1835 / 18 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Verhaͤltnisse hindeuten, so habe Ich, das Gluͤck Meiner geliebten Unterthanen ununterbrochen im Auge, vorerst Meiner Fuͤrstlichen Regierung aufgetragen, die Bittsteller vorzuberufen, um naͤher und bestimmter ihre etwanigen Beschwerden und Wuͤnsche zu vernehmen. Das daruͤber gefuͤhrte Protokoll ergab aber ein der großen Mehr⸗ heit nach ganz verschiedenes und von dem Geiste und Sinne der eingereichten Bittschrist theilweise ganzlich ahweichendes Resultat. Wenige abgerechnet, erklaͤrten sich Alle fuͤr Beibehaltung Unseres Landes⸗Vergleichs, der Grundlage Unserer seitherigen Verfassung, welcher Vergleich durch freiwilliges Uebereinkommen, also vertrags⸗ maͤßig gegruͤndet, auch in der That niemals einseitig aufgehoben werden köͤnnte.

Die vorgebrachten Klagen insgesammt beschraͤnken sich gegen

die wirklichen Landes⸗Deputirten und unterliegen allerdings einer genuͤgenden Erledigung, die auch keinesweges verzoͤgert werden soll noch wird. Ungsachtet nun nur ein sehr kleiner Theil derjenigen, welche jene Bittschrift unterzeichneten, eine wirkliche Umgestaltung des Landes⸗Vergleichs beabsichtigt, die große Majoöritaͤt derselben, ins⸗ besondere aber die Gemeinden, welche nicht unterzeichneten, fuͤr die Beibehaltung sich bestimmt erklaͤrten, so finde Ich Mich doch ver⸗ anlaßt, in Beziehung auf unsere Verfassung Nachstehendes an Euch, Ihr Meine guten und getreuen Unterthanen, zu erlassen, wodurch, woie Ich sehnlichst hoffe, manche Irrthuüͤmer, die unter Euch ver⸗ breitet zu werden scheinen, entschwinden und der Glaube und das Vertrauen an Meine Liebe zu Meinen guten Unterthanen und an Meine Sorge fuͤr ihr wahres Wohl unter ihnen neubelebt und er⸗ halten werden soll.

Durch den Landes-Vergleich, durch dieses, wie gesagt, durch

r iwilliges Uebereinkommen begruͤndete Staats⸗Grund⸗Gesetz habt Jr, liebe Unterhanen, das Recht erhalten, Deputirte zu ernennen, welchen die Steuer⸗Rechnungen alljaͤhrig vorgelegt werden muͤssen, ohne welche keine Steuer ausgeschrieben wird, und deren etwaige Anfragen, Vorschlaͤge und Bemerkungen uͤber die gesammte Steuer⸗ Verwaltung genuͤgend zu beruͤcksichtigen und zu beantworten, die Regterung verpflichtet ist.

In dieser so hochwichtigen Beziehung war daher in unserm Lande eine Einrichtung getroffen, die lange schon vor der Errich⸗ tung der Bundesakte stattfand, und in welcher wir so vielen Deut⸗ schen Staaten vorangingen. 8

Diese Eure Deputirten werden von Euch durch freie Wahl aus den Gemeinden der Waͤhlenden selbst ohne irgend eine anderwei⸗ tige Einmischung ernannt, und so habt Ihr, im Falle einer Un⸗ zofriedenheit mit denselben, diese Euch nur selbst zuzuschreiben. BVorschlaͤge zu neuen Gesetzen und Verordnungen zu machen, wie

auch Alles vorzubringen, was des Landes Wohl zu befoͤrdern, und jrden Nachtheil von demselben abzuwenden, der innern Ueberzeu⸗ aung gemaͤß im Stande waͤre, ist der Landes⸗Deputation nicht nu’ unbenommen, sondern durch mehrfuͤltige Anordnungen fuͤr im ner derselben zur Pflicht gemacht; auch wird sie dazu bei ihren Ver ummlungen von Regierungswegen nach Beschaffenheit der vor⸗ Uiegenden Umstaͤnde seldst aufgefordert; und da ferner bei einer etwaigen Differenz zwischen der Regierung und dem Lande keine Willkuͤr von Seiten der erstern bei uns stattsinden kann, sondern dem Auzspruche eines ganz unparteiischen Schiedsrichters nach der Weise, die im Landes⸗Vergleiche enthalten ist, zu unterliegen kommt, so koͤnnte bei dieser Gestaltung der wesentlichsten Theile eineer guten buͤrgerlichen Verfassung irgend eine Unzufriedenheit mit derselben nicht gedacht werden, um so weniger, da etwaigen Be⸗ schwerden gegen die Landes⸗Deputirten sehr leicht durch neue Wah⸗ len Abhuͤlfe geleistet werden kann, und Ich im Jahre 1831, wo Ich von Euch wohlwollend verlangte, Mir Eure Wuͤnsche bekannt zu machen, auch nicht einen vernahm, der auf eine Umgestaltung des

seitherigen Landes⸗Repraͤsentativ⸗Systems hingedeutet haͤtte.

8 Ob aber durch das bei uns Bestehende der Bestimmung des Art. XlII. der Bundes⸗Akte, wie man es Euch zu bezweiseln zu machen sucht, wirklich entsprochen werde, unterwerfe Ich immer gern der Entscheidung des Deutschen Bundes.

Alles ist indessen einer Verbesserung und Vervollkommnung faͤ⸗ hig, und mit der Liebe zu Euch, die Ich selbst bis in die neuesten Zeiten, wie z. B. durch Aufhebung des einzelnen Muͤhlbannes, so wie des Rechts der nennten Garbe, beide ohne alle Entschaͤdigung:

welters durch die leichteste aller bisher bekannt gewordenen Frohn⸗ Neluitionen: namhafte Erleichterung in Ausuͤbung der herrschaft⸗ lichen Schaaf⸗Gerechtigkeit; durch bedeutende Verringerung der eingefuͤhrt gewesenen Taxen⸗ und Stempel⸗Abgaben; betraͤchtliche Verringerung vormals bestandener Landes⸗Ausgaben, wovon auch mehrere auf die Kammer⸗Kasse uͤbernommen wurden; endlich durch noch so manche Nachlaͤsse rechtlich schuldiger Zahlungen und Leistungen, Euch durch die That unzweifel⸗ var bewiesen habe; mit dieser naͤmlichen stets gleich wohlmeinenden Liebe, die Mich zu all' diesem bestimmte, werde Ich auch, im Falle der groͤßere Theil des Landes durch das gesetzmaͤßige Organ der von Euch frei erwaͤhlten und zu erwaͤhlenden Deputirten noch et⸗ was Weiteres, als bei uns bis jetzt in staatsrechtlicher Hinsicht be⸗ standen hat, wuͤnschen sollte, es der reiflichsten und treugemeintesten Pruͤfung unterziehen, und nach Meiner besten Erkenntniß uͤber das, was Euer Wohl wirklich zu befoͤrdern im Stande waͤre, verfahren.

Indessen wird, schon fruͤher ausgesprochenen Wuͤnschen so Mancher unter Euch zusolge, von Regierungswegen gemeinschaftlich mit Euren Deputirten, laut Verordnung vom 26. Maͤrz 1831, mit der bereits angefangenen Liquidation der Steuer⸗Reste und der Rec⸗ tification des Steuerfußes fortgefahren werden, welche hochwichtigen Geschaͤfte nur allein durch das Absterben der damit beauftragten Beamten eine Verzogerung erlitten. 8

Zu bemerken finde Ich bei dieser Veranlassung, daß nach Mei⸗ ner vollkommensten Ueherzeugung durch eine moͤglichst zu bewirkende Kosten⸗Ersparniß Euer wahrer Vortheil am zuverlaͤssigsten erzielt werden kann; eine gaͤnzliche Umgestaltung Eurer Landes⸗Repraͤsen⸗ tation und staͤndischer Verhandluͤngsweise aber nach unserer eigen⸗ thuͤmlichen Lage (mag Euch nun deshalb vorgespiegelt werden, was da wolle) leicht mehr Kosten und deshalb erhoöͤhtere Abgaben zur Folge hahen duͤrfte.

Zu diesem ist noch beizufuͤgen, daß, wenn eine Saca- Abaͤn⸗ derung des vorhandenen Staats⸗Grund⸗Gesetzes, naͤmlich des Lan⸗ desvergleichs, in dessen Dasein gerade auch unsere eigenthuͤmliche Lage beruht, die in dem Fuͤrstenthum Sigmaringen nicht dieselbe war, vorgenommen werden sollte, vermoͤge der be⸗ ehenden Verhaͤlt⸗ misse und gesetzlichen Bestimmungen nicht nur Meine persoͤnliche Einstimmung, sondern auch die Meiner Fuͤrstlichen Agnaten, und vor allem die Einstimmung Sr. Koͤnigl. Maj. von Preußen, als des Allerhoͤchsten Oberhauptes meines Fuͤrstlichen Hauses, einzuholen waͤre, wo Ihr aber mit dem gerechtesten Vertrauen der Beurthei⸗ lung dieses allgemein verehrten, so hochherzigen Monarchen entge⸗ gensehen koͤnntet. 1

Gewiß, Meine lieben Unterthanen, meint es Niemand besser und redlicher mit Euch, als Ich, und wie Ihr es wohl doch wissen solltet, helfe Ich Euch immer gerne und suche Euer Bestes, wo Ich nur kann; eben so denkt auch Mein geliebter Sohn, der Eebprinz, dem Ich besonders in Hinsicht dieser seiner Gesinnungen, durch Meine, leider noch immer fortwaährende Kraͤnklichkeit senhebig⸗ die Leitung und Fuͤhrung der Regierungs⸗Geschaͤfte, und somit der hier beruͤhrten Anßeleebest einstweilen uͤbertragen babe.

Die reinste Liebe, o glaubt es Mir, waltet uͤber Alles, was Euch betrifft, Ihr Meine theuren Landesleute und Unterthanen! und wo diese Liebe waltet, da liegt auch am unverkennbarsten die Grundlage und die Barhschafs der wahren Liberalitaͤt und des oͤffentlichen Wohles. Verlaßt Euch daher auf mein Wort, das Ich Euch hier⸗ mit ertheile, daß in jeder Beziehung zu Eurem Besten daszenige geschehen soll, was zu erreichen nur immer moͤglich seyn wird.

Hechingen, den 28 Oktober 1834. enra dr. ves

8.

Friedrich, ö“ Hohenzollern⸗Hechingen.“

ͤbis zum 25. April 1833.

Konstantinopel, 17. Dez. Die letzte Nummer der Tuͤr⸗ kischen Zeitung (Tekwimi Wekaji) enthaͤlt nachstehende Mel⸗ dungen:

„In einem der 2, 9 Blaͤtter unserer Zeitung haben wir den Tod des Ferik's (Divisions⸗Generals) Osman Pascha er⸗ waͤhnt. Der Bruder des Verstorbenen, Nureddin Efendi, velcher seit mehreren Jahren in Paris sich aufhielt, ist nach Konstantinopel zuruͤckgekehrt, um aͤhnlicher Gunstbezeugungen theilhaftig zu werden, wie sie der Verstorbene bei seinen Lebzei⸗ ten erfahren hat. Maͤnner von Einsicht, Kenntnissen und Recht⸗ schaffenheit laͤßt die hohe Pforte nicht untergehen: sie bleiben stets im Brennpunkte der Großherrlichen Huld und im Schoße chrenvoller Anerkennung. Da nun der erwaͤhnte Nureddin Efendi zu den geschickten und tuͤchtigen Beamten gehoͤrt wie er denn in der Franzoͤsischen, Englischen und Deutschen Sprache schoͤne Kenntnisse besitzt, desgleichen auch Europaͤische Bildung erworben hat, und auf Politik sich versteht, so hat der Sul— tan, nachdem Nureddin um seinen Wunsch befragt worden, und demzufolge eine Anstellung an der Dollmetscher⸗Kammer (Terd⸗ scheme Odassi) fuͤr sich erfleht, ihm das erbetene Amt Allergnaͤ⸗ digst zu verleihen, und sein Bestallungs⸗Schreiben auszufertigen geruht. Zugleich ist demselben eine angemessene, monatliche Be⸗ soldung aus dem Großherrlichen Schatze angewiesen worden.“

„Hussein Bei von Sinope hat wegen seiner ausgezeichne⸗ ten Eigenschaften, und insbesondere wegen des ruͤhmlichen Eifers, womit er den Bau der Großherrlichen Schiffe geleitet, von Sei⸗ ten Seiner Hoheit des Sultans die Wuͤrde eines Ober⸗Kaͤmme⸗ rers (Kapidscht Baschi) empfangen. Sein dahin lautendes Groß⸗ herrliches Patent ist ihm sofort Fügeschickt worden.“

„Zwei Banquiers von Konstantinopel, die eines Geschaͤftes halber in das Großherrliche Muͤnzhaus berufen worden, haben, nachdem der Vorsteher der Muͤnze die Ursache ihrer Berufung ihnen angezeigt, ihre Einwilligung in die ihnen gemachten Vor⸗ schlaͤge mit solchem Starrsinn verweigert, und dabei so unehrer⸗ bietige Reden ausgestoßen, daß der Suttan Beide nach Warna zu exiliren geruht hat.“

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗York, 2. Dez. Folgendes ist die Fortsetzung der (gestern abgebrochenen) Botschaft des Praͤsidenten der Vereinig⸗ ten Staaten, insoweit dieselbe sich auf die auswaͤrtigen Verhaͤlt⸗ nisse erstreckt:

„Dieser Traktat mit Frankreich wurde in der von den Ver⸗ fassungen beider Laͤnder vorgeschriebenen Form gehoͤrig ratifizirt und die Ratification am 2. Februar 1832 in der Staͤdt Washington aus⸗ getauscht. Wegen der darin enthaltenen Handels⸗Stipulationen ward er 5 Tage darauf dem Kongreß der Vereinigten Staaten vor⸗ gelegt, der sogleich dazu schritt, diejenigen fuͤr den Franzoͤsischen Handel guͤnstigen Gesetze zu erlassen, welche noͤthig waren, um den Traktat vollstaͤndig auszufuͤhren; und Frankreich hat von da an bis jetzt die schaͤtzbaren Privilegien, welche ihm auf diese Weise ge⸗ sichert wurden, ungeschmaͤlert genossen. Da sich solchergestalt der gute Glaube der Franzoͤsischen Nation durch ihre verfassungsmäaͤßi⸗ gen Organe fuͤr die Liqguidirung und endliche Abzahlung der lange unberuͤcksichtigt gebliebenen Forderungen unserer Buͤrger, so wie fuͤr die Erledigung anderer fuͤr beide Laͤnder gegen⸗ seitig sehr vortheilhaften Punkte, feierlich verbuͤrgt und die Ver⸗ einigten Staaten mit einer Treue und Gewissenhaftigkeit, wo⸗ durch sich thr Benehmen hoffentlich stets charakterisiren wird, alles Noöthige gethan hatten, um dem Traktat ihrerseits vollstaͤndig und aufrichtig zu genuͤgen, so rechneten wir mit dem vollkommensten Vertrauen auf gleiche Treue und Gewissenhaftigkeit von Seiten der Franzoͤsischen Regierung. In dieser wohlbegruͤndeten Erwartung haben wir uns aber, wie ich Ihnen leider anzeigen muß, gaͤnzlich getaͤuscht gesehen. Frankreich hat keine legislative Maßregel zur Vollziehung des Traktaͤts getroffen, weder mit Hinsicht auf die zu zahlende Entschaͤdigung, noch mit Hinsicht auf die den Vereinigten Staaten zu sichernden Han delekünügets, und die Verhaͤltnisse zwi⸗ schen den Vereinigten Staaten und jener Macht befinden sich daher in einer Lage, welche das gute Vernehmen, das so lange und so gluͤcklich zwischen beiden Nationen bestand, zu unterbrechen droht.“

„Nicht nur, daß die Franzoͤsische Regierung die Verpflichtun⸗ gen, welche sie gegen die Vereinigten Staaten auf eine so feierliche Weise eingegangen war, nicht erfuͤllt hat; nein, diese Unterlassung war auch von Umständen begleitet, die uns, allem Anschein nach, keine befriedigende Aussicht ließen, daß die Erfuͤllung in einer spaͤ⸗ teren Zeit jemals stattfinden duͤrfte. Die Nachricht vom Austausch der Ratificationen traf schon vor dem 8. April 1832 in Paris ein. Die Franzoͤsischen Kammern waren damals versammelt, und blieben bis zum 21sten jenes Monats zusammen, und obgleich eine Rate der Entschaͤdigungs⸗Summe am 2. Februar 1833, ein Jahr nach dem Austausch der Ratificationen, faͤllig war, so wurde doch die dazu noͤthige Bewilligung von den Kammern nicht gefordert, und da also keine Fogds hierzu angewiesen waren, so wurde der von den Vereinigten Staaten fuͤr jene Rate gezogene Wechsel von dem Fi⸗ nanz⸗Minister nicht acceptirt, wodurch die Vereinigten Staaten in große Unannehmlichkeiten verwickelt wurden. Die naͤchste Session der Kammern begann am 19. November 1832, und dauerte Ungeachtet der ernstlichen Vorstellungen, welche unsererseits wegen der Nichtzahlung der ersten Rate gemacht wurden, legte man doch der Deputirten⸗Kammer nicht eher als am 6. April, fast 5 Monate nach ihrer Zusammenkunft und nur 19 Tage vor dem Schlusse der Session, den Traktat mit den Ver⸗ einigten Staaten und einen Gesetz⸗Entwurf vor, durch welchen die noͤthigen Bewilligungen zur Vollziehung desselben gefordert wurden. Der Gesetz⸗Entwurf wurde verlesen und einer Kommission uͤberwie⸗ sen, dann aber war nicht weiter davon die Rede. Die naͤchste Ses⸗ sion der Kammer begann am 26. April 1833 und dauerte bis zum 26. Juni. Am 11. Juni wurde ein neuer Gesetz⸗Entwurf einge⸗ bracht, doch geschah in Bezug darauf nichts Wichtiges waͤhrend der Session. Im April 1834, fast drei Jahre nach der Unterzeich⸗ nung des Traktates, zogen die Kammern endlich den Vorschlag, den Traktat auszufuͤhren, in Untersuchung, und das Resultat davon war eine Weigerung, die erforderlichen Fonds zu be⸗ willigen. Die Gruͤnde, aus welchen eingestandenermaßen der Gesetz⸗-Entwurf verworfen wurde, sind in den verdͤffentlichten Debatten jener Kammer zu finden, und es bedarf keiner Bemerkung von meiner Seite, um den Kongreß von ihrer gaͤnzlichen Unzulaͤng⸗ lichkeit zu uͤberzeugen.“) Obgleich der Gesammtbetrag der Anspruͤche unserer Buͤrger wahrscheinlich groͤßer ist, als die Summe, welche ihnen definitiv von den Kommisarien zugestanden werden duͤrfte, so ist doch hinlaͤnglich erwiesen, daß die Entschaͤdigung noch weit hinter dem wirklichen Belauf unserer gerechten Forderungen zuruͤckbleibt, abgesehen von der Frage in Bezug auf den Schadenersatz nebst den aufgelaufenen Zinsen fuür die Vorenthaltung. Daß der Vergleich in dieser Hinstcht ein Opfer in sich schloß, war damals wohl bekannt, aber die verschiedenen Zweige der Foͤderativ⸗Regierung, deren Ent⸗ scheidung uͤber den Traktat gefordert wurde, bezeigten sich gern mit dem zufrieden, was man erlangt hatte, weil sie aufrichtig wuͤnsch⸗ ten, fernere Reibungen wegen dieser alten und unangenehmen Sache zu vermeiden, und weil . zuversichtlich erwarteten, daß die allge⸗ meinen Verhaͤltnisse zwischen beiden Laͤndern dadurch verbessert wer⸗ den wuͤrden.“

„Die Weigerung, die geforderten Bewilligungen zu votiren, wovon die Rachricht gegen den 15. Mai v. J. von unserm Gesand⸗

De⸗

8

Journal des

*) Dieser und die beiden folgenden Sätze werden vom bats wieder übergangen. 11“ 1.“

5

ten in Paris hier einging, haͤtte als desinitiver Entschluß der Fran⸗ zosischen Regierung angesehen werden koͤnnen, die Bestimmungen des Traktates nicht zu vollziehen, und wuͤrde eine unverzuͤgliche Mittheilung der Thatsachen an den Kongreß nebst Anempfehlun derienigen Schluß⸗Maßregeln, welche das Interesse und die Ehre

der Vereinigten Staaten zu erheischen scheinen konnte, gerechtfertigt

haben.

daß sogleich ein Franzdsisches Schiff mit Instructionen an den Fran⸗ zoͤsischen Gesandten abgeschickt werden sollte, um die genauesten Auf⸗ 18

Aber mit der Nachricht von der Weigerung der Kammern, jene Bewilligungen zu votiren, empfingen wir auch von Seiten d Koͤnigs eine Aeußerung des Bebauerns daruͤber und die Erklaͤrun

8/ n

schluͤsse uͤber das Geschehene und die staͤrksten Versicherungen fäͤr

die Zukunft zu geben. Nach einer langen Fahrt kam das verheißene m

Schiff mit den Depeschen an. Der Franzoͤsische Gesandte, ertheilte nach dem Empfang seiner Instructionen das Versprechen, daß nach ie Wahl der neuen Mitglieder die gesetzgebenden Kammern Frans⸗ reichs, so schnell als es die Charte erlaube, zusammenberufen inh den Vorschlag hinsichtlich einer Bewilligung vorgelegt erhalta sollten, daß alle verfassungsmaͤßigen Befugnisse des Koͤnigs und se nes Kabinets aufgeboten werden sollten, um den gewuͤnschten Zmg zu erreichen, und daß das Resultat zeitig genug bekannt gematz werden solle, um dem Kongreß zu Anfang der gegenwaͤrtigen Ece⸗

sion mitgetheilt werden zu koͤnnen.

Auf diese Versprechungen ber⸗

trauend und nicht zweifelnd, daß die anerkannte Gerechtigkeit unse rer Anspruͤche, die verheißenen Bemuͤhungen des Koͤnigs und seing Kabinets und vor allen jene heil'ge Ruͤcksicht auf den guten Gla⸗ ben und die Ehre der Nation, wodurch der Franzzͤsische Charain sich bis jetzt so sehr ausgezeichnet hat, eine baldige Vollziehung ze Traktats in allen seinen Theilen sichern wuͤrden, hielt ich es fict fuͤr noͤthig, den Kongreß in der letzten Session auf diesen Gegm⸗

stand aufmerksam zu machen.“

„Leider muß ich sagen, daß die durch den Franzd sischan ge sandten gegebenen Versprechungen nicht erfuͤllt worden ssno. n. neuen Kammern kamen am 31. Juli d. J. zusammen, und obglät in der Thron⸗Rede auf die Erfuͤllung der Traktaten hingedem wurde, machten doch der Koͤnig und sein Kabinet keinen Versuc eine ah c g zu erlangen, um den mehrerwaͤhnten Traktat

D

vollziehen.

ie fuͤr diese Ünterlassung angefuͤhrten Gruͤnde, wan

sie auch in einem gewoͤhnlichen Falle fuͤr hinreichend gelten koͤnnm sind doch mit den Erwartungen nicht vereinbar, die man auf h hier ertheilten Versicherungen baute, denn es ist kein constitutionne les Hinderniß vorhanden, in der ersten Versammlung der Kamma legislative Geschaͤfte vorzunehmen. Dieser Punkt waͤre jedoch nu zu uͤbersehen gewesen, waͤren nicht die Kammern, anstatt zeitig g nug einberufen zu werden, damit das Resultat ihrer Berathunge mir noch vor der Zusammenkunft des Kongresses haͤtte mitgethe werden koͤnnen, bis zum 29sten dieses Monats prorogirt worden, me ches so spaͤt ist, daß ihr Beschluß dem gegenwaͤrtigen Kong reß kam Um diesen BVerzm zu vermeiden, drang unser Gesandter in Paris, kraft der von sah Franzoͤsischen Gesandten in den Vereinigten Staaten gegebenen Po stcherung, mit der groͤßten Energie darauf, daß die Kammern früht

noch vor seiner Aufloͤsung bekannt werden kann.

einberufen werden moͤchten, aber ohne Erfolg.

Es muß jedoch e

merkt werden, daß diese Weigerung von Seiten der vollziehena Gewalt Frankreichs von den bestimmtesten E1““ begleit

war, daß sie in der naͤchsten Session der Kammern au Die vollziehende Gewalt der 9. dieser Lage der Hinge alle Mittel erschthe

ligung zu dringen . derativ⸗Regierung hat be

die Bewi

welche ihr die Autoritaͤt, mit der sie bekleidet ist, an die Hand gieht

und von denen sie glauben konnte, daß sie mit Erfolg angewant um den beabsichtigten Zweck zu erreichen.

werden duͤrften,

De

Gedanke, sich mit der Weigerung, den Traktat zu vollziehen, zu e gnuͤgen, wird gewiß keinen Augenblick von irgend einem Zwech

unserer Regierung gehegt werden, ben kann ebenfalls nicht die Rede seyn.

und von fernern Unterhandlun Wenn der Kongreß Wl

ens seyn sollte, die fernern Beschluͤsse der Franzoͤsischen Kamme abzuwarten, so wuͤrde er sich wahrscheinlich in dieser Sesston nicht

mehr mit dem Gegenstande zu beschaͤftigen haben. erste Zoͤgerung mit der Forderung der Fonds,

Wenn Aee e

die Weigerung d

Kammer, sie zu bewilligen, als ste gefordert wurden, die Unterles sung, den Gegenstand in der letzten Session vor die Kamma

zu bringen, die Thatsache, daß mit

Fonds zu bewilligen, und der Umstand, Einberufung der Kammern bis Fiis⸗ kunft des Kongresses zoͤgerte, obgleich

Inbegriff dieser Ee sion fuͤnf verschiedene Gelegenheiten da 8 die noͤtbige 1 Wochen nach der Zusamma wohl bekannt war, daß

man mit

Mittheilung der ganzen Sache an den Kongreß in seiner lett Session nur durch die Versicherung verhindert wurde, daß der 0.

genstand noch vor seiner gegenwaͤrtigen

usammenkunft erleh

werden sollte, wenn dies Alles Ihnen 119ee Busanbgt. ob es dies sicht aller Zweige der Franzoͤsischen Regierung sey, den Traktat vollzieben, und wenn Sie der Meinung sind, daß die von den i staͤnden erheischten Maßregeln jetzt zu ergreifen seyen, so entstehi wichtige Frage, was fuͤr Maßregeln dies seyn sollen. Unsere M tutionen sind ihrem Wesen nach friedlicher Art. Frieden und freu⸗ schaftlicher Verkehr mit allen Nationen liegen eben so sehr in dem Wmm unserer Regierung, als in den Interessen unserer Nation. Aber

Zwecke sind auf keine dauerhafte Weise zu erlangen, wenn man die Reh

unserer aufgiebt, oder es gestattet, daß feierliche Traktatt

ihrer Entsch

bei Seite geschoben werden. Es st

d nrechts gebrochen dlZuns n Fanlen schligendern üleschan gen ge

Kongresses, den Ackerbau⸗ und Fabrik⸗Interessen Frankreichs due

Annahme von Gesetzen in Bezug auf seinen einigten Staaten betraͤchtlich zu schaden. Seine

brochen werden.

Handel mit den

Produkte, F. kate und Tonnenlast koͤnnten mit schweren Zoͤllen in unsern h belegt, oder es koͤnnte aller Handels⸗Verkehr mit demselben u

Dieser Verfahrungsweise stellen sich aber mäͤch

und meiner Ansicht nach schlagende Bedenklichkeiten entgegen. koͤnnen Frankreichs Handel nicht beeintraͤchtigen und schmaälern, e den unsrigen gleichfalls in gewissem Grade zu beeintraͤchtigen!

zu schmaͤlern. wenn auch in ungleichem Verhaͤltniß, auf

Der Nachtheil einer solchen Kriegfuͤhrung mlte unsere eigenen Büh

zuruͤckfallen; er wuͤrde die Mittel der Regierung verrin zern un nes einmuͤthige Gefuͤhl schwaͤchen, welches jetzt jeden Busen durqh dringen und die Rechte und Ehre der Nation unterstuͤtzen nu

Auch koͤnnte eine solche Maßregel der Gesetzgebung noch cinmal unserer Nation jeden Schritt, Regierung der Vereinigten Staaten thaͤte, um Frankreich zuzufuͤgen, der klare Rechtsbegriff, der nicht nur unsere eigene

nen .eeehg. Streit uͤber den kuͤrzlich geschlichtet wurde, im Rath aufruͤhren. Ueberdies wuͤrde durch

r 4 wich den

Schai Bevll

rung, sondern auch alle anderen Nationen und ihre Beherrscher, Frankreich selbst, bewegen muß, unsere Sache fuͤr gerecht zu ern⸗ ren, verdunkelt und die Unterstuͤtzung, die wir in einer endl Zuflucht zu entscheidendern Maßregeln finden koͤnnten, eingescht!

ter und zweideutiger werden.

Es kommt bei dem Streit nurk

einen einzigen Punkt an, und in diesem muß die ganze civilli

Welt Frankreich Unrecht geben.

Wir bestehen darauf, daß 6s

eine Geldsumme zahlen soll, die es uns, wie es selbst anerkannt!

schuldig ist; und was die Gerechtigkeit dieser Forderung

e. 4 .

anbett

so kann daruͤber unter den Menschen nur Eine Meinung seyn. echte Politik scheint daher zu gebieten, daß man die Frage, um

es sich handelt, durch nichts verwickele, und daß man

Franke

nicht den geringsten Vorwand gebe, bei seiner Verweigerung Zahlung zu beharren; einen solchen Vorwand aber koͤnnte es in

gend einer, die Interessen seiner Nation verletzenden Handlung! Die Frage muß so gelassen werden,

unserer Seite sinden.

wit

jeht steht, damit, wenn Frankreich die traktatsmaͤßigen Stipulatiol

erfuͤllt, aller Streit zu Ende sey.“

„Meine Ueberzeugung ist es, daß die Vereinigten Staaten he

der schnellen Vollfiehung des Vertrages bestehen, und im Fall

Weigerung oder e Haͤnde Gerechtigkeit verschaffen muͤssen. Nachdem ein Viertel Jahrhundert es verschoben hat, unsere

1

ner laͤngeren Verzögerung sich durch ihre 868

rankreich beine orderungen!

g ründetes Prinzip unter den Nationen, daß, wenn eine Ration einer

6s b igenthum bis zum Belauf der schuldigen Summe in Beschlag neh⸗

pfangen, und am Abend von den besten Musikern der Stadt

ihrer evangeli

inen Vertrag anzuerkennen, koͤnnen wir nicht dulden, daß es ein usnderes Viertel Jahrhundert mit Unterhandlungen in Betreff der

gablung der Entschaͤdigung verstreichen lasse. Das Vöoͤlkerrecht giebt hhlung eichen aͤlle In Mittel an die Hand. Es ist ein v

andern eine liquidirte Schuld zu zahlen hat, und wenn sie sich wei⸗ gert, oder es vernachlaͤssigt, dieselbe zu zahlen, die verletzte Partei bann das der andern, ihren Mitbuͤrgern oder Unterthanen zugehoͤrende

men kann, ohne durch dieses Verfahren eine gerechte Ursache zum griege zu geben. Dieses Mittel ist oft, und kuͤrzlich noch von Frankreich falst gegen Portugal unter viel zweideutigeren Umstaͤnden, ange⸗ indet worden. Die Zeit, wo man zu diesem Mittel oder zu irgend Iner anderen Weise, um sich Gerechtigkeit zu verschaffen, seine Zu⸗ lucht wird nehmen muͤssen, ist ein Punkt, den der Kongreß zu ent⸗ heden hat. Wenn die Fee Kammern die noͤthigen Fonds ur Vollzichung dieses Vertrages in ihrer naͤchsten Session nicht ewilligen, so kann man mit Recht daraus schließen, daß die Fran⸗ ssische Regierung definitiv beschlossen hat, ihre feierlichen Verspre⸗ hungen nicht zu erfuͤllen, und daß sie sich weigert, eine anerkannte Schuld zu zahlen. In diesem Falle wird jeder Tag des Zoͤgerns von unserer Seite ein Flecken fuͤr unsere National⸗Ehre und eine Versagung der Gerechtigkeit fuͤr unsere beeintraͤchtigten Mitbuͤrger eyn. Nachdem Frankreich seine letzte Weigerung wird haben vernehmen lassen, werden schnelle und entscheidende Maß⸗ egeln nicht nur ehrenvoll und gerecht seyn, sondern auch die beste Wirkung fuͤr unseren National⸗Charakter haben. Weil Frankreich, die feierlichen, durch seinen Gesandten zu Washington gegebenen Versicherungen verletzend, seinen definitiven Entschluß auf eine Weise verzoͤgert hat, daß derselbe wahrscheinlich icht zeittg genug bekannt seyn wird, um dem jetzigen Kongresse mitgetheilt zu werden, so schlage ich die Annahme eines Gesetzes por, das zu Repressalien Pgen Franzoͤsisches Eigenthum in dem alle ermaͤchtigt, daß keine Bewilligung fuͤr die Zahlung der Schuld imn der naͤchsten Fagg der Franzoͤsischen Kammern votirt werden ollte. Diese Maßregel wird von Frankreich nicht als eine Drohung etrachtet werden koͤnnen. Sein Stolz und seine Macht, die nur u bekannt sind, als daß wir von seiner Furcht etwas zu erlangen poffen duͤrften, machen von unserer Seite die Erklaͤrung vnn9, saß wir nichts beabsichtigen, was einer Einschuͤchterung aͤhnlich ühe. Frankreich soll in dieser Maßregel nur den Beweis eines un⸗ beugsamen Entschlusses von Seiten der Vereinigten Staaten ehen, auf der Handhabung ihrer Rechte zu bestehen. Die Franzoͤsische Regierung wird, indem sie bloß das thut, was eals gerecht anerkannt hat, den Vereinigten Staaten die Noth⸗ vendigkeit, sich durch ihre eigenen Haͤnde Gerechtigkeit zu verschaf⸗ en, und den Franzoͤsischen Buͤrgern die Beschlagnahme und Seque⸗ ration ihres Eigenthums ersparen, Uebel, welche die Amerikani⸗ chen Buͤrger so lange Zeit ohne Wiedervergeltung und Genug⸗ buung erduldet haben. Wenn die Franzoͤsische Regierung sich je⸗ och ferner weigert, diesen Akt aner annter Gerechtigkeit zu erfuͤl⸗ n, und, das Voͤlkerrecht verletzend, in unseren Repreffalken einen Vorwand findet, um Feindseligkeiten gegen die Vereinigten Staaten uveruͤben, so wird sie nur Gewaltsamkeit zur Ungerechtigkeit hin⸗ zuuͤgen und sich dem Tadel der civilisirten Welt und der raͤchenden Perechtigkeit des Himmels bloßstellen. Eine Reibung mit Frank⸗ eich wuͤrde bei der Stellung, die es durch seine liberalen Institu⸗ ionen in Europa einnimmt, um so mehr zu bedauern seyn. Aber bvenn es sich davon handelt, unsere National⸗Rechte und nsere Ehre aufrecht zu halten, so sind alle Regierungen in unsern Augen gleich. Wenn in einem Falle, wo das Unrecht au⸗ genscheinlich auf der Seite Frankreichs ist, eine Reibung mit dieser Macht die Fortschritte der liberalen Grundsaͤtze verzoͤgerte, so muͤßte uf dasselbe allein die Verantwortlichkeit fuͤr diese beklagenswerthe Folge, sowie fuͤr jedes andere Resultat, fallen. Ich lege Ihnen diese Betrachtungen vor; dem Kongreß steht es zu, nach dem, was vorge⸗ fallen ist, zu bestimmen, ob er ferner die schließliche Entscheidung der Franzoͤsischen Kammern wird abwarten, oder, von dieser Sesston an, die provisorischen Mazrefiln wird annehmen wollen, die er ir. nothwendig und fuͤr die geeignetsten halten duͤrfte, die Rechte des Vaterlandes zu schuͤtzen und dessen Ehre aufrecht zu halten. Wie uch die Entscheidung des Kongresses ausfallen moͤge, sie wird ge⸗ reu durch die vollziehende Gewalt in den constitutionnellen Schran⸗ en ihrer Autoritaͤt vollstreckt werden.“ (Schluß folgt.)

Washington, 5. Dez. Am Montag, den 1. Dezember, vurde hier die zweite Session des 32sten Kongresses eroͤffnet. m 12 Uhr nahm der Vice⸗Praͤsident der Vereinigten Staaten, Herr van Buren, im Senat den Praͤsesstuhl ein, wodurch Sr. Poindexter seines Dienstes als interimistischer Praͤsident des Se⸗ ats entbunden wurde. Secretair des Senats ist Herr Walter kowrie. Im Hause der Revpraͤsentanten praͤsidirte der Sprecher Hr. Bell, und Secretair desselben ist h Walter S. Franklin. In beiden Haͤusern waren nur wenig Mitglieder zugegen. Nachrichten aus New⸗Orleans zufolge, ist der Dr. An⸗ omarchi, Leibarzt Napoleons, daselbst angekommen. Er wurde hon den dortigen Aerzten und einer Deputevion der Stadt em⸗

hm eine Serenade gebracht. Es ist die Absicht des Doktors, in den Vereinigten Staaten sich niederzulassen. Dem Raleigh Register zufolge, sind in Nord⸗Carolina n dem Bezirk Cabarrus, wo vor mehreren Jahren der beruͤhmte Goldklumpen von 28 Pfund gefunden wurde, noch mehrere große Stuͤcke aufgefunden, deren eines 13 Pfund wog. An inem Tage fand man 20 Pfund und an dem naͤchsten 10 Pfd. Die Sonnen⸗Finsterniß am 30. November bewirkte eine erkbare Abnahme des Lichts und der Waͤrme, doch war die Finsterniß nicht so bedeutend, als man erwartet hatte, denn erst inige Grade suͤdlicher war die Verfinsterung total. Der reine b beguͤnstigte die Beobachtungen der Astronomen

Inland.

Jan. Dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ e, ist der General⸗Inspecteur des Militair⸗Unter⸗ richts, und Wildungswesens, General⸗Lieutenant von Luck, zu⸗ gleich zum Mitgliede der Kommission fuͤr die Pruͤfung militai⸗ ischwissenschaftlicher und technischer Gegenstaͤnde ernannt worden. m 30. November v. J. fand (wie bereits erwaͤhnt erden) die feierliche Einweihung der St. Jacobs⸗Kirche in

liva bei Danzig statt, welche Se. Maj. der Koͤnig der dorti⸗ gen evangelischen Gemeinde zu bewilligen geruht haben. Da wohl die Repraͤsentanten dieser Gemeinde als viele einzelne 8 itglieder derselben unter Bezeugu des ehrfurchtsvollsten Dankes gegen ihren Koͤniglichen Wohlthaͤter den Wunsch geaͤu⸗ kert hatten, daß der neue Pfarrer, Sadowski, baldigst sein Amt antreien moͤchte, so ist Letzteres am Weihnachtsfeste geschehen. besonders erfreulich war bei dieser Gelegenheit die Theilnahme ünzelner Mitglieder der katholischen Gemeinde an der Freude chen Mitbruͤder, die sich in dem Sinne einer Aeu⸗ herung des Herrn Fuͤrstbischofs von Ermland: „Sind wir auch in Glauben getrennt, so koͤnnen wir doch in der Liebe vereinigt seyn, unverholen aussprach. Vormn⸗ Aus Stettin schreibt man unterm 16. Jan.: „Heute ormittag lief der in Stettin neu erbaute Dampf⸗Maschinen⸗ agger vom Stapel. Zu der hiermit verbundenen Feierlichkeit atte sich eine vn Versammlung aus saͤmmtlichen Militair⸗

1. ¹

Berlin, 17. blatte zufol

und Civil⸗Behoͤrden der Stadt, der Kaufmannschaft und Buͤr⸗

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gerschaft auf dem Bauplatze eingefunden. Nach einer von der⸗ selben eingenommenen Collation bestieg der mit der obern Leitung des Baues von der K. Regierung beauftragte Reg. und Wasser⸗ Baurath Scabell das Gebaͤude und machte die Versammlung auf den Zweck des letzteren und die zur Erreichung desselben in e gesetzten und anzuwendenden Kraͤfte aufmerksam. „„Das Schiff ist vollendet,““ sagte er im Verfolg seiner Rede, nes ist bereit, seine bisherige Stäaͤtte zu verlassen und seiner naͤchsten Bestimmung entgegenzugehen; aber noch steht es namenlos da. Welchen Namen aber coͤnnte es, sei⸗ ner Bestimmung, der rastlosen Thaͤtigkeit, der unermuͤde⸗ ten Wirksamkeit fuͤr das allgemeine Beste nach , passen⸗ der fuͤhren, als denjenigen des juͤngst entschlafenen, um den Staat und mithin auch um unsere Provinz so hoch verdienten Staats⸗Ministers, dessen ganzes Leben eine Kette von Arbeit, nicht fuͤr sein, sondern fuͤr das Wohl seiner Mitbuͤrger war. Das Andenken dieses Mannes zu ehren, hat das Koͤnigl. Finanz⸗ Ministerium angeordnet, daß es nach ihm benannt werde, und somit spreche ich ihn aus diesen Namen, indem ich dies Gebaͤude uerst damit begruͤße, es taufe mit dem Namen: Maa⸗ ßen!“% Bei diesem Worte wurde der Spiegel des Fahrzeuges, auf welchem der Name des Gefeierten in Goldschrift glaͤnzte, enthuͤllt und eine Flagge mit demselben Namen aufgezogen. „„ Vor allem aber““, schloß der Redner, „„lassen Sie uns dem vorzugsweise die Ehre geben, von dessen vaͤterli⸗ cher Fuͤrsorge auch die Genehmigung dieses Baues ein neuer, dankbar empfundener Beweis ist. Es lebe unser Koͤnig, Frie⸗ drich Wilhelm III., der Vielgeliebte! Er lebe hoch!““ In die⸗ sem Augenblicke wurde eine mit dem Koͤnigl. Wappen sehr geschmack⸗ voll verzierte Flagge aufgezogen; ein allgemeines Hurrah! beglei⸗ tet von dem Donner von 21 Kanonenschuͤssen, erscholl und das Schiff glitt nunmehr langsam und majestaͤtisch vom Stapel, be⸗ gruͤßt von den auf der Oder liegenden mit Flaggen und Wim⸗ peln festlich geschmuͤckten Schiffen. Im Allgemeinen ist die⸗ ser Bagger bestimmt, die Fahrten der Schiffe zu sichern, die den Swinemuͤnder Hafen besuchen. Wie es bisher mit gutem Er⸗ folge, nach Verhaͤltniß ihrer Kraft, mit der alten Maschine ge⸗ schehen, so soll der neue, mit dreifach groͤßerer, naͤmlich mit 30 nutzbarer Pferdekraft ausgeruͤstete Bagger den Sand, welchen die Oder beim Hochwasser mit sich fuͤhrt und auf der westlichen Seite des Fahrwassers vor dem Swinemuͤnder Hafenmund ab⸗ lagert, fortschaffen, wogegen die alte Maschine dazu angewandt werden wird, das Fahrwasser von Stettin bis Swinemuͤnde zu verbreiten und zu vertiefen. Die neue Maschine welche zu 52,000 Thlr. veran⸗ schlagt ist und in der Werkstatt des Herrn Egels zu Berlin gearbeitet wird wird in jeder Minute mindestens 50 Cub. Fuß Sand aus einer Tiefe von 8 18 Fuß zu Tage foͤrdern; wenn sie ar⸗ beitet, mit 120 Mann Besatzung versehen seyn, 14 zu 8 Schacht⸗ Ruthen Sand Tragfaͤhigkeit gebaute Prahme taͤglich 2 ½ bis Zmal fuͤllen, und mithin bei einer Annahme von nur 150 Arbeitsta⸗ gen jaͤhrlich mindestens 25,000 Schacht⸗Ruthen Sand dem Mee⸗ resgrunde entnehmen. Ferner wird die neue Maschine, waͤhrend die alte nur bei ganz ruhiger See arbeiten konnte, bei einem Seegange von 1 ¼ Fuß die Baggerung fortsetzen und durch die Anordnung eines Mastes und großen Rhaaseegels bei entstehen⸗ den Stuͤrmen, moͤglichst rasch in den oͤstlichen Nothhafen in Si⸗ cherheit gebracht werden koͤnnen. Die Maschine selbst ist, nach der Vorschrift des Geheimen Ober⸗Bauraths Guͤnther, von dem erfahrenen Hafenbau⸗Inspektor Starcke zu Swinemuͤnde entworfen und veranschlagt, der Bagger aber ist gewissermaßen das Resultat der Bereisung saͤmmtlicher großen Schiffswerfte in England, Frankreich, Holland und Amerika, welche, angeregt durch die lebhafte Intercession des fuͤr Kunst, Gewerbe und Hanee gleich erwaͤrmten Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗ ath Beuth, der mit tuͤchtiger Vorkenntniß ausgeruͤstete Schiffs⸗ baumeister Klawitter mit Unterstuͤtzung der hohen Ministerien mehrere Jahre hindurch mit vefvlessn n Erfolge besuchte. Bei der gemeinsamen Zusammenwirkung solcher Kraͤfte erscheint die Erreichung des beabsichtigten Zweckes vollstaͤndig gesichert.“

In Ibbenbuͤren, Regierungs⸗Bezirk Muͤnster, hat der Buͤrgermeister eine Sonntags⸗Schule fuͤr CC“ len und Lehrlinge errichtet. n Duͤlmen sind im vorigen Monate wieder 20 unbemittelte Knaben und 18 Maädchen, die sich durch fleißigen Schulbesuch ausgezeichnet hatten, aus Armen⸗ mitteln neu bekleidet worden. Um die Bildung der Kinder zu Langenhorst und Rothenberge hat sich di⸗ Stifts⸗Dame Mariane von Merveldt große Verdienste erworben; dieselbe un⸗ terrichtet die Maͤdchen in weiblichen Handarbeiten und zeigt sich außerdem besonders thaͤtig in der Unterstuͤtzung der Armen und Pflege der Kranken. b Im Regierungs⸗Bezirk Muͤnster ist im verflossenen Monate der Leinwand⸗ und Garnhandel bei vermehrter Nach⸗ frage ziemlich lebhaft gewesen. Hanf⸗Saamen wurde zu guten

Ei.

Preisen aus Harsewinkel nach dem Auslande verkauft; auch die

Holz⸗Abfuhr auf der Berkel nach Holland ließ nichts zu wuͤn⸗ schen uͤbrig; dagegen warteten große Vorraͤthe von Eichenrinde auf Nachfrage. In Nienborg macht die daselbst angelegte Tuch⸗ Fabrik der Gebruͤder Uppenkamp einige Fortschritte.

Aus der Gegend von Dirschau im Danziger Werder schreibt man unterm 7ten d. M.: „Fuͤr den mit dem Anbau der Feldfruͤchte sich beschaͤftigenden Landbewohner scheint sich in der hiesigen Gegend, und besonders in den Niederungen, eine neue, vielleicht zum Wohlstande fuͤhrende Quelle dadurch eroͤffnen zu wollen, daß man den Anbau der Runkelruͤbe im Brachfelde an⸗ gefangen hat. Die einzelnen Versuche, die mit dieser Frucht gemacht worden, nachdem man zu der Kenntniß gelangt, daß sie als Zusaß fuͤr die Zubereitung der Cichorie verbraucht wird, ha⸗ ben ein uͤberaus guͤnstiges Resultat geliefert, wobei noch beson⸗ ders zu bemerken ist, daß die in der Niederung erbaute Ruͤbe weit mehr an Gewicht enthielt, als die von gleicher Groͤße auf der Hoͤhe erzogene. Wenn gleich bisher die Brache in hiesiger Gegend sehr haͤufig schon zum Anbau von Futterkraͤutern benutzt wurde, so war dieser Ertrag doch von geringem Werthe, 8 rend die Runkelruͤbe einen sofortigen baaren und, im Verhaͤltniß zu dem Werthe der Niederungs⸗Grundstuͤcke, wonach die Hufe von 30 Kulmischen Morgen in der Regel nur noch mit 1000 Rthlr. bezahit wird, bedeutenden Gewinn liefert. Es waͤre da⸗ her die Anlegung von Fabriken, auch vielleicht zur Zucker⸗Fabri⸗ cation, in Dirschau oder der Umgegend sehr zu wuͤnschen, damit die Nachfrage nach jener Frucht sich erhalte und der Preis der⸗ selben nicht so herunter gehe, daß deren Anbau nicht mehr ren⸗ tirte; denn bei Danzig befinden sich nur 2 Cichorien⸗Fabriken, die bei dem vermehrten Anbau der Runkelruͤbe beinahe ganz aus der umliegenden Gegend uͤberschwemmt werden wuͤrden.“

Man schreibt aus Koblenz unterm 12ten d.: „Nach⸗ dem die Verbindung mit Ehrenbreitstein waͤhrend vier Tagen nur mit Kaͤhnen und Ponten statthatte und vorgestern noch Fengc⸗ viel Treibeis, besonders aus der Lahn, die Rheinflaͤche edeckte, erfreuen wir uns seit gestern Mittag 1 ½ Uhr wieder der stehenden Bruͤcke. Das Werk des Aufschla⸗ I

““

des Gebrauchs 8

benßß war ungeachtet damit verbundener Reparaturen an der andbruͤcke in 6 ½ Stunden vollendet. Zu Koͤln geschah die Wiederherstellung der Rheinbruͤcke in der Nacht vom 11ten auf den 12ten.

Berichtigung. Im gestrigen Blatte der Staats Zei⸗ tung, S. 67, Sp. 3, 3. 40 v. u. lies: „Maͤßigung“ statt:

de der Sing⸗Akademie.

Haydn's Schoͤpfung und seine Jahreszeiten machten bei ihrem ersten Erscheinen allerdings großen Eindruck; indessen konnten sich manche Kenner und Liebhaber mit der Auffassung des Ganzen, und mit der Behandlung manches Einzelnen nicht sogleich verständigen. Die Musik war weder rein geistlich, noch rein weltlich, weder Oratorium, noch Oper, und paßte auf keine Weise in das bisherige Fachwerk musikalischer Kunstwerke. Eine laͤngere und unbefangene Betrach⸗ tung hat jedoch ergeben, daß eben dies unzureichende Fachwerk er⸗ weitert und veraͤndert werden mußte, um jene beiden, in ihrer Art

Unter den Einwendungen gegen Einzelnes, standen gewoͤhnlich die uͤber Haydn's musikalische Malereien im Vordergrunde: sie wur⸗ den als laͤcherlich, mißlungen und abgeschmackt bezeichnet. Wir koͤn⸗ nen diesem allgemeinen Urtheile nicht beitreten. Zuvörderst lassen sich hoͤrbare Dinge ohne Zweifel durch die Musik nachahmen: also von Sturm, Ungewitter, Donner und Meeresbrausen an, bis zu dem Kraͤhen des Hahnes und dem Schlagen der Wachtel. Es kommt also nur darauf an, ob die Nachahmung gelungen ist und an der rechten Stelle steht. Stuͤrme und Ungewitter, wie in Gluck's „Iphigenia in Tauris“, Beethoven's Pastoral⸗Symphonse und Haydn's Jahreszeiten werden wohl allgemein als Meisterstuͤcke an⸗ erkannt. Warum aber an dem entgegengesetzten Aeußersten, der Scherz, das Idyllische, ja das Komische und Laͤcherliche verdammt und nur das Furchtbare und Erhabene geduldet werden soll, koͤnnen wir nicht begreifen. Zweitens kann die Musik auch das nicht Hoͤr⸗ bare nachahmen, sofern das Sichtbare mit jenem eine Analogie, eine Aehnlichkeit hat: also Bewegung, Langsamkeit, Schnelligkeit, Zu⸗ nahme oder Abnahme des Lichts; oder den Aufgang und Untergang der Sonne und des Mondes, das Einschlafen des Alexander oder der Semele, den langsamen Gang eines Trauerzuges, das rasche Dahineilen der Jagd u. s. w. Drittens findet selbst Einzelnes, z. B. dic F ihr analoges Bild in Toͤnen; weshalb man mit Recht von

kann man das Weiche, Harte, Scharfe in Toͤnen ausdruͤcken und den Charakter von Instrumenten in Liedern und Versmaßen wieder⸗

geben. Mithin steht Ton und Wort, Sichtbares und Horbares in dasspeis wechselseitigem Zusammenhange; ja wenn die Tonkunst und die Baukunst auf mathematischen Grundlagen und Proportionen beruhen, so laͤßt sich ein Gebaͤude analog in Musik setzen, und es lassen sich aus Toͤnen, Grundrisse und Aufrisse fuͤr Gebaͤude zusam⸗

werden wenigstens diejenigen zugeben, welche die Chladwischen Fras⸗ figuren kennen, von wo aus man leicht einen neueren Uebergang in die uralte Lehre von der Musik ber Sphaͤren finden duͤrfte. Endlich kann auch rein Geistiges, Charakter, Temperament, es kann eine Person durch die Tonkunst dargestellt werden, wie z. B. in den merkwuͤrdigen Charakterstuͤcken Couperins und P. E. Bachs. Die Mittel zur Er⸗ reichung all dieser Zwecke sind sehr mannigfaltig; Tonart, Taktart, Bewegung, Melodie, Harmonie, Staͤrke, Schwaͤche, Wahl der In- strumente u. s. w. Von ihnen hat Haydn so geistreichen Gebrauch gemacht, daß sein Sonnenaufgang, seine Mittagsschwuͤle, seine Jagd u. s. w. so deutlich, unverkennbar, ansprechend und ergreifend sind, als viele wirkliche Gemaͤlde.

Ob nun gleich der Werth beider Werke Haydn's nicht mehr ge⸗ leugnet werden kann, laͤßt sich doch fragen, ob sie sich zur Auffuͤh⸗ rung in der Sing⸗Akademie eignen? Wir wuͤrden hier jede Com⸗ position zuruͤckweisen, welche anderwaͤrts in Berlin auf ausgezeich⸗ nete Weise gegeben wird. Doch bleibt in vorliegendem Falle nicht zu uͤbersehen, daß das Singen der Jahreszeiten vielen Mitgliedern

gehalten werden, daß die Konzerte eine gewisse Abwechselung darbie⸗ ten. Beschloß man aber einmal die Aufführung der Jahreszeiten, so haͤtte das meisterhafte Trinkchor nicht wegbleiben sollen. Hier scheint eine Maͤrkische oder Lausitzische Ansicht vorzuwalten, wonach der Herbst allerdings ohne Weinlese voruͤbergeht, oder nicht zu be⸗ reifen ist, warum man uͤber Potsdamer oder Gubener Wein so n Extase gerathen und so viel: Juchhe und Hopsa! schreien soll. Haͤlt man aber derlei Ausrufungen im Allgemeinen fuͤr unschicklich, warum nahm man denn unmittelbar vorher an dem Tajo und Ha⸗ lali keinen Anstoß? Warum versagt man sich nach der Durst er⸗ regenden Jagd einen erfreulichen Labetrunk? Reichen Grundsaͤtze so beschraͤnkter Art zur Verstuͤmmelung von Kunstwerken hin, so haͤtte die Akademie manche derselben (z. B. Handel's Semele) gar nicht geben koͤnnen; nicht im Belsazar singen duͤrfen: „Es fließe Wein in Stroͤmen hin“; und am wenigsten im Alexandersfeste: „Bac⸗ chus Schlauch ist unser Erbtheil!“ Die Auffuͤhrung, am 15ten d. M. war in jeder Beziehung vor⸗ trefflich, und neben den Choͤren verdienen die Solostimmen (Dem. Lentz und Dem. Gruͤnbaum, Herr Mantius und Herr Zschiesche) sehr großes Lob. Wie selten findet man (um nur einen Punkt SS vier Saͤnger und Saͤngerinnen, welche vollkommen deutlich aussprechen und, bei allem Gefuͤhle und Ausdrucke im Vor⸗ trage, doch die Toͤne ohne Ziehen oder Schieben rein einsetzen und auf den Kopf treffen. Naͤher ins Einzelne einzugehen, erlaubt der Raum nicht, doch müuͤssen wir noch erwaͤhnen, daß unsere Hoffnung, eine entstandene Luͤcke werde bald ausgefuͤllt werden, durch Dem. Gruͤnbaum (welche heut zum erstenmäal in diesem Vereine sang) ganz in Erfuͤllung gegangen ist. Man muß ihr, der Akademie und den Zuhdrern, gleichmaͤßig Gluͤck wuͤnschen daß sie zur öͤffntlichen Verherrlichung großer Meister nun auch willig die Hand bietet. Wer die edle Cavatine: „Licht und Leben sind geschwaͤchet“, so vortref⸗ lich vortragen kann, wie Dem. Gruͤnbaum, dem wird auch das -g. und Großartigste in den aͤlteren mustkalischen Kunstwerken gelingen. 0—0

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. 29. 2enalgee

334,1² Par. 331,9 “Par. 328,9 0“ Par + 2,5 °R.£ 5, °R R. 0,7 °R.+ 2,0 °R. +d 9,6 °R 76 pCt. 75 pCt. 734 vCt. halbheiter. halbheiter. Regen. SW. SW. WSW SW.

1835. 16. Januar.

Luftdruck.. Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter... Wind

Wolkenzug

Quellwärme 7,9 °2MR Flußwärme 0,8 °R. Bodenwärme 2,0 °R. Ausdünft. 0, °41‧ Rh 0,028 Rh.

Koͤnigliche Schauspiele.

Sonntag, 18. Jan. Im Opernhause: Oberon, Koͤnig de Elfen, romantische Feen⸗Oper in 3 Abth., mit Ballets. Meausik von C. M. v. Weber.

Wegen fortdauernder Heiserkeit des Herrn Bader kaun die Oper Cortez an diesem Tage nicht gegeben werden.

Zur Oper: „Oberon“” werden Opernhaus⸗Billets, mit Mon⸗ tag bezeichnet, zu folgenden Preisen verkauft: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Es wird ersucht, die zur Oper Cortez gekauften Billets im Billets⸗Verkaufs⸗Buͤreau gegen Billets zur Oper Oberon umtau⸗

schen, oder den gezahlten Betrag zuruͤckempfangen zu lassen. Im Schauspielhause: Mulier taceat in ecclesia, oder: Die

so eigenthuͤmlichen und unuͤbertroffenen Compositionen einzupassen.

chreienden Farben und von Toͤnen in der Malerei spricht. Nicht minder

menfuͤgen. Daß dies nicht fo aberwitzig ist, als es vielleicht kling l ,

Vergnuͤgen macht, und mehrere Abonnenten wohl nur dadurch fest⸗