzgebers ist erhabener und weiser gewesen. Er hat zuvorderst eingesehen, daß die Kammer als eine der großen Gewalten im Staagte nur von sich selbst releviren kann, und hat dann vorbeugen muͤssen, daß sich nicht hinter per⸗ söͤnliche Verfolgungen, welche man anscheinend gegen einzelne Mit⸗ glieder richtete, der strafbare Plan, die Freiheit der ganzen Ver⸗ sammlung anzutasten, verbergen könnte. Dieser Gefahr wird durch den 44sten Artikel vorgebeugt, der Sie selbst zum Waͤchter Ihrer eigenen Unabhaͤngigkeit macht, und Sie mit einem Vorrechte be⸗ kleidet, mit Huͤlfe dessen Sie derselven in der Person jedes Ih⸗ rer Mitglieder Achtung verschaffen koͤnnen. Diese Grundsaͤtze, m. H., sind nicht neu; sie sind Ihnen schon fast in denselben Aus⸗ druͤcken bei einer aͤhnlichen Veranlassung dargelegt worden, und Sie haben denselben einmuͤthig beigestimmt. Es muß daher jede Frage uͤber die Anwendung des Artikels 44 der Charte in folgende Worte zusammengefaßt werden: Wird die Unabhaͤngigkeit der Kammer durch den ihr gemachten Vorschlag gefaͤhrdet oder be⸗ droht? Den Ausspruch muß jedes Mitglied der Kammer nach sei⸗ nem Gewissen thun. Um ein solches politisches Urtheil zu faͤllen, kann allerdings die Kammer auch nicht unterlassen, sich mit den Thatsachen zu beschaͤftigen, die der Wuͤrdigung der Richter anheim fallen, welche sonst uͤber die Versetzung in den Anklage⸗Zustand zu entscheiden haben. Aber obgleich die beiden Fragen einige verwandte Elemente haben, so bleiben sie doch genau gesondert, und Ihre Kommission glaubt, daß es ein großer Fehler seyn wuͤrde, diesel⸗ ben mit einander zu vermengen. In der That, meine Herren, er⸗ klaͤren die Justiz⸗Beamten, die eine Versetzung in den Anklage⸗ Zustand verfuͤgen, schon hierdurch, daß die Anklagen, aus dem richterlichen Gesichtspunkte betrachtet, bedeutend genug sind, um eine Verurtheilung wahrscheinlich zu machen, wodurch sich der Angeklagte unter einer Art von Vorurtheil befindet, indem er vor seinen definitiven Richtern erscheint. Ihre Kommission stellt aber im Gegentheil als Grundsatz auf, daß der Beschluß, durch welchen
ter einer richterlichen Entscheidung geben. Als Organ Ihre Kommission glaube ich im Gegentheil bewiesen zu haben, daß die Praͤrogative der Kammer sich nur auf ein rein politisches Interesse bezieht, und daß es bloß darauf ankommt, zu untersuchen, ob durch die Ertheilung der von uns geforderten Erlaubniß die Unabhaͤngig keit der Kammer in Gefahr gesetzt wird. Ihre Kommission nimmt keinen Anstand, zu erklaͤren, daß eine solche Besorgniß ihr in diesem Falle kindisch erscheinen wuͤrde; die Kammer wird in dem vollen Besitze ihrer Unabhaͤngigkeit und Freiheit bleiben, jene gerichtliche Belangung moͤge nun stattfinden oder nicht. Es ist daher kein Grund vorhanden, den Lauf des Gesetzes zu hemmen. Aus diesen Ruͤcksichten schlaͤgt Ihnen Ihre Kommission einstimmig vor, folgenden Beschluß anzunehmen: „„In Betracht des von dem Groß⸗ siegelbewahrer am 24. Jan. der Kammer gemachten Antrages und in Erwaͤgung des Art. 44 der Verfassungs⸗Urkunde, erlaubt die Kammer dem General⸗Prokurator bei dem Koͤnigl. Gerichtshofe zu Paris, den Herrn Cabet wegen der Vergehen gerichtlich zu belangen, die sich in Gemaͤßheit des Preß⸗Gesetzes, aus den beiden von ihm unterzeichneten, und in den Nummern des Populaire vom 12. und 19. Jan. enthaltenen Artikeln ergeben moͤchten.“ b Herr Cabet trug darauf an, die Berathung uͤber den eben abgestatteten Bericht gleich nach der Berathung uͤber das Ge⸗ setz wegen der oͤffentlichen Ausrufer zu eroͤffnen, welches ohne Weiteres genehmigt wurde. — An der Tagesordnung war hier⸗ auf die Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Vermehrung der Gendarmerie in den westlichen Provinzen. Herr Baude untersuchte den moralischen Zustand der westlichen Provinzen, und glaubte, daß das Gesetz nicht so dringend nothwendig sey, als man es gern erscheinen lassen moͤchte. Wenn man, sagte er, die Finanzen von 1831 befrage, so ergebe sich, daß die Steuern nirgends leichter, als in den westlichen Provinzen eingetrieben wuͤrden. Auch wuͤrde das Conscriptions⸗Gesetz in jenen Departements ohne Schwie⸗ rigkeit in Ausfuͤhrung gebracht, und in den amtlichen Nachwei⸗ sen uͤber die Kriminal-Verurtheilungen finde man, daß in den westlichen Departements verhaͤltnißmaͤßig zweimal weniger Ver⸗ brechen vorgefallen sind, als in den uͤbrigen Theilen Frank⸗ reichs. Der Redner erklaͤrte zuletzt, daß er sich deshalb doch dem Gesetz⸗Entwurfe nicht widersetzen wolle, nur verlange er, daß die Regierung sich vorher uͤber den wirklichen Zustand der Vendée ausspreche. — Alr harauf Herr von Lamartine das Wort verlangte, gaben sich in der Versammlung Zeichen einer gespann⸗ ten Erwartung kund, und es trat tiefe Stille ein, als der Red⸗ ner folgendermaßen begann: „Wir beklagen Alle mit dem ehrenwerthen Berichterstatter die Unordnungen, von denen die westlichen Departements noch heimge⸗ sucht werden; wir wuͤnschen Alle gleich aufrichtig, dieselben aufhoöͤ⸗ ren zu sehen. Jene Unordnungen koͤnnen allein den Feinden Frank⸗ reichs von Nutzen seyn, und deren giebt es hier nicht. Nur, m. H., schreibe ich nicht, wie der Berichterstaͤtter der Kommission die gegen⸗ waͤrtigen Unruhen und Leiden in der Vendée den geheimen Anrei⸗ zungen einer politischen Meinung zu, welche sich stets dagegen ver⸗ wahrt hat. Ohne irgend eine Partei anklagen zu wollen, koͤnnen wir sie mit mehr Recht den unvermeidlichen Folgen einer langen politischen Aufregung, dem Ungluͤck der Zeiten zuschrelben, woruͤber Alle seufzen, und wofuͤr Niemand allein verantwortlich ist. (Bewegung.) Ich kann daher den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf weder ganz billigen, noch in al⸗ len seinen einzelnen Theilen bekaͤmpfen. Ich erkenne mit der Kommission und mit Ihnen an, daß Maßregeln der Ordnung und der Pacifica⸗ tion nach buͤrgerlichen Unruhen nothwendig sind; ich raͤume beson⸗ ders ein, daß die Einmischung der National⸗Garde in den meisten Faͤllen der Art das Uebel nur noch schlimmer macht, weil die Na⸗ tional⸗Garde in jenen Gegenden nur eine politische Meinung repraͤ⸗ sentirt, so daß sie oft aus einer, die Sicherheit des Landes betref⸗ fende Frage eine rein persoͤnliche macht. Fremde und gleichsam neu⸗ trale Truppen werden daher gewiß dem Zwecke, den man im Aug hat, besser entsprechen. Aber es befindet sich in dem Gesetz⸗Ent wurfe ein Artikel, den Sie, meine Herren, gewiß nicht beibehalte werden; es ist dies der 3te Artikel, der den Unteroffizieren des zu errichtenden Gendarmerie⸗Corps die Befugnisse der dem Prokurator assistirenden Polizei⸗ Beamten verleiht. Diese Befugnisse sind denen gleich, welche einem Maire zustehen. Welch' eine Ge⸗ walt und welch' eine Verantwortlichkeit uͤbertraͤgt man dadurch einem einzigen Menschen, der allerdings rechtschafen und seinem Amte gewachsen seyn kann, dafuͤr aber keine andere Buͤrgschaft dar⸗ bietet, als den Saͤbel, den er traͤgt. Wenn es in der Vendée nur Raͤuber und Deserteurs gaͤbe, so wuͤrden wir gegen keine der gegen sie zu ergreifenden Maßregeln etwas einzuwenden haben. Wir miß billigen all' und jedes Verbrechen; und jene Verbrecher, welche sich vergebens mit den Farben einer Meinung oder einer Partei schmet 1 ken, gehoͤren in der That keiner Meinung und keiner Partei an; — sie schaͤnden sie alle. Aber, meine Herren, es giebt in der Vendée noch etwas anderes, als Raͤuber und Deserteurs; es giebt daselbst noch rauchende Truͤmmer dreier Buͤrgerkriege. Jeder bezeichne jen Buͤrgerkriege nach seiner individuellen Meinung; aber sie waren we der ohne Grund, noch ohne Entschuldigung, noch ohne Ruhm! (Leb- hafte Unterbrechung. Mehrere Stimmen: „Im Jahre 1793 vielleicht; aber jetzt sind es schaͤndliche Naͤubereien!“) Jene Buͤrgerkriege zerrisen den Schoß des Vaterlandes; aber sie lieferten unver gaͤngliche Seiten in den Annalen Franzoͤsischer Tapferkeit und Fran zoͤsischen Heldenmuthes!“ (Anhaltende Unterbrechung.) Ein Stimme: „Das Pluͤndern der Landkutschen und das Ermorden friedlicher Buͤrger bringt keinen Ruhm! Loben Sie doch auch die Brandstifter!“ — Herr von Lamartine fortfahrend: „Gegenwaͤr⸗ tig eristirt kein Buͤrgerkrieg mehr; die Waffen sind niedergelegt; die erbitterten Gemuͤther beruhigen sich, aber sie veruhigen sich langsam; ein Funke wuͤrde hinreichen, um sie aufs Neue anzufachen. Nein, nein!) Wollten Sie nun bet einem solchen Zustande der Dinge, in Gegenwart so entzuͤndlicher Stoffe, einem bloßen Unter⸗ offizier der Gendarmerie eine so ausgedehnte Gewalt ertheilen? Wollten Sie das Schicksal einer ganzen Einwohnerschaft, vielleicht Krieg oder Friede, einem Manne anvertrauen, dem Sie in gewoͤhnlichen Zeiten nich das Schicksal eines einzigen Angeklagten anvertrauen wuͤrden? Nein m. H., darein werden Sie nicht willigen; Sie werden eine so ge faͤhrliche Verantwortlichkeit zuruͤckweisen. Es giebht ein sicheres Mittel, die Vendée vollkommen zu beruhigen — es ist eine Amne⸗