8
ches die Hausmutter den Zoͤglingen eine Weihnachtsfreude be⸗ reitete. Die erfolgreiche Wirksamkeit der Anstalt legt sich in den vorhandenen und in den entlassenen Zoͤglingen immer merk⸗ licher an den Tag.
Landtags⸗Abschied b 1ten Provinzial⸗Landtage versammelt j „ 3 Westphalen.
e zum gewesenen Stände der Provinz 3 (Fortsetzung.*) 27) Der Antrag, die Berechrihung der Post⸗Packete von 20 Pfd. und darunter ausschließlich zu befoͤrdern, fuͤr die Provinz Westpha⸗ len dahin zu beschraͤnken, daß nur Packete von 10 Pfd. und darun⸗ ter der Post ausschließlich vorbehalten blethen, wird, so weit solches fuͤr den Umfang des ganzen Staates zulaͤssig ist, seine Erledigung finden, sobald das neue Postgesetz, welches zur Berathung vorsiegt, in Kraft teitt.
Um indeß dem Beduͤrfniß einzelner Orte abzuhelfen, haben Wir unsern General⸗Postmeister autorisirt, zwischen solchen Orten, wo der ganzen Monarchie geltenden Verordnungen zulasen.
etwa die Postverbindungen so mangelhaft seyn sollten, daß sie dem
Umfange des Verkehrs nicht genuͤgen, den Postzwang fuͤr Packete
auf 20 Pfd., oder, nach Umstaͤnden, auf ein geringeres Gewicht zu ermaͤßigen.
222
287
in doptiger Provinz aufzubringenden Grundsteuer⸗Kontingents, durch
mengestellt,
Gleichstellung mit den oͤstlichen Provinzen beruhet auf der Voraus⸗ setzung, vrov 8 : aͤltnißmaͤßig bedeutender seyen, als diejenigen der oͤstlichen Landes⸗ entricht⸗ — — örstuͤl
.“ 8 — Beigarben zu Unterhaltung der dortigen katholischen kirchlichen und
daß die Steuerleistungen der westlichen Provinzen unver⸗
theile.
Diese Voraussetzung ist bereits in der dem Abschiede fuͤr den; zweiten Landtag der Provinz Westphalen auf Unsern Befehl veigege⸗ denen Denkschrift Unsers Finanz⸗Ministers widerlegt worden, und mit Bezug auf die anderweit fuͤr diese Behauptung sowohl von Un⸗
sern getreuen Staͤnden als von den getreuen Staͤnden der Rhein⸗ provinz aufgeseellten Gruͤnde sind in der beiliegenden Auseinander⸗ setzung des Finanz⸗Ministers abermals 8 Abgaben zusam⸗
t nach welchen das Beitrags⸗Verhaͤltniß des einen wie
des andern Thbeils der Monarchie sich naͤher ersehen und gegen ein⸗
ander vergleichen laßt. 8
Wir vertrauen Unsern getreuen Staͤnden, daß sie durch diese aus amtlichen Quellen geschoͤpfte Darstellung jene vorgefaßte Mei⸗ nung genuͤgend widerlegt finden werden, welche nur auf unhaltba⸗
ren Vermuthungen und auf unzulaͤnglicher Kenntniß von den land⸗
wirthschaftlichen und Productions⸗Verhaͤltnissen der oͤstlichen Pro⸗ vinzen beruhen kann b 8
Die Grundsteuer in der Provinz Westpbalen betraͤgt nach dem Resultat des nun vollendeten Katasters nicht volle 12 Procent des ermittelten Gesammt⸗Rein⸗Ertrages der steuerbaren Grundstuͤcke, und wuͤrde, selbst wenn man diesen Rein Ertrag um † zu hoch halten, und um so viel ermaͤßigen wollte, noch nicht das gesetzliche und er⸗ fahrungsmaͤßig zulaͤssige Marimum von 20 Procent erreichen. Seit dem Jahre 1815 hat sich die Zahl der steuerbaren Gebaͤude dort sehr
bedeurend vermehrt, und eben so bedeutend ist der Rein⸗Ertrag der
kultivirten Grundflaͤchen durch neue Urbarmachungen und Kaltur⸗
1 Verbesserungen gestiegen, das Steuer⸗Kontingent dagegen ist nicht
erhoͤtt, und schon hierdurch und durch die gleichmaͤßige Vertheilung
der Steuer nach dem Kataster ist beiden Provinzen eine Erleichte⸗
rung gewaͤhrt, und wird denselben fortschreitend zu Thbeil werden. Wenn hiernach eine Ermaͤßigung des dortigen Grundsteuer⸗
Kontingents nicht bewilligt werden koͤnnte, ohne auch den anderen Provinzen der Monarchie auf eine gleichmaͤßige Entlastung Anspruch
zu geben, diese aber zur Anfrechthaltung des Gleichgewichts im Staats Haushalte nicht ohne gleichzeitigen anderweitigen Ersatz zu
gewaͤhren seyn wuͤrde, und wenn ferner nach Vorstehendem auch der
8.
8
Grund, aus welchem Unsere getreuen Staͤnde in ihrem Interesse die Fortsetzung des Katasters in den oͤstlichen Provinzen der Monarchie in Antrag gebracht haben, sich um so mehr erledigt, als bei den ganz versst iedenartigen Verhaͤltnissen des einen gegen den andern Lan⸗ Feetheil eine unmittelbare Ausgleichung der Grundsteuer in der Art, wie sie zwischen den beiden westlichen Provinzen, deren eigenem Wunsche ge⸗ maͤß, stattgefunden hat, kaum fuͤr ausfuͤhrbar zu erachten ist; — so koͤnnen Wir Uns bei den großen Kosten der Katastrirung, bei der Un⸗ sicherheit des Werthes des Grundbesitzes in Unseren oͤftlichen Pro⸗ vinzen, welche eine solche Ausgleichung mit sich fuͤhren wuͤrde, und bei dem geringen Resultat, welches in finanzieller Hinsicht davon u erwarten steht, nicht bewogen finden, uͤber diesen, wie im Gesetz vom 30. Mai 1820 schon ausgesprochen ist, die Provinzial⸗Interessen
mehr beruͤhrenden, folglich von den Staͤnden der betreffenden Pro⸗ vinz zu berathenden Gegenstand, auf den Antrag einer andern, hie⸗
vei nicht betheiligten Provinz einzuschreiten. 89 29) Anlangend die, in Bezug auf die Klassen⸗ Steuer gemach⸗ ten Antraͤge, so stehet in der Provinz Westphalen das Soll⸗Einkom⸗
men dieser Steuer nach den Veranlagungen fortwaͤhrend unter dem Durchschnittsatze in der ganzen Monarchie, besonders aber gering im
Regierungs⸗Bezirke Arnsberg. Dessenungeachtet haben die Abgaͤnge
und Erlasse in dieser Provinz fast jaͤhrlich und noch im vergangenen
mehr als das Doppelte der Ausfaͤlle anderer ;z ist also anzunehmen, daß sowohl bei der
Jahre verhaͤltnißmaͤßi Provinzen betragen.
Veranlagung der Steuer, als bei der Pruͤfung der Reclamationen und bei den Erlaß⸗Bewilligungen keineswegs mit Strenge verfahren
vird; und eine geschaͤrfte Anweisung der Regierungen zur streng⸗ sten Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, zu deren Befolgung
sie ohnchin verpflichtet sind, wuͤrde daher dem von Unsern getreuen
Staͤnden beabsichtigten Zwecke eher entgegen als förderlich seyn. DOaͤgegen haben Wir, dem ferneren Antrage entsprechend, angeord⸗ et, daß die Beschluͤsse uͤber die von der Orts⸗Behoͤrde, der kreis⸗ staͤndischen Kommission und dem Landrathe uͤbereinstimmend bevor⸗
worteten Reclamationen v. die Klassen⸗Steuer⸗Veranlagung, von
den Negirungen nur au
vorgaͤngigen Vortrag in pleno gefaßt wer⸗
den sollen; auch dem Finanz⸗Minister die Untersuchung der, von
Unsern getreuen
gierungen
— Staͤnden besonders gedachten Beschwerde⸗Faͤlle aufgetragen. . Wenn zu diesen Besch verden auch gezaͤhlt worden, daß die Re⸗
rhdhungen einzelner Steuersaͤtze verfuͤgt haben, und die
Veranlagungen ohne Zuziehung der Gemeinde⸗Raͤthe vorgenommen sind, so ist zu bemerken, daß das Gesetz und die erlassenen Instruc⸗
tionen den Regierungen jene Befugniß ausdruͤcklich beilegen, die
Zuziehung der Gemeinde⸗Raͤthe bei der Veranlagung aber nicht vorschreiben.
der nicht ermaͤßigt werden sollen, indem sich die
Auch koͤnnen Wir die Vorschrift nicht mißbilligen, wonach in Regel bei der neuen Veranlagung die vorjaͤhrigen Steuersaͤtze ewoͤhnlichen Veraͤn⸗
derungen und die Ermaͤßigungen bei Ungluͤcksfaͤllen und Vermoͤ⸗
ens⸗Verminderungen schon im Laufe des abgewichenen Jahres er⸗
geben, hiervon abgesehen aber die Veranlagung in einem Zeitraum
von 14 Jahren so viel Richtigkeit gewonnen haben muß, daß die
Begruͤndung der Herabsetzung einzelner Steuersaͤtze, ohne Haͤrte den
bteuerpflichtigen im gewoͤhnlichen Reclamations⸗Wege uͤberlassen erden kann.
30) Auf die von Unsern getreuen Staͤnden zum Zweck einer Er⸗ maͤßigung der Salzpreise gestellten alternativen Antraͤge koͤnnen Wir nicht eingehen. b 1 .
Die Freigebung des Salz⸗Handels gegen eine Auflage auf das im Lande erzeugte, so wie das aus dem Auslande eingehende Koch⸗ salz ist wegen zu hesorgender Vermehrung des Schleschhandels mit Salz und zu befuͤrchtenden Ausfalls an der Staats⸗Einnahme, bei der im Interesse aller Unterthanen bestehenden gesetzlichen Be⸗ stimmung, daß das Salz um einen vollkommen gleichen Preis im
—
*„ In dem vorgestern gezebenen Pruchstücke dieses Landtags⸗Abschiedes lese man 208. ciart 5. Fand,Gimeinheitsthetlung“ Jagd⸗Gemsinheiis⸗Thei⸗
lLungs⸗Ordnung
er Antrag Unserer getreuen Staͤnde auf Ermaͤßigung des g des b 1 1 8 a 8 Ober⸗Grafschaft Lingen einen Zuschuß aus Staats⸗Kassen zu be⸗
ganzen Umfange der Monarchie verkauft werden soll, und bei den mit mehreren Staaten getroffenen Verabredungen, wonach waͤhrend der Dauer der Zoll⸗Vereins⸗Vertraͤge der Salz⸗Handel engros im Innern eines jeden Staates nur durch Staats⸗Regie zu fuͤhren ist, nicht zulaͤssig.
31) Die in dem Regierungs⸗Bezirk Minden bemerkte Verzöge⸗ rung in der Ausfertigung der Grundsteuer⸗Heberollen ist durch die aus der Katastrirung folgende Umwandlung der bisherigen Steuer⸗ Veranlagung nach den Sohlstaͤtten oder Hoͤfen in eine Veranlagung nach den Graͤnzen der Gemeinde⸗Feldmarken und der darin gelege⸗ nen einzelnen Grundstuͤcke eines Besitzers veranlaßt worden. Da das Kataster nunmehr im Regierungs⸗Bezirke Minden beendigt und eine der neuen Steuer⸗Veranlagung angemessene Einrichtung der Empfangs⸗Bezirke im Werke ist, so werden dadurch die Ursachen der Verspaͤtung der Rollen⸗Anfertigung gehoben werden. 81
22) Auf die Petition Unserer getrenen Staͤnde wegen des mili⸗ tairischen Gottesdienstes eroͤffnen Wir denselben, daß, wenn gleich die in Unserem Bescheide vom 22. Juli 1832 ausgesprochene Bestim⸗ mung im Wesentlichen nicht geaͤndert werden kann, Wir doch Un⸗ sern kommandirenden General mit Instruction versehen haben, wo⸗ nach den Wuͤnschen so weit genuͤgt wird, als es die allgemeinen in
33) Wir koͤnnen aus dem von Unserm Staats⸗Ministerium in der Uebersicht der Lage, worin sich die durch die fruͤheren Landtags⸗ Abschiede nicht desinitiv erledigten Gegenstaͤnde besinden, getreuen Staͤnden bereits eroͤffneten Grunde, Uns nicht veranlaßt finden, zu Unterstuͤtzung des katholischen Kirchen⸗ und Schulwesens in der
willigen; auch dem Antrage, die von den katholischen Einwohnern
dieses Landes theils an die evangelische geistliche Guͤter⸗Kasse bisher
entrichteten Abgaben an Meßkorn, Opfergeld, Neujahrstuͤbern und Schul⸗Anstalten zu uͤberweisen, ist nicht zu entsprechen, da dies nicht ohne Verletzung anderweit begruͤndeter Rechte geschehen koͤnnte.
34) Auf den Antrag, die Verwaltung und Verstaͤrkung der Fonds der akademischen Lehr⸗Anstalt zu Muͤnster und die Wirksam⸗ keit der dortigen philosophischen Fakultaͤt betreffend, geben Wir ge⸗ treuen Staͤnden zu bedenken, daß, da der Etat des Gymnasiums zu Muͤnster von dem der dortigen akademischen Lehr⸗Anstalt schon in der Ausgabe voͤllig getrennt ist, eine Sonderung auch der Ein⸗ nahme⸗Fonds, die in Renten, Paͤchten und Kapitalien bestehen, nicht allein fuͤr die Verwaltung in der Hand derselben Behoͤrde und des⸗ selben Rentmeisters sehr erschwerend seyn, sondern auch bei der Aus⸗ wahl der Fonds fuͤr die eine oder die andere Anstalt leicht Schaden und Verlust herbeifuͤhren wuͤrde. Die in Antrag gebrachte Theil⸗ nahme und Mitwirkung des akademischen Senats in Muͤnster bei der Verwaltung der eigenthuͤmlichen, der dortigen akademischen Lehr⸗Anstalt bewilligten Fonds wuͤrde ohne einen gedenkbaren Ge⸗ winn nur unndthige Weiterungen und doppelte Kosten verursachen, und ist um so weniger zulaͤssig, als auch bei den uͤbrigen Universi⸗ taͤten eine solche Einwirkung des akademischen Senates auf die eigentliche Verwaltung ihrer Fonds nicht stattfindet. Wir werden durch Unsern Minister der geistlichen und Unter⸗ richts⸗Angelegenheiten darauf sehen lassen, daß die akade⸗ mische Lehr⸗Anstalt in Muͤnster das Einkommen, welches derselben im §. 3. ihrer Statuten zugesichert worden, und welches keinesweges, wie die getreuen Staͤnde vorauszusetzen scheinen, alle Einkuͤnfte des Studien⸗Fonds in Muͤnster umfassen soll, auch ferner unverkuͤrzt behalte. Da aber das bisherige Ein⸗ kommen der akademischen Lehr⸗Anstalt bei weitem noch nicht zu⸗ reicht, um auch der philosophischen Fakultaͤt die erforderliche Voll⸗ staͤndigkeit zu geben, so muß es, ungeachtet das Beduͤrfniß, so weit es andere dringendere Ausgaben des Staates gestatten, beeuͤcksichtigt werden soll, in Hinsicht des Wirkungskreises dieser Fakultaͤt bei den desfallsigen beschraͤnkenden Bestimmungen der Statuten, bis die Um⸗ staͤnde gestatten, deren Fonds zu erhoͤhen, sein Bewenden behalten.
35) Es ist zwar nicht zulaͤssig, zur Errichtung einer hoͤhern Buͤr⸗ gerschule in Siegen aus den von Unsern getreuen Staͤnden bezeichne⸗ ten Fonds Zuschuͤsse zu gewaͤhren, da uͤber diese Fonds bereits ander⸗ weitig disponirt, auch die ausgesprochene Voraussetzung, daß diesel⸗ ben zu fremden Zwecken verwendet wuͤrden, unrichtig ist; Wir haben indeß der Stadt Siegen zu dem erwaͤhnten Zwecke einen jaährlichen Zuschuß von 1000 Thalern unter der Voraussetzung bewilligt, daß sie das mehr Erforderliche selbst aufbringe.
36) Die Einrichtung der Revisions⸗Instanz ist Gegenstand der Verordnung vom 14. Dezember v. J. gewesen, und es ist darin aus boͤhern Ruͤcksichten der Justiz⸗Verwaltung die Entscheidung auf das Rechtsmittel der Revision und der Nichtigkeits⸗Beschwerde ausschließ⸗ lich dem Geheimen Ober⸗Tribunal hieselbst uͤberwiesen worden. Bei dieser Einrichtung muß es sein Bewenden behalten.
Dagegen finden uͤber Aufhebung des bisherigen 2ten Senats bei den Ober⸗Landesgerichten zu Muͤnster und Paderborn, und Er⸗ richtung eines eigenen Appellations⸗Gerichtshofs fuͤr die ganze Pro⸗ vinz Westphalen gegenwaͤrtig Berathungen statt.
37) Der Antrag, die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes betreffend, ist schon auf dem 3ten Landtage der Provinz zur Sprache gebracht, und nach Inhalt des Landtags⸗Abschiedes vom 2. Juli 1832 zur Allgemeinen Gesetz⸗Reviston verwiesen worden. Dahin gehoͤrt derselbe auch ganz eigentlich, da er nicht das spezielle Wohl und Interesse der ganzen Provinz oder eines Theils derselben, son⸗ dern die Aufhebung eines Singular⸗Rechts ohne Zustimmung der Betheiligten zum Gegenstande hat, wesbalb Wir Unsere getreuen Staͤnde auf die Bestimmungen sub III. des Gesetzes vom 5. Juni 1823 ver⸗ weisen. Wir muͤssen denselben zugleich zu erkennen geben, daß die⸗ ser Antrag von Ihnen, ohne daß neue Gruͤnde von einiger Erheb⸗ lichkeit beigehracht worden, nach §. 50 des Gesehes vom 27. Maͤrz 1824 nicht haͤtte wiederholt werden sollen.
38) Wenn Wir auch das bereits in einigen anderen Provinzen zur Verminderung der Prozesse errichtete Institut der Schiedsmäͤn⸗ ner Unserer Provinz Westphalen zu bewilligen geneigt seyn wuͤrden, so koͤnnen Wir doch den Antrag, statt jenes Instituts das der sogenann⸗ ten freien Gerichtstage einzufuͤhren, bei welchem die Obliegenheiten des Schiedsmannes dem ordentlichen Richter anheimfallen, nicht ge⸗ nehmigen, da eine solche Modification jenes ersteren Instituts weder durch eigenthuͤmliche Verhaͤltnisse der dortigen Provinz gerechtferti⸗ get, noch an sich bei naͤherer Pruͤfung nothwendig oder zweckmaͤßig erscheint, und uͤberdies in der Ausfuͤhrung bei dem Mangel eines hierzu ausreichenden Richter⸗Personals fast unuͤbersteigliche Hinder⸗ nisse finden wuͤrde.
.39) Der Antrag Unserer getreuen Staͤnde, 1) den Kataster⸗Ver⸗ messungen dahin einen öͤffentlichen Glauben beizumessen, daß bei ent⸗ stehenden Graͤnz⸗Streitigkeiten zunaͤchst die zweifelhafte Graͤnze auf den Grund des Katasters hergestellt, hiernach das possessorium ohne Zulassung weiterer Beweisfuͤhrung regulirt, demnaͤchst 2) aber dem⸗ jenigen, welcher sich dadurch verletzt glaubt, uͤberlassen werde, im petitorischen Prozesse sein etwa verletztes Eigenthum zu vindiciren, laͤßt sich mit den Vorschriften des zasten Titels der allgemeinen Ge⸗ richtsordnung nicht vereinigen.
Die Klage auf Regulirung der Graͤnzen ist ein petitorisches Rechrzmittel. Es koͤmmt dabei auf die Begruͤndung des Rechtes zum Besitze an. Beruft sich eine Partei auf die vor der Kataster⸗ Behoͤrde abgegebenen Erklaͤrungen und auf die Kataster⸗Karten, so werden diese nothwendig herbeigeschafft, und bei der Instruction des Feeees darauf die erforderliche Ruͤcksicht genommen werden. Am 8 chlusse der kommissarischen Eroͤrterung, und wenn der Versuch der Suͤhne fruchtlos gewesen ist, koͤmmt erst nach §. 19 und 20 die Frage zur Sprache, wie es mit der einstweiligen Benutzung gehalten wer⸗ den soll? wobei auf den juͤngsten Besitz Ruͤcksicht genommen werden muß. — Es wuͤrde zu großen Weiterungen fuͤhren und die Rechts⸗ Theorie von der Beweislast durchaus veraͤndern, wenn der Besitzer seines Besitzes vorlaͤufig entsetzt, die Sache nach den Kataster⸗Kar⸗ ten regulirt und nun erst jedem Theile, der sich verletzt haͤlt, eine Vindicationsklage nachgelassen werden sollte.
(Fortsetzung folgt.)
eteor 1835.]j Morgens 28. Februar, 6 Uhr.
1¹n
ologtsche Beobachtung.
Nachmitt. 2 Uhr.
Abends Nach einmali 1 Brobachtunge
Lustdruck.. 232, 1 6 Par. 332,5 7 Par. - 3, “ ° R.]+ 8,4 ° R. + 0,7 ° R. + 0,2 °R.
Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter..
82 pCt.
W
56 pCt.
halbheiter. halbheiter.
W. W.
10 Uhr. —— 332, 8Par. Quellwaͤrme 7,0° + 3,2 R. Flußwärme 2,9 *R + 0,5 °RA. Bodenwärme 3,0 K 80 pCt. [Ausdünst. 0,0 4 5“
halbheiter. Niederschlag 0, 019“ W. Abends 6 8¾ Uhr etngh — Regen.
Wolkenzug
Auswäürtige Börsen.
Amsterdam, 24. Februar.
Niederl. wirkl. Schuld 56.
Kanz-Bill. 26 ½. 4 ½ 8 Amort. 95 ¾.
39 273.
5 % do. 101 ½. 3 ½ 8 80 ½. 99 ⁄. Preuss. Präm.-Scheine 114. do 1½ Anl. 100 ½. Span.
Ausg. Schuld 1⁄ Russ. 99 ½. Oesterr
58 468
Antwerpen, 23. Februar.
Spun. 53 46 ½. 39
27 ½.
Linsl. 15 ¾
Cortes 45 ½.
Hamburg, 27. Februar. Hope in Cert. 98 ⅛., Preuss. P'räm „Scheing
Engl. Kuss. 105 ½.
120 ¾. Poln. 141 ½. Portug. 86 ½. b Wien, 24. Februar.
5 8% Met. 102 9. 1834 594 ⁄½.
Schatz-Oblig. —.
Dän. 7 1.
48 95 ½2⁄2. Bank-Actien 1337. Neue Anleihe .
Koͤnigliche
Montag, 2. Maͤrz. Messina, Trauerspiel in 4 Abth., von Schiller.
Beatrice, als Gastrolle.)
Dienstag, 3. Maͤrz.
Lustspiel in 1 Akt. 3 Abth.
—
Schauspiele. Im Schauspielhause: Die Braut vaf
Im Opernhause: Ich irre mich nie Hierauf: Der Wassertraͤger, Singspiel i Musik von Cherubini. (Hr. Versing, vom Hof⸗-Then
ter zu Mannheim: Micheli, als Gastrolle.) Koͤnigstaͤdtisches Theater.
Montag, 2. Maͤrz. Lenore, Melodrama in 3 Akten, ung
K. v. Holtei.
Wegen ploͤtzlicher Krankheit der Dlle. Siebert kann „I Altistinn“ und „Das Koͤnigreich der Weiber“ nicht gegeben wes den. Die dazu bereits gekauften Billets bleiben zur heutign Vorstellung guͤltig, oder kann der Betrag dafuͤr bis 6 Uhr Abentg in Empfang genommen werden.
Dienstag, 3. Maͤrz. Endlich hat er es doch gut gemaßt
Lastspiel in 3 Akten, von Albini.
Singspiel in 1 Akt.
Neue
Paris, 23. Febr.
2
Vorher: Die Ochsenmenumg,
Nachrichten.
Herr Dupin wurde gestern Mittag,
und der Graf Molé Nachmittags um 5 Uhr von dem Koͤnige
empfangen. Stunden.
Die Konferenz mit dem Ersteren dauerte mehtert
Das heutige Journal des Débats enthaͤlt Folgendes „Die Zusammensetzung des neuen Kabinets war heute der Ee
genstand aller Gespraͤche.
Wir wollen nicht die Muthmaßun,
gen, denen man sich hingegeben, die Combinationen, die ma versucht, die Namen, die man vorgebracht hat, wiederholen. . sind dies nur Geruͤchte und Versuche, die uns in diesem Aagen blicke noch gar keinen Werth zu haben scheinen. Es scheint uns schwer, daß etwas Definitives vor der Ankunft des Marschalle Soult beschlossen werde, der, wir wiederholen es, nicht eher alt Unterdessen bleiben die gegen waͤrtigen Minister jeder mit seinem Portefeuille beauftragt.“ Die Deputirten⸗Kammer war in ihrer heutigen Sif zung weniger mit der Tagesordnung, auf weicher die Berathum
in acht Tagen hier sey
uͤber das Bankerott⸗Gesetz stand, Ministerial⸗Veraͤnderung beschaͤftigt.
n kann.
als mit der zu erwartenden Die Herren Guizot un
Persil erschienen nur etwa auf eine Stunde in der Versamm lung, waͤhrend welcher Zeit sie sich mehrmals entfernten und wis
derkamen.
Gegen 3 Uhr trat der Graf von Riagny ohne Porte
feuille in den Saal und setzte sich auf seinen Deput’ ten⸗Plaj
im Centrum, oberhalb der Ministerbank.
Der Deb' ee selhs
schenkten nur wenige Deputirte Aufmerksamkeit, da die Mesy ahl derselben einzelne Gruppen bildeten, die sich auss⸗. ielt uͤber die Zusammensetzung des neuen Ministeriums unter heälten.
Auch an der Boͤrse herrschte heute eine große Bewegung Die kritische Lage der Ministerien in England und Frankreit erregte einige Besorgniß. Man sprach von der Aufloͤsung de Unterhauses und der Deputirten⸗Kammer, indessen fand dieset Geruͤcht nur wenig Glauben. b
Herr Passy ist von der Budgets⸗Kommission zum Beriche erstatter uͤber das Kriegs⸗Budget ernannt worden.
Der Graf von Montalivet protestirt heute in den oͤffentl⸗ chen Blaͤttern gegen die gestern von dem Messager aufgestelle Behauptung, daß er mehrere Exemplare der Schrift: „Amnse eines Constitutionnellen an die Constitutionnellen“ unter die Ha⸗ riser National⸗Garde vertheilt habe.
Lord William Spencer, der zur Familie Marlborough 9.
hoͤrte,
scheinen.
ist in Dieppe mit Tode abgegangen. 1 Am 25sten d. wird der „Mercure de France“ wieder u.
Von der Spanischen Graͤnze sind hier keine neuere Nach richten von Bedeutung eingegangen. Es scheint, daß der Gene⸗ ral Mina die Absicht habe, sobald er den fuͤr ihn bestimmten Geld⸗Transport in Empfang genommen, mit seinen Truppen nach Pampelona zuruͤckzukehren. 15ten verlassen hat, uͤberbringt die Nachricht, daß die Ausbeute der Quecksilber⸗Bergwerke in Spanien den Gebruͤdern Roth schild und dem Hause Iünigo, Espeleta und Comp. in Bordeauf zugeschlagen worden sey. 6
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 108. 15. fl.
108. 25.
cour.
Ein Courier, der Madrid an
5proc. Neap. pr. compt. 95. 30.
Span. 44 ¹.
10132, 101 2& Br.
3proc. 2734. Neue Span. Anl. —. Frankfurt a. M., 26. Febr.
4proc. 94 ⅛. 94 ½ ½. Bank⸗Actien 1570. 1568. Part.⸗Obl. 140. 139 ½, Loose .
3proc. pr. compt. 78. 10. fin cour. 78. 2
sin cour. 95. 40. 5proe.
Cortes 44 ½. Ausg. Span. Schuh f 2 proc. Holl. 56. 25.
Oesterr. 5proc. Metal⸗ 2 ½proc. 56 ½. G. 1proc. 2⁴½
100 Gulden 215. Br. Preuß. Präm.⸗Sch. 63 ¾ 63 ⅞. do. 4proc⸗
Anl. 97 ¼. Br. Loose 71 ½. Br.
Holl. 5proc. Obl. von 1832 98 ½. 98 ½. 5proc. Span. Rente 44 ½. 44. Zproc. do. pery
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Redacteur Cottel.
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Belg. 1on.
Poln.
jene Krisis bereits
Berlin, Dienstag den 3te
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. 8
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kriegsrath und Gehei⸗ men expedirenden Secretair im Kriegs⸗Ministerium, Sineck, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der. Schleife zu ver⸗
leihen geruht.
Bekanntmachung. Auf Befehl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs ist dem Direktor des Gymnastums zu Hamm, Doktor Kapp, ein Privilegium ggegen den Nachdruck und etwanige bloße Umaͤnderung 8 der von demselben nach einem elementarisch deducirten Prinzip der Kartenzeichnung herauszugebenden Karten, wie solches in seinem Werke uͤber Elementar⸗Geogra⸗ phie erlaͤutert worden,
af zehn Jahre fuͤr den ganzen Umfang des Preußischen Staats
actheilt worden. 1 8 Berlin, den 20. Februar 1835. 8
Zeitungs⸗RNachrichten.
Frankreich.
Paris, 23. Febr. Ein ministerielles Blatt, der M oniteur du Commerce, aͤußert sich uͤber die bevorstehende Ministerial⸗Veraͤn⸗ derung und uͤber die Veranlassung zu derselben in folgender Weise: „Durch die vorgestern Abend erfolgte Dimission des Marschalls Mor⸗ sjer ist die ministerielle Krisis, die schon seit einem Monate unver⸗ meidlich geworden war, entschieden worden. Die Minister ver⸗ sammelten sich vorgestern in den Tuilerieen. Es scheint, daß der König gleich anfangs vorschlug, den Marschall Soult zuruͤckzu⸗ berufen, um ihm die Praͤsidentschaft des Conseils und das Kriegs⸗
Ninisterium zu uͤbertragen. Die Umstaͤnde, welche vor einigen Monaten sein Ausscheiden begleiteten, erlaubten einigen seiner füuͤheren Kollegen nicht, sich dem Wunsche Sr. Maj. zu fuͤgen. Jener Vorschlag wurde daher fuͤr einen Augenblick beseitigt, und es wurden dagegen andere Arrangements vorgeschlagen, aber gleichfalls verworfen. hei hem Herrn Humann die Praͤsidentschaft, und dem Herrn von Laux das Kriegs⸗Ministerium zu uͤbertragen, woruͤber das Con⸗ seil einig war, nicht durchgesetzt werden konnte. Endlich, um Schlusse des Conseils, wurde das Kabinet aufgeloͤst, und sogleich ein Adjutant des Koͤnigs abgesandt, um den Mar⸗ scal Soult nach Paris zu berufen. Die Lage, welche wir so iben geschildert haben, ist schwierig, schwieriger ohne Zweifel als jie vom 12. November; wir wollen sie weder zu verschlimmern, noch die Folgen derselben vorauszusagen suchen. Aber es ist
von Wichtigkeit, daß man die Dinge in ihrem wahren Lichte
sehe. Daß eine neue Zusammenstellung des Ministeriums in diesem Augenblicke unumgaͤnglich noͤthig war, haben wir selbst seit mehreren Tagen bestaͤndig wiederholt. Aber augenscheinlich mußte s Ministerium in dem Sinne des alten Systems, und nicht, irgend einer Nuͤance der Opposition modifizirt werden. Es besurfte eines einigen, kompakten Ministeriums, das entschlos⸗ sen are, alle Schwierigkeiten des vor der Pairs⸗Kammer schwe⸗
benden Prozesses zu uͤbersteigen, eines Prozesses, der selbst jetzt,
wo die Sicherheit des Landes und die materielle Ordnung vor sedem Angriff sicher gestellt sind, in einem Interesse hoher ge⸗ selschaftlicher Moral durchgefuͤhrt werden muß. Es bedurfte in dem Augenblicke, wo der Traktat mit den Vereinigten Staaten sur Eroͤrterung kommen soll, eines Ministeriums, das sihig waͤre, denselben als einen schon vor laͤngerer Zeit, ind vor den unbedachten Drohungen des Praͤsidenten Jackson bschlossenen Gedanken zu vertheidigen. Der Name des Narschalls Soult zeigt allerdings nicht an, daß man bei der neuen Combination daran denkt, sich von dieser Linie zu utfernen; aber der Wille wird hierbei nicht genuͤgen. Der Mschall muß sich Kollegen unter den Maͤnnern suchen, die durch ihren Einfluß uͤber die Majoritaͤt in den beiden Kammern berfuͤgen, denn, vorausgesetzt auch, daß der Gedanke des monar⸗ hischen Widerstandes vollkommen durch die Koͤnigliche Weisheit repraͤsentirt wuͤrde, so hat doch dieser Gedanke vor den Kam⸗ mern und vor dem Lande nur den oder die Minister zum Or⸗ gan, welche ein moralisches Uebergewicht in dem Kabinette aus⸗ üben. Nun ist es aber gewiß, daß selbst im Schooße des Mi⸗ nsee⸗Conseils der Marschall Soult immer nur der Arm des Eystens des Widerstandes war. Wo will der Marschall, von einen fruͤheren Kollegen auf eine unwiderrufliche Weise getrennt, die Mitglieder des neuen Kabinettes aufsuchen? Wenn er sich auf die Seite der Staatsmaͤnner neigt, die der Restauration angehoͤrt haben, so wird er die Graͤnze der Zugestaͤndnisse bei eitem uͤberschreiten, welche die aus der Juli⸗Revolution her⸗ vorgegangene Majoritaͤt den Ideen der Ordnung machen kann und will; und er wird sich uͤberdies von Maͤnnern umgeben nden, die, da sie in der streitenden Epoche des Systems des Widerstandes die Verantwortlichkeit nicht mit ihm getragen ha⸗ ben, nicht gleich ihm uͤberzeugt seyn duͤrften, daß jenes Sy⸗ sem nothwendig einer richterlichen Sanction beduͤrfe. Wenn it sich dagegen zur Opposition oder zum tiers parti neigt, so ömmt zu allen den von uns bezeichneten Schwierigkeiten noch ine neue hinzu. Wie koͤnnten die Maͤnner, welche als Depu⸗ site den Traktat mit den Vereinigten Staaten angegriffen ha⸗ ben, es wagen, ihn als Minister zu vertheidigen? Wenn endlich die Wahlen außerhalb des Kreises der parlamentarischen Einfuuͤsse getroffen werden, so ist die Stellung nicht einen Tag lang halt⸗ bar, und dann stehen wir vielleicht vor einer Aufloͤsung der Kam⸗ mer von 1834. Alle diese Ruͤcksichten sind es, welche uns bei der gegenwaͤrtigen Krisis erschrecken. Wenn wir uns jetzt, wo eine solche Hoͤhe erreicht hat, auch nicht mehr
Es scheint sogar, daß die Combination,
8
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Maͤrz
mit der Hoffnung schmeicheln duͤrfen, daß durch unsere Worte
einem beklagenswerthen Resultate vorgebeugt werden koͤnnte, so werden sie doch wenigstens dazu dienen, im Voraus den Weg zu bezeichnen, den wir zu verfolgen gedenken, und von dem wir uns niemals entfernen werden.“ 1 Bei der Rolle, die der tiers⸗-parti wieder zu spielen bestimmt scheint, verdienen die Aeußerungen des Haupt⸗Organs jener Par⸗ tei, des Constitutionnel, mehr Aufmerksamkeit, als bisher. Hinsichtlich des gegenwaͤrtigen ministeriellen Interregnums aͤußert sich dieses Blatt folgendermaßen: „Die dem Marschall Soult anvertraute Mission, das Ministerium neu zusammenzustellen, weit davon entfernt, uns als eine Loͤsung der verworrenen Schwie⸗ rigkeiten des gegenwaͤrtigen Zustandes zu erscheinen, verwickelt dieselben, wie wir glauben, nur noch mehr; denn, wie schon ge⸗ sagt, entweder wird sich der Marschall Soult Maͤnner zugesellen wollen, denen selbst die retrograden Ideen des letzten Ministe⸗ riums noch nicht entschieden genug waren, und ein solches Kabi⸗ net wuͤrde vor dem Unwillen des Landes und der Deputirten⸗
Kammer nicht drei Tage Stand halten; oder er wird sich an
die unabhaͤngigen Meinungen wenden wollen, ohne deren Bei⸗
stand jetzt keine Majoritaͤt mehr zu hoffen ist, und hier sind die Schwierigkeiten nicht weniger groß. Die erste von allen ist die, daß es uns in einem Augenblicke, wo eine unselige Broschuͤre die gerechten Besorgnisse aller Freunde der Freiheit rege gemacht ha:, wo die Haupt⸗Grundsaͤtze der Repraͤsentativ⸗Regierung mit Fuͤßen getreten werden, durchaus nicht das geeignete Mittel zur Bexuhigung der oͤffenilichen Meinung scheint, einen beruͤhm⸗ ten Degen, wie Hr. Thiers sich ausdruͤckt, an die Spitze des Consetis zu berufen. Ohne dem Marschall auch nur im entferntesten Plaͤne eines 18. Brumaire unterlegen zu wollen, scheint uns doch seine Zustimmung zu den Anforderungen einer Repraͤsentativ⸗Regierung nicht entschieden, sein Begriff von den constitutionnellen Rech⸗ ten eines Praͤsidenten nicht fest genug, als daß wir in dieser Hinsicht ganz ohne Besorgniß seyn koͤnnten. Das Schwerdt des Siegers von Toulouse wuͤrde sich gewiß nie dazu verstehen, seine Scheide zu verlassen, um die Verfassung des Landes anzugrei⸗ fen; aber wir koͤnnen nicht mit derselben Gewißheit dafuͤr ein⸗ stehen, daß es sie mit eben der Entschlossenheit vertheidigen wuͤrde, wenn sie bedroht werden sollte. Dann aber koͤnnen wir, nach dem, was am 10. Nov. vorgefallen ist, nicht an eine iso⸗ lirte Zustimmung von Seiten der Maͤnner glauben, denen eine traurige Erfahrung die Nachtheile eines Ministeriums ohne ein ge⸗ meinsames Band und ohne einen gemeinsamen Gedanken gezeigt hat. Jene unabhaͤngigen Maͤnner, an die sich der Marschall durch⸗ aus wenden muͤßte, wenn er ein Ministerium der Majoritaͤt einem Hoͤflings⸗Ministerium vorzoͤge, wuͤrden nicht mit unvor⸗ sichtigem Leichtsinne Verpflichtungen eingehen; die Bedingungen, welche sie vorschreiben wuͤrden, duͤrften wahrscheinlich nicht an— genommen werden; denn sie wuͤrden auf einem gemeinschaftlichen Verstaͤndnisse, und auf einer strengen Beobachtung der constitu⸗ tionnellen Erfordernisse der jetzigen Lage beruhen; sie wuͤrden haupt⸗ saͤchlich zum Zweck haben, die Dinge auf die Wahrheit der Repraͤsen⸗ tativ⸗Regierung zuruͤckzufuͤhren und alle Lasten derselben zu uͤber⸗ nehmen, jedoch unter der Bedingung, daß ihnen auch alle Rechte derselben eingeraͤumt wuͤrden. Aus diesen Gruͤnden bezweifeln wir es sehr stark, daß es dem Marschall Soult gelingen wuͤrde, ein Ministerium zusammenzusetzen.“
In der vielbesprochenen Flugschrift: „Adresse eines Con⸗ stitutionnellen an die Constitutionnellen“, welcher von einigen Seiten der Sturz des gegenwaͤrtigen Ministeriums beigemessen wird, werden folgende Grundsätze aufgestellt: 1) Der Koͤnig herrscht nicht bloß, sondern er regiert; 2) das Ministerium ver⸗ waltet; 3) es steht dem Ministerium nicht zu, als solches, be⸗ sondere Grundsaͤtze oder ein besonderes System zu haben; 4) das Ministerium bedarf bei seinem Antritte der Majoritaͤt der Kammern nicht; es ist hinreichend, wenn es sich die Majoritaͤt spaͤterhin durch Vertrauen zu erwerben sucht, wobei ihm unbe⸗ nommen bleibt, seine Kraͤfte durch Bestechung zu vermehren; 5) der Minister-Rath besteht de facto und nicht de jure, und die Ernennung eines Conseils⸗Praͤsidenten ist rein sakultativ; 6) der Koͤnig kann sogar mit einem einzigen Minister regieren, da die Charte nur bestimmt, daß jeder Akt der Regierung von dem Koͤnige unterzeichnet und von einem Minister kontrasignirt seyn soll. 7) Ludwig Phi⸗ lipp hat, selbst nach dem Geiste der Charte von 1830, das Recht, seinen Gesandten, ohne Vorwissen des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten, geheime Instructionen zu ertheilen. 8) Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten darf seinen Kollegen ohne die Einwilligung des Koͤnigs keine Mittheilungen aus sei⸗ nem Geschaͤfts⸗Ressort machen. 9) Ludwig Philipp wird, als der Erste seiner Dynastie, wohl thun, die Regierungs⸗Angelegenheiten selbst zu leiten.
Ein hiesiges Blatt sagt: „Der Marschall Soult war schon seit mehreren Tagen davon benachrichtigt, daß er hoͤchst wahrscheinlich wieder ins Ministerium berufen werden wuͤrde, und man kann daher schon heute oder morgen seine Antwort auf die ihm gemachten Vorschlaͤge durch den Telegraphen erhal⸗ ten.’0 — Der Temps ist der Meinung, daß der Marschall Soult fruͤher in Paris eintreffen werde, als in dem Artikel des Journal des Débats vermuthet wird, da er schon vor gerau⸗ mer Zeit zur Ruͤckkehr nach Paris aufgefordert worden sey.
Der Brand des Theaters de la Gaité hat, wie sich jetzt erweist, doch einige Menschenleben gekostet. Heute hat man unter den Truͤmmern die Leichen eines Maschinisten, eines Sa⸗ peur⸗Pompiers, einer Frau und eines Kindes hervorgezogen.
Aus Toulon meldet man vom 18. Februar: „Der furcht⸗ bare Windstoß, der im Mittellaͤndischen Meere geherrscht, hat viel Unheil an der Afräkanischen Kuͤste angerichtet. Wir vernehmen heute, daß die Kriegsbrigg „le Rusé“ auf der Sta⸗ tion von Bona, in Folge des Sturmes, dessen Wuth man so sehr zu Toulon verspuͤrte, zu Grunde gegangen ist. Der Mann⸗ schaft ist es mit unerhoͤrten Anstrengungen gelungen, die Kuͤste zu erreichen. Leider ist dies nicht der Fall mit 8 bis 10 an⸗ dern Handelsschiffen, die an dem naͤmlichen W lagen.
Diese Schiffe sind an den dortigen Felsen zerschellt worden, und 8 bis 10 Seeleute wurden das Opfer dieses ungluͤcklichen Er⸗ eignisses.“ 111X“
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Großbritanien und Irland.
London, 23. Febr. Der Koͤnig wird heute im St. mes⸗Palast eine Geheime⸗Raths⸗Versammlung cher, wie man glaubt, der Entwurf der Thron⸗Rede in Bera⸗ thung gezogen und definitiv festgestellt werden soll.“
stuͤndigen Kabinets⸗Rath, der am Sonnabend im eehas Amte gehalten wurde, in Erwaͤgung genommen worden, und dasselbe von groͤßerem Umfange und von wichtigerer Bedeutung
seyn, als irgend eine fruͤhere Thron⸗Rede. 8
Die Koͤnigin besuchte heute den neuen Palast im St. Ja⸗ mes⸗Park.
Der Herzog von Susser leistete am Freitage im Oberhause den Eid; Se. Koͤnigl. Hoheit schienen sich so 518 als man nach den letzten Nachrichten von seinem Gesundheits⸗ Zustande kaum erwartet hatte.
Der Marquis von Londonderry ist vorgestern hier ange⸗ kommen. Er war schon am Freitag Abend zu dem Diner er⸗ wartet worden, welches Sir Robert Peel dem Grafen Pozzo di Borgo gab, und dem unter Anderen der Fuͤrst Esterhazy, der Graf und die Graͤfin Sebastiani, der Baron Buͤlow, der Ge⸗ 1 Alava, der Herzog von Wellington und Lord Hill bei⸗ wohnten.
Der Tuͤrkische Gesandte, Namik Pascha, ist mit seinem Ge⸗
folge am Freitag Abend von seiner Reise nach den Handels⸗ Distrikten wieder hier eingetroffen; am Sonnabend stattete er dem Herzoge von Wellington im auswaͤrtigen Amte einen Be⸗ such ab.
Der Marquis von Wellesley liegt seit einigen Tagen sehr krank danieder. Der Graf von Fitzwilliam, der sich neulich mit
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alten, in wel⸗
Standard zufolge, ist dieses Aktenstuͤck bereits in einem mehr⸗
befinden,
einer Axt in den Fuß hieb, ist außer aller Gefahr. An demsel⸗ 1
ben Tage, wo ihm dieser Unfall begegnete, hatte sein Sohn, Lord
Milton, das Unaluͤck, bedeutend zu beschaͤdigen.
Am Sonnabend fand sich der Sprecher mit Peruͤcke und Robe, um
mit dem Pferde zu stuͤrzen, doch ohne sich
in vollem Kostuͤm,
Hauses zur weiteren Vereidigung der neuen Mitglieder. der Sprecher eintrat, waren ungefaͤhr 200 Mitglieder Es wurden eine große Menge vereidigt. Auch Sir Charles Manners Sutton und Sir Robert Peel leisteten um 4 Uhr den Eid an der Tafel des Unterhauses. Nachdem sie dies gethan, schuͤttelte der Sprecher Beiden, dem Gebrauch gemaͤß, die Hand, und Sir C. Sutton wuͤnschte Herrn Abercromby Gluͤck zu sei⸗ ner Erwaͤhlung n Praͤsidenten des Hauses. Die üͤbrigen Mitglieder des Ministeriums, die im Unterhause sitzen, legten ebenfalls an diesem Tage den vorschriftsmaͤßigen Eid ab. Der Lord⸗Kanzler wohnte einige Augenblicke der Ceremonie bei. Kurz nach 4 Uhr vertagte sich das Haus bis heute um 10 Uhr.
Der Courier meldete schon am Sonnabend, er koͤnne ver⸗ sichern, daß Dienstags ohne Zweifel im Unterhause ein Amende⸗ ment zu der Antworts⸗Adresse auf die Thron⸗Rede Sr. Majestaͤt vorgeschlagen werden wuͤrde. „Es wird, wie man erwartet“, fuͤgte dieses Oppositions⸗Blatt hinzu, „die zahlreichste Versamm lung des Unterhauses seyn, die jemals erlebt worden, da es sich darum handelt, wie die Regierung dieses Landes aufs schleunigste aus den Netzen der Kabale gerettet werden kann, die sich waͤh⸗ rend der Prorogation des Parlaments um keines anderen Zwel⸗ kes willen die Gewalt erschlich, als um die Fortschritte jener nothwendigen Reformen zu hemmen, die das Volk von einem reformirten Unterhause zu erwarten berechtigt ist. Die Waͤhler des ganzen Reichs werden von den Mitgliedern, die bei dieser wichtigen Gelegenheit nicht erscheinen moͤchten, keine Entschuldigung annehmen. Jeder Nerv muß angespannt werden, um die Majoritaͤt, durch welche das Amendement ohne Zweifel durchgebracht wer⸗ den wird, zu vergroͤßern.“ Die Morning Chroniecle sagt heute: „Kein Mitglied kann uͤber die Adresse abstimmen, ohne zuvor den Eid geleistet zu haben. Es ist daher unerlaͤßlich, daß jeder Reformer sich einfinde, damit er noch vor Morgen um 4 Uhr, wo die Debatte uͤber die Adresse beginnen wird, vereidigt seyn kann. Es wird jedenfalls ein Amendement vorgeschlagen werden, und das Land sieht mit großer Spannung dem Aus⸗ gange entgegen. Es kann den Reformern nicht ent angen seyn, wie die Tories bei der letzten Abstimmung über hhr Corps zu mustern im Stande waren. Nur 7 von dieser leidenschaftlichen Partei waren abwesend, und ihr letzter verzweifelter Kampf wird nicht minder angestrengt seSyn. Wenigstens sollten die Freunde der Volksrechte eben so sehr auf der Hut seyn.“ In dieser Weise fahren beide genannte Blaͤtter noch weiter fort, ihre Partei auf⸗ uregen und zusammenzutrommeln, doch scheint eben aus diesen Aufforderungen hervorzugehen, daß die Eidesleistung bis jetzt nicht den raschesten Fortgang gehabt hat, und es wird unter Anderem auch die Vermuthung geäͤußert, daß, wenn morgen noch zu wenig Mitglieder vereidigt waͤren, die Thron⸗Rede erst am Donnerstag den 26sten d. gehalten werden duͤrfte. Der Globe erwaͤhnt auch des Geruͤchts von einer nochma⸗ ligen Aufloͤsung des Parlaments. Aus den ministeriellen Blaͤttern ergiebt sich nur so viel, daß die Minister ent⸗ schlossen sind, sich durch die Machinationen der Opposition nicht bewegen zu lassen, die Zuͤgel der Regierung aus den Haͤn⸗ den zu geben. Die Morning Post aͤußerte sich vorgestern in dieser Beziehung folgendermaßen: „Es gereicht uns zu großer Genugthuung, erklaͤren zu koͤnnen, daß das Votum des Unter⸗ hauses bei Gelegenheit der Sprecher⸗Wahl auf das Verfahren, welches das Ministerium Sr. Majestaͤt zu befolgen beschlossen
*) Die Englischen Zeitungen vom Thron⸗Rede enthalten und schon gestern ehen sollten, sind auch heute Inland.)
24. Februar, welche die uͤber bareh. hier ein⸗ noch ausgeblieben. (S. den Artikel
12 Uhr im Unterhause ein, und nach Verlesung des uͤblichen Gebets schritten die Secretaire 88 — zugegen. 8
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