1834 / 85 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Koͤnigliche Schausypiele.

Dienstag, 25. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male wiederholt: Koͤnig Konradin, historische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen und einem Vorspiel, von E. Raupach.

Mittwoch, 26. Maͤrz. Im Opernhause: Zum erstenmale wiederholt: Die Wittwe und ihr Mann, Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Die Maskerade, komisches Ballet in 1 Akt. (Dlle Th. und F. Elsler werden hierin tanzen.)

Letzte Vorstellung dieses Ballets vor der Abreise der Dlle. Eisler. 8 Im Schauspielhause: 8 acetes. * Der Anfang dieser beiden Mittwochs⸗Vorstellungen ist un v

Les deuax Cousins, vaudeville en

Konigstaͤdtisches Theater. Dienstag, 25. Maͤrz. Nach Sonnenuntergang, Lustspiel in 9 Akten, von G. Lotz. Hierauf: Graf Schelle, Posse in 3 Akten, von L. Angely. Mittwoch, 26. Maͤrz. Zum erstenmale: Norma, Oper in Akten, nach dem Italiaͤnischen, von Seyfried. Musik von Bellini. Anfang dieser Vorstellung 6 ½ Uhr. . Donnerstag, 27 Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt: Die Unzertrennlichen, Lustspiel in 1 Akt. Hierauf: Die Englaͤnder in Paris, Posse in 4 Akten, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Nachrichten.

Am Sonntage wurden die Ober⸗Offi⸗ ziere der Regimenter, welche Se. Majestaͤt am Vormittage ge— mustert hatten, zur Koͤnigl. Tafel gezogen. Gestern hatte der Praͤsident der Deputirten⸗Kammer eine Audienz beim Koͤnige; dann arbeiteten Se. Majestaͤt mit dem Minister des Innern und dem Großsiegelbewahrer.

Der Herzog von Decazes hatte gestern eine Audienz beim Herzoge von DOrleans, worauf Letzterer sich in das Hotel des Kriegs⸗Ministeriums begab und mit dem Marschall Soult kon⸗ ferirte. 1

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer begannen (wie bereits erwaͤhnt worden) die Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes gegen die politischen Vereine. Nachdem der Praͤsident den ersten Artikel des Regie⸗ rungs⸗Entwurfes folgenden Inhalts: „Die Bestimmungen des 29 1sten Artikels des Straf⸗Gesetzbuches sollen hinfuͤhro auf Ver⸗

ne von mehr als 20 Personen Anwendung finden, wenn diese Vereine sich auch in Sectionen von geringerer Anzahl theilen und wenn sie sich auch nicht taͤglich oder an bestimmten Tagen ver⸗ sammeln. Die von der Regierung ertheilte Erlaubniß kann im⸗ mer wieder zuruͤckgenommen werden“, verlesen und die zu dem⸗ selben beantragten zahlreichen Amendements gehoͤrig classificirt hatte, befragte er die Versammlung, ob sie dem Amendement des Herrn Böérenger den Vorzug einraͤumen wolle. Diesem widersetzte sich Anfangs Herr Isambert und verlangte die Prio⸗ ritaͤt fuͤr seinen Antrag. Es wurde indessen auf diesen Einspruch keine weitere Ruͤcksicht genommen. Der erste Artikel des Amen⸗ dements des Herrn Bérenger, der denjenigen der Regierung er⸗ setzen sollte, lautete also: „Es darf kein Verein, wie stark auch die

ahl der Mitglieder desselben seyn mag, gebildet werden, wenn nicht zuvor dem Praͤfekten des Departements und in Paris dem Polizei⸗ Praͤfekten, die Zwecke, die Statuten, die Namen der Stifter und Haͤupter, so wie der Vereinigungs⸗Ort desselben, endlich, insofern bestimmte und periodische Sitzungen stattfinden sollen, die Zeitezume, in welchen man letztere zu halten beabsichtigt, an⸗ gezeigt worden sind. Der Maire der Gemeinde, oder einer der von ihm bezeichneten Adjunkten oder Mitglieder des Municipal⸗ Conseils, kann diesen Sitzungen immer beiwohnen; ihm steht das Recht zu, den Gesellschafts⸗Mitgliedern den Befehl zum Auseinandergehen zu geben, und dieser Befehl muß unverzuͤglich befolgt werden. Auch die Regierung hat stets die Befugniß, unter eigener Verantwortlichkeit die sofortige Aufloͤsung von Ver⸗ einen zu verfuͤgen, deren Fortbestehen ihr mit der oͤffentlichen Ruhe unvertraͤglich scheint. Sie hat in solchen Faͤllen den Kam⸗ mern, in ihrer naͤchsten Session, von den Maßregeln, Rechenschaft zu geben, die sie in Gemaͤßheit der gegenwaͤrtigen Bestimmung getroffen hat.“ Herr Bérenger entwickelte die Gruͤnde zu diesem Antrage, wodurch, meinte er, wenigstens das Associations⸗Recht gesichert werde, waͤhrend der ministerielle Entwurf es zu vernichten trachte; die Aufrechthaltung dieses Rechtes halte er fuͤr nothwen⸗ dig, wenn gleich er gern zugeben wolle, daß die politischen Ver⸗ eine bisher der Freiheit mehr geschadet als ihr Nutzen gebracht haͤtten; selbst die vielgepriesene Gesellschaft: „Hilf Dir, so wird der Himmel Dir helfen!“ habe auf die Wahlen von 1827 nur einen geringen Einfluß gehabt, denn was hauptsaͤchlich die vorige Regierung gestuͤrzt, das waͤren einerseits ihre eigenen Fehler, andrerseits die Beharrlichkeit und das Talent der Presse gewe— sen. Man koͤnne, so schloß Herr Bérenger, seinen Vorschlaͤgen gewiß keinen einzigen Vorwurf machen, der nicht auch diejeni—⸗

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gen der Regierung traͤfe, waͤhrend die seinigen wenigstens den

Vorzug haͤtten, daß sie ein allgemein anerkanntes Recht ehrten. Der Herzog von Broglie, der nach Herrn Börenger das Wort ergriff, trat zur Bekaͤmpfung nicht bloß dieses, sondern saͤmmtlicher Amendements auf, und zwar, wie er sagte, aus dem Grunde, weil alle diese Amendements mehr oder weniger dahin trachteten, den Art. 291 des Straf⸗Gesetzbuches ganz und gar abzuschaffen. Aus dem Umstande, meinte er, daß das Associations⸗Recht ein natuͤrliches Recht sey, lasse sich keines⸗ weges folgern, daß die Ausuͤbung desselben von keiner vorlaͤufigen Autorisation abhaͤngig gemacht werden duͤrfe, denn das Recht, seinen Wohnsitz nach Belieben zu veraͤndern, sey auch ein na⸗ tuͤrliches Recht, und doch werde es durch die Paß-Gesetzgebung beschraͤnkt; die Charte von 1830 habe das Assoctations⸗Recht nicht unter ihren besonderen Schutz genommen, wie z. B. die Preß⸗ Freiheit und die Unterrichts⸗Freiheit; der Gesetzgeber habe sonach in dieser Beziehung voͤllig freie Hand, und es stehe Niemanden zu, seine persoͤnliche Ansicht zu einem Artikel der Verfassung zu stempeln. Dies vorausgesetzt, fuhr der Minister fort, habe man zu erwaͤgen, daß politische Vereine uͤber das ganze Land ver⸗ breitet waͤren und gewissermaßen eine compacte Masse bildeten, die nicht bloß im Verborgenen, sondern ganz offen ge⸗ gen die Regierung konspirire, ein Uebelstand, dem noth— wendig abgeholfen werden muͤsse; durch die Annahme des Bérengerschen Amendements werde man dies aber nicht erreichen, denn die den Vereinen gestellte Bedingung, daß sie kuͤnftig ihre Statuten mittheilen sollten, sey illusorisch; man duͤrfe, um z. B. die Statuten der Gesellschaft der Menschenrechte kennen zu ler⸗ nen, ja nur die „Tribune“ und den „Populaire“ lesen; was die beantragte Gegenwart des Maire betreffe, so koͤnne er gar nicht begreifen, wie man eine solche Garantie nur in Vorschlag brin⸗ gen koͤnne, nachdem die Erfahrung gelehrt, daß die Vereins⸗Mit⸗ glieder sich nicht scheuten, die Richter in Gegenwart der Ge— schwornen selbst zu beschimpfen. Herr Odilon-Barrot begann mit der Erklaͤrung, daß, wie es scheine, die letzte Revo— lution nicht zu Gunsten der Freiheit, sondern zur allmaͤliger Vernichtung aller Freiheiten unternommen worden sey; haͤtte man der Kammer vor vier Jahren ein solches End⸗Resultat an⸗ gekuͤndigt, so wuͤrde sie solches fuͤr einen Schimpf genommen ha⸗ ben. Der Redner suchte darauf zu beweisen, daß das Associa⸗ tionsrecht nicht bloß ein Recht, sondern eine Nothwendigkeit sey. Der 29lste Artikel des Straf⸗Gesetzbuches gestatte nur eine einzige Ausnahme von diesem Rechte; jetzt aber wolle man das Unglaubliche wagen und das ganze Recht uͤber den Haufen sto⸗ ßen; von dem Augenblicke an aber, wo dieses geschehe, duͤrfe man die Charte nur noch als eine Luͤge, als einen Makulatur⸗ Bogen, betrachten. Herr Odilon⸗Barrot hob hiernaͤchst die Nachtheile der von der Regierung vorgeschlagenen Maßregel bei den Wahlen der Deputirten, der staͤdtischen Beamten und der National⸗Garde hervor. Er behauptete, daß ohne das Associa⸗ tions⸗Recht sogar die Preßfreiheit unmoͤglich, ja daß kein einzi⸗ ges politisches Recht noch ausfuͤhrbar seyn wuͤrde; der Herzog von Broglie habe zwar das Associations⸗Recht mit dem Rechte verglichen, seinen Wohnsitz zu veraͤndern; indessen sey dies letz⸗ tere nicht sowohl ein Recht, als eine Befugniß; im Uebri⸗ gen lasse sich nicht behaupten, daß man ohne die Erlaub⸗ niß der Polizei nicht reisen duͤrfe, denn der Polizei stehe das Recht nicht zu, einen von ihr verlangten Paß zu verwei⸗ gern; der Paß solle fuͤr den Reisenden ein Schutzbrief, nicht ein Erlaubnißschein seyn, und Niemand werde es wagen, zu behaup⸗ ten, daß man in Frankreich sein Dorf nicht ohne die Erlaubniß der Behoͤrde verlassen duͤrfe; dahin sey es, Gottlob! noch nicht gekommen. Zu dem Gegenstande der Debatte zuruͤckkehrend, ruͤgte der Redner es noch auf das schaͤrfste, daß man, der Ten⸗ denz des Associations⸗Rechtes halber, dieses Recht selbst aufheben wolle, und stimmte schließlich fuͤr das Bérengersche Amendement. Nach Herrn Odilon⸗Barrot ergriff der Großsiegelbewahrer das Wort zur Vertheidigung des Gesetz⸗Entwurfes und benutzte zugleich diese Gelegenheit, um den ihm gemachten Vorwurf, daß er fruͤher selbst Mitglied eines politischen Vereins gewesen und jetzt gegen diese Vereine zu Felde ziehe, zuruͤckzuweisen. Da er

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sich im Laufe seines Vortrages einige Ausfälle gegen die vorige

Dynastie erlaubte, so ließ Herr Berryer sich, nachdem der Mi⸗

nister die Rednerbuͤhne verlassen hatte, das Wort von Herrn von Rumilly abtreten. Herr Barthe, bemerkte er, habe so eben geaͤußert, daß die vorige Regierung dem Lande verhaßt gewesen, weil sie ihm von den fremden Maͤchten aufgedrungen worden waͤre; indessen moͤchte er seinerseits wohl den Minister fragen, ob er denn so ganz die Namen derer vergessen habe, die bloß unter den Fittigen Ludwigs XVIII. nach Frankreich zuruͤck⸗ gekehrt waͤren; ein Minister habe vor einigen Tagen von revo⸗ lutionnairem Cynismus gesprochen und dabei geaͤußert, daß er nichts Gefuaͤhrlicheres, Verworfeneres und Zuruͤckstoßenderes als diesen kenne; er seinerseits (Berryer) kenne doch noch etwas Ver⸗ worfeneres, naͤmlich den Cynismus der Apostasie. Diese Worte hatten eine ungemeine Aufregung in der Versammlung zur Folge und wurden von der gesammten Opposition mit dem stuͤrmisch⸗ sten Beifalle aufgenommen. Nach wiederhergestellter Ruhe ver⸗

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Allgemeiner

Bekanntmachungen.

Nveitiseenent. Das im Luͤbbenschen Kreise belegene, dem verstor⸗ benen Oeconomen Johann Friedrich Carl Krautz ge⸗ hoͤrige Erbrins⸗Gut Streirberg, welches nach der ge⸗ richtlich aufgenommenen. Taxe auf 1998 Thlr. 26 sgr. ge 8 pf. abgeschaͤtzt worden, soll im Wege der nothwendi⸗ en Subhastation an den Meistbietenden verkauft wer⸗ den, und es sind die Hietungs⸗Termine vor dem Herrn Assessor von Schoͤnseld als Deyutirten auf den 22. Februar, 10 Uhr Vormittags, ök dito, angesetzt worden. Die Verkanfs⸗Taxe kann in der hiesigen Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. d. O., den 3. Januar 1834.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht

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Auf ehrerbietigst gehorsamsten Antrag des Lieutenants Carl von Zuͤlow zu Pasewalck und der Curatel der min⸗ derjaͤhrigen Kinder des weiland von Zuͤlow auf Knor⸗ rendorff als Benefizial⸗Erben des Letzteren werden alle

(L. S.) Diejenigen, welche an den Nachlaß des wailand von

Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

Fehnten April hiesiger Großherzoglicher und solche ihre etwanigen Anspruche und Forderunzen bestimmt und specificirt anzumelden, sub praejudicio pro omni, daß sie damit, unter Aufer egunag eines ewi⸗

abgewiesen werden. b Von solcher Meldungspflicht werden jedoch ausdruͤck⸗ lich ausgenommen:

1) alle Diejenigen, deren Forderungen und die uͤber Knorrendorff und Rahnenfelde cum pertinentiis er⸗ richteten Hypothekenbuͤcher eingerragen werden;

2) alle Behoͤrden wegen der laufenden oͤffentlichen Landes⸗ und Amts⸗Anlagen, so wie wegen der laufenden Kirchen⸗ und Pfarr⸗Praestandorum un-

3) alle Diejenigen, welche ihre Forderungen und Anspruͤche auf einem ihren ante terminum prae- fxum vorzulegenden, von hiesiger Großherzogli⸗ cher Justiz⸗Kanzlei attestirten Postemettel richtig

werden aufgefuͤhrt finden.

Gegeben Guͤstrow, den 14. Januar 1834.

Großherzoglich Mecklenburgsche zur Justi⸗Kanzle! aller⸗ hoͤchstverordnete Direktor, Vice⸗Direkter und Raͤthe.

A. Radel.

vermeinen, peremtorie hiemit geladen: am sechs⸗smehr die saͤmmtlichen Original⸗Zsehungs⸗Listen der bis J., Morgens um 10 Uhr, auf jetzt in Amsterdam stattgefundenen 10 Verloosungen der Just.z⸗Kanz ei zu erscheinen Holld. 4 ½ proc. Amort.⸗Syndicar⸗Obligationen, wovon die letzte am 12ten d. M. war, und deren Obligatio⸗ nen von einer Anleihe de 116 Millionen Gulden her⸗ - ruͤhren, welche das Amortisations⸗Syndicat im Jahre’ Z11ö16“ Stillschweigens, auf stets werden pracludert und 1822 vom Gouvernement ermaͤchtigt worden zu eroͤff⸗ jeder Zeit die ausge⸗ loosten Obligationen, sie moͤgen aus der letzten Ver⸗ loosung oder aus den fruͤhern entspringen, bei mir nach ihrem Nominal⸗Werthe realisirt werden.

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nen, einzusehen, und koͤnnen zu

Berlin, den 17. März 1834.

langte noch Herr Thiers das Wort, um die Nothwendigkeit der von der Regierung in Vorschlag gebrachten Maßregel nachzuweisen. „Es ist nicht unsere Absicht“, so schloß er seine Rede, „uns ge⸗ gen die Volksfreiheiten aufzulehnen, aber wir wollen der Anar⸗ chie Widerstand leisten. Dieser Widerstand muß fest und kraͤf⸗ tig seyn; denn waͤre er schwach, so muͤßte solches nothwendig den Sturz der Regierung zur Folge haben. Dies ist es, was wir vermeiden wollen, und weshalb wir bei unserem urspruͤng⸗ lichen Vorschlage beharren.“ Die Sitzung wurde erst kurz vor 7 Uhr aufgehoben.

In ihrer heutigen Sitzung setzte die Deputirten, Kammer ihre Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Ge, setz⸗Entwurfs gegen die politischen Vereine fort. Herr Havin Unterstuͤtzte das Amendement des Herrn Börenger; Herr Jau⸗ bert bekaͤmpfte es, wobei er haͤufig durch unwillige Aeußerun⸗ gen der linken Seite unterbrochen wurde. Beim Abgang der Post befand sich Herr Dubois auf der Rednerbuͤhne, der sich sehr energisch gegen den Gesetz⸗Entwurf aussprach und durch seinen Vortrag lebhafte Sensation in der Versammlung erregte.

ö hiesige Spanische Geschaͤftstraͤger hat so eben angezeigt, daß die einzige von der den Fluͤchtlingen bewilligten Amnestie noch existirende Ausnahme sich auf diejenigen bezieht, welche als Befehlshaber bewaffneter Streitkraͤfte, die gegen die Rechte des Koͤnigs fochten, in Spanien eindrangen, und daß allen uͤbrigen politischen Fluͤchtlingen auf ihr Gesuch die noͤthigen Paͤsse zur Ruͤckkehr in ihre Heimath bewilligt werden sollen.

Ein hiesiges Blatt will wissen, daß der Vorort der Schwei⸗ zer Eidgenossenschaft bei der Franzoͤsischen Regierung angefragt habe, ob diese die in der Schweiz befindlichen Polen auch in dem Falle, wenn dieselben mit Gewalt an die Graͤnze gebracht werden muͤßten, aufnehmen wolle.

Es heißt, daß mehrere Offiziere der hiesigen Garnison, die am 23. Februar damit beauftragt waren, die Ordnung in der Hauptstadt aufrecht zu erhalten, Disziplinar-Strafen unterwor— fen worden seyen, weil sie sich tadelnd uͤber die Assommeurs ge— aͤußert haͤtten.

Der National sagt: „Man arbeitet in diesem Augenblick in den Bureau's des Herrn Barthe an einem Gesetz⸗Entwurf, der zum Zweck hat, den auf die Angriffe gegen den Koͤnig und seine Familie bezuͤglichen Artikeln des Strafgesetzbuchs eine gre— ßere Ausdehnung zu geben Auch will man denselben einen er⸗ gaͤnzenden Artikel zu Gunsten der Person der Minister und der hohen Verwaltungs⸗Beamten beifuͤgen. Das Ganze wird ein Seitenstuͤck zu dem Gesetz-Entwurfe uͤber die politischen Ver— eine abgeben.“

Dem Mömorial des Pyrenées zufolge, wuͤrde Bil⸗ bao von 10,000 Insurgenten blokirt; sie schienen einen Haupt— schlag ausfuͤhren zu wollen, um in den Besitz des Seehafens zu gelangen und Don Carlos eine etwanige Landung zu erleichtern.

Der Indicateur de Bordeaux vom lö8ten d. berichtet, daß in Bilbao 7000 Mann von den Truppen der Koͤnigin staäͤnden, und daß 2000 von dort abgegangen seyen, um die In⸗ surgenten zu verfolgen; El Pastor habe Villafranca durch 2 Com⸗ pagnieen besetzen und befestigen lassen, und noch mehrere an⸗ dere Punkte zwischen Vittoria und Irun sollten durch Forti— ficationen geschuͤtzt werden. Eben diesem Blatte zufolge, haͤtten die Regierungen von Frankreich und England, dem Vernehmen nach, Don Carlos den Vorschlag gemacht, ihm jaͤhrlich 12 Mil⸗ lionen Realen und den Genuß der Renten aller seiner sequestrir⸗ ten Guͤter zu sichern, wenn er seine Anspruͤche auf den Spani⸗ schen Thron aufgeben und sich nach Rom zuruͤckziehen wolle. Ferner enthaͤlt das genannte Blatt die Nachricht, daß ein Oberst oder General von der Kavallerie der Koͤnigin zu den Insurgen⸗ ten von Navarra uͤbergegangen sey. . 1

In einer der letzten Nummern der Madrider Hof⸗Zei⸗ tung soll sich ein Dekret befinden, wodurch allen ehemaligen Cortes⸗Deputirten ihre sequestrirten Guͤter wiedergegeben werden.

hr Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 104. 85. fin cour. 104. 95. 3proc. pr. compt. 78. 75. fin cour. 78. 85. 5proc. Neap. pr. compt. 94. 90. fin cour. 95. —. 5proc. Span. perp. 64 ½. Zproc. do. 40. 5proc. Belg. 100 ½. 5proc. Roͤm. 952. Cortes⸗Obl. 27. Ausgesetzte Spanische Schuld 14 .

Frankfurta. M., 21. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metall. 99 99. 4proc. 89 5⁄. 89 1 ½. 2 ½¶proc. 53. 1 proc. 23 ½. Br. Bank,⸗ Aktien 1517. 1515. Part.⸗Obl. 138 ½. 138 ½¾. Loose zu 100 G. 206 ½. G. Holl 5proc. Obl. von 1832 94 m„. 93 98. Poln. L. 62½. Br. Preuß. Praͤm Sch. 54 ½. 54 ½. Lproc. Anl

7.

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93 ½. G. 5proc. Span. Rente 61 . 61 ½. 3proc. do. perp. 40 ¼. 40

Redactenr Cottel.

2,

Arons Wolff, Linden Nr. 44.

Bei Wilbelm Gottlie erschienen und in der Nauckschen Buchhe Halsvogteiplatz Nr. 1, zu haben: 1 Dr. Johann Wendt's praäaltische b m e E11““ als Grundlage am Krankenbette und als Leitfaden zu akademischen Vorlesungen. Zweite mit einigen Zusaͤtzen vermehrte Auflage. 466 und XXVIII Seiten in gr. 8vo. Preis 2 Thlr. 5 sgr. Sowohl der, von dem gesammten aͤrztlichen Publi⸗ kum anerkannte, Werth der in so kurzer Frist ver⸗ griffenen ersten Aufllage dieses klassischen Werkes, als

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W. v. Meding.

Zuͤlow auf Knorrendorff, insbesondere an die zu dem⸗

selben gehoͤrigen Lehnguͤter Knorrendorff und Rahnen⸗ Im Betreff der Hollaͤndischen 4 ½ procenti⸗ gen Amortisations⸗Syndicat⸗Obligationen. In Beziehung auf meine Anzeige vom 4ten d. sind nun⸗

felde cum pertinentiis, aus irgend einem civilrechtli⸗ chen Grunde Anspruͤche und Forderungen zu haben

Literarische Anzeigen.

Bei J. A. Mayer in Aachen, so wie in allen Buchhandlungen Deutschlands in Berlin bei Nico⸗ lai, Duncker und Humblot,

eö.“ Tableaux guerriers etipoétiques, traduits de A. van der Hoop jr. bar Auguste Clavareau, chevalier de l'ordre du Lion des Pays-Bas. Dédice à sa Majesté impériale et royale Ni- colas I, empereur de toutes les Russies et r oi de Pologne

12mo. 1833. Preis 1 Thlr.

allein schon der Name des beruͤhmten Herrn Pet⸗ fassers, sichern auch dieser in sofern, als die in ihren Erscheinungen und Leistungen so bewegte aͤrztliche Zeit es erforderte, vermehrten und verbesserten zweiten Auflage ihre dankbare Anerkennung, und eine lobprei⸗ sende Anempfehlung waͤre wohl nirgends üͤberfluͤssiger als hier. Nur so viel glauben wir in Erinnerung bringen zu muͤssen, daß kaum ein anderes Buch dieser Klasse, die so wichtige Dosenlehre umsichtiger und voll⸗ staͤndiger angegeben, die sogenannten heroischen Mit⸗ tel ausfuͤhrlicher bearbeitet, und die Eintheilung der Arzneimittel, von dem rein therapeutischen Stand⸗ vunkte aufgefaßt, praktischer und brauchbarer aufge⸗ stellt enthaͤlt; und wie uͤbrigens auch das Aeußere des Werkes durch deutlichen und groͤßern Druck gewon⸗

Schlesinger,

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che Staat

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N 85

Berlin, Mittwoch den 26sten Maäͤrz

2 „hr. 7„

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RFeeonitk des Kages.

Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den Geheimen Ober⸗ ustiz⸗Rath von Goßler zum Wirklichen Geheimen Ober⸗ ustiz⸗Rath zu ernennen und das diesfaͤllige Patent Allerhoͤchst⸗

Jhenzäͤndig zu vollziehen geruht.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am Koͤ— nigl. Saͤchsischen Hofe, von Jordan, von Dresden. Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der zten Landwehr-Brigade, von der Groͤben, nach Frankfurt

der Oder.

M Der Praͤsident des Staats⸗Rathes des Fuͤrstenthums Neu⸗ hatel, Oberst Graf Louis von Pourtales, nach Neuchatel.

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

Grayireich.

Paris, 18. Maͤrz. Ueber die gestrige Sitzung der De⸗ putirten⸗Kammer ist zuvoͤrderst noch nachzuholen, was der Großsiegelbewahrer, Herr Barthe, auf den ihm im Laufe der Debatte so haͤufig gemachten Vorwurf, daß er selbst fruͤher Mitglied einer geheimen Gesellschaft gewesen sey, erwiederte. „So sehr es mir widerstrebt,“ bemerkte er, „von mir, von mei— nen Handlungen, von meinem vergangenen Leben zu sprechen, so wird doch die Kammer begreifen, daß ich so viele Herausforderun⸗ gen in dieser Beziehung nicht unbeantwortet lassen kann. Es ist sehr wahr, daß viele Buͤrger, die niemals das Andenken an den beklagens⸗ werthen Ursprung der vorigen Regierung verloren hatten, da sie üͤber das Schlachtfeld von Waterloo zu uns gekommen war (Ge⸗ raͤusch), daß viele Buͤrger, sage ich, einen sehr gerechten Wider⸗ willen gegen diese Regierung an den Tag legten, waͤhrend andere treffliche Buͤrger glaubten, daß der aͤltere Zweig der Bourbonen mit den oͤffentlichen Freiheiten vertraͤglich seyn wuͤrde. Es ist wahr, daß ich, den Eingebungen der Jugend folgend, jenen Wi⸗ derwillen theilte; ich habe aber wenigstens das Verdienst gehabt, denselben niemals zu verheimlichen; ich habe niemals gesagt, daß ich der vorigen Dynastie angehangen, oder auch nur gleichguͤltig gegen sie gewesen sey; ich habe meine Abneigung immer laut zu erkennen gegeben. Aber, meine Herren, um einem Red⸗ ner zu antworten, der die Frage aufgeworfen hat, ob die Juli⸗ Revolution nicht durch Komplotte vorbereitet worden sey, be⸗ merke ich, daß waͤhrend der fuͤnf Jahre, die dem Falle der vori⸗ gen Regterung vorangingen, ich kein Komplott sich habe bilden sehen, und daß alle Unzufriedene sich der constitutionnellen Op⸗ position anreihten; ich selbst begab mich in die Reihen dieser Opposition, und ich erklaͤre, daß ich waͤhrend jenes Zeitraumes an keiner Verschwoͤrung Theil genommen haben wuͤrde, selbst wenn sich eine solche gebildet haͤtte. (Zeichen des Zweifels.) Nein; waͤhrend jener 5 oder 6 Jahre des offenen, gesetzlichen, con⸗ stitiutionnellen Kampfes hat es keine Verschwoͤrungen gegeben, und gerade deshalb wurde die Juli⸗Revolution auf eine so feierliche und einstimmige Weise bewerkstelligt. (Abermalige Zeichen des Zweifels.) Nach der Revolution traten Spaltungen ein; welche Rolle uͤber⸗ nahm ich damals? Ich schloß mich der Majoritaäͤt der Kammer an. Ich war der Meinung, daß man gegen die neue Regierung keine systematische Opposition machen duͤrfe; ich habe aus allen Kraͤften und mit allen meinen Mitteln die Regierung gegen die Anarchie und gegen die Factionen vertheidigt. Man hat gesagt, wir haͤtten Furcht gehabt; ja, ohne Zweifel fuͤrchteten wir fuͤr das Land, dessen Ruhe und Sicherheit uns anvertraut war. Linige Maͤnner haben uns verlassen; andere haben, wenn auch nicht die Flucht ergriffen, doch kapitulirt. Wir, m. H., wir ha— ben fortwaͤhrend die aus dem Willen der Nation hervorgegan⸗ gene Regierung gegen die anarchischen Versuche und gegen die

Ausschweifungen der Parteien vertheidigt, und in diesem Sinne

haben wir das Gesetz gegen die oͤffentlichen Ausrufer vorgelegt, in diesem Sinne legen wir das Gesetz gegen die Vereine vor.“ Herr Berryer, der nach dem Minister auf der Rednerbuͤhne

erschien, aͤußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen:

„Ich hatte bei der allgemeinen Eroͤrterung gesagt, daß, wenn man einem Land funfzehn Jahre lang seierliche Versprechungen gemacht habe, und dann spaͤter einen Weg einschlage, der den ein⸗ gegangenen Verpflichtungen schnurstracks zuwider laufe, man des moralischen Ansehens entbehre, welches erforderlich ist, um einen Gesetz⸗Entwurf, wie den in Rede stehenden, vorzulegen. Man er⸗ klaͤrt sich jetzt deutlicher und sagt, daß waͤhrend jener 15 Jahre eine Regierung bestanden habe, von der nichts zu Gunsten der oͤf⸗ fentlichen Freiheiten zu hoffen gewesen sen; eine Regierung, von der alle hochherzigen Maͤnner sich haͤtten trennen muͤssen, weil sie die traurige Frucht der Niederlage bei Waterloo gewesen sey.

(Stimmen im Centrum: „Ja, ja, das ist wahr!) Ich wun⸗

dere mich, m. d., uͤber Ihre unbedachten Ausrufungen, denn ich war eben im Begriff, dem unvorsichtigen Minister, der eine solche Sprache gefuͤhrt hat, zu antworten, daß er wahrscheinlich die Namen einiger der⸗ senigen Personen vergessen hat, die in Folge jener Ereignisse nach Frank⸗ teich zuruͤckgekehrt sind. (Gelaͤchter zur Linken. Alle Blicke richten sich auf Herrn Guizot.) Wenn nach einer beendigten Revolution und nach einer umgeschmolzenen Verfassung ein Gesetz vorgelegt wird, so sind die Maͤnner, die es abgefaßt haben, verpflichtet, sich auf die Versprechungen und Erklaͤrungen zu berufen, welche sie vor der Re⸗ volution abgegeben haben. Wenn auch der Justiz⸗Minister sich durch se Verschiedenheit seiner politischen Grundsaͤtze von denen der Re⸗ auration zu rechtfertigen sucht, so ist er dem Lande gegenuͤber nicht weniger strafbar, einmal, weil er unter der vori⸗ gen Regierung das Gesetz verletzt hat, dem er unterworfen war, zweitens, weil er unter der neuen das Gesetz ver⸗ ett, welches er selbst gemacht hatte. Es herrscht in der bogenwaͤrtigen Eroͤrterung, seit sie eroͤffnet ist, eine bestaͤndige Ge⸗ anken⸗Verworrenheit; selbst die Redner, die das Gesetz angegriffen

haben, sind von diesem Vorwurfe nicht frei. Das Associations⸗Recht befindet sich in der Charte, in unseren Institutionen, in unseren Gesetzen; es ist durch sie geordnet worden, und jetzt will man es vernichten; Man hat seltsamerweise vor Ihnen behauptet, daß der Artikel 29t ein unzureichendes Huͤlfsmittel sey, und daß es sich darum handele, denselben zu vervollstaͤndigen und auszudehnen, um ihm mehr Wirksamkeit zu verleihen. Aber es handelt sich in der That um die Abschaffung, um die Vernichtung desselben. Der Artikel 291 des Straf⸗Gesetzbuches untersagt Vereine von mehr als 20 Personen nur dann, wenn sie in der Absicht gebildet werden, sich an bestimmten Tagen zu versammeln. Was hatte der Verfasser des Straf⸗Gesetzbuches bei dieser Bestimmung im Auge? Er wollte dasselbe, was der Gesetzgeber von 1793 gewollt hatte: die Klubs schließen, welche unwissenden und leidenschaftlichen Zuhoͤrern gedffnet waren; aber selbst unter der Herrschaft jenes Gesetzbuches bleibt das Associations⸗Recht an und fuͤr sich unangetastet. Dieses Recht ist von der Restauration stets geachtet worden; seit 1814 hatte man begriffen, daß die Ausuͤbung desselben ein gesellschaft⸗ liches Beduͤrfniß sey, und 15 Jahre lang ist es nicht ein einzi⸗ ges mal verkannt worden. nls den Freunden der Preßfrei⸗ heit ein Prozeß gemacht wurde, fanden bei dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten ich meine, dem gegenwaͤrtigen Zusammentuͤnfte von mehr als 2) Personen statt, wo man nach Ge⸗ fallen berathschlagte. Hat man die Vereine fuͤr die Freiheit der Presse vergessen? und die Vereine zur Unterstuͤtzung der Schriftstel⸗ ler und zur Bezahlung der ihnen auferlegten Strafen? Niemals wurden dieselben verfolgt, und das Recht der Association wurde nie⸗ mals in Abrede gigele Was trug sich nun bald nach der Juli⸗Re⸗ volution zu? Die Freunde des Volkes beriefen Versammlungen, und hielten oͤffentliche Sitzungen. Der Minister des oͤffentlichen Unterrichtes war der Meinung, daß in diesem Falle der Art. 291 an⸗ zuwenden sey; damals war er noch weit von den Gesinnungen ent⸗ fernt, die er jetzt an den Tag legt. Damals befand er sich unter dem Einflusse der Ereignisse, welche der Regierung prachtvolle Ver⸗ sprechungen, oder vielmehr prachtvolle Luͤgen eingaben. (Unterbre⸗ chung.) Erst in Bezug auf die Gesellschaft der Volks⸗Freunde und als der Artikel 291 auf sie angewendet wurde, erklaͤrte der Mini⸗ ster des oͤffentlichen Unterrichts diesen Artikel fuͤr schlecht, und aͤu⸗ ßerte, daß derselbe aus unsern Gesetzbuͤchern verschwinden muͤsse. Heute sagt man uns, daß man das Associations⸗Recht fester begruͤn⸗ den wolle, indem man den Gebrauch desselben regele; ich behaupte aber, daß man dasselbe ganz und gar abzuschaffen beabsichtigt. Wollt Ihr keine geheime Gesellschaften dulden, so setzt strenge Strafen gegen dieselben fest. Erklaͤret, daß derjenige des Komplottes fuͤr verdaͤchtig gelten soll, der die Feigheit und Gemeinheit besitzt, bei derschtossenen Thuͤren verabscheuungswuͤrdige Eide zu lei⸗ sten und mordbrennerische Verpflichtungen vsgegehah. (Lebhafter Beifall zur Rechten.) Schließet die geheimen Gesellschaften, aber dringet nicht in das Innere der Hauser ein, lasset Eure Spione sich nicht einschleichen, wo 8 oder 10 Personen vertraulich zusammenkommen! Herr Odilon⸗Barrot hat gesagt, man wuͤrde keine Richter finden, um das Gesetz anzuwenden, und ich behaupte, man wird keinen ge⸗ wissenhaften Buͤrger finden, der sich, welche Meinung er auch sonst haben moͤge, nicht gegen Euer Gesetz erklaͤrte. Es ist uns in der That Allen Beduͤrfniß, unsere Gedanken mirzutheilen. Ich, z. B., kann nicht allein und einsam uͤber das nachdenken, was ich fuͤr nuͤtz⸗ lich fuͤr das Land halte, ich despreche mich mit meinen Freunden, sicher⸗ lich nicht um zu komplottiren, sondern um die Aussichten, welche meine politeschen Freunde bei einer bevorstehenden Wahl haben, zu bespre⸗ chen, um die Bewegung der meinen Ansichten günstigen Presse zu foͤrdern, um die Journale zu unterstuͤtzen, welche sich die Verbrei⸗ tung jener Ansichten angelegen seyn lassen. (Unterbrechung.) Diese Rechte werden meine Freunde und ich immer ausuͤben, diese Ver⸗ pflichtung muͤssen wir gegen unsere Sache und gegen unser Vater⸗ land uͤbernehmen. Schon nach vier Jahren wollen Sie die heilig⸗ sten Freiheiten und die unbestreitbarsten Rechte antasten! Das ist der Zustand, in den Sie uns versetzen, nachdem Sie, Ihren eigenen Aeußerungen zufolge, durch einen allgemeinen Aufschwung unterstuͤtzt wurden, der Ihnen das Gute so leicht gemacht haben wuͤrde. Dies beweist in der That, daß es noch etwas Verworfeneres als den re⸗ volutionnairen Cynismus giebt, naͤmlich den Cynismus der Apostasie.“

Als letzter Redner in dieser Sitzung ließ sich der Handels⸗ Minister, Herr Thiers, vernehmen. Er begann damit die Verlegenheiten auseinanderzusetzen, welche der Regierung von zwei Hppositionen bereitet wuͤrden, von denen die eine behaupte, daß sie keine Regierung de jure sey, waͤhrend die andere ihr vorwerfe, daß sie die schoͤnste politische Bewegung mißbraucht, die gerechtesten Hoffnungen getaͤuscht und die aufrichtigsten Wuͤn⸗ sche in Fluͤche verwandelt habe. Die Opposition, welche ihre Souverainetaͤt nach Prag verlege, verdiene keine Widerlegung, und der Opposition, welche die Souverainetaͤt auf der Straße suche, werde man immer durch die kraͤftigen Argumente der ge⸗ setzlichen Gewalt antworten. Der Minister wies sodann den der Regierung gemachten Vorwurf zuruͤck, daß sie den Fort⸗ schritt des Landes hemme. Der Fortschritt scheine ihm unbe⸗ streitbar; aber eben durch die Vervollkommnung namentlich des Gewerbfleißes, waͤren neue Schwierigkeiten entstanden. „Wir raäumen allerdings ein“, fuhr Herr Thiers fort, „daß die Association eine große und schoͤne Macht ist; aber sie ist eine so große Macht, daß sie geregelt werden muß, und eine Schranke ist unumgaͤnglich noͤthig, wenn sie nicht Alles zertruͤmmern soll. Das Recht der Rede ist auch ein unbestreitbares Recht; und doch geschieht es, daß man dasselbe mißbraucht, doch hat es be⸗ stimmten Regeln unterworfen werden muͤssen. Man hat ein Vergnuͤgen daran gefunden, einige meiner Kollegen in Wider⸗ spruch mit sich selbst zu bringen; ich will nun aber zeigen, wie auch unsere Gegner das Assoctations⸗Recht bekaͤmpft haben. Sie erinnern sich Alle einer beruͤhmten Gesellschaft, der Gesell⸗ schaft Jesu. Sie kehrte nach Frankreich zu einer Zeit zuruͤck, wo so viele schlechte Dinge zuruͤckkehrten. (Lautes Gelaͤchter zur Linken.) Ein ehrenwerther Buͤrger, jetzt Mitglied der Pairs⸗Kammer, denuncirte diese Gesellschaft bei dem Koͤnigli⸗ chen Gerichtshofe. Der ganze Advokatenstand stimmte ihm in einer Consultation bei, welche von den ausgezeichnetsten Ad⸗ vokaten unterzeichnet wurde. Es wurden Plaidoyers gehalten, die gegen das Associations⸗Recht selbst gerichtet waren. So sagte Herr Merilhou .. (Gelaͤchter im Centrum.) Ich muß dagegen protestiren, daß man mir die Absicht unterlegt, als wollte ich Repressalien gebrauchen. (Eine Stimme zur Linken: „Re⸗ den Sie nur! Reden Sie nur!“) Ich fuͤhre die Aeußerungen des Herrn Merilhou woͤrtlich an, und bin uͤberzeugt, daß das

ehrenwerthe Mitglied dieseben nicht bestreiten wird. Er sagte: „„Wenn sich in einem Staate Privat⸗Vereine, mehr oder weniger zahlreich, mehr oder weniger maͤchtig, ohne oder gegen den Willen der politischen Gewalt bilden koͤnnten, so wuͤrde die Regierung dadurch bedroht und zur Ohnmacht verdammt werden.““ Der Pariser Advokaten⸗Stand druͤckte sich folgendermaßen aus: „„Welcher Staat hat je seinen Buͤrgern erlaubt, sich nach Ge⸗ fallen zu organisiren, und im Schoße der großen Gesellschaft Privat⸗Gesellschaften zu stiften, die dem Einflusse der Central⸗ Behoͤrde das Gleichgewicht halten?““ Und wissen Sie, m. H., wer jene Erklaͤrung unterzeichnet hat? Nicht allein, wie schon erwaͤhnt, Herr Merilhou, sondern auch Herr Isambert, Herr Odilon⸗Barrot, Herr Berryer. (Herr Berryer: „Nicht doch!“) Herr Berryer der Vater wollte ich sagen.“ (Ge⸗ laͤchter.) Der Minister ließ sich sodann in eine Eroͤrte⸗ rung der Grundsaͤtze der hauptsaͤchlichsten Vereine ein, welche sich seit 45 Jahren in Fankreich einen Namen gemacht, und schilderte deren nachtheiligen Einfluß auf die Angelegenhei⸗ ten des Landes. Er sagte, daß die Republik, obgleich sie meh⸗ rere Jahre lang in den Haͤnden aufgeklaͤrter und gutgesinnter Maͤnner gewesen, doch niemals eine regelmaͤßige Ordnung habe herstellen koͤnnen; daß das Kaiserreich nichts Anderes als ein ruhmvoller Zufall gewesen sey, der kein Element der Dauer in sich gehabt habe; daß die Restauration endlich sich selbst zum Tode verurtheilt habe, weil die vom Lande sehnlichst gewuͤnsch⸗ ten Gesetze von ihr zuruͤckgewiesen worden waͤren. „Die Restau⸗ ration“”, fuhr Herr Thiers fort, „hat —n das buͤrgerliche Gesetz⸗ buch angegriffen; sie wollte das Recht der Erstgeburt wieder in's Leben rufen. Aber trotz ihres auf alle Weise an den Tag gelegten uͤbeln Willens ist das System der e““ in sich selbst so maͤchtig, daß, ungeachtet aller ihr in den Weg geleg⸗ ten Hindernisse, die Kammer von 1827 erwaͤhlt wurde. Und in dieser Lage wagt man es, uns von der Charte von 1815 als von einem Vertrage zu sprechen, der uns unter allen Umstaͤnden haͤtte heilig seyn muͤssen? Aber wer hat ihn denn zerrissen, diesen Vertrag? Wir oder Karl X.? Frankreich sah im Jahre 1830, daß die Bourbonen keine Charte mehr wollten, und mit Schmerz, aber auch mit Muth warf es sich einer Revolution in den Arm. Gegenwaͤrtig machen wir den Versuch mit der wahrhaften Monarchie; es ist eine gegenseitige Verpflichtung eingegangen worden; Niemand darf fuͤrchten, daß die Charte von 1830 zuruͤckgenommen werde. Noch weniger darf uns Jemand den Vorwurf machen, daß wir uns auf das Ausland stuͤtzten, und doch bemerke ich zwischen uns und der vorigen Regierung eine Aehnlichkeit: Unter der Restauration wurde der Versuch einer Monarchie von Maͤnnern gemacht, auf denen das Joch der Vergangenheit lastete; die Leute, welche uns jetzt bedrohen und hindern, seufzen unter dem Joche der Zukunft. Die Partei, welche die Restauration dem Verderben entgegen trieb, wollte geheime Gesellschaften, um, wie sie sagte, Thron und Altar an einander zu knuͤpfen. Sie verlangte Blut, und man hatte die Schwäaͤche, es ihr zu bewilligen; sie wollte Krieg, um ihren Grundsatz zu befestigen, und der Spanische Krieg wurde gefuͤhrt. Heutzutage will die Partei, welche die Volks⸗Souverai⸗ netäͤt anruft, ebenfalls geheime Gesellschaften; auch sie moͤchte, daß man im Interesse ihres Grundsatzes einen Krieg begoͤnne; auch sie hat Blut verlangt.. . (lebhafte Unterbrechung), sie verlangte die Koͤpfe der Minister, die man ihnen entzogen hat. Wir wer⸗ den, m. H., dieser Partei, welche nur von Unordnungen leben kann, widerstehen; wir werden ihr widerstehen, so lange das Land fuͤr uns ist. Erst an dem Tage, wo dieser Widerstand schwaͤcher werden und einer weichlichen Platz machen sollte, wuͤrde die Aehnlichkeit mit der vorigen Regierung furchtbar her⸗ vortreten, und man muͤßte fuͤr das Land zittern.“

Paris, 19. Maͤrz. Der Praͤfekt des Seine⸗Departements hatte vorgestern Abend eine Audienz beim Koͤnige.

Die Pairs⸗Kammer hielt heute wieder eine oͤffentliche Sitzung. Zu Anfang derselben legte der Finanz⸗Minister den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Ent⸗ wurf uͤber die Umschmelzung der alten Gold⸗ und Silbermuͤn⸗ zen vor. Der Graf von St. Tricg berichtete sodann uͤber das Gesetz wegen der Zuschuͤsse zu dem vorjaͤhrigen Budget. Den Beschluß der Sitzung machte die Debatte uͤber den Ge⸗ setz⸗Entwurf wegen Abschaffung der Majorate und Substitutio⸗ nen. Nur zwei Redner ließen sich im Laufe der allgemeinen Berathung vernehmen, naͤmlich der Graf Dejean und der Graf von Montlosier, worauf die Versammlung sich mit den ein⸗ zelnen Artikeln des WE““ beschaͤftigte.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer wurde die Debatte uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der politischen Vereine fortgesetzt. Nach einigen Bemerkungen des Herrn Me⸗ rilhou uͤber den ihm Tags zuvor von Herrn Thiers gemachten Vorwurf, daß er im Jahre 1825 uͤber die politischen Vereine ganz anders wie heute gedacht, trat Herr Havin zu Gunsten des Bérengerschen Amendements auf. „Was die Regierung ver⸗ langt“, aͤußerte er unter Anderem, „das bewilligt auch Herr Berenger; nur huldigt dieser dem Rechte, waͤhrend er zugleich jeden Rechts⸗Mißbrauch unmoͤglich macht. Verlangen Sie etwas anderes, m. H., so ist es jetzt der Augenblick, sich naͤher zu erklaͤren, und Frankreich wird dann zwischen uns, die wir die oͤffent⸗ liche Ruhe durch die Bewahrung der Freiheit sichern wollen, und Ih⸗ nen, die Sie diese Ruhe durch die Willkuͤr zu behaupten Willens sind, entscheiden.“ Der Graf Jaubert hielt den Vorschlag des Herrn Beérenger fuͤr durchaus unzulaͤnglich, ja fuͤr gefaͤhrlich, da die politischen Klubs durch denselben anerkannt und gewis⸗ sermaßen aufgemuntert wuͤrden. Der Redner schloß seinen Vor⸗ trag mit folgenden Worten: „Wenn die Opposition den Mini⸗ sern hartnaͤckig alle Mittel verweigert, die oͤffentliche Ruhe zu sichern, so spielt sie bloß ihre gewoͤhnliche Rolle. (Mehrere Stim⸗ men zur Linken: „Was verstehen Sie hierunter? Wiederholen Sie diese Frage!“) Ich sage, daß die Opposition seit 4 Jahren nichts weiter thut, als der Regierung Hindernisse in den Weg legen; dies ist ihre Rolle. Der Tag wird aber kommen, wo wir alle