1835 / 87 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

son begeben sollen, wenn sie einen solchen Kontrakt abschlie⸗

ßen wollen, denn fast ein Drittheil der Englischen Magi⸗ strats⸗Personen besteht aus Geistlichen der herrschenden Kirche; es wuͤrde den Dissenters aber sehr unangenehm seyn, sich wegen ih⸗ rer Verheirathung an einen Anglikanischen Geistlichen wenden zu muͤssen. Ich bin daher uͤberzeugt, daß der einzige Weg, den man zu allgemelner Zufriedenheit einschlagen koͤnnte, die Einfuͤhrung ei⸗ ner allgemeinen Civil⸗Registrirung der Geburten, Trauungen und Todesfaͤlle waͤre. Wenn eine solche Einrichtung bestaͤnde, wuͤrde der Beamte, bei dem man sich zur Einregistrirung zu melden haͤtte, weder eine Magistrats⸗Person noch ein Geistlicher seyn. Es beduͤrfte also weiter nichts, als einer einfachen Registrirungs⸗Weise, nicht fuͤr die Dissenters allein, sondern fuͤr alle Klassen der Unterthanen Sr. Majestäͤt. (Hoͤrt!) Doch bei alledem glaube ich, daß die Bill des

sehr ehrenwercthen Baronets mehreren Klassen von Dissenters schon

große Genugthuung gewaͤhren wird; und ich fuͤr mein Theil kann nur sagen, daß ich es sehr bedaunere, daß uͤberhaupt zwischen den Dissenkers und der herrschenden Kirche ein Zwiespalt besteht, und daß mein einziger Zweck ist, alle Bitterkeiten zu beseitigen und christ⸗ liche Eintracht zwischen beiden Theilen herzustellen.“

Lord John Russekl, der (wie bereits erwaͤhnt) der Maß⸗ regel ebenfalls im Ganzen seinen Beifall zollte, glaubte doch, daß man den Erfolg „derselben erst noch abwarten muͤsse, denn leider sepen die Dissenters noch immer uͤber die Lage, in der sie

sich zur Zeit der Geltung der Test⸗ und Corporations⸗Akte be⸗ funden, so erbittert, daß sie selbst die Maßregeln, welche nur an jenen Zustand erinnerten, indem sie die Abstellung mehrerer noch zuruͤckgebliebener Beschwerden bezweckten, als eine Entwuͤr⸗ digung fuͤr sich betrachteten; er fuͤgte hinzu, daß er schon vor

der Einbringung seiner Maßregel im vorigen Jahre gefuͤhlt, wie es der erste Zweck des Parlaments seyn muͤsse, eine allge⸗ meine Civil Registrirung zu begründen, in welche alle Untertha⸗ nen, die Mitglieder der herrschenden Kirche sowohl wie die Dissenters, eingeschlossen waͤren; dies sey zwar kein Plan des Ministeriums gewesen, zu welchem er (Lord Russell) ge⸗ hoͤct, aber er selbst habe ihn dem Parlament auf seine eigene Verantwortlichkeit vorschlagen wollen. (Hoͤrt!) „Ich wiederhole jedoch“, schloß der Redner, „daß, wenn auch ich diesen Weg fuͤr den allein zum Ziel fuͤhrenden halte, die vorige Verwaltung sich nicht veranlaßt fuͤhlte, eine solche Maßregel einzubringen; um so weniger also kann man glauben, daß ich die Verwaltung des sehr ehrenwerthen Herrn deshalb tadeln wollte, weil sie keine so ausgedehnte Maßregel vorgeschlagen hat.“ Unter den uͤbrigen Lob-Rednern der von Sir R. Peel eingebrachten Bill befanden sich auch Dr. Lushington und Herr C. Fergusson, von de⸗ nen Jener der Maßregel eine noch groͤßere Ausdehnung wuͤnschte und der Meinung war, die Erklaͤrung Sir Robert Peel's, daß vor der Heiraths⸗Akte von 1754 der Ehe⸗Kontrakt ein rein ci⸗ viler Kontrakt gewesen sey, duͤrfe nicht so ganz streng genommen

werden, wogegen der Andere behauptete, daß wirklich nur

ein civiler Kontrabt zur Guͤltigkeit der Ehe noͤthig gewe⸗ sen sey, und daß man auch nicht eher hoffen duͤrfe, alle Schwierigketten zu beseitigen, als bis man die Ehe ohne weitere Umschweife fuͤr einen rein civilen Akt erklaͤre. Auch die uͤbrigen Redner, welche sich waͤhrend der Debatte vernehmen

ließen und meistentheils der Opposition angehoͤrten, erklaͤrten sich

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sehr zufrieden mit dem ministeriellen Vorschlage; nur Sir John Campbell aͤußerte die Besorgniß, daß die Maßregel das Re⸗ sultat haben werde, die Englaͤnder in zwei Parteien zu theilen, diejenigen, bei denen die Ehe ein religioͤser Akt, und diejenigen, bei denen sie nur ein Ctvil⸗Kontrakt seyn solle. Seiner Ansicht nach, sagte er, muͤsse fuͤr Dissenters und fuͤr Mitglieder der herr⸗ schenden Kirche in England gleiches Recht gelten, bei beiden

muͤsse der Civil⸗Kontrakt die Ehe guͤltig machen, und da scheine

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es zweckmaͤßiger,

daß Beamte von Seiten der Krone angestellt wuͤrden, vor denen die Ehe⸗Kontrakte geschlossen werden koͤnn⸗ ten, als daß man den leicht durch Ruͤcksichten zu bestechen⸗ den Lokal⸗Behoͤrden diese Befugniß ertheile. In seiner Erwiederung hierauf beruͤhrte Sir Robert Peel beson⸗ ders den von Sir John Campbell erhobenen Vorwurf, daß die Bill Zwiespalt hervorrufen werde. Er erklärte nochmals, daß es Jedem unbenommen bleiben solle, dem bishertgen Ge⸗ brauch gemäaͤß zu verfahren, aber er koͤnne es nicht fuͤr recht, ja nicht einmal fuͤr tolerant halten, wenn man die Ehe auch fuͤr ie Mitglieder der herrschenden Kirche, welche sich niemals ge⸗ gen die kirchlichen Trauungs⸗ Feierlichkeiten ausgesprochen haͤtten, zu einem rein civilen Kontrarkte stempeln wolle. Was endlich gie Registrirung durch die Geistlichen der herrschenden Kirche betreffe, so sey sie, meinte der Minister, das einzige Mittel, den

Familien Gewaͤhr fuͤr ihre wichtigsten Interessen zu geben, da

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nur auf diese Weise eine uͤbereinstimmende Registrirung fuͤr Dessenters und Mitglieder der herrschenden Kirche beschafft und eine allgemeine Kontrolle bewerkstelligt werden koͤnne.

London, 20. Maͤrz. Der Herzog von Cumberland, die Landgraͤfin von Hessen⸗Homburg und die Prinzessin Auguste beehrten gestern ein vom Herzoge und der Herzogin von Gordon

ebenes Diner mit ihrer Gegenwart. 1

Die Times bezeichnet folgendes als die wesentliche Grund⸗ lage der Vorschlaͤge, welche Sir H. Hardinge (wie gestern un⸗ ter London gemeldet) heute in Bezug auf die Irlaͤndischen Zehn⸗ ten im Unterhause gemacht hat: „Der Zehnte soll in eine Grund⸗ rente umgewandelt werden, deren Betrag zu Gunsten der Grund⸗ herren um 25 pCt. niedriger gestellt ist, als der Werth des Zehn⸗ ten. Was die Million anbetrifft, welche im vorigen Jahre den⸗ enigen Geistlichen als Darlehen bewilligt wurde, welchen waͤh⸗ rend der Jahre 1831, 1832 und 1833 der Zehnte nicht bezahlt worden ist, so sollen die ihnen bereits geleisteten Vorschuͤsse guͤl⸗ tig bleiben, aber es soll kein Zwang zur Ruͤckzahlung derselben an die Schatzkammer angewendet werden und daher auch zu die⸗ sem Zweck keine exekutorische Zehnten⸗Eintreibung, wie die zu Rathcormac, mehr stattfinden. Nach Annahme der Bill wird dann uͤberall der Zehnte als solcher, er mag nun jetzt vom Pfar⸗

rer oder vom Grundherrn eingetrieben werden, nicht mehr existi⸗

Quellen des Haders und Blutvergießens verstopfen wird.

ren, und es ist klar, daß diese Maßregel eine der

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viel wir hoͤren, soll die Bill eben so einfach in ihren Details als liberal in ihren Prinzipien seyn.“

Die neue Territortal⸗Eintheilung, welche die Kirchen⸗Kom⸗

mission fuͤr England und Wales in ihrem ersten an den Koͤnig

gerichteten und dem Parlamente vorgelegten Bericht anempfiehlt

(s. den Artikel aus dem Standard im vorgestrigen Blatte der

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Staats⸗Zeitung), rechtfertigt dieselbe durch die jetzige große Un⸗ gleichheit des Umfangs der Dioͤücesen, woraus auch eine ungleich⸗ maͤßige Vertheilung der bischoͤflichen Pflichten folgt. Die bei⸗ den neuen Bisthuͤmer Manchester und Ripon, deren Errichtung die Kommission vorschlaͤgt, sollen dem Erzbischof von York unter⸗ geben seyn und aus den Bisthuͤmern gebildet werden, deren Territorium jetzt unverhaͤltnißmäͤßig groß ist, wobei dann ein Gebiets⸗Austausch unter fast allen Bisthuͤmern stattfinden muß, u welchem sich auch ausfuͤhrliche Vorschlaͤge in dem Bericht vor⸗ aden. Den Betrag der Einkuͤnfte der verschiedenen Dioͤcesen Kommissarien nach dem durchschnittlichen Einkommen

haben die

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waͤhrend der drei Jahre von 1829 bis 1831 abgeschaͤtzt, bemer⸗ ken aber dabei, daß diese Veranschlagung nicht ganz genau seyn koͤnne, da der groͤßte Theil der bischoͤflichen Einkuͤnfte von den Abgaben herruͤhre, welche bei Erneuerung der Pacht der kirchli⸗ chen Grundstuͤcke zu zahlen sind; die Dauer dieser Pacht aber ist sehr verschieden, bald auf 3 Generationen, bald auf Lebenszeit, bald auf 21 und in Staͤdten auf 40 Jahre bestimmt, woraus hervorgeht, daß ein Zeitraum von 3 Jahren keinen genauen Maßstab abgeben konnte. Indeß haͤlt ihn die Kommission doch zu den Zwecken des Berichts fuͤr ziemlich genuͤgend und stellt demnach die Einkuͤnfte der 26 Didͤcesen von Canterbury, York, London, Durham, Winchester, St. Asaph, Bangor, Bath und Wells, Bristol, Carlisle, Chester, Chichester, St. David's, Ely, Exeter, Gloucester, Hereford, Lichsield und Coventry, Lin⸗ coln, Llandaff, Norwich, Oxford, Peterborough, Rochester, Sa⸗ lisbury und Worcester nach dem Durchschnitt, den die 3 oben

bezeichneten Jahre ergeben, und die kuͤnftigen vermuthlichen Ein⸗

kuͤnfte derselden neben einander. Die Einkuͤnfte dieser 26 Dioͤ⸗ cesen von England und Wales betrugen hiernach vor 4 Jahren 157,737 Pfund und wuͤrden voͤn jetzt an auf ungefaͤhr 148,875 Pfund zu veranschlagen seyn. Die Kommissarien bemerkten nun, daß erstens fuͤr die beiden neu zu errichtenden Bisthuͤmer zu sorgen seyn werde, dann aber eine gleichmaͤßigere Vertheilung der Revenuͤen unter die verschiedenen Dioͤcesen noͤthig werde, da jetzt uͤber die Haͤlfte der Bisthuͤmer nicht so viel einbringe, als zu den noͤthigen Ausgaben erforderlich sey. Außerdem, meinen sie, wuͤrden auch noch mehrere andere Unstaͤnde zu beruͤcksichti⸗

tung in den meisten Bisthuͤmern die Revenuͤen eines ganzen Jahres verschlingen und daher fuͤr die Praͤlaten eine sehr druͤk⸗ kende Last seyn duͤrften. In die Kommission vor, daß auf die neuen bischoͤflichen Sitze von einigen anderen Bisthuͤmern ein Theil dieser Rechte uͤbertragen werden solle, glaubt aber nicht, daß es noͤthig sey, wenn ein ganzer Bezirk an ein anderes Bisthum abgetreten werde, auch alle in jenem Bezirk auszuuͤbende Patronatsrechte mit zu cedi⸗ ren, sondern haͤlt in vielen Faͤllen eine partielle Abtretung fuͤr wuͤnschenswerth. Der Bericht schließt mit folgenden Wor⸗ ten: „Wir erlauben uns ehrfurchtsvoll die Bemerkung zu machen, wie wir bei allen Ew. Majestaͤten gemachten Vorschlaͤgen vor⸗ aussetzen, daß man wohlerworbene Rechte achten und keine der vorgeschlagenen Veraͤnderungen mit Bezug auf die jetzt im Be⸗ sitz befindlichen Bischoͤfe und Pfruͤndner ohne ihre Zustimmung vornehmen wird.“ Die Times ruͤhmt diesen Bericht ausneh⸗ mend und findet die vorgeschlagenen Veraͤnderungen sehr leicht ausfuͤhrbar. Dem Courier dagegen genuͤgt er nicht; dieses Blatt meint naͤmlich, die Kirchenguͤter seyen ein Eigenthum des ganzen Volks, die Dessenters mit eingeschlossen, der Bericht aber sanckiontre die Verwendung derselben nur zum Besten eines Theiles der Nation und stelle außerdem das Prinzip auf, daß das Einkommen eines Bischofs nicht weniger als 4500 Pfund aͤhrlich betragen duͤrfe, ein Prinzip, welches in der jetzigen Zeit wenig befriedigen toͤnne; das einzige Verdienst des Berichts sey eine zweckmaͤßigere Vertheilung der bischoͤflichen Pflichten, man muͤsse aber den jetzt so allgemein ausgesprochenen Wunsch nach Kirchen⸗Reformen voͤllig mißverstihen, wenn man glaube, daß dies allein hinreiche.

Die Kommissarien der Forsten und Waldungen (welche zu⸗ gleich alle Bau⸗Angelegenheiten verwalten) haben dem neuen Sprecher das glaͤnzende Wohnhaus des Grafen von Warwick in Carlton⸗Garbens angewiesen, und Herr Abercromby wird seine neue Wohnung in wenigen Tagen beziehen. Der Graf Warwick hat sein Haus der Regierung uͤberlassen, weil er mit seiner Familie in Italien lebt. Herr Abercromby wird ein neues silbernes Service von der Regierung erhalten, und auch die Kosten seiner Amts⸗Wohnung werden vom Schatz⸗Amte be⸗ stritten werden. Herr Charles Romilly hat sein Amt als Se⸗ cretair des Sprechers mit 500 Pfund Gehalt angetreten.

Der Scotsman enthaͤlt Folgendes aus Arbroath in Schott⸗ land: „Am 25. Februar, einem stuͤrmischen Tage, entlud sich um 3 Uhr Nachmittags ein schweres Hagelwetter, begleitet von einem ploͤtzlichen Windstoße aus Suͤdwesten, waͤhrend dessen bei Easthaven, einem kleinen Fischer⸗Dorfe, ploͤtzlich ein Wirbelwind entstand. Einige der auf den Strand gezogenen Boͤte wurden in ei⸗ ner dicken Sandwolke senkrecht in die Luft gefuͤhrt und zwei dersel⸗ ben beim Herabfallen in so kleine Stuͤcke zertruͤmmert, daß sie nur zu Brennholz tauglich sind; andere wurden mehr oder we⸗ niger beschaͤdigt und wohl sechzig Schritte weit von dem Orte, wo sie lagen, hinweggefuͤhrt. Es befanden sich in Allem sechs Boͤte in dem Bereiche des Tornado's und man schaͤtzt den Schaden auf 70 Pfd. Der Wirbelwind war auf einen sehr kleinen Raum beschraͤnkt und erreichte keines von den Haͤusern des Dorfes.“ 1

Bruͤssel, 21. Maͤrz. Der 1 hat unter den ihm praͤ⸗ sentirten 12 Kandidaten die Herren Mettenius, Vilain XIIII., Davignon und Wellens zu Direktoren und den Herrn Oppen⸗ heim zum Schatzmeister der Belgischen Bank ernannt. Letzterer bezieht eben so wie die Ersteren eine jaͤhtliche Besoldung von 6000 Franken.

Vorgestern empfing der Koͤnig die Deputation der Genfer Fabrikanten, welche sich mit dem Resultate dieser Audienz sehr zufrieden erklaͤren. Von Sr. Majestaͤt begaben sich dieselben zu dem Minister des Innern, der ihnen versprochen haben foll, den Gesetz⸗Entwurf zur Unterstuͤtzung der Belgischen Baumwol⸗ len⸗Fabriken noch im Laufe dieser Session, also vor dem 15. Mai, vor die Belgischen Kammern zu bringen.

Die Fabrication des Runkelruͤben⸗Zuckers macht auch in Belgien immer mehr Fortschritte, und eine neue Fabrik dieser Art ist kuͤrzlich in Hennegau errichtet worden.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 17. Mäͤrz Wegen Ablebens Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich hat der Koͤnigl. Hof auf vier Wo⸗ chen Trauer angelegt. Ein Diner, welches Se. Majestaͤt am 14ten d. zur Feier des Geburtstages der Kronprinzessin hatte geben wollen, wurde ausgesetzt. 8 1 1

Es verlautet, daß der Staatsrath Freiherr Akerhjelm um Entlassung von seiner Stelle als Chef der Verwaltung der Ge⸗ faͤngnisse und Arbeits⸗Anstalten angehalten und solche bekommen habe; als seinen Nachfolger nennt man den Kriegs⸗Hofgerichts⸗ Rath Livijn. Ferner vernimmt man, daß der Staats⸗Secre⸗ tair der Finanzen, Herr Skogman, um seine Entlassung ange⸗ sucht und seine Stelle dem Obersten Freiherrn Palmstjerna an⸗ geboten worden seyn soll. Andere nennen den Kommerzien⸗ Rath Sydow.

Auf eine Eingabe des Justiz⸗Ministers, Grafen Rosen⸗ blad, des General⸗Lieutenants Grafen Franc Sparre, der Bischoͤfe von Wingaͤrd und Wallin, des Predigers Dr. Peter⸗

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Betreff der Patronatsrechte schlaͤgt

hoff, kommandirt werden.

son und des Großhaͤndlers Keyser ist die von ihnen gestiftete Missions⸗Gesellschaft nebst deren Statuten von Sr. Majestaͤt bestaͤtigt und bestimmt worden, daß solche zur Verbreitung des evangelischen Glaubens unter den Heiden wirksam seyn solle.

Daͤnemark.

Kopenhagen, 21. Maͤrz. Das Dampfschiff „Friedrich VI“ hat seine woͤchentlichen Fahrten zwischen Kopenhagen und Kil vorigen Donnerstag begonnen. Um die Mitte des folgenden Monats wird auch die Dampsschifffahrt zwischen hier und Luͤbeck, so wie zwischen hier und Stettin beginnen. Die letztger nannte Fahrt, wozu das Dampfschiff „Dronning Maria“ ange⸗ kauft ist, wird dadurch zum erstenmale eroͤffnet, und hoffentlich dazu beitragen, den fruͤher so bedeutenden, seitdem aber sehr ge⸗ sunkenen Ostsee⸗Handel Kopenhagens neu zu beleben. 1

In mehreren Daͤnischen Blaͤttern ist neuerdings die Erric, tung von Filial⸗Banken in den Daͤnischen Provinzen in Ante, gung gebracht. Besonders ist, nachdem die Publizirung der let ten Bankrechnung ein groͤßeres Licht auf den Status der Bart geworfen, die gegruͤndete Hoffnung rege geworden, daß die No⸗ tional⸗ Bank in Zukunft alles, was in ihrer Macht steht, aufbie ten werde, den Handel zu beleben und den Verkehr zu erlei⸗ tern, und daß sich ihre Wirksamkeit besonders durch die in der Octroi vorgeschriebene Errichtung von Filial⸗Banken in den Pwo⸗ vinzen Daͤnemarks vergroͤßern werde.

Wie man vernimmt, wird die Fregatte „Bellona“ im a.

gen seyn, unter anderen der, daß die Kosten der ersten Einrich⸗ fange Meis ven hiex nach dem Meütt⸗hinbeschen Meere äg 1 2 40 7 8 2

hen; das Kommando ist dem Capitain Louis de Coninck, Ritter in

ECEhrenlegion, uͤbertragen worden. Das Helsingoͤrer Wachtschff,

die Brigg „Moͤen“, wird unter dem Kommando des Capfitaig C. L. L. Harboͤe am Schlusse dieses Monats nach seinem Fe⸗ stimmungsorte abgehen. Die beiden andern Wachtschiffe, in roßen Belt und auf der Elbe, werden, das erstere vom Coye⸗ tain A. G. Ellbrecht, das zweite vom Capitain H. C. Boden⸗

Deutschland.

Weimar, 25. Maͤrz. Nach Briefen vom 7. d. M. sst der Erbgroßherzog, Koͤnigl. Hoheit, gluͤcklich in Neapel ange kommen.

Hannover, 24. Maͤrz. Se. Durchlaucht der Fuͤrst un Schaumburg⸗Lippe ist gestern von Buͤckeburg hier eingetroffen.

Kassel, 21. Maͤrz. (Frkf. Journ.) Se. Durchlauch der Landaraf von Hessen⸗Philippsthal ist vor einigen Tagen hin eingetroffen, und hat die Prinzessin⸗Steuer, auf die er herkoͤmm⸗ lich Anspruch hatte, da er sich mit seines aͤlteren verstorbenn Bruders Tochter, also einer Prinzessin aus dem Hessischen Hause, vermaͤhlte, in Empfang genommen. Da seine Vermaͤhlung be⸗ reits im Jahr 1812, als das Land noch zum vormaligen §9. nigreiche Westphalen gehoͤrte, statthatte, so war ihm diese Forde⸗ rung vom Kurfuͤrsten Wilhelm I. zur Zeit der Restauration he⸗ stritten worden; aber die Landesgerichte, bei denen ein Pregt uͤber diesen Gegenstand anhaͤngig gemacht worden war, hattm durch Erkenntnisse bis zur obersten Instanz die Rechtmaͤßigken dieser Forderung anerkannt. Nach der jetzigen Verfassung wen den die Prinzessin⸗Steuern nicht mehr mittelst außerordentliche Abgaben vom Lande erhoben, sondern fallen der Staats⸗Kast zur Last. Dem Landgrafen ist nicht nur die Kapital⸗Forderung, sondern sind auch die Zinsen fuͤr die Zeit, wo er das Kaptta entbehrt hat, nachgezahlt worden, so daß er eine Sum von 21,000 Rthlr. aus der Staats⸗Kasse ausbezahlt erhielt. Aug ist die Prinzessin Klotide von Hessen⸗Rotenburg vorgestern vos Rotenburg in hiesiger Residenz angekommen.

Bremen, 24. Maͤrz. In der hiesigen Zeitung lil man: Nächst einer Handels⸗ und Schifffahrts⸗Reciprocitaͤt mit

Spanien und seinen Kolonieen ist dem Deutschen Handel mit der

neuen Welt eine solche mit der Republik Venezuela (Columbien) wohl am wichtigsten, und wir entbehren sie bloß durch den Man gel einer diplomatischen Repraͤsentation, durch welche die Vere nigten Staaten von Nord⸗Amerika, England, Frankreich unh Holland es erlangt haben, daß ihre Industrie und Landespin⸗ dukte in ihren eignen Schiffen zu denselben Zoͤllen eingefäͤht werden koͤnnen, wie in Columbischen Fahrzeugen selbst. Deutsce Schiffe hingegen, sowohl Preußische wie Hannoversche und Hanseat, sche, genießen dieses Vorrecht nicht, und muͤssen fuͤr ihre Ladungen . pCt. hoͤhere Eingangsrechte entrichten, als jene, was bei dem bekanne lich sehr hohen Zolltarif in Columbien den Preis der Waaren um durchschnittlich 5 pCt. erhoͤht. Die Zufuhr Deutscher Waanat ist aber eine der bedeutendsten, welche jenes Land von Euront erhaͤlt, und wuͤrde, waͤre nicht der Verbrauch Englischer de⸗ brikate auf jene Weise so wesentlich beguͤnstigt, leicht aust Doppelte gesteigert werden koͤnnen wegen der Vortheile, welch die Haͤfen Deutschlands fuͤr den Absatz der Retouren gegen sen von England darbieten. In Venezuela betraͤgt die Gesanme Einfuhr amtlich circa 5 Millionen Doll., und von den benach barten Inseln wird ungefaͤhr fuͤr eine halbe Million eingeschwnt Hierunter sind nun fuͤr wenigstens 1 ½ Mill. Doll. ihrem sprung nach Deutsche Waaren, und diese koͤnnen wiederum ft gendermaßen klassifizirt werden, naͤmlich: aus den Preußtschen Staaten fuͤr .... aus Sachsen 1“ 300,000* aus Hannover und den Weser⸗Gegenden . 37”g aus dem uͤbrigen Deutschland und Boͤhmen (Glas) 300,0 -Total 1,500,000 9 Da es nun der Columbischen Schiffe uͤberhaupt sehr wenge iebt, und diese meistens nur Kuͤstenfahrer sind, welche sich zu Fahr! nach Europa gar nicht eignen, so ist jede Mehrbesteuerung Deutscher Waaren, welche jetzt natuͤrlich in Preußischen, Ha seatischen und Hannoverschen Schiffen eingefuͤhrt wird, nicht - vermeiden und faͤllt der Gesammt⸗Ausfuhr Deutscher Industh nach jenem Lande mit jaͤhrlich 75,000 Doll. zur Last, abgesehe von der (oben angedeuteten) wahrscheinlichen Vermehrung de Absatzes Deutscher Waaren, bei gleichmaͤßiger Besteuerung 5 anderen Nationen. Die etwanige Versendung uͤber St. ). mas oder die Vereinigten Staaten bietet keinen Ersatz, da 9 Kosten des Umweges gegen eine direkte Versendung den nn schied des Zolles mehr als ausgleichen. Nichts kann 1 wuͤnschenswerther, ja dringender seyn, als die Anknuͤpfung 9- matischer Verhaͤltnisse zwischen Deutschland und Columbien.

Dresden, 22. Maͤrz. Die Leipziger Zeitung enth folgenden amtlichen Artikel: „Se. Koͤnigl. Majestaͤt und Prinzen Mitregenten Koͤnigl. Hoheit haben geruht, alsbald 6G Eingang der Nachricht von dem Ableben Sr. Majestaͤt Hoͤchstseligen Kaisers Franz I. und der Thronbesteigung 8 Majestaͤt des Kaisers Ferdinand IJ., ihren Staats⸗ Ministengi auswaͤrtigen Angelegenheiten, General von Minckwitz, nach

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abzusenden, um Allerhoͤchst und Hoͤchstihre Beileids⸗Bezeugungen und Gluͤckwuͤnsche wegen dieser Ereignisse dahin zu uͤberbringen. Se. Excellenz ist nach vollzogenem hoͤchsten Auftrage gestern

Abend wieder in Dresden eingetroffen.“

Man erwartet morgen den Fuͤrsten Schwarzenberg und den Grafen Vincenz Esterhazy, Beide im außerordentlichen Auftrage des jetzt regierenden Kaisers Ferdinand I., um den Antritt seiner Regierung anzukuͤndigen. Ersterer ist fuͤr Berlin bestimmt,*) Letzterer fuͤr den hiesigen Koͤnigl. Hof und die uͤbrigen Saͤchsi⸗ schen Hoͤfe. Seit einigen Tagen ist das von Ender gleich nach dem Tode des Kaisers Franz mit Erlaubniß der Kaiserin ge⸗ malte, von Stoͤber gestochene Bild, wie er auf dem Sterbebette legt, auch hier zu sehen. Man kann es nicht ohne wahre Ruͤh⸗ rung anblicken, besonders wenn man das gelesen hat, was uns in oͤffentlichen Blaͤttern und Privatbriefen uͤber das erhebende Ende dieses vaͤterlichen Monarchen berichtet worden.

Altenburg, 20. Maͤrz. Seitdem am 2. Februar d. J. der Landtag wieder versammelt ist, sind verschiedene wichtige Ge⸗ setz berathen und zum Theil schon bekannt gemacht worden, z. B. das Gesetz uͤber die Militair⸗Pflicht. Nach demselben wird kei⸗ nem jungen Manne, der das vorgeschriebene Alter erreicht hat, die Verheirathung gestattet oder zu seiner Niederlassung außer⸗ halb des Herzogthums eine Urkunde, ein Reisepaß oder ein Wan⸗ derbuch ausgestellt, wenn er die Militair⸗Pflicht nicht erfuͤllt oder keinen gesetzlichen Anspruch auf Befreiung hat. Auch hier ist der Grundsatz der Stellvertretung angenommen worden. Zur Aufnahme der saͤmmtlichen Schullehrer des Landes in die

allgemeine Diener⸗Wittwen⸗Societaͤt hat der Landtag uͤber

2000 Thaler bewilligt, darunter 1326 Thaler zur Verbesserung der ganz gerxingen Stellen, so daß diese mit wenigstens 100 Thalern indie Wittwen: Anstalt kommen koͤnnen. Bemerkenswerth ist, daß von den 166 Jünglingen, welche seit 1827 bis 1834 von dem Herzogl. Konsistorium auf die Univpersitaͤt entlassen worden sind, 51 Soͤhne mittelbarer und unmittelbarer Staatsdiener, 41 Soͤhne von Handwerkern, 24 von Geistlichen, 1 von einem Ritterguts⸗ Besitzer, 3 von Tageloͤhnern und 8 von Landleuten waren. Besonders umfassend und lehrreich waren die landstaͤndischen Verhandlungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Brand⸗ Versicherungs⸗Anstalt, und der Altenburgische Landtag hat auch hier in Ruͤcksicht auf Gewissenhaftigkeit und Umsicht eine Ver⸗ wandtschaft mit dem letzten Saͤchsischen gezeigt, der bekanntlich selbst auf die Gefahr hin, in zu große Weitschweifigkeit zu fal⸗ len, niemals die den Sachsen eigenthuͤmliche Liebe zur Gruͤnd⸗ lichkeit verleugnet hat.

Muͤnchen, 21. Maͤrz. In der Muͤnchener politischen zeitung liest man: „Die warme Theilnahme, welche hier jedem freudigen oder schmerzlichen Ereignisse im Kreise unserer gelieb⸗ ten Koͤniglichen Familie von der ganzen Masse der Einwohner allemal gezollt wird, hat sich auf Veranlassung des ploͤtzlichen Hintritts Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich, Schwagers unseres theuern Monarchen, wieder auf eine Weise kund gege⸗ ben, die jedes fuͤhlende Herz mit Ruͤhrung erfuͤllen muß, und die zugleich eine in so vieler Beziehung wichtige und beruhi⸗ gende Erscheinung bietet, daß wir uns nicht entbrechen koͤnnen, den Ausdruck der Gefuͤhle und Betrachtungen, wie er hier in den verschiedenen Klassen der Gesellschaft bei Gelegenheit dieses betruͤbenden Ereignisses laut geworden, in gedraͤngten Umrissen wiederzugeben. Wenige sind, die der Gedanke niche ergriffen und bewegt, daß nun der Letzte, der auf seinem Haupte noch die Roͤmische Kaiser⸗- und Deutsche Koͤnigs⸗Krone getragen, heimgegangen sey zu den zahlreichen Altvordern, unter deren Scepter ein Jahrtausend lang das Deutsche Reich das eiste und maͤchtigste der Christenheit gewesen; Keinen aber ha⸗ ben wir gehoͤrt, der nicht im dankbaren Andenken lebendig er⸗ halten, was Franz I. noch nach dem 6. August 1806 im Frieden und im Kriege fuͤr alle Voͤlker Deutscher Zunge geopfert und gethan. Wie er durch die nie gebrochene Kraft seines Wider⸗ standes eben so sehr, als durch die Macht und Gewalt Seines Beistandes hauptsaͤchlich dem ganzen Deutschlande die Befreiung vom fremden Joche errungen; wie er eben so maͤßig und weise im Gluͤck, als stark und unerschuͤtterlich im Mißgeschick auf dem Hoͤhepunkte Seiner Macht die Krone der Tochter und den Thron eines geliebten Enkels dem Frieden Europa's und dem, was Er fuͤr Recht erkannte, zum Opfer gebracht; wie die sestigkeit Seiner Grundsaͤtze und die nie wankende Beharr⸗ lichkeit Seiner durchaus erhaltenden Politik Europa noch un⸗ ter den Stuͤrmen und Kraͤmpfen der neuesten Zeit wenig⸗ stens den aͤußern Frieden erhalten und es so vor Unuͤbersehba⸗ rem Ungluͤck bewahrt hat, das Alles haben wir bei Leb— zeiten des Seeligen nie so allgemein und aufrichtig anerkennen ören, als seit die Nachricht von seinem Verscheiden hier ein⸗ rraf. Die bange, wiewohl ganz unbegruͤndete Besorgniß, als könne irgend eine Aenderung in dem Regierungs⸗Systeme des verewigten Kaisers nach seinem Tode stattfinden; die schwuͤle Spannung, welche diese Befuͤrchtung in den Gemuͤthern erzeugt, bis das Gegentheil sich erwiesen hatte, ist wohl eine eben so sprechende Anerkennung der erhaltenden Grundsaͤtze, welche den verklaͤrten Monarchen waͤhrend 43 Regierungs⸗FJahren geleitet, als die Ruhe, mit welcher, ohne die mindeste Erschuͤtterung, die Kronen dieser weiten Reiche vom Vater auf den Sohn uͤberge⸗ gangen sind, einen thatsaͤchlichen Beweis liefert, welch' eine Wohl⸗ that starke monarchische Institutionen fuͤr diejenigen Voͤlker sind, welche sie in ihrer Reinheit bewahrt haben. Was aber den Antheil an diesem Todesfalle auch hier bedeutend er— hoͤht hat, das sind die persoͤnlichen hier sehr gut ge⸗ kannten Eigenschaften des verstorbenen Kaisers, Eigenschaften, welche der Bayer ebenfalls seit lange an seinen Wittelsbachern ülieben und zu verehren gewohnt ist: die Tugenden, welche den

erblichenen auch im haͤuslichen Kreise als Vater und Gatte aszeichneten, und die der, von Allen, welche das Gluͤck haben, 3. kennen, so unbegraͤnzt verehrten Kaiserin den unersetzlichen

erlust, welchen sie erlitten, leider! doppelt schmerzlich machen missen: die tiefe und wahre Froͤmmigkeit, welche den unerschuͤt⸗ kerlichen Grund seines ganzen Charakters, seines Thuns und

enkens bildete, das vaͤterliche, rein patriarchalische Verhaͤltniß, in welchem der Kaiser zu jedem seiner Unterthanen stand, das

ohlwollen, womit er jedem zu Rath und Huͤlfe bereit war, und die Gerechtigkeit, von welcher er im Kleinen wie im Großen nie gewichen. Wie sein und seiner Krone Rechte, war ihm das

icht des Geringsten seiner Unterthanen heilig: das Gedaͤchtniß des Gerechten bleibet uͤberall in Segen.“

Muͤnchen, 20. Maͤrz. (Leipz. Ztg.) Die beabsichtigte Ueberweisung saͤmmtlicher lachhalischa⸗ Gymnasien an v tiner. Orden scheint auf viele Schwierigkeiten zu stoßen, deren ornehmste diese ist, daß man nicht Geistliche genug in Bayern ꝑ—

*„ Die Ankunft des Fuͤrsten in Berlin wird bereits im amtli⸗ n Theile dieser ön genehden

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findet, die Lust haͤtten, in jene Kloͤster zu treten. Außerdem duͤrfte diese Angelegenheit noch an dem Willen der Landstaͤnde scheitern, wenn die Bewilligung der noͤthigen Summen bean⸗ tragt werden sollte. Uebrigens soll in Alt⸗Bayern aller Orten der Wunsch nach Kloͤstern von den Orden der Bettelmoͤnche ent⸗ standen seyn, haͤufig auch nicht aus religioͤsen, sondern aus finanziellen geheimen Ruͤcksichten. Im reichen Unterlande haben sich Privaten und ganze Ortschaften im Falle der Gewaͤh⸗ rung ihrer an das Ministertum eingesendeten Bittschriften um ein Kloster zu Leistungen an Geld und Naturalien erboten und zu so vielen jaͤhrlichen Gaben an den Orden verpflichtet, wie sie kaum dem Landesherrn an Steuern in solcher Groͤße geleistet werden. Obwohl nun der Art. VII. des Konkordats sagt, daß nur einige Kloͤster (aliqua monasticorum ordinum utriusque sexus coenobia) errichtet werden sollen, so wurden seit dem J. 1826 55 maͤnnliche und weibliche Hospitien und Kloͤster wieder in das Daseyn gerufen. Außerdem regen sich in Bayern viel⸗ mehr, als anderswo, pietistische Conventikel und Gesellschaften echt katholischer Bruͤder, die die fruͤheren Jahrhunderte an re⸗ ligioͤsen Ceremonien zu uͤberbieten suchen.

Frankfurt a. M., 20. Maͤrz. (Hamb. Korr.) Heute⸗ ist der Termin abgelausen, welcher, wie man vielfach erzaͤhlte, dem Ausbruche von Unruhen gesetzt waͤre; man hatte naͤmlich die Tage vom 15ten bis zum 20sten d. bezeichnet. Wie schon ge⸗ meldet, so wurden am 15ten d. sowohl am Tage, als Abends und auch Nachts von unserer Behoͤrde ganz außerordentliche Maßregeln getroffen. Am Tage (des 15ten d.) wurden mehrere Frankfurter Ortschaften von Polizei⸗Patrouillen durchsucht, Abends wurden die Thore stark besetzt und jeder Hereinkommende genau beschaut, und Nachts standen die Oesterreichischen Truppen und unser aktives Militair unter den Waffen, die Kanonen der Oester⸗ reicher in Sachsenhausen waren in Bereitschaft gesetzt, und zahl⸗ reiche Patrouillen und Polizei⸗Beamten durchschritten die Stra⸗ ßen. Von den zu erwartenden verdaͤchtigen Fremden ließ sich aber nirgends einer blicken. Man behauptete zwar, in der nahen Umgegend unserer Stadt seyen mehrere versammelt gewesen, allein auch dieses Geruͤcht erwies sich bei angestellten Nachforschungen als grundlos. Als gewiß wird aber angenommen, daß von einer auswaͤrtigen Stelle unserer Regie⸗ rung die Anzeige von einem neuen Revolutions⸗Projekt, das namentlich hier durch Fremde zur Reife gebracht werden sollte, geworden sey; dadurch nun mag sich dieselbe veranlaßt ge⸗ funden haben, so ungewoͤhnliche Maßregeln zu ergreifen. Die außerordentlichen zur Sicherheit der oͤffentlichen Ruhe ergriffenen Maßregeln dauern hier zwar nicht in dem Maße wie am ver⸗ flossenen Sonntage fort, allein es sind doch alle Anordnungen fortwaͤhrend getroffen, daß es keinem verdaͤchtigen Fremden ge⸗ linge, sich hier einzuschleichen oder aufzuhalten, viel weniger irgend ein unheilschwangeres Projekt zur Ausfuͤhrung zu bringen. Auf⸗ fallend findet es das hiesige Publikum, daß die beiden vor un⸗ serer Haupt-Wache stehenden Kanonen mit einer Kette d. h. die Raͤder an die Laffetten angeschlossen wurden.

Frankfurt a. M., 23. Maͤrz. Die hiesigen Blaͤtter pu⸗ bliziren nachstehenden Auszug aus dem Protokoll der 10ten Siz⸗ zung der Deutschen Bundes⸗Versammlung vom 12. Maͤrz 1835:

„§. 119. Die Bildung eines Schiedsgerichtes zur Entscheidung der Streitigkeiten zwischen den Regie⸗ rungen und den Staͤnden, insbesondere die Ernennung der Spruchmaͤnner zu demselben betreffend.

Praͤsidium d6t das Verzeichniß der von den siebzehn Stim⸗ men des engern Raths der Bundes⸗Versammlung ernannten Spruch⸗ maͤnner vor, und traͤgt darauf an, dieses Verzeichniß in Gemäaͤßheit des Artikels 2. des Plenar⸗Beschlusses vom 30. Oktober 1834 öͤffent⸗ lich bekannt zu machen. Es wurde hierauf beschlossen: das vom Praͤsidium vorgelegte Verzeichniß der von den siebzehn Stimmen des engern Raths der Bundes⸗Versammlung fuͤr die Jahre 1835, 1836 und 1837 ernannten Spruchmaͤnner mittelst der hiesigen Blaͤtter oͤf⸗ fentlich bekannt zu machen.“

VWerzeichniß der von den siebzehn Stimmen des engern Raths der Deutschen Bundes⸗Versammlung fuͤr die Jahre 1835, 1836 und 1837 ernann⸗ ruchmaͤnner zu dem durch Bundes⸗Beschluß vom 30. rtober 1834 angeordneten Schiedsgerichte. 8

I. Oesterreich.

Frhr. v. Heß, K. K. Geheimer Rath, Praͤstdent des K. K. Appel⸗

lations⸗Gerichts in Boͤhmen; in Prag. Graf v. Ugarte, K. K. Geheimer Rath, Landes⸗Gouverneur in Maͤhren und Schlesien; in Bruͤnn. RTreuhßen. 4 Graf v. Hardenberg, Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungsrath; in Berlin. Steltzer, 1““ in Halberstadt. II. Bayhy em v. Sutner, Staatsrath im ord. Dienst, Reichsrath und Vorstand der Staats⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kommission; in Muͤnchen. v. Korb, Appellations⸗Gerichts⸗Direktor (2ter Praͤsident der Kam⸗ mer der Abgeordneten von 1834); in Amberg. IV. Koͤnigreich Sachsen. Schumann, Doktor der Rechte, Geheimer Justizrath; in Dresden. Nostiz u. Jaͤnkendorf, Direktor der 1sten Abtheilung des Koͤnigl Säaͤchsischen Finanz⸗Ministeriums; in Dresden. 11313 Meyer, Landdrost der Landdrostei Luͤneburg; in Luͤneburg. Graf v. Kielmannsegge, Direktor der Justiz⸗Kanzlei zu Celle;

in Celle. VI. Wuͤrttemberg. v. Hartmann, Doktor der Rechte, Staatsrath, vorsitzender Rath beim Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten und Direktor des Lehnraths; in Stuttgart. v. Schmidlin, Doktor der Rechte, Ober⸗Finanzrath, vortragen⸗ der Rath und Justitiar beim Departement der Finanzen; n Stuttgart. IIW

g e der Rechte, Geheimer Rath und Professor; in Heidelberg. v. Theobald, Gebeimer Rath und Praͤsident der Großherzogl. Ober⸗Rechnungs⸗Kammer: in Karlsruhe. VIII. Kurfuͤrstenthum Hessen. v. Hanstein, Geh. Nath und Praͤsident der Kurfuͤrstl. Regierung der Provinz Nieder⸗Hessen; in Kassel. Bickell, Hhrfo⸗ der Rechte, Ober⸗Appellations⸗Gerichts⸗Rath; in Kassel. IX. Großherzogthum Hessen. v. Kopp, Wirkl. Geh. Rath und Praͤsident der Finanz⸗Kammer; in Darmstadt. Linde, Dhäet⸗ der Rechte, Kanzler der Universitaͤt Gießen; in Hießen. X. Daͤnemark, wegen Holstein und Lauenburg. Gottsche v. Lewetzau, Gouverneur und Landdrost des Herzog⸗ thums Lauenburg, auch Kammerherr; in Ratzeburg. Ingwer Carsten Levsen, Konferenzrath und Direktor des Hol⸗ steinischen Ober⸗Gerichts; in Gluͤckstadt. XI. Niederlande, wegen des Großherzogthums Luxemburg. Stifft, Geheimer Referendair fuͤr die Luxemburgischen Angelegen⸗ 8 heiten; in Luxemburg. Muͤnchen, Licentiat der Rechte, Mitglied der Regierungs⸗Kom⸗ mission zu Luxemburg; in Luxemburg.

XII. Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Sach⸗

sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen, Sachsen⸗Altenburg.

Riedesel, Frhr. zu Eisenbach, Großherzogl. Saͤchsischer Land⸗ Marschall; in Neuhof bei Eisenach.

Lotz, Herzogl. Sachsen⸗Koburg⸗Gothaischer Wirkl. Geh. Konferenz⸗ rath; in Koburg.

XIII. Braunschweig und Nassau.

v. Amsberg, Chef des Herzogl. Braunschweigischen Finanz⸗Kolle⸗ giums, Finanz⸗Direktor und Geheimer Legationsrath; in B 8

Frhr. v. Winzingerode, Herzogl. Nassauischer Kammerherr und Hofgerichts⸗Direktor; in Unmnase 8

XIV. Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz.

v. Oertzen, Doktor der Rechte, Ober⸗Appellations⸗Gerichts⸗Pra⸗ sident; in Parchim. b

Bouchholtz, Regierungsrath; in Schwerin.

XV. Oldenburg, Anhalt⸗Dessau, Anhalt⸗Bernburg, Anhalt⸗Coͤthen, Schwarzburg⸗Sondershausen und Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Suden, Großherzogl. Oldenburgischer Staatsrath; in Oldenburg. Albert, Doktor der Rechte, Anhalt⸗Bernburgischer Geh. Regie⸗

rungs⸗Rath; in Bernburg.

XVI. Hohenzollern⸗Hechingen, Hohenzollern⸗Sigma⸗ ringen, Lichtenstein, Reuß, aͤltere und juͤngere Linie, Schaumburg⸗Lippe, Lippe und Waldeck.

v. Strauch, Fuͤrstl. Reußischer Kanzler, Regierungs⸗ und Kon⸗

sistorial⸗Praͤsident; in Gera.

v. Strombeck, Fuͤrstl. Lippe⸗, Schaumburg⸗Lippe⸗ und Waldecki⸗ scher Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath bei dem Ober⸗Appel⸗ lationsgericht zu Wolfenbuͤttel; in Wolfenbuͤttel.

XVII. Die freien Staͤdte Luͤbeck, Frankfurt, Bremen

und Hamburg.

Horn, der Rechte, Senator der freien Stadt Bremen; in Bremen.

Moͤnckeberg, Licentiat, Senator der freien Stadt Hamburg; in Hamburg.

Frankfurt a. M., 24. Maͤrz. Herr Seydelmann, Regisseur des Stuttgarter Hoftheaters und unstreitig einer der ersten jetzt lebenden Deutschen Schauspieler, hat sich gestern und heute hier befunden, und die hiesigen Freunde der dramatischen Kunst benutzten diesen kurzen Aufenthalt, um dem Gaste ein kleines Fest zu veranstalten. Vergebens suchte jedoch die staͤdtische Thea⸗ ter⸗Direction Herrn Seydelmann durch die vortheilhaftesten An⸗ erbietungen zu einigen Gastrollen zu bewegen. Derselbe eilt heute uͤber Leipzig nach Berlin, wo er einen Cyklus von Gast⸗ Darstellungen zu geben gedenkt, worin er bereits im vorigen Jahre in dieser Hauptstadt aufzutreten dachte, und wovon er damals nur durch Hindernisse, die er nicht zu beseitigen ver⸗ mochte, zuruͤckgehalten worden ist.

OQgsteern

Die Allgemeine Zeitung berichtet aus Wien vom 16. Maͤrz: „Aus der Lombardei schreibt man, daß die Nachricht vom Tode des Monarchen uͤberall den schmerzlichsten Eindruck gemacht habe, daß man aber im Vertrauen auf die bekannte Herzensguͤte des jetzigen Kaisers die Hoffnung hege, ihn mit derselben Milde und Gerechtigkeitsliebe regieren zu sehen, welche die lange Regierungs⸗Epoche seines beweinten Vaters bezeichne⸗ ten. Also hat sich auf allen Punkten der Monarchie dasselbe Gefuͤhl kund gethan, das die Hauptstadt bei dem erlitte⸗ nen großen Verlust an den Tag legte, und diese Sinnes⸗ Aeußerung der Gesammtheit der Oesterreichischen Nation wird hinreichen, die Aeußerungen gewisser fremben Journalisten zu wuͤrdigen, und die Wahrscheinlichkeit ihrer absurden Voraus⸗ setzungen beurtheilen zu lassen. Die Theilnahme, welche ganz Europa an dem Tode des Kaisers Franz zeigte, beweist, wie hoch dessen gefeierter Name in der oͤffentlichen Meinung stand, sie ist aber zugleich ein unwidersprechliches Zeichen, daß die Po⸗ litik, welche Oestreich befolgt, nicht nur die einzig wuͤnschens⸗ werthe, sondern die einzig moͤgliche fuͤr die Wohlfahrt Europa's ist. Waͤre es anders, so wuͤrde unstreitig im gegenwaͤrtigen Augenblick ein Wechsel der Dinge eingetreten seyn. Das System, welches Kaiser Franz aufgestellt und so gluͤcklich be⸗ folgt hat, konnte, so lange es ihm erlaubt war, selbst daruͤber zu wachen, als nur durch seinen Geist belebt betrachtet, dessen Dauer an seine Person geknuͤpft werden; nun es aber in dem verhaͤngnißvollsten Augenblicke sich befestigt hat, kann es als mehr denn voruͤbergehend, kann es als unerschütterlich angesehen werden. Der jetzige Herrscher Oesterreichs hat nicht nur den festen Willen, es als ein seiner Obhut anvertrautes Vermaͤchtniß anzusehen, son⸗ dern es sind auch alle Regierungen bemuͤht, dem Kaiserlichen Ka⸗ binet den Wunsch auszudruͤcken, daß die Politik, die es bisher befolgte, unveraͤndert beibehalten werden und unter den gegen⸗ waͤrtigen schwierigen Verhaͤltnissen Europa's noch ferner als Leit⸗ stern dienen moͤge. Es braucht wohl nicht gesagt zu werden, daß diesem gemeinsamen Ansuchen zuverlaͤssig entsprochen und daß Allen die befriedigendste Antwort ertheilt werden wird. Die Ab⸗ sicht des Kalserlichen Kabinets, genau in dem Geiste des verewig⸗ ten Kaisers fortzufahren, ist schon vielfach offenkundig geworden, allein die Sache ist von zu großem und allgemeinem Interesse, um nicht jeden neuen dafuͤr sprechenden Beweis anzufuͤhren.“

Preßburg, 12. Maͤrz. Die seit dem 2. d. nterbroche⸗ nen Sitzungen der Ungarischen Staände haben am 10. dieses wieder begonnen. Das Erdbeben hatte, nach Berichten aus dem Szathmarer Comitat, dort in den Monaten Januar und Februar noch nicht aufgehoͤrt.

ECöö .

Neuchatel, 19. Maͤrz. Die Bevoͤlkerung des Fuͤrsten⸗ thums Neuchatel belief sich zu Ende des vorigen Jahres auf 56,073 Seelen und hat sich mithin seit dem Jahre 1833 um 689 vermehrt.

Die Regierung hat so eben die Verfuͤgung hinsichtlich der Kontingente publizirt. Die beiden Kontingente werden aus al⸗ len waffenfaͤhigen Maͤnnern vom 20sten bis zum 32sten Jahre ihres Alters bestehen, und zwar werden die in den Jahren mit ungeraden Zahlen Geborenen das eine, und die in den Jahren mit geraden Zahlen Geborenen das andere Kontingent bilden.

Spanien.

Franzoͤsische Blaͤtter theilen folgendes Schreiben aus Madrid vom 12. Maͤrz mit: „In der Prokuradoren⸗Kammer forderte am 9ten d. die Opposition, wie sie es schon fruͤher in einer Petition gethan, daß das Gesetz zur Organisirung der Stadt⸗ Miliz die Koͤnigliche Bestaͤtigung erhalte, daß man den Volks⸗ geist anrege, und daß in jeder Provinz ein Bataillon der Stadt⸗ Miliz mobil gemacht werde. Die letzte Maßregel wuͤrde ohne Zweifel hoͤchst wichtige Folgen haben, allein die Regierung wollte sie nicht genehmigen, und die immer noch folgsame Kam⸗ mer begnuͤgte sich mit dem allgemeinen Theil des Gesetzes, un ließ den wichtigsten Theil desselben, naͤmlich die Mobilmachung, unbeachtet. Die Debatte wurde am 10ten fortgesetzt. Mar⸗ tinez de la Rosa vertheidigte in einer langen Rede das Beneh⸗ men der Regierung, und sagte, in Bezug auf die vorliegende