1835 / 73 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den Landes⸗Gesetzen einem Buürger oder Unterthan des anderen Theils etwa zufallen, dieser aber wegen seiner Eigenschaft als Frem⸗ der sie zu besitzen nicht faäbig seyn sollte, so soll ihm eine angemessene Frist bewilligt werden, um dieselben zu verkaufen, und den Ertrag davon ohne Hinderniß und frei von allem Abzuge von Seiten der Regierung des betreffenden Staates zu beziehen. 1 Art. 10. Die in den vereinigten Staaten von Meriko befind⸗ lichen Unterthanen Sr. Maj. des Koͤnigs von Preußen sollen auf keine Weise wegen ihrer Religion belaäͤstigt oder beunruhigt werden, vorausgesetzt, daß sie die Religion, so wie auch die Verfassung, die Gesetze und Gebraͤuche des Landes achten. Dieselben sollen des ih⸗ nen bereits bewilligten Vorrechts theilhaftig bleiben, die in den ge⸗ nannten Staaten mit Tode abgehenden Unterthanen Sr. Majestaͤt an den hierzu bestimmten Orten beerdigen zu duͤrfen, und die Beer⸗ digungen und Graͤber sollen in keinerlei Art und unter keinem Vor⸗ wande gestoͤrt oder beschaͤdigt werden. Die Merxikanischen Buͤrger sollen in den gesammten Koͤniglichen Staaten ihre Religion sowohl öͤffentlich als privatim, in ihren Haͤu⸗ sern oder in den zum Gottesdienste bestimmten Gebaͤuden frei aus⸗ uͤben duͤrfen. 8 . 8 Art. 11. Zur Sicherung des Handels zwischen den Unterthanen und Buͤrgern der beiden kontrahirenden Theile ist fer⸗ ner verabredet worden, daß, wenn jemals die gegenwaͤrtig zwischen den letzteren bestehenden freundschaftlichen Beziehungen adgebrochen werden sollten, den alsdann an den Kuͤsten befindlichen Handeltrei⸗ benden eine Frist von sechs Monaten, und denjenigen, welche sich im Innern des Landes aufhalten, eine Frist von einem ganzen Jahre zur Berichtigung ihrer 1e;. und zur Verfuͤgung uͤber ihr Ei⸗ genthum gewaͤhrt, ferner auch denselben ein Geleitsbrief zur Ein⸗ schiffung in den hierzu nach eigenem Gutfinden ausgewaͤhlten Ha⸗ fen ertheilt werden soll.

Alle anderen Unterthanen und Buͤrger, welche sich in den resp. Staaten Behufs der Ausuͤbung eines Handwerks oder anderen Nah⸗ rungszweigs fest und dauernd niedergelassen haben, sollen den Vor⸗ theil genießen, daselbst bleiben und ihr Geschaͤft fortsetzen zu duͤrfen, ohne irgendwie in dem vollen Genusse ihrer Freiheit und ihres Ver⸗ moͤgens beunruhigt zu werden, so lange sie sich friedlich betragen und die Landes⸗Gesetze nicht verletzen; ihr Eigenthum oder ihr Vermoͤgen, von welcher Beschaffenheit es auch seyn mag, soll weder einer Beschlagnahme, einem Sequester, noch anderen Lasten oder Auflagen unterliegen, als solchen, welche von den Eingebornen ge⸗ fordert werden.

Eben so sollen weder Privat⸗Schuldforderungen, noch oͤffentliche Fonds, oder Gesellschafts⸗Actien jemals mit Beschlag belegt, seque⸗ strirt oder konfiszirt werden duͤrfen.

Art. 12. Sollte der Fall eintreten, daß einer der kontrahirenden Theile mit irgend einer Macht, Nation oder irgend einem Staate im Kriege waͤre, so duͤrfen die Unterthanen des anderen Theils ihren Handel und ihre Schifffahrt mit eben diesen Staaten fortsetzen, aus⸗ genommen mit den Staͤdten oder Haͤfen, welche zur See oder zu Lande blokirt oder belagert waͤren.

Aus Ruͤcksicht jedoch auf die Entfernung der respektiven Lande der beiden kontrahirenden Theile, und auf die daraus hervorgehende Ungewißheit uͤber die moͤglicher Weise stattfindenden Begebenhei⸗ ten, ist verabredet worden, daß ein dem einen von ihnen zugehoͤren⸗ des Handels⸗Schiff, welches nach einem zur Zeit seiner Abfahrt vor⸗ aussetzlich blokirten Hafen bestimmt ist, dennoch nicht wegen eines ersten Versuches, in den fraglichen Hafen einzulaufen, genommen oder verurtheilt werden soll; es sey denn, daß bewiesen werden koͤnnte, daß gedachtes Schiff waͤhrend der Fahrt die Fortdauer der Blokade des in Rede stehenden Platzes habe in Erfahrung bringen koͤnnen und muͤssen; dagegen sollen u Schiffe, welche, nach⸗ dem sie bereits einmal zuruͤckgewiesen worden, es waͤbrend derselben Reise zum zweiten Male versuchen sollten, in denselben blokirten Hafen waͤbrens der Fortsetzung dieser Blokade einzulaufen, der An⸗ haltung und Condemnation unterworfen seyn. Es versteht sich, daß in keinem Falle der Handel mit (heenenen welche fuͤr Kriegs⸗ Contrebande gelten, erlaubt seyn soll; zum Beispiel mit Kanonen, Moͤrsern, Gewehren, Pistolen, Granaten, Zuͤndwuͤrfen, Laffeten, Wehrgehangen, Pulver, Salpeter, Helmen und anderen zum Ge⸗ brauche im Kriege verfertigten Werkzeugen irgend einer Art.

Art. 13. Jeder der kontrahirenden Theile soll Konsule, Vice⸗ Konsule und Handels⸗Agenten in dem Gebiete des anderen Theils zum Schutze des Handels ernennen duͤrfen. Bevor aber irgend ein Konsular⸗Beamte seine konsularischen Functionen ausuͤben darf, muß derselbe von demjenigen Gouvernement, in dessen Gebiete er residi⸗ ren soll, in der hergebrachten Form anerkannt und zugelassen wor⸗ den seyn, wobei von beiden Theilen die Befugniß vorbehalten wird, von der Niederlassung der Konsuln einzelne Plaͤtze auszunehmen, woselbst er dergleichen zuzulassen nicht angemessen findet. Die diplomatischen Agenten und Konsuln Mexiko’s in den Staaten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen werden aller derjenigen präroß . tive, Freibeiten und Vorrechte theilhaftig seyn, welche den in g ei⸗ chem Range stehenden Agenten der beguͤnstigtesten Nation zustehen oder noch ferner eingeraͤumt werden moͤchten; umgekehrt werden die diplomatischen Agenten und Konsuln Sr. Majestaͤt des Koͤnigs in dem Gebiete der Vereinigten Staaten von Meriko alter derjenigen Praͤrogative, Freiheiten und Vorrechte genießen, welche den Merxi⸗ kanischen divlomatischen Agenten und Konsuln in dem Koͤnigreich Preußen zustehen.

Die beiderseitigen Konsuln, Vice⸗Konsuln und Handels⸗Agen⸗ teu sollen bei dem Absterben eines ihrer Nationalen berechtigt seyn, auf Ansuchen der betheiligten Parteien oder auch von Amts wegen, den von der kompetenten Behöͤrde auf die Effekten, Meubeln und Papiere des Verstorbenen gelegten Siegeln die ihrigen hinzuzufuͤgen, in welchem Falle diese doppelten Siegel nicht anders als im ge⸗ meinschaftlichen Einverstaͤndnisse gelbset werden koͤnnen. Dieselden werden der nach Abnahme der Siegel erfolgenden Inventarisation des Nachlasses beiwohnen, und es soll ihnen durch die betreffende Behorde eine Abschrift sowohl des Inventars als der etwa hinter⸗ lassenen letztwilligen Disposttion des Verstorbenen ertheilt werden. Wenn die Konsuln, Vice⸗Konsuln und Handels⸗Agenten von Sei⸗ ren der gehdrig legitimirten Erben mit Vollmacht in gesetzlicher Form versehen sind, so soll ihnen der Nachlaß sofort ausgeliefert werden, den Fall der Einsprache eines einheimischen oder fremden Glaͤubigers ausgenommen.

Die Konsuln, Vice⸗Konsuln und Handels⸗Agenten sollen als solche das Recht haben, bei Streitigkeiten zwischen den Capitainen und der Mannschaft von Schiffen derjenigen Nation, deren Inte⸗ essen sie wahrnehmen, als Richter und Schiedsmaͤnner zu dienen, ohne daß die Lokal⸗Behoͤrden dabei einschreiten duͤrfen, sofern nicht das Betragen der Mannschaft oder des Capitains etwa die Ordnung oder Ruhe des Landes stoͤrt, oder wenn nicht die Konsuln, Vice⸗ Konsuln oder Handels⸗Agenten zur Ausfuͤhrung oder Aufrechthal⸗ tung ihrer Entscheidungen das Einschreiten jener Behoͤrden nachsu⸗ chen. Es veesteht sich, daß diese Art von Entscheidungen oder schieds⸗

hterlichen Ausspruͤchen die streitenden Parteien nicht des ihnen zu⸗ siehenden Rechts beraubt, nach ihrer Heimkehr den Rekurs an die Gerichts⸗Behoͤrden ihres Landes zu ergreifen. 8 Die gedachten Konsuln, Vice⸗Konsuln oder Handels⸗Agenten llen ermaͤchtigt seyn, zum Zwecke der Ausmittelung, Ergreifung, stnahme und Verhaftung der Deserteure von Kriegs⸗ und Han⸗ delsschiffen ihres Landes den Beistand der Orts⸗Behoͤrden anzuru⸗ fen; sie werden zu dem Ende an die kompetenten Gerichts⸗Behdr⸗ den, Richter und Beamten sich wenden und die erwaͤhnten Deser⸗ ure schriftlich reklamiren, wobei sie durch Mittheilung der Schiffs⸗ NRezgister oder Musterrollen, oder durch andere amtliche Dokumente den Beweis zu fuͤhren haben, daß diese Individuen zu der betreffen⸗ den Schiffs⸗Mannschaft gehoͤrt haben; nach welcher Beweisfuͤhrung die Auslteferung nicht verweigert werden soll. Solche Deserteurs sfollen nach ihrer Ergreifung zur Disposition der Konsuln, Vice⸗ vonsuln oder Handels⸗Agenten gestellt, koͤnnen auch auf Ansuchen d Kosten des reklamirenden Theils in den oͤffentlichen Gefaͤngnis⸗ sen festgehalten werden, um sodann den Schiffen, denen sie angehdr⸗ ten, oder anderen Schiffen derselben Nation zugesendet zu werden.

Luftdruck..

Wuͤrde aber diese Uebersendung nicht binnen dreier Monate vom Tage ihrer Verhaftung an gerechnet, erfolgen, so sollen sie in Frei⸗ beit gesetzt und wegen derselben Ursache nicht wieder verhaftet wer⸗

den duͤrfen.

Sollte der Deserteur irgend ein Verbrechen oder Vergehen be⸗ gangen haben, so kann seine Auslieferung ausgesetzt werden, bis der betreffende, Gerichtshof sein Urtheil ausgesprochen haben und dieses

vollstreckt seyn w

lr.

Art. 14. Sollte einer der kontrahirenden Theile in der Folge anderen Nationen irgend eine besondere Beguͤnstigung in Beziehung auf Handel oder Schifffahrt zugestehen, so soll diese Beguͤnstigung sofort auch dem anderen Theile mit zu Gute kommen, welcher der⸗ selben ohne Gegenleistung, wenn das Zugestaͤndniß ohne eine solche erfolgt ist, oder aber unter Gewaͤhrung derselben Vergeltung, an welche das Zugestaͤndniß geknuͤpft ist, genießen soll.

15.

Art.

Gegenwaͤrtiger Vertrag soll zwoͤlf Jahre hindurch,

angerechnet vom Tage der Ratifications⸗Auswechselung, guͤltig seyn, und wenn zwoͤlf Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraumes keiner von beiden kontrahirenden Theilen dem anderen mittelst einer offi⸗ ziellen Erklaͤrung seine Absicht, die Wirkung des Vertrags aufhoͤren zu lassen, kund thun sollte, so soll letzterer noch ein Jahr uͤber die⸗ sen Zeitraum hinaus, und so fortdauernd bis zum Ablaufe von 12 Monaten nach einer solchen Erklaͤrung, zu welcher Zeit auch diese eehae mag, verbindlich bleiben. rt. 16. Gegenwaͤrtiger Vertrag soll ratifizirt, und die Rati⸗ ficationen desselben sollen innerhalb zwoͤlf Monaten, oder wo moͤg⸗ lich noch fruͤher, zu London ausgewechselt werden. Zur ürkunde dessen haben ihn die obengenannten Bevollmaͤch⸗ tigten unterzeichnet und mit ihren Wappen besiegelt zu London den achtzehnten Februar Eintausend Achthundert und Ein und

Dreißig. Heinrich Frhr.

Vorstehender

von Buͤlow. Manue

S.)

I Ed. von Gorostiza. L. S.)

Vertrag wird mit der Bemerkung zur oͤffentlichen

Kenntniß gebracht, daß in Gemaͤßbeit einer zwischen beiden Theilen unter dem 16. Mai 1832 bei Verlaͤngerung der Ratifications⸗Frist desselben getroffenen Uebereinkunft: b 1) die Anwendung der Verabredungen des dritten Absatzes des zweiten Artikels, ingleichen des dritten Absatzes des dreizehn⸗

ten Artikels auf so lange ausgesetzt seyn soll, als in den Ge⸗ setzen des einen oder des anderen Landes Bestimmungen, wel⸗

che diesen Verabredungen zuwiderlaufen, bestehen sollten, von denen auch nicht zu Gunsten einer andern Nation eine Aus⸗ nahme gemacht worden waͤre; binsichtlich der im ersten Absatze des siebenten Artikels festge⸗ setzten Verkehrs⸗Befugnisse der beiderseitigen Unterthanen ei⸗ nem jeden der kontrahirenden Theile vorbehalten bleibt, diese Befugnisse, so weit sie sich auf die Versendung und Ausfuͤh⸗ rung von Metallen beziehen, nach Belieben zu deschraͤnken oder

auch aufzuheben, in welchem Falle jedoch auch nicht zu Gun⸗

sten einer anderen Nation eine Ausnahme hievon gemacht wer⸗

den darf.

Die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden hat zu London

am 6. Dezember 1834 stattgefunden. Berlin, den 27. Februar 1835. Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten.

Ancillon.

Am 28sten v. M. bald nach 6 Uhr Morgens brach in Saabes bei Pyritz im Regierungs⸗Bezirk Stettin Feuer aus,

welches in wenigen Stunden das ganze Dorf bis auf die Kirche, das Schulhaus und einige Gehoͤfte in Asche legte.

Bei der

Schnelligkeit, womit das Feuer, von der Richtung und Heftig⸗ keit des Windes beguͤnstigt, um sich griff, konnte fast Niemand

mehr, als das n

ackte Leben retten.

Mehr als 200 Menschen

ahen bei diesem großen Ungluͤcke mit ihrem Obdach zugleich ihr sämmtliches Haus⸗ und Acker⸗Geraͤth, ihre Getraide⸗Bestaͤnde, und zum Theil werthvolle Effekten eingebuͤßt und blicken von den Truͤmmern ihres fruͤheren Wohlstandes hinab der traurigsten Zukunft entgegen, vor der die Mildthaͤtigkeit ihrer Landsleute sie allein bewahren kann. Die Expedition der Stettiner Zeitung hat sich zur Annahme von Beitraͤgen fuͤr die Abgebrannten be⸗

reit erklaͤrt.

Meteorologische Beobachtung.

1835. V

11. Marz. 6 U

Morgens

V Nach mitt.

hr. 2 Uhr.

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsattg. Wetter...

0,

1

86 pCt. heiter. W.

Wolkenzug

337, 2 Par. 338, 3 2. Pe. 327, 2

0 * R. + 6, 5 -o R.

.N. + 3, 6 8

1,3 R. 1,9 52 pCt. heiter. WSW. WSW.

62 pCt. truͤbe. WSW.

Par⸗Quellwärme 7,0 °R. *R. .R Flußwärme 2,0 °R. Bodenwärme 2,6 °R. 0,029 Rh. Niederschlag 0, 0 3 „Rh.

Berliner Börse. pen 12. März 1834. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

8

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Prm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do.

Elbing. do.

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do.

ZEfbricf delmn

100⁷ 98* 65 ¾

Pomm.

Schlesiscl 190 d. K.-n 7

84—

102 ½ 102 ¾

qööne

Disconto

Wechsel-Cours.

Amsterdam 4 dito amburg dito 9 London Paris Cbb8 Wien in 2 Augsburg Breslau Leipzi Fenhisari a. M. v Petersburg

Warschau

250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 LSt.

100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl. 600 Fl.

V2.

Ostpr. Pfandbr. 4 Kur- u. Neum. do.

Rkst. C. u. Z.-Sch.

Gold al marco Naue Duk. Friedrichsd'or..

[Ef. Izriefsaeld.

em,eaeemmenaee 1027 à 106 ¾ 4 106¾ 4.

do. 282 106 1 e do. 1

N. 76 215 18 ½ 1317 3

Preuss. Cour Erief. Geld.

Kurz 142 2 Mt. . Kurz

2 Mt.

3 Mt.

2 Mt.

2 Mt. Mt. Mt.

S8 Tage

2 Ilt5

3 Woch.

Kurz

153

152

6 25 ½

10⁴

103 99 ¼

Auswärtige Börsen.

Niederl. wirk Kanz-Bill. 25 ¾. 98 ¾. 38 27 1.

Span. 53 48.

Engl. Russ. 105 ¾.

128. Poln. 139½.

5 8 Met.

Preuss. Präm.-Scheine 114.

Amsterdam, 7.

1. Schuld 55 ¾. 1 ½ Amort. 95. 3 ½¼ 8 79 ¾. do 48

Anrwerpen, 6. 33 27 ½ 4.

8 do. 101 ⅞.

rz.

Ausg. Schuld 1 ꝙ. Russ. 98 ½. Oesterr. Anl. —. Span. 59 48 ½.

rZ.

Zinsl. 16 ½. Cortes 48. do. Coup. 25 ¼.

Hamburg, 10. März.

Hope in Cert. 98 ⅞. Dän. 74 ¼. Port. 87 ¾. Wien, 7. März.

0Orr. 4 94. Bank-Actien 1300 ½. I 1“

Preuss. Präm.-Scheine

Neue Aul. 585 .

Köonigliche Schauspiele.

Freitag, 13. Maͤrz. Im Opernhause: Ali a, ebe Die vierzig Raͤuber, große Oper in 4 Abth., mit Tanz. Müü von L. Cherubini. Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ra

ges 1 Rthlr. ꝛc. 8 Im Schauspielhause: 1) La premieère représentation qv. Une fille à établir, vaudeville nouveau en 2 actes, par 1 Bayard. 2) Le dey d'Alger à Paris, vaudeville en 1 acte

Köoͤnigstadtisches Theater. Freitag, 13. Maͤrz. Zum erstenmale: Die Altistin, Lusssgi in 2 Akten, nach dem Franzoͤsischen, von Kurlaͤnder. Hierauf

Das Koͤnigreich der Weiber, oder: Die verkehrte Welt, Ba

leske mit Gesang in 2 Akten, von Friedr. Genée.

Neueste Nachrichten.

8 Paris, 6. Maͤrz. Der Englische Botschafter hat ditsen Morgen mehreremal zum Minister der auswaͤrtigen Angelegm heiten geschickt und sich erkundigen lassen, ob telegraphische de peschen von Straßburg uͤber die Krankheit des Kaisers dun von Oesterreich eingetroffen waͤren.

Nur zwei Blaͤtter, der National und der Counier frangais, nehmen sich diesen Morgen die Muͤhe, die Geriche

uͤber die Wiederzusammensetzung des Kabinets weiter zu verfe. gen. Letzteres Blatt meint, die ministerielle Krisis scheine ihren] Kanz

Ende heute weniger nahe, als gestern. Es sey außer Zweife daß Marschall Soult, der den Koͤnig bei der ersten Zusammen kunft nicht zur Annahme der von ihm vorgeschlagenen Kandidaten bewegen gekonnt, am folgenden Tage an Au) wig Philipp geschrieben habe, er koͤnne sich mit der H— ganisation eines Ministeriums nicht mehr befassen. Dg Journal des Débats selbst gestehe dies ein. In fFoleh dieses Briefes habe man die Bildung eines Kabinets aus da groͤßten Theil der Mitglieder des gegenwaͤrtigen Ministeriun versucht. In dieser Combination stuͤnde Herr von Broglie als Em seils⸗Praͤsident und Minister des Innern aufgefuͤhrt, Herr Thiag als Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Herr Dumon Großsiegelbewaͤhrer, General Schneider als Kriegs⸗Ministe Die uͤbrigen Minister wuͤrden bleiben. Dieser Plan stehe aln wieder auf schwachen Fuͤßen; denn Herr von Broglie solle see nen Eintritt verweigert haben. Man spreche auch wieder yn Herrn Dupin, und mehrere Deputirte des Centrums dringen lebhaft in den Koͤnig, den Praͤsidenten der Kammer mi de Bildung eines Ministeriums zu beauftragen. Das Jouy nal des Deobats klagt heute, daß man nun schon vierget Tage kein Kabinet mehr habe und kein Regierungs⸗Spysta Die Kammer, meint es, duͤrfe nicht laͤnger muͤßiger Zuschauer senn Alles beschaͤftigte sich heute an der Boͤrse mit den Interpell⸗ tionen, die morgen in der Deputirten⸗Kammer stattfinden len. Es hat sich das Geruͤcht verbreitet, man werde diese 9— terpellationen nicht abwarten, und der Moniteur werde morza fruͤh schon die Liste des neuen Ministeritums veroͤffentlichen, u deren Spitze der Naame des Herrn Dupin stehen wuͤrde. De ses Geruͤcht hat ein Sinken in allen Effekten veranlaßt, weil de Name des Hrn. Dupin unter den Spekulanten nicht in Gunst ist. Dd Spanischen Fonds folgten der ruͤckgaͤngigen Bewegung der uͤbriga Effekten. Spaͤter verbreitete sich das Geruͤcht, Hr. Thiers habe sen Portefeuflle in die Haͤnde des Koͤnigs niedergelegt. Herr Huaman war gestern den ganzen Tag mit den Herren Thiers und Rigy in Konferenz. Es heißt, daß er sich geweigert habe, die Stel⸗ eines Conseils⸗Praͤsidenten anzunehmen, und daß er sich sogte ganz zuruͤckziehen wolle, wenn Herr von Broglie in das neu Kabinet eintrete.

Die Election de Bordeaux vom Zten d. berichtet an Madrid vom 21. Februar: „Der Ex⸗Direktor der Ingeniemn Ambrosio de la Guadra, ist zum Procer des Koͤnigreichs erhohe worden. General Bacon, welcher in Spanien waͤhrend des abhaͤngigkeits⸗Krieges diente, und der die Kavallerie des De Pedro in Portugal befehligte, ist in Madrid angekommen und hat! Spanischen Regierung seine Dienste angeboten.“

In Bayonne zweifelt man noch an dem Geruͤchte Einnahme von Los Arcos durch Zumalacarreguy, trotz des N. letins, welches die Insurgenten verbreitet haben. Waͤre es al gegruͤndet, meinte man uͤbrigens, so wuͤrde dieser Vorfall do nichts zu bedeuten haben. Los Arcos ist ein kleiner Flecken, ui einige Meilen von Estella, dem gewoͤhnlichen Zufluchtsorte Insurgenten, entfernt.

Ein Schreiben aus Madrid vom 21. Febr. versichert,! Infant Don Francisco de Paula beabsichtige, mit seiner Fa lie nach Paris zu gehen; die verwittwete Koͤnigin aber widerst sich seiner Abreise; der Infant jedoch habe erklaͤrt, er win wenn ihm auch keine Paͤsse bewilligt wuͤrden, sich dennoch a fernen. Spaͤtere Briefe aus Madrid vom 26. Febr. zeige die Annahme der Antraͤge der Finanz⸗Kommmission von Ceim der Prokuradoren⸗Kammer als gewiß an.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 109. 25. cour. 109. 50. 3proc. pr. compt. 79. 60. fin cour. 79. 1. 5proc. Neap. pr. compt. 96. 50. fin cour. 96. 75. öpr. Span. 46 ⅛. 3proc. 28 ½. Cortes 47. Ausg. Span. Schl 15 ½. Neue Span. Anl. —. 2 ½ proc. Holl. 57. —. U

Frankfurt a. M., 9. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metl 101 ½ 101 ¾. 4proc. 94 ½. 9429 . 2 ½ proc. 56 ¼. Br. 1proc. X G. Bank⸗Actien 1574.1573. Part.⸗Obl. 139 ½ 139 ½ Loose 100 Gulden —. Preuß. Präm.⸗Sch. 64 ½ 63 ½¾ do. 490. Anl. 97 ½. G. Holl. 5proc. Obl. von 1832 99 19½⁄. 99 11. Po. Loose —. 5proc. ö“

Berlin, 12. Maͤrz, Nachmittags 4 Uhr. Laut Nachri ten aus Paris, die uͤber Straßburg, wohin sie mittelst Telegraphen gemeldet worden, hierher gelangt sind, ist das Fre zoͤsische Ministerium in folgender Weise zusammengesetzt worde

Marschall Soult, Praͤsident des Minister⸗Raths und Kritce Minister. Graf Molé, Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten. Baron von Barante, Minister des Innerr. Herr Karl Dupin, Minister des Handels. Herr Calmon, Minister der Finanzen. . 81 Pelet (vom Lozeère⸗Dept.) Minister des oͤffentlich Unterrichts. Hiernach haben von den bisherigen Ministern bloß der Gn. siegelbewahrer, Herr Persil, und der See-Minister, Admit Duperré, ihre Portefeuilles behalten.

Redacteur Cottel. veuücemngemn.— 55 Gedruckt bei A. W. Hayn,

Span. Rente 46 ⁄. 46 ¾. Zproc. do. per

Jnunvyd unterhielt sich eine Zeit Paber traten auch noch die

8

lIgemeine

.

bittamstum 314 heahh mhsh ze 835 S20 vnmn Hedes ee n nneen

111AAXAXAXA4“*“ Imistne’en ““ ““

E

eitung.

Berlin, Sonnabend den 14ten

8n

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem in Großherzogl. Ba⸗ denschen Diensten stehenden Geheimen Legationsrath von Mol⸗ senbec und dem Ober⸗Postrath von Stoͤcklern den Rothen Abler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Postmeister zu Star— ard in Pommern, Obersten von Beyer, den Rothen Adler⸗ Irden dutter Klasse, dem Capitain von Ledebur außer Dienst u Ahrenshorst im Osnabruͤckschen den St. Johanniter⸗Orden, ns den bei der Ober⸗Rechnungs Kammer angestellten Geh. vn lei⸗ Secretair Uttmann den Rothen Adler⸗Orden vierter

Flasse zu verleihen geruhet.

Der Justiz⸗Kommissarius und Notarius Buͤsching zu Sandau ist in gleicher Eigenschaft nach Rathenow versetzt und zur Justiz⸗Kommissarien⸗Praxis bei den Unter⸗Gerichten des dst, und West⸗Havellaͤndischen Kreises, mit Ausschluß der taxvis bei den in Brandenburg ihren Sitz habenden Gerichten, merstattet worden. 16

Der Justiz⸗Kommissarius August Theodor Uschner II. in Luͤbben ist zugleich zum Notar in dem Departement des Koͤ⸗ nigl. Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. bestellt worden.

Bekanntmachung. An die Stelle der jetzigen woͤchentlich zweimaligen Fahrpost zwischen Minden und Osnabruͤck tritt vom 1. April d. J. ab ime woͤchentlich dreimalige dreispaͤnnige Schnellpost, zu welcher ein bequemer, auf Druckfedern ruhender, zu sechs Personen ein⸗ gerichteter Wagen in Anwendung koͤmmt. 6 1

Diese Schnellpost steht mit der Schnellpost zwischen Berlin und Minden in genauem Zusammenhange und erhaͤlt zu dem Ende folgenden Gang: b

Aus Osnabruͤck wird sie abgefertigt Sonntag, Mittwoch und (Freitag 9 Uhr Abends, und trifft zu Minden ein Montag, Donnerstag und Sonnabend 5 ½¼ Uhr fruͤh, um sich an die um 7 Uhr Morgens abgehende Schnellpost nach Berlin anzuschließen.

Aus Minden geht sie ab Montag, Donnerstag und Sonn⸗ abend 6 Uhr Abends, nach Ankunft der Schnellpost von Ber⸗ lin, und koͤmmt in Osnabruͤck an Dienstag, Freitag und Sonn⸗ ug 2 Uhr fruͤh. 1

Das Personengeld, welches beim Einschreiben gleich bis zu dem auf dem Course belegenen Endpunkte der Reise berichtigt werden kann, betraͤgt einschließlich des Freigewichts von 30 Pfd.

an Effekten auf der G E“ Et die Strecke von Minden bie ittlage 9 Sgr. Fei 12 6 » Wittlage » Osnabruͤck 7 gGr. pr. Meile, auf der E“ rdie Strecke von Osnabr. is ecke 7 gGr. Moi eeee von Fhsbece. Minden 9 Sgr.] Pr. Meile⸗ Außer dem gedachten Freigewichte von 30 Pfd. kann jeder Reisende noch 50 Pfd. Ueberfracht, gegen Entrichtung des tarif⸗ maͤßigen Porto, mit sich fuͤhren; jedoch muͤssen die Effekten in Felleisen oder lederne Koffer verpackt seyn. . So weit der Raum des Wagens es gestattet, wird diese Schnellpost auch zur Befoͤrderung von Fahrpost⸗Gegenstaͤnden, gegen die gewoͤhnliche Fahrpost⸗Taxe, benutzt. Diese Einrichtung wird hierdurch zur oͤffentlichen Ken⸗ 1 Frankfurt a. M., den 6. Maͤrz 1835. Der General⸗Postmeisteee, von Nagler.

Kenntniß

Bekanntmachung.

Die Kandidaten der Baukunst, welche an der ersten die jihrigen architektonischen Vorpruͤfung Theil nehmen wollen, wer⸗ den aufgefordert, sich bis zum 25. Maͤrz c. schriftlich bei uns zu melden, worauf ihnen das Weitere eroͤffnet werden wird.

Berlin, den 6. Maͤrz 1835. 1

Koͤnigliche ber⸗Bau⸗Deputation. Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung

zu Gumbinnen ist der bisherige Pfarrer Schellong, zum zweiten Prediger in Kallinowen worden;

zu Minden ist die durch die Versetzung des Pastors Muͤnter nach Holzhausen am Limberge erledigte zweite Pfarrer⸗ Stelle dem bisherigen Pfarrer zu Buͤren, Heinrich Ludwig Wilhelm Heidsieck, verliehen worden. 8

berufen

Zeitungs⸗Nachrichten. 3 Auslansed.

1. F r a n b r e i ch. 8n 1

Paris, 7. Maͤrz. Gestern Abend ertheilte der Koͤnig dem

Grafen von Rigny, Herrn Thiers, dem Marschall Soult und dem Grafen von Ste. Aulaire Audienzen.

Zu der heutigen Sitzung der eputirten⸗Kammer hatten sich auf den oͤffentlichen Tribunen die Zuhoͤrer in unge⸗ woͤhnlicher Menge eingefunden, da man die vorgestern von dem Grafen von Sade angekuͤndigten Interpellationen an die Mi,⸗ nister erwartete. Auch die Baͤnke der Deputirten waren stark besetzt und in der ganzen Versammlung herrschte eine unge⸗ woͤhnliche Aufregung, so daß die Petitions⸗Berichte, mit denen die Sitzung gegen 2 Uhr begann, fast ganz unbeachtet blieben. Anfangs befand sich Herr Persil allein auf der Ministerbank, lang mit Herrn von Sade; bald und von

S“

..

Herren Thiers, Duperré

Amtliche Nachrichten.

Rigny in den Saal und nahmen ihre gewoͤhnlichen Plaͤz⸗ ze ein. Mittlerweile dauerte das Geraͤusch der Privat⸗ Conversationen fort. Vergeblich war Herr Montépin be⸗ muͤht, die Aufmerksamkeit der Versammlung auf die von ihm vorgetragenen allerdings nur unerheblichen Bittschriften zu lenken. Der Praͤsident sagte daher: „Es scheint, daß die

Kammer eben nicht in der Stimmung ist, Petitions⸗Berichten Gehoͤr zu schenken. Das Wort ist an Herrn von Sade fuͤr die

von ihm angekuͤndigten Interpellationen.“ Letzterer bestieg dar⸗ auf die Rednerbuͤhne und bemerkte, es sey allerdings seine Ab⸗ sicht gewesen, die Minister wegen der gegenwaͤrtigen Kabinets⸗ Krisis zur Rede zu stellen, indem er geglaubt habe, daß noch nichts geschehen sey, um dieser Krisis ein Ende zu machen; in⸗ dessen habe er so eben (wahrscheinlich durch Herrn Persil) er⸗ fahren, daß die Krone mit der moͤglichst raschen Bildung eines neuen Kabinets beschaͤftigt sey, und nach dieser Zusicherung halte er es fuͤr angemessen, seine Interpellationen vor⸗ laͤufig bis zum naͤchsten Mittwoch auszusetzen. Herr Guizot, der eben jetzt in den Saal trat, ergriff sofort das und erwiederte: „Es steht mir nicht zu, die Absichten der Krone aufzudecken; Alles, was ich sagen kann, ist, daß dieselbe sich eifrigst mit der Frage beschaͤftigt, die man hier eroͤrtern will, und daß die Loͤsung dieser Frage nicht mehr lange auf sich war⸗ ten lassen wird.“ Herr von Sade erklaͤrte sich durch diese kurze Antwort, der auch die Centra ihren Beifall zollten, zufrieden gestellt; die Zuhoͤrer auf den oͤffentlichen Tridunen dagegen, die sich in ihren Erwartungen so bitter getaͤuscht sahen, machten laut ihrem Unmuthe Luft, was zuletzt ein anhaltendes Gelaͤchter in der ganzen Versammlung erregte. Selbst der Praͤsident theilte diese Stimmung, die sich verdoppelte, als er ankuͤndigte, daß nunmehr die Petitions⸗Berichte fortgesetzt werden wuͤrden. Eine große Menge von Deputirten verließen sofort ihre Pläͤtze, um in verschiedenen mehr oder minder belebten Grup⸗ pen, Gespraͤche uͤber die muthmaßlichen Nachfolger der jetzigen Minister anzuknuͤpfen. „Ich wuͤrde den Vorschlag machen“, rief der Praͤsident, „daß die Herren Deputirten sich in zwei Lager theilten: diejenigen, die sich unterhalten wollen, moͤgen solches in dem Konferenzsaale thun, und dirjenigen, die einen Petitions⸗Bericht hoͤren wollen, moͤgen ihre Plaͤtze wie⸗ der einnehmen.“ Dies geschah unter allgemeinem Gelaͤchter, worauf endlich die Bittschriften⸗Berichte fortgesetzt werden konn⸗ ten: sie fuͤllten den Rest der Sitzung, die gegen 3 Uhr schon wieder aufgehoben wurde. (Die neue Zusammenstellung des Mi⸗ nisteriums war, wenigstens ihren wesentlichen Bestandtheilen nach, gegen den Schluß dieser Sitzung schon bekannt.)

Der bekannte ministerielle Deputirte, Herr Viennet, hat an den Redacteur des Constitutionnel folgendes Schreiben ge⸗ richtet: „Sie sagen in ihrem gestrigen Blatte, daß ein Deputtr⸗ ter sich dem Antrage des Herrn von Sade widersetzt habe; da ich nun der einzige war, der nach ihm noch das Wort nahm, so ist es klar, daß der Vorwurf mich treffen soll. Sie haben sich indeß geiert. Ich werde gewiß der Oeffentlichkeit auf keine Weise etwas in den Weg legen. Mich ermuͤdet, wie die Kam⸗ mer und das Land, die Krisis, die wir erleiden. Um so schlim⸗ mer fuͤr den, der Schuld daran ist; aber es ist nothwendig, daß die oͤffentliche Meinung aufgeklaͤrt werde, und daß sie wisse, an wen sie sich zu halten habe. Ich habe gesagt: „„Die Umstaͤnde sind zu wichtig und zu dringend, als daß die Interpellationen des Herrn von Sade verschoben werden koͤnnten; ich trage dar⸗ auf an, daß sie sofort gemacht werden.““9 Ich gehoͤre zu denen, die wirklich ein offenes Spiel spielen, und solches nicht bloß betheuern. Es liegt mir daran, daß man mich so kennen lerne, wie ich in der That bin, und nicht so, wie man mich gern schildern moͤchte, und deshalb erwarte ich von Ihrer Unpartei⸗ lichkeit die Veroͤffentlichung dieser Zeilen. Empfangen Sie

(gez.) Viennet.“

Die heutigen Zeitungen enthalten noch keine bestimmte An⸗ deutungen uͤber die (gestern in der Nachschrift mitgetheilte) Zu⸗ sammenstellung des neuen Ministeriums; doch sagt das Jour⸗ nal des Débats, ganz im Widerspruch mit seiner gestrigen Behauptung, daß der Marschall Soult definitiv mit der Bildung des Kabinets beauftragt sey.

Als in einer der letzteren Unterredungen, die der Praͤsident der Deputirten-⸗Kammer mit Ludwig Phlilipp uͤber die ministe⸗ rielle Krisis hatte, der Koͤnig mit einiger Heftigkeit sein Recht, die Minister zu waͤhlen, geltend machte, soll ihm Herr Dupin geantwortet haben: „Die Charte giebt Ew. Majestaͤt allerdings das Recht, Minister zu waͤhlen; aber sie giebt Ihnen nicht das Recht, keine zu waͤhlen.“

Die Regierung hat gestern Abend durch den Telegraphen die Nachricht von dem Tode des Kaisers Franz erhalten. Gleich nach Eingang dieser Nachricht hat der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten alle, den Mitgliedern des diplomatischen Corps ertheilte Urlaubs⸗Bewilligungen zuruͤckgenommen. Demzufolge reist der Graf von Ste. Aulaire morgen nach Wien ab, und der Graf Sebastiani kehrt am kuͤnftigen Montag auf seinen Posten nach London zuruͤck. Der Graf von Appony ließ ge⸗ stern Abend, sobald er von dem Minister der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten die Nachricht von dem Tode seines Souverains erhielt, die Buͤreaus der Gesandtschaft schließen. Auf die Fonds hat diese Nachricht, da unsere Spekulanten der Meinung sind, daß sich in der inneren und aͤußeren Politik Oesterreichs nichts aͤndern werde, keinen besonderen Einfluß gehabt; die Course sind vielmehr, gegen die gestrigen, etwas gestiegen.

Herr Rouen, der verantwortliche Herausgeber des „Na⸗ tional von 1834“, erschien gestern abermals vor dem Assisenhofe. Er war der Beleidigung der Person des Koͤnigs wegen eines auf den Entschaͤdigungs⸗Vertrag mit den Vereinigten Staaten bezuͤglichen Artikels angeklagt. Herr Rouen trug darauf an, daß der Prozeß so lange verschoben werde, bis er einige zu seiner Vertheidigung nothwendige Papiere aus Amerika erhalten habe. Der General⸗Advokat widersetzte sich diesem Antrage, indem durch eine solche Stundung stillschweigend eingeraͤumt werden wuͤrde, daß der Angeklagte das Recht habe, die Wahrheit seiner Belei⸗

ort

menzuhaͤngen.“

Maͤrz

digungen zu erweisen. Der Gerichtshof trat dieser Ansicht bei,

und verweigerte jeden Aufschub, und da Herr Rouen nunmehr nicht Rede stehen wollte, sondern sich entfernte, so verurtheilte ihn der Gerichtshof, ohne Zuziehung der Geschworenen, in con- tumaciam zu einjaͤhriger Gefaͤngnißstrafe und einer Geldbuße von 10,000 Fr. Vor dem Tribunale erster Instanz wurde gestern der Schei dungs⸗Prozeß der beruͤhmten Saͤngerin, Madame Malibran⸗ Garcia, verhandelt. Dieselbe ließ naͤmlich durch ihren Advoka⸗ ten darauf antragen, daß ihr, im Jahre 1826 in New⸗York vor

dem Franzoͤsischen Konsul mit Herrn Malibran abgeschlossener b

Ehe⸗Kontrakt annullirt wuͤrde, weil nach Amerikanischen wie nach Spanischen Gesetzen eine Ehe zwisaer einem Amerikaner

und einer Spanierin nicht vor dem Konsul einer fremden Nation

abgeschlossen werden koͤnne. Da es sich nun aus den Akten er⸗ gab, daß der Vater der Madame Malibran ein Spanier und Herr Malibran zwar ein Franzose von Geburt, aber in Amerika naturalisirt war, so erklaͤrte der Gerichtshof die Ehe fuͤr unguͤl⸗ tig. Die Musikliebhaber moͤgen es sich daher gesagt seyn lassen, daß Madame Malibran, die, wie sich aus dem Prozesse ergiebt, 27 Jahr alt ist, jetzt wieder Mademoiselle Garcia heißt. 8

In Marseille greift die Cholera auf beunruhigende Weise um sich. Am 1. Maͤrz starben 36, am 2ten schon 90 Personen. Ein großer Theil der Einwohnerschaft hat die Stadt verlassen.

Der Phare de Bayonne enthaͤlt folgende Details uͤbe das Gefecht bei Los Arcos: „Am 24. Februar griff Zumalacar⸗ reguy die Garnison von Los Arcos an, welche aus 240 Mann bestand, die zwei befestigte Haͤuser besetzt hielten. Das Feuer dauerte von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. Zumalacar⸗ reguy hatte ihnen zwei Parlementairs gesandt, um sie aufzufor⸗ dern, sich zu ergeben, was aber die Garnison verweigerte. Ge⸗ gen 7 Uhr Abends hatte Zumalacarreguy große Haufen duͤrren Holzes, Stroh und Schwefel zusammenbringen lassen, womit die befestigten Haͤuser in Brand gesteckt wurden. Ein Theil der Garnison kam in den Flammen um, und der uͤbrige wurde er⸗ stochen oder erschossen. Nur einem Offizier und 4 Soldaten ge⸗ lang es, sich durch die Flucht zu retten; diese trafen noch den⸗ selben Abend in Estella ein, wo sie uͤber das, was vorgefallen, Bericht erstatteten.“

Aus Bayonne schreibt man vom 3. Maͤrz: „Am L26sten Februar hielt Zumalacarreguy mit 6 Bataillonen Piedra milliera und die umliegenden Doͤrfer besetzt. Don Carlos befand sich bei dieser Division. Es scheint, daß die Kolonnen Oraa's und Lorenzo's sich am 25sten nach Salvatierra begeben haben, um den Transport zu eskortiren, der von Vittoria nach Pampelona abgehen soll, und an dessen Spitze sich der General Caratala be⸗ findet. Am 27sten versicherte man in Pampelona, daß der General Mina sich nach Estella begeben, und sich an die Spitze der fruͤher von Linares befehligten Kolonne stellen wuͤrde. Es heißt, daß Zumalacarreguy in Los Arcos 160 Verwundete von den Truppen der Koͤnigin gefunden, und fuͤr deren Verpflegung auf's beste gesorgt habe.“

In der Quotidienne liest man: „Carnicer, dieser Chef der großen Guerilla von Aragonien, den man seit Anfang des Krieges so oft todt gesagt hat, ist seit einigen Wochen wieder zwischen Tabar und Zabalza mit weit groͤßeren Streitkraͤften als fruͤher erschienen. Die von Mina angeordnete Befestigung Lumbier's scheint mit dem Wiedererscheinen Carnicer's zusam⸗

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. IM“ zung vom 4. Maͤrz. (Nachtrag.) *) Herr Ward machte das Haus auf die Nothwendigkeit aufmerksam, den Abstimmungen die gehoͤrige Publizitaͤt zu geben. „Der jetzige Gebrauch, die Namen der Mitglieder dieses Hauses zu publiziren“, sagte er, „indem die Listen von einigen einzelnen Mitgliedern desselben ge⸗ liefert werden, ist, meiner Meinung nach, von allen den Uebeln begleitet, welche moͤglicherweise aus einer authentischen Veroͤffent⸗ lichung entstehen koͤnnten, ohne die Vortheile zu gewaͤhren, die gewiß aus dem Plan hervorgehen werden, den ich vorzuschlagen gedenke. Jetzt werden die Listen, sobald eine Abstimmung stait⸗ gefunden hat, ohne Bestaͤtigung des Sprechers, an die Zeitun⸗ gen geschickt, und die einzige Moöͤglichkeit, wie die Mitglieder die bei diesem Gebrauch unvermeidlichen Irrthuͤmer berichtigen koͤn⸗ nen, ist, daß sie die Redacteure um die Gefaͤlligkeit bitten, un⸗ richtige Angaben zu widerrufen. Einstweilen koͤnnte, meiner An⸗ sicht nach, vermittelst Zetteln abgestimmt werden, und spaͤter, wenn mein Plan angenommen wird, duͤrfte sich die Sache mit noch groͤßerer Authentizitaͤt bewerkstelligen lassen. Ich brauche wohl die vielen Unannehmlichkeiten nicht erst hervorzuheben, welche die jetzige Abstimmungsart zur Folge hat; doch ich kann nicht umhin, zu erwaͤhnen, daß waͤhrend der letzten Wahlen haͤufig unrichtige Stimmlisten aus der vorigen Session auf den Wahl⸗ Geruͤsten vorgezeigt wurden und daß es oft fast unmoͤglich war, den Eindruck wieder zu zerstoͤren, der durch solche unrichtice Angaben von dem Votum dieses und jenes Repraͤsentanten auf die Waͤhlerschaften einmal hervorgebracht war. (Hoͤöͤrt!) Ich trage daher auf die Ernennung eines Ausschusses an, um daruͤber zu berathschlagen, wie dem Publikum am besten richtige uns authentische Listen von den Abstimmungen im Unterhause gelie⸗ fert werden koͤnnen.“ Hr. Ruthven unterstuͤtzte diese Motion und meinte, wenn die Mitglieder nicht unter der Kontrolle ihrer Konstituenten staͤnden, so waͤre es besser, sie kaͤmen sobald als moͤglich aus dem Hause heraus. Diese Aeußerung erregte großes Gelaͤchter da bekanntlich gegen die Rechtmaͤßigkeit der Wahl des Herrn Ruthyen, so wie des Herrn O Connell, eine lange Petition von den Dubliner Waͤhlern eingereicht ist. Sir S. Whalley war der Meinung, daß es sehr angemessen sey, Zeit ersparen und den Sprecher einer unangenehmen Pflicht uͤberheben wuͤrde

*) Die im gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung mitgetbeilten

arlaments⸗Verhandlungen waren nicht dndern aus der vom 3. Maͤrz. cht aus der Sitzung vom 4.