1834 / 315 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8 111I1“ 116164“ Instructionen ausfertigen, auf daß gegenwaürtiger Beschluß überall zur genauen und gehörigen Ausführung gelange.

1 Weleichnet von der Könisl. Hand im Palast Pardo, den 16. Sep⸗ ember 1834.

An

den Prästdenten Meines Minister⸗Raths.“

In Folge des vorstehenden Dekrets hat demnächst der Marine⸗ Minister Figueira unterm 17. Sept. d. J. (publicirt in der Madri⸗ der Zeitung vom 19ten ej.) Nachstehendes erlassen:

Insteueeion füͤr die Fahrzeuge, welche an den durch Kdnigl. Dekret vom 16ten d. M. in Blokadestand erklärten Küsten von Kap Finisterre bis zur Bidassoa den Kreuterdienst versehen. 1

„Der Zweck dieser Fahrzeuge muß es seyn, die Einführung von Kriegs⸗ und allen andern als Contrebande zu betrachtenden Effekten sur die Rebellen oder Insurgenten in den Baskischen Provinzen und in Navarra zu verhindern; und da diese Blokade ein Einführungs⸗ Vetbot ist auf Punkte der unter rechtmäßiger Herrschaft unserer legi⸗ rimen Sonverainin stehenden Küsten, gegenwärtige Maßregel aber eine freie Ausführung jenes Verbots, so kann auch die gedachte Blokade in

noch groͤßerem Umfang gehandhabt werden, als in dem Falle der Blo⸗ lade von Häfen oder Küsten, welche einem fremden, mit uns im Kriege befindlichen Fürfeen oder Staate gehören.“ 1 . „Dieses vorausgesetzt, werden die Konigl. Kricgsschiffe, die Küsten⸗ Wachtschiffe und sonstige unter legitimer Autorität bewaffnete Fahr⸗ 1''uge alle Schiffe nehmen und in einen sichern Hafen der Staaten J. . aufbringen, welche in dem durch das Kaper⸗Reglement von 1801

bestimmten Falle und in geringerer Entfernung von der Küste sich be⸗ inden, als die von allen Nationen, in Gemäßheit der Grundsätze des Seerechts, als zulässig in solchen Fällen anerkannte: welche Entfer⸗ nung als außerhalb einer, zwischen den außersten Landspitzen der Buch⸗ ten, Bgien und Meerbusen (ensenadas, bahias y golfos) der gedach⸗ ten Küßze gezogenen Linie belegen, nach allgemein anerkanntem Ge⸗ brauch angenommen wird. Es muß dabei nicht außer Acht gelassen werden, wie die Lage der blokirten Küste eine solche ist, daß nur die Schiffe, welche einem ihrer Häfen zu nahen beabsichtigen, überhaupt in ihrer Nähe sich zu halren brauchen; weshalb denn jedes andere Fahrzeug, welcher Art es sey, wenn es mit offensibel anderer Bestim⸗ mung sich der Küste nähert, als verdächtig betrachtet werden muß, in⸗ sofern nicht außerordentliche, dafür zu allegirende Umstände vorhanden ünd. Und damit die Befehlshaber der für diesen Dienst bestimmten Kreuier üczerall versahren können nach Nothdurft, sollen sie die Artikel des vorangeführten Reglements von 1801, Nr. 19 34, beider ein⸗ schließlich, beobachten, da besagtes Reglement in gegenwärtiger Gesetzes⸗ kraft besteht und danach über die genommenen oder angehaltenen Schiffe enrschieden werden muß.“ Dat Einfuhr⸗Verbot fremder Favence (von Pfeifenerde), aus einem Hasen des Mittellandischen Meeres nach Spanien kommend, ist durch Königl. Dekret vom 28. Juni d. J. aufgehoben worden, mit Substi⸗ rution folgender Abgaben: v für große Stücke pr. St. 1 Real 17 Marav. 2

8 2 kleine b 11q““ 8 Dsgegen find die Einfuhr⸗Zölle erhöht worden für fremdes Porzellan, und zwar:

Sn

sor große Stücke pr. St. auf 7 Real. 17 Marav. mitklere 1725 öö“ 2 „kleine . ö1 r

Alle vorstehende Abgaben erhöhen sich um z, wenn die Einfuhr in fremden Schiffen oder zu Lande geschieht. Eine Veränderung der jetzi⸗ en Besteuerung nach Stückzahl in eine Gewichts⸗Besteuerung ist vor⸗ behalten. Folgender Auszug enthält die wesentlichsten Inhaltspunkte des Re⸗ lements für die neue, der Insel PSuertorico ertheilte Niederlags⸗ Berechtigung: „Alle Waaren und Güter, ohne Rücksicht woher und wem gehörig, wenn nur unter einer von Spanien anerkannten Flagge ankommend, können in den Packhäusern der Regierung niedergelegt werden, mit Ausnahme von . animalischen und vegetabilischen Lebensmitteln, Holz⸗ und Stein⸗ kohlen, Gelbholz und Pockholi, Bäumen aller Art, Terpentin, Rum, Kalk, Gvops, Ziegeldachsteinen, Ammunition aller Art und Eisen in Stangen, welche an Privat⸗Packhäuser, unter gehöriger Kontrolle und übrigens glei⸗ chen Bedingungen, zu verweisen sind. Die gedachte Befugniß gilt auch für Waaren, welche, den Unterthanen einer seindlichen Macht gehörig, er auch selbst nnter feindlicher Flaͤgge, in Nothfällen eingeführt wer⸗ den. Das Eigenthum Fremder soll niemals ein Gegenstand von Re⸗ Poessalien werden, außer in Reeiprocitäts⸗Fällen, und auch dann nicht, wenn, vor einer deshalb ergangenen Declaration, niedergelegt Das N ederlage⸗Kecht gilt für ein Jaht, vom Tage an, wo de Waa⸗ reu ine Packhaus gebracht wurden. Der Transtto⸗Zoll wird mit 1 pCt. adh val. beim Eingange und eben so viel beim Ausgange entrichtet, boch koͤnnen auch längere Zahlungs⸗Termine bewilligt werden. Bei Waa⸗ ren, welche aus den Packhäusern genommen werden, um in den innern Verkehr übsrzugehen, fällt das Ausgangs⸗Procent weg, wogegen denn freilich alle fuͤr nicht gelagertes Gut bestimmten Staats⸗ und Kommu⸗ nal⸗Abgaben sällig werden. Ingerhalb 24 Stunden nach Ankunft des Schiffes muß, außer dem vorgeschriehenen Manifest über die einzu⸗ fuhrenden Waagren, noch ein besonderes über die niederzulegen⸗ deu, trit Angabe des Schiffes, des Capitains, der Nation, des Ur⸗ sprungs, der Marken, Nummern und des Inhalts aller Kolli, wie auch ihres resp Maßes und Gewichtes, abgegeben werden; doch können nachher auch die in ersteremn Manifest benannten Waaren, mit Geneh⸗ migung der Bedörde, zur Niederlage gelangen. Mangeihaftigkeit des Manisestes wird durch Special⸗Revision ergänzt. Niedergelegte Güter konnen mit Vorwißsen der Zoll⸗Behörde ihren Eigenthümer verändern; doch bleibt die Niederlage⸗Frist deshalb unverändert. Für Waaren, welche aus der Niederlage nach andern Häfen der Insel verschisst wer⸗ den sollen, muß wegen der Eingangs⸗Rechte Cauribn geleistet werden; diese wird zurückgegeben gegen Prede ctien gehöriger Zoll⸗Quittung. Zu Lande ausnehende Waaren müssen sogleich den Eingangs⸗Zoll ent⸗ richten, als wenn sie am Orte selbst konsumirt werden, und gehen dann frey mit Passter⸗Zetteln zu ihrer Bestimmung. Alle zwei Monate wird zur Netiz des Handelsstandes ein Verzeichniß der zur Niederlage gekommenen Waaren publicirt. Phrliche Reviston und erwe nöthige Verbesserung des Reglements wird vorbehalten.“

Das neue Staats⸗Budget sür 1835 ist bereits den Cortes vorge⸗ kegt worden. Es enthält die Aussicht auf ein Staats⸗Einkommen von hochstens 766,804,8 88 Realen vorausgesetzt, daß noch vor Ablauf des gegenwärtigen Jahres die insurgirten Pruovinzen pacisizirt seven, und, gleich den übrigen, ihre Steuern orbnungsmaßig zahlen werden; zugleich aber einen Ausgabe⸗Veranschlag von 937,460,321 Realen. De⸗ sizit 179,535,063 Realen welches, unter Umständen, sich noch be⸗ deutend vergrößern dürfte! 2 1 gb s nas bisher in diesen Artikeln von den, auf alle Handels⸗Ver⸗ hältnisee Europa’'s nur allzu einstußreichen Diskussionen des Gesetzes über die Spanische Staatsschuld noch nicht die Rede, weil es hier zweckmäßiger schien, des definitive Gesetz zu erwarten. Von allen Einleitungen dazu ist an andern Drten der Staats⸗Zeitung unausgesetzt und ausführlich die Rede gewesen. vPportagal. Am 1. Sept. d. J. ward zu Lissabon das, die Be⸗ timmungen vom 28. Juli verändernde, von den Cortes adoytirte und von der Regierung sanctionirte Gesetz, wegen Tilgung des Papiergel⸗ des, promulgirt, folgenden wesentlichen Inhalts: 3 1) Die veon Privatpersonen vor Publication des Dekrets vom 28sten

Juli d. I eingegangenen Verbindlichkeiten sollen, bis zum lsten Januar 1288, in den Münzsorten erfüllt werden, auf welche sie koöontrahirt wurden.

2) Mit dem 1. Januar 1838, als dem zur Einziehung des Papier⸗ eldes gesetzten Termine, mwerden alle Verbriefungen in klingen⸗ er Muͤnze zahlbar, wenn auch die Kapitale in Papiergeld em⸗ pfangen waren.

3) Die Bestimmung ad 1 ist auch auf die bis zur obgedachten Frist zu verkaufenden Königlichen Kontrakte anwendbar. Würde Je⸗ mand den festgesetzten Zeitpunkt zur gänzlichen Tilgung des Pa⸗ piergeldes vorüber gehen lassen, so ist die Regierung ermächtigt, in Uebereinstimmung mit den Käufern oder Kontrahenten, solche Vorkehrungen zu treffen, welche, den guten Glauben der Kontra⸗ henten mit dem Interesse des Staats und der Käufer auszuglei⸗ chen, nöthig erachtet werden möchten. 4) Für Englische Sovereigns wird auf 6 Monate, und für Spani⸗ sche harte Thaler auf 3 Monate, beide Fristen vom 1. Sept. d. J. an gerechnet, der gesetzliche Cours gestattet. Die harten Thaler sollen in der Münze gestempelt, und beide besagte Münzsorten nach dem im Dekret vom 23. Juli d. J. Art. 5. bestimmten Wer⸗ the in Umlauf gesetzt werden. Gesetzlicher Cours irgend einer andern fremden Münze ist ausdrücklich verboten.

Auf der Insel Madeira war kürzlich den fremden Schiffen ein neues Tonnengeld auferlegt worden. Indessen ist eine dagegen erhobene Reclamation des Britischen Handelsstandes, dem Vernehmen nach, er⸗ folgreich gewesen. Es sollen künftig von absegelnden Schiffen

mit voller Ladung 50 Reis pr. Tonne mit halber 7 100 1 mit eindrittel mit Ballast gezahlt werden.

Süd⸗Amerika. Republik Neu⸗Granada. Is Folge der durch das zu Bogota publizirte Zoll⸗Gesetz vom 13. Juni 1833 der Regierung vorbehaltenen Ermächtigung, sind seitdem mehrere Artikel des mit jenem Gesetze publizirten Tarifs, mehr oder minder erheblich, verändert worden, und es ist daher eine neue Ausgabe desselben schon am 16. Dezember v. J. erschienen. Erhöht findet sich darin, unter Anderem, der Einfuhr⸗Zoll von feinem Briespapier, Seife, gegerbten Häuten, Schildpatt⸗ und Hornkämmen, Fächern, unechtem Geschmeide, Baumwollen⸗ und Wollen⸗Waaren; ermäßigt der Einfuhr⸗Zoll von Oliven⸗Oel, rohen Calicos, Guineas, Seiden⸗Waaren, Borten und Tressen und Parfümerieen. Der neue Tarif ist, ohne Beachtung der dagegen von einigen Europäischen Gesandteu und Konsuln eingelegten Reclamationen, sofort in Vollzug gesetzt worden.

Republik Peru. Mehrere Mängel des bis dahin bestandenen Zoll⸗Gesetzes vom 6. Juni 1826 hatten die Regierung vermocht, am 7. November 1832 dem esetzgebenden Körper ein neues Zell⸗Gesetz⸗ Projekt vorzulegen. Derfelbe fand nicht mehr Zeit, es zu diskutiren und zum formlichen Gesetze zu erheben; er ermächtigte aber, noch vor dem Schlusse seiner Sitzungen am 22. Deiember 1832, die Regierung, es provisorisch vollziehen zu lassen. Dies geschah, wiewohl erst nach einem beinahe jährigen Zwischenraum, am 22 November 1833 In⸗ dessen wurde dies provisobrische Gesetz, besonders in seinen reglementa⸗

F8

150 200

7 5 F 7 2 7

r Bör s e. Den 11. November 1834.

60*

Am

tl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Ereuse.

riꝛef&œe 6 St.-Schuld-Sch.] 42 99 ½ 99 ½ [Ostpr. Pfandbr. †4 I Pr. Engl. Obl. 30. 4 96 95 4 [Pomm. do. 4 10 Hräüm. Sch. d. Seeh. 60 8 60 ½ IKur- u. Neum. do. 4 107 †2 Kuru. Obl. m. l. C. à 99 (Schlesische do. 4 [106 ¼ [10%, Neum. Int. Sch. do. 4] 99 [Kkst.C. d. K. u. N. —8* [75* Berl. Stadt-Obl. 4 99 ½ [Z.-Sch. d. K.- u. J. [73 Königsb. do. 4 98½ Eibing. do. ,98 ½ Holl. vollw. Duk. 17 ½ Danz. do. in Th. 37½ Neue do. 18 ½ 18 Westpr. Pfandbr. 4 [101 Friedriehsd'or.—] 13 ¾ 13, Grosshz Pos. do. 4 102 ½ Disconto 3 1 HereussCon Wechsel-Cours. 88 vricden IIJDö [141 ½ [1507 I8“ 250 Fl. 2 Mt. 1309 .300 Mk. Kurz 151“ 300 Mk. 2 Mt. 1822 oooJJo”o 1 LSt. 3 Mt. 6 24 ¾ 6 2⁄¼4 Hünhh“ „JOq11II 80 80*† ; 104 ½ 1 150 E 2 Me. 103 ½ 4 ranaa1“ 100 Thl. 2 Mt. 99 ,. 100 Thl. 8 Tage [103 1 10 va M. WZ. . . ... 100 Fl. 2 Mt. 103 ½ 103 eeeee“ 100 Kbl. 3 Woch. 29. 600 Fl. Kurz

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 6 November.

98 ¾, Preus 38 28 ½.

s. Prim.-Scheine 107. do. 49

8 Antwerpen, 5 November. 8

rischen Bestimmungen, sehr bald unausführbar gefunden, und dessen Zurücknahme vielfach in Antrag gebracht. Seitdem hat nun wirklich ein neues Dekret des neuen Prasidenten Orbegoso vom 8. März d. 2. dasselbe besonders in seinem reglementarischen Theile wieder reformift, 1 größtentheils mit Herstellung der Dispositionen vom 6. Juni 1826, wogegen die Tarif⸗Ermäßignngen des Projekts vom November 1832 größtentheils beibebalten wurden. Allein der dadurch dem Handel ge⸗ wonnen scheinende Vortheil zerrann wiederum beinahe in Nichts durch V ein Dekret vom 20. März d. J., welches, um die Mittel zur Rückzah⸗ flung einer gezwungenen Anleihe aufzubringen, die Einfuhr⸗Zölle auf remde Waaren umzusaͤtzlich à pCt. erhöhte, und überdem noch eine Octrvi⸗ Abgabe auf gewisse Markt⸗Artikel legte. Dennoch befindet im Ganzen der Handel sich besser dabei, als vorher. Es sind viele Einfuhr⸗Ver-⸗ bote ganz aufgehoben; und einige Haupt⸗Artikel, z. B. Seiden⸗Waaren und Wein, ungeachtet des Zusatz⸗Zolles, noch immer bedeutend ermä⸗ ßigt. Das meiste ist gegen die Prinzipien der Waarenschätzung zu er⸗ innern; indessen sollen selbige jährlich revidirt werden, und man darf also weniastens allmalige Verbesserung hoffen. Uebrigens sind solgende Dekrete in Kraft verblieben: vom 1. April 1830, eine gewisse für den Bau eines Hasendammes zu Callao ausgeschriebene Abgabe betreffend; 1 vom 17. Februar 1832, wegen Errichtung eines Entrepot zu Callao; vom 14. April 1832, die Silber⸗Exportation betressend; vom 17 September 1832, welches den Silber⸗Ausfuhr⸗Zoll auf à Realen ermäßigt. Diese Dekrete, in Verbindung mit dem Reglement vom Juni 1826 und den Verordnungen vom 8 und 20 März d. J,, bilden das gegen⸗ wärtige Zoll- und Abgaben⸗Recht des fremden Handels in Peru.

Republik Bolivien. Englische und Französische Blätter ent⸗ halten ein kürzlich durch den Präsidenten Sta. Eruz publizirtes Staats⸗Gesetz folgenden wesentlichen Inhalts:

1) Die Exekutiv⸗Gewalt ist ermächtigt, den dazu nach der Constitu⸗ tion befähigten Fremden Naturalisations⸗Patente ausfertigen zu lassen, welche jedoch der Bestätigung des Kongresses unterliegen.

2) Die Nation bietet Demjenigen eine Gratification von 10 20,000 Piaster, welcher zuerst auf einem Dampfschiffe vom Atlantischen Ocean aus in Einen der Ströme Boliviens gelangen wird, welche von Süden nach Norden fließen; und eine Belohnung von 5 10,000 Piaster, wenn, nach derselben Reise, in Einen der von Norden nach Süden fließenden Ströme einlaufend.

3) Um vorerwähnter Prämien theilhaftig zu werden, müssen die Be⸗ werber zuvor der Regierung die nothigen Aktenstuüͤcke einreichen, ihren Schifffahrtsplan, und einen hydrographischen Bericht über die Flüsse, welche sie zu befahren gedenken.

2) Fremden Kolonisten, welche in Bolivien sich niederzulassen wün⸗ schen, wird die Regierung 2 12,000 Faden Land, eine Heerde Schaafe, die erste Einsaat und die nöthigen Acker⸗Geräthschaften verabfolgen lassen. Das Land wird von ihr bestimmt, und der davon 9 machende Gebrauch vorgeschrieben Die Kolonisten müs-

sen sich verpflichten, binnen zwei Jahren dasselbe in Kultur zu! etzen. 1

5) 1 Regierung wird jedem in Bolivien fich niederlassenden frem⸗ den Künstler oder Lehrer einer Kunst eine Summe von 500 bis 2000 Piaster auszahlen lassen, insofern derselbe über sein Talent sich gehörig ausgewiesen, und zugleich die Verpflichtung übernom⸗ men haben wird, binnen einer in vereinbarenden Zahl von Jah⸗ ren zwei zu seiner Kunst angelernte Bolivier, deren Unter⸗ richt übrigens besonders honorirt werden soll, der Regierung vorzustellen.

6) Für alle vorbenannten Prämien wird man solchen Bewerbern Vorzüge einräumen, welche entweder ihre Familien mitbringen, oder eine Bolivianerin heirathen V

7) Die Regierung wird eine jährliche Prämie von 1000 Piaster und

mehr für denjenigen Eingebornen bewilligen, welcher jedesmal, in der Hauptstadt seines Departements, das beste Produkt eigener Kunst oder eigenen Gewerbfleißes vorgestellt haben wird.

8) Die letzterwähnten Prämien werden, nach Wahl der Regierung, in baarem Gelde, oder in Waaren, Instrumenten, oder Hand⸗ werks⸗Geräth angewiesen. Die Vertheilung geschieht jährlich am 6. August, am Jahrstage der Unabhängigkeit. 8 -

27

2

Meteorologische Beobachtung.

1834. heter; V Nachmitt. Abends Rach einmaliger 10. Novbr.] 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. kuftdruck. 234,22 Harx. 334,9 9 Var. 335, 6 Par. [Quellwärme 8, °R. Luftwrme 6,2 ⸗R. 9,0⸗R. 7 ,Wsh eeee 6,8 „R Thaupunkt 6, °R. 6,3R. 1u.* Dunstsaättg. 93 „Ct. V 81 pCt. 91 pCt. Bodenwärme 8, °R. . ve. Sem Cübe. sausqünft. 0,022 ‧Rh. Wolkenzug 1 Sew. Miederschlag ,00ℳ h

Paris, vaudeville en 1

in 1 Akt, von Theodor Koͤrner.

6

1 Spun. 5 8 47 ½, 3 ½ 28 ½. Guebhard 38. Liusl. 15 ½.

8 8

Frankfurt a. M., 8. November.

18 2311. 23 16, Bank-Actien 1526. 1524. Part.-Oblig. 139 ⁄. 139 Loose zu 100 G. 209. Br. Preuss. Prim -Sch. 593¹. 59. do. 4 Anl. 94 ¾. Br. Holl. 5 9 Oblig. v. 1832 97. 96 ¾. PL'oln. Loose 67% 67 ½. 5 8 Span. Rente A45r. 45 ½⅛. 38 do. perp. 27 ½. 271.

Paris, 5. November.

58 Rente pr. compt. 100 —. fin cour. 106. 20. 3

78. 35 tin cour. 78. 65. 5 % Neap. pr compt. 96. 38 do. 27 ⅞. Cortes 43.

96. 25. 58 Span. Rente 41. Schuld 14 ½.

Guebhard —.

ö“ Mittwoch, 12. Nov. Im Schauspielhause: Kaiser Friedrich II., erster Theil, historische Tragoͤdie in 5 Akten, Donnerstag, 13. Nov. bert der Teufel, Oper in 5 Abth., mit Ballet. Meyerbeer. Preise der ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. Im Schauspielhause:

1 acte, par Mr. de Jouxy.

oder: Friedrich und von E. Raupach.

1) Monsieur Beaunfils.

nouvean en 1 acle. par Mr. Bayard. acte. Wegen des am 15ten d.

Konzertstuͤcke ausgefuͤhrt, welche das Programm bereits bezeich net hat.

Koͤnigstaͤdtisches Theater.

Mittwoch, 12. Nov. Der Freund in der Noth, Akt. Hierauf: Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten, Peost 5

1

in 5 Akten, von L. Angely.

Span.

—. fin cour.

Im Opernhause: Auf Befehl: R. Musik von

Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ra

Niederl. wirkl. Schuld 52 ½. 5 3 do. 99 ½ Ausg. Schalc Kanmz-Bill. 22 1z. 4 ½ 8 Amort. 91%. 3 ½ 9 74 ½ Rass. 98 ½. Oesten,

8 9.

3 pr. comma

Aus

Auf Befth⸗

sein Süͤ,

comédie en

2) La seconde représent alion de- Les charmettes, ou: La jennesse de J. J. Ronsseau, vauderile 3) Le Dey d'Alger!

stattfindenden Subscriptions⸗Beh les wird dos vom Herrn Lafont fuͤr diesen Tag angekuͤndig Konzert erst am Montage den 17ten d. gegeben und darin di

Possenth

Donnerstag, 13. Nov. Zum erstenmale: Phaͤdra, Traun

spiel in 5 Akten, von Racine, uͤbersetzt von Schille Crelinger, K. Hofschauspielerin: Phäͤdra; Dlle. Be

r. (Mah⸗ rtha Stich⸗

Aricia; Herr Karl Devrient, vom Hoftheater zu Dresden: The⸗

seus, als Gastrollen.) Vorher:

(Dlle. Bertha S

line; Dlle. Klara Stich: Marie, als Gastrollen.)

Der gruͤne Domino, Lustspüe

tich: Pal

Markt⸗Preise vom Getraide.

Berlin, den 10 November 1834. Zu Lande: Weizen 2

22 Sgr. 6 Pf.; Rog

gen 1 Rthlr. 15 Sgr, auch 1 Rt. 9 Pf; kleine Gerste 1 Rthlr

Pf., auch 1 Rthlr. 21 Sgr.; Linsen 2 Rthlr. Rtolr. 10 Sgr.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 2 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.;

8 58 2—20

2

6 Pf, auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 21 Sgr. 3 Pf.

Sonnabend, den 8. November 1834.

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 20 Sgr., auch 5 Rthlr. 15 Sgr

der Centner Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr.

Redacteur Cottel. eananas xRvüA.v

Gedruckt bei A. W.

Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch

hlr.

Sgr., a uülh

Sgr. 6 Pf., a ut L. Roggen 1 Rr . 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 10 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr 7 E

6 Pf, v uc

Hayn.

1 Rteilt Pf.; 11 Syl! 11 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sg.

7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sefri

Amtli Kro

z verleihen geruht.

Die Kunst⸗Ausstellung wird mit Sonntag den 16ten dieses geschlossen, und werden die dabei Interessirenden ersucht, ihre zazu gelieferten Werke baldigst in Empfang zu nehmen, da die

che Machrichten

11“

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kaiserl. Russischen Fammerjunker von Demidoff II. den St. Johanniter⸗Orden

Se. Durchlaucht der Herzog zu Anhalt⸗Cöthen ist von oEthen hier eingetroffen.

Sale zu anderen Zwecken gebraucht werden.

Berlin, den 12.

Bei der am 10ten und 11ten d. M. fortgesetzten Ziehung der 5ten Klasse 70ster Koͤniglicher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Ge⸗ winn von 5000 Rthlr. auf Nr. 104,755 nach Prenzlau bei Hertz; 7 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 1039. 28,788. 51,006. 53,983. 70,830. 91,152 und 91,409 in Berlin bei Burg, bei Mestag und bei Seeger, nach Breslau bei J. Holschau jun., Bunzlau bei Appun, Duͤsseldorf bei Geisenheimer und nach Marienwerder bei Schroͤder; 28 Gewinne zu 1000 auf 32,799. 40,797. 43,090. 53,339. 53,796. 60,137. 62,115. 62,152. 65,077. 65,930. 71,046. 71,120. 71,406. 73,016. 77,012. 80,299. 86,888. 92,411. 93,956. 96,010 und 10¼, 703 in Berlin bei Ale⸗ vin, Zmal bei Burg und bei Seeger, nach Breslau bei J. Hol⸗ schau jun. und bei Leubuscher, Bunzlau bei Appun, Danzig bei Reinhardt, Duͤsseldorf bei Spatz, Glogau bei Bamberger, Iser⸗ lohn bei Hellmann, Koͤnigsberg in Pr. bei Borchardt und 2mal bei Burchard, Magdeburg bei Brauns, Minden bei Wolfers, Naumburg a. d. S. bei Kayser, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Bacher, Schwedt bei Goldstein, Schweidnitz bei Scholz, Stettin zmal bei Rolin und 2mal bei Wilsnach und nach Tilsit bei Loͤwenberg; Rthlr. auf Nr. 1013. 1832. 5068. 7715.

22,330. 22,449.

Nr. 2884. 10,844.

2 Gewinne zu 500

27,600. 48,180. 69,386. 70,271.

Stephan, Crefeld bei

halle Zmal bei Lehma bei Burchard und bei Magdeburg bei Brau

zu 200 Rthlr. auf Nr. 5,248. 15,383. 2,902. 25,006. 35,943. 37,847. 68,420. 71,313.

25,9L 5

04,731.

Koͤnigl. Preußi

614. 13,110. 13,945. 18,119. 83,531. 24,842. 36,497. 53,781. 70,291. 71,253. b 90291. 91,499. 92,275. 92,577. 94,863 und 104,102 in Berlin be Alevin, bei Baller, bei Grack, bei Gronau, Zmal bei Matz⸗ derff, 2mal bei Mestag und bei Seeger, nach Brandenburg bei ludolff, Breslau 2mal bei J. Holschau jun. und 2mal bei Schrei⸗ er, Bunzlau bei Appun, Coblenz bei Seligmann und 2mal bei

15,839. 15,855. 16,160. 17,080.

38,393. 40,684. 58,988. 60,616. 71,343. 72,934. 81,903. 84,407. 89,995. 91,119. 92,564. 92,600. 104,516 und

Die Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 12. November 18384..

November 1834. Dr. G. Schadow, Direktor.

15,819. 15,957. 18,875. 29,0,16.

18,721. 21,617. 41,175. 41,562. 41,914. 43,103. 44,368. 58,452. 63,743. 65,015. 65,116. 67,358. 73,793. 82,010 84,323. 86,900.

Meyer, Danzig bei Rotzoll, Duͤsseldorf bei

Spatz, Elberfeld bei Heymer, Erfurt bei Troͤster, Hagen bei Roͤsener,

in, Koͤnigsberg in Pr. bei Heygster, 2mal Samter, Landsberg a. W. bei Borchardt, ns und bei Roch, Memel 2mal bei Kauff⸗

nann, Oppeln bei Bender, Reichenbach bei Pa risien, Thorn bei Kauf⸗ ann, Wittenberg bei Haberland und nach Zeitz bei Zuͤrn; 54 Gewinne

1007. 2649. 6940. 9920. 18,807 18,971. 21,090. 21,318. 28,067. 32,624. 35,565. 35,813. 41,867. 44,479. 49,818. 50,243. 61,035. 62,089. 63,454. 67,088. 73,988. 76,167. 79,455. 81,262.

1. 27,785.

sche General⸗Lotterie⸗Direction.

Zeitun A

Paris, 5. Nov. Die Rede des Lo

g sSe Nachrichten vHögd.

Fvrankrelich. Gestern ertheilte der Koͤnig den Bischoͤ—

in von Nevers und von Langres Privat⸗Audienzen.

rd Durham in Glasgow (s. das gestr. Bl.

der St. Ztg.: Art. London) giebt dem Journal des Débats

u folgenden ungewoͤhnlich heftigen Bemerkungen Anlaß: „Der

hetrifft die Reformen,

Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 2 Rthlr. 7 E ge fer 21 4 uns nicht. 6 Pf, auch 1 Rthlr. 25 Sar., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 22 C t Theil kümmert un ch

uch unser sehnlichster Fteuden bemerkt, Nrankreich trennte,

relche jene gluͤckliche ker Wohlthaten der er Institutionen,

Gesorgnisse, dieselben

kiese Thatsache, welche eil, dem dritten Thei

daß der Haß, taͤglich b icht von Neuem auf die Ursachen aufmerksam zu machen,

Toast des Lord Durham zerfaͤllt in drei Theile; der eine Theil

welche der edle Lord schon in das ganz

eue Wahl⸗System Englands einzufuͤhren fuͤr noͤthig haͤlt. Die⸗

Wenn Lord Durham nach Ver⸗

uf von kaum drei Jahren schon die Gesetze der Reform re⸗ ormiren, wenn er die Fahne einer neuen Reform gegen Lord brougham aufpflanzen will, der die, seiner Ansicht nach, schon eraltete Reform repraͤsentirt, so sind dies innere Debatten, auf besche wir uns nicht einlassen wollen. Lrinkspruches bezieht sich auf Frankreich, und auf dessen Ver⸗ indung mit Großbritanien.

Der zweite Theil seines

Die Dauer dieser Verbindung ist und innigster Wunsch, und wir haben mit der vormals England und schwaͤcher wird. Wir brauchen

Verbindung herbeifuͤhrten; sie ist eine

Juli⸗Revolution. Die Aehnlichkeit derselbe Geist der Fretheit, dieselben

Abneigungen, dieselben Gefahren, das

ebergewicht, das der Mittelklasse auf eine unwiderrufliche Weise beiden Laͤndern eingeraͤumt vurde, das sind die Interessen, belche die Verbindung zwischen England und Frankreich zu Stande gebracht haben. Es liegt uns begreiflicherweise daran,

beiden Laͤndern Ehre macht, festzustellen, des Toast's des Lord Durham zufolge,

die Verbindung der beiden Laͤnder vor allen dels⸗Allianz waͤre. Es wuͤrde nicht mehr von der Freiheit des Westens, sondern von Handel und Austausch die Rede seyn. Lasset uns viel Kohlen an Frankreich verkaufen, und ihm seine Bordeaux⸗Weine abkaufen! So scheint Lord Durham die Al⸗ lianz zwischen England und Frankreich zu verstehen. Diese Art einen Friedens⸗Traktat zu erklaͤren, laͤßt nicht auf einen großen Staatsmann schließen, und Lord Durham, indem er auf diese Weise auf das Wohl der beiden Voͤlker trinkt, laͤuft Gefahr, daß man sich daran erinnert, daß er einer der reichen Besitzer von Koh⸗ len⸗Bergwerken in Newcastle ist. Wir tadeln Se. Herrlichkeit keines⸗ weges, daß er Kohlen zu verkaufen hat, und deren gern recht viel verkau⸗ fen moͤchte. Aber man muß daraus keine Sache des Gefuͤhls machen, und die Freiheit und die Civilisation hineinmischen. Wir haben die Allianz mit England geschlossen, weil unsere Grundsaͤtze und unsere politischen Interessen dieselben waren; aber nicht weil wir uns gegenseitig Produkte verkaufen wollten. einen Handels⸗Traktat ab; wir wuͤnschen es recht sehr; aber man vergesse nie, daß die Handels⸗Frage eine von der politischen Frage ganz getrennte ist. Wir koͤnnen uns als Kaufleute gegen⸗ uͤber stehen, ohne deshalb weniger als Voͤlker vereint zu seyn, und wenn man oͤffentlich und feierlich auf die Dauer der freund⸗ schaftlichen Verhaͤltnisse zwischen Frankreich und England trinkt, so erklaͤre man dies nicht dahin, daß man auf das Gedeihen der Newcastler Kohlen oder der Glasgower Gewebe trinkt. Lord Durham wuͤnscht das Gedeihen der Englischen Kohlen und Wol⸗ len⸗Waaren; er spricht als Eigenthuͤmer, und zu Fabrikanten; seine Sprache ist ganz natuͤclich. Aber wenn Jemand im Na⸗ men seines eigenen Interesse spricht, schickt es sich dann wohl, das Interesse des Nachbarn in ein falsches Licht zu stellen, und bei Andern zu verdammen, was man bei sich selbst billigt? Wozu diese Denunciation der Regierung und der Deputirten Frankreichs, die Lord Durham bei offener Tafel fuͤr Mono⸗ polisten erklaͤrt? Koͤmmt es einem Staatsmanne zu, sich auf diese Weise auszudruͤcken? Und zu wem redet denn Lord Durham? Zu Englischen Fabrikanten, also ebenfalls zu Monopolisten. Die Englischen Fabriken werden durch Zoͤlle, und zwar durch hohe Zoͤlle gegen die Konkurrenz des Auslan⸗ des geschuͤtzt. Ist das etwa kein Monopol? Bevor daher Lord Durham den Bannfluch uͤber die Frangoͤstschen Fabrikanten aus⸗ sprach, haͤtte er bedenken sollen, daß er sie nicht verdammen konnte, ohne die Englischen Fabrikanten mit zu verdammen; und wenn solche Trinkspruͤche in der Hitze eines Diners mit Beifall aufgenommen werden, so bedarf es nur nach beendetem Mahle eines kurzen Nachdenkens, um einzusehen, wie sehr der⸗ gleichen Unbesonnenheiten dem politischen Rufe eines Kandida— ten zum Ministerium schaden“

Mehrere Compagnieen der Pariser National⸗Garde wollen, wie der Messager meldet, gegen das Geruͤcht protestiren, daß die National⸗Garde im Allgemeinen der Ertheilung einer Am⸗ nestie abgeneigt sey.

Auch die hiesigen Blaͤtter erwaͤhnen einer uͤber Triest gekommenen Nachricht, daß der Vice Koͤnig von Aegypten im Begriff stehe, sich fuͤr unabhaͤngig zu erklaͤren.

Großbritanten und Irland.

London, 5. Nov. Se. Majestaͤt haben dem Doktor der Rechte, Herrn John Dodson, Koͤniglichen General⸗Advokaten, die Ritterwuͤrde verliehen.

Der Lord⸗Kanzler, Lord Duncannon, Ser John Hobhouse, Herr Ellice und Herr Abercromby hatten gestern Unterredungen mit Lord Melbourne im Schatzamte.

In der Times liest man: „Der Globe beschwert sich dar⸗ uͤber, daß weder die Times, noch der Examiner, noch der Spec⸗ tator auf einen Artikel geantwortet haben, den unser wuͤrdiger Kollege am letzten Freitage als Beitrag zu der interessanten Kon⸗ troverse lieferte, die von der Cdinbusg⸗ Review angeregt wor⸗ den ist, obgleich der Standard jenen Artikel so hoch anschlug, daß er ihn am Sonnabend vollstaͤndig abdruckte. Die scharf⸗ sinnige Entdeckung, deren sich der Globe ruͤhmt, besteht darin, „daß die Haͤlfte des Kabinets⸗Geheimnisses in Betreff der Reform⸗Bill von den Lords Grey und Brougham im Oberhause und die andere Haͤlfte von Lord Durham in seiner zu Gateshead gehaltenen Rede veroͤffentlicht worden sey.“ Bei aller Achtung vor den erfinderischen Quellen des Globe und vor seinem unbezweifelten Eifer scheint es uns aber doch, daß er sich mit der schmeichelhaften Huldigung des Standard haͤtte begnuͤgen sollen, statt noch ferner auf eine Sache aufmerksamer zu machen, die um so gehaͤssiger wird, je mehr man sie aufruͤhrt. Wir nehmen indeß gar keinen Anstand, unsere Meinung von der Lage der Sache ganz unumwunden zu aͤußern, unbeschadet des metaphysischen Lichts, welches der Globe daruͤber zu verbrei— ten gesucht hat. 1) Wir glauben, daß jeder Unbefangene, der die Review liest, nicht umhin kann, zu bemerken, wie es ein Hauptzweck des Verfassers jenes Artikels war, den Grafen Dur⸗ ham in der Meinung der Reformer, die ihm in Glasgow oͤffent⸗ liche Ehrenbezeigungen erweisen wollten, herabzusetzen. 2) Die Art und Weise, wie dies versucht wurde, glich mehr der An⸗

Dingen eine Han—

schwaͤrzung, als einer offenen Anklage. 3) Der ihm ge⸗ machte Vorwurf ist in folgender Stelle enthalten:; „Zu⸗ erst waren 20 Pfund Rente als die Summe ange⸗

nommen, welche zum Waͤhler befaͤhigen sollte; so stand es in dem Plane, uͤber welchen Lord John Russell und die uͤbrigen Mitglieder des Unter⸗Comité's Bericht erstatteten, und durch den zwar ein hundert verrotteter Burgflecken zerstoͤrt worden, dage⸗ gen aber vielleicht doppelt so viel andere entstanden waͤren! Dies wurde von dem Kabinet in 10 Pfund veraͤndert, und Lord Durham hatte nichts dagegen einzuwenden, eine Ver⸗

Man schließe

geaͤndert habe; drittens, daß Lord Durham bloß „nichts dagegen einge⸗ wandt haͤtte.“ Natuͤrlich wuͤrde daraus folgen, daß das Kabi⸗ net in corpore in diesem Punkte liberaler gewesen sey, als Lord Durham. 4) Es war dem Publikum bisher noch niemals mit⸗ getheilt worden, wofuͤr das Unter⸗Comité gestimmt hatte; und es war nie gesagt oder geargwoͤhnt worden, daß Lord Durham zuerst minder liberal gewesen sey, als seine Kollegen. 5) Jaso⸗ fern hat also der Verfasser des Artikels in der Review, wenn er in diesem Punkte, der darauf berechnet war, den Grafen Dur⸗ ham zu beleidigen und zu verunglimpfen, die Wahrheit gesagt, die Geheimnisse des Kabinets verrathen. 6) Insofern wir aber aus Lord Durham's Aussagen wissen, daß der Verfasser nicht die ganze Wahrheit gesagt hat, sondern daß er sich der Entstellung und Verheimlichung von Thatsachen schuldig gemacht, war jener Anakel dazu geeignet, eine noch groͤßere Verletzung des Vertrauens des Kabinets hervorzurufen; denn wenn der Verfasser nicht eben so feig als verleumderisch war, wenn er nicht seinem Opfer den Mund stopfen wollte und erwartete, daß es sich stillschweigend werde verschwaͤrzen lassen, so mußte er auf detaillirtere Veroͤffent⸗ lichung der Kabinets⸗Verhandlungen rechnen. Der Globe mag eine von beiden Alternativen waͤhlen.“

Der Courier findet sich veranlaßt, den Sir Harcourt Lees fuͤr einen Brief verantwortlich zu machen, den er in einem Du⸗ bliner Journal publiziren laͤßt. Es heißt darin: „Ihre Ansicht uͤber die Zerstoͤrung beider Parlamentshaͤuser ist richtig. Es ist nur die erste in einer langen Reihe beabsichtigter Brandstiftun⸗ gen. Die erwaͤhnte Feuersbrunst haͤtte abgewendet werden koͤn⸗ nen; es ist schon lange her, daß sie beschlossen wurde; und, glau⸗ ben Sie mir, selbst die strengsten vorbeu enden Maßregeln wer⸗ den nicht im Stande seyn, irgend ein oͤffentliches Gebaͤude von einiger Bedeutung, nicht nur in London, sondern in ganz Eng⸗ land, vor einem aͤhnlichen Schicksal zu bewahren.“ „Sir Harcourt's Correspondent“, fuͤgt der Courier hinzu, „weiß also, daß man beschlossen hatte, die beiden Parlamentshaͤuser ab⸗ zubrennen, und daß man noch andere Gebaͤude abzubrennen be⸗ absichtigt. Er ist mit in das Geheimniß der Brandstifter gezo⸗ gen; er muß Einer der Verschworenen seyn. Sir Harcourt ist fuͤr diese Nachricht verantwortlich, und bis er den wahren Ver⸗ schwoͤrer bekannt macht, muß es so angesehen werden, als wisse er, daß man die Absicht hat, jedes bedeutende oͤffentliche Gebaͤude in England in Brand zu stecken. Wac empfehlen der Polizei, den ehrenwerchen Baronet zu bewachen; vielleicht findet sie so den rechten Galgenvogel.“

Die hiesigen Zeitungen theilen wieder ein Schreiben des Herrn Cobbett mit, welches derselbe von Irland aus an einen seiner Paͤchter gerichtet hat; es ist aus Cork vom 17. Oktober datirt und lautet folgendermaßen: „Von Kilkenny kam ich nach Clonmell, der Haup stadt der Grafschaft Tipperary, welche fuͤr eine der schoͤnsten in Irland gilt. Das Land ist hier, eine Strecke von 35 Englischen Meilen weit, mit Ausnahme weniger Stellen, sehr schoͤn. Aber auf dieser ganzen Faͤche finden sich nur vier Ruͤbenfelder. Die Aerndte war hier uͤberall schon hec⸗ ein. Aber das Gras! Die schoͤnen Grasebenen bedeckt mit Heerden schoͤnen Viehes; schoͤne Ochsen; schoͤne Kuͤhe; schoͤne Schaafe; Alles sah fett aus; und auch die allererbaͤrmlichste Huͤtte, die man hier ein Haus nennt, hatte ihr schoͤnes Schwein, so weiß, sauber und fett, so ungleich den armen Seelen, die es aufgezogen und gemaͤstet hatten, und die nie ein Stuͤck Fleisch, nicht einmal einen Bissen Gekroͤse davon kosten sollten. In der Stadt Clonmel sah ich mir einen der Orte an, wo sie die Schweine schlachten und einsalzen, um sie nach England zu versenden. In dieser einzigen Stadt schlachten sie jaͤhrlich gegen 6000 Schweine zu diesem Zweck. Jede Unze von diesem Fleisch wird aus Irland fortgesandt, waͤhrend die armen halbnackten Geschoͤpfe, die sich die Viehzucht so angelegen seyn lassen, mit Kartoffeln vorlieb nehmen muͤssen, die so schlecht sind, daß die Schweine sie

nicht fressen wuͤrden. Die Kraͤhen fressen gute Kartof⸗ feln, aber ehe sie jene schlechten fraͤßen, sie 8 ber verhungern. Und doch ist das die Speise, von de

das arbeitende Volk sich naͤhern muß. Es werden übe d⸗ einzigen Stadt gegen 80,000 Faß Butter, vielleicht 100,07 Quarter Waizen und noch mehr Hafer sortgesandt, und doch le⸗ ben die, welche dies Alles erzielen, von den schlechtesten e feln! „Wie geht es zu“, werdet Ihr fragen, „daß die Millio⸗ nen von Arbeitern sich das gefallen lassen?“ Ich will es Euch erzaͤhlen, wenn ich ins Parlaments⸗Haus zuruͤckkomme .“ einer Grafschafts⸗Versammlung zu Guilford. Es wird besser seyn, wenn ich es da erzaͤhle, als hier. Von Clonmell kamen wir Soͤnnabends den 11ten nach Fermoy. Schoͤnes Land; eine schoͤne Grafschaft; uͤberall Heerden von Truthuͤhnern, Rindviel

Schafe, Schweine, wie oben; und das Volk, das arbeitende

Volk, in eben solcher Noth wie oben. Hier sieht Alles herrlich aus; praͤchtige Wiesen, gegen welche die Wiesen zu Farnham gar nichts sind. Von der einen Seite dieses Thales erhebt sich eine meilenlange herrliche Kette sanft abfallender Huͤgel, und auf und neben diesen Huͤgeln lie⸗ gen Getraide⸗Felder und Wiesen, mit Waͤldchen und Gebuͤschen abwechselnd. Als ich aber auf der Bruͤcke stand und diese Scene betrachtete, wurden meine Augen vom Anblick dreier Kasernen geblendet, fuͤr Fußvolk, Reiterei und Artillerie; Gebaͤude, die an Groͤße alle Palaͤste uͤbertrafen, welche ich jemals sah; elegant und praͤchtig wie Palaͤste; Gebude, die, wie sie sagen, 3,100

Fenster enthalten, und in denen 40,000 Mann Platz haben!

„Guter Gott!“ sagt Ihr, „wozu alles dieses?“ Ich waäll es Euch sagen, Marshall, wenn ich zu der Grafschafts⸗Versamm⸗

lung in Guildford komme, zu der Ihr Euch alle einfe

1 * b 1 nfinden muͤßt. „Aber“, werdet Ihr sagen, „leben diese Soldaten auch von so schlechten Kartoffeln?“ Marshall, thut solche Fra—

anderung, die er immerhin, obwohl sehr unrichtig, fuͤr keine Kompromittirung ausgeben mag, weil es eine Erweiterung und keine Beschneidung des Plans war.“ Hier sind drei Punkte, welche den Lord Durham betreffen, hervorgehoben, erstens, daß das Unter⸗Comité zu Gunsten einer Zwanzigpfund⸗Berechtigung

berichtet habe; zweitens, daß das Kabinet dies in 10 Pfd. um⸗

gen nicht mehr an mich. Fraget Herrn Dean; er kann Cuc . 28 2 8 g 8 0 uch Alles sagen, was diesen Punkt anbetrefft. Aber jetzt, Marshall komme ich der Heimath naͤher; und ich bitte Euch Alee, wohl auf das zu achten, was ich sagen werde. Es wird Euch seltsam

vorkommen, daß all diese Nahrung aus dem Lande fortgesa ickt werden sollte, ohne daß das Volk etwas dafuͤr zuruͤck bekaͤme