rich hinter einander Staats⸗Secretair fuͤr die Kolonieen, Praͤsi⸗ dent der Handels⸗Kammer, Kanzler der Schatzkammer und eine kurze Zeit sogar Premier⸗Minister war, scheint nicht mehr die Rede zu seyn. Herr Croker, von dem es heißt, daß er sich geweigert habe, ein ihm von dem Herzoge von Wellington angebotenes Amt anzu⸗ nehmen, war fruͤher Mitglied der Admiralitaͤt und Haupt⸗Re⸗ dacteur der Quarterly⸗Review; da er gar keiner Hinneigung zu den Whigs verdaͤchtig ist, so wundert man sich sehr uͤber seine abschlaͤgige Antwort. Sir Edward Knatchbull, den der Stan⸗ dard als ein wahrscheinliches Mitglied des neuen Kabinets be⸗ zeichnet, ist ein Ultra⸗Tory, aber ein wegen seiner Rechtlichkeit und Biederkeit unter allen Parteien geachteter Land⸗Edelmann von gutem alten Schlage; da er jedoch seinen politischen Gesin⸗ nungen nach in eine Kategorie mit den Grafen Winchilsea und Roden gehoͤrt, so betrachten die Oppositions⸗Blaͤtter jene Ankuͤn⸗ dicng 8 ₰ .
digung des Standard als eine wahre Kriegs⸗Erklaͤrung des neuen Ministeriums gegen alle und jede Reform, besonders, da es be⸗ kannt ist, daß Sir E. Knatchbull nicht unter diejenigen gerech⸗ net werden kann, die aus Liebe zu einem Amte ihre Grundsaͤtze verleugnen. Erst vor vierzehn Tagen erklaͤrte er auf dem großen konservativen Diner zu Ashford, das Interesse des Landes er⸗ heische, daß Kirche und Staat unveraͤndert in demselben Zustande erhalten wuͤrden, wie sie von den Vorfahren uͤberliefert wor⸗ den seyen.
. Man hat bemerkt, daß die Maͤnner, welche in den letzten Tagen zu den Geheimeraths⸗Versammlungen hinzugezogen wur⸗ den, saͤmmtlich solche waren, die gegen die Reform⸗Bill gestimmt haben, und die mehr oder weniger mit dem fruͤheren Welling⸗ tonschen Ministerium, in Verbindung standen. Dessenungeach⸗ tet beharren die Tory⸗Blaͤtter noch immer bei der Behauptung, daß die jetzia“ Verwaltung einen reformistischen Charakter an⸗ 1 werde, und versprechen sich besonders von dem Herzoge -. Wellington, dem Auslande gegenuͤber, eine ganz andere aßrung als von Lord Palmerston. Auch die Times bleibt voch vei ihrer Voraussetzung, daß der Herzog, wenn er auch von Grunde des Herzens ein Anhaͤnger der Stabilitaͤt sey, sich dennoch der unerlaͤßlich gewordenen Verbesserungen nicht wider⸗ setzen, sondern dieselben vielmehr befoͤrdern werde. „Welches Ministerium“, agt dieses Blatt unter Anderem, „sollte denn aber eingesetzt werden, wenn es nun dem Geheul der Woͤlfe im Schafkleide (der Radikalen) gelaͤnge, sich in dem neuen Unter⸗ hause eine Majoritaͤt zu verschaffen und die Konservativen zu verdraͤngen? An den Grafen Grey, an Lord Melbourne, an Lord Stanley ist nicht mehr zu denken; folglich bliebe keine an⸗ dere Combenation uͤbrig, als die Verschmelzung einiger unterge⸗ ordneten Whigs mit eyaltirten Radikalen, unter denen O'Connell den Auacksalber und Hume den Hanswurst spielen wuͤrden; denn
Graf Durham wuͤrde, wenn er ein Ministerium bilden sollte,
vormuthlich gar keine Kollegen sinden.
In seiner gestrigen Nummer bemerkt der Albion: „Der Herzog von Wellington scheint noch nicht als Staats⸗Secretair fuͤr die auswärtigen Angelegenheiten den Eid geleistet oder die Siegel des Departements des Innern abgegeben zu haben. Er wird jedoch ohne Zweifel das Departement der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten definitiv erhalten. Man sagt heute allgemein, und wir sind auch der Meinung, daß Herr F. Polloik zum Gene⸗ ral⸗Prokurator und-Herr Pemberton zum General⸗Anwalt er⸗ nannt werden wird. Ueber die Ernennung des Sir J. Scar⸗ lett zum Praͤsidenten des Schatzkammer⸗Gerichts verlautet nichts zmnehr, doch hoffen wir, daß die allgemeine Erwartung in dieser Beziehung nicht getaͤuscht werden wird. — Wir haben so eben erfahren, daß Lord Stanley bestimmt heut Abend hier eintreffen wird.
Die oͤffentlichen Blaͤtter sind mit Adressen der verschiedenen Parlaments⸗Kandidaten angefuͤllt; einige derselben lauten sehr feindlich gegen das neue Ministerium; besonders zeichnet sich die des Herrn Gisbourne an seine Konstituenten im noͤrdlichen Theile von Derbyshire durch die Heftigkeit ihrer Ausdruͤcke aus; er ver⸗ gleicht darin die Entlassung des Melbourneschen Ministeriums dem Versuch eines Spielers, der, nachdem er bestaͤndig auf Schwarz gewonnen, nun aus bloßer Laune auch einmal auf Roth setzen wolle.
Der konservative Parlaments⸗Kandidat, welcher in der Graf⸗ schaft Inverneß als Gegner des dort bereits viermal zum Re⸗ praͤsentanten gewaͤhlten ehemaligen Praͤsidenten der Ostindischen Kontrolle, Herr Charles Grant, auftritt, ist ein Abkoͤmmling der uralten Familie Macleod.
Herr G. Wood, der Whig⸗Kandidat fuͤr den suͤdlichen Theil der Grafschaft Lancaster, dessen Wahl, dem Vernehmen nach, von Lord Stanley unterstuͤtzt wird, ist derselbe, der mehrere Maßregeln zu Gunsten der Dissenters ins Parlament einbrachte. Lord Francis Egerton, den die konservative Partei ihm entge⸗ genstellt, ist der fruͤhere Unter⸗Staats⸗Secretair Herr Leveson Gower, der sich auch als Schriftsteller und besonders als Ueber⸗ setzer des Goetheschen Faust einen Namen gemacht hat.
Was das muthmaßliche Resultat der erwarteten neuen Wah⸗ len in England betrifft, so bezweifelt man zwar das Ueberge⸗ wicht der Liberalen in den groͤßeren Staͤdten nicht, haͤtt jedoch in den Grafschaften den Einfluß der Tories noch immer fuͤr sehr bedeutend.
Die Abstimmungs⸗Listen uͤber die Entrichtung einer Kirchen⸗ steuer in Birminaham sind noch nicht geschlossen, doch war am letzten Tage der Stimmensammlung eine Majoritaͤt von 610 ge⸗ gen die Steuer; es hatten naͤmlich 209 dafuͤr und. 819 dagegen gestimmt.
Die Zeitungen beschaͤftigen sich noch immer mit Lord Broug⸗ ham. Dieser Tage hieß es, er habe vor kurzem an Hrn. Hume geschrieben und sich erboten, mit den Radikalen gemeinschaftltche Sache zu machen, was natuͤrlich die ihm feindlich gesinnten Blaͤtter zu den heftigsten Schmaͤhungen gegen ihn veranlaßt. Der Courier theilt unter Anderem einen Brief an Lord Broug⸗ ham mit, der nach der eigenen Angabe des Verfassers von einem Manne herruͤhren soll, welcher 25 Jahre lang in enger Verbin⸗ dung mit Lord Brougham stand, und dem der Courier hohe Autoritaͤt beimißt. Die Absicht des Schreibers ist, seinem ehe⸗ maligen Freunde im Interesse der Sache, welcher sie beide ge— dient haben, oͤffentlich die Stellung vor Augen zu fuͤhren, in die ihn sein zweideutiges Benehmen versetzt hHabe⸗ Er hebt be⸗ sonders die Stellung zu den fruͤheren Kollegen Lord Broug⸗ ham s hervor. „Diese halten Sie“, sagt er, „fuͤr einen hoͤchst
gefaͤhrlichen Menschen, sie haben kein Vertrauen zu Ihnen, sie betrachten Ihre mannichfachen Indiscretionen, Ihr ruheloses und verwirrtes Gemuͤth, Ihre Voreiligkeit, Ihren Mangel an Urtheilskraft, Ihre frechen Behauptungen fuͤr hinlaͤnglich, den Ruin einer jeden Sache, der Sie sich annehmen moöͤgen, herbei⸗ zufuͤhren, und jede Partei, der Sie sich anschließen werden, in Verwirrung zu bringen. Die Furchtsamsten unter ihnen werden doch immer gestehen, daß Sie einer von den Menschen sind, die sich uͤberall unberufen einmischen, und den herzlichen Wunsch aussprechen, Ihrer los zu seyn. Ich wiederhole es, Sie wer⸗
den von Ihren Kollegen weder geachtet, noch wird Ihnen ge⸗ traut, und welches auch der Erfolg des jetzt unternommenen Versuchs (der Tories) seyn mag, nie werden Sie wieder Lord⸗ Kanzler werden.“ Als naͤchste Gruͤnde der allgemeinen Abnei⸗ gung gegen Lord Brougham werden angegeben dessen unzeitige Bekanntmachung der Entlassung des Ministeriums, bevor noch Lord Melbourne mit seinen uͤbrigen Kollegen Ruͤcksprache genom⸗ men hatte, das Anerbieten der Uebernahme eines Amtes unter dem neuen Ministerium, einen Tag darauf, nachdem Lord Broug⸗ ham das Siegel seines fruͤheren Amtes abgegeben, und der In⸗ halt seines Briefes an Herrn Bulwer.
Eine hier erschienene Flugschrift, die den Titel fuͤhrt: „Eng⸗ land, Frankrceich, Rußland und die Tuͤrkei,“ erregt ziemliche Aufmerksamkeit, und die meisten Blaͤtter theilen Auszuͤge daraus mit. Sie hat den Zweck, das Uebergewicht Rußlands in der Tuͤrkei zu beleuchten und England zur Neutralisirung dieses Ein⸗ flusses aufzusordern. Die Times empsiehlt diese Broschuͤre be⸗ sonders dem Herzoge von Wellington zur
In der Times liest man: „Der gestrigen Versammlung des Ausschusses der Fonds⸗Boͤrse, in welcher daruͤber berathen werden sollte, ob die neue Spanische Anleihe amtlich zu notiren sey, wohnte Herr Ricardo bei, der als Theilnehmer an dem von Herrn Ardouin abgeschlossenen Kontrakt genannt wird und daruͤber befragt wurde, inwiefern in diesem Kontrakt das Interesse der Cortes⸗Glaͤubiger wahrgenommen worden sey. Er antwortete nicht so deutlich und schnell, wie man es in einer solchen Sache wuͤnschen mußte, und es ergab sich, daß in der Zinszahlung ein sehr unbilliger Unterschied zwischen der neuen Anleihe und dem Fonds, in wel⸗ chen die Cortes⸗Scheine verwandelt werden sollen, vorgeschlagen worden, indem der Zinsengenuß von der ersteren im Mai, der von dem letzteren erst im kuͤnftigen November anfangen soll. So werden oenn die bisherigen Glaͤubiger schon allein in die⸗ ser Beziehung um 2 ½ pCt. benachtheiligt, was von Seiten de⸗ rer, welche die neue Anleihe negoziirt haben, um so ungerechter und unkluͤger erscheint, als es dem Ermessen des Grafen Toreno an⸗ heimgestellt war, den Anfang des Zinsengenusses zu bestimmen. Auch hinsichtlich der Eintheilung der Schuld in passive und ak⸗ tive ist keine Aenderung zu Gunsten der Englischen Glaͤubiger bewirkt worden, obgleich man ihnen noch kuͤrzlich. vorgespiegelt hatte, daß dem Grafen Toreno in dieser Beziehung freier Spiel⸗ raum gelassen sey. Es ist vollkommen unbegreiflich, wie Herr Ardouin, der doch nicht ohne Erfahrung uͤber den hiesigen Geld⸗Markt ist und die Wichtigkeit einer guͤnstigen Aufnahme seiner Anleihe an demselben einsehen muß, die Folgen von all den Heimlichkeiten, womit die Sache betrieben wurde, und der offenbaren Hintansetzung des Interesses der Englischen Glaͤubiger nicht ahnen konnte, und der Unwille der Letzteren ist so hoch gestiegen, daß, falls der Kontrahent und seine Freunde nicht im Stande sind, die ganze Anleihe allein auf ihre Schultern zu nehmen, der Kontrakt, allem Anscheine nach, wieder wird aufge⸗ geben werden muͤssen. Die meisten Kapitalisten, die unter ande⸗ ren Aussichten ihre Theilnahme zugesagt hatten, nehmen diese jetzt zuruͤck.“ —
Das Koͤnigliche Dampfschiff „Carron“ ist aus dem Mittel⸗ laͤndischen Meere hier angekommen und hat den Obersten Ho⸗ ward Elphinstone, der nach dem Abgange des Lord Ponsonby eine Zeit lang die Statthalter⸗Geschaͤfte auf Malta versehen hat, mit seiner Familie zuruͤckgebracht. Es war in Malta viel von der Errichtung einer Dampfschifffahrt zwischen dieser Insel und Marseille die Rede, wodurch die Communication mit England sehr abgekuͤrzt werden wuͤrde. Die Malta-Zeitung vom 12. November meldet die Versetzung der Kuͤste von Tripolis in Blokade⸗Zustand. Was die Ausdehnung dieser Blokade anbe⸗ trifft, so wußte man nur so viel, daß sie sich laͤngs des von den Rebellen besetzten Kuͤstenstrichs von Meschia erstrecken wuͤrde. Eine Ottomanische Fregatte war zu dem Blokade⸗Geschwader des Bey's gestoßen.
Der General⸗Gouverneur von Ostindien hat eine Pro⸗
clamation erlassen, welcher zufolge die bisher vereinigt gewesene
Praͤsidentschaft von Fort William und Bengalen in Zukunft getrennt seyn soll. Zum Praͤsidenten von Agra ist Sir T. Met⸗ calfe und zum Praͤstdenten vom Fort William Herr W. Oliver ernannt worden.
Nachrichten aus Bogota vom 17. September und aus Cartagena vom 4. Okt. zufolge, waren am 6. Sept. die bei⸗ den zur Vertheilung der Schuld unter die drei Republiken von Seiten Neu⸗Granada's und Veneczuela's ernannten Kom⸗ missarien, Herr Santos Michelena und Herr Lino de Pombo, zusammengekommen, der dritte Bevollmaͤchtigte aber, von Seiten des Staats Aequator, war noch immer ausgeblieben.
Nachrichten aus Surinam zufolge, waren die dortigen Pflanzer ihrer Sklaven wegen in großen Sorgen, weil sich viele derselben Boͤte gestohlen und nach der Englischen Seite des Flusses hinuͤber gefluͤchtet hatten, wo sie sogleich ihre Freiheit er⸗ hielten. Die Einwohner hatten sich an den Statthalter gewandt, der sogleich einen Kutter und mehrere Boͤte abschickte, um das Entwischen der Neger zu verhindern.
Die letzte Nummer der Quarterly Review enthaͤlt fol⸗ gende Bemerkungen uͤber verfaͤlschten Thee: „Die uͤblen Folgen, welche wir von der Aufhebung des Thee⸗Monopols vorhergesagt hatten, haben schon angefangen, sich zu 1SS. Die angesehen⸗ sten Hong⸗Kaufleute haben sich vom Geschaͤfte zuruͤckgezogen und die uͤbrigen koͤnnen oder wollen nicht einen Shilling hergeben, um die armen Theepflanzer in den Stand zu setzen, den ge⸗ woͤhnlichen Vorrath zuzubereiten, obgleich 40,000 Tonnen zum Einschiffen in Canton erwartet werden. Wir werden dessenun⸗ geachtet Thee erhalten, aber es ist gut, daß unsere Leser erfah⸗ ren, welche Sorte es seyn wird. Wir haben unsere Nachrich⸗ ten von einem glaubwuͤrdigen Augenzeugen, der vor kurzem aus China in England angekommen ist. Auf der hcs s en gagen Seite des Flusses Tao, nicht weit von Canton, ist eine Fabrik, um die schlechteste Art des groben schwarzen Thees in gruͤnen Thee zu verwandeln. Man kennt sie in Canton sehr gut un⸗ ter dem Namen Wo-ping, und die Agenten der Ostindischen Compagnie haben sich niemals mit ihr eingelassen. Der Thee wird, mit Indigo, Bleiweiß und einer Wurzel (Turmerie) vermischt, auf maͤßig erwaͤrmte Eisenplatten gelegt und darauf herumbewegt, was ihm das schoͤne Pflaumenblau und das krause Ansehen giebt, welche man gewoͤhnlich fuͤr Zeichen des schoͤnen gruͤnen Thees haͤlt. Es kann in Bezug auf das Bleiweiß kein Irrthum stattfinden, denn der Chinesische Ober⸗Aufseher nannte es mit seinem gewoͤhnlichen Namen vyuen-fun. Ist die durch den Indigo erzeugte blaue Farbe zu stark, so wird etwas gepul⸗ verter Gyps (Schetkao) hinzugesetzt. Als unser Berichterstat⸗ ter diese Fabrik besuchte, waren schon 50,000 Kisten dieses kost⸗ baren Artikels angefertigt, welches gerade fuͤr die Ladung von drei der groͤßten Schiffe der Ostindischen Compagnie hinreicht. Die schlauen Eigenthuͤmer erzaͤhlten unserem Freunde, daß die⸗ ser Thee nicht fuͤr England, sondern fuͤr Amerika bestimmt sey;
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allein wir erhalten ohne Zweifel auch unseren Theil davon, und nach einigen Zeitungs⸗Artikeln zu urtheilsn, hat die Einfuhr desselben sogar schon angefangen.“
NMiederland 9.
lus dem Haag, 14. Dez. Nach dem den Generel⸗Stan ten vorgelegten Gesetz⸗Entwurf uͤber die Grund⸗Steuer im 1835 ist der Ertraa derselben auf 7,983,256 Fl. 8 Cts. geschzzt und zwar ist die Vertheilung dieser Summe auf dee verschieze nen Provinzen in nachstehender Weise festgesetzt worden: Nord⸗Braband — 838,931 Fl. 20 Cts. Gelderland 782,371 07 S 1,765,708 22 Nord⸗Holland 1,567,431 74 569,473 92 ’“ 485,773 ⸗ 68 Friesland 901,580 04 Overyssel
381,696 49 Groͤningen
△
578,053 86
11I 62
“ 7,983,256 Fl. 84 Cts.
1 Amsterdam, 13 Dez. Der Handel in Hollaͤndischen Staats⸗Papieren, vornehmlich in wirklicher Schuld, war diese Poche uͤberaus lebhaft und von sehr großem Umfang, wobei das schon in den letzten Tagen der vorigen Woche verspuͤrte Steigen anhielt, ungeacten ansehnliche Partieen Integrale fuͤr Englische Rechnung pr. Comgt zu Markte gebracht wurden; diese wurden jedoch fast alle fuͤr Pnn. ser Rechnung abgenommen und auch mehrere inlaͤndische Auftrzae dabei erfuͤllt, dennoch sind die Preise der Integralen nicht auf dan hoͤchsten Stand von 54 geblleben, sondern gingen auf 531 vEt ja⸗ ruͤck; 5proc. wirkliche Schuld, welche in den letzten Tagen sehr g⸗ sucht wurde, ging bis 99 ½ pCt. und Kanzbillets bis 23 ¾ Fl. Mn. haͤlt dies Steigen noch stets fuͤr die Wirkungen des im vorigen Pe⸗ richte erwaͤbnten Administrations⸗Bureau von Holl. wirflccher Schuld zu Paris; auch hat gewiß die Nachricht, daß Sir Rwt Peel das ihm angetragene Amt angenommen und somit das jeßige Englische Ministerium bleibend seyn werde, keinen geringen Einfuß bierauf gehabt. Die Russischen und Oesterreichischen Fonds hasen sich gut im Preise erhalten; es fanden darin aber nur wenig Ge⸗ schaͤfte statt; auch in Spanischen ist wenig Umsatz gewesen; in der jetzten Tagen trafen einige Auftraͤge von Paris und Antwerpen in fuͤr perpetuelle Obligationen, welche den etwas gewichenen Pras wieder auf den vorigen Stand brachten. Das Geld wurde bei za bedeutenden Operationen in Hollaͤndischen Fonds sehr gesucht ug ging 1 pCt. hoͤher bei Prolongations⸗Geschaͤften; der Cours ist igt 4 Ct, bei gewoͤhnlichen Leihungen 3 Ct. und Diskonto 2 pCt— Der Handel in Getraide war in abgelaufener Woche wieder sir beschraͤnkt, indem Weizen und Roggen nur durch Verbrauchere⸗ genommen wurden. Die Haferpreise gingen etwas zuruͤck und fiht⸗ ten dadurch wieder einigen Umsatz herbei. Die angelegten Caumt sind: fuͤr 134pfuͤnd. Rostocker Weizen bei Partieen 180 Fl, sit 132 pfüͤnd. dito an Verbraucher 174 Fl., fuͤr 122 pfuͤnd. Preußischa Roggen 160 Fl., fuͤr 117pfuͤnd. dito 148 Fl., fuͤr 83. 86 pfuͤnd. neum feinen 88.89 Fl.
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ur 74pfuͤnd. neuen Futterhafen 78 Fl.
DHeut 9nd. 2 15. Dez. In der hier erscheinenden Deutschen National⸗Zeitung liest man: „Wenn glei die Verhandlungen unseres Landtages, der nach dreimonatliche Vertagung am 1. Nov. d. J. von neuem zusammenngetreten f, nicht fortlaufend in diesen Blaͤttern mitgetheilt werden konnte, auch bei dem Mangel an vollstaͤndiger Oeffentlichkeit keine bedeu⸗ tende Theilnahme gefunden haben, so nehmen doch die Resulm, welche so tief in das staatsbuͤrgerliche Leben eingreifen, des äl⸗ gemeinste Interesse in Anspruch, und verdienen deshalb hier ü⸗ nen Platz. Zu diesen gehoͤren aus der letzten Zeit die Annahme der Abloͤsungs⸗ und der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung, der Ge setze uͤber die den Abloͤsenden zu verschaffenden Anlehen und äber die Organisation der Landes Oekonomie⸗Kommission, welche nun demnaͤchst in das Leben treten werden. Am heutigen Tage er folgte endlich auch die Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats, der zu den langwierigsten und verwickeltsten Verhand⸗ lungen Veranlassung gegeben hat. Die Staͤnde⸗Versammlung hatte in einer der letzten Sitzungen der mit Bearbeitung diesch Gegenstandes beschaͤftigten Kommission den Auftrag ertheilt, uͤberdie Differenz⸗Punkte unmittelbar mit dem Herzogl. Staats⸗Ministe rium zu unterhandeln, und in Folge einer stattgehabten Konse renz reichte das Herzogliche Staats⸗Ministerium einen veraͤnder ten Etat ein, woruͤber der Bericht an die Staͤnde-Versammlung bemerkt: „Die Kommission (bestehend aus den Abgeordneten von Thielau, von Campe, von Geyso, Assmann, von Cramm⸗ Volkersheim, Stolle, Steinacker) schaͤtzt sich gluͤcklich, die Vor⸗ schlaͤge des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums einstimmig zur Annahme empfehlen zu koͤnnen, in welchen die fruͤheren Antraͤge auf Verminderung der Verwaltungs⸗Kosten bei dem Militait, der Herzoglichen Kammer, dem Finanz⸗Kollegium, der Steueu⸗ Direction und der Bau⸗Direction so vollstaͤndig beruͤcksichtigt sind, als es die Umstaͤnde fuͤr den Augenblick gestatten““ Die wesentlichsten Veraͤnderungen in dem Etat betreffen: à) Die Einnahmen, welche in dem gegenwaͤrtigen Entwurfe hoͤher veranschlagt sind, als in dem fruͤher voorgelegken (fruͤher zu 2,989,803 Rthlr. 15 gGr. 10 Pf. fuͤr die Finanz⸗Periode 1834 — 1836, jetzt zu 3,056,082 Rthlr⸗ 10 gGr. 2 Pf.) Diese Erhoͤhung der Einnahme wird be⸗ wirkt werden 1) durch eine Vermehrung des Zuschusses aus dem Kammer⸗Gute, bei welchem namentlich an Administrations⸗Kosten 15,013 Thlr. 4 gGr. 11 Pf. fuͤr diese Finanz⸗Periode erspakt werden sollen; 2) durch Mehr⸗Einkuͤnfte bei den Posten, welche „in Folge der bei der Administration derselben eintretenden guͤn⸗ stigen Verhaͤltnisse“ in dieser Finanz⸗Periode statt der fruͤher veranschlagten 42,000 Thlr. wenigstens 70,000 Thlr. eintragen werden. B) Auch mehrere Ausgabe⸗Kapitel sind veraͤndert. 1) Die Kosten des Landtages sind bei der langen Dauer der ge⸗ genwaͤrtigen Staͤnde⸗Versammlung, und weil noch ein neuer Landtag innerhalb dieser Finanz⸗Periode (im J. 1836) zu hab⸗ ten seyn wird, auf 60,000 Thlr. (fruͤher 20,000, nachher 38,000 Thlr.) festgestellt. 2) Bei den Kosten fuͤr die Finanz⸗Verwab⸗ tung sind die fruͤheren staͤndischen Antraͤge insoweit ber cksichtigt/ daß eine Sonderung des „ordinairen Beduͤrfnisses“ von dem durch temporaire Umstaͤnde erhoͤheten Bedarf eingetreten ist. Die Anferderungen betragen. nach dem ersten nach dem neuen Projekt
Etat
a) fuͤr das Finanz⸗Koll. 104,943 Rthlr. 91,188 Rthlr. b) fuͤr das Steuer⸗Dir. 154,809 ⸗ 150,609 1 c) fuͤr das Bau⸗Direkt. 105,246 „ 99,909 ⸗
Die uͤberschießenden Betraͤge werden freilich nicht sofort er⸗ spart, jedoch 3) auf das Kapitel ad Extraordinaria gesetzt Pen den, welches demgemaͤß und in Folge einiger minder bedeuten⸗ den Veraͤnderungen von 118,080 Rthlr. auf 141,372 Rthlr. steigt. 4) Die Baukosten sind in Beruͤcksichtigung der 8898 nothwendigen Verwendungen auf den Chausseebau von 247,0
hbrung
Friesischen Hafer 100. 101 Fl., far 84. 85 pfuͤnd. neuen dica ree
Rthlr. auf 322,600 Rthlr. (also um nanz⸗Periode) erhoͤhet. 5) Fuͤr die Militair⸗Verwaltung waren anfaͤnglich in Einer Summe 902,915 Rthlr. angefordert. In Folge der Verhandlungen ist dabei theils eine Sonderung des dauernden Beduͤrfnisses von dem durch fruͤhere Verhaͤltnisse gesteigerten Bedarf, theils eine sogleich eintretende Erspa⸗
erreicht, indem auf dem neuen Etat angefordert sind: 1) fuͤr das dauernde Beduͤrsniß 780,000 Thlr. (260,000 Thlr. pro anno). 2) auf den schwindenden Etat 80,278 Thlr. — Die Summe der Ausgabe betraͤgt nach dem neuen Etat 3,056,082 Thlr. 10 gGr. 2 Pf., so daß derselbe ohne ein De⸗ ficit abschließt. — Die veraͤnderten Positionen desselben wur⸗ den in der Staͤnde⸗Versammlung fast saͤmmtlich einstimmig an⸗ ecnommen und schließlich auch der Antrag der Kommission ge⸗ nehmigt: „„daß die Versammlung der hohen Landes⸗Regierung ihren Dank fuͤr das Bestreben zur Verbesserung der Finanzen und die Beruͤcksichtigung der dahin gerichteten staͤndischen An⸗ raͤge in dem zu erlassenden Schreiben ausdruͤcke, und zugleich dns h. Staats⸗Ministerium ersuche, Sr. Herzogl. Durchlaucht die unterthaͤnigste Bitte vorzutragen, daß Hoͤchstdieselben gnaͤdigst geruhen wollten, die fruͤheren Antraͤge wegen einer veraͤnderten rganisation der Militair, Verwaltungs Behoͤrden in weitere Be⸗ rathung und Beruͤcksichtigung zu nehmen.““
HOldenburg, 13. Dez. Die heutigen Oldenburgischen Anzeigen enthalten eine landesherrliche Verordnung, durch welche der Hafen von Brake zum Frethafen erhoben wird. Alle Paaren koͤnnen dort auf der Weser frei ein⸗ und ausgefuͤhrt und im Bezirke des Freihafens ohne Declaration und ohne ir⸗ gend eine Abgabe geloͤscht, gespeichert und verkauft werden. Die Bewohner des Freihafens sind auch frei von Entrichtung der Aceise, haben aber statt dessen eine jaͤhrliche Aversional Summe zu entrichten. Der Bezirk wird uͤbrigens in Bezug auf die in⸗ direkten Abgaben als Ausland angesehen und von der Landseite mit einer Zolllinie umgeben werden.
Dresden, 16. Dez. Durch eine Ministerial⸗Verordnung vom 4ten d. M. wird den diesseitigen Unterthanen der Besuch der Universitaͤten Zuͤrich und Bern untersagt.
Muͤnchen, 15. Dez. Unter den Auspicien der Staats⸗ Negierung hat sich hier unter dem Namen „Gewerbs⸗Huͤlfverein“ eine Gesellschaft von Gewerbsleuten gebildet, welche den Zweck hat, durch Austausch der Ideen technische Kenntnisse unter den Mitgliedern zu verbreiten, durch Arbeitshuͤlfe und Abnahme der produkte sich gegenseitig zu unterstuͤtzen, die Verpflichtung zu äbernehmen, nur Bayerische Fabrikate ankaufen zu wollen, und ndlich aus der Vereins⸗Kasse den Mitgliedern selbst Aushuͤlfs⸗ Vorschuͤsse zu leisten.
Der Streit der allopathischen Aerzte in Bayern mit ihren homoͤopathischen Kollegen ist nun geschlichtet, indem eine Mini⸗ sterial⸗Entschließung unterm 30. November verfuͤgt, daß das un⸗ vtgeltliche Selbstdispensiren der homoͤopathischen Aerzte von nun an er.aubt sey, daß aber diese unentgeltliche Abgabe von homoͤo⸗ pathischen Heilmitteln keinesweges in das fortwaͤhrend streng verbotene Verkaufen derselben uͤbergehen duͤrfe, und daß jeder homoͤopathische Arzt regelmäaͤßige Tagebuͤcher uͤber die Abgabe kiner Arzneien zu fuͤhren habe.
Augsburg, 12. Dez. Mit Bezug auf den (auch in der Ltaats⸗Zeitung bereits erwaͤhnten) Artikel des Journal des débats uͤber das Deutsche Schieds⸗Gericht theilt die Allge⸗ geine Zeitung folgende vom Main, 5. Dezember datirte, Bemerkungen mit: „Das Journal des Debats hat in seiner Nummer vom 24. November die von Bundes wegen getroffene eue Einrichtung des Schieds⸗Gerichts ebenfalls in seiner Art be⸗ arüßen zu muͤssen geglaubt. — Was von dieser freundnachbarli⸗ hen Art und Weise aber, auf die wir weiter unten zuruͤckkom⸗ nen werden, zu halten, ergiebt sich deutlich aus dem Inhalte bie aus dem Tone des besagten Artikels. Im Tone der Anklage bird zuvoͤrderst hervorgehoben: wenn ein Deutscher Fuͤrst sich nit seiner Deputirten⸗Kammer nicht verstaͤndigen kann, und wenn tfindet, daß ihm sein Budget uͤber die Gebuͤhr beschnitten wird, löst er sie zuerst auf, wie es Gesetz und Gebrauch in den kopraͤsentativ⸗Staaten ist. Aber wenn die Waͤhler ihm die⸗ übe Kammer wieder schicken, so wendet er sich, statt nach⸗ ngeben, wie es Gesetz und Gebrauch in den Repraͤsenta⸗ iv⸗Staaten ist, oder einen Coup d'Etat zu machen, wie arlk X., an das neue Schieds⸗Gericht, welches zwischen hem Fuͤrsten und der Kammer richtet. — So ist es — und iese Erfindung einer Behoͤrde, die der Revolution wie dem taatsstreiche vorzubeugen bestimmt ist, haben allerdings die bevolmmaͤchtigten aller Deutschen Hoͤfe, als sie sich zu Wien ersammelt hatten, gemacht. Der feindliche Zusammenstoß, der s ein drohendes Gewitter, das fruͤh oder spaͤt hereinbrechen uß, am Himmel eines jeden Repraͤsentativ⸗Staats haͤngt, bird auf diese Weise, so scheint es uns, vermieden, und das Schieds⸗Gericht befreit demnach die Unterthanen von der Gefahr s Staatsstreichs, die Landesfuͤrstliche Gewalt von der Besorg⸗ einer Revolution, den beiden nothwendigen Ausgangspunt⸗ u der constitutionnellen Laufbahn, auf der Fuͤrst und viaͤnde, ohne einen Richter uͤber sich zu haben, einander kgenüͤber stehen. Ist dies ein Ungluͤck oder ein Uebel⸗ lend? Waͤre Deutschland nicht noch heute, ungeachtet der vauveraͤnetaͤt der Bundes⸗Staaten, aͤhnlich wie zu den Zei⸗ . Reichs, ein einiger, aus vielen Gliedern E“ po⸗ scher Koͤrber, waͤre es nicht ein organisches Ganzes, dessen heile einander nicht fremd seyn koͤnnen, weil sie einen Leib bil⸗ 1 den eine Seele belebt, so waͤre gllerdings das Schieds⸗Ge⸗ s eben so unanwendbar in Deutschland, wie z. B. in Frank⸗ d, welches sich wohl huͤten wuͤrde, Schieds⸗Richter, die etwa - and oder Preußen ernannt haͤtte, uͤber seine innern Kon⸗ 8 richten zu lassen. Allein das Journal des Débats macht 6 weitere Bemerkung, daß das Schieds⸗Gericht eintreten 6 „ehe die Intervention des Bundestags selbst in Anspruch 18b werde.“ Auch das ist wiederum unwidersprechlich - Aber wer gewinnt dabei? Ehe der Bundestag spricht, hecegh den Fuͤrsten und freien Staͤdten Deutschlands besteht, E1““ einfache Privatpersonen, die keine Souve⸗ hzeite ei dem obschwebenden Streite im mindesten nicht tgung⸗ sind, ohne Haß und Gunst ihre rechtliche Ueber⸗ Hotische esprechen. Wir glauben, daß es schwerlich eine then sche Einfluͤsterung ist, die zu diesem Auskunftsmittel ge⸗ 1ae⸗ vnd wer sich einem Rechtsspruche unterwirft, scheint 8 ermuthung einer besondern Vorliebe fuͤr die Gewalt 8 G zu haben — zumal wenn er, statt unmit⸗ andes. 8 von seines Gleichen (den Gliedern des Deutschen büüöhes Urtheil zu provoziren, sich vorher, ohne czu guch vVGbv „einem Schieds⸗Gericht unterwirft, h f6 b egner die Haͤlfte der Mitglieder erwaͤhlt. Allein heint dar⸗ nd der Unzufriedenheit des Journal des Débats in zu liegen, daß aͤußersten F
1e“
75,000 Rthlr. aus der Fi⸗
wenn etwa die Vereinbarung uͤber das Schieds⸗Gericht gar nicht erfolgen sollte, der Ausspruch dennoch vom Bundestage ausgehen muͤßte. „Auf diese Weise wuͤrde ja der Bundestag der oberste Herr und Schieds⸗Richter aller Constitutionen Deutschlands.“ Dem Franzoͤsischen Publizisten wollen wir hier bemerken, daß Deutschland gewisse Grund⸗Gesetze besitzt, zu denen unter andern die Deutsche Bundes⸗Akte, die Wiener Schluß⸗Akte von 1820, die durch den Bundes⸗Beschluß vom 28. Junt 1832 festgesetzten Maßregeln zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, eben so wie der hier in Rede stehende Bundes⸗Beschluß vom 30. Okt. d. J. ge⸗ hoͤren. Nach den erstgenannten Grund⸗Gesetzen nun hat der Bundestag nicht nur (Art. 54 der Wiener Schluß⸗Akte) daruͤ⸗ ber zu wachen, daß in Folge (des 13ten Artikels der Bundes⸗ Akte) allenthalben landstaͤndische Verfassungen stattfinden, son⸗ dern auch daruͤber, daß in monarchisch regierten Deutschen Staaten (nach Art. 57) die gesammte Staats⸗Gewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleibe, daß die im Bunde ver⸗ einten souveraͤnen Fuͤrsten nicht in der Erfuͤllung ihrer bundes⸗ maͤßigen Verpflichtungen gehindert oder beschraͤnkt, daß die ge⸗ setzlichen Graͤnzen der freien Aeußerung bei den staͤndischen Ver⸗ handlungen nicht uͤberschritten werden, endlich daruͤber, daß keine Regierung durch Widersetzlichkeit der Unterthanen be⸗ droht oder gefaͤhrdet werde, als in welchem Falle der Bund noͤthigenfalls auch unaufgefordert einschreiten kann. Die Besorgnisse des Journal des Débats kommen also zu spͤt, und die Einrichtung, von der es klagt, daß sie durch den juͤng⸗ sten Bundesschluß geschaffen worden, hat sich, aus den Funda⸗ mental⸗Prinzipien des Deutschen Bundes heraus, schon seit den letzten 20 Jahren organisch entwickelt. — Da jeder der Staa⸗ ten des Deutschen Bundes zwei Individuen benennt, aus denen dann in jedem vorkommenden Falle jeder der streitenden Theile eine gleiche Zahl von Schieds⸗Richtern ernennt, aber nicht alle jene Staaten neue Constitutionen gegeben haben, mehrere der⸗ selben, z. B. Oesterreich und Preußen, also nicht fuͤglich in den Fall kommen werden, ein schiedsrichterliches Urtheil zu begehren, so folgert das Journal des Débats daraus: „daß die absoluten Staaten“ (wir wissen nur, daß Privat⸗Personen Schieds⸗Richter seyn sollen) „die Prozesse der freien Staaten entscheiden wer⸗ den. — Wir brauchen keine weitern Worte zur Wuͤrdigung dieser Logik beizufuͤgen. Aber was weiter folgt, darf nicht uner⸗ waͤhnt bleiben. Da das Journal des Débats so genau von den Absichten der Deutschen Regterungen unterrichtet ist, so kennt es auch die muthmaßlichen Resultate des in Rede stehenden Beschlusses. Der Bundestag erklaͤre: daß die Staͤnde⸗Versammlungen fortan in allen Faͤllen weichen muͤßten; sie wuͤrden kuͤnftighin nicht mehr einen Theil der souverainen Staats⸗Gewalt bilden; wenn sie eine Reduction vornaͤhmen, die dem Fuͤrsten mißfalle, so werde er so⸗ fert die Sache vor das Schieds⸗Gericht und noͤthigenfalls vor den Bundestag bringen — endlich die Constitutionen Deuschlands seyen auf diese Art abolirt. — Daß die Staͤnde⸗Versammlun⸗ gen in allen Faͤllen nothwendig vom Schieds⸗Gerichte verurtheilt werden wuͤrden, ließe sich nur behaupten, wenn es dem Journal des Dobats gelaͤnge, nachzuweisen, daß sie in allen Faͤllen und nothwendig Unrecht haͤtten — was wir uns in keiner Weise schlechthin und in Bausch und Bogen zuzugeben getrauen. Was die Theilnahme an der Souverainetaͤt betrifft, so kann den Deut⸗ schen Stäͤnden dieselbe durch keine menschliche Macht ent⸗ zogen werden da sie dieselbe nicht besitzen, auch nach den Grundgesetzen des Bundes (Wiener Schluß⸗Akte Art. 57) nie und in keinem Falle besitzen duͤrfen. — Daß endlich jeder Fuͤrst sich beeilen werde, jedwede Streitigkeit vor das Schieds⸗ Gericht zu bringen, ist eben so wenig glaublich, als dies von Seite der Staͤnde zu erwarten steht. Wir hoffen und erwarten vielmehr mit Zuversicht, daß, eben weil dieses Gericht im Hin⸗ tergrunde steht, jeder Theil sich scheuen werde, auch nur die Ge⸗ fahr eines verurtheilenden Spruches zu uͤbernehmen, und glau⸗ ben in Folge dessen, daß der guͤtliche Vergleich die Regel, der fuͤr den Nothfall eroͤffnete Weg Rechtens die seltene Ausnahme seyn werde. Und dies ist in Wahrheit die wahre Absicht derer, die den erwaͤhnten Beschluß faßten: das guͤtliche Vernehmen zwischen den Staͤnden und Regierungen in Deutschland aus allen Kraͤften zu befestigen und zu erleichtern, fuͤr den Nothfall aber durch den Rechtsweg den Weg der Willkuͤr und Gewalt fuͤr beide Theile zu versperren. Es sollen nach dem treuen Sinne der Deutschen „die Deutschen Verfassungen eine seyn.“ — Zum Schlusse folgen uͤbrigens noch die gewoͤhnlichen Warnungen vor den Attentaten gegen die Souverainetaͤt und Unabhaͤngigkeit der Deutschen Fuͤrsten — fuͤr welche man bekanntlich, schon seit Stiftung des Rheinbundes, in Paris so großmuͤthig als uneigennuͤtzig Sorge traͤgt. Diese Souverainetaͤt werde auf rohe Weise durch den hier besprochenen Bundesschluß bedroht, und die Fuͤrsten eines notabeln Theiles ihrer Unabhaͤngigkeit beraubt, Oesterreich und Preußen aber erhielten das Recht, das liberale Deutschland zu richten, ohne jemals in den Fall zu kommen, auch ihrerseits ge⸗ richtet zu werden. Aber gluͤcklicherweise begreift man in Deutschland die Souverainetaͤt nicht als etwas uͤber dem Rechte Stehendes, und die Unabhaͤngigkeit gilt bei uns nicht als Unabhaͤngigkeit von Recht und Gesetz. Dies ist die wahre Liberalitaͤt unserer Fuͤrsten, daß sie es als keinen Raub an ihrer landesfuͤrstlichen Macht erachten, in Streitigkeiten mit ihren Unterthanen, sey es vor ihrer eigenen, sey es vor frei⸗ erwaͤhlten Schieds⸗Gerichten, Recht zu nehmen, und sie thun dies, weil sie glauben, daß es keine Freiheit und Unabhaͤngigkeit gebe, als auf der Basis des Rechts. Was dagegen den Fall betrifft, daß Oesterreichs und Preußens Schieds⸗Richter auch einmal von den Staͤnden erwaͤhlt werden koͤnnten, und daß diese Maͤchte dann, sich ploͤtzlich auf die Bahn des Liberalismus werfend, ihre Schieds⸗Richter veranlassen oder zwingen koͤnnten, das Recht zu beugen und gegen die landesfuͤrstliche Autoritaͤt zu sprechen, so halten wir dafuͤr, daß diese Gefahr von allen denen, welche Deutschlands Zukunft bedrohen, wohl die entfernteste sey. Aber setzen wir den unglaublichen und vom Journal des Dobats selbst wohl nur im Scherze als moͤglich gesetzten Fall: staͤnde es dann nicht der bedrohten Regierung frei, auch ihrerseits drei Schieds⸗ Richter zu neege a denen sie volles Zutrauen haͤtte? Viel naͤher liegen unserm Vaterlande andere Besorgnisse, und wie ge⸗ gruͤndet diese seyen, davon giebt der eben besprochene Artikel des Journal des Débats Zeugniß. Die nachbarliche Treulosigkeit, welche dem Auslande gegenuͤber dieselben Lehren predigt, die sie im Inlande streng verfolgt, das immer rege Streben, die Saat des Verderbens, die auf dem eigenen Boden noch lange nicht ausgerottet ist, mit vollen Haͤnden auf das Feld des Nachbars zu streuen, der schlecht verhehlte Franzoͤsische Erbfehler son bien premibrement et puis lje mal dautrui
zu suchen, die Gewohnheit der Intrigue und die gewissenlose Doppelzuͤngigkeit in der Politik — diese sind es, die Deutsch⸗ land zu einer fortwaͤhrenden eben so laͤstigen als jede eigene, freie und wahrhaft freisinnige Entwickelung unserer Institutio⸗ nen hemmenden Hut nach außen verdammen. Gluͤcklicherweise
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lles und namentlich, ist es ein reicher Ersatz fuͤr diesen Zwang, daß das Beduͤrfniß
der Eintracht, so unehrlichen Umtrieben gegenuͤber, desto lebhaf⸗ ter gefuͤhlt wird, und eine heilsame Frucht dieses Gefuͤhles und see Eintracht liegt uns in dem Bundesbeschlusse vom 30. Ok⸗ tober vor.
Frankfurt a. M., 16. Dez. Die hiesigen Blaͤtter enthalten nachstehenden „Auszug aus dem Protokoll der 42sten Sitzung der Deutschen Bundes⸗Versammlung vom 4. Dez. 1834“:
„Die Bundes⸗Versammlung hat beschlossen: 1) Die aus den Herren Gesandtan von Oesterreich, Preußen, Bayern, Koͤ⸗ nigreich Sachsen und Baden als Mitglieder, dann den Herren Gesandten von Wuͤrttemberg und der freien Stadt Frankfurt als Stellvertretern bestehende Kommission wird ersucht, in Er⸗ waͤgung zu ziehen und zu begutachten, in wie fern uͤber die Or⸗ ganisation des Deutschen Buchhandels ein Uebereinkommen un⸗ ter saͤmmtlichen Bundesgliedern zu treffen sey. 2) Die hoͤchsten und hohen Regierungen werden ersucht, geachtete Buchhaͤndler ihrer Staaten uͤber diesen Gegenstand vernehmen und die Er⸗ gebnisse dieser Vernehmung an die Bundestags⸗Kommission ge⸗ langen zu lassen.“
Ferner bringen dieselben folgenden zweiten „Auszug aus dem⸗ Protokoll der 42sten Sitzung der Deutschen Bundes⸗Versamm⸗ lung vom 4. Dezember 1834:
„Die Bundes⸗Versammlung hat beschlossen: 1) Die von der Central⸗Direction der Gesellschaft fuͤr Deutschlands aͤltere Geschichtskunde uͤberreichten Werke, unter Anerkennung der ver⸗ dienstvollen Leistungen der gelehrten Herausgeber, in der Bun⸗ des⸗Bibliothek aufzustellen. 2) Die Abdruͤcke der Denkschrift und des Geschaͤfts⸗Berichts der besagten Central⸗Direction an die hoͤchsten und hohen Regierungen einzubefoͤrdern, und 3) das begonnene großartige National⸗Unternehmen deren fortgesetzter Unterstuͤtzung und Foͤrderung zu empfehlen.
Schweiz.
Zuͤrich, 12. Dez. Gestern hat der Regierungsrath bei gleichgetheilten Stimmen durch Praͤsidialentscheid beschlossen, dem großen Rathe anzutragen, zu beschließen: daß der Stand Zuͤrich stets geneigt sei zur Verteserung der Bundesverfassung, sei es auf dem Wege eidgenoͤssischer Verhandlungen (Tagsatzung oder Konkordate), sei es durch umfassende Konkordate, in vereintem
Streben mit den andern Staͤnden, hinzuwirken, hingegen auf
den Antrag von St. Gallen nicht eingehen koͤnne.
Die Karlsruher Zeitung schreibt aus der Schweiz vom 8. Dez.: „Wie richtig das fruͤher gefaͤllte Urtheil uͤber die Berner Regierung war, das liegt nun am Tage; das heißt, sie hat ihre vollkommene Unfaͤhigkeit eines wuͤrdigen Benehmens als Staats⸗Behoͤrde jetzt so augenscheinlich dargelegt, daß selbst ihre Freunde an ihr irre werden. Nie hat sich wohl Hoch⸗ und Klein⸗ muth auf eine so laͤcherliche Weise vereinigt gefunden, als in die⸗ ser Behoͤrde. Wollte man die Schuld nur wenigen Persoͤnlich⸗ keiten beimessen, so wuͤrde der Vorwurf nur um so greller; weil eben eingestanden werden muͤßte, daß in diesem sogenannten freien Lande einige ganz unfaͤhige Menschen, keiner geeignet, eine Schrei⸗ berstelle zu versehen, die ganze Masse der Volks⸗Repraͤsentanten, d. h. den großen Rath, am Gaͤngelbande ihres Unverstandes leiten. Diese Menschen uͤben einen so uͤberwiegenden Einfluß aus, daß ihnen gegenuͤber Verfassung und Recht leere Worte sind. Menschen, die man an andern Orten als Tollhaͤusler be⸗ handeln wuͤrde, sind hier Notabilitaͤten ersten Ranges. Unter allen verdienen ausgezeichnet zu werden der Oberfoͤrster Kast⸗ hofer und der Professor Hans Schnell. Beide haben in der letzten Zeit durch Unverstand und Frechheit sich einen Na⸗ men gemacht, den keine Selbst⸗Biographie im Conversations⸗Lexi⸗ kon wird ausloͤschen koͤnnen. Der erste gab im großen Rath einen schriftlichen Antrag ein, welcher eine eigentliche Kriegs⸗Er⸗ klaͤrung gegen die fremden Maͤchte enthielt, und das in dersel⸗ ben Zeit, wo die Berner Regierung durch mehr als Demuth die Gunst der Monarchen wieder zu gewinnen sucht. Hans Schnell hingegen, waͤhrend die Regierung durch Anstellung ei⸗ ner betraͤchtlichen Anzahl Deutscher Gelehrten eine neue Epoche des geistigen Lebens fuͤr Bern gruͤnden will, beschimpft eben diese Lehrer und die ganze Deutsche Nation auf eine Weise, welche nur bei einem eigentlichen Verruͤckten moͤglich erscheint, und derselbe besitzt dabei die Frechheit, diese Blasphemie als Ur⸗ theil des Berner Publikums anzupreisen. Das war das Vor⸗ spiel zum Einweihungs⸗Fest der neuen Hochschule! Wir haben nicht vernommen, daß die Gesammtheit der Professoren fuͤr gut befunden, gegen den rohen Ausspruch der Poͤbelhaftigkeit einen oͤffentlichen Schritt zu thun. Ein einziger Lehrer in Burgdorf beschaͤmte das doctum corpus, indem er seine Entlassung eingab. Doch wuͤrden wir sehr irren, wenn wir den Bernischen Lehrern weniger Empfindlichkeit zutrauen wollten, aber die Politik siegte, wie es scheint, uͤber das National⸗Gefuͤhl. Indessen der Riß, welcher zwischen einer solchen Regierung und wissenschaftlich ge⸗ bildeten Maͤnnern eintreten mußte, ist da; und wir werden se⸗ hen, ob die Hochschule ein besseres Schicksal haben wird, als das Obergericht, wenn sie es wagen sollte, sich den despotischen L r Ochlokr entgegenzustellen.“ .“
StaI
Turin, 6. Dez. (Allg. Zeitg.) Sir Robert Peel traf am 1. d. hier ein und stieg in dem Hotel de l'Europe ab, wo er einige Stunden verweilte, und in dieser kurzen Zeit mehrere Besuche der ausgezeichnetsten Personen sowohl vom Hofe als vom diplomatischen Corps empfing. Nach dem, was er hier ge⸗ aͤußert haben soll, ist er uͤberzeugt, daß es nicht zu einer Aufloͤ⸗ sung des Parlaments kommen, sondern daß er Elemente genug in dem gegenwaͤrtigen finden werde, um darauf ein gemaͤßigtes Tory⸗Ministerium mit Erfolg befestigen zu koͤnnen. Er soll so⸗ gar glauben, daß mehrere Mitglieder des letzten Ministeriums ihm ihren Beistand nicht verweigern wuͤrden. Diesen bei der neuen Zusammensetzung anzunehmen, haͤlt er aber fuͤr unrath⸗ sam, weil dies den Gang der Administration erschweren wuͤrde, ohne die Vortheile zu gewaͤhren, welche sich Sir Robert von Maͤnnern der Melbourne'’schen Farbe verspricht, so lange sie au⸗ ßerhalb des Wirkungskreises der Regierung bleiben. Bemer⸗ kenswerth duͤrfte es seyn, daß Sir Robert auf Lord Grey rechnet, daß er auf ihn mit so vieler Zuversicht baut, als ob es sich darum handelte, ein Ministerium Grey zu bilden; er hat
eaͤußert, Grey sey ein wohldenkender Mann, der das Gluͤck seines Vaterlandes wolle, man muͤsse ihn nur zu nehmen und sich mit ihm zu verstaͤndigen wissen, um unbedingt auf seinen Beistand rechnen zu duͤrfen. Diese Aeußerung sollte nicht un⸗ beruͤcksichtigt bleiben, wir werden in kurzem sehen, welchen Grund diese Hoffnung hat. Hier hat man jetzt fuͤr nichts An⸗ deres als fuͤr die Ereignisse in England Sinn; wir sind von allen Nachrichten aus Spanien entbloͤßt, man weiß nur so viel, daß naͤchstens den Karlisten ein bedeutender Transport von Waf⸗ fen zukommen wird. — Dom Miguel, welcher nach Rom zu⸗ ruͤckgekehrt ist, soll sehr hemuͤht seyn, eine Anleihe zu Stande
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