1835 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

theken⸗Schelne, an deren Stelle nach der Rheinischen Verfassung jenes Attest tritt, allgemein dem Stempel unterworfen und nach die⸗ ser Verfassung die Kosten in Hypothekensachen in der Rhein⸗Provinz uͤberhaupt geringer, als in den andern Provinzen sind. Die Posi⸗ tion des Stempel⸗Tarifs: „Legalisation von Urkunden“ be⸗ zieht sich nur auf Atteste, welche daruͤber, daß eine amtliche Unter⸗ schrift richtig und mit amtlicher Befugniß ausgestellt ist, von der kompetenten Behoͤrde ertheilt werden. Die Bestimmung der obigen Position ist daher auf Legalisationen von Privat⸗Unterschriften bei Vollmachten nicht anzuwenden; es tritt hierhei vielmehr die Bestim⸗ mung der Tarif⸗Posttion: „Vollmachten“ ein, wonach zu den Be⸗ glaubigungen der Vollmachten ein besonderer Stempel, wie bei Attesten, genommen werden muß, ohne Unterschied, ob die Legali⸗ sation auf der Urkunde selbst erfolgt ist, oder nicht. Auf die Be⸗ schwerde, daß die Stempelsaͤtze durch die, den Vorschriften des Stempel⸗Gesetzes von den Beboͤrden ertheilte Auslegung nicht sel⸗ ten erhoͤht werden, koͤnnen Wir, da sie nicht durch Anfuͤhrung spe⸗ zieller Fälle belegt ist, nur im Allgemeinen bemerken, daß auf die richtige Anwendung der Steuer⸗Vorschriften sorgfaltig gehalten und dem Steuerpflichtigen, welcher durch eine Verfuͤgung der Be⸗ hoͤrden wegen des zu verwendenden Stempels beschwert ist, die er⸗ forderliche Abhuͤlfe im Wege des Rekurses nicht entstehen wird. Der von den getreuen Staͤnden gewuͤnschten Bestimmung, wonach jede Interpretation eines Steuer⸗Gesetzes nur von Uns Selbst ausgeben duͤrfe, bedarf es nicht, da authentische Gesetz⸗Interpretationen uͤber⸗ haupt nur von Uns ertheilt werden koͤnnen.

11) Was die Aufhebung der Jagd⸗Frohnden in den vormals Nassauischen Landestheilen anlangt, so wtrd die Ablbsungs⸗Ordnung den Verpflichteten die Mittel gewaͤhren, sich von diesen Diensten gaͤnzlich zu befreien. Fuͤr Unsere Domanial⸗Jagden sind indessen bereits jetzt Unsere Behoͤrden angewiesen, den Verpflichteten bei Ab⸗ leistung dieser Dienste jede Erleichterung angedeihen zu lassen; auch wird solche bei der Abloͤsung selbst moͤglichst stattfinden. 1

12) Wenn Unsere getreuen Staͤnde in ihrer Beschwerde uͤber die Zuruͤcknahme der von der Franzoͤsischen Regierung den Depar⸗ tements, Arrondissements ꝛc. uͤberwiesenen Domainen⸗Gebaͤude sich dahin aͤußern, daß der Zweck der fruͤheren Ueberweisung kein ande⸗ rer gewesen sey, als die Domainen⸗Verwaltung der Last der Unter⸗ baltung zu entheben und solche den neuen Eigenthuͤmern aufzubuͤr⸗ den, so ergiebt sich schon hieraus, daß im Allgemeinen keine Ürsache zur Beschwerde vorhanden seyn kann, wenn der Staat, nach Auf⸗ bebung der fruͤheren Landes⸗Abtheitung, und, nachdem Departements und Arrondissements nicht mehr existirten, solglich auch die Eigen⸗ thuͤmer solcher Gebaͤude nicht meyhr vorhanden waren, die Gebaͤude zuruͤck, und die Last der Unterhaltung wieder auf sich genommen bet. Was die noch vorhandenen E genthuͤmer, insonderheit die Kommunen, anlangt, so waͤre zu einer staͤndischen Beschwerde nur dann Veranlassung vorhanden gewesen, wenn bei diesfallsigen An⸗ wruͤchen ihnen die Ausfuͤbrung derselben, und, wo dergleichen vor⸗ handen find, eine billige Entschaͤdigung verweigert wuͤrbe. Dies ist aber so wenig der Fall, daß namentlich bei der vom Landtage an⸗ gezogenen Erhauung eines Regierungs⸗Gebaͤudes in Aachen der

von Uns schon genebmigte Bau so lange aufgeschoben worden ist,

bis die Kommune Duͤren, welche auf ein zu Gunsten des Baufonds zu veraͤußerndes Gebaͤude Anspruch gemacht hatte, mit diesem An⸗ spruche in zweien gleichlautenden Erkenntnissen vom Richter abge⸗ wiesen, in zweiter Insanz sogar deshalb zu Strafe und Kosten ver⸗ urtheilt worden war. Auch werden Unsere getreuen Staͤnde auf weitere Erkundigung erfahren koͤnnen, daß wegen aͤhnlicher Anspruͤche und Gegen⸗Anspruͤche noch neuerlich von Ünserer Regierung mit der Stadt Koblenz zur Beseitigung prozessualischer Weitlaͤuftigkei⸗ ten ein Vergleich abgeschlossen und von Uns der Stadt eine be⸗ deutende Summe bewilligt worden ist. Wenn wir nun schon bei dieser Sachlage, in Erwartung der von den noch vorhandenen Ei⸗ genthuͤmern solcher Gebaͤude etwa zu erhebenden Anspruͤche, die Bache auf sich veruhen lassen koͤnnten, so haben Wir doch eine naͤhere Erzrterung nicht nur der speziell angefuͤhrten Faͤlle, son⸗ vern auch der Sache im Allgemeinen angeoroͤnet, werden in Ge⸗ maͤßheit des Resultats das Weitere verfuͤgen und Unsere getreuen Staͤade vom Erfolge benachrichtigen lassen. 13) Der Antrag, die groͤßeren Staats⸗Waldungen in der Rhein⸗ Provinz von der Veraͤußerung auseuschließen, findet seine Erledi⸗ gung in den fuͤr die Erhaltung und Verbesserung Unserer Forsten bereits bestehenden Vorschriften. Diese sind, wie die sub D. ange⸗ fuͤgte Denkschrift Unseres Finanz⸗Ministers ergiebt, dort zweckmaͤßig ausgefuͤhrt worden, und es kann danach dem befuͤrchteten Holzman⸗ gel nur durch eine gleich sorgfältige Bewirthschaftung der uͤbrigen Waldungen in der Provinz vorgebeugt werden. Wenn nach dem in

die nachhaltige Versorgung der Provinz mit ihren Holz⸗Beduͤrfnis⸗ sen, besonders bei dem verderblichen Einflusse des Holzmangels auf

die dort bestehenden Fabriken, mit Recht einen großen Werth legen,

so werden dieselben auch, 1³) in Beziehung auf ihren Antrag wegen Aufhebung der in den Regierungs⸗Bezirken Koblenz und Trier eingefuͤhrten Kommu⸗ nal⸗Kreis⸗Forst⸗Verwaltung, die große Wichtigkeit der Erhaltung der Kommunal⸗Waldungen fuͤr das Gesammtwohl der Provinz nicht verkennen, da nach der oben angezogenen Denkschrift Unseres Fi⸗ nanz⸗Ministers nur ein Fuͤnftheil der Waldungen dortiger Provinz dem Staate angehoͤrt, vier Fuͤnftheile aber sich in dem Besitze von Kommunen, Gesellschaften und Privaten befinden. Die Regierun⸗ gen zu Koblenz und zu Trier haben sich durch diese Ruͤcksicht zu den Verfuͤgungen bestimmen lassen, die sie wegen genaucrer Beauf⸗ sichtigung der Kommunal⸗Waldungen getroffen haben, indem insbe⸗ sondere die Regierung zu Koblenz nach vorher genommener Ruͤck⸗ sprache mit den Gemeinde⸗Raͤthen und im Einverstaͤndnisse mit der Mehrzahl derselben, die durch das Amtsblatt bekannt gemachte Forst⸗Einrichtung getroffen; die Regierung zu Trier aber zur Her⸗ stellung einer genauen und sachverstaͤndigen Aufsicht, ohne wel⸗ che feaseach eine geordnete Forst⸗Wissenschaft nicht zu erhalten ist, wenigstens provisorisch Kreisförster fuͤr Rechnung der Kommunen angestellt hat. In sofern nun hierbei das durch das Gesetz vom 24. Dezember 1816 den Kommunen zugestandene Recht, ihre Forst⸗ Beamten selbst zu waͤhlen, oder sonst dasjenige, was ihnen an Be⸗ fugnissen durch das Gesetz zugestanden worden ist, beeintraͤchtigt worden seyn sohllte, als woruͤber Unser Minister des Innern und der Polizei Eroͤrterungen angestellt hat, so wird fuͤr die Zukunft Remedur getroffen werden. Da hingegen muͤssen Wir Unsere ge⸗ treuen Staͤnde darauf aufmerksam machen, daß das gedachte Gesetz 5. 2. den Regierungen die Pflicht der Ober⸗Aufsicht ausdruͤcklich auflegt, ihnen aber auch zu diesem Zwecke §. 6. das Recht zusteht, Kberall, wo es noöthig ist, die Annahme eigener, gehoͤrig gebildeter Forst⸗Beamten zu verlangen und auf den ordnungsmaͤßigen Betrieb der Forst⸗Wirthschaft in den Kommunal⸗Waldungen zu halten, was allenthalben durch Vereinigung mebrerer Kommunen zur Aufsicht ihrer Waldungen durch einen gebildeten Forst⸗Beamten besser, als durch Anstellung derselben in jeder einzelnen Kommune wird gesche⸗ ben koͤnnen, da auf jenem Wege fuͤr einen bedeutendern Wirkungs⸗ Kreis besser gebildete Forst⸗Leute zu erlangen, die Beitraͤge der Kommunen zu deren Besoldung aber geringer seyn werden, als wenn den einzelnen Gemeinen das gesetzlich begruͤndete Ansinnen der Anstellung eines solchen ausgebildeten Beamten geschehen waͤre. Wenn überhaupt die den Regierungen uͤber die Kommunal⸗Forst⸗ Verwaltung zustehende Aufsicht in der Rhein⸗Provinz mit groͤßerer Strenge gefuͤhrt wird, als in anderen Provinzen, wo bei einem größeren Reichthume an Holz und bei geringerem Fabrik⸗Wesen ein minderes Beduͤrfniß solcher Strenge eintritt, so werden Unsere getreuen Staͤnde, welche die Wichtigkeit der Sache durch ihre unter den vorigen Nummern aufgefuͤhrte Petition seldst anerkannt haben, dies durch pflichtmaͤßige Fuͤrsorge fuͤr das Gesammtwohl der Pro⸗ vinz gerechtfertigt finden.

15) Was die Abfassung eines foͤrmlichen Provinzial⸗Gesetzbuchs öber das Verwaltungsrecht anlangt, so werden Unsere getreuen Staͤnde selbst ermessen, daß, da eben jetzt uͤber viele der wichtigsten

388

Gegenstaͤnde desselben, uͤber Regulirung des Grundsteuer⸗, des Ge⸗ meine⸗, des Armen⸗, des Juden⸗Wesens, üͤber Gewerbe⸗Polizei, Feuer⸗Versicherung und Wegebau :ꝛc. behufs Erlassung neuer Gesetze verhandelt wird, der jeyige Zeitpunkt nicht der schickliche seyn wuͤr⸗ de, um ein, die ganze Verwaltung umfassendes Gesetzbuch aufzu⸗ stellen. Auch wird sich die Nothwendigkeit eines solchen in Bezie⸗ hung auf alle diejenigen Gegenstaͤnde nicht behaupten lassen, welche seit der Verbindung der Provinz mit dem Staate durch allgemeine Gesetze fuͤr Unsere gesammte Monarchie geordnet worden sind, wo⸗ hin besonders das allgemeine Abgaben⸗ und Militair⸗Wesen gehoͤrt. Was aber diejenigen Gegenstaͤnde der Administration anlangt, wel⸗ che von Unserer Gesetzgebung noch unberuͤhrt geblieben sind, wohin besonders mehrere in den verschiedenen Theilen der Provinz nach verschiedenen alten Gesetzen zu behandelnde Polizei⸗Angelegenhei⸗ ten gehoͤren, so erkennen Wir eine genauere Festsetzung desjenigen, was in dieser Beziehung noch guͤltig ist, oder nicht, und was sich mit der sonst bestehenden Preußischen Gesetzgebung vereinigen laäßt, oder nicht, allerdings als wuͤnschenswerth an. Wir haben daher Unser Staats⸗Ministerium breauftragt, die noͤthigen Ermittelungen hleruͤber anzustellen, und werden nach dem Ergebnisse uͤber dasjeni⸗ ge, was im Verfolg derselben oͤffentlich bekannt zu machen seyn duüͤrfte und uͤber die Form, in welcher die Bekanntmachung erfol⸗ gen soll, weitere Entschließung fassen. 111“ (Schluß folgt.)

Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck. 335,1 4 Par. 334,3 3 „Par. 334,3 7 Par. Luftwaͤrme +- 6,9 °R.] + 16,8 °R. + 10,8°R.

1835. V 3. April.

Quellwärme 6,2 °R.

dieser Veziehung gemachten Antrage Unsere getreuen Staͤnde auf 99.

Flußwarme 5,3 °R.

Thaupunkt-† / 5 ° R. + 5,1°.R. . 9,3 °R . Bodenwärme 5,2 °R.

Dunstsaͤttg 82 88 40 „Ct. 88 Ct. heGer de S. en. Lzusdanf. 9,07. R. Wolkenzug ns S. Niederschlag 0, 08 5 Rh.

Tagesmittel: 334,715.. 11,5° R... b6,3 9 R. 71 pEt.

Berliner Börse. Den 4. April 1835. 8 nd Geld-Cours-Zettel. (

22* M 2 2

con]s. Cour-.)

EA EmEEE

EZf. vrrreG clal.] St.-Schuld-Sch. 4 [100 ¾⅞ [100½ Pr. Engl. Obl. 30. 4 98 ½ 98 Präm. Sch. d. Seeh. 65 ½ 653 Kurm. Obl. m. I. C.] 4 100 ½ Neum. Int. Sch. do. 4 100 ¾ Berl. Stadt-Obl.†4 100½, Königsb. do. 4 Eibing. do. 4 ½ Danz. do. in Th. 30 38 Vestpr. Pfandbr. 4 [102 ¼ 1012 Cirofehz. Pos. do.] 4 102½ —0f

ETTööö’““

Eriéerlweld. 102

106¾ 1106 ¼

Ostpr. Pfandbr. bomm. do. Kur- u. Neum. do. schlesische do. Akst. C. u. Z. Sch. d. K.- u. N. wGold al marco SJeue Duk.. Friedrichsd'or.. lisconto

ummn

8 79¹

8 98 ½ 993

Eyrcufs. Cottr. Erzef.] Wweld.

1422] 141 58 1514 1518 6 252 80½½ 104* 103 ½ 99½

ur s.

Amsterdam dito

Hamburg.. .. dito

London

Paris

Wien in 20 Xr.

Augsburg

Breslau

Leipzig

Frankfurt a. M. W2.

Petersburg

Warschau

2 Mt. Mk. Kurz Mk. 2 Mt. LSt. 3 Uit. Fr. Mt. 50 Fl. Mt. 50 Fl. Mt. 0 Thl. Mt. Thl. Tage Fl. Mt. 20 Rbl. Woch. Fl. Kurz

300 300

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 30. Mürz. Niederl. wirck!. Schuld 55 . 53 do. 101 ½. Ausg. Schuld 1 Kanz-Bill. 25 „1⁄1. 4½198 Awort. 94 ½. 3 ½ 8 79 ½. Russ. 985. Oesterr. Preuss. Priim.-Scheine 115 ½. do. 438 Anl. —. Span. 5 % 48. 38 28 39. St. Petersburg, 27, Mürz. Lond. 10 ½2. Hamburg 91 ⁄. Paris 112. Amsterdam 53 ½4. Silber- 22 2 dLv 2 Rub. 358.

Koͤnigliche Schauspiele. Sonntag, 5. April. Im Opernhause: Die Hochzeit des Figaro, Oper in 2 Abth., mit Tanz. Musik von Mozart. (Dlle. S. Heinefetter: Susanne, als letzte Gastrolle. Dlle. Stephan: die Graͤfin, als Gastrolle.) 1

Im Schauspielhause: Die seltsame Wette, Lustsp. in 1 Akt, frei nach dem Franz. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Der Verlobungsring, Lustspiel in 3 Abth., vom Verfasser von „Luͤge und Wahrheit.“ (Dlle. B. Stich: Lieschen, als Gastrolle.) Und: Die Damen unter sich, Lustsp. in 1 Akt, von M. Tenelli.

Montag, 6. April. Im Schauspielhause: Isidor und Olga, Trauerspiel in 5 Abth., von E. Raupach. (Herr Seydelmann: Ossip, als Gastrolle.)

Dienstag, 7. April.

Im Opernhause: Der Maurer, Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber. Hierauf, auf Begehren: Der Geburtstag, Divertissement in 1 Akt, von Ho⸗ guet. (Die Solotaͤnzer des Koͤnigl. Hoftheaters zu Madrid, Hr. Font, Hr. Campruvi, Mad. Dubinnon und Dlle. Serral, werden hierin folgende Spanische National⸗Tänze ausfuüͤhren: 1) Las Boleras del Fandango, in Andalusischer Tracht. 2) Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

WW1“ 8 Kggoͤnigstaͤdtisches Theater.

Sonntag, 5. April. Der Gloͤckner von Notre⸗Dame, roman⸗ tisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Roman des Victor Hugo, frei bearbeitet von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. (Mad. Birch⸗ Pfeiffer: Gervaise, als Gastrolle.)

Montag, 6. April. Zum erstenmale wiederholtn Der Schwur, oder: Die Falschmuͤnzer, Oper in 3 Akten, nach dem Franz. des Scribe, von Dr. Petit. Musik von Auber.

; g 2 9 4 7 Ige AmR Ag. Im 18988 IEEnne g. 8

Neueste Nachrichten. Paris, 29. Maͤrz. Der Koͤnig fuͤhrte gestern den Vorsitz in einem Ministerrath. Herr Dumon, der in der gestrigen Sitzung der Depu⸗ tirten⸗Kammer uͤber die Convention mit den Nord⸗Amerika⸗

8 8

4

nischen Freistaaten berichtete, schloß seinen Bericht, den er erst gegen 6 Uhr endigte, und in welchem er zuletzt auf die Bestaͤ⸗ tigung jener Convention antrug, mir folgenden Worten: „Nachdem die Kommission ihr Untersuchungs⸗Geschaͤft beendigt, hat sie einmuͤthig anerkannt, daß Frankreich den Vereinigten

Staaten 25 Millionen schulde, und schlaͤgt Ihnen hiernach vor, den zur Bezahlung dieser Summe erforderlichen Kredit zu b

Debatte erst am 13. April beginne, wurde verworfen, und

Paris, ist von seinem Souverain zuruͤckberufen worden.

willigen. Inmitten ihrer Arbeit ist die Kommission uͤbrigen.0.. 1AA“ der Aufregung nicht fremd geblieben, welche die Botschaft cc Praͤsidenten Jackson bei uns verursacht hat. 8 E Praͤsidenten gefuͤhrte Sprache, und die von ihm bei dem Kop gresse beantragte Abhuͤlfe haben unser National⸗Gefuͤhl mie Recht verletzt, und haͤtte die Kommission daher unter dem alle⸗ nigen Eindrucke jener Aeußerungen berathschlagt, so wuͤrde es schwerlich haben vermeiden koͤnnen, daß der beleidigte Stoh lauter spreche, als die Gerechtigkeit. Der Kongreß hat aber di

9

87 t

1 12, 8 8

111“n

4 8 4 8 8 5 8 8

Allgemeine

sche Staats—

1“”“

Vorschlaͤge des Praͤsidenten beseitigt; er hat begriffen, daß Fran

Zeitu

reich einer Drohung gewiß verweigern wuͤrde, was das gu⸗ Recht von ihm erlangt haͤtte. Wir schmeicheln uns, daß da Kongreß bei diesem vorsichtigen Verfahren geblieben seyn wirz sollte er dagegen beim Schlusse der Session der Botschaft de Präsidenten beigetreten seyn und ihm die verlangte Vollmaqg

0*

den 6ten April

K 82 222 81ee eeeneeneeeenee

ertheilt haben, so wuͤrden das Interesse und die Wuͤrde Franle reichs in gleichem Maße erheischen, daß die Befriedigung we Vereinigten Staaten bis nach erlangter Genugthuung ausgestg werde. Die Kommisston schlaͤgt Ihnen die Annahme des e treffenden Gesetz⸗Entwurfes mit folgenden Amendements vo. Diese Amendements betreffen bloß die Form. In der Sace selbst hat der Gesetz⸗Entwurf keine Aenderung erlitten, so nf Frankreich 25 Millionen zahlen und 1 ½ Millionen empfanga soll. Der von der Regierung nachtraͤglich hinzugefuͤgte Ate zh tikel, wonach jene Zahlung nur erfolgen soll, insofern die ke⸗ einigten Staaten mittlerweile nicht die Wuͤrde und das Intens Frankreichs verletzt haͤtten, ist beibehalten worden.“ Kaum hmmn⸗ Herr Dumon seinen Bericht geendigt, als sich die lebhafte Aufregung in allen Theilen des Saales kund gab. Herr Berrung bestieg die Rednerbuͤhne, um von den Ministern einige Aufschlise daruͤber zu verlangen, ob die Regierung seit der Botschaft e Praͤsidenten zufriedenstellende Erklaͤrungen von diesem Letztern e halten habe, und, insofern solches nicht der Fall sey, jedwagnh, Angekommen: Debatte uͤber den vorliegenden Gegenstand so lange auszusetze Militair⸗Hekonomie⸗Departements im bis der definitive Beschluß des Kongresses auf die gedachte vethack, von Stargard.

schaft in Frankreich bekannt geworden sey. Der Herzog v. Brog , fand sich hierdurch veranlaßt, an die bereits zur Genuͤge beiam 11“ ten Vorgaäͤnge zu erinnern, die in den Vereinigten Staaten si I1“ - der Botschaft des Präsidenten stattgefunden haben. Er bemerct, itungs⸗Nachr wie durch den von der Regierung dem Gesetze hinzugefuͤgten an EEELEEI1I1I1I1

Artikel die Ehre und das Interesse Frankreichs fuͤr jeden zeh 8 gesichert waͤren, und wie sonach in diesem Augenblicke nichts m 6 8 1 gelegentlicher zu wuͤnschen sey, als daß uͤber dieses Gesetz mig I111““ Frankreich. lichst rasch abgestimmt werde, damit der Handelsstand endleh Paris, 29. Maͤrz. Gestern Abend haͤlten der

seiner Ungewißheit entrissen werde. Was die neuesten Nachritze Deputirten⸗Kammer und der Admiral Willaumez Audienzen ten aus New⸗-York betreffe, so beruhten sie auf bloßen Handessemm Koͤnige.

briefen und beduͤrften also einer Bestaͤtigung; waͤren sie ns, Das Journal des Debats giebt den gestern in der De⸗ auch gegruͤndet, so habe Niemand Ursache, sich daruͤber uticten⸗Kammer von Herrn Dumon abgestatteten Bericht uͤber wundern, daß, nachdem der Franzoͤsische Gesandte in Washigje Convention mit den Nord⸗Amerikanischen Freistaaten in einer ton abberufen worden, auch der Nord⸗Amerikanische Gesenze esonderen Beilage, wo derselbe volle 12 Spalten fuͤllt. Nach einer in Paris zuruͤckberufen werde; indessen sey ihm hiemgpeschichtlichen Entwickelung der groͤßtentheils bekannten That⸗ noch nichts bekannt, und jedenfalls habe die Abberufung mchen, aus denen die Nord⸗Amerikanische Schuldforderung ent⸗ bedingungsweise stattgefunden. Aus diesem Allen ergebe sthe sanden ist, beleuchtete Herr Dumon in seinem Vortrage die Con⸗ daß die Kammer durchaus keinen Grund habe, ihre Berathu sention vom 4. Juli 1831 und den, auf den Grund derselben auszusetzen, weshalb er seinerseits darauf antrage, daß sebteer Kammer vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, wonach den Vereinigten bereits am Montag uͤber 8 Tage (6. April) eroͤffnet werde. Aetaaten eine Entschadigung von 25 Millionen bewilligt werden ein Mal wollte Herr Berryer zur Widerlegung des Mspl, waͤhrend sie selbst an Frankreich Million zu zahlen haͤtten. sters auftreten; man ließ ihn indessen nicht zu Worte komm.„Bevor wir uns indeß“, sagte der Redner, „in eine Untersuchung Ein Antrag des Herrn Odilon⸗Barrot, daß die betreffentziser Convention selbst einlassen, moͤchte es gut seyn, die Rechte s ir Kammer einer Pruͤfung zu unterwerfen. Die Charte giebt dem nige das Recht, Friedens⸗, Allianz⸗ und Handels⸗Vertraͤge abzu⸗ hliehen. Die Charte uͤbertraͤgt den Kammern, und zunaͤchst der Heputirten-Kammer, die Bewilligung der Steuern, und also auch er öffentlichen Ausgaben. Die Koͤnigl. Praͤrogative und die par⸗ amentarische sind streng von einander geschieden, sie modifiziren sich gegenseitig. Handelt es sich von einem Vertrage, der keine nanzielle Klausel in sich schließt, so wird derselbe, ohne Einmischung ser Kammern abgeschlossen und ausgefuͤhrt. Ist dagegen von einem Pertrage die Rede, der eine sinanzielle Klausel enthaält, welche den Staat belastet, so wird derselbe zwar ebenfalls von dem Koͤnige ab⸗ geschlossen, aber die Erfuͤllung der finanziellen Punkte haͤngt von inem legislativen Votum ab. Wollte die Regierung irgend eine Ausgabe dem Votum der Kammern entziehen, oder wollten mgekehrt die Kammern einen Vertrag durch Berathschlagung ber die darin enthaltenen finanziellen Klauseln amendiren, so wuͤrde bedes eine Verletzung der Charte und der Vorrechte seyn, die sie, hier der Krone, dort den Kammern in dem Interesse des Landes ein⸗ gerzumt hat. Ohne Zweifel haben die Kammern, indem sie uͤber eine Ausgabe zur Ausfuͤhrung eines Vertrags berathschlagen, das Kecht, den Traktat selbst einer Pruͤfung zu unterwerfen; sie haben das Kecht, zu untersuchen, ob er gerecht, ob er ehrenvoll, ob er nuͤtzlich siy, und dem Resultate dieser Pruͤfung gemaͤß ihren Beistand zu bbewilligen oder zu verweigern. Indessen darf man es sich nicht ver⸗ hehlen: eine solche Weigerung waͤre ein sehr ernstes Ereigniß; die Sicherheit der diplomatischen Verbindungen koͤnnte dadurch ge⸗ liort und dem politischen Kredite des Landes geschadet werden. Dies it nun zwar kein Grund, um das Recht in Abrede zu seelen; es ist aber ein Grund, so selten als moͤglich, und nur dann von demselben Gebrauch zu machen, wenn die Größe des Uebels die Gefahr der Abhuͤlfe uͤbersteigt. Dieselben

KNronitk des Tages8.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Ober⸗Landes⸗ tichts⸗Rath Schulz aus Marienwerder als Rath an das Kam⸗ ergericht zu versetzen geruht.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, den bis⸗ erigen Appellations⸗Gerichtsrath Bessel zum Praͤsidenten und n bisherigen Staats⸗Prokurator Deuster zum Ober⸗Proku⸗ itor bei dem Landgerichte zu Saarbruͤcken zu ernennen.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Landgerichts⸗ ah Guͤnther zum Rath beim Appellations⸗Gerichtshofe zu eaͤln Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.

8*

Der General-Major und Direktor des Kriegs⸗Ministerium, von

Eroͤffnung derselben auf den 6ten angesetzt.

Ungefähr in der Mitte des Monats Juli soll in diß Jahre wieder ein Lager bei St. Omer bezogen werden, ülen das der Herzog von Orleans den Ober⸗Befehl erhalten wird.

Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat, wieg heißt, die offizielle Nachricht erhalten, daß die bei der Schma zerischen Eidgenossenschaft akkreditirten auswaͤrtigen Diploman in Begriff waͤren, sich nach Bern zu begeben.

Redschid Bey, der Botschafter der Ottomanischen Pfeortei

wollte gestern nach Konstantinopel abreisen. Ruhedden Efene Dolmetscher der Botschaft, ist einstweilen mit den gesandtschte lichen Geschäͤften beauftragt. 1

Lord Cowley, der neue Britische Botschafter, hatte c eine Zusammenkunft mit dem Minister der auswaͤrtigen g legenheiten.

Herr Alph. von Lamartine hat in den oͤffentlichen Blätm dem Geruͤchte widersprochen, daß er fuͤr den supplementarist Kredit von 1,200,000 Fr. für die geheimen Ausgaben stimme wuͤrde. Er bemerkte, jede Regierung beduͤrfe zwar gehemg Fonds, er werde aber in diesem speziellen Falle gegen den zen langten Kredit stimmen, weil das Ministerium daraus eim se⸗ binets⸗Angelegenheit mache.

So lange der April⸗Prozeß dauert, werden, nach dem Iet Sens, alle Posten an den Gefaͤngnissen scharf geladen haben

Die Tribune macht zwei Schreiben der im Gefeaͤngn von St. Pelagie befindlichen April⸗Gefangenen bekannt. ersten beloben sie ihre von Lyon angekommenen Ungluͤcks⸗Gesch ten wegen ihres Patriotismus und sagen, daß sie mit Unga den Augenblick erwarten, wo sie mit ihnen vor dem Pairszse erscheinen werden. Im zweiten Schreiben, das an Herrn hih

quier, den Praͤsidenten des Pairshofes gerichtet ist, verlangen 3

Landes zuerkannt haben, verlangen, daß man sie in der Ausuͤbung derselben nicht leichtsinnigerweise schwaͤche. Um die Krone in den Stand zu setzen, mit einem gewissen Ansehn unterhandeln zu koͤn⸗ nen, muß sie mit Vertrauen Zusagen machen koͤnnen. Wenn indeß, hie gesagt, die Kammern hnn mit Vorsicht 6 ih öm. Rechte Ge⸗ Befangene St. Pelagie, mit ihren Bruͤdern von Lyon mebrauch machen muͤssen, so ist dieses Recht deshalb nicht minder vor⸗ Gefanzen ressüe 8 Pelas Fans sües damit handen. Man kann es nicht in Abrede siellen, und man darf es Luͤneville in ein und dasselbe Haus gebracht zu werden, da nicht 1 8 zusammen ihre Vertheidigung berathen koͤnnten. Die Zah ngt aus den Augen verliertu, Es wäre daher vgend geßwe⸗

zusammen 1 1 (hsen, einen Vorbehalt dieses Rechtes ausdruͤcklich in den April⸗Gefangenen von Paris betraͤgt 44 (44 Angeschuldigte Vertrag von 1831 veniestchakten Man haͤtte dadurch dem

abwesend), die Anzahl derer von Lyon 52. l Rechte der Kammern allerdings nichts hinzugefuͤgt, denn dieses be⸗ Die Gazette de France hat, wie sie meldet, das B seht, ohne daß es einer besonderen Erwaͤhnung beduͤrfte; aber es tin Zumalacarreguy's uͤber die Einnahme von Echarri⸗Aranaz waͤre fuͤr den Fall einer Mͤeinungs⸗Verschiedenheit zwischen der Regie⸗ halten. Sie hat ferner durch ihre Korrespondenten von ung und den Kammern, besser fuͤr die Wuͤrde der Krone gesorgt Graͤnze erfahren, daß, als Mina die Nachricht von dem n Wsen. Bei einem solchen Vorbehalte haͤtten die Vereinigten des Forts Echarri⸗Aranaz erhalten, er befohlen habe, alle Geseg gaaten keinen Vorwand gehabt, auf eine Zahlung zu bestehen, der 9. 1 eschießen die in den letzten Treffen in seine Gewe aoch an der gesetzlichen Bestaͤtigung fehlte. Die Regierung haͤtte ö6. . e n letz eine sehr unangenehme Eroͤrterung vermieden, und sich nicht von gerathe Fen. 8 Die heute eingetroffenen Zeitungen und Briefe aus d

Heiten der Vereinigten Staaten dem Vorwurfe oder Fe ggets dem

8 d 84 1 2 1 Perdachte ausgesetzt, daß sie sich der constitutionnellen Rechte der fuͤdlichen Frankreich enthalten keine Nachrichten aus Spanien. Frankfurt a. M., 1. April. Oesterr. 5proc. Mett

Kammer nur als einer Ausflucht und zur Umgehung des gegebenen 1013. 101¼. 4proc. 95 *1. 95 1%. 2 proc. 56 ⁄. Br. lproc.]

ortes bediene.“ 24¼. Bank⸗Actien 1596. 1594. Part.⸗Obl. 140 ⅛. 140 ½.

1 Herr Dumon stellte hierauf eine Berechnung des dem Nord⸗ merikanischen Handelsstande vor und nach dem Jahre 1803 zu⸗ zu 100 G. 212 ½. Br. Preuß. Praͤm.⸗Sch. 65 ¾. 65 ½. do. 4 Anl. 97 ½. B. Holl. 5proc. Obl. von 1832 99 ¼. 992.

euͤgten Schadens an, und schaͤtzte denselben auf 60—80 Mill.

[Franken ab, wovon mehr als 24 Mill. durch die Sequestrirung

[von Schiffen und den Verkauf ihrer Ladungen baar in den Fran⸗

Loose 70 ¾. Br. 5proc. Span. Rente 46 ¼. 46 ½. 3proc. do. pe zoͤsischen Schatz geflossen seyen, so daß die Convention vom 4.

Juli eigentlich nur als eine Restitution betrachtet werden koͤnne. „Lin Bruch zwischen Frankreich und den Nord⸗Amerikanischen Freistaaten“, fuͤgte der Redner hinzu, „wuͤrde ein Ungluͤck seyn, das beide Theile in gleichem Maße beklagen muͤßten. Das gute Vernehmen b ihnen ist eine gemeinschaftliche Buͤrgschaft, die man je mehr und mehr zu befestigen suchen sollte. Frank⸗ reich und die Vereinigten Staaten scheinen gleichsam dazu be⸗

8

Heea s28. N Redacteur Cottel.

uaxxIEIazne

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Gründe, die der Krone allein die auswaͤrtige Repraͤsentation des

und Gewerbfleiß zu beleben. Keine Eifersucht kann je⸗ mals zwischen ihnen stattsinden. Frankreichs Gewerbfleiß leiht von den Vereinigten Staaten ihre Urprodukte, und sendet sie ihnen als Fabrikate zuruͤck. Frankreich ist fuͤr die Vereinig⸗ ten Staaten der groͤßte Markt, und die Vereinigten Staaten sind es fuͤr Frankreich, denn sie erhalten den fuͤnften Theil un⸗ serer gesammten Ausfuhr an Erzeugnissen unseres Bodens und unseres Gewerbfleißes. Unter diesen Umstaͤnden ist es fuͤr uns von hohem Werthe, daß die Handels⸗Verhaͤltnisse zwischen bei⸗ den Laͤndern keine Stoͤrung erleiden.“ Am Schlusse seines Vortrages beruͤhrte Herr Dumon noch in wenigen Worten die

auf Millionen veranschlagten Forderungen Franzoͤsischer Unter⸗ thanen an die Vereinigten Staaten, und stimmte zuletzt fuͤr die Annahme des der Kammer vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes mit einigen unwesentlichen Aenderungen in der Abfassung. Das Journal des Debats sagt in Bezug auf den von Herrn Dumon abgestatteten Bericht: „Unsere Leser werden aus demselben ersehen, daß die Ehre und die Wuͤrde des Landes von der Kommission nicht vergessen worden sind, und daß wir, indem wir rechtmäaͤßige Forderungen anerkennen, auch die uns schuldige Genugthuung zu fordern wissen. Die Regierung wird nur dann erst bezahlen, wenn es erwiesen ist, daß der Ehre und dem In⸗ teresse Frankreichs auf keine Weise Eintrag geschehen ist. Die Regierung wird, wie wir fest versichert sind, jenen beiden Punk⸗ ten die gewissenhafteste Aufmerksamkeit schenken.“ Man spricht aufs neue von der Ernennung des Herrn Gasparin zum Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium des Innern. 1

Herr A. Gendebien wird in Paris erwartet. Derselbe soll sich bereit erklaͤrt haben, die Vertheidigung mehrerer Ange⸗ klagten vor dem Pairshose zu uͤbernehmen.

Seit laͤngerer Zeit spricht man von einer neuen Anleihe, welche Don Carlos in England abzuschließen im Begriff stehe. Die Election enthaͤlt daruͤber folgendes Naͤhere: „Die Anleihe wird von dem Hause Gower und Comp. uͤbernommen werden, und sich auf 100 Millionen Fr. Nominal⸗Kapital zu 5 pCt. Zin⸗ sen belaufen. Die Ruͤckzahlung soll binnen 25 Jahren geschehen, und jedes Jahr soll eine Serie durchs Loos gezogen werden. Die Anleihe wird zum Course von 65 pCt. uͤbernommen, welche auf folgende Weise eingezahlt werden: 15 pCt. baar; 15 pCt., so⸗ bald Don Carlos sich irgend einer Festung oder wichtigen Stadt bemaͤchtigt haben wird; 31 pCt. sobald Don Carlos im Besitze von Madrid seyn wird; 4 p„Ct. Kommission. Es scheint, daß das Haus Gower auch eine Anleihe von 60 Millionen Fr. fuͤr Dom Miguel zu uͤbernehmen geneigt ist, und zwar unter denselben Bedingungen, unter denen fruͤher Herr Jauge in Paris eine Anleihe fuͤr den⸗ selben Prinzen uͤbernommen hatte. Der Cours waͤre alsdann 45 pCt., und die Zahlungen sollen auf folgende Weise geleistet werden: 15 pCt. baar; 10 pCt. sobald Dom Miguel den Por⸗ tugiesischen Boden betreten haben, oder sobald in irgend einer wich⸗ tigen Stadt Portugals eine provisorische Regierung in seinem Namen errichtet seyn wird; 20 pCt. wenn die Regierung Dom Miguels in Lissabon errichtet seyn wird. Man will dabei die schon seit 2 Semestern ruͤckstaͤndigen Coupons der M Anleihe in Zahlung nehmen.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sibtzung vom 30. Maͤrz. Der erste Bericht der Kommission zur Unter⸗ suchung der Munizipal⸗Corporationen wurde auf die Tafel des Hauses niedergelegt. Sodann wurden mehrere Bittschriften uͤberreicht, und auf den Wunsch des Lord Brougham verschob der Herzog von Richmond seinen Antrag auf die dritte Lesung der Bill wegen Abschaffung gewisser Eidleistungen bis zum Don⸗ nerstag, indem Jener meinte, daß er zwar gegen den Grundsatz der Bill nichts einzuwenden habe, daß aber einige Theile der⸗ selben mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden waͤren, die noch einer naͤheren Beruͤcksichtigung beduͤrften.

Unterhaus. Sitzung vom 30. Maͤrz. Nachdem der Bericht des Ausschusses uͤber die von Sir R. Peel vorgeschla⸗ genen Resolutionen hinsichtlich der Trauungen der Dissenters eingebracht und die darauf gegruͤndete Bill zum erstenmal verle⸗ sen, ferner der Bericht der zur Untersuchung des Munizipalwe⸗ sens in England und Irland bestellten Kommission vorgelegt und die Einbringung der Aufruhr-Bill (mutiny-act), deren Geneh⸗ migung bekanntlich allein die Haltung eines stehenden Heeres moͤglich macht, angeordnet worden war, erhob sich Lord John Russell und legte dem Hause, dessen Gallerieen mit Zuhoͤrern dicht besetzt waren, seine angekuͤndigte Motion vor, die folgen— dermaßen lautete: „Das Haus beschließt, sich in einen Ausschuß zu verwandeln, um den gegenwaͤrtigen Zustand der Kirche von Irland zu untersuchen, mit der Absicht, jeden Ueberschuß ihrer Einkuͤnfte, der nicht durch die geistliche Sorge fuͤr deren Mitglieder in Anspruch genommen wird, zum allgemei⸗ nen Volks-Unterricht fuͤr alle Klassen, ohne Unterschied des religioͤsen Glaubens, zu verwenden.“ Der Redner erwaͤhnte zunaͤchst aller fruͤheren von dem Parlament gefaßten Beschluͤsse und angenommenen Maßregeln, wodurch es seinen Wunsch zu erkennen gegeben habe, die gerechten Beschwerden Irlands zu beruͤcksichtigen und die legislative Union zwischen Großbritanien und diesem Lande aufrecht zu erhalten; wenn man, sagte er dann, seinem Antrag vermeintliche und fernliegende Besorgnisse entge⸗ genstellen wolle, daß das, was das Parlament thun koͤnnte, um wohlbegruͤndete Beschwerden zu beseitigen und besonnene Reform⸗ Maßregeln zu befoͤrdern, in der Zukunft schaͤdliche Folgen fuͤr ei⸗ nige der Institutionen jenes Landes haben moͤchte, so muͤsse er darauf erwiedern, daß es dem Hause nicht gezieme, deshalb die noͤthigen Abhuͤlfe⸗Mittel beschraͤnken zu wollen. (Hoͤrt!)

„Wenn“, fuhr Lord Russell fort, „das Haus bereit ist, Irland Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, so steht es ihm auch zu, die Aufloͤsung der Union zu verweigern; wenn man aber sagt, unsere Lage sey von der Art, daß eine solche Maßregel fuͤr England nach⸗ theilig seyn wuͤrde, und unsere Besorgnisse fuͤr die Kirche von Eng⸗

S 8

stimmt, gegenseitig ihre Schifffahrt, ihren Ackerbau, Handel

land verhinderten uns, die Mißbraͤuche der Kirche von Irland ab⸗

zustellen, so hat man wahrlich kein Recht, zu behaupten, daß die le⸗ islative Union aufrecht erhalten werden muͤsse. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Zustand Irlands war seit langer Zeit eine Quelle der Verlegenheit fuͤr jeden Minister und jeden Staatsmann an der Spitze der Nation. Die Untersuchung des physischen Zustandes dieses Landes mag einer anderen Zeit vorbehalten bleiben. Jetzt handelt es sich um den mo⸗ ralischen Zustand des Volks und um den Einfluß, welchen die Angli⸗ kanische Kirche, wie sie in Irland besteht, darauf ausuͤbt.“ Der Redner hob dann den Unterschied hervor, der seit alter Zeit durch die Gesetzgebung zwischen dem Volke von Irland und dem von England zum Nachtheil des ersteren gemacht worden sey, und daß man demselben nur aus Furcht vor Buͤrgerkriegen hin und wieder Zugestaͤndnisse gemacht habe, wie noch kuͤrzlich bei der Frage uͤber die katholische Emancipation. Er kam nun auf den eigent⸗ lichen Gegenstand seiner Motion und gab zu, daß eine herrschende Kirche dazu beitrage, die Religion zu befoͤrdern und Zucht und Ord⸗ nung unter dem Volke aufrecht zu erhalten, aber er forderte das Haus auf, zu bedenken, ob diese Argumente zur Vertheigung der herrschenden Kirche in Irland angefuͤhrt werden koͤnnten, ob der Re⸗ 8 dem Irlaͤndischen Volk durch die Art und Weise, wie man jetzt die nicht viel weniger als 800,000 Pfd. betragenden Einkuͤnfte der Anglikanischen Kirche daselbst verwende, befoördert wuͤrde. „Im Jahre 1716“, sagte er, „beliefen sich diese Einkuͤnfte nur auf 110,000 Pfund, und hat sich nun etwa in demselben Verhaͤltniß, wie sich waͤhrend des letzten Jahrhunderts die Revenuen der Kirche vermehrten, auch die geistliche Sorge dieser Kirche vermehrt? Hat die protestantische Kirche so viel mehr Anhaͤnger erhalten, als sie an Einnahmen gewann? Haben die Geistlichen solchen Eifer be⸗ wiesen, daß der groͤßere Theil der Einwohner Irlands zum prote⸗ stantischen Glauben bekehrt worden ist? Ich fuͤrchte, das Resultat ist gerade das entgegengesetzte gewesen. Die Geistlichen haben sich ihrer Seelsorge so viel als moͤglich entschlagen und sich lieber um die Politik bekuͤmmert. Der Charakter der Geist⸗ lichkeit in Irland ist von dem der Englischen Geistlichkeit wesentlich verschieden; ihre Aufmerksamkeit wird dort viel zu sehr durch das Sinnen auf Plaͤne, wie sie den Zehnten am besten eintrei⸗ ben koͤnnen, beschaͤftigt, und von geistlichen Dingen ganz abgezogen. So finden wir denn, daß, waͤhrend sich in der Grafschaft Armagh nach Stewarts Angabe die Zahl der Protestanten vor 60 Jahren noch wie 2 zu 1 verhielt, sie jetzt auf das Verhaͤltniß von 1 zu 3 herabgesunken ist. Nach den glaubwuͤrdigsten Schaͤtzungen belaͤuft sich die ganze Zahl der zur herrschenden Kirche sich bekennenden Pro⸗ testanten in Irland jetzt auf nicht mehr als 750,000 Seelen, und davon kommen 400,000 auf die Didcese von Armagh; kurz die Bi⸗ schoͤflichen machen hoͤchstens den neunten Theil unter der Irlaͤndi⸗ schen Bevoͤlkerung aus.“

Der Redner ging nun naͤher auf den Inhalt seines Antra⸗ ges ein, der, wie er meint, die herrschende Kirche mehr als je⸗ des andere Mittel in Irland zu Ehren bringen werde; er er⸗ klaͤrte, daß es seine Absicht sey, wenn das Haus den Antrag an⸗ naͤhme und sich in einen Ausschuß verwandle, in demselben auf eine Resolution von wesentlich gleichem Inhalt und, wenn auch diese genehmigt wuͤrde, auf eine Adresse an die Krone anzutra⸗ gen, worin Se. Maj. ersucht werden sollten, das Haus in den Stand zu setzen, daß es die Resolution des Ausschusses verwirk⸗ lichen koͤnne. (Hoͤrt, hoͤrt!) Er aͤußerte dann die Hoffnung, daß, wenn sein Antrag durchginge, Sir R. Peel vielleicht so zu handeln geneigt seyn moͤchte, wie im Jahre 1829, wo er, nachdem er eine Resolution gegen die Emancipation der Katholiken mit einer Majoritaͤt von nur sechs Stimmen durchgesetzt und sich also fuͤr geschlagen angesehen haͤtte, selbst zu der siegenden Partei uͤbergetreten sey. (Hoͤrt, hoͤrt!) Sir E. Knatchbull, der hierauf das Wort nahm, widersetzte sich dem Antrage des Lord Russell aufs allerentschiedenste, weil er die ganze Sache nicht fuͤr eine Frage daruͤber hielt, ob das Eigen⸗ thum der Kirche von Irland anders als bisher verwandt wer⸗ den sollte, sondern fuͤr einen bloßen Versuch, die Staͤrke der bei⸗ den großen Parteien im Staate zu erproben. (Beifall von bei⸗ den Seiten des Hauses.) Dies, meinte er, leuchte offenbar aus der Art und Weise hervor, wie Lord Russell auf die von Sir R. Peel in seiner Adresse an die Waͤhler von Tamworth ausge⸗ sprochenen Ansichten angespielt und dabei angedeutet habe, daß derselbe seine Meinung vielleicht aͤndern koͤnnte, so wie aus der Absicht des Antragstellers, auf seine Motion eine Adresse an die Krone zu begruͤnden, um darzuthun, daß die Gesinnungen der Minister mit den Ansichten der Mehrheit des Unterhauses im Widerspruch staͤnden. (Hoͤrt, hoͤrt!) Besser waͤre es gewesen, fuͤgte er hinzu, wenn der edle Lord lieber gleich den Antrag gestellt haͤtte, daß auf die Minister Sr. Majestaͤt kein Vertrauen zu setzen sey, aber dazu habe er nicht den Muth, son⸗ dern er habe seinen eigentlichen Zweck lieber unter eine andere Motion versteckt. „Ich werde“, fuhr der Kriegs⸗Zahlmeister fort, „niemals einwilligen, daß das Kirchen⸗Eigenthum zu anderen als protestantischen Zwecken verwendet werde. Der edle Lord mag sagen, was er will, die Folge seiner Motion wuͤrde keine andere seyn, als daß der protestantischen Kirche in Irland ihre Fonds genommen wuͤrden, um sie den Katholiken jenes Landes zu geben. Wenn nun aber der edle Lord seinen Zweck erreichte und das jetzige Ministerium stuͤrzte, glaubt er, daß es ihm gelingen wuͤrde, eine neue Verwaltung zu bilden? Erwartet er, daß Graf Grey sich an die Spitze einer solchen Verwaltung stellen wuͤrde? Oder sieht sich der edle Lord bei den Herren aus dem Schwesterlande um Unterstuͤtzung fuͤr seine Verwaltung um? Wenn er dies thut, so kann ich ihm versi— chern, daß er sich in seinen Erwartungen sehr getaͤuscht sehen duͤrfte. Der edle Lord sagte, wenn man Irland nicht Gerech⸗ tigkeit widerfahren lasse, muͤsse die Aufloͤsung der Union nach⸗ gegeben werden. Wer soll aber daruͤber entscheiden, wann jenem Lande Gerechtigkeit geschehen seyn wird? Ich habe den Anfuͤhrer der großen Whig⸗Partei in enger Allianz mit dem ge⸗ lehrten Mitgliede fuͤr Dublin gesehen, und das hat mich in der That nicht wenig in Erstaunen gesetzt, mit dem Mitgliede fuͤr Dublin, welches dem Hause zumuthete, 1 pCt. von den Zinsen der Staats⸗Schuld zu streichen!“ (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Redner schloß damit, daß er die feste Ueberzeugung aussprach, wenn der Antrag des Lord Russell genehmigt wuͤrde, muͤßte es zu einer Trennung zwischen Kirche und Staat kommen. Herr Ward, der fruͤher selbst die dem Hause vorliegende Motion hatte einbrin⸗

gen wollen, aber dem Lord Russel den Vorrang einge⸗