weide⸗Wuͤrmern mit dem Museum vereinigt worden ist. Eine besondere Zierde desselben ist die in Spiritus aufbewahrte Samm⸗ lung von Quallen (mollusca nuda), indem es dem Konservator Dr. Schilling nach vielfaͤltigen Versuchen und mehrjaͤhrigen Be⸗ muͤhungen endlich gegluͤckt ist, eine Behandlungsart dieser Thiere aufzufinden, bei deren Anwendung sie in ihrer ganzen Schoͤn⸗ heit erhalten werden, waͤhrend sie bisher gar nicht aufbewahrt werden konnten, oder doch wenigstens so veraͤndert erschienen, daß die wenigen in dergleichen Sammlungen vorkommenden Quallen ganz entstellt und unkenntlich sind. — Im zweiten Se⸗ mester v. J. befanden sich auf der gedachten Universitaͤt 219 Studirende und zwar 198 Inlaͤnder und 11 Auslaͤnder.
— Aus Duͤsseldorf schreibt man unterm 6ten d. M.: „Der Verkehr auf dem Frucht⸗Markte zu Neuß war im vori⸗ gen Monate wieder sehr lebhaft, und ansehnliche Vorraͤthe von Weizen und Roggen wurden nach Holland versendet. Im Ganzen kamen zu Markte: 24,943 Berliner Scheffel Weizen, 22,685 Scheffel Roggen, 1019 Scheffel Gerste, 399 Scheffel Hafer und Buchweizen, 237 Scheffel Ruͤbsaamen, zu einem Gesammtwerthe von etwa 67,543 Rthlr. Die Abfuhr betrug a) nach Holland: 22,049 Berliner Scheffel Weizen, 21,981 Scheffel Rog⸗ gen, 93 Scheffel Gerste, 77 Scheffel Hafer; b) nach dem Ber⸗ gischen: 345 Scheffel Weizen, 156 Scheffel Roggen, 216 Schef⸗ fel Gerste, 409 Scheffel Hafer und Buchweizen, mit einem Geldwerthe von ungefaͤhr 61,620 Rthlr. — Die Bear⸗ beitung der Felder fuͤr die Sommer⸗Saat hat uͤberall begon⸗ nen und ist durch die bisherige Witterung sehr gefoͤrdert wor⸗ den. Auch ist man mit den Garten⸗Arbeiten schon weit vorge⸗ ruͤckt. Die Winter⸗Saaten stehen ganz vortrefflich, und die Felder, fuͤr welche die Ueberschwemmungen des Winters verderblich ge⸗ worden, sind zum großen Theile schon wieder umgebaut. Am meisten hat in neuerer Zeit der Raps gelitten, da derselbe in Folge der fruͤheren milden Witterung zu weit getrieben war und den spaͤteren Nachtfroͤsten erliegen mußte. Eben so sind letztere fuͤr die bis zur Bluͤthe getriebenen feinen Obst⸗Sorten verderblich geworden.“
— Im Reg. Bez. Duͤsseldorf sind im Monate Maͤrz d. J. 2393 Kinder geboren und 1662 Personen gestorben, mit⸗ hin sind mehr geboren als gestorben 731 Individuen (78 mehr als im Maͤrz 1833). Unter den Gestorbenen befindet sich eine Frau aus Rubelrath im Kreise Gladbach, die das hohe Alter von 100 Jahren erreichte, bis zu ihren letzten Tagen gesund war und sich mit Spinnen beschaͤftigte.
Bei der gestern vor Ihrer Koͤniglichen Hoheit der Frau Kron⸗ prinzessin stattgefundenen Pruͤfung der hiesigen Erwerbschulen gaben die Zoͤglinge durch die von ihnen gefertigten Handarbeiten, so wie durch ihre Antworten auf die ihnen vorgelegten Fragen Beweise ihres Fleißes und ihrer Fortschritte, und bewaͤhrten durch ihr wohl⸗ anstaͤndiges Verhalten waͤhrend der Feierlichkeit die Fruͤchte sittli⸗ cher Gewoͤhnung, zu welcher sie vorzugsweise anzuleiten das Lehr⸗ amt auch fernerhin bemuͤht seyn moͤge. Sechsunddreißig Kinder, welche der besondern Auszeichnung wuͤrdig defunden waren, empfin⸗ gen aus den Haͤnden ihrer Durchlauchtigsten Beschuͤtzerin Bibeln zum Geschenk, und Lehrer und Lehrerinnen, so wie die Mitglieder des Vorsteher⸗Amts und der unterzeichneten Direction, fanden fuͤr ihre der Anstalt gewidmeten Bestrebungen den reichsten Lohn in der huldreichen Anerkennung, welche Ihre Koͤnigliche Hoheit densel⸗ ben zu Theil werden ließen. Gott segne die erhabene Fuͤrstin und ihr frommes, stilles Wirken!
Berlin, den 10. April 1834. Direction der Erwerb⸗Schulen. Buͤsching. v. Kircheisen. Knoblauch. Kuͤster. Muͤller. MNeander. Poselger. Ranspach. Roß. Schulz. Snethlage.
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.
334,03 Par. 333, 3 8. Par. 335,5 2“ Par. Quellwärme 6,4 ⁵ R. 0 5 0 77 pCt. 79 vCt. 83 pCt. Bodenwärme 3,8 ° R. 8— . 8ℳe. 8585 Ausdünst. 0,03 1“ Rh. — NO. — Niederschlag 0,0 5 1 Rh.
1834. 11. April.
Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter... Wind ... Wolkenzug
MRerliner Hörse.
— Den 12. April 1834. 5 Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Couz.)
Zfstürierdreld.] Zf. Erief sEell. 99 ½ 98 ⅞ [Grosshz. Pos. do. 4 — 101 ¾ 103 ½ Ostpr. Pfandbr. 4 99 ⅔ Pomm. do. — Kur- u. Neum. do. 106 ½ Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K. u. N.
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30 Prüm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C Neum Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do.
Elbing. do.
Danz. do. in Th.
103 93 ⅔ 55 97 ¾ 97 ½ 98 ½ 97 36 ⅔
94 ½ 55 ½ 98 ¾ 98 99 98
4 4 4
Holl. vollw. Duk. Neue do. Friedrichsd'or ..
8—
Preufs Cour.
Hriers Seld. 142 ⅔ 141 ¾
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch. Kurz
152 ⅔ 151 ½ 6 25 ⅔ 81
99 ½ 102 ¾
30 ½
Augsbur
Bréeslan 8 Leiplrig. . Frankfurt a. M. WZ. Petersburg .. Warschau.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 7. April. Niederl. wirkl. Schuld 50 ½. 5 9 do. 96 ½ Ausgesetzte Schuld 4 *21⁷. Kanz-Bill. 22 ½¼. 4 ½ 2 Amort. 89 1. 3 ¼ 8 72 „⁄. Oesterr. 96 ¾. Preuss. Prämien-Scheine 97. Russ. (v. 1831) 96. 5 8 Span. 62 †18. 38 411.
Hxaʒsae
ren:
Konigliche Schauspiele. Sonntag, 13. April. Im Opernhause: Auf vieles Begeh⸗ Die Vestalin, große Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets. Musik von Spontini. (Madame Schroͤder⸗Devrient: Julia, als Gastrolle.)
Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Liebe und Liebelei, Lustspiel in 4 Abth. vom Dr. Roͤmer. Hierauf: Woh⸗ G. zu vermiethen, komische Gemaͤlde in 5 Rahmen, von
.Angely.
Montag, 14. April. Im Schauspielhause: Koͤnig Konra⸗ din, historische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, von E. Raupach.
Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauften, mit Sonn⸗ abend bezeichneten Schauspielhaus⸗Billets guͤltig; auch werden die dazu noch zu verkaufenden Billets mit Sonnabend bezeich⸗ net seyn.
Dienstag, 15. April. delio, Oper in 2 Abth. Musik von L. van Beethoven. Schroͤder⸗Devrient: Fidelio, als Gastrolle.)
Im Schauspielhause: 1) La dame et la demoiselle, comé-
Im Opernhause: Auf Begehren: Fi⸗ (Mad.
die en 4ä4 actes. 2) L'assassin, vaudeville comique en 1 acte.
Koͤnigstaͤdtisches Theater. Sonntag, 13. April. Der Maurer, komische Oper in 3 Ak⸗ ten. Musik von Auber. Hierauf: Der Zweikampf im dritten Stock, Posse in 1 Akt, von L. Angely. Montag, 14. April. Norma, Ovper in 2 Akten, nach dem Italiaͤnischen, von Seyfried. Musik von Bellini. Dienstag, 15. April. Johanna von Montfaucon, Schauspiel in 5 Abth., von Kotzebue. (Herr Engelbrecht, vom staͤndischen Theater zu Lemberg: Philipp, als zweite Gastrolle.)
Neueste Nachrichten.
Paris, 6. April. Der Koͤnig gab gestern fruͤh dem Gra⸗ fen von Argout und Herrn Barthe Audienz; dann arbeiteten Se. Majestaͤt mit dem Praͤsidenten des Conseils und den neuen Ministern Herren von Rigny, Duchatel und Persil, und em⸗ pfingen dann noch einmal den Grafen von Argout und Herrn Barthe, so wie den Herzog von Broglie; spaͤter hatte der Ge⸗ sandte der Vereinigten Staaten eine Audienz beim Koͤnige. 8 Herzog von Orleans ist heute fruͤh nach Meudon ab⸗ gereist.
Der Gesetz⸗Entwurf uͤber die Liquidirung der ehemaligen Civil⸗Liste wurde am Schlusse der gestrigen Sitzung der Pairs⸗ Kammer unveraͤndert mit 110 gegen 9 Stimmen angenom⸗ men. — In der Deputirten⸗Kammer beschaͤftigte man sich gestern nach Erledigung einiger Bittschriften⸗Berichte mit dem Gesetz⸗Entwurfe wegen eines Austausches des nicht apanagirten Theils des Palais⸗Royal gegen zwei Forsten, die zu den Kron⸗ Guͤtern gehoͤren. Es erhob sich uͤber diesen Gegenstand eine weitlaͤufige Debatte, die indessen fuͤr das Ausland von keinem erheblichen Interesse ist, und nach deren Beendigung die zwei Artikel des Entwurfs mit 181 gegen 65 Stimmen angenommen wurden. — Bevor die Versammlung sich trennte, erhob sich noch ein Streit uͤber die Tagesordnungen der naͤchsten Sitzungen. Nachdem naͤmlich kurze Zeit zuvor der Beschluß gefaßt worden war, daß man sich am naͤchsten Montag mit dem Ge⸗ setz⸗Entwurfe wegen Feststellung der Befugnisse der General⸗ Conseils beschaͤftigen wolle, reklamirten jetzt mehrere Deputirte gegen diese Bestimmung, und zwar aus dem Grunde, weil das bereits votirte Municipal⸗Gesetz, das mit jenem im genauesten Zusammenhange stehe, der Pairs⸗Kammer noch nicht vorgeleagt worden sey. Herr Garnier⸗Pagss betaͤmpfte diese Ansicht und meinte, daß es bei den nahe bevorstehenden Wahlen vor Al⸗
37 ½ — — Disconto —
E=EEEEESCn
Westpr. Pfandbr. 99 ¾
8
Ministerium zu erwarten habe. Hierzu sey nun aber die D batte uͤber das erwaͤhnte Gesetz ganz vorzuͤglich geeignet, und er stinne sonach dafuͤr, daß man solche je eher je lieber eroͤffne. Herr Thierz erwiederte hierauf, daß die Kammer und das Land von dem neue Ministerium nicht mehr und nicht weniger als bisher zu erwan ten haͤtten, indem die Verwaltung bei ihrem Systeme der Ord, nung und Freiheit beharren werde. Um also die Avbsichten 8 Regierung zu ergruͤnden, beduͤrfe es der gedachten Debatte nicht „Das Municipal⸗Gesetz“, so schloß der Minister, „wird binnen Kurzem der Pairs⸗Kammer vorgelegt und hier mit der Einsicht be⸗ leuchtet werden, die man von einer so aufgeklaͤrten Versammlun zu erwarten berechtigt ist. Kehrt das Gesetz alsdann zu Ihnen zuruͤck, so werden die Meinungen beider Staats⸗Koͤrper sich ohne Zweifel verschmelzen, und Sie werden alsdann wissen, auf weiche Grundlagen Sie das Gesetz uͤber die Befugnisse der General⸗Conseilz sn basiren haben.“ Hr. Havin bemerkte sehr richtig, daß unter diesen
mstaͤnden das Land vorlaͤufig auf beide Gesetze werde verzi—⸗ ten muͤssen, da der Municipal⸗Gesetz⸗Entwurf in keinem Falle fruͤhzeitig genug von der Pairs⸗Kammer angenommen werden duͤrfte, um in der gegenwaͤrtigen Session auch noch zum zweiten
Male von der Deputirten⸗Kammer votirt werden zu koͤnnen
Als darauf der Praͤsident die Frage stellte, ob die Kammer sich am naͤchsten Montag mit dem Gesetze uͤber die Befugnissee der General⸗Conseils beschaͤftigen wolle, entschied die Mehrzahl der Versammlung sich fuͤr die Negative.
Heute wird, dem Vernehmen nach, der Spanische Botschaf ter, Herzog von Frias, dem Koͤnige seine Beglaubigungs⸗Schrei⸗ ben uͤberreichen.
lem darauf ankomme, dem Lande zu zeigen, was es von dem
—
Der heutige Moniteur enthaͤlt eine Koͤnigl. Verordnung
vom 4ten d., wodurch der Herzog von Gaëta zum Ehren⸗
Gouverneur der Bank ernannt wird.
Die Oppositions⸗Blaͤtter haben schon eine Bezeichnung fir das neue Ministerium fertig; sie nennen es das „Ministerium Persil.“
Herr Delahaye ist an die Stelle des verstorbenen Herrn Leblond zum Rath am Koͤniglichen Gerichtshofe zu Paris er⸗ nannt worden.
Die Abdankung des Herzogs von Otranto von seinem Po⸗ sten als Unter⸗Stabs⸗Chef der National⸗Garde soll, wie verlau⸗ tet, keinen politischen Beweggrund haben.
Eine Koͤnigliche Verordnung vom vorgestrigen Datum er⸗ nennt Herrn Boutarel zum Oberst und Herrn Rossignieux zum Oberst⸗Lieutenant der 9. Legion der Pariser National⸗Garde.
Der General Lafayette soll sich in einem so geschwaͤchten Gesundheitszustande befinden, daß ihm die Aerzte vorgeschrieben haben, das Zimmer nicht mehr zu verlassen.
Der Messager und andere hiesige Blaͤtter halten eine be— waffnete Intervention Frankreichs in den Spanischen Angele⸗ genheiten fuͤr hoͤchst wahrscheinlich. Sie wollen sogar wissen, daß im Ministerium bereits der Beschluß gefaßt worden sey, ein Corps von 20,000 Mann uͤber die Pyrenaͤen zu senden und auf Verlangen der Spanischen Regierung die Staͤdte Pampe— lona, Vittoria, Bilbao und San Sebastian zu besetzen. Die Franzosen, meinen sie, wuͤrden den Garnisondienst verrichten und den Spaniern die Sorge uͤberlassen, die Ruhe im Lande herzu— stellen und zu sichern.
Das Journal des Dobats enthaͤlt folgende Nachrichten aus Madrid vom 28. Maͤrz: „Aus Valencia und Catalonien gehen Truppen nach den insurgirten Provinzen ab. Von hier werden sich alle disvonible Truppen des 1sten Koͤniglichen Garde⸗ Regiments eben dahin in Marsch setzen. Man erwartet raͤghch die Bekanntmachung des Dekrets in Betreff der Einberufung der Cortes. Das Koͤnigl. Statut hat von Seiten des Regent⸗ schafts⸗Raths bedeutende Abaͤnderungen erlitten, wovon folgen⸗ des die wichtigsten sind: Herabsetzung der zur Wahlfaͤhigkeit und Waͤhlbarkeit erforderlichen Vermoͤgens⸗Summe; Verantwort⸗ lichkeit der Minister; das Petitions-Recht fuͤr die Prokura— toren oder Deputirten des Koͤnigreichs; die Nothwendigkeit, daß, wer Procer oder Mitglied der ersten Kammer werden wilb, erst Mitglied der Deputirten-⸗Kammer gewesen seyn muß; die Bestimmung, daß kein Gesetz Kraft haben soll, wenn es nicht von beiden Kammern erwogen und votirt und von der Krone be⸗ staͤtigt worden; endlich die Festsetzung, daß die Pairs⸗Wuͤrde nicht erblich, sondern nur lebenslaͤnglich seyn soll.“ — Anderen Blͤt⸗ tern zufolge, haͤtte die Franzoͤsische Regierung heute durch einen Courter noch spaͤtere Nachrichten aus Madrid erhalten; der Cou⸗ rier, heißt es, habe die Spanische Hauptstadt in vollkommen ru⸗ higem Zustande verlassen, aber es sey, wenn auch nur sehr unbe⸗ stimmt, von einer theilweisen Umgestaltung des Ministeriums die Rede gewesen.
Frankfurt a. M., 9. April. Oesterr. 5proc. Metall. 98½. 98 ½. 4proc. 89 ¼. 881 ⅝. 2 ½ proc. 53. 1proc. 23 ½. Br. Bank⸗ Aktien 1509. 1507. Part.⸗Obl. 138 ¾. 138 ¾. Loose zu 100 G. 207 ½. Br. Holl 5 proc. Obl. von 1832 94 12⁄. 94„. Poln. L. 62 ⅛. 62 ¾. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 54 ½. 54 ½. 4proc. Anl. 92 ½. G. 5proc. Span. Rente 61 ⅞. 61 ¾. 3proc. do. perp. 40 ½. 40 ¼.
Allgemeiner Anzeiger fuͤr
Edictal⸗Vorladung. 8 In dem per decretum vom 29. Juni dieses Jahres uͤber das Vermoͤgen des von hier entwichenen Kauf⸗ manns Friedrich August Bithorn steht ein Termin zur Liquidirung der Forderungen der Glaͤubiger auf den 15. Mai 1834, Vormittags um 9 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Auscultator An⸗ spach im Partheienzimmer des unterzeichneten Gerichts an, und laden wir die unbekannten Glaͤubiger hiezu unter der Warnung vor: daß die Ausbleibenden durch ein gleich nach dem Termine abzufassendes Praͤclusions⸗Urtel mit allen ihren Anspruͤchen an die Masse werden ausgeschlos⸗ sen und ihnen deshalb gegen die uͤbrigen Glaͤu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt
Bekanntmachungen.
11111A“*“
Da das zur anderweiten Verpachtung des im Schwei⸗ nitzer Kreise, unweit der Stadt Wittenberg belegenen, Johannis dieses Jahres pachtlos werdenden Domainen⸗ Amts Cloeden, eingeleitete Submissions⸗Verfahren ohne genuͤgenden Erfolg geblieben ist, so wird zur Verpachtung desselben im Wege des Meistgebotes ein
Termin auf 4 den 1. Mai d. J.,
Vormittags 11 Uhr, im Conferenz⸗Zimmer der unter⸗ jeichneten Abtheilung vor dem Herrn Regierungs⸗ Rath Schoͤnwald anberaumt, und dabei auf die Be⸗ kanntmachung vom 7. Februar d. J, welche das Areal und die zu dieser Domatne gehoͤrigen sonstigen Nuz⸗ zungs⸗Gegenstaͤnde ergiebt, Bezug genommen.
Pachtlüustige werden zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß die Pacht⸗Bedingungen nebst Anschlag und Karte in der Domainen⸗Registratur zur Einsicht bereit liegen. “
werden.
Den auswaͤrtigen Glaͤubigern werden zur Bevollmaͤch⸗ tigung die Justiz⸗Commissarien Lesting hier und nnch, ther zu Nimptsch vorgeschlagen.
Reichenbach in Schlesien, den 30. November 1833. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
die Preußis
Stettin, den 5. April 1834.
Stettin und nach Convenienz vorfallender Bugsirungen am Dienstag oder Mittwoch, Freitag oder Sonnabend von Swinemuͤnde zuruͤckgehen. Wegen der Veraͤnde⸗ rungen in der Abgangszeit waͤhrend der Bade⸗Saison und der zu machenden Fahrten nach Ruͤgen wird die Bekanntmachung spaͤter erfolgen. Die uͤbrigen Ver⸗ haͤltnisse des Schiffes bleiben ganz wie bekannt.
A. Lemonius.
)Hen Stäaaten.
überall so grosse Anerkennung der Nützlichkeit, daß schon 1824 eine 3te Auflage nöthig wurde. Es sin seitdem manche Bücher ähnlichen Titels in die Welt getreten, jedoch dürfte keines derselben dem obißen an Werth gleich zu stellen seyn. Dem Verfasser stan- den in seinem Verhältnisse die neuesten und besten Materialien zu Gebote. Seine Mittheilungen sind dem Postbeamten eben so unentbehrlich, als sie für den
Reisenden von grossem Nutzen seyn werden-
ist erschienen und an alle worden:
nhalt:
I. Abschnitt.
Merseburg, den 2. April 1137a. Koͤnigl. Preuß. Regierung.
Abtheilung für die Verwaltung der direk⸗ ten Steuern, Domainen und Forsten.
Das Dampfschiff „Kronprinzessin“ wird am 17. April
seine diesjaͤhrigen Fahrten zwi
nemuͤnde eroͤffnen, bis zum jedem Montag und Donnerstag Morgen, 6 Uhr von
derung der Reisenden etc. G II. Abschnitt.
en Stettin und Swi⸗ intritt der Badezeit an
Literarische Anzeigen.
Im Verlage von A. W. Hayn, Zimmerstrasse No. 29, Wuchhandlungen versandt
Post-Reise-Handbuch von C. F. Jahn, Königl. Geheimen Post-Revisor. Vierte veränderte Ausgabe. 1833. Pr. geh. 1 ¼ Thlr.
1 Darstellung des Postfuhrwesens in den Europäischen Stasten in Bezug auf die Beför-
Uebersicht der Münz-, Wegemaalss- und Gewichts-Verhältnisse in Europa.
Anhang. Die wichtigeren Reiserouten. Das vorstehende, zuerst 1823 erschienene Werk fand
Bis Februar sind ausgegeben und durch alle Buch⸗ handlungen Teutschlands zu haben: (in Berlin bei C. F. Plahn, Jaͤgerstraße Nr. 37). 1 Schedels, vollstaͤnd. allgem. Waaren⸗Lexi⸗ con fuͤr Kaufleute, Commissionaire, Fa⸗ brikanten, Maͤkler u. Geschaͤftsleute, so wie fuͤr alle, welche sich in der Waaren⸗ kunde unterrichten wollen, 5 ganz um⸗ gearb. Aufl. mit Mehreren, herausg. vom rof. C. Linns, Erdmann ic. 2te bis 4te ief. (1r. Bd. A. — 2. gr. 8vo. 46 Bogen
2½ Thlr.) 1“ Werk wird im naͤchsten Sommer vol⸗
Das ganze lendet seyn. Leipzig, Maͤrz 1834. Hinrichssche Buchhandlung
sh kt
Nachrichten.
Kronik des Lages.
Das gte Stuͤck der diesjaͤhrigen Gesetz⸗Sammlung, welches feute ausgegeben wird, enthaͤlt: unter Nr. 1514, die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 19. Februar ;d. J, eine Erweiterung des Art. XI. des Censur⸗ Gesetzes vom 18. Oktober 1819, hinsichtlich der in Polnischer Sprache erscheinenden Schriften be— treffend; die Verordnung uͤber das Verfahren bei eintreten⸗ der Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Land⸗Lieferungen; vom 24sten desselben Monates und Jahres; die Allerhoͤchste Declaration uͤber die Anwendbar⸗ keit der §§. 76 bis 79, Tit. 10, Th. 2 des Allge⸗ meinen Landrechts auf die Anmaßung geistlicher Amtshandlungen; vom 9. Maͤrz d. J.; und die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 1ö5ten dessel⸗ ben Monates, wegen Anwendbarkeit der Verord⸗ nung vom 14. December v. J. auf die gutsherr⸗ lich⸗baͤuerlichen Regulirungen, Gemeinheits⸗Theilun⸗ gen und Abloͤsungen. Berlin, den 14. April 1834. Debits⸗Comtoir der Allgemeinen Gesetz b Sammlung.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Koͤln ist an die Stelle des Pfarrers Mertens der bis⸗ herige Repetent im katholisch⸗theologischen Convictorium zu Bonn, p. J. Uerlichs, zum Pfarrer in Vilip ernannt worden. Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der Aten Infanterie⸗Brigade, von Diericke, von Stargard. Abgereist: Der General⸗Major und TCommandeur der
zten Kavallerie⸗Brigade, Graf von der Groͤben, nach Stettin.
11A1“
Frankreich.
Paris, 6. April. Da in den beiden Kammern der Kom⸗ missions Bericht gewoͤhnlich uͤber die Annahme oder die Verwer⸗ fung eines Gesetzes entscheidet, so geben wir hier nachtraͤglich noch die Rede, womit Herr Girod in der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer die Annahme des Gesetz⸗Entwurfs gegen die politischen Vereine anempfahl: 1
„Meine Herren, der Gesetz⸗Entwurf, welcher Ihnen jetzt zur Be tathung vorliegt, ist durch maͤchtige Beweggrunde veranlaßt worden; er hat ernstliche Debatten angeregt; wichtige Interessen knuͤpfen sich an denselben; Ihre Kommission war ihm eine gruͤndliche Pruͤ⸗ fung schuldig. Ich werde die Ehre haben, Ihnen von der Ecfuͤl⸗ lung dieser Pülicht Rechenschaft abzulegen. Der 29ste Artikel des Straf⸗Gesetzbuches macht jeden Verein von mehr als 20 Personen, die zum Zwecke haben, sich taͤglich oder an bestimmten Tagen zu versam⸗ meln, um sich mit religidsen, literarischen, politischen oder anderen Gegenstaͤnden zu beschaͤftigen, von der vorlaͤufigen Genehmigung der Regierung abhaͤngig. Je noͤthiger die Anwendung dieses Art: kels wurde, um desto mehr suchten sich die 8e Vereine demselbenzuentziehen; und vermittelst berechneter Zergliederungen, ver⸗ mittelst einiger fuͤr die Zusammenkuͤnfte getroffener Vorsichts⸗Maßregeln war ihnen dies vollkommen gelungen. Der 29. Artikel muß also auf Ver⸗ eine von mehr als 20 Personen ausgedehnt werden, selbst fuͤr den Fall, daß diese Vereine sich in Abtheilungen von geringerer Zahl theilen und daß sie sich nicht taͤglich oder an bestimmten Tagen versammeln. Dies geschieht nun durch den 1sten Artikel des Ihnen vorgelegten Gesetz⸗Entwurfs. Die Bestimmungen desselben schie⸗ nen keiner Rechtfertigung zu beduͤrfen; dessenungeachtet erfuhren sie einen leöhaften Widerspruch, und man bestritt selbst ihr Prinzip. „Das Associations⸗Recht, sagte man, ist ein natuͤrliches Recht, dessen unverkummerte Ausuͤbung die Gesellschaft sich erhalten muß. Ver⸗ einzelt ist der Mensch zu ohnmaͤchtig; in den Wissenschaften, in der Literatur, in der Staatswirthschaft koͤnnen große Resultate nur durch de Vereinigung von Talenten und Kraͤften erreicht werden. Die
Buͤrger muͤssen sich auch zur Anwendung und Bewahrung ihrer ver⸗ fasungsmaͤßigen und politischen Rechte mit einander vereinigen. Man kann also nicht jeden Verein von einer vorlaͤufigen nach Willkuͤhr zu ge⸗ waͤhrenden oder zu verweigernden Erlaubniß der Regierung abhäͤngig machen. Wenn es deren giebt, die gerechte Besorgniß erregen, wenn das Straf⸗Gesetzbuch nicht hinreicht, um verbrecherische Handlun⸗ gen, deren sie sich schuldig machen koͤnnten, zu unterdruͤcken, so moͤge man sie gehoͤrig definiren und das Gesetz gegen sie allein in nwendung bringen. Man verspricht den schlichten Versammlun⸗ gen, den nuͤtzlichen und harmlosen Vereinen eine Art von Duldung, über wo wuͤrde eine Garantie fuͤr dieselbe seyn!“ Diese Einwuͤrfe haben unsere ganze Aufmerksamkeit in Anspruch genommen, und wir haben sie als sehr unhaltbar befunden. Wir sind der Mei⸗ nung, daß die Organisirung von Vereinen kein Recht, son⸗ dern nur eine Befugniß ist; daß in dem gesellschaftlichen Ver⸗ bande jede natuͤrliche Befugniß nur von dem Gesetz und unter denselben Bedingungen, welche dieser Verband er⸗ heischt, den Titel und Charakter eines Rechts empfaͤngt; daß die Befugniß, Vereine zu schließen, wenigstens eben so sehr zum Boͤsen als zum Guten F cftn gg g kann, und daß sie eben deshalb von gewissen Bedingungen abhangig gemacht werden muß; daß sie, moͤge es nun eine Befugniß oder ein Recht seyn, wie jede andere Befugniß, jedes andere Recht, gesetzlichen Beschraͤnkungen, die das Interesse der Gesellschaft erfordert und die Charte gestattet, unter⸗ worfen werden kann: wie die persoͤnliche Freiheit, welche die Charte öes garantirt, deren Einschraͤnkung sie aber in den von dem Ge⸗ etze vorgesehenen Faͤllen und in der von demselben vorgeschriebenen Form erlaubt; wie das Recht, seine Meinung zu veroͤffentlichen und durch den Druck bekannt zu machen, welches die Charte den Fran⸗ sosen zuerkennt, aber unter der Bedingung, daß dabei kein Ver⸗ oß gegen die Gesetze begangen werde, und bloß mit dem Vor⸗
5 . inn .
den 14 ten April
Montag
— —õy
genthum, welches die Charte fuͤr unverletzlich erklaͤrt, wäͤh⸗ rend sie doch dem Staate erlaubt, daß er dasselbe, unter der Bedingung einer vorlaͤufigen Entschaͤdigung, als Opfer for⸗ dern kann, und waͤhrend die Civil⸗Gesetze Bestimmungen uͤber die Abtretung desselben enthalten. Wir sind der Meinung, daß, wenn diese Grundsaͤtze in Wahrheit unwiderleglich sind, sie auch angewandt werden muͤssen, und daß kein Verein ins Leben treten und offentlich wirken kann, ohne sogleich in den Bereich des Gesetzes zu fallen; daß die Gesetzgebung mit Hinsicht auf diejenigen Vereine, welche uns besonders beschaͤftigen, zu ver⸗ schiedenen Zeiten gewisse Bedingungen festgestellt hat; daß der 29 iste Artikel des Straf⸗Gesetzbuches, der auch kuͤnftighin die Regel da⸗ fuͤr seyn wiro, und der durch das neue Gesetz nur in seinen Bestim⸗ mungen ergaͤnzt und in seiner Ausfuͤhrung gesichert werden soll, schon seit dem Jahre 1810 besteht: daß sich bei der Revision der Charte im Jahre 1830, so wie bei der Durchsicht des Straf⸗Gesetzbuches im Jahre 1832, keine Stimme hat vernehmen lassen, um die Aufhe⸗ bung desselben zu verlangen, und daß also der Gesetzgeber das Recht und die Vernunft auf seiner Seite hat, wenn er diese Vereine den⸗ jenigen Verpflichtungen unterwirft, die er fuͤr noͤthig erachtet. Und darf es wohl anders seyn; Sollte sich im Schoße des Landes unge⸗ straft eine mehr oder minder geheime Regierung bilden, organisiren und gegen die National⸗Regierung waffnen duͤrfen? Wie, es duͤrf⸗ ten sich Vereine in geordneter Feindseligkeit gegen die constitution⸗ nelle Gewalt aufstellen? Sie duͤrften laut erklaͤren, daß ihre Absicht dahin gehe, diese Gewalt umzustuͤrzen, und sie duͤrften ihre Handlun⸗ gen und Plane nur verheimlichen, wenn es ihr eigenes Interesse er⸗ heischte? In welchem civilisirten Staate koͤnnte man dergleichen dul⸗ den? Befragen Sie die Vergangenheit, befragen Sie die Meinung der aufrichtigsten und einsichtsvollsten Freiheitsfreunde, die Er⸗ fahrung der hochherzigsten und geistreichsten Staatsmaͤnner. Wird die Antwort nicht einstimmig lauten; Wird sie Ihnen nicht zurufen, daß dies eine unertraͤgliche Anarchie seyn wuͤrde, daß die freisinnig⸗ sten Institutionen, die staͤrksten gesellschaftlichen Garantieen dabei eben so zu Grunde gehen muͤßten, wie die unvollkommneren Regie⸗ rungsformen? Bedenken Sie nun, ob Sie fuͤr Ihre Zeit, fuͤr Ihr Vaterland eine solche Gefahr zu befuͤrchten haven, und erwaͤgen Sie, was vor Ihren Augen vorgeht. Es bestehen Vereine, welche die Fahnen der graͤßlichsten Factionen aufstecken, deren Frankreich sich erinnert, die deren Lehren verkuͤndigen, die sich immer mehr Mittelpunkte fuͤr ihre Wirksamkeit gruͤnden, die bei allen Wirren, bei allen die Gesellschaft tressenden Unfaͤllen auf dem Platze sind, um daraus fuͤr ihre Zwecke Nutzen zu ziehen, die mit Manifesten um sich schleudern, die dem verfassungsmaͤßigen Thron offen den Krieg erklaͤren, die schon zu beklagenswerthen Kaͤmpfen Anlaß gegeben ha⸗ ben und sich noch stets zu neuen Unternehmungen ruͤsten. Die jetzi⸗ gen Gesetze aber reichen nicht hin, sie zu unterdruͤcken, wenn sie nicht erst ihr Attentat verwirklicht haben. Soll man sie nun ihre Ausschweifungen ruhig verfolgen, ihr Ziel ungehindert erreichen lassen? Dieser Meinung werden Sie nicht seyn, meine Herren; die Buͤrger koͤnnen darauf Anspruch machen, daß ihnen ihre Regierung Schutz und Sicherheit fuͤr ihre Person, ihr Vermoͤgen, fuͤr ihre theuersten Interessen gewaͤhren, und so viel es an Ihnen liegt, wer⸗ den Sie dafuͤr zu sorgen wissen.“ Nach dem der Redner sodann die verschie⸗ denen Artikel des Gesetz⸗Entwurfs durchgenommen und den Inhalt der⸗ selben gerechtfertigt hatte, fuͤgte er hinzu: „Soll dieses Gesetz nur eine be⸗ schraͤnkte Dauer haben? Ihre Kommission ist nicht dieser Ansicht. Freilich ist auch dieses Gesetz insofern nur temporair, als es wie jedes Gesetz einer spaͤteren Revision unterworfen werden kann. Es kann eben so wenig, wie irgend ein menschliches Werk, auf Vollkommenheit Anspruch machen. Waͤhrend es fuͤr die jetzigen Verhaͤltnisse ange⸗ messen ist, wird es doch, sobald diese Verhaͤltnisse sich aͤndern, durch diese oder jene Modificirung verbessert werden koͤnnen. Aber un⸗ klug waͤre es, schon jetzt und in dem Gesetz selbst seine Dauer be⸗ stimmen zu wollen. Wer koͤnnte sie mit Sicherheit bezeichnen? Doch die Festsetzung eines solchen Termins wuͤrde noch eine schlim⸗ mere Folge haben; man wuͤrde dadurch das Gesetz als eine Beein⸗ traͤchtigung des gemeinen Rechts, als eine nur durch die Noth⸗ wendigkeit zu entschuldigende Verletzung von Prinzipien, kurz als eines von den Gesetzen darstellen, die man Ausnahme⸗ Gesetze genannt hat, und die sich durch diese Benennung nicht eben Achtung und Gehorsam gewonnen haben. Das Ihnen vorgelegte Gesetz, meine Herren, wir glauben es schon dargethan zu haben, und wir muͤssen es laut wiederholen, traͤgt nicht diesen Charakter an sich. Es ist ein Gesetz fuͤr die Regierung des gesell⸗ schaftlichen Verbandes, fuͤr die oͤffentliche Ordnung, das einen dauernden Platz in unserem Coder behaupten muß, außer daß eine oder die andere seiner Vorschriften nach den Zeitumstaͤnden abgeaͤn⸗ dert werden duͤrfte. Sein Prinzip aber muß unveraͤndert bleiben. Wenn die Handlungen gewisser Vereine de Vorlegung des Gesetz⸗ Entwurfs motivirten, so haben sie ihn seit dem Beginn der Debat⸗ ten darn der noch nothwendiger gemacht. Ihre Kommission ist uͤber⸗ zeugt, daß die Bestimmungen des Entwurfs von Wirkung seyn wer⸗ den, und hat daher die Ehre, Ihnen einstimmig die Annahme des⸗ selben vorzuschlagen.“
Der Graf vyon Rigny hat gestern von dem Hotel des Mi— nisteriums der auswaͤrtigen Angelegenheiten Besitz genommen und daselbst sofort den Besuch fast aller Mitglieder des diplo⸗ matischen Corps erhalten. Man will wissen, daß Herr von Rigny das Portefeuille des auswaͤrtigen Ministeriums schon laͤngst ambirt habe, und daß, als er sich fruͤher zur Uebernahme des See⸗Ministeriums entschlossen, solches nur in der Absicht geschehen sey, sich dadurch die Bahn zu dem auswaͤrtigen De⸗ partement zu eroͤffnen.
Herr Duchatel, der neue Handels⸗Minister, soll, wie der Graf von St. Cricq, ein Anhaͤnger des Prohibitiv⸗Systems seyn, weshalb man besorgt, daß er auf die zahlreichen Reclama⸗ tionen des Franzosischen Handelsstandes um eine Ermaͤßigung der Zoͤlle keine Ruͤcksicht nehmen werde.
gegen Ende der kuͤnftigen Woche auf seinen Posten nach Neapel begeben. Er soll zugleich den Auftrag haben, um die Hand der Prinzessin Marie Antoinette beider Sicilien fuͤr den Herzog von Orleans foͤrmlich anzuhalten.
Der Gouverneur der Bank muß vorschriftsmaͤßig Inhaber von 100 Bank⸗Actien seyn. Diesem Umstande messen Einige das Steigen der Bank⸗Aectien an der gestrigen Boͤrse bei, da der Graf von Argout sich jetzt in der Nothwendigkeit befindet, 100 solcher Actien anzukaufen; nach dem gegenwaͤrtigen Course bedarf es hierzu eines Kapitals von 180,000 Fr.
Die Gazette des Tribunauv enthaͤlt einen kurzen Be⸗ richt uͤber die gestrige Sitzung des Rechnungshofes, in welcher
behalt, daß keine Censur mehr stattfinden solle; wie das Ei⸗
8
der 90 jaͤhrige Marquis Barbé⸗Marbois, bisheriger erster Praͤ⸗
Der Graf Sebastiani wird sich, wie man vernimmt, bereits
sident, von diesem Kollegium Abschied nahm. Es wurde bei die⸗ ser Gelegenheit ein eigenhaͤndiges Schreiben des Koͤnigs vorge⸗ lesen, mittelst dessen der Monarch dem langjaͤhrigen Staatsdie⸗ ner sein Portrait zum Andenken schickt.
Fast alle hiesige Blaͤtter geben heute ihre Meinung uͤber das neue Ministerium ab. Keines von allen, mit Aus⸗ nahme des Journal de Paris, ist mit der Zusammenstellung desselben zufrieden; ja, die Angriffe auf Herrn Persil sind noch aͤrger, als fruͤher auf Herrn Barthe. Der Constitutionnel sagt: „Wir wollen gegen die neuen Minister nicht unge— recht seyn; war aber wohl Herr Persil der Mann fuͤr das Justiz⸗Ministerium, er, dessen feindliche Gesin⸗ nung gegen die Jury allgemein bekannt ist? Was Herrn Duchatel betrifft, so ist er zu jung, als daß er die einem Mi⸗ nister noͤthigen Erfahrungen haben koͤnnte; indessen hat er in finanziellen Eroͤrterungen eine große Gewandtheit gezeigt und wir wollen ihn daher erst nach seinen Werken beurtheilen. Daß Herr Guizot am Ruder geblieben ist, hat Jedermann verwun⸗ dert; seine Gegenwart wird immer ein Hinderniß fuͤr das Mi⸗ nisterium seyn. Nicht, daß es ihm an Kenntniß und Talent fehlte, aber er gehoͤrt jener doctrinairen Schule an, die sich die Ueberlieferungen der Restauration allzutief eingepraͤgt hat; seine oft gewagte Rede hat gegruͤndete Zweifel uͤber seine wahre An⸗ haͤnglichkeit an das Prinzip der Juli⸗Revolution erregt, und es wird ihm sehr schwer werden, das Vertrauen wieder zu gewinnen, das sich in politischen Dingen ganz von ihm entfernt hat. Im Uebrigen glauben wir, daß die gegenwaͤrtige Zusammenstellung des Ministeriums eine bloß pro⸗ visorische ist, um gluͤcklich das Ende der jetzigen Session zu er⸗ reichen.’“ — Im Courrier francais liest man: „Mit einem Großsiegelbewahrer wie Herr Persil zeigt sich uns die Goͤttin der Gerechtigkeit nur noch mit dem Schwerdte bewaffnet: Die Wagschaale ist bei Seite gelegt worden. Herr Persil besitzt je⸗ nen Feuer⸗Eifer, dessen man bedarf, um einer Partei zu gefal⸗ len; es wird ihm an augenblicklichen Siegen nicht fehlen, eben so gewiß ist es aber auch, daß er die Regierung dem Abgrunde zufuͤhrt. Herr Duchaͤtel hatte sich im Laufe der Berathungen uͤber den Traktat mit den Nord⸗Amerikanischen Freistaaten kuͤhn auf das Gebiet der Politik gewagt und es in der That durch seine Rede dahin gebracht, daß fast unmittelbar darauf der Traktat verworfen wurde. Kein Wunder also, daß die Regierung ihn fuͤr die Launen der Majoritaͤt raͤcht und ihn zum Minister ernennt.’“ — Der Temps spricht sich folgendermaßen aus: „Das Ministerium gleicht einem alten Kleidungsstuͤcke, das man noch einmal ausflickt, ehe man es ganz bei Seite legt. Bevor die Hoffnungen der Freunde der Freiheit und der Maͤßigung in Erfuͤllung gehen, mußte noch der Held der Requisitorien ans Ruder kommen. Beim Lichte betrachtet ist es so uͤbel nicht, daß dieser Versuch gleich jetzt ge⸗ macht wird, damit man sich von der Unangemessenheit desselben uͤber⸗ zeuge. Die Hinneigung der Regierung zu den Grundsaͤtzen der Re⸗ stauration konnte bis jetzt noch hin und wieder zweifelhaft scheinen; sie ist es nicht mehr, seit wir sehen, welch ein reicher Lohn den ausschei⸗ denden Ministern fuͤr ihre Unpopularitaͤt zu Theil wird.“ — — Nicht minder scharfe Betrachtungen stellt das Journal du Commerce, namentlich uͤber den Eintritt des Herrn Persil in das Ministerium an. — Der National giebt dem Mini⸗ sterium den Namen des Persilschen und aͤußert ironisch, die Herren Thiers, Guizot und Duchatel koͤnnten stolz darauf seyn, sich um einen so wuͤrdigen Dolmetscher des unwandelbaren Ge⸗ dankens zu reihen. — Der Messager des Chambres meint, mit dem Schwerdte des Herrn Soult, den Richtern des Herrn Persil und dem Stocke des Herrn Gisquet wuͤrde man Frankreich weit fuͤhren koͤnnen, insofern die Waͤhler sich nicht ins Mittel legten. — Die QAuotidienne druͤckt sich in folgender Weise aus: „Was uns betrifft, so geht eine Ministerial⸗Veraͤnderung uns, im Grunde genommen, wenig an, da in unseren Augen die Veraͤnderung des Koͤnigthums die Hauptsache ist. Indessen hat der stattgehabte Minister⸗Wechsel in⸗ soweit seine relative Wichtigkeit, als er den eigentlichen Zustand der Dinge und der Menschen getreuer als bisher zeichnet. Alles dreht sich jetzt um ein einziges Interesse: den Orleanismus’“ — Die Gazette de France sagt: „Die Ernennung des Herrn Persil i das gluͤcklichste Ereigniß des Jahres 1834, das an guten Resultaten ohnehin schon so reich war. Wir hatten recht, als wir die Meinung aͤußerten, daß dieses Jahr ein Jahr der Krise sey: wir naͤhern uns der Entwickelung.“ Das Journal des Doöbats schweigt uͤber die Ministerias⸗Veraͤnde⸗ rung heute noch ganz.
Lord Durham und Herr Ellice werden am 9ten oder 10ten d. M. die Reise nach Bruͤssel antreten.
In mehreren Stadwierteln, namentlich aber in dem Viertel St. Marceau, haben 1292, wieder Verhaftungen von Mit⸗ gliedern der Volks⸗Gesellschaften stattgefunden.
Das Lyoner Blatt: „L'écho des travailleurs“, ist eingegan⸗ en. Dagegen meldet der Courrier de Lyon, daß jetzt die aͤrber in die Fußstapfen der Seidenwirker traͤten und sich un⸗
ter einander verbuͤndeten, um ihre Meister zu zwingen, in ihre Forderungen zu willigen. Schon sollen mehrere Faͤrbereien mit dem Interdikte belegt worden seyn. Die sogenannten Mutuel⸗ listen haben, 2540 an der Zahl, eine Protestation gegen das Gesetz uͤber die Vereine unterzeichnet; sie erklaͤren in derselben, daß sie sich unter keiner Bedingung diesem Gesetze unterwerfen und daß sie ihren Verein aufrecht zu erhalten wissen wuͤrden.
Großbritanien und Irland.
London, 6. April. Der Spanische Gesandte, Graf von Florida⸗Blanca, der sich auf seiner Reise von Madrid hierher laͤngere Zeit in Paris aufhielt, wird heute in London erwartet.
Der Morning Herald versichert, daß der Fuͤrst Talley⸗ rand, ungeachtet aller Geruͤchte vom Gegentheil, durchaus nicht die Absicht habe, seinen Gesandtschafts⸗Posten am hiesigen Hofe
“
aufzugeben, und daß Herr Dedel, der Niederlaͤndische Gesandte