2 46) Wir haben die Revision des Kosten⸗Reglements vom 20. Juni 1817 wegen der zum Ressort der General⸗Kommissionen ge⸗ Ddrigen Geschaͤfte befohlen, und wird bei den deshalb s erlassen⸗ den Bestimmungen das Weitere wegen sportel⸗ und stempelfreier Bearbeitung dieser Angelegenheiten festgesetzt werden. Bis dahin soll es bei der im §. 138. der Ablbsungs⸗Ordnung vom 13. Juli Uels zugestandenen Verguͤnstigung unveraͤndert sein Bewenden be⸗ alten.
427) Die nachgesuchte Erleichterung hinsichtlich der Abloͤsungs⸗ Geschaͤfte in besonderer Beziehung auf die Vorschriften der §§. 14 und 15. der Abloͤsungs⸗Ordnung vom 13. Juli 1829 wegen Bestaͤ⸗ tigung der Vertraͤge hat bereits in der durch die Gesetz⸗Sammlung . Verordnung vom 30. Juni 183 Beruͤcksichtigung ge⸗ anden. 2 48) Dem Wunsche Unserer getreuen Staͤnde wegen Modifica⸗ tion des §. 75. der Ablbsungs⸗Ordnung vom 13. Juli 1829, die Ab⸗ lösbarkeit des Heimfallsrechts betreffend, wird, da nunmehr die Be⸗ ratbungen uͤber diesen Gegenstand beendigt sind, durch Erlassung einer desfallsigen Verordnung ehestens genuͤgt werden.
49) Die Jagd⸗Gerechtigkeit anlangend, sind die Franzoͤsischen Dekrete vom 9. Hezember 1811 und vom 8. Januar 1813, nachdem sie schon durch die Gouvernements⸗Verordnung vom 13. Juli 1814 suspendirt waren, durch den §. 1 des Gesetzes vom 21. April 1825 banzlich außer Kraft gesetzt, und ist hierdurch das Jagdrecht wie⸗
er in diejenige Verfaffung gesetzt, in welcher dasselbe vor jenen Franzoͤsischen Dekreten sich befand. — Was aber den waͤhrend der Fülsgsett dieser Dekrete sich gebildeten Besitzstand betrifft, so ha⸗ ben Wir daruͤber im §. 47 des Gesetzes vom 21. April 1825 eine weitere Bestimmung vorbehalten, und inzwischen ermitteln lassen, wie derselbe waͤhrend der gesetzlichen Kraft der angefuͤhrten Franzo⸗ sischen Dekrete sich gestellt. Obgleich daraus sich ergeben hat, daß bis auf eine einzige Ausnahme der Besitzstand, so wie er vor dem Jahre 1811 war, sich erhalten hat, so haben Wir doch durch Unsere unterm 2. September 1827 an Unser Staats⸗Ministerium erlassene, und durch dieses mittelst Verordnung vom 20. Juni 1828 bekannt lemachte Ordre bestimmt: „daß der gegenwaͤrtige Besitzstand hin⸗ sichtlich der Jagd⸗Berechtigung aufrecht erhalten und ein Jeder, der, sey es nach den Grundfaten vor Einfuͤhrung der fremden Ge⸗ setze, oder diesen Gesetzen zufolge, in einem zu Recht bestaͤndigen Besitze sich befindet, dabei ferner geschuͤtzt werden solle,“ und ist hierdurch die in dem Gesetze vom 21. April 1825. §. 47 vorbehal⸗ tene weitere Bestimmung erlassen. Es ist hierdurch in Betreff der Jagdrechte unter Beseitigung der fremdherrlichen Gesetzgebung die vor derselben bestandene Ver assung bis auf die Faͤlle eines waͤhrend der Guͤltigkeit der erstern sich rechtlich gebildeten entgegenstehenden Besitzstandes wieder hergestellt, und koͤnnen daher Unsere getreuen Staͤnde nur auf die solchergestalt laͤngst erfolgte definitive Entschei⸗ dung verwiesen werden.
50) Die gegenwartige Zusammensetzung der Departements⸗ Ersatz 2 emmisstonen hat sich allgemein als zweckmäaͤßig bewaͤhrt, eine Vermehrung des Personals derselben aber sich nirgends als ein Bedürfniß dargestellt, und kann daher auf den Antrag der Staͤnde, den gedachten Kommissionen fuͤr jeden Kreis noch ein Civil⸗Mit⸗ lied zuzutheilen, um so weniger eingegangen werden, als eine solche
Se nur Verweitlaͤuftigung des Geschaͤfts zur Folge haben wuͤrde.
51) Die erbetene Abanderung der Instruction wegen Aushebung der Ersatz⸗Mannschaften vom 30. Junt 1817 dahin, daß 1) es zur Entlassung vor zurückgelegter dreljaͤhriger Dienstzeit berechtigen
solle, wenn durch den Tod des Vaters das noch im Militairdienste
befindliche Individuum zur Ernaͤhrung der Mutter oder der Fami⸗ lie oder zur Verwaltung ihres Gewerbes dringend erheischt wird, 2) die zur Kriegs⸗Reserve entlassene Mannschaft in den im §. 69 bestimmten Faͤllen zur Landwehr des ersten hcte on. uͤberwiesen
werde, ist in der beantragten Art nicht zulaͤssig. Es wird aber der⸗ selben auch nicht beduͤrfen, da ad 1 schon feststeht, daß die Entlas⸗ sung eines zum Militairdienst Eingestellten, welcher durch Erbschaft um Besitz eines Grundstuͤcks, einer Handlung oder einer Fabrik ge⸗ angt, fuͤr begruͤndet angenommen werden soll, gleichviel, ob ihm diese Erbschaft von dem Vater, von der Mutter oder von einem
1 1 ltnisse von der Art Verwandten zugefallen ist, sobald nur die Verhaͤltnisse (1823 8882.
sind, daß sie die persoͤnliche Verwaltung des Eingestellten noth⸗ wendig erfordern; der Zweck der ad 2 gewuͤnschten Bestimmung aber im Wesentlichen schon durch die Vorschrift zu 4. Unserer durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt gemachten Ordre vom 3. November v. J erreicht wird.
schuld benachrichtigen Wir Unsere getreuen Staͤnde, in Beziehung auf die wegen weiterer Verzoͤgerung dieser Angelegenheit geaͤußerten Besorgnisse, daß bereits von der Koͤnigl. Hannoverschen Regierung ein anderweitiger Kommissarius ernannt ist, und die Verhandlungen ihren Fortéang haben werden. 9
53) Die Wiedererlangung der in der Petitions⸗Schrift vom 28. Dezember v. F. erwaͤhnten, auf das Herzogthum Westphalen Be⸗ zug habenden 2 3 .
enstaͤnde ist schon bei fruͤherer geeigneter Veranlassung, jedoch bis etzt ohne Erfolg betrieben worden. Wir haben indeß die Erneue⸗ rung der desfallsigen Schritte anbefohlen, und wird moͤglichst fuͤr die Erreichung der von Unseren getreuen Staͤnden geaͤußerten Wuͤnsche gewirkt werden. 8 54) Seit der Unseren getreuen Staͤnden in dem Landtags⸗Ab⸗ schiede vom 27. Juli 1827 ertheilten Resolution hat sich zwar die Vermutbung bestätigt, daß die Kaiserlich Oesterreichische Regterung die Absicht habe, 57 die diesfaͤlligen Foryerungen Anspruͤche aus Vorschuͤssen aufzusfe en, welche das Kaiserliche Aerarium fuͤr Rech⸗ nung der ebemaligen Reichs⸗Operations⸗Kasse oder der dabei be⸗ theiligt gewesenen Deutschen Staaten gemacht zu haben behauptet; Unser Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat jedoch darin nur eine erneuerte Veranlassung finden koͤnnen, der Sache fortgesetzt die srißemtgccht⸗ Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen. Wie⸗ wohl sich nun nicht verkennen laͤßt, daß durch den jenseits erhobe⸗ nen Einwand der Compensation die endliche Erledigung der Sache bisher eine wesentliche Verzoͤgerung erlitten, so hat die Kaiserlich Oesterreichische Regierung doch in der allerneuesten Zeit die Versi⸗ cherung ertheilt, daß die von ihr fruͤher schon niedergesetzte, aus Beamten der betheiligten Verwaltungszweige bestehende und mit der Zusammenstellung sowohl der behaupteten Forderungen, als auch der schuldigen Leistungen Oesterreichs und respektive deren Absonde⸗ rung nach den Kreisen und Staͤnden des ehemaligen Reichs beauf⸗ tragte Kommission sich die Foͤrderung der Sache angelegen seyn las⸗ sen werde. Unser Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten wird daher auch fernerhin unablaͤssig bemuͤht seyn, das Interesse der betheiligten Eingesessenen in jedweder Beffehnng nach Moͤglichkeit wahrzunehmen. In Ansehung der an die Schwedische Regierung 1Se Forderungen sind, ehe sich uͤber desfalls zu thuende chritte etwas destimmen laͤßt, noch naͤhere Ermittelungen noth⸗ wendig, welche Wir indeß angeordnet haben.
55) Die den Bezirks⸗Straßen⸗Bau⸗Fonds des Herzogthums Westphalen betreffenden Antraͤge finden Wir im Allgemeinen zulaͤs⸗ sig, und haben beschlossen, ihnen in folgender Art zu entsprechen: 1. Antraͤge auf Erhoͤhung oder Verminderung des jetzt 10,406 Thlr. betragenden Fonds werden nur unter Zuziehung Unserer getreuen Staͤnde beruͤcksichtigt werden; 2. der jaͤhrliche Verwendungs⸗Plan, den die Regierung zu entwerfen hat, soll von dazu beauftragten ständischen Deputirten begutachtet werden, bevor er dem betreffenden Ministerium zur Festsetzung eingereicht wird, desgleichen soll uͤber die Ausfuͤhrung des Plans dem Landtage eine Verwendungs⸗Nach⸗ weisung vorgelegt werden, die foͤrmliche Rechnungslage aber den gewoͤhnlichen Beherden verbleiben; 3. die Wahl der in Bau zu nehmenden Strecken ist, wie es aus der Natur der Sache sich er⸗ giebt, nach der Wichtigkeit des Straßenzugs und zur Erzielung ei⸗ nes vollstaͤndigen Zusammenhangs zu treffen, wobei auf freiwillig anerbotene Beitraͤge Ruͤcksicht zu nehmen ist; 4. die gewaͤhlten Deputirten werden bestaͤtigt, deren Thaͤtigkeit sich indeß nur auf die ad 1. und 2. erwaͤhnte staͤndische Mitwirkung bezieht
”
eschichtlichen Merkwuͤrdigkeiten und literarischen Ge⸗;
Indessen ist der Verwendungs⸗Plan ad 2. zum Gutachten mitzu⸗ theilen; auch moͤgen sie etwanige Bemerkungen, waͤhrend der Aus⸗ fuͤhrung, der Regierung zur Kenntniß bringen. — Auf die Aeuße⸗ rungen, welche Unsere getreuen Staͤnde ihren Ant. aͤgen vorange⸗ schickt haben, geben wir ihnen zu erwaͤgen, daß die Kosten der Kunst⸗ straße von Arnsberg nach Soest, welche 22,340 Rthlr. suͤr die Meile betragen, fuͤr einen Bau, bei welchem alles in Gelde berechnet ist, keinesweges zu hoch erscheinen, und eine Vergleichung mit der Straße von Sundern nach Hagen, wo nur kleine Luͤcken auszubauen waren, oder mit der von Werl nach Hamm, wo die Fuhren unentgeltlich geleistet wurden und bedeutende Beitraͤge erfolgten, nicht an⸗ gestellt werden kann. — Die aus der Zeit der vorigen Landes⸗ berrschaft herruͤhrenden Wegebau⸗Schulden werden ohne beson⸗ dere Beitraͤge des Herzogthums Westphalen aus allgemeinen Lan⸗ desmitteln verzinset und abgetragen; sie koͤnnen daher kein Gegen⸗ stand dieser Eroͤrterung seyn.
56) Ueber die bedraͤngte Lage der Grund⸗Besitzer im Fuͤrsten⸗ thum Paderborn sind bereits naͤhere Untersuchungen veranlaßt wor⸗ den, auf deren Grund Wir die Errichtung einer Amortisations⸗Kasse zur Erleichterung der Abloͤsung der gutsherrlichen und anderen Real⸗ Lasten fuͤr jenen Landestheil angeordnet haben. Der Plan dazu ist bereits mittelst Unserer Ordre vom 27. Sept. d. J durch die Ge⸗ setz⸗Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden.
Zur Urkund Unserer vorstehenden Allergnaͤdigsten Resolutionen haben Wir gegenwaͤrtigen Landtags⸗Abschied ausfertigen lassen und Allerhoͤchstselbst vollzogen, und bleiben Unseren getreuen Staͤnden in Gnaden 1.h Gegeben Berlin, den 30. Dezember 1834.
“ (gez.) Friedrich Wilhelm. Friedrich Wilhelm, Kronprinz. (gez.) von Altenstein. Lottum. Bernstorff. Brenn.
von Kamptz. Mühler. Ancillon. von Witzleben. von Rochow.*)
2 Die beiden Beilagen zu diesem Landtags⸗Abschiede werden wir in den näch⸗ sten Blattern der Staats⸗Zeitung nachliefern.
(gez.)
Berliner EBörse. Den 2. März 1835.
Amtl. Ponds- Cours-Lettel. (Preus⸗. verre — 2. 2 Prief S —esseresssszrsseveveess2Brtef scheld
St.-Schuld-Sch. 100 ½⅜99 ¾ [0stpr. Pfandbr. 102 ½% — Pr. Engl. Obl. 30. 97½ Pomm. do. 106 ¾ Prüm. Sch. d. Sech. 63 ½ Kur- u. Neum. do. 106 ½ Kurm. Obl. m. J. C. 100 ¼ Schlesische do. Neum. Int. Sch. do. 100¾ Kkst. C. d. K.-u. N. Berl. Stadt-Obl. 100 ⅔ Z.-Sch. d. K.-u. N. Königsb. do. 99½ — Elbing. do. 99 ½ Holl. vollw. Duk. 17 ¼ Danz. do. in Th. 38 ½ Neue do. 18 ½¼ Westpr. Pfandbr. 102 ½ Friedrichsd'or .. 13-„12 Grosshz. Pos. do. 102 ½ Disconto
106 — 106 ½ 77
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Auswärtige Börsen.
I““ Amsterdam, 25. Februar.
Niederl. wirkl. Schuld 55 ½. 53 do. 100 ½¼.
Kanz-Bill. 25 ½. 4 ½ 8 Amert. 94v½. 3 ½ 9 79 ½.
99 ½. Preuss. Präm.-Scheine 113 ½. do 4 ⅛8 Anl. —. 3% 26 ⁄.
Ausg. Schuld 1fs. Russ. 99. Oesterr. Span. 5 ⁄ 46.
Antwerpen, 24. Februar. 39 —. Linsl. 15 ½¼. Cortes 44½. London, 21. Februar. Conz. 398 91. Span. —. Cortes 57 ½. Seript. v. 1834 5 8 Prämie. Holl. 2 ½¼ 9 55 ½. 5 8 102 ½. Vort. 90 ½. Engl. Russ. 110 ¾. Columb. 36 ½. Mex. 42. Beig. 102. Bras. 83 . Chili 43. do Coup. 25. Darmst. 27 ¼. Oesterr. —. Wien, 25. Februar. 48 95. Bank-Actien 1321.
Span. 5 % 454¼. Belg. 100 ½.
58 Met. 101 ½. Neue Anleibe
Koöͤnigliche Schauspiele. Dienstag, 3. Maͤrz. Im Schausplelhause: Die Versoͤh⸗
52) In Betreff der Zinsen⸗Ruͤckstaͤnde der Muͤnsterschen Landes⸗ nung, Schauspiel in 5 Abth., von Kolzebue.
Koͤnigstaͤdtisches Theater. Dienstaa, 3. Maͤrz. Endlich hat er es doch gut gemacht! Laustspiel in 3 Akten, von Albini. Vorher: Die Ochsenmenuett, Singspiel in 1 Akt. ekeee˙˙˙˙
Neueste Nachrichten.
Paris, 24. Febr. Der Koͤnig arbeitete gestern mit den Ministern des oͤffentlichen Unterrichts und der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten und begab sich sodann in Gesellschaft der Koͤnigin und seiner Schwester nach Versailles.
Die Pairs⸗Kammer hielt heute eine oͤffentliche Sitzung, in welcher man sich nach Abstattung zweier Berichte uͤber Ge⸗ genstaände von oͤrtlichem Interesse mit den bei der Kammer ein⸗ gegangenen Bittschriften beschaͤftigte. Die Sitzung, in welcher keiner der Minister zugegen war, dauerte nur etwa 1½ Stunden und war fuͤr das Ausland ohne Interesse.
In der Deputirten⸗Kammer wurde heute uͤber die letz⸗ ten 40 Artikel des Bankerott⸗Gesetzes berathschlagt. Herr Glais⸗ Bizoin versuchte es, den zu erwartenden Minister⸗Wechsel zur Sprache zu bringen; er hatte indessen kaum den Mund aufge⸗
than, als die Centra sich in Masse erhoben und die Tagesord⸗
nung verlangten. Der Redner mußte daher unverrichteter Sache nach seinem Platze zuruͤckkehren. Bald darauf traten nach ein⸗ ander die Minister Guizot, von Rigny, Humann und Duchä⸗ tel in den Saal und nahmen ihre gewoͤhnlichen Plaͤtze auf der Minister⸗Bank ein, auf welcher sich bei der Eroͤffnung der Sitzung bloß Herr Persil befand. Alle waren ohne Porte⸗ feuille, und namentlich schien Herr Guzot sehr niedergeschlagen zu seyn. Die Versammlung war sehr aufgeregt, und hin und wieder ließ sich die Meinung vernehmen, daß die Kammer pro⸗ rogirt werden wuͤrde.
Der Moniteur enthaͤlt heute ebenfalls den gestrigen Ar⸗ tikel des Journal de Paris, worin alle Vermuthungen, die in Betreff der Broschuͤre „eines Constitutionnellen an die Consti⸗ tutionnellen“ gehegt worden, auf das Foͤrmlichste widerlegt wer⸗ den. Uebrigens melden die beiden genannten Blaͤtter und das Journal des Débats heute nichts Neues uͤber die Zusammen⸗ setzung des Mintsteriums. In letzterer Hinsicht liest man im Messager: „Den in der Deputirten Kammer verbreiteten Ge⸗ ruͤchten zufolge, haͤtte Herr Dupin eingewilligt, ins Ministerium einzutreten, der Marschall Gérard aber das Anerbieten abgelehnt. Herr Dupin wollte sich den Marschall Soult gefallen lassen, schlug aber Bedingungen vor, welche verworfen wurden. Die Diskus⸗ sion mit dem Koͤnige uͤber die Garantieen, welche Herr Dupin verlangte, und besonders uͤber die Realitaͤt der Praͤsidentschaft des Minister⸗Raths, soll sehr heftig gewesen und eine große Kaͤlte zwischen Herrn Dupin und Sr. Majestaͤt in Folge der⸗ selben eingetreten seyn. Es ist daher an einem Soult'schen Mi⸗ nisterium nicht mehr zu zweifeln, und es heißt, daß, wenn die Kammer ihm nicht beipflichtete, die Auftoͤsung derselben erfolgen
nd Geld-Cours-LZettel. (Preuss. Cour.)
“ werde. Einer von den Adjutanten des Koͤnigs soll es gewesen se der auf die Moͤglichkeit einer Aufloͤsung zuerst aufmerksam machi⸗” Der Courrier frangais lederholh die Behauptung, da Herr Molé mit der Bildung eines Kabinets beauftragt sey mi Vorbehalt des Platzes fuͤr den Marschall Soult. „Auch nag ein anderer Hofmann, Herr von Montalivet“, sagt das genannt Blatt, „soll die Mission haben, Besuche zu machen nn. Worte zu uͤberbringen, fuͤr die sich ein offtzieller Charakte nicht passen mochte. Einige behaupten, auch Herr Dupin hab einen dir kien Antheil an allen Unterhandlungen, die man ve⸗ suche. Doch daruͤber haben wir keine zuverlaͤssige Berichte, wis sen aber, daß der Praͤsident der Deputirten⸗ Kan me täglich lange Konferenzen in den Tuilerieen hat, un daß der Gegenstand dieser Unterhaltungen der Berathun uͤber die Art und Weise nicht fremd ist, wie 8 aus dem ministeriellen Interregnum herauskommen koͤnnte” Das Journal du Commerce giebt folgende Liste: Dupin Conseils⸗Praͤsident und Großsiegelbewahrer; Gérard, Kriegt Minister; Molé, Minister der auswaͤrtigen Angelegenheitm, Duperré, Marine⸗Minister; Sauzet, Minister des oͤffentlicen Unterrichts; Humann, Finanz⸗Minister; Teste, Handels⸗Ma⸗ ster; Herzog von Bassano, Minister des Innern. Mh dem Von Sens haͤtte Herr Dupin zuletzt eingewillz, den Marschall Soult in seinem Kabinette zu sehen, naclem er es ausgeschlagen, in das Kabinet des Marschalls einzutrum Der Constitutionnel sagt, mehrere Deputirten haͤrten da Entschluß geaͤußert, gleich nach dem Votum uͤber den Gese
Entwurf in Betreff der Bankerotte die Vertagung der Kamme
bis zur Loͤsung der ministeriellen Angelegenheit zu beantrage, Man erwartete, die ministeriellen Verwickelungen wuͤrden an zaf heutigen Boͤrse ein neues Sinken der Fonds veranlassen. Allin die Fonds hielten sich gut und gingen sogar etwas in die Hihe Es zirkulirten mehrere Minister Listen, auf denen die Nama Soult, Dupin, Passy, Sebastiani und Gérard figurirten. e fanden aber nur wenig Glauben. Der doctrinaire Theil de letzten Ministeriums soll uͤbrigens noch nicht die Hoffnung auf gegeben haben, sich im Kabinette zu erhalten. Herr Guizot sal sich jetzt, wie es heißzt, den Moniteur du Commerce, en bisher nur wenig verbreitetes Blatt, das aber haͤufig von di Herren Guizot und Duchatel Mittheilungen erhielt (und dem wir oben im Artikel Paris heute einige Betrachtungen eng nehmen), zu seinem Organ gewaͤhlt haben.
Graf Roͤderer hat dem Temps einen Brief geschrieben, dem er sich fuͤr den Verfasser der Flugschrift: „Adresse eing Constitutionnellen an die Constitutionnellen“, erklaͤrt. Zuglic geht das Geruͤcht, daß Graf Roͤderer Paris verlassen habe, m jeder Eröoͤrterung uͤber seine Broschuͤre aus dem Wae zu gehen.
Das Journal des Dobats enthaͤlt einen langen Artikl uͤber die schwierige Lage, in welche die Schweiz und die Reai⸗ rungen Deutschlands gegenseitig durch die revolutionnairen Vor⸗ suche der politischen Fluͤchtlinge der verschiedenen Laͤnder ze⸗ bracht worden seyen, die ihre revolutionnairen Projekte unte dem Schirme der Schweizer Freiheit haͤtten ausfaͤhren wel⸗ len. Das genannte Blatt haͤlt es fuͤr gewiß, daß die Schweiz diesen Komplotten fremd sey, und hofft, duß Bern seine demokratischen Projekte aufgeben werde, zu denen di Schweiz augenscheinlich nicht reif sey. Der Frieden von Europa, sagt es weiterhin, koͤnnte gefaͤhrdet und Frankreich in eine ver wickelte Lage gebracht werden, wenn ein Schisma in der Schwei⸗ zerischen Eidgenossenschaft eintreten sollte, und wenn die Nada⸗ sen den Vorort Bern geneigt fänden, ihr williges Werkzeug zu werden. Dieser Gefahr muͤsse die Politik Frankreichs vorzubeu⸗ gen suchen.
Der Hertog von Richmond und sein aͤltester Sohn, der Graf von March, werden zu Anfang des naͤchsten Monats in Privat⸗Angelegenheiten, die sich auf den Prozeß um die Bes⸗ zungen des Herzogthums Aubigny beziehen, von London hitr erwartet. Der Urtheilsspruch in dieser Sache waͤre von den Gerichten schon eher gefaͤllt worden, doch ist, auf Ansuchen des Herzogs, die Entscheidung bis zum Maͤrz verschoben worden, Bekanntlich war der Herzog von Richmond im vorigen Frih⸗ jahr in demselben Interesse in Paris.
Aus Madrid vom 17. Februar theilt das Journal de Débats folgende Nachrichten mit: „Wir toͤnnen anzeigen, daß unser Hof mit dem zu Rom durch die Vermittelung des Paͤpstlichen Nuntius Unterhandlungen angeknuͤpft hat, und I— les laͤßt glauben, daß der Roͤmische Hof hald einen Gesanden Ihrer Katholischen Majestaͤt bei sich zulassen wird. Es win uns versichert, daß die Regierung Ihrer Katholischen Majeßt dem Wunsch, den man gegen sie geaͤußert hat, nachgekomma ist, naͤmlich Unterhandlungen mit der Regierung von Columbicg zu beginnen, deren Gesandter, der General Don Mariano Montisst⸗ der Einzige unter den Abgesandten der Amerikanischen Repubb ken ist, der Vollmachten hierzu erhalten hat. Die Anderen en warten Instructionen von ihren respektiven Regierungen. 0— scheint, daß sie sich dem General Monttillo in Paris anschliefn werden, sobald sie dieselben erhalten haben. Eine bei dem sn— nanz⸗Minister eingetroffene Depesche des Intendanten von Mu⸗ rien meldet, wie man versichert, die fast vollstaͤndige Vernichtung der Insurgenten⸗Schaar, die von den Gebirgen von Santandet her in diese Provinz eingedrungen war. Ein greoßer Theil derselben ist zusammengehauen worden.“ Der Mese sager berichtet von eben daher, daß der Vorschlag, den Herr Ferrer in der Prokuradoren⸗Kammer gemacht (siehe den Artikel Spanien im gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung), den Mensagero wegen eines Artikels uͤber angebliche Fonds⸗Specw⸗ lationen eines Mitgliedes der zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfet in Betreff der inneren Schuld ernannten Kommisston zur Re chenschaft zu ziehen, von der Prokuradoren⸗Kammer verworfen worden sey. Der Vorwurf, den dieses Blatt dem Herrn Cresr y Texada gemacht, bliebe also, meint der Messager, auf demse ben haften und wuͤrde dadurch schwerlich gemildert, daß es hu⸗ zufuͤge, es habe Niemand beleidigen, sondern nur sagen wollen
daß mehrere Mitglieder der erwaͤhnten Kommission, da sie Kauß
leute seyen, den Fonds-Geschaͤften nicht haͤtten entsagen koͤnnen.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 108. 40. fu cour. 108. 45. 3proc. pr. compt. 78. 30. fin cour. 78. 35 5proc. Neap. pr. compt. 95. 65. fin cour. 95. 70. 5proc-. Span. 44 ½. 3proc. 27 ¾. Cortes 44 ½. Ausg. Span. Schuld Neue Span. Anl. 65. 2 proc. Holl. 56. —.
Frankfurt a. M., 27. Febr. Oesterr. 5proc. 101 ⅔ 1015. 4proc. 94 z⁄. 94 ¾. 2 ½proc. 56 ½ G Br. Bank⸗Actien 1571. 1569. Part.⸗Obl. 140. 139 100 Gulden 215. Br. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 63 ½ 63 ½ do. 4vroc Anl. 97 ⅛. Br. Holl. 5proc. Obl. von 1832 98 ¼. 98 ½. Poln Loose 71, ½,. Br. 5proc. Span. Rente 44 ½. 44. Zproc. do. perp 26 ½. 26.
Metal.
1 Iproc. 242.
Loose z.
Redacteur Cottel. ekFxHAba.
Gedruckt hei A. W. Hayn.
ediehen. fi und dem Marschall Soult.
Allgemeine
1u
Amtliche Nachrichten.
88
6 Kronik des
ü.
Dem Kaufmann und Fabrikanten J. C. Schroͤder hier⸗ salbst ist unterm 26. Februar d. J. ein auf drei hinter einander soigende Jahre, vom Tage der Ausfertigung an gerechnet, und fäͤr den ganzen Umfang des Preußischen Staats guͤltiges Patent: aauf ein fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkanntes Verfahren zur Anfertigung hoͤlzerner Fußboͤden ohne sichtbare Na⸗ gelung mittelst der unter den Dielen zur Befestigung angebrachten Schraube,/,, ertheilt worden. u“
Angekommen: Se. Excellenz der General, Lieutenant, General⸗Adjutant Sr. Maäjestaͤt des Koͤnigs und Commandeur der Gten Division, von Thile, von Torgau.
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
Frankreich. v11“”“ Paris, 25. Febr. Gestern haben die Herren Dupin, zleury de Chaboulon, Hervé, Dufaure, Barthe und Graf Mon⸗ nlivet die Ehre gehabt, mit dem Koͤnige und der Koͤnigl. Fa⸗ milie zu speisen. “
Die Reise des Herzogs von Orleans nach Bruͤssel ist durch die ministerielle Krisis verzoͤgert worden. Man glaubt, daß er sett nicht vor der Zusammenstellung des neuen Kabinettes reisen 1— Marschall Soult hat vor kurzem sein 70stes Lebensjahr angetreten. Er soll sich seit seinem Aufenthalte auf seinen Guͤtern einer sehr festen Gesundheit erfreuen. 1 G
Die ministerielle Angelegenheit ist seit gestern nicht viel weiter
Man schwankt immer noch zwischen Herrn Dupin Vor der Ankunft des nichts entschieden werden. Herx Dupin, sagt dann in das Kabinet eintreten, wenn 1.
ntschaft bestehe. Außerdem verlangt er die Bekannt⸗ LTE bevor er die Verwaltung uͤbernimmt; dieses Programm muͤßte von allen Kabinets⸗Mitgliedern ange⸗ nommen werden. Herr Dupin will in diesem Programm be⸗ sonders zwei Punkte, die Amnestie und die Reclamationen der Vereinigten Staaten, beruͤhrt sehen. Der Moniteur du Com⸗ merce, der das Organ der ministeriellen Partei definitiv geworden zu seyn scheint, erklaͤrt auf eine ganz foͤrmliche Weise, daß Herr Thiers nicht beabsichtige, an der neuen ministeriellen Combina⸗ tion Theil zu nehmen. Er giebt zu verstehen, Herr Thiers habe sich der Doktrine mit Leib und Seele ergeben und werde sich in alle gluͤckliche und ungluͤckliche Chancen des Herrn Guizot fuͤgen. Das naͤmliche Journal, dessen Artikel seit einigen Tagen einen gewissen Grad von Wichtigkeit erhalten haben, stellt heute neue Betrachtungen uͤber die ministerielle Krisis an, die wieder aus einer doctrinairen Feder geflossen zu seyn scheinen. Sie bestehen
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Letzteren wird man, wolle nur
aus lauter Sarkasmen und ironischen Worten uͤber Herrn Du⸗
vpin. „Seit einem Jahre“, heißt es darin, „neckt Herr Dupin die Verwaltung; die Verwaltung wird seine Strafe seyn.“ In diesem Artikel faͤllt auch noch eine Phrase auf, die das Geruͤcht bestaͤtigt, die austretenden Minister haͤtten nicht ihre Dimission gegeben, sondern waͤren von dem Koͤnige abgesetzt worden. Die Phrase lautet: „Die Minister haben ihre Dimission nicht ge⸗ geben. Der Koͤnig hat geglaubt, daß es moͤglich seyn wuͤrde, eine neue Verwaltung ohne sie zu bilden. Wir achten diesen Willen wie Alles, was aus der Ausuͤbung der Koͤniglichen Praͤ⸗ togative fließt. Wir haben also auch in dieser Hinsicht nichts u bemerken.“ — Der Constitutionnel sagt: „Noch ist nichts zeendigt; man wartet die Ankunft des Marschalls ab, der
vor Sonnabend oder Sonntag nicht in Paris seyn kann;
aber die Intriguen dauern ununterbrochen fort; es giebt keine noch so gehässige Umtriebe, keine noch so abscheuliche Ver⸗ seumdung, welche sich die doctrinaire Partei nicht erlaubte; sie nimmt jetzt ganz das Wesen einer Faction an, sie setzt alle Ach⸗ tung, alle Scham bei Seite. Ihre getaͤuschten Anhaͤnger suchen püberall Zwietracht auszusaͤen. Der Eine läͤßt den Marschall Gerard sagen, er wuͤrde niemals mit dem Praͤsidenten der De⸗ putirten⸗Kammer in das Ministerium eintreten; der Andere füüͤstert Einem auf geheimnißvolle Weise ins Ohr, daß Herr Dupin fest entschlossen sey, mit dem genannten Marschall nicht gemeinschaftliche Sache zu machen. Sie wollen dies aus einer zuten Quelle erfahren haben; sie verbuͤrgen es mit ihrem Ehren⸗ worte. Zu gleicher Zeit hat ein Theil des aufgeloͤsten Ministe⸗ riums ein Journal gekauft, in welchem es seine kuͤnftige Oppo⸗ sition gegen jedes andere Ministerium zu machen gedenkt.“ Im Messager liest man: „Es scheint, daß das ministerielle Arrangement eher ruͤck⸗ als vorwaͤrts schreitet. Gestern Morgen sind die Herren Thiers und Guizot auf das Schloß gerufen worden, wo sie beinahe zwei Stunden geblieben sind. Auch der Marschall Mortier kam zum Koͤnige, hielt sich aber nur einige Augenblicke auf.“
Das Journal de Paris enthaͤlt folgende Erklaͤrung: „Einige Feinde des Kabinets, welches sich zuruͤckzieht, suchen das Geruͤcht zu verbreiten, daß es insgeheim intriguire, um die Bildung eines neuen Ministeriums zu hindern. Weit entfernt von irgend einem Schritte zu dem ihnen unterlegten Zwecke, wuͤnschen die abgehenden Minister aufs innigste die Abschließung einer Angelegenheit, die das Land in so hohem Grade interessirt, ja sie wuͤrden solche, wenn es noͤthig waͤre, aus allen Kraͤften befoͤrdern. Keine ihrer Handlungen, keines ihrer Worte giebt irgend Jemanden ein Recht, ihnen die Verantwortlichkeit fuͤr eine Verzoͤgerung aufzubuͤrden, der sie ganz fremd sind und bleiben werden. Wir fuͤgen hinzu, daß das Beharren bei sol⸗
Berlin, Mittwoch den 4ten Maͤrz
chen Anklagen bald zur Schande ihrer Urheber ausfallen wird. Solche Erfindungen in der jetzigen Lage der Dinge koͤnnen nur das Werk des Hasses oder der Ohninacht seyn.“ In einem andern Artikel sagt dasselbe Blatt: „Unter den Maͤhrchen aller Art, die seit einigen Tagen uͤber die Ursachen der Aufloͤsung des Ministeriums verbreitet werden, giebt es ei⸗ nige, die der Ehre einer Widerlegung nicht werth sind, andere dage⸗ gen, die man nicht mit Stillschweigen uͤbergehen darf, und gegen welche die betreffenden Minister nicht energisch genug protestiren koͤnnen. Ein Blatt, das sich durch seine Verleumdungswuth am meisten auszeichnet, gab gestern einige angebliche Aufschluͤsse uͤber das Betragen mehrerer Kabinets⸗Mitglieder gegen den Praͤsidenten, — Aufschluͤsse, die eben so beleidigend fuͤr diesen, als fuͤr seine bisherigen Kollegen sind. Wir sind von die⸗ sen Letzteren, die hieruͤber in hohem Grade entruͤstet sind, zu der Erklaͤrung ermaͤchtigt worden, daß jene Ausschluͤsse eben so viel Luͤgen sind. Wenn wirklich einige Personen den traurigen Muth haben, die Hingebung des Marschalls Mortier mit Undank und Schmaͤhungen zu vergelten, so ist es wenigstens eine unwuͤrdige Verleumdung, wenn man seinen Kollegen die Mitschuld einer solchen Schlechtigkeit andichtet. Nie werden sich diejenigen eines solchen Vorwurfs schuldig machen, die in den 3 Monaten, daß der Marschall das Praͤsidium hatte, dessen Hoch⸗ herzigkeit, Muth und Vaterlandsliebe, die seine Gegner sich lie⸗ ber zum Muster nehmen sollten, statt daß sie sich nicht entbloͤden, sie anzufechten, in ihrem ganzen Umfange zu wuͤrdigen Gelegen⸗ heit gehabt haben.“
Da jetzt wieder sehr viel von dem Eintritte des Hrn. Du⸗ pin in das Ministerium gesprochen wird, so erinnert man sich unwillkuͤrlich an die am 5. Dez. v. J. in der Deputirten⸗Kam⸗ mer von ihm gehaltene Rede, worin er die Bedingungen aus⸗ einandersetzte, welche er machen wuͤrde, wenn er jemals in das Ministerium eintraͤte. Die betreffende Stelle in seiner Rede lautete folgendermaßen: „Ich bin der Meinung, daß es die Pflicht eines guten Buͤrgers ist, das Reaierungs⸗Geschaͤft nie⸗ mals zu uͤbernehmen, wenn er nicht im Voraus alle Buͤraschaf⸗ ten hat und alle Vorsichts⸗Maßregeln trifft, die den Erfolg sichern. Dahin rechne ich die freie Wahl der Personen und eine vorherige Verabredung des einzuschlagenden Weges: ein voll⸗ kommen einiges, mit Wuͤrde und Unabhaͤngigkeit praͤsidirtes Conseil. Der Koͤnig hat allerdings immer das Recht, die Lei⸗ tung der Angelegenheiten zu beaufsichtigen und die Rathschlaͤge seiner Minister zu verwerfen, aber die Minister haben auch das unbestreitbare Recht, unter einander zu konferiren, um der Krone mit Wuͤrde und Unabhaͤngigkeit, diesen Elementen ei⸗ nes guten Conseils, rathen zu koͤnnen. Ich bin weit davon ent⸗ fernt, Kandidaten aufzustellen; aber ich den es mir schuldig, die Gruͤnde meiner wiederholten Weigerung auseinanderzusetzen. Ich habe vor gewissen Staatsmaͤnnern große Achtung; aber ich konnte mich nicht enthalten, zu sagen, was mich mehreremale ver⸗ hindert hat, mit ihnen in's Ministerium einzutreten. Ich habe die obigen Bedingungen niemals erfuͤllt gesehen. Ich habe den Minister⸗Posten siebenmal abgelehnt, ich wuͤrde ihn tausendmal abgelehnt haben, und ich werde ihn ewig ablehnen, sobald die obigen Bedingungen nicht erfuͤllt werden.“
In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer un⸗ terbrach der Finanz⸗Minister auf kurze Zeit die Berathung uͤber das Bankerott⸗Gesetz, um der Kammer den Rechnungs⸗Abschluß von 1833 vorzulegen. Nach dem Antrage des Praͤsidenten be⸗ schloß die Versammlung, moͤglichst bald eine Kommission zu er⸗ nennen, um diesen Gegenstand zu erledigen. Von den uͤbrigen Ministern waren in dieser Sitzung bloß Herr Persil zugegen, da der Graf von Rigny nur auf einen Augenblick erschien und sich sodann mit Herrn Humann wieder entfernte. Die Debatte uͤber das Bankerott-⸗Gesetz war ohne alles Interesse.
Gestern haben vor dem hiesigen Zuchtpolizei⸗Gerichte die Verhandlungen wegen der vor mehreren Monaten in dem Ge⸗ faͤngnisse St. Pélagie stattgefundenen Unruhen begonnen. Es sind 73 Zeugen vorgeladen, deren Verhoͤr mehrere Tage dau⸗ ern wird.
Vorgestern fand auf dem hiesigen großen Opern⸗Theater die erste Vorstellung „der Juͤdin“ statt, einer Oper des Herrn Ha⸗ leyy, auf die das Publikum seit mehreren Monaten sehr ge⸗ spannt war. Die Musik wird von den Kritikern fuͤr etwas ge⸗ lehrt erklart, so daß man sie oͤfter hoͤren muͤsse, um den Werth derselben gehoͤrig zu wuͤrdigen. Dagegen ist nur eine Stimme daruͤber, daß die scenische Ausstattung Alles uͤbertreffe, was man bis jetzt auf dem Theater gesehen habe. Besonders soll ein Zug, in welchem der Kaiser Siegismund und alle Mitglieder des Con⸗ ciliums von Konstanz erscheinen, durch historische Treue und ge⸗ diegene Pracht einen wahrhaft wunderbaren Eindruck machen. Auch von einem Feste, welches der Kaiser den Mitgliedern des Conciliums giebt, wird viel Aufhebens gemacht.
Das Mémorial des Pyrensées theilt uͤüber die letzte Be⸗ wegung Mina's Folgendes mit: „Kaum war General Mina von der mißlichen Lage des Obersten Ocana benachrichtiget, als er an der Spitze einer Kolonne von 3000 Mann von Pampe⸗ lona aufbrach und Lorenzo den Befehl ertheilte, eiligst nach der naͤmlichen Richtung zu marschiren; da er jedoch auf mehrere Nachrichten Grund hatte, zu glauben, daß, wenn man einen Augenblick verloͤre, die Truppen der Koͤnigin, die ihre Muni⸗ tion und Lebensmittel erschoͤpft hatten, in ihren Stellungen uͤber⸗ waͤltigt werden wuͤrden, so fuͤhlte er, daß man einen entscheiden⸗ den Entschluß fassen muͤsse. Er nahm daher 500 Mann Kern⸗ truppen und ruͤckte in Eilmaͤrschen gegen Ciga vor, wobei er den Obersten Ocana durch einen Boten auffordern ließ, sich bis aufs Aeußerste zu halten, indem der Ober⸗General in eigener Person sich beeile, ihm zu Huͤlfe zu kommen. Dieser Bote ward jedoch, ehe er seine Bestimmung erreichte, von den Insurgenten angehalten; indessen fand Zumalacarre⸗ guy, von der Annaͤherung des Generals Mina bereits unter⸗ richtet, es nicht fuͤr gut, ihn zu erwarten; er ließ 2 Kanonen in der Umgegend verbergen und gab seinen Truppen Befehl, sich nach dem Thale Ulzama zuruͤckzuziehen. Zwei Stunden spaͤter
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haͤtten 1800 Mann Truppen der Koͤnigin die Waffen gestreckt. Die Karlisten ziehen sich jetzt im Thale Ulzama zusammen. Zu⸗ malacarreguy steht zu Lebayen, wo sich auch die Junta mit 3 Bataillonen befindet. Man glaubt, er habe den Plan, die Ab⸗ wesenheit Mina's zu benutzen, um einen Ueberfall, gegen Pam⸗ pelona zu versuchen, und diesem Motive muͤsse man hauvtsaͤchlich seinen üͤbereilten Ruͤckzug zuschreiben. Wie dem auch sey, die beiden Ober⸗Generale stehen jetzt an der Spitze ihrer Truppen, und man muß binnen kurzem entscheidenden Ereignissen entge⸗ gensehen.“
Von der Spanischen Graͤnze schreibt man vom 15. Fe⸗ bruar: „Briefe aus Leon melden, daß alle in dieser Stadt be⸗ findliche Truppen nach Navarra aufgebrochen sind, und daß die Urbanos daselbst den Dienst versehen. — Als der Englische Schiffs⸗Capitain des Spanischen Dampfschiffes „Don Frederico Henry“ dem Don Jose Maria Chacon die Liste der an Bord der Englischen Goelette gefangenen Offtziere uͤbersandte, fuͤgte er folgende Zeilen hinzu: „„Ich glaube, meine Pflicht nicht zu verletzen, wenn ich die Regierung Ihrer Majestaͤt bitte, diese ungluͤcklichen Gefangenen, was auch ihre politischen Verbrechen seyn moͤgen, mit der moͤglichsten Milde zu behandeln. Die Re⸗ gierung moͤge wohl in Erwaͤgung ziehen, daß diese Offiziere durch mich gefangen wurden; dies ist Alles, was ich sagen kann. Es ist eine Gelegenheit, den Grausamkeiten dieses schrecklichen Krieges ein Ziel zu setzen. Erlauben Sie mir, Sie zu bitten, Ihren ganzen Einfluß anzuwenden, um jene Offiziere zu retten. Es waͤre fuͤr mich ein zu großes Ungluͤck, das Werkzeug einer so grausamen Katastrophe gewesen zu seyn.““
Großbritanien und Irland.
arlaments⸗Verhandlungen. Koͤnigliche zung. Dienstag, den 24. Februar, war das Oberhaus aufs glaͤnzendste eingerichtet und ausgeschmuͤckt, um den Koͤnig, der das neue Parlament in Person eroͤffnen wollte, wuͤrdig zu em⸗ pfangen. Wegen der Beschraͤnktheit des Raumes hatten auße den Pairinnen nur wenige Personen zu dieser Feierlichkeit Ein laßkarten erhalten koͤnnen. Das Wetter war außerordentlich schoͤn und der Zudrang der Volksmenge zu der Gegend, i welcher die Parlaments⸗Lokale liegen, daher ungemein groß. Der Koͤnig, voran die Garde⸗Yeomen, verließ kurz nach 2 Uhr in Begleitung des Ober⸗Stallmeisters, der verschie⸗ denen Mitglieder der Koͤnigl. Familie und aller hohen Staats⸗ Beamten den St. James Palast. Eine Ehren⸗Wache von der Koͤnigl. Garde zu Pferde und vom 2ten Leibgarde⸗Regiment, in ihren Staats⸗Uniformen, folgte Sr. Majestaäͤt. Der bes nqhm seinen Weg durch den St. James⸗Park, die Horse⸗Guards und die Parlaments⸗Straße nach dem Oberhause, woselbst S Majestaͤt unter einer Koͤniglichen Salve und mit Musik am Wagenschlage von dem Herzoge von Wellington empfangen wur⸗ den, der in seine Robe gekleidet war und das Staats⸗Schwendt trug. Nachdem der Koͤnig die Robe angelegt hatte, betrat e das Haus und wurde von allen Pairs stehend empfangen. S Majestaͤt nahmen nun auf dem Throne Platz, und die Gemeine wurden herbeibeschieden. Sobald der neue Sprecher und die Mitglieder des Unterhauses an den Schranken erschienen waren, verlas der Koͤnig vom Thron herab folgende Rede: Mylords und Herren! 8 „Ich benutze die fruͤheste Gelegenheit, Sie, nachdem Ich an die Gesinnung Meines Volkes Mich gewandt, im Parlamente zu versammeln.“ 8 „Sie werden sicherlich das Bedauern vollkommen theilen, welches Ich uͤber die durch ein zufaͤlliges Feuer bewirkte Zerstoͤ rung jenes Theils des alten Palastes von Westminster empfinde, welcher so lange den Zwecken der beiden Parlaments⸗Haͤuser ge⸗ dient hat. Nachdem dieses ungluͤckliche Ereigniß eingetreten war, ertheilte Ich sofort den Befehl, daß die den Umstaäͤnden na zweckdienlichsten Maßregeln Behufs Ihrer gegenwaͤrtigen Ver⸗ sammlung getroffen werden; mit Vergnuͤgen werde Ich auch diejenigen Plaͤne zu einer dauernden Einrichtung der beiden Parlaments⸗Haͤuser genehmigen, welche nach Ihrer gemeinsamen Erwaͤgung als die angemessensten und bequemsten befunden wer⸗ den duͤrften. Ich werde uͤbrigens Befehl ertheilen, daß der Mi von dem Geheimen Rathe in Bezug auf die Entstehung de Feuers abgestattete Bericht so wie die demselben zum Grunde liegenden Zeugen⸗Aussagen Ihnen vorgelegt werden.“ 1 „Die Versicherungen, welche Ich von Meinen Verbuͤndeten und im Allgemeinen von allen auswaͤrtigen Fuͤrsten und Staa ten hinsichtlich ihres aufrichtigen Wunsches empfange, die Ver haͤltnisse der Freundschaft bewahrt zu sehen und das freundlichste Vernehmen mit Mir aufrecht zu erhalten, rechtfertigen Meiner⸗ seits die vertrauensvolle Erwartung, daß die Segnungen des Friedens fortdauern werden. — Die einzige Ausnahme von de allgemeinen Ruhe Europa's bildet der Buͤrgerkrieg, welcher im mer noch in einigen noͤrdlichen Provinzen Spaniens fortwaͤhrt — Ich werde Befehl ertheilen, daß Ihnen Artikel vorgeleg werden sollen, welche Ich mit Meinen Verbuͤndeten, dem Koö nige der Franzosen, der Koͤnigin von Spanien und der Koͤnigin von Portugal, als Supplementar⸗Artikel zu dem Traktate von April 1834 abgeschlossen habe, und welche die vollstandige Errei⸗ chung der durch diesen Traktat beabsichtigten Zwecke erleichtern sollen. — Wiederholentlich habe Ich Mein Bedauern daruͤber auszudruͤcken, daß die Verhaͤltnisse zwischen Holland und Bel gien noch immer nicht geordnet sind.“ 8 * Herren vom Hause der Gemeinen! „Ich habe Befehl ertheilt, daß die Veranschlagungen fuͤ das naͤchste Jahr fertig gemacht und Ihnen 98nen lich vorge legt werden sollen. Sie sind mit der strengsten Fcksicht auf Sparsamkeit entworfen, und Ich habe die Freude, Ihnen anzu⸗- zeigen, daß der Totalbetrag der fuͤr den oͤffentlichen Dienst ver langten Summe in dem gegenwaͤrtigen Falle geringer seyn wird, als in irgend einem fruͤhern innerhalb der neuern Zeit.“ „Der zufriedenstellende Zustand des inländischen Gewerbe⸗ betriebes und Handels, so wie der Staats⸗Einkuͤnfte, berechtigt
vollkommen zu der Erwartung, daß, ungeachtet der in der letzten 88