1834 / 72 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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immer; man nennt Herrn J. A. Magalhaens fuͤr das J an die Stelle des Herrn Aguiar, Herrn Anselmo Braamcamp fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten und Herrn M. de Mascedo Pereira Coutinho fuͤr die Justiz.“ n EEII 8 b Konstantinopel, 11. Febr (Allgemeine Zeitung.) Es ist hier wieder eine ernste Wendung der Dinge eingetreten, welche die Pforte in sichtbare Verlegenheit setzt. Man hatte ge⸗ hofft, daß die Stipulationen mit Rußland endlich vergessen waͤ⸗ ren, und ihrer keine Erwaͤhnung mehr geschehen wuͤrde, sieht sich aber getaͤuscht. Die Englische Regierung kommt auf ihre fruͤhe⸗ ren Praͤtensionen zuruͤck, wenigstens wird davon laut in allen Salons von Pera gesprochen; sie scheint es als eine Art Ehren⸗ sache anzusehen, in diesem Falle Recht zu behalten, und soll ter verschiedenen Vorwaͤnden von der Pforte verlangt haben, sich den gegen Rußland eingegangenen Verpflichtungen zu entziehen. Diese Rachricht fand Anfangs keinen Glauben, scheint aber den⸗ noch wahr; nach den fruͤhern fruchtlosen Versuchen soll England ei⸗ nen hoͤhern Ton angestimmt und von dem Sultan fast peremtorisch einen Entschluß verlangt haben, wozu er sich nicht gutwillig verstehen will noch kann. Man behauptet, der Englische Bot⸗ schafter habe unlaͤngst der Pforte eine Denkschrift uͤberreicht, worin er die Ansichten seiner Regierung gegen den Traktat vom 8ten Jult nochmals auseinander setzt, und deren Beruͤcksichti⸗ gung verlangt. Was sollen aber, fragt der Divan, alle diese indirekten und direkten Ermahnungen heißen, wo steht irgend geschrieben, daß man wegen Abgang der Zustimmung eines Drit⸗ ten gehalten seyn solle, den souverainen Prärogativen der Na⸗ tional⸗Uuabhaͤngigkeit zurventsagen, und nicht nach Anleitung des eigenen Interesse's fuͤr die eigene Sicherheit nach Gefallen Ver⸗ bindungen einzugehen? Es muß in der Welt weit gediehen seyn, wenn solche Anforderungen gemacht werden, wenn man sich uͤber die ge⸗ woͤhnliche Schicklichkeit wegsetzen, und sich in fremde, innere Angele⸗ enheiten zu mischen anmaßen kann. Glluͤcklicherweise besitzt die forte wenigstens so viel Takt, um das Erniedrigende der Stellung zu fuͤhlen, die man ihr geben moͤchte; und hat sie vielleicht nicht Kraft genug, sich derselben mit dem Stolze beleidigten Selbst—⸗ gefuͤhls zu erwehren, so ist sie doch gegen alle Drohungen und uͤbel begruͤndeten Insinuationen taub. Man versichert, daß in der Divans⸗Versammlung, wo das neue Anmuthen des Engli⸗ schen Ministeriums zur Sprache kam, eine ungewoͤhnliche Be⸗ wegung geherscht, und die bedaͤchtigen Muselmaͤnner Ausbruͤche der bittersten Unzufriedenheit gegen die sonst so hoch verehrte Englische Nation haͤtte laut werden lassen. Ohne Zweifel werden diese Unterhandlungen im Englischen Parlamente beruͤhrt werden; es duͤrfte daher nicht unnuͤtz seyn, sie im Vor⸗ aus oͤffentlich zu besprechen, damit das Englische Publikum in den Stand komme zu beurtheilen, ob die gegenwaͤrtige Administration die Interessen der Nation wahrnehme, wenn sie Alles thut, um ihr die Zuneigung der uͤbrigen Voͤlker zu ent⸗ ziehen. Bekanntlich werden durch freundschaftliche, Vertrauen erregende Beziehungen Handel und Industrie befoͤrdert, und nur unter dem Schirm des Friedens und der Eintracht koͤnnen die Interessen eines ausschließlich handeltreibenden Volks be⸗ wahrt werden. Wie wenig darf man sich in London der Hoff⸗ nung uͤberlassen, eine freundliche und Nutzen bringende Auf— nahme im Auslande zu finden, wenn statt mit den andern Re⸗ gierungen zu sympathisiren, das Englische Kabinet sich taͤglich weiter von ihnen entfernt! Frankreich etwa ausgenommen, wel⸗ ches aber dem Britischen Reiche wenig materiellen Gewinn ver⸗ schaffen moͤchte, sieht die Englische Nation auf dem ganzen Kon⸗ rinente ihre seit langen Jahren gluͤcklich unterhaltenen freund⸗ schaftlichen Verbindungen taͤglich lockerer werden, und bei einem ferneren Beharren in dieser angenommenen Politik duͤrfte der Drient bald gaͤnzlich fuͤk dieselbe geschlossen seyn.

Inlan d.

Berlin, 11. Maͤrz. Aus Koͤln schreibt man unterm 7ten d. M. „Gestern Nachmittag 4 Uhr fand die feierliche Einfuͤhrung der Taubstummen⸗Schule in das derselben von der staͤdtischen Behoͤrde eingeraͤumte, auf Kosten des Vereins zur Befoͤrderung des Taubstummen-Unterrichts zweckmaͤßig ausge⸗ baute und eingerichtete Lokal der ehemaligen Rechtsschule in der Mi⸗ noritenstraße, im Beiseyn eines zahlreichen Publikums, und unter dem Vorsitze des Protektors des Vereins, des Erzbischofs von Koͤln, Gra⸗ fen Spiegel zum Desenberg, statt. Der zweite Praͤsident des Verwal⸗ tungs⸗Ausschusses eroͤffnete die Feier mit einer der Wichtigkeit des Ge⸗ genstandes entsprechenden Rede, machte auf die Fortschritte der Anstalt waͤhrend des kurzen Bestehens des Vereins, und auf die erfreulichen Aussichten in die Zukunft aufmerksam, in so fern es dem Vereine gelingen werde, die Theilnahme der Behoͤrden und des Publikums fuͤr diesen hoͤchst wichtigen Zweig des oͤffentlichen Unterrichts fernerhin rege zu erhalten. Nachdem der erste Lehrer der Anstalt, Hr. Gronewald, den Zoͤglingen in einer zum Beweise der Verstaͤndigung von den Ausgebildeten nachgesprochenen An⸗ rede die groͤßte der ihnen durch den Unterricht zugewendeten Wohl⸗ that und die fuͤr sie daraus hervorgehende Verpflichtung zum in⸗ nigsten Danke gegen Gott und die buͤrgerliche Gesellschaft recht warm ans Herz gelegt hatte, ging er zu einer kurzen Pruͤfung uͤber, welche die auffallendsten Resultate der bisherigen Wirksam⸗ keit der Anstalt ergab. Am Schlusse ward die Erneuerung des Verwaltungs⸗Ausschusses vorgenommen, jedoch die Wiederwaͤh⸗ lung der vier durch das Loos zum Austritt bestimmten Mitglie⸗ der allgemein beliebt. Mit tiefer Ruͤhrung schieden die Anwe⸗ senden, und mit den innigsten Wuͤnschen fuͤr das fernere Auf⸗ bluͤhen der Anstalt, welche dem Wohlthaͤtigkeits⸗Sinne unserer Mitbuͤrger zur Ehre gereicht.“

In der Nacht vom 5ten auf den é6ten d. M. ist ein Theil der bei Halle uͤber die Saale fuͤhrenden sogenannten hohen Bruͤcke ploͤtzlich eingestuͤrzt und dadurch die Communi⸗ cation fuͤr schwereres Fuhrwerk ier dieselbe gehemmt worden. Die Posten muͤssen jetzt einen andern Weg nehmen und koͤnnen erst bei Kroͤllwitz uͤber die Saale gesetzt werden, wodurch ein Umweg entsteht, der ziemlich eine Stunde betraͤgt. Die Bruͤcke selbst ist sehr alt und hatte seit dem Jahre 1806, namentlich durch die vielen Geschuͤtze, dann aber auch durch die schweren Frachtwagen, welche uͤber dieselbe auf dem Wege von Magde⸗ burg und Halle nach Kassel und den Rhein⸗Provinzen gehen, stark gelitten. 8

Am 6ten d. M. brach in dem Dorfe Bindersleben bei Erfurt ein Feuer aus, welches, durch den Wind schnell ver⸗ breitet, in kurzer Zeit 13 Wohnhaͤuser mit Scheunen und Stal⸗ lungen, im Ganzen gegen 40 Gebaͤude, in Asche legte.

In der Koͤnigsberger Zeitung liest man Folgendes: „Die diesjaͤhrige Schifffahrt ist in Memel am 3. d. M. auf eine hoͤchst sonderbare Weise eroͤffnet worden. Bei schoͤnem ru⸗ higen Wetter kommt fruͤh Morgens ein Englisches Schiff mit vollen Segeln auf der Rhede an und steuert auf die alten Baken los, ohne die Lootsen abzuwarten und ohne von der neuen Bake und von der veraͤnderten Fahrt Notiz zu nehmen. Gegen Mittag geraͤth es auf Un,

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ös“ 8 8 tiefen und bleibt sitzen. Das Rettungs⸗Boot eilt zu ihm; der Capitain verlaͤßt mit der ganzen Mannschaft das Schiff und gelangt gluͤcklich ans Land. Unterdessen wird das Schiff wieder flott und in See getrieben; ein sanfter Nordwind, der sich erhebt, dreht aber das Fahrzeug, auf welchem die Segel nicht eingezo— gen waren, um, und bringt es ohne alle menschliche Huͤlfe in die rechte Fahrt und gluͤcklich in den Hafen, wo die erstaunte Mannschaft es wieder mit vieler Freude in Empfang nimmt.“

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Joseph Wilhelm Balan, am 30. Oktober 1777 zu Berlin geboren, stammte aus einer zur hiesigen Franzoͤsisch⸗reformirten Ge⸗ meinde gehoͤrigen Familie. Sein Vater, ein angesehener Kaufmann, war wegen seiner Froͤmmigkeit und strengen Rechtlichkeit allgemein geachtet, und so waren es wohl die ersten Eindruͤcke des aͤlterlichen Hauses, welche dem jugendlichen Gemuͤthe des Sohnes jene Gottes⸗ furcht und Pflicht⸗Treue einpraͤgten, die sich nachher bei vorgeruͤcktem Alter in den verschiedensten Lebens⸗Beziehungen so schoͤn bewaͤhrten. Die urspruͤngliche Reigung bestimmte diesen fuͤr das Studium der Theologie, dem er sich auch bereits auf dem hiesigen Franzͤsisch⸗ reformirten Seminar zu widmen angefangen, als ihn ein aͤlterer Bruder, den er auf's zaͤrtlichste liebte, und der anfaͤnglich denselben Beruf ergriffen, ihn aber spaͤter gegen den diplomatischen vertauscht hatte, bewog, jenen Plan gleichfalls aufzugeben und sich fuͤr die Staats⸗Geschaͤfte zu bestimmen. Er bezog daher 1796, nach Voll⸗ endung seiner wissenschaftlichen Vorbildung auf dem hiesigen Fran⸗ zoͤsischen Gymnasium, das sich damals der Leitung des trefflichen Erman erfreute, die Universitaͤt Halle, um sich daselbst den Rechts⸗ Studien zu widmen. Drei Jahre verlebte er hier, nur seiner wis⸗ senschaftlichen Ausdildung ergeben, der er mit aller Kraft oblag, und im Umgange mit ausgezeichneten, von gleichem geistigen Stre⸗ ben beseelten jungen Maͤnnern; so daß die Erinnerung an jene Zeit zu den schoͤnsten seines Lebens gehoͤrte und er derselben oft im ver traulichen Gespraͤche mit inniger Freude gedachte. Besonders werth war ihm stels das Andenken an seinen Lehrer und Freund, den Ge⸗ heimen Rath Professor Eberhard, mit dem er noch lange Zeit nach⸗ her im vertrauten Briefwechsel stand. Nachdem er seit 1798 beim hiesigen Koͤnigl. Stadtgericht und seit 1800 beim Koͤnigl. Kammer⸗ gericht als Referendarlus gearbeitet, ward er 1803 als Assessor bei dem letzteren angestellt, zu gleicher Zeit aber Mitglied des damals noch bestehenden Franzoͤsischen Kolonie⸗Gerichts. Der wissenschaftliche Eifer, der ihn auf der Universitaͤt belebte, blieb ihm auch in seiner praktischen Laufbahn. Von dem Kreise geistrei⸗ cher und strebender Maͤnner, welche damals Berlin, noch vor Gruͤn— dung der hiesigen Hochschule, mit zu einem Mittelpunkte geistigen Lebens in Deutschland machten, wurde er gleichfalls angezogen und gehoͤrte ihm mehr oder minder an

So konnte er der heitersten Zukunft entgegensehen, als ihn im Jahre 1807, wo er nahe daran war, zum Kammergerichts⸗Rath be⸗ foͤrdert zu werden, nicht nur das Schicksal des Vaterlands tief da⸗ niederbeugte, sondern auch ein hartes haͤusliches Ungluͤck traf, das seiner Lauüfbahn eine andere Wendung gab. In diesem Jahre starb naͤmlich jener aͤltere vorhin erwaͤhnte Bruder Louis Balan zu Lon⸗ don, wo er als Legations⸗Rath bei der diesseitigen Koͤnigl. Gesandt⸗ schaft angestellt war. Die innigste Zuneigung hatte beide Bruͤder miteinander verbunden, und noch in den letzten Augenblicken seines Lebens gedachte der juͤngere mit mehr als gewoͤhnlicher Liebe jenes alteren, der sich durch Adel der Gesinnung, Liebenswuͤrdigkeit des Geistes und Gruͤndlichkeit seiner weitumfassenden Kenntnisse aus⸗ zeichnete, und sich die Achtung und Liebe bedeutender Maͤnner, z. B. Pitt's, erworben. Um so haͤrter mußte daher unsern Balan 1806 die Nachricht von der schweren Krankheit des Bruders treffen. Er eilte sogleich nach London, indem ihn Graf Haugwitz, der dem letz⸗ tern persönlich sehr wohl wollte, beauftragte, den Kranken in sei⸗ nen Geschaͤften bei der dortigen Koͤnigl. Gesandtschaft zu unter⸗ stuͤtzen. Er unterzog sich diesem ehrenvollen Auftrage zur Zufrieden⸗ heit des auswaͤrtigen Departements, kehrte aber schon 1807 mit den traurigsten Aussichten fuͤr das Leben seines Bruders in die Heimath zuruͤck, wo er auch bald die Nachricht von dessen Tode erhielt. Der Sorge fuͤr die hinterbliebene Wittwe und deren Kinder, die ihm nun vorzuͤglich oblag, unterzog er sich mit der ihm eigenen Pflicht⸗Treue und Gewissenhaftigkeit. Da die Rathscarriere damals wenig Aussicht zur weitern Befoͤrderung darbot, so suchte er eine Anstellung als Justiz⸗Kom⸗ missarius nach, die ihm auch 1808 beim hiesigen K. Stadtgericht wurde, von wo er 1812 in gleicher Eigenschaft zum K. Kammergericht uͤberging. In beiden Verhaͤltnissen genoß er fortwährend des Rufes ausgezeich⸗ neter Rechtlichkeit und Geschafts Erfahrung.

Schon laͤngst war es sein Wunsch gewesen, in das auswaͤrtige Ministerium zu treten. Der Auftrag, den ihm Graf Haugwitz 1806 nach London gegeben, hatte ihn bereits mit demselben in Verbindung gebracht. Naͤhere Veranlassung zu sein m Eintritt gaben aber zwei Reisen nach Frankreich in den Jahren 1814 und 1815, wo er mit Ueberbringung von Depeschen an den Fuͤrsten Staats⸗Kanzler beauf⸗ tragt war und hierdurch in dessen Naͤhe kam. 1816 ward er zum Legations⸗Rath und vortragenden Rath in der damaligen dritten Section des Ministeriums ernannt, und bald darauf dem damaligen Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath v. Raumer fuͤr die Bearbei⸗ tung der Haus⸗ und Hoheitssachen, die damals unter der obersten Leitung des Fuͤrsten Staats⸗Kanzlers standen, beigeordnet. In dieser neuen Stellung bewies er einen so ausgezeichneten Diensteifer und so umsichtige Geschaͤfts⸗Kenntniß, daß er bereits 1818 zum Wirkli⸗ chen Legations⸗Rath und 1820 zum Geheimen Legations⸗Rath er⸗ nannt wurde. 1824 erhielt er zur Anerkennung seiner Verdienste 8 üethnn Adler⸗Orden dritter Klasse und 1833 die Schleife zu

emselben.

Sein Geschaͤftskreis bezog sich besonders auf die 2te Abtheilung des auswaͤrtigen Ministeriums, der er zuletzt vorzugsweise ange⸗ hoͤrte. Namentlich gaben die Territorial⸗Ausgleichungen und Ab⸗ findungen mit benachbarten Staaten, in Folge des Wiener Kongres⸗ ses, ihm Veranlassung, sein Geschaͤfts-Talent zu bewaͤhren. Der Abschluß dreier hierauf bezuͤglichen Conventionen mit Schweden, Hannover und Sachsen⸗Weimar wor seiner besonderen Leitung an⸗ vertraut worden. Er fuͤhrte diese Verhandlungen mit solcher Um⸗ sicht und Geschaͤfts-Erfahrung, daß ihm dafuͤr nicht nur die Aner⸗ kennung seines angebeteten Koͤnigs und Herrn, sondern auch die der fremden mitkontrahirenden Staaten wurde. 1818 erhielt er von Schweden den Nordstern⸗Orden, 1825 von Sachsen⸗Weimar das Komthurkreuz des Falken⸗Ordens und 183) von Hannover das Com⸗ mandeurkreuz des Guelfen⸗Ordens. 1832 wurde ihm seit dem Austritt des Wirklichen Geheimen Raths von Raumer aus dem auswaͤrtigen Ministerium die Bearbeitung der Roͤmisch⸗katholischen Angele⸗ genheiten uͤbertragen, in denen er schon fruͤher beschaͤftigt ge⸗

wesen, und worauf sich auch eine von ihm im Jahre 1821 kurz vor

Erlassung dee Bulle de salute animarum gemachte amtliche Reise

nach Rom bezog. Außerdem war er Mitglied der seit 1827 beste⸗

Pruͤfungs⸗Kommission fuͤr die Adspiranten zur diplomatischen arrière.

Reben diesem ausgedehnten Wirkungskreise als Staats⸗Beamter gedachte er stets der Pflichten, die ihm als Haupt einer ausgedehn⸗ ten Familie und Mitglied seiner Kirche oblagen. 1810 verband er sich mit der Tochter des Geheimen Staatsraths Le Coqg. Das reinste Familiengluͤck kroͤnte diesen Bund. 1812 uüͤbernahm er als Syndi⸗

us des Französis. Konsistoriums und defensor piorum corporum die

Fuͤhrung der Rechts⸗Angelegenheiten der Franzoͤsischen Kirchen

und milden Stiftungen, so wie die Vertretung der armen Mitglie⸗ der der Kolonie vor Gericht, und behielt dieses Amt auch fortwaͤh⸗ rend unter seinen veraͤnderten Geschaͤfts⸗Verhaͤltnissen bei; ja er behandelte die kirchlichen Angelegenheiten mit besonderer Liebe und Beachtung, indem die tief in ihm ruhende religidse Richtung sie ihm besonders wichtig machte.

„Eiinem so vielseitiger Thaͤtigkeit gewidmeten Leben wurde er in seinem 57sten Jahre durch den Tod entrissen. Nach langen, mit christlicher Ergebung getragenen Leiden, entschlief er sanft und

““ Faenlc⸗ in Folge eines Nervenschlages, am 24. Februar Abends gegen 8 Uhr. 8

Strenge und ernste Pflicht⸗Treue sowohl gegen Gott, wie in seinen vielfachen menschlichen Beziehungen als Staats⸗Beamter, Familienhaupt und kirchliches Gemeindeglied, war der Grundzug seines Charakters. Ihn beseelte die tiefste Gottesfurcht. Fest und treu hing er an dem Glauben seiner Kirche, wie er ihm von seinen Vaͤtern her uͤberliefert worden. In seinen menschlichen Beziehun⸗

en folgte er immer dem, was er einmal fuͤr Recht und Pflicht er⸗ annt hatte. Dem Koͤnige und Staate treu ergeben, waren ihm die Anforderungen des Koͤnigl. Dienstes, denen er noch am Tage seines Todes einige Stunden widmete, das Hoͤchste; er erwarb sich dadurch, so wie durch seine ausgebreiteten Kenntnisse und seine große Geschaͤfts⸗ Erfahrung die Achtung und Liebe seiner hohen Vorgesetzten und Amts⸗ genossen. Mit unermuͤdlichem Eifer und edler Freigebigkeit sorgte er fuͤr die Unterstuͤtzung beduͤrftiger, ihm auf irgend eine Weise nahe estellter wuͤrdiger Familien. Rie, selbst nicht in seiner Krant⸗ heht, verließ ihn der rege wissenschaftliche Sinn, der ihn schon als Juͤngling auszeichnete. Keine Erscheinung des geistigen Lebens ließ shn unberuͤhrt, indem er Alles mit dem lebhaftesten Interese verfolgte.

In stiller, aber heiterer Fruͤhstunde des 27. Februars ward er ne⸗ ben seiner vorangegangenen Tochter zur Ruhe bestattet. Am Sarge widmete sein Jugendfreund, der Hof⸗Prediger Theremin, der dem Leidenden durch seinen trostreichen Zuspruch waͤhrend seiner Krank⸗ heit zur wahren Erquickung gereicht, dem Andenken des Dahinge⸗ schiedenen einige innige und gefuͤhlvolle Worte, wodurch er seine zahlreich versammelten Freunde besonders an die liebevolle Milde, an die sittlich frommen Regungen und das maͤchtige Verlangen nach Gott und ewigen Guͤtern erinnerte, die den Verklaͤrten siets durchdrungen und namentlich waͤhrend seiner Krankheit gestaͤrkt und erhoben hatten.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

338,5 1 Par. 336,0 1 „Par. 333,7 8 Par. Quellwäͤrme 6,5 °R. 4,2 ° SJLE1a6. 4,4 896w“

18 8 f0 N 88 5 88 8 8 5 F. Flußwärme 4,7 °R. 86 pCt. 90 pCt. 79 pCt. Wetter.. regnig. Regen. halbheiter. Wib .... W. WNW WNW.

Wolkenzug WAW.

1834. 10. Maͤrz. Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg.

Bodenwärme 4, 8 ° R. Ausdünst. 0, 07 4 Rh.

Niederschlag 0, 1 3 8 „Rh.

Den 11. März 1834. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Ereuss. Cour.) Mmmmmann e St.-Schuld-Sch., 4] 98 ½ 9 Grosshz. Pos. do. 4 101 Pr. Eng!. Anl]. 18. 5 103 [Ostpr Plfandhr. 99

* 4 Pr. Eugl. Anl. 22. 5 103 [pomm. do. 4 106 Pr. Engl. Obl. 30. 4 93 ½ [Kur- u. Neum. do. 4 106 ¾ 1 4

Prüm. Sch. d. Seeh. 54 [Schlesische do. 106 Kurm Obl. m. l. C 4 97 Rkst. C. d. K.- u. N. 66 ½ Neum. Int. Sch. do.] 4 Z.-Sch. d. K. u. N. 67. Berl. Stadt-Obl.] 4 4 Iloll. vollw. Duk. 4

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Warschau urz

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 6 März Niederl. wirkl. Schuld 49 ½. 53- do. 94 ½ Ausgesetzte Schuld 1Es. Kanz-Bill. 22 1⁄2 y4 1 ½ Amort. 89 ⅞. 3 ½ 3 71 ¾. Oesterr. 95 ½ v. Preuss Prämien-Scheine 95 ¾. Russ. (v. 1828) —. (v. 1831) 94 ½ „8 Span. 61. 38 40 ½. London, 4. März. 3 8 Cons. 91 v. Bras. 74. Span. (v. 1821) 32 ¾. 39 41. Holl. 5 ½ 97. 2 ½ 9 50 ½. Port 69. Russ. 104 ¾. Griech. 30. (v. 1833.) 104. Belg. 98. Frankfurt a. M., 8. März.

Oesterr. 598 Metall. 98⁄. 98 ¼ ⁄. 48 89 ½ 89 ¼½.

8 82 2 2 ½ 3 53 ½. 1% 2 *½.

Br. Bank-Actien 1518.1517. Part.-Obl. 139. 138 ¾. Loose zu 100 Fl.

207 G. Holl. 598 Obl. v. 1832 94. 93 ¼ . Poln. Loose 62 ½. Preuss. Lrm.-Sch. 54 54 ½, do. 48 Aul. 92 58 Span. Kente 60. 59 ½. 3 8 do. perp. 39 ½⅞. 39 9. Paris, 5. März. 58 Rente pr. compt. 106. 45. fin. cour. 106. 60. 39 pr. compt. 77. 35 fin cour. 77. 50. 58 Neap. pr. compt. 93. 25. fin cour. 93. 35. 5 % Span. perp. 61 ⅛. 338 do. 39 ⅛. 59 Beilg. 99 ½, 58 Röm. —.

Koͤnigliche Schauspiele.

Mittwoch, 12. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Koͤnig Manfred, historische Tragoͤdie in 5 Abthei⸗ lungen und einem Vorspiel, von Raupach.

Donnerstag, 13. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male: Lieb' im Kriege und Krieg um Liebe, Lustspiel in 1 Akt, aus dem Franzoͤsischen, von Adalbert v. Thale. Hierauf; Leon⸗ tine, oder: Die Prophezeihung, Drama in 3 Aufzuͤgen.

Freitag, 14. Wahe Im Opernhause: Zum erstenmale: Die Deutschen Herren in Nuͤrnberg, Oper in 3 Abtheilungen, ver⸗ faßt und in Musitk gesetzt von dem Freiherrn v. Lichtenstein.

Im Schauspielhause: Pour la seconde représentation de Mr. Jerrmann: 1) Tartuffe, ou: l'Imposteur, comédie en 5 actes et en vers, par Molière. 2) Le Dey d'Alger à Paris, vaudeville en 1 acte. (Dans la première pièce, Mr. Jerrmaun remplira le roͤle de Tartuffe.

Koͤnigstaͤdtisches Theater. 8

Mittwoch, 12. Maͤrz. Hinko, der Stadtschultheißen⸗Sohn von Nuͤrnberg, Schauspiel in 5 Akten, mit einem Vorspiel „der juͤngere Sohn“, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Redacteur Coattel. maurs imwnwer.

monte⸗Depots Jurgaitschen, Ober⸗Amtmann Dr. Ramdohr, den Charakter als Amts⸗Rath zu ertheilen und das diesfaͤllige Patent fuͤr denselben Allerhoͤchst zu vollziehen geruht.

tage im Monate September eintrat, abgeschafft und statt ihrer

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scheint endlich von der Unmoͤglichkeit, gegen die Budgets⸗Kom⸗

et, daß dies eine Kabinets⸗Frage sey; aber der Marschall Soult

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Berlin, Donnerstag den 13ten Maͤrz

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Amtliche Nachrichten. Kretk:1 Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Administrator des Re⸗

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Durch die Allerhoͤchste Ordre vom 28. Februar d. J. des Koͤnigs Majestaͤt die bisher zu Naumburg an der Saale hestehenden beiden Messen, von welchen die eine am Montage or Ostern oder nach Palmarum, die andere am ersten Mon⸗

die Wiederherstellung der Petri⸗Paul⸗Messe angeordnet, welche um 20. Juni jedes Jahres ihren Anfang nehmen und 3 Wochen dauern wird.

Dies, und daß diese Einrichtung schon im laufenden Jahre kattfinden, folglich die naͤchste Oster⸗Messe nicht gehalten werden vird, bringen wir zur Kenntniß des betheiligten Publikums.

Berlin, den 5. Maͤrz 1834.

Der Minister des Innern fuͤr Handels⸗ und Gewerbe⸗Angelegenheiten. v. Schuckmann.

Der Finanz⸗Minister.

Das 4te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthaͤlt: unter 1 Nr. 1504, die Erklaͤrung wegen des zwischen der Koͤnigl. Preu⸗ ßischen und der Regierung des Freistaats Krakau 8 getroffenen Uebereinkommens ruͤcksichtlich der gegen⸗ seitigen kostenfreien Erledigung gerichtlicher Requi⸗ sitionen in Armensachen. Vom 10. Januar d. J. und die Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordres unter 1505, vom 26. Januar d. J., betreffend die Berechnung des Werthstempels in Konkurs- und Liquidations⸗ Prozessen; von demselben Tage, wodurch der §. 5 des Rang⸗ Reglements vom 7. Februar 1817 hinsichtlich des Polizei⸗Praͤsidenten der Haupt- und Residenzstadt Berlin modificirt worden; vom 30. Januar d. J., wonach in der Provinz Westphalen das Nichteinziehen zu den Uebungen des ersten Aufgebots der Landwehr erst nach dem zuruͤck⸗ gelegten 33sten Lebensjahre stattfinden soll, und 1508, vom 1sten v. M., die Verleihung der revidirten Staͤdte⸗Ordnung an die Stadt Dortmund cbetreffend. Berlin, den 13. Maäͤrz 1834. Debits⸗Comtoir fuͤr die Gesetz⸗Sammlung.

1506,

Abgereist: Der Kaiserl. Oesterreichische Appellations⸗Praͤ⸗ dent in der Provinz Nieder⸗Oesterreich, Freiherr von Gaͤrt⸗ er, nach Wien.

Zeitungs⸗Nachrichten. wbb 111“

Frankreich. Paris, 5. Maͤrz. Gestern Abend ertheilte der Koͤnig m General Darriule und dem Herzoge von Choiseul Privat⸗

udienzen. Der Temps enthaͤlt Folgendes: „Der Marschall Soult

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ission anzukaͤmpfen und die zur Aufrechthaltung des von ihm eabsichtigten Effektiv⸗Bestandes der Armee nothwendigen Kredite erlangen, uͤberzeugt zu seyn. Einige Witzlinge hatten behaup⸗

zu erfindungsreich, als daß er nicht auf Mittel fallen sollte, m sein Spiel dennoch zu gewinnen. Der Plan, den man de⸗ nitiv festgestellt hat, besteht darin, die Zahl der Compagnieen des Infanterie⸗Bataillons auf 6, und die der Schwadro⸗ en jedes Kavallerie-Regimentes auf 4 zu redueiren. Die Soldaten und Unter⸗Offiziere sollen mit unbestimmtem Urlaub tlassen, und die Offiziere à la suite gestellt werden. Um die ahl der Offiziere à la suite in jedem Regimente so viel als oͤglich zu vermindern, und um zu gleicher Zeit eine bessere lussicht zum Avancement zu eroͤffnen, hat man sich entschlossen,

pensiontren: 1) die Obersten, welche 58 Jahr alt sind; 0 die Oberst⸗Lieutenants und Majors, welche 55 Jahr alt sind, nd 3) die uͤbrigen Offiziere, welche 30 Jahre gedient haben, r Alter moͤge seyn, welches es wolle. Man arbeitet in die⸗ em Augenblicke an einer Koͤnigl. Verordnung uͤber diesen wich⸗ gen Gegenstand. Diese Maßregel ist von großer Bedeutung. Es st ohne Zweifel nuͤtzlich, den juͤngeren Offizieren eine Aussicht zuf Avancement zu eroͤffnen, ihren Eifer rege zu erhalten, und em Verdienste Belohnungen zuzusichern; aber auf der anderen Seite ist es auch von Wichtigkeit, der Armee nicht die bewaͤhrte erfahrung einer Menge vortrefflicher Offiziere zu rauben, die ch noch in voller Kraft befinden, und doch durch den Grund⸗ atz, den man aufstellen will, beruͤhrt werden koͤnnen. In der hat sind viele Militairs, die mit 16 Jahren Dienste genommen aben, noch Capitaine, obgleich sie schon 46 Jahre alt sind. Diese Offiziere sind in der Kraft der Jahre, und es scheint uns icht allein ungerecht, sondern auch unpolitisch, ihnen jetzt schon ede Aussicht auf Avancement entziehen zu wollen.“

In der vorgestrigen Sitzung der Akademie der Wissen⸗ chaften wurden zwei Briefe vorgelesen, welche der See⸗Mi⸗ ister von Herrn Lemahout, vormaligem Professor der Natur⸗ heschiche zu St. Brieuc, erhalten hat, und worin uͤber die

erkwuͤrdige Strandung von 29 Delphinen Bericht erstattet

wird. Es heißt darin unter Anderem: „Am 31. Januar d. J. Abends gegen 9 Uhr hoͤrte ein am Ufer aufgestellter Zoll⸗Beamte ein dumpfes Geraͤusch, welches durch eine steigende heftige Be⸗ wegung im Wasser veranlaßt wurde, und da er sich naͤherte, um die Ursache desselben zu erforschen, konnte er, trotz der Dunkelheit, in einer kleinen Bucht einen Haufen Thiere er⸗ blicken, die er fuͤr Meerschweine hielt, und auf die er sein Ge⸗ wehr abfeuerte. Eines der Thiere ward verwundet, und wurde, als es Klagetoͤne vernehmen ließ, sogleich von dem ganzen Haufen umgeben, der aus 8 maͤnnlichen und 21 weiblichen Thieren bestand. Der Zoll⸗Beamte benutzte diesen Augenblick der Verwirrung und der eintretenden Ebbe, um Huͤlfe herbeizuholen. Einigen Maͤnnern und acht Pferden gelang es, nicht ohne Muͤhe und Gefahr, alle jene Thiere vor dem Wiedereintritt der Flut an's Ufer zu ziehen. Es waren Delphine. Das Gewicht des schwersten unter ihnen wird auf 2500 Kilogr., das des kleinsten auf 150 geschaͤtzt; der groͤßte ist 6v½ Motres, der kleinste 2 Méètres lang. Ein merk⸗ wuͤrdiger Umstand ist der, daß der kleinste Delphin, als man ihn der Mutter an die Brust legte, sogleich zu saugen anfing.“ Herr Geoffroy St. Hilaire, der bekanntlich die Delphine nicht zu der Zahl der Saͤugethiere gerechnet wissen will, protestirte gegen die letztere Bemerkung des Herrn Lemahout, und trug auf eine genaue Untersuchung des erwaͤhnten Umstandes an.

Aus Toulon meldet man vom 27. Febr.: „Die Franzoͤ⸗ sische Regierung, benachrichtigt, daß ein Oesterreichisches, aus ei⸗ nem Hafen Dalmatiens abgegangenes Schiff mehrere Polen, worunter die Generale Kinski, Kaminski und Czerwinski, an Vord haͤtte, und befuͤrchtend, daß dieses Schiff an den Kuͤsten des 5ten Arrondissements landen duͤrfte, hat den See⸗Behoͤrden Befehl gegeben, durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel die Einfahrt des Schiffes „Constant“, Capitain Martinerlach, an dessen Bord sich jene Fluͤchtlinge befinden, zu verhindern.“

Zu Rouen hat das Banquierhaus Roland und Comp. seine Zahlungen eingestellt.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 6ten Maͤrz. Auf eine Frage des Lord Ellenbo⸗ rough erklaͤrte Graf Grey, daß eine Bill in Bezug auf den Zehnten⸗Austausch vorbereitet sey und dem Hause baldigst vor⸗ gelegt werden duͤrfte, so wie, daß, abgesondert von dieser Bill, auch eine Maßregel zum Austausch der Kirchen⸗Steuern einge⸗ bracht werden wuͤrde. Lord Wynford brachte eine Bill ein, in Folge deren kuͤnftighin die von den Gerichtshoͤfen Englands und Irlands in Schuldsachen gefaͤllten Urtheile gegenseitige Kraft haben sollen, so daß, weyn die Gerichte eines von beiden Laͤndern in einer solchen Sache erkannt haben, in dem andern kein neuer Prozeß deshalb eingeleitet zu werden brauchte. So wie das Gesetz jetzt steht, kann naͤmlich ein Schuldner, gegen den in dem einen Lande ein Erkenntniß erlassen worden, sich den Fol⸗ gen desselben dadurch entziehen, daß er sich in das andere be⸗ giebt, wo dann erst wieder ein neuer Prozeß gegen ihn anhaͤn⸗ gig gemacht werden muß. Demnach soll fortan nicht mehr das eine Land den verurtheilten Schuldnern des anderen zur Zu⸗ flucht dienen. Lord Wynford bemerkte auch, daß es leicht seyn wuͤrde, wenn man sich gehoͤrig daruͤber verstaͤndigte, seinen Plan auch auf diejenigen Schuldner auszudehnen, die ihre Zuflucht nach fremden Laͤndern nehmen. Der Lord⸗Kanzler billigte die vorgeschlagene Maßregel und sie wurde zum ersten⸗ mal verlesen. Es wurden sodann noch mehrere Bitt⸗ schriften uͤberreicht, von denen jedoch nur eine zu naͤhe⸗ ren Eroͤrterungen Anlaß gab. Sie ruͤhrte von 360 Ein⸗ wohnern des 555 steuerpflichtige Individuen zaͤhlenden Kirchspiels St. Botolph her, die sich daruͤber beschwerten, daß sie eine enorme Summe zur Unterstuͤtzung der Hierarchie beitragen muͤßten. Dies bestritt der Bischof von London, indem er sagte, daß die Buͤrger von London jetzt nur noch 2 Shilling 9 Pence auf das Pfund von dem Ertrag des Haus⸗Zinses zur Unterstuͤtzung der Geistlichkeit zu zahlen hätten, waͤhrend diese Abgabe fruͤher 3 Shilling 6 Pence betragen habe; so wie das Gesetz jetzt staͤnde, haͤtte daher der Pfarrer jenes Kirchspiels 7000 Pfund jäaͤhrlich fordern koͤnnen, aber er habe sich nur 1 Shilling von dem Pfunde entrichten lassen, was jaͤhrlich nur 2500 Pfund betrage: die Beschwerde sey also jedenfalls sehr ungerecht.

Unterhaus. Sitzung vom 4. Maäͤrz. In der Mor⸗ gen⸗Sitzung gab eine auf die Zehnten bezuͤgliche Bittschrift zu lebhaften Debatten Anlaß, wobei sich namentlich Sir R. Peel zu Gunsten der Geistlichkeit vernehmen ließ und das Haus er⸗ mahnte, daß es sich nicht zu einer Beraubung derselben solle verleiten lassen. In der Abend⸗Sitzung ersuchte Herr O'Con⸗ nell um die Erlaubniß, eine Bill zur Verbesserung der Irlaͤn⸗ dischen Geschworenen⸗Gesetze einbringen zu duͤrfen, ließ sich je⸗ doch durch die Bemerkung des Herrn Littleton, daß man doch erst die Wirkung des jetzigen Gesetzes, das erst seit 6 Monaten in Kraft sey, besser erproben muͤsse, ehe man zu einer neuen Maßregel schreite, dahin bewegen, seine Motion zuruͤckzunehmen. Herr Hardy erhielt die Erlaubniß, eine Vid zur Verbesse⸗ rung der Gesetze uͤber die Bestechung bei den Parla⸗ ments⸗Wahlen einbringen zu duͤrfen. Hierauf trug Herr Buckingham in Folge einer fruͤheren Anzeige darauf an, daß ein besonderer Ausschuß ernannt werden moͤchte, um uͤber einen Plan zu berathschlagen, wie man am zweckmaͤ⸗ ßigsten Matrosen fuͤr die Koͤnigliche Marine ausheben koͤnne, ohne zu dem gewaltsamen Pressen seine Zuflucht zu nehmen. (Vergl. die Sitzung des Oberhauses vom 3ten.) Sir J. Gra⸗ ham bekaͤmpfte diese Motion und brachte als Amendement da⸗ zu in Vorschlag, daß das Haus ihm erlauben moͤchte, eine Bill einzubringen, als deren Grundzuͤge er angab, daß ein allgemei⸗ nes Verzeichniß der auf den Kauffahrtei⸗Schiffen dienenden Ma⸗ trosen aufgenommen und daß aus diesen immer eine gewisse Zahl fuͤr den Dienst der Koͤniglichen Marine durch Kugel⸗ Wahl ausgehoben werden sollte, wodurch das Matrosen⸗Pressen

fuͤr gewoͤhnlich wegfallen wuͤrde, daß jedoch der rung die Befugniß vorbehalten bleiben solle, in Fäͤllen dringender Noth zu dem gewaltsamen Pressen zu schrei⸗ ten. Der Minister versprach auch, daß dieser Maßrege noch mehrere andere Anordnungen zur Verbesserung der Lage der Matrosen folgen sollten; die Regierung, sagte er, wolle dem Hause vorschlagen, daß der Antheil, den die Matrosen von dem Prisengelde empfingen, erhoͤht und daß ihnen noch mancher an⸗- dere Vortheil gewaͤhrt wuͤrde. Dieses Amendement wurde mit 218 gegen 130, also mit einer Majoritaͤt von 88 Stimmen zu Gunsten der Minister, angenommen und der urspruͤngliche Antrag des Herrn Buckingham demnach beseitigt. Gegen den Schluß der Sitzung wurde noch ein Antrag des Herrn Wig⸗ ney, daß eine Adresse an Se. Majestaͤt gerichtet werden moͤchte, mit dem Gesuch, daß einem gewissen Herrn Cohen, der wegen Preß⸗Vergehen im Gefaͤngniß von Chelmsford sitzt, seine Strafe erlassen werde, mit 58 gegen 21 Stimmen verworfen. 6 Sitzung vom 5. Maäͤrz. In der Morgen⸗Sitzung dieses Tages spannen sich die Debatten uͤber die eingereich⸗ ten Bittschriften so sehr aus, daß mehrere Mitglieder sich dar⸗ uͤber beklagten, daß man ganz gegen die parlamentarischen Regeln verstoße, die das Haus zu seiner eigenen Bequemlichkeit festge⸗ setzt habe. In der Abend⸗Sitzung wurden die Bills, wonach den Orten Carrickfergus und Stafford das Wahl⸗Recht entzogen werden soll, zum zweitenmale verlesen, und die Bill, wodurch dasselbe mit Warwick geschehen soll, passirte den Ausschuß. Herr Halcomb widersetzte sich diesen Bills am meisten, so daß die hiesigen Zeitungen der Meinung sind, er moͤchte wohl von den Freisassen, die das Wahl⸗Recht verlieren sollen, bestochen worden seyn. Diese Blaͤtter bezeichnen uͤbrigens das Durchgehen jener Bills als einen großen Fortschritt zur Verhinderung der Be⸗ stechungen. Der Ausschuß uͤber die Bill, wodurch den Liverpoo⸗ ler Freisassen das Wahl⸗Recht entzogen werden soll, vertagte sich auf Verlangen des Lord Sandon bis zum naͤchsten Mittwoch. Auf den Antrag des Herrn Halcomb wurde sodann ein besonderer Ausschuß ernannt, um zu untersuchen, ob nicht durch die Un⸗ terzeichnung und Ueberreichung einer angeblich von Einwohnern des Fleckens Leamington Spa herruͤhrenden Bittschrift, worin das Unterhaus um Ausdehnung des Wahl⸗Rechts von Warwick auf Leamington ersucht wird, die Privilegien des Hauses ver⸗ letzt worden seyen. Herr G. Ferguson erhielt die Erlaubniß, eine Bill zur Verbesserung eines unter der Regierung Georg’'s III. durchgegangenen Gesetzes einzubringen, wodurch die Be⸗ bauung wuͤster Laͤndereien in Schottland befoͤrdert werden soll. Herrn Brougham ward gestattet, eine Bill in Bezug auf die Fuͤhrung allgemeiner Sterbe⸗Listen einzubringen, und Herr Murragy legte dem Hause seine Bill zur Aufhebung der Sse. gen Gesetze in Bezug auf die in England unternommenen An⸗ werbungen fuͤr fremde Regierungen vor. 5 Sitzung vom 6ten. Herr Hume brachte heute seine Motion in Bezug auf die Korn⸗Gesetze zur Sprache; er trug nämlich darauf an, daß das Haus sich in einen Ausschuß ver⸗ wandeln moͤge, um daruͤber zu berathschlagen, ob es nicht ange⸗ messen sey, an die Stelle der je nach dem verschiedenen Preise des in England erzeugten Getraides stets wechselnden Zoͤlle eine feste Abgabe auf fremdes Getraide zu legen. Zur Begruͤndung seines Antrages aͤußerte sich Herr Hume im Wesentlichen fos⸗ gendermaßen: „Wir sehen auf der einen Seite die große Masse des Volks, die sich nach Erleichterung der Lasten sehnt, von 88 nen sie so lange und so schwer bedruͤckt wird; auf der andern die wenigen Privilegirten, die eine ungerechte Macht erlangt haben und diese nun mit Gewalt festhalten wollen, wie sehr auch die Andern darunter leiden moͤgen. Ist wohl, dies will ich einen Jeden auf sein Gewissen fragen, in den letzten 30) Jah⸗ ren dem Arbeiter und dem Gutsbesitzer gleicher Schutz gewaͤhrt worden? Aus dem Bericht des Ackerbau⸗Ausschusses vom Jahre 1821 werden Sie ersehen, daß die Gutsbesitzer von der fruͤhesten Zeit an alles Moͤgliche aufgeboten ha-⸗ ben, den Werth ihrer Erzeugnisse unnatuͤrlich zu steigern. (Hoͤrt!) Seit 1660 bis jetzt hat das Parlament sich fort⸗ waͤhrend bemuͤht, bald durch hohe, bald durch niedrige Zoͤlle, bald durch Praͤmien, den Preis der Nahrung des Volks kuͤnstlich in die Hoͤhe zu treiben; aber die Umstaͤnde haben gezeigt, daß 8 es unmoͤglich war, dieses Ziel zu erreichen, bis im Jahre 1815 das jetzige Prohibitiv⸗System angenommen wurde. Nun zeigt sich aber Jedem beim ersten Blick, daß die Vermehrung der Volkszahl nicht unter den Ackerbautreibenden, sondern unter den Fabrik⸗Arbeitern stattgefunden hat, und daraus folgt auch, daß man fuͤr den Wohlstand dieser Letzteren sorgen und auf stete Vermehrung derselben bedacht seyn muß. Die Be⸗ schaͤftigung von Arbeitern beim Landbau muß der Natur der ache nach eine beschraͤnkte seyn und wuͤrde sich nicht sehr erweitern lassen; das einzige Mittel also, die Armen-⸗ Taxen zu vermindern, besteht darin, daß man den Fabriken 8 Aufmunterung zu Theil werden laͤßt, damit wir dem Auslande fuͤr sein Getraide unsere Fabrikate an Zahlungstatt anbieten koͤn⸗ nen. In den Jahren 1717 bis 1800 hielt die Zunahme des Getraidebaus in England mit dem auf dem Kontinent gleichen Schritt; kaum aber waren die Prohibitiv⸗Gesetze erlassen, als der Getraidebau in England stehen blieb, waͤhrend er auf den Festlande immer mehr zunahm; und wenn Sie daher dennoch sehen, daß die Bevoͤlkerung von England sich seitdem beinahe verdoppelt hat, so muͤssen Sie zugeben, daß dies allein in der Steigerung der Fabrication seinen Grund hat. Wir muͤssen also unseren Fabrikanten den groͤßtmoͤglichen Absatz zu verschaffen suchen; kann dies aber wohl geschehen, wenn wir nicht von anderen Laͤndern das dagegen annehmen wollen, wo⸗ mit sie uns versehen koͤnnen? Wenn die Korn⸗Gesetze nicht be⸗ staͤnden, koͤnnte unsere Fabrication noch verdreifacht werden; die Folge ihrer Aufhebung wuͤrde seyn, daß der Arbeitslohn fallen und daß der Britische Fabrikant im Stande seyn wuͤrde, mit dem des Festlandes von Europa und Amerika zu konkurriren.“ (Beifall von der ministeriellen Seite.) Der Redner ging nun auf naͤhere Details ein, um seine Behauptungen mit Heweisen zu