1834 / 72 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

erade falsch zu seyn, nur von dem herkoͤmmlichen Gebrauch ab⸗ weicht, als eine Entweihung seiner großen Dichter ansieht, der vird das Schwierige und Gewagte, das ein solches Unternehmen

fuͤr einen Auslaͤnder haben mußte, leicht zu wuͤrdigen wissen.

Herr Jerrmann hat uns jedoch durch die gestern abgelegten Proben gezeigt, daß dasjenige, was Franzoͤsische Blaͤtter uͤber eine Leistungen berichteten, nicht uͤbertrieben war. Er gab den (uguste in Corneille's „Cinna“, von welchem der vierte, und den Don Die gue im „Cid“, von welchem der erste Akt auf⸗ efuͤhrt wurde. Aeußere Haltung, Spiel und Sprache stellten ich als echt Franzoͤsisch, und zwar nicht wie ein nachgeahmtes Kunststuͤck, sondern als ein wohlgelungenes Kunstwerk dar, und wiewohl unserm Publikum die fremdartige tragische Action der Franzosen keinesweges als etwas leicht Ansprechendes erscheinen konnte, ließ es doch dem Gaste einen sehr ehrenden lauten Bei⸗ all nach beiden Darstellungen zu Theil werden. X.

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11““ G 8 v“ Das vortreffliche Blatt von Toschi, lo Spasimo di Sicilia nach Kapdael, ist als das hervorstechendste Erzeugniß der Kupferstecher⸗ kunst in unserer Zeit anerkannt, und verdient diese Anerkennung ben so sehr durch die ausgezeichnete und geistvolle Arbeit des Kuͤnst⸗ es, wie auch dadurch, daß sich der hohe Genius Raphaels so klar und ergreisend darin ausspricht. 1 Der große Moment, der uns den Welterloͤser auf seinem Hin⸗ ange zum Tode in dem Zustande der Erschoͤpfung seiner menschli⸗ chen Kraft und so inmitten innigliebender Theilnahme und roher Verwilderung in der ganzen Erhabenbeit seines Leidens darstellt, ist von Raphael mit der edelsten Einfachheit und lebendigsten Wahrheit wie⸗ dergegeben. Der Erloͤser, von Koͤrperschmerzen zwar niedergedruͤckt, aber von der Kraft der goͤttlichen Liebe erhoben, zeigt in dem Aus⸗ drucke seines Gesichts den Sieg dieser Liebe uͤber den Schmerz, wie⸗ wohl dessen Kraft keinesweges abgestumpft ist; und die Gruppe zur Rechten des Beschauers (die drei Marien, Salome und der Juͤnger, den Jesus lieb hatte; Gestalten von hoher Schoͤnheit und zu dem eidenden gleichsam von der Gewalt der Liebe hingezogen) strahlt n der Verklaͤrung der innigsten hingegebenen Theilnahme, waͤhrend links in den Gestalten der Kriegsknechte die Verwilderung und Haͤrte des Gemuͤths durch rohe Kraftaͤußerung den Gegensatz bildet. Mit diesen tritt Simon von Cyrene, ein ruͤstiger Mann, dem man es an⸗ sieht, daß er gern und rasch Hand anlegt, wo es der Huͤlfe seiner Kraft bedarf, in vermittelnde Beziehung, indem er den Roͤmischen Tri⸗ bunen, der rechts an der Spitze seines Gefolges erscheint, durch sein Einschreiten zu dem Befehl veranlaßt, ihm das Kreuz aufzule⸗ gen. Neben Simon rechts erhebt sich noch ein Kopf, der mit weit⸗ geoͤffnetem Munde der theilnehmenden Gruppe der Frauen und des Johannes eifrig zuschreit, Platz zu machen und den Zug nicht auf⸗ zuhalten. Aber mitten aus dem vollen Leben dieser Gestalten richtet sich das Auge mit dem Erloͤser empor zu dem fernen Golgatha oben im Hintergrunde; und so vollendet sich das geistige Bild des Erloͤ⸗ sers in den drei Momenten der hinsinkenden Erschoͤpfung, der sich ufrichtenden Liebe und des unwandelbaren Gehorsams gegen den Rathschluß des himmlischen Vaters; wobei es nicht ohne Bedeu⸗ ung ist, daß die Schaͤcher im Hintergrunde, obgleich sie nicht das Kreuz zu tragen haben, mit Schlaͤgen zum Richtplatz getrieben wer⸗ den. Die Schoͤnheit der Gruppirung wird am besten aus dieser Bedeutsamkeit des Ganzen, wie jeder einzelnen Figur, verstanden. So erscheint uns Raphaels Meisterwerk in Toschis trefflicher Urbeit. Da aber dieses Blatt wegen seines hohen Preises nicht wohl ein Besitzthum aller derer werden kann, die danach verlan⸗ en moͤchten, so hat der Maler Gebauer, dessen Bestreben, die Ver⸗ reitung beachtenswerther Kunstwerke mit wohlthaͤtigen Zwecken zu verbinden, dem Publikum bekannt ist, es unternommen, einen Kupferstich in kleinerem Maßstabe zu veranstalten, dessen Ertrag mit Bewilligung des hohen Ministeriums des Innern und der Polizei en Orts⸗-Armen bestimmt ist. Von dem Kupferstecher Herrn G. W. Lehmann, der den Stich uͤbernommen und dessen Grabstichel ich berelts durch mehrere ausgezeichnete Arbeiten bewaͤhrt hat, darf as Publikum erwarten, daß er diese Arbeit mit der Liebe und dem Fleiße vollenden wird, den sie verdient, um den gewuͤnschten und beabsichtigten Erfolg zu sichern.

Da, wie wir vernehmen, die Subscription auf diesen bald zu er⸗ wartenden Stich schon eroͤffnet ist, so empfehlen wir Kunstfreunden, sich bei Zeiten gute Abdruͤcke zu sichern, indem dieselben nach der Reihenfolge der Subscriptionen ausgegeben werden sollen.

K. F. J. Trahndorff.

Literarische Nachrichten.

Der Westphaͤlische Volksfreund. Unter diesem Titel rscheint seit dem Anfange dieses Jahres in Bielefeld bei A. Velhagen eine Wochenschrift, herausgegeben von den Predigern Stoy und Nagel, die es, den uns vorliegenden ersten 10 Num⸗

mern zufolge, wohl verdienen moͤchte, in weiteren Kreisen ver⸗

reitet zu werden, da der Inhalt derselben belehrend und zu⸗ gleich auf eine anziehende Weise unterhaltend ist. Ihr Stre⸗ ben geht im Allgemeinen dahin, den Sinn fuͤr das Wahre,

Rechte, Gute, Gemeinnuͤtzige und Edle zu wecken und zu schaͤr⸗ en, und eben dadurch Liebe fuͤr das Deutsche Vaterland, wo

des Lobenswerthen und Guten so viel sich findet, auf das zweck⸗

maͤßigste zu begruͤnden und zu beleben. Betreffen einzelne Auf⸗ saͤtze vorzugsweise die Provinz, in der die Zeitschrift erscheint, so duͤrfte letztere den Bewohnern anderer Provinzen nichts⸗ destoweniger willkommen seyn, da solche Aufsaͤtze, wie z. B. die Artikel in den Nummern 6—8: „Ueber Spinnschulen, Lein⸗ saamen, Flachsroͤthe, Garnkochen“, immer zugleich auch ein all⸗ gemeineres Interesse haben. Daß das religioͤse Beduͤrfniß nicht ergessen, sondern bei schicklicher Gelegenheit beruͤcksichtigt wird, afuͤr buͤrgt schon die Persoͤnlichkeit der Herausgeber, welche eachtete Prediger der dortigen Gegend sind. Und so laͤßt sich wohl um so mehr erwarten, daß die Zweckmaͤßigkeit und innere

Guͤte dieser neuen Wochenschrift ihr recht viele Leser zuwenden werde, als der Abonnements⸗Preis derselben nur auf 15 Sgr. oder beim Bezug durch die Post auf 20 Sgr. viertelaͤhrlich festgestellt ist. ““

Das mit Genehmigung des Herrn Ober⸗Praͤsidenten von Schoenberg von dem Hofrath Bourwieg zu Stettin bearbeitete und vesicggegeben Jahrbuch fuͤr die Provinz Pommern auf das Jahr 1834 ist kuͤrzlich im Drucke erschienen und an die resp. Subskriben⸗ ten versandt worden. Dasselbe enthaͤlt, außer einer Uebersicht von dem Personal⸗Etat der Civil⸗ und Militair⸗Verwaltung, inter⸗ essante Notizen uͤber die geographischen Verhaͤltnisse der Provinz,

tovographisch⸗statistische Tabellen, eine Bevoͤlkerungs⸗Liste fuͤr das

Jahr 1832, eine allgemeine Uebersicht des Kirchen⸗ und Schul⸗ Standes, so wie eine Gewerbs⸗Liste von der ganzen Provinz Pom⸗ mern nach der Aufnahme vom Jahre 1831, endlich eine Ueber⸗ sicht der in der Provinz vorhandenen Gebaͤude am Schlusse des gedachten Jahres Um den Nutzen seines Werkes naͤher zu bezeich⸗

nen, erinnert der Herr Herausgeber in seinem Vorworte an die nach⸗

stehende Einleitung des verstorbenen Ober⸗Praͤsidenten Dr. Sack, womit derselbe vor 13 Jahren die erste Ausgabe dieses Jahrbuches begleitete; „Wenn gleich eine solche Zusammenstellung, ihrem Wesen und Zwecke nach, als ein langes, trockenes Register von Namen und Jahreszahlen, von Aemtern und Wuͤrden erscheint, so kann sie doch sowohl fuͤr die Beamten selbst, denen sie zunäaͤchst bestimmt ist, als auch fuͤr diejenigen, die anderen Berufen und Geschaͤften sich gewid⸗

met haben, nicht ohne Werth und Nutzen seyn. Indem sie naͤmlich eine allgemeine Ansicht der Zusammensetzung und des Geschaͤfts⸗Bereiches der verschiedenen Behoͤrden, wie uͤber die ganze Provinz, so uͤber die einzelnen Kreise und Gemeinden, gewaͤhrt, und das Feld, auf welchem so viele Kraͤfte zusammenwirken, wie mit einem Blicke uͤber⸗ sehen laͤßt, bietet sie dem aufmerksamen Leser manchen Stoff zu Be⸗ trachtungen uͤber die Stellungen der Behoͤrden zu einander, die ei⸗ genthuͤmliche Aufgabe einer jeden, die Form und den Gang ihrer Geschaͤfte ꝛc. dar, und giebt uͤberall, wo es auf eine genaue Kennt⸗ niß persoͤnlicher Verhaͤltnisse und amtlicher Beziehungen ankommt, dem Einheimischen wie dem Fremden, die oft erforderliche naͤhere Auskunft. Auch mag es fuͤr manchen Beamten zuweilen wuͤnschenswerth seyn, die Folgereihe derer, unter oder mit welthen er in naͤherer Verbin dung steht, zu uͤberblicken, um sich mehr als Theil eines Gan⸗ zen zu erkennen, und dadurch seinen Eifer, auch das Kleine und Geringfuͤgigscheinende, welches, weil es iag in den Gang des Gan⸗ zen foͤrdernd oder stoͤrend eingreifen kann in dieser Verbindung wichtig ist, treu zu vollbringen, lebendig und die in Beziehung auf das gemeinsame Ziel aller Arbeiten (die Zufriedenheit uünsers aller⸗ gnaͤdigsten Koͤnigs und Herrn, die Wohlfahrt des geliebten Vaterlandes und den Beifall Gottes!) sich stets gegenwaͤrtig zu erhalten.“ Rach diesen Worten moͤchte jede weitere Hinweisung auf den Zweck des Jahrbuches uͤberfluͤssig seyn. Plan und Preis des Werkes (resp. 1 Rthlr. 15 Sgr. und 1 Rthlr. 20 Sgr.) ist derselbe geblieben, ob⸗ gleich die Bogenzahl durch Nachtraͤge mancherlei Art die fruͤhere uͤbersteigt. Es ist daber dem Herrn Herausgeber um so mehr zu wuͤnschen, daß sein Unternehmen durch eine erhoͤhte Theilnahme gelohnt werden moͤge, als er die Bearbeitung der neuen Ausgabe ohne irgend eine eigennuͤtzige Absicht, sondern bloß in dem Ver⸗ trauen uͤbernommen hat, daß ihm mindestens diejenige Unterstuͤtzung nicht entstehen werde, deren er zur Deckung der Kosten bedarf. * X

Meteorologische Beobachtung.

1834. Morgens Nachmitt. V Abends Noch einmaliger 11. Marz. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. I Bepobachtung. Luftdruck. 336,; nae.340. 1 8 Par 31 1,1 .“ Par⸗ Quellwaͤrme 6,5 °R. Luf 19 3,t ° R. +† 4,1 °R. .N Dunstsaͤttg. 65 pCt. 62 pCt. 76 pCt. Wetter.. halbheiter. truͤbe. halbheiter. Wolkenzug NNW.

Bodenwärme 4,8 °ꝗR.

Ausdünst. 0, 07 5 Rkb.

Niederschlag 0.

Auswürtige Börsen.

Amsterdam, 7 März

Niederl. wirkl. Schuld 49 ½. 99 do. 9591. Ausgesetzte Schuld Kanz-Bili. 22 ½ 4½2 Amort. 89 ⅞. 3½1 98 71 ⅜., Oesterr. 96. Preuss. Prümien-Scheine 95 ¾. Kuss. (v. 1828) —. (v. 1831) 94 ½ 58% Span. 601ö. 38 40 ¼. .

F * Antwerpen, 6. März. Metall. —. Span. 5 9% 60 ½. 39 39 ⅞. Zinsl. 14 ½.

Neap. 87 ¼. Belg. —. Poln. Loose —. 1

Wien, 7. März. 4 8 do. 88 ¾. Bank-Actien 1248. 202

Part.-Obl. 137 . 1

ondon, 7. März. 8 3 Cons. 91 ½. Bras. 74. Span. 33 41. Holl. 52 97 ½. 2 ½ 8 50 . Russ 1047. Belg. 99.

8 Hamburg, 10. März.

Oesterr. 59 Met. 98 ¼. 4 ½ do. 89. Bank-Actien 1259. Russ. Engl. 100 ½. Russ. Holl. 93 ½. Met. in Hamb. Cert. 94. Preuss. Prümien-Scheine 107 ½. Poln. 124. Dän. 70 ½. Holl. 58 93 ½. 2¼1 3 49 ½. Span. 39 38 ½. 48 45 ½. Norweg. 6 % 104 ¼.

Koönigliche Schauspiele.

Donnerstag, 13. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male: Lieb' im Kriege und Krieg um Liebe, Lustspiel in 1 Akt, aus dem Franzoͤsischen, von Adalbert v. Thale. Hierauf: Leon⸗ tine, oder: Die Prophezeiung, Drama in 3 Aufzuͤgen.

Freitag, 14. Maͤrz. Im Opernhause: Zum erstenmale: Die Deutschen Herren in Nuͤrnberg, Oper in 3 Abtheilungen, ver⸗ faßt und in Musik gesetzt von dem Freiherrn v. Lichtenstein.

Im Schauspielhause: Pour la seconde représentation de Mr. Jerrmann: 1) Tartuffe, ou: l'Imposteur, comédie en 5 actes et en vers, par Molière. 2) Le Dey d'Alger à Paris, vaudeville en 1 acie. (Dans la première pièce, Mr. Jerrmann remplira le rõle de Tartuffe.)

Sonnabend, 15. Maͤrz. Im Schauspielhause: Warum? Luspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von L. Angely. Hier⸗ auf; Der Doppelgaͤnger, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von F. v. Holbein. 1 2

““ 9 8

Koͤnigstaͤdtisches Theater.

Donnerstag, 13. Maͤrz. Agnes Sorel, Oper in 3 Akten. Musik von Gyrowetz. Vorher: Der Hofmeister in tausend Aeng⸗ sten, Lustspiel in 1 Akt.

Freitag, 14. Maͤrz. Der Vielwisser, Lustspiel in 5 Akten, von Kotzebue. (Hr. Remmert, vom Stadttheater zu Bremen: Peregrinus, als Gastrolle.)“

Sonnabend, 15. März. Des Adlers Horst, romantisch⸗ko⸗ mische Oper in 3 Akten, von K. v. Holtei. Musik vom Kapell⸗ meister Franz Glaͤser. (Dlle. Haͤhnel: Rose.)

Markt⸗Preise vom Getraide.

““ Berlin, den 10. Maͤrz 1834. B“

Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch Rthle⸗ 2 Sgr; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 25 Sgr., auch 23 Sgr. 9 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgr. 5 Pf.; Linsen 3 Rthlr. 5 Sgr.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr, auch 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 20 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; 9 Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 15 Sgr.

Sonnabend, den 8. Maͤrz 1834.

Das Schock Stroh 10 Rthlr., auch 8 Rthlr.; der Centner Heu

1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

Neueste Nachrichten.

Paris, 6. Maͤrz. Gestern praͤsidirte der Koͤnig in einem Minister⸗Rath, der zwei Stunden dauerte, und arbeitete dann mit dem Großsiegelbewahrer. Spaͤter hatten der Marschall Gé⸗ rard und Sir William Boyd Audienz bei Sr. Majestaͤt.

In der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer legte der Kriegs⸗Minister die beiden von der Deputixten⸗Kammer be⸗ reits angenommenen Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die Stellung der Of⸗ fiziere der Land⸗ und See⸗Macht vor, indem er zugleich erklaͤrte,

Verbrechen

daß die Regierung den von dieser Kammer ausgegangenen Amen⸗ dements beitrete. Ein dritter Gesetz⸗Entwurf, den der Finanz⸗ Minister einbrachte, betraf die außerordentlichen Zuschuͤsse zu dem vorjaͤhrigen Budget. Nachdem alle 3 Gesetz⸗Entwuͤrfe den Bureaus zur Pruͤfung uͤberwiesen worden, wurde die Berathung uͤber die noch ruͤckstaͤndigen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes uͤber die Municipal⸗Verfassung des Seine⸗Departements wieder auf⸗ genommen und zuletzt das ganze Gesetz mit 73 gegen 36 Stim⸗ men genehmigt.

Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer ist noch zu bemerken, daß, als der Praͤsident die Frage stellte, ob die Kammer die Interpellation des Herrn Salverte hoͤren wolle, die ganze Versammlung sich einmuͤthig erhob, was eine ungemeine Sensation erregte und mehrere Deputirte zu der Frage veranlaßte, ob es hiernach wohl der Muͤhe gelohnt, hier⸗ uͤber so viel zu debattiren. Zu der heutigen Sitzung hat⸗ ten sich noch mehr Zuhoͤrer, als Tags zuvor, eingefunden; auch die beiden Tribunen fuͤr die Pairs und das diplomatische Corps waren uͤberfuͤllt. Als der Minister des Innern in den Saal trat, wurde er von mehreren Deputirten der Cen⸗ tra auf das freudigste begruͤßt. Nach einem Berichte des Grafen Jaubert uͤber die von dem Kriegs⸗Minister verlangten 2 Millionen als Zuschuß zu den Militair⸗Pensionen, bestieg Hr. Martin die Rednerbuͤhne, um uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der politischen Vereine Vortrag zu halten. Er vertheidigte nicht nur diesen Gesetz⸗Entwurf in allen seinen Punkten, sondern trug auch noch auf einen Zusatz zu demselben an, wonach diejenigen, die ihr Lokal zu geheimen Gesellschaften hergeben, als Mitschul⸗ dige der Bundesglieder betrachtet werden sollen. Jetzt ergriff Herr Salverte das Wort, um von dem Minister des Innern Aufschluß uͤber verschiedene willkuͤrliche Handlungen zu verlan⸗ gen, deren die Polizei sich waͤhrend der Unruhen des 28sten Februars schuldig gemacht haben soll. Der Redner fuͤhrte zum Beweise dieser Behauptung mehrere einzelne Thatsachen an, stellte dieserhalb den Minister zur Rede und verlangte schließlich, daß die Kammer eine besondere Untersuchungs⸗Kom⸗ mission ernenne. Gleich nach Herrn Salverte bestieg der Graf v. Argout die Renerbuͤhne, um die Beschuldigungen zuruͤck⸗

zuweisen, die seit dem 23sten v. M. gegen die Poltzei⸗Agenten

vorgebracht worden. Er erklaͤrte zunaͤchst, daß bei den Unruhen dieses Tages Niemand ums Leben gekommen sey, daß auch keiner je⸗ ner Beamten den Degen gezogen habe; dagegen waͤren mehrere Mu⸗ nicipa'⸗Gardisten auf dem Boͤrsenplatz durch Steinwuͤrfe verwundet worden. Er fuͤgte hinzu, daß er dem Polizei⸗Praͤfekten die groͤßte Festigkeit, zugleich aber auch die groͤßte Vorsicht anem⸗ pfohlen, und daß auch der Polizei-⸗Praͤfekt seinen Beamten die⸗ selbe Instruction ertheilt gehabt habe; im Uebrigen sey der Polizet⸗Commissair, dem die Operationen auf dem Boͤrsen⸗ Platze anvertraut gewesen, ein ehrenwerther Mann, dem das

Land schon große Dienste, unter anderen auch die Verhaftung

der Herzogin von Berry (großes Gelaͤchter), zu verdanken habe; er glaube nicht, daß Seitens der Unter-Polizei⸗Beam⸗ ten die Verbrechen begangen worden seyen, die man ihnen zur Last lege; koͤnnte man ihnen aber gleichwohl diese beweisen, so sey er bereit, sie vor Gericht zu stellen; er wolle nicht in Abrede stellen, daß Stadt⸗ Sergeanten in buͤrgerlicher Kleidung sich unter das Volk gemischt gehabt haäͤtten. Dies sey aber nothwendig, da diejeni⸗ gen, die mit Steinen zu werfen pflegten, sich in der Regel nie in den vordern Reihen der Ruhestoͤrer befaͤnden, mithin der be⸗ waffneten Macht nicht nahe genug waͤren, um von dieser sofort

verhaftet werden zu koͤnnen; eben so nothwendig sey es aber,

dergleichen Stadt⸗Sergeanten mindestens mit Stoͤcken zu verse⸗ hen, damit sie sich gegen etwanige Angriffe vertheidigen koͤnnten. (Bei dem Schlusse dieses Berichts befand sich der Minister noch auf der Rednerbuͤhne. trag noch einmal ausfuͤhrlich zuruͤckkommen.)

Ein hiesiges Blatt sagt: „Man hat seit einiger Zeit bemerkt, daß sich das diplomatische Corps haͤufig in den Abend⸗ Gesellschaften bei dem Koͤnige einfindet. Kein Tag geht voruͤber, wo nicht Einer oder ein paar von den fremden Gesandten sich zu Ludwig Philipp begeben und mit ihm eine geheime Unterre⸗ dung haben. Man glaubt, daß das diplomatische Corps sich nach

und nach von der Gewohnheit entfernt, uͤber die auswaͤrtigen

Angelegenheiten mit dem Minister, der dieses Departement be⸗ kleidet, zu verhandeln, und es vorzieht, sich bei allen wichtigen Fragen unmittelbar an den Koͤnig zu wenden. Es heißt sogar, Herr von Broglie schmolle ein wenig daruͤber, daß man ihn so im Stich lasse.“

Herr Lys ist von dem Wahl-Kollegium von Bernays an die Stelle des Herrn Dupont von der Eure zum Deputirten gewaͤhlt worden; er erhielt 131, der ministerielle Kandidat aber, Herr Leprovest, nur 122 Stimmen. Die Wahl eines neuen Deputirten an die Stelle des Herrn Dulong zu Verneutil ist noch nicht beendigt; bei der ersten Abstimmung Hatten Herr von Rancé und Herr Treilhard die meisten Stimmen.

Es war vor einiger Zeit die Frage erhoben worden, ob Auslaͤndern, welche Mitglieder des Ordens der Ehren-⸗Legion sind, wenn sie in Frankreich mit Tode abgehen, die mit jenem Orden verbundenen militairischen Chrenbezeigungen erwiesen werden sollen; der Kriegs⸗Minister hat diese Frage bejahend entschieden, und der Koͤnig hat daher anbefohlen, daß kuͤnftighin auch bei Fremden diese Ehrenbezeigungen stattfinden sollen, sobald darum nachgesucht wird.

Die beiden Entrepot⸗Gebaͤude fuͤr Paris sind so weit vor⸗ geruͤckt, daß der Finanz⸗Minister die Eroͤffnung derselben auf den 1. April festgesetzt und die noͤthigen Maßregeln zur Orga⸗ nisirung dieses Dienstzweiges angeordnet hat.

Die Regierung hat den Befehl ertheilt, daß zu Vincennes eine sehr große Kaserne erbaut werden soll.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 106. 65. fin cour. 106. 85. 3proc. pr. compt. 77. 80. fin cour. 78. —. 5proc. Neap. pr. compt. 93. 55. fin cour. 93. 75. 5proc. Span. perp. 62. 3proc. do. 40 ¼. 5proc. Belg. —. 5proc. Roͤm. 93 .

Frankfurt a. M., 9. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metall. 98 ½½. Aproc. 89 1⁄. Bank⸗Actien 1516. Purt.⸗Obl. 138 ½. G. Loose zu 100 Fl. 208 ¼. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 54 ¼. Br. Holl. 5proc. Obl.

do. perp. 40. Br.

11““

Redacteur Cottel.

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W. Hayn.

Wir werden jedenfalls auf seinen Vor⸗

G. Poln. Loose 62 ¼. Br. Span. õproc. 1 602. 3 proc.

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Beilag

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Bezeichnung Namen

des 8 bes Grundstuͤcks. Besitzers.

Werths⸗ Taxe des Grund⸗ stuͤcks.

9 8

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Perem⸗ I Ihsb Blatt), .

torischer 1ug. Bietungs⸗ worin das Naͤhere zu finden.

Termin.

Liziti⸗ rende Behoͤrde.

nneane 91 Koͤnigl. Domaine Lyck, bestehend aus den Vor⸗ werken Lyck u. Neuen⸗ dorff, dem Brau⸗ u. Brennerei⸗Betrieb, besondere Huͤtungs⸗ Berechtigungen und dem Verlage mehre⸗ 1 rer zwangspflichtigen Schankstellen. 1“

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Da der Amtsrath Boltz als Paͤchter der Domaine Labiau auf seinen Wunsch den 1. Juni d. J. aus der Pacht entlassen werden soll, so sollen die im Landraths⸗ Kreise Labiau, 7 Meilen von Koͤnimgsberg belegenen, Domainen⸗Vorwerke Viehoff, Werderhoff und Rued⸗ lauken, so wie die im Schloß zu Labiau befindliche

Domainen Fiskus.

Brau⸗ und Brennerei, nebst dem Verlagsrecht einiger)

v“

Kruͤge⸗- und Schankhaͤuser nach der Bestimmung des Koniglichen Finanz⸗Ministerii vom 5ten d. M. vom 1. Juni d. J. ab, auf zwoͤlf Jahre, im Wege der Submission verpachtet werden.

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den 8. April d. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, zur Froͤffnung der bis dahin eingegange⸗

nen Pacht⸗

Submissionen

1

im Provinzial⸗Amts⸗Blatt der Regierung zu Gumbin⸗ nen, Koͤnigsberg, Danzig und Marienwerder, so wie in den Intelligenz⸗Blaͤt⸗ tern zu Gumbinnen und Koͤnigsbera, auch in der dasigen Hartungschen Zei⸗ .

Regierung zu Gum⸗ binnen.

1“

tung. 1 1ö6“ Ft 8

1 8 .

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1

Ueber das Wesen und die Bedingungen der Sub⸗ mission, so wie uͤber das Verfahren dabei, wird auf die den Pacht⸗Bedingungen vorgeheftete besondere Be⸗ kanntmachung Bezug genommen. Koͤnigsberg, den 17. Februar 1834.

„Koͤnigl. Regierung. Abtheil. fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

u 8 8 911 18

Bekanatmachung. Das im II. Jerichowschen Kreise des hiesigen Re⸗

gierungs⸗Bezirks, eine viertel Stunde von der Stadt Genthin unmittelbar am Plaueschen Canal belegene,

Mit Bezug auf die vorlaͤufige Bekanntmachung vom Koͤnigl. Domainen⸗Amt Alfenplathow, zu welchem

17ten v. M. wird bemerkt, daß nach der im v. J. be⸗ wirkten Vermessungs Revision die Vorwerke folgenden Flaͤchen⸗Inhalt haben:

1) Das Vorwerk Viehoff: an Acker 712 Morg. an Wäesen Frr. an Gartenland 10 an Roßgaͤrte an Weideland 334 an unbenutzte

Laͤndereien 638 7186 7

in Summa 1366 Morg. 166 —Ruth. Preuß.

59 ¶Ruth. Preuß. 89 2 12 e“

2 2

Der Acker gehoͤrt nach der 1818 zuletzt erfolgten

Bonitirung mit ppt. zur ersten, * zur zweiten, und zur dritten und vierten Kiasse, die Wiesen sind

circa mit der Haͤlfte zur 2ten und der andern Haͤlfte

zur 3ten und 4ten Klasse angesprochen. 2) Das Vorwerk Werderhoff enthaͤlt:

an Acker 82 Morg. 15 Ruth. Preuß. an Wiesen 243 49b12⸗ an Gartenland 6 164 an Weideland 167 37

an unbenutzte Landereien 92 2 89⸗

in Summa 521 Morg. 163 Ruth. Preuß.

Der

sen sind aroͤßtentheils zur zweiten Klasse abgeschaͤtz. 3) Das Vorwerk Ruedlauken enthaͤlt:

an Acker 340 Morg. 87 ½ Ruth. Preuß.

an Wiesen 156 130 2

an Gartenland 8 30

an Roßgaͤrte h,9 16

an Weldeland 660. 60

an unbenutzte

Laͤndereien 18 5655

in Summa 1221 Morg. 122 ½ Ruth. Preuß. Ein Drüutel des Ackers ist ppt. zur zweiten und

dritten, and zwei Drittel ungefahr zur vierten Klasse

1813 angesprochen, in aͤhnlicher Art verhaͤlt es sich ungefaͤhr mit den Wiesen.

Die Gebaͤude auf allen 3 Vorwerken befinden fich fast durchweg in gutem Stande. Die Wohnung des Paͤchters wird demselben in einem Theile des Schlosses zu Labiau, in welchem der jetzige Beamte wohnt, nach kuͤnftiger naͤherer Bestimmung gewaͤhrt.

Von der Pachtung wird die bis jetzt damit verbun⸗ dene Rent⸗ und Polijei⸗Verwaltung des Domainen⸗ Amtsz Labiau getrennt, und soll letzte einem Rentdeam⸗ ten uͤberwiesen werden, dem eine Dienst⸗Wohnung im Schlosse zu Labiau gewaͤhrt werden soll.

An Koͤniglichem Inventarium sind auf allen 3 Vor⸗ werken nur 24 Pferde, 116 Küuͤhe, 1 Bulle, 53 Schweine und 10 Schaafe vorhanden, so wie die inventarische Saat auf den Vorwerken Viehoff und Ruedlauken ein⸗ geackert zuruͤckgelassen werden muß

Das Minimum der Pacht ist hoͤhern Orts jaͤhrlich fuͤr die 3 Vorwerke auf 2605 Thlr. incl. 870 Thlr. Gold und fuͤr die Propination und das Verlags⸗Recht der Kruͤge⸗ und Schankhaͤuser auf 340 Thlr. inel 112 ½ Thlr. in Golde festgesetzt. 8

Die Caution des Domainen⸗Paͤchters betraͤgt Zwei⸗ tausend Achthundert Thaler, und muß in Pfandbriefen oder Staats⸗Papieren niedergelegt werden.

Jeder, der sich zu diesen Domainenpacht eignet, die vom Koͤniglichen Finanz⸗Ministerium festgesetzten ungb⸗ aͤnderlichen Pacht⸗Bedinaungen erfuͤllen will, und das dazu erforderliche Vermoͤgen besitzt, kann sich an Ort und Stelle von den Verhaͤltnissen unterrichten. Die Charten, Vermessungs⸗Register und Pacht⸗Bedingun⸗ gen sind in unserer Recistratur bei dem Regierungs⸗ Secretair Eichler einzusehen. .

Die Pacht⸗Offerten stad versiegelt bis

zum 10. April d. J. spaͤtestens dem Justitiarius des Collegii, Regierungs⸗Rath Boßart persoͤnlich zu uͤberreichen, von welchem jeder Sub⸗ mittent uͤber seine Qualifikation, uͤber den Nachweis des Vermoͤgens und Anerkennung seiner versiegelten Submission naͤher vernommen werden wird.

„Auch wird einem Jeden, der seine Submission auf die bestimmte Weise einreicht, verstattet, den 11. April d. J., Vormittags 10 Uhr, im Regierungs⸗Conferenz⸗Gebaͤude bei Exoͤffnung der eingegangenen Submission enrweder persoͤnlich, oder erss einen legitimirten Bevollmaͤchtigten gegenwaͤrtig

u sein.

Es bleibt aber ein Jeder an seine Erklaͤrung so

Acker gehoͤrt ganz zur dritten Klasse, die Wie⸗

außer den, in gutem Zustande sich befindenden, Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebauden:

1) bei dem Vorwerke Altenplathow incl. des Ne⸗ ben⸗Vorwerks Hagen: ) 991 Morg. 76 ¶ͥRuth. Acker, 2 4 Wiesen, 84 Gartenland, Huͤtung,

1

f) eine Brandtwein⸗Brennerei, g) eine Ziegelei, 8 11) die Fischerei in einem Theile des Plaue⸗ v““ 2) bei dem Vorwerke Berazau: a) 944 Morg. 162 ◻¶ƷRuth. Acker, v 115 105 Wiesen, 9JY11] 28 Gartenland, d) 179 93 2 Huͤtung, 3) die Hagenstrecke mit dem dabei befindlichen Hause; 1 4) die von den Einsassen des Amts zu leistenden Natural⸗Dienste, 5) die unbestäͤndigen Gefaͤlle an Schutz⸗Weidegeld und Fleischzehnt, 6) die von den Einsassen des Amts zu liefernden 279 Stuͤck Rauchhuͤhner und 180 Zins⸗Eier, das nach Abzug des zur Befriedigung der Depu⸗ tanten erforderlichen Getreides verbleibende Zins⸗ und Pacht⸗Getreide ꝛe der Amts⸗Einsassen und Muͤtzer, bestehend in: 14 Winspel 9 Scheffel 10 Metzen Roggen, 8 8 8 8 ½ Gerste, 13 2 99 Hafer, das Recht des freien Mahlens und Schrotens auf der Fleischmannschen Erbpachtsmuͤhle bei Altenplarhow, 8 sechs Morgen Acker von dem zum vormaligen Vorwerk faule Meierei gehoͤrigen sogenannten Grabwerder, zum Graben von Ziegelerde, ge⸗ soll nebst den vorhandenen Koͤnigl. Vieh⸗Wirthschafts⸗ geraͤth⸗Feld⸗Garten und Baum⸗Inventarien auf 12 nacheininder folgende Jahre von Trinitatis 1834 bis dahin 1846 oͤffentlich meistbietend verpachtet werden. Wir haben hierzu einen Termin auf dern 2. periel c., Vormittags 10 Uhr, allhier in unserem Conferenz⸗Zim⸗ mer vor dem Herrn Regierungs⸗Assessor von Alvens⸗ leben anberaumt, zu welchem qualificirte Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Ver⸗ vachtungs⸗Bedingungen mit anneetirten Ertrags⸗An⸗ schlaae 4 Wochen vor dem Termine in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur und auf dem Amte Altenplathom zur Einsicht werden ausgelegt werden. Magdeburg, den 10. Februar 1834.

Koͤnigl. Regteruyng. Abtheil. fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die zu Johannis dieses Jahres pachtlos werdende Domaine Eloeden, nebst den dazu gehoͤrigen beiden Vorwerken, Rettig und Schuͤtzberg, im Schweinitzer Kreise, zwei Meilen von Wittenberg, in der Elb⸗Aue belegen, soll von Johannis dieses Jahres ab anderweit auf zwoͤlf Jahre, und zwar im Wege der Submission verpachtet werden. B

Außer dem sehr geraͤumigen, gut eingerichteten und angenehm gelegenen Wohngebaͤude in Cloeden selbst und den gleichfallz im besten Zustande sich befindenden Wirthschafts⸗Gebaͤuden, gehoͤren zu dieser Domaine:

1468 Morg. 22 ¶Ruth. Acker, zum Theil von g beceha scher Beschaffen⸗ eit,

zwei⸗ und einschuͤrige Wiesen, Gaͤrten, eigenthuͤmliche Huthun⸗ ben; außerdem nicht un⸗ etraͤchtliche Koppel⸗Hu⸗ 3 thungen, und

8 81 Holz⸗Kabeln; . ferner Brauerei, Brennerei, Ziegelei, eine Schiff⸗ muͤhle, nicht unbedeutende Hand⸗ und Spanndienste, baare⸗ und Natural⸗Gefaͤlle, im Geldbetrage von cirega 1160 Thlr. und eine Schaͤferei, welche zu 2200

82

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dange gebunden, bis die Entscheidung des Koͤniglichen inanz⸗Ministerii ersolgt ist.

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Stuͤck excl. der Zuzucht angeschlagen ist.

82 Alllgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

Domainen⸗Verpachtung.

Die Anweisung uͤber das bei der Submission zu beobachtende Verfahren, ist den Pacht⸗Bedingungen vorgeheftet, und koͤnnen diese, so wie der Anschlag nebst Karten und Vermessungs⸗Register, ingleichen die Nachweisung des dem Paͤchter mit zu uͤberlassenden betraͤchtlichen Stamm⸗Inventariums an Vieh, Schiff

isten k. Mts. ab, taͤglich in den gewoͤhnlichen Dienst⸗

werden.

Es wird hier nur noch bemerkt daß:

1) die Pachtgebote spaͤtestens bis zum 31. Maͤrz d. J. bei dem Justitiarius der unterzeichneten Abtheilung, Herrn Regierungs⸗Rath von L'Estocg abgegeben werden muͤssen, indem auf spaͤtere Ge⸗ * keine Ruͤcksicht genommen werden kann,

aß: die Pachtlustigen sich bei Abgabe ihrer Gebote zugleich uͤber ihre Qualifikation zu einer Domai⸗ nen⸗Pachtung und besonders uͤber den Besitz ei⸗ nes hinlaͤnglichen Vermoͤgens genuͤgend auszu⸗ weisen haben, da sonst ein Pachtgebot von ihnen nicht angenommen werden kann, daß:

3) das Mintmum des Pachtgeldes, unter welchem gar kein Gebot statt findet, auf 7400 Thlr. ein⸗ schließlich 2in Golde festgesetzt worden ist, und daß endlich:

4) die Eroͤffnung der versiegelt abzugebenden Sub⸗ missionen den 3. April d. J. Vormittags 11 Uhr in dem Geschaͤfts⸗Lokal der unterzeichneten Be⸗ hoͤrde erfolgen wird. v“

Merseburg, den 7. Februar 1834.

Köonlgliiche Reglernnng.

Abtheilung fuͤr die Verwaltung der direk⸗

ten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung.

Das im Graudenzer Kreise belegene, im Jahre 1833 nach Landschaftlichen Principien gerichtlich auf 8746 Thlr. 10 pf. abgeschaͤtzte adlige Gut Hansguth Nr. 16 fruͤher Nr. 56, ist auf den Antrag eines Mit⸗Ei⸗ genthuͤmers zur nothwendigen Subhastation gestellt, und der peremtorische Licitations⸗Termin auf den 7. Juni d. J., Vormittags um 10 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Reichert hier⸗ selbst anberaumt worden. „Dies wird etwanigen Kaufliebhabern mit dem Bei⸗ fuͤgen bekannt gemacht, daß die Taxe und die Ver⸗ kaufs⸗Bedingungen jederzeit in der hiesigen Registra⸗ tur einzusehen sind. Marienwerder, den 21. Februar 1834.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

Der Nachlaß des am 15. Februar 1832 hier verstor⸗ benen Ackerbuͤrgers Gottfried Klink wird in dem, am 9. April. Vormittags 11 Uhr, auf dem Koͤnigl. Stadtgericht anstehenden Termine unter die Glaͤubiger vertheilt werden. Soldin, den 25. Februar 1834. Leia Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.

*

Edietal; Citation. 1 Auf den Antrag der Koͤnigl. Intendantur des fuͤnf ten Armee-Corps zu Posen, werden alle diejenigen unbekannten Glaͤubiger, welche an die Kasse der nach⸗ benannten Truppentheile oder Militair⸗Justitute als: 1) Des 1sten Batatllons 18ten Infanterie⸗Regiments hierselbst, der Garnison und Magazin⸗Verwaltung des hiesigen Magistrats und des hiesigen Gar⸗ nison⸗Lazareths; Der 10 ten Dwisions⸗Garnison⸗Compagnie zu Rawicz, der Garnison und Magazin⸗Verwaltung des Magistrats und des Garnison⸗Lazareths daselbst; Des 3ten Batalllons 3ten Garde⸗Landwehr⸗Re⸗ atments zu Lissa, des 1sten Bataillons 19 ten Landwehr⸗Regiments nebst Escadron der Garnt⸗ son und Magazin⸗Verwaltung des Magistrars und Garnison⸗Lazareths daselbdst; und: 4) Der Garnison, Lazareth und der Garnison⸗Ver⸗ waltung des Magistrats zu Kosten: aus irgend einem rechtlichen Grunde fuͤr den Zeitraum vom 1. Januar bis ultimo December 1833 Anspruͤche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, binnen 3 Monaten, und spaͤtestens in dem auf den 26. Mai c., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Deputirten Landgerichts⸗Refendarius Grafen Winzingeroda in unserm Instructions⸗Zimmer ange⸗ setzten peremptorischen Termine entweder persoͤnlich, oder durch gesetzlich zulässige Bevollmaͤchtigte zu er⸗ scheinen, und ihre Anspruͤche gehoͤrig nachzuweisen, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß die Ausbleiben⸗ den nicht nur mit ihren (Anspruͤchen) Forderungen an die gedachten Kassen praecludirt werden, sondern ihnen auch deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und sie bloß an die Person desjenigen, mit dem sie contrahirt haben, oder welcher die ihnen zu leistende Zahlung in Empfang genommen, und sie nicht befriedigt hat, wer⸗ den verwiesen werden. Fraustadt, den 6. Februar 1834. S Koͤnigl. Preuß. Landgericht. 1“ Morgitlis.

Edietal⸗Citatiounu.

Auf den Antrag seines Curators werden der Ma⸗ trose Johann Michael Koͤhn, geboren den 8. Decem⸗ ber 1777 zu Neu⸗Rothemuüͤhl, welcher im Fruͤhjahr 1803 seinen damaligen Wohnort Eggesin hiefigen Amts in der Absicht verlassen hat, um in Stettin sich als Matrose zu verheuern, seitdem aber gaͤnzlich verschollen ist, oder die von ihm etwa zuruͤckgelassenen unbekann⸗ S Erben hierdurch vorgeladen, sich vor oder in dem au den 11. December d. J, Vormittags 10 Uhr, bierselbst vor uns, anberaumten Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der ꝛc. Fbahn füͤr todt erklärt, und sein zuruͤckgelassenes Vermoͤgen seinen gesetzlichen Erben gusgeantwortet werden wird.

Ueckermuͤnde, den 23. Februar 1834.

l. e u ß. IJust iz⸗Amt. X.Is Here ZK ban.

und Geschirr, Haus⸗ und Wirthschafts⸗Geraͤthe vom auch ein Legat von 600 Mfl.

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Bekanntmachung und Aufforderung. Ein ehemaliger Oberpfarrer hier,

e; M. George Gering hat in seinem gemeinschaftlich mit seiner Ehegatt n Blandina Gering, geb. Am Ende, unterm 1 August 1694 errichteten Testamente unter andern Stiftungen 1 1 ausgesetzt, wovon die Zinsen an 30 Mfl. jedesmal am Tage Georgii (den

stunden bei der Domainen-Registratur eingesehen 23. April) einem Studiose Theologiae aus seiner oder

seiner Ehefrauen Familie, in deren Ermangelung aber einem andern Stud. Theol. und zwar zunaͤchst den Soͤhnen hiesiger Geistlichen oder Buͤrger, ausgezahlt werden sollen.

„Bei der im Jahre 1833 in Folge der sich bei dieser Stiftung ergebenen Ueberschuͤsse, mit hoher Genehmi⸗ gung erfolgten Erweiterung der stiftungsmaͤßigen Aus⸗ gaben, sind statt des zeitherigen einen Stipendii, zwei à 25 Thlr. ausgesetzt worden. Indem wir hiervon die Mitglieder der Geringschen Familie ein fuͤr allemal benachrichtigen, fordern wir diejenigen, welche sich dem Studio der Theologie widmen, und auf dieses Stipendium Anspruch machen, zugleich auf, sich unter Beibringung der noͤthigen Le⸗ gitimation uͤber ihre Abstammung von dem ꝛc. Gering oder dessen Ehegattin, wegen Erlangung dieses Sti⸗ pendii in Zeiten, so daß sich deren Gesuch laͤngstens den 22. April jeden Jahres in unsern Haͤnden befin⸗ det, bei uns zu melden, widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn diese Stipendia andern Stud. Theol., in Gemaͤtheit der Stiftungsurkunde, verliehen und ihr Anspruch darauf fuͤr das Jahr, in welchem sie sich zu spaͤt gemeldet haben, zuruͤckgewiesen werden

wird. 8

Prettin, den 8. Februar 1834. Die Kirchen⸗Inspection daselbft.

Edietal⸗Ladung. Die beiden Milchmanns⸗Soͤhne Georg und Jacob Helmberger von hier, von welchen der erstere vor un⸗ gefaͤhr 30 Jahren als Goldschmieds⸗Geselle vermuthlich nach Preußen sich auf die Wanderschaft begeben, der letz⸗ tere aber als Soldat des Koͤnigl. —isten leichten In⸗ fanterie⸗Regiments, den Russischen Feldzug mitgemacht hat, und in den Regiments⸗Listen seit 1813 als ver⸗ mißt vorgetragen ist, haben seitdem von ihrem gegen⸗ waͤrtigen Aufenthalt oder Leben hierorts nichts mehr bekannt gemacht. 8 Es werden daher dieselben oder ihre allenfal sige Deseendenz hiermit aufgefordert, binnen 6 Mon ten vom Tage der gegenwaͤrtigen Ausschreibung an, sich hierorts um so sicherer zu melden, oder ihre Anspruͤche auf deren hier anliegendes Vermoͤgen genuͤgend nach⸗ zuweisen, als außer dessen diese Vermißten als ver⸗ schollen erklaͤrt, und ihr Vermoͤgen gegen Kautions⸗ Leistung an ihre naͤchsten Verwandten ausgefolgt wer⸗ den wuͤrde. Den 24. Jaͤnner 1834. 4 Koͤnigl. Kreis⸗ und Stadtgericht Muͤnchen.

Avertissement. Nachdem die Koͤnigl. Oberamts⸗Regierung zu Bu⸗ dissin in Sachen, das von dem Landesaͤltesten Hans Rudolph von Metzradt auf Uhyst in seinem am 26. Februar 1721 bei dem vormaligen Ober⸗Amte des Markarafenthums Oberlausitz niedergelegten und am 10. Juli 1721 publicirten Testamente gestiftete, die Summe von 4000 Thalern und die davon faͤllig wer⸗ denden Zinsen umfassende Familien⸗Fideicommiß be⸗ treffend, auf Antrag des fuͤr diese Stiftung in der Person des Advocat Christian Traugortt Lehmann zu Budissin bestellten Actors, saͤmmtliche Fideicommiß⸗ Anwaͤrter, und also auch diejenigen, welche an das mit der Stiftung verbundene Universitaͤts⸗Stipendium Anspruͤche zu haben vermeinen, theils um den jetzt an der Reihe stehenden Genußberechtigten mit juridischer Gewißheit auszumitteln, theils um deren Ansichten uͤber verschiedene andere, das Fideicommiß betreffende Punkte und Angelegenheiten zu vernehmen, mittelst zu Dresden, Leipzig, Loͤbau, Berlin, Muͤnchen und Weimar, auch am hiesggen Koͤnigl. Schlosse, oͤffentlich ausgehangener Edictal⸗Citation⸗Patente, dergestalt, daß dieselben

den zwoͤlften August 1834, Vormittags um 9 Uhr, auf allhiesigem Schlosse an Deputation⸗Stelle der Koͤnigl. Oberamts⸗Regierung vor dem hierzu deputirten Rathe esetzlich erscheinen, und ihre etwanigen Rechte und Ansprüche auf den Genuß des von Metzradtschen Fideicommisses, und er der Verwarnung, daß sie außerdem damit praͤclud et und derselben, so wie der ihnen etwa zusten n en Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den ver en Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, vo ben⸗ gen und bescheinigen, demnaͤchst sich weiterer PWhnd⸗ sungen in dieser Angelegenheit gewaͤrtigen, auch bierauf in dem

zum neunten September 1834.

angesetzten Inrotulation⸗Termine die Acten durch Ein zeichnung der Folien, wie sonst, in voͤllig complenen und spruchreifen Stand setzen und endlich

den achten December 1834. bei der Koͤnigl. Oberamts⸗Regierung hierselbst der Be⸗ kanntmachung eines Bescheides gewaͤrtig sein sollen, vorgeladen und denselben dabei die Bestellung Bevoll maͤchtigter am hiesigen Orte zu Annahme kuͤnfrtiger Ausfertigungen und Erlasse aufgegeben worden; so wird solches auch hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß

ebracht.

Budissin, den 7. Februar 1834. Koͤnigl. Saͤchsische Oberamts⸗Regierung des Markgrafthums Oberlausitz. Beekanntmachung.

Vor das Koͤnigl. Saͤchs. Justiz⸗Amt Hohnstein mit Lohmen sind nachbenannte, schon seit zwanzig und mehr Jahren verschollene Personen unter der Verwar⸗ nung, daß sonst mir ihrer Todes⸗Erklaͤrung werde ver⸗ fahren, ihr Vermoͤgen nach Befinden ihren Erben, Glaͤubigern oder dem hohen Staats⸗Fiskus werde zu⸗ gesprochen und ausgeantwortet, und sie der Rechts Wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden verlustig erklaͤrt werden, auch gleichzeitig even⸗ tuell deren Erben und Glaͤuhiger bei Verlust ihrer Anspruͤche und der vielleicht ebenfalls einem oder dem