Kajiserlichen Flotte
geschwemmt worden ist.
wird endlich die Form rezulirt, unter welcher immobilistrte Aktien der Bank von Frankreich wiederum sollen mobilisirt werden können.
Französische Blätter enthalten die nachstehende interessante Ueber⸗ sicht des neuesten Quinquenniums Französischer Finanzen:
Jahr. Votirte Ausgabe. Wirkl. Ausgabe. Wirkl. Einnahme. 1831 1,172,000,000 1,219,310,975 1,005,936,204 1832 1,106,000,000 1,174,620,757 979,144,256 1833 1,120,000,000 1,172,000,000 990,000,000 183³4 981,000,000 1,071,186,252 983,669,307 1835 1,009,000,000 1,055,788,815 993,792,422 61,996,393 —.—— 5,388,000,000 5,692,906,799 „,952,542,189 720,367,610 von welchem Defizit bis jetzt 400,000,000 Fr. durch Anleihen und Holz⸗ verkäufe gedeckt sind. „Für die Jahre 1835 und 1825 beruhen die drei letzteren Ru⸗ briken auf mehr oder weniger justifizirter Wahrscheinlichkeit.
Rußland. Durch Beschluß vom 3. Mai d. J. ist die Quaran⸗ taine⸗Barridre von Zazinsk im Astrachanschen Gouvernement, als jetzt ganz unnütz, aufgehoben worden.
Aus dem Departement des auswärtigen Handels wurden folgende
Verordnungen erlassen:
1) Kleie, als Ueberbleibsel des gemahlenen Roggens, dessen zollfreie Einführung durch den Ukas vom 1. September 1833 verstattet ward, soll, wie dieser, bis zum 1. Januar 1835 zollfrei einzubrin⸗
gen erlaubt seyn.
2) Im Handel mit Europa ist die Einfuhr kupserner glatter Räder
uüund Cylinder zum Zeuchdruck für verboten erklärt.
3) Das Wollfabrikat grauer Farbe, das den Krimmeschen Fellchen
äüähnlich sieht, ist zu zählen zum Artikel des Verzeichnisses vom
26. März 1830 — Flanell, Felbel, Griset, Fries, Boy, Trip, Plüsche u. dgl., wie auch mit Baumwolle, Flachs oder Hanf ge⸗
mischte, nicht dem Tarifs⸗Artikel Kord, Toilinet u. s. w. angehö⸗ hörige, mit 1 Rub. Silb. das Pfund belastet.
4) Von den Tuchkarden, welche in Fässern, Kisten und Körben vom Auslande eingeführt werden, sollen 22½ pCt. Tara gerechnet, und diese Berechnung nach Punkt 11 des allgemeinen Tarif⸗Regle⸗
ments (Ausg. v. 1826) bewerkstelligt werden.
5) Die vom Auslande einzuführenden Schuppenfelle sollen künftig 1 nicht ferner mehrere zusammengenommen, gestempelt werden.
Die Verwaltung der General⸗Hydrographie des Generalstabes der publizirt, daß der hölzerne Thurm auf dem Vor⸗ gebirge Dolgoinos im Oranienbaumschen Kreise des St. Petersbur⸗
Desizit. 213,374,771 195,476,501 182,000,000
87,516,945
ger Gouvernements vor Alter eingestürzt und vom hohen Wasser ins Meer
ge 1 Statt dessen wurde, zur Erleichterung für die Seefahrer bei Berechnung der Fahrt und ihrer Ortsbestimmung im Finnischen Meerbusen im Jahre 1833 auf dem Soikinaischen Berge,
he. —
im Jamburgischen Kreise des St. Petersburgischen Gouvernements,
ein Thurm 12 Englische
gen
8
Fuß hoch erbaut. Dieser Thurm steht unter 59 ° 44 59 Nordbreite und 280 32/ 18“ westlicher Länge von Greenwich.
Von dem „Allgemeinen Zoll⸗Tarif für den Handel des Russischen Reiches in den Europäischen Häfen und auf den Europäischen Land⸗ gränzen“ ist kürzlich in der Druckerei des Departements des auswärti⸗ Faen zu St. Petersburg eine dritte amtliche Auflage erschienen,
mit Aufnahme aller Abänderungen und Zusätze, welche seit den beiden
ersten Ausgaben von 1822 und 1826 erfolgt sind. Dieselbe enthält:
*
für Handwerks⸗Koncessionen erheben dürfen.
1) Den Haupt⸗Waaren⸗Tarif in seiner jetzigen Gestalt mit einigen speciell darauf bezüglichen, dem Publikum zu wissen nöthigen regle⸗ mentarischen Bestimmungen.
2) Den Tarif für eingehende Apothekerwaaren nach ihren technischen Benennungen in Lateinischer Sprache.
3) Das Verzeichniß der Waaren, deren Einfuhr in den Zoll⸗Aemtern und Zollhäusern 2ter und 3ter Klasse zur Entrichtung der Zoll⸗ gefälle erlaubt ist.
4) Das Verzeichniß derjenigen Waaren, deren Bereinigung in den
Zoll⸗Aemtern von Narva, Pernau, Gussätinsk und Issa⸗
kowetz verboten ist.
5) Verzeichniß von Asiatischen Waaren, deren Einfuhr aus Klein⸗ Asten durch die Zoll⸗Aemter von Kertsch und Theodosia, ge⸗ en Entrichtung eines verminderten Zolles erlaubt ist.
6) Tabellen zur Ausmittelung der Tara für nasse und trockene Waa⸗ ren bei der Ein⸗ und Ausfuhr.
7) Vorschriften, welche bei der Erhebung der Zollgesälle von den dem Werthe nach zollpflichtigen Einfuhrwaaren zu besolgen sind.
8) Allgemeine bei Anwendung des Tarifs zu berücksichtigende Re⸗ geln.
9) Zusätze der noch während des Abdrucks neu erschienenen Bestim⸗ mungen.
Schweden. Durch K. Verordnung vom 14ten d. M. ist die durch Bekanntmachung vom 19. Oktober v. J. bis zum Schlusse des
d. J. ertheilte Erlaubniß zur zoll⸗ und abgabefreien Aus⸗
uhr von Getreide jeder Art nach dem Auslande bis zum 1. Oktober
d. J. verlängert worden.
Dänemark. Das K. General⸗Zoll⸗, Kammer⸗ und Kommerz⸗
Kollegium hat unterm 9. Mai d. J. für die Herzogthümer Holstein und Schleswig zur näheren Bestimmung der den dortigen adeligen Gütern
zustehenden Zollfreiheit, und Abstellung verschiedener anscheinend dabei eingeschlichener mißbräuchlicher Ausdehnungen eine Verordnung in 5 Artikeln erlassen. Dieselbe interessirt den auswärtigen Handel der Herzogthiimer nicht genug, um hier vollständig mitgetheilt zu n erden, daher wir auf die sie enthaltende Nr. 6811 der Hamburger Börsen⸗ halle⸗Zeitung verweisen dürfen.
Einem schon unrerm 25. Februar d. J. erlassenen Rescripte des Holstein⸗Lauenburgischen Ober⸗Gerichtes zu Glückstadt zufolge, sollen die Besitzer der Lübschen Guter ferner nicht mehr, wie sie sich früher er⸗
laubt haben, von den Untersassen dieser Güter Recognitions⸗Gebühren
2
one en. Auch bedarf in den un⸗ verbotenen Gutsdistrikten ein Handwerker überall keiner Koncession, um
sein Geschäft zu betreiben.
Deutschland. Kur⸗Hessen. Ein Gesetz vom 7ten d. M.
30. Mai d. J., welches die
758
gow, Aberdeen, Dublin, Nevoy, Waterford, Cork, Mar⸗
gate, Hull, Pedstow, tugal: zu Lissabon,
Portimao und Porto; iu Danzig; 4 in Italien, zu Neapel, Genua, Livorno. 1
Nr. 165 desselben M. B. publicirt eine Königl. Verordnung vom 30. Januar 1832 zur Aufmunterung des inländischen Seidenbaus. Es sollen danach, bis auf weitere Verfügung, jährlich einige tausend weiße Maulbeerbäume unter gewissen Bedingungen vertheilt, und für be⸗ stimmte Leistungen in der Seidenzucht verschiedenartige Prämien von 1 — 500 Fl. bewilligt werden.
Die neue Eisenbahn schreitet vorwmärtsz. Mehrere Verdingungen von Material und Arbeit für die Strecken von Brüssel nach Mecheln sind bereits abgeschlossen. Auch enthält Nr. 144 des M. B. die Be⸗ kanntmachung des Finanz⸗Ministeriums über die Bedingungen der Emis⸗ sion der auf diese Unternehmung fundirten Tresorbons. Dieselben werden 5 pCt. jährliche Zinsen tragen, wenn erst nach einem Jahre realisirbar, 44 pCt wenn nach 6 Monaten, 4 pCt. wenn naͤch 4 Monaten. —
Spanien. Folgendes ist der wesentliche Zoll⸗Verordnung vom 6ten v. M.:
1) Produkte der „dissidirenden Provinzen“ (aͤbgefallenen Kolonieen), nördlich vom Aequator, wenn sie direkt durch fremde Schiffe nach solchen Häfen der Halb⸗Insel gebracht werden, wo die Einfuhr verstattet ist, sollen über die für fremde Flaggen durch Tarif vom 28. Februar 1828 bestimmte Abgaben ein Drittel mehr bezahlen, und außerdem die durch K. Dekret vom 7. Juni 1830 bezeich⸗
nete Abgabe. 2) Dieselben auf gleiche Art eingehenden Produkte der dissidirenden
Provinzen, südlich vom Aequator, sollen * der durch den Tarif vom Februar 1828 der fremden Flagge auferlegten Abgabe zah⸗
Portsmouth; 2 zu Hamburg; 5 in Por⸗ St. Ubes, Belem, Villa nova di 1 in Buenos Ayres; 1 in Preußen, Nizza und
Inhalt einer Königl.
—
len, und außerdem diejenige, welche im Dekret vom 7. Juni
M1830 bestimmt worden ist.
3) Produkte aus fremden Haͤfen Amerika's oder aus den fremden Antkllen, unter fremder Flagge in den authorisirten Eingangs⸗ Häfen der Halb⸗Inseln ankommend, zahlen die tarifmäßigen Ein⸗ gangs⸗Rechte.
4) Wenn die vorstehend sub 1—3 bezeichneten Produkte unter frem⸗ der Flagge aus den Entrepots von Havanna und Puerto
Rico mit gehörigen Certifikaten der dortigen Zoll⸗Behörden an⸗
kommen, ohne unterweges einen fremden Hafen berührt zu ha⸗ ben, zahlen sie wie vorstehend ad 1. verordnet. Haben sie aber, ohne Noth, einen fremden Hafen berührt, zahlen sie die tarif⸗ mäßigen Eingangs⸗Rechte.
5) Kommen die vorbenannten Produkte aus den vorbesagten Entre⸗ pots unter Spanischer Flagge, ohne unterweges in einem frem⸗
dden Hafen angelegt zu haben, bezahlen sie bloß die Abgaben nach
ddem Tarif vom Februar 1828 und nach dem Dekret vom 7.
Juni 1830. Haben sie aber, ohne erwiesenen Nothfall, einen fremden Hafen berührt, so werden sie behandelt als aus dem letztern kommend.
6) Kommen die ad 1—3. benannten Produkte, gleichviel unter wel⸗ cher Flagge, direkt aus irgend einem fremden Europäischen Ha⸗
feen, so zahlen sie die tarifmäßigen Eingangs⸗Rechte vermehrt durch
* ihres Betrages, und außerdem die Abgabe nach dem Dekret vom 7. Juni 1830. ʒ
7) Vorstehende Verfügungen sollen in Kraft treten für die Provin⸗ zen südlich vom Aequator binnen 120, nördlich vom Aequator binnen 60 Tagen a dato gegenwärtiger Verordnung.
Von den Spanischen Konsulaten wird angezeigt, daß, nach Königl. Dekret vom 29. April d. J., der am Eingange des Guadalquivir neu angelegte Hafen zum 1. Jüuli d. J. eröffnet werden soll.
Vortugal. Das wichtige Dekret des Kaisers⸗Regenten vom 1 Wein⸗Kompagnie des Ober⸗Duero aufhebt, ist bereits in Nr. 172 der Staats⸗Zeitung vollständig mitgetheilt wor⸗ den, worauf wir hier zurückweisen.
Aus Porto wird eine am Leuchtthurm von Senhora de Luz, etwas nordwärts der Barre, begonnnene Ausbesserung gemeldet, wo⸗ nach derselbe ein verstärktes Licht erhalten soll.
Türkei. Der Ottomanische Moniteur publicirt abermals einen
Tarif, nach welchem die nachbenannten außer Cours gesetzten Münzen, Münzstätten resp. in der Hauptstadt und in den Pro-⸗
bei den Kaisexl.
vinzen binnen 3 Monaten gegen coursmaßige Münzen ausgetauscht
Später wird eine weitere Devalvation eintreten. i. d. Hauptstadt zu. 45 Piaster — 44 ½ Piaster.
60 27 59 1
werden können. Es sollen angenommen werden
Holländ. u. Venet. Dukaten pr. Stück
Alter Rumi
Neuer Rumi — 49
Findick und Stambul pr. Dr. 33¾ 33
Spanische Dukaten pr. St ; 36 ½
Goldstücke von den Sultanen Mahmud und Mustapha, Souverains, Pieces de Flan⸗
Alter Adli pr. Stück
Neuer Adli
Viertel Adli pr. Dr.
Khairiyn pr. Stück 20 ½
Spanlsche Colsnate .. . .. ...... 20 ⅔
1,“ 20
— 2
37 17
151 30 ½ 202 20
19 9
K.
11ö16“
B erliner Börs Den 5. Juli 1834. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preusv. Cour.) 102 ½
2rfISriefaeld. Hrxene A
St.-Schuld-Sch. †4†⅔ 99 ½ 99 [Grofshz. Pos. do.] 4 Pr. Engl. Anl. 18. 58 — Ostpr. Pfandbr. 4 Pr. Engl. Aml. 22. 5 — — Pomm. do. 4
i. d. Provinzen
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Rach einmalzger
6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. ͤn¹
336, 8 „ Par. 337, 6 0 Par. 837,9 Per⸗ Quellwärme 7,7 °N.
8 97 23, 6 . 4,5 NR. 1 „ Dunstsaͤttg. 75 „Ct 34 pCt. 7 „Ct. Bodenwärme 13,6 N. Wetter... beiter. heiter. heiter. asdanst. 0,3 01 8
Niederschlag 0. ZZ1“
1834. 4. Juli.
Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt
Wolkenzug — SO. —
Koͤnigliche Schauspiele.
Sonntag, 6. Juli. Im Opernhause: Don Juan, Oper i 2 Abth., mit Tanz. Musik von Mozart. (Dlle. Grosser: Donm
Anna, als Gastrolle.) 1 In Charlottenburg: Pietro Metastasio, historisches Dram in 4 Abth., frei nach dem Italiaͤnischen des Federici, von Cal Blum. Hierauf: Das Landhaus an der Heerstraße, Posse in 1. Akt, von Kotzebue. Koͤnigstaͤbdtisches Theater. Sonntag, 6. Jult. Der boͤse Geist Lumpacivagabundug, oder: das liederliche Kleeblatt, Zauber⸗Posse mit Gesang in 3 N. ten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller. (Herr Greiner, den Tischler Leim.)
f2
8
Neueste Nachrichten.
Paris, 29. Juni. Ihre Majestaͤten kamen gestern gega Mittag nach den Tuilerieen, und der Koͤnig hielt bald daraus in Begleitung der Herzoge von Orleans und von Nemours, daf Marschaͤlle Soult und Gérard, der Generale Dariule, Paje und Gourgaud und der Koͤniglichen Adjutanten eine Truppen⸗ Musterung ab, nach welcher saͤmmtliche Offiziere die Ehre har ten, Sr. Majestaͤt vorgestellt zu werden. Um 2 Uhr fuͤhrte der Koͤnig den Vorsitz in einem Minister⸗Rath. Die Koͤnigin der Belgier kam mit den Prinzessinnen Marie und Clementine soe ter auch nach der Stadt, und die Koͤnigliche Familie speiste zu sammen in den Tuilerieen. 1
Die hiesige Gewerbe-Ausstellung wird morgen geschlossen, der Koͤnig gedenkt am Sonnabend den 12. Juli im Palast de Tuilerieen die in Folge des Berichts der Central⸗Jury den ausge zeichnetsten Fabrikanten zuerkannten Preis⸗Medaillen zu vertheilen
Der Herzog von Decazes hatte gestern eine Audienz bein Herzoge von Orleans. 1 .
Vorgestern begab sich der Herzog von Nemours in Beglii tung seiner Adjutanten nach Fontainebleau, um das Lancier⸗-⸗Re⸗ giment, dessen Oberst er ist, die Revue passiren zu lassen. Nac Beendigung derselben lud der Prinz die Offiziere des Regiments zu einem Dejeuner, wobei er von ihnen Abschied nahm, da er zum General⸗Major befoͤrdert worden ist.
Die Wahlen sind nun beendigt; das Journal des Dée bats theilt heute das Verzeichniß der 5 Deputirten mit, deren Erwaͤhlung bisher noch nicht hekannt war; es sind die Herren Champonchet, min. Kandidat und Ex⸗Deputirter, der zu Pri⸗ vas, Guestier der Juͤngere, min. Kandidat, der zu Lesparre, Jo⸗ seph Bertrand, min. Kandidat und Ex⸗Deputirter, der zu L. Puy, Gay⸗Lussac, min. Kandidat und Ex⸗Deputirter, der zu bi⸗ moges, und Petou, Kandidat der Opp. und Ex⸗Devputirter, der zu Elboeuf im Departement der Niederen Seine gewaͤhlt wurde. Die Wahl des Letzten hatte das genannte Blatt nur zu melden vergessen, da sie schon seit mehreren Tagen in Paris be. kannt war. Eben dieses Blatt giebt nun auch eine vollstaͤndige Liste derjsenigen Mitglieder der Kammer von 1831, der Zahl nach 166, die diesmal nicht wiedergewaͤhlt worden sind.
1 Der Moniteur enthaͤlt einen Bericht des General⸗Lieute⸗ nants Voirol aus Algier vom 13. Juni, der sehr beruhi— gend mit Hinsicht auf den Friedenszustand der Kolonie lautet.
Das Oberhaupt des noch vor kurzem den Franzosen so feindlich
gesinnten Stammes der Hadschutas hatte sich bei dem General
eingefunden. .
Auf außerordentlichem Wege ist die Zeitung von Sara⸗ gossa vom 21. Juni hier eingegangen, welche mehrere wichtige Dekrete enthaͤlt, die sie aus der Madrider Hof⸗Zeitung vom 19ten d, entnommen hat. Die Ernennung des Grafen v. Toecreno zum Finanz⸗Minister ist nun offiziell bekannt gemacht worden. Die Koͤnigl. Verordnungen, wodurch Herr Imaz entlassen und sein Nach⸗ folger ernannt wird, sind vom 18. Juni datirt. Durch eine andere Ver⸗ ordnung von demselben Tage wird Herr Imaz zur Wuͤrde eines Procer des Koͤnigreichs erhoben. Ein Dekret vom 16ten ver⸗ fuͤgt, daß fuͤr jedes Ministerium ein Unter⸗Staats⸗Secretair ernanm werden soll, dem es obliegen wird, die Detatl⸗Geschaͤfte nach den Be⸗ fehlen und Instructionen der Minister zu besorgen, damit diese sich mehr mit den großen Reformen in der Staats⸗Verwalturez be⸗ schaͤftigen koͤnnen, und damit der Lauf der Geschaͤfte waͤhrend der Zeit, wo die Minister den Cortes⸗Sitzungen werden beiwoh⸗ nen muͤssen, nicht gehemmt oder verzoͤgert werde. Dann folgt ein Dekret, datirt aus Carabanchel vom 17. Juni, wodurch die Koͤnigin kraft der ihr nach dem 2ten Artikel des Ko⸗ niglichen Statuts zustehenden Praͤrogative 86 Erzbischoͤfe, Bischoͤfe, Titulos von Castilien und andere durch ihren Rang und ihre Verdienste ausgezeichnete Personen zu Proceres
Berlin, Montag den 7 en J
—,
—
—
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht ist, nachdem Hoͤchstdieselben die Prinzessin Albrecht Koͤnigl. Hoheit auf Hoͤchst⸗ dero Reise nach Pyrmont bis Halberstadt begleitet und von dort hierher zuruͤckgekehrt, am 4Aten nach Putbus abgereist. 8—
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Magdeburg ist der bisherige Garnison⸗Predige Ziehe in Berlin zum evangelischen Ober⸗Prediger in Weferlin⸗ gen ernannt worden. 8G“ 6 1“
18
Nvkan g.
— — St. Petersburg, 28. Juni. Aus dem in diesen Ta⸗ gen hier in Druck erschienenen und bei ihrer letzten Jahres⸗ Sitzung von ihrem Secretair verlesenen Budget der hiesigen Kaiserlichen oͤkonomischen Societaͤt, ersehen wir die vielfaͤltigen Verdienste, welche diese Gesellschast um die stets sich erweiternde Vervollkommnung der landwirthschaftlichen Kultur und Industrie im Reiche hat. Nach den aus dem Budget sich ergebenden Da⸗ ten besteht die Societaͤt nunmehr 68 Jahre, beharrlich die ihr vorgesteckte Tendenz unter der vieljaͤhrigen Leitung ihres wuͤrdi⸗ gen Praͤsidenten, des Admirals Mordwinow, verfolgend. Der Verwendung ihres Vorsitzers bei dem Monarchen verdankt die Gesellschaft die ihr jetzt jaͤhrlich gewaͤhrte Unterstuͤtzungs⸗Summe von 20,000 Rubel. Ein Theil derselben wird zur vorbereitenden Bildung tuͤchtiger Lehrer fuͤr den kuͤnftigen Vortrag der landwirth⸗ schaftlichen Wissenschaften in den fuͤr diesen Zweck zu errichtenden In⸗ stituten, ein anderer Theil zur Bildung guter landwirthschaftlicher In⸗ tendanten und Aufseher verwandt. So laͤßt die Gesellschaft jetzt, dieser Absicht entsprechend, 20 junge Leute freigebornen Standes auf der neu errichteten landwirthschaftlichen Schule der Graͤfin Stroganow, auf ihrem Gute Marina im Gouvernement Now⸗ gorod, wissenschaftlich ausbilden. Naͤchstdem laͤßt sie in einer be⸗ sondern Section dieser Schule einer unbestimmten Anzahl junger Bauern von Seiten der benachbarten Gutsbesitzer gegen eine ge⸗ ringe Gratification waͤhrend der Sommer⸗Monate Unterricht in den neuesten und besten Methoden des Feld⸗, Klee⸗ und Kartof⸗ felbaus geben und hat endlich festgesetzt, von ihren obge⸗ dachten 20 Zoͤglingen bei jeder Entlassung zwei der wuͤr⸗ digsten zur vollkommenen Erlernung ihres Fachs in den be— sten landwirthschaftlichen Instituten Deutschlands auf ihre Kosten auszubilden. Die von der Gesellschaft seit einigen Jahren un⸗ entgeltlich begruͤndeten Vorlesungen uͤber Physik und Chemie werden ununterbrochen fortgesetzt. Der Unterstuͤtzung der So⸗ cietaͤt verdanken wir die Erscheinung zweier neuerlich begruͤnde⸗ ten, fuͤr landwirthschaftliche Industrie und Technologie sehr nutz⸗ voll sich erweisenden Journale: des der gemeinnuͤtzigen Kennt⸗ nisse und der Nordischen Ameise;*) von ihren Mitgliedern sind einige belehrende Werke uͤber jene Wissenschaften ausgegan⸗ gen. Die Schutzpocken⸗Impfung hat die Gesellschaft zuerst hier wie im Reiche begruͤndet und fuͤr ihre allmaͤlige Ausbrei⸗ lung seit einigen zwanzig Jahren eine unermuͤdet thaͤtige Fuͤr⸗ sorge bewiesen. Es ist im Laufe der letzten zehn Jahre von 1824 bis 1834 vermittelst der von ihr getroffenen Vorkehrungen an 5,872,172 Kindern die Impfung vollzogen und 7041 Indi⸗
iduen sind in dieser Kunst unterrichtet worden. Im Laufe des vergangenen Jahres ward in 24 Gouvernements die Lymphe 1,316,858 Kindern beigebracht. Das Budget der Gesellschaft erweist ihren vorjaͤhrigen baaren Fonds auf 233,702 Rubel, wo⸗ von sie fuͤr ihre Ausgaben 49,055 Rubel verwandte; bis zum gegen⸗ waͤrtigen Jahre verblieb ihr die Reserve von 184,647 Rubel. Der ihr im vergangenen Jahre ausschließlich zur Verbreitung der Schutzpocken⸗Impfung im Reiche zur Disposition gestellt gewesene Fond belief sich auf 253,337 Rubel; nach Abzug der fuͤr diesen Gegenstand gehabten Auslagen von 34,193 Rubel, verblieb ihr zu Anfange des gegenwaͤrtigen Jahres ein Reserve⸗ Kapital von 219,144 Rubel. Ein in Beziehung auf unsere
11““ “
Zur Richtung dieser Gattung Verbrecher sind in den Uralschen Berg⸗ werken, namentlich in Jekaterinburg, Slatoust und an anderen Orten, wo die Umstaͤnde dies erheischen, kriegsgerichtliche Kom⸗ missionen zu eroͤffnen. Jede derselben formiren vier Glieder: ein Praͤses und Assessor, Beide Militair⸗Beamte, sind von dem Orenburgschen Kriegs⸗Gouverneur zu ernennen; ein Berg⸗ Beamter, den der General⸗Direktor des Uralschen Bergwerks⸗ wesens, und ein Civil⸗Beamter, den nach Maßgabe der Um⸗ staͤnde die Civil⸗Ober⸗Befehlshaber des Gouvernements Oren⸗ burg oder Perm zu ernennen haben. 3) Diese kriegsgerichtli⸗ chen Kommissionen haben sich in ihrem Verfahren gegen die be⸗ zeichneten straffaͤlligen Individuen nach dem im Jahre 1829 er⸗ lassenen Reglement uͤber den bei der Gewinnung edler Metalle veruͤbten heimlichen Verkehr zu richten. 4) Die gegen die ver⸗ brecherischen Individuen gefaͤllten Sentenzen der Kommissionen sind, ohne Ruͤcksicht auf den Stand und die Anzahl der dabei Betheiligten, sogleich nach erfolgter Bestaͤtigung des Gene⸗ ral⸗Verwalters der Uralschen Bergwerke zu vollziehen. Die Straf UUrtheile jedoch gegen Militair⸗Beamte, unter der Juris⸗ diction des Orenburgschen Kriegs⸗Gouverneurs stehend, sind von diesem zu bestaͤtigen; so wie, wenn wider Vermuthen sich dieser Verbrechen Edelleute, Kron-Beamte oder andere mit ihnen in gleichen Vorrechten stehende Personen schuldig machen sollten, der General⸗Verwalter der Uralschen Bergwerke diese Urtheile, begleitet mit seinem Gutachten, dahin vorstellig zu machen hat, wohin sie nach den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen gehoͤren. Diese Vorschriften sollen Gesetzes⸗Kraft bei allen aͤhnlichen Ver⸗ brechen haben, die in den Sibirischen edlen Metallwerken be⸗ gangen werden, diese moͤgen uͤbrigens ein Eigenthum der Krone oder der Privaten seyn; demnach sind in allen erforderli⸗ chen Faͤllen von den General-Gouverneurs des oͤstlichen und westlichen Sibiriens diese kriegsgerichtlichen Kommissionen, for⸗ mirt von Gliedern des Militair⸗, Berg⸗ und Civilwesens, zu er⸗ oͤffnen, und die gefaͤllten Sentenzen von ihnen zu bestaͤtigen.“
Odessa, 17. Juni. Herr Karl Thom ist durch einen Se⸗ nats⸗Ukas vom 22sten v. M. als Oesterreichischer Konsul zu Odessa anerkannt worden.
Um junge Leute zu Lootsen, Capitainen und Schiffs⸗Zim⸗ merleuten zu bilden, ist auf Befehl des Kaisers in Cherson eine Schifffahrts⸗Schule begruͤndet worden, die am 27. August d. J. eroͤffnet werden soll. ie Zahl der auf Kosten der Krone in derselben zu bildenden Zoͤglinge ist auf 24 festgesetzt, die aus⸗ schließlich in den Staͤdten der Gouvernements Neu⸗ zwußland und Bessarabien ausgewaͤhlt werden sollen. Die Zahl der Pension⸗ nairs ist auf 40 bestimmt; diese Letzteren zahlen jaͤhrlich 300 Rubel Pension. Beide Klassen von Zoͤglingen duͤrfen nicht un⸗ ter 14 und nicht uͤber 17 Jahr alt seyn.
Fuͤr den Ausbau des Gymnasiums Richelieu ist ein aus 6 Personen bestehendes Comité unter dem Vorsitz des General⸗ Majors Gotman ernannt worden, welches die bei dem Bau der Universitaͤt zu Kasan beobachteten Grundsaͤtze zu seiner Richt⸗ schnur nehmen soll.
Briefen aus Konstantinopel zufolge, soll die Tuͤrkische
Kiliz aus 300,000 Mann bestehen; die regulairen Truppen schaͤtzt man auf 100,000 Mann; man glaubte, daß sich das Tuͤrkische Geschwader in diesem Jahre weder nach Tripolis noch nach Tu⸗ nis begeben wuͤrde.
- 8
Frankreich. 8
Paris, 29. Juni. Das Journal des Débats will wissen, daß der Prinz von Joinville sich in den ersten Tagen des Augusts nach Brest begeben werde, um daselbst sein Examen als Marine⸗Eleve zu machen. Nach Beendigung desselben werde der Prinz nach Lorient reisen und sich dort am Bord der „Sy⸗ rene’“, einer Fregatte von 52 Kanonen unter den Befehlen des Schiffs⸗Capitains von Oysonville, einschiffen. Diese Fregatte werde indeß nur eine kurze Uebungsfahrt nach den Kanarischen und Azorischen Inseln machen. Dagegen habe der Koͤnig die Absicht, seinen Sohn im naͤchsten Feuhjahr nach den beiden Franzoͤsischen Stationen in Brasilien und den Antillen zu schicken.
Der Vollstaͤndigkeit wegen mag hier noch das erzeichniß der neu gewaͤhlten Deputirten folgen, deren Namen in diesen Tagen bekannt geworden sind. Es wurden ernannt:
In Mende, der min. K. und Ex⸗Dep. Rivière⸗Delarque;
in La Flèche, der min. K. und Ex⸗Dep. ,-8.Z“ in gv-e. die min. K. und Ex⸗Dep. von Bérigny und roux; in Yvetot, der min. K. und Ex⸗Dep. Anisson⸗Duperron; in Saint⸗Valéry, der min. K. und Ex⸗Dep. Mallet; in Neufchatel, der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Desjoberts; in Bolbec, der min. K. Pouyet; in Castres, der min. K. und Ex⸗Dep. von Falguerolles; in Alby, der min. K. Gardès; 8 in Moissac, der min. K. und Ex⸗Dep. Duprat; in Sgerte. errahss⸗ der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Faure⸗ ere; in Orange, der min. K. und Ex⸗Dep. Meynard; in Carpentras, der K. der Op p. Bernardi, Legitimist; in Apt, der min. K. und Er⸗Dep. Pons; in Fontenay, der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Chaigneau; in Montmorillon, der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Junyen; in der K. der Opp. Jacquinot de Pampelune, Le⸗ gitimist. 28 Von den 166 Mitgliedern der letzten Kammer, die bei den jetzigen Wahlen durchgefallen, sind die bekannteren: die Herren
Foy, Joly, Mahul, von Podenas, Pataille, Laugier⸗de⸗Chartrouse 38
(Legitimist), Audry de Puyraveau, Cabet, Daunou, General Bertrand, Garnier⸗Pageès, General Bachelu, von Rumigny, General Sémélé, General Simmer, Voyer⸗d'Argenson, Andreas Koͤchlin, Graf von Thiard, von Corcelles, Camille Périer, De⸗ belleyme, von Salverte, Las⸗Cases der Vater, General Bailliot, Bérard (Verfasser der Charte), und Coulmann.
Die Zahl der gewaͤhlten legitimistischen Deputirten belaͤuft sich nach einer Zusammenstellung der Quotidienne auf 30, in⸗ sofern naͤmlich die doppelten Wahlen mit hinzu gezaͤhlt werden, einige Deputirte nicht mit eingerechnet, uͤber deren Gesinnungen man noch im Ungewissen ist, wie z. B. die Herren Bourdeau, von Lamartine, Agier und Sauzet.
Die Nachricht, daß Herr Berryer auch in Le Puy zum Deputirten erwaͤhlt worden, hat sich nicht bestaͤtigt, da in diesem Wahl⸗Kollegium vielmehr der ministerielle Kandidat Herr J. Bertrand den Sieg davon getragen hat.
Das Journal du Commerce klassifizirt die bereits er⸗ nannten 457 Deputirten in folgender Weise: 200 Anhänger des Ministeriums, 120 Mitglieder des sogenannten „tiers-parti“, und 137 Oppositions⸗Mitglieder, worunter 27 Legitimisten. Un⸗ ter „tiers-parti“ ist diejenige Partei zu verstehen, deren Mitglie⸗ der sich in den letzten Sessionen bloß deshalb den Doctrinairs, deren Grundsaͤtze sie im Uebrigen nicht theilen, anschlossen, weil sie besorgten, daß dem neuen Koͤnigthume von Seiten der Repu⸗ blikaner eine ernste Gefahr drohe.
Herr Maiseau, Herausgeber des „Annuaire du Commerce maritime“, hat die Ehre gehabt, von dem Koͤnige empfangen zu werden und Sr. Majestaͤt den zweiten Band seines Werks zu uͤberreichen.
Man spricht von der Ernennung des Bischofs von Langres zum Erzbischof von Besançon, und von derjenigen des Herrn von Villecourt, Großvikars von Sens, zum Bischof von Nevers.
Am 2lsten d. M. warf der Postwagen auf der Eisenbahn zwischen St. Etienne und Roanne durch das Brechen einer Axe um; ungluͤcklicherweise befanden sich viele Passagiere auf dem⸗ selben; zwei von ihnen blieben todt auf dem Platze, sechs andere wurden mehr oder minder schwer verwundet.
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 27. Juni. Der Lord⸗Kanzler beschwerte sich (wie schon erwaͤhnt) uͤber einen Angriff der Morning Post ge⸗ gen sein Benehmen als Richter am Kanzleihofe und im Ober⸗ hause; er hielt eine lange Rede zu seiner Rechtfertigung, worin er behauptete, daß noch in keinem Jahre die Geschaͤfte an jenem Gerichtshofe und die richterlichen Geschaͤfte des Oberhauses so schnell gefoͤrdert worden seyen, als in diesem, und daß er sei Pflichten stets aufs gewissenhafteste erfuͤllt habe; um so me glaube er hoffen zu duͤrfen, daß jene Verleumdung von kein Seite des Hauses in Schutz genommen werden wuͤrde; „ich haͤtt gedacht“, schloß der Redner, „gegen dieses Haus und gegen das Amt, das ich zu bekleiden die Ehre habe, ungerecht zu handeln, wenn ich Ihnen diese Sache nicht vorgestellt haͤtte; ich fuͤr mein Theil kann den Elenden nur bedauern, der sich zu dieser Ver⸗
in Montargis, der min. K. Baron Fain;
in Pithiviers, der min. K. und Ex⸗Dep. Graf Julius von Larochefoucauld;
Romorantin, der min. K. Oberlin;
verkündet die fernere Gültigkeit der bestehenden Zoll⸗Gesetzgebung bis zum 3. Juli 1837, insofern nicht etwa früher auf verfassungsmäßigem Wege Aenderung eintritt; ferner die mit der Publication eintretende Verbindlichkeit künftig etwa noch mit den Staaten des Zoll⸗Vereins, bezüglich auf Zoll⸗Tarifsatze zu treffender Vereinbarungen. — Ein an⸗ deres Gesetz von demselben Dato verfügt die Aufhebung der Conces⸗ sions⸗ und Stempel⸗Gebühren von den Branntweinbrenn⸗Concessio⸗ nen, und der Branntwein⸗Hülfssteuer im Kreise Schmalkalden. Mecklenburg⸗Schwerin. Eine Großherzogliche Verordnung vom 15. Mai d. J. enthaͤlt nähere Bestimmung wegen des Aufgeldes bei Zahlungen, welche, in Alt⸗Mecklenb. Courant verschuldet, mit neuen Zweidritteln geleistet werden sollen. Den wesentlichen Inhalt dieser Vexordnung hat die Staats⸗Zeitung bereits in Nr. 164 d. . mitgetheilt. 1 8 Bremen. Unterm 29. Mai d. J. ward eine Senats⸗Verordnung publicirt zur besseren Regulirung des Verfahrens bei Bergung gestran⸗ deter Güter, besonders im Amts⸗Bezirk von Bremerhaven. Sie 8 in 12 §§. auf eine zweckmäͤßige, den Interessen der Berger wie der igenthümer billig entsprechende, und bisherigen Mißbräuchen begeg⸗ nende Weise abgefaßt, und, ihrem vollstandigen Inhalte nach, aus Nr. 6815 der Hamburger Börsenhalle⸗Zeitung zu entnehmen. Belgien. Nr. 150 des Monit. Belge enthält eine offizielle Liste aller bis jetzt im Auslande besetzten Belgischen Konsulate und konsu⸗ larischen Handels⸗Agenturen, nämlich 1 in Oesterreich: zu Triest; 2 in Dänemark: zu Kopenhagen und Helsingör: 4 in den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika: zu New⸗York, Boston, Charleston und Savannah: 13 in Frankreich: zu Calais⸗ Havre, Dünkirchen, Cette, Montpellier, Bordeau r, Nan⸗ tes, Bayonne, Brest, Larochelle, Narseille, Boulogne und Algier; 22 in Großbritanien: zu Liverpool, Ramsgate London, Dover, Dartmouth, Plymouth, Falmouth, New⸗
castle, J. Jersey, J. Guernsey, J. Wight, Lwith, Glas⸗
des Koͤnigreichs ernennt; es befinden sich darunter viele bekannte
Namen, wie Baylen, Amarillas, Rodil, Palafex, Cevallos,
Valdez, Llauder, San Martin und Andere. — Ein Moöoͤnch des
Dominikaner⸗Klosters zu Saragossa, der mit andern Individuen von Caragols Schaar in die Gefangenschaft der Christinos gerieth,
ist von der Militair⸗Kommission dieses Orts, in Gemaͤßheit des Koͤnigl. Dekrets vom 22. Januar d. J, zu sechzehnjaͤhrigem
Militairdienst in den Kolonieen verurtheilt worden.
In der neuesten Nummer des zu Barcelona erscheinenden Blatts El Vapor liest man: „Dem Vernehmen nach, sollen sich das erste Garde⸗Infanterie⸗Regiment, 2 Kuirassier⸗Schwa⸗ dronen und die Garde⸗Lanciers den aus Portugal kommenden und nach Navarra marschirenden Truppen anschließen.“ Dase⸗ selbe Blatt glaubt versichern zu koͤnnen, daß Dom Miguel sich von Genua nach Triest begeben werde..
Das Gefolge Dom Mtguels, welches mit diesem Prinzen zu Genua gelandet ist, soll sich, nach Briefen von dort, au 150 Personen belaufen.
rankfurt a. M., 2. ZJuli. 100 mw. 100 ⅛. 4proc. 91r7. 91 ⁄. 2½proc. 54 ⅞ Br. 1proc. 23 ¼, Br. Bank⸗Actien 1547. 1546. Part.⸗Obl. 139 ⅛. Br. Loose zu 100 Gulden 209 ½. Br. Preuß. Präaͤm.⸗Sch. 57 ¼. 57 ½. do. 4proc. Anl. 95. 94 ¾. Holl. 5proc. Obl. von 1832 95 *Q%. 95 1⁄2. Poln⸗. Loose 65 ¾. 65 ¾. 5proc. Span. Rente 72 ¾. 72 ½. Zproc. do⸗ perp. 48 ½. 48.
Pr. Eugl. Obl. 30. 4 95 ½ 95 ½ Kur- u. Neum. do. 4 Präm. Sch. d. Seeh. 58 ½ 58 ½ [Schlesische do. 4 Kurm. OUbl m. I. C 98 ½ 98 ⅜ [Khkst. C. d. K.- u. N. — Neum. Int Sch. do. 9S% 98 ½¾ [Z.-Sch. d. K.-u. N. — Berl. Stadt-Obl. 99 ½ 99 vieeh
Königsb. do. 98 ¾ — FHoll. vollw. Duk. — Elbing. do. 98 ½ — Neue do. — 18 ½ Dauz. do. in Th. 37 — PFriedrichsd'or.. — 147 Westpr. Pfandbr. — 1100 4¼ Disconto — 3
Wechsel-Cours.
leumdung hergegeben hat. Ich fuͤhle mich persoͤnlich dadurch gar nicht beleidigt, und ich will daher auch Ew. Herrlichkeiten die Entscheidung uͤberlassen. Ich werde keinen Antrag in die⸗ Rheims, der min. K. und Ex⸗Dep. Leroy und der min. ser Hinsicht machen.“ Graf Grey forderte das Haus K. von Bussières; “ auf, den Verleumder vor seine Schranken zu fordern Mayenne, der min. K. von Puisard; und den von dem Lord⸗Kanzler citirten Artikel fuͤr eine Laval, der min. K. und Er⸗Dep. Bidault; Verletzung der Privilegien des Hauses zu erklaͤren. „Ich Chaͤteau⸗Gontier, der min. K. und Er⸗De liebe“, sagte er, „eben so wenig, wie mein edler und ge⸗ Cléré; lehrter Freund, das gerichtliche Verfahren gegen Zeitungen, und Nancy, der min. K. Moreguu;;— obgleich es mir nicht an Herausforderungen dazu fehlte, so weiß Montmédy, der min. K. und Er⸗Dep. General Jamin; ich doch nicht, daß man jemals eine Klage der Art vor das Haus ge⸗ Lorient, der min. K. Legal; bracht haͤtte; aber der vorliegende Fall ist kein gewoͤhnlicher Chaͤteau⸗Chinon, der min. K. und Ex⸗Dep. Hector von und kann nicht anders bezeichnet werden als ein absichtlicher Aulnay; und boshafter Angriff auf den Charakter eines Individuums Cambray, der min. K. und Ex⸗Dep. Graf v. Estourmel; und als eine groͤbliche Verletzung der Privilegien des Hauses. Hazebrouck, der min. K. und Ex⸗Dep. Warein; (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Verfasser des erwaͤhnten Artikels wirft Argentan, der min. K. Goupil de Préöͤfeln; “ dem Lord Brougham geradezu vor, daß er in seiner richter⸗ Domfront, der min. K. und Ex⸗Dep. Lemercier; lichen Eigenschaft und als Mitglied dieses Hauses das Proto⸗ LAigle, der min. K. General⸗Lieutenant Valazé; koll habe verfaͤlschen und verstuͤmmeln lassen, um ein von ihm Saint⸗Omer, der K. der Opp. von Monnecove, Legitimist; ausgesprochenes Urtheil anders darzustellen oder zu ver⸗ Saint⸗Pol, der K. der Opp. Pieron; heimlichen. (Hoͤrt;) „„Wenn es einem Mitgliede des Böthune, der min. K. Delbecque; Oberhauses““, heißt es weiter in jenem Artikel, „„nur Louhans, der K. der Opp. und Er⸗Dep. Chapuis⸗Mont⸗ im geringsten um die Wuͤrde seines Standes zu thun laville; ist, so muß diese Sache sogleich geruͤgt werden.““ Ich denke, Mamers, die K. der Opp. Chevalier und Comte, Letzterer Ew. Herrlichkeiten koͤnnen sich so etwas nicht sagen lassen, ohne Er⸗Dep.; die Maßregel zu ergreifen, die unerlaͤßlich ist, wenn Sie Ihre Privilegien aufrecht erhalten wollen. (Hoͤrt!) Ferner sagt der
Le Mans, der min. K. und Er⸗Dep. von Vauguyon; — „ 8 — Saint⸗Calais, der min. K. Anatole von Montesquiou; Zeitungsschreiber: „„wenn es wahr ist, was wir bverichten, so ist
edlen Sibirischen Metalle am 22sten vorigen Monats erlas⸗ sener Ukas lautet also: „Seit Entdeckung der Goldsand⸗ Schichten auf dem Nuͤcken des Ural⸗Gebirges, in der Folge in aber auch an andern Orten Sibiriens, hat sich bei der Gewin⸗ in nung des Goldes von Seiten der Regierung oder der Privaten nach und nach das Verbrechen der Veruntreuung desselben ein⸗ in geschlichen, und ungeachtet zu dessen Verhuͤtung Maßregeln er in griffen wurden, in einem solchen Grade zugenommen, daß seine in Ausrottung besondere Mittel erheischt. Ein Haupt⸗Hinderniß, daß dies nicht schon fruͤher erzielt werden konnte, lag in dem in Umstande, daß die Entwender des Goldes, groͤßtentheils der in Civil⸗Gerichtsbarkeit angehoͤrend, von den Civil⸗Behoͤrden gerich⸗ in tet wurden, ihre Mittheilnehmer aber, die Bergwerksleute, den in Militair⸗Gerichten untergeordnet sind. Die Aburtheilung dieser Sachen bei verschiedenartigen Behoͤrden aber benahm ihnen die in Einheit in den Operationen, welche zur Hemmung sich verstaͤr⸗ in kender Mißbraͤuche so unumgaͤnglich nothwendig ist. In dieser in Erwagung halten Wir es fuͤr gut, vorlaͤufig bis zu Unserem in kuͤnftigen Gutachten nachstehende Vorschriften uͤber diesen Ge⸗ in genstand zu erlassen: Alle bei dem heimlichen Verkehr mit ed⸗ in len Metallen, wie des Goldes, der Platina und des Silbers, he⸗ in theiligten Individuen, imgleichen alle Personen, welche daraus in Geld oder andere Sachen verfertigen, sie moͤgen zur Militair⸗ in oder Civil⸗Jurisdiction gehoͤren, ohne Ruͤcksicht auf ihren Rang oder Stand, sollen vor ein Kriegsgericht gestellt werden. 2) in 1111“ 1
*) Letzte mit dem Beginn dieses Jahres aufgehoͤrt.
11“ Anmerk. des Berichterstatters in
2 7 131.
Freufs Cour
Erief] Geld. 1421 142
2 Mt. 14à1 ¾ 141 ½ Kurz 152 ⅔ —
Mt. — Mt. — Mt. — t. 1047 Mt.
Mt.
Tage 2 Mt. 103 ½ 3 Woch. — 30 Kurz —
Amsterdam Kurz dito Hamburg dito London Paris Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau Leipzig
151½ 6 25 ½ 80 ½½ 104 ½ 103 ½ 99 103
300 Mk. 1 LSt.
Oesterr. 5proc. Metall.
2&☛ 70 70 75 70 r 770
—. 100 Fi. 100 Rbl. 600 Fl.
Petersburg Warschau
Auswärtige Börsen.
St. Petersburg, 27. Juni. London 3 Mt. 10 ⅛. Hamburg 3 Mt. 9 ½ Silber-Kubel 359.
Redacteur Cottet. enrvrnevxMNirtvmd
8 Gedruckt 8 A W. Hayn.
Paris