1834 / 210 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ausführung. Dagegen hat Koletti, naͤchst Maurokordato der faͤhigste Mann in Griechenland, und sein alter Antagonist, eine seiner fruͤheren Lage ganz entsprechende Stellung genommen. Er besitzt das Vertrauen der Majoritaͤt in der Regentschaft, ohne ihr blind zu dienen, und ohne mit dem Praͤsidenten ge⸗ brochen zu haben. Sein Rath wird von beiden Seiten ge⸗ sucht, und in einigen Faͤllen wenigstens mehr befolgt, als es fruͤ⸗ her der Fall war. Was in dieser Aufloͤsung der fruͤhern Ver⸗ haͤltnisse eigentlich die Absicht und der letzte Gedanke dieses uͤber⸗ legenen Mannes sey, ist wohl noch nicht zu bestimmen, laͤßt sich aber aus Mehrerem abnehmen. Als ein bedeutsames Zeichen seiner Plaͤne, von denen das Wohl seines Koͤnigs und Vater⸗ landes gewiß in keinem Falle ausgeschlossen ist, erscheint seine Versoͤhnung mit Zaimi, der in der gemischten Regierung sein entschiedenster Gegner und Urheber des neuen Buͤrgerkrieges und der Aufloͤsung aller Verhaͤltnisse war, die bei Ankunft der Re⸗ gentschaft Griechenland in ein Chaos verwandelt hatten. So werden auch andere, vordem getrennte Maͤnner angezogen, Ver⸗ bindungen zwischen den Notabilitaͤten des Peloponneses und des Festlandes geknuͤpft und nach Hydra hin ausgedehnt, wo der unergruͤndliche Lazaros Konturiotis, welcher schon mehr als ein⸗ mal aus seinem einfachen Zimmer die Angelegenheiten von Grie⸗ chenland zum Bessern gelenkt, und nach dem Fall von Misso⸗ lüͤnghi es allein gerettet hat, mit seinen Freunden und denjeni⸗ gen, die ihn zu sehen kommen, in lebhaftem Verkehr ist. Sie begreifen, daß es sich dabei nicht von irgend einer Verschwoͤ⸗ rung oder Intrigue handelt, sondern von einer Verstaͤndigung uͤber das dem Lande Zutraͤgliche, in einem Augenblicke, wo die aus der Fremde gekommene Macht aus Unkenntniß der Ver⸗ haͤltnisse und aus Leidenschaftlichkeit in Verfall gerathen ist und mit dem Lande das Schicksal seines Thrones bloßgestellt hat. Es ist natuͤrlich, daß hier Alles noch in der Ferne, das Meiste noch im Unbestimmten liegt, da diese ganze Bewegung eine erhaltende, vereinigende ist, um der drohenden Anarchie und zugleich dem Einbruche antinationaler Bestrebungen zu be⸗ gegnen. Unter diesen aber versteht man weniger, was in den administrativen Formen aus Bayern und seinem Regie⸗ rungsblatte eingefuͤhrt wird, denn Jedermann ist uͤberzeugt, daß diese Pflanzen im Griechischen Boden keine Wurzeln schlagen, als vielmehr ein Uebel, welches man als den Phanariotis⸗ mus bezeichnen kann, und in welchem Alles, dessen der Grie⸗ chische Charakter unter Tuͤrkischem Drucke an Entartung, Lug, Faulheit, Intriguen und Verrath faͤhig war, sich im aͤußersten Maße vereinigt findet. Dieses Uebel wirkt um so gefährlicher, weil es mit mehr oder weniger Bildung, Gewandtheit, vorzuͤg⸗ licher Kunde der Franzoͤsischen Sprache verbunden ist, und alle Kuͤnste der Schmeichelei, die Akkomodirung und Submission unter fremdem Willen zu seinem Verfuͤgen hat. Zwar ist nicht zu leugnen, daß auch unter jener Klasse edle Charaktere, wie Demetrius Ypsilanti war, und Jakobaky Risos noch ist, gefun⸗ den wurden, aber sie sind zu seltene Ausnahmen, und die ganze Masse zeigt jene Verderbtheit, aus welcher in Griechenland statt monarchisch-gesetzlicher Ordnung nur ein Byzantinischer Graͤuel sich gestalten koͤnnte. Denn das Gespenst des in sinnlicher und politischer Verwesung untergegangenen Byzantinischen Reiches ist es, was im Phanariotismus fortlebt oder vielmehr umngeht. Allerdings sah sich die Regentschaft bei ihrem Austritt in dieser ihr ganz unbekannten und verlassenen Welt von den Phanarioten und ihrer Klientel umringt, verlockt, und bald foͤrmlich umstrickt und irre gefuͤhrt. Von allen Seiten und in jeder Form boten sie ihre Dienste, ihre Geschicklichkeit und Bereitwilligkeit an, und schoben sich einer den andern vorwaͤrts. Sofort fuͤllten sich die Ministerien und die naͤchsten obersten Stellen der Verwaltung fast nur mit ihnen und ihrer haͤßlichen Klientel, und das diplomatische Korps von Griechenland ward aus iznen bis auf Einen Mann ganz zusammengesetzt. Da⸗ rum, wenn Schlimmes geschah, hoͤrte man unter dem Volke nie: die Regentschaft, sondern die Phanarioten ha⸗ ben es gethan, und der Widerwille steigerte sich zur Leiden⸗ schaft, weil fast alle Maͤnner von nationaler Bedeutung und Gesinnung von ihnen aus den Geschaͤften gedraͤngt wurden. Diese Lage der Dinge nun ist es, uͤber welche von der Seite, welche wir bezeichnet haben, man die Regentschaft zunaͤchst aufzuklaͤren wuͤnscht, uͤberzeugt, daß dann Alles einen, dem Wunsche von Griechenland mehr guͤnstigen Gang nehmen wird. Ob aber dann die oberste Macht nicht in Gefahr kommt, statt den Phanarioten einer einheimischen Faction in die Haͤnde zu fallen, und ihr als Werkzeug zu dienen, das steht bei der ober⸗ sten Gewalt selbst, und haͤngt von ihrer Einsicht, von der Kunde der Griechischen Dinge und Verhältnisse ab, ohne deren Besitz Niemand sich in ihre Anordnung mischen darf, welcher sie foͤr⸗ dern und nicht noch mehr verwirren will.

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8 Berlin, 290. Juli. Die im heute ausgegebenen 15ten Staͤcke der Gesetz⸗Sammlung unter Nr. 1539 enthaltene Aller⸗ hoͤchste Kabinets⸗Ordre, den Abdruck der ständischen Gutachten und Petitionen betreffend, lautet also:

„In den Gesetzen uͤber die Anordnung der Provinzial⸗ Stäͤnde ist bestimmt worden, daß die Resultate der Landtags⸗ Verhandlungen durch den Druck bekannt gemacht werden sollen, welches durch den Abdruck einer vom Landtags⸗Marschall ver⸗ faßten geschichtlichen Darstellung der Verhandlungen des Land⸗ taas und Meines den Provinzial⸗Staͤnden ertheclten Landtags⸗ Asschiedes bisher auch geschehen ist. Da jedoch von dem Saͤch⸗ sischen Landtage und auch sonst der Wunsch geaͤußert worden ist, daß die Verhandlungen vollstaͤndiger bekannt werden moͤchten, so will Ich genehmigen, daß, wenn es auf dem Landtage begehrt wird, auch die Gutachten und Petitionen der Provinztal⸗Staͤnde gleichzeitig mit der geschichtlichen Darstelung und dem Landtags⸗ Abschiede, auf Kosten der Staͤnde, abgedruckt werden, insofern die Gutachten und Petitionen zu den in die geschichtliche Dar⸗ stellung und in den Landtags⸗Abschied aufgenommenen Gegen⸗ staͤnden gehoͤren. Das Staats⸗Ministerium hat diesen Befehl durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 2. November 1833.

Friedrich Wilhelm. An das Staats⸗Ministerium.“

Das in derselben Nummer der Gesetz⸗Sammlung befind⸗ liche, vom 30. Juni d. J. datirte Gesetz, enthaͤlt folgende drei Bestimmungen: „§. 1. Wenn kuͤnftig der Anfang eines Woh⸗ nungs⸗Miethsvertrages auf Ostern, Johannis, Michaelis oder Weinachten bestimmt wird, so soll unter diesen Ausdruͤcken je⸗ derzeit der Anfang eines Kalender⸗Quartals, also der 1ste April, iste Juli, 1ste Okt., 1ste Jan. verstanden werden, wenn nicht der Vertrag ausdruͤcklich ein Anderes bedingt. §. 2. Wo es noͤthig

befunden werden sollte, bei groͤßeren Wohnungen die gesetzliche Raͤu⸗ mungsfrist zu verlaͤngern, kann solches, unter Beruͤcksichtigung der bestehenden oͤrtlichen Gewohnheiten, durch eine von der Orts⸗Po⸗ lizei-Behoͤrde zu erlassende Verordnung mit verbindlicher Kraft fuͤr alle Einwohner des betreffenden Orts angeordnet werden; solche Verordnungen beduͤrfen jedoch der Bestaͤtigung der vorgesetzten Regierung. Die Regierungen werden hieruͤber von dem rr nisterium des Innern und der Polizei mit Instruction versehen werden. §. 3. Fallen Sonntage oder Feiertage in die bestimmte Umzugszeit, so soll an solchen Tagen die außerdem vorhandene Verbindlichkeit des Miethers ruhen.“

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August ist, nachdem Hoͤchstderselbe auf Seiner gegenwaͤrtigen Inspections⸗Reise vor einigen Tagen in Stettin angekommen, am 25sten von dort nach Kuͤstrin abgegangen. .“

I16868 Gruͤnberg in Schlesien fand am 25sten d. M. die 25jaͤh⸗ rige Feier der Einfuͤhrung der Staͤdte⸗Ordnung statt. „Schon am fruͤhen Morgen“, so schreibt man von dort, „ertoͤnte feierliche Musik vom Rathsthurme, um die Herzen zum Danke gegen den Geber alles Guten zu erheben, der seit der Regierung Sr. M. des Koͤnigs diese Stadt so gnaͤdig beschirmte, und auch bei großen Drangsa⸗ len so oft und sichtbar segnete. Spaͤter vereinigten sich die Geistlichen beider Konfessionen, der Koͤnigliche Kreis⸗Landrath und die Koͤniglichen und Kommunal-Beamten der Stadt nebst allen aus der ersten, 1809 konstituirten Stadt⸗Verordneten⸗Ver⸗ sammlung noch lebenden Mitgliedern auf dem festlich dekorirten Rathhause. Von hier begab die Versammlung sich im feierli⸗ chen Zuge und unter dem Gelaͤute aller Glocken in die evange⸗ lische Pfarrkirche, wo der Pastor Wolff am Altare eine Fesirede hielt. Nachdem sodann das „Herr Gott Dich loben wir“ an⸗ gestimmt und der Segen ertheilt worden, setzte sich der Zug nach der katholischen Pfarrkirche in Bewegung, woselbst ein feierliches Hochamt von dem Erzpriester und Pfarrer Kuschel abgehalten wurde. Die Portale beider Kirchen waren mit Laubgewinden schoͤn geschmuͤckt; uͤber die Straßen, welche vom Markiplatze zu denselben fuͤhren, waren große, geschmackvolle Festons gezogen, unter denen der Zug zwischen der in Spalier aufgesteꝛlten Schut⸗jugend sich wieder aufs Rathhaus begab. Hier redete zuerst der Koͤnigl. Kreis⸗Landrath, Prinz Friedrich zu Schoͤnaich⸗Carolath, die Ver⸗ sammlung an, um in einem kurzen Vortrage besonders die Ge⸗ fuͤhle der innigsten Liebe und Dankbarkeit gegen den erhabenen Begruͤnder der Staͤdte⸗Ordnung auszusprechen, die sich schon an heiliger Staͤtte im Gebete zu Gott erhoben hatten. In gleicher Art sprach hierauf der Buͤrgermeister Kruͤger. Derselbe nahm zugleich Gelegenheit, allen seit Einfuͤhrung der Staͤdte⸗Ordnung sich um die Stadt verdient gemachten Maͤnnern Namens der Kommune den herzlichsten Dank abzustatten, und wies im All⸗ gemeinen auf die mannigfachen Segnungen hin, welche jenes Gesetz auch fuͤr die hiesige Stadt herbeigefuͤhrt hat, wonaͤchst er zum Beweise dessen einen von dem Syndikus von Wiese ent⸗ worfenen aktenmaͤßigen, hoͤchst erfreulichen Bericht uͤber die Ver⸗ waltung des Kommunalwesens hierselbst in den letzten 25 Jah⸗ ren mittheilte. Am Schlusse des Vortrages ermahnte derselbe die versammelten Stadtverordneten, ihr Dankgefühl gegen Se. Majestaͤt den Koͤnig durch einen der Weihe und dem Andenken dieses Tages wuͤrdigen Beschluß in außerordentlicher Sitzung zu bekunden, zu welchem Ende dem Stadtverordneten⸗Vorsteher Senftleben die diesfaͤlligen Vorschlaͤge des Magistrats uͤbergeben wuroden. Nachdem hierauf der Stadtverordneten⸗Vorsteher seine Kollegen zu fernerem kräͤftigen Wirken fuͤr das Wohl der Stadt ermuntert und zu steter Eintracht aufgefordert hatte, begaben sich die Stadtverordneten in ihren gleichfalls festlich geschmuͤckten Sitzungs⸗Saal, woselbst sie nach vorgaͤngiger Berathung uͤber die Vorschlaͤge des Magistrats einstimmig beschlossen: 1) Den alterschwachen, wuͤrdigen Rektor der evangelischen Stadt⸗ Schule, Fritze, vom 1. Januar 1835 ab, mit einer seinen Verdiensten angemessenen Pension von jäͤhrlich 400 Rthlr. in den Ruhestand zu versetzen; 2) einen neuen Rektor mit dem bisherigen Gehalte des Rektor Fritze fuͤr die schon fruͤher pro⸗ jektirte hoͤhere Buͤrgerschule anzustellen; und 3) auch einen Ober⸗ lehrer fuͤr die evangelische Maͤdchen⸗Schule, sobald als die Fonds es nur irgend erlaubten, anzusetzen, damit gedachte Schule auf 3 Klassen gebracht werde. Diese Beschluͤsse wurden sofort dem noch versammelt gebliebenen Magistrats⸗Kollegium durch eine Deputation der Stadtverordneten⸗Versammlung uͤberbracht, und erhielten alsbald die gehoffte Bestaͤtigung desselben. Die Be⸗ hoͤrden des Kreises und der Stadt, nebst den anderen gedachten Personen, beschlossen den Tag mit einem Festmahle, bei welchem Liebe zu Koͤnig und Vaterland, so wie reger Eifer fuͤr das Beste der Stadt sich auf eine hoͤchst erfreuliche Weise aussprachen, und besonders das Volkslied mit Begeisterung angestimmt wurde. Eine Kollekte zur Bekleidung armer Schulkinder im Winter schloß das Mahl, waͤhrend die Hospitaliten und die im staͤdti⸗ schen Armen⸗- und Krankenhause recipirten Waisenkinder, Alter⸗ schwachen und Kranken auf oͤffentliche Kosten bewirthet wurden.“

Neben dem Kunst⸗Verein zu Halle, dessen bereits in der Staats⸗Zeitung gedacht worden, ist dort seit einigen Monaten auch ein Musik-⸗Verein gestiftet worden. Derselbe hat zunaͤchst eine Musikschule eingerichtet, in welcher jetzt bereits Kna⸗ ben durch den Musik⸗Direkror Schmidt Unterricht auf der Vio⸗ line erhalten. Die von demselben Vereine begruͤndete Sing⸗ Akademie wurde am 30. Duni in dem schoͤnen Concert⸗Saale der Freimaurer⸗Loge mir der Schoͤpfung von Haydn eröͤffnet, der eine inhaltreiche Rede eines der Vorsteher voranging, in welcher das wuͤrdige Ziel ernster musik lischer Bestrebungen, die wahre Erhebung des Geistes und Herzens, als der Zweck des Vereins, dargestellt wurde. Die Anzahl der Mitglieder ist be⸗ reits auf 140 gestiegen.

Am 19ten d. M. Abends brach bei einem Gastwirthe zu Ober⸗Thomaswaldau im Bunzlauer Kreise des Reg. Bezirk. Liegnitz Feuer aus, wodurch nicht allein dessen Gehoͤfte, sondern auch noch die katholische Kirche nebst Thurm, die katho⸗ lischen Pfarr⸗Gebaͤude und die Schule, so wie eine Gaͤrtner⸗ und eine Haͤuslerstelle ein Raub der Flammen wurden. Die Ehefrau des Gastwirths, welche sich zu lange mit dem Retten der Effekten beschaͤftigt hatte, fand in den Flammen ihren Tod.

In der Koͤnigsberger Zeitung wird nachtraͤglich noch uͤber eine Feuersbrunst berichtet, durch welche am 9. Juni d. J. 100) Gebaͤude der Stadt Willenberg in Ostpreußen ein⸗ geaͤschert und beinahe 300 der dortigen Einwohner ihres Obdachs und aller Mittel zu ihrem Lebens⸗Unterhalte beraubt wurden. Der Koͤnigl. Landrath des Ortelsburgischen Kreises fordert in dem gedachten Blatte seine Mitbuͤrger zu milden Gaben Behufs der Unterstuͤtzung der Verungluͤckten auf.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends ] Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Uhr. Brobachtung.

336, 6 0 Par. 337,1 4 Par. 337 54 Par. Quellwärme 8, 8 R. 16 5⸗R. 26, 0 88 17,2 Flußwärme 19, 1 %R 97R. 1,8 R. 4 3 9R. Bodenwa 8 59 vCt. 20 vCt. 36 vCt. sausdü 6 16,08 heiter. heiter. heiter. 11“

1 O. Niederschlag 0.

OSO. 871 H. Große Lust⸗Trockenheit

18314. 28. Juli

Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter...

Wolkenzug

Berliner Börse. Den 29. Juli 1834. 8

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

mMͦre Sell.] ĩ12) IArref.7enn mnnnnnö mran. mPeAE St.-Schuld-Sch.]4 99 ½¼ 198 i [Grossbz. H'os. do. 1029 Pr. Engl. Anl. 18 Ostpr. Pfandbr. 101¼ 88 Pr. Engl. Anl. 22. Pomm. do. 106 ½ (106 Pr. Engl. Obl. 30. Kur- u. Neum. do. 1066 Prüm. Sch. d. Seeh. Schlesische do. 1061 Kurm. Obl m. l. C KRhst. C. d. K.- u. N. u“ Neum. Int Sch. do. Z.-Sch. d. K.-u. J. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. IHIoll. vollw. Duk. n

Neue do. 18

Elbing. do. 98⁄8 Danz. do. in Th. 37 ½ Friedrichsd'or.. 13 Westpr. Pfandbr. Disconto 4 8

7 'enss 0. Wechsel-Cours.

g .250 Fl. „250 Fl.

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141 ½ 14A1 300 Mk. 300 Mk. 1 LSt.

Je. 151 ½ 15 ½ [6 288 . 300 Fr. 81“0 150 Fl. 150 Fi. 100 Thl. 100 Thl.

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Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 24. Juli.

Niederl. wirkl. Schuld 517½ 5 % do. 97. Ausg. Sehnid

Kanz-Bill. 22 ½ 4 ½ 8 Amort. 89½ 3 ½ 8 72½ Kuss. (v. 1831) 963 Preuss. Präümien-Scheine 101 ⅛. do. 49 Aunl. 98 ½ Oesterc

Span. 62 ½ 3 8 41¼.

Autwerpen, 23 Juli. 38 40 ½. ELiasl. 16 Cortes 30 ½. Frankfurt a. M., 26. Juli. Oesterr. 5 x8 Metail. 99, ⁄. 99 11. 43 801. 891 ½. 2 8 53. 19 23 ½. Br. Bank--Actien 1522. 1519 Part. -Obh. 139 ¼. 139. Loose zu 100 Fl. 208. Br. Hobl. 598 Ubl. v. 1832 95. 94 ½. Lomn Loose 65 3⁄. 65 ¾. Preuss. Präm.-Scheine 56 ¼. 50 ½. do. 4 Aul. 941 Br. 5 9 Span. Reute 612⁄ 61 ½ 33 do. perp. 415. 11 TEe oe, eee n Rente pr. compt. 106. 35. tin cour. 106. 40 38 Dr compt fin cour. 70. 40. 52 Neap. 93 65. 58 Span. Kente 602 Cortes 34 ½. Ausg. Span. Schuid 16. Warschau, 25. Juli. Part.-Obl 406.

Span. 5 8 59

58 76. 35. 338 40½.

Pfandbr. 95. x.

Koͤnialiche Schauspiele. Mittwoch, 30. Juli. Im Schauspielhause: sind tief, Lustspiel in 4 Abth., von Schroͤder. mer 777, Posse in 1 Akt, von C. Lebrun. Donnerstag, 31. Juli. Im Schauspielhause: Die Guͤnst linge, Original⸗Scausptel in 5 Abth., von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Freitag, 1. August. Im Schauspielhause: Die Schwetzer⸗ Familie, Singspiel in 2 Abih. Musit von Weigl. (Hr. Geis⸗ ler, vom Staditheater zu Riga: Richard Boll, als letzte Gaßt rolle.) Herauf: Zum erstenmale wiederholt: Nachbarliche Freund schaft, Posse in 1 Akt, von L. Angely. 1 Sonntag, 3. Auaust. Im Opernhause. Zur Feier des A“ lerhoͤchsten Geburtsfestes Sr. Maj. des Koͤnigs: Festmarch, Sr. Maj. dem Koͤnige zugeeignet von Spotini. Hierauf: Rede, verfaßt von H. Smidt, gesprochen von Mad. Crelinger. Dann: Volksgesang, den Preußen gewidmet von Spontini. Und, zum erstenmale: Die Feisenmuͤhle von Estaleères, Oper in 2 Abch, von C. B. von Miltitz. Musik vom K. Saͤchsischen Kapellmei⸗ ster Reissiger. pcs er Preise der tze: Ein Platz in den Logen des 8 ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 8 8 LTG Die zu dieser Vorstellung eingegangenen Meldunzen um Billets sind beruͤcksichtigt worden und koͤnnen solche im Billet' Verkaufs⸗Bureau in Empfang genommen werden.

In Charlottenburg. Zur Feier des Allerhoͤchsten Geb urts⸗ festes Sr. Maj. des Koͤnigs: Rede, verfaßt von A. Muͤller, ge⸗ sprochen von Mad, Unzelmann. Hierauf, zum erstenmale: Ca⸗ pricciosa, Lustspiel in 3 Abth., frei nach Federici's: „Non conlür gli anni a una donnab., von C. Blum. Und, zum erstenmale: Die weiße Pikesche, Schwank in 1 Akt, vom Dr. C. Toͤpfer. Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 30. Juli. Der koͤse Geist Lumpacivagabundus, oder: das liederliche Kleeblatt, Zauberposse mit Gesang in 3 Akten, von Adolph Muͤller. (Herr Beckmann: Knieriem, als vo rletzte Rolle vor seiner Urlaubsreise.) Donnerstag, 31. Juli. Die Reise auf gemeinschaßtliche Kosten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. (Herr Beckmann: Liborius, als letzte Rolle vor seiner Urlaubsreise.) Hierauf Der Vetter aus Bremen, oder: Die drei Schulmeister, kon. sche Oper in 1 Akt. Musik von Girschner.

St lle Wasser Hierauf: Num⸗

Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 28. Juli 1834.

Gerste 22 gh. 6 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 P:, auf 1 Rthlr. Se. ec vng. Rebyr. 7 r. Pf.; Roggen1 R’6lr. 3 Sgr. 9 Pf./ au 8 v afer 2 r. 3 aguch 20 Scir. 8 8 Fe 26. Jult 1- ch Seg Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 5 Rthlr.; der Cen t⸗ ner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 15 Sgr. 1 7 1

Redacreur 67 ε222à.

—ègmnnö— 11“ Gedruckt bei A. W. Hayn.

Anerkennung ausgedruͤckt.

genwaͤrtig sehr viele nicht vollwichtige Dukaten in Umlauf sind,

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr., auch 1 Rthlr.; grosse

—— —y -

Amtliche Nachrichten. v

Berlin, am 31. Juli 1834. Seine Majestaͤt der Koͤnig sind gestern von Teplitz hier wieder eingetroffen.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem katholischen Schullehrer und Kuͤster Melchior zu Cordel, im Landkreise Trier, das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen geruht.

Der Justiz⸗Kommissarius und Notarius Uhlenbrock zu Ahlen ist in gleicher Eigenschaft an das Land⸗ und Stadtgericht 8' Duͤlmen versetzt worden. h b

Der Justiz⸗Kommissarius Mathias zu Tilse ist zugleich zum Notar im Departement des Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichts zu Insterburg bestellt worden. 1.“ 8

Der bisherige Hofgerichts⸗Referendarius Franz Theoodor guͤtticke zu Arnsberg ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Koͤnigl. Justiz Amte zu Medebach bestellt worden. 8

Die Universitaͤt wird das Geburtsfest Sr. Majestaͤt des Koͤnigs am 3. August, Mittags halb 12 Uhr, in ihrem großen Hoͤrsaale feiern. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz erge⸗ benst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vor⸗ zuzeigen. 8

Berlin, den 31. Juli 1834.

Der Rektor der Universitaͤt, 1 Dr. Strauß.

1u““

Koͤnigliche Bibliothek.

In der naͤchsten Woche, vom 4. bis 9. August, findet, dem §. X= des gedruckten Auszugs aus dem Reglement gemaͤß, die allgemeine Zuruͤcklieferung aller entliehenen Buͤcher in die Koͤ⸗ nigl. Bibliothek statt. Es werden daher alle diejenigen, welche noch Buͤcher der Koͤnigl. Bibliothek in Haͤnden haben, hierdurch aufgefordert, dieselben an einem der genannten Tage, Vormit⸗ tags von 9 bis 12 Uhr, zuruͤckzuliefern.

2 .

Der außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ Majestaͤt des Koͤnigs der Franzosen am von Frankfurt a. .

Angekommen: maͤchtigte Minister Sr. hiesigen Hofe, Bresson,

&

eitungs⸗Nachrichten. Rußland.

St. Petersburg, 23. Juli. Der Staatsrath Paul De⸗ midow hat sich zur Feier des Geburts⸗Festes Ihrer Majestät der Kaiserin erboten, die Abzahlung der vom Invaliden⸗Kapital dem patriotischen Institute zum Vau eines Versammlungs⸗Saa⸗ les vorgestreckten Summe von 75,000 Rubel zu uͤbernehmen. Se. Majestaͤt der Kaiser und Ihre Majestaͤt die Kaiserin, un⸗ ter deren Schutz jenes Institut sich befindet, haben dieses Erbie⸗ ten angenommen und dem Geber durch besondere Reskripte ihre

Die im Jahre 1825 zwischen Preußen und Rußland abge⸗ schlossene Convention in Bezug auf Handel und Schifffahrt, welche am 17. April d. J. abgelaufen war, ist im Einverstaͤnd⸗ nisse beider hohen Hoͤfe auf ein Jahr prolongirt worden.

In Bezug auf den Umstand, daß im Russischen Reiche ge⸗

hat der dirigirende Senat den nachstehenden auch fuͤr das aus⸗ wärtige handeltreibende Publikum Interesse habenden Ukas erlassen:

„Der dirigirende Senat hat die Vorstellung Sr. Erlaucht des Herrn Finanz⸗Ministers vernommen, daß, nach den bei ihm einge⸗ gangenen Berichten, im Innern des Reichs, und besonders in Moskau, sich nicht vollwichtige Dukaten, vom gemeinen Mann Arabische genannt, im Umlaufe gezeigt haben, deren Gewicht durch verschiedene Mittel vermindert ist, obgleich disher noch nicht be⸗ kannt geworden, wo und von wem dieser Ausfall (I. wird; daß Manche diese Muͤnze bei den Wechslern wohlfeiler eintauschen und hernach dem gemeinen Mann beim Einkauf von Produkten oder beim Herausgeben und bei Entrichtung des Arbeitslohns zu 9, 10 und selbst zu 11 und 12 Rubeln den Dukaten anrech⸗ nen; daß er einige dieser Muͤnzen hube hierher einsenden lassen und beim Probieren im Muͤnzhofe sich erwiesen hat: a) In An⸗ schung der aͤußeren Form und des Gewichts, daß sie saͤmmtlich abgecicben, beschnitten, mit glanzloser Oberflaͤche und undeutlichem Gepraäͤge sind, daß das Gewicht derselben sehr verschieden ist von 220 Theilen des Solotniks, an Werth 81 ½ Kop. Gold, bis zu 67 ¼ Theilen, an Werth 2 Rub. 43 ¾ Kov. Gold. b) In An⸗ sehung der Probe, daß sie die gehdrige Probe 94 ist, woraus folgt, daß zu einer so außerordentlichen Verminderung des Gewichts, au⸗ ßer den gewoͤhnlichen Kunstgriffen des Abreibens und Beschneidens, andere wirksamere Mittel von Saͤuren und andern chemischen Sub⸗ stanzen angewendet worden. Der Herr Finanz⸗Minister setzt den dirigirenden Senat davon in Kenntniß und stellt vor, ob es demsel⸗ ben nicht gefaͤllig sey, zum Schutz gegen solche Verluste, und um dergleichen willkuͤrliches Verfahren zu verhuͤten, folgende Verfuͤ⸗ gungen zu treffen: 1) Die bestehenden Gesetze in Betreff der Ver⸗ fertiger und den Umsatz Betreibender sowohl Russischer als auslaͤn⸗ discher falscher Muͤnze und der Gewichts⸗Verminderung der Muͤn⸗ zen einzuschaͤrfen und den Orts⸗Behoͤrden die pflichtschuldige Auf⸗ iicht daruͤber zu befehlen; und 2) zur allgemeinen Befolgung und Nachachtung zu verordnen: a) Daß bei Zahlungen fuͤr Lieferungen und allgemein fuͤr Obliegenheiten, wie auch bei Kauf und Verkauf, Niemand verpflichtet seyn soll, auslaͤndische Muͤnzen anzunehmen, son⸗ dern die Annahme oder Nichtannahme derselben soll von der freien Ein⸗ willigung und kraft der gegenseitigen Uebereinkunft und eingegangenen Vervindlichkeit Coi ns. b) daß die Fabrikanten, Eigner der Gewerbs⸗ Anstalten und die Manufakturisten uͤberhaupt bei ihren Abrechnun⸗

dahin uͤbereinkommen oder es wuͤ lung auch in vollwichtiger auslaͤ ) daß im Falle von Klaaen uͤbe Zahlung zu nehmen, die

Odessta, 11 IS

und die fremden Konsuln bei.

und Hasen glaͤnzend erleuchtet.

neuen Sprachen zum Geschenk

oͤffnet seyn soll.

Mehrere Schreiben aus sprechen große Besorgniß vor Fuͤrstenthuͤmern aus

Paris, 23. Juli. Nach

d. M. wirklich zu eroͤffnen, b

und daß es daher besser sey, vorweg durch die Erklaͤrung der Session selbst am Regierung hatte sich getaͤuscht dieser letztern

gleichguͤltig seyn koͤnnte, eine haben oder nicht. werden. Marschalls Soult und

wendig. Und wenn wir von chen, so haben wir dabei nicht Wir hoffen vielmehr, daß die seyn werden, um sich allein d digen; zeigen, es sich

glaubt. Zei so brauchten wir bloß auf die

los in Spanien bemaͤchtigt ha

angefuͤllt, und wir Don Carlos fuͤr einen Angen

Don Carlos in Spanien. U mern und in dem von uns die Nevolution personificirt; den Feinden der Freiheit g chens wuͤrde es beduͤrfen, um zuruͤckzuweisen,

betrachten. moͤgen,

der Koͤnig und die Kammern

Ueber das gestern von genheit des Herrn Parquin folgende Betrachtungen an: Urtheil sich stuͤtzt, verdienen allgemeines Pri tion des Disciplinar⸗Rathes

haltenen Rede, in der man den ersten Praͤsidenten des wollen, vor das Forum des

gen mit den Meisterleuten und Arbeitern, puͤnktlich auf Grundlage

den vorliegenden speciellen

der bestehenden Gesetze, die ausgemachten Zahlun 1 als in Russischer klingender Muͤnze oder in Bank⸗Assignationen lei⸗ sten sollen, ausgenommen, wenn die Meisterleute oder

Orts⸗Behoͤrden den Klaͤgern unverzuͤglich Recht verschaffen sollen und mit den Schuldigen eines solchen Zwan⸗ ges auf derselben Grundlage verfahren sollen, als in den Gesetzen uͤber schlechte Zahler verordnet ist, indem die Verweigerung, in der vom Gesetze verordneten Muͤnze oder Bank⸗Assignationen su bezah⸗ len, wesentlich dasselbe ist, als die Verweigerung der Erzuͤllung der Verpflichtung selbst. Obige Vorstellung Sr. Erlaucht des Herrn Finanz⸗Ministers hat der dirigirende Se che zur geboͤrigen Nachachtung anbefohlen.“

Kaisers und der Großfuͤrstin Alexandra Nikolajewna wurde hier am letzten Montage aufs feierlichste begangen. ; dienst in der Kathedrale wohnten der Gouverneur, die Behoͤrden

der Gouverneur ein glaͤnzendes Dejeuner; der auf das Wohl des Kaisers ausgebrachte Toast wurde von den auf der hiesigen Rhede liegenden Schiffen der verschiedensten Nationen, etwa 50 an der Zahl, mit Salutschuͤssen begleitet. Abends waren Stadt

Herr Dimitri Karastathi, Gutsbesitzer im Distrikte von Jassy in Bessarabien, hat dem Gymnasium zu Kischeneff eine Buͤcher⸗Sammlung von 2723 Baͤnden in verschiedenen alten und

daß diese Bibliothek zweimal woͤchentlich fuͤr das Publikum ge⸗

nkreich

vor etwa 3 Wochen zu beweisen gesucht, seyn wuͤrde, die naͤchste Session der Kammern schon am 31sten

wieder die entgegengesetzte Ansicht. „daß die Kammern ernstlich schon am 31sten zusammentreten. Die Regierung konnte zu Anfang dieses Monats glauben, um eine fuͤr die Eroͤffnung der Kanern so ungewoͤhnliche reszeit die Mehrzahl der Deputirten gar nicht erscheinen wuͤrde,

3isten noch nicht beginnen wuͤrden.

Zeit haben uns bewiesen, daß die allgemeine Ruhe noch nicht so fest gegruͤndet ist,

Die Begebenheiten in Spanien, scheid die Ministerial⸗Veraͤnderung in England machen die Gegenwart und den Beistand der Kammern noth⸗

der Gang der Begebenheiten wird die es in jenem Lande zu spielen hat. indessen nicht verhehlen, daß mit dieser rein nischen Frage eine andere Hand in revolutionnaire Partei wird uns jetzt den Buͤrgerkrieg nicht mehr in der Vendée, sondern in Navarra und Biscava bereiten; wenn sie jetzt Spanien zum Kriegsschauplatze waͤhlt, weil sie dort ein leichteres Spiel wie in Frankreich zu haben Beduͤrfte es noch eines Beweises fuͤr diese Behauptung,

nur noch mit den Proclamationen und raͤäumen gern ein, daß, so klein auch der von ihrer Partei errungene Vortheil ist, Was wuͤrde non vollends geschehen, wenn das Waffengluͤck den

Sollte hin und wieder auch die Meinung laut we daß was Spanien angehe, Frankreich nicht weiter beruͤhre, so duͤrften

en nicht anders rbeiter selbst nschen, bei der Abrechnung die Zah⸗

ndischer Muͤnze anzunehmen; und r Zwang, auslaͤndische Muͤnze in

Senat allen Behoͤrden im Rei⸗

s Geburtsfest Sr. Majestaͤt des Dem Gottes⸗ Nach Beendigung desselben gab

gemacht, mit der Bestimmung,

der Moldau und Wallachei einer schlechten Aerndte in diesen

dem das Journal des Déebats wie unzweckmaͤßig es

ehauptet das gedachte Blatt heute „Es ist gut“, sagt dasselde,

daß Jah⸗

den uͤbrigen eine vergebliche Reise zu ersparen, daß die Geschaͤfte Die

und wir mit ihr. Die Ereignisse

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hof die Unterlassung eines Disciplinar⸗Verfahrens von Seiten jenes Rathes als eine stillschweigende Weigerung, und behaup⸗ tet sonach, daß der Koͤnigliche Gerichtshof befugt gewesen sey, ein solches Verfahren selbst einzuleiten. Hierbei ver⸗ raͤth er aber eine voͤllige Unkunde des Thatsaͤchlichen und verletzt offenbar die Rechte des Disciplinar⸗ Raths des Advokatenstandes; der General⸗Prokurator den Herrn Parquin wegen jener Rede bei dem Koͤniglichen Gerichtshofe, worauf auch sofort der Disciplinar⸗Rath protestirte. Kann man hiernach wohl behaup⸗ ten, daß dieser letztere nicht habe einschreiten wollen? Hatte der General⸗Prokurator sich vorher einer solchen Absicht verge⸗

alsdann nicht einen Urtheilsspruch tadeln, der den Advokatenstand unter dem Vorwande condemnirt, daß er sich geweigert habe, sein Recht geltend zu machen, während er doch gerade im Be⸗ griffe stand, solches zu thun. Im Uebrigen umgeht sener Spruch den Hauptpunkt in dieser Sache; den naͤm⸗ lich, daß der General⸗Prokurator (damals noch Herr Persil) in seinem Requisitorium behauptet hatte, daß jeder Ver⸗ stoß gegen die Disziplin sofort direkt dem Koͤnigl. Gerichts⸗ hof uͤberwiesen werden koͤnne; eine 180 Ansicht, die der Cassa⸗ tionshof natuͤrlich nicht theilen konnte. Es sollte uns leid thun, wenn der oberste Gerichtshof, bloß dem jetzigen Großsiegelbewah⸗ rer zu Gefallen, einen Boewand deeeegch haͤtte, um das Cassations⸗Gesuch des Herrn Parquin zu verwerfen.“

Herr Bascans, ehemals verantwortlicher Herausgeber der „Tribune“, ist nach 32monatlicher Hast, und nachdem er etwa 50,000 Fr. an Geldbußen zu erlegen gehabt hat, endlich wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Waͤhrend seiner obigen Stellung bei der Redaction der „Tribune“ hatte er nicht weniger als 65 Preß⸗Prozesse zu bestehen gehabt.

Die Gazette de France will wissen, daß die von Herrn Jauge beabsichtigte Anleihe nunmehr von einem achtbaren Eng⸗ sischen Handlungshause an die Londoner Boͤrse gebracht wer⸗ den wuͤrde.

Großbritanten und Irland⸗

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 23. Juli. Die aus dem Unterhause eingehrachte Bill in Betreff der großen westlichen Eisenbahn zwischen London und Bristol wurde zum erstenmal verlesen. Der Lord⸗Kanzler uͤberreichte 46 Wirtschriften von eben so vielen Orten in Schott⸗ land, worin um Veraͤnderung des dortigen Kirchen⸗Patronat⸗ Systems ersucht wird; Lord Brougham unterstutzte dies Gesuch und bemerkte unter Anderem, daß die Schottische Bevoͤlkerung

ten drittehalb Millionen gerechten Anspruch machen koͤnne, und daß den zahlreichen Schottischen Dissenters, die mehr in den

daß es dem Lande foͤrmlich constituirte

das Ausscheiden des

den Ereignissen der Halbinsel spre⸗ gleich eine Einmischung im Sinne. Spanischen Patrioten stark genug er Feinde ihrer Freiheit zu entle⸗ Frankreich die Rolle Man darf Spa⸗

Hand geht. Die contre⸗

so thut sie es,

Freude hinzuweisen, die sich unse⸗

rer Karlisten bei der Nachnicht von der Ankunft des Don Car⸗

t. Die legitimtstischen Blaͤtter sind

Bulletins ihres Helden es immer ein Vortheil bleibt.

blick beguͤnstigte? Verhehlen wir

es uns nicht: Die Contre⸗Revolution wuͤrde sich alsdann fuͤr be⸗ fugt halten, in demselben Maße in Frankreich vorzuschreiten, wie

nsere Kraft ist aber in den Kam—

gewaͤhlten Koͤnigthume: in beiden ist

beide muͤssen sich einig und kraͤftig

ggenuͤber stellen, und nur eines Zei⸗

bei uns Diejenigen in ihr Nichts

die sich vielleicht schon jetzt als unsere Herren Was fuͤr politische Ereignisse auch noch eintreten unsere Gegner werden uns nicht unvorbereitek finden.

werden, daß das,

doch anders hieruͤber denken. Wir

wissen nicht, was sie thun werden; sie werden aber wir sind dessen gewiß nicht dulden, daß die Contre⸗ Revolution ihre Vorposten auf der Franzoͤsischen Graͤnze aufstelle.“

dem Cassationshofe in der Angele⸗ gefaͤllte Urtheil stellt der Temps „Die Gruͤnde, auf welche dieses naͤher beleuchtet zu werden. Als

nzip erkennt der Gerichtshof die Jurisdic⸗

des Advokatenstandes fuͤr alle Ver⸗

stoͤße gegen die Disciplin an, und hiernach gehoͤrte also auch

ohne allen Zweifel die Beurtheilung der von Herrn Harzuse . au

einen unehrerbietigen Angri Koͤnigl. Gerichtshofes hat erblicken gedachten Disciplinar⸗Raths. Fuͤr Fall aber betrachtet der Cassations⸗

Kammer zu Die bevorstehende Session kann sehr wichtig

aͤußern Formen, als in den Prinzipien von der herrschenden Kirche abwichen, der Gebrauch der Gebaͤude, die zum Gottes⸗ dienst fuͤr diese Kirche bestimmt seyen, zum Kommuniziren ein⸗ geraͤumt werden sollte.

¹Unterhaus. Sitzung vom 23. Juli. Herr Rippon kuͤndigte fuͤr die naͤchste Session einen Antrag an, daß den Bi⸗ schoͤfen ihre gesetzgebenden und richterlichen Befugnisse entzogen werden sollten. In einer Unterredung uͤber den Stand der Ge⸗ schaͤfte des Hauses erklaͤrte Lord Althorp abermals, daß ihm sehr daran gelegen sey, vor Allem die Irlaͤndische Zwangs⸗ und die Zehnten⸗Bill durchzusetzen. Der General⸗Anwalt aͤußerte ein Gleiches mit Hinsicht auf die Bill zur Abschaffung der G⸗ fangensetzung wegen Schulden, und Herr Wood mit Hinsicht auf die wegen Zulassung der Dissenters zu den Universitaͤten. Hierauf brachte Herr H. Grattan die Peitschenstrafe unter dem Militair noch einmal zur Sprache, nachdem diese Frage in der vorhergehenden Sitzung in Folge einer in den letzten Tagen vorgekommenen Anwendung dieser Strafe von Herrn Tennyson angeregt und von Herrn Elliee beantwortet worden war. Der Erstere erzaͤhlte naͤmlich, es sey ein Mann, Namens Henderson, in der St. Georgen⸗Kaserne dermaßen gepeitscht worden, daß man dessen Geschrei in der ganzen Umgegend gehoͤrt habe, und daß mehrere Soldaten und Offiziere, die der Execution beigewohnt, vor Entsetzen ohnmaͤch⸗ tig geworden seyen; er hatte angefuͤhrt, daß die Zahl der Hiebe sich auf 300 belaufen habe, ungeachtet fruͤherhin die Versiche⸗ rung gegeben worden sey, daß diese Zahl, als die hoͤchste, nur in den schlimmsten Faͤllen in Anwendung gebracht werden sollte.

Der Kriegs⸗Secretatr hatte darauf erwiedert, daß der Mensch, dem diese Strafe zugedacht worden, nicht nur waͤhrend des Dien⸗ stes betrunken gewesen sey, sondern sich auch gegen das Piquet, das sich ihm genaͤhert, der aufruͤhrerischsten Sprache bedient, und dem Unteroffizier mit Pruͤgeln gedroht habe; auch sey derselbe schon zweimal kurz vorher grober Disciplinar⸗Vergehen angeklag gewesen; uͤbrigens habe auch die seltenere Anwendung der Peit⸗ schenstrafe im letzten Jahre nicht die besten Folgen gehabt, denn die Vergehen haͤtten sich vermehrt; der fuͤnfte Theil der Engli schen Armee habe sich im verflossenen Jahre Vergehungen schuldig gemacht, und 1 habe sehr zugenommen; die gänzliche Abschaffung jene Strafe moͤchte daher keinesweges zu rathen seyn. Herr Ellic hatte mehrerer einzelner Beispiele von schweren Verbrechen un ter dem Militair erwaͤhnt, unter Anderem, daß erst vor vlerzehn Tagen zu Chatham ein Unteroffizier von einem Gemeinen er schossen worden,

ein Gemeiner dabei betroffen worden sey, wie er sein Geweh geladen, um auf seinen Unteroffizier zu schießen. Endlich hatr derselbe erklaͤrt, daß er zu ernennen, und daß in der naͤchsten

uͤber wuͤrde vorgelegt werden koͤnnen. Da nun

der jene Strafe hatte vollziehen lassen.

auf einen Antheil an den zum Kirchenbau in England bewillig⸗

verschiedener die Jusubordination

und daß an einem anderen Tage eben daselbst

er Sr. Majestaͤt vorgeschlagen habe, eine Kommission zur Untersuchung des ganzen Militair⸗Gesetzbuchs Session ein Bericht dar⸗ Herr Grattan dessenungeachtet die Sache heute wieder aufs Tapet brachte, so erhob sich Sir W. Ridley, um den Offizier zu rechtfertigen, Er sagte, die Strafe sey dem Soldaten nicht von dem Regiments⸗Gericht, sondern

denn schon nach 24 Stunden verklagte 8

wissert? Und wenn nun dieses nicht der Fall gewesen, darf man