terstuͤtzen, noch mich ihm zu widersetzen Sollte ich finden, daß die
Reuterung des Koͤnigs, wie sie auch zusammengesetzt seyn mag, sich
fuͤr die Grundsäͤtze erklaͤrte, denen ich mich taͤglich fester anschließe, so werde ich ihr meine bescheidene, aber aufrichtige Unterstuͤtzung zur Ausfuͤhrung derselben anbieten; sollte ich finden, daß sie die Institutionen des Landes angreift, so wuͤrde ich ernstlich mich bemüuͤhen, diese Institutionen zu schuͤtzen; sollte ich sie in der Adhuͤlfe von Beschwerden laͤssig, oder dem vernuüͤnfrti⸗ gen Verlangen nach gemaäßigten Verbesserungen thoͤrichter Weise sich widersetzen sehen, so wird meine Stimme nur eine unter der großen Matoritaͤt meiner Landsleute seyn, die sie zwingen werden, auf dem Wege unbedingter, aber verfassungsmaͤßiger Reformen fort⸗ zuschreiten. Entschlossen, nach diesen Gruͤndsaͤtzen zu handeln, nur das Wohl unseres gemeinsamen Vaterlandes im Auge habend, und bereit, die vollstaͤndigste Erlaͤuterung uͤber mein fruͤheres Benehmen oder meine kuͤnztigen Absichten zu geben, wenn Sie es verlangen sollten, erstche ich Sie um die Erneuerung des hohen Vertrauens, welches Sie mir schon zweimal bewiesen haben. Ich habe die
Ehre u. s. w.
Kdnuowsley, 31. Dez. 1834. Stanley.“ (Eine Brighton⸗Zeitung versichert, daß Sir Herbert Taylor und bie uͤbrigen Hof⸗Beamten sich aller Einmischung in die dortigen Wahlen aufs gewissenhafteste enthielten.
Herr Poulert Thomson, Vice⸗Praͤsident der Handels⸗ Kammer unter dein vorigen Ministerium, hat, wie der Cou⸗ rier versschert, alle Aussicht, in Manchester wiedergewaäͤhlt zu verden. In seiner Rede, die er am Sonrabend an die dorti⸗ gen Waͤhier hielt, erklaͤrte er, daß er von dem jetzigen Ministe⸗ rium, wenn er leidenschaftslos und kaltbluͤtig die Mitglieder des⸗ selben mustere, nichts zum Wohl des Landes erwarte, und daß er es mit dem Grundsatze: „Maßregemn, nicht Perso⸗ nen“, den selbst Sir Robert Peel verworfen habe, nicht halten koͤnne; kein Ministerium koͤnne lange am Ruͤder bleiben, wenn es nicht das Vertrauen der Mejoritaͤt der wohlhabenden und gebildeten Klassen besitze; dies sey aber bei den jetzigen Ministern nicht der Fall, und es wuͤürde ohne Zweisel eine ungeheure Mehrheit von Reformern in das naͤchste Parlament gewaͤhlt werden; den Reformen ein Ziel setzen zu wollen, wenn die Mißbraͤuche offen zu Tage laͤgen, heiße, den Geust der Zeit ganz und gar verkennen.
In Thorpe ledt ein unabhaͤngiger Waͤhler, Namens Suf⸗ field, der schon bei den Wahlen von 1780 mitgestimmt hat, und der diesmal seine Stimme seinem Enkel, dem Herrn Harbord geben will; er isk jetzt 95 Jahr alt. 1
In einer oͤffentlichen Versammlung zu Hawick nahm Graf Minto kuͤrzlich Gelegenheit, sich wiederum sehr feindlich gegen das jetzige Ministerium auszusprechen, indem er in dieser Hin⸗ ficht den Gesinnungen seincs Bruders, des Capitain Elliott, Mitgliedes des letzten Parlamentes, beipflichtete. Er er⸗ klaͤrte sich fuͤr uͤberzeugt, daß, wenn die jetzigen Minister auch eine gute Maßregel eimnbraͤchten, es doch in einem knickerigen Sinn geschehen wüͤrde, denn ihr Zweck sey nicht, heilsame Reformen in Kirche und Staat zu be⸗ foͤrdern, sondern sie auf alle moͤgliche Weise zu verhindern und einer Reaction, von deren Vorhandenseyn sie traͤäͤumten, zum Ausbruch zu verhelfen.“ Uebrigens versicherte er, daß er sich nicht den guten Maßregeln, die etwa von der jetzigen Verwal⸗ rung wirklich eingebracht werden moͤchten, sondern nur den Mi⸗ nistern, als einer Partei, widersetzen wuͤrde.
Die heutigen Zeitungen geben die Uebersicht uͤber die Ein⸗ nahme des mit dem 5ten d. abschließenden Rechnungsjahres, so wie noch besonders des letzten Quartals dieses Jahres. Der Globe aͤußert sich daruͤber solgendermaßen: „Insofern die Einnahme ein Probierstein fuͤr den Wohlstand des Landes ist, befindet sich dasselbe jetzt in einer sehr guͤnstigen Lage. Die Ver mwehrung der Einnahme betraͤgt auf das ganze Jahr 107,631 Pfund, vögleich sich im letzten Vierteljahr eine Ver⸗ minderung derselben um 297,964 Pfund gegen dasselbe Auartal des vorigen Jahres ergiebt, ein Umstand, der sich, wenigstens zum Theil, dadurch erklaͤrt, daß die Abschaf⸗ fung der Haus⸗Steuer in das letzte Quartal dieses Jah⸗ res faͤllt. Eben so ist der Ausfall in den Zoͤllen und die verhaͤltnißmaͤzige Abnahme der Accise den letzten, seit dem
reibriefs der Ostindischen Compagnie in der Erhe⸗ bungsweise vorgegangenen Veraͤnderungen zuzuschreiben. Die vo⸗ rigen Minister haben also die Finanzen des Landes in einem Zustande zuruͤückgelassen, der nach all den ausgedehnten Reduc⸗ tionen, welche sie bewerkstelligten, mit Recht als guͤnstig und ge⸗ deihend angesehen werden kann; und wenn sich dieser Zustand wieder aͤnbert, so kann die Schuld Niemanden als den neuen Amts⸗Inhabern beigemessen werden.“
Das Geruͤcht, daß Herr Charles Sheridan den Herrn Ellis nach Persien begleiten werde, wird vom Courier fuͤr ungegruͤn⸗ det erklaͤrt.
In Bezug auf die (gestern erwaͤhnten) Vorgaͤnge auf den Sandwichs⸗Inseln ist uns ein Auszug aus einem Schrei⸗ ben von diesen Inseln vom Ende des Jahres 1833 mitgetheilt worden, worin es heißt, daß die politischen Verhaͤltnisse daselbst sehr mißlich seyen. Es bekaͤmpften sich dort zwei Parteien, naͤm⸗ lich die des Herrschers und die der Schwester desselben. Kautke⸗ aouli, der erbliche Herrscher und anerkannt von England, ist nicht mehr im Besitze seiner Laͤnder; er befindet sich auf der oͤstlichen Seite von Oahu (oder Woahu) bei dem Orte Kalee
(wahrscheinlich Kolau), wo er mit seinen Getreuen Lager haäͤlt,
waͤhrend Nahl enaena, die Schwester Kauike⸗ageoult's, im Fort zu Honoruru wohnt und im Besitze der Waffen ist. Bei die⸗ sem Zustande, welcher wohl ernstlich enden muß, zeigten die Missionaire, wenigstens öͤffentlich, keine Verbindung mit Nahi⸗ enaena, wohl aber wurde sie taͤglich von dem Arzte der Mis⸗ sions⸗Anstalt besucht. “
Aus dem Haag, 7. Jan. Der fruͤhere Niederlaͤndische Bevollmächtigte bei der Londoner Konferenz, Baron van Zuylen van Nyeveld, wird heute wieder eine Reise nach London an⸗ treten.
Der Koͤnigl. Ober⸗Hofmarschall, Graf van Heerdt tot Evers⸗ berg, hat von Sr. Majestaäͤt dem Koͤnige von Großbritanien das Großkreuz und der Adjutant Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prin⸗ zen Friedrich, Herr E. W. van den Bosch, das Commandeur⸗ Kreuz des Guelphen⸗Hrdens erhalten.
Die bisher sehr erschwert gewesene Briefpost⸗Verbindung zwischen Holland und Beigien soll nunmehr wirklich bedeutend erleichtert werden.
Hier wurden im vorigen Jahre 1931 Kinder geboren (64 mehr als im Jahre 1833); es starben 1343 Personen (331 we⸗
iger als im Jahre 1833 und 890 weniger als im Jahre 1832).
fer Deutschland.
Kassel, 6. Jan. Die Hanauer Zeitung schreibt: „Der Landtag, welcher mit dem 3. Januar wieder begann, ist kein selbststaͤndiger, sondern nur als eine Fortsetzung des zu Anfang
Functionen
8 1 8 Fu9 8 8*
Oktober des vorigen Jahres vertagten zu betrachten. Viele Auf⸗ gaben, welche der Staͤnde⸗Versammlung damals vorlagen, hat dieselbe zu loͤsen gesucht, was unser Gesetzblatt bezeugen wird. Ihre Haupt⸗Aufgabe, als zwelte verfassungsmaͤßige Staͤnde Ver⸗ sammlung, bestand in der Feststellung des Grund⸗Etats der Staate⸗Einnahmen und Ausgaben fuͤr die Finanz⸗Periode 1834, 1835 vnd 1836; nach hartnaͤckigem Kampfe ward dieser hochwich⸗ tige Gegenstand beseitigt und das Finanz⸗Gesetz erhielt die Allerhoͤchste Saͤnction. Nur ein Gegenstand, und das ein sehr wichtiger unseres Budgets, koͤnnte, da die hohe Staats⸗Regierung ihre volle Zustimmung nicht ertheilte,
und auch von der Staͤnde⸗Versaminlung in ihrem desfallsigen
damaligen Beschluß die Klausel aufgenommen wurde, daß, wenn die Erfahrung ergebe, daß mit dem festaesetzten Betrag ferner nicht auszureichen sey, eine deshalbige Verstaͤndigung mit den Ständen weiter versucht werden moͤchte, nochmals zur Sprache gebracht werden. Man wird sich aus den damaligen Verhand⸗ lungen noch erinnern, daß dies den Militair⸗Etat betrifft. Der Kompf, der mit solcher Hartnaͤckigkeit damals gefuͤhrt wurde, koͤnnte sich demnach abermals erneuern, und dadurch ein und dieselbe Staͤnde-Versammlung wieder auf den Punkt gestellt werden, wo sie vor Monaten stand. Eine andere Frage, welche wahrscheinlich gleich in den ersten Sitzungen der Staͤnde⸗Ver⸗ sammlung zur Sprache kommen wird, ist die: ob die an die Stelle der ausgetretenen Deputirten von der Staͤnde⸗Versamm⸗ lung einberufenen Stellvertreter diesmal eintreten, und ihre als nunmehrige Deputirte fortsetzen, oder die ur⸗ spruͤnglichen Deputirten wieder ihren Sitz in der Staͤnde⸗Ver⸗ sammlung einzunehmen haben oder nicht? — Diese Frage ist
schon hin und wieder als zweifelhaft bezeichnet worden, und es
haben sich Stimmen dafuͤr und dawider vernehmen lassen. Un⸗ serer Ansicht nach, kann dieselbe aber durchaus nicht in Zweifel gezogen werden, denn klar und deutlich spricht sich der 9. 68 der Verfassungs⸗Urkunde daruͤber aus; er lautet: „Bei der Wahl eines jeden landstaͤndischen Deputirten wird zu gleicher Zeit ein Stellvertreter gewaͤhlt, auf welchen im Falle des Todes, der ein⸗ tretenden Unfäahigkeit oder einer laͤngeren Verhinderung die land⸗ ständischen Pflichten und Rechte des Ersteren, waͤhrend des be⸗ gonnenen Landtages bis zu dessen Schluß uͤbergehen.“ Ein Land⸗ tag ist aber nur dann als geschlossen zu betrachten, wenn ein Landtags⸗Abschied nach den Bestimmungen des §. 78 ersolgte, oder wenn die Zeit, fuͤr welche sowehl Deputirte als Stellver⸗ treter gewaͤhlt worden sind, abgelaufen ist. Niemals kann aber ein „vertagter“ Landtag als ein „geschlossener“ angesehen wer⸗ den. Die Staͤnde⸗Versammlung, welche nach der Vertagung, die nie laͤnger als drei Monate nach §. 83 der Verfassungs⸗ Urkunde dauern darf, wieder zusammentritt, ist nur als eine Fortsetzung der vertagten Staͤnde⸗Versammlung zu betrachten. Sie braucht deshalb nicht aufs neue eroͤffnet zu werden und zaͤhlt ihre Sitzungen fortlaufend mit den schon gehaltenen. Die jetzt zusammenkommenden Landstaͤnde beginnen daher ihre Siz⸗ zungen nicht mit der Bezeichnung der ersten, sondern da sie schon 84 oͤffentliche Sitzungen gehalten haben, mit der 85sten. Hieraus wird nun klar, daß kein Schluß des Landtags erfolgt ist, und da der §. 68 der Verfassungs⸗Urkunde ausdruͤcklich bestimmt, daß auf den in bie Stande⸗Versammlung eingetretenen Stellvertre⸗ ter die landstaͤndischen Pflichten und Rechte des Deputirten, „waͤhrend des begonnenen Landtags bis zu dessen Schluß uͤber⸗ gehen“, daß auch die Stellvertreter, welche einmal eingetreten sind, auch wieder in die Staͤnde⸗Versammlung eintreten muͤssen. Anders moͤchte sich nur dann die Sache gestalten, wenn der Stellvertreter selbst stirbt, unfähig oder verhindert wird. — Au⸗ ßerdem wird der Staͤnde⸗Versammlung auch das Grundsteuer⸗ Gesetz wieder vorgelegt werden, welches eins der wichtigsten Ge⸗ setze ist, die wir erhalten koͤnnen, da dasselbe die gleichmaͤßige Besteuerung bezwecken und dadurch dem §. 148 der Verfassungs⸗ Urkunde Genüͤge leisten soll. Einen anderen Gegenstand von der hoͤchsten Wichtigkeit, der zur Sprache kommen muß, werden die Angelegenheiten der Rotenburger Quart bilden. Außer diesen Gegenstaͤnden werden wir wahrscheinlich das Gesetz uͤber das Volks⸗Schulwesen nochmals auf der Tagesordnung sehen.“
Der einstweilen außer Dienstthaͤtigkeit befindliche vormalige Vorstand des Finanz⸗Ministeriums, Herr Meisterlin, wird haͤu⸗ fig zur Tafel Sr. Hoheit des Kurprinzen⸗Regenten eingeladen. Da auf dem bevorstehenden Landtage wichtige Steuer⸗Gesetze zur Berathung kommen und es an einem mit dem Finanzfache ganz vertrauten Organe der Regierung zu deren Vertheidigung in der Staͤnde⸗Versammlung zu fehlen scheint, so koͤnnte es wohl kommen, daß Herr Meisterlin von neuem ausersehen wuͤrde, die Geschaͤfte eines Landtags⸗Commissairs fuͤr die Finanz⸗Angelegen⸗ heiten zu versehen.
Es heißt, daß der Minister der Justiz und des Innern, Geheime Rath Hassenpflug, unter dem Namen von Wildeck, in den Adelstand erhoben worden ist. Es heißt auch, daß Adels⸗ Diplome fuͤr die beiden Soͤhne des hiesigen Bildhauers Ruhl ausgefertigt werden wuͤrden, von denen der aͤltere Direktor der Kunst⸗ und Naturalien⸗Sammlungen, der juͤngere Ober⸗Hof⸗ Architekt ist.
Die Wuͤrzburger Zeitung erklaͤrt die Nachricht, daß Fuͤrst von Oettingen⸗Wallerstein im Duell gefallen sey, als gaͤnz⸗ lich ungegruͤndet.
Altenburg, 7. Jan. Gestern Nachts ist hier der Kirchen⸗ und Schulrath, Direktor des hiesigen Gymnasiums, Dr. August Matthiaͤ, im 66sten Jahre seines Alters mit Tode abgegangen.
Seine „Griechische Grammatik“ und sein „Grundriß zur Ge⸗
schichte der Griechischen und Roͤmischen Literatur“ werden ihm einen ehrenvollen Namen unter den Deutschen Gelehrten er⸗ halten.
Nuͤrnberg, 6. Jan. Das hiesige Koͤnigl. Ober⸗Post⸗Amt macht unterm 3ten d. M. bekannt, daß am 26. Dezember aus dem von hier uͤber Koburg nach Langensalza abgegangenen Brief⸗ Post⸗Felleisen in der Gegend von Hallstaͤdt, jenseits Bamberg, das Brief⸗Packet von Nuͤrnberg nach Berlin, mittelst eines ge⸗ waltsamen Einschnitts in das Brief⸗Felleisen, entwendet wurde; daß es spaͤter zwar durch die angestellte Untersuchung wieder herbeigebracht worden, aber in einem ganz zerstoͤrten Zustande und so zwar, daß die in demselben besindlich gewesenen Briefe, worunter auch solche waren, in denen sich Wechseln Kassen⸗An⸗ weisungen und Zins⸗Coupons befunden, groͤptentheils zerrissen
schnitten und auch durchnaͤßt waren
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Neuchatel, 3. Jan. Folgendes ist die von Herrn von Chambrier ertheilte (gestern erwaͤhnte) Antwort auf die am 1. Januar von Herrn Gutlllebert gehaltene Rede:
„Mein Herr Dekan! Mit wahrhafter Freube wird der Staats⸗ Rath die Wuͤnsche und Gesinnungen, welche Sie im Namen der Geistlichkeit und des großen, so wie des kleinen Raths der Buͤrger⸗ schaft Neuchatel's ausgesprochen haben, dem Koͤnige mittheilen. Es
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ihm zu modisiziren, uns schuͤtzen will, muß
zu vernehmen,
sind dies die Wuͤnsche eines gluͤcklichen Volks; sie sind daher eben speiden hat erst jetzt der Tod gelöͤst.
so aufrichtig und wahr, als gerecht. Das so eben beendigte Jahr hat uns — edl gng geeben, die Wohlthat der Herrschaft des Koͤnigs und den Werth Seiner Koͤniglichen Gesinnungen anzu⸗ erkennen; unser erster Wunsch muß und wird daher immer die Er.⸗ haltung unserer Verfassung und unserer monarchischen Insteturga⸗ nen seyn. Unter dieser Bedingung ist Neuchatel mit dem Schweizer⸗ bunde vereinigt worden. Sobald dieser, ohne unsere Beziehungen zu er diese erste Bedingung unseres Beitritts achten und erfuͤllen, und der Koͤnig hat das Recht, ja sogar die Verpflichtung, die Erfuͤllung dieser Bedingung, ihrer ganzen Ausdehnung nach, zu verlangen. Auch die Tagsatzung fuͤhlte die Heiligkeit der eingegangenen Verpflichtungen, und die Neucha⸗ teller werden ins kuͤnftige in voͤlliger Sicherheit unter der Aagsde ihrer alten Gesetze und derjenigen Institutionen sich besinden, ie ihnen eben so theuer sind, als der Souverain, der sie zu schutzen und zu vertheidigen weiß. Der Staats⸗Rath hat unveräaͤnbert dahr⸗ nige Verfahren befolgt, welches ihm der Koͤnig vorgezeichnet haue und das die Interessen des Landes verrangten, und es si ihm aͤußerst angenehm, aus Ihrem Munde, Herr Decan, daß unsere Mitbuͤrger es guͤnstig beurtzell⸗ haben. Die Ausuͤbung unserer Functionen war keineswegt ohne Schwierigkeiten und Sorgen; allein es gereicht mir zum Ie⸗ gnuͤgen, oͤffentlich zu erklaͤren, daß erstere gehoben, letztere reichlic durch die Guͤte des Koͤnigs und durch das Vertrauen des Neuchn⸗ teller Volks kompensirt sind. Der Koͤnig wuͤnscht nur das Lamt zufrieden zu sehen und Er unterlaͤtt nichts, was hierzu beitragn kann; eben so sind wir auch bei jeder Gelegenheit durch die aus⸗ richtige Mitwirkung der Corporationen und der treuen Unterthana des Koͤnigs unterstuͤtzt worden, weil sie wissen, daß unser einzihg Streben dahin geht, Seine voaͤterlichen Absichten zu erfuͤllens um. das Land auf dem Wege der Loyͤalitaͤt und Ehre zu erhalten. M. haben uns auch noch Gluͤck zu wuͤnschen uͤder diese Mitwirkm. zur Zeit der Absendung des Kontingents nach dem Lager . Thun. Auf diese Probe kam es an; der Erfolg hat die li⸗ ten Hoffnungen der Demagogen vernichtet und ist, wie alle vor⸗— hergehenden, ganz zu unserem Vortheil ausgeschlagen und ge⸗ gen die Erwartung derienigen, welche sie vorbereitet hatten. Dar⸗ gestalt war auch das Resultat der großen politischen Krise, aus de wir so gluͤcklich hervorgegangen sind. Diese Krisis hat diejeniga, welche man durch den Geist und Egotsmus der Zeit geschwäct glaubte, wieder gestaͤrkt, das Gefuͤhl der Pflicht und Treue, welche man zu laͤhmen hoffte, wieder belebt, die Grundlagen unserexc pal⸗ tischen Institutionen erweitert, welche man zerstoͤren, und die Sttt und Vortrefflichkeit einer Verfassung dargethan, die man vernichta wollte, und die nur wegen des Umfangs ihrer tiefen Wurzeln, we⸗ che sie in dem Lande Neuchatels befestigen, alt geworden ist. Sche seit alten Zeiten haben unsere Vaͤter gesagt, daß die Vorsehung ke⸗ sonders uͤber unser Vaterland wache. Mehr noch als sie müßaaßg wir von diesem Gefuͤhle durchdrungen seyn. Indem wir es heut in unsere Familien mit heruͤbertragen, werden wir dies Jahr fra⸗ dig beginnen, und ich bitte Sie, mein Herr Dekan, so wie se HH. Geistlichen, die vier Ministralien, die Mitglieder des Staatz Rathes und alle unsere theuren Mitbuͤrger, welche, wie Sie sih sehr treffend ausdruͤckten, hier die Versammlung einer großen Fo milie bilden, meine aufrichtigen Wuͤnsche bei dem Anfange disc neuen Jahres, welches fuͤr Sie Alle gluͤcklich seyn moͤge, entgaha zu nehmen.“ b ““
Berlin, 12. Jan. Nachdem der Herzog von Leuchtenberg am 6ten in Achen uͤbernachtet, hat derselbe am andern Morgen um 7 Ubhr die Reise uͤber Ostende nach London fortgesetzt.
— Von der Kommune der Stadt Swinemünde ist mit einem lediglich durch freiwillige Beitraäge und milde Gaben der Einwohner aufgebrachten Kosten⸗Aufwande von 2100 Rehlen. eine neue, mit geschmackvoller Verzierung versehene Orgs K. die dortige Kirche angeschafft worden. 188
— In die drei Haͤfen des Regierungs⸗Bezirks Koͤss liefen im verflossenen Monat Dezember 7 Schiffe und 12 Bn ein und 2 Schiffe und 1 Boot verließen dieselben. Mit dem Auslande, namentlich mit Kopenhagen, hat nur zu Ruͤgen waldermuͤnde ein Verkehr stattgefunden, wo uͤberhaupt sit circa 3000 Rthlr. Waaren zur See eingingen. — Am 2ten! M. strandete in der Gegend von Leba das mit Erbsen, Wickn Leinsaamen, Bettfedern und Borsten befrachtete, 117 Last groft Schiff „Amphitrite“, vom Schiffer Muͤller aus Koͤnigsberg 9e fuͤhrt und nach London bestimmt. Ein gleiches Schicksal hac am 7ten desselben Monats, 1 ½ Meilen oͤstlich von Leba, d Preußische Schiff „Karoline“ von 152 Lasten Tragfaͤhigket welches mit 130 Tonnen Liverpooler Salz auf der Fahrt u England nach Pillau begriffen war. Bei beiden Strandunge wurden die Menschen und bei der erstgenannten auch ein Te der Ladung gerettet, wogegen das Schiff „Karoline“, auf ein Riff festsitzend, von den Wellen zertruͤmmert und die ganze b dung ins Meer versenkt wurde. 1
1.“ Maassens Nekrolog.
Als die allgemeine preußische Staatszeitung am Abende e zweiten Novembers Maassens Tod verkuͤndete, ließ sie „e inene ausfuͤhrlichen Nekrolog dieses hochgeschaͤtzten Staalt manns“ hoffen: warum diese Hoffnung eben hier so spaͤt w⸗ fuͤllt wird, wo nicht dem Anstand allein, wo der Gerechtigkete. und dem Beduͤrfnisse des Herzens zu gnuͤgen war, moͤge da Schluß dieses Aufsatzes enthuͤllen.
Karl Georg Maassen, das vierte von dreizehn Ge⸗ schwistern, ward am 23sten August 1769,*) zu Kleve geboren. Sein Vater versah von diesem Wohnorte aus das wenig ein⸗ traͤgliche Amt eines Steuerempfaͤngers und Gerichtsschreibers in der Herrlichkeit Niel, wozu Zifflich und Wyler, dicht an dah niederlaͤndischen Graͤnze, gehoͤren. Die Mutter, welche jetzt im 87sten Lebensjahre diesen Sohn betrauert, ist eine Tochter dß Kriminalraths von Oven, eines angesehnen Rechtsgeiehrten Kleve, dessen Liebling dieser Enkel schon in fruͤhster Jugen, war, und dessen Fuͤrsorge zunaͤchst er die Moͤglichkeit einer hoͤhemn Ausbildung seiner gluͤcklichen Anlagen verdankte.
Maassens Vater erhielt im Jahre 1772 eine maͤßige Ve besserung seines Einkommens mit der Steuerempfaͤnger⸗Stll in der Herrlichkeit Gaͤhlen, am Ostende des Herzogthum Kleve, zwischen Wesel und Dorsten; und zog nun in das Kirg dorf Gartrop, den Sitz der herrschaftlichen Verwaltung. 2. Schule dieses laͤndlichen Wohnorts konnte nur den ersten . mentar⸗Unterricht gewaͤhren: Maassen empfing daher vom zehl ten Lebensjahre ab Erziehung mit geistiger Bildung außer de aͤlterlichen Hause. Zu beidem ward er im Jahre 1779 e Prediger Muhrmann zu Huͤnxe, einem Kirchdorf in der Nach barschaft von Gartrop, uͤbergeben; und als dieser schon im fh genden Jahre hoͤher befoͤrdert wurde, seinem Amtsnachfolge Grunewald, bei dem er bis ins Jahr 1785 blieb. Dieser L rer und Erzieher Maassens vom zwoͤlften Jahre bis ins sech zehnte, dem entscheidensten Lebensalter fuͤr die Meisten, lebt non als evangelischer Superintendent zu Achen; und den Bul wohlthuender Erinnerung und dankbarer Verehrung zwische
*) Nicht 1770, wie mehrfach öffentlich angegeben worden.
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1 .—
beqaaff⸗ geloͤst. Aus seinem Unterrichte gieng Maasten Ostern 1785 in die zweite Klasse des Gymna⸗ sums zu Wesel uͤber, dessen guten Ruf auch dieser Schuͤler be⸗ undege, als er wohl vorbereitet entlassen im neunzehnten Lebens⸗ ahre, Ostern 1788, die Universitaͤt bezog, welche damals noch „dem nahen Duisburg bestand; und obwohl nur von nenig Studirenden, und fast nur von den Soͤhnen der Nachbarschaft besucht, dennoch Lehrer besas, deren Namen Deutschland kannte ad ehrte. Die Rechte, denen Maassen sich widmete, lehrten Schlechtendahl, Hagemann und Krafft. Universitaͤten unter sol⸗ gen Verhaͤltnissen bringen Lehrende und Lernende naͤher an ein⸗ ander. Wie hoch der Begriff von akademischer Freiheit auch von einer Jugend gestellt werbe, die, der Schulzucht entlassen, den geheimen Zwang noch nicht ahnet, den ihr dereinst das buͤr⸗ zerliche und das haͤusliche Leben auferlegen wird: so wirkt doch in b klinen Kreisen, worin jeder Einzelne taͤglich bemerkt wird, der Einfluß der Lehrer auf Fleiß und Sittlichkeit unabwendbar; klbst dem Entfremden von Familienverhaͤltnissen, worin manches edle Gemuͤth verwildert, beugt der hier so ganz natuͤrliche Zu⸗ eitt zu der haͤuslichen Gesellschaft der Lehrer neeentheis gluͤck⸗ ch vor. Dagegen darf hier nicht in die Wage gelegt werden er Reichtum und die Mannigfaltigkeit der großen Unterrichts⸗ Anstalten; nicht zu vergleichen ist hier, sondern nur zu erklaͤren: e das Still⸗Leben in Maassens Sele, diese freundliche Mit⸗ ist der Natur, sorgsam gepflegt in der Abgeschiedenheit des Pfarrhauses zu Huͤnxe, leicht erhalten in der Befreundung mit der einfachen Groͤße des klassischen Alterthums, wozu guter Gymnastal⸗Unterricht in den obern Klassen leitet, auch unent⸗ weiht blieb unter den Lockungen der akademischen Freiheit. ;iese Ruhe bei der Fuͤlle der Kraft, diese Milde bei der schaͤrfe des Durchschauens, selten uͤberall, meist der spaͤte Lohn es Abschleifens in einem bewegten Leben, war in Maassen nur je Frucht eines edlen Keims, dessen freier Entwickelung kein eüͤher Unfall stoͤrend entgegentrat.
Ganz im gewoͤhnlichen Gleise verlies Maassen nach Ab⸗ auf einer dreijaͤhrigen Frist, Ostern 1791, Duisburg, bewarb sch um die Auskultatur im Justizdienste, und ward zu dieser ach wohlbestandner Pruͤfung bei der Regierung zu Kleve am Fsten Junius 1791 vereidet.*) Die Landeskollegien, welche da⸗ als den Namen „Regierung“ fuͤhrten, vereinigten zwar nicht nehr, wie noch im Anfange desselben Jahrhunderts, fast die ganze Regierungsmacht. Im preußischen Staate hatten die riegs⸗ und Domaͤnen⸗Kammern, seit 1722 zur verbundnen Ver⸗ waltung der Domaͤnen, Regalien und Steuern gebildet, in fort⸗ chreitender Ausdehnung bereits alle die Polizeigewalt uͤberkom⸗ nen, welche die Auellen der oͤffentlichen Einkuͤnfte, Benutzung es Bodens, Handwerk, Fabrik, Kunst und Handel, umfaßt. soch aber war den Regierungen, neben der Rechtspflege, die Wahrung aller Hoheitsrechte gegen das Ausland, und im In⸗ een der edelste Theil der Polizei, das Aufrechthalten der Lan⸗ ben und Gemeine⸗Verfassung, und die Fuͤrsorge fuͤr Gottesdienst, nterricht und milde Stiftungen verblieben. Noch bestand ein eiliges roͤmisches Reich deutscher Nation, mit seinem Reichs⸗ age, seinen Reichsgerichten und seinen zehn Kreisen. Noch be⸗ and ein niederrheinisch⸗westfaͤlischer Kreis mit seinen zahlreichen eistlichen und weltlichen Staͤnden, dessen Vorsteher zwei kreis⸗ ausschreibende Fuͤrsten waren, ein geistlicher, der Bischof zu Muͤn⸗ ster, ein weltlicher, Inhaber des Nachlasses der ausgestorbnen Herzoge von Juͤlich, Kleve und Berg. Das Amt dieses zwei⸗ ten versahen abwechselnd Preußen als Herzog von Kleve, und Kurpfalz als Herzog von Juͤlich. Ueberhaupt hatte die Theilung des vorgenannten Nachlasses bei weitem nicht alle Spuren des alten Verbandes verloͤscht; zwischen dem preußischen und kurpfaͤl⸗
zischen Antheile blieb noch manche Gemeinschaft, namentlich im
Nirchen⸗ und Stiftungswesen. Hierzu kamen fuͤr das Herzog⸗ hum Kleve besonders die Gebietsverwickelungen mit den verei⸗ igten Niederlanden, welche durch die eingeschlossnen Aemter Savenaer und Heißen, die Rhein, und Maaß ⸗Zoͤlle und die ge⸗ meinschaftlichen Deich; und Strom⸗Bauten an Rhein, Wael und ssel eine hoͤhere Bedeutung empfingen; die Unsicherheiten der Begraͤnzung auf Mooren und Haiden gegen Muͤnster und Kur⸗ koͤn; der strittige Umfang der schutzherrlichen Rechte uͤber die Abtei Werden und das Stift Nieder⸗Elten; im Innern selbst mannigfaltige Grundberechtigungen, deren Unbestimmtheit jeder Theil zu seinen Gunsten zu deuten versuchte. Solchergestalt war es ein weitschichtiges oͤffentliches Recht, das die klevemaͤrkische Regierung in dem kleinen, aber fruchtbaren und eintraͤglichen Lande zu wahren hatte. Als Depositaͤr der Quellen dieses Rechts, Bewahrer und Kenner der Urkunden und mehrfach hundertjaͤh⸗ rigen Verhandlungen, die dasseibe begruͤndeten, stand bei der Re⸗ gierung ein Archivar, den Natur und Wissenschaft sehr beguͤn⸗ stigen mußten, wenn er seine schwere Aufgabe gluͤcklich loͤsen sollte: der Archivar jener Zeit schien nicht dazu berufen. Es war viel⸗ mehr der Kriminalrath von Oven, den Neigung, Fleiß und viel⸗ sährige Erfahrung befaͤhigten, der Regierung in diesem Felde durch oft veranlaßte und ruͤhmlich gewuͤrdigte Gutachten beizu⸗ stehn. Freilich noch nicht ahnend, wie bald der Sturm, der sich schon in Suͤdwesten erhoben hatte, auch auf diesem Felde die Saat der Jahrhunderte vernichten und den muͤhsam erworbenen Kenntnissen ihrer Pfleger nur den geschichtlichen Wert belassen wuͤrde, hatte der ehrwuͤrdige Greis nicht den Seinen allein, fuͤr deren Zukunft vaͤterlich sorgend er uͤber seine Habe verfuͤgte, son⸗ dern auch dem Staate ein Vermaͤchtniß hinterlassen wollen, in dem geistigen Nachlasse, in dem Reichthume an Kenntniß des oͤf⸗ fentlichen Rechts, den er auf seinen sorgsam dazu vorbereiteten Lieblings⸗Enkel uͤbertrug. Als Auskultator ward dieser sein ausgenosse; er leitete seinen Eintritt in das Geschaͤftsleben: aber nicht lange; denn er starb noch im ersten Jahre desselben, und Maassen blieb nur die Sammlung seiner Buͤcher und Handschriften und der Segen seines Andenkens, dessen erste Frucht ein Vertrauen war, das zu fruͤher Beschaͤftigung im Re⸗ gierungsarchive schon vom 1sten Dezember 1791 ab fuͤhrte. Wahrscheinlich war es dies fruͤhe geistige Verwaisen, was Maa⸗ ssen, wie schmerzlich er es auch empfand, eben die Selbststaͤndig⸗ keit der Ansichten und des Urtheils gab, die mit so großer Be⸗ scheidenheit verbunden ein seltenes Erbtheil der edelsten Naturen ist, und bis zum letzten Athemzuge zu den koͤstlichsten Eigenschaf⸗ ten des Finanzministers gehoͤrte. Solche Geister wollen nur freundlich auf die Bahn gebracht, nicht aber — und waͤr es auch von der hoͤchsten Einsicht, Lieb und Treue — auf derselben gegaͤngelt sein: je williger Maassens weiches Gemuͤth sich der ferneren Leitung eines verehrten Großvaters hingegeben haͤtte, um so unwiederbringlicher waͤre das Kleinod dieser Selbststaͤn⸗ digkeit verloren gewesen. Es war wieder nur in der alltaͤglichen Ordnung, daß Maa— ssen von der Ausk r zum Referendari 3 levemaͤr⸗
*) Die Pruͤfung ward am 21. April vollzo en. Das Anstellun 5⸗ rescript ist am 12ten Mai erlassen worden. 5 8 8 ü8 8
kischen Regierung uͤbergieng.“ Aber bald nachher ward ihm der außerordentliche Auftrag, die Kommissarien als Huͤlfsarbei⸗ ter zu begleiten, welche von Kleve im April 1793 nach Neuwied gesandt wurden, um die Beschwerden wider den damals regie⸗ renden Fuͤrsten Friedrich Karl**) zu untersuchen und abzustellen. Der bis zum Junius 1794 verlaͤngerte Aufenthalt in Neuwieb konnte wohl auch mehr Gelegenheit geben, vielseitige Kenntnisse zu erwerben und zu bewaͤhren, als die gewoͤhnlichen Justizge⸗ schaͤfte daheim. Maassens Lehrjahre sielen in eine lehrreiche Zeit. Tausende haben sie mit ihm durchlebt; aber ihre Lehre und Warnung ist spurlos an ihnen voruͤbergegangen. Maassen hat ihre Mahnungen nie vergessen: immerdar blieb ihm eben sowohl gegenwaͤrtig, wie leicht und wie weit selbst Wohlwollen und Kraft sich verlieren kann in Abentheuerlichkeit und Vergeu⸗ dung, wenn die Grundherrlichkeit sich mit einer Macht beklei⸗ det, der es an Raum und Stoff fuͤr wuͤrdiges Wirken gebricht; als wie schrecklich die betrogne Philantropie aus ihren goldnen Traͤumen erwachte, unter den Erpressungen ihrer Pluͤnderer und den Beilen ihrer Henker.
Der Krieg, bis dahin mit wechselndem Gluͤcke zwischen Mosel und Rhein gefuͤhrt, nahte nun auch dem Niederrheine. Die klevemaͤrkische Regierung verlies im Anfange des Oktobers 1794 das linke Rheinufer, bald nachher von den Franzosen be⸗ setzt, und zog sich nach Wesel zuruͤck. Der Frost des naͤchstfol⸗ genden Dezembers entzog den veretnigten Niederlanden ihre na⸗ tuͤrliche Schutzwehr: ihre Gewaͤsser wurden gangbar fuͤr die Heere Frankreichs, und das Land nunmehr deren leichte Beute. Wesel war jezt auch auf dem rechten Rheinufer bedroht, und die Regierung erhielt deshalb im Januar Befehl, ihren Sitz noch weiter ruͤckwaͤrts nach Hamm zu verlegen. Der Frieden, welchen Preußen am 5. April 1795 mit Frankreich zu Basel schloß, endigte vorlaͤufig diesen unsichern Zustand. Das linke Rheinufer blieb vorerst militaͤrisch von Frankreich besetzt: die Regierung gieng daher nicht nach Kleve zuruͤck, sondern eroͤffnete ihre Sitzungen am 1sten Oktober 1795 zu Emmerich, auf dem rechten Rheinufer, wo sie seitdem ungestoͤrt fast acht Jahre lang verblieb. Zwar verfuͤgte sich spaͤter ein großer Theil ihrer Mit⸗ glieder nach Kleve, um die Rectspflege von dort aus zu verwalten: aber der Hoheits⸗Senat und das Archiv waren stets in Emmerich. Maassen folgte der Regierung auf allen diesen Zuͤgen, versah die Geschaͤfte des zuruͤckgebliebnen Archivars, und ward, als die⸗ ser endlich sein Amt niederlegte, durch ein Rescript vom 30sten Dezember 1795 mit 600 Thlr. Gehalt zum geheimen Regierungs⸗ archivarius und Hoheitssekretaͤr ernannt. Er erhielt also im 27sten Lebensjahre zuerst eine feste Anstellung mit Gehalt im preußischen Staatsdienste. Als Beweis, welche Wuͤrdigung seine Kenntnisse schon damals erhielten, verdient Erwaͤhnung, daß die Juristen⸗Fakultaät zu Duisburg ihm die Lehrstelle antrug, welche durch den Tod des Professors Krafft erledigt war. Maassen verblieb indeß im Justizdienste, betrieb auch richterliche Geschäfte, neben der Archivarbeit, und ward deshalb am 9ten Januar 1799 auch noch zum Kriminalrathe bestellt. Bald nach der Mitte des Jahres 1802 besetzte Preußen die sekularisirten Stifter und me⸗ diatisirten Reichsstaͤdte, die zur Entschaͤdigung fuͤr Geldern, Moͤrs und Kleve westwaͤrts des Rheins dienten, welche gaͤnzlich an Frankreich abgetreten worden: namentlich zwischen der Weser und dem Rheine den suͤdoͤstlichen Theil des Bisthums Muͤnster mit der Hauptstadt, und das Bisthum Paderborn als Fuͤrsten⸗ thuͤmer, die Abteien Essen und Werden als Grafschaften, und das Stift, jetzt Herrschaft Nieder⸗Elten. 8
Das Reglement uͤber die Vertheilung der Geschaͤfte zwischen den Landes⸗Kollegien in den preußischen Entschaͤdigungs Laͤndern vom 2ten April 1803 belaͤst den Regierungen nur die ZJustize, Lehns⸗ und Vormundschafts⸗Sachen, und uͤberweist alle Hoheits⸗, Kirchen⸗, Schul⸗, Stiftungs“, Kommunal⸗ und hoͤhern Polizei⸗ Sachen, welche sie bisher verwalteten, den Kriegs⸗ und Domaͤ⸗ nen⸗Kammern; wesentlich eben so, wie dies seit 1808 fuͤr den ganzen Staat geschahe: nur blieben damals die Namen beider Behorden noch unveraͤndert. Das Patent vom 11ten September desselben Jahres verkuͤndigt ferner die Errichtung einer neuen Regierung zu Muͤnster fuͤr das Fuͤrstenthum Muͤnster, das Her⸗ zogthum Kleve ostseits Rheins, die Grafschaft Mark, die vor⸗ maligen Abteien Essen, Werden und Elten. In Folge dieser Bestimmungen wurde die klevemaͤrkische Regierung zu Emmerich am 16ten Sept. 1803 aufgeloͤst; das Personal derselben gieng an die neue Regierung zu Muͤnster uͤber: die Hoheits⸗, Kirchen⸗, Schul⸗, Stiftungs⸗, Kommunal⸗ und hoͤhern Polizei⸗Sachen, die sie bisher verwaltet hatte, wurden an die Kriegs⸗ und Domaͤnen⸗ Kammer zu Hamm abgegeben. Die Trennung dieser Sachen war schwierig, und hielt noch ein Jahr auf. Bis dahin stand Maassen bei der Regierung zu Muͤnster: dann aber gieng er mit seinen Geschaͤften an die Kammer zu Hamm uͤber, um sie als Mitglied des Kollegiums, als Kriegs⸗ und Domaͤnenrath, fortzusetzen. Seine Bestallung hieruͤber ist am 18. Nov. 1804 ausgefertigt.
So trat Maassen im 36sten Lebensjahre zur Polizei⸗ und Finanz⸗Verwaltung uͤber, nicht ahnend, wie weit dieser Schritt ihn fuͤhren wuͤrde. Die Landestheile, worauf sein Dienst sich bezog, waren mit Ausnahme der drei Abteien altpreußische, welche nur die Behoͤrde, nicht die Verfassung ihrer Anstalten wechselten; zwei Jahre, verlebt in einem unsichern Zustande, in der naͤchsten Beruͤhrung mit einer unersaͤttlichen Nachbarschaft, waren wenig geeignet fuͤr friedliche Wirksamkeit: es gehoͤrt daher um so mehr zur Bezeichnung der Bildungsstufe, worauf Maassen bereits stand, daß seine Verwaltung Antraͤge veranlaßte, einerseits in den großherzoglich bergischen Dienst, andrerseits in das General⸗ direktorium zu Berlin einzutreten. Jene wurden unbedenklich abgelehnt, diese blieben unfruchtbar, weil die Folgen der Schlacht von Auerstaͤdt die Verhandlung unterbrachen. Der Frieden zu Tilsit vom 9ten Julius 1807 entzog dem preußischen Staate die Haͤlfte seiner Besitzungen, namentlich auch die westfaͤlischen; und mit tiefer Betruͤbniß legte Maassen einen Abdruck des Publi⸗
kandums vom 29. August desselben Jahres, wodurch sein Koͤnig
auch ihn seiner Dienstpflichten entlies, zu seinen Personal⸗Akten. In der That war seine Lage nicht ohne Schwierigkeit. Wenn auch nicht dem dringenden Beduͤrfnesse des ersten Augenblicks mittellos hingegeben, fehlte doch viel zu der Unabhaͤngigkeit, welche beßre Tage, wie entfernt sie damals auch erscheinen moch⸗ ten, geschaͤft- und erwerblos abwarten konnte. Seine Beschei⸗ denheit gestattete keine Hoffnung auf einen Ruf in den bedraͤng⸗
*) Er bestand die Referendariats⸗Pruͤfung am 4 August 1792. Das Ernennungs⸗Rescript ward aber erst am 30. Maͤrz 1793 aus⸗ gefertigt.
**) Die Fuͤrsten zu Wied Runkel und zu Sayn Witgenstein⸗ Berleberg hatten auf Einsetzung einer Kuratel bei dem Relchskam⸗ mergericht angetragen, die auch unter preußischer Vermittelung er⸗ solgte, aber im Jahre 1798 von dem Reichshofrathe wieder aufge⸗ hoben wurde. Friedrich Karl legte jedoch 1802 die Regierung frei⸗ willig nieder, und begab sich nach Freiburg im Brisgau, wo er
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ten Staat, dem sein Herz ergeben blieb; und sein Gefuͤhl wi⸗ derstrebte dem Dienste der fremden Macht, die jetzt den Lundes⸗ theil beherrschte, dem seine Thaͤtigkeit bisher ausschließlich gewid⸗ met war. Hier, wo das persoͤnliche Verhaͤltniß entscheidend her⸗ vortritt, muß erwaͤhnt werden, daß Maassen, als er mit fester Besoldung angestellt sein Schicksal gesichert glaubte, Gatte und Vater wurde. Schon im Jahre 1794 sah er zu Neuwied die Tochter des angesehenen Kaufmanns Voͤlcker, Johanna Maria, ausgezeichnet durch Vorzuͤge des Geistes und des Herzens: er gewann ihre Zuneigung, und am 29sten Mai 1797 ward ihre Verbindung zu Wesel im Hause des Oheims der Braut vollzo⸗ gen, die jetzt als Witwe, nach einer 37sjaͤhrigen uͤberaus gluͤckli⸗ chen Ehe, den Mann betrauert, dem sie ganz lebte. Mit ihr uͤberlebten den Vater eine Tochter, seit 1819 dem Fabrikherrn William Kockerill zu Guben vermaͤhlt, und zwei Soͤhne, die beide erst in diesem Jahre die dritte und lezte Pruͤfung fuͤr den Staatt⸗ dienst bestanden, wonach der oͤltere zum Kammergerichts⸗Assessor der juͤngre zum Regierungs⸗Assessor ernannt worden ist. Eine Tochter und ein Sohn sind in fruͤhester Kindheit gesterben.
Maassens drei uͤberlebende Kinder lebten säͤmmtlich bereits im Jahre 1807, und wahrscheinlich entschieden zunaͤchst Ruͤck⸗ sichten auf ihre Zukunft, daß Maassen, einem erneuten Rufe des großherzoglich bergischen Staatsministers Grafen von Nes⸗ selrode folgend, enolich im Mai 1808 nach Duͤsseldorf gieng, und als vortragender Rath bei dem Ministerio daselbst Sachen des Innern und des Kultus uͤbernahm. b
Aber fremd und taͤglich nur fremder ward ihm dieser Ge⸗ schaͤftsbetrieb: und wie belobend auch hier seine Sachkenntniß, Pinsicht und Redlichkeit anerkannt wurde; so war es doch ein
Ack fuͤr ihn, daß die Beschaͤftigung in Duͤsseldorf kaum ein Jahr dauerte. 8
Kraͤftig ward indeß im preußischen Staate der Auferste⸗ hung zu neuem Leben Raum und Bahn bereitet: der Zeiten Ungunst trieb nur dringender porwaͤrts. In Folge der Verord⸗ nung vom 26sten Dezember 1808, wegen verbesserter Einrich⸗ tung der Provinzial⸗Polizei⸗- und Finanz⸗Behoͤrden wurden die damals noch erhaltenen acht Kriegs⸗ und Domaͤnen⸗Kammern mit großer Erweiterung ihres Geschaͤftskreises in Regierungen umgewandelt: unter diesen auch die kurmäaͤrkische, die, von Ber⸗ lin nach Potsdam verlegt, zum ersten Praͤsidenten den jetzigen Ober⸗Praͤsidenten der Provinz Westfalen, wirklichen geheimen Rath, Freiherrn von Vincke, erhielt. Dieser war eben der lezte Praͤsident der klevemaͤrkischen Krieges- und Domaͤnen⸗Kammern zu Hamm gewesen, unter deren juͤngsten Raͤthen Maassen bis zur Aufloͤsung der preußischen Verwaltung stand. Es war dem Herrn von Vincke Beduͤrfniß, sich in seiner neuen Lage mit Ge⸗ huͤlfen zu umgeben, deren Geist und Gesinnung er schon dort erprobt hatte. So ward Maassen nach Potsdam berufen, und durch ein Patent vom 24. Maͤrz 1809 als zweiter Regierungs⸗ Direktor angestellt: die nur ungern ertheilte Entlassung aus großherzoglich bergischem Dienste erfolgte erst am 20sten Mat. Anderthalb Jahre spaͤter, bereits unter der obern Leitung des Staatskanzlers, damals noch Freiherrn von Hardenberg, ruͤckte Maassen in dieser aͤmtlichen Stellung hoͤher auf: er empfing die Bestallung als Vice⸗Praͤsident mit Beilegung eines Gehalts von dreitausend Thalern in einer belobenden Kaltnersordre vom 3isten Oktober 1810, welche besonders das Vertrauen ausdruͤckt, daß er zu den Wenigen gehoͤre, welchen bei gruͤndlichen Kennt⸗ nissen und kraͤftigem Willen mitten in einer stuͤrmisch bewegten Zeit nicht die Maͤßigung entschwunden war, wodurch allein die Einheit der Regierung erhalten werden konnte.
Maassen verblieb hierbei waͤrend der drei truͤben Jahre, worin zulezt im Fruͤhjahre 1812 selbst das Dasein eines preußi⸗ schen Staats gefaͤhrdet erschien: er verblieb darin waͤrend der folgenden drei Jahre, wo mit Opfern, woran er beinahe verblu⸗ tete, dieser Staat wahre Selbststaͤndigkeit wieder errang. Seine ganze Vorbereitung, seine ganze Wirksamkeit hatte, bis er nach Porsdam berufen ward, dem engen Bezirke der weiland kleve⸗ maͤrkischen Regierung angehoöͤrt. Die gruͤndliche Kenntniß der verwickelten Verhaͤltnisse des Herzogthums Kleve, die Grundlage seines fruͤhsten Fortschritts im Staatsdienste, war ein todter Schatz geworden: nur die Frucht dieser Voruͤbungen blieb; das unermuͤdliche Forschen, die Behutsamkeit im Urtheilen, das zaͤhe, nicht starre, Halten an erkannter Wahrheit. Mit dieser Aus⸗ stattung eines doch schon fast achtzehnjaͤhrigen Geschaͤftslebens, und der wohl erhaltenen Mitgift der Natur, hellem Geist und mildem Gemuͤth, trat Maassen in die Verwaltung einer ihm bis dahin unbekannten Provinz: er trat darein unter dem un⸗ guͤnstigsten Verhaͤltnisse der Zwecke zu den Mitteln, der Anspruͤ⸗ che zu den Kraͤften, der Forderungen zu der Habe. Neben der Noth stand die Armuth, welche hoͤchstens karge Huͤlfe fuͤr den Augenblick gewaͤhren konnte. Aber in der Ansicht derer, so die Zeit erkannten, sproßte das schwankende Reis aus den Wurzeln der Eiche, und sorgsam schonten sie mitten unter ihren Bedraͤng⸗ nissen, unter dem kuͤmmerlichen Fristen vom Tage zum Tage, die Grundlagen einer maͤchtigen Zukunft. Maassens neuer Geschaͤftskreis umfaßte den geistigsten Theil der Aufgabe fuͤr das Herz des Staats, die Sorge fuͤr Aufrechthalten der oöͤffentlichen
ronung und der Gewerbsamkeit, fuͤr Kirchen, Schulen und milde Stiftungen, in der ältesten Provinz des Reichs und dem Sitze seiner Herrschaft. Nicht ruͤhmend hervorzuheben ist hier die Gewandheit des Geistes, womit er schnell sein neues Ver⸗ haͤltniß begriff; nicht die Einzelnheiten seiner Wirksamkeit, un⸗ erschoͤpflich scheinend in Huͤlfmitteln, wo Huͤlfe gebrach; nicht die Freudigkeit und die Milde, womit er die Herzen gewann und die Gemuͤther erhob: ein ehrwuͤrdiger Bischoff der evange⸗ lischen Kirche, vier und vierzig Jahre freundschaftlich mit ihm verbunden, Theilnehmer an seiner Sorgfalt fuͤr Unterricht und Sitten in jenen Jahren der Pruͤfung, hat das bereits aus vol⸗ ler Sele gethan.“) Aber daß ihm immitten dieser Drangsale nie der Leitstern aus der Ferne, nie der Blick auf den Staat und seine Zukunft entwich; daß in der Tiefe des stillen treuen Gemuͤths, in dem bescheidnen Haushalten uͤber die Provinz, vorherrschend schon die Sorge fuͤr das Ganze, schon der Haus⸗ halter uͤber die Fuͤlle des Reiches lebte: das muß jetzt anerkannt werden, nun wir deuten koͤnnen, was er, damals kaum dunkel ahnend, sich selbst nicht zu gestehen wagte.
Als die Heerschaaren heimkehrten, und der Treue daheim auch dankbar gedacht wurde, waͤhlte Maassens Bescheidenheit unter mehrfach dargebotenen Ehren den Schmuck des eisernen Kreuzes,**) der, wenn die Maͤnner jener Zeit dahin geschieden sind, nur noch von der Siegesgoͤttin uͤber Berlins Propyleen emporgehoben, und an den Fahnen des Heeres glaͤnzen wird. Aber bald folgte der eigne Lohn des Verdienstes, der Beruf zu hoͤhrer Wirksamkeit. 8 (vorsfetzung folgte).
ber C’ in No. 260 der Vossischen Zeitung vom 6ten Novem⸗ e 8
“ Am weissen Bande, erhalten am 17. Januar 1816. “ 1