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hierauf nicht ein.
Am igten uͤberreichte beim Hof⸗ und Stadtgericht der Pro⸗
kurator Haagen seine Defensionsschrift fuͤr den Professor David
in der gegen ihn angebrachten Klage, und zugleich die eigene Erklärung Davids wegen der Beschuldigungen, welche gegen die
Tendenz seiner Zeitschrift uͤberhaupt, so wie gegen die einzelnen Artikel gemacht worden. Der General⸗Fiskal verlangte und er⸗ hielt eine vierzehntaͤgige Aussetzung der Verhandlung.
8 Deutschland.
Kassel, 25. Jan. (Frankf. Jour.) Wie wir juͤngst⸗ hin bemerkten, so wird, allem Anschein nach, unser gegenwaͤrti⸗ ger Landtag ein sehr unerfreuliches Ende nehmen muͤssen, wenn nicht die Staͤnde, namentlich in Beziehung auf den vorliegen⸗ den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Gemeinde⸗Beamten, einen versoͤhn⸗ licheren Weg betreten. Hinsichtlich dieses Gesetzes entwickelte
ddie Staats⸗Regierung aus §. 49 der Gemeinde⸗Ordnung, zu⸗
sammengehalten mit den §§. 38 bis 40, daß es weder der Wille der Gemeinde⸗Ordnung, noch uͤberhaupt moͤglich sey, und auch aus sehr erheblichen (von der Staats⸗Regierung angegebenen) Gruͤnden nicht einmal wuͤnschenswerth seyn koͤnne, alle Orts⸗ Behoͤrden im ganzen Land auf Einen Tag wechseln zu lassen. Die Staats⸗Regierung gab hierbei anheim, ob man nicht diesen bestrittenen, aufschieblichen Gegenstand von der anerkannten noth⸗ wendigen, unaufschieblichen Wiederherstellung der Gemeinde⸗ Beamten trennen wolle; die Majoritaͤt der Kammer ging jedoch 8 Allen Gegenvorstellungen und Vorschlaͤgen üungeachtet, wurde in der gestrigen Sitzung mit 21 gegen 20 Stimmen genehmigt, daß es bei den früheren staͤndischen Be⸗ sscchhluͤssen verbleiben solle. Die Staats⸗Regierung dagegen er⸗ klaͤtte, sie koͤnne und werde nimmermehr auf die staͤndischen Ab⸗ änderungen eingehen. Sollte wohl jene Majoritaͤt alles Ernstes glauben koͤnnen, daß sie — trotz des unbedingten Aufloͤsungs⸗ Rechtes der Staats⸗Regierung — diese dennoch zur Nachgiebig⸗ keit noͤthigen werde? — Man verhehle sich die Gefahr nicht, in welche, durch jene Schroffheit der Majoritaͤt, unser Vaterland gestuͤrzt werden kann. Loͤst die Staats⸗Regierung die Kammer auf, so kann eine neue Kammer nicht gebildet werden, denn mit den Abgeord⸗ neten werden auch die Wahlmaͤnner aufgeloͤst, und woher dann die Behoͤrden nehmen, welche, nach den §§. 16 und 49 des Wahl⸗Gesetzes, die Erwaͤhlung der Wahlmänner zu leiten haben? Ohne gesetzlich erwaͤhlte Wahlmaͤnner aber kann eine gesetzliche Abzeordneten⸗Wahl nicht zu Stande kommen. Sollte die Staats⸗Regierung, wenn jene Majoritaͤt auf ihrem Sinne be⸗ harrte, die Kammer gleichwohl nicht aufloͤsen, so werden die Gemeinden noch auf lange hin, ruͤcksichtlich ihrer gemeinschaftli⸗ chen Angelegenheiten, in dem gegenwaͤrtigen, behoͤrdelosen Zu⸗ stande verbleiben muͤssen, was fuͤr sie in vielfacher Beziehung von unberechenbarem Nachtheile seyn muß. — Schon am vorigen Landtage, wie an dem gegenwaͤrtigen, hat eine gewisse Partei nur zu oft, und leider haͤufig auf Kosten des allgemeinen Wohles, den Geschaͤftsgang in den Kammern durch eine schroffe Opposition aufzuhalten, und die Staͤnde, der Staats⸗Regierung gegenuͤber, in die schwierigste Lage zu setzen versucht; aber jedes⸗ mal, wenn es zur bLezzten entscheidenden Handlung kam, schlug der von jener Partei erwartete Sieg in eine Niederlage fuͤr sie um. Vertrauen wir daher dem gesunden Sinn unserer Volks⸗ vertreter, daß er auch diesmal das wahre Wohl des Vaterlandes von eitlen Vorspiegelungen werde zu unterscheiden wissen.
Stuttgart, 26. Jan. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August von Wuͤrttemberg ist, nach einem mehrwoͤchentlichen Aufenthalte am Koͤnigl. Hofe, gestern wieder von hier nach Berlin abgereist.
Im Deutschen Courier liest man: „Wie wir hoͤren, ist gestern dem versammelten groͤzeren Ausschuß der Landstaͤnde eine Mitthetlung des Koͤnigl. Geheimen Raths, auf die Bitte des enern Ausschusses um Erlaͤuterung des Koͤnigl. Reskripts, womit letzterem der Bundes⸗Beschluß vom 11. November 1834 uͤber das Schieds⸗Gericht uͤberschiekt worden war, zugekommen. Nach dieser Eroͤffnung kann, wie wir berichtet werden, auch bei dem Skrupuloͤsesten nicht mehr der geringste Zweifel uͤber die vollkommene Verfassungsmaͤßigkeit jenes Aktenstuͤckes vorwalten.“
Karlsruhe, 23. Jan. Die Ersatz⸗Wahlen fuͤr das Drit⸗ theil der Abgeordneten zur zweiten Kammer, deren Vollmacht mit dem Ende des vorigen Landtags erloschen war, wozu durch desfaͤlle und Austritt noch einige weitere kommen, sind vor⸗ berertet und koͤnnen innerhalb 3 bis 4 Wochen vollendet seyn, die Einberufung der Staͤnde wird alsdann nicht mehr lange auf sich warten lassen. Der Praͤsident und die beiden Vice⸗ Praͤsidenten, so wie einer der Secretaire der vorigen Kammer (Mittermater, Duttlinger, Merk, Rutschmann) sind unter dem auztretenden Drittheil; es laͤßt sich nicht voraussagen, ob sie alke wieder gewaͤhlt werden. Die erste Wahl fand am 21lsten hier in Karlsruhe statt, wo an die Stelle des Herrn Walch⸗ ner (Direktors des polytechnischen Instituts), der seine Dimis⸗ sion als Abgeordneter genommen hatte, der Geheime Referen⸗ dair Stöoͤßer mit 32 Stimmen unter 55 gewaͤhlt wurde. Diese Wahl konnte um deswillen so fruͤh erfolgen, weil dabei verfassungsmaͤßig die vorigen Wahlmaͤnner thaͤtig waren; bei den reogelmaͤßig vorzunehmenden Wahlen (wegen Ablauf der Zeit, ere welche der Abgeordnete gewaͤhlt war oder Aufloͤsung des Lawdtags) werden neue Wahlmaͤnner ernannt. Eine solche wird hier ebenfalls statifinden fuͤr den Abgeordneten Rutschmann (Fi⸗ wanzrard), welcher bei der eben erwaͤhnten Wahl des Herrn Stoͤßer 2. Stimmen erhalten hatte. Koͤnnte man hier von ei⸗ nem Kampfe politischer Art reden, so waͤre jene Wahl ein Sieg des Ministerivens zu nennen, da Herr Stoͤßer Mitglied des Ministeriums des Innern und Censor ist. Als Kandidar fuͤr die zweite Wahl ward noch Niemand genannt, doch ist zu ver⸗ mathen, daß dieselbe, — wenn nicht auf Herrn Rutschmann, — wahrscheinlich nicht auf einen Staatsdiener, sondern auf einen Buͤrger fallen werde.
Gießen, 25. Jan. Nach dem eben erschienenen Verzeich⸗ nisse der Studirenden auf der Großherzogl. Landes⸗Universitaͤt Gießen zaͤhlt dieselbe im laufenden Winter⸗Semester im Ganzen 294.
Frankfurt a. M., 25. Jan. (D. Nat. Ztg.) Der von der Krone Sardinien hier akkreditirte diplomatische Agent, Graf Rossi, wird, wie man erfaͤhrt, den Rang eines Minister⸗ Restdenten beim Durchl. Deutschen Bunde bekleiden. Als Zweck dieser Mission giebt man die Schweizer⸗Angelegenheiten an. Graf Rossi repraͤsentirte seither, wie man weiß, seinen Souve⸗ rain am Koͤnigl. Niederlaͤndischen Hofe, wo derselbe in persoͤn⸗ licher Beziehung eine sehr angenehme Stellung hatte, indem be⸗
sonders seine Gemahlin von der Koͤniglichen Familie mit großer Auszeichnung behandelt wurde.
Herr Anselm von Rothschild, Chef des hiesigen Banquier⸗ hauses M. A. von Rothschild und Soͤhne, ist von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen zum Geheimen⸗Rathe er⸗
nannt worden.
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Da politischen Drohbriefe ist srva⸗ zu Ende, we⸗ nigstens hoͤrt man davon nicht mehr im Publikum reden. Da⸗ gegen werden dermalen nur zu haͤufig Privatpersonen durch anonyme Zusendungen beunruhigt oder doch wenigstens mysti⸗ ficirt, wozu die seit einigen Jahren hier errichtete Stadt⸗Post eine steis bereite Gelegenheit darbietet. Hinsichtlich einer hier gefeierten Saͤngerin, der Frau Fischer⸗Achten, ist kuͤrzlich dieser Unfug so weit getrieben worden, daß, wie ich hoͤre, diese Aktistin, deren sonstige Stellung hier keinesweges unvortheilhaft ist, sich dadurch bewogen gesehen hat, bei der Theater⸗Direction um ihre Entlassung, noch vor Ablauf der Kontraktzeit, einzukommen, indem sie, nach dem Inhalt jener Briefe, in steter Lebensgefahr zu schweben behauptet. Man koͤnnte allerdings derartige Um⸗ triebe, die in einer erbaͤrmlichen Intrigue ihre Quelle zu haben scheinen, verlachen, wofern nur nicht das vor mehreren Wochen gegen das Orchester⸗Mitglied Golmick veruͤbte Attentat that⸗ saͤchlich den Beweis lieferte, daß die Intriganten frech genug sind, es nicht bei bloßen Drohungen bewenden zu lassen.
Frankfurt a. M., 28. Jan. Der Großherzogl. Hessische außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am K. K. Oesterreichischen Hofe, Fuͤrst von Sayn⸗Wittgenstein, ist gestern von hier abgereist, um sich auf seinen Posten nach Wien zu be⸗
1 “ sterreich.
Wien, 27. Jan. Der Oesterreichische Beobachter, welcher in seinem Blatte vom 25. Januar den auch bereits in der Staats Zeitung (Nr. 21 u. 24) angefuͤhrten Notenwechsel zwischen der Kaiserl. Oesterreichischen Regierung und dem eidge⸗ noͤssischen Vorort ausfuͤhrlich mittheilte, macht dazu in seinem heutigen Blatte die nachstehenden Bemerkungen:
„Wir haben mehrere auf die Verhaͤltnisse des K. K. Hofes und anderer Nachbarstaaten zum Kanton Bern sich beziehende Aktenstuͤcke mitgetheilt, zu deren Erlaͤuterung wir eine ausfuͤhrliche geschichtliche“ Darstellung der Umstaͤnde folgen lassen, welche das Aöbrechen des diwlomatischen Verkehrs zwischen dem K. K. Hofe und andern Suͤd⸗ Deutschen Regierungen und dem besagten Kanton unabwendbar gemacht und das Wiederanknuͤpfen desselben bisher noch nicht erlaubt haben. Durch den Tagsatzungs⸗Beschluß vom 22. Juli v. J. wurde den Beschwer⸗ den von Seiten der, an die Schweiz angraͤnzenden Maͤchte abgeholfen, zu welchen der im Anfange des vorigen Jahres durch eine Anzahl politischer hltnge unternommene Einfall auf das Gebiet des Koͤnigreichs
ardinien Veranlassung gegeben hatte. — Saͤmmtliche Hoͤfe, von denen jene gerechten Beschnerden ausgegangen waren, erklaͤrten ihre Zufriedenheit mit den Gesinnungen und Versprechungen, welche die Tagsatzung in dem erwaͤhnten Beschlusse ausgesprochen hatte, und gaben sich der Hoffnung hin, daß Ereignisse, wie die erwaͤhnte Stoͤ⸗ rung des nachbarlichen guten Vernehmens, durch die Wachsamkeit aller Schweizerischen Kantonal⸗Regierungen fuͤr die Zukunft un⸗ moͤglich gemacht werden wuͤrden. Fuͤnf Tage nachber rreignete sich im „Steinhoͤlzli“ bei Bern ein Vorfall, der dieser Erwartung auf grelle Weise widersprach. Eine Anzahl Deutscher Handwerks⸗ Burschen und volitischer Fluͤchtlinge kam an dem genannten Or⸗ te, dicht vor den Thoren der Stadt Bern, zusammen und feierte unter den Augen von mehreren tausend Zuschauern ein Fest, wel⸗ ches nicht bloß in Hinsicht der dabei vorkommenden Trinkspruͤche, Gesaͤnge und Reden eine Wiederholung der beruͤchtigten Auftritte zu Hambach war, sondern wobei die bisherigen Beleidigungen ge⸗ gen die Deutschen Regierungen auch noch dadurch uͤberboten wur⸗ den, daß man eine Anzahl Fahnen mit den Wappenfarben der Deut⸗ schen Fuͤrsten aufpflaͤnzte, um sie herabzureißen, zu beschimpfen und durch die revolutionnairen Farben der sogenannten Deutschen Re⸗ publik zu ersetzen. — Als dieses Ereigniß durch die oͤffentlichen Blaͤtter zur
„konnie, die mildeste und versoͤhnlichste gewaͤhlt. Seiten der K K. Gesandtschaft an die Regierung von Bern die Fra⸗
Kunde von ganz Europa kam, waren die beleidigten Hoͤfe es ihrer eigenen Ehre schuldig, Genugthuung fuͤr eine Beleidigung zu for⸗ dern, welche keine Regierung gegen fremde Maͤchte, mit denen sie im Frieden lebt, ohne sie zu ahnden, auf ihrem Gehiete dulden darf. Um jedoch dem Kanton Bern die Leistung dieser Genugthunng nach Kraͤften zu erleichtern und allen Mißverstaͤndnissen schon im Be⸗ ginnen der Verhandlungen vorzubeugen, wurde unter den verschiede⸗ nen Formen, in welchen eine Erklaͤrung dieser Art verlangt werden Es wurden von
gen gestellt: 1) Ob es sich in der That ereignet habe, daß bei einer am 27. Juli naͤchst Bern gehaltenen Versammlung Deutscher Un⸗ terthanen in oͤffentlichen Reden Angriffe auf die Personen und Re⸗ ierkungen der Deutschen Fuͤrsten gemacht, die Fahnen und Farben jeser Fuͤrsten verworfen, und statt derselben das im Bunde profkri⸗ birte Panier der Deutschen Republik aufgepflanzt worden sey ? 2) Ob und welche Maßregeln der Kanton Bern, — im Falle diese Thatsachen sich wirklich so begeben haben sollten, — ergriffen habe, um, nach den allgemeinen Grundsaͤtzen des Voͤlkerrechts und in gu⸗ ter Treue, den Deutschen Regierungen dafuͤr Gewaͤhrleistung zu geben, daß auf dem Gebiete dieses Kantons ihre Unter⸗ thanen vor offener Verfuͤhrung zu auflehnenden und belei⸗ digenden Handlungen gegen ihre Fuͤrsten bewahrt seyen? — Statt diese Fragen so einfach zu beantworten, wie sie gestellt wa⸗ ren, verwies die Regierung von Bern den bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft bevollmaͤchtigten K. K. Minister in Hinsicht der geforderten Auskunft an den Vorort, obwohl die gestellten Fra⸗ gen nichts weniger als ein politisches Verhaͤltniß der Schweiz zum Auslande, sondern lediglich einen die lokale Polizei des Kan⸗ tons Bern betreffenden Fall angingen. Nichtsdestoweniger ver⸗ langte der K. K. Hof den begehrten Aufschluß von dem Vororte Zuͤrich, der in Folge dessen mit dem Kanton Bern in eine lange kortgesetzte Verhandlung trat, welche eben so wenig zu einem ersprieß⸗ lichen Resultate fuͤhrte. — Die Regierung des Kantons Bern erklaͤrte vielmehr dem Vororte auf die von der K. K. Gesandtschaft gestell⸗ ten Fragen unterm 15. September, daß der erwaͤhnte Vorfall im Steinhoͤlzli zwar allerdings stattgehabt, derselbe aber durchaus nicht den Charakter einer Verschwoͤrung oder eines die Ruhe der Nach⸗ bar⸗Staaten gefaͤhrdenden Vereines darbiete, sondern lediglich ein Gastmahl von Handwerkern zu bloß geselligem Zwecke ohne irgend eine innere Verbindung gewesen sey. Sie habe sich, ward hinzu⸗ gesetzt, daher keinesweges bewogen finden koͤnnen, wegen individuel⸗ ler Meinungs⸗Aeußerungen einzelner Theilnehmer, sey es wegen des Absingens von Liedern, oder wegen des Aufpflanzens von Fahnen, einzuschreiten. Nur wenn solche Zusammenkuͤnste je den Charakter von Verbindungen annehmen sollten, wodurch die Ruhe der Nachbarn „unmittelbar“ bedroht ware, so wuͤrde sie nicht erman⸗ geln, sogleich zur Verhinderung derselben die geeigneten Maßregeln zu ergreifen. — Auf diese Erklaͤrung war es der Kaiserl. Koͤnigl. Hof seiner Wuͤrde schuldig, der Regterung des Kantons Bern durch den Vorort Zuͤrich unterm 13. Oktober eroͤffnen zu lassen, daß die unmittelbaren diplomatischen Verhaͤltnisse mit einem Kanton nicht laͤnger fortgesetzt werden koͤnnten, welcher den allerhoͤchsten auf Er⸗ haltung der eigenen Wuͤrde, der oͤffentlichen Ruhe und Ordnung gerichteten Absichten nicht nur ungescheut Hohn spreche, sondern auch unverholene Aufreizungen gegen benachbarte und mit dem⸗ selben in freundschaftlichen Verhäaältnissen lebende Regierungen in offenen Schutz nehme. Uebrigens war schon vor dem Er⸗ laß dieser Note den K. K. Unterthanen, die als Handwerks⸗Gesel⸗ len wandern, der Eintritt in den Kanton Bern untersagt, so wie den bereits dort Befindlichen der Befehl zur Ruͤckkehr ertheilt wor⸗ den, und es hatten sich die uͤbrigen angraͤnzenden Staaten, wie uͤberhaupt dem gesammten in Beziebung auf den Kanton Bern beob⸗ achteten Verfahren, so auch dieser Maßregel, in vollkommner Ueber⸗ einstimmung mit den — Die Regierung des Kantons Bern faßte hierauf den Entschluß,
8
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Grundsaͤtzen des K. K. Hofes, angeschlossen.
5 “ 4 —
stimmung der Ansichten stattsinde, daß eine Verstaͤndigun hoffen sey, — sich unmittelbar an den Schweizerischen Ganch traͤger in Wien zu wenden. Allein auch die dem L Erklaͤrung vom 21. Nov, welche, nach Aufhebung diplomatischen Verkehrs mit dem Stande Bern, von dem Hofe nur aus Ruͤcksicht auf das dieselbe begleitende Schreiben Vororts, und in sofern angenommen werden konnte, als der Vi⸗ als uͤbermittelnde Behoͤrde erschien, war nicht geeignet, eine q gleichung herbeizufuͤhren diesem Schreiben, daß die durch ihre eigenen Schritte fuͤhrten Maßregeln nur auf einem Mitßsverstaͤndnisse bern koͤnnten, erklaͤrt den Vorfall im Steinhoͤlzli fuͤr einen und fuͤr sich wenig beachtungswerthen, fuͤr die der Scha⸗
herbei
mehr oder weniger ungenaue Darstellung desselben bezweckt „die Grundsaͤtze der Regierung von Bern uͤber das Recht des ni zu verdaͤchtigen“ (von welchem in Beziehung auf die an den fug im Steinhoͤlzli schuldigen, in Bern conditionirenden Hanzn ker begreiflich nicht die Rede seyn konnte), behauptet auf einen telbar die Beschwerde fuͤhrenden Hoͤfe oder ihre Stellvertretan der Eidgenossenschaft anschuldigende Weise, daß der Parteigeist mer begierig, alles kuffagreghen, was seinen Zwecken froͤhnt, den bedeutenden Vorfall einen Anstrich von Wichtigkeit zu geben aus der Zusammenkunft einiger Handwerks⸗Gesellen ein Ef niß zu machen gesucht habe, und versichert endlich, daß die Regierung von Bern, sich nicht die Theilnehmer bei jenem Gastmahl in Anklagestand zu verse Statt der Gewaͤhrleistung fuͤr kuͤnftige Faͤlle, begnuͤgt sie scc der allgemeinen Erklaͤrung, daß sie sich darauf beschraͤnken nij Aufsicht zu halten, daß nicht durch Stiftung politischer, egen Ruhe der Nachbarstaaten gerichteter Verbindungen oder a andere Weise den fremden Staaten gegruͤndeter Anlaß zu Besth den gegeben werde. Was sonst noch uͤber die Entfernung eing politischer Fluͤchtlinge vom Boden des Kantons Bern, von dei terdruͤckung gewisser Schmaͤhschriften und dem in Bezie hun den Koͤniglich Sardinischen Hof beobachteten Benehmen gesag steht in keinem Zusammenhange mit dem Vorfalle vom 27. der zur Beschwerde von Seiten der angraͤnzenden Deutschen Sin Veranlassung gegeben hatte. — In diesen Aeußerungen und sonstigen Inhalte der Erklaͤrung des Kantons Bern vom A. vember konnte mithin der K. K. Hof weder eine billige Gen thuung noch eine Gewaͤhrleistung fuͤr die Zukunft erblicken, dies um so weniger, als in eben jenem Schreiben auf die Gin saͤtze Bezug genommen wurde, welche der Kanton Bern am 22 im Widerspruche mit jenen der großen Mehrzahl der Eidgendssis Staͤnde auf der Tagsatzung ausgesprochen hatte. Trotz der fen schaftlich wohlwollenden Gesinnungen des K. K. Hofes gegm Eidgenossenschaft konnte daher durch die eben angefuͤhrte klaͤrung des Kantons Bern die Stellung des K. K. Hofes gen den letztern nicht veraͤndert werden, und es ward Vororte Zuͤrich eroͤffnet, daß eine Aenderung dieses Verhaͤltnisse
Gunsten Berns nur dann eintreten koͤnne, wenn der K. K. Hof uh
in jener doppelten Hinsicht fuͤr befriedigt halten werde. Diesa Grundsaͤtze haben auch dem K. K. Hofe zur Richtschnur des ' mens gedient, als bei dem Schlusse des verwichenen Jahres dies tung der eidgenoͤssischen Angelegenheiten von Zuͤrich auf Bern 1 ging. — Der K. K. Hof hat aus freundlichem Wohlm gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft und aus Ach vor dem Bundes⸗Vertrage, auf welchem dieselbe derm sich dem voͤlkerrechtlichen Verkehr mit der Behoͤrde, welche⸗ die eidgenoͤssische Pesfasgung zur Leitung der Schweizerischen An legenheiten berufen ist, nicht entziehen hü muͤssen geglaubt, waͤhe er andererseits es seiner eigenen Wuͤrde schuldig ist, in seiner herigen Stellung zur Regierung von Bern zu verharren. Er deshalb streng zwischen der Eigenschaft des letztern als Vorortl als Kantonal⸗Regierung unterschieden, und waͤhrend er diplomatischen Verhaͤltnisse mit der letztern wieder anzuknuͤpfen nicht veranlaßt gefunden hat, ist in einer Note vom 1. Januar Vororte Bern eroͤffnet worden, wie wohlwollende und fre liche Gesinnungen der K. K. Hof in Beziehung auf die enossenschaft hege, deren innere und qußere Unabhaͤngigkeit eilig sey; daß er aber, nach dem in voͤlkerrechtlichen Verhaͤltmi allein entscheidenden Grundsatze der Reciprocitaͤt, ein auf dersit Grundlage beruhendes Verhalten von allen Gliedern der Eidga senschaft zu erwarten sich berechtigt fuͤhle. Von diesem Grunz ausgehend, hat der Kaiserl. Koͤnigl. Hof den Vorort Bern, in ner Eigenschaft als leitende Behoͤrde der Eidgenossenschaft (—h nur in dieser findet ein Verkehr mit demselben statt —), aufge dert, eine bestimmte und unumwundene Bestäaͤtigung der von letzten Tagsatzung in Folge ihres Beschlusses vom 22. Juli geg nen feierlichen Zusage abzugeben, als von welcher Erklaͤrung deren werkthaͤtiger Erfuͤllung es abhaͤngen wird, ob die 0 eundnachbarlichen Verhaͤltnisse zwischen der Schweiz und den arstaaten fortgesetzt oder andere ungern anzunehmende Beziehun eintreten werden. Gleichmaͤßig steht es auch bei dem Kanton N die fruͤhern diplomatischen Verhaͤltnisse mit den der Schweiz ba barten Staaten wiederherzustellen — durch Genugthuung wegaen auf dem Gebiete von Bern Heschehegan Frevels und hinreic Sicherstellung gegen kuͤnftige aͤhnliche Beleidigungen. Es steht, nach das Verhaͤltniß des Standes Bern zum K. K. Hofe gene wie sich die gesammte Eidgenossenschaft zu den benachbarten NM ten nach dem Einfalle der politischen Fluͤchtlinge in Savoyen bielt, und der Preis der Aussoͤhnung ist fuͤr den Kanton Bern selbe, der er damals fuͤr die gesammte Eidgenossenschaft war.“
Wien, 24. Jan. (Schles. Zeitg.) Briefe aus Tl und Venedig bringen hinsichtlich des Handels⸗Verkehrs d beiden Seestaͤdte die erfreulichsten Nachrichten. In kurzer versichern dieselben, habe sich der Handel außerordentlich verme und guͤnstiger noch seyen die Aussichten in die Zukunft. 1 scheint unsere Regierung bestimmt zu haben, ihr Augenmetl den nothwendigen Schutz des Handels zu richten, der, der sicherheit in den Tuͤrkischen und Griechischen Gewaͤssern wez⸗ oͤfters in einem Convoy bestehen muß. Die Kaiserl. Mau soll darum ansehnlich vermehrt werden, wozu bereits alle! erdne gen Fefsacten worden sind.
ie Meldung, daß das erledigte Chevauxlegers⸗Negime „Vincent“ Sr. Koͤnigl. Hoheit bes 5be euacs von 8 verliehen worden sey, beruht auf einem Irrthum. de marschall⸗Lieutenant Fuͤrst von Windisch⸗Graͤz wurde Inhe gedachten Regiments, welches bei dem im Monat April stats denden Stationswechsel, das gegenwärtig hier liegende Palatu Husaren⸗Regiment abloͤsend, zur Aufwartung hierher veu werden wird. Das erledigte Regiment „Dom Pedro“ ert den Namen des bisherigen zweiten Inhabers, Feldmarschallt tenants von Bertoletti, und der Feldmarschall⸗Lieutenant O Wratislaw wurde zum zweiten Inhaber des Kuͤrassier⸗Regim „Kaiser“ ernannt.
Seit einigen Tagen erfaͤhrt man mit Bestimmtheit, daß traͤchtliche Reductionen in der Kaiserlichen Armee beschlossen s Das mobile Armee⸗Corps in Italien soll auf den Friedenes. gesetzt, von allen Regimentern sollen uͤberhaupt bis 40 Mann Compagnie beurlaubt und die hierdurch bei der Kavallerie,! tillerie und dem kauft werden. Diese Angabe findet Glauben, und einzelne Tie sachen bestaͤtigen sie.
f der gestrigen Boͤrse zeiake sich die Wirkung hiervon. gestrig se zeigte sich
uU Die Course stiegen fortwaͤhrend. ““ Bern, 26. Jan. Die wegen des Kuͤßnachter Zuges 1
— da zwischen ihr und dem Vorort Zuͤrich so wenig eine Ueberein⸗ ““ I 88 .“ 39
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hafteten Herren v. Bonstetten, v. Ernst und Venoit⸗ sind mn
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etztern mitget 6” des unmittelhag
Die Regierung von Bern erwaͤhmt.
th, daß sie wo
benachbarten Staaten ohne Folge gebliebenen, beklagt sich, daßng prach
bewogen finden ial
Fuhrwesen disponibel werdenden Pferde 26,
bbedeutende Modrficationen die Gene migung erhalten werde.
auf obergerichtlichen Spruch, nach von Jedem geleisteter af⸗ von 1600 Fr. und auf das Versprechen, ohne Er⸗ bniß den Kanton nicht zu verlassen, aus ihrer Haft entlassen “ ö11“
Rom, 17. Jan. (Allg. Ztg.) Man sagt allgemein, der apst habe sich durch die Graͤuel des Buͤrgerkrieges in Spa⸗ en bewogen gefunden, Vorstellungen an die Maͤchte zu rich⸗
moͤglich dem Blutvergießen daselbst ein Ziel
en moͤchten. Eine fuͤr alle Theile milde und versoͤhnliche vrache soll dieses vaͤterliche Ermahnungs⸗ Schreiben auszeich⸗ ugleich darauf antragen soll, nach einer getroffenen meinsamen Uebereinkunft die streitenden Parteien zum Frieden vermoͤgen. Es waͤre zu wuͤnschen, eine so fromme Stimme
de Gehoͤr, da es scheint, als wolle unser Jahrhundert in die⸗
Kriege alle fruͤheren an Graͤuelthaten uͤbertreffen. Briefe d Reisende aus Spanien machen die schreckhafteste Schilde⸗ ng von dem jetzigen Zustande des schoͤnen Landes, in welchem ch und nach alle Unterthanen⸗ und Familienbande zerrissen
rden. — Durch die neue Verordnung in Betreff der fremden künzen entstehen manche Verluste, und die, welche dadurch un⸗
ttelbar betroffen werden, sind natuͤrlich sehr unzufrieden. Im anzen aber lobt das Publikum die Maßregel und laͤßt der peisheit der Regierung Gerechtigkeit widerfahren. Uebrigens
die erwartete Erklaͤrung der (kuͤrzlich erwaͤhnten) Verordnung
n auch erschienen. Sie besagt, unter dem durchloͤcherten
so, welches aus dem Umlauf gesetzt worden, seyen nur die
gaͤndischen Muͤnzen zu verstehen, da die Regierung die Paͤpst⸗ ven Geldsorten nach und nach einloͤsen und neue dafuͤr aus⸗ hen wolle. Diese Bestimmung war nothwendig, da der aͤr⸗ re Theil der Einwohner dadurch am haͤrtesten getroffen war,
n hauptsaͤchlich sind die kleineren Muͤnzen durchloͤchert, und se befinden sich voszngs eis in den Haͤnden des Volkes.
sollen schon einige Mordthaten bei Streitigkeiten wegen Geldwerths vorgefallen seyn. — Lord Brougham hatte sei⸗
Freunden in Rom einen Besuch abstatten wollen; diese ha⸗
aber nunmehr die Nachricht aus Antibes erhalten, daß man
Lord wegen des Ausbruchs der Cholera nicht gestattet hat,
Graͤnze von Piemont zu passiren. — Der kommandirende anzoͤsische General in Ankona, Cubidres, ist in Rom ange⸗
men, um den Winter mit seiner Familie bei uns zuzubrin⸗
Er wird mit groͤßter Aufmerksamkeit behandelt. — Die iche des Kardinals Zurla ist aus Palermo hier angekommen, sie durch den Doktor Frandina nach einer von ihm erfunde⸗
Methode einbalsamirt wurde. Als man den Sarg hier nete, glaubte man einen Schlafenden, nicht einen vor zwei onaten Gestorbenen zu sehen; Gesichtszuͤge und Farbe waren salten wie im Leben. Der Erfinder jener Methode, welcher ige Tage hier war, ist, so wie die Schiffer, welche den Leich⸗
herbrachten, von Sr. Heiltgkeit fuͤrstlich beschenkt worden.
Unser Karneval ist dieses Jahr so lebhaft, wie man sich des⸗ seit langer Zeit nicht erinnert. Bei den Abend⸗Gesellschaf⸗
und Baͤllen trifft man die ausgezeichnetsten Personen aus
n Welttheilen. Unter allen bisher gegebenen Festen zeichne⸗
sich die des Oesterreichischen Botschafters, des Russischen esandten und des Banquier⸗Hauses Torlonia durch ihren Glanz sonders aus. “ ““ “
Ein Dampfschiff
der Franzoͤsischen egierung, das die Reise von Toulon hierher mit der beispiel⸗ sen Schnelligkeit von 42 Stunden zuruͤcklegte, hat gestern m General Sebastiani, bisherigem Gesandten am hiesigen ofe, seine Ernennung zum Nachfolger des Fuͤrsten Talleyrand
Neapel, 15. Jan.
London gebracht. Ein eigenhaͤndiger, in den fuͤr Sebastiani
hmeichelhaftesten Ausdruͤcken abgefaßter Brief des Koͤnigs Lud⸗ ig Philipp soll den General, der, seiner schwankenden Ge⸗ noheit wegen, fruͤhere Anträge schon abgelehnt hatte, bewogen aben, dem Wunsche seines Souverains nachzukommen, sey es ch „mit dem Opfer seines Lebens.“ Schon morgen den 16ten ird er mit demselben Dampfschiffe, das ihm seine Ernennung achte, nach Toulon und von da nach Paris und London ab⸗ isen. Die Gesandtschafts⸗Geschaͤfte werden indessen von dem sten Secretair, Grafen von Béarn, besorgt.
8 6 Spanien. 1
Madrid, 13. Jan. Am vorigen Sonntag erschien die znigin unerwartet auf dem großen Maskenballe, der in dem heater del Principe gegeben wurde. Die zahlreich versammel⸗ i Zuschauer ließen es, sobald sich die Koͤnigin in der großen oge blicken ließ, an Beweisen der Ehrerbietung nicht fehlen.
Hier ist kuͤrzlich eine ausfuͤhrliche Schrift uͤber die Homoͤo⸗ athie erschienen, wodurch dieses Heil⸗Verfahren auch in Spa⸗ jen eingefuͤhrt werden soll. 8
Tuͤrket.
Smyrna, 13. Dez. Der Sohn des Fuͤrsten von Samos, err J. Vigorides, wird den neuen Gesandten der Pforte nach ondon begleiten.
Durch einen kuͤrzlich publizirten Ferman hat der Großherr en Einwohnern von Samos mehrere sehr ausgedehnte und ein⸗ aͤgliche Privilegien gewaͤhrt. So sind z. B. im ganzen Reiche ie Eingangs⸗Zöͤlle von Samiotischen Erzeugnissen auf 3 pCt. erabgesetzt worden. Auch werden die Fahrzeuge unter Samio⸗ 8. Flagge bei den Dardanellen keiner Visitation unterwor⸗
eyn.
Waͤhrend der Abwesenheit Ibrahim Pascha's ist Scherif⸗ 8 138. dem Ober⸗Befehl des Aegyptischen Heeres in Syrien uftragt.
Das Journal de Smyrne entwirft ein nicht sehr guͤn⸗ iges Bild von dem gegenwaͤrtigen Zustande Aegyptens und von
essen Handel. Mit Ausnahme einiger sehr reichen oder von Hogos⸗Bei protegirten Haͤuser in Alexandrien sollen sich die aufleute dort in einem armseligen Zustande befinden. Die infuhr nimmt aus Mangel an Consumtion ab und die Ausfuhr
fast ausschließlich in den Haͤnden der Regierung. Auf dem Okel“ in Kahira, wo die Juden sonst sehr ansehnliche Geschaͤfte gefaͤrbter Seide machten, ist es jetzt ganz oͤde, und auch in roguerieen findet fast gar kein Umsatz mehr statt.
Griechenland.
Athen, 19. Dez. (Muͤnch. pol. Ztg.) Man sieht hier er Einfuͤhrung einer von der Civil⸗Gerichtsbarkeit getrennten
—
ilitair, Justiz entgegen. Der Entwurf, von dem Hauptmann gropper unter Assistenz eines talentvollen jungen Mannes, des Harons von der Luc, ausgearbeitet, liegt bereits einer Kommis⸗
on zur Begutachtung vor, und man glaubt, daß derselbe ohne
ach demselben sollen bei saͤmmtlichen Militair⸗Abtheilungen
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litair⸗Personen begangenen Vergehen oder Verbrechen den Pro⸗ zeß instrutren, und dem aus einem Stabs⸗ und zwei anderen Offünieren bestehenden Militair⸗Gerichte Vortrag erstatten, wor⸗ auf dieses seine Entscheidung abgiebt. Zur Kompetenz dieses Ge⸗ richtes gehoͤren uͤbrigens nur jene Faͤlle, welche die Strafe von zweijaͤhriger Detention und darunter nach sich ziehen. Zur Ab⸗ urtheilung groͤberer Verbrechen tritt je von zwei bis drei Mo⸗ naten ein permanentes Kriegsgericht in den Staͤdten Athen, Nau⸗ plia und Missolonghi zusammen, auf dessen Spruch noch eine Appellation an das Revisions Gericht gestattet ist, welches in Athen seinen Sitz hat. Fuͤr Rechtsstreitigkeiten mit Civil⸗Per⸗ sonen wird ein aus Militair⸗ und Civil⸗Personen gemischtes Gericht ernannt. Dies sind die Hauptzuͤge des Entwurfes, wel⸗ cher groͤßtentheils nach Franzoͤsischen Grundsaͤtzen bearbeitet ist. Das Ressort des Ministeriums des Innern wurde in neue⸗ rer Zeit nicht unbedeutend erweitert und demselben verschiedene Stellen und Behoͤrden unmittelbar untergeordnet, welche bis jetzt nur in einer mittelbaren Beziehung zu demselben standen. So sind unter anderm auch beinahe saͤmmtliche Geschaͤfte der Nomar⸗ chie der Hauptstadt dei genannten Ministerium uͤbertragen. Die Lethargie und Unkenntniß, welche leider so viele Stellen charak⸗ terisiren, und hingegen das Vertrauen, welches die Regentschaft in die Umsicht und Energie des Ministeriums setzt, scheinen diese Maßregeln veranlaßt zu haben.
Herr von Greiner ist vor wenigen Tagen hier eingetroffen. Sein Erscheinen ist allen Griechenfreunden erwuͤnscht, da seine Kenntnisse, seine Thaͤtigkeit und sein biederer Charakter die Ge⸗ wißheit geben, daß durch seine Anwesenheit viel des Guten er⸗ zweckt wird.
Gebaut wird hier sehr viel, was uͤbrigens bei dem außer⸗ ordentlichen Andrange von Fremden von der dringendsten Noth⸗ wendigkeit ist. Der Mangel an Wohnungen ist so groß, daß das Kriegs⸗Ministerium von der Regentschaft den Auftrag erhalten hat, jenen Offizieren, deren Anwesenheit in Athen der Dienst nicht nothwendig erheischt, fuͤr einige Zeit hindurch einen anderen Aufenthaltsort anzuweisen. Der Bau des Theaäters, fuͤr welchen die Summe von 30,000 Drachmen verwilligt ist, und der unter der Leitung des Architekten Hannse bereits seit laͤngerer Zeit be⸗ gonnen hat, wurde vor einigen Tagen bis auf Weiteres einge⸗ stellt; so wie man hoͤrt, wegen momentanen Mangels des Ma⸗ terials. Der Bau der Magazine im Piraͤus wird mit Eifer betrieben. Der Architekt Schaubert, welcher den fruͤheren Bau⸗ plan Athens entworfen hatte, ist zum Civil⸗Bau⸗Direktor er⸗ nannt worden.
Die Griechische Journalistik hat abermals einen Zuwachs eehalten. Unter dem Titel: „Eeewgrehun balaijs“ erscheint eine Zeitschrift fuͤr Theologie, Moral und Geschichte, wovon die erste Nummer bereits ausgegeben ist. Da die Griechen einer trock⸗ nen Behandlung der Materien, welche diese erste Nummer cha⸗ rakterisirt, nicht sehr zugethan sind, so scheint diese Zettschrift auf ein großes Publikum nicht Rechnung machen zu koͤnnen.
Man spricht von dem baldigen Erscheinen einer neuen Zei⸗ tung, welche in Deutscher und in Griechischer Sprache geschrie⸗ ben und einen Deutschen zum Redacteur haben soll. Wenn die⸗ selbe es sich zur Aufgabe macht, den vielen seichten und gehalt⸗ losen Raisonnements Griechischer Blaͤtter und den von Partei⸗ lichkeit und Leidenschaft strotzenden Mittheilungen Deutscher Blaͤtter gegenuͤber, mit ruhiger Pruͤfung, mit Ernst und Sach⸗ Kenntniß dem Gang der Administration zu folgen, und alle dar⸗ auf bezuͤglichen Maßregeln und Erscheinungen unentstellt und mit noͤthiger Beruͤcksichtigung der oͤrtlichen Verhaͤltnisse zu wuͤrdigen, so kann mit dem Erscheinen derselben dem Griechischen Volke, dem Auslande und wohl der Administration selbst nur ein ange⸗ nehmer und wesentlicher Dienst geleistet werden. Vieles wird zwar in auswaͤrtigen Blaͤttern uͤber Griechenland geschrieben, und groß ist die Zahl seiner besorgten Freunde und Rathgeber,
aber die wenigern kennen den Boden, auf dem sie stehen, die
wenigern bedenken, daß er noch viele Jahre bearbeitet und ge⸗ pfluͤgt werden muß, um auf ihm die schoͤnen Fruͤchte: „Euro⸗ paͤische Kultur und National⸗Wohlstand“ gewinnen zu koͤnnen. Die kleinen Anfaͤnge der Dinge zu beachten, ihre allmäͤlige Ent⸗ wickelung und Konsistenz wahrzunehmen, ihre tiefgehende Wech⸗ selwirkung und gewichtigen Folgen zu wuͤrdigen, ist freilich ein allzuernstes und muͤhevolles Geschaͤft, als daß die große Schaar schreibelustiger Reformatoren und Volks⸗Begluͤcker daran Ge⸗ schmack finden koͤnnte.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
Washington, 25. Dez. In der Sitzung des Repraͤ⸗ sentanten⸗Hauses am 15. Dez. erhielt der Antrag, die Aus⸗ fuͤllung der vier leeren Felder in der Rotunde mit historischen Gemaͤlden vier einheimischen Malern zu uͤbertragen, die dritte Lesung. Herr Adams zweifelte, ob vier eingeborne Kuͤnstler zu finden seyn möͤchten, die im Stande waͤren, dies Werk aus⸗ zufuͤhren. Er trage daher darauf an, das Wort „vier“ auszu⸗ streichen und die Zahl der Kuͤnstler der Kommission zu uͤberlas⸗ sen. Herr Wise erwiederte hierauf: „Ich kann dreist behaup⸗ ten, daß die Vereinigten Staaten jetzt von allen Laͤndern der Erde am reichsten an Kuͤnstlern sind (1). Alston ist der beste Maler im historischen Fache, Sully der beste Portrait⸗Maler und Greenough der beste Bildhauer in der Welt; (2) und ich koͤnnte leicht noch die dreifache Zahl hinzufuͤgen. Obgleich die schoͤnen Kuͤnste hier keine Aufmunterung finden, so sind sie doch einheimisch hier. Wenn man die Ausfuͤllung der vier leeren Felder in der Rotunde vier Malern uͤbertraͤgt, so wird dadurch der Erfindung ein weites Feld geoͤffnet, und die Einfoͤrmigkeit vermieden, welche bei den vier Bildern in der Rotunde, die Un⸗ abhaͤngigkeits⸗Erklaͤrung darstellend, so auffallend hervortritt, wo der Ausdruck in allen Gesichtern der naͤmliche ist, so daß man sie nicht unpassend „Gemaͤlde von Beinen“ ge⸗ nannt hat. Ich hoͤffe daher, daß der Antrag in seiner urspruͤnglichen Form angenommen wird.“ Herr Ward stimmte dem vorigen Redner voͤllig bei und fuͤhrte außer den schon ge⸗ nannten noch Vanderlin, Moore, Chapman, Peale, Leslte, Trumbull, Osgood, Wier, Agate und Andere an, als Kuͤnstler, deren Werke das Kapitol nicht verunzieren wuͤrden. Bei dieser großen Zaͤhl von Kuͤnstlern halte er es fuͤr durchaus unpassend, sich auf eine geringere Zahl, als die Kommission vorgeschlagen, zu beschraͤnken. Herr Vinton trug darauf an, den Worten „historische Gemaͤlde“ noch hinzuzufuͤgen „aus den Zeiten der Kolonie oder der Revolution“, um die Wahl der Gegenstaͤnde auf die Geschichte vor dem Jahre 1783 zu beschraͤnken. Auf die Bemerkung des Herrn Adams, die Worte „aus den Zeiten der Kolonie“ hinwegzulassen, entgegnete Herr Jarvis, daß durch jenes Amendement der Gegenstand, welcher dem Maler den reichsten Stoff darbiete, die Landung des Kolumbus aus⸗ geschlossen werde, und er trage darauf an, daß kein Gegenstand aus einer spaͤteren Zeit als 1781 gewählt werden duͤrfe. Auf den Antrag des Herrn Clayton vertagte sich jedoch das Haus,
Offthiers⸗Rapporteurs ernannt werden, weiche fuͤr alle von Mi⸗
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ohne die Frage entschieden zu haben.“ 1“ 8 1“ 1“
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— Englische Blaͤtter enthalten folgendes Schreiben aus Philadelphia vom 13. Dezember: „Am 1. Januar 1835 wird
die ganze oͤffentliche Schuld der Vereinigten Staaten getilgt seyn und noch eine Summe von 500,000 Dollars im Schatze bleiben. Die Regierung besitzt außerdem gegen 7,500,000 Dol⸗ lars in Bank⸗Fonds; das Land hat also im Ganzen uͤber 8 Mil⸗ lionen zu gebieten und wird im naͤchsten Jahre noch ein Ein⸗ kommen von 3 bis 5 Mill. Dollars aus den Abgaben vom Verkauf der Staats⸗Laͤndereien ziehen. Dieser bluͤhende Zustand bleibt nicht ohne Einfluß auf die rastlose Bewegungs⸗Partei, die im Kriege entweder Geldgewinn oder Ruhm sucht. Der Praͤsident, der den Erklaͤrungen des Franzoͤsischen Ministeriums und des Königs selbst, daß sie den Zwist zwischen beiden Laͤndern freundschaftlich ausgeglichen sehen moͤchten, fortwaͤhrend wenig Vertrauen schenkt, wuͤnscht, der Kongreß moͤchte Repressalien ergreifen, und wird seinen ganzen Einfluß anwenden, um seinen Wunsch erfuͤlit zu sehen. Man darf uͤbrigens nicht vergessen, daß die entgegenge⸗ setzten Interessen der suͤdlichen und noͤrdlichen Staaten, die durch einen Krieg mit Frankreich in sehr verschiedener Weise beruͤhrt werden duͤrften, auf den Beschluß des Kongresses nicht ohne Einwirkung seyn werden.“ 8 ““
China. 8
Das Canton⸗Register theilt folgende Antwort des Kai⸗ serlichen Statthalters Lu auf das letzte Schreiben des letzten Vor⸗ stehers der Beamten der Ostindischen Compagnie mit:
„Lu, Statthalter der beiden Kwang⸗Provinzen, bekleidet mit einem Amtsknopfe vom hoͤchsten Range u. s. w., erlaͤßt diesen Be⸗ fehl an die Hong⸗Kaufleute, mit dem Verlangen, daß sie sich mit dessen Inhalt bekannt machen. Es ist eine Bittschrift des letzten Vorstandes der Englischen Barbaren eingegangen, worin er an⸗ zeigt, daß die Compagnie der besagten Nation nicht mehr nach der Provinzstadt Canton kommen werde, um ihre nichtsnutzigen bar⸗ barischen Dinge gegen Lebensbeduͤrfnisse, wie Thee, Seiden⸗Waa⸗ ren und andere Artikel auszutauschen. Die Sprache in der Bitt⸗ schrift ist in der That sehr verworren und unverstaͤndlich. Was das betrifft, daß die besagte Nation sich ihrer Liebe zur Ver⸗ aͤnderung hingiebt, indem sie die Compagnie zuruͤckruft und an⸗ dere barbarische Vorsteher herschickt, so ist das eine Sache, um welche es nicht werth ist, sich zu bekuͤmmern. Das himmlische Reich hegt Zaͤrtlichkeit gegen alle. Wenn die neuen Vorsteher mit zitternder Scheu und Verehrung den alten eingefuͤhrten Gesetzen blinden Gehorsam zollen, so werde ich allerdings, hinaufsehend zu Sr. geheiligten Maj., meiner Regierung den aufrichtigen Willen des Gemr. (d. h. des Kaisers) einverleiben, mich uͤber Barbaren aus der Ferne zu erbarmen. Allein wenn die Barbaren, ihren aus⸗ schweifenden Trieben folgend, sich anmaßen, zu opponiren und Neue⸗ rungen zu machen, so werde ich, der Statthalter, im Vereine mit dem Hoppo, sicherlich den Kaiserlichen Befehl erlangen, sol⸗ che Barbaren nach ihrem eigenen Lande zuruͤckzujagen. Es soll ihnen nimmer erlaubt werden, mit ihren Schiffen wieder nach den innern Meeren des Koͤnigreiches des Mittelpunktes (der Welt) zu kommen. Der besagte Vorstand spricht thoͤrichterweise von Druck und Ungerechtigkeit. Wie kommt es, daß er nicht weiß, daß es durch des Himmels (Kaisers) Gnade allein gelitten worden, daß er hat kommen und Handel treiben duͤrfen? Da der besagte Vorstand wider Dinge spricht, die, laͤngst festgesetzt, jetzt nicht geaͤndert wer⸗ den koͤnnen, so sollen die Hong⸗Kaufleute gleich, nachdem sie dieses empfangen, die angefuͤgte Liste der von Alters her eingefuͤhrten An⸗ ordnungen nehmen und dem besagten Vorstand anbefehlen, damit er sie den neuen Vorstehern und allen seinen Mit⸗Barharen mittheilen moͤge. Kein Widerstand! Ein spezieller Befehl. 1) Die Bar⸗ baren duͤrfen in keinem Falle sich das ganze Jahr in Canton auf⸗ halten, um die Waaren⸗Preise zu erfahren und fruͤhe Ankaͤufe in Hoffnung auf Gewinn zu machen. Diese Anordnung ist sehr noth⸗ wendig. 2) Den Barbaren war es anfaͤnglich bloß erlaubt, Handel und Verkehr mit Hong⸗Kaufleuten und Dolmetschern zu treiben. Hernach erlangte mein Vorgaͤnger, der Statthalter Li, die Kaiserl. Erlaubniß fuͤr sie, in einigen kleineren Artikeln mit Ladenhaltern außerhalb (des Bezirks der Hong⸗Kaufleute) zu handeln. Aber die⸗ ses darf nicht ohne Aufsicht eines Dolmetschers oder Maklers geschehen. 3) Die Barbaren duͤrfen bloß in den Waarenhaͤusern der Hong⸗Kaufleute wohnen. Eingebornen ist es nicht erlaubt, die Wuͤrde des Reiches zu ver⸗ gessen und sch den Barbaren als Diener zu vermiethen. 4) Die Barbaren duͤrfen nicht in Saͤnften herumgetragen werden; sie duͤr⸗ en nicht auf dem Flusse in Boͤten wettfahren; kurz, sie muͤssen in ihren Logis bleiben, bis ihr Geschaͤft verrichtet ist und dann auf der Stelle nach ihren Schiffen hinunterfahren und nach Hause zuruͤck⸗ kehren. 5) Barbaren⸗Weiber sollen sich nicht unterfangen, nach der Provinz⸗Stadt Canton zu kommen, um sich hier aufzuhalten. Wuͤrde ein Versuch gemacht, diese Anordnung zu uͤbertreten, so muͤs⸗ sen ste mit Gewalt hinausgeworfen und fortgejagt werden. 6) Bar⸗ baren sollen unter keiner Bedingung Eingeborne miethen, um sie die Sprache zu lehren; die Dolmetscher und Makler koͤnnen sie alles lehren, was sie brauchen. Auch duͤrfen sie sich nicht unterstehen, sich den Stadtthoren mit Bittschriften zu nahen Diese sechs sind die wichtigsten Regeln; sie sowohl als die geringe⸗ ren muͤssen den Barbaren⸗Vorstehern von den Hong⸗Kaufleuten deutlich eingeschaͤrft werden, die nicht ermangeln sollen, die Bar⸗ baren zu leiten und ihnen zu befehlen und ihren tollen Leidenschaf⸗ ten Ziel und Maaß zu setzen. Es ist ein alter Satz: „„Barbaren koͤnnen nur durch das Gesetz der aütee. regiert werden.““”“ Da⸗-⸗ her wurden diese Anordnungen gemacht, um blindlings befolgt zu werden. Es ist unmoͤglich, Barbaren nach denselben Gesetzen zu regieren, wie Eingeborne; und darum ist es, wenn die Hand eines Barbaren Jemand den Tod zufuͤgt, es sey absichtlich oder durch Zufall, schlechterdings nothwendig, daß das Leben eines Barbaren dafuͤr buͤße. Laßt jetzt die Barbaren nicht sagen, daß sie nicht fruͤh⸗ zeitig genug gewarnt worden. Dies die Besehle.“
Literarische Nachrichten.
Leben und Denkwuͤrdigkeiten Johann Matth Reichsgrafen von der Schulenburg, Erbherrn auf Emden und Delitz, Feldmarschalls in Diensten der Republik Venedig. Aus Original⸗Quellen bearbeitet. In zwei Theilen. Leipzig, 1834. gr. 8. (4 Rthlr.
25 Sgr.)
Vor eilf Jahren beschrieb Varnhagen von Ense mit Gelst und Geschmack im ersten Bande seiner „biog raphischen Denkmale“ das Leben des Feldmarschalls von Schulenburg, als eines der beruͤhm⸗ testen Feldherren in der ersten Haͤlfte des achtzehnten Jahrhunderz8. Ohne diesen Aufsatz zu kennen, hat der Herausgeher der vorliegen⸗ den Denkwuͤrdigkeiten (in dem wir aus mehreren Gruͤnden einen hoͤberen Stabs⸗Offizier vermuthen moͤchten) durch sein Buch das Gemaͤlde vervollstaͤndigt, welches sein Vorgaͤnger, zwar nicht bloß in Umrissen gegeben hat, aber doch nicht in dieser Ausdehnung zu liefern vermochte. Denn dem jetzigen Herausgeber standen die Fa⸗ milien⸗Archive in den Schulenburgischen Schloͤssern zu Wolfsburg, Emden (im Magdeburgischen) und zu Delitz an der Saale, so wie neun Baͤnde des Kaiserl. Oesterreichischen Archivio diplomatico in Mailand zu Gebote, aus denen er eine reichhaltige Korrespondenz Schulenburg'’s mit Fuͤrsten, Staatsmaͤnnern, Generalen und Ge⸗ lehrten, so wie viele Original⸗Berichte uͤber die von ihm gemach⸗ ten Feldzuͤge und gefochtenen Schlachten, endlich mehrere Briefe aus⸗ gezeichneter Zeitgenossen an Schulenburg entlehnen konnte.
In einer ausfuͤhrlichen Darstellung, die besonders an militairi⸗ schen Details, Schlacht⸗Berichten, Belagerungen und strategi⸗
schen Bemerkungen reich ist, ohne dadurch den Leser zu ermuͤden,