1835 / 41 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Englische Familien im Lande, die alle Lasten der anderen Buͤr⸗ ger truͤgen, die Billigkeit erfordere mithin, sie auch an den Vortheilen, welche das Gesetz diesen gewaͤhrt, Antheil nehmen zu lassen. Die begehrte Summe wurde hierauf beinahe ein⸗ stimmig bewilligt. Die vorige Regierung hatte einen sol⸗ chen Zuschuß nur unter der Bedingung gewaͤhren wollen, daß man in den Englischen Kirchen den presbyterianischen Got⸗ tesdienst einfuͤhre. Da sich die Englaͤnder hierzu nicht ver⸗ stehen wollten, unterblieb die Sache. Die gegenwaͤrtige Re⸗ gierung gewaͤhrt die Subsidie ohne alle Bedingung. Dee Gesammtsumme, welche in dem diesjaͤhrigen Budget fuͤr den protestantischen Kultus uͤberhaupt angeniesen ist, belaͤuft sich auf 90,000 Fr., was im Vergleiche zum vorigen Jahre eine Ver⸗ mehrung von 25,000 Fr. bildet, denn neben jener Allocation von 10,000 Fr. fuͤr den Englischen Kultus hat der Minister des Innern noch eine andere neue Allocation von 15,000 Fr. zum Behufe der Erbauung protestantischer Kirchen in vier Gemeinden desjenigen Theiles von Limburg begehrt, der in Folge des Vertrags vom 15. November 1831 an Holland ab⸗ getreten werden soll. In jenen Gemeinden naͤmlich hatte sich vor mehr als hundert Jahren, unter dem Schutze der Helläan⸗ dischen Regierung, eine geringe Anzahl Protestanten (sie betraͤgt in keiner hundert Koͤpfe) in den Mitgebrauch des katholischen Kirchen⸗Gebäͤudes eingedraͤngt und seitdem darin unter man⸗ cherlei Reibungen und friedstoͤrenden Scenen behauptet. Die Erbauung besonderer protestantischen Kirchen soll diesem Zustande ein Ende machen, und der Staat giebt zu diesem Zwecke jene Subsidie hin. Ist dieses nun zwar zunaͤchst auch ein Dienst, den man den Katholiken jener Gemeinden leistet, gleichsam ein Andenken, daß sich das katholische Belgien bei ihnen, die der⸗ einst wieder einer protestantischen Regierung unterworfen seyn werden, fuͤr immer stiften will, so vermindert das dennoch kei⸗ nesweges das Verdienst des milden Geistes, mit dem man hier, indem man den Protestanten, wie geringe auch verhaͤltnißmaͤßig ihre Zahl ist, zu eigenen Kirchen verhilft, einen hundertjaͤhri⸗ gen Streit auf die versoͤhnendste Weise schlichtet; auch bei den Protestanten des dereinst Hollaͤndischen Limburgs muß daher sortan das katholische Belgien in dankbarem Andenken bleiben. Weil mich der Umstand dazu veranlaßt, glaube ich noch ein Paar hierher einschlagende Thatsachen, die mehr als alle Raiso⸗ nements die katholische Majoritaͤt unserer Kammern von den Vorwuͤrfen reinigen, mit denen die Feinde der Kirche so frei⸗ gebig sind, anfuͤhren zu muͤssen. Die Allocationen fuͤr den ka⸗ tholischen Gottesdienst sind es gerade, die seit der Revolution vermindert worden sind. Die Gehalte der Bischoͤfe naͤmlich sind um einige tausend Franken reduzirt worden, obgleich schon die vorige Regierung gar nicht freigebig gegen diese Praͤlaten gewesen war. Vor der Revolution hatten die Isveaeli⸗ ten, deren Zahl uͤbrigens in Belgien gering ist, keinen Ober⸗ Nabbiner in Bruͤssel, und die jaͤhrliche Allocation auf dem Bud⸗ get betrug keine 5000 Fr.; jetzt haben sie in Bruͤssel einen Ober⸗ Rabbiner, eine schoͤn eingerichtete Synagoge, und erhalten jaͤhr⸗ lich eine Subsidie von 10,000 Fr., welche auch diesesmal ohne Schwierigkeit einstimmig bewilligt wurde. Zum Schlusse moͤge hier eine aus sicherer Quelle entnommene statistische An⸗ gabe uͤber den oͤffentlichen Unterricht stehen. In Frankreich sind fuͤr den Primair⸗Unterricht im Budget 900,000 Fr. angesetzt; in Belgien, bei einer achtmal geringeren Bevoͤlkerung 240,000 Fr., mithin verhaͤltnißmaͤßig noch einmal so viel. In Frankreich zaͤhlt man nur Einen Schuͤler auf 20 Einwohner, in Belgien Einen auf 10 Einwohner; vor 1830 zaͤhlte man hier Einen auf 15 Einwohner, mithin hat Belgien jetzt noch einmal so viele Schulkinder als Frankreich und um die Haͤlfte mehr als vor 1830.

N Deutschland. Stuttgart, 4. Febr. Die Allgemeine Zeitung ent⸗ haͤlt in ihrem heutigen Blatte (außerordentliche Beilage Nr. 44) einen neuen Bericht uͤber Schillers Denkmal, wonach der Termin zu Beitraͤgen fuͤr das Schillers⸗Album, eben so wie derjenige zu Einsendungen von Seiten besonderer Frauen⸗Ver⸗ eine, bis zum 1. Juli 1835 verlaͤngert wird. Bis zu Ende des Jahres 1834 sind an Beitraͤgen fuͤr Schillers Denkmal 10,031 Fl. 41 Kr. (im 24 Fl. Fuß) eingegangen. Es befinden sich darunter 973 Fl. 12 Kr. von der Koͤnigl. Theater⸗Kasse in Berlin und eine von dem Baron Stieglitz in St. Petersburg eingesandte Summe von 2872 Rub. 50 Kop. (1488 Fl. 40 Kr.), welche das Provenuͤe einer Sammlung ist, die unter hoher Theil⸗ nahme der aͤltern Kinder des erhabenen Kaiserhauses, und na⸗ mentlich Sr. Kaiserl. Hoheit, des Großfuͤrsten Thronfolgers, ver⸗ anstaltet worden ist. Der Verein erwartet, daß in dem Ver⸗ zeichniffe der Sammlungen von Frauen⸗Vereinen wohl kein Name irgend einer Deutschen Stadt fehlen werde. Das Modell zu dem Denkniale wird bekanntlich von Thorwaldsen gearbeitet.

Die zur Belebung der vaterlaͤndischen Industrie ausgesetzten Preise, deren Vertheilung auch im Jahre 1835 stattsinden wird, sind solgende: 1) 30 Dukaten und 1 silberne Medaille fuͤr die beste von einem Wuͤrttemberger erfundene und zur Ausfuͤhrung gekommene Maschine oder Vorrichtung zu einem gemeinnuͤtzigen, besonders landwirthschaftlichen oder technischen Gebrauch; 2) 30 Dukaten und eine silberne Medaillle fuͤr die nuͤtzlichste von einem Wuͤrttemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwen⸗ dung bekannter chemischer Mittel und Grundsaͤtze zu irgend ei⸗ nem gemeinnuͤtzigen Zveck und insbesondere zur Erleichterung sder Vervollkommnung der wirthschaftlichen oder technischen Gewerbe; 3) 30 Dukaten und 1 silberne Medaille fuͤr die Ein⸗ fuͤhrung und Verbreitung neuer nuͤtzlicher Kulturen oder fuͤr we⸗ sentliche Verbesserungen in dem Betrieb der Landwirthschaft uͤber⸗ haupt oder ihrer einzelnen Zweige, naͤmlich des Ackerbaues, des Futterbaues, des Baues der Handels⸗Gewaͤchse, des Obstbaues, Walobaues und der Viehzucht. Die Bewerber haben ihre Ein⸗ gaben und die sich darauf beziehenden Gegenstaͤnde spaͤtestens bis zum 15. August d. J. einzureichen, damit die Pruͤfung und Wuͤr⸗ digung derselben auf den 27. Sept. bekannt gemacht werden kann. 8 8 8 1 Oesterreich. 82

Wien, 5. Febr. Der Oesterreichische Beobachter enthüt in seinem heutigen Blatte einen Artikel uͤber den gegen⸗ waͤrtig hier anwesenden bekannten Reisenden Dr. P. F. v. Sie⸗ bold und seine Werke. ““

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Madrid, 22. Jan. Die Hof⸗Zeitung meldet, daß die Koͤnigin⸗Regentin den Admiral Don C. Valdez, in Erwaͤgung seiner Dienste, zum General⸗Capitain der Köͤniglichen Flotte

rnannt hat.

8 n 8 Sitzung der Proceres⸗Kammer vom 21. Jan. hatten die Ereignisse vom 18ten d. abenfalls zu heftigen Eroͤrte⸗ rungen Anlaß gegeben und der Finanz⸗Minister, Graf Toreno, sagte bei dieser Gelegenheit: „Ich glaubte anfangs uͤberhoben zu feyn, an dieser Eroͤrterung Theil zu nehmen; da dieselbe jedoch

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sich namentlich auf alle Verwaltungszweige ausgedehnt hat, so ist es meine Pflicht, zu antworten. Vorzuͤglich werde ich den Herren de las Navas, Lopez, Galiano und Caballero antworten. Der Herr Graf de las Navas hat gesagt, das Ministerium sey treulos und unfaͤhig. Ich antworte, daß mein Benehmen unter den schwierigen und ungluͤcklichen Umstaͤnden der letzten 20 Jahre vorwurfsfrei war; was die Unfaͤhigkeit betrifft, die der Herr Graf dem Ministerium vorwirft, so ist das Wort hart; aber der Red⸗ ner ist zu entschuldigen, denn er hat erklaͤrt, daß er in den Cor⸗ tes wie in seinem Hause spreche. Es ist wahr, daß der Krieg in den noͤrdlichen Provinzen fortwaͤhrt; aber die Flamme der Insurrection ist in den anderen Theilen des Koͤ⸗ nigreichs erstickt; ist dies nicht der naͤmliche Fall in Navarra, so verdient die Regierung deshalb keinen Tadel, denn sie hat die besten Generale in jene Provinz gesandt. Man sagt, es seyen Subsidien votirt worden. Dies ist unstreitig; aber man konnte daruͤber erst drei Monate spaͤter verfuͤgen. Waͤhrend dieser Zeit hat die Regierung gesucht, ihre Ausgaben zu bestreiten, vorzuͤg⸗ lich die gewoͤhnlichen sowohl, als die außerordentlichen Kriegs⸗ Ausgaben, die sich fuͤr den Monat Oktober auf 24 Millionen, im November auf 33 Millionen und im Dezember auf 35 Mil⸗ lionen Realen beliefen. Da die Regierung verpflichtet ist, gewisse Formalitaͤten selbst nach der Bewilligung der Subsidien zu er⸗ fuͤllen, so konnte es dieselben noch nicht benutzen. Das Mitglied des Kabinets, das bei der Nachricht von der Ankunft des Don Carlos gesagt hat: „dies sey nur ein Aufruͤhrer mehr“, hat sich nicht getaͤuscht; ich fuͤge hinzu, daß Don Carlos nur eine Ver⸗ legenheit fuͤr die Insurgenten ist.“ Der Marquis d'Espija bemerkte darauf: „Die Mannczucht ist etwas Unerlaͤßliches bei der Armee. Ohne militairische Mannszucht konnte die Nation nie auf einen Tag des Ruhmes rechnen; je freier das Volk ist, desto strenger muß die Militair⸗Disziplin seyn. Ich sage dies, weil man die Schwachheit hatte, mit den Aufruͤhrern zu kapitu⸗ liren. Der Minister des Innern hat, um sich zu entschuldigen, daß er die nothwendigen Maßregeln zur Vorbeugung der Be⸗ wegung nicht getroffen hat, gesagt, der General Capitain sey von dem, was geschehen sollte, unterrichtet gewesen, und er koͤnne die Maßregel nicht kennen, die dieser anzunehmen fuͤr gut gefunden haͤtte. Ich antworte, daß in den Provinzen die General⸗Capi⸗ taine und Gouverneurs fuͤr die oͤffentliche Ruhe verantwortlich sind, aber nicht in der Hauptstadt, wo sie die Befehle der Minister abwarten muͤssen, auf denen die ganze Ver⸗ antwortlichkeit lastet.“ Der Minister des Innern entgegnete: „Ich habe mich nicht entschuldigen wollen; ich habe nur gesagt, daß die Regierung, da General Canterac getoͤdtet worden, nicht wissen konnte, welche Maßregeln er ergriffen hatte, um die Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ruhe zu sichern.“ Der Marquis von San Felice meinte: „Da der Minister des Innern der Kammer die Erklaͤrungen, die sie verlangt, nicht geben kann, so muß sie die uͤbrigen Minister auf⸗ fordern, hier zu erscheinen, um ihr dieselben zu geben. Der Minister des Innern behauptet, General Canterac sey als ein Opfer seiner Unvorsichtigkeit gefallen, indem er die noͤthigen Maßregeln nicht getroffen habe. Ist uͤbrigens nicht der Briga⸗ dier Zamora nach dem General Canterac auch noch getoͤdtet wor⸗ den? Was die Amnestie betrifft, so sagt man, die Koͤnigin habe das Recht, Gnade zu verleihen. Ich bin weit entsernt, Ihrer Majestaͤt dieses Recht zu bestreiten, aber ich behaupte, daß die Minister bis zu einem gewissen Punkte in dem fraglichen Falle verantwortlich sind; denn man konnte den Aufruͤhrern wohl das Leben schenken, aber man durfte ihnen nicht gestatten, mit wirbelnder Trommel, mit ihren Waffen die Stadt zu verlassen, wodurch man, so zu sagen, dasjenige proklamirte, dessen sie sich schuldig gemacht hatten. Ich behaupte, es sey nothwendig, daß die Kammer die Maßregeln kenne, die genommen worden sind, um die Erneuerung solcher Unordnungen zu verhuͤten. Ich stimme folg⸗ lich fuͤr den Vorschlag. Der Justiz⸗Minister erwiederte: „Die Eroͤrterung ist ein Beweis des Eifers, der die Kammern fuͤr das Wohl des Vaterlandes beseelt. Ich werde mich daher darauf beschraͤnken, einige Behauptungen zu widerlegen. Mehrere Mitglieder haben vorgegeben, man habe auf dem Maskenballe am Sonntage von einem Komplott reden hoͤren, das den Zweck habe, die Regierung umzustuͤrzen. Ich wundere mich, daß nicht irgend eine ergebene Person die Regierung hiervon unterrichtet hat, die sich beeilt haben wuͤrde, die noͤthigen Maßregeln zu treffen. Ein Beamter kam, nachdem er seine Arbeit um 5 Uhr beendigt hatte, benachrichtigte die Regierung, daß eine Bewegung statthaben und das Signal dazu in der Wachtstube der Puerta del Sol gegeben werden wuͤrde. Dieser Benachrichtigung zufolge nah⸗ men nun die Behoͤrden ihre Maß egein, und die Kammer weiß, daß der General⸗Capitain deren einige getroffen hatte; aber man konnte sie unmoͤglich kennen. Man hat behauptet, die Regierung haͤtte die Kammer von den Ereignissen unterrichten muͤssen. Ich antworte, daß die Kammer unter diesem Umstande sich des Bitt⸗ schrifts⸗Rechtes bedienen kann, um die Ausschluͤsse, die sie wuͤnscht, zu erlangen. Nach einigen Debatten faßte die Kammer fol⸗ genden Beschluß: „Da die Kammer nicht glaubt, ohne die Ge⸗ genwart des ganzen Ministeriums die Eroͤrterung beendigen zu koͤnnen, so werden die Minister Ihrer Maj. aufgefordert, ihr die Fetbenüoen, deren sie, um die Sache aufzuklaͤren, bedarf, zu geben.

Zu Barcelona ward am 18. Jan. das Gesetz in Betreff der Ausschließung des Don Carlos und seiner Abkaͤmmlinge vom Spanischen Throne mit vielem Pomp proklamirt.

Portugal.

Lissabon, 26. Jan. In der ersten Sitzung, welche die Deputirten⸗Kammer nach der Wiedereroͤffnung der Cortes am 20sten d. M. hielt, legte der Herzog von Palmella einen Gesetz⸗Entwurf vor, von dem Herr Lionel Tavares behaup⸗ tete, er sey schon den außerordentlichen Cortes vorgelegt worden, und die Praͤrogative der Kammer werde dadurch verletzt. Bei der Debatte wurde es auch auf den Gallerieen laut, und der ministerielle Deputirte Fonseca Magelhaes bemerkte, es muͤßten offenbar geheime Agenten auf den Gallerieen thaͤtig seyn. Jetzt rief man von dort herunter: „Tod den Verraͤthern! Nieder mit den Ministeriellen! Fort mit den Ministern! Es lebe die Charte! Es lebe die Koͤnigin!“ Die Bemuͤ⸗ hungen des Marquis von Saldanha, welcher die Tribunen haranguirte, die Ruhe herzustellen, blieben fruchtlos. Einer der Deputirten erwiederte darauf: „Marschall und Ihr anderen Herken von der Opposition, seht da Euer treffliches Werk!“ Das Eintreten des dem Volke verhaßten Deputirten und Po⸗ lizei-Intendanten, Baron Rendufe, welcher mit dem Hute auf dem Kopfe ankam, verdoppelte den Laäͤrm, dem erst nach vieler Muͤhe ein Ende gemacht ward⸗

In der Sitzung vom 23sten wurde nachstehende (gestern erwaͤhnte), von der Opposition ausgegangene Adresse vorgelegt und an die Kommission verwiesen:

„Die unterzeichneten Deputirten der Portugiesischen Nation, in

Betracht, daß viele Grundsaͤtze, die sie aus Ueberzeugung an der gegenwaͤrtigen Kammer bekennt und bethaͤtigt, sind

nung, daß die Deputirten⸗Kammer nicht im Stande ist, geean,

Maßregeln zur Aufhebung dieses Uebelstandes und zur Siche

des Nationalwohls anzunehmen; und da in der gegenwaͤrtigen 8 sion Dinge von so außerordentlicher Wichtigkeit, wie selten oder;

gelegt we

zuvor, der allgemeinen legislativen Versammlung vor sind, welche deswegen die groͤßtmoͤglichste Einstimmigkeit in der

mer erfordern, so glauben die Unterzeichneten, daß wegen der

b 8 welche he Seiten der Kammer theilt, und damit die vorzulegenden wchg

heilvollen Meinungs⸗ und Systems⸗Verschiedenheit,

Fragen auf die richtigste und wirksamste Weise entschieden wer

zur Annahme derselben eine staͤrkere Majoritaͤt erforderlich sa . welche bisher die Grundsaͤtze gebilligt die der innigen Ueberzeugung und dem Gewissen der Unterzeichg entgegen sind. Den Unterzeichneten scheint es deswegen unengaec

behs

wird, als diejenige,

daß die Nation selbst befragt werde, damit sie zwischen den so verschiedenen Parteien entscheide. Die Unterzeichneten bec sich deswegen, darauf anzutragen, daß die Kammer diesen h

stand in Erwaͤgung ziebe und dadurch ein großes Beispiel der ue nuͤtzigkeit und des Patriotismus gebe, daß sie in einer un en

Adresse die Koͤnigin ersucht, von dem ihr in dem Art 74 der zugesicherten Rechte Gebrauch zu machen, die gegenwaͤrtige N0 tirten⸗Kammer aufzuldsen und sofort eine neue in ihre Stelle u rufen, in Gemaͤßheit der Verfassung.“ G

Dieser Antrag ist vom Marquis von Saldanha und gh, deren Deputirten unterzeichnet und von Herrn Passos, dem putirten fuͤr Porto, verfaßt, welcher Letztere es auch war, in derselben Sitzung den eben so auffallenden Antrag au —, schaffung des Coͤlibats der katholischen Priester machte.

China.

Canton, 20. Auzust. Folgendes ist der Befehl, vlte der Gouverneur Lu vorgestern an die Hong⸗Kaufleute dalüse hat. (Vergl. die gestrigen Nachrichten unter London.)

„Lu, Gouverneur der Provinzen Canton und Kwangse u dn an die Hong⸗Kaufleute. Nach angestellter Untersuchung fnent daß die Englische Nation etwa seit hundert und zehn Jahren 1 Canton Handel getrieben hat. In diesem langen Zeitraung 1 saͤmmtliche Vorschriften von Zeit zu Zeit geordnet und in Erwaza gezogen worden. Ob das genannte Barbaren⸗Auge Lut Laopi Napier) ein Offizier oder ein Kaufmann ist, kann auf keine Me bestimmt werden; da er aber in Handels⸗Angelegenheiten nach himmlischen Reiche gekomemen ist, so muß er den Gesetzen und Ne ordnungen desselben gehorchen. Es ist ein altes Sprichme „„Wenn Ihr die Graͤnzen uͤberschreitet, so bekuͤmmert Euch! die Verbote; wenn Ihr in ein Land kommt, so erforschet feine g braͤuche.“% Das genannte Barbaren⸗Auge, von dem Koͤnige erwaͤhnten Nation aus großer Ferne hierher gesandt, ist ohne zu0 fel ein Mann, der seine Sache versteht, aber daß er so pliͤle nach der Hauptstadt der Provinz gekommen ist, ohne vorher (i⸗ gehoͤrigen Bericht uͤber die Ursachen seiner Ankunft eingesandt baben, ist in der That ein Mangel an Lebensart. In Erwaͤgut jedoch, daß er zum ersten Male das Reich der Mitte betritt,” daß er mit den bestehenden Gesetzen noch unbekannt ist, befehlelt der Gouverneur, den genannten Kaufleuten, nachzuforschen, ne halb er in die Hauptstadt der Provinz gekommen ist. Vm etwa, wegen Aufloͤsung der Östindischen Compagnie, dere Verordnungen noͤthig sind, so soll er die genannt Kaufleute sogleich davon in Kenntniß setzen, damit sie mir in eine Bericht Stoff zu einem mit der Regierungs⸗Post abzusendene Memorial liefern koͤnnen. Das genannte Barbaren⸗Auge muß terdeß nach Macao zuruͤckkehren und warten, bis der Willen Befehl des großen Kaisers bier eingegangen und bekannt gema ist. So wird das Geschaͤft zugleich mit gehoͤriger Wuͤrde abo macht und jede Veraͤnderung unnuͤtz. Wenn ein Beamter ein fremden Landes nach England kaͤme, um ein Geschaͤft abzumache wuͤrde er es wohl unterlassen, dem Koͤnige des genannten Lane den Zweck seines Kommens anzuzeigen, oder wuͤrde er gegen’ Wuͤrde dieser Nation nur nach seinem eigenen Belieben handeln? d. das genannte Barvaren⸗Auge sich fuͤr einen Unter⸗Beamten ausgiec so sollte er um so mehr mit diesen Grundsaͤtzen bekannt seyn. er fruͤher ein Schreiben uͤbersandte, hielt ich, der Gouverneuk,, fuͤr unxassend, dasselbe anzunehmen, da die bestehenden Gesehe! himmlischen Reiches den Ministern und anderen Beamten nicht statten, mit Barbaren in geheimen Briefwechsel zu treten; ich he⸗ vielmehr bis jetzt die Kaufleute in Handels⸗Angelegenheiten verantwortlich, und wenn vielleicht ein Barbaren⸗Kaufmann in! gend einer Angelegenheit eine Bittschrift einzureichen hat, so mis die Taepons (Ober⸗Supercargo's) dieselbe in gehoͤriger Form abfes und eine Antwort durch Proclamation erwarten. Es ist noch niemalzm gekommen, daß die Barbaren einen solchen Brief eingesandt haben.) befahl damals dem Kwang⸗tschauhi, genaue Befehle deshalb zu erlas⸗ Ich habe die Artikel der bestehenden Verordnungen von neuem tersucht und dreimal Befehle zur Benachrichtigung der genam Kaufleute erlassen. Diese verschiedenen Befehle betrafen die lch bestebenden Verordnungen, die flammenden, leuchtenden Bift welche den Barbaren⸗Kaufleuten aller Nationen, die in Canton schaͤfte treiben, bekannt sind. Indem ich so zu Werke ging, ich, wie man sieht, die Sache nicht auf die leichte Schulter genth men. Entweder die Barbaren gehorchen und bleiben, oder sie horchen nicht und reisen ab. Es giebt hier nicht mehr als e zwei Wege. Die Kaufleute haben berichtet, daß, als sis nach der Faktorei begeben, das genannte Barbaren⸗Auge W langt habe, mit allen oͤffentlichen Behoͤrden zu korresponze und den Befehlen nicht gehorchen wollte. Ich finde, die Englische Nation und die Beamten des himmlischen Reicht jetzt niemals in offizieller Korrespondenz mit einander gestanden’ ben. Die Barbaren der genannten Nation, welche nach (Ch. kommen, oder es verlassen, haben außer ihrem Handel kein ande Geschaͤft und die Beamten des himmlischen Reiches kuͤmmern, nicht um die niedrigen Angelegenheiten des Handels. Seitdem ( ton den Barbaren als Marktgeoͤffnet ist, ist Alles, was sich auf den he del und die Kontrolle der Barbaren⸗Kaufleute bezieht, gaͤnzlich der de antwortlichkeit der Hong⸗Kaufleute uͤbertragen. Es hat nie eine 800

spondenz mit einem Barbaren⸗Auge stattgefunden. Die Englische Nh.

ist nicht die cinzige, welche in Canton Handel treibt, auch nicht erst seit zwei oder drei Jahren daselbst. Alle Nat'onen hul sich jedoch ruhig verhalten und den Gesetzen gehorcht. Die Wei ten haben keine Veranlassung gehabt, sich in die Handels⸗Anle- genheiten zu mischen, auch wuͤrden sie die Kaufleute dadurch verwirren und ihnen hinderlich seyn. Das Verlangen einer Ken spondenz ist nicht nur gegen alle Wuͤrde und Lebensart, sonde wuͤrde sich auch fuͤr die Barbaren⸗Kaufleute aller Nationen als unzweckmaͤßig erweisen. Es ist durchaus unmoͤglich. Die H0. Kaufleute haben, weil das Barbaren⸗Auge den alten Verordnungen nicht fuͤgen will, darauf angetragen, den Haändel der genann Nation zu unterbrechen. Dies bekundet eine tiefe Kenntniß 1n ßen Prinzips der Wuͤrde. Es ist hoͤchst preiswuͤrdig. Die verke Weigerung des Barbaren⸗Auges macht ein solches Verfahren nu wendig. Es wuͤrde das hoͤchste Recht seyn, sogleich das Kaufen“ Verkaufen zu unterbrechen, allein in Erwaͤgung, daß der Koͤnig; genannten Nation sich bis jetzt im hoͤchsten Grade demuͤthig gehorsam bewiesen hat, ist nicht zu glauben, daß er den Lut be. (Lord Napier) hierher gesandt habe, um sich so barinäci zu wie setzen. Die wenigen Hunderttausende, welche an Handels⸗ Atal. jaͤhrlich von der genannten Nation eingehen, vermehren den 8- des hbimmlischen. Reichs nicht um ein Haar oder eine Flaumfe Der Besitz oder Nichtbesitz derselben verdient keine Beruͤcksichtige Noch unwichtiger sind ihre Tuche und Zeuge; dagegen ist der Ih der Rhabarber und die rohe Seide des Reiches der Mitte daszen wodurch jene Nation sich das Leben erhaͤlt. Das Vergehen,

men, mit denen durchaus unvertraͤglich sind, welche die Mäöünn

nnn von Meilen hierher und setzen sich

en koͤnnten;

. 2.

mMannes muß das Leben einer ganzen⸗ Nation vernichten. gan n. 15 bekas ee⸗ den heiligsten und goͤttlichsten Wunsch maßen Kaisers, alle Menschen innerhalb und außerhalb des gütchen Reichs zu naͤhren und zu erhalten, erwaͤge, kann ich 89 uͤgeben. Alle Kaufleute der genannten Nation kommen sicht 1 allen Gefahren zur 9 hre ganze Hoffnung beruht darauf, daß sie die Erlaub⸗ mtaufen und zu verkaufen, erhalten. Wenn dieselben am ge⸗ Lage einer Aufforderung der Hong⸗Kaufleute, einer Versamm⸗ n uwohnen, nicht Folge leisteten, so geschah dies, weil sie un⸗ a Befehl des Lut Laovi stehen, es war nicht ihr freier Wille. seneines Morgens der Handel gaͤnzlich unterbrochen seyn sollte, üede dies vielen Personen zum Ungluͤck gereichen, und dieient⸗ wünsche zu Lande und zu Wasser des Handelns wegen hierher men find, wuͤrden durch einen einzigen Mann ruinirt werden. Fnttleid will ich noch einen Aufschub dieser Maßregel gestatten. der Gouverneur, habe viele Jahre hindurch meine Sorge uͤber Vmsgedehnt und niemals einen Menschen unrechtlich behandelt. fallte ich Willens seyn, mich gegen die Forderungen von Leu⸗ 9 so weit hergekommen sind, tyrannisch zu zeigen? Allein in d6 der National⸗Wuͤrde darf man sich nichts vergeben. Ich 88 das Barbaren⸗Auge ein Mann von sehr soliden und ausge⸗ seten Kenntnissen und gesaͤlliger Sprache ist. Er kann ohne Zweifel Fund Unrecht unterscheiden. Wenn er Reue fuͤhlt, und den I. Befehlen gehorchen will, so mag er mir durch die Hong⸗ klente antworten und der Handel soll fortgehen wie fruͤher. Be⸗ 1 er aber bei seiner Halsstarrigkeit, und demuͤthigt sich nicht, . st es klar, daß das genannte Bardaren⸗Auge nicht wuͤnscht, In igenannte Nation hier die Handels⸗Freihelt habe, und der mnel soll sogleich unterbrochen und auf ewig verboten seyn. Wenn der Koͤnig der genannten Nation von diesen wiederholten Be⸗ en hoͤrt, so wird er einsehen, daß die ganze Schuld an dem ge⸗ daten Barbaren⸗Auge liegt und daß es keinesweges von Seiten himmlischen Reichs einem Mangel an Beruͤcksichtigung der ehr⸗ htsvollen Ergebenheit des genannten Koͤnigs zuzuschreiben ist. z sey den Barbaren⸗Kaufleuten sowohl der genannten als aller igen Nationen kund und zu wissen, damit sie sich danach richten. Tunkwang, am 14. Tage des 7. Monats im 14. Jahre (18.

gust 1834).“

Aus den langen Aktenstuͤcken und Berichten, welche die doner Zeitungen, meistentheils nach dem Canton Re⸗ ster, uͤber die (gestern erwaͤhnten) Ereignisse in China mit⸗ ilen, duͤrfte Foligendes als der wesentliche Zusammenhang der ge zu entnehmen seyn: „In Folge der Aufhebung des Mo⸗ ols der Ostindischen Compagnie auf den Handel nach China r Lord Napier mit dem Schiffe „Andromache“ nach China undt worden, um dort, etwa in der Eigenschaft eines Gene⸗ „Konsuls, die oberste Leitang der Englischen Handels⸗Angele⸗ heiten zu fuͤhren. Er kam am 14. Juli in Macao an, und ann damit, sofort 4 Englische Beamte einzusetzen, ohne jedoch ührend 10 Tagen) den Chinesischen Behoͤrden irgend eine An⸗ ge von seiner Ankunft zu machen. Der Vice⸗Koͤnig oder uverneur von Canton, der eben von Peking aus einen Ver⸗ s dafuͤr erhalten hatte, daß er dem Kaiser weder von dem fhoͤren der Ostindischen Compagnie noch von der Ankunft des glischen Konsuls etwas angezeigt, entsandte nun Hon⸗ a und Monqua, zvei seiner Mandarinen, nach Ma⸗ b, um dem Lorh Napier anzuzeigen, er solle in Ma⸗ „bleiben, bis fernere Instructionen aus Peking einge⸗ gen seyen. Lord Napier aber war schon den Fluß aufwaͤrts, Gesetzen zuwider, nach Canton abgegangen. Jetzt schickte

c Gouverneur eine zweite Deputation, Quang Tschu⸗fu und nang Ho po, mit einigen anderen Hong⸗Kaufleuten ab, um den gländern den Weg abzuschneiden; sie verfehlten aber den Kut⸗ ; Tschufu und Ho po kamen wie Honqua und Monqua un⸗ richteter Sache zuruͤck und, so berichtet der Vice⸗Koͤnig weiter, has Boot brachte vier Englische Teufel herein, deren Ankunft enbar ein heimliches Hereinschleichen in Canton und eine un⸗ rzeihliche Verletzung der Gesetze des himmlischen Reiches ist, eman doch uͤberall befolgen muß, sogar in dem barbarischen gland, wie viel mehr nicht im himmlischen Reiche! Gesetze, sche viel furchtbarer sind, als das Bruͤllen des Donners.“ den so zuͤrnenden Vice⸗Koͤnig richtete Lord Napier am 26. Juli en Brief, den er an den Thoren von Canton abgeben ß; dieser wurde zuruͤckgewiesen, weil man an den Stell⸗ rneter des Kaisers im himmlischen Reiche nicht Briefe hreibe, sondern Bittschriften. Alle Verhandlungen waren ver⸗ blich. Den Chinesischen Dienern der Reise⸗Gesellschaft wurde fohlen, ihren Dienst zu verlassen, und allen Chinesen verboten, ihren Boͤten Fremde ans Land zu setzen. Dennoch gelang dem Lord Napier, in die Stadt zu kommen und in dem Ho⸗ der Ostindischen Compagnie seine Wohnung aufzuschlagen. n 9. August boten die Hong⸗Kaufleute ihre Vermittelung an, er der Englische Konsul lehnte sie aufs Bestimmteste ab. Jetzt achten Jene gleichfalls gegen ihn Partei und luden saͤmmtliche aufleute zu einer Versammlung in ihr Hotel ein. Aber noch demselben Tage, wo diese Zusammenkunft stattfinden sollte 1. Aug.), Morgens fruͤh, versammelte Lord Napier die Eng⸗ nder und forderte sie in einem sehr beredten Vortrage auf, icht zu den Hong⸗Kaufleuten zu gehen, wo man sie bereden olle, ihn, den Britischen Konsul, aus Canton fortzu⸗ affen, und fuͤgte hinzu, nur durch die Gewalt der Bajonnette irde er sich aus dem Hause vertreiben lassen und lieber Alles pfern, als die Ehre der Britischen Nation. Dit saͤmmtlichen nzlaͤnder stimmten ihm bei und unterzeichneten einen in diesem binne abgefaßten Brief an die Hong⸗Kaufleute, worauf diese löten eine Antwort ertheilten, deren Schluß so lautete: un aber ist die Weigerung, Befehle von der Regierung an⸗ nehmen, Ungehorsam gegen die Gesetze des himmlischen Rei⸗ ses. Wir sind amtliche Kaufleute und sind in allen oͤffentlichen ngelegenheiten vollkommenen und unbedingten Gehorsam den stehenden Gesetzen schu[ldig. Da nun Euer ehrenwerther Be⸗ teter den bestehenden Gesetzen nicht gehorchen will, so duͤrfen eir mit den Herren von Eurer ehrenwerthen Nation keinen pandels,Verkehr mehr haben und koͤnnen nur diese Umstaͤnde einem Berichte an die hohen Beamten naäͤher detailliren, amit diese dem Kausen und Verkaufen ein Ende machen.“ die Erwiederung der Englischen Kaufleute hierauf lautete rz: „Wir haben Euer Schreiben vom 15ten d. erhalten, und a dasselbe amtliche Angelegenheiten betrifft, uͤber welche uns ine Kontrolle zusteht, so koͤnnen wir in Bezug auf dasselbe ichts Anderes thun, als den Empfang anzeigen.“ Am folgen⸗ te Tage berief Lord Napier abermals eine Versammlung der aufleute, erklaͤrte ihnen, er hoffe zwar auf eine Ausgleichung er obschwebenden Differenzen, werde aber dem Befehle des Fouverneurs nicht gehorchen; die Kaufleute moͤchten einen Aus⸗ ernennen, durch welchen die Unterhandlungen gefuͤhrt wer⸗ . er, Lord Napier, aber erwarte mit naͤchstem zwei uglische Kriegsschiffe, die jetzt an der Kuͤste kreuzten; durch gese hoffe er, dem Gouverneur zu imponiren; er werde sie den en erauf bis nach Whampoa und, wenn das nicht helfe,

vor die Mauern von Canton kommen lassen.

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Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

Washington, 7. Jan. Die Diskussion uͤber den von dem Senats⸗Ausschuß abgestatteten Bericht uͤber die auf die Franzoͤsische Angelegenheit bezuͤgliche Stelle in der Botschaft des Praͤsidenten, welcher (wie gestern bereits gemeldet) dahin lautete, daß es fuͤr jetzt nicht angemessen seyn wuͤrde, ein Gesetz zu er⸗ lassen, welches den Praͤsidenten ermaͤchtigte, fuͤr den Fall, daß die Franzoͤsischen Kammern die durch den Vertrag von 1831

festgesetzte Entschaͤdigungs⸗Summe nicht bewilligen sollten, Re⸗

pressalien gegen das Franzoͤsische Cigenthum zu ergreifen, ist auf den 13ten d. M. angesetzt worden.

Im Hause der Repräͤsentanten wurde ein Beschluß angenommen, worin das Haus feine Zufriedenheit zu erkennen gab, mit der Art, wie Herr Adams seinen Auftrag, eine Lob⸗ rede auf Lafayette zu halten, erfuͤllt habe, und den Druck von 50,000 Exemplaren dieser Lobrede verordnete. Hierauf wurde dem Hause eine Botschaft des Praͤsidenten in Betreff der For⸗ derungen der Amerikaner an die Mexikanische Regierung vorgelegt.

Die Abneigung gegen die Bank und gegen alles Papiergeld uͤberhaupt nimmt in den Vereinigten Staaten immer mehr zu.

Der Winter ist in Amerika sehr streng, und die Spalten der Nord⸗Amerikanischen Zeitungen sind mit detaillirten Berich⸗ ten uͤber das Wetter angefuͤllt. Nachrichten aus Kanada schil⸗

dern die Kaͤlte ebenfalls als sehr bedeutend, und die Strenge der Jahreszeit wird den Handels⸗Geschaͤften sehr hinderlich seyn.

S

8 8 18— Berlin, 9. Febr. Der Herr Ober⸗Praͤsi der Rhein⸗ Provinz hat die Karnevals⸗Gesellschaft zu Koblenz in ihrer Ge⸗ neral⸗Versammlung am 3ten d. M. durch den dortigen Ober⸗ Buͤrgermeister schriftlich benachrichtigen lassen, daß des Koͤnigs Majestaͤt, auf den Grund ihrer Immediat⸗Vorstellung, mittelst Allerhoͤchster Kabinets⸗Ordre vom 19ten v. M. den Bewohnern der Stadt Koblenz die fruͤher stattgehabten Karnevals⸗Lustbarkei⸗ ten auch ferner zu gestatten geruht haben. Zugleich spricht der Herr Ober⸗Praͤsident die Hoffnung aus, daß die Gesellschaft auf jede Weise fuͤr die Beseitigung alles Ungehoͤrigen, Anstoͤßigen und irgend einer Mißdeutung Faͤhigen bei der Anordnung der Lustbarkeiten Sorge tragen und dadurch das in sie gesetzte Ver⸗ trauen rechtfertigen werde. Nach Anhoͤrung dieser Mittheilung brachte die Gesellschaft Sr. Majestaͤt dem Koͤnige und Sr. Koͤ⸗ niglichen Hoheit dem Kronprinzen ein dreifaches Lebehoch. eee““

Die archaͤologischen Vortraͤge des Professors Dr. Gerhard be⸗ ginnen am heutigen Tage.

Berlin, den 10. Februar 1835. 8

General⸗Intendantur der Koͤnigl. Museen. Aufforderung. .

Bei dem Herannahen des Todestages unseres hochverehrten Dr. Schleiermacher haͤlt es der unterzeichnete Verein fuͤr Pflicht, an die dem Andenken des theuern Verstorbenen zu weihende Stif⸗ tung zu erinnern. Der Zweck dieser Stiftung ist in unserer fruͤheren Aufforderung vom 22. Juni 1834 dahin ausgesprochen worden:

„junge Maͤnner, die nach gruͤndlicher philologischer Vorbildung, welche sie durch vollkommene genuͤgende Schulzeugnisse nachzuweisen haben, unter den in Berlin Theologie Studirenden sich vortheilhaft auszeichnen und dabei ein spekulatives Talent darthun, so daß sie eine ge⸗ gruͤndete Hoffnung zu vorzuͤglichen wissenschaftlichen oder kirchlichen Leistungen geben, in ihren Studien, welche auf keinen einzelnen Theil und keine einseitige Auffassung der Theologie beschraͤnkt werden sollen, aufs beste zu foͤr⸗ dern. Demnach sollen sie in den Stand gesetzt werden, fuͤrihre ganze uͤbrige Universitaͤts⸗Zeit sorgenfret ihren Studien allein sich widmen zu koͤnnen, aber auch bei be⸗ sonders dringender Veranlassung nach einstimmigem Be⸗ schluß des Verwaltungs⸗Kollegiums uͤber die Universitaͤts⸗ Jahre hinaus einer gleichen Fuͤrsorge sich zu erfreuen

haben.“ .

Obgleich nun, vornehmlich von außerhalb, mehrere bedeutende Beitraͤge bei uns eingegangen sind, ist die Summe derselben doch nicht so groß, daß die Stiftung, wie wir wuͤnschten, schon jetzt ins Leben treten koͤnnte. Da wir aber die Aussicht haben, diesen Wunsch doch bald erfuͤllt zu sehen, so bitten wir die vielen Verehrer Schleiermacher's, vor allen die, welche ihn selbst gekannt und ge⸗ hoͤrt haben und ihm so viel fuͤr ihr geistiges Wohl verdanken, uns durch ihre Beitraͤge (welche vielleicht nur aus der Meinung zuruͤck⸗ geblieben sind, daß unser Plan nicht ausgefuͤhrt werden koͤnne) in der Foͤrderung dieses Zweckes kraͤftig zu unterstuͤtzen und auf diese Weise das Andenken des theuern Mannes an dem wiederkehrenden Tage seines Abscheidens wuͤrdig zu feiern.

Die Unterzeichneten sind bereit, jederzeit Beitraͤge anzunehmen und zu bescheinigen und werden daruͤber spaͤterhin oͤffentlich Rech⸗ nung ablegen.

Berlin, den 7. Februar 1835. Der Verein zur Gruͤndung einer Schleiermacher'schen Stiftung. Eichhorn (Wilhelms⸗Straße Nr. 61). von Forstner (Heilige Geist⸗Straße Nr. 10). Dr. Hoßbach (Tauben⸗Straße Nr. g). W. von Humboldt, A. von Humboldt (Hinter dem neuen Packhof Nr. 7). Dr. Neander (Bruͤder⸗Straße Ner. 10). Dr. Neander (Markgrafen Straße Nr. 51). Nicolovius (Franzd⸗ sische Straße Nr. 42). Pischon (Neue Friedrichs⸗Straße Nr. 15). Dr. von Savigny (Pariser Platz Nr. 3). Dr. Steffens (Leip⸗ ziger Straße Nr. 715. Dr. Strauß (Oranienburger Straße Nr. 68).

Berliner Börse.

8 Den 9. Februar 1835. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.) h8 2. jeTGheld. St.-Schuld-Sch. 100 ¼α [100 ½ 101 8 Pr. Engl. Obl. 30. à 97 ½ 97 ½ Prüm. Sch. d. Sech. 64 ½ 63 ¾⅜ [Kur- u. Neum. do. 106 Kurm. Obl. m. I. C. 100 99 ¾ [Schlesische do. 106 Neum. Int. Sch. do. 1100 [Kkst. C. d. K.-u. N. zerl. Stadt-Obl. 100 ¾ 100 ½ [Z.-Sch. d. K.- u. N. Königsb. do. 98½ MiShe Elbing. do. 98 [Holl. vollw. Duk. Danz. do. in Th. 38 ½ 28 Neue do. Westpr. Pfandbr. [101 ¾ [Friedrichsd'or .. Grofshz. Pos. do. 102 ½⅞ 102 [Disconto.. ..

E.SAF. 88

Ostpr. Pfandhr. 182 Pomm. do. 106 ¾

Auswürtige Börsen. Amsterdam, 4. Februar. Niederl. wirkl. Schuld 55 9. 58 do. 10¼ ½. Ausg. Schuld 14¼. Kanz-Bill. 25 9%. 4 ½ 8 Amort. 95 ¾. 3 ½ 8 79 ½. Russ. 99 ¼. Oesterr. 99 ¾. Preuss. Prüm.-Scheine 112 ¾. do 48 Anl. —. Span. 5 8 45 ⁄⅞. 39 27 ½.

Antwerpen, 3. Februar. Cortes 41 ½.

Wien, 4. Februar. 48 93 ½1 ½⁄. Bauk-Actien 1286 ½.

Span. 58 45 r.

59% Met. 100 ¼. Neue Anleihe v.

1834 570 ¼%.

Erfolg geschehen sey.

Meteorologische Beobachtung. 8 Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck. .330,⸗ 2 Per 830,5, par 331,2 * Par. Dueuwärme 7,0°R. M. „4 4 2,0 ° 4 3 29 Dunstsaͤttg. 8 75 pCt. 80 pCt. Wetter.. regnig. regnig. W. W. Wolkenzug W. Koͤnigliche Schauspiele. Dienstag, 10. Febr. Im Opernhause: Je toller, je besser, komisches Singspiel in 2 Abth. Musik von Mehul. Hierauf: Der Schweizer Soldat, militairisches Ballet in 1 Akt, von Ho⸗ guet. Musik von H. Schmidt. Im Schauspielhause: 1) Le jeune homme en loterie, co- médie en 1 acte. 2) La première représentation de: L'hn- moriste, vaudeville nouveau en 1 acte, par Mr. Dupeuty. 3) La famille de l'Apothicaire, vaudeville comique en 1 acte. Mittwoch, 11. Febr. Im Schauspielhause: Koͤnig Konra- din, historische Tragoͤdie in 5 Abth. und einem Vorspiele, von E. Raupach. (Dlle. Klara Stich: Klara Frangipani, als Gastrolle.) Die zu dieser Vorstellung eingegangenen Meldungen um Billets sind beruͤcksichtigt worden, und wird ersucht, solche bis Dienstag, 10ten d. M., Mittags 2 Uhr im Billet Verkaufs⸗Buͤ⸗ reau abholen zu lassen, widrigenfalls dieselben anderweitig ver⸗ kauft werden muͤssen. Donnerstag, 12. Febr. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male: Die Einfalt vom Lande, Lustspiel in 4 Abth., von Dr. C. Toͤpfer. Hierauf: Die Damen unter sich, Lustspiel in 1 Akt, frei nach Dupaty, von M. Tenelli.

1835. 8. Februar.

Bodenwärme 3,0 °R. Ausdünst. 0,03 6⸗ Rh.

Miederschlag 0,* 4 7 h.

8 Koöͤnigstaͤdtisches Theater.

Dienstag, 10. Febr. Zum erstenmale: Der letzte Sproͤß⸗ ling, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franz. des Ancelot, von L. Angely. Hierauf: Das Koͤnigreich der Weiber, oder: Die ver⸗ kehrte Welt, Burleske mit Gesang in 2 Akten, von Fr. Genee. Zwischen beiden Stuͤcken, zum erstenmale wiederholt: Rosa⸗ Walzer, von Joh. Strauß.

Mittwoch, 11. Febr. Zum erstenmale: Die Muͤller, oder: Das naͤchtliche Rendez⸗vous, komisch⸗ pantomimisches Ballet in 1 Akt, von Blache, ausgefuͤhrt von der Ballet⸗Taͤnzer⸗Gesell⸗ schaft des Herrn Cassel. Vorher: A B C, Posse in 2 Akten, nach dem Engl., von G. Kettel.

Neueste Nachrichten.

Paris, 3. Febr. Gestern Mittag um 1 Uhr hat der Graf Pozzo di Borgo, Botschafter Sr. Majestaͤt des Kaisers von Rußland, dem Koͤnige das Abberufungs⸗Schreiben uͤber⸗ reicht, welches der hohen Mission, die deer Botschafter bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Franzosen bekleidete, ein Ende macht. Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten war bei dieser Audienz zugegen. Der Koͤnig hielt spaͤter einen Minister⸗Rath und ertheilte dann dem General Sebastiani wieder eine Audienz.

Der Pairshof hat gestern seine Berathungen uͤber das Re⸗ quisitorium des General⸗Prokurators damit beendigt, daß er den Redacteur des „Echo de la Fabrique“, Herrn Rividre, in An⸗ klage⸗Zustand versetzte und die Inkulpaten Barthelemy und Laval von der Anklage freisp ach. Der Praͤsident verlas darauf den Entwurf zu einem definitiven Urtheilsspruch, der bis zur naͤchsten Sitzung, die auf den Freitag bestimmt wurde, zur Ansicht der Pairs in der Registratur des Gerschtshofes ausgelegt bleiben soll. Die Gesammtzahl der in Anklage⸗Zustand versetzten In⸗ dividuen belaͤuft sich nunnsehr auf 164, wovon 44 nicht in ge⸗ richtlicher Haft sind. Von den in Verwahrsam besindlichen An⸗ geklagten kamen 60 auf Lyon, 5 auf St. Etienne, 1 auf das Iseère⸗Departement, 1 auf Arbois, 1 auf Besangon, 2 auf Marseille, 41 auf Paris und 9 auf Epinal und Luneville, macht zusammen 120. Von den 44 Abwesenden kommen 27 auf Lyon, 2 auf das Isoͤre⸗Departement, 1 auf Chalons sur Saone, 5 auf Arbois, 8 auf Paris und 1 auf Epinal und Luneville. Von den in den Kategorieen Clermont⸗Ferraud und Perpignan befindlichen Inkulpaten ist keiner in den Anklage⸗Zu⸗ stand versetzt worden.

In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer theilte zunaͤchst der Praͤsident eine Koͤnigl. Verordnung mit, wo⸗ durch der Varon Vincent als Koͤniglicher Commissair mit der Vertheidigung des Gesetz⸗Entwurfes uͤber die Nord⸗Amerikani⸗ sche Schuldforderung beauftragt wird. Herr Gouin legte

vorgelegte Pensions⸗Gesetz fuͤr das Finanz⸗Ministerium auf das Bureau des Praͤsidenten nieder. Zwar suchte der Finanz⸗Mi⸗ nister es zu verhindern, daß uͤberhaupt uͤber dieses Gesetz eine Berathung stattfinde, indem die Kommission dasselbe ganz und gar veraͤndert habe. Der Praͤsident machte ihm indessen bemerk⸗ lich, daß verfassungsmaͤßig die Berathung ihren Lauf haben muͤsse, insofern die Regierung den Gesetz⸗Entwurf nicht ganz und gar zuruͤcknehme. Letzteres wird jetzt wahrscheinlich gesch⸗hen. An der Tagesordnung war nun die Diskussion uͤber den Vorschlag der

von Sparkassen in allen groͤßeren Provinzial⸗Staͤdten. Herr Renouard de Bussidres hielt eine lange Rede wider diesen Vorschlag, 1 8 Deputirten sich unter einander so gut wie moͤglich unterhielten. lich der man die Sparkassen mit den Leihhaͤusern in Verbindung bringen sollte, wie sosches in Metz lange Zeit mit Herr von 11136“ diese Ansicht fuͤr ganz irrig und machte andere Vorschlaͤge, um 199 dbo— 1 Klassen der Gesellschaft moͤglichst zu ver⸗ bessern. Zugleich verlangte er, daß man den Zinsfoß für die bei den Sparkassen deponirten Kapitalien, mindestens fuͤr die⸗ jenigen bis zum Betrage von 200 Fr., auf, 5 Ct. fesesetze. Der Finanz⸗Minister bemerkte darauf, daß 4 vom 100 der hoͤchste Zins sey, den man unter den gegenwaͤrtigen Zeit⸗Umstäͤnden ir⸗ gend bewilligen koͤnne. Die saͤmmtlichen Sparkassen, suͤste er hinzu, besaͤßen schon jetzt ein Kapital von 35 Mllionen Fr., und wenn die Regierung sie auch beguͤnstige, so muͤsse man sie doch nicht gewissermaßen zu Wohlthaͤttgkeits⸗Kassen machen. Herr Salverte tadelte mehrere Bestimmungen der zur Be⸗ rathung vorliegenden Propositionen, und namentlich die Lasten, die sie den staͤdtischen Behoͤrden auflegen wuͤrden. Der Handels⸗ Minister trat besonders gegen Herrn von Lamartine auf. Es sey unmoͤglich, meinte er, fuͤr die Sparkassen noch mehr zu thun, als seit der Juli⸗Revolution bereits geschehen sey; vor dem

Jahre 1830 habe das Kapital der Sparkassen nur etwa 6 Mill.

sodann den Kommissions⸗Bericht uͤber das von der Regierung

Herren B. Délessert und Karl Dupin wegen der Einführung

Der Redner war hauptfaͤchlich der

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