1834 / 199 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mittel des Menschen, daher halten wir die vorgeschlagenen Anord⸗ nungen fuͤr angemessen. Wir denken, daß der Preis von 18 Fr. fuͤr das Hektoliter Weizen dem Landmanne ein Mittel darbietet, sich fuͤr seine Kosten und Muͤhe schadlos zu halten, aber wir glauben, daß dieser Preis nothwendig ist. Es wird Keinem von Ihnen entgangen seyn, daß, seitdem sich der Weizen auf diesem haͤlt, unsere Landleute sich in einem befriedigenden Wohl⸗

stande befinden, und daß alle kommerziellen Geschaͤfte des Landes

1n Fr fuͤr das Hekto

dadurch einen neuen Schwung erhalten, was nicht der Fall war, als der Preis stand. Die gegenwaͤrtige Abgabe betraͤgt iter, und wir glauben, keinen Widerspruch zu

en, wenn wir sie auf 3 Fr. setzen. Geht der Preis dis auf 12 Fr. fuͤr das Hektoliter herab (was das Minimum seyn wuͤrde),

dann muß die provisorische Einfuhr des fremden Getraides verbo⸗

ten werden, weil dieser Preis fuͤr den Landmann verderblich ist. Von der anderen Seite muß man auch das Wohl des Konsumen⸗

ten nicht aus dem Auge verlieren, und sobald der Preis bis auf 24 Fr. fuͤr das Hektoliter steigt, woraus der Landmann ungeheuren Gewinn ziehen koͤnnte, wuͤrde der Augenblick gekommen seyn, frem⸗ des Getraide ohne Abgabe zuzulassen, und sobald die Marktzettel

mum seyn wird, zu verbieten.

offiziell diesen Preis bestaͤtigt haben, die provisorische Ausfuhr des Getraides, bis zu dem Augenblick, wo der Preis unter diesem Maxi⸗ Wir haben mit dem Weizen auͤch das Mischkorn und Spelt vereinigt; so ist es in Frankreich und

England, und es wuͤrde uͤberfluͤssig seyn, Ihnen die Beweggruͤnde

auseinander zu setzen, da sie Ihnen hinreichend bekannt sind.

s1er

9. Fuͤr den Roggen schlagen wir dasselbe System vor. Wir sind der Meinung, daß der Preis von 12 Franken fuͤr das Hektoli⸗ den Landmann hinreichend fuͤr seine Muͤhe und Arbeit

belohne, und wir schaͤtzen die Abgabe etwa auf 1 Fr. 50 C. fuͤr das

dies betraͤgt einen Schutz von ungefaͤhr 13 p. C. bei dem Preise von 12 Fr. und von 18 p. C bei dem gewoͤhnlichen Preise. Sinkt jedoch der Preis bis auf 8 Fr. fuͤr das Hektoliter

herab, was den Landmann verderben muͤßte, so waͤre die Einfuhr

des fremden Roggens zu verbieten, dagegen wuͤrde die freie Einfuhr

zu gestatten und die Ausfuhr unserer eigenen Erzeugnisse zu unter⸗

sagen seyn, wenn der Preis

mehr als 16 Fr. betraͤgt. Dier Gruͤnde,

welche Ihre Kollegen zu einer Abgabe von 1 Fr. 50 C. fuͤr den

Roggen bestimmten (was kein richtiges Verhaͤltniß ist⸗ zwischen dem resp. Werthe des Weizens und Roggens, da 2 Fr. fuͤr letzteren und 3 Fr. fuͤr ersteren angemessener gewesen waͤren), sind: daß der Rog⸗

gen das 1- scha. Nahrungsmittel der aͤrmeren Klasse sey, und

daß auch unsere Branntwein⸗Brennereien sich durch eine Taxe, die

1““

den Werth zu sehr erhoͤhte, sehr gedruͤckt fuͤhlen wuͤrden. Die uͤbri⸗ gen Getraide⸗Arten sind einer unveraͤnderlichen, sehr maͤßigen Ab⸗

gabe unterworfen.“

Polen, Warschau, 15. Juli. Vorgestern wurde hier der 36ste Geburtstag Ihrer Majestaͤt der Kaiserin aufs glaͤnzendste gefeiert. Vom fruͤhen Morgen an waren alle Kirchen gefuͤllt; der Haupt⸗

Gottesdienst fand in der Schloßkapelle und in der Kathedrale

in Gegenwart aller Militair⸗ und Civil⸗Behoͤrden statt. Es wur⸗

den Gebete fuͤr das Wohlergehen der ganzen Kaiser⸗Familie zum

Hoͤchsten

wurde das

gesandt, und waͤhrend der Absingung des Tedeums auf der Terrasse aufgestellte Geschuͤtz abgefeuert. Nach

dem Gottesdienst nahm der Fuͤrst Statthalter in den Gemaͤchern

des Schlosses die zahlreichen Gluͤckwuͤnsche entgegen. Abends var freies Schauspiel und Illumination. Im Schloß hatte der

Fuͤrst von Warschau einen Ball veranstaltet.

Der Gouverneur von Warschau, General⸗Adjutant Pan⸗

kratjeff, reiste vorgestern mit seiner Gemahlin nach dem Auslande

ins

die Reise der Koͤnigin von Großbritanien und nachstehenden Bericht: 1 b Koͤnigin ist auf Ihrer Reise nach Liebenstein am 12. Morgens um 3 Uhr in Frankfurt a. M. eingetroffen.

Bad. Dlle. Henriette Karl ist auf ihrer Reise von St. Peters⸗ burg nach Neapel hier angekommen und will in diesen Tagen in Konzert in unserer Hauptstadt geben. ““ 8 Deutschland. Hannover, 16. Juli. Die hiesige Zeitung giebt Hannover den

„Ihre Majestaͤt unsere allergnaͤdigste

Juli Weder

die Beschwerden der laͤstigen Ueberfahrt, noch die durch die Hitze

angreifende fluß geuͤbt. menkunft mit Ihrer Majestaͤt der berich verzoͤgert worden. Die wohl

Reise haben auf Ihre Gesundheit irgend einen Ein⸗ Ihr Eintreffen in Frankfurt war durch eine Zusam⸗ Koͤnigin von Bayern zu Bi⸗ ganze Reise der Koͤnigin, so⸗ den Ufern des Rheinstroms bis nach Frankfurt glich einem ununterbrochenen Fest⸗ uge. Ueberall wurde Ihre Majestaͤt mit Jubel empfan⸗ en, uͤberall mit allen Ihrer erhabenen Stellung angemessenen Ehren⸗Bezeigungen, mit allen den Huldigungen, welche die ver⸗

in Holland, als an

schiedenen Fuͤrsten, deren Gebiet sie durchzog, ihr zu erweisen

die Reise nach Fulda fortsetzen.

8

8

Pistolen zu 5 ½

sch beeiferten, aufgenommen. Ihre Majestaͤt wollten das diplo⸗ matische Corps, die Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden der Stadt, und alle ausgezeichnete Personen, welche um die Gnade, ihr vorgestellt zu werden, gebeten haben, annehmen, und um 2 Uhr Es laͤßt sich nicht bezweifeln, daß Sie auf dem ferneren Theile der Reise dieselben Zeichen der allgemeinen Freude und Chrerbietung empfangen werden.“

Das Koͤnigl. Finanz⸗Ministerium hat unterm 12ten d. M.

bestümmt, daß in dem Herzogthume Bremen und dem Lande Ha⸗

deln, wo es noch an einer hinreichenden Menge Courant fehlt, u Erleichterung der Zahlungen an die oͤffentlichen Kassen, die Steuern, Landzoll⸗ und Weggelder, so wie die Sporteln und Domanial⸗Gefaͤlle, waͤhrend des Jahrs 1834 auch in conventions⸗ naͤßigen Zweigutegroschen⸗Stuͤcken fremden Gepraͤges, und in Rthlr. Conventions⸗Muͤnze, sollen berichtiget wer⸗

den duͤrfen. Zugleich sollen die Domanial⸗, Zoll⸗ und Steuer⸗

Kassen jener Landestheile alle ihre Ausgaben nur in Courant

.

8

eisten, damit diese neue Landes⸗Muͤnze dort um so schneller ver⸗ breitet werde.

Schweiz. Zuͤrich, 12. Juli. (N. Zuͤricher Ztg.) In der gestrigen

Sitzung der Tagsatzung wurde die Revision des Tagsatzungs⸗Regle⸗

Revision stimmten 16 ½ Stände, dagegen 4 ½.

mission nahmen indeß auch die opponirxenden Staͤnde Antheil,

*

ments behandelt, und an eine Kommission gewiesen. Fuͤr eine Ohne Antheil an

der Berathung blieb Neuenburg. An der Wahl einer Kom⸗

ausgenommen Neuenburg und Basel, letzterer, weil die beiden Theile sich nicht verstaͤndigen konnten. 1 „Es giebt leider“, sagt die Zuͤricher Zeitung, „eine Klasse

von Menschen, welchen aus persoͤnlichen Gruͤnden und Leidenschaften

die Befestigung des Friedens und der Ruhe des Vaterlandes sehr

verhaßt ist; diese, um wo irgend moͤglich die eben erst beseitigten

Verwickelungen mit den Nachbarstaaten auf's neue herbeizufuͤh⸗

en, und die Spannung und das Mißtrauen zu erhalten, worauf hre Plane sich stuͤtzen, streuen immerfort, um die Koͤpfe zu er⸗

hitzen, aus, die Deutschen Staaten wollen die Unabhaͤngig⸗ keit der Schweiz antasten, sich in ihre innern Angelegenheiten

einmischen. Wir haben uns schon wiederholt gegen die Auf⸗ etzungen ausgesprochen und halten es fuͤr Pflicht, bestimmtere Mittheilungen, die uns daruͤber von einem zuverlaͤssig unter⸗

.e.

richteten Staatsmann gemacht worden sind, hier aufzunehmen. Das Oesterreichische Kabinet, indem es seine bestimmte Erwar⸗ tung ausdruͤckt, daß auch die eidgenoͤssischen Staͤnde nicht ver⸗ weigern, alles dasjenige puͤnktlich zu erfuͤllen, was Recipro⸗ citat, Voͤlkerrecht und die nothwendigen Bedingungen eines friedlichen Nebeneinanderbestehens unabhaͤngiger Staaten for⸗ dern, bezieht sich darauf, daß sein (Oesterreichs) eigenes wohl⸗ verstandenes Interesse verlange, daß die Schweizerische Eidge⸗ nossenschaft unabhaͤngig, stark und der hohen Aufgabe, welche ihr im Europaͤischen Staaten⸗Systeme angewiesen ist, gewachsen sey; diese Aufgabe bestehe in der gewissenhaften Behauptung einer wahren Neutralitaͤt, die ihr durch heilige Vertraͤge zu⸗ gesichert sey. Die Andichtung anderer Absichten weist das Oesterreichische Kabinet als groben Irrthum oder absichtliche Verlaͤumdung zuruͤck. Die Entfernung jener Menschen, welche das in der Schweiz gefundene Asyl nur mißbrauchen, um von dort aus ihre Umtriebe und Komplotte gegen ihre heimathlichen Staaten fortzusetzen, indem sie zugleich in der Schweiz selbst Zwietracht anstiften und unterhalten, sey eben sowohl dem Voͤl⸗ ker⸗Rechte und der Sicherheit der Nachbar-Staaten, als dem eigenen Wohl der Eidgenossenschaft angemessen. Die Schweiz beduͤrfe, wie alle andere Staaten, um gluͤcklich zu seyn, des in— nern Friedens, dessen geschworene Feinde jene Menschen seyen. Wir glauben, daß auch diejenigen, welche der Oesterreichi⸗ schen Politik abgeneigt sind, zugeben muͤssen, daß diese Tendenz allerdings dem wahren Interesse Oesterreichs genau entspricht, und wir bitten jene Herren, sich zu uͤberzeugen, daß das Oester⸗ reichische Kabinet klug genug ist, seine eigenen Interessen zu be⸗ greifen.“

Vorgestern hat der Chef der Polizei⸗Wache zwei Studenten verhaftet, welche als Theilnehmer des Savoyerzuges laͤngst weg⸗ gewiesen und einzig noch geduldet waren, bis sie promovirt hat⸗ ten. buͤnden, kehrten aber bald wieder zuruͤck. Der eine ist Luenz M. D., der andere, dessen wahrer Name uns nicht bekannt ist, hi r den Studenten „der Matrose“.

6 paäan be

Madrid, 4. Juli. Es bestaͤtigt sich, und zwar auf offi⸗ ziellem Wege, daß sich die Cholera in der hiesigen Hauptstadt bisher noch nicht gezeigt hat. Die von Frarzoͤsischen Blaͤttern verbreiteten unguͤnstigen Nachrichten uͤber den hiesigen Gesund⸗ heits⸗Zustand sind vielmehr als durchaus unbegruͤndet zu be⸗ trachten. Eben so kann auch der Nachricht von einer angebli⸗ chen Zuruͤckberufung der unter dem Befehle des General Rodil stehenden Truppen auf das bestimmteste widersprochen werden.

Portugal. Lissabon, 29. Juni. Die gestrige Chronica pu⸗ blicirt den Text des am 22. April zu London abgeschlossenen so⸗ genannten Quadrupel⸗Traktats, sammt dem Portugiesischen Ra⸗ tifications⸗Instrumente vom 16ten v. M. Das amtliche Blatt begleitet diese Bekanntmachung mit erneuten Lobpreisungen des Regenten wegen der allgemeinen Amnestie, die er be⸗ willigt habe, und versichert ganz ernsthaft, daß die gro⸗ ßen Nationen Europa's ganz erstaunt uͤber die Maͤßigung seyen, welche die siegende Partei in Portugal an den Tag lege. Es ist nur zu bedauern, daß die zunaͤchst Betheiligten, das heißt die Besiegten nicht die naͤmliche Ueberzeugung von dieser Maͤßi⸗ gung zu haben scheinen, wie es die zahlreichen Auswanderungen beweisen, die sich sogar bis auf Maͤnner erstrecken, die in den letzten Jahren der Regierung Dom Miguels sich voͤllig von den Geschaͤften zuruͤckgezogen halten, und zur Zeit, als sie an selbigen Theil nahmen, fuͤr gemaͤßigt galten; wie z. B. der bekannte Bi⸗ schof von Vizeu, der, dem Vernehmen nach, in den letzten Ta⸗ gen sich hier eingeschifft haben soll. Dieser Entschluß kann uͤbrigens nicht uͤberraschen, wenn man erwaͤgt, daß die hiesige Regierung die in dem Artikel 5 des Traktats vom 22. April, „um jede Erinnerung an die Vergangenheit auszuloͤschen“, feier⸗ lichst versprochene allgemeine und vollstaͤndige Amnestie jetzt offiziell dahin auslegt, daß selbige nur das supponirte Vergehen gegen den Staat in Vergessenheit begrabe, dagegen aber den Reclamationen von Privatleuten in Betreff von Regierungs⸗ Handlungen der gestuͤczten Herrschaft gegen diejenigen, welche diese Handlungen angeordnet oder ausgefuͤhrt haͤtten, voͤllig freien Lauf lasse!! Man ist hier neugierig zu sehen, ob man zu London und Paris diese Auslegung als rich⸗ tig anerkennen, und die Mord-Scenen, die gegen so— genannte Miguelisten nicht allein in den Provinzen, sondern noch ganz neuerdings auf dem groͤßten Platze Lissabons und in Gegenwart der Truppen vorfielen, mit voͤlligem Stillschwei⸗ gen uͤbergehen wird. Man ist weit entfernt, in Ab⸗ rede stellen zu wollen, daß die Partei Dom Mijguels, in der Zeit ihres Sieges, sich nicht Handlungen der Haäͤrte und Verfolgung zu Schulden kommen ließ. Aber die jetzt herrschende Partei wird bald, wenn sie auf dem betretenen Pfade fortgeht, das Recht verloren haben, ihren Geg— nern daruͤber Vorwuͤrfe zu machen; und jedenfalls lassen die em⸗ phatischen Lobspruͤche, welche sie sich selbst fortwaͤhrend uͤber ihre unuͤberschwaͤngliche Milde spendet, sich auf gleiche Linie mit der Inschrist Liberta stellen, welche man in fruͤheren Zeiten in Ge⸗ nua auf dem oͤffentlichen Gefaͤngnisse las. Stets unparteiisch, habe ich indeß zu berichten, daß, wenn die hiesige Regierung die Reactions⸗Leidenschaften ihrer Partei. nicht zuͤgeln kann oder will, sie dagegen in der Ordnung des so hoͤchst verwirrten Portugiesischen Finanzwesens eine Thaͤtigkeit und Geschicklichkeit zeigt, die in diesem Lande wenigstens bisher voͤllig unbekannt waren. Diese Verbesserung kann das fortschreitende Steigen der Portugiesischen Fonds und die Thatsache erklaͤren, daß der oͤf— fentliche Kredit dieses Landes jetzt weit uͤber dem von Spanien stehet, obgleich ersteres eben erst aus einem hoͤchst erschoͤpfenden Buͤrgerkriege heraustritt. Zum Theil moͤchte diese Erscheinung dem Umstande zuzuschreiben seyn, daß diejenigen Personen der jetzigen Regierung, welche die Finanzen leiten, waͤhrend ihres mehrjaͤhrigen Exils Muße gefunden haben, die Finanz⸗Grund⸗ saͤtze der Mittel⸗Europäischen Laͤnder gruͤndlich zu studieren. Hinsichtlich der geistlichen Guͤter duͤrfte indeß der hiesige Fi⸗ nanz⸗Minister die in mehreren andern Laͤndern gemachten Er⸗ fahrungen sich erneuern sehen, daß die daraus dem oͤffentlichen Schatze erwachsenden Huͤlfsmittel weit unter der gehegten Erwar⸗ tung bleiben. Jene Guͤter zahlten dem Staate bereits in der doppelten Decima eine sehr bedeutende Abgabe, und obleich sie sich im ganzen ohne Schwierigkeiten jetzt verkaufen, wird doch der Ertrag im ganzen den kapitalisirten Werth jener Auflage nicht sehr bedeutend uͤbersteigen. Selbst in sinanzieller Ruͤcksicht duͤrfte die ploͤtzliche und allgemeine Aufhebung saͤmmtlicher Kloͤ⸗ ster manchen Einwuͤrfen unterliegen, indem diese Maßregel den

Markt mit zu verkaufenden Grundstuͤcken uͤberfuͤhrt, und so de⸗

ren Kaufwerth nothwendig herabdruͤcken muß. Die Portugie— sische Regierung wird spaͤter ohne Zweifel selbst den Schaden,

Nachdem dies geschehen war, entfernten sie sich nach Grau⸗

den sie sich dadurch that, anerkennen, wenn es auch dem, der die hiesigen Verhaͤltnisse naͤher kennt, sehr zweifelhaft erscheint daß der Roͤmische Hof zu ernsthaften Repressalien greifen duͤrfte, und ob diese Repressalien, wenn sie dessenungeachtet stattfaͤnden“ eine einigermaßen der Erwartung entsprechende Wirkung her, vorbringen moͤchten. 1

AIl an d.

Berlin, 19. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Auguß ist am 14ten d. M. gegen Abend zur Inspection der ersten N⸗ tillerie⸗Brigade in Koͤnigsberg in Pr. angekommen. Hoͤchs, dieselben wurden von Sr. Excellenz dem kommandirenden Gene, ral des ersten Armee⸗Corps, General⸗Lieutenant von Natzmer Sr. Excellenz dem Ober⸗Praͤsidenten, wirklichen Geheimen Nath von Schoͤn, und den hoͤheren Militair⸗ und Civil⸗Chefs, so wie von dem gesammten Corps der Artillerie⸗Offiziere empfangen und wollten 4 Tage in Koͤnigsberg verweilen.

Die Koͤnigliche Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden hatte unterm 1. Juni v. J. einen General⸗Bericht uͤber ihre Wirksamkeit seit dem 1. Januar 1820 bis dahin an des Koͤnigs Majestaͤt erstattet. Nachdem dieser Bericht jetzt zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden, theilen wir unsern Lesern in Nach, stehendem das Wesentlichere daraus mit:

Im Eingange werden zunaͤchst einige allgemeine Betrachtungm uͤber den Ursprung der einzelnen Bestandtheile der allmaͤlig ange⸗ wachsenen Gesammtschuld des Preußischen Staates angestellt, wobgt auf die Schwierigkeiten hingewiesen wird, die sich der Erforschun uͤber das Entstehen derselben schon aus dem Grunde entgegenstelen daß in fruͤheren Jahrhunderten die Finanz⸗Verwaltung nicht ij einer Hand, daß sie vielmehr vielfaͤltig und ohne Ueber⸗ sicht getheilt, die Rechnungsfuͤhrung unvollstaͤndig, die Ge⸗ heimhaltung der Staats⸗Schulden⸗Verhaͤltnisse aber politischen Grundsatz war. Die in den Archiven vorhandenen aktenmäͤßi⸗ gen Ueberlieferungen haben es daher auch nicht gestattet, nit einiger Zuverlaͤssigkeit in die Vorzeit zuruͤckzugehen; ja, nicht ein⸗ mal uͤber den Betrag der Staats⸗Schuld beim Ableben Koͤnig Frie⸗ drichs II. sind genaue Ermittelungen moͤglich gewesen. Das Pe⸗ nige, was sich uͤber diesen Gegenstand mit Bestimmtheit hat zufam⸗ mentragen lassen, beschraͤnkt sich darauf, daß von den Staats⸗Schul⸗ den aus der Zeit vor 1786, im Jahre 1797, mithin nach Ablauf van mehr als 10 Jahren, noch 12,541,979 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf. unbe⸗ richtigt waren. Dieselben Ursachen, die eine vollstaͤndige Aufnahme der gesammten Staats⸗Schuld am Schlusse der Regierung Köni Friedrichs II. verhinderten, traten einer solchen auch noch waͤhren der Regierung des letztverstorbenen Koͤnigs Majestaͤt entgegen. Eti kurz vor Hoͤchstdessen Ableben wurde diese Angelegenheit ein Gegen⸗ stand besonderer Aufmerksamkeit, indem unterm 18. Mai 1797 zum erstenmale ein General-Etat saͤmmtlicher unfundirten Schulden angelegt und hierauf ein Amortisations⸗Fonds bei dem Ke⸗ niglichen Seehandlungs⸗Institute gestiftet wurde. Dieser er⸗ ste Staats-Schulden⸗Etat umfaßte jedoch nicht die gesammte Staats⸗Schuld, sondern nur den eben erwaͤhnten Theil derselben, im Betrage von 26,294,210 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf., hat jedoch zun Anhalt gedient, um eine der Richtigkeit moͤglichst nahe kommende Darstellung des Staats⸗Schulden⸗Zustandes bei dem Tode des Ki⸗ nigs Friedrich Wilbelm II. Majestaͤt zu entwerfen. Es ergiebt sic daraus, daß des jetzt regierenden Koͤnigs Majestaͤt bei Allerhoͤchsti⸗ rer Thronbesteigung am 16. November 1797 schon eine Schuldenlas von 48,054,903 Rthlr. 1 Sgr. vorfanden. Die zur allmaͤligen Abbuͤr⸗ dung dieser Verpflichtungen getroffenen Maßregeln lassen keinen Zweifel uͤbrig, daß diese s Schuld innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren wuͤrde getilgt worden seyn, wenn die mit dem An⸗ fange des neuen Jahrhunderts eingetretenen politischen Stuͤrm nicht jene Hoffnung vernichtet haͤtten. Die kriegerische Stellung aber, zu welcher um jene Zeit ganz Europa gezwungm wurde, machten einen bedeutenden außergewoͤhnlichen Aufwand noͤthig, so daß, wenn auch einerseits die aͤlteren Staatz Glaͤnbiger gewissenhaft befriedigt wurden, andererseits wieder neut, Finanz⸗Operationen unternommen werden mußten. In Folge der selben erhoͤhete sich der Passiv⸗Etat des Staats am Schlusse zes Jahres 1806 auf die Total⸗Summe von 53,494,913 Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf., ungeachtet in dem Zeitraume von 1798 1806 von den aͤlte⸗ ren Schulden 22,743,006 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf. getilgt worden waren. Von da ab hob die Erschuͤtterung, welcher auch der Preufische Staat im Kampfe gegen einen uͤbermaͤchtigen Gegner unterlag, fir eine geraume Zeit jede Moͤglichkeit auf, den Staats⸗Glaͤubigern durch Zinsen⸗ und Kapital⸗Zahlung gerecht zu werden. Nicht allein ver⸗ weigerte der Sieger die Uebernahme eines verhaͤltnißmaͤßigen Theils der Gesammt-Schuld auf die von der Monarchie getrennten zwe Fuͤnftel ihres Laͤnder⸗Bestandes und ihrer Einnahme⸗Quellen, sor⸗ dern trieb selbst das so geschmaͤlerte Staats⸗Einkommen fast zwa Jahre lang mit der schonungslosesten Strenge fuͤr eigene Rechnung ein; brandschatzte einzelne Provinzen mit unerschwinglichen Sun⸗ men; belegte Alles, was auch nur den Anschein von Staats⸗Er⸗ genthum hatte, ja selbst. Forderungen der Privat⸗Personen und vom Staate ganz unabhaͤngiger Institute, mit Confiscation, und organisirte zugleich, den Handel vernichtend und die Gemerbs⸗ thaͤtigkeit laͤhmend, ein von der ruͤcksichtslosesten Militair⸗Des⸗ potie unterstuͤtztes, die Gesammtheit wie den Einzelnen durch die druͤckendsten Requisitionen gleich entkraͤftendes Aussaugungs⸗SEr⸗ stem. Dabei ward dem durch den uͤbermäaͤßigen Druck erschoͤpftn Lande eine ungeheuere Kriegs⸗Contribution aufgelegrt, die nach lan⸗ gen Unterhandlungen endlich auf die Summe von 120 Millionen Fr. ermaͤßigt ward, wogegen der Feind die drei Haupt⸗Festungen des Landes besetzt behielt. Erst die gluͤcklichen Erfolge der Jahte 1813 und 1814 setzten diesen unnatuͤrlichen Verhaͤltnissen ein 1” Es darf angenommen werden, daß jener Zustand der Unterdruͤckung den Preußischen Staats⸗Kassen an Ausruͤstungs⸗Aufwand, Revenuen⸗ Verlusten und baaren Contributions⸗Zahlungen, ferner an fuͤnfiaͤht⸗ gem Unterhaltungs⸗Bedarf fuͤr die Franzoͤsische Besatzung in der drei Oder⸗Festungen, endlich an Leistungen an die Franzzͤsische Ar⸗ mee im Feldzuge von 1812, die Summe von 144,473,636 Rthlr.? Sgr. 6 Pf. gekostet hat, wobei die Opfer nicht mit in Anschlag ge⸗ bracht werden, welche allein die diesseits der Elbe gelegenen Pro⸗ vinzen an Brandschatzung, Einquartierung, Naturalien⸗Liefe rungen, Transporten und Handarbeiten aller Art, zusammen im Werthe von etwa 230 Mill. Thaler, zu bringen gezwungen wurden, Rechnet man zu der obigen Summe der 144,473,636 Rthlr. 2 Sgr⸗ 6 Pf. die außerordentlichen Ausgaben hinzu, die durch die Kriegs⸗ jahre 1813— 15 herbei efuͤhrt wurden und die auf 61,605,135 Feigt 7 Sgr. 9 Pf. ermittelt worden sind, so ergiebt sich hieraus, daß de jetzige Regierung in dem kurzen Zeitraume von 9 Jahren ein au⸗ ßerordentliches Beduͤrfniß von 206,078,771 Rthlr. 10 Sgr. 3 M. zu decken gehabt hat. Hiermit war aber die Sache noch nicht ab⸗ gethan, denn nachdem der Friede muͤhsam erkaͤmpft worden, trat erst das Beduͤrfniß einer vollstaͤndigen Wiederherstellung des Staatz zur Sicherung seiner politischen Stellung in seiner ganzen Grfe hervor. Was zu diesem Behufe in den Jahren 1815 1819 ale bedeutenden Anweisungen hat ermittelt werden koͤnnen, betreͤgt 50,065,617 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf, wozu noch 31,500,000 Rthlt⸗. zur Deckung des vollstaͤndigen Beduͤrfnisses bei der Aufnah⸗ me des Staats⸗Schulden⸗Etats vom 17. Januar 1820 kommen. Der außergewoͤhnliche Bedarf der Staats⸗Kassen fuͤr jenes verhaͤng⸗ nißvolle Jahrzehend belief sich daher auf die enorme Summe von 287,644,388 Rthlr. 24Sgr. Um denselben zu decken, blieben der 8 nur zwei Mittel uͤbrig, naͤmlich außerordentliche Auf, lagen und Anleihen. Sie nahm zu beiden ihre Zustucht. Eine au⸗ ßerordentliche Besteuerung der Juwelen, Gold⸗ und Silber⸗Ge, raͤthe, Kolonial⸗Waaren u. s. w., die Ausschreibung der Festungs⸗ Verpftegungs⸗Beitraͤge und der Klassen⸗Steuer, so wie eine Vet⸗

Gesamm

vefohlen

ʒͤgen⸗ und Einkommen⸗Steuer gewaͤhrten indessen, bei der fruͤ⸗ beren Beschraͤnktheit des Staats und bei der ohnehin schon großen Erschoͤpfung der Einwohner, nur einen Ertrag von 23,541,786 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf. Die verschiedenen in den Jahren 1809 1815 im Lande emachten gezwungenen Anleihen brachten 17,608,715 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. ein, wovon jedoch nur eine Summe von 897,650 Rthlr. wirklich in Ansatz zu bringen ist, uͤber welche die Darleiher Staats⸗Schuld⸗ scheine annahmen, da der Rest baar wieder zuruͤckgezahlt worden ist. Erst soaterbin oͤffneten sich noch andere außergewoͤhnliche Huͤlfsquellen, naͤmlich a) aus Abrechnungen mit den befreundeten Maͤchten wegen Truppen⸗Verpflegung und gelieferter Kriegs⸗Beduͤrfnisse 50,269,528

b) an Kriegs⸗Contributionen, Revenuen⸗Bezuͤgen, Truppen⸗

Ir; 1 vd 4 8 Neh cigung zc. in feindlichen Laͤndern 65,500,000 Rthlr.; c) aus

dem Verkaufe von Domainen⸗ und saͤkularisirten Guͤtern, aus Ab⸗

von Gefaͤllen ꝛc. 25,318,324 Rthlr. 19 Sgr. 8 Pf. Die t⸗Einnahme an außerordentlichen Mitteln betrug hiernach .20 10 die Summe der Erfordernisse aber (wie oben) 24 . so daß anderweitig noch

2,117,100 3 . 2 gedeckt werden mußten. Diese Deckung aus den eigenen Mitteln des Landes zu beschaffen, konnte bei dem daͤmaligen Zustande desselben nicht fuͤr moͤglich gehalten werden. Sie war von einer Bevoͤlkerung nicht zu erschwingen, die in einem Zeitraume von 8 Jahren außergewoͤhnliche Lasten bis zum Werthe von ungefaͤhr 330,000,000 Rthlr., und wenn davon auch etwa 130,000,000 Rthlr. abgerechnet werden, welche als Ver⸗ guͤtung auf ihre Leistungen in das Privat⸗Vermoͤgen (wiewohl groͤß⸗ tentheils erst spaͤterhin) zuruͤckgeflossen seyn moͤgen doch noch wenigstens 200,000,000 Rthlr. auf außergewoͤhnliche Weise darge⸗ bracht, aufgewendet und verloren hatte. Mußte daher von neuen außerordentlichen Auflagen abgesehen werden, und ließ sich auch von Anleihen im Lande selbst, aus demselben Grunde, ein bedeuten⸗ der Erfolg nicht erwarten, so blieb nichts uͤbrig, als die Geldmittel des Auslandes in Anspruch zu nehmen, um durch eine einzige groͤ⸗ ere Operation alle die kleinen Engagements zu loͤsen, deren kuͤrze Fristen sonst, immer wiederkehrend, neue Kosten verursacht haben wuͤrden. Außerdem bedurfte es aber, als Allerhoͤchsten Orts die Aufstellung eines umfassenden Staats⸗Schulden⸗Etats an⸗ ward, noch einer bedeutenden Ausgabe von Staats⸗ Schuld⸗Effekten, um das Fehlende herbeizuschaffen, und durch Saldirung des außerordentlichen Bedarfs die Moͤglichkeit ei⸗ nes festen Staats⸗Haushalts⸗Etats herbeizufuͤhren. Unter der

lͤsungen 65 527,288 287,644,388

am Schlusse des Jahres 1806 schon vorhandenen Schuld von

53,404,913 Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf. waren an provinziellen Staats⸗ Schulden 4,407,568 Rthlr. 23 Sgr. begriffen, welche auf Gebieten hafteten, die der Tilsiter Friede von der Monacchie trennte; ward nun gleich hierdurch die Staats⸗Schuld auf.. ermaͤßigt, so traten derselben doch wieder die Verpflichtungen hinzu, mit welchen die seit dem Pariser Frieden mit Preußen vereinigten Pro⸗ vinzen belastet waren. Diese betrugen in Summa 79,876,985 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., wovon den gedachten Provinzen nur 12,003, 439 Rthlr. 2Sgr. 3 Pf. zur Selbstvertretung uͤberlassen blieben, so daß dem Staate noch . 67,873,546. 8. 7 zur Last fielen. Hierdurch allein schon mußte —-—— die aͤltere Staats⸗Schuld auf. 116,960,891 13. 4 erhoͤht werden. Hierzu der obige ungedeckt ge⸗

liebene Rest der 122,117,100. 3. 2

ergiebt sich eine Gesammt⸗Schuld von 239,077,991. 16. 6 Der unterm 17. Januar 1820 Allerhoͤchsten Orts bestaͤtigte Staats⸗ Schulden⸗Etat fuͤhrt aber an allgemeinen und provinziellen Staats⸗ Schulden nur eine Summe von... 217,248,762. 2. 8 auf, welche um das durch die Umwandlung hoͤ⸗

herer Valuten in Silbergeld zugetretene Agio bei den Anleihen im Auslande, bei den Obliga⸗ tionen der Kurmaͤrkischen alten Landschaft und bei den Staats⸗Schuldscheinen zusammen mit 596,796. 7.

in ihrer nominellen Hohe auf . . . 217,845,558. 10. ergaͤnzt worden ist.

Nach einer Zergliederung dieser Summe kommen von derselben:

J. Auf die allgemeine Staats⸗Schuld und zwar

a) von den Anleihen im Auslande 35,625,167 2

b) von der Schuld im Lande. .148,353,92¼ .:

II. Auf die provinziellen Staats⸗

Schulden ꝑTö-ö0- III. Auf die unverzinsliche Schuld 11,242,37. —. Durch diese unausgesetzte Befolgung des Allerhoͤchsten Willens sind mehrere wesentliche Zwecke erreicht worden, wie z. B. die Ver⸗ einfachung des Kassen⸗ und Rechnungswesens, die Beschraͤnkung der in ihren Formen von einander abweichenden Effekten, die Vereinfa chung des Zinsen⸗Bezugs durch die Ausgabe von Coupons ꝛc. Das Konsolidirungs⸗Geschaͤft haͤtte indessen ohne eine Maßregel, die zwar anscheinend hart ist, jedoch durch die vermehrte Ord⸗ nung und Sicherheit im Allgemeinen als hinlaͤnglich gerecht⸗ fertigt erscheint, nicht durchgefuͤhrt werden koͤnnen: wir meinen die Feststellung angemessener Praͤklusiv⸗Termine fuͤr die saumseligen Liquidanten. Indessen belaufen sich die nicht in Anspruch genomme⸗ nen Posten im Ganzen nur auf 289,452 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. eine Summe, die im Verhaͤltniß zur Gesammtmasse nur unbedeutend ge⸗ nannt werden kann. Mit dem Schlusse jenes Liquidations⸗ und Konsolidirungs⸗Verfahrens und der definitiven Feststellung saͤmmt⸗ licher Staats⸗Schulden⸗Titel in ihrer quantitativen Hoͤhe wurde auch erst die Moͤglichkeit einer genauen und vollstaͤndigen Rechnungsle⸗ gung uͤber dasselbe gewonnen, die bereits so weit gediehen ist, daß von den zum Theil sehr volumindsen Einundzwanzig Rechnungen, in welche das ganze Werk eingetheilt worden, und wozu fast 600. Baͤnde Belaͤge und Manualien gehoͤren, bei Abstattung des vorlie⸗ genden Berichts schon die letzte, mithin also die Schluß⸗Rechnung, angefertigt wurde. Als eine Fortsetzung jenes Konsolidirungs⸗Ge⸗ schaͤfts ist auch eine Operation zu betrachten, welche zur Herbeifuͤh⸗ rung eines gleichmaͤßigen Zinssatzes der Staats⸗Schulden ausgefuͤhrt worden ist. Durch die zu diesem Zwecke geschehenen Kuͤndigungen sind an 5procentigen Kapitalien der Anleihe in Holland, der Do⸗ mainen⸗Pfandbriefe, der Saͤchsischen auf Preußen uͤbergegangenen Central⸗Steuer⸗Obligationen, der Kurmaͤrkischen alten landschaftli⸗ chen Obligationen und des in Gemaͤßheit eines Abkommens eben⸗ falls hierher zu rechnenden Restes der Londoner Anleihe, 34,995,554 Rthlr. 209 Sgr. Pf. auf einen Zinsfuß von 4 „Ct. herunterge⸗ setzt, wodurch eine Verminderung des Ausgabe⸗Bedarfs schon pro 1833 um pptr. jaͤhrlich 658,771 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. herbeigefuͤhrt

worden ist.

Nach dieser Uebersicht von der Entstehung der heutigen Staats⸗ Schuld wendet der Bericht sich zu den der Koͤnigl. Haupt⸗Verwal⸗ tung der Staats⸗Schulden durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 aufgelegten Verpflichtungen. Was zunaͤchst die Verzinsung be⸗ trifft, so hat dieselbe stets mit der groͤßten Puͤnktlichkeit stattgefun⸗ den, so daß kein Staats⸗Glaͤubiger auch nur im entferntesten be⸗ haupten darf, daß er in der Beziehung der ihm zustaͤndigen Zinsen beschraͤnkt oder behindert worden sey. Sind dessenungeachtet Faͤlle vorgekommen, wo Inhaber von Staats⸗Papieren, welche die gesetz⸗ liche njaͤhrige Frist zur Zinsen⸗Erhebung hatten verstreichen lassen, durch die Praͤklusion einen Verlust erlitten haben, so hat sich da⸗ durch lediglich ihre Saumseligkeit selbst bestraft. Uebrigens sind dergleichen Verluste immer nur hoͤchst geringfuͤgig gewesen, wie sich genuͤgend daraus ergiebt, daß von der gesammten durch Coupons verbrieften Zinsen⸗Summe von 91,914,540 Rthlr. 5 Sgr., vom 17ten Januar 1820 bis zum letzten Dezember 1832, also in einem Zeitraume von 13 Jahren, nur 15,901 Rthlr. 20 Sgr. 11 Pf. dem Tilgungs⸗Fonds uͤberwiesen worden sind, woraus am unzweideutigsten hervorgehen duͤrfte, daß die in Rede stehende Einrichtung sich nicht allein der Ordnung im Staats⸗ haushalte, sondern auch den Vortheilen der Glaͤubiger immer guͤn⸗ stiger erweiset, da fruͤher haͤufig bedeutende Zinsposten Decennien

der allmaͤlig bis zu 90 pCt. (im November 1825), ging dann aber

49,087,345: 4. 9 wieder auf 77¾ vCt. (am 21. Februar 1826) zuruͤck, so daß von der

des Jahres 1830 in ihrem Zusammentreffen mit dem Hereinbrechen

Verwaltungs⸗Kosten berechnet ... . . . ..

lang unabgehoben und von den Eigenthuͤmern unbenutzt bei den Kassen liegen blieben, und zur Erschwerung der Verwaltung sowohl als zur Vermehrung der Verantwortlichkeit aus einer Rechnung in die andere uͤbernommen werden mußten. Hinsichtlich der Kapitalien⸗Tilgung ist zuvorderst zu be⸗ merken, daß in die 7g Total⸗Summe der Staats⸗Schuld von 217,845,558 Rthlr. 10 Sgr. auch die Kassen⸗Anweisungen mit 1,242,347 Rthlr. mit inhegriffen sind. Die Summe der durch den Tilgungs Fonds bewirkten Verminderung der Staats⸗Schuld hat in dem Zeitraume vom 1. Januar 1820 bis zum 1. Januar 1833 42,774,787 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf zinsbare Kapitalien erreicht. Au⸗ ßerdem sind 161,940 Rthlr. theils mit den verpfaͤndeten Domanial⸗ Grundstuͤcken auf die Erwerber dieser letztern uͤbergegangen, theils besonderer Umstaͤnde wegen extraordinair abgetragen worden, und endlich sind 40,000 Rthlr. als untilgbar mit ihrer Rente auf den Finanz⸗Etat uͤbergegangen. Es hat demnach der Etat der gesamm⸗ ten Staats⸗Schuld innerhalb der obigen 13 Jahre eine Verminde⸗ rung von mehr als ein Fuͤnftel der ganzen urspruͤnglich verzinsli⸗ chen Kapital⸗Schuld (von 206,603,211 Rthlr. 10 Sgr.) erfahren, naͤmlich 412,976,727 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. Von den hierunter begriffenen, dem Tilgungs⸗Fonds zugehoͤrigen Kapital⸗Dokumenten uͤber 42,774,787 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. sind 22,170,697 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf. bereits durch Feuer gaͤnzlich vernichtet, 20,604,090 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf. aber, vorlaͤufig kassirt, auf dem Koͤniglichen Kammer⸗ gerichte deponirt worden, und werden successive auf gleiche Weise vernichtet werden. Nicht minder ist von den, auf dem Wege der außerordentlichen Tilgung, so wie von den durch die Kuͤndigung der mit mehr als à pCt. zu verzinsenden Kapitalien eingezogenen Dokumenten ein bedeutender Theil bereits ebenfalls durch Feuer ver⸗ nichtet, und steht dem Ueberrest dieselbe Behandlung bevor. Ueber⸗ haupt sind bis zum Schlusse des Jahres 1832 circa 5 ½ Millionen einzeln wieder eingezogene Staats⸗Schuld⸗Dokumente uͤber eine nachgewiesene Summe von 310,358,177 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf. ver⸗ brannt worden, worunter indessen eine nicht unbetraͤchtliche An⸗ zahl solcher Effekten begriffen war, die durch verschiedene oͤffentliche Kassen und Fonds zum Theil schon vor der Stiftung der Staats⸗ Schulden⸗Tilgungs⸗Kasse eingezogen worden waren und auf dem Staats⸗Schulden⸗Etat nicht aufgenommen gewesen sind, deren Vernichtung aber dessenungeachtet wegen ihrer Eigenschaft als Staats⸗Schuld⸗Dokumente auf jene authentische Weise erfolgen mußte. Der Tilgungs⸗Fonds hat seine saͤmmtlichen Aktiva zu einem Durch⸗ schnitts⸗Preise von 91 ¾ pCt. erworben. Der Preis der Staats⸗ Schuldscheine, welcher zu Anfang des Jahres 1820 auf 71 ½ pCt. stand, siel bis zum 27. Maͤrz 1821 auf 66 ¾ Ct., stieg sodann wie⸗

im Mai 1824 anbefohlenen Verloosung der Staats⸗Schuldscheine abgestanden werden mußte. Erst im Jahre 1828 stiegen die Staats⸗ Schuldscheine wieder uͤber 90 pCt. und am 3. Dezember 1829 er⸗ reichten sie den vollen Nennwerth; ja im Maͤrz des Jahres 1830 gingen sie sogar bis auf 101 pCt. hinauf. Jetzt wurden die fruͤher wegen unerwarteter aͤußerer Einwirkungen aufgegebenen Finanz⸗Ope⸗ rationen wieder angeknuͤpft, die eine Beseitigung saͤmmtlicher mehr als 4 pCt. Zinsen tragender Kapitalien der Central⸗Schuld zur Folge hatten. Wenn nun auch die truͤben Aussichten der letzten Haͤlfte

einer gefuͤrchteten Seuche das allgemeine Vertrauen zu erschuͤttern nur zu sehr geeignet waren und ihre Wirkung auch auf den hiesigen Boͤrsen⸗Verkehr nicht verfehlen konnten, dergestalt, daß die Staats⸗ Schuldscheine dem allgemeinen Sinken aller Valuten, bis auf den Cours von 83 ½ pCt. (am 12. Juli 1831) herab, folgen mußten, so v Zustand der Entmuthigung doch seitdem wieder schwinden muͤssen.

Dem Berichte, aus welchem die obigen Angaben entlehnt wor⸗ den, ist schließlich noch der Etat uͤber die Verzinsung und Tilgung der Preußischen Staats⸗Schuld am 1. Jan. 1833 angehaͤngt. Letz⸗ tere zerfiel damals in folgende Bestandtheile:

A. Anleihen im Auslande 9. 2 B. Central⸗Schulden im Lande und zwar:

a) die Kurmaͤrkschen alten landschaftlichen

DObligationen

b) der Antheil an der Kurmaͤrkschen Krie⸗

ges⸗Schuld

) der Antheil an der Neumaͤrkschen Krie⸗

d) die Staats⸗Schuldscheine oder die konso⸗ k.bböböbööb 0.. 'e) die Domatnen⸗Pfandbriefe...... LEEETT“ C. die provinzielle Staats⸗Schuld von noch 17,822,716.

16“ in Summa 163,626,483. wozu noch D. die unverzinsliche Staats⸗Schuld

. 11,242,347.

(die Kassen⸗Anweisungen) mit . . . .

kommen, so daß sich die Gesammt⸗-Schuld am 1. Januar 1833 auf

belief. ,

Zur Verzinsung der ad A und B aufgefuͤhrten Schulden (die provinzielle Staats⸗Schuld wird aus den Regierungs⸗Haupt⸗ Kassen verzinst) waren 5,873,112. 29. und zur Tilgung saͤmmtlicher sub A. B und C aufgefuͤhrten Schuͤlden erforderlich. Die Kosten der unverzinslichen 11e. eJseKnenense1166“ endlich werden ad extraordinaria und zu den

;,777,183. 2 2,785,970.

515,118.

174,868,830.

2,739,989. 13.

20,000.

132,969.28. 5,766,072. 11.

Die Gesammt⸗Ausgabe betrug also Sie wurde durch folgende Einnahmen gedeckt: 1) Aus den Revenuen der Domainen und Forsten, aus dem Do⸗ mainen⸗Verkaufe, und aus den Salz⸗Gefaͤllen 8,432,040. 10.11 2) Beitraͤge der Regierungs⸗Haupt⸗Kassen zur Tilgung der auf ihren Etats stehenden pro⸗ vinziellen Staats⸗Schulden .. . . . . ...

3) ad Extraordinaria

332,862. 29. 10 1,169 68

8,766,072. 11. 3

Summg der Einnahme

Vor einigen Tagen verrichtete hierselbst der Geheime Medizinal⸗Rath und Professor Dr. von Graͤfe in dem unter sei⸗ ner Leitung stehenden klinischen chirurgisch⸗augenaͤrztlichen Insti⸗ tute der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universitaͤt, vor einer zahlreichen Versammlung von Gaͤsten und Schuͤlern, und mit dem gluͤck⸗ lichsten Erfolge, die Pergussion des Blasensteins, eine That⸗ sache, die besonders deshalb von allgemeinerem Interesse ist, weil diese in Paris zuerst in Anwendung gebrachte Operation, wo⸗ durch der Stein in der Blase zerhaͤmmert wird, theils wegen der in Frankreich daruͤber gefuͤhrten Polemik, theils aber auch wegen der durch einheimische große Autoritaͤten, wie z. B. von Walther, dawider geltend gemachten manuellen Schwierigkeit, bisher in Deutschland noch nicht zur Ausfuͤhrung gekom⸗ men war.

Ueber die verheerende Feuersbrunst, von welcher die Stadt Schneidemuͤhl im Reg. Bez. Bromberg am Ften d. M. heimgesucht worden, enthaͤlt nunmehr die Posener Zei⸗ tung folgende naͤhere Details: Mit Ausnahme der Vorstaͤdte ist die Stadt fast ganz vernichtet worden, indem nach der Zaͤh⸗ lung, die bis zum 9ten d. M. gemacht werden konnte, circa 207 Haͤuser mit allen Nebengebaͤuden ein Raub des wuͤthenden Ele⸗ ments geworden sind. Der neue Markt ist ganz abgebrannt; nur die evangelische Kirche, die durch die umstehenden hohen Baͤume geschuͤtzt wurde, ist stehen geblieben; die große Kirchen⸗ straße (mit Ausnahme der katholischen Kirche, der Pfarre und 3

Posenerstraße, die Haßelstraße, die Friedrichsstraße (bis auf 7 Haͤuser, zu denen das Land⸗Gericht und das Friedens⸗Gericht gehoͤren) und die ganze Bruͤckenstraße liegen in Asche. Das Feuer, welches Mittags um 12 Uhr in einem mit Stroh gedeckten Stalle in der großen Kirchenstraße ausbrach, griff bei der großen Trockenheit und dann entstandenem heftigen Luftzuge rasch um sich; seine Verbreitung ward durch die vielen Stroh⸗ und Holzdaͤcher erleichtert, und so geschah es denn, daß in mehreren Gegenden der Stadt zugleich Feuer ausbrach, dem bei der bis zum Ersticken gesteigerten Hitze, und weil es an Wasser mangelte, durch menschliche Kraft durch⸗ gus nicht Einhalt gethan werden konnte. Das Landschafts⸗ haus, die Post und das Rathhaus, die Synagoge, Apotheke und Schule, liegen in Asche; die Kasse des ersteren ist gerettet wor⸗ den, doch ist die Registratur vernichtet; die Post⸗Kasse und Kaͤmmerei⸗Kasse konnten nicht geborgen werden, und alle Papiere des Magistrats, so wie der groͤßte Theil der Post⸗Registra⸗ tur, sind verbrannt. Gerettet haben die Abgebrannten nichts, als das Leben und die Kleider, die sie eben auf dem Leibe trugen, da bei der schnellen Verbreitung des Feuers an Rettung der Habe nicht zu denken war. Ueber⸗ haupt fehlte es an Huͤlfe leistenden Menschen, indem die benach⸗ barten Gemeinden den Brand der Stadt fuͤr Waldfeuer hielten und deshalb nicht zur Rettung herbeieilten. Menschen sind, Dank der Vorsehung, nicht verungluͤckt. Ob Absicht oder Un— vorsichtigkeit die Entstehung des Feuers veranlaßt hat, ist bis nicht ermittelt worden.

Potsdam, den 19. Juli 1834.

Wie seit 23 Jahren, so wurde auch heute der, in seinem

Schmerze und Verluste unvergeßlich gewordene 19. Juli von

dem hiesigen Publikum in stiller und frommer Trauer in der

Koͤnigl. Hof⸗- und Garnison⸗Kirche durch Gesang, Gebet und

Betrachtung gefeiert, und demnaͤchst von dem Bischofe ꝛc., Dr. Eylert, die Trauung nachstehender Brautpaare vollzogen:

1) Benedikt Joseph Cronenberg, Unteroffizier im 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß mit Jungfrau Friederike Wil⸗ helmine Uhlemann;

Christian Friedrich Wilhelm Gerich, Unteroffizier im

Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗Regiment mit Jungfrau

Marie Sophie Dorothea Schulz;

Johann Karl Friedrich Poesch, Trompeter der Garde⸗

1 mit Jungfrau Johanne Albertine Elise Rei⸗

vmmd

4) Johann Friedrich Haaß, Tischler⸗Meister mit Jung⸗ frau Luise Friederike Marzahn; 8

5) Karl Friedrich Wilhelm Juncker, herrschaftlicher Kut—

6)

2)

3)

scher mit Jungfrau Marie Friederike Lauer; Heinrich August Ferdinand Warnecke, Korbmacher⸗Ge⸗ sell mit Jungfrau Henriette Karoline Sophie Stoͤhr. Ein jedes dieser Brautpaare erhielt, auf den Grund beigebrach⸗ ter vorzuͤglicher Zeugnisse, aus dem Fonds der Luisen⸗Stiftung ein Ausstattungs⸗Kapital von 100 Rthlr., und so lebt das An⸗ denken der verklaͤrten Koͤnigin Luise in stillen Segnungen unter uns fuͤr immer fort. Der Familien⸗Rath fuͤr Luisens Denkmall.

56

Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 lhr. 16 Beobachtung.

337, 1 2 Par. 336,1 8 Par. 335, 04 Par. Quellwärme 8,2 °R.

14,2 °R. 20,8 R. 5,1 °R.

12,2 „Fr 12,3 „F 119 8. PFluswärme 18,7 R. Benteser.g 8 Ct. 88 68 pCt. Bodenwärme 14,2 °R. Wetter.... eiter. eiter. eiter. E 8 Wolkenzug W. 1 Niederschlag 0.

1834. V 18. Juli.

Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt

Berliner Börse. Den 19. Juli 1834.

Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.) 2Zr [Erief. Geld.

(102 ¾ 101 ½ 1100 ½

8 Fonds- und [ZfsEricftseln]

99

Grofshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do. 106 ¾ Kur- u. Neum. do. 106 Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.-u. N.

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl m. Il. C Neum. Int Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbing. do.

9597

95 ½ 58

98 ½ 983

95 ¾⅔ 58 ½ 99 98 ¾ 99 98 ½ 98 ¾

Tv

Holl. vollw. Duk. Neue do. Danz. do. in Th. 37 Friedrichsd'or ..

Westpr. Pfandbr. 1011 1100 58 [Disconto

₰—

Freufs Cour Erief] Geld. EE 1141¾ 152 ½ 151 6 25 ½ 81 ½ 104 ½

Vechsel-Cours.

Amsterdam

dito Hamburg

dito London Paris Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau Leipzig Frankfurt a. M. WZ. Petersburg Warschau

151 ¼ 6 26 ¾ 1048 100 Thl. 100 Thl. . 103 ½ Woch. 30 9. Kurz

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, IA. Juli. 8

wirkl. Schuld 51 ¼4%. 58 do. 97 ½ Ausg. Schuld

Kanz-Bill. 22 ½ 9b A4 ½8 Amort. 90 ⅛. 3 ½ 9 73 ¾. Russ. (V. 1831) 972

Preuss. Prämien-Scheine 103. do. Anl. —. Oesterr. 98. 59

Spau. 67 ¾, 3% 46 ⅞. 1

St. Petersburg, 11. Juli.

London 3 Mt. 10 ¾ 3. Hamburg 3 Mt. 9. Paris 3 Mt.

Silber-Rubel 358 ½.

Niederl.

112.

2.

8 ö1

onntag, 20. Juli. Im Schauspielhause: Der Frei

Oper oin We von C. M. von Weber. Pes schlhe In Charlottenburg: Der arme Poet, Schauspiel i

Akt, von Kotzebue. Hierauf: Der Degen, bramatischer Scherz

in 2 Abth., von E. Raupach. Und zum erstenmale: Nachbar⸗

Privat⸗Haͤusern), die kleine Kirchenstraße, die Judenstraße, die

liche Freundschaft, Posse in 1 Akt, von L. Angely.