1835 / 75 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

kringen, und daß er fuͤr sein Theil jene große Maßregel nicht als ein Mittel zu einem Zweck, wie gewisse Schreier es thaͤten, sondern als einen vollkommen erreichten Zweck betrachte. Die Deputirten wollten antworten, aber Sir Francis unterbrach sie und sagte, er hoffe nicht, daß man aus seinem Hause ein kleines Parlament werde machen und ihn taͤglich mit Waͤhler⸗Deputa⸗ tionen bestuͤrmen wollen, um ihn wegen des Benehmens, welches er im Unterhause zu beobachten fuͤr gut befunden, zur Rede zu stellen und Dinge zu besprechen, deren Eroͤrterung eine ganze Woche Zeit erfordere; das werde er sich hoͤflichst verbitten. Die Mitglieder der Deputation entfernten sich darauf, ohne daß es ihnen moͤglich gewesen war, von Sir F. Burdett die Versiche⸗ rung zu erlangen, daß er sich dem jetzigen Ministerium widersetzen oder von seinem bisher im Unterhause befolgten Verfahren ab⸗ gehen wuͤrde.“

Das Age erzaͤhlt, Sir Francis Burdett, als er gehoͤrt, daß Herr O'Connell neulich in einer Whig⸗Versammlung bei Broo⸗ kes den Vorsitz gefuͤhrt, habe ausgerufen: „Nun dann, gute Nacht, Whigthum!“

Die Oppositions⸗Blaͤtter finden es sehr seltsam, wie der Standard sich koͤnne einfallen lassen, daß die Herren O'Connell und Ruthven in Folge der gegen ihre Wahl von den Dubliner Konservativen eingereichten Petition freiwillig auf ihre Parla⸗ ments⸗Sitze fuͤr die Stadt Dublin verzichten wuͤrden, ohne erst eine Rechtfertigung zu versuchen.

Der Graf von Sefton, der seit einiger Zeit sehr krank da⸗ niederliegt, soll jetzt außer Gefahr seyn.

Man geht jetzt damit um, den Zugang zu dem Postgebaͤude zu erweitern; es sollen zu diesem Zweck mehrere Haͤuser nieder⸗ F werden, deren Bewohner bereits Anzeige davon erhal⸗ ten haben.

Der Standard meldet: „Ein Schiff, das am 23. Jan. von Alexandrien abgesegelt ist, bringt die Nachricht mit, daß eine Russische Flottille, aus 4 Linienschiffen bestehend, in den Archipel eingelaufen sey. Die Admiralitat von Malta hat, dem Verneh⸗ men nach, diese Nachricht nach London befoͤrdert.“

Dem Sun zufolge, hat sich dieser Tage hier das Geruͤcht verbreitet, daß ein Nord⸗Amerikanisches Geschwader bei Cowes erwartet werde, und daß die Feindseligkeiten zwischen den Ver⸗ einigten Staaten und Frankreich binnen kurzem beginnen duͤrften.

Die Berichte aus den Seehaͤfen uͤber den Schaden, welchen die letzten Stuͤrme angerichtet haben, lauten sehr traurig., Auch auf der Themse sind durch die Orkane, die am 2ten und 3ten d.

wuͤtheten, viele Schiffe beschaͤdigt worden. 11“1“ Niederlande. 8 Aus dem Haag, 10. Maͤrz. Einer Bestimmung Sr. Koͤnigl. Hoheit des Admirals und General⸗Obersten, Prinzen Friedrich, zufolge, soll am 1ten April d. J. der in der Koͤnigl. Verfuͤgung vom 25. Januar d. J. vorgesehene Zeitpunkt ein⸗ treten, von welchem ab die nach ihrer Heimat beurlaubten Of⸗ fiziere der mobilen Schutterei den bisherigen Halbsold nicht wei⸗ ter beziehen sollen. Die Zahl der aus Portugal nach Belgien zuruͤckgekehrten Militairs belaͤuft sich auf 502 mit 2 Kanonen.

Daaͤnemark. 1“

Kopenhagen, 7. Maͤrz. (Alt. Merk.) Nachdem die Akten in dem Prozesse gegen Professor David mit der vom Prokurator Haagen fuͤr den Angeschuldigten eingereichten Duplik geschlossen sind, sieht man nunmehr dem Urtheile des Hof⸗ und Stadtgerichtes mit Spannung entgegen. Fuͤr wie wichtig indes⸗ sen diese Sache, namentlich ihrer Folgen wegen, auch gehalten werden muß, so ist doch die oͤffentliche Aufmerksamkeit vor der Hand vornehmlich der allgemeinern Frage, wegen der Preßfrei⸗ heit uͤberhaupt, deren Fortbestehen, und den Maßregeln, welche etwa gegen ihren Mißbrauch zu ergreifen seyn moͤchten, zuge⸗ Die naͤchste Veranlassung hierzu lag bekanntlich in dem

1

wendet. Geruͤchte der beabsichtigten Emanirung eines Gesetzes, wodurch die bestehende Preß⸗Gesetzgebung abgeaͤndert werden sollte. Es ist hierauf zunaͤchst von einer Anzahl hiesiger Eingesessener eine Peti⸗ tion bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige eingereicht, welcher sodann Bittschriften aus Rothschild und Helsingoͤr, so wie aus Nakskov und aus der Laalaͤndischen Suͤder⸗ und Norder⸗Harde gefolgt sind, mittelst derer die Supplikanten ihren Wunsch an den Tag legen, daß es in Beziehung auf die Preß⸗Angelegenheit, bei der bisherigen Verfassung sein Verbleiben behalten moͤge. Die be⸗ sonnene Haltung und das Maaß der Worte in der Kopenhagener Petition wird Niemand verkennen; auch ist darauf keine direkte Ruͤge erfolgt, indem es in der Koͤniglichen Antwort nur heißt, daß Sr. Majestaͤt die Eingabe unerwartet gewesen, insofern Al⸗ lerhoͤchstdieselben nach eignem Rathschlusse die zum Wohl des Ganzen dienenden Maßregeln zu ergreifen entschlossen waͤren.

Deutschland. 88

Schwerin, 13. März. Der Grohherzogliche Hof hat we⸗ gen Ablebens Sr. Majfestaͤt des Kaisers von Oesterreich eine vierwoͤchentliche Hoftrauer angelegt.

Alt⸗Strelitz, 8. Maͤrz. Mit dem Chaussee⸗Bau wird dieses Fruͤhjahr auch in unserm Lande fortgefahren, und sind bereits zu der beabsichtigten Chaussee von Neu ⸗Brandenburg nach Berlin, uͤber Neu⸗Strelitz, hier, Fuͤrstenberg, Gransee und Ora⸗ nienburg die in hiesigen Landen bis Dannenwalde zwischen Fuͤrstenberg und Gransee gehen wird bedeutende Unterzeich⸗ nungen sowohl an baaren Geldern als auch an Fuhr⸗Leistungen gemacht. Wir leben der Hoffnung, daß die Strecke von hier bis Neu⸗Strelitz, wegen des bedeutenden Verkehrs zwischen bei⸗ den Staͤdten, zu allererst vorgenommen wird, um so mehr, da sowohl die hiesige Stadt⸗Kaͤmmerei, als auch die gesammte Ein⸗ wohnerschaft ein Betraͤchtliches zu diesem Unternehmen unter⸗ zeichnet hat.

Braunschweig, 3. Maͤrz. (Schw. Merk.) Die hie⸗ sige reformirte Gemeinde, die viele der reichsten und angesehen⸗ sten Einwohner unter ihren Mitgliedern zaͤhlt, hatte die Entfer⸗ nung des fruͤher von ihr erwaͤhlten Geistlichen, Gaibel, verlangt, weeil sie mit dessen Lehren und Predigten, die sie fuͤr zu super⸗ naturalistisch und mostisch hielt, nicht mehr zufrieden war. Da Gaibel selbst gegen Zusicherung einer ansehnlichen Pension nicht in seine Entlassung willigen wollte, so wurde, da die reformirte Gemeinde nicht unter dem Konsistorium steht, eine Synode zu⸗ seammenberufen, bei der auch die Geistlichen der reformirten Kir⸗ chen⸗Gemeinden in Hannover, Hameln, Goͤttingen, Muͤnden und anderen Orten im Hannoverschen und Braunschweigschen eine Stimme haben. Von derselben wurde beschlossen, daß der Pastor Gaibel mit lebenslaͤnglichem Fortgenuß seines vollen Amts⸗Gehalts außer Function gesetzt wurde. Gaibel aber hat sisch dabei nicht beruhigt, sondern Klage gegen die Gemeinde er⸗ hoben, indem er behauptet, mit Unrecht genoͤthigt worden zu

seyn, sein Prediger⸗Amt bei derselben aufzugeben. Er hat sei⸗ 8

8 8

1“ 1 4 J3 1 IWI1““

302 nen Prozeß gewonnen, so daß der Gemeinde, wenn sie ihn durch⸗

aus entfernt haben will, nichts uͤbrig bleiben wird, als sich mit ihm auf irgend eine Art guͤtlich abzufinden.

Hannover, 11. Maͤrz. Die hiesige Zeitung enthaͤlt folgenden Artikel uͤber den vn verscad. Leinwand⸗ und Garn⸗ Handel im Jahre 1834: „Bei saͤmmtlichen Legge⸗Anstalten des Landes sind im Jahre 1834 vermessen, gestempelt und verkauft 14,806,405 Ellen, zu 1,171,561 Rthlr.

im Jahre 1833 15,160,660 » » 1,201,638 »

mehr 1833 354,255 Ellen, werth 30,077 Rthlr.

Dieser im Ganzen nicht erhebliche Ausfall, stellt sich doch provinziell, und zwar fuͤr das Fuͤrstenthum Osnabruͤck, wo 761,606 Ellen, zum Werthe von 75,616 Rthlr. weniger verfer⸗ tigt sind, als bedeutend dar. Es hat jedoch hierbei ein, wohl mit Recht guͤnstig zu nennendes Ereigniß eingewirkt: die bei be⸗ traͤchtlicher Preis⸗Erhoͤhung vermehrte Ausfuhr des Garns. In den suͤdlichsten Landestheilen ist der bemerkbar gewordene Ausfall dagegen hauptsaͤchlich der dort unergiebig gewese⸗ nen Flachs⸗-Aerndte vom Jahre 1831 zuzuschreiben. Die Legge⸗Anstalten in den Landdrostei⸗Bezirken Hannover und Luͤneburg ergeben fuͤr das Jahr 1834 einen nicht ge⸗ ringen Mehr⸗Betrag an Quantitaͤt und Gelde. In den Provinzen diesseits der Weser sind die Preist der Leinwand um 10 bis 15 pCt. gestiegen, und haben viele Auftraͤge beson⸗ ders zum Ankaufe von halbflaͤchsenen und Hede⸗Linnen unausge⸗ fuͤhrt bleiben muͤssen. Auch im Fuͤrstenthum Osnabruͤck fand die Leinwand im letzten Semester des Jahres 1834 bessere Preise, besonders war die graue Leinwand sehr gesucht, und konnte hoͤ⸗ her ausgebracht werden, als im Jahre 1833; auf der Legge zu Osnabruͤck wurde breites gebleichtes, zum Theil mit der Schnell⸗ schußspule verfertigtes Leinen Nr. 1 und 2 mit mindestens 95:½ bis 102, ja nach Qualitaͤt selbst mit 117 ½ Pfennig pr. Legge⸗ Elle (541226ꝙ Pariser Linien) bezahlt, ein Preis, welcher jedoch nur in einem einzigen Falle bewilligt worden ist. Von nicht leggepflichtigen Leinwand⸗Produkten sind an Schier⸗ und Segeltuch aus dem Amte Iburg gegen 7000 Stuͤck ins Aus⸗ land versandt, 2000 Stuͤck mehr als im Jahre 1833 angegeben worden. Die Verfertigung feiner, nach Art des Bielefelder Leinens gewebter Waare, ist in mehreren Landes⸗Theilen, na⸗ mentlich im Amte Groͤnenberg, im Zunehmen, und wenn gleich der zu wuͤnschende Grad der Vollkommenheit noch nicht erreicht worden ist, so scheint doch ein hinläͤnglich lohnender Gewinn die⸗ ser Beschaͤftigung Fortgang zu versprechen, und wird sie, wie— wohl nur unter beguͤnstigenden Verhaͤltnissen, wohin, als erstes Requisit, eine verbesserte Spinnerei gehoͤrt, einzeinen Gegenden und besonders Gewerbtreibenden empfohlen werden koͤnnen. Anders verhaͤlt es sich mit den Erfolgen, welche die hin und wieder versuchte Anfertigung einiger Gattungen Schlesischer Lein⸗ wand gehabt hat, deren Resultat geringer Gewinn, bei hoͤheren als die für wirkliches Schlesisches Produkt zu zahlenden Preisen, gewesen ist. Werden die Erfordernisse einer Erzielung der Hauxt⸗ gattungen Schlesischer Leinwand: sorgfaͤltige Vorbereitung des Ackers, Benutzung frischen Ostsee⸗Leinsamens, zeitiges Aufie⸗ hen des Flachses ohne Ruͤcksicht auf Samen⸗Gewinnung, Roͤ⸗ then in fließendem Wasser, die Nothwendigkeit einer kuͤnstlichen, in Schlesien dem Landmanne uͤberall bekannten Bleich⸗Methode, endlich die Unentbehrlichkeit eigenthuͤmlicher Anstalten zur Auf⸗ schmuͤckung und Appretirung der Leinwand, in Betracht gezogen, so kann nicht bezweifelt werden, daß die Beobachtung alles des⸗ sen, was geeignet ist, die Haupt⸗Vorzuͤge der Schlesischen Lein⸗ wand, hohe Weiße und Appretur, zu erreichen, in hiesigen Ge⸗ genden große Erschwerungen finden wuͤrde. Ein noch groͤßeres Hinderniß fuͤr diese Art der Leinwand⸗Production liegt aber bei uns in dem damit verknuͤpften geringen Lohne, indem sie dem Weber in Schlesien woͤchentlich nur bis 1 ½ Rthlr., bei Verfertigung eines die Kraͤfte nicht uͤbersteigenden Maßes hie⸗ siger ordinairer flaͤchserner Leinwand aber unseren Webern durchschnittlich bis 2 ½ Rͤthlr. gewäaͤhrt. Wird nun vollends beruͤcksichtigt, daß erfahrungsmaͤßig in den Seeplaͤtzen viel haͤu⸗ figer eine Stockung im Handel mit Schlesischer Leinwand, als mit den hiesigen Haushalts⸗ und Legge⸗Leinen e ngetreten ist, so sind Gruͤnde genug vorhanden, um die Herstellung jener leicht gearbeiteten, oft mit Baumwolle gemischten (2) Produkte, als unseren Verhaͤltnissen nicht entsprechend, zu betrachten. Die Ausfuͤhrung von Leinwand nach Spanien hat sich aus leicht er⸗ klaͤrlichen Gruͤnden vermindert; nach Holland, Hamburg, Nord⸗ Amerika, wohin besonders Iburger Leinen versandt ist, und West⸗ indien aber im bisherigen Gange erhalten. Aus dem Haupt⸗ Stapelplatze der Nord⸗Deutschen Leinwand⸗Exportation, der Stadt Bremen, sind im Jahre 1834: 228,649 Stuͤcke Hannoversche, Braunschweigsche, Preußische und Lippesche Handels⸗Leinen, Bie⸗ lefelder und Saͤchsische nicht mit begriffen, zum Werthe von 1,496,672 Rthlr. ausgefuͤhrt, und blieb am Schlusse des Jahres ein Bestand von 69,158 Stuͤck auf dem Lager. An Leinwand Hannoverschen Ursprungs wurden seewaͤrts verschifft:

1833 114,015 Stück, werth 626,400 Rthlr. 1834 111,019 2 ¹ 775,326 8

Durch Austheilung von Schnellschuß⸗Apparaten, Verthei⸗ lung von Schlichtkaͤmmen, Blattmessern und sonstigen Utensilien an unbemittelte und gute Weber, ferner durch Bewilligung von Geldern zu Anschaffung von Jacquard⸗Maschinen und breiten Webestuͤhlen, ist die Weberei in allen Landestheilen gleichmaͤßig befoͤrdert, wie denn auch die fortgesetzten Bemuͤhungen, die Spin⸗ nerei durch Errichtung von Spinnschulen zu verbessern, hin und wieder, namentlich im Fuͤrstenthume Osnabruͤck von ausgezeich⸗ netem Erfolge gewesen sind. Ein wesentliches Unterstuͤtzungs⸗ mittel des Leinwand⸗ und Garn⸗Handels sind gute Bleichen. Es bestehen gegenwaͤrtig zwei durch die Bemuͤhungen der Regierung hervorgerufene Muster-Anstalten zu Sohlungen und Melle, welche beide stark benutzt und geruͤhmt, gleichwohl ganz verschie⸗ dene, hier mehr natuͤrliche, dort kuͤnstlichere Methoden bei Bleiche und Appretur befolgen. Die Erfahrung wird ergeben, welcher der Vorzug gebuͤhrt. Jedenfalls mag ein hoher Grad von Vorsicht bei dem complicirteren Verfahren wohl beachtet werden. Der Garnhandel hat sich abermals und zwar bedeutend, wie schon oben bemerkt, zwar zum Nachtheil der Weberei, aber ohne Zwei⸗ fel zum Vortheil der Producenten gehoben. Die Stadt Hil⸗ desheim, welche im Jahre 1827 nur 8097 Centner, und in den Jahren 1828 bis 1832 nur etwa 9000 bis 9500 Centner ver⸗ sandte, hat im Jahre 1834 11,270 Centner exportirt. Im Gan⸗ zen hat die Ausfuhr aus dem Landdrostei⸗Bezirke Hildesheim 13,270 Centner betragen, und ist bei durchschnittlicher Annahme eines Preises von 1 Rihlr. 16 gGr. fuͤr ein Bund Centner), deren Werth auf 540,000 Rthlr. veranschlagt worden, waͤhrend im Jahre 1833 113,820 Rthlr. weniger fuͤr die Versendung einer etwas groͤßeren Quantitaͤt angenommen werden mußte. Es darf nach vorstehenden Daten die dem Lande aus dem aus⸗ waͤrtigen Verkaufe von Garn und Leinwand geflossene Summe

mit einer an Gewißheit graͤnzenden Wahrscheinlichkeit (unter

PG

Beruͤcksichtigung der Exportation nicht leggepflichtiger Leinwanz—

Sorten) auf 1,800,000 Rthlr., mindestens 150,000 Rthlr. hoͤher als im Jahre 1833, angeschlagen werden, und ist, wie sir manches andere Gewerbe des Landes, auch hinsichtlich diese wichtigen Handelszweiges hauptsaͤchlich der Wunsch zu hegen daß er sich in seiner jetzigen Bluͤthe erhalten moͤge, welche vm wenigen Jahren von befangenen oder voreiligen Beurtheilen fuͤr unwiederbringlich verloren gehalten wurde.“

Muͤnchen, 10. Maͤrz. Man erfaͤhrt, daß Ihre Majestit die verwittwete Kaiserin von Oesterreich in dem nahen, freund, lichen Salzburg ihren Wittwensitz nehmen und dort das Schlaß Mirabella (auf welchem Koͤnig Otto von Griechenland geboren wurde) beziehen werde.

Aus dem von dem Koͤnige zur Befoͤrderung des Flachsbautzauf

und der Leinwand⸗Fabrication angewiesenen Fonds hat die RN⸗ gierung kuͤrzlich eine große Partie echten Rigaer Samen Rußland ankaufen lassen, welcher gegenwaͤrtig um den moͤglicht billigen Preis, eigentlich nur um den geringen Kosten⸗Betrag, der sich uͤber die aus jenem Fonds hierzu verwendete Summe ergeben hat, durch die Lokal-Behoͤrden den Landwirthen verqh⸗ folgt wird.

Die hiesigen Franziskaner⸗Moͤnche suchen auch durch e Presse Froͤmmigkeit unter dem Volke zu verbreiten. Ein hiestge Blatt, heißt es, werde gegenwaͤrtig von jenem Kloster aug redigirt. 1u1

Die Leipziger Zeitung schreibt aus Muͤncen. „Von dem Buͤrger⸗- und Bauernstande in Bayern wirͤ e dankbar anerkannt, daß die Mehrheit des Ausschusses fuͤr die errichtende Wechsel⸗- und Hypotheken⸗Bank sich fuͤr Muͤnche, als den Sitz der Bank, entschieden hat, obschon viele Stimmn in oͤffentlichen Blaͤttern und im Schoße des Ausschusses selht jener Bank schon bei ihrer Geburt ein baldiges Ende propheggn ten, wenn sie nicht nach Augsburg verlegt werden sollte. I. hierfuͤr angegebenen Gruͤnde stuͤtzten sich indessen nur auf Schen und Eigennutz. Es war schon gleich anfangs der Wille w Koͤnigs, so wie der Sinn des hieruͤber erlassenen Gesetzes, du die neue Bank vorzugsweise Hypotheken⸗Bank, und nur neha her Wechsel“ Bank seyn solle; die Haupt⸗Absicht dabei war, solle vor Allem dem Landmann und Buͤrger Gelegenheit gegehn werden, ohne viele Muͤhe und Kosten Kapitalien zu 4 Fann erhalten und dabei sicher zu seyn, daß keine willkuͤrliche, habsi tige und den Ruin des Debitors herbeifuͤhrende Aufkuͤndigwn stattfinden koͤnne. Bei Verlegung der Bank nach Augsbue (zwar allerdings dem einzigen Wechsel⸗Platz in Bapern) 1. indessen die Gefahr sehr nahe, daß sich die Hypotheken⸗Bal alsbald in der Wechsel⸗Bank ganz und gar verlieren, den b kannten Speculationen dienen und so der Absicht der Gruͤndum dem bedraͤngten Buͤrger und Bauer aufzuhelfen, nicht entspeh chen moͤchte. Dem Vernehmen nach, werden in allen Krei Hauptstaͤdten solche Hypotheken⸗Banken errichtet, und dieselbe unter die Direction der hiesigen Bank gestellt werden.“

Stuttgart, 11. Maͤrz. Auf der Alb erinnert man sich se lange keines so tiefen Schnees, als des in den letzten Tagen fallenen. Die Straßen sind fast ganz gesperrt. Bei Zainingy stehen drei Wagen auf der Straße, mit denen man nicht meß weiter kommen konnte. Ein nach Tuͤbingen bestimmter Bie wagen mußte abgeladen und die Faͤßchen einzeln in das naͤchst Dorf geschafft werden, wo sie auf besseren 1 tere Fuhrwerke lassen sich von mehreren Bauern begleiten, um mit Schaufeln und Hacken Weg zu bahnen, falls sie zu tief ei sinken sollten. Im Thal von Urach liegt kein Schnee, und mas sieht ihn bloß uͤber dem Haupte auf den Bergen.

Oesterreich.

Wien, 10. Maͤrz. Am 7ten d. M., Vormittags um 11 Uhr, wurde das Herz des hoͤchstseligen Kaisers, nach der von dem Hof⸗ und Burgpfarrer verrichteten Einsegnung, von zoe⸗ Kaiserlichen Kammerdienern, in Begleitung eines Hof⸗Fourien zweier Kammer⸗Fouriere, zweier mit Wachsfackeln leuchtend Edelknaben und zweier Kammerherren, unter Bedeckung wn zwei Arcieren⸗, zwei Ungarischen und acht Trabanten⸗Leibgarde aus der Hofburg⸗Pfarrkirche feierlich uͤber den Augustinergen in die Augustiner⸗Hofkirche uͤbertragen, daselbst von dem Piif und dem Konvente des Klosters uͤbernommen, und in der 9 retto⸗Kapelle auf die herkoͤmmliche Weise beigesetzt. Gleich da auf wurden die Eingeweide, nach vorhergegangener Einsegnun unter obiger Begleitung und Bedeckung, in einem sechsspaͤnn gen Gallawagen nach der Metropolitan⸗Kirche zu St. Stevphar gebracht, daselbst von dem Domkapitel und dem gesammten rus im kirchlichen Ornate empfangen und im feierlichen 32 in die Gruft getragen, wo unter den gewoͤhnlichen Kirchch Ceremonien und Gebeten die Beisetzung erfolgte. Nachme tags ging das feierliche Leichenbegaͤngniß vor sich. Schon . 3 Uhr begann der Vorauszug aus der Augustiner⸗Hofkirche den Kapuzinern auf dem neuen Markte. Voran gingen, ull⸗ Vorreitung eines Kavallerie⸗Kommando, die saͤmmtlichen Eh talleute, dann alle Ordens⸗Geistlichen paarweise, mit brenna den Wachskerzen eben so die saͤmmtlichen Stadt⸗ und Vn stadt⸗Pfarren hierauf die Offiziere der saͤmmtlichen Buͤrge Regimenter und Corps sodann der Stadt⸗ Magistrat,d Nieder⸗Oesterreichischen Landstaͤnde, die Raͤthe der Hof⸗ Ul Landesstellen, ohne Beobachtung eines Ranges, und die vw Hofstaͤbe, in Trauerkleidung und schwarzen Maͤnteln. Mi lerweile versammelten sich die Ritter des goldenen Vließes w. der uͤbrigen inlaͤndischen Orden, die Minister, Geheimen Räl Kaͤmmerer und der aͤußere Hofstaat, die Damen, der Reg Magnificus und die vier Dekane der hiesigen Universitaͤt,! auch das Metropolitan⸗Kapetel, dann in großer Anzahl die 4. Anlaß des hoͤchst betruͤbenden Hintritts weiland Sr. K. Majestaͤt eigens von Preßburg hierher gekommenen Unge schen Landtagsglieder in der Kapuziner⸗Kirche. Auch fand in der Sakristei daselbst der Kaiserliche Ober⸗Hofmarschall dh Kurz bevor der eigentliche Leichenzug sich aus der Hofbll erhob, verfuͤgte sich der Kaiserliche erste Oberst-Hofmeister und Vorreitung einer Kavallerie⸗Bedeckung zur Kapuziner⸗Kin und begab sich dort gleichfalls in die Sakristei, wo nun au Se. jetzt regierende Majestaͤt mit Ihrer Majestaͤt der Kaisert dann Ihre Kaiserlichen und Koͤniglichen Hoheiten die Erzhe

zuwohnen. Um 4 Uhr wurde der Leichnam von dem 1 und Burg⸗Pfarrer, unter Assistirung des Hof⸗Ceremoniars 1l der Hof⸗Kaplaͤne, im Beiseyn der mit brennenden Fackeln d sehenen Edelknaben, der Leib⸗Garden, des den Oberst⸗Kaͤmm rer vertretenden Kaͤmmerers, des Oberst⸗Stallmeisters, der de Leib⸗Garde⸗Capitains, zweier Kaͤmmerer aus dem Fuͤrstenstan und des General⸗Adjutanten des Verewigten eingesegnet, 1 hierauf der Sarg aus der Hofburg⸗Pfarrkirche durch Kass liche Kammerdiener, unter Beihuͤlfe von Leib⸗Lakaien, in im Schweizerhofe aufgestellten Hof⸗Leichenwagen uͤbertrage

s nenden Fackeln.

eg harren. Leich

-

hunmehr setzte sich der Zug in Bewegung und be⸗ Pfnab,. d ib Hülsptas, Michaelsplatz, Josephsplatz und 4 ürger⸗Spitalsplatz, wo uͤberall Militair in Reihen aufgestellt 9 zur Kapuziner⸗Kirche. Die Ordnung des Zuges war mlrende: Voraus ritt Kavallerie, dann ein Hof⸗Einspanier, vgeauf folgten drei viersitzige Hofwagen mit Kaiserl. Kammer⸗ hünrieren und Kammerdienern, ein Kaiserl. Hoffourier zu Pferde, Fansechsspaͤnniger Hoswagen, worin die drei Leibgarde⸗Capitains 8 der General⸗Adjutant saßen, ein sechsspaͤnniger Hofwagen nit dem Stellvertreter des Oberst⸗Kaͤmmerers, dem Oberst⸗ Stallmeister und den beiden Kaͤmmerern aus dem Fuͤrstenstande. Nach diesem kamen die Leib⸗Lakaien in Trauer, dann die Tra⸗ unten⸗Leibgarde mit gedaͤmpftem Spiel und dem Trauerflor c. der Fahne, endlich der Leichenwagen mit dem auf Polstern erhaben liegenden Sarge. An jedem Wagenschlage gingen zwei ib⸗Lakaien, dann auf jeder Seite sechs Edelknaben mit bren⸗ Zwoͤlf Arcieren⸗ und zwoͤlf Koͤnigl. Ungarische Leibgarden, dann von außen zwoͤlf Trabanten⸗Leibgarden, leiste⸗ un die Neben⸗Begleitung. Hinter dem Leichenwagen folgte die Kaiserl. Arcieren’,, Koͤnigl. Ungarische Leibgarde mit gedaͤmpf⸗ tem Spiel zu Pferde. Eine Compagnie Grenadiere und ein Fommando Kavallerie schloß den Zus. Bei Anlangung an der Urchenthür wurde der Sarg von Kaiserl. Kammerdienern, un⸗ ter Beihuͤlfe von Leib⸗Lakaien aus dem Wagen gehoben, auf

eine in der Kirche errichtete, mit Goldstoff bedeckte Tafel gestellt, und alda,

nachdem auf die durch den ersten Oberst⸗Hof⸗ meister erstattete Meldung der Ankunft der Leiche, sich die Allerhöcssten und Hoͤchsten Personen auf die vorgerichteten

lze in der Kirche begeben hatten, von dem hiesigen Fuͤrst⸗ Erzbischofe, unter Assistirung vieler Bischoͤfe und der Nieder⸗ Hesterreichischen Praͤlaten, eingesegnet, endlich von den Paͤpst⸗ lichen Kapuzinern, unter Beihuͤlfe von Leib⸗Lakaien, in die Gruft hinabgetragen und daselbst von dem Fuͤrst⸗Erzbischofe zum letz⸗ n Male eingesegnet. Der erste Oberst⸗Hofmeister, welcher mit dem Stabe in der Hand der Allerhoͤchsten Leiche unmittel⸗ bar in die Gruft gefolgt war, ließ nun den Sarg durch einen Fammer⸗Fourier eroͤffnen, wies dem Kapuziner⸗Guardian den geichnam vor und uͤbergab ihn zur Obhut, welche der Guardian auf die gewoͤhnliche Art angelobte, worauf der Sarg mit zwei Schluͤsseln verschlossen wurde, wovon den einen der Guardian übernahm, den anderen aber der Kaͤmmerer, Hofrath und Kanzlei⸗Direktor des Oberst⸗Hofmeister-Amts zur Abgabe in die Schatzkammer erhielt. Sobald der erste Oberst⸗Hofmei⸗ ster aus der Gruft wieder in die Kirche heraufkam, entfernten sch die obersten Hof⸗Aemter, Leib⸗Garden⸗Hauptleute und der gesammte Hofstaat aus der Kirche, aus welcher Ihre Kaiserli⸗ chen Majestaͤten und hoͤchsten Personen sich gleich

der Einsegnung wegbegeben hatten.

68 Se. Kalserl. Ma festat haben dem Oberst⸗Jaͤgermeister, Gra⸗ fen Hoyos⸗Sprinzenstein, welcher bei dem verewigten Kaiser Franz l. die Functionen eines Oberst⸗Hofmeisters bekleidete, das Großkreuz des Leopold⸗Ordens, und dem General⸗Adjutanten des verewigten Kaisers, General⸗Major Freiherrn von Appel, das Commandeur⸗Krenz des Stephans⸗Ordens verliehen. Dem Letzztgenannten ist zugleich zur Herstellung seiner leidenden Ge⸗ sundheit ein Urlaub auf unbestimmte Zeit mit der Allerhoͤchsten Eröffnung ertheilt worden, daß ihm sodann ein seinen eigenen Puͤnschen entsprechendes Dienst⸗Verhaͤltniß zu Theil werden solle.

Se. Majestaͤt der Kaiser haben den General⸗Major, Gra⸗ fen Ciam⸗Martinitz, zu Allerhoͤchstihrem General⸗Adjutanten ernannt.

Die hiesigen Zeitungen melden ferner: „Se. K. K. Maj. ha⸗ ben die Trauer wegen des erfolgten Ablebens Ihres erlauchten in⸗ rigst geliebten Vaters durch sechs Monate, vom 7. Maͤrz bis 1. September 1835, für saͤmmtliche Hof⸗, Civil⸗, Militair ⸗, Staats⸗, staͤndische und staͤdtische Magistrats⸗Beamte in der Art anzuordnen geruht, daß waͤhrend der ersten Haͤlfte der Trauer⸗ zeit an den Civil⸗Uniformen der Flor auf dem Hute vorsprin⸗ gend und am Arme, schwarze Beinkleider und Struͤmpfe, ange⸗ ufene Schnallen und Hutschleife mit Flor umwunden, waͤhrend der zweiten Haͤlfte der Trauer aber der Flor nur am Arme ge⸗ tragen wird. Fuͤr die Ungarischen Staats⸗ und oͤffentlichen Be⸗ amten ist die Trauer fuͤr obgedachten Zeitraum in der Art an⸗ geordnet, daß waͤhrend der ersten Haͤlfte der Trauerzeit an den Ungarischen Civil⸗Uniformen und sonstigen Ungarischen Kostuͤm⸗ Kleidern der Flor am Arme getragen, die Kopfbedeckung und der Saͤbel gleichfalls mit Flor versehen seyn muͤssen; waͤhrend der zweiten Haͤlfte der Trauer aber der Flor nur am Arme ge⸗ tragen wird. Bei ganz schwarzer Kleidung bleibt der Flor am Arine und der Kopfbedeckung weg; Saͤbel und Sporen muͤssen angelaufen seyn.“

Die Allg. Ztg. schreibt aus Wien: „Die Nachricht von dem Tode des Kaisers hat in Ungarn tiefen Eindruck ge⸗ macht; sie kam gerade nach Preßburg, als die Staͤnde eine Ple⸗ nar⸗Sitzung hielten. Allgemeine Trauer erfuͤllte sogleich den Saal und es ward einstimmig beschlossen, die Sitzung aufzuheben, die Deputirten trennten sich und schienen von dem erlittenen Verlust tief bewegt. Die heftigsten Gegner der Regierung gaben bei dieser Gelegenheit sprechende Beweise von Anhaͤnglichkeit, denn sie drangen darauf, eine zahlreiche Deputation hierher zu schik⸗ ien, um das innige Bedauern der Ungarischen Nation uͤber den sie betroffenen Verlust auszudruͤcken, und zugleich dem jetzigen Regenten die buͤndigsten Versicherungen von Ergebenheit und Treue darzubringen. In Siebenbuͤrgen wird der Tod des Kaisers nicht minder als in Ungarn betrauert werden, denn die Siebenbuͤrger wissen sehr wohl, wie redlich er es mit iyhnen meinte, wie sehr er fuͤr ihr Bestes besorgt war, und welchen Kummer ihm die von einigen Irrenden mißkannte vaͤterliche Fuͤrsorge verursacht hat; sie werden das Andenken des verewig⸗ ten Monarchen gewiß dadurch zu ehren suchen, daß sie mit Of⸗ fenheit und Vertrauen seinem Nachfolger entgegenkommen. Wie sehr dem Kaiser Franz das Wohl Siebenbuͤrgens am Herzen lag, ist scon daraus zu entnehmen, daß er noch im Laufe seiner schweren Krankheit sich mehrmals uͤber diese Provinz Berichte erstatten ließ, und Befehle wegen Abstellung einiger besonders auffallenden Maͤngel in den dortigen Verhaͤltnissen gab. Ueber⸗ haupt verlor der Monarch trotz seiner Leiden das Wohl und Gluͤck seiner Voͤlker keinen Augenblick aus den Augen; er schrieb unter Anderem mit eigener Hand am Sonnabend den 28. Fe⸗

enkschrift nieder.“

Prag, 11. Maͤrz. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wil⸗ helm von Preußen (Sohn Sr. Majestaͤt des Koͤnigs) ist vor⸗ gestern von Berlin hier eingetroffen und hat nach kurzem Ver⸗ weilen die Reise nach Wien fortgesetzt.

Schweiz. 11 Bern, 8. Maͤrz. In den ersten Tagen dieses Monats ist folgende Note nach Baden abgegangen: „Schultheiß und Regierungs⸗Rath des eidgendssischen Vororts

zur Kenntniß

zoge und Erzherzoginnen sich einfanden, um der Einsegnung be Füat, vierzig Stunden vor seinem Tode, eine vier Bogen lange

202 303

Bern wollen Sr. Excellenz dem Herrn Freiherrn von Tuͤrkheim, Großherzoglich Badischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ ten, nicht verhehlen, daß sie mit eben so großem Befremden als Bedauern aus verschiedenen oͤffentlichen Blaͤttern ersehen haben, daß das Großherzoglich Badische Ministerium des Innern durch eine Verordnung vom 14. Februar d. J. einerseits alle dermalen in der sich aufhaltenden Großherzoglich Badischen Handwerksge⸗ sellen binnen kurzer Frist zuruͤckberuft, und andererseits sowohl den Großherzoglich Badischen als allen uͤbrigen Handwerksgesellen, ohne Unterschied ihres Geburtslandes, den Eintritt in die Schweiz laͤngs der Badischen Graͤnze untersagt. Der eidgendͤssische Vorort haͤtte naͤmlich in Hinblick auf die freundschaftlichen Beziehungen, welche von jeher zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogthum Baden bestanden haben Jund welche zu unterhal⸗ ten und zu befestigen er sich jederzeit zur angenehmen Pflicht ge⸗ macht hat, erwarten duͤrfen, daß von Seiten der Großherzoglich Ba⸗ dischen Staats⸗Regierung keine mit diesen freundschaftlichen Bezie⸗ hungen zwischen beiden Nachbar⸗Laͤndern im Widerspruch stehende Verordnungen erlassen und in Ausuͤbung gebracht wuͤrden, bevor nicht bei den Schweizerischen Behoͤrden Erkundigungen daruͤber eingezogen worden waͤren, ob diejenigen Thatsachen und Vorgaͤnge, welche sol⸗ che außerordentliche Maßregeln allein veranlassen koͤnnten, auf dem Gebiete der Schweizerischen Eidgenossenschaft wirklich stattgefunden haben. Die in Frage liegende Ministerial⸗Verwaltung vom 14ten v. M. mußte aber in den Augen des eidgenoͤssischen Vororts eine mehrere Bedeutung noch dadurch erhalten haben, daß, wie aus zu⸗ verlaͤssiger Quelle vernommen wird, Großherzogl. Badischer Seits außerordentliche Militair⸗Maßregeln laͤngs der Schweizerischen Graͤnze getroffen worden sind, welche mit denselben in Verbindung zu steben scheinen. In dieser letztern Beziehung sieht sich der eid⸗ genoͤssische Vorort daher denn auch im Fall, sich von Sr. Excellenz, dem Herrn Freiherrn von Tuͤrkheim, eine unumwundene Erklaͤrung daruͤber zu erbitten, welches der wirkliche Zweck dieser außerordent⸗ lichen Mtlitair⸗Anstalten sey, die man sich hierseits um so weniger erklaͤren kann, als versichert werden darf, daß in der Schweiz die friedlichsten und freundschaftlichsten Gesinnungen der Großherzogl. Badischen Regierung gegenuͤber fortwaͤhrend gehegt werden. Ueber⸗ haupt aber muͤßte der eidgenoͤssische Voroct das gaͤnzliche Unterlassen aller offiziellen Einfragen von Seiten der Badischen Regierung uͤber die angeblich in der Schweiz in neuester Zeit stattgehabten Umtriebe, auf wel⸗ che die Ministerial⸗Verordnung vom 1aten v. M. sich stuͤtzt, um so lebhaf⸗ ter bedauern, als er sich im Faͤlle gesehen haͤtte, die gewuͤnschten Beru⸗ bigungen in vollstem Maße zu geben; nicht nur besteht das angebliche in einem großen Theil der Schweiz stattfindende Unwesen in Bezte⸗ hung auf aufruͤhrerische Versammlungen Deutscher Handwerker in der Wirklichkeit durchaus nicht, sondern es sind vielmehr saͤmmtliche Kantons⸗Regierungen von dem redlichen und kraͤftigen Willen be⸗ seelt, auf ihrem Gebiet allem aufruͤhrerischen Treiben, welches den Nachbar⸗Staaten Anlaß zu gerechter Beschwerde geben koͤnnte, ernstlich zu begegnen. Sollten aber wirklich besorgliche Vorfaͤlle, wie sie in der Badischen Ministerial⸗Verordnung vom 14. Februar angedeutet sind, in groͤßerem oder geringerem Maße auf Schwei⸗ zerischem Territorium stattgesunden haben, ohne daß dieselben des eidgenoͤssischen Vororts gekommen waͤren, so wuͤrde dieser es sich bei einer diesfaͤlligen Anzeige von Seiten der Badischen Regierung zur Pflicht gemacht haben, sich daruͤber die moͤglichste Aufklaͤrung zu verschaffen und gegen die wirklich Fehlbaren die weitern gecigneten Maßnahmen einzuleiten. Von den freundnachbarlichen Gesinnungen, welche die Großherzogl. Regierung von jeher der Schweiz gegenuͤber bethaͤtigte, so wie von der Gerechtigkeit des Badischen Ministeriums laͤßt sich uͤbrigens er⸗ warten, daß die fragliche auf irrigen Voraussetzungen beruhende Ministerial⸗Verordnung und jede damit in Verbindung stehende fer⸗ nere Maßregel nachdem die Unbegruͤndetheit dieser Voraussetzun⸗ gen hiermit durch den eidgendssischen Vorort dargethan worden ist, von der Badischen Staats⸗Regierung entweder gaͤnzlich zuruͤck⸗ gezogen oder doch wesentlich modifizirt werden wird. In diesem Vertrauen benutzen u. s. w.

Schultheiß und Regierungs⸗Rath der Republik

Bern.“

TLurkei.

Konstantinopel, 13. Febr. Die Tekwimi Wekaji meldet: „Am 15ten des vergangenen Monats Ramasan hat Seine Hoheit, der loͤblichen alten Sitte Genuͤge leistend, im Ge⸗ folge aller Großwuͤrdentraͤger, dem heiligen Kleide“) einen Besuch abgestattet. Die Wuͤrdentraͤger ersten Ranges, ein Theil derer vom zweiten der Reichs⸗Marschall, der Direktor der frommen Stiftungen, die Direktoren des Muͤnzhauses, der Le⸗ bensmittel und der Großherrlichen Kuͤche und ein Theil derer vom dritten Range der Bittschriften⸗Meister, der Kabinets⸗ Secretair des Groß-Wesirs, der Ober⸗Bau⸗Direktor, und der erste Secretair an dem Bureau der beiden heiligen Orte (Mekka und Medina) endlich auch die Divisions⸗Generale der Gar⸗ den und Linien⸗Truppen, die Brigade⸗Generale der Kavallerie und Infanterie der Garden und Linien⸗Truppen u. s. w.: alle diese Herrschaften traten der Reihe nach vor das heilige Gewand, warfen sich ehrerbictig vor demselben nieder und verdienten sich durch diese Handlung Heil und Segen.“

Die Tuͤrkische Zeitung berichtet auch, daß der Sultan die Groß⸗Wuͤrdentraͤger an den Abenden des 12ten, 13ten und 14ten Ramasan, sobald naͤmlich die Zeit des Fastens ver⸗ strichen war mit einer Mahlzeit regalirt habe, und zwar am dritten Abend im Palaste des Seriaskers. „Nachdem“, dies sind die Schlußworte des Redacteurs, „das Abendgebet in der Mo⸗ schee Sultan Bajesid's verrichtet war, kehrten Se. Hoheit in Dero Palast Beschiktasch zuruͤck. Die bereits angezuͤndeten Laternen und Laͤmpchen“*) waren einem Heere von Wandel⸗ Sternen vergleichbar, das den Vollmond am Himmel der Ma⸗ jestaͤt, unseren Herrn und Gebieter, auf seinem Heimritt um⸗ schwebte!"“ 8 88

11“

Berlin, 15. Maͤrz. Einer Bekanntmachung der Koͤnigl. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden vom gestrigen Tage zufolge, sollen am 17ten d. M. 725,000 Rthlr. Staats⸗Schuld⸗ scheine, als der vollstaͤndige Bedarf des Tilgungs⸗Fonds fuͤr das 1ste Semester 1835, durch oͤffentliche Verloosung zur Einloͤsung am 1. Juli bestimmt werden.

Im Regierungs⸗Bezirk Koͤslin sind im Laufe des Jahres 1834 14,583 Kinder geboren worden und 11,250 Men⸗ schen gestorben, folglich 3333 mehr geboren als gestorben. Un⸗ ter ersteren kamen 151 ZwillingsGeburten vor. Die Zahl der unehelich Gebornen belzef sich auf 1039; todt geboren wurden 463. Das natuͤrliche Lebensziel erreichten 1463 und nach dem 90sten Jahre verstarben 55 Personen. Es wurden 3214 Ehen geschlossen.

*) Chirkai scherif, angeblich ein Kleid des Propheten Mu⸗ hammed, welches nebst anderen Reliquien Muhammeds und der er⸗ sten Chalifen in einem der inneren Gemaͤcher des Serai aufbewahrt wird. Es ist selbiges in 40 Buͤndel aus kostbarem Stoffe eingewik⸗ kelt und wird nur einmal jaͤhrlich (den 15. Ramasan) aufgedeckt, bei welcher Gelegenheit jeder hohe Beamte dasselbe kuͤssen darf. gp s 1’. Staats⸗Verfassung des Osmanischen Reiches

. 2. S. 18. ff.).

**) Bekanntlich ist an den Abenden des Ramasan große Illu⸗

mination. 8

F] Koͤnigliches Schauspiel.

Ueber die „Braut von Messina“. (Fortsetzung des Berichts in Nr. 69. d. St. Ztg.) So ist denn zwar aus dem eigenthuͤmlich⸗ sten Dichtergenie Schillers, aber auch aus der damaligen, eben durch das Studium des Griechischen Alterthums geleiteten Richtung des⸗ selben die „Braut von Messina“ hervorgegangen; gleichsam wie Minerva in voller Rustung aus Jupiters Haupt, in Stoff, Form und Gehalt, die sich in einander fuͤgen und sich einander durchdrin⸗ gen. Wie in des Dichters Phantasie ein solcher Stoff sich erzeugte, so mußte auch eine solche Form zu demselben sich gleichsam von selbst bilden. Kurz, Ref. ist der Meinung, und nicht erst seit ge⸗ stern, daß zu diesem Stoff diese Form, dieser lyrische Ausdruck und dieser Chor, gerade so wie er erscheint, wesentlich gehoͤrt, und uͤber⸗ laͤßt gern jedem gelehrten Kunstrichter nach wie vor sich, in Be⸗ weisen abzumuͤhen, daß dieser Chor nicht der Chor der Griechischen Tragoͤdie sey; denn mit allen diesen Beweisen kann doch nimmer⸗ mehr bewiesen werden, daß es dem Genie des Dichters eines andern Volks und einer andern Zeit benommen sey, fuͤr sein Drama ein passendes Organ, so wie es der Chor in der „Braut von Messina“ ist, zu erfinden und anzuwenden. Nicht anders verhaͤlt es sich un⸗ sers Erachtens mit der Art und Weise, wie Schiller in dieser Tra⸗ goͤdie das Schicksal walten laͤßt. Wer die Macht des Schicksals in dem Weltlauf der Dinge ganz verkennt und die Einfuͤyrung dessel⸗ ben in die Tragoͤdie gar nicht gestatten will, mit dem zu reden ver⸗ lohnt es sich der Muͤhe nicht. Es koͤmmt nur immer auf die Art der Einfuͤhrung desselben an, und vor allem andern, ob es ein wah⸗ rer Dichter ist, der Kraft genug besitzt, gleichsam wie ein Held im wirklichen Leben, den Kampf mit dem Schicksal zu be⸗ stehen und zu siegen oder wuͤrdig unterzugehen. Hier haben nun freilich Dichterlinge Bloͤßen genug gegeben und Schicksals⸗ Pfuschereien in Huͤlle und Fuͤlle zu Tage gefoͤrdert, die mit Recht sich Spoͤttereien zugezogen haben, gesalzene und ungesalzene. Aber so wenig wie Aristophanes dem Euripides hat das Garaus machen koͤnnen, um so viel weniger wird Graf Platen mit seiner verhäͤng⸗ nißvollen Gabel den gediegenen Muͤllner in Fetzen zerreißen, ge⸗ schweige den genialen Schiller nur verletzen. Und ist denn das Schicksal in der „Braut von Messina“ wirklich so blind waltend, so alle Freiheit des menschlichen Willens und der Leidenschaft ausschlie⸗ ßend, wie selbst gelehrte Kunstrichter es zu sagen sich nicht gescheut haben? Referent seinerseits meint, keinesweges; in der kontrastirten Charakter⸗Zeichnung der beiden Bruͤder, der ungestuͤmen Heftigkeit des einen, der sanften Passivitaͤt des andern, so wie in der Geneigt⸗ heit der Mutter zum Glauben an Zeichen und Wunder hahnt es sich seinen Weg in dieser poetischen Welt, wie in der wirklichen. Kurz, es wird uns in dieser Tragoͤdie eine Welt aufgethan, die uͤber das Gewoͤhnliche hinausgeht, innerhalb welcher sich aber, das be⸗ weisen die vollen, bewegten Haͤuser in den drei kurz hinter einander gefolgten Vorstellungen, sich die Zuschauer sehr wohl befunden ha⸗ ben. Fast scheint es, als wenn es noch Leute giebt, die den gelehr⸗ ten Maßstab, wonach man sich wohlbefinden soll, nicht beachten⸗ noch weniger aber durch die Gaukeleien des Tages den Sinn fuͤr das Erhabene einbuͤßen. Indeß gehoͤrt allerdings, wenn ein so ideales Drama, wie die „Braut von Messina“, verkoͤrpert werden und die Theaterfreunde nicht bloß einmal ins Theater locken soll, eine dem Geist und Sinn der Dichtung gemaͤße, mithin eine andere, erhoͤhtere als die auch in unseren besten Trauerspielen gebraͤuchliche Darstellung zu ihrer Wirksamkeit, ja ihrer Begreiflichkeit, insofern dies Wort hier zu gebrauchen erlaubt ist. Alles muß in Harmonie erscheinen; die handelnden Hauptpersonen muͤssen in demselben hohen Styl wie der Chor sprechen, und nur, wo der Chor, ganz sich selbst aͤberlassen, das Wort fuͤhrt, mag es ihm in noch mehr erhoͤhtem, lyrischen Schwung uͤberlassen seyn. Aber wo er in die Rede jener einfaͤllt oder mit ihr beisammen spricht⸗ ist in jedem Fall, wie nun einmal die Form des Ausdrucks beliebt wird, Gleichfoͤrmigkeit durchaus erforderlich. Auch hierbei muß Ref. etnen Irrthum berichtigen, in welchen man sogar angeblich auf des Dichters eigenen Ausspruch verfallen ist; man hat naͤmlich behauptet, Schiller habe eine opernartige Darstellung sei⸗ ner Tragoͤdie verlangt, und man hat diese Behauptung durch seine fluͤchtig hingeschriebenen Worte: „Musik und Tanz muͤsse hinzukom⸗ men, um die Worte des Dichters zu beleben“, zu begruͤnden ge⸗ sucht. Er hat damit nichts anders gewollt, als der damals uͤber⸗ hand genommenen Conversations⸗Sprache zu steuern und ihr zu zeigen, daß sie mit ihrem Nichtssagen nicht an diesen Platz gehoͤre. Unmöoͤglich konnte auch das die Intention des Dich⸗ ters seyn, der doch wohl fuͤhlen mußte, daß sein kraͤftiges Wort ohne weiteren Schmuck, als Voll⸗ und Wohllaut, hin⸗ reicht, zu Ohr und Herz wirksam zu dringen. Aber Referent weiß es auch aus dem eigenen Munde Schiller's, als er hier im Fahre 1804 die „Braut von Messina“ vorgestellt sah, und zwar nicht uͤberall und in allen Einzelnheiten durch die Vorstellung befriedigt, aber damit einverstanden war, daß der Chor nur gesprochen, zwar im erhabensten, feierlichsten Styl, aber doch immer nur gesprochen werden muͤsse. Nach diesen allgemeinen Voraussetzungen koͤnnen uͤber die mimische Darstellung die wenigen Worte genuͤgen, daß Mad. Crelinger die Mutter durchaus in Harmonie des hohen Styls der Tragoͤdie mit Empfindungen und Affekten, und uͤberall mit tragischer Energie dargestellt, Herr Lemm im Ganzen vollkom⸗ men im Sinne des Chors, desgleichen Herr Freund trefflich ge⸗ sprochen, Herr Gruag den Don Caͤsar mit großem Feuer gespielt und Dlle. Bertha Stich uns die Kindlichkeit und Unschuld der Bea⸗ trice so zart und mit so innig gefuͤhlter, einfacher Wahrheit des Ausdrucks gegeben hat, daß uns das Verlangen nach einer staͤrke⸗ ren Kraft der Stimme gar nicht in den Sinn gekommen.

Literarische Nachrichten.

Beitraͤge zur aͤlteren Literatur, oder Merkwuͤr⸗ digkeiten der Herzoglichen oͤffentlichen Biblio⸗

thek zu Gotha. Herausgegeben von Fr. Jacobs und

F. A. Ükert. Ersten Bandes erstes Heft. Leipzig, 1835. 8.

An die Beschreibungen der Buͤcher⸗Schaͤtze zu Dresden, Wol⸗ fenbuͤttel, Berlin und Wien, die wir seit mehreren Jahren von den kenntnißreichen Huͤtern derselben, Ebert, Wilken und von Mosel, erhalten haben, reiht sich in wuͤrdiger Folge die Geschichte und Be⸗ schreibung der Bibliothek zu Gotha, uͤber welche seit laͤnger als einem Jahrhunderte nichts zur oͤffentlichen Kenntniß gekommen war. Zwei gelehrte und erfahrene Maͤnner geven sich als die Her⸗ ausgeber einer Reihe von Heften zu erkennen, in welchen sie Bei⸗ traͤge zur aͤlteren Literatur zu liefern und die Merkouͤrdigkeiten der seit dem Jahre 1823 vereinigten und neu geordneten Gothaischen Bibliothek zu beschreiben gedenken. Auf die von dem Ober⸗Biblio⸗ thekar Fr. Jacobs leicht und anmuthig geschriebene Vorrede folgt ein von demselben verfaßter Aufsatz „zur Geschichte der Biblisther“ (S. 1 62), unter dessen Vorzuͤgen neben den vielen bibliographi⸗ schen und biographischen Mittheilungen wiederum der schoͤnen Darstellung gedacht werden muß. Einen Auszug aus demselben kann Referent hier nicht geben, auch nicht mancher ergöoͤtzlichen Ne⸗ ben⸗Bemerkungen, wie uͤber die Besoldungen der bei der Bivliothek fruͤher Angestellten, das Sportelwesen in der fruͤheren Zeit und im achtzehnten Jahrhunderte (S. 26) u. d. m. weitlaͤuftig gedenken. So hatte der Secretair Mayer im Jahre 1719 nach zwanzigjaͤhriger Dienstzeit nicht mehr Besoldung als 200 Güͤlden Meißn, dazu noch 6 Malter Korn, 6 Malter Gerste und 8 Klaftern Holz; der Secre⸗ tair Freiesleben im Jahre 1774 nach fast vier und dreißigjaͤhriger Dienstzeit Alles im Allem 545 Guͤlden Meißn. u. s. w. Ueber den damaligen Zustand der Bibliothek, die nach einer fluͤchtigen Zaͤhlung jetzt 110,000 Baͤnde enthaͤlt (im Jahre 1735 zaͤhlte sie 25,048 mit Ein⸗ schluß der Manuscripte), giebt der Aufsatz vollstaͤndige Nachweisun⸗ gen, wo es aber doch sehr befremdend ist, auf S. 61 zu lesen, daß die Gothaische Bibliothek noch immer eines Copisten entbehrt, so daß fast alle Kataloge von den Bibliothekaren selbst geschrieben werden mußten. Der Verdienste seiner Vorgaͤnger Cyprian, Geis⸗