1835 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

jeber Art, so wie Gold⸗ und Silberpapier, mit 40 Kop. Silb.

das Pfund belastet.“ .“ b Ein aus der Türkei nach Transkaukasten eingeführtes wollenes Zeuch, welches dort unter dem Namen der Angorischen Shawls bekannt st, und viel Aehnlichkeit mit den Europäischen Fabrikaten dieser Art hat, soll auf Befehl des Finanz⸗Ministers, bis auf weitere Verfügung, nach Transkaukasten über die Landgränze gegen einen Zoll von 5 „Ct. zugelassen werden. Da es aber schwer ist, das gedachte Zeuch Europäischer Fabrication von dem Türkischen zu unterscheiden, so kann die Ausfuhr desselben nach Rußland nur allein durch die Tranzkaukasischen, Euxi⸗ ischen und Kaspischen Häfen auf derselben Grundlage zugelassen wer⸗ den, als im §. 28 der Verordnung vom 3. Juli 1831 für die in den Transkaukasschen Häfen verzollten Waaren vörgeschrieben ist, und die in andere Ruseasche, Euxinische, Asovische und Donau⸗Häfen oder auch in Astrachon, eingeführt werden, d. h. mit Zuzahlung des Ergänzungs⸗ olls nach dem Europäischen Tarif, und auf Vorzeigung der Certi⸗ ficate, daß in den Transkaukasischen Land⸗Zoll⸗Aemtern 5 pCt. Zoll

bezchlt worden sind. Ein Reichs⸗Raths⸗Schluß, Allerhöchst bestätigt am 24. September J, verfügt wie folgt:

1) Den Professoren und anderen Gelehrten, welche, gemäß Re⸗ glements der Universitäten und anderer höherer Lehr⸗Anstalten, bei ih⸗ rer Ankunft in Rußland, oder bei'm Verschreiben aus dem Auslande, das Recht zur zollfreien Einfuhr ihrer Habe und Sachen zum Belauf 8n bekannten Summe haben, sollen hinführo dergleichen Habe und Sachen nicht nach 1 Werthe durchgelassen werden, sondern nach dem Betrage des dafür gebührenden Zolls; die erlaubten gemäß dem

etzt befs ehenden Tarif, und die verbotenen nach dem Tarif von 1819; und diese Zulassung soll für die dieses Rechts der Einfuhr auf 2000 Rubel „Genießenden beschränkt seyn auf ein Quantum eines Zoll⸗ Betrags bis zu 3000 Rubel B. A.; und für diejenigen, welche derglei⸗

chen für 3000 Rubel B. A. einzuführen berechtigt sind, auf ein Quan⸗ tum eines Zoll⸗Betrags bis 1500 Rubel B. A. einschließlich. 9]) In dem Betrage dieser Summe soll, der früheren Ordnung

emäß, nicht der Zoll⸗Betrag solcher von den Professoren selbst einge⸗

rachter Sachen begriffen seyn, welche den nach Rußland ankommen⸗ den Passagieren zollfrei zugelassen werden.

3) Diese Verordnung bezieht sich nur auf die Professoren und Ge⸗

ehrten, die nach Erlaß derselben nach Rußland kommen.

Für den Verkehr zwischen Rußland und Polen ist durch Ukas vom 13. Nov. d. J. der neue, schon im Ukas vom 12. Nov. 1831 vorbe⸗ Pnin gewesene Tarif publizirt worden. Derselbe befindet sich als Beilage der Nr. 47 der Senats⸗Zeitung, und ist auch einzeln abge⸗

ruckt in der Staats⸗Druckerei zu St. Petersburg zu haben. Die we⸗ sentlichsten darin enthaltenen allgemeinen Grundsätze und Bestimmun⸗ en sind folgende: 1) Die eigenen Fabrikate beider Länder werden zugelassen nach den verordneten Ursprungs⸗Certisicaten, und unter Beobachtung der

übrigen vorgeschriebenen Regeln für die Durchfuhr, durch die 4 Zoll⸗ Aemter Kowno, Brestlitowsky, das Ustikuschkische und Cho⸗ rostinskische Zoll⸗Amt. Rohe Produkte werden durch alle Zoll⸗ Stellen auf der Gränze des Czarthums durchgelassen, wo die Bereini⸗ gung der Waaren wolrei und ohne Ersordern eines Ursprungs⸗Certi⸗ sicats gestattet ist. Außerdem ist es nach diesem Tarife erlaubt, durch

Ue Zoll⸗Aemter aus dem Czarthum Polen, ohne Ursprungs⸗Certisicate,

ie nachbenannten Artikel durchzulassen: Assignationen, Kassen⸗Billets es Czarthums Polen, Mineral⸗Wasser, Maschinen und Modelle, Mün⸗ zen, gemeines Tuch bäuerlicher Fabrication, Thon, Senf in Körnern, rohe Häaute, Stahl underarbe ten Scheeren zur Schaafschur und zum Tuchscheeren, Scha⸗ s⸗Pocken⸗Materie, Pottasche, Ziegenflaum, Vieh⸗ Wolle von Schaafen, Kameelen, Vieh, Süßholz,

hoörner, ungeschmolzenen Talg, rohe Ziegen und andern Thieren, ungereinigten Salpeter, rohe Seide, Hasenfelle, Bernstein (unverarbeitet). 8 2) Von allen ausländischen Waaren, die aus Rußland nach Po⸗ len, oder aus Polen nach Rußland geführt werden, ist der Zoll eines jeden dieser Länder zu erheben, unabhängig von dem bereits in einem derselben entrichteten Zolle. Es versteht sich dabei von selbst, daß über⸗ haupt alle Einfuhr ausländischer Waaren auf der Gränze mit Polen nur nach Maßgabe der den dortigen Granz⸗Zoll⸗Aemtern zur Annahme und Berecinigung derselben verliehenen Berechtigungen stattfinden kann. 3) Apotheker⸗Materialien werden ans einem Reiche in das andere gegen den in demselben bestehenden Zoll eingelassrn. 9 Sachen, zum Kommissariats⸗ und Arrillerie⸗Vereich gehörig, us Nußland ins Czarthum oder umgekehrt, für den Bedarf des Mi⸗ itairs eingeführt, unterliegen keiner Zoll⸗Erhebung. 5) Die im Verzeichniß vom 12. Nov. 1831 erwähnten 12 ¾ pCt. Zuschlag auf den Zoll⸗Rubel sollen sowohl von den aus Polen einge⸗ führten ausländischen Waaren erhoben werden, welche den Regeln des allgemeinen Europäischen Tarifs unterliegen (jedoch mit Ausnahme der nach Punkt 3 des gedachten Tarifs davon befreiten Waaren), als auch von denjenigen, welche kraft Artikel VI. des Verzeichnisses vom 12. Nov. 1831 nach dem Europäischen Tarif mit einem Zolle belastet sind, als: gerupfte Federn, Plumagen u. A., Petinet, Blonden, Spitzen, Tüll, Marli, Porter, Pottasche, Salz und Taback. 1 6) Der zjährige Termin des Einsuhr⸗Verbots nach Rußland von seidenen und linnenen Fabrikaten, nach Punkt 18 lit. T. des Ukas vom 12. Nov. 1821 ist zu zählen von Herausgabe des Ukas vom 28. Jan. 18232 über die Erlaubniß zur Einfuhr aus Polen der Fabrikate ister und 2ter Klasse. Nach Ablauf dieses Termins soll über den Zoll die⸗ ser Fabrikate besondere Verfügung getroffen werden.

7) Alle früheren, über den Handel zwischen Rußland und dem Czarthum Polen erlassene Verordnuͤngen, insofern sie durch Ukas vom 12. Nov. 1831 nicht abgeändert wurden, und im gegenwärtigen Tarif

nicht einbegrissen sind, verbleiben in voller Kraft.

8 Schweden. Unterm 22. Nov. d. J. hat die Königl. Regierung zu dem vom Königreich Griechenland angebotenen Reciprocitäts⸗Ver⸗ fahren, wonach resp. die Schwedischen Schiffe in Griechenland und die Griechischen in Schweden, hinsichtlich der Hafen⸗Abgaben, den eige⸗ nen Landesschiffen gleichgestellt werden sollen, ihre Zustimmun verklärt. Auf der Scheere Niedingen, im Kattegat an der Küste von Halland, sind 2 neue Leuchtthürme erbaut, und die Eröffnung 88 Feuer, mit Aufhören der bisher daselbst unterhaltenen offenen Pfan⸗ nenfeuer, ward auf den 15ten d. M. angekündigt. Die Höhe der neuen, aus Granit in beckiger Form erbauten Thürme über der Scheere beträgt, einschließlich der Lanterninen, à Fuß, und die der Klippe 15 Fuß bei hohem Wasser; die Breite der Thürme ist 22 Fuß. Der Fokus der Flamme in den Lanterninen kommt 50 Fuß über die ordinaire Wasserhöhe. Die Thürme sind von der Klippe bis 3ihrer Hoöͤhe in den Fügen zugestrichen; das letzte Drittel ist, zu besserer Wahrnehmung für die Seefahrer, weiß überworfen, und die Lanterni⸗ nen sind weiß gemalt. Die Richtung zwischen beiden Thürmen ist nach Norden 47“ O. und nach Süden 47° W. rechtweisend, oder nach Norden 67 ° 30⸗ O. (ONO) und nach Süden 670 30⸗ W. (WSʒW) auf dem Kompasse, und auf diesen Strichen zeigen die Feuer, wie die Thürme, gleich. Der Abstand der Centra von einander ist 100 Fuß. Es müssen diese Feuer, bei klarem Wetter, von einem 10 Fuß hohen Schiffsdeck auf gute drei Deutsche Meilen gesehen werden können. Anf der Nordseite der Thürme ist ein steinernes Gebaude, 48 Fuß lang und 20 Fuß hoch, ausschließlich eines Ziegeldaches von 9 Fuß Höhe. Es ist in den Fugen angestrichen, hat 3 Fenster auf der einen, 2 Fenster und eine Thür auf der andern langen Seite. Zur Seite de goe Thurmes ist ein Contrefort errichtet, worin eine Glocke größerer Art in gewissen kurzen Zwischenräumen, wenigstens jede Viertelstunde, geläutet wird, wenn es dickes Wetter ist. Außer⸗ dem beofindet sich noch ein hölzerner Kohlenschuppen außerhalb der Leuchthürme. Die Feuer werden, nach Schwedischem Gebrauch im Kattegat und der Ostsee, von einer halben Stunde nach Untergang bis eine halbe Stunde vor Aufgang der Sonne, das ganze Jahr hindurch, unterhalten. Bei der Scheere ist beständig ein Boot zu haben.

Deutschland. Hannover. Die Gesetz⸗Sammlung enthält das aus Windsor vom 21. Okt. d. 8. datirte Gesetz über die neue, vom 1. Jan. 1835 ab zu erhebende Stempel⸗Steuer.

zirte Verordnung über Annahme der Conventions⸗Zweigutegroschen⸗ Stücke und der Hannoverschen Scheidemünze ist schon in Nr. 353 der St. Z. ausführlich wiedergegeben worden.

Mecklenburg⸗Schwerin. Ebendaselbst befindet sich bereits in extenso die wegen Aufhebung aller noch bestandener Beschränkun⸗ gen des Handels mit Landes⸗Produkten zwischen dem Großherzogthum und dem Fürstenthum Ratzeburg erlassene Verordnung d. d. Schwerin den 17. Nov. d. J.

Oldenburg. Am 12ten d. M. erschien eine Großherzogl. Ver⸗ ordnung zu Gunsten des Hafenplatzes Brake an der Weser, folgenden wesentlichen Inhalts: 1 u

1) Der Hafen zu Brake wird mit dem Bezirke, welchen eine zu⸗ gleich publizirte Kammer⸗Verfügung näher bestimmt, zum Freihafen er⸗ klärt.“ Es können alle Waaren auf der Weser in den Freihafen so⸗ wohl frei eingeführt, als von dort auf der Weser frei ausgeführt, im Bezirke des Freihafens gelöscht, in Niederlagen gebracht und ver⸗ kauft werden, ohne daß es dieserhalb einer Declaration bedarf, und ohne daß eine Eingangs⸗, Ausgangs⸗, Durchgangs⸗ oder Comsum⸗ tions⸗Abgabe von den Waaren zu entrichten ist. Aus⸗ und Einla⸗ dungen an der nördlichen Kaje des Hafenbassins dürfen jedoch, wenn diese gleich im Bezirke des Freihafens sich besindet, nur unter vorgän⸗ giger Anzeige bei dem Strom⸗Richter zu Brake geschehen. Die Be⸗ wohner des Freihafens Brake sind frei von Entrichtung der Accise. 2) Der Bezirk des Freihafens wird in Ansehung der im §. 1. genannten Abgaben als Ausland angesehen, und soll von der Land⸗ seite mit einer Zolllinie umgeben werden; mit Bezug auf eine zu⸗ gleich im Anhange publizirte Kammer⸗Verfügung zur möglichsten Er⸗ leichterung seines Verkehrs mit dem Inlande 3) Die Einwohner des Freihafens Brake haben statt des Zolls und der Accise eine jährliche Aversional⸗Summe zu entrichten, deren Regulirung vorbehalten wird.

4) Die neue Einrichtung soll mit dem 1. Januar 1835 Leben treten.

Bremen. Durch Senats⸗Beschluß vom 10ten d. M. wurden die Abgaben, welche von den die Hafen⸗Anstalten zu Bremerhaven benuz⸗ zenden Schiffen zu entrichten sind, neu regulirt, wie folgt;

Für das Ein⸗ und Ausgehen der Schisse durch die Schleuse und den Aufenthalt im Hafen bis zu zwei Monaten haben zu erlegen;

1) Schiffe von 10 300 Last und darüber 1—40 Rthlr. in 18 verschiedenen Abstufungen. 1

2) Holzflöße, insofern deren Zulassung erlaubt wird, für jedes

Floß 2 Rthlr. 8 f0 Fleinere Fahrzeuge bis zu 80 Last Größe, welche in Bremer⸗ haven Güter ans Land setzen, oder vom Lande empfangen, erlegen, statt des vorstehenden Hafengeldes, ein Lastengeld, welches, wenn die angebrachten oder empfangenen Guter unter und bis zu einer Last be⸗ tragen, mit 6 Groten, und für jede mehr angebrachte oder empfangene Last Güter mit 6 Groten mehr entrichtet wird. Der Gewichts⸗Aus⸗ mittelung wird die Normal⸗Gewichts⸗Tabelle der Weser⸗Schifffahrts⸗ Akte zum Grunde gelegt. Wenn jedoch Schisse, welche nur dieses Lastengeld entrichtet haben, länger als 8 Tage nach Ankunft im Hafen verweilen wollen, so haben sie für den auf deren Ablauf folgenden Monat ein Liegegeld von Rthlr, und für jeden folgenden Monat von 1 Rthlr. zu bezahlen. 1 1

4) Leichterschifse, welche von Weserplätzen, bis zuin Honmersiel an der Jahde und bis zum Dorumertief am rechten Weser⸗Ufer ein⸗ schließlich, resp. abgefertigt, oder dahin vom Hafen aus bestimmt sind, und nur in dem Hafen lagen, um Güter aus den Seeschifsen zu em⸗ pfangen oder in dieselben zu löschen, sind von Erlegung des Hafen⸗ geldes befreit. 1 .

5) Wenn Schiffe länger als zwei Monate im Hafen liegen, zahlen sie für jeden solgenden Monat, wobei der angebrochene für voll zu rechnen, nach Verhältniß ihrer Größe von 60 300 Lasten und dar⸗ über, 1—5 Rthlr. in 6 verschiedenen Abstufungen. Die Last wird für die gewöhnliche Roggenlast zu 4000 Pfd., die Kammerzlast für 1 ½ Last, 3 Amerikanische oder Englische Registerton⸗ nen werden fuͤr 2 Last gerechnet.

Niederlande. Zu Batavia ist im Juli d J. eine Verord⸗ nung publizirt, wonach alle auf Java, gleichviel ob in National⸗ oder fremden Schiffen, eingehende Baumwoben⸗ und Wollengewebe, wenn ihr Ursprung aus einem mit Holland befreundeten Lande nicht erwie⸗

ins

herigen resp. 25 und 75, je nachdem in National⸗ oder fremden Schif⸗ fen eingebracht) belegt werden sollen. Dem Vernehmen nach ist eine in einem Holländischen Schiffe angekommene starke Ladung Genter Baumwollen⸗Waaren der neuen Abgabe bereits unterworfen worden.

Belgien. Der Moniteur Belge vom sten d. M. Publizirt die geschehene Vertheilung der durch Verordnung vom 30. Januar 1832, im Interesse der Maulbeerbaum⸗ und Seidenwürmer⸗Zucht gestifteten Prämien. Alle drei Preis⸗Medaillen von resp. 500, 300 und 100 Fl. sind demselben Individuo, Hrn. Charles Degandt zu Gent, zuerkannt

orden. 16 Für eine Handels⸗Versuchs⸗Expedition nach Aegypten hat die Re⸗ gierung nicht nur dem Unternehmer derselben eine Prämie von 8950 Fr. bewilligt, sondern auch Mannschaften der Königlichen Marine, im Königlichen Sold und Verpflegung verbleibend, für die Bemannung des dahin bestimmten Schiffes zu seiner Disposttion gestellt.

Im M. B. Nr. 3742 werden 80 Erfindungs⸗Patente namhaft ge⸗ macht, welche theils durch Ablauf der fuüͤr sie bewilligten Fristen, theils durch Entsagung oder Vernachlässigung übernommenen Verbindlichkei⸗ ten abfeiten der Inhaber, erloschen, und deren Gegenstände also der sreien Benutzung und Bearbeitung des Publikums wiederum anheim⸗ gefallen sind.

Spanien. Das wichtige Staats⸗Gesetz vom 16. November d. J. in 13 Artikeln, über die auswärtige Schuld und die neue Anleihe, ist bereits in Nr. 343 der Staats⸗Zeitung vollständig und textmaͤßig mit⸗

getheilt worden.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

339,5 7 Por. 339, 16 Par. 2,4 o R. + 1,6 ° R. 3,7 ° R. 2,à °R. 90 pCt. 70 vCt. halbheiter. heiter. SW.

1834. 30. Dezbr.

Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter...

338,92 Por 1,4 2 R. 0,8 R. 83 pCt. halbheiter. SW.

Quellwärme 8,1 °R. Flußwärme 1,3 °R.

Bodenwärme 2, 0 °R.

Wolkenzug Niederschlag 0

Auswäürtige Börsen.

Amsterdam, 26. Dezember. Niederl. wirkl. Schuld 5b ½. 59 100. Kanz-Bill. 58 43 ½. Cortes 42 ⅛. Hamburg, 29. Dezember. Hope in Cert. 97. Portug. 82 ¼. London, 23. Dezemhber. Cons. 3 % pr. compt. 92 ¼. Cortes 54 ¾. Holl. 8 52. Port. 86 ¾. Engl. Russ. 106 ½. Columb. 32 ½. Mex. 42. Griech.— 79. Oesterr. —.

Poln. 137 ½. Engl. KRuss. 102.

8

Eine ferneye durch die Gesetz⸗Sammlung vom 17ten d. M. publi⸗

sen werden kann, mit einem Zolle von 50 pCt. ad val. (statt der bis⸗

Ausdünst. 0,04 1 Rh.

Preuss. Prä cchei ¹.

53 99 . Beig. 98.

Koͤnigliche Schauspiele. 8

Donnerstag, 1. Januar 1835. Im Opernhause: Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballets. Musik pon Auber.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 1 1 Im Schauspielhause: 1) Le Chaperon, vaudeville en 1 domiciliaire, drame-nouveau en 1 acte, du théaͤtre du Gyn. nase. 3) Une Passion romantique, folie vaudeville en 1 acte, In Potsdam. Zum erstenmale: Franz Walter, Charakter, Gemäaͤlde in 4 Abth., von Bauernfeld. Hierauf: Zum ersten, male: Jugend muß austoben, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Fram, von L. Angely.

Freitag, 2. Januar. Im Seergchass Fra Diavolo, Ope. in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber. Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

——

Koͤnigstädtisches Theater.

Donnerstag, 1. Januar 1835. Die Familien Capuleti um Montecchi, Oper in 4 Akten. Musik von Bellini. . Freitag, 2. Januar. Die Reise auf gemeinschaftliche K sten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. Vorher: Das Raͤths Lustspiel in 1 Akt.

Neueste Nachrichten. Der Koͤnig fuͤhrte gestern den Vorf

mit dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten und ertheilte spaͤter dem Marschall Gérard eine Audienz.

Von dem Pairshofe sind gestern abermals 33 Theilnch mer an den letzten Unruhen, zu deren gerichtlicher Belangun keine hinlaͤnglichen Gruͤnde obwalteten, worden.

Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kamme ist noch Folgendes zu melden: Debatte uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des kuͤnftigen Avame ments der Zoͤglinge der Special⸗Militair⸗Schule zu Saint C. und der polytechnischen Schule zusammengefaßt hatte, ergriff d General Leydet das Wort, um sich wegen seiner von dem Berich erstatter geruͤgten Aeußerung, daß man zu Gunsten jener militairisch Institute ein Privilegium begruͤnden wolle, zu rechtfertigen. 6 bemerkte, daß er nicht sowohl die Zoͤglinge als deren Familin als Privilegirte habe bezeichnen wollen, indem sich mehrmal der Fall ereignet habe, daß die Zahl der zu ernennenden 6 conde⸗Lieutenants bloß deshalb vermehrt worden sey, m. denjenigen jungen Leuten, die das Examen nicht haͤte machen koͤnnen, nichtsdestoweniger zu einer Lieutenantn Stelle zu verhelfen. Aehnliches habe sich auch kuͤrzlit bei der Marine zugetragen. Diese letztere Behauptun veranlaßte den See⸗Minister zu einer Rechtfertigum worauf Herr Mauguin die Rednerbuͤhne bestieg, m. besonders den Nachtheil hervorzuheben, den der der Berathune vorliegende Gesetz⸗Entwurf insofern biete, als er ein fruͤheee organisches Gesetz (vom Jahre 1832), wonach es in der Arm niemals einen Grad ohne Amt geben sollte, umstoße. Ausnah men von der Regel, meinte er, veranlaßten in der Regel mi

linge der Schule zu St. Cyr Anspruͤche haͤtten; deshalb ale duͤrfe man sie nicht den Unteroffizieren der Armee vorzieh

wie das vorliegende, nie wieder der Kammer vorgelegt wuͤrden Nach einigen Bemerkungen des Herrn Guizot kam es zur A stimmung, worauf der Gesetz⸗Entwurf in der von der Komm

mit 204 gegen 41 Stimmen angenommen wurde. Die Kan vertagte sich darauf bis zum 26sten.

er General Solignac, von dem es bekanntlich heißt, er den Herzog von Leuchtenberg nach Portugal begleiten we⸗ hatte gestern eine Audienz beim Herzoge von Orleans.

Fuͤrst Talleyrand besindet sich wieder besser. Das Fieth von dem er befallen worden ist, wird den allzu anstrengend Arbeiten zugeschrieben, denen er sich in der letzten Zeit Schlosse der Tuilerieen hingegeben. b

Die Franzoͤsische Akademie hat gestern die Erneuerung ih Bureaus vorgenommen. Herr von Lamartine ist zum Direk und Herr von Jouy zum Kanzler ernannt worden.

Aus Toulon wird vom 10ten d. geschrieben: „Die K sten sind aufs neue in Bewegung. Diejenigen dieser Partz die im Jahre 1830 emigrirt waren, kehren nach und nach uf der zuruͤck. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Freun der Legitimitaͤt wieder etwas im Schilde fuͤhren. . stigen Geruͤchte, welche sich uͤber die Lage der Garnison d Bugia verbreitet hatten, haben sich nicht bestaͤtigt.“

Die Quotidienne meldet: „Der Baron de los Val⸗ (Auguet) wurde auf seiner Reise nach England gestern fruͤh dem Hause eines seiner hiesigen Freunde verhaftet, unter d. Vorwande, daß er gegen die Sicherheit des Staates intrigu Es wurden einige Rachsuchungen in dem Zimmer, wo der ron schlief, und in der Wohnstube der Person, die ihn auf nommen hatte, angestellt, man entdeckte jedoch nichts, was haͤtte kompromittiren konnen.“

Ein Schreiben aus Bayonne vom 18ten d. besagt: rere Spanische Fluͤchtlinge von der Karlistischen Partei hatt von den Behoͤrden die Erlaubniß erhalten, in dieser Stadt un selbst an der Graͤnze zu verweilen. Da jedoch einige von ihn diese Gastfreundlichkert mißbrauchten, so werden sie jetzt Em nach dem Anderen ins Innere des Landes abgesandt.“

Frankfurt a. M., 28. Dez. 5proc. Met. 100 . Plhs 9281w. Actien 1544. 5proc. Holl. 97 ¾. 5proc. Span. 48.

Redacteur Cottel.

acte, par Scribe. 2) La première représentation de: La Visite

Amtliche Nachrichten.

r

in einem anderthalbstuͤndigen Minister⸗Rath, arbeitete sodan

uf freien Fuß geset

Nachdem der Oberst Lamy ca

eg Die Gesetz⸗Sammlungs⸗Interessenten werden benachrichtigt:

Stoͤörungen in oen Reihen der Armee und erregten Besorgnist uͤber die Zukunft. Er wolle nicht in Abrede stellen, daß die Z

Er verlange daher ausdruͤcklich, daß aͤhnliche Ausnahme⸗Gesetze

sion beantragten Abfassung (s. das gestr. Blatt der St. Zein

St. Petersburg. Koͤniglich Preußischen Ober⸗Stallmeister von Knobelsdorf, so

Die ungit

Warschau, 28. Dez.

* .

1“

taats⸗

emn Kronik des Tages. Des Koͤnigs Maäjestaͤt haben den bisherigen Professor an der Universität zu Kiel, Dr. A. Twesten, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultaͤt der hiesigen Universitaͤt zu ernennen und die fuͤr ihn ausgefertigte Bestallung Allerhoͤchst⸗ selbst 9 vollziehen geruht. es Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen außerordentli⸗ chen Professor Dr. Ernst Blasius zum ordentlichen Professor der Chirurgie in der medizinischen Fakultaͤt der Universitaͤt zu Halle und zum Direktor des zu dieser gehoͤrigen chirurgischen Klinikums Allergnaͤdigst zu ernennen und die fuͤr denselben aus⸗ gofertigte Bestallung Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruht. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den Öber⸗Foͤrster von Berg zum akademischen Forstmeister der Universitaͤt Greifswald ernennen und das fuͤr ihn ausgefertigte Patent Allerhoͤchst⸗ elbst zu vollziehen geruht. ö111

Heute wird das 25ste Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, w enthaͤlt unter Nr. 1571. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 18ten d. M., das Verdot des Besuchs der Universitaͤten zu Zuͤrich und Bern betreffend und mit demselben gleichzeitig „das Titelblatt nebst chronologischer Uebersicht fuͤr das Jahr 1834 S 1 ausgegeben. Berlin, den 31. Dezember 1834. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

daß mit dem heutigen Tage abermals eine Preis⸗Ermaͤßigung eingetreten ist, und

a) komplette Exemplare vom Jahre 1810 ab bis 1820 einschließlich zu 3 Rthlr. 15 Sgr. und mit jedem anschließenden folgenden Jahre zu 8 » 15 » mehr, also fuͤr die Zeit von 1810 ab bis 1834 einschließlich zu... 10 » verkaͤuflich sind; dagegen

b) einzelne bb aus der Zeit von 1810 bis 1816 der Jahrg. zu Rtl.

»y » 1817 » 1830 » »„ » 15 v y 1831 » 1834 » E1 abgelassen werden und zu diesen Preisen von saͤmmtlichen Post⸗ Anstalten der Monarchie zu beziehen sind.

Bei dieser Gelegenheit wird auch bemerkt, daß von dem Nachtrage von 1806 ab bis zu der im Jahre 1810 errichteten Gesetz⸗Sammlung die Ausgabe in Quart⸗Format schon laͤngst vergriffen ist und alle desfallsigen Forderungen nur in dem noch in hinreichender Anzahl vorhandenen Folio⸗Format zu 1 Rthlr. fuͤr sich und zu 15 Sgr. in Verbindung mit einem kompletten vE befriedigt werden koͤnnen.

erlin, den 1. Januar 1835. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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tungs⸗Naächrich re Il ch d.

Se. Majestaͤt der Kaiser haben dem

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wie dem Koͤniglich Preußischen Ober⸗Ceremonienmeister von Buch den Weißen Adler⸗Orden, und dem Koͤniglich Preußischen Kammerherrn und General⸗Intendanten der Koͤniglichen Schau⸗ 8.g von Redern, den Stanislaus⸗Orden erster Klasse erliehen.

Der bei der diesseitigen Gesandtschaft in Berlin angestellte Wirkliche Staatsrath Baron von Maltitz, ist zum Kaiserlichen Kammerherrn ernannt worden.

Der bekannte Reisende, Dr. von Siebold, hat den Wladi⸗ mir⸗Orden vierter Klasse erhalten.

Polen.

Se. Majestaͤt der Kaiser haben den Plan der Regierung des Koͤnigreichs Polen, in der Stadt Busk in der Wojewodschaft Krakau ein Hospital fuͤr Arme zu gruͤn⸗ den, bestaͤtigt und zur Deckung der ersten Kosten die Summe von 15,000 Fl. angewiesen, auch zugleich genehmigt, daß dies Institut den Namen des heiligen Nikolaus fuͤhren duͤrfe.

Die hiesigen Zeitungen enthalten folgenden Artikel: „Indem die Gazette de France, in ihrem Blatt vom 8ten d. M., einen Artikel aus dem Courrier frangais anfuͤhrt, wuͤnscht sie zugleich, denselben oͤffentlich geruͤgt zu sehen. In diesem Artikel werden angebliche Verfolgungen erzaͤhlt, denen sowohl die Ein⸗ wohner Litihauens, als auch die des Koͤnigreichs Polen ausge⸗ setzt waͤren. Wenn wir uns auf fruͤhere Widerlegungen aͤhnlicher Ar⸗ tikel berufen wollten, so koͤnnten wir den erwaͤhnten ganz mit Still⸗ schweigen uͤbergehen. Doch wollen wir noch einmal im Dienst der Pahrheit sprechen und der gut oder boͤs gemeinten Aufforderung der Gazette Folge leisten. Wir entschließen uns somit, Verleumdungen zu widerlegen, welche, ungeachtet ihrer voͤlligen Unwahrschein⸗ lichten, von den Franzoͤstschen Journalen mit so großer Ge⸗ scaͤftigkeit aufgenommen und in ihre vordersten Reihen gestellt worden sind. Uebrigens wissen wir im Voraus, daß die Stim⸗ me der Wahrheit bei allen denjenigen ohnmaͤchtig seyn werde, 8 wie die Juden der Vorzeit, ihre Ohren verschließen und if ehen, um sie nicht zn hoͤren. Haͤtten wir dann in jenem 1b nur eine Unwahrheit zu widerlegen, so wuͤrde solches we⸗

iger empoͤrend seyn. Wenn sich aber eine schlechte Gesinnung

———

Berlin, Freitag den 2ten Januar

1

A

thaͤtigsten Handlungen zu entstellen, und wenn diese schlechte Ge⸗ sinnung, waͤhrend sie ein leichtglaͤubiges Publikum 8 eine Regierungs⸗Maßregel der Barbarei zu beschuldigen wagt, welche doch einzig nur den Schutz jener ungluͤcklichen Wesen bezweckte, die in Folge der letzten Unruhen als Verwaiste zuruͤckgeblieben sind, so kann man kaum glauben, daß die Bosheit und Tuͤcke bis zu diesem Grad der Unverschaͤmtheit steigen konnten. In wenig Worten erwiedern wir daher fuͤr diejenigen, welche uns hoͤren wollen, daß die Fabel von Entfuͤhrung von Kindern ein⸗ zig und allein aus der Sorgfalt der Regierung entstanden, diese verwaisten Kleinen, welche aller Mittel der Frristenz entbehrten, in den Instituten des Reichs unterzubringek, und zwar nicht deshalb, um mit diesen Individuen dermaleinst die Reihen der Kombattanten zu verstaͤrken, sondern bloß in der Absicht, sie dem Hungertode zu entreißen und ihnen irgend ein weiteres Fort⸗ kommen zu eroͤffnen. Sie werden auf Regierungs⸗Kosten be⸗ kleidet und an die Erziehungs⸗Haͤuser der Militair⸗Waisenkinder geschickt. Darin besteht der ganze Akt der Varbarei, gegen wel⸗ chen man die ganze civilisirte Welt zu empoͤren sucht! Eben so wenig Wahrheit liegt in der Anschuldigung, daß die Confiscation der, Polen zugehoͤrenden Guͤter ohne Ende sey und auf die einfache Angabe von Polizei⸗Agenten erfolge. Die durch den Ukas vom 4. (16.) Oktober d. J. dekretirten Confiscationen betreffen nur diejenigen, welche durch den hoͤchsten Gerichtshof verurtheilt worden sind, so wie die Emi⸗ grirten, welche, theils durch die Verstocktheit und Verderbniß ihres eigenen Herzens hingerissen, theils durch die von den Journalen so dienstfertig verbreiteten Luͤgen der Propaganda verfuͤhrt, bis zu dem letzten Augenblick die Amnestie nicht ange⸗ nommen haben, welche ihnen doch nicht nur zu verschiedenen Malen, sondern auch in mehr als zureichenden Terminen darge⸗ boten worden war. Die uͤbrigen Angaben jenes Artikels sind so offenkundig falsch, daß sie schlechterdings keiner Widerlegung be⸗ duͤrfen. Wir wiederholen deshalb nur noch, daß wir weder den Anspruch machen, noch die Hoffnung haben, der Verleumdung den Mund zu schließen. Wir lassen ihr vielmehr ihr Feld frei und uͤbergeben nur ihre Urheber der oͤffentlichen Verachtung, indem wir das Schicksal derjenigen aufrichtig bekiagen, welche als Opfer ihrer eigenen Leichtglaͤubigkeit nunmehr der Last des Ungluͤcks erliegen, eines Ungluͤcks, bei dem es nur an ihnen lag, sich demselben zu entziehen.“

Frankreich. 8

1 Paris, 25. Dez. Der Katserlich Russische und der Koö⸗ niglich Sicilianische Botschafter wurden vorgestern Abend von dem Koͤnige empfangen.

Der heutige Moniteur enthaͤlt Folgendes: „Mehrere Zeitungen kommen auf die Unterbrechung des Herrn Carrel in der Sitzung der Pairs⸗Kammer vom 16. Dezember zuruͤck und setzen voraus, daß die bei dieser Gelegenheit von dem Baron Pasquter gesprochenen Worte von dem Moniteur nicht getreu wiedergegeben worden waͤren.) In der Pairs⸗Kammer wie in der Deputirten⸗Kammer ist unsere Abfassung der Debatten Geschwindschreibern anvertraut, deren Genauigkeit wir bei allen Gelegenheiten nur zu ruͤhmen gehabt haben. Wir erklaͤren da⸗ her auch diesmal, daß die von einigen Zeitungen dem Praͤsiden⸗ ten in den Mund gelegte Aeußerung von unseren Geschwind⸗ schreibern nicht vernommen worden ist, obgleich sie doch sehr in seiner Naͤhe sitzen. Wir haben daher in ihrer Redaction nichts zu streichen oder zu aͤndern, indem der von uns berichtete Satz woͤrtlich so lautet, wie sie ihn gehoͤrt und dem Haupt⸗Redacteur unseres Blattes mitgetheilt hatten: nichts ist darin geaͤndert worden.“

Das Journal des Dobats liefert folgenden Kommentar zu der in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer stattgehabten Debatte uͤber die Zoͤglinge der Militairschulen: „Das Gesetz uͤber die Lage der Offiziere verbietet, daß es Offiziere à la suite, d. h. solche Offi⸗ ziere gebe, die einen Grad besitzen, ohne zugleich eine bestimmte Stellung in den Reihen der Armee zu haben. Ungeachtet die⸗ ser Anordnung haben wir gegenwaͤrtig etwa 1130 Offiziere à la suite. Dies ist indessen die unvermeidliche Folge der im vori⸗ gen Jahre aus Gruͤnden der Sparsamkeit vorgenommenen Ab⸗ schaffung der 4ten Bataillone bei der Infanterie und der 6ten Schwadronen bei der Kavallerie. Die Offtziere ließen sich nicht wie die Soldaten entfernen, und man mußte sie à la suite stel⸗ len, d. h. ihnen einen Grad ohne Amt lassen. Durch diese Maß⸗ regel ist indessen das Gesetz nicht verletzt worden, denn dieses besagt nur, daß Niemand zu einem Grade ohne Amt ernannt werden solle. Die Offiziere der abgeschafften Bataillone sind aber nicht zu ei⸗ nem Grade ernannt worden, sie haben denselben bloß behal⸗ ten. Waͤhrend sich aber auf diese Weise die Zahl der Offiziere à la suite vermehrte, meldeten sich die jungen Leute, die in der Militair⸗Schule zu St. Cyr ihr Examen bestanden hatten, zu Offiziers⸗Stellen. Was sollte man thun? Die jungen Leute waren in jene Schule unter der ausdruͤcklichen Bedingung ein⸗ etreten, daß sie nach bestandener Pruͤfung als Offiziere in die Armee eintreten sollten. Nur in dieser Hoffnung hatten ihre Aeltern sie unterhalten, die Pension fuͤr sie gezahlt, und ihrer militairischen Ausbildung alle moͤglichen Opfer gebracht. Sollte man wortbruͤchig gegen sie seyn? Es blieb der Regierung nichts weiter uͤbrig, als von der Kammer eine Ausnahme von dem Ge⸗ setze zu verlangen, und die Kammer hat in diese Ausnahme gewilligt, jedoch zugleich, um den Unteroffizieren der Armee ihre Rechte zu bewahren, entschieden, daß die Zoͤglinge aus der Militair⸗ schule zu St. Cyr, die von der Regierung zu Offizieren à la suite ernannt werden moͤchten, ihre Dienstjahre erst von dem Tage an zaͤhlen sollten, wo sie eine bestimmte Stellung in den Reihen der Armee erhielten. Die ganze Debatte in der Kammer hat bewiesen, wie sehr die Versammlung sich fuͤr die Unteroffi⸗ her interessire und wie hoch sie ihre gerechten Anspruͤche achte.

ugleich hat aber eine einzige Angabe des Berichterstatters klar

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*) Man vergleiche den Artikel aus dem Journal du Com⸗

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und deutlich dargethan, welche Theilnahme auch die Regierung den Unteroffizieren widmer. Von 3963 Vakanzen, die seit der Juli⸗Revolution eingetreten sind, haben die Unteroffiziere 3314. erhalten, obgleich das Gesetz ihnen nur den dritten Theil der⸗ selben zuerkennt. Dergleichen Zahlen⸗Angaben sprechen mehr fuͤr die Regierung, als alle moͤglichen Declamationen wi⸗ der sie.

Der Indicateur und das Mémorial, zwei in Bor⸗ deaux erscheinende liberale Blaͤtter, schweigen gaͤnzlich uͤber die Niederlage, welche die Generale Oraa und Cordova am 15ten d. M. erlitten haben sollen. Dagegen liest man in dem royali⸗ stischen Journal de la Guyenne, das ebenfalls in Bordeaux herauskommt, folgendes Schreiben: „Bayonne, 20. Dezember. Großer Sieg! Zumalacarreguy hat am 15ten Cordova und Oraa vollstaͤndig geschlagen. Der Feind hat 2000 Mann () verloren. Bald werden Sie das amtliche und ausfuͤhrliche Buͤl⸗ letin uͤber dieses Gefecht erhalten. Waͤhrend jene Generale sich schlugen, blieb Mina ruhig in Estella stehen. Er hat von die⸗ sem Platze aus waͤhrend des ganzen Tages des 15ten das Ka⸗ nonen⸗ und Kleingewehr⸗Feuer hoͤren koͤnnen.“

Die Auotidienne enthaͤlt folgendes Karlistisches Bulletin aus Eulate vom 16. Dezember uͤber den eben erwaͤhnten Sieg des Zumalacarregu): „Nach dem Treffen vom 12ten in der Umgegend von Asarta, in welchem der Feind 300 Mann verlor, blieb Zumalacarreguy am 13ten den ganzen Tag uͤber mit seinen Bataillonen in Zuniga stehen, indem er den Cordova und Oraa erwartete, welche Mendoza und Asarta (in einer Entfernung von einer Stunde) mit 8000 Mann besetzt hielten. Am 15ten Mittags erschien Cordova, nachdem er dem Zumalacarreguy eine Art von Herausforderung geschickt hatte, mit 6000 Mann vor dem Gasthause der Bruͤcke bei Arquija, wo ihn Zumalacarreguy mit Nachdruck empfing. Das Gefecht dauerte drei Stunden unter dem lebhaftesten Feuer. Cordova ließ vier Mal chargiren, um die Bruͤcke wegzunehmen, jedesmal wurde er aber mit großem Verluste geworfen. Daer endlich sah, daß seine Anstrengungen von dieser Seite vergeblich waͤren, so versuchte er es, uͤber einen Damm zu mar⸗ schiren und hier zu gleicher Zeit eine Kanone aufzupflanzen; al⸗ lein auch dies gelang ihm nicht. Mittlerweile trat die Nacht ein, worauf die Christinos sich auf Los Arcos zuruͤckzogen; in einer entfernten Stellung ließen sie Wachtfeuer brennen, um sich das Ansehen zu geben, als ob sie dort kampirten und um da⸗ durch ihre Verfolgung zu verhindern. Waͤhrend dies sich bei der Bruͤcke von Arquija zutrug, unternahm Oraa mit 2500 M. einen geheimen Marsch in der Richtung von Acedo, um in das Thal von Lanz einzudringen und dem Zumalacarreguy in de Ruͤcken zu fallen. Er versuchte, durch den Engpaß von Gastiai herabzukommen; ein dort aufgestelltes Alavesisches Bataillon warf ihn aber zuruͤck. Als Zumalacarreguy das Feuer von die⸗ ser Seite vernahm, marschirte er mit einigen Bataillonen dort hin, ohne jedoch die Position an der Bruͤcke aufzugeben, und zerstreute den Feind, der sich vergebens wieder zu sammeln suchte. Erst nach vielen Umwegen konnte er nach Los Arcos gelangen. Unsere Bataillone zogen darauf nach dem Thale von Lanz, nachdem sie einen vollstaͤndigen Sieg davonge⸗ tragen, den Feind uͤberall geworfen, und ihm einen Verlust von 2000 Mann beigebracht hatten.“

Im Indicateur liest man: „Wir haben vor einigen Wo⸗ chen von der Beschlagnahme von 1000 Flinten auf dem untern Flusse gesprochen, die fuͤr Don Carlos bestimmt schienen. Diese Sache ist durch eine Entscheidung der Raths⸗Kammer beendigt. Die Beschlagnahme ist fuͤr unstatthaft erklaͤrt, der zu Toulouse verhaftete Herr Gaillard, Ankaͤufer jener Gewehre, ist in Frei⸗ heit gesetzt und das konfiszirte Gut ist ihm zuruͤck gestellt worden.“

Großbritanien und Irland.

London, 26. Dezember. Man wußte gestern in Brighton noch nicht, ob der Koͤnig sich morgen nach London begeben 8G doch glaubte man, daß seine Minister ihn dieser Muͤhe uͤberheben und zu ihm nach Brighton kommen wuͤrden. Die Prinzessin Auguste ist vorgestern Nachmittags von Bagshot⸗Park dort an⸗ gekommen. Die Herzogin von Gloucester aber, die ebenfalls dort erwartet wurde, wird noch so lange in Bagshot bleiben, bis die Hoftrauer um den verstorbenen Herzog voruͤber ist.

Der Herzog von Wellington hat sich zu einem kurzen Be⸗ such bei dem Marquis von Salisbury nach Hatfield begeben, wo er die Weihnachts⸗Feiertage zubringt. Eben dahin sind auch der Graf Pahlen und mehrere andere ausgezeichnete Fremde ab⸗ gegangen. 1 1 Sir Robert Peel hat gestern mit seiner Familie die Amts⸗ Wohnung des Premier⸗Ministers in Downing⸗Street bezogen. Der Courier giebt folgende Zusammensetzung der Kom⸗ mission des Schatzamtes als authentisch an: Sir Robert Peel, erster Lord; ihm jur Seite sein. Bruder, Herr William Yates Peel, der Graf Lincoln, Viscount Stormont, Herr Ch. Roß und Herr W. E. Gladstone, als Kommissare. 3 Die Proclamation wegen Aufloͤsung des Parlamentes wird, dem Courier und Globe zufolge, ganz bestimmt morgen vom Koͤnige in Brighton unterzeichnet werden. Doch ist es nicht waͤhrscheinlich, daß sie fruͤh genug in London eintreffen wird um noch der Hof⸗Zeitung vom Sonnabend einverleibt zu wer⸗ den. Man erwartet daher die offizielle Verkuͤndigung nicht vor Montag oder Dienstag. Mehrere Minister, und ein großer Theil anderer Parlaments⸗Mitglieder haben bereits die Stadt verlas⸗ sen, um gg. Wiedererwaͤhlung in Person zu betreiben. Der Globe fuͤgt seiner Anzeige von der zu erwartenden Aufloͤsung des Parlaments folgenden Aufruf an die Waͤhler hinzu: „Re⸗ former des Vereinigten Koͤnigreichs! Seyd auf Euren Posten ¹ Es ist der letzte Kampf der Tories! Sir Robert Peel hat selbst die Redensart: „„Maßregeln, nicht Personen““, verworfen (s. den Art. London im gestrigen Blatte der Staats⸗ eitung) und Ihr habt daher jetzt bloß auf die Maͤnner zu 8* wel⸗

J.e e Verwaltung bilden. Prägt Euch ihre Namen

einer u 6 r nerhoͤrten Frechheit hbemuͤht, die und wohi⸗

meree in Nr. 359 der Staats⸗Zeitung vom v. J.

Dis heutige Times sagt: „Es wird vom Courier, wir