1834 / 69 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

18 8 Sh. 9 P., Ostindischer 3 Shilling. Was die Argumente anbe⸗ treffe, bemerkte er, die man zu Gunsten der Beibehaltung der jetzigen Zoͤlle gebrauche, so schienen ihm dieselben aͤußerst seltsam, wenn er sie mit dem bei fruͤheren Gelegenheiten gefuͤhrten Rai sonnements zusammenstelle, denn er erinnere sich noch sehr wohl des Geschreis: „Wir koͤnnen die jetzigen Zucker⸗Zoͤlle nicht abaͤn⸗ dern, weil in unseren Westindischen Kolonieen noch immer die Sklaverei besteht“; und jetzt solle wieder die Aufhebung der Sklaverei als Vorwand zur Beibehaltung dieses Monopols die⸗ nen. Auch Sir Robert Peelwar gleicher Meinung und machte namentlich auf den uͤblen Eindruck aufmerksam, den die Bevor⸗ fugung der einen Kolonie vor der anderen machen muüͤsse; der eidende Theil, sagte er, koͤnne dies als eine Handlung offenbarer Feindseligkeit ansehen und bei der ersten moͤglichen Gelegenheit dafuͤr Rache nehmen, dies sey um so bedenklicher, als die Intelligenz der Be⸗ wohner von Hstindien mit schnellen Schritten zunehme und die Zeit nicht mehr fern seyn duͤrfte, wo sie jede Ungerechtigkeit zu raͤchen im Stande seyn moͤchten; er wuͤnsche wenigstens, daß man das jetzige Arrangement nur als ein temporaires erklaͤre, worauf Lord Althorp erwiederte, daß es auch keinesweges als ein permanen⸗ tes betrachtet werden solle. Herr P. Stewart meinte, man koͤnne unmoͤglich verlangen, daß die Westindischen Eigenthuͤmer mit der Bevoͤlkerung von Ostindien konkurriren sollten, da in letzterem Lande die Arbeit so wohlfeil sey, daß der Mann fuͤr den Monat nicht mehr als 2 Rupien oder 4 Shilling Lohn er⸗ halte; uͤberdies sey auch der Zoll auf Ostindischen Zucker ge⸗ gen sonst schon bedeutend herabgesetzt worden. Herr Stan⸗ ley sagte, er sey zwar keinesweges mit dem vorigen Red⸗ ner der Meinung, daß die Regierung eine Veraͤnderung der auf die Ostindischen Produkte gelegten Zoͤlle so lange aufschieben sollte, bis das Arbeitslohn in Ostindien und Westindien gleich waͤre (hoͤrt!), aber er glaube doch, daß man vorerst das Westindische Interesse gehoͤrig beruͤcksichtigen und sich Zeit lassen muͤsse, um zu einem richtigen Urtheil daruͤber zu ge⸗ langen, welche Wirkung die Freilassung der Sklaven auf die Production dieser Kolonteen haben werde, und wie man danach den Zoll⸗Tarif einzurichten habe. (Hoͤrt! Herr Baring fragte den ersten Lord der Admiralitaͤt, ob die in den oͤffentlichen Blaͤt⸗ tern verbreitete Nachricht, daß der Sklavenhandel noch immer in einem furchtbaren Maße betrieben werde, gegruͤndet sey. „In der vorigen Woche“, sagte er, „las ich, daß 2 Schiffe, von de⸗ nen eins 4— 500 zur Sklaverei bestimmte Individuen, und das andere, ein Fahrzeug von nur 75 Tonnen Last, nicht weniger als 200 250 Sklaven⸗Kinder an Bord gehabt, von Briti⸗ schen Kreuzern genommen worden seyen. Diese beiden Schiffe gehoͤrten Spanien und Portugal, deren Regierungen doch an⸗ sehnliche Summen empfangen haben, damit sie jenem grausamen Handel ein Ende machen sollten. Nachdem das Englische Par⸗ lament 20 Millionen geopfert hat, um die Freilassung der Skla⸗ ven in Westindien zu bewerkstelligen, eine Maßregel, von der ich noch immer glaube, daß sie die Kolonieen fuͤr England werth⸗ los machen wird, glaube ich wohl zu der Frage berechtigt zu seyn, ob die Britische Regierung Schritte gethan hat, um die Regierungen von Spanien und Portugal zur Erfuͤllung ihrer in Bezug auf den Sklaven⸗Handel eingegangenen Verbindlich⸗ keiten zu noͤthigen.“ Sir J. Graham versicherte, daß die Regierung in dieser Sache nicht saumselig gewesen sey (hoͤrt!); man habe auch den Versuch gemacht, den Sklaven⸗Handel nach Kuba wieder in Schwung zu bringen, und die Bri⸗ tische Regierung habe deshalb die Seemacht in Westindien verstaͤrkt und dem Admiral den Befehl ertheilt, die Insel Kuba zu cerniren und die von der Afrikanischen Kuͤste kom⸗ menden Sklaven⸗Transporte aufzufangen (hoͤrt!); ja, die Re⸗ gierung habe noch mehr gethan und ein Dampfboot von großer Kraft nach Westindien gesandt, weil sie glaube, daß ein solches Fahrzeug vorzuͤglich gute Dienste zur Unterdruͤckung des Skla⸗ ven⸗Handels leisten duͤrfte; ein aͤhnliches Fahrzeug habe sie nach der Afrikanischen Kuͤste abgeschickt, und es seyen in Gemeinschaft mit der Brasilianischen Regierung Maßregeln ergriffen worden, die sich gewiß als sehr zweckdienlich zur Unterdruͤckung des Ne⸗ ger⸗Handels in jenem Theile der Erde erweisen wuͤrden; auch mit der Franzoͤsischen Regierung sey ein Abkommen getroffen, welches das gegenseitige Recht der Schiffs⸗Untersuchung estatte, und die Folge davon sey das fast gaͤnzliche Auf⸗ oͤren des fruͤher unter Franzoͤsischer Flagge getriebenen Skla⸗ ven⸗Handels; die guten Wirkungen hiervon machten sich nicht nur saͤngs der Afrikanischen Kuͤste, sondern auch schon in Westin⸗ dien bemerklich; und dies Alles werde die Mitglieder des Hau⸗ ses gewiß uͤberzeugen, daß die Regierung ihre Pflichten nicht verabsaͤume, und das Land koͤnne versichert seyn, daß ihre An⸗ strengungen zu Gunsten der Humanitaͤt nicht nachlassen wuͤrden, namentlich jetzt, wo den Westindischen Kolonisten so viel daran liegen muͤsse, zu wissen, ob die Einfuhr von Sklaven in fremde Kolonieen erlaubt seyn solle, oder nicht. (Hoͤrt!) Der Dr. Lushington wollte jedoch in den mit fremden Maͤch⸗ ten uͤber den Sklaven⸗Handel abgeschlossenen Vertraͤgen große Maͤngel sehen; so bezeichnete er es namentlich als einen Fehler, daß in dem Traktat mit Frankreich das Untersu⸗ chungsrecht bloß auf einen Theil der Afrikanischen Kuͤste be⸗ schraͤnkt sey; wenn es der Franzoͤsischen Regierung wirklich daran liege, diesen abscheulichen Handel abgeschafft zu sehen, so sollte sie die Untersuchung in jedem Theil der Welt gestatten, wo ir⸗ gend der Sklaven⸗Handel unter Franzoͤsischer Flagge getrieben werde. Die Motion des Lord Althorp wurde sodann ohne Ab⸗ stimmung angenommen. Hierauf erhob sich Herr F. O'Connor und trug darauf an, daß das Haus einen Tadel uͤber die Mi⸗ nister aussprechen solle, weil dieselben ihr fruͤher gegebenes Ver⸗ sprechen, daß in den Morgen⸗Sitzungen bei Ueberreichung der Bittschriften wenigstens immer Einer von ihnen im Hause an⸗ wesend seyn werde, was sie ihrer Pflicht schuldig seyen, nicht erfuͤllt haͤtten. Lord Althorp stand auf, um sich zu rechtferti⸗ gen; er gab zu, daß er jenes Versprechen gegeben, und er habe auch bei dem Beginn dieser Session sich bemuͤht, es zu erfuͤllen, jedoch bald gefuͤhit, daß es uͤber seine Kraͤfte gehe, immer beiden Sitzungen beizuwohnen (hoͤrt!); wenn irgend eine Petition in den Morgen⸗Sitzungen vorkaͤme, die sich naͤher auf das Depar⸗ tement eines der Minister beziehe, so sey er uͤberzeugt, derselbe wuͤrde sich einzustellen nicht ermangeln, wenn man ihm vorher davon Anzeige mache; er selbst habe dies in dieser Session schon einmal auf das Gesuch eines Mitgliedes gethan, und ge⸗ wiß wuͤrde jeder seiner Kollegen gern zu einem Gleichen bereit seyn; wenn uͤbrigens das Haus die Minister noͤthigen wolle, immer gegenwaͤrtig zu seyn (Nein, nein!), so wuͤrden sie frei⸗ lich eechen muͤssen, aber er glaube nicht, daß dies fuͤr den Staatsdienst von Vortheil seyn duͤrfte. Da diese Erwiede⸗ rung selbst Herr O' Connell genuͤgte, so entschloß sich Herr O Connor, seinen Antrag zuruͤckzunehmen. Bei dieser Gelegen⸗ heit wurde wieder von mehreren Mitgliedern uͤber die spaͤten Sitzungen des Hauses Beschwerde efuͤhrt. Herr O Connell an muͤsse die Sitzungen fruͤher beginnen, damit sie eher

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aufhoͤren könnten; nach 9 oder 10 Uhr Abends koͤnne man wohl noch gestimmt seyn, Reden zu halten, aber Geschaͤfte koͤnnten dann nicht mehr ordentlich verrichtet werden (hoͤrt!); sonst haͤt⸗ ten die Sitzungen fruͤh um 7 Uhr begonnen, dann um 9 Uhr, spaͤter um 1, und endlich habe man es bequemer gefun⸗ den, sich gar erst Nachmittags zu versammeln; er wolle naͤchstens vorschlagen, daß das Haus sich uͤberhaupt beim Beginn der Session nur dreimal und in der letzten Zeit viermal woͤchent⸗ lich, und zwar zu einer fruͤhen Tageszeit, versammeln moͤge; dann wuͤrden den Ministern 2 ganze Tage zur Besorgung ihrer Amts⸗Geschaͤfte uͤbrig bleiben. Herr Cobbett erklaͤrte sich sehr unwillig daruͤber, daß er noch nach 12 Uhr Mitternachts Gel⸗ der bewilligen solle; sie sollten jetzt uͤber die Bewilligung von 6 Millionen abstunmen (es war naͤmlich der Subsidien⸗Ausschuß über das Kriegs⸗Budget an der Tagesordnung) und es sey schon 8 Uhr;, ehe sie aber zu dem Ausschuß kaͤmen, wuͤrde es gewiß 9 Uhr werden. Herr Hume fragte, ob es wohl ein Mensch aushal⸗ ten koͤnne, alle Tage hinter einander von 12 Uhr Mittags, wie es oft vorgekommen seyp, bis um 1, 2, ja 3 Uhr des anderen

Morgens zu sitzen Choͤrt!), und er sprach daher die Hoffnung

aus, daß das Haus es fuͤr angemessen befinden werde, sich jeden Abend um 10 Uhr zu vertagen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Als nun noch Herr Ruthven mit einem Antrage auf Untersuchung des Zu⸗ standes der Landes⸗Valuta und der Staats⸗Schuld hervortrat, wurde das Haus sehr ungeduldig und unterbrach den Redner durch fortwaͤhrendes Husten. Der Redner ließ sich aber dadurch nicht irre machen, sondern behauptete, sein Antrag muͤsse in Erwaͤgung ge⸗ zogen werden, besonders da die Armee⸗Veranschlagungen jetzt im 18ten Friedensjahre weit bedeutender seyen, als in den besseren Zeiten des Landes, als dasselbe noch keine so ungeheure Summe von Zinsen zu zahlen und noch nicht durch eine Veraäͤnderung der Valuta zu leiden gehabt; der ehrenwerthe Baronet Sir Ro⸗ bert Peel habe, mit all' seiner Liebe zum Treu und Glauben der Nation auf der Zunge, doch gestern Abend sein Erstaunen daruͤber ausgedruͤckt, daß in dem Budget des Kanzlers der Schatz⸗Kammer keine Reduction der Zinsen vorgeschlagen worden; auch Herr A. Baring habe der Nothwendigkeit einer Zins⸗-Reduction erwaͤhnt und den Vortheil auseinan⸗ der gesetzt, der aus einer Herabsetzung der Zprocent. Staats⸗ Schuld in eine 2 ¼ oder 2procent. hervorgehen wuͤrde. Bei ei⸗ ner Schuld von 800 Millionen, die in einer ganz anderen Va⸗ luta, als worin sie kontrahirt worden, abgezahlt werden solle, muüͤsse man in Betracht ziehen, ob man nicht ein billiges Arran⸗ gement treffen koͤnne, wodurch nicht nur den Staats⸗Glaͤubigern, sondern auch der Nation Gerechtigkeit widerfuͤhre, welches den Ersteren die fortdauernde Zahlung eines angemessenen Zinsen⸗ Betrages sichern und die letztere nicht mit der Entrichtung einer Summe belasten wuͤrde, die, obgleich sie nominell der koͤntrahir⸗ en Summe gleichkomme, doch ihren wahren Werth nach, ver— moͤge der letzten Veraͤnderungen in der Valuta, fast verdoppelt worden sey. Lord Althorp erklaͤrte sich fuͤr uͤberzeugt, daß das Haus jetzt auf eine Untersuchung dieser Angelegenheit nicht eingehen werde, die viel zu wichtig sey, als daß sie so obenhin, wie es der ehrenwerthe Redner in seinem sehr kurzen Vortrage gethan, behandelt werden koͤnne. Die Motion des Herrn Ruthven wurde darauf ohne Abstimmung verworfen, und das Haus verwandelte sich nun in den Subsidien⸗Ausschuß, nach⸗ dem Herr Cobbett noch einmal uͤber die spaͤte Stunde geklagt, aber von dem Sprecher zu allgemeinem Ergoͤtzen der Versamm⸗ lung die Antwort erhalten haͤtte, daß er (Herr Cobbett) sich wohl am wenigsten uͤber die spaͤte Tages⸗Zeit beschweren duͤrfe, da er durch sein haͤufiges Reden am meisten dazu beitrage, die Sitzungen in die Laͤnge zu ziehen. Der Kriegs⸗Seecretair Herr Ellice legte dem Hause sein Budget vor, in dem die Ar⸗ mee zu 89,000 Mann veranschlagt ist; es ist dies eben so viel als fuͤr das Jahr 1830, aber an 8000 Mann weniger als fuͤr das letztverflossene Jahr. Aus dem Vortrage, womit Herr Ellice seine Forderung begleitete, geht hervor, daß sich in Irland jetzt 23,000 Mann Linien⸗Truppen, 5000 Artilleristen und 9000 be⸗ waffnete Polizei⸗Soldaten befinden, und daß fuͤr den Dienst in den Kolonien uͤber 32,000 Mann gebraucht werden. Herr Hume trug darauf an, nur 80,000 Mann statt 89,000 zu bewilligen; diese Motion wurde aber mit einer Majoritaͤt von 282 gegen 46 Stim⸗ men verworfen und der urspruͤngliche Antrag des Kriegs⸗Secretairs angenommen. Als das Haus wieder zu seinen gewoͤhnlichen Ge⸗ schaͤften uͤbergegangen war, wurde der Bericht des Ausschusses uͤber die Bill zur Verbesserung der in Bezug auf den Schleich⸗ handel bestehenden Gesetze verlesen und angenommen; Herr Greene erhielt die Erlaubniß, eine Bill einzubringen, wonach die Leistung des Amtseides, mit Ausnahme von einigen Faͤllen, abgeschafft und eine einfache Erkläͤrung an die Stelle desselben gesetzt werden sollte, und Herr Littleton brachte eine Bill zur Verbesserung der Irlaͤndischen Gesetze uͤber Personal⸗Injurien ein, die zum erstenmal verlesen wurde. Es war ½ auf 2 Uhr geworden, als das Haus sich vertagte.

London, 1. Maͤrz. An die Stelle des Sir Stratford Canning ist noch immer kein anderer Botschafter fuͤr St. Peters— burg ernannt, obgleich die Resignation des Ersteren schon am 19. Januar angezeigt wurde.

Das jetzige Schmuggler⸗Gesetz bestimmt als Strafe fuͤr die Schmuggelei, daß der Delinquent am Bord eines Kriegsschiffs gesandt wird, und dort 5 Jahre als Matrose dienen muß. Nach der Bill aber, die in der gestrigen Sitzung des Unterhauses durch den Ausschuß ging, ist dies Gesetz dahin abgeaͤndert, daß der schuldig Befundene nicht am Bord eines Kriegsschiffs ge⸗ sandt, sondern zu fuͤnfjaͤhriger Gefaͤngniß⸗Strafe und harter Ar⸗ beit verurtheilt werden soll.

Die Zeitung „le Cernéen“, welche auf der Insel Mauri⸗ tius erscheint, hatte sich seit einiger Zeit einer uͤberaus heftigen Sprache gegen die Englische Regierung bedient; deshalb ist durch einen Geheimeraths⸗Befehl die Preßfreiheit auf jener Insel beschraͤnkt und einem Jeden, der eine Zeitung oder eine politische Flugschrift herausgeben will, die Verpflichtung aufer⸗ segt worden, sich vorerst bei der Regierung dazu Erlaubniß ein⸗ zuholen. Wer ohne solche Erlaubniß eine Bevung oder ein feaͤllt in eine Strafe von 10 bis 60

Journal herausgiebt, ver

Bstl; 88 3 London, 28. Februar. Die Minister koͤnnen sich Gluͤck wuͤnschen, daß sie die Opposition der Grundherren so gluͤcklich besiegt haben. Zwar hatten sie gegen den allgemei⸗ nern Vorschlag des Lord Chandos, daß bei der Erlassung von Steuern die Noth des gedruͤckten Landmannes beruͤcksichtigt wer⸗ den moͤge, nur eine Mehrheit von 4 Stimmen in einer Ver⸗ sammlung von mehr als 400 Mitgliedern; dagegen aber fanden sie gestern Nacht bei dem besondern Vorschlage des Sir W. Ingelby, dessen Zweck die gaͤnzliche Abschaffung der an 5 Mil⸗ Uonen Pfund eintragenden Malz⸗Steuer war, eine Mehrheit

Pfund.

von 101 Stimmen bei einer noch zahlreicheren Versammlung.

Dies war jedoch im Grunde keine Partet⸗Frage, denn der Vor⸗ schlagende selbst ist ein Whig und viele Whigs stimmten mit ihm, waͤhrend gar mancher Tory auf die Seite der Minister trat; doch fanden sich die Mitglieder der beiden Extreme in der Mi⸗ noritaͤt. Es ist ein fuͤr alle Mal klar, daß die Haus⸗Steuer nicht laͤnger beibehalten werden kann, und eben so klar, daß, ohne eine neue Steuer anzulegen, keine andere fuͤr den Augen⸗ blick mehr abgeschafft werden kann. Unter allen moͤglichen Steuern aber, welche man anlegen koͤnnte, ist keine in ihrem Ertrag zuverlaͤssig, mit Ausnahme der Vermoͤgen⸗Steuer, in Be⸗ zug auf welche die Minister jedoch ganz entschieden erklaͤrt haben, daß sie, wenn ihnen keine andre Wahl uͤbrig bliebe, ihre Stel⸗ len raͤumen muͤßten; ja es ist sogar sehr zweifelhaft, ob sich der⸗ malen ein anderes Ministerium bilden ließe, welches mit dem Vorschlage zu einer Vermoͤgen⸗Steuer debuͤtiren moͤchte. Auch hat sich die hiesige Buͤrgerschaft bescheiden genug erwiesen, sich fuͤr jetzt mit der

ren, und wirklich den radikalen Obrist Evans bewogen, den an⸗ gekuͤndigten Vorschlag, daß auch die Fenster,Steuer abgeschafft werden solle, zuruͤckzunehmen, oder vielmehr fallen zu lassen. Die Gegner des Regierungs⸗Planes behaupten zwar, die Staͤdter wuͤrden, da in England wenige Personen in ihren eigenen Haͤu⸗ sern wohnen, und die Eigenthuͤmer, nach der Abschaffung der Haus⸗Steuer, die Miethe um so viel erhoͤhen wuͤrden, keinen Vortheil daraus ziehen. Dies ist aber nicht der Fall, indem seit 8 bis 10 Jahren, selbst bei diesen Steuern, fast uͤberall die Haus⸗Miethe, wegen der Zunahme an Haͤusern oder der Ab⸗ nahme an Konkurrenz, um 20 bis 40 Procent heruntergekom⸗ men, und im Allgemeinen an keine Steigerung des Zinses zu denken ist. Sagt man uͤbrigens ja auch, daß die Abschaffung der Malz-⸗Steuer, so wie die Modification des Zehnten viel— leicht mit eben so wenig Wahrheit nur den Grundherren Vortheil bringen wuͤrde. Im Grunde aber hat es wenig zu bedeuten, ob Staͤdter oder Landleute die unmittelbare Erleichte⸗ rung erhalten, denn Ersterer wie Letzterer erlangen dadurch mehr Mittel zur Befriedigung ihrer Beduͤrfnisse und Ge⸗ nuͤsse, und werden fuͤr einander desto bessere Kunden, und der ministerielle Plan bietet den Vortheil, daß der Staͤdter die Erleichterung unmittelbar empfinden wird, waͤhrend die Beseitigung einer indirekten Abgabe oft dem Einzelnen we⸗ nig bemerkbar wird. Die Minister sind also, da sie in ihren Finanz⸗Plaͤnen nichts Ernstliches mehr zu besorgen haben, fuͤr diese Session ihrer Stellen ziemlich sicher, denn in allem Andern, wo persoͤnliches Interesse mit eingreift, sind sie des Unterhauses gewiß; und vor der Hand scheint es nicht, daß sie oder dieses Haus geneigt seyen, eine Maßregel anzunehmen, in Bezug auf welche das Oberhaus sich bewogen fuͤhlen koͤnnte, sich mit dem⸗ selben in Kollision zu setzen. Die Zuruͤckziehung eines Rich⸗ ters von seinem Amte scheint den Ministern einige Unruhe ge⸗ macht zu haben und noch machen zu wollen. Die Stelle wurde dem damaligen General-Prokurator, Sir William Horne, angeboten, welcher sie auch angenommen zu haben scheint, denn der General⸗Advokat wurde an seine Stelle befoͤrdert, und ein anderer Rechtsgelehrter zum General⸗Advokaten erhoben. Sir William aber wurde nicht Richter, sondern ein anderer Freund der Regierung, und er selbst ist nun nichts mehr, als ein gewoͤhnlicher Advokat und einer der Vertreter des Stadtvier⸗ tels Marylebone. Jene beiden Stellen aber sind von der Art, daß dem Gesetze nach diejenigen, welche sie annehmen, ihre Sitze im Unterhause raͤumen, und da es immer Gebrauch war, daß sie darin einen Sitz haben, sich wieder von irgend einer Ge⸗ meinde waͤhlen lassen muͤssen. Vor der Reform⸗Bill war letzteres ein leichtes, da jeder Regierung zu allen Zeiten mittel⸗oder unmittelbar eine Menge Rotten⸗Boroughs zu Gebote standen. Jetzt aber ist dem nicht mehr so, und es ist einem Tory gelungen, den neuen General⸗ Prokurator zu Dudley, einem der neuen Wahl⸗Flecken, dessen Vertreter dieser vorher war, bei der eben stattgefundenen Wahl zu verdraͤngen. Wahrscheinlich wird ihm irgend ein Freund der Regierung, welcher gerade einen Ort vertreten mag, worin der Einfluß der Whigs vorherrschend ist, Platz machen, aber inzwi⸗ schen geht Zeit verloren, in der die Gegenwart dieses wichtigen Kron⸗Beamten im Unterhause unangenehm vermißt werden koͤnnte. Dies wurde zur Zeit der Debatten uͤber die Reform⸗Bill vor hergesagt, und schon damals die Moͤglichkeit erkannt, daß man den Ministern und anderen Beamten, wie in Frank reich von Amtswegen, wo nicht Stimme, doch Sitz wuͤrde 2 waͤhren muͤssen. Die Bill fuͤr die Ausgleichung des Zehn⸗ ten in Irland ist einmal verlesen, und das zweite Ver lesen fuͤr den 11. April festgesetzt worden. Lord John Russell hat auch eine Bill vorgeschlagen, wodurch die Beschwer⸗ den der Dissentirenden wegen der bisher bestandenen Nothwen⸗ digkeit, sich in der Englischen Kirche trauen zu lassen, gehobm werden sollen. Die Maßregel scheint aber complicirter zu seyn, als Noth thut. Der gute Wille, welchen die Regierung hierbel blicken laͤßt, sollte jene Volksklasse zufrieden stellen, was jedoch nicht der Fall scheint, indem das Benehmen der Dissentirenden zu Dudley so eben zu dem Triumphe eines Tory uͤber den Ge neral⸗Prokurator gefuͤhrt haben soll. Von Irland haben wft noch keine Nachricht uͤber die Wirkung, welche das schwankende Benehmen des Unterhauses in der Untersuchungs⸗Sache eines dortigen Richters hervorgebracht haben mag*), doch sehen wit hier die erfreuliche Erscheinung, daß selbst die Glieder des soge nannten O'Connell'schen Schweifes schaͤmen, und bei manchen Gelegenheiten zum Theil anders ge⸗ stimmt haben, als er. 1X“

Niederlande. 1II

Aus dem Haag, 4. Maͤrz. Javaischen Zeitungen bis zum 29. November zufolge, ist der General⸗Gouverneur van den Bosch am 13. November auf der Korvette „Amphitrite“ noc Batavia zuruͤckgekehrt. 1t Der General⸗Direktor der Marine hat zur Kenntniß alle Seefahrenden bringen lassen, daß auf dem Thurme von Goede⸗ reedo jetzt, statt des bisherigen Steinkohlen⸗Feuers, ein neue⸗ duͤsten⸗Signal, bestehend in einem lenticulairen Lampen ⸗Lichte aufgestellt worden, welches jede Nacht bis Sonnen⸗Aufgang bren

nen soll. Belgien.

Bruͤssel, 4. Maͤrz. Die Herrn Davignon und Smitt, Mitglieder der Repraͤsentanten⸗Kammer und der zur Unterhande lung eines Handels⸗Traktates mit Frankreich ernannten Kommiß sion, sind gestern nach Paris abgereist.

Auf den Wunsch der Belgischen Regierung hat die Preu⸗ ßische Regierung dem Prof. Dr. Juͤngken zu Berlin gestattet sich nach Belgien zu begeben, um seinen Rath uͤber die besten Mittel zur Heilung der Augen⸗Entzuͤndung, die unsere Armee

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*) Vergl. den Artikel London vom 1. Maͤrz im gestr. Bl. d. St.

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Abnahme der Haus⸗Steuer zufrieden zu erklä⸗

anfangen, sich ihres Chefs zu⸗

heimsucht, zu ertheilen. (Hr. Prof. Juͤngken ist bereits vor mehreren Tagen von Berlin nach Bruͤssel abgereist.)

Der Lynyx enthaͤlt eine durch mehrere Advokaten unterzeich⸗ nete Consultation, welche zu beweisen sucht, daß die Seguestra⸗ tur nicht das Recht habe, das Eigenthum der Familie Oranien zu verkaufen.

Paganini wird am 15ten, 17ten und 19gten drei Konzerte

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Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Februar. Gestern wurde den Reichs⸗ Staͤnden durch den Hof⸗Kanzler ein Koͤnigl. Schreiben wegen Einberufung eines geheimen Ausschusses uͤbergeben. Unter den gestrigen Motionen im Adelsstande waren: Vom Grafen A. Posse auf ein Darlehn von 200,000 Rthlr. Banko u. s. w. an die Werkstatt von Motala, um die Moͤglichkeit des Verkaufs oder der Verpachtung derselben zu bewirken; von Hrn. Gyllenhaal auf einen jaͤhrlichen Anschlag von 5033 Rthlr. 16 Sch. Banko fuͤr Herrn Nonnen's Landwirthschafts⸗Institut zu Degeby im Skaraborgschen Lehne; vom Freiherrn S. Loͤwenskjold auf ein Darlehn an die Kohlengrube zu Hoͤganaͤs von 30,000 Rthlr Banko . s w.

Ses Deutschland. 8

Kassel, 5. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung der Staͤnde⸗Ver⸗ sammlung legte der Landtags⸗Commissair einen Gesetz⸗Ent⸗ wurf uͤber das Muͤnzwesen und ein weiteres auf die Klassen⸗Steuer bezuͤgliches Gesetzes⸗Pojekt vor. In Bezug auf das letztere erklaͤrte er: es seyen fuͤnf Simplen ausgeschrieben worden, zwei fuͤr die letzten beiden Monate des verflossenen Jahres und drei fuͤr die drei ersten Monate dieses Jahres; die Regierung beabsichtige nicht, uͤber diese fuͤnf Simplen hinaus in der Erhebung eher fortzuschreiten, bis der Staats⸗Grund⸗Etat zur Berathung vorgelegt und die Mittel zur Deckung des Staats⸗Bedarfs mit der Staͤnde⸗Versammlung verabredet seyen. Das einmal Aus⸗ geschriebene aber muͤsse mit Kraft erhoben werden; durch das zu spaͤte Zusammentreten der sey es hauptsaͤchlich veranlaßt, daß das Klassen⸗Steuergesetz nicht uͤberall habe in Kraft treten koͤnnen und daß in einigen Landes⸗ theilen die Klassen⸗Steuer erhoben sey, in andern nicht; diesem Uebelstand muͤsse abgeholfen und die gehoͤrige Wirksamkeit ge⸗ sichert werden; dieses bezwecke gerade der uͤbergebene Gesetzes⸗ Entwurf. Herr Schwarzenberg meinte: Der §. 147. der Verf. Urk. gebe der Regierung dieses Recht nur unter den in dem angezogenen §. selbst benannten Voraussetzungen; diese Voraus⸗ setzungen seyen aber nicht eingetreten; und es koͤnne daher die Klassen⸗ Steuer auch nur fuͤr die letzten zwei Monate des verflossenen Jahres Psesdcc erhoben werden. Der Praͤsident glaubte, daß die

emerkungen uͤber die Anwendung des F. 147. der Verf. Urk. in die Diskussion des Gesetzes selbst gehoͤrten. Der Land⸗ tags⸗Kommissar protestirte Namens der Regierung gegen die Aeußerungen des Hrn. Schwarzenberg, von denen er befuͤrch⸗ tete, daß sie den nachtheiligsten Eindruck im Lande hervorbrin⸗ gen und selbst zu Widersetzlichkeit gegen die Ausfuͤhrung des Klassen⸗Steuergesetzes fuͤhren koͤnnten. Wenn man der Regie⸗ rung das Recht nehme, uͤber die Verwilligungszeit hinaus Steu⸗ ern zu erheben, so mache man damit das Fortbestehen des Staats unmoͤglich. Hr. Schwarzenberg erwiederte: Seine Bemer⸗ kungen seyen in der Verf. Urk. begruͤndet; die dagegen gemach⸗ ten Einwendungen wuͤrden also diese selbst treffen. Außerdem koͤnne ja die Regierung auch die Staͤnde⸗Versammlung jeden Augenblick um die noͤthigen Verwilligungen angehen. Der Land⸗ tags⸗Kommissar entgegnete: Im Januar d. J. sey keine Staͤnde⸗Versammlung beisammen gewesen. Der Praͤsidentbat, nicht weiter in die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs einzugehen, hielt aber die auch außer der Staͤnde⸗Versammlung mitunter von rechtskundigen Maͤnnern geaͤußerte Ansicht, daß die Klassen⸗Steuer nur fuͤr die zwei letzten Monate des verflossenen Jahrs gesetzlich erhoben werden koͤnne, fuͤr einen um so dringenderen Beweg⸗ haneg⸗ die Sache zu beschleunigen. Das uͤbergebene Ge⸗ setzes⸗Projekt wurde dem Budget⸗Ausschuß zu uͤberweisen be⸗ schlossen.

Muͤnchen, 2. Maͤrz. (Nuͤrnberger Korrespondent.) Sehr gespannt ist man auf die diesmalige Thron⸗Rede, so wie auf die neuen Wahlen des ersten und zweiten Kammer⸗Praͤsi⸗ denten. Es verlautet noch nicht, ob Se. Excellenz der Justiz⸗ Minister Frhr. v. Schrenk, nach dem Beispiele des Grafen v. Armansperg, welcher waͤhrend der Session von 1828 zwei Mi⸗ nisterien verwaltete, auch als Deputirter wird auftreten wollen. Gegen einen Beamten eines benachbarten Landgerichts, wel⸗ cher sich aus Veranlassung Koͤnigl. Verfuͤgungen in Dienstes⸗ Verhaͤltnissen gegen Gerichts⸗Unterthanen gewisse Aeußerungen erlaubt haben, und daher der Aufreizung und Majestaͤts⸗Belei⸗ digung angeschuldigt seyn soll, ist eine Untersuchung eingeleitet

worden, mit deren Fuͤhrung eine Kommission des hiesigen Kreis⸗

und Stadt⸗Gerichts beauftragt ist; auch bei dem Ministerium fanden deshalb schon Vernehmungen statt.

Darmstadt, 4. Maͤrz. Die vorbereitende landstaͤndische Wahl in unserer Residenz, die Wahl der 43 Bevollmäͤchtigten naͤmlich, ist diesmal ohne alle Verlaͤngerung des urspruͤnglichen Termins zu Stande gekommen, obgleich gegen 2700 Abstim⸗ mungen hierzu noͤthig gewesen seyn sollen. Die Wahl⸗Kommis⸗ sion schreibt sich das Verdienst hiervon zu, weil sie was fruͤ⸗ ha nicht geschah nach Quartieren getheilt, abstimmen ließ.

um Theil kommt es aber gewiß auch daher, daß diesmal, wie

es scheint, fast alle Militair⸗Personen und beinahe saͤmmt⸗ liche Civil⸗Angestellte abgestimmt haben. Uebrigens glaubt man mit Zuversicht vorauszusehen, daß das Resultat dieser Wahl, welches angeblich nicht vor dem Ende dieser Woche be⸗ kannt seyn kann, keinesweges den Erwartungen einer gewissen Partei entsprechen, sondern sehr entschieden in dem Sinne des Ministeriums ausfallen werde. Seit Kurzem sind mehrere anonyme Blaͤtter in Bezug auf die bevorstehenden Landtags⸗Wah⸗ len verbreitet worden; in einer Beilage zur heutigen hiesigen Zeitung wird daher in einem ausfuͤhrlichen Aufsatze vor diesen Wahl⸗Umtrieben gewarnt und mit Ruͤckblicken auf die vorige Kammer die Wahlmaͤnner aufgefordert, der Empfehlung eines Dritten nicht schlechthin zu trauen.

Mainz, 2. Maͤrz. (Frankfurter Journal.) Seine Majestaͤt der Koͤnig der Franzosen hat zum Besten des Monu⸗ ments fuͤr Guttenberg die Summe von 800 Gulden auf seine Civil⸗Liste angewiesen und befohlen, daß dieselbe sogleich ausbe⸗ 9 werde. Ein vom Frankfurter Journal fruͤher gegebener

rtikel vom Main bedarf insofern einer Entgegnung, als in demselben behauptet wird, mit Anfang dieses Jahres sey, den abgeschlossenen Zoll⸗Vereinigungs⸗Vertraͤgen entgegen, zwischen den Staaten des Deutschen Zoll⸗Vereins ein freier Verkehr nicht eingetreten, und die Ausgleichungs⸗Abgaben, welche in einigen Vereins⸗Staaten von manchen Produkten und Fabrika⸗ ten der zollverbuͤndeten Laͤnder erhoben wuͤrden, erforderten, daß

betreffenden Kommissionen aber

zum Schutze dieser Abgaben um jeden Vereins⸗Staat ein Ring, mehrere Wegstunden breit, gezogen werde, innerhalb dessen alle Waaren⸗Sendungen und Fracht⸗Fuhren unter besonderer Auf⸗ sicht suͤnden. Was die erstere Behauptung angeht, so widerlegt sich dieselbe durch die taͤgliche Erfahrung. Welche Lebhaftigkeit der seit Anfang dieses Jahres zwischen den Zoll⸗Vereins⸗Staaten bestehende freie Verkehr bereits gewonnen hat, kann unter Anderem sehr deutlich in Offenbach wahrgenommen werden. Hinsichtlich der zweiten Behauptung haben wir zu bemerken, daß bis jetzt noch in den Vereins⸗Staaten gegeneinander nicht allein keine solche Ringe, innerhalb welcher der Verkehr besonderer Aufsicht unterworfen seyn soll, gezogen, sondern daß vielmehr im Ge⸗ gentheil da, wo Vereins⸗Laͤnder aneinander graͤnzen, die fruͤ⸗ her bestandenen Graͤnz⸗Bezirke aufgehoben worden sind. Ein Beleg hierfuͤr ist unter Anderem eine Bekanntmachung des Großherzoglich Hessischen Finanz⸗Ministeriums vom 3. Februar d. J., in welcher ausdruͤcklich ausgesprochen ist, daß der bishe⸗ rige Graͤnz⸗Bezirk des Großherzogthums Hessen gegen Bayern fuͤr die Folge einen Bestandtheil des Binnenlandes bilde. Diese Bekanntmachung stellt ferner eben so wenig den vor dem Anschlusse Kurhessens an den Preußisch⸗Hessischen Zoll⸗Verband gegen dieses Land bestandenen Graͤnz⸗Bezirk wieder her, als Preu⸗ ßen, Kurhessen und Bayern gegen das Großherzogthum Graͤnz⸗ Bezirke errichtet haben. Ausgleichungs⸗Abgaben werden inner⸗ halb des Zoll⸗Vereins zu dem Zweck erhoben, die Produc⸗ tions⸗Steuer, welche ein Vereins⸗Staat von gewissen Ge⸗ genstaͤnden bei der Erzeugung innerhalb Landes erhebt und de⸗ ren Erzeugung von einem andern Vereins⸗Staat mit einer ge⸗ ringeren oder gar keiner derartigen Steuer belegt ist, bei dem Uebergange aus diesem in jenen Staat zu ergaͤnzen, aus⸗ zugleichen und auf diese Weise die Konkurrenz gleichzustel⸗ len. Nach den Zoll⸗Vereinigungs⸗Vertraͤgen koͤnnen Ausglei⸗ chungs⸗Abgaben nur von Bier, Branntwein, Traubenmost und Wein, Taback und geschrotetem Malz erhoben werden. Zur Sicherung der Ausgleichungs⸗Abgaben von diesen wenigen Gegenstaͤnden bedarf es, schon ihrer Natur nach, keines den Verkehr belaͤstigenden Schutzes. Die Kontrollen, welche in den meisten Vereins⸗Staaten ohnehin schon bei dem inneren Ver⸗ kehr mit diesen Gegenstaͤnden, zum Schutze der davon erhoben werdenden inneren Productions⸗ oder Consumtions⸗ Steuern bestehen, reichen in der Regel hin, um hiermit auch die Ausgleichungs⸗Abgaben, bei Umsendungen in Vereins⸗Staa⸗ ten, wo dergleichen erhoben werden, zu sichern. Es wird hier⸗ nach jeder Unbefangene sich leicht die Frage selbst beantworten koͤnnen, welche in jenem Artikel aufgeworfen ist, ob man naͤm⸗ lich glauben koͤnne, daß durch die Vollziehung der Zoll⸗Vereini⸗ gungs⸗Vertraͤge der ganze Verkehr Deutschlands neuerdings wie⸗ der unter Zoll⸗, Civil⸗ und Militair⸗Polizeiliche Aufsicht gestellt werden muͤsse?“ Luyemburg, 1. Maͤrz. Wir geben hier die Fortsetzung der gestern abgebrochenen Korrespondenz zwischen den Generalen du Moulin und Tabor:

VII. An den Herrn General⸗Major du Moulin, Ober⸗

Befehlshaber der Festung von und zu Luremburg.

„Arlon, 10. Febr. 1834. Herr General! Ich habe die Ehre, Ihnen von Neuem den Empfang Ihrer Depesche vom 3 Febr., Nr. 261, 2 Abtheil, zu be⸗ scheinigen, und Ihnen die Erklaͤrungen zu uͤbermachen, welche Sie die Guͤte hatten, von mir zu verlangen. Mit Vergnuͤgen glaube ich, daß es mir gelingen werde, Sie zu uͤberzeugen, daß durch die letzten durch meine Regierung verordneten Maßregeln, die mit dem Militair⸗Gouvernement der Festung in Betreff des Rayon einge⸗ gangenen Uebereinkuͤnfte nicht verletzt worden sind; die Ueberein⸗ kuͤnfte, welche aus der Oepesche Sr. Durchlaucht des Prinzen von Hessen⸗Homburg, vom 20. Mai 1831, und der Depesche eines meiner Vorgaͤnger, des Generals Goethals, vom naͤmli⸗ chen Tage, hervorgehen, hat die Belgtsche Regierung nicht aus dem Auge verloren; sie wird denselben nachkommen, und sie glaubt, sich streng danach gerichtet zu haben. In der That sagt die Depesche Sr. Durchl. des Prinzen von Hessen⸗Homburg, vom 20. Mai 1831, welche der General Goethals empfangen hat, daß im Rayon weder eine Organisation, nochmilitairische Bewegungen, noch Vertheilungen von Waffen, noch andere aͤhnliche Ope⸗ rationen statthaben sollen; in Betracht des besondern Charakters und des Zweckes, die sie an die durch sie getroffenen Maßregeln geknuͤpft hat, glaubt die Belgische Regierung nicht, daß diese Maßregeln ei⸗ ner Brganisation, einer Militair⸗Operation gleich gestellt werden koͤnnen. Die gaͤnzliche Suspension der Gesetze uͤber die Miliz hatte wichtige Nachtheile erzeugt und Reclamationen der Be⸗ wohner des Rayon veranlaßt; nach den Bestimmungen dieser Ge⸗ setze muß jedes Individuum, um eine Ehe zu schließen, um zu den oͤffentlichen Aemtern zugelassen zu werden, um ein Patent, einen Paß zu erlangen, beweisen, daß es die Verpflichtungen der Miliz erfuͤllt hat; um die Bewohner des Rayon in Stand zu setzen, die⸗ sen Beweis zu liefern, und um der Unfaͤhigkeit, die auf ihnen la⸗ stet, ein Ende zu machen, hat die Belgische Regierung geglaubt, sie in die Ziehung einschließen zu muͤssen, ohne jedoch ihre Ge⸗ fordern und indem sie die Idee einer wirk⸗ ichen Einverleibung ausschloß. Unter diesem Gesichtspunkte, dem einzig wahren, betrachtet, verlieren die fraglichen Maßre⸗ geln jeden politischen und militairischen Charakter und muͤssen nicht als solche Maßregeln angesehen werden, deren im Rayon sich zu enthalten die Belgische Regierung versprochen hat. Ich hoffe, Herr General, daß die vorstehenden Erklaͤrungen Sie be⸗ friedigen werden; sollten sie aber, wider mein Erwarten, in Ih⸗ ren Augen so betrachtet werden, als ob sie eine Militair⸗Operation oder Organisation konstituirten, so wuͤrde ich Ihnen verbunden seyn, wenn Sie mir dies durch den umgehenden Courier anzeigten; ich wuͤrde mich alsdann beeilen, jede neue Debatte uͤber diesen Punkt kurz abzubrechen; ich wuͤrde auf der Stelle Maßregeln neh⸗ men, die jede Art von Reibung verhuͤten wuͤrden, und ich wuͤrde, Herr General, Beweise von einer Rechtlichkeit geben, die nicht dem eringsten Argwohn unterliegen kann. Welches auch uͤbrigens nach er Lesung des Gegenwaͤrtigen Ihre Meinungen seyn moͤgen, ich bitte Sie, mir dieselben bekannt zu machen, und, Herr General, den Ausdruck meiner ganz besondern Hochachtung zu empfangen ꝛc.

F. de Tabor.“ VIII. An den Brigade⸗General, Herrn von Tabor, in Arlon.

„Luxemburg, den 11. Februar 1834 Herr General! Das unterzeichnete Militair⸗Gouvernement er⸗ wiedert Ihnen auf Ihre gefaͤllige Mittheilung vom 10. d. M., Nr 68 L. C., daß es die darin ausgedruͤckten Grundsaͤtze einer billigen, die Umstaͤnde wuͤrdigenden Gesinnung nicht verkennt, daß es jedoch, nach gemessener Anweisung Hoher Bundes⸗Versammlung, in seinem Wirkungs⸗Bereiche weder eine Aushebung von Mannschaften, noch irgend eine andere darauf bezuͤgliche Operation, also auch in keiner Weise eine Ziehung und Losung der Miliz⸗Maͤnner dulden kann, wie dies auch ohnehin schon aus dem auf dem Festungs⸗Rayon ru⸗ henden Vorbehalt nothwendig hervorgeht, in Gemaͤßheit dessen, bei der n. die 1131 Ungesetzlichkeit einer solchen Maß⸗ regel, aus den jenseitigen legislativen Distinetionen unmoͤglich da⸗ fuͤr Bewegungsgruͤnde diessettig zu folgern sind. Das Militair⸗Gou⸗ vernement hat bereits in diesem Sinne an die Buͤrgermeister des Festungs⸗Rayon die gemessene Anweisung ertheilt und stellt es Ih⸗ rem gefaͤlligen Ermessen anheim, in Uebereinstimmung hiermit, auch

Ihrerseits die nöthigen Anordnungen ungesaͤumt noch veranlassen

zu wollen; woneben, Herr General, es Ihnen die Versicherung sei⸗

ner besondern Hochachtung erneuert. de

Militair⸗Gouvernement der Bundes⸗Festung

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Fesutsrah, 8. In ver S: e“

. E11I1“ ez.) du Moulin,

116““ General Major und Kommandant.“

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Zara, 15. Febr. Am 1sten d. M. brach in Lessina, gerade waͤhrend der Anwesenheit eines Bayerisch⸗Griechischen Truppen⸗ Detaschements, dessen Schiff dort vor Anker gegangen war, eine heftige Feuersbrunst aus, die jedoch mit Huͤlfe der Bayern, unter dem Kommando des Major Heß, so wie der Mannschaft der Griechischen Brigantinen „Achilles“ und „Otto“ bald wieder gedaͤmpft wurde.

Gata len.

Turin, 25. Februar. Das (in Nr. 67 der Staats⸗Zei⸗ tung erwaͤhnte) Erdbeben, welches beinahe die Toskanische Stadt Pontremoli zerstoͤrt haͤtte, ist auch hier, so wie in Genua, Reggio, Modena und Mailand mehr oder weniger verspuͤrt worden. Zu Pontremoli wurden vom 14ten zum 15ten d. im Ganzen 13 verschiedene Erdstoͤße wahrgenommen. Auch in Borgotaro war das Phaͤnomen so heftig, daß die Ein⸗ wohner voll Schrecken die Stadt verlassen haben. Viele Gebaͤude haben dort gelitten und einige Personen sind beschäͤ⸗ digt worden.

Bologna, 25. Februar. Der Kaiserl. Oesterreichische Ge⸗ neral, Baron Hrabowski, ist nach Wien zuruͤckgekehrt und nimmt die Achtung aller Einwohner des hiesigen Ortes mit, wo er seit drei Jahren den Befehl gefuͤhrt hat. An seine Stelle ist der General Baron Puchner getreten.

Das beruͤhmte, in unserm Museum der Alterthuͤmer befind⸗ liche kostbare Armband, Armilla genannt, ist dieser Tage hier ge⸗ stohlen worden.

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Täörtket.

Die Schlesische Zeitung enthaͤlt folgende Privat⸗Mit⸗ theilung aus Konstantinopel vom 11. Febr.: „Die Verhandlungen zwischen der Tuͤrkischen und Griechischen Regierung hinsichtlich ihrer gegenseitigen Stellung und hinsichtlich des Empfangs ei⸗ ner Griechischen Gesandtschaft in Konstantinopel sollen sich aufs Neue wieder verwirren. Man schreibt die Schuld hier⸗ von dem Entgegenwirken einer andern Macht zu, und erzaͤhlt sich allerlei Gruͤnde dafuͤr. Dem sey wie ihm wolle, unerklaͤrlich ist das Zaudern, und die von der Pforte erhobenen Schwierig⸗ keiten. Sie hat deshalb auch die von Herrn Rothschild zur Zahlung bereit liegende Griechische Territorial⸗Entschaͤdigungs⸗ Summe bis heute noch nicht angenommen, und schon dieser Um⸗ stand moͤchte in Ruͤcksicht der finanziellen Verhaͤltnisse der Tuͤrket beweisen, daß die Pforte wichtige Ursachen haben muß, einer Uebereinkunft mit Griechenland entgegen zu seyn.“

Es hatte sich die Nachricht verbreitet, daß in Novi⸗Bazar, so wie bald darauf auch in der Hauptstadt von Bosnien, Se⸗ rajnvo, die Orientalische Pest ausgebrochen sey, was in dem be⸗ nachbarten Dalmatien großen Schrecken verursacht hatte. Die Gazzetta di Zara findet sich veranlaßt, dieser Nachricht als grundlos zu widersprechen.

18 II

Berlin, 9. Maͤrz.

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In der gestrigen Sitzung der geogra⸗ phischen Gesellschaft wurde als Geschenk der Herren Verfasser die erste Section der neuen Mond⸗Karte von Beer und Maͤd⸗ ler uͤbergeben, so wie das Werk des Herrn Dr. Parthey: „Sici-⸗ liae antiquae Pabula emendatat mit Karte, vom Herrn Verfas⸗ ser. Herr Professor Ritter uͤbergab seine Abhandlung: uͤber das historische Element der geographischen Wissenschaft, und im Auftrage der Herren Verfasser: „Jackson, aide-mémoire du vo- vage ou questions relatives à la géographique physique et vositique“ und Brauns Erdkunde Band 1 und 2. Herr J. behman n las darauf uͤber die dritte Reise Guͤtzlaff's, eines Schuͤ⸗ lers des Herrn Prediger Ruͤckert in Berlin, nach China, und uͤber Dr. Lhotsky's Berichte aus Australien in Beziehung auf Mineral⸗Reichthum und Journale daselbst. Dr. Minding las uͤber das Verhaͤltniß der mittleren Lebensdauer zum Wachsthum der Bevoͤlkerung. Direktor Zeune setzte dann seine Mitthei⸗ lung uͤber See⸗Hochlaͤnder fort. Professor Ritter theilte No⸗ tizen des Herrn Dubois uͤber seine Reise in der Krimm und dem Kaukasus mit. Herr Major von Oesfeld uͤberreichte als Geschenk eine Sammlung geographischer Plaͤne und Karten.

Am 2ten d. M. starb zu Müͤnster der Dr. Joh. Hya⸗ cinth Kistemaker, Dom-Kapitular und Senior, Professor der bi⸗ blischen Exegese an der dasigen theologischen Fakultaͤt, Mitglied des vormaligen Kollegiat⸗Stifts zu St. Mauritz, Konsistorial⸗ Rath und Ritter des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse. Er war im Jahre 1754 am 15. August zu Nordhorn in der Graf⸗ öead. eene geboren und 1777 am 22. Dez. zum Priester geweiht.

Der Verkauf der auf Subscription herausgegebenen „Erinnerungs⸗Blaͤtter an das 50jaͤhrige Amts⸗Jubilaͤum des Herrn Geheimen Staats⸗Ministers von Klewiz Excellenz“, de⸗ ren in der Nummer 306 der Staats⸗Zeitung vom vorigen Jahre erwaͤhnt worden, hat nach Abzug der Kosten einen reinen Ertrag von 443 Rthlr. 25 Sgr. gewaͤhrt, welcher zu milden Zwecken an das Martins⸗Stift zu Erfurt (ein Erziehungs⸗Institut fuͤr huͤlflose Kinder), an den Magistrat zu Halle zur Bekleidung armer Kinder bei der Confirmation, an das Militair⸗Waisenhaus zu Merseburg, an das Institut fuͤr verwahrloste Kinder zu Quedlinburg und an 5 Orts⸗Armen⸗Kassen vertheilt wor⸗ den ist.

Aus Naumburg schreibt man unterm l1sten d. M. „Die Folgen des Wegfalls der Zoll⸗Graͤnze und des Pascher⸗ Gewerbes sind weniger fuͤhlbar gewesen, als man bei der tief eingewurzelten Neigung der Pascher zu ihrem Gewerbe und der daraus entstandenen Arbeitsscheu allerdings zu befuͤrchten Ursache hatte. Die staͤdtische Behoͤrde suchte die niedere Klasse so viel als möͤglich durch chausseemaͤßige Umlegung alter Fahrwege, durch Arbeiten in den Kommunal⸗Waldungen und durch Erd⸗Arbeiten zu beschaͤftigen, so wie das Niederreißen des vor dem alten Salz⸗Thore noch uͤbrig gebliebenen Stadtthurmes fortgesetzt wurde. An Privat⸗Unterstuͤtzungen war ebenfalls kein Mangel. Die seit dem 1. Januar 1833 eingefuͤhrte Staͤdte⸗Ordnung zeigt fuͤr die Verwaltung der Stadt gute Erfolge und wird von noch groͤßerem Nutzen seyn, wenn die schon laͤngst beabsichtigte und von dem Magistrat mit Eifer betriebene Einverleibung der Vorstädte in den Stadt⸗Bezirk erst zu Stande gekommen seyn wotrd.“"„) . er; 8 H. S6IS8

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