1835 / 1 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ewigen Aufregung muͤde sey, die den ruhigen Arbeiter nur sei⸗ nen Geschaͤften entziehe; doch verwahrte er sich zugleich gegen die Meinung, als ob er darin eine laͤssige Gleichguͤltig⸗ keit und Apathie sehe; „nein,“ sagte der Redner, „ich bin vielmehr uͤberzeugt, daß diese Ruhe sehr gut mit der groͤß⸗ ten Wachsamkeit und, wenn es noͤthig waͤre, mit der ent⸗ schiedensten Entschlossenheit vereinbar ist.“ Aber, meinte er, das Volk wolle nicht mit Gewalt vorwaͤrts gedraͤngt werden, es wole sich durch keinen von Außen kommenden Drang fortbe⸗ wegen lassen, sondern es verlange nach ruhlger und besonnener Abstellung der Mißbraͤuche. Mit denen, die da melnten, man koͤnne das Ministerium bloß um der Maßregeln willen, die es vorschlagen wuͤrde, wenn dieselben gut waͤren, unterstuͤtzen, ohne auf die Personen Ruͤcksicht zu nehmen, erklaͤrte sich Sir Robert nicht einverstanden, sondern hielt vielmehr das oͤffentliche Ver⸗ trauen auf die Personen als ein nothwendiges Bedingniß fuͤr eine jede Verwaltung. „Richt bloß deshalb“, sagte er, „schen⸗ ken Sie so ausgezeichneten Maͤnnern, wie Lord Lyndhurst und Sir James Scarlett, Ihr Vertrauen, weil Sie eine oder die andere von ihnen ausgegangene Maßregel in der Rechtspflege fuͤr gut und recht halten, sondern weil Sie vermoͤge ihres trefflichen und makellosen Charakters von ihnen uͤberzeugt sind, daß alle ihre Handlungen einsichtsvoll seyn und von dem aufrichtigen Ent⸗ schluß ausgehen werden, das zu thun, was sie mit gutem Ge⸗ zvissen glauben und fuͤr recht erkannt haben.“ Er schloß mit der Versicherung, daß, wenn auch das Ministerium sich jetzt noch auf keine bestimmte Verpflichtungen einlassen koͤnne, doch ein je⸗ des Mitglied desselben sich bestreben werde, das allgemeine Ver⸗ teauen zu gewinnen. Der Herzog von Wellington, der nach dem Premier⸗Minister das Wort nahm, faßte sich sehr kurz und dankte nur fuͤr das Vertrauen, welches ihm waͤhrend der Zeit, wo er mit der Bildung des jetzigen Ministeriums beschaͤftigt gewesen, von Seiten der Banqutees, Kaufleute und anderer Buͤrger von London zu Theil geworden sey, indem er zugleich die feste Ue⸗ berzeugung aussprach, daß waͤhrend dieser Periode die Interes⸗ sen des Landes in keiner Hinsicht gelitten haben duͤrften.

Auf die Versammlung der Konservativen, die gestern in der London⸗Tavern stattfinden sollte, um in einer Adresse dem Koͤ⸗ nige eine Danksagung fuͤr die Ernennung des neuen Ministe⸗ riums zu votiren und das vollkommenste Vertrauen zu der Ver⸗ waltung Sir R. Peel's auszudruͤcken, war Alles sehr gespannt, und die Oppositions⸗Partei hatte es nicht an Machinationen feh⸗ len lassen, um diese Absicht zu hintertreiben, was ihr aber nur zum Theil gelang. Eine ungeheure Volksmasse, von den Radi⸗ kalen aufgereizt, draͤngte sich schon lange vor der fuͤr die Eroͤff⸗ nung der Versammlung anberaumten Zeit nach der Taverne, um die Saͤle zuerst in Besitz zu nehmen. Bald entstand ein so furcht⸗ vares Gedraͤnge, daß man nur mit Lebensgefahr die Treppe be⸗ treten konnte. Um 12 Uhr wurde der Tumult noch aͤrger. Ein Theil der Anwesenden wollte die Thuͤren einschlagen; An⸗ dere aber schrieen: „Nein! Nein! Keine Gewaltthaͤtig⸗ keit! damit die Tories nicht sagen, wir gehoͤrten zum Janhagel.“ Erst um 1 Uhr wurde die Hauptthuͤre geöͤffnet, uUnd in wenigen Minuten war der große Saal mit mehreren Tausend Menschen angefuͤllt. Weder Hr. Ward, der auf die Adresse antragen wollte, noch Hr. Grote, der Fuͤhrer der Op⸗ positionspartei in der City, vermochten, sich Gehoͤr z verschaf⸗ fen. Der Laͤrm waͤhrte uͤber eine Stunde, und au erhalb des Hauses hatte sich eine solche Menschenmasse versammelt, daß man um 2 Uhr nicht mehr in die Naͤhe der Thuͤren gelangen konnte. Selbst Alderman Farebrother und mehrere der achtbar⸗ sten Buͤrger mußten auf der Straße bleiben. Es war durchaus unmoͤglich, Resolutionen zu beschließen, bis endlich die Tories die Versammlung vertagten. Um 2 Uhr stroͤmten die Reformer in Masse wieder nach der London⸗Tavern, und Hr. Grote woll⸗ te den Vorsitz uͤbernehmen, um Resolutionen uͤber den Zustand der oͤffentlichen Angelegenheiten zu fassen. Aber auch diese Versammlung mußte vertagt werden. Herr SGard hatte sich unterdessen mit seinem Anhange in einen klerneren Saal zuruͤckgezogen, von welchem die große Masse des Volker ausgeschlossen wurde. Dort ward ihm fuͤr sein gemesse⸗ nes Benehmen waͤhrend des Tumults Dank votirt, und er er⸗ wiederte darauf, daß er hoffe, allen Anwesenden wuͤrden die eben vorgefallenen Auftritte zur S dienen und ihnen zeigen, in welche Haͤnde das Land fallen muͤßte, wenn sie nicht die je— Minister aufs eifrigste unterstuͤtzten. Er machte sodann daß den achtbaren Klassen immer noch ein Mittel aͤbrlg bliebe, ihre Gesinnungen auszusprechen, wenn es auch nicht in einer oͤffentlichen Versammlung geschehen koͤnne. Die⸗ ser Aufforderung folgten die Anwesenden und begannen, die vor⸗ geschlagene Adresse an Se. Majestaͤt zu unterzeichnen. Um 5 Uhr zaͤhlte dieselbe bereits 5000 Unterschriften.

Bei dem konservativen Diner, welches kuͤrzlich zu Maid⸗ stone in der Grafschaft Kent gegeben wurde, praͤsidirte Lord Ma⸗ hon, Sohn des Grasen Stanhoͤpe und Unter⸗ Staats⸗Secretair ver auswaͤrtigen Angelegenheiten. Die Gesundheit des Koͤnigs wurde mit großem Enthusiasmus getrunken, desgleichen die der Koͤnigin, bei der sich alle Anwesende von ihren Sitzen erhoben, um kund zu geben, wie sehr man sie vor Allen den von der Bersammlung vertretenen Grundsaͤtzen geneigt halte. Als der Tyast „Lord Hill und das Heer“ ausgebracht wurde, ergriff ein

tzigen 2 Bemerklich,

nwe sender vmvzrnreen Europa's keine einzige mit der Englischen verglichen werden kdone. Von dem Herzoge von Wellington, dem Sieger in tausend Gefechten, angefuͤhrt, werde sie den kombinirten Streitkraͤften der ganzen uͤbrigen Welt widerstehen. Der Praͤ⸗ sident brachte darauf den Toast aus: „Die protestantische Verfassung in Staat und Kirche“ und meinte, es sey nie eine weniger begruͤndete Behauptung aufgestellt worden, als daß die konservative Partei gegen die Verbesserung der Lage des Volks gestimmt sey; vielmehr seyen die Konservativen viel bessere Vertreter der Reform⸗Bill, als ihre Gegner, denn die Bestimmungen derselben seyen jedenfalls uUnter besserer Obhut in den Haͤnden von Leuten, welche sich da⸗ hei beruhigen wuͤrden, als in denen des Lord Durham, der be⸗ haupte, sie muͤssen veraͤndert werden. Der Graf von Winchel⸗ sea sprach die Hoffnung aus, das Gleichgewicht unter den drei von der Verfassung anerkannten legislattven Gewalten werde durch die Resorm⸗Bill nicht so sehr gestoͤrt seyn, daß nicht die Wahl⸗Berechtigten bei der Aufloͤsung des Parlaments⸗Repraͤsen⸗ ranten waͤhlen koͤnnten, die vereint das Land dem drohenden Verderben entrissen; die Reform⸗Akte sey jetzt Landesgesetz, und nur die Verleumdung koͤnne behaupten, daß das Streben der Konservativen auf deren Vernichtung gehe. Wenn aber die constitutionnelle (im Gegensatz zu der radikalen) Partei sich in dem jetzigen Augenblick nicht um das Ministerium sammle, dann koͤnne die Folgezeit verderblich werden. Die Dissenters haben eine Versammlung in der Kings⸗ ead⸗Tavern gehalten, um ihre Mißbilligung uͤber die von Sir R. Peel in Bezug auf sie aufgestellten Regierungs⸗Grundsaͤtze

Oberst die Gelegenheit, um zu aͤußern, daß von al⸗ (Durch die Reform⸗Bill

Der Graf Durham hat folgendes Schreiben an den Unter⸗ Staats⸗Secretair des Innern gexichtet: „Sir! Da ich nach ein⸗ agder Adressen an Se. Majestaͤt von Dunfermline, Bannock⸗ burn, Kilmarnock, Ceres, Newport, Airdrie, Paisley, Galston, St. Ninian's und Cork dem Staats Secretair des Innern ein⸗ gesandt habe und von Sr. Gnaden (dem Herzoge von Welling⸗ ton, der dies Amt anfangs bekleidete) nicht einmal mit einer formellen Anzeige uͤber den Empfang derselben beehrt worden bin, so nehme ich mir die Freiheit, von Ihnen, als Unter⸗Secretair, diese Hoͤflichkeit zu erbitten, und befoͤrdere zugleich an Sie eine Adresse der Stadt Irvine an Se. Majestaͤt, mit der Bitte, dieselbe Sr. Gnaden dem Secretair fuͤr das Innere zur Ueber⸗ reichung an Se. Majestaͤt vorzulegen. Ihr gehorsamer und unter⸗ thaͤniger Diener, Durham. Lambton Castle, 16. Dezember.“

In der am Freitag in der London⸗Tavern gehaltenen radi⸗ kalen Versammlung aͤußerte Herr Travers, als von der Entlas⸗ sung der vorigen Minister die Rede war, daß es in der Macht der Londoner Buͤrger stehe, durch vereinte Bestrebungen der ungeeigneten Ausuͤbung der Koͤniglichen Praͤrogative bei der Wahl der Minister Schranken zu setzen; ja, er ging so weit, anzudeuten, daß die Krone selbst eine Sache sey, die man nur dulde.

Es war zu Rathcormac in Irland, wo es am 20sten d. bei der Eintreibung der Zehnten (wie gestern gemeldet) wieder zu blutigen Auftritten kam. Es wurden 12 Individuen durch das Militair getoͤdtet und acht verwundet. Die Soldaten feuerten jedoch erst dann, als der kommandirende Major, ein Hauptmann und mehrere Soldaten durch Steine schwer verwundet worden waren.

In der Versammlung der statistischen Gesellschaft zu London, am 15. Dezember, hielt der bekannte Statistiker Herr Jacob einen Vortrag uͤber die Statistik Englands, worin er unter Anderem sagte: „Es giebt heutiges Tages wohl nur wenige Personen, die nicht zugeben, daß das beste Mittel, um in Betreff der oͤffentlichen Angelegenheiten die Besorgntß zu ver⸗ scheuchen und Beruhigung zu verbreiten, die offene und genaue Darlegung ihres Zustandes und ihrer Verwaltung ist. In ei⸗ nem Lande, wo Diskussionen uͤber einen jeden Gegenstand, der mit dem Wohl des Staates verbunden ist, frei geduldet und auf eine ausgedehnte Weise ausgeuͤbt werden, ist es die heiligste Pflicht derjenigen, welche am Ruder stehen, in der klarsten, ge⸗ nauesten und gedraͤngtesten Form die Wahrheit mitzutheilen und Unrichtigkeiten zu vermeiden. Die Verbreitung wichtiger Kennt⸗ niß der getreu gesammelten Fakta, der sorgfaͤltig geordneten Nachrichten, der daraus gezogenen Schluͤsse muß fuͤr ein Land, wie Großbritanien, weit nuͤtzlicher seyn, als fuͤr irgend ein an⸗ deres Land, weil es im Interesse derjenigen, welche die Regie⸗ rung verwalten, liegt, keine Handlung zu begehen, die nicht eine Pruͤfung ertraͤgt, und es ist ein Recht des Puhlikums gewor⸗ den, jede Art von Auskunft zu empfangen, die zu einer richtigen Beurtheilung der Faͤhigkeit, Thaͤtigkeit und Rechtlichkeit jener Personen fuͤhren kann. Eine allgemeinere Verbrettung genauer Kenntniß der oͤffentlichen Angelegenheiten wuͤrde die hhce ung und den Parteigeist vernichken, der oft durch falsche Darstellun⸗ gen und Uebertretbungen hervorgerufen wurde, und der Regie⸗ rung Kraͤnkung und wenigstens eine temporaire Unzufriedenheit in der oͤffentlichen Meinung verursachte. Ein großer Schritt hierzu ist geschehen durch die Einfuͤhrung des Beheisarigen Cen⸗ sus und durch die Bestaͤtigung, welche die vorhergehenden durch jeden folgenden Census erhalten. Eine allgemeine Verbreitung der Kenntnisse mancher Fakta, die gleichfalls genauer Bestaͤtigung faͤhig sind, koͤnnte eine aͤhnliche Nacetch⸗ Wirkung hervorbrin⸗ gen.“ Herr Jacob jahlte nun alle oͤffentliche Anstalten auf, von denen statistische Angaben zu erhalten seyn moͤchten, und theilte wichtige Aufschluͤsse mit. Er erwaͤhnte besonders das Stempel⸗Amt wegen der Aufschluͤsse, die es uͤber die Vermeh⸗ rung des National⸗Wohlstandes, insofern er das persoͤnliche Ei⸗ G betrifft, zu geben vermag; ferner das Post⸗Amt, die Accise, die, wie Herr Jacob meint, wohl in keinem Lande besser organisirt sehen. Endlich erwaͤhnte er noch das Zoll⸗Amt und theilte die aus fremden Laͤndern eingefuͤhrten Artikel in drei Klassen: 1) Solche, die allein die Grundlage des Englischen Fabrikwesens bilden; 2) die auch zum Theil fuͤr unser Fabrik⸗ wesen wichtig, aber mit anderen gemischt sind; 3) die fuͤr den unmittelbaren Gebrauch eingefuͤhrt werden. Nachdem Herr Jacob noch mehrere andere gleich werthvolle Mittheilungen ge⸗ macht hatte, behielt er sich die Fortsetzung auf die naͤchste Siz⸗ zung vor. Herr Vardon theilte darauf noch Einiges mit uͤber das Parlament von England und Wales. Hieraus ergiebt sich, daß sich im Jahre 1831 füuͤr England und Wales 513 Mitglieder im Unterhause befanden. Durch die Reform⸗Bill wurde diese Zahl auf 500 reducirt, die folgendermaßen vertheilt sind:

53 Grasschaften (die Insel Whigt wird zu die⸗ sem Zweck auch fuͤr eine Grafschaft gerechnet)

Ivo 160 Mitglieder.

203 Flecken, Staͤdte, die fuͤnf Haͤfen, die Uni⸗

vEqö 3

Zusammen .500 Mikglieder. on den Ortschaften, welche das Wahlrecht hatten, haben 56 dasselbe ganz, und 30 einen ihrer beiden Repraͤsentanten ver⸗ loren; dagegen sind 43 neue Wahlflecken geschaffen, von de⸗ nen 22 zwei Mitglieder und 21 ein Mitglied waͤhlen. verlieren auch die Wahlflecken Weymouth und Melcombe Regis zwei ihrer fruͤheren Mitglieder. In den 53 Grafschaften giebt es 370,379 eingeschriebene Waͤhler, welche 160 Mitglieder waͤhlen, und in den 203 Flecken u. s. w. 285,958 eingeschriebene Waͤh⸗ ler fuͤr 340 Mitglieder, also im Ganzen 656,337 Waͤhler fuͤr 500 Repraͤsentanten, welches im Mittel 1313 Stimmen auf je⸗ des Mitglied betraͤgt. Dieser Bericht kann jedoch nicht ganz genau seyn, da mehrere Waͤhler fuͤr mehrere Ortschaften einge⸗ schrieben sind. Die Kosten der Einschreibung der Stimmen für die 203 Flecken in England und Wales betrugen 10,512 Pfd. oder im Mittel etwa 52 Pfd. fuͤr jeden Ort; fuͤr die City von London 609 Pfd. fuͤr Bath 395 Pfd. und fuͤr Great Marlow 10 Shill. Vertheilt war die ganze Summe unter die 285,958 Waͤhler, so kommen etwa auf jeden 9 Pence. Dagegen betru⸗ gen im Jahre 1832 die Wahlkosten fuͤr jedes der 500 Mitglie⸗ der von England und Wales etwa 114 Pfd.

Gestern war die Handels⸗Kammer zum erstenmale seir der Ernennung des neuen Ministeriums versammelt. Der Praͤsi⸗ dent, Herr A. Baring, und der Vice⸗Praͤsident, Lord Lowther, waren Beide zugegen.

Am vorigen Mittwoch wurden mit dem Packetschiff „Eng⸗ land“ 950 Kisten Thee aus den Vereinigten Staaten hier ein⸗

gefuͤhrt. daß es in Folge des letzeen Be⸗

Ein hüesta⸗ Blatt bemerkt, schlusses der Cortes⸗Glaͤubiger jetzt seit 11 Jahren das erste

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Mal sey, daß die Spanischen Fonds wieder an der hi⸗ Boͤrse notirt wuͤrden. bea

Im Boͤrsen⸗Bericht der heutigen Times heißt es: „Die City wurde gestern den ganzen Tag uͤber durch die Vorfaͤlle in der London⸗Tavern und der Umgegend in einem fieberisch aufge, regten Zustande erhalten. Der Eindruck, der davon allgemein zuruͤckblieb, war die Ueberzeugung, daß ein Jeder, der irgend et⸗ was besitzt, welches auch seine politischen Ansichten seyn moͤgen sich jetzt beeilen muͤsse, die Adresse an den Koͤnig zu unterzeich⸗ nen und das jetzige Ministerium zu unterstuͤtzen, weil dies das einzige Rettungsmittel gegen die Herrschaft des Poͤbels sen. Viele Personen, die sonst gewoͤhnlich ruhige Zuschaner bei den oͤffentlichen Ereignissen bleiben, entschlossen sich diesmal auch so⸗ gleich, die Adresse zu unterzeichnen, als sie hoͤrten, auf welche gewaltsame Weise die Verhandlungen in der London⸗Tavern unterbrochen worden. In dieser Hinsicht wird also jene Ver⸗ sammlung viel Gutes gestiftet haben, wenn es auch zu bedauern ist, daß sie der Anlaß zu so tumultuarischen Auftritten war Die Wirkung, welche dies auf den Geldmarkt ausuͤbte, war unbedeutend, weil fast alle Geschaͤfte suspendirt waren. Doch wichen die Consols um ½ pCt., und auch die auswaͤrtigen Fonds waren alle mehr oder weniger gedruͤckt.“

London, 23. Dez. Man zweifelt nun nicht me daran, daß das Parlament aufgeloͤst wird, 89 8 schon naͤchste Woche, so daß waͤhrend der ersten Woche des ah/ res die Wahlen vollendet seyn werden. Natuͤrlich sind alle Par⸗ teien um so thaͤtiger, und jeder Einzelne schmeichelt sich mit dem Triumphe. Aber kein ruhiger Tory erwartet bei dem jetzigen Wahl⸗ Verfahren eine entschiedene ministerielle Majoritaͤt, wenn er gleich der Hoffnung lebt, daß auch seine eigentlichen Gegner keine Mehr⸗ heit haben werden, und folglich das Ministerium keine sonder⸗ liche Schwierigkeit sinden werde, mit der Vorschlagung von Re⸗ formen das Ruder zu behaupten. Indessen scheint die offene Erklaͤrung des Sir Robert Peel weder die Nonkonformisten in England, noch die Katholiken in Irland befriedigt zu haben. Jene haben bereits durch ihre bestaͤudige Deputation in London oͤffentlich ausgesprochen, daß die Versprechungen, welche densel⸗ ben in jener Erklaͤrung gemacht werden, ihnen nicht Ge— nuͤge tchun. Und in Irland ist die O'Connell'sche Faction nur um so Cüfehg geworden, da Sir Robert der Katholiken und deren erhaͤltnisse gegen die Kirche gar nicht erwaͤhnt hat. Auch scheint es, daß die dortigen Whigs, welche sich bisher neutral gehalten, sich mit den O' Connellisten vereinigt haben, so daß der Herzog von Leinster bei einer von diesen ver⸗ anstalteten Versammlung den Vorsitz fuͤhren sollte. Bei einer

solchen Vereinigung wird natuͤrlich Irland eine große Mehrzahl

von Reformers waͤhlen; und bei dem Mißtrauen der Nonkon⸗ formisten ist zu fuͤrchten, daß auch in England in den Staͤdten wenigstens diese Klasse die Mehrheit ausmachen werde. Die Whigs werden natuͤrlich allenthalben fuͤr sich selbst thaͤtig seyn wenn sie auch hier und da etwa einen Tory gegen einen Nadikalen in den Sattel helfen sollten so daß auch in den Grafschaften viele Reformer erwaͤhlt werden duͤrsten. Die Weigerung des Lord Stanley und seiner Anhaͤnger sich mit den gemaͤßigten Torys zu vereinigen, setzt diese in die doppelte Verlegenheit, daß sie nicht mit Gewißheit auf jene so wichtige Abtheilung der Whigs und dadurch auf das Zutrauen eines sehr großen Theiles der Nation rechnen koͤnnen, und daß sie sich haben durch Ultra⸗To⸗ ries verstaͤrken muͤssen, deren Daseyn im Ministerium Schwierig⸗ keiten herbeifuͤhren koͤnnen. Auch Irlands Zustand ist bedenklich. Es hat daselbst eben eine große Versammlung sogenannter Ultra⸗ Protestanten stattgefunden, wobei der Triumph des Protestan⸗ tismus durch die neue Regierung als eine ausgemachte Sache verkuͤndet ward, und nach welcher mehrere vornehme Maͤnner, welche sich bei derselben haͤtten hoͤren lassen, sich als Orangisten aufnehmen ließen, und unter dem Aufspielen bekannter Lieder mit dem Abzeichen des Ordens und unter einer Menge Flinten⸗ schuͤsse in der Stadt herumgetragen wurden. Nun ist freilich nicht einzusehen, warum diese Leute jetzt von dem Herzog die Wiederherstellung ihrer Suprematie erwarten, da er ihnen doch im Jahre 1829 einen, man sollte meinen, unvergeßlichen Beweis von Nachgiebigkeit gegen die Katholiken gegeben, und zwar zu einer Zeit, wo diese nicht uͤber die Wahl der Mehrheit der Landes⸗Vertreter zu gebieten hatten. Aber schon, daß sie es er⸗ warten, und daß einige wenige Maͤnner im Ministerium sind, die solches vor kurzem noch mit ihnen zu erwarten schienen, ist hinlaͤnglich, um Besorgnisse dei den Katholiken zu erregen. Auch hat eben wieder der Feldzug gegen die Erhebung des Zehnten sehr unselig angefangen, indem es zwischen dem Landvolke und dem Militair zum Gefechte kam, wobei auf beiden Seiten 11 Menschen das Leben eingebuͤßt haben sollen. Nun aber weisen, Katholiken und Whigs, absichtlich auf das Ministerium, als auf die Personen hin, welche das in der letzten Session vorgeschla⸗ gene Abkommen verhindert haͤtten, und die nun an dem neuen Blutvergießen Schuld seyen. Indessen laufen im mer noch viele Adressen an den Koͤnig ein, worin ihm dafuͤr gedankt wird, daß er sein Ministerium veräͤndert. So soll auch heute in der City eine Versammlung von Kauf⸗ leuten u. s. w. stattfinden, um uͤber eine Adresse an den Koͤnig zu entscheiden, die Sr. Majestaͤt versichern soll, daß sie bereit seyen, ihn bei seinen unbezweifelten Rechten zu unterstuͤtzen. Zwar erwartet man dabei große Opposition, indem eine solche Adresse als eine eigentliche Billigung, nicht der Ausüͤ⸗ bung einer Koͤniglichen Praͤrogative, sondern der Wahl der Minister angesehen wird; aber die Adresse selbst duͤrfte doch wohl zu Stande kommen. Lord Stanley hat die Gelegenheit seiner Einsetzung als Lord⸗Rektor der Univer⸗ sitaͤt Glasgow ergriffen⸗ um sein politisches Glaubensbekenntniß auszusprechen. Sie finden die Rede in den gestrigen Blaͤttern, und werden daraus erkennen, daß er noch immer ein eifriger Reformer anerkannter Mißbraͤuche, aber dabei auch ein eben so entschiedener Gegner des Zerstoͤrungsgeistes ist, als je. Auch hat er den Vortheil vor Anderen, daß der erste Theil dieses Charakters eben sowohl als der zweite ihm allezeit ang⸗hoöͤrte, und nicht durch Umstaͤnde aufgezwungen worden ist. Nachschrift. Die heutige Versammlung ist toll genug abge⸗ laufen. Es erschienen naͤmlich so viel Liberale dabei und diese machten einen so illiberalen Laͤrm, daß die Konservativen nicht zu Worte kommen konnten. Endlich aber machte Herr Ward, der Praͤsident, sich so weit verstaͤndlich, daß es gar keine oͤffent⸗ liche Versammlung sey, und die Liberalen uͤberließen nun den Tories den Saal und begaben sich in einen anderen Gasthof, wo sie unter dem Vorsitze des Herrn Grote eben so ungestoͤrt, wie jene, Beschluͤsse nach ihrer Art faßten.

Niederlande.

Aus dem Haag, 26. Dez. Se. Maj. der Koͤnig haben, als Großherzog von Luxemburg, in Uebereinstimmung mit den Deutschen Bundesbeschluͤssen vom 30. Oktober d. J., den Refe⸗

rendar Stift und das Mitglled der Regierungs⸗Kommission in Luxemburg, Dr. Muͤnchen, zu Mitgliedern des Deutschen Schieds⸗ gerichts ernannt. 1

Die Zahl der Verificateurs bei den Staats⸗Einnahmen ist von acht auf vier reduzirt worden.

Belgien.

Bruͤssel, 26. Dez. Von der letzten (gestern erwaͤhnten) Sitzung der Repraͤsentanten⸗Kammer ist noch nachtraͤglich mitzu⸗ theilen, daß Herr Gendebien seine Zweifel daruͤber aussprach, daß Frankreich, in dem Falle einer Intervention des Deutschen Bundes in Sachen des Großherzogthums Luxemburg, derselben ch widersetzen wuͤrde, worauf der Minister der auswaͤrti⸗ en Angelegenheiten entgegnete, daß er sich keinesweges veranlaßt sehe, diese Zweifel zu theilen, indem Frankreich durch Traktate an Belgien gebunden sey.

Dem Journal des Flandres zufolge, haͤtte unser Mi⸗ nister des Auswaäͤrtigen eine demselben nicht sehr erfreuliche Note des Deutschen Bundes in Bezug auf die Luxemburgische Ange⸗ legenheit erhalten. 1.1“

Däanemark.

Kopenhagen, 23. Dez. An die Stelle des verstorbenen Prinzen von Hessen⸗Philippsthal ist der Kammerherr, Oberst und General⸗Quartiermeister⸗Lieutenant F. Loͤvenoͤrn von Bar⸗ denfleth, zum Commandeur der Garde zu Pferde, so wie auch zum Chef des Koͤnigl. Land⸗Kadetten⸗Corps ernannt worden.

Die Kommune hat zu einem neuen Universitaͤts⸗Gebaͤude 90,000 Rthlr. hergegeben. Diese Stiftung besaß ult. 1834 eine Kapitalmasse von 350,000 Rthlr. Die Akademie Soroͤe soll im Besitz eines noch bedeutend groͤßeren Vermoͤgens seyn. Das derselben gehoͤrige Gut Moͤrup, wo vor wenigen Jahren ein Institut fuͤr angehende Forst, und Landmaͤnner gestiftet ward, soll jetzt verpachtet werden. Das Institut hat, aus Mangel an Eleven, zu bestehen aufgehoͤrt.

Der Schleswigsche Landtag, fuͤr welchen die Abgeordneten⸗ Wahlen nunmehr beendigt sind, wird folgendermaßen zusammen⸗ gesetzt seyn:

Vom Koͤnige ernannt: Mititglieder der Schleswigschen Ritterschaft 1

Virilstimmen fuͤr das Augustenburgische Haus.

Aus der Geistlichkeit.

Fuͤr die Universitätt....

Gewaͤhlt sind: Von den Besitzern adeliger Guͤter eieeböböbb. Hierunter 1 Prinz, 2 Gelehrte, 8 Kommunal⸗ Beamte, 1 Kaufmann, 1 Landmann, 1 Fa⸗ brikant.

V

Hierunter 1 Geistlicher, 1 Professor, 2 Advo⸗ katen, 1 Gerichtshalter, 12 Bauern. b Von den gemischten Distrikten ... 1“

Zusammen 44

In der Hauptstadt, wo die Wahlen am 24. Nog. beendigt wurden, sind folgende 12 Abgeordnete gewaͤhlt worden: Prof. Dr. jur. Bang (1059 Stimmen), Kanzlei⸗Secretair Algreen⸗ Ussing (1021), Prokurator Haagen (1014), Weinhaͤndler Han⸗ sen (971), Brauer Bierre (892), Grossirer Hoids (843), Me⸗ chanikus Gamst (843), Grossirer Kundtzon (803), Gerber Lin⸗ storf (755), Bank⸗Direktor Christensen (733), Maurer⸗Meister Schaper (695), und Grossirer Hammerich (652).

Die vor kurzem beendigte Volks⸗Zaͤhlung in Daͤnemark (mit Ausschluß der Herzogthuͤmer, fuͤr welche uͤbrigens ebenfalls schon eine Zaͤhlung angeordnet ist) hat ergeben, daß die Bevoͤl⸗ kerung sich auf 1,223,807 Seelen belaͤuft. Die Zaͤhlung von 1801 gab nur die Summe von 924,974; mithin haben wir ei⸗

gen vüchachs erhalten von 298,833 Menschen, oder 32 bis 33 Prozent.

Durch ein Plakat vom 3ten d. wird befohlen, daß die von der National⸗Bank im Jahre 1819 ausgestellten, auf 50 Rbthlr. lautenden Zettel nicht laͤnger als bis zum 1. Februar 1835 als Zahlungs⸗Mittel im Publikum gelten pollen, wogegen diese Zet⸗ el bis zum 1. Maͤrz als Zahlungs⸗Mittel in den Koͤnigl. Kassen angenommen werden koͤnnen.

Erfreulich ist die Wahrnehmung, daß das Band, welches den Skandinavischen Norden vereinigt, ein immer festeres zu verden scheint, indem namentlich zwischen Daͤnemark und Nor⸗ vegen auf literarischem Wege ein lebhafterer Verkehr besteht, wie denn auch die Schwedischen Gelehrten mit den Daͤnischen mehrfach in naͤhere Verbindung getreten sind. Eine in der

Monatsschrift fuͤr Literatur enthaltene Recension des in Norwe⸗ gen erschienenen Werkes: „Systematische Entwickelung des con⸗ stitutionnellen Rechts Norwegens“, sucht die Wichtigkeit und othwendigkeit eines geistigen Zusammenhaltens beider Natio⸗ en, der Daͤnischen und der Norwegischen, hervorzuheben, indem beide Laͤnder durch Staats⸗Einrichtung, Sorache und alle Erinne⸗ rungen der Geschichte eng verbunden, in literarischer Hinsicht fort⸗ aͤhrend als ein Ganzes u eigenem Gedeihen und Interesse betrachtet erden muͤßten. Wie bisher der Haupt⸗Impuls von Daͤnemark usgegangen, so sey von der seit 1814 in Norwegen aufgewachsenen raͤftigen und lebensfrischen Generation nunmehr ein Abtrag der chuld zu gewaͤrtigen, und in solchem Sinne erscheine Norwe⸗ en fortwaͤhrend als Provinz, nicht von Daͤnemark, sondern je⸗ 8e großen Sprach⸗Einheit, welcher beide Laͤnder angehoͤren, so man gegen alles protestiren muͤsse, welches der Idee dieser dentitaͤt hinderlich seyn koͤnne, die in so hohem Grade beider eiche Wirkungskreis und Huͤlfsmittel erweitere. Das vorlie⸗ ende Werk nun, welches sich mit Darstellung einer Verfassung beschäͤftigt, die Norwegen aus drohendem Schiffbruche gerettet, ie Finanzen desselben dergestalt gehoben hat, daß die Schaͤtzun⸗ b und Abgaben bestaͤndig herabgesetzt werden koͤnnen, und dün. welche uͤberhaupt in die gesammte Administration des Lan⸗ 48 ein neues Leben und eine fortwirkende Energie gekommen nd, fordert daher zu bereitwilliger Anerkennung und aufmerk⸗ amem Studium Daͤnischer Seits um so mehr auf. 0 Der neue Schwedische Goͤtha⸗Kanal bedroht den Daͤnischen Fnd⸗Zoll mit einem bedeutenden Abbruch. Noch diesen Som⸗ er passirte ein Schooner mit Kolonialwaaren den Kanal, und

at das Daͤni 8 gehracht. ische Zoll-Amt dadurch um 2000 Rthlr. Silber

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Fstschland. Braunschweig, 25. Dez. Unterm 20sten d. M. i

g, 25. . Unterm 20 .M. ist von Sr. Durchlaucht unter Zustimmung der getreuen Staͤnde ein

ausfüͤhrliches Gesetz zur Errichtung von Sparka rlassen worden. 6 chtung vej parkassen im Lande

Ein zweites Gesetz vom 21sten d. M. enthaͤl G om 2 M. halt Folgendes: „2n es nothwendig erscheint diejenigen Nachtheile zeitig abzu⸗

wenden, welche bis zum Erlasse des Unsern getreuen Staͤnden vorgelegten Gesetzes uͤber die Landes⸗Brand⸗Versicherungs⸗Anstalt aus einer vermehrten Versicherung der in den hiesigen Landen belegenen Gebaͤude bei auswaͤrtigen Brand⸗Versscherungs⸗Anstal⸗ ten entstehen wuͤrden, so wollen Wir, unter Zustimmung Unse⸗ rer getreuen Staͤnde, das nachstehende Gesetz hiermit erlassen. §. 1. Die hiesige Brand⸗Versicherungs⸗Anstalt soll fuͤr die in den hiesigen Landen belegenen Gebaͤude, in sofern sie nach den bisher befolgten Grundsaͤtzen aufnahmefaͤhig sind, die allein auͤl⸗ tige Versicherungs⸗Anstalt seyn, und die Versicherung solcher Ge⸗ baͤude in einer fremden, Privat⸗ oder oͤffentlichen Assekuranz⸗Ge⸗ sellschaft ist bei einer, den Versichernden sowohl, als auch den hiesigen Agenten treffenden Strafe von 50 Rtylr. fuͤr jeden Con⸗ traventions⸗Fall, und aͤußerdem bei Strafe der Confiscation der von der auswaͤrtigen Versicherungs⸗Gesellschaft im Falle eines Brandes erfolgenden Versicherungs⸗Summe, ausdruͤcklich untersagt. Dieses Verbot soll vorerst nur bis zum 31. Dez. 1835 in Kraft bleiben; die eingehenden Strafgelder sollen in die Landes⸗Brand⸗Versiche⸗ rungs⸗Kasse fließen. §. 2. Diejenigen Gebaͤude⸗Besitzer, welche vor Publication dieses Gesetzes Versicherungs⸗Vertraͤge bei aus⸗ waͤrtigen Brand⸗Assekuranzen abgeschlossen haben, sind verpflich⸗ tet, davon binnen zwei Monaten nach Publication dieses Ge⸗ setzes unter Vorzeigung der Versicherungs⸗Police bei dem be⸗ treffenden Herzoglichen Amte oder Magistrate Anzeige zu ma⸗ chen und den Anfangs⸗ und End⸗Termin der Versicherung nach⸗ zuweisen, und soll in Ansehung solcher gehoͤrig angemeldeten und bescheinigten Versicherungen das im vorstehenden Paragra⸗ phen ausgesprochene Verbot auswaͤrtiger Versicherungen erst nach Ablaufe des Versicherungs⸗Vertrages eintreten. Die Dauer des abgeschlossenen Versicherungs⸗Vertrages darf jedoch einen Zeitraum von sieben Jahren nicht uͤberschreiten. §. 3. Die bis zum Schlusse dieses Jahres in die Kataster eingetragenen Versiche⸗ rungs⸗Summen sollen vom 1. Jan. 1835 an, ohne Berechnung eines Aufgeldes, als in hiesigem Courantgelde bestehende Be⸗ traͤge angenommen, und die Entschaͤdigungen in den eintreten⸗ den Faͤllen danach bestimmt werden.“

Frankfurt a. M., 24. Dez. (Hamb. Korr.) In der gestrigen Sitzung des Senats wurden die Herren Schoͤff von Guaita und Senator Bansa als die Glieder einer Deputation er⸗ nannt, welche in den ersten Tagen nach Berlin abgehen werden, um die Unterhandlungen wegen des Beitritts unseres Freistaates zu dem großen Zoll⸗Verein zu eroͤffnen.

OSehllch

Wien, 23. Dez. Die Wiener Zeitung enthaͤlt neuer⸗ dings ein Verzeichniß von Veraͤnderungen und Befoͤrderungen bei der Armee. In Agram wird vom 1. Januar 1835 ab zum erstenmale eine politisch; literarische Zeitung in Kroatischer Sprache erscheinen. Als Redacteur wird Herr Dr. Ludwig von Gay genannt.

Italien.

Rom, 15. Dez. Die Paͤpstliche Regierung hat den Ankauf mehrerer Denkmaͤler der Campanarischen Sammlung etruskischer Vasen beschlossen; zwei beruͤhmte Vasenbilder, den Gesang des Thamyris und den Abschied des Hektor vorstellend, befinden sich darunter. Ueber eine andere betraͤchtliche Anzahl von Denkmaͤlern, welche gleichfalls den noch immer ergiebigen Ausgrabungen der Volcentischen Graͤber verdankt werden, steht der durch seine einsichtigen und gluͤcklichen Ankaͤufe beruͤhmte Kunst⸗Liebhaber Herr Durand aus Paris in Unterhandlung. Viele andere schoͤne Denkmaͤler, welche sich hier und da in Pri⸗ vat⸗Besitz befanden, hat Herr Durand, dem Vernehmen nach, bereits erworben. Die Ausgrabungen haben an vielen Punk⸗ ten wieder ihren Anfang genommen. Der Prinz Borghese laͤßt an mehreren Stellen seines ausgebreiteten Grundbesitzes graben; mehrere andere Versuche werden von Roͤmischen Kunsthaͤndlern angestellt, unter anderen auch bei Amiternum. Am meisten jedoch bleibt die Aufmerksamkeit der Alterthumsfreunde noch im⸗ mer auf die Entdeckungen Etruriens gespannt, obwohl nach den Erfahrungen der letzten Jahre der verborgene antiquarische Reichthum dieses Landes sehr im Abnehmen seyn duͤrfte.

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neuerer Finanz⸗ und Polizei⸗Gesetzgebung des Auslandes, so weit selbige den Handel betrifft. XVI.

Berlin, 26. Dezember 1834.

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Großbritanien. Es ist bestimmt worden, daß gewalkte Zeuche (tissus-foulards) nicht zu demselben Eingangszolle zugelassen werden können, wie offene Zeuche (tissus-gazes). Doch soll von jenen nicht, wie von diesen, der Zoll mit 17 Shill. oder 1 Pfd. 17 Shill. nach Unterschied ihrer figurirten oder schlichten Qualität erhoben werden, sondern, obne Rücksicht auf diesen Unterschied, mit 20 pCt. ad valorem.

Frankreich. Zur Erledigung der Reservation in der Königlichen Ordonnanz vom 8. Juli d. J. zugleich aber in Erwägung der Bil⸗ ligkeit, den vor dem 1. September d. J. fabrizirten Französischen Woll⸗ zeuchen, welche noch den Einfuhrzoll des rohen Materials mit 33 pCt. vom Werthe getragen haben, wenigstens 6 Monate lang auch den alten jenem höheren Eingangszoll korrespondirenden Prämiensatz bei der Aus⸗ fuhr angedeihen zu lassen, wurde in diesem Sinne durch Königliche Ordonnanz vom 28. November d. J. verfügt, und die Einführung des neuen Prämien⸗Tarifs vorläufig bis zum 1. März 1835 vertagt. Wie er dann normirt werden solle, ist vorläufig unentschieden geblieben: G hoffte man, bis dahin das neue Douanen⸗Gesetz fertig gebracht zu haben. b 1

Neue, den Handel angehende Gesetz⸗Projekte wurden bis jetzt noch nicht in die Kammern gebracht, mit Ausnahme desjenigen, wel⸗ ches das Tabacks⸗Regal, dessen gesetzliche Befugniß mit dem 1. Januar 1837 ablaufen würde, bis dahin 1847 zu verlängern bestimmt ist. Es wird dabei in einem besonderen Artikel angeführt, daß künftig auch alles nicht aus Tabacksblättern, sondern aus analogen Stoffen fabri⸗ zirte Rauch- und Schnupf⸗Material im Regal begriffen seyn soll.

Außerdem hat jedoch guch der Handels⸗Minister bereits auf Le⸗ galistrung der seit letzter Session in Handelssachen erlassenen Königl. Ordonnanzen angetragen, und zugleich einige ihm seitdem wünschens⸗ werth erschienene Abänderungen derselben bemerklich gemacht. So z. B. heantragt er eine Ermäßigung des Einfuhrzolles auf fremde Uhrwerke, weil der, dem früheren Einfuhr⸗Verbot substituirte, von 6 und 10 pCt. noch zu hoch sey, um den Schleichhandel zu entmuthigen: ferner eine Verändernng des Einfuhr⸗Tarifs für fremde Leinsaat auf 1 Fr. pr. Centner in Französischen und 1 Fr. 50 Cent. in fremden Schiffen; eine Gleichstellung des Eingangszolls für Amerikanischen In⸗ digo mit dem für Ostindischen; eine Ausdehnung der Eingangs⸗Er⸗ laubniß für rohe Ostindische Foulards auf alle desgl. fremde; endlich die Aufhebung des bestehenden Eingangs⸗Verbotes fremder Teppiche mit Substituirung eines Einfuhrzolles.

Wenn diese Anträge sämmtlich dem Geiste einer liberalen Han⸗ dels⸗Politik entsprechen, und an sich also wohl geeignet wären, für den

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ganzen Komplexus der in dieser Session festzustellenden Zoll⸗Gesetzge⸗

bung ein günstiges Vorurtheil zu erwecken, so sind doch leider in die⸗ sem Augenblicke mehr Gründe als jemals zu 8, Pe dech . es werde diese Gesetzgebung im glücklichsten Falle nicht über halbe Maßregeln hinauskommen, und namentlich das bisherige Prohibitiv⸗ System in Bezug auf fremde Urstoffe und Fabrications⸗Materiale, welche Frankreich auch erzeugt, nur wenig wesentliche Veränderungen erhal⸗ ten. Alle verständige Französische Tagblätter vereinigen sich in dieser Ansicht, wenn sie auch in Fufriedenheit oder Unzufriedenheit mit den Geh sehr von einander abweichen. ie Anwendung des neuen Gesetzes vom 24. JI5

Stempelung der Wechsel und 1e Beah les hn Iüher⸗ renz zwischen dem Finanz⸗Minister und der Franzoöͤsischen Haupt⸗Bank hervorgerufen. Diese soll, nach Meinung des Ministers, die Annahme aller nicht nach dem Gesetz gestempelter Effekten verweigern; sie leugnet aber jede statutenmäßige Verbindlichkeit für eine solche Art polizeilicher Kontrolle der Regierung zu Diensten zu stehen. Ob und wie man sich einigen werde, ist noch nicht entschieden; die Sache aber nicht ohne Wichtigkeit, weder für den Essekten⸗Verkehr an der Bank, noch für den Fiskus, welcher einen bedeutenden Theil der aus obenerwähntem Gesetz erwarteten Vortheile einbüßen würde, wenn die Bank in ihrer E1“ und behielte. -

Nach dem Moniteur Algerien vom Losten v. M. die Ei fuhr aller Waaren, Französischer sowohl als fre ht2 so 8* die 88 fuhr aller Produkte aus den Französischen Besitzungen des nördlichen Afrika nur durch die unter Französischer Herrschaft befindlichen Häfen geschehen können; hingegen für Ein⸗ und Ausfuhr nach und aus dem Gebiete der ehemaligen Regierung zu Algier in seinem ganzen Umfange eine Pe anchee EE 1“ seyn. Das stehende Leuchtfeuer auf dem alten Thurme zu? f 5 Seemeilen zu O. ¾ NO. von Cherburg, soll mit Ceöö.“ 1835 eingehen, und an dessen Stelle ein Drehfeuer auf dem kürzlich erbauten Thurme, 61 Metres S. 25° 17 W. des alten Thurmes, be⸗ ginnen. Der Heerd dieses Feuers wird sich 72 Metres über dem Ni⸗ veau des Meeres bei hohem Wasser, zur Aequinoctialzeit, befinden, und der Schein desselben regelmäßig von halber zu halber Minute sich fol⸗ gen. Bei hellem Wetter wird er auf 8 Meilen weit sichtbar seyn die Abwechselung des Scheins und Schattens aber erst in einer Ent⸗ fernung von 4 Meilen sich deutlich wahrnehmen lassen.

RNußland. Durch Kaiserlichen Ukas vom 8. Oktober d. J. ist in Bezug auf Agio⸗ und Cours⸗Verhältniß bei zu leistenden Zahlun⸗ gen, mit Rücksicht auf den Inhalt des Manifestes vom 20. Juni 1810, Folgendes festgesetzt worden: 4

1) Alle einheimische Geld⸗Verbindlichkeiten, welcher Art sie auch seyn mögen, sowohl zwischen Privat⸗Personen, als auch bei Lieferun⸗ gen, Stellungen und Anschaffungen für die Krone, sollen nicht anders abgeschlossen und geschrieben werden, als, buchstäblich dem Gesetze ge⸗ mäß⸗ auf Russische Münze in Bank-⸗Assignationen, Kupfer, Gold oder Silber, nach dem Nennwerthe dieser Münzen, und sollen dabei keine Bedingungen auf Zahlung nach dem Cours auf Münze gestattet seyn. Verpflichtungs⸗Schriften, die mit dergleichen Bedingungen geschrieben wären, sollen für ungültig gehalten und nirgends zur Vorzeigung, noch zum Gecce ben ugelassen fberden 2,) Die Regel im vorhergehenden Artikel hat Bezu ift⸗ liche Verbindlichkeiten. Der baare Kauf und Verkauf E164 völlig frei ist, hängt von gegenseitiger freiwilliger Uebereinkunft und mündlicher Vereinbarung des Käufers und Verkäufers ab; aber bei Abrechnungen mit gemietheten Arbeitsleuten und bei mündlichen Ab⸗ machungen mit denselben soll die allgemeine im sten Artikel enthal⸗ tene Regel nach ihrer vollen Kraft befolgt werden, nämlich daß die Zahlungen für diese Mieth⸗Annahmen und mündliche Verabredund en nicht gemacht werden nach dem Münz⸗Cours, wie er bei der Abrach⸗ nung steht, sondern ganz in derselben Münze, auf welche die Verabre dung oder Uebereinkunft getrossen ist, ohne irgend einen Abzug des Agio. Im Falle von Klagen über die Verletzung dieser Regel ssoll die Orts⸗Obrigkeit dem Bevortheilten gesetzliche und schnelle Hülfe leisten

33) Die im 1sten Artikel angegebene Regel über die Ausfertigung schriftlicher Verpflichtungen, ohne Bedingung nach dem Cours auf Münze zu bezahlen, soll in Kraft treten von dem Tage an, wo in jedem Orte diese Verordnung bekannt gemacht wird. Alle Verbindlichkeiten die bis zu dieser Zeit mit den genannten Bedingungen bestanden, sol⸗ len, als auf Treu und Glauben und gegenseitige Einwilligung der Be⸗ theicigteg lgrügndet⸗ ihre istigeht behalten.

eber Aufbewahrung und Gebrauch der Mäkler⸗Büche ält ei

Allerhochst bestätigter Reichs⸗Raths⸗Beschluß vom 26. Eere ate 18 3. folgende Bestimmungen: 1 8

1) Die den Börsen⸗Mäklern zum Verzeichnen der H zgeschäfte ertheilten Bücher sollen nach Ablauf des Jabres, für dandelcg vet theilt wurden, zum Aufbewahren mit den Siegeln der Mäkler einge⸗ liefert werden: im St. Petersburgischen Hafen ins Departement des auswärtigen Handels; an den Orten, wo Handelsgerichte bestehen, in diese Gerichte; wo Wettgerichte sind, in die Wettgerichte: wo aber weder die einen noch anderen sind, in die Magistrate und Rathhäuser 2) Die Bücher der Börsen⸗Mäkler sind keiner Revision zu unter⸗ ziehen, sondern aufzubewahren zum Nachschlagen für Aufschlüsse in Fällen vorkommender Streitigkeiten oder Beschwerden zwischen Ver⸗ käufern und Käufern, oder bei Geschäften, die in Gerichts⸗Behörden verhandelt werden. Dieses Nachschlagen soll geschehen, nachdem die⸗ 1g . thesche den M Siegel aufgedrückt, sie gelöst haben, und in Gegenwart der Mäkler selbst, im Falle . Stelle sind. serst, icm Faihe diese zur .3) Wenn bei den Auszügen aus solchem Nachse i - schlüsse in den Büchern der Börsen⸗Muͤklen eine clchlgzen h gh derselben sich ergäbe, so sollen die dessen schuldig befundenen Mäkler⸗ auf Grundlage des Allerhöchst bestätigten Reichs⸗Raths⸗Gutachtens vom 17. November 1813, dafür ihres Amtes entsetzt und nicht mehr zu der⸗ gleichen EE1ö. werden. 8

Das Finanz⸗Ministerium hat nachstehende Tarifs⸗Modificatione oder Erläuterungen zur Nachachtung hahnn rifs Motzstegczonen

1) Gemäß dem Tarifs⸗Artikel „Karillons oder mechanische Werke welche vermittelst stählerner Federn mustkalische Stücke spielen 85 Kästchen oder Schachteln von gemeinem Holze, mit 2 Rub. Silber das Stück belastet“ sollen auch zugelassen werden Karillons in Kiüstchen aus allerlei Holz von gemeiner Arbeit, d. h. ohne Schnitzwerk von Me⸗ tallen, Knochen, Perlmutter u. dgl., mit Ausnahme des nothwendig en Zühvhbre, z g vehscsser⸗ Feäfr⸗ Hängen u. dgl. 6

2) Gemäß dem Tarif⸗Artikel „Karillons in ordinairen blecherne Schachteln, mit 2 Rubel Silber das Stück 1G durchzulassen Karillons in bemalten blechernen Kästchen; nur dürfen diese Kästchen, wenn die Karillons herausgenommen sind, nicht Tabacks⸗ dosen und andere ähnliche im Tarif verbotene Sachen bilden. 3.) Hölzerne Pflüge mit ihrem Zubehör und alle Ackerwerkzeuge insgemein sollen, bis guf anderweite Bestimmung, zur Einfuhr zuge⸗ lassen werden, gemäß dem zollfreien Tarifs⸗Artikel: „Maschinen und Modelle für den Ackerbau, für Fabriken, Künste und Gewerbe.“

.1) Glanzlederne Handschuhe mit Zwickeln in der Mitte von mecha⸗ nischer oder Handarbeit und mit Knöpfen, ohne alle andere Verzierung. sollen zur Einfuhr zugelassen werden, gemaͤß dem Tarif⸗Artikel: 15 h- schuhe, glanzlederne, Manns⸗ und Frauenhandschuhe, weiße Und far⸗ bige, mit 4 Rub. Silb. das Pfund belastet.“ 8

vg sha zumichene

a. litophanische Ansichten oder Gemälde, aus glastrtem Porze 1

fertigt, dem zollfreien Tarif⸗Artikel:“ „Wernlbde im vans dac ven⸗

Faxben, Sehg 18 11“ Kupfer, Leinm anit,

ein und Pergament, wozu auch Gemälde auf

Flen gezahlt sünd” F h Gemälde auf unglasirte:n Por⸗

. Pflaumenmuß zum Verbot⸗Artikel des Tarifs: „eir,de Sachen, Obstsaft mit Zucker gesotten, als von Hir nagemachte men und anderen Früchten.“ ven, Pflau⸗

». Stahlfedern zu Perücken zum Tarifs⸗Artikel:

Federmesser mit Holz⸗ oder Hornstielen,

mit 80 Kopeken Silber das Pfund bela

d. Weißes gerändertes Papier zum Tarif⸗

„Stahl, Rasir⸗ und Schzauben, Ahlen u. dgl.,

rtikel: „farbiges Papier