1834 / 144 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Im Schauspielhause: 1) Monsieur Mouflet, vaudeville 1 2) La gageure, comédie en 1 acte, par] Session soll am 27sten d. von dem Koͤnige in Person geschlossen Sedaine. 3) Les vieux péchés, vaudeville en 1 acte, par

comique en 1 acte.

Mr. Melesville. In Charlottenburg: Des Goldschmieds Toͤchterlein, altdeut⸗

sches Sitten⸗Gemaͤlde in 2 Abth., von C. Blum. Hierauf: Die

Benefiz⸗Vorstellung, Posse in 1 Akt und in 5 Abth.

Koͤnigstadtisches Theater.

Sonntag, 25. Mai. Die Reise auf gemeinschaftliche Ko⸗ sten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. Nach dem dritten Akt: Ouverture; nach dem vierten: Polonaise; nach dem fuͤnften: National⸗Gesaͤnge mit Echo, ausgefuͤhrt von den 5 Ungarischen Saͤngern.

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Neueste

Nachrichten.

staͤt. Gestern arbeitete der Koͤnig nach einander mit dem Praͤ⸗ sidenten des Conseils und mit den Ministern der Justiz, des Handels und der auswaͤrtigen Angelegenheiten und ertheilte dann dem Bayerischen Gesandten und dem Geschaͤftstraͤger Donna Maria's, Ritter Daupias, Audienz.

Der Ritter von Lima, außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmaͤchtigter Minister Donna Maria's, hat gestern dem Koͤ— nige das Schreiben uͤberreicht, welches ihn in dieser Eigenschaft bei Sr. Majestaͤt beglaubigt.

Die Pairs⸗Kammer wird am Dienstage die Diskussion uͤber das Ausgabe⸗Budget von 1835 beginnen; der Berichterstatter,

Herr Roy, hat am Schlusse seines Berichts auf einfache und

digen Postens noch einige Zei zu gewinnen.

welche den Franzoͤsischen Botschafter in Konstantinopel zu dieser Vorgestern Abend hatten der Preußi⸗ sche und der Neapolitanische Gesandte Audienz bei Sr. Maje⸗

ernstlich.

Deputirten⸗Wahlen auf den 21. Juni einzuberufen. Die jetzige werden.

Im Journal der Marine und der Kolonieen liest man: „Wir glauben versichern zu koͤnnen, daß die Regierung jetzt die Gewißheit hat, der Admiral Roussin werde das Porte⸗ feuille des Marine⸗Ministeriums nicht annehmen. Rigny wird daher dieses Portefeuille, welches er seither nie ganz

Herr von

aufgegeben hatte, wieder offiziell uͤbernehmen, sobald man einen

Nachfolger fuͤr ihn im Ministerium der auswaͤrtigen Angelegen⸗ heiten wird gefunden haben.“ Ein anderes Blatt will wis⸗

sen, daß die Nachricht von der Weigerung des Admirals Roussin, das Portefeuille des Marine⸗Ministeriums anzunehmen, der Regie⸗ rung wirklich schon auf offiziellem Wege zugegangen sey; es fuͤgt hinzu, daß man jedoch diese Nachricht so spaͤt als moͤglich

bekannt machen zu wollen scheine, um fuͤr die Besetzung des le⸗

Weigerung veranlaßt haben, scheinen noch nicht bekannt zu seyn.

Nachricht von der Ankunft des Herrn von Rumigny in Paris

fuͤr ungegruͤndet und sagt, daß derselbe seinen Botschafter⸗Posten

in der Schweiz nicht verlassen habe.

Dasselbe Blatt aͤußert sich heute folgendermaßen uͤber das Befinden des Generals Lafayette: „Der General Lafayette ist von einem gefaͤhrlichen Fieber befallen. Die Krankheit ist Mehrere Aerzte, unter Anderen die Herren Andral, Marjolin und Cloquet, sind zu Rathe gezogen worden. Vir hoͤren jedoch mit Vergnuͤgen, daß sich der Zustand des Kranken gestern Abend etwas gebessert hat.“ In andern Blaͤttern wird von heute Mittag halb 3 Uhr hinzugefuͤgt: „Leider er⸗

Die Gruͤnde,

100 ½. 4proc. 92 ½. 92 ½. 2 proc. 544.

Aerzte sind seit heute Morgen bei Herrn von Lafayette geblieben und berathen sich noch in diesem Augenblick mit einander. Man hat noch nicht alle Hoffnung aufgegeben.“ (Hiernach wuͤrde sich die an der Frankfurter Boͤrse am 2tsten d. verbreitet gewe⸗ sene Nachricht von dem am 17ten wirklich bereits erfolgten Ab⸗ leben des Generals Lafayette als ungegruͤndet erweisen.)

Es heißt, das Schiff „Nestor“, welches kuͤrzlich den Hafen von Toulon verlassen hat, sey nach der Afrikanischen Kuͤste ab⸗ gesegelt, um sich der gegen den Kaiser von Marokko ausgeruͤste, ten Neapolitanischen Flottille anzuschließen.

In Muͤhlhausen, Beaune und Toulon sind die Wahlen der National⸗Garde im Sinne der Opposition ausgefallen.

Den Seiden⸗Arbeitern von Lyon, die sich nach Faverges und Turin uͤbersiedeln wollten, soll der Uebertritt uͤber die Graͤnze, obgleich sie mit regelmaͤßigen Paͤssen versehen waren von den Sardinischen Behoͤrden verweigert worden seyn.

An der hiesigen Boͤrse ging das Geruͤcht, daß die Vereinig ten Staaten auf die Verwerfung der Zahlung der 25 Millionen

Seitens der Deputirten⸗Kammer durch die Ausstellung von Ka⸗ Das Journal des Doébats erklaͤrt heute die gestern von ihm und fruͤher schon von mehreren anderen Blaͤttern gegebene

per⸗Briefen gegen Frankreich geantwortet haͤtten; der Messa, ger versichert aber, daß bei dem Abgange der letzten aus den Vereinigten Staaten hier angelangten Nachrichten, naͤmlich am 26. April, die Nachricht von der Verwerfung jenes Gesetz⸗Ent⸗ wurfes dort noch gar nicht bekannt gewesen sey.

Morgen werden, des heutigen Pfingstfestes wegen, die mei⸗

sten hiesigen Zeitungen nicht erscheinen.

Frankfurt a. M., 21. Mai. Oesterr. 5proc. Metall. 101. 1proc. 23 ¼. 23 ½¾. Banfk, Aktien 1568. 1566. Part.⸗Obl. 139 ½. Loose zu 100 G. 206 ¼4. G. Holl 5proc. Obl. von 1832 96 ¼. 96 ½. Poln. L. 65. 64 ¾. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 56 ½. 56 . 4pro?. Anl. 94 G. 5proc,. Span. Rente 70 ½. 70 ½⅞. 3proc. do. perp. 45 ½. 44 ½.

unbedingte Annahme des Entwurfs angetragen. Morgen wird sich die Deputirten⸗Kammer

nahme⸗Budget beschaͤftigen, uͤber welches Herr Gouin den Bericht

abgestattet hat.

Man versichert, daß im gestrigen Minister⸗Rathe der Be⸗ schluß gefaßt worden sey, die Wahl⸗Kollegien fuͤr die naͤchsten

fahren wir, daß Herr von Lafayette seit einer Stunde sehr Die beunruhigenden Symptome sind saͤmmtlich wie⸗

krank ist. der zum Vorschein gekommen.

mit dem Ein⸗

tirten hat sich nach seinem Befinden erkundigen lassen. Namen bemerkte man auch den des Praͤsidenten eputirten⸗Kammer und des Praͤfekten der Mayenne. Die

den der

Eine große Menge von Depu⸗ Unter

v“

Bekanntmachungen.

Edietal⸗Ladung. Nachdem der Lehrer an der hiesigen Buͤrgerschule

err Carl Traugott Cubitz, am 20. Oktober 1833 ohne

estament und ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben ist, und dessen uͤbrigen nicht bedeutender Mobiliar⸗Nachlaß daher einstweilen in gerichtliche Ver⸗ wahrung genommen worden; so sind von dem unter⸗ zeichneten Stadtgerichte in Gemaͤßheit des allerhoͤchsten Mandats vom 13. November 1779, die unbekannten Erben des nurgenannten Erblassers, ingleichen alle diejenigen, welche als Glaͤubiger oder aus einem an⸗ dern Rechtsgrunde Anspruͤche an dem Nachlasse zu haben vermeinen, mittelst der an Gerichtsstelle zu Budissin, Leipzig, Freiberg, Goͤrlitz und Rumburg, so wie am hiesigen Orte oͤffentlich ausgehangenen Edie⸗ tal⸗Ladung auf

den dritten September 1834, zur Anmeldung ihrer Anspruͤche an Stadtgerichtsstelle hierselbst und deren Bescheinigung unter der Verwar⸗ nung, daß sie außerdem damit fuͤr ausgeschlossen, auch der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fuͤr verlustig erachtet werden sollen, ingleichen den vierten October 1834,

zur Inrotulation der Acten, und 1 den sechs und zwanzigsten November 1834, zur Publikation eines Urthels oder Bescheides vorge⸗ laden worden. 8 8

Solches wird mit der Bedeutung, daß die Auswaͤr⸗ tigen zur Annahme richterlicher Verfuͤgungen Bevoll⸗ maͤchtigte in hiesiger Stadt zu bestellen haben, auch hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.

sich innerhalb sechs Monaten a dato dieses affgirten

Allgemeiner Anzeiger fuͤr

am Main und zu Wuͤrzburg bei den Wohlloͤbl. Stadt⸗ gerichten zu Dresden, Leipzig, Schneeberg und Alten⸗ burg, sowohl an hiesiger Amtsstelle und bei den Ge⸗ richten zu Langenbernsdorf aushaͤngen, hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. . Justiz⸗Amt Zwickau mit Werdau im Koͤnigl. Saͤchsis Erzgebirge, den 18. Maͤrz 1834. Koͤnigl. Saͤchsis. Kammer⸗Commissions⸗Rath und Ju⸗ stiz⸗Amtmann der Aemter Zwickau und Werdau, Ritter des Civil⸗Verdienst⸗Ordens. Garten.

Demnach die gerichtlich bestaͤtigten Rathsfreunde der Wittwe Emma Dickelmann, geb. v. Albanus, bei Ei⸗ nem Wohledlen Rathe um Nachgabe eines Proclama- tis ad convocandos creditores des verstorbenen Ehe⸗ manns ihrer Curandin, weiland hiesigen Kaufmanns Wilhelm Dickelmann gebeten, und ihnen solches auch nachgegeben, dieselben aber zu dessen Bewirkung und Ausfertigung an ein Edles Waäisengericht verwiesen worden, als werden von einem Edlen Waisengerichte Alle und Jede, welche an dem Nachlaß weiland hie⸗ sigen Kaufmanns Wilhelm Dickelmann einige Anfor⸗ derungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert:

Proclamatis und spaͤtestens den 8. August d. J., sub poena praeclusi bei Einem Edlen Waisengerichte oder desselben Kanzelei zu melden, und daselbst ihm Fun- damenta crediti zu exhibiren, widrigenfalls selbige, nach Exspirirung, sothanen Termini praesizi, mit ihren An⸗ gaben nicht weiter gehoͤrt noch admittirt, sondern ips⸗o facto praecludirt sein sollen. Wonach sich Alle und Jede zu richten, vor Schaden und Nachtheil aber zu

Loͤbau in der Koͤnigl. Saͤchsischen Oberlaufitz, am 30. Januar 1834. Das Stadtgericht.

EEqbbeTEöäb““;

Gottfried Malß, geboren am 8. Februar 1716 zu Langendernsdorf bei Zwickau, ein Sohn des vormali⸗ gen Bauergutsbesitzers weil. Michael Malßens und Marien Malßin, geb. Suͤnderhaufin daselbst, ist in seiner Jugend aus hiesiger Gegend fort, und als Schuhmachergesell nach Frankfurt a. M. in die Fremde gegangen, und hat seit seinem Weggange von dessen Leben und Aufenthalte einige Nachricht nicht erlangt werden koͤnnen. . 3

Da auch dessen etwanige Leibes⸗Erben unbekannt sind⸗ derselbe jedoch einiges Vermoͤgen, wozu eine, in 96 M. Fl. 11 gr. 5 pf. bestehende, und auf den jetzt Johann Gottlieb Malßen und Christian Friedrich Seiferten zu Lanzenbernsdorf zugehorigen Guͤtern ho⸗ pothekarisch versicherte Anforderung gehoͤrt, zuruͤckge⸗ lassen, und von Seiten der Descendenten Georg Mal⸗ zens, eines Bruders des Verschollenen Gottlieb Mal⸗ zens zu Langenbernsdorf und Cons, als praͤsumtiven Eeben des abwesenden Sotifried Malß auf des letztern Sdietal⸗Vorladung anget agen worden: so hat man Seiten des unterzeichneten Justiz⸗Amtes in Gemaͤß⸗ heit des hoͤchsten Mandats vom 13. November 1779, den verschollenen Gortfried Malß, und fuͤr den Fall des anscheinlich eingetretenen Ablebens desselben, dessen Leibes⸗Erben, so vie aue deejenigen, welche sonst als Erben oder aus einem andern Rechtsgrunde auf des Abwesenden Nachlaß Anspruͤche zu haben vermeinen, per edictales veremtorisch, und unter der Verwarnung, vaß, im Fall’ des Außenbleibens, der Abwesende fuͤr rodt erkiaͤrt und sein Vermogen den sich legitimirt habenden naͤchsten Erben werde verabfolgt, die sonsti⸗ gen Erben und Interessenten aber ihrer Anspruͤche, so wie allerseits Vorgeladene der ihnen etwa zustehen⸗ den Kechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vo⸗ rigen Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, auf

den 16. September 1834, zun Erscheinen an hiesiger Kagtsstelle, auch Beibrin⸗ gung ihrer Vasg grs g vhae. g n⸗ Bescheini⸗ ihrer Ansoruͤche vorgeladen, nicht weniger Lns h 1 Srhaen zer 1331, Inrotulations⸗Termine, so wie

baasget den 31. Dezember 1834, zur Bekanntmachong des Urthels oder ver⸗

aßten Amtsbescherses anberaumt. 86 wird daher solches, und daß die erlassenen Ebie⸗

huͤten haben.

Publicatum Riga Rathhaus, den 8. Februar 1834. C. Groß, Iud. pup. Imper. Civ. Rig. Secretarius.

CEdieeERböon.

Auf den Antrag des Buͤdners Baumann zu Losten, wird in der Sache desselben, wider den Hauslehrer Rettich zu Moidentin, wegen einer Schuld von 200 Thlr. N. 7, der letztere, welcher sich seit Anfang des Monats Februar d. J. von Moidentin, seinem bishe⸗ rigen Wohnorte, heimlich entfernt, hierdurch ediecta⸗ liter und peremtorisch vorgeladen, sich am 5. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗Gerichte zu gestellen, widrigen⸗ falls er der Klage fuͤr gestaͤndig erachtet, und demge⸗ maͤß verurtheilt werden soll. Amt Mecklenburg⸗Redentin zu Wismar, den 16 April 1834. Großherzoglich⸗Mecklenburgisches Amts⸗ Gericht.

gvietal-Tittati s n.

In Sachen das Gesuch des Kaufmannes Balthaser Friedrich Meyn zu Calbe an der Milde und Consor⸗ ten, die Erlassung von Edictalien betreffend, wer „n alle diejenigen, welche von dem weiland Oberamtmann Johann Haspelmacher zu Oschersleben, oder dessen khelicher Tochter Margarethe Elisabeth, Ehefrau des Koͤniglich Preußischen Hofraths Christian Krakom ihre Abkunft herleiten, und daher zu der 5ten Branche der Haspelmacherschen Familienfdeieommiß⸗Erben gehoͤren, bei Strafe der Praͤclusion damit vorgeladen, in dem auf I 10 Uhr Morgenes, vor hiesigem Herzoglichen Kreis⸗Ge⸗ richte angesetzten Termine zu erscheinen, ihre Abstam⸗ mung von dem vorgedachten Oberamtmann Haspel⸗ macher nachzuweisen, ihre Anspruͤche an der Zinseurate des s. g. Haspelmacherschen Fideicommiß⸗Capitals an⸗ zugeben, sich auch uͤber die Wahl eines gemeinschaftli⸗ chen, mit der Erhebung der ruͤckstaͤndigen und kuͤnftig faͤllig werdenden Zinsraten auf das den Haspelmacher⸗ schen Fideicommiß⸗Erben fuͤnfter Branche gebuͤhrende, 1200 Thlr. Conventions⸗Muͤnze betragende Capital, zu erklaͤren. . Gegeben Braunschweig, den 3. Mai 1834.

Herzogliches Kreis⸗Gericht.

talien bei Einem

Wohlloͤbt. Magistrate zu Frankfurt 8

die Preußischen Staaten.

o Nachdem der Kaufmann Franz Lattermann, vormals in Leipzig, anjetzt in Altona, an welchen letztern Ort derselbe im Jahre 1828 von hier aus, wo er damals zuletzt sich aufgehalten, auch bis jetzt noch mit einem Grundstuͤcke ansaͤßig gewesen, sich gewendet, der von dem Wohlloͤbl. Stadtmagistrat zu Altona uns gemach⸗ ten Anzeige zu Folge allda in Concurs verfallen, sol⸗ chemnach aber auch von uns zu dessen in hiesigen Landen befindlichen Vermoͤgen der Particular⸗Concurs⸗ Prozeß eroöͤffnet und zu dem Ende dessen saͤmmtliche bekannte und unbekannte Glaͤubiger auf

den 18. Augu st 1834 zur Pflegung der Guͤte und Treffung eines Vergleichs, sowohl zur Angabe und Bescheinigung ihrer Forde⸗ rungen vorgeladen worden sind, zur Publikation eines Praͤclusivbescheids, wegen der Außengebliebenen aber der 15. September 1834, so wie zur Inrotulation der Akten und nach Befinden zur Versendung derselben zur Einholung eines Locations⸗ urthels der 10. November 1834 terminlich anberaumt worden ist, als wird solches un⸗ ter Beziehung auf die bei dem Wohlloͤbl. Stadtge⸗ richte zu Leipzig, ferner bei einem Wohlloͤbl. Stadt⸗ magistrat zu Hamburg, zu Frankfurt an der Oder, zu Altona und hiesigen Orts aushaͤngenden Edictalien hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht. Kleinzschocher, den 22. Februar 1834. b

Herrl. Foͤrstersche Gerichte alldͤa. D. Ruͤling G.⸗D.

Bekanntmachung.

Mit der ergebensten Anzeige, daß am 15. d. M. die Eroͤffnung des hiesigen Mineralbades Statt finden wird, bringe ich zugleich zur Kenntniß des verehrten Publikums, daß ich so eben mit der Einrichtung von Moorschlammbaͤdern, deren Nutzen sich bereits im vo⸗ rigen Jahre, beim versuchsweisen Gebrauche derselben, bewaͤhrt hat, und hinsichtlich welcher ich mich auf das nachgedruckte aͤrztliche Zeugniß beziehe, beschaͤftiget bin, und auch diese vom 25. d. M. an in Anwendung ge⸗ bracht werden koͤnnen.

Bad zu Tharand bei Dresden, am 9. Mai 1834.

Staberow, Apotheker

Attest. Der Moorschlamm, welcher zu den Moor⸗ schlammbaͤdern in Tharand gebraucht werden soll, enthaͤlt einer genauen chemischen Analyse zu Folge, außer einer großen Menge organischer Stoffe, noch Beimischungen von Eisen, kohlensaurem Kali und anderen heilkraͤftigen mineran chen Subsanzen, so, daß vom Gebrauch der genannten Baͤder ein guter Erfolg allerdings zu hoffen ist.

Tharand, am 8. Mai 1834.

Dr. Plirt, Amtsphysieus.

Literarische Anzeigen.

Ankuͤndigung und Einlabung zur Subserip⸗ tion auf einen vollzaͤndigen 11111“*““ Die unterzeichnete Huchhandlung, in deren Verlage, schon in den Jaßren 1827 1828 und 1830 die Zusam⸗ menstellung saͤmamtlicher Tarise der Vereinsstaaten er⸗ schien, hat in Betracht der, diesen Ausgaben von allen Seiten gewordenen Anerkennung der Zuverlaͤssigkeit und umfassenden Brauchtarkeit, sich entschlossen, nach dem fuͤr ganz Deutschland hoͤchst wichtigen Abschluß des großen Zollvereins, zum Viertenmale ein aͤhnliches, ang den erstren nicht nachstehendes Werk

zu liefern.

Es erscheint unter dem Titel:

IIb

der Koͤnigreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Wuͤrttem⸗ berga, dann des Churfuͤrstenthums und Großherzogthums Hessen und der uͤbrigen Vereins⸗Staaten, mit mehre⸗ ren auf denselben bezuͤglichen Tabellen, Verfuͤgungen ꝛc. Fuͤr das Gesammtgebiet des Zollvereins bearbeiter

von Ernst Georg Loehr,

Zoll⸗Unterinspector in Mittenwalde,

und wird gewiß simmtlichen Zoll⸗ und Steuerbeamten,

als taͤgliches 1ee willkommen seyn, auch bald in keinem Büreau, auf keinem Comtoir fehlen.

1 dr Ganze wird aus folgenden Abtheilungen be⸗ ehen:

„1. Eingangs⸗Zolltarif, alphabetisch durchge⸗ fuͤhrt mit den Abgabe⸗Saͤtzen in 21 und in 24 Gulden⸗ Muͤnzfuße und Gewichte, mit Beisatz der sammtlichen Thara⸗Vergüͤtung. II. Ausgangs⸗Zolltarif. III. Durchfuhrs⸗Zolltarif. 1V. Ermäͤfi⸗ gung in den Durchgangs⸗Gebühren. V. Ue⸗

u. f. Verschiedene Tabellen, Verordnungen ꝛc. zur Er⸗ leichterung der Behandlung. b

Bei allen Gegenstaͤnden wird auf dasjenige Ruͤcksicht genommen und beigefuͤgt, was sich waͤhrend des Drucke an naͤhern Bestimmungen und Erlaͤuterungen ergiebt, so wie dergleichen, oft sehr wesentliche Andeutungen schon den ganzen Tarif als Anmerkungen begleiten.

Liegt nach obigen Angaben klar vor, daß nichts ver⸗ saͤumt wird, was den innern Werth sichert, so soll es eben so wenig am Aeußern sehlen. Die Campesche Buchdruckerei, aus deren Pressen schon so viel wuͤrdige Arbeiten hervorgegangen sind, wird auch dies Werk in groͤßtem Oetav⸗Format liefern und ihre Lettern wird ausgezeichnet schoͤnes Velin⸗Papier heben. Ungeachtet dieser aͤußern und innern Ausstattung,

swelche alle bisher erschienenen Aufgaben fehit, wird

der Preis auf Pelin⸗Druckpapier fuͤr Subseribenten

nur 20 sgr., auf Velin⸗Schreibpapier 1 Thlr. sor.

seyn. Der nachherige Ladenpreis erhoͤht sich um den

vierten Theil.

Nuͤrnberg, im April 1834.

8 Riegel und Wießner. Saͤmmtliche Buchhandlungen Berlins nehmen Be⸗ stellungen an, namentlich F. Duͤmmler, Linden Nr. 19.

Bei C. W. Froͤhlich & Comp., Oberwallstraßt Nr. 12 u. 13, ist so eben erschleneik. hr Caspar Hausers letzte Lebenstage, nach au⸗

thentischer Erichlung seines Beichtvaters, des

Pfarrers Fuhrmann in Anspach. Preis 1 sor. 6 pf. Niemand duͤrfte diese Mittheilung aus Haͤnden ie⸗ gen, ohne von der Wahrheit der Angaben des ungluͤck⸗ lichen Juͤnglings aufs innigste erfuͤllt worden zu sein.

In J. Scheibles Verlags⸗Expedition in Leipzig

erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen vor⸗

raͤthig, in Berlin bei C. F. Plahn, Jaͤgerstr. Nr. 37: Anleitung

zur Landwirthschafs⸗Buchhaltung

nach dem v Rechnungssystem

von Ludwig Offterdinger,

Vorsteher einer Handelsschule. 6

gr. 8vo. broschirt. Preis 22 sgr.

So eben ist erschienen und zu haben in den Buch⸗ handlungen von E. S. Mittler in Berlin, (Stech⸗ bahn Nr. 3,) Posen, Bromberg und Gnesen, urd bei Nicolai, Bechtold u. Hartje, Amelang, Stuhr, Oeh⸗ migke in Berlin, Vincent in Prenzlau ꝛc. ꝛe. Jules Janins Ansichten der Zeit und des Lebens, uͤbersetzt von A. Lewald. 1r. u. 2r. Band. 8vo. broch. 2 Thlr. Der bekannre Belletrist A. Lewald uͤbergiebt uns hier in einer freien, beutschen Bearbeitung (die durch⸗ aus nichts von dem Duft und der natuͤrlichen Lieb⸗ lichkeit des Originals verloren hat) des genialen J. Janins, Frankreich’'s H. Heine, auserlesene Phan⸗ tasien und de. che Lebensgemaͤlde aus dessen Con- tes nouveaux, un sind die saͤmmtlichen in diesem er⸗ sten Bande enthaltenen Artikel: Aus meinem Le⸗ ben. Die Parodie. Der Tod des Her⸗ togs von Reichstadt. Lord Byron. Das Stelldichein. Kleine Freuden. Freron und Voltaire. —Der Kritiker aufdem Lande. Voltaire und Frau von Pompadour auf eine hoͤchst geistreiche und joviale Art behandelt! Quedlinburg, Oster⸗Messe 1834.

* anewalds Verlagshandlung.

so wie bem handel⸗ und

gewerbtreibenden Publikum

bersicht der Ausgleichungs⸗Angaben. VI.

Klassen bestimmt ist.

rungen in den Elysaͤischen Felder

Amtliche Nachrichten. Kronik des 2.99 es.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben die Ober⸗Berg⸗Amts⸗Asses⸗ soren von Paczensky, Khuͤn und von Frank, genannt Laroche, zu Ober⸗Berg⸗Raͤthen zu ernennen geruht.

Der Justiz⸗Kommissarius Albrecht Julius Eduard Ottow ist zugleich zum Notar in dem Departement des Ober⸗ Landesgerichts zu Breslau bestellt worden.

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Achen ist der Kandidat der Theologie, Aug. Voiagts, zum evangelischen Pfarrer der Gemeinde zu Kirchseiffen berufen worden; 1 zu Koblenz ist der evangelische Pfarrer Gieseler zu Muͤnster am Stein zum Pfarrer in Reißkirchen ernannt worden.

Angekommen: Der Bischof von Kulm, Sedlag, von

eln. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant, von Witzleben, nach Karlsbad.

Der Genras Wajor und Commandeur der 6ten Landwehr⸗ Brigabe, von Hedemann, nach Treuenkbrietzen.

Zeitungs⸗Nachricht 5bITöööö

Rußland.

Odessa, 6. Mai. Der General⸗Gouverneur von Neu⸗ Rußland und Bessarabien, Graf Woronzoff, ist am 2ten d. M. wieder hierher zuruͤckzekehrt.

Die letzten aus Konstantinopel hier eingegangenen Nachrichten sagen nichts weiter uͤber das verbreitet gewesene Geruͤcht von der Ermordung Mehmed Alut's.

Am 20sten v. M. wurde hier in Gegenwart der Behoͤrden und mehrerer ausgezeichneter Personen eine Distrikts⸗Schule er⸗ effnet, die fuͤr Kinder aus den niedrigeren und unbemittelteren Man geht damit um, noch mehrere andere Elementar⸗Schulen dieser Art in den Vorstaͤdten von Odessa zu

en.

8 8 8 8— 1

errichten.

Der „Wegweiser durch die Krimm“, von Herrn Montan⸗ don in Franzoͤsischer Sprache herausgegeben, wird naͤchstens auch in Russischer erscheinen.

Außer den Italiaͤnischen Theater⸗Vorstellungen, die jetzt hier stattfinden, werden wir naͤchstens auch ein Polnisches Schauspiel haben; es ist naͤmlich in diesen Tagen eine Schauspieler⸗Gesell⸗ schaft unter der Leitung des Herrn Schitler hier angekommen, die eine Reihe von Vorstellungen in Polnischer und Kleinrus⸗ sicher Sprache geben will. 1

Ein Franzoͤsisches Schiff, „laimable Emilie“, ist zwischen Varna und Baltschik an der Bank von Suganlik gescheitert, an derselben Stelle, wo im Jahre 1829 ein Oesterreichisches Fahr⸗

zeug Schiffbruch litt.

Frankreich.

Paris, 18. Mai. Unter den Bittschriften, die in der gestrigen Sitzung der eehnegesne hamener Ffcn Vortrage kamen, befand sich auch eine des Majors von Hauteroche von dem in Angers stehenden 6ten leichten Infanterie⸗Regimente. Derselbe verlangte, unter Bezugnahme auf die neuerlichen Vor⸗ gaͤnge im Schoße der Kammer, daß man ein Gesetz erlasse, um zu verhindern, daß hinfuͤhro von der Rednerbuͤhne herab der Geist der Empoͤrung in den Reihen der Armee verbreitet werde. Dieser Antrag erregte den lautesten Unwillen in den Reihen der Opposition. Herr Petou war der Meinung, daß eine soiche Eingabe gar keine weitere Beruͤcksichtigung verdiene und durch die vorlaͤusige Frage zu beseitigen sey. Der Praͤsident bemerkte dagegen, daß dieser Ausweg bei Hittschriften nicht uͤblich sey, worauf Herr Laffitte erwie⸗ derte, daß die vorlaͤufige Frage ausnahmsweise nur deshalb ver⸗ langt werde, weil die gedachte Bittschrift die Freiheit der Tri⸗

bune verletze; waͤre dies nicht der Fall, so moͤchte die Tagesord⸗

nung hinreichen. Der Berichterstatter, der im Namen der

Opposition auf die Tagesordnung angetragen hatte, bestritt diese

Ansicht des Herrn Laffitte und meinte, daß es keine Verletzung der Rede⸗Freiheit sey, wenn man ein Gesetz verlange, wodurch dem Rede⸗Mißbrauch vorgebeugt werden solle. Die Opposi⸗ tion betrachtete indessen diese Erklaͤrung als einen neuen Schimpf fuͤr die Kammer. Herr Laffitte bestieg noch einmal die Rednerbuͤhne. Die vorlaͤufige Frage, bemerkte

er, gehe reglementsmaͤßig jedem anderen Antrage vor und werde immer nur verfuͤgt, wenn von Dingen die

ede sey, mit denen die Kammer sich gar nicht beschaͤftigen koͤnne; hiernach

sey es ganz in der Ordnung, wenn man in dem vorliegenden

Falle diesen Ausweg waͤhle, um stillschweigend die Mißbilligung der Kammer uͤber die Eingabe des Herrn von Hauteroche zu erkennen zu geben. Als es indessen zur Abstimmung kam, wurde die vorlaͤufige Frage verworfen. Herr Laffitte verlangte darauf, daß man mindestens einen Tadel im Protokoll verzeichne; allein auch dieser Antrag fiel durch, und es wurde uͤber die mehrer⸗ waͤhnte Bittschrift ganz einfach zur Tagesordnung geschritten. Mehrere Gesetz Entwuͤrse von oͤrtlichem Interesse, die hierauf zur Berathung kamen, gaben zu keiner erheblichen Debatte Anlaß. Eine von dem Staats⸗Rathe von Korsika verlangte außerordentliche Be⸗ stuerung und ein von der Stadt Tours beabsichtigtes An⸗ lehen wurden ohne Weiteres bewilligt. Durch einen dritten Gesetz⸗Entwurf wurde der Stadt Paris zu den Verschoͤne⸗ auf d intrachts⸗

platze, zu denen sie gesetzlich vrpflichtet ist, noch eine 5 jaͤhrige

Frist, vom 20. August 1833 c, gestellt. In einem vierten Ge⸗

setz⸗Entwurfe ward der Bau ener Bruͤcke uͤber die Dordogne bei

Cubzac auf dem Wege von Paris nach Bordeaux genehmigt „Vorgestern hat hier die Section des verstorbenen jungen Prin⸗

zen stattgefunden. Der Moniteur wird uͤber die Ergebnisse der Operation Bericht erstatten.

und hierzu die Summe von Million Fr. bewilligt. Der letzte Gegenstand, der an der Jagesordnung war, betraf die Pro⸗ position des Herrn Laffitte in Dezug auf die Annahme (an Zah⸗ lungsstatt) der Buͤcher, welche hie Pariser Buchhaͤndler nach der letzten Revolution der Regierung gegen eine Mill. Fr. verpfaͤndet haben. Der Berichterstatter, Herr Va⸗ tout, bemerkte, daß, wenn nan diese Buͤcher (etwa 500,000

Baͤnde, worunter sehr werthvolle Werke) annehmen wollte, um

sie auf einmal zu verkaufen, man hoͤchstens 200,000 Fr. dafuͤr erhalten, uͤberdieß aber den Buchhaͤndlern selbst durch eine

hiernach stimmte er zwar fuͤr die Annahme jener Buͤcher, jedoch unter der Bedingung, daß sie gar nicht verkauft, sondern unter die verschiedenen Landes⸗Bibliotheken vertheilt wuͤrden. Herr Teste erinnerte dagegen daran, daß nicht bloß Buͤcher, sondern auch Mobilien, Mode⸗Gegenstünde und uͤberhaupt eine Masse von Waaren damals der Regierung verpfaͤndet worden waͤren, und daß, wenn man sonach die versetzten Buͤcher als Zahlung annehmen wollte, man diese letztern Gegenstaͤnde nicht wuͤrde zuruͤckweisen koͤnnen. Als es darauf zur Abstimmung kam, wurde der Antrag des Herrn Laffitte mit 140 gegen 91 Stim⸗ men verworfen

Der Courrier francgais widerspricht aufs bestimmteste dem Geruͤchte von der Ernennung des Generals Guilleminot um Gouverneur von Algier, und behauptet, daß dieser wichtige Posten erst nach der Genehmigung des Budgets Seitens der Pairs⸗Kammer werde besetzt werden.

Man spricht jetzt hier viel von einem Plan, in Belgien oͤf⸗ fentliche Telegraphen nach dem System zu errichten, welches die Herren Ferrier und Compagnie in Frankreich einfuͤhren wollten.

Der Mittelpunkt der Communication sollte Bruͤssel seyn, und

die Linien sollten sich nach der Franzoͤsischen, Preußischen und Hollaͤndischen Graͤnze, nach der letzteren uͤber Antwerpen, und fuͤr England nach Östende hin erstrecken Man wuͤrde dann zu Bruͤssel und Antwerpen die Pariser Course an demselben Tage und die Londoner den Tag darauf haben. Es befindet sich ge⸗ genwärtig ein Mitglied von der Ferrierschen Compagnie in Bruͤssel, um diesen Plan ins Werk zu setzen, und es heißt, daß die dazu noͤthigen Fonds groͤßtenthetls, wo nicht ganz, von einem der reichsten Beigischen Senatorcen vorgeschossen werden und daß dieser sich dafuͤr die ausschließliche Verfuͤgung uͤber die Telegra⸗ phen vorbehalten wuͤrde.

Aus Bayonne vom 14ten d. schreibt man: „Jaureguy,

der sich nach der Kuͤste in die Gegend von Lequeitio hin ge⸗ wandt hatte, soll sich einer Menge von Waffen und Munitionen bemäͤchtigt und mehrere Karlisten gefangen genommen haben.

sage zweier

schlug; die Berichterstatter glaubten, daß Jaureguy in jener

Stadt angekommen sey; man weiß jedoch nicht, welches Karlisti⸗

sche Corps angegriffen worden, und eben so wenig, welche Streit⸗ kraͤfte der Koͤnigin sich auf jenem Punkte befinden.,, Das Journal des Döëbats theilt heute die Protestation

auf des Praͤsidenten Verhalten in der Bank⸗Angelegenheit abge⸗ gebene Votum an diesen Koͤrper gerichtet hat, und bemerkt dabei: „Schon dadurch, daß der Praͤsident sich so sehr bemuͤht, sein Benehmen gegen die Bank zu rechtfertigen, zeigt er, daß, wenn er auch nicht die Graͤnzen seiner verfassungsmaͤßigen Befugnisse uͤberschritten, er doch wenigstens so weit gegangen ist, daß man uͤber die Gesetzlichkeit seines Verfahrens zu zweifeln anfangen konnte, und ein solcher Zweifel ist fuͤr das Ansehen einer Behoͤrde in einem Lande, wo freie Pruͤfung und Eroͤrterung vorwaltet, immer gefaͤhrlich. Der Senat hat uͤber die Protestation des Praͤsidenten den lebhafte⸗ sten Unwillen zu erkennen gegeben. Der Konflikt dieses Koͤr⸗ pers mit dem Revpraͤsentanten⸗Hause dauert noch immer fort, denn letzteres hat einen gegen das System des Praͤsidenten ge⸗ richteren Beschluß durch die Tagesordnung beseitigt Zu Boston hat eine zahlreich besuchte Volks⸗Versammlung stattgefunden. Es wohnten ihr nahe an 10,000 Personen bei, und es wurde ein⸗ stimmig ein Tadel uͤber das Verfahren des Generals Jackson votirt. Wir wollen wuͤnschen, obgleich wir dessen nicht ganz sicher sind, daß die Amerzkanische Verfassung das noͤthige Ge⸗ genmittel gegen eine der heftigsten Krisen, die sie jemals bestan⸗ den hat, in sich tragen moͤge.“

Nachrichten aus Haiti zufolge, haben der Senat und die Repraͤsentanten⸗Kammer dieser Republik ein Gesetz angenommen, wonach alle Individuen, die weder Grundeigenthuͤmer sind, noch von ihren Renten leben, zur Arbeit gezwungen werden koͤnnen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 29. Mai. Gestern ist der bisherige General⸗Gouverneur des Niederlaͤndischen Ostindiens, General van der Bosch, von Batavia hier angekommen. Die Nachrich⸗ ten, welche bei dieser Gelegenheit aus jenen Gegenden hier an⸗ gelangt sind, gehen bis zum 18 Januar, und erwaͤhnen durch⸗ aus nicht des Aufstandes, welcher, nach Belgischen Blaͤttern, in Sumatra gegen die Hollaͤndische Regierung ausgebrochen seyn sollte, weshalb denn auch das Amsterdamer Handelsblad diese Nachricht den offenbaren Unwahrheiten beizaͤhlen zu koͤnnen glaubt, welche die Belgischen Tagblaͤtter sich so haͤufig zum Nach⸗ theile der Hollaͤndischen Interessen zu verbreiten erlauben. Ein großer Theil der Plantage Tschangor, im Distrikt von Peanger, ist am 8. Januar ein Raub der Flammen geworden, und viele Kaufleute, sowohl des Inlands als des Auslands, sind bei die⸗ ser Gelegenheit um all' das Ihrige gekommen. 1“

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einzelnen Artikel sollen unverzuͤglich dem

Bruͤssel, 19. Mai. In hiesigen Blaͤttern liest man:

Der Leichnam des Prinzen wird einbalsamirt und in der Kirche der heiligen Gudula, im Ge⸗ woͤlbe der Herzoge von Brabant, beigesetzt werden; doch blecbt das Leichenbegaͤngniß wahrscheinlich noch einige Tage aufgescho⸗ ben. Eine Zeitlang hieß es, die Kathedrale in Mecheln wuͤrde die sterblichen Ueberreste des Verblichenen aufnehmen; allein man aͤnderte bald den Plan und gab der genannten Kirche in Bruͤssel den Vorzug. Der feierliche Zug am Tage der Bestattung wird sich vom Palais aus in Bewegung setzen. Der Koͤnig und die

solche Ueberschwemmung des Landes wesentlich schaden wuͤrde; Koͤnigin hatten vorgestern den ganzen Tag uͤber Niemand vor sich

gelassen und es mag schwer seyn, sich eine Vorstellung von dem

Schmerze zu machen, den ihnen der ploͤtzliche Verlust des Kindes ver⸗ ursacht hat.

Einem Tages⸗Befehle des Kriegs⸗Ministers zufolae, wird die Armee einen Monat lang Trauer anlegen. Die Fahnen und Standarten erhalten Flor⸗Schleifen, das Offizier⸗Corps wird an

dem Degen, und der Stab außerdem um den linken Arm das

Zeichen der Trauer tragen.“ . Die Union meldet, daß man gegenwärtig im Ministerium eifrig damit umgehe, das Budget fuͤr 1835 zu entwerfen. Die inanz⸗Departement uͤberwiesen und in Folge dessen der Kammer der Fentanten noch vor dem Schlusse der gegenwaͤrtigen Sitzung vorgelegt wer⸗ den. In ihrem Bericht uͤber das Budget des Finanz⸗Ministe⸗ riums fuͤr 1834 schlug die Central⸗Section eine Reduction von 30,000 Franken fuͤr sechs Monate vor. Diese starke Reduction bezweckte, den Minister zu einer Reorganisation der Verwaltung und zu einer Schmäͤlerung des Ausgabe⸗Fonds von 480,000 Fr. auf 420,000 Fr. zu noͤthigen. Der Vorschlag wurde angenom⸗

men und im Verlaufe der Diskussion wurden auch uͤber das

Fortbestehen der General⸗Administratoren, die ohne Zusammen⸗ hang mit der Verwaltungs⸗Behoͤrde fungirten, lebhafte Reclama⸗ tionen erhoben. Diesen Vorstellungen gab man Gehoͤr, und ein Beschluß vom 15ten d. M. reorganisirt die Central⸗Verwaltung, hebt die Administration auf und reducirt den Ausgaben⸗Fonds fuͤr das Personal auf 420,000 Fr.

Die katholische Universitaͤt, deren Stiftung Anfangs man⸗ nigfachen Widerstand zu finden schien, wird im Laufe dieses Jahres eroͤffnet werden. Die Bischoͤfe, von denen diese Steif⸗ tung ausgeht, hatten geglaubt, den Papst um seine Einwilltgung fragen zu muͤssen; folgendes ist (dem Courrier de la Meuse zu⸗ folge) das Schreiben, in welchem Se. Heiligkeit ihnen zu be⸗ weisen sucht, daß sie Recht daran gethan:

„Gregorius PP. XVI. an die Ehrw. Brüder, Engelbert, Erz⸗

bischof von Mecheln, und die uͤbrigen Bischoͤfe in Belgien: „Wir koͤnnen keine groͤßere Freude veedn als 88 wir 8g; . 8 Ihr, die Ihr berufen seyd, Unsere Sorgen zu theilen, mit wahrhaft Aus St. Sebastian wird gemeldet, daß man sich nach der Aus⸗ Ihr, die Ih fen seyd, gen die von Tolosa ankamen, gestern dort .

zeugende Beweise von der Waͤrme haben, mit welcher Ihr die erste

apostolischem Eifer fuͤr das geistige Wohl der Eurer Obhut anver⸗ trauten Heerde zu sorgen bemuͤht seyd. Obgleich Wir bereits uͤber⸗

aller Priesterpflichten erfuͤllt, und Wir Uns mit Recht daruͤber freuen moͤgen, so muͤssen Wir doch gestehen, daß der so sehr ehrerbietige Brief,

den Ihr Uns am laten d. M. geschrieben habt, die gute Meinung, welche Wirr bereits von Les essen. Se F.dshae a hat. ; 8 Ihr theilt Uns den Plan mit, in Belgien eine katholische Universi⸗ mit, welche der Praͤsident der Vereinigten Staaten, General ¾. rrichten, die allein und ausschließlich unter Curer Aufsicht Jackson, unterm 15. April gegen das von dem Senat in Bezug lät zu errichten, a. E fsich

stehen soll. Ihr setzt Uns die Vortheile auseinander, die fuͤr das Seelenheil der Christen und fuͤr Belgien selbst daraus hervorgehen muͤssen, und sprecht den Wunsch aus, daß diese Stiftung durch un⸗ sere apostolische Gewalt bekraͤftigt werde. Durch diesen Schritt be⸗ folgt Ihr einen uralten Gebrauch und bezeigt Unserem heiligen Stuhle die Ehrerbietung und Achtung, die ihm gebuͤhren. So wie na⸗ tuͤrlich jedem Roͤmischen Priester daran gelegen seyn muß, den katholi⸗ schen Glauben zu beaufsichtigen und seine Lehren rein und unverfaͤlscht zu erhalten, so kommt es auch uns zu, die heiligen Studien . die an den Universitaͤten dffentlich betrieben werden, und der Vernunft gemäaͤß ist es, daß selbst katholische Fuͤrsten, wenn sie dergleichen Uni⸗ versitäͤten zu stiften beabsichtigen, den heiligen Stuhl zu Rathe zu zie⸗ hen fuͤr gut gefunden und seinen Beistand angerufen haben. Auch sind nur mit Zuratheziehung und mit Zustimmung der Roͤmischen Oberprie⸗ ster die beruͤhmtesten und angesehensten ÜUniversitaͤten Europas gestif⸗ tet worden, wie solches Fakrisch bewiesen wird durch die wahrhaften Berichte, die in unseren Jahrbuͤchern aufbewahrt werden. Deshalb, uͤberzeugt, daß mit Weisheit geleitete Universitäten dem Gottesdienste außerordentlich foͤrderlich sind, gereicht es Uns zum besonderen Ver⸗ gnuͤgen, Euch zu verpflichten und durch Unser oberpriesterliches Wort zu bevollmaͤchtigen, fuͤr die Ausbreitung der heiligen Wissenschaften Sorge zu tragen und das Studium derselben zu foͤrdern. Auch ge⸗ nehmigen Wir den hoͤchst weisen Entwurf, welchen Ihr gemeinschaft⸗ lich verfaßt und beloben hoͤchlich den Eifer, den Ihr bei dieser Ge⸗ legenheit gezeigt habt. Wir willfahren Euren Bitten um so bereit⸗ williger, als wir Uns uͤberzeugt halten, daß alle wohlerzogene Juͤng⸗ linge, welche jene Universttaͤt besuchen werden, nicht annehmen wer⸗ den die Weisheit, die hochmuͤthig macht, sondern die Weisheit, die zur Tu⸗ end fuͤhrt, nicht die Weisheit dieser Welt, sondern die Weisheit, deren An⸗ ang die Furcht des Herrn ist. Uebrigens begreift Ihr, ehrwuͤrdige Bruͤder, daß diese Universitaͤt so eingerichtet werden muß, daß da⸗ durch auf keine Weise den Rechten Abbruch gethan werde, welche die Vaͤter des Tridentinischen Concils jedem Bischofe zuerkannt haben, namentlich nicht dem Rechte, die jungen Geistlichen in ge⸗ meinschaftlichen Seminarien zu erziehen, und vor Allem sie zu unter⸗ weisen in der heiligen Schrift und in den Wissenschaften der Gottes⸗ gelahrheit. So legt denn Hand an's Werk, und moͤge Er, von dem alle gute Gabe kommt, Euch Seinen Schutz verleihen, und Euch ein so weises und nuͤtzliches Vorhaben gluͤcklich vollführen lassen! Empfangt inzwischen, ehrwuͤrdige Bruͤder, als einen Be⸗ weis Unserer vaͤterlichen Liebe und Unseres Wohlwollens fuͤr Euch, den apostolischen Segen, den Wir Euch aus vollem Herzen erthei⸗ len. So geschehen zu Rom in St. Peter den 13. Dezember 1833, Unseres Priesterthums im 3. Gregorius PP. XVI.

Deutschland.

Dresden, 21. Mai. Die zweite Kammer gelangte ihrer fortgesetzten Berathung uͤber das Ausgaben⸗Budget zu dem Etat fuͤr das Ministerium der auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten, uͤber das, auf den Antrag des Abgeordneten

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