1834 / 46 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

che Obligatisnen Ende Mai zu 93 ½ ½ vCt. Praͤmie Wechselhandel hat die Lebhaftigkeit nachgelassen; doch zeigen noch immer mehr Nehmer als Geber. Augsburg, Hamburg,

sa

llig zu placiren. Nachschrift. Heute waren die Oesterreichi⸗

chen und Hollaͤndischen Fonds, in Folg⸗ der hoͤheren Amsterdamer

1— . ielten sich fest in Preis; es ing aber wenig darin um; die letzten Course waren: 5proc. Met. 11; proc. Met. 87; Actien 1487; Integrale 49 ½; 5proc. Hollaͤndi⸗

Notirung, etwas beliebter. Spanische

35: 5proc. Spanische 57;½; Zproc. Spanische 372 13.

Schweiz. Bern, 6. Februar. In der Allgemeinen Zeirung liest man: „Bei seiner Ruͤckkunft nach Genf fand der Kutscher, welcher Sonntag (2ten d.) Abends Romarino und eine zwei Begleiter nach dem Savoyischen abgefuͤhrt hat, in sei⸗ em Wagen einige Paͤcke gedruckter wahrhaft toller Proclamationen, velche er auch dem Publikum nicht vorenthielt. Es sind uns

wei dieser Aktenstuͤcke mitgetheilt worden. Zuverlaͤssige, aus Genf

vier angekommene Briefe melden bereits das Ende des Unternehmens. Statt des gehofften Anhanges unter dem Volke, fanden unsere Aben⸗ eurer in Doͤrfern und Staͤdten nichts als Abneigung; die Haͤu⸗ er schlossen sich vor ihnen, die Einwohner flohen. Eine Abthei⸗

ig derselben hatte sich von St. Julien gegen Flanen zugezo⸗ gen, und stieß auf dem Wege auf ein kleines Detaschement Pie⸗ nontesischer Truppen. Das Gefecht war kurz. Die zusammen⸗ belaufene Bande leistete wenig Widerstand, verlor einige Gefan⸗ ene und ergriff in panischem Schrecken die Flucht. Romarino oll hierauf, was noch in St. Julien bei einander war, versam⸗ nelt, die Hoffnungslosigkeit des Unternehmens vorgestellt und en Ruͤckmarsch empfohlen haben. Bereits sind 300 Versprengte von dem kurzen Heldenzuge im traurigsten Zustande in Genf unter Geschrei, Toben und Wegwerfen der Waffen angekommen und haben diese Stadt, welche, wie wir gesehen, bereits beim Abmarsch in ihrem politischen Grundpfeiler erschuͤttert worden, in neuen Schrecken versetzt.“

Lausanne, 3. Febr. Die Unternehmung der Polnischen und Italienischen Fluͤchtlinge ist voͤllig gescheitert. Sonnabend Abends 10 Uhr, von Genf abmarschirend, theilten sich die Fluͤcht⸗ linge in zwei Kolonnen, die eine ruͤckte auf dem Wege von Chable vor, die andere zur Rechten von St. Julien. Die erste fand auf dem ganzen Wege wenig Theilnahme. Die Bevoͤlke⸗ rung der Doͤrfer, durch welche sie kam, erblickte in dieser Unter⸗ nehmung bloß ein Mittel, mit mehr Erfolg Contrebande zu machen; auch eilte sie Schaarenweise nach den Genfer Doͤr⸗ fern, um ansehnliche Vorraͤthe von allerlei Eßwaaren zu kau⸗ fen, deren Einfuhr in Savoyen schweren Zoͤllen unter⸗ liegt. Dieser Umstand, nebst der geringen Festigkeit, welche die Piemonteser und Italiener in der Polnischen Kolonne be⸗ wiesen, waͤre hinreichend gewesen, die Unbesonnenen auf ihr Vorhaben verzichten zu machen; aber General Romarino nahm es auf sich, der Sache den Ausschlag zu geben. Die Truppe stand in Schlacht⸗Ordnung, als General Romarino erschien, zum großen Erstaunen der Zuschauer vom Grafen Gustav v. Damas begleitet, in praͤchtiger Uniform; diese beide Herren verschwan⸗ den nach Kurzem, und bald darauf brachte ein untergeordneter Offi⸗ zier der Schaar den Befehl, sich zuruͤckzuziehen, indem die erwarteten Verstaͤrkungen nicht eintraͤfen. Das Wort „Verraͤtherei“ auf der Zunge, zerstreute sie sich; die Erfolglosigkeit ihrer Anstrengungen vor Augen, zogen sie sich auf Genfer⸗Gebiet zuruͤck, und lieferten ihre Waffen den Behoͤrden aus. Etwa 100 befinden sich in Genf, wo sie Aufnahme gefunden haben. Von der andern Ko⸗ lonne hat man keine zuverlaͤssige Nachrichten. 8

Spanien.

Die Madrider Zeitung enthaͤlt nachstehendes Dekret der Köoͤnigin vom 21. Jan. „Meine muͤtterliche Sorgfalt hat Mich kein Mittel verabsaͤumen lassen, das dazu beitragen konnte, die hartnaͤckigen Feinde des Thrones Meiner Tochter und des Gluͤckes der Monarchie eines Bessern zu belehren; da Ich aber nicht im Stande gewesen bin, sie zu veranlassen, ihre verbrecherischen Plaͤne aufzugeben, vorzuͤglich jene in den Baskischen Provinzen und in Navarra, so sehe Ich Mich in die traurige Nothwendigkeit ver⸗ setzt, strengere Maßregeln zu ergreifen, um den Uebeln ein Ende zu machen, die auf jenen Theilen des Landes lasten. Demnach be⸗ fehle Ich, dem Rathe des Minister⸗Conseils zufolge, daß alle In⸗ dividuen, die zu den verschiedenen Parteien gehoͤren (mit Aus⸗ nahme der Chefs und deren, welche Offiziers⸗Rang haben, die mit der aͤußersten Strenge der Gesetze bestraft werden sollen), wenn sie von den Truppen, den Behoͤrden oder den Landleuten gefan⸗ gen werden, gezwungen seyn sollen, 6 Jahr in der Armee zu dienen, naͤmlich die Unteroffiziere in den fortwaͤhrend zu Ceuta und Havanah stationirten Regimentern oder in dem Afrikani⸗ schen Corps und die Uebrigen in den Compagnien, welche die Garnisonen von Cuba, Portorico und den Philippinen bilden.“

Dem Constitutionnel ist von einem seiner Redacteure, der sich zu Madrid befindet, folgendes vom 29. Jan. datirte Schreiben zugegangen: „Die unvermeidliche und baldige Zu⸗ sammenberufung der Cortes beschaͤftigt jetzt hier alle Gemuͤther. Jeder sieht ein, daß die Revolution da ist. Noch ist sie zwar nicht drohend, aber sie kann es werden, wenn das Ministerium sich nicht beeilt, einen Theil der Hoffnungen, die man aus seiner Ernennung geschoͤpft hat, zu verwirklichen. Mit einem Wort, Spanien ist da angelangt, wo wir uns im Jahre 1789 befanden, denn es handelt sich darum, das Gebaͤude von Grund aus bis zum Giebel umzubauen. Die Versuche von 1812 und 1820 mißgluͤckten; die Spanier gestehen dies ein; aber sie sagen mit Recht, daß damals die Revolution deshalb nicht zu ihrem Ziel kommen konnte, weil sich ihr zu diesen beiden Zeitpunkten contreerevolutionnaire Bestrebungen entgegensetzten, die jetzt nicht mehr vorhanden sind. Und es ist wahr, die große Kata⸗ trophe von 1814 brachte die Ober⸗Gewalt wieder in Ferdinands Haͤnde, eben so wie die bewaffnete Intervention von 1823 das wonstitutionnelle System zu Gunsten der absoluten Gewalt ver⸗ nichtete. Jetzt ist nicht mehr zu fuͤrchten, daß Franzoͤsische Sol⸗ daten abgeschickt werden duͤrften, um die liberalen Ideen zu er⸗ sticken, auch nicht, daß die Köoͤnigin und ihre Minister diese Sache, die ihre einzige Stuͤtze ist, verlassen moͤchten, um in das Lager des Don Carlos uͤberzutreten. Doch die Lage ist noch immer bedenklich. Das Ministerium Martinez de la Rosa, so bellebt auch sein Chef bei der Nation ist, sieht schon eine Oppo⸗ sition sich bilden. Die traurige Hast, welche bei der Bildung dieses Ministeriums obwaltete, war Schuld daran, daß es nicht aus Maͤnnern von gleichen Grundsaͤtzen zusammengesetzt wurde. Die Dinge sind nur halb geschehen, da Herr Burgos im Mi⸗ nisterium geblieben ist; sein Bleiben im Conseil scheint das Re⸗ zultat einer geschickt geleiteten Intrigue, die man, fuͤrchte ich, bald zu bereuen Ursache haben wird. Sie wissen, daß es in Spanien bald uͤber, bald unter dem Ministerium immer eine Camarilla giebt; aber die jetzige ist vielleicht zum erstenmale, ganz aus rechtlich denkenden, der jungen Koͤnigin und der Re⸗

d.mm 1 1 Har Paris und Berlin sind am meisten gefragt. Diskonto⸗Papier ist zu 2 ½ à pCt.

Schweizer

180

gentin durchaus ergebenen Maͤnnern zusammengesetzt. Einige Granden von Spanien gehoͤren zu derselben; es sind dies erstens der Graf von Parsent, ein offener, loyaler und verstaͤndiger Mann, der in den kuͤnftigen Cortes wahrscheinlich eine bedeutende Rolle spielen wird; dann der Graf von Florida⸗Blanca, ein eben so ausgezeichneter Mann. Einige andere weniger allgemein be⸗ kannte Personen sehen ebenfalls die Regentin oft, welche viel Vertrauen in ihren Eifer und in ihre Faͤhigkeiten setzt. Auch die Gebruͤder Carrasco, reiche Kaufleute, deren einer Mitglied der neuen Finanz⸗Revisions⸗Kommission ist, besitzen das Ver⸗ trauen der Regentin, und verdienen es in jeder Beziehung. Waͤre es aber nicht besser, daß alle jene Personen eine foͤrm⸗ liche Anstellung erhielten, und daß die naͤchste Umgebung der Koͤnigin nur aus Leuten ohne politischen Einfluß bestaͤnde? Die Ungeduld des hiesigen Publikums umfaßt drei Haupt⸗ Punkte: die offizielle Versicherung der Zusammenberufung der Cortes, die Anerkennung der Donna Maria und irgend einen Finanz⸗Plan. Die oͤffentliche Meinung entschließt sich nur mit Muͤhe, diesen drei wichtigen Fragen die Zeit zur gehoͤrigen Ueber⸗ legung derselben zuzugestehen.“

Literarische Nachrichten.

Die bisher in Achen und Leipzig im Verlage von Jacob Anton Mayer erschienenen, von dem Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Neumann sragegegesgger „gemeinnuͤtzigen und unterhaltenden Rhei⸗ nischen Provinzial⸗Blaͤtter“, einen Namen, den sie mit Recht ver⸗ dienen, da sie sich, was ihren praktischen Nutzen betrifft, dreist den in den aͤlteren Provinzen der Preußischen Monarchie erscheinenden Monatsschriften dieser Art an die Seite stellen duͤrfen, sind mit dem 1. Januar d. JF. in den Verlag der J. P. Bachemschen Hof⸗ Buchhandlung zu Koͤln uͤbergegangen und die Redaction derselben hat der Professor und Ober⸗Bergrath Dr. Noͤggerath in Bonnuͤbernommen. Die Haupt⸗Tendenz der Zeitschrift soll, nach einer desfallsigen An⸗ kuͤndigung des neuen Verlegers, dieselbe wie bisher bleiben, naͤm⸗ lich den Bewohnern der Rhein⸗Provinz in einer ungekuͤnstelten, allgemein faßlichen Sprache alles dasjenige mitzutheilen, was fuͤr sie ein besonderes Interesse hat und ihnen nuͤtzlich und angenehm seyn kann. Mit Ausschluß der eigentlichen Religions⸗An⸗ Aegenbeiten, der Tages⸗Politik und der Verwaltungs⸗Gegen⸗ aͤnde soll alles in diesen Blaͤttern besprochen werden, was mit dem Leben des Volkes in mittelbarer oder unmitttelbarer Beruͤhrung steht und fur Foͤrderung des intellektuellen und materiellen Wohls der Rheinlaͤnder, zur Erweckung wahrer Vaterlandsliebe, zur Be⸗ freundung mit vaterlaͤndischen Einrichtungen, und vor Allem zur Befoͤrderung einer richtigen Ansicht des Zeitgeistes dienen kann. Es erscheint monatlich von der Zeitschrift ein Heft von 6 8 Bogen zu dem Abonnements⸗Preise von 3Rthlr. fuüͤr das ganze Jahr, wo⸗ fuͤr die Provinzial⸗Blaͤtter im ganzen Preußischen Staate durch die Koͤniglichen Post⸗Aemter und alle soliden Buchhandlungen bezogen werden koͤnnen. Bei der umsichtigen Thaͤtigkeit des Verlegers und den vielseitigen Beziehungen des neuen sachkundigen Herausgebers mit anderen tuͤchtigen Maͤnnern, die dem Unternehmen ihren Beistand lei⸗ hen wollen, darf man wohl erwarten, daß den Rheinischen Provin⸗ zial⸗Blaͤttern auch ferner dieselbe Gunst und Anerkennung von Sei⸗ ten des Publikums zu Theil werden wird, deren sie sich bisher nicht bloß in der Provinz, fuͤr die sie zunaͤchst bestimmt sind, sondern auch in den uͤbrigen Theilen der Monarchie zu erfreuen gehabt haben. Wir benutzen diesen Anlaß, um zugleich auf ein Haͤndbuch aufmerksam zu machen, das binnen Kurzem im Verlage von J. A. Mayer in Achen erscheinen wird. Dasselbe betrifft die neuen und aͤlteren Maße und Gewichte der Rhein⸗Provinz und der Deutschen Zoll⸗Vereins⸗Staa⸗ ten, und hat den Regierungs⸗Secretair Aldefeld und den Vermes⸗ sungs⸗Conducteur Dr. Ahn in Achen zu Herausgebern. Es soll in diesem Handbuch eine gedraͤngte, doch vollstaͤndige Belehrung uͤber das Preußische Maß⸗ und Gewichts⸗System, eine Abhandlung uͤber das Feümz zsische Deitmal⸗System und eine Vergleichung aller Maße und Gewichte in den gedachten Staaten mit den Franzoͤsischen und denen der bedeutenderen Handelsplaͤtze, die mit der Rhein⸗Provinz in merkantilischem Verkehr stehen, gegeben werden, und das Werk duͤrfte sonach, insofern es den davon gehegten Erwartungen ent⸗ spricht, fuͤr alle Beamte, Kaufleute, Gutsbesitzer und Geschaͤfts⸗ maͤnner jeder Art eine willkommene Gabe seyn. Der Preis dessel⸗ ben wird nicht uͤber einen Thaler Preuß. betragen.

N 82

Meteorologische Sgsa ing. Morgens Nachmitt. Abends ach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

338,1 8 Par. 336,9 0 Par. 336,1 ° Par. [Quellwärme 6,7 ° R. 5 0

en 58 5 99 Eh. 6 9 e. 1 56 8 Flußwärme 0,8 °R. Dunstsaͤttg. 87 „Ct. 76 pCt. 92 pCt. Wetter... heiter (Reif) heiter. halbheiter. Wind S. S. SSO. Wolkenzug 785

1834. 12. Februar.

Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt

Bodenwärme 2,1 °R. Ausdünst. 0,03 5‧%Rh. Niederschlag 0, 0 04 Rh.

6“ liner Börse. EEE“ Den 13. Februar 1834.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

2. vmoe vvnafsdeI. ———-————

St.-Schuld-Sch. 98 ½ 7 ¼ [Grosshz. Pos. do.]/ 4 104 ½ Pr. Engl. Anl. 18. 5 103 ¾4 103 [Ostpr. Pfandbr. 4 2 99 ¾ Pr. Engl. Apl. 22. 103 ½ 103 [pomm. do. 4 105 ½ Pr. Engl. Obl. 30. 93 ½8 93 Kur.- u. Neum. do. 4 106 Präm. Sch. d. Sech. 54 ½ 53 ¾ [Schlesische do. 4 105 ¾ Kurm. Obl. m. I. C. 97 97 Rkst. C. d. K.- u. N. Neum. Int. Sch. do. 97 97 [Z.-Sch. d. K.- u. N. Berl. Stadt-Obl. 99

Königsb. do. [Holl. vollw. Duk. Elbing. do. Neue do. Danz. do. in Th. 36 ½ [Friedrichsd'or..

Westpr. Pfandbr. 982 98¾ Disconto ..

66 ¾

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Preuss. Cour. Brief] Geld.

142 ½ 141 ½ 152 152 1 LSt. 8

300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. „. 10 ö. .100 Thl. 150 Fl. 2 Mt. 100 Rbl. 13 Woch. Kurz

Amsterdam dito vee1116““

dito London Paris Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau Leipzi

141 ½ 151 ¾ 6 24 ½ 80¹½ 104 ¾

99 ½

104 ½⅔ 103 ¾

103 ¾

Petersburg Warschau..

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 8. Februar.

Niederl. wirkl. Schuld 49 ¼ z. 53% do. 94 ⅛,. Ausgesetzte Schuld 1 77. Kanz-Bill. 22 9 r. 4 ½ Amort. 89 ½. 3 ½ 2 —. Oesterr. 95 ½. Preuss. Prämien-Scheine 95. Russ. (v. 1828) —. (v. 1831) 94 ½. 5 8% Span. 58 ½. 3 8% 38 ⅞.

Antwerpen, 7. Februar. sgpan. 5 58. 38% 37 . Zinsl. 11 ½. Bras. —. Metall. 98» t.. London, 7. Februar. Cons. 89. Belg. 972¼. Bras. 71 ½. Dän. 74. Holl. 2 ½ 8 50 53 do. —. Mex. —. Port. 63. Russ. 104 ½. 1 Warschau, 9. Februar. Pfanbr. 92 ½. 92 ½. Part.-Obligat. 388. 1 Wien, 8. Februar. 5 % Met. 96 ½ 6. 4 % do. 86 ¼. Bank-Actien 1226 ½. Loose zu 100 Fl. —.

Pa rt.

Koͤnigliche Schauspiele.

Freitag, 14. Februar. Im Schauspielhause: Die Brand⸗ schatzung, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Auf Begehren: Donna Diana.

Sonnabend, 15. Februar. Im Opernhause: Johann von Paris, Singspiel in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Boyeldieu. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Die Maske⸗ rade, komisches Ballet in 1 Akt, von Henry. In Scene gesetzt von Dlles. Therese und Fanny Elsler, welche hierin tanzen werden

Im Schauspielhause: 1) Le matin et le soir, vaudeville en 2 actes. 2) Monsieur Jovial, ou: L'huissier Chansonnier vaudeville comique en 2 actes.

Sonnabend, 22. Februar. Im Konzertsaale des Schauspiel⸗ hauses: Letzter diesjaͤhriger Subscriptions⸗Ball.

KsntstsdiischeshRkar

Freitag, 14. Februar. Zum erstenmale wiederholt: Der Erbvertrag, dramatische Dichtung in 2 Abtheilungen, nach einer Erzaͤhlung des E. T. A. Hoffmann, von W. Vogel. Erste Abtheilung: Das Verbrechen, Drama in 1 Akt. Zweite Ab⸗ theilung: Das Gewissen, Drama in 4 Akten. (Hr. Ed. Jerr⸗ mann, vom Koͤniglichen Hoftheater zu Muͤnchen: Daniel, als Gastrolle.)

Sonnabend, 15. Februar. Die Familien Capuleti und Montecchi, Oper in 4 Akten; Musik von Bellini.

Sonntag, 16. Februar. Hinko, der Stadtschultheißen⸗Sohn von Nuͤrnberg, Schauspiel in 5 Akten, nebst einem Vorspiel:

„Der juͤngere Sohn“, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Neueste Nachrichten.

Paris, 7. Febr. Der Kaiserl. Oesterreichische und der Koͤnigl. Großbritanische Botschafter, so wie der Koͤnigl. Bayeri⸗ sche Gesandte hatten vorgestern eine Audienz beim Koͤnige.

In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der oͤffentlichen Ausrufer und namentlich uͤber den 1sten Art. dessel⸗ ben, nachdem Tags zuvor das Amendement des Herrn Leyraud verworfen worden, fortgesetzt, und der gedachte Artikel in seiner urspruͤnglichen Abfassung, wonach derselbe also lautet, angenom⸗ men: „Art. 1. Niemand darf, selbst fuͤr eine bestimmte Zeit, das Gewerbe eines Ausrufers, Verkaͤufers oder Vertheilers von Schrif⸗ ten, Zeichnungen oder gedruckten, lithographirten, authographirten, geformten, gestochenen oder geschriebenen Sinnbildern, ohne die vor⸗ herige Genehmigung der staͤdtischen Behoͤrde, ausuͤben. Die Geneh⸗ migung kann auch zuruͤckgenommen werden.“ Ein Zusatz⸗Para⸗ graph des Herrn Taillandier, wonach in Paris die gedachte Ge⸗ nehmigung von dem Maire des Bezirks, in welchem der Nach⸗ suchende wohnt, bewilligt werden sollte, wurde verworfen, ein zweiter des Herrn von Failly dagegen, wonach die Bestimmun⸗

en des ersten Artikels auch auf die Saͤnger auf offener Straße nwendung finden sollen, angenommen. Zu einer sehr lebhaf⸗ ten Debatte gab nachstehender Antrag der Herren Anglade und Auguis Anlaß: „Von diesen Bestimmungen sind die Ausrufer, Verkaͤufer und Vertheiler der, den bestehenden Gesetzen gemäaͤß, erscheinenden Zeitungen und periodischen Schrif⸗ ten ausgenommen.“ Hinsichtlich der Ausrufer wurde die Proposition bei der Abstimmung ohne Weiteres verworfen, hin⸗ sichtlich der Verkaͤufer und Vertheiler aber war die Versamm⸗ lung dergestalt getheilt, daß mittelst Kugel⸗Wahl abgestimmt werden mußte, worauf der Antrag, so weit er die Verkaͤufer und Vertheiler betrifft, gleichfalls (mit 198 gegen 163 Stimmen) durchfiel, was einige Sensation erregte.

Der General Thiars hat mehrere Bittschriften in Bezug auf eine Wahl⸗Reform auf das Bureau der Deputirten⸗Kammer niedergelegt.

In Havre ist statt des aus der Kammer ausgeschiedenen Herrn Delaroche, nach einer zweimaligen Abstimmung, mit 175 unter 349 Stimmen der ministerielle Kandidat, Hr. Lemaistre, Maire von Havre, zum Deputirten gewaͤhlt worden. Von sei⸗ nen Mitbewerbern erhielten Herr Delaunay 116, Herr Bailleul 34 und der Herzog von Fitz⸗James, der bei der ersten Abstim⸗ mung 13 Stimmen gehabt hatte, 2 Stimmen. Die uͤbrigen 3 Stimmen zersplitterten sich Das Wahl⸗Kollegium zu Rouen (intra muros), in welchem 424 Waͤhler zugegen waren, hat statt des ausgeschiedenen Herrn Cabanon gleichfalls den ministeriellen Kandidaten, Kaufmann Rondeaux, Obersten der Nationalgarde von Rouen, mit 235 Stimmen zum Deputirten gewaͤhlt. Der Kandidat der Opposition, Herr Treilhard, erhielt nur 185 Stim⸗ men. Die uͤbrigen 4 Stimmen gingen verloren. 1

Nachrichten aus Madrid vom 2gsten v. M. zufolge, soll der General⸗Capitain von Galizien, General Morillo, so ge⸗ faͤhrlich krank danieder liegen, daß man an seinem Aufkommen

weifelt. Weer Mitglieder einer Karlistischen Junta haben sich, ge⸗ draͤngt von den Truppen der Koͤnigin, genoͤthigt gesehen, am Zzisten v. M. das Franzoͤsische Gebiet unweit St.⸗ ean⸗Pied⸗ de⸗Port zu betreten, und sind von hier unter Bedeckung nach dem Innern Frankreichs abgefuͤhrt worden. Es sind: der Ge⸗ neral⸗Major der Kavallerie, Manuel Martinez, der Kavallerie⸗ Oberst Casimir Solderilla, der Infanterie⸗Oberst Martin Ben⸗ goecha, und der Kavallerie⸗Lieutenant Timotheus Solderilla. Heute schloß 5 proc. Rente pr. compt. 105. 70. fin cour. 105. 90. 3proc. pr. compt. 75. 50. fin cour. 75. 70. õproc. Neap. pr. compt. 91. 25. fin cour. 91. 45. 5proc. Span. perp. 60 ½. 3proc. do. 38 ¼. 5proc. Belg. 97 ½. 5proc. Roͤm. 92.

Friedrich

Frankfurta. M., 10. Februar. Oesterr. 5proc. Metall. 977. 97 ½. 4proc. 87 ¼. 87 ½. 2 ꝓ½ proc. 52 ¾. —. 1proc. 22 . Br. Bank⸗Actien 1499. 1497. Part.⸗Obl. 138 . 138. Loose zu 100 Fl. 213. Br. Holl. 5proc. Obl. von 1832 933. 93 ⁰.

oln. L. 64. 63 ½. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 53 ¾. 53 . 4proc. Prl 91 ½. Rente 58⁄. 58 ¼. 3proc. do. perp. 38 . 382.

Ftetzel

Berlin, Sonnabend den l1öten

6 Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Kreis⸗Deputirten, Guts⸗ zesitzer van der Straeten, zum Landrath des Kreises Glad⸗ bach, im Regierungs⸗Bezirk Duͤsseldorf, zu ernennen geruht. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Unter⸗Aufseher erster Klasse, Neuendorff, bei der Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalt zu Spandau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Erfurt ist die erledigte evangelische Hospital⸗ und Ar⸗ men⸗Prediger⸗Stelle zu Nordhausen dem Kandidaten des Pre⸗ digtamts und Kuͤster an der Jacobi⸗Kirche daselbst, Johann August Knorr, übertragen worden; zu Minden ist die durch den Tod des Kaplans Lummer erledigte Kaplaneistelle zu Luͤdge durch den Seminar⸗Priester Wilhelm Metzinger wieder besetzt worden.

Angekommen: Der Koͤnigl. Daͤnische Geheime Rath und Hof⸗Jaͤgermeister, Graf von Hardenberg⸗Reventlow, von Hamburg.

Zei.

Rußland.

St. Petersburg, 5. Febr. Se. Maj. der Kaiser haben den Wirklichen Staatsrath Ludwig Tengoborski zur Belohnung seines ausgezeichneten Dienst⸗Eifers den St. Stanislaus⸗Orden erster Klasse verliehen.

Der General⸗Adjutant Fuͤrst Dolgoruki, Militair⸗Gouver⸗ neur von Wilna und General⸗Gouverneur von Grodno und Bialystock, ist zugleich zum General⸗Gouverneur von Minsk er⸗ nannt worden.

In Betracht, daß die mancherlei Erleichterungen in den Angaben und die ansehnlichen Geld⸗Unterstuͤtzungen, welche in Folge der letzten Mißaͤrndte nothwendig geworden sind, eine Perstaͤrkung der Huͤlfsquellen des Reichs⸗Schatzes erferdern, um so mehr, als die Preise verschiedener von der Krone anzuschaf⸗ fonden Beduͤrfnisse fortwaͤhrend steigen, Haben Sr. Masfestaͤt unterm 21. v. M. anbefohlen, zur Erleichterung der Umseäͤtze des Reichs⸗Schatzes auf eine bestimmte Zeit eine neue Quanti⸗ tät von Reichs⸗Schatz⸗Billets in 4 Serien, jede zu 10 Millionen Rubel Bank⸗Assignationen zu emittiren. Zu⸗ gleich ist dem Finanz⸗Minister anheimgestellt, jetzt nur zur Emittirung der Aten und 5ten Serie, zusammen 20 Millionen Rubel betragend, zu schreiten, zur Emittirung der uͤbrigen bei⸗ den Serien aber jedesmal den besonderen Befehl Sr. Majestaͤt ein⸗ zuholen. Was die Tilgung der im Umlauf befindlichen Reichs⸗ Schatz⸗Billets zum Belauf von 20 Millionen Rubel aus den fruͤheren 3 Serien betrifft, so soll sie zu ihrer Zeit nach Grund⸗ lage der am 25. Juli 1831 erlassenen Verordnung bewerkstelligt werden. Der Werth der neu zu emittirenden Billets und der zinsfuß, so wie die Form und Umschrift, verbleiben dieselben, wie bei den drei ersten Serien, naͤmlich jedes Billet zu 250 Rubel Bank⸗Assignationen, monatlich mit 90 Kopeken ver⸗ zinst. Die Billets werden bei allen Zahlungen von den Kron⸗ Kassen, mit Ausnahme der Kredit⸗Anstalten, ausgege⸗ ben und angenommen. Die Tilgung der neuen Serien soll binnen 6 Jahren bewerkstelligt werden, in den 2 ersten nur mit Bezahlung der Zinsen und in den 4 letzten mit Einloͤsung der ausgegebenen Masse. Die Regierung behaͤlt es sich vor, auch vor dem bestimmten Termine alle diese Billets oder einen Theil derselben aus dem Umlauf zu ziehen. Die Zinsen werden bei Vorzeigung des Billets nach Ablauf eines oder mehrerer Jahre stets fuͤr die vollen verflossenen Jahre, fuͤr das laufende Jahr aber nicht vor dem voͤlligen Ablauf desselben gezahlt.

Durch einen Ukas vom 6. Jan. wird dem Minister des oͤffentlichen Unterrichts anbefohlen, zur baldigen Croͤffnung der St. Wladimirs⸗Universitaͤt in Kiew die noͤthigen Maßregeln zu ergreifen. Derselbe wird autorisirt, ohne die Besetzung aller Lehrstuͤhle abzuwarten, nach seinem Dafuͤrhalten und nach Maß⸗ gabe der Umstaͤnde fuͤrs erste zur Eroͤffnung der nothwendigsten oͤffentlichen Lehr⸗Kurse zu schreiten. Die Wahl und Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren und Adjunk⸗ ten, so wie aller uͤbrigen bei der St. Wladimirs⸗Universitaͤt an⸗ zustellenden Beamten, ist fuͤr jetzt seinem Ermessen anheimgestellt. So hat er auch diesmal unmittelbar den Rektor und die Dekane zu waͤhlen und Sr. Maj. zur Bestaͤtigung vorzuschlagen. In der Folge aber soll die Wahl der Professoren, Adjunkten und uͤbrigen Beamten dieser Universitaͤt nach den in ihren Statuten enthaltenen Vorschriften vor sich gehen.

Frankrech.

Paris, 7. Februar. putirten⸗Kammer wurde (wie bereits erwaͤhnt) die allge⸗ meine Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der oͤffent⸗ lichen Ausrufer beendigt, nachdem sich noch Herr Chapuis⸗ Montlaville gegen, und Herr Viennet fuͤr denselben aus⸗ gesprochen hatte. Der Letztere schloß seine Rede mit einigen Worten, die bei der bekannten vertrauten Stellung dieses De⸗ putirten zu einigen Mitgliedern des Kabinettes nicht ohne Be⸗ deutung erscheinen. Nachdem er naͤmlich eine Aeußerung, die schon fruͤher zu einer heftigen Polemik Anlaß gegeben hatte: Die gegenwaͤrtige Gesetzlichkeit toͤdtet uns, wiederholt hatte, druͤckte er sich folgendermaßen aus: „Das Gesetz, welches man von uns verlangt, wird das Uebel noch nicht heben; dazu ist dasselbe bei weitem nicht streng genug. Ich wundere mich im Gegentheil, daß die

Minister waͤhrend der zwei Monate, wo wir versammelt sind, uns noch 88 88 8 8. 38

In der gestrigen Sitzung der De⸗

keinen Gesetz⸗Entwurf gegen die politischen Verbindungen vorgelegt haben. Ein solches Gesetz ist dringend nothwendig, und ich ver⸗ lange es. Man wird mir einwenden, daß die politischen Ver⸗ bindungen von dem Grundsatze einer Volks⸗Regierung unzer⸗ trennlich sind. Aber, m. H., Ste haben keine Volks⸗Regierung geschaffen (Stimme von der Linken: „Raͤumen Sie das end⸗ lich ein!“), sondern eine Repraͤsentativ⸗Regierung; und das ist ein großer Unterschied.“ Fmpuf ging die Kammer zu der Berathung der einzelnen Arkikel uͤber. Zu dem 1sten Artikel hatte Herr Leyraud ein Amendement in Vorschlag gebracht, wonach das Ausrufen politischer Flugschriften auf oͤffentlicher Straße gaͤnzlich untersagt werden sollte. Dadurch, sagte er, wuͤrde einer Unordnung gesteuert, aber doch die Freiheit der Presse nicht beeintraͤchtigt, und der Einfuͤhrung einer Polizei⸗Censur vorgebeugt werden. Hr. Cabeterklaͤrte, daß, wenn er zwischen diesem Amende⸗ ment und dem Artikel der Regierung zu waͤhlen haͤtte, er sich unbe⸗ denklich fuͤr jenes entscheiden wuͤrde. Der Gesetz⸗Entwurf sey gehaͤssiger, als die Censur selbst; er raͤume der Polizei alle Ge⸗ walt uͤber die Volks⸗Presse ein, und sey also schlimmer, als ein gaͤnzliches Verbot. „Das Volk“, fuhr Herr Cabet fort, „hat die Freiheit der Presse im Juli theuer genug erkauft; und Sie wollen sie ihm rauben? Sie wollen nur eine aristokratische Presse bestehen lassen? Wenn das Volk noch keine politischen Rechte hat, so entziehen sie ihm wenigstens nicht die Mittel, sich derselben wuͤrdig zu machen. Das Volk hat keine andere Mittel, sich zu un⸗ terrichten, als die Volks⸗Presse; es kann sich nicht auf die gro⸗ ßen Journale abonniren, auch kann es sich keine Journale ins Haus schicken lassen; die Presse, welche es auf den Straßen kauft, ist ihm daher eine Nothwendigkeit. Was ist denn das Volk? Ist es nicht die Masoritaͤt des Landes? Ist es nicht die Kraft der Nation?“ (Heftige Unterbrechung.) Der Praäͤsident: „Das Volk ist die Allgemeinheit der Buͤrger; ich darf nicht zugeben, daß Sie die Nation in zwei Theile theilen; das hieße gegen die Constitution sprechen.“ Herr Cabet: „Der Herr Praͤsident erinnert so oft daran, daß man nicht unterbrechen duͤrfe; und ich muß mich daher sehr wundern, von ihm unter⸗ brochen zu werden. Wenn ich eine irrige Ansicht aufstelle, so kann man mich widerlegen; aber der Praͤsident darf mich nicht unterbrechen.“ Der Praͤsident: „Wenn ein Redner etwas Verfassungswidriges sagt, so muß ich ihn unterbrechen. Vor al⸗ len Dingen habe ich dafuͤr zu sorgen, daß die Charte respektirt werde. Ich habe Sie unterbrochen, weil Sie gesagt haben, das Volk sey die Maäjoritaͤt der Nation. Das Volk ist kein Theil der Nation, es ist die ganze Nallon.“ Herr Cabet: „Wenn auf dieser Rednerbuͤhne etwas Verfassungswidriges gesagt wird, so sind Minister und Deputirte genug da, um dagegen aufzutreten.“ Der Praͤsident: „Nicht den Ministern allein ist die Beibachung der Charte anvertraut; mir liegt an diesem Orte diese Pflicht vor allen Andern ob.“ Herr Cabet: „Ich weiß so gut wie irgend Jemand, daß das Volk die ganze Nation ist; wir sind Alle Volk. Aber giebt es nicht Ausdruͤcke, die einen doppelten Sinn haben, einen allgemeinen und einen beschraͤnktern? Und verstehen Sie z. B. unter Volks⸗Presse nicht hauptsaͤchlich diejenige, welche fuͤr die zahlreichste und aͤrmste Klasse bestimmt ist So habe auch ich hier unter Volk die aͤrmeren Klassen verstanden. Und in diesem Sinne behaupte ich, daß das Volk die Majori⸗ tät und die Staͤrke des Landes sey. Das Volk bildet die Armee, es vertheidigt das Gebiet, es rettet das Vater⸗ land, wie im Jahre 1830. Wir muͤssen alle ein Intersse daran nehmen, daß das Volk aufgeklaͤrt werde; aber durch welches Mittel kann dies geschehen? Wollen Sie, daß das Volk nur auf die Schriften der Polizei beschraäͤnkt werde? Das Volk muß vor allen Dingen die Thatsachen und die ver⸗ schiedenen Meinungen genau kennen. Genuͤgt denn der Regie⸗ rung die Konkurrenz nicht? An Schriftstellern kann es ihr nicht fehlen, da es ihr nicht an Geld fehlt. Wenn ich eine Re⸗ gierung sehe, die allein sprechen, die alle ihre Gegner zum Still⸗ schweigen bringen will, so draͤngt sich mir unwillkuͤrlich die Ueberzeugung auf, daß eine solche Regierung schon so gut wie todt ist.“ Schließlich stellte der Redner die Behauptung auf, daß die Polizei schon seit langer Zeit Schriften auf der Straße verkaufen lasse, die die groͤbsten Schmaͤhungen gegen die Repu⸗ blikaner enthielten, und augenscheinlich darauf berechnet waͤren, die Meinung des Volkes irre zu leiten. Er las mehrere Stel⸗ len aus solchen Flugschriften vor. Als er, mit seinen Papieren unter dem Arm, die Rednerbuͤhne verlassen wollte, kam ihm der Graf von Argout, ebenfalls mit dicken Aktenstoͤßen un⸗ ter beiden Armen, auf der Treppe entgegen, so daß die bei⸗ den Herren, aller Bemuͤhungen ungeachtet, nicht aneinander voruͤber konnten, ohne sich zuvor eines Theils ihrer Buͤrde zu entledigen. Diese Scene erregte ein schallendes Gelaͤchter in der Versammlung. Der Minister, auf der Redner⸗ buͤhne angelangt, verlas nun seinerseits Auszuͤge aus republika⸗ nischen Schriften, um darzuthun, auf welche freche Weise der Koͤnig, die Staats⸗Beamten, die Deputirten gelaͤstert und ver⸗ leumdet wuͤrden, und erklaͤrte es fuͤr ganz unvertraͤglich mit der

JOrdnung und Sittlichkeit in einem geregelten Staate, einen sol⸗

chen Unfug ungehindert fortdauern zu lassen. Nachdem sich noch die Herren Persil und Barthe dem Amendement des Herrn Leyraud widersetzt hatten, wurde dasselbe mit großer Stimmen⸗ Mehrheit verworfen, und die weitere Berathung auf den folgen⸗ den Tag verschoben.

Ein hiesiges Blatt sagt: „Jedesmal, wenn das Mini⸗ sterium auf indirekte Weise seine Absichten verkuͤnden will, be⸗ dient es sich des Herrn Vienner. So hat dieser Redner gestern mitten in einer Diskussion uͤber die oͤffentlichen Ausrufer zu ver⸗ stehen gegeben, daß dieses Gesetz nicht genuͤge, und daß die Ne⸗ gierung nothwendig noch mit einem Gesetze gegen die Klubs und politischen Associationen versehen werden muͤsse. Es scheint, daß dieser Theil seiner Rede erst waͤhrend der Sitzung verabre⸗ det wurde. Denn ehe er die Rednerbuͤhne bestieg, unterhielt er sich sehr lebhaft mit dem Justiz⸗Minister, der ihm seine Ideen mitzutheilen schien. Wir wissen außerdem, daß Herr Barthe

einen Gesetz⸗Entwurf in Bezug auf die politischen Associationen ausgearbeitet hat, und daß er nur auf einen guͤnstigen Moment wartet, um denselben der Kammer vorzulegen.“ Säͤmmtliche Minister hatten gestern Abend bei dem Mar⸗ schall Soult eine Konferenz.

Man versichert, es sey in Paris ein Courier mit der Nach⸗ richt eingetroffen, daß die Koͤnigin von Spanien fuͤr den Au⸗ genblick darauf verzichte, ein Anlehen zu negociiren, da die ihr vorgeschlagenen Bedingungen zu laͤstig gefunden worden seyen. Nach dem Journal de la Guyenne ist die Straße zwischen Bayonne und Madrid fortwaͤhrend sehr unsicher. Den letzten Nachrichten von der Galizischen Graͤnze zufolge, soll Don Carlos daselbst noch immer Versuche machen, in Spanien ein⸗ zudringen.

General Bustamente, welcher zweimal Praͤsident der ver einigten Staaten von Mexiko gewesen, befindet sich in diesem Augenblick in Frankreich. Er bereitet sich vor, Bordeaux zu verlassen, um sich nach Bayonne zu begeben

Paris, 8. Februar. Der Herzog von Orleans ist von seiner Unpaͤßlichkeit so weit wieder hergestellt, daß er gestern den Kriegs⸗Minister empfangen, und sich lange mit ihm unter⸗ halten konnte.

Nachdem in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗ Kammer im Laufe der Diskussion uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der oͤffentlichen Ausrufer der von den Herren Anglade und Auguis in Vorschlag gebrachte Zusatz zum 1sten Artikel, wonach die Ausrufer, Verkaͤufer und Vertheiler der gesetzlich er⸗ scheinenden Zeitungen und periodischen Schriften nicht gehalten seyn sollten, hierzu die Genehmigung der staͤdtischen Behoͤrde einzuholen, verworfen worden, begann die Berathung uͤber den zweiten Artikel, den die Kommission in nachstehender Weise ab⸗ gefaßt hatte: „Art. 2. Jede Uebertretung der obigen Bestim⸗ mung soll das erstemal mit einer Gefaͤngnißstrafe von 6 Tagen bis 2 Monaten, im Falle der Recidive aber mit einer Gefaͤng⸗ nißstrafe von 2 Monaten bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Contravenienten werden vor die Zuchtpolizei⸗Gerichte ge⸗ stellt.“ In dem urspruͤnglichen Artikel war der Fall der Recidive nicht beruͤcksichtigt worden. Die Majoritaͤt der Versammlung gab nach einigen Bemerkungen des Hrn. Persil der obigen Abfassung der Kommission den Vorzug, und geneh⸗ migte den Artikel mit 181 gegen 165 Stimmen. Zwei Depu⸗ tirte verlangten, daß man die Contravenienten vor die Assisen stelle; dieser Antrag fiel aber durch. Der dritte und letzte Ar⸗ tikel handelt von dem gesetzlichen Stempel, dem kuͤnftig alle auf offener Straße ausgerufenen, verkauften oder vertheilten Schrif⸗ ten von 2 Druckbogen und darunter, wessen Inhalts sie auch seyen, unterworfen seyn sollen. Herr Vatout schlug vor, statt zweier Druckbogen einen halben als Maximum festzusetzen. Es erhob sich hieruͤber eine kurze Debatte, an der auch der Fi⸗ nanz⸗Minister Theil nahm, und nach welcher jener Vorschlag mit ziemlich starker Stimmen⸗Mehrheit verworfen wurde. Nicht besser erging es dreien anderen Amendements. Als hiernaͤchst uͤber den ganzen Gesetz⸗Entwurf abgestimmt ward, wurde derselbe mit 212 gegen 122 Stimmen angenommen.

In der heutigen Sitzung kam der Antrag des General⸗ rokurators, Hess Cabet gerichtlich belangen zu duͤrfen, zur erathung. ach vorhergegangener Erledigung einiger uner⸗

heblichen Bittschriften⸗Berichte bestieg Herr Cabet selbst die Rednerbuͤhne, und nachdem Herr Etienne, der diesmal den Vorsitz in der Kammer fuͤhrte, die Versammlung zur Ruhe er⸗ mahnt, aͤußerte sich Jener etwa folgendermaßen: „Fuͤr ein vor⸗ gebliches Preß⸗Vergehen, fuͤr eine angebliche Beleidigung der Koͤniglichen Wuͤrde sehe ich mich vor meine Kollegen als vor eine Anklage⸗Kammer geladen.“ (Unterbrechung. Der Praͤ⸗ sident: „Die Kommission hat ausdruͤcklich jeden Gedanken an eine Anklage entfernt.“) Herr Cabet: „Meine Meinung ist, daß diese Versammlung das Amt einer Anklage⸗Kammer uͤbt; irre ich mich hierin, so mag man mich von der Rednerbuͤhne herab widerlegen. Es handelt sich hier um eine Frage, bei welcher die Unabhaͤngigkeit der Kammer wesentlich betheiligt ist; es handelt sich aber zuͤgleich auch um eine ministerielle Frage, denn das Ministerium hat selbst eingestanden, daß das Gesetz uͤber die oͤffentlichen Ausrufer, meine gerichtliche Belangung, und die Ausdehnung des Wahl⸗Rechts eben so viel Punkte waͤren, von denen seine Existenz abhinge. Man hat uns den Muth des General⸗Prokurators gepriesen, der sich nicht scheue, seine Mei⸗ nung offen und unumwunden einzugestehen; auch ich, meine Herren, besitze diesen Muth, und die Kammer moͤge daher, wenn sie uͤber mich richtet, nicht vergessen, daß das ganze Land sie hoͤrt. Der Deputirte ist in der Ausuͤbung seines Amtes unver⸗ letzlich; man kann ihn seinen Geschaͤften nicht entziehen, ohne zugleich den Waͤhlern, die er repraͤsentirt, und dem ganzen Lande, dem er Gesetze giebt, zu schaden. Der Deputirte muß also von der vollziehenden Gewalt durchaus unabhaͤngig seyn. Es hat zwar seine Richtigkeit, daß die Charte die gerichtliche Belangung eines Deputirten gestattet; eben deshalb aber, eben weit die Charte der Unabhaͤngigkeit des Deputirten weniger Buͤrgschaften gewaͤhrt, als der Unverletzlich⸗ keit des Koͤnigs und der Pairs, muͤssen Sie eifrigst uͤber die Bewahrung derselben wachen; Sie duͤrfen die Erlaubniß zur Be⸗ langung eines Deputirten nur in seltenen Faͤllen, und nur da, wo es gefaͤhrlich fuͤr den Staat seyn wuͤrde, sie bis zum Ende der Session zu verschieben, bewilligen. Handelte es sich um eine Verschwoͤrung, um einen Aufstand, so moͤchte die Belan-⸗ gung stattfinden; wo aber wie hier von einem bloßen Preß⸗Ve gehen die Rede ist, da ist keine Veranlassung dazu da. Was wuͤrde auch die Folge davon seyn, wenn Sie die Erlaubniß zur Belan⸗ gung eines Deputirten ohne Noth ertheilten? Man wuͤrde zule

die Minoritaͤt durch die Majoritaͤt unterdruͤcken. Auch betrachte ich die Mehrzahl dieser Versammlung als meinen Feind; nicht daß ich mich hieruͤber beklagte, ich ruͤhme mich dessen vielmehr. In⸗ dessen muß ich die Minoritaͤt darauf aufmerksam machen, daß man im

Begriffe steht, eine gefaͤhrliche Bahn einzuschlagen, auf welch