1835 / 100 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ae faͤllig werdenden Abga⸗ en und Erlegnisse.

Gegeben Guͤstrow, den 21. Maͤrz 1835. Großberzoglich Mecklenburgsche, zur Justiz⸗Canzlei Allerhoͤchstverordnete Direktor, Vice⸗Direktor

nd Raͤthe.

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olloway und Rapbhacl, der Sposalizio und mann, E. Kloß, A. Maͤrker, G ees. 8 Abendmahl von Morghen ꝛc., so Schuͤtze und G. Trisch. wie viele aͤltere Blaͤtter und ausgezeichnete Werke, 8 Mit einem Vorwort 1 merkwuͤrdig. vom Koͤnigl. Preuß. Regierungs⸗ und Schulrath

Das gedruckte Verzeichniß ist auf portofreie Zu⸗ Dr. Weiß. schrift zu haben, in Berlin: bei Herrn A. Asher, III Cursus in 9 Heften. 8 zu Breslau: bei Herrn Auct⸗Commissair Pfeifer . Subseriptions⸗Preis. sebenfalls 2 Thlr. 15 sgr. und in der Schulzischen Buchhandlung, zu Ham⸗ fuͤr die I. Abth. 1 3tes Heft . . 1 Thlr. Der Kalenderstreit in Riga. Historische Erzah⸗ - öüöäurg: bei Herrn E. Harzen, uͤbrigens durch alle fuͤr die II. Abth. 4— 6tes Heft .. 1 Thlr. lung aus der letzten Haͤlfte des 16ten Jahrhun⸗ a. HBuchhandlungen, zu Dresden durch die Walther⸗ fuͤr die III. Abth 7— 9tes Heft .. 12/ Thlr. derts

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macbtir en , 18 nf nunzee,

Der Bearbeiter gibt in diesem Werke eine Aus⸗ wahl des Guten und Bessern der alten Novellistik vAAX“ und hat, ohne die Volksthuͤmlichkeit und das Eigen⸗ thuͤmliche der Verfasser zu verletzen, mit Gluͤck das 142 2. Stoͤrende, Unschickliche und Breite von den alten Novellen getrennt. Der erste Theil (1834) kostet

Pippel, F. ATnn

4 ½ 2 28½ 0⸗. teh P

5 9 ,3 8990 ee narnne E165 171. Aih Crfndne.

aut zuemle⸗

1aint 2480 f . nne

Nebst einigen anderen Erzaͤhlungen und

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v11A1“ Der am 6. Februar 1765 getaufte Johann Hin⸗ rich Burchard Horstmann, ein Sohn der weiland Ebeleute Herrmann Ludwig Horstmann und Maria Catharina, gebornen Hinners zu Crapendorf ist seit etwa 48 Jahren von seiner Heimath abwesend und seit circa 45 Jahren keine Nachricht uͤber sein Leben oder seinen Aufenthaltsort eingegangen, dazu seit der Geburt dieses Horstmann bis zum 6 Februar 1835 ein Zeitraum von 70 Jahren verflossen, und somit ie rechtliche Praͤsumtion seines Todes eingetreten. Auf Ansuchen des uͤber dessen hiesiges Vermoͤgen bestellten Curators Gerhard Huͤlsemann in Crapen⸗ dorf fuͤr sich und fuͤr die à Geschwister des J. H. B. Horstmann respective deren Erben, wird nun der genannte Johann Hinrich Burchard Horstmann hier durch aufgefordert, in Termino am 10. October 1835, vor dem unterzeichneten Landgerichte persoͤn⸗ lich oder durch einen genugsam legitimirten Bevoll⸗ maͤchtigten zu erscheinen, oder demselben bis dahin ehoͤrige Kunde von seinem Leben und seinem Aufent⸗ hakr⸗ zu ertheilen, widrigenfalls derselbe fuͤr todt be⸗ trachtet und erklaͤrt, und das hier befindliche Vermoͤ⸗ gen den hier vorhandenen naͤchsten Intestat⸗Erben ausgeantwortet werden soll. Zugleich werden auch alle andere Personen, welche aus Erbrecht oder son⸗ stigen Gruͤnden an das obgedachte Vermoͤgen des be⸗ sagten Horstmann Anspruͤche machen zu koͤnnen ver⸗ meint seyn sollten, aufgefordert, sich bei Verlust ih⸗ rer Anspruͤche und eines ewigen Stillschweigens im obigen Termine zu melden. 2 . Zur Abgabe der Todes⸗Erklaͤrung ist der 21. Oe⸗ tober 1835 angesetzt. 3 Cloppenburg, den 4. Maͤrz 1835. Großberzoglich Oldenburgisches Landge⸗ richt des Kreises Cloppenburg. Iish n J. v. Heder.

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““ 2te Catuͤte 3 Person mit 60 k1. s 8 Thlr. Pr. Ct. oder 16 L Kinder unter 12 Jahren die Haͤlfte. im Gefolge ihrer Herrschaft, auf dem zweiten Platze:

halbverdeckte und

Warschau, den 14. April 1834. Die General⸗Direction des landschaftlichen Credit⸗ Vereins im Koͤnigreiche Polen macht zusolge Art. 124 des landschaftlichen Credit⸗Gesetzes bekannr: b

Daß die Pfandbriefe Litt. B. No. 1597 und 86 364 jeder zu 5000 Fl., so wie auch der Pfandbrief. Liu. C. No. 65,727 zu 1000 Fl. mit den Coupons fuͤrs erste und zweite Halbjahr 1830, fuͤrs erste und zweite Halbjahr 1831, fuͤrs erste und zweite Halbjahr 1832 8 wie auch fuͤrs erste Halbjahr 1833, und außerdem,

der Coupon zum Pfandsriefe Liu. C. No. 65,727, fuͤrs erste Halbjahr 1829, geyodrend als Eigenthum des Geistlichen Stanislaus Glidmiski wäͤhrend des letzten Krieges verbrannt sein sollen.

Daß die Pfandbriefe Liu. C. No. 13 289, 117,965 und 121,833 ohne Coupons, jeder auf 1000 Fl., gehd⸗ rend den Mejewekischen Minorennen, waͤhrend des Krieges in die Erde vergraben, vernichtet wurden.

Daß die Pfandbriefe Liu. B. No. 993, 1218, 1285, 2422, 3083. 62,136, 86 584, jeder zu 5000 Fl., Liti. C. No. 63,241 und 108,797, jeder za 1000 Fl., mu

den Coupons aufz erste Halbjahr 1833, als Eigenthum der Indita Bergsohn zufaͤllig verbrannt sein sollen.

b Endlich daß die Pfandbriefe Litt. C No. 6900, 14 393, jeder zu 1000 Fl., Liu. E. No. 137,093, 143,812,

12

8 143,813, jeder zu 200 Fl, ohne Conpons als Eigen⸗ gehenden Dampfbooten Frederik der VI.

Actionairs in Berlin, 1 bildete Verein wird das demselben zugeboͤrige, nach dem verehrten Namen Ihro Majestaͤt, der Koͤnigin

und fuͤr den Monat April

enthaͤlt 3 elegant eingerichtete Cajuͤten, eine gi Restauration und die moͤglichste Bequemlichkeit fuͤr die Passagiere Stettin und Copenhagen: 1ste Cajuͤte à Person mit 100 k. freier

ganz verdeckte und

1 Hund Waaren und Ueberfracht bei schwerem Thlr. oder 2 % B. 11 d

den gleichen Satz p. 2 ½ Cubikfuß. Die Passage zwischen muͤnde kostet oder 20 +ℳ

Dem reisenden Publiko wird - Gelegenhezt gegeben, mit den von Copenhagen ab⸗

sche Hof⸗Buchhandlung.

Dresden, am 28. Maͤrz 1835. Carl Ernst Heinrich, Auctionator.

Dampfschifffahrt zwischen Stettin und

Copenhagen. Der fuͤr diese Verbindung zusammengetretene, aus Covenhagen und Stettin ge⸗

n Daͤnemark, Dronning Maria, benannte

Dampfschiff seine Fahrten am 13. April d. J. begin⸗ nen und dieselben so machen lassen, daß es in 2

erreise

8

ochen 3 Mal die Hin⸗ und zuruͤcklegt, am 13ten 17ten 22sten

27sten l5ten 1

20sten Asten

und 2osten

April von Stettin,

April von Copenhagen,

jedesmal 12 uhr Mittags abgehen wird. Der fernere Lauf wird dieselbe Richrschnur befolgen. Die Dauer der Fahrt ist durchschnittlich auf 24 Stunden anzu⸗ nehmen, um einen auch bei unguͤnstiger Witterung

Das Schiff gute

sreichenden Satz zu veranschlagen.

Die Prceise der Plaͤtze sind zwischen

Bagage Thlr. Pr. Ct. oder 24 X B,

Die Preußische Volks⸗Schulzeitung (vom 29 Nov. 1834) spricht sich uͤber dieses Unternehmen folgender⸗ maßen aus:

Diese Vorlegeblaͤtter zeichnen sich besonders dadurch aus, daß die Staͤrke und Feinheit der Buchstaben, die Deutlichkeit des Druckes, die Schoͤnheit des Pa⸗ piers, alle Vorlegebtaͤtter, welche Ref. zu Gesicht ge⸗ kommen sind, uͤbertreffen. Er kann sie unbedingt allen Lehrern zum Gebrauch in ihren Schulen und und zum Privat⸗Unterricht, so wie Eltern, die ihre Kinder mit Schreiben zu Hause beschaͤftigen wollen, empfehlen.

Gedichte und poetische Uebersetzungen

von O. L. B. Wolff.

Elegant cartonnirt, mit Titelkupfer Preis 2 Thlr. Gedanken eines Gefangenen vom Grafen von Peyronnet.

Mit dem Motto: In carcere egram. Evang. S. Matth Cap. XXV. v. 36. 2 Baͤnde. gr. 8vo. Preis 3 Thlr.

Mirabeau und Sophie. Historischer Roman von O. L. B. Wolff. 2 Baͤnde. Preis 3 Thlr. Die Hausthiere im Verhaͤltnisse zu den Gewerben, Kuͤnsten, Wis⸗ senschaften und der Lebensweise der Menschen.

Mit vielen Abbildungen.

Preis 1 Thlr.

Lord Henry Brougham Die Resultate des Maschinenwesens in Bezug auf dessen Einfluß, auf die Wohlfeilheit der Natur⸗ und Kunsterzeugnisse, sowie auf die Vermeh

rung der Arbeit. 1 Nach der fuͤnften Englischen Original⸗

freier Bagage

Dienstboten, 6 Thlr. oder 12 B.,

offene Wagen..à Stck. 12 Thlr. oder 24 X B., Stck. 16 Thlr. oder 32 B,

2 Thlr. oder 4 B. , Gute 1 ½ à Centner, leichte Waaren

Kutschwagen

Copenhagen und Swine⸗ à Person der 1sten Cazjuͤte 10 Thlr. B. der 2ten Cajuͤte 6 Thlr. oder *X B., Kinder unter 12 Jahren die Haͤlfte. in Copenhagen dem Herrn W.

E. Firma: Fiedler & Comp., in Swinemuͤnde dem Herrn F. W. Firma: J. H. Wentzell Erbe, und in Stettin dem Unterzeichneten uͤbertragen worden, welche auch die Spedition der an sie zu adressirenden Guͤter besorgen werden. durch diese Anlage

Das Commissariat des Schiffes ist:

Fiedler,

Hintze,

und Prinz

8 thum des Janatz Godleweki durch Zufall verloren ge⸗ Carl auch weitere Touren nach Kiel, Luͤbeck, Gothen⸗

Fangen sein sellen.

Da die Eigenthuͤmer obenbenannter Pfandbriefe ver⸗ langen, Duplicate der verlornen zu bekommen, so wer⸗ den diejenigen Eigenthuͤmer, die zu solchen Pfandbrie⸗ fen einiges Recht haden koͤnnten, aufagesordert, sich

wo

Ab

Bekanntmachung an, mit ihren Forderungen oder Ein⸗ wendungen an die General⸗Direction in Warschau schriftlich zu melden; widrigenfalls werden die gedach⸗ ten Pfandbriefe fuͤr verschollen erklaͤrt und auf deren Stelle die verlangten Dupliegte ausgestellt und den Eigenthuͤmern ausaehaͤndigr. Der Praͤsibdent und Staats⸗Rath ““ 1 J. Morawsli. 1 IiIimim enrtin Drewnowski.

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11241 a h .. 6 .“ 6

Decretum praeclusivum. Auf den Antrag der Herren Raths⸗ und Berg⸗ Apotheker Bethe, hierselbst, und Banquier Moses Heinemann zu Osterode, als Vormuͤnder der Erben und Kinder des weiland hiesigen Kaufmanns Abra⸗ ham Schwerin und dessen gleichfalls verstorbener Ehefrau Johanna, geb. Bonn, werden alle diejeni⸗ gen, welche sich in dem heutigen Liquidations⸗Ter⸗ mine mit ihren Anspruͤchen nicht gemeldet haben, nunmehro dem in der Edictal⸗Ladung vom 10. De⸗ cember 1834 angedroheten Praejudiz gemaͤß damit

praecludirt. 3

P Sensnehh im Stadtgerichte Clausthal, rz 1835. 8 Igchter und Rath daselbst.

H.

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den 24. sch

Schul⸗Feierlichkeit. Die hohen auswaͤrtigen Behoͤrden, Goͤnner und Freunde der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg, be⸗ sonders auch die hochgeehrten Vaͤter, Vormuͤnder und Angehdrigen der Zoͤglinge dieser Anstalt werden hierdurch ehrerbietigst eingeladen, der öffentlichen Pruͤfung dieser Zoͤglinge, welche Sonnabends den 11. April d. J. in dem neuen Hoͤrsaale der Ritter⸗Aka⸗ demie stattfinden soll, beizuwohnen. Brandenburg, den 4. April 1835. Der Direktor der Ritter⸗Akademic, Superinte

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ndent

Kunst⸗Auction zu Dresden. Den ͤ. Mai d. J. beginnt allhier die Versteige⸗ rung des Kunst⸗Nachlasses von dem verstorbenen Herrn Heinrich Naͤke, Professor und Mitglied der Kbnigl. Saͤchs. Akademie der bildenden Künste zu Dresden. Es befinden sich darunter die vielen

4

Handzeichnungen des Kuͤnstlers, die außeror⸗ zum Unterricht im

Nach den allgemeinen Grundsaͤtzen der Metho⸗

dik und mit Ruͤcksicht auf das Verhaͤltniß des Schreibe⸗

Unterrichts zu andern Lehr⸗

und herausgegeben von H. Bloßfeld, G. Herr⸗ G

dentlich geistvollen Gegenstaͤnde eigener Composition als auch die vortrefflichsten Studien nach aͤltern Mei⸗ stern Italiens, enthalten. Unter den Kuvferstichen sind mehrere Prachtblaͤtter, wie die Cartons von

das Binnen eines Jahres von der ersten Publication dieser schiff auch Seg d. ren Fe Nachmittags von Copenhagen abgehenden in Gothenburg, seine Reise antritt. Stettin, den 9. Maͤrz 1835.

den 28. April a. gen und mit dem nöthigen Vermerk versechen zu 8 32

burg, Christiania und Hull auf die schnellste und

hlfeilste Weise fortzusetzen, indem das Eintreffen

der Dronning Maria in Copenhagen sich dem

gange jener Fahrzeuge moͤglichst anschließt, und zwischen Gothenburg und Hull fahrende Dampf⸗ bald nach Ankunft des an jedem Freitag Prinz Carl,

A. Lemonius.

—.

Diejenigen Inhaber von Certificaten der Russ. SlI. Anleihe bei Hlope & Comp., Ate Serie, elche die am vr. Mal fällig werdenden Zinsen in

Berlin za erheben wünschen. werden hiermit aul-

fordert, die betreffenden Coupons späteslens bis c. bei den Unterzeichneten vorzei.

sen. Der Einlösungs-Permin der auf diese Weise

angemeldeten Conpons wird s. Zt. durch die öffent- lichen Blätter bekannt gemacht werden. Berlin, am 31. März 1835.

Anhalt und Wagener, 8 Brüqderstralse No. 5.

Literarische Anzeigen. Bei J. J. Weber in Leipzig ist erschienen und in allen Buchhandlungen, zu Berlin durch die Stuhr⸗

e, Schloßplatz Nr. 2, zu haben;

Friedrich der Große und sein Zeitalter.

Historisches Tableau.

Mit Portrait Friedrichs des Großen in

ganzer Figur. . Preis 20 sgr. Die Freimaurerei „in ihrem Zusammenhang mit den eligionen der alten Egypter, der Juden

82* und der Christen. Nach dem Französischen 8 des F. W. R. de Für, denkende Geschichtstre unde frei bearbeitet und mit Anmerkungen begleitet vim R. S. Acerrellos. Bände in 8vo. Pränumerationspr. 6 Thlr.

Ausführliche Prospecte dieses Werkes sind in

allen Buchhandlungen gralis zu haben, zu Berlin in der Stuhrschen.

Vorlegeblaͤtter Schoͤnschreiben.

Gegenstaͤnden bearbeitet

Mit Aillas, Embleme und wichtige, Documente enthaltend.

Ausgabe. und nach der Franzoͤsischen Uebersetzung von l'Hui- 8 sier de Etung. mit erlaͤuternden Anmerkungen Dr. Joh. Heinrich Riecken. Preis geb. 20 sgr.

1

Bei Johann Christian Krieger in Cassel ist erschienen und durch alle gute Buchhandlungen (in Berlin bei E. S. Mittler) zu haben: Gironcourt, A. v, Repertorium der Militair⸗

Journalistik des 19ten Jahrhunderts bis zum

Jahre 1834 gr. 8vo. broch. (8 Bog.) 20 sgr. Martin, Grundlinien einer Verwaltungs⸗Ord⸗

nung fuͤr Kurhessen. gr. 8vo. broch. (2 ½ Bog.)

6 ¼ sgr.

Muͤnscher, Dr. W, Lehrbuch der christlichen Dogmengeschichte 3te Aufl. Mit Belegen aus den Quellenschriften, histortschen Noten und von DUr. D. von Coͤlln. 2ter Haͤlfte ste Abth. gr. 8vo. (22 Bog.) à 1 Thlr. 20 sgr.

Bei Carl Focke in Lcipzig ist so eben erschienen und bei Ferd. Duͤmmler, in Berlin, zu haben: 4 8 8 1“ Corpus Juris canonici, in seinen wichtigsten und anwendbarsten Theilen, in's Deutsche übersctzt und systemalisch zusammen-

gestellt von Dr. Brano Schilling, K. S. Consistorial-Assessor und Prof. der Rechte

im der Universität Leipzig,

und Dr. C. F. F. Sintenis, Oh'eraphelationsgeriehis -Advocaten zu Zerbst. in zwei Bünden. Ersten Bandes, 2les Helt à I5sgr.,

auf Velinp. à 22⁄ sgr.

In Buͤchners liter. Ztg. 1834, Nr. 46, wird von diesem Auszuge sehr treffend gesagt: daß er „die hoͤchst brauchbare Form eines authentischen des canonischen Rechtes babe!

2

Bei G. Basse in Quedlinburg sind so eben er- schienen und bei Ladwwvig Och migbe, Burgstralse Nr. 8, in Berlin, zu haben:

Geschichte des christlichen, inshesondere des evan- gelischen

Kirchenge

sanges und der

Kirchenmusik, von Entstehung des Christenthums an, bis auf un- sere Zeit. Nebst Andentungen und Vorschlägen zur Verbesserung des musikalischen Theiles des evan- selischen Cultus. Ein historisch-üsthetischer Ver- such vou J. E. Häuser. Mit à Abbildungen und 24 Musik-Beilagen. gr. S8vo. Preis 2 Thlr. 15 sgr. Der musikalische Theil des christlichen, insbe- sondere des evangelischen Cultus, hat hier einen eben so fleilsigen als sachverständigen Bearbeiter sesunden. Das Werk ist nicht nur für die geist- lichen Behörden, Lehrer an Universitälen und Se- minarien, Organisten etc., sondern für die Kirchen- geschichte und die Geschichte der Musik überhaupt von hoher Bedeutung. C. F. Ranke: Pollux et Lucianus Commentatio. gr. 4to. Preis 25 sgr.

In meinem Verlage sind so eben erschienen und in Wc Buchhandlungen des In⸗ und Auslandes zu haben:

Banim (J.), Peter aus der alten Burg. Aus dem Engl. uͤbersetzt von W. A. Lindau. Zwei Sg. 8vo. Auf feinem Druckvelinpapier. 2 Thlr.

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Buͤlow (Eduard von), das Novellenbuch; oder hundert Novellen, nach alten italtenischen, spa⸗ nischen, franzoͤsischen, lateinischen, englischen und deutschen bearbeitet. Mit einem Vorworte von Ludwig Tieck. In vier Theilen. Zweiter

Theil. 8vo. Auf feinem Druckvelinpapier. 2 Thlr. 15 sgr. 1

Gedichten. Herausgegeben von W. von Oer⸗ tel und A. Gliebow. 8vo. Auf Schreibpa⸗ vier. Geh 2 Thlr. Scaͤvola (Emerentius), Leonide. Ein Roman 8ro. Auf feinem Druckvelinpapier. 5 r. Der Verfasser ist durch seine fruͤheren ausgezeich⸗ 88 Leistungen Pe selts vortheilhaft bekannt. eipzig, im Februar 1835. b F. . Brockhaus Obige Artikel sind zu haben in der „Nicolaischen Buchhandlung in Berlin (Bruͤderstraße Nr. 13), Stettin und Elving.

Eben ist versandt und

. und in allen teutschen Buch handlungen, in Berlin in der Plahnschen, Jaͤger⸗ straße Nr 37, so wie auch bei Mittler und in der Enslinschen Buchh. zu finden:

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sste eben so freundliche fruͤheren Dichtungen

Ri chard Roos ausgewaͤhlte neuere Gedichte. dem Tode des Dichters gesäscamee. 80. Leipzig, Hinrichs. Ein großer Theil dieser, fern von hohem Schwunge und myst. Dunkel, Gemuͤth und Herz ansprechenden Kinder einer reichen Phantasie wurden als Mseyt. in dem Nachlasse des Dichters aufgefunden und auf den Wunsch vieler Freunde veroͤffentlicht. Moͤgen Aufnahme finden, als die des edlen Todten.

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„Es war die Absicht gleichzeitig mit dem Original eine deutsche Uebersetzung dieses Werkes, welches das Interesse aller Nationen, wie aller Staͤnde gleich⸗ mäßig in Anspruch nimmt, erscheinen zu lassen Da jedoch die Uebersetzung, wegen der vielen eing ewebten Poesieen, schon aus dem Grunde, um ein dem fuit⸗ zoͤsischen Texte entsprechendes Kunstwerk liefern su koͤnnen, nicht uͤbereilt werden durfte, so kann die⸗ selbe, welche gleichfalls vier Baͤnde stark bei mir e⸗ scheint, erst etwas spaͤter nachgeliefert werden, doch so, daß der erste, unter der Presse befindliche Barnd, bercits in 14 Tagen versandt werden soll die typo⸗ graphische Ausstellung des Werks wird alle Erwar⸗ tungen befriedigen..

Frankfurt a. M, C. Juͤgel,

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Rotteck's Weltgeschichte in 9 Baͤnden, (1834, gr. 8vo, weiß Papier, Freyburg, b. Herder), ungebunden 5 Thlr., und gebunden (je nach der Ele⸗ ganz der Einbaͤnde) 6 Thlr., 6 ½ Thlr., 6 Thlr, 2 Thlr., ist stets vorraͤthig in der Buchhandlung J. A List, in Berlin, Burgstr. Nr.9.

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oder der vollkommene Baumeister, enthaltend die Geschichte des Freimanrerordens; was

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Soͤhnen des Generals a. (von Eisenhart, zu gestatten geruht, den Namen ihres Groß⸗ vaters muͤtterlicher Seite, von Rothe, in Vereinigung mit

dem Namen ihres Vaters zu fuͤhren.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Geheimen Medizinalrath

r. Klug zum Geheimen Ober⸗Medizinal⸗ und vortragenden Rathe im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizi⸗ nal⸗Angelegenheiten Allergnaͤdigst zu ernennen und das daruͤber sorechende zu vollziehen geruht. Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Regierungs⸗Assessor Theo⸗ dor Engelmann zu Trier zum Regierungs⸗Rath Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des Vllten Armee⸗ Corps, Freiherr von Nuͤffling, nach Muͤnster.

Der General⸗Major und Direktor des Militair⸗Oeckono⸗ mie⸗Departements im Kriegs⸗Ministerium, von Sack, nach Stargard. 8. EEI“

16“

snu 5 . 1 Zeitungs⸗Nachrichten.

hhlb5 Frankreich. „„;

Paris, 2. April. Der Herzog Decazes, Groß⸗Referendar der Pairs⸗Kammer, hatte gestern Abend eine Audienz beim

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ord Cowley am 30. v. M. eine lange Konferenz mit dem 82 versichert, Spanien sey der Gegenstand

gewesen. . Ueber die Anfeindungen, welche die Koͤnigliche Verordnung in Bezug auf die Amtspflichten der Advokaten von Seiten der Oppositions⸗Blaͤtter erfahren hat, aͤußert sich heute das Jour⸗ nal de Paris in folgender Weise: „Man nennt diese Ver⸗ ordnung verfassungswidrig, grausam, unerhoͤrt! Und was ist denn nun eigentlich Unerhoͤrtes zur Sprache gebracht? Was ist de; Inhalt, der Zweck, die Veranlassung der Verordnung? Sie athaͤlt nichts Neues, sie erhaͤrtet bloß die Verpflichtungen der Advokaten, die schon das Gesetz seit zwanzig Jahren feststellte; sie erinnert bloß ausdruͤcklich an die Rechte, die diesem Stande zukommen, und die von ihm selbst als eine Wohlthat des Jah⸗ res 1830 gepriesen sind. Seit laͤnger als zwanzig Jahren be⸗ fehlt das Gesetz den Angeklagten, ihre Vertheidiger aus der ahi derjenigen Advokaten zu waͤhlen, welche zum Ressort des treffenden Gerichtshofes Es ist noch nicht lange her, bdaß, als waͤhrend eines beruͤhmten Prozesses eine sonst unerheb⸗ liche Discussion daruͤber entstand, ob die Advokaten als solche oder als Vertheidiger ex oflicio’ vor dem Pairshofe plaidiren dürften, diese selbst das Recht ihres Standes, vor dem Pairs⸗ hofe wie vor allen andern Gerichtshoͤfen eine Vertheidigung zu führen, lebhaft verfochten. Als es sich bei dem Prozesse wegen der Ermordung des Herzogs von Berry darum andelte, fuͤr Luvel einen Vertheidiger zu ernennen, wurde der orsteher des Awokatenstandes, Herr Berryer der Vater, dazu ausersehen. Der ehrenwerthe Mann trug kein Bedenken, die Vertheidigung zu übernehmen, und es siel damals Niemanden ein, die Berech⸗ iigung des Praͤsidenten in Betreff der Wahl in Zweifelzu ziehen. Was ist denn seitdem geschehen, das den Stand der Dinge so veraͤn⸗ dert, daß man von vielen Seiten die laͤrmende Rede sber⸗ die efangenen wuͤrden ohne Vertheidiger vor Gericht gezogen, weil Richter, Ankläger und Vertheidiger hier in Einer Person ver⸗ einigt seyen! Wo ist die gesunde Vernunft, wenn man solcher Sophistik huldigt? Hatte denn Louvel einen schlechten, untaug⸗ ichen Vertheidiger, weil der Praͤsident des Gerichtshofes ihm denselben gegeben? Wir koͤnnen uns auf die Einzelnheiten, zu denen ein uͤbereilter Eifer die Oppositions⸗Blaͤtter fuͤ rt, nicht einlassen; nur das Eine beruͤhren wir noch, das den Advokaten seinbar einen Grund geben koͤnnte, sich ihren Obliegenheiten vor dem Pairshofe zu entziehen. Es ist bekannt, daß der Koͤ⸗ nigliche Gerichtshof zu Lille und ebenmaͤßig der Cassationshof dahin erkannt haben, daß ein Advokat nicht gezwungen werden ne, vor einem Kriegs⸗Gerichte zu plaidiren, ja, daß er nicht ein Mal noͤthi habe, diesem Gerichte den Grund einer Weigerung mitzutheilen, vielmehr nur seinem Vorstande daruͤber Rechenschaft schuldig sey. Soviel staͤnde also fest. Nun eht man aber weiter und macht folgende Schluͤsse. Kriegs⸗Ge⸗ sdcche, sagt man, seyen außerordentliche Gerichte und dies sey der allinige Grund, warum der Advokat sich weigern koͤnne, eine ertheidigung vor denselben zu uͤbernehmen. Der Pectehof sey 25 auch ein außerordentliches Gericht; mithin koͤnne der Advo⸗ at auch vor diesem nicht zu dem, was man ihm zumuthet, an⸗ gehalten werden. An diesem Kartenhaͤuschen logischer Schluͤsse jedoch die Unterlage schon ganz erbrechlich. Die Annahme, er Pairshof sey identisch mit den riegs⸗Gerichten, ist so schlecht efunden und so falsch wie moͤglich. Wem leuchtet der Unter⸗ schied zwischen diesen beiden Arten von Tribunalen nicht ein! shas Kriegs⸗Gericht ist ein besonderes Gericht, einzig und allein In eine bestimmte Klasse von Einwohnern guͤltig, waͤhrend die Furisdiction des Pairshofs sich uͤber die ganze Nation erstreckt. 8 sines hat sein eignes Gesetzbuch, das der Armee nach 5 ten Theilen der Welt folgt, und schon um deswillen kann der Advokat nicht absolut verpflichtet seyn, jeder an ihn er⸗ seßenden Aufforderung zu genuͤgen. Die Jurisdiction des Pairs⸗ ü ist dagegen unsverselbs und immerwaͤhrend, ihre Gewalt ndet sich auf die Charte, ihr Ressort erstreckt sich üͤber ganz örankreich. Kann man sich der Leichtglaͤubigkeit seiner Leser auf

HHG 417 1911328

hatte nach seiner Antritts⸗Audienz beim Koͤnige Herzoge v. Broglie. dieser Konferenz

eine laͤcherlichere Weise bemaͤchtigen, als wenn man ein militairi⸗ sches Spezialgericht mit dem⸗ airshofe gleichstellen will?“ Voͤllig im Widerspruche mit diesen Ansichten enthaͤlt heute das Journal du Commerce einen hoͤchst drohenden Artikel, an dessen Schlusse es heißt: „Es laͤßt sich nicht leugnen, 89 es den Anschein hat, als ob die Koͤnigliche Verordnung den Advokaten ein Recht einraͤume, waͤhrend sie doch bloß ihre Freiheit be⸗ schraͤnkt. Aber es fehlt der Verordnung etwas, woran Herr Persil nicht gedacht hat, und dies Etwas, das unumgaͤnglich noͤthig ist, um heutzutage Achtung einzufloͤßen, ist die mo⸗ ralische Bestaͤtigung. Wir eh es gesagt und bleiben dabet: die Regierung hofft auf die Indifferenz des Publikums, um Frankreich unmerklich in das alte Geleise der Restauration zuruͤckzufuͤhren. Aber sie taͤuscht sich in ihren Berechnungen! Die Indifferenz verlangt Ruhe, sie laͤßt sich durch Dinge, die sie nichts angehen, nicht aus ihrer Haltung bringen. ies ist die allgemeine Stimmung in Frankreich. llein man wird eines Regierungs⸗Systems muͤde werden, das ich nur durch periodische Unruhen zu behaupten vermag und a maͤlig alle unsere politi⸗ schen Garantieen zum Opfer verlangt, ohne uns die Wohlthaten einer stabilen und regelmaͤßigen Regierung genießen zu lassen. Die Nation wird einer Ruhe uͤberdruͤssig werden, welche die Regierung ihr durch so unruhige Maßregeln zu erhalten sucht; 88 wird sich aus dieser Laͤssigkeit erheben und alle diejenigen zur Rechenschaft ziehen, denen es oblag, die Freiheiten Frankreichs aufrecht zu erhalten und ihre Entwickelung zum Heile des Landes zu befoͤrdern.“

Den bevorstehenden Prozeß gegen die Theilnehmer an den letzten Unruhen charakterisirt ein hiesiges Blatt durch folgende Aeußerung: „Der Palast Luxembourg wird eine Arena werden, auf der sich die Parteien und die Theorieen die Stirn bieten, Man kann sagen, daß sich hier nicht Richter und Angeschuldigte, sondern Kaͤmpfer und Kaͤmpfer Abbö Es gilt hier Meinung gegen Meinung, die Republik vertheidigt sich gegen die Monarchie.“

Die Spott⸗Musiken haben kuͤrzlich wieder in Amiens begon⸗

Am 28. Maͤrz ward einem Munizipalrath, der eingewil⸗ ligt hatte, die Functionen eines Maire interimistisch zu versehen, eine solche Musik gebracht. An diesem Abend ging es stuͤrmisch her. Nachdem die Menge durch die Gendarmerie becrehh wor⸗ den, versammelte sie sich von neuem vor dem Hotel des Praͤfek⸗ ten. Pflastersteine wurden gegen die Thuͤre der Praͤfektur ge⸗ schleudert, die Straßen⸗Laternen zertruͤmmert und das Schilder⸗ haus, das gerade unbesetzt war, in den Bach geworfen. Endlich gegen 11 Uhr wurde das Volk durch die Grenadiere der Natio⸗

nal⸗Garde und die Kuͤrassiere zerstreut und die Ruhe wieder

hetg gele ie in Paris ansaͤssigen Polen mußten sich gestern

saͤmmtlich nach der Polizei⸗Praͤfektur verfuͤgen.

Die suͤdlichen Blaͤtter theilen nur betruͤbende Nachrichten von der Spanischen Graͤnze mit. So liest man in denselben, daß am 20. Maͤrz eine Eskorte von 20 Karlisten, welche die Of⸗ fiziere der Garnison von Echarry⸗Aranaz, die nicht in die Reihen des Don Carlos hatten treten wollen, nach Pampelona brachten, in der Naͤhe dieser Stadt von 50 Lanzen⸗Reitern der Koͤnigin ohne irgend eine Erklaͤrung angegriffen ward. Sie toͤdteten 3 der Gefangenen und 2 Mann der Eskorte; 8 Mann dieser letz⸗ teren wurden gefangen genommen.

Es heißt, in Bayonne wuͤrde ein Journal erscheinen, wel⸗ ches das offizielle Blatt des Don Carlos werden wuͤrde. Der Fonds dazu sey vorhanden, nur wegen eines Redacteurs faͤnden sich Schwierigkeiten.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 31. Maͤrz. Vhengss⸗ Der bedeutendste Ver⸗

nen.

Mittag

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theidiger des katholischen zteresses in Irland war in dieser Sitzung Herr Sheil, dessen Stimme, naͤchst der des HSehsn O (Connell, bei dem katholischen Theil seiner Landsleute vie leicht das meiste Gewicht hat. Er aͤußerte sich im Wesentlichen fol⸗ gendermaßen:

„Die Anstrengungen, welche man in fruͤheren Zeiten machte, um in Schottland eine mit den Gefuͤhlen des Volkes im Wider⸗ svruch stehende herrschende Kirche einzuͤfuͤhren, sind allbekannt; sie waren, wie wir Alle wissen, fruchtlos, und im Jahre 1689 wurde die beruͤhmte Akte angenommen, welche in wenigen Worten so Vie⸗ les bestimmt. Sie lautet also, merkt es, Ihr Englaͤnder, merkt es, sie ist voll von Weisbeit, und ihr kurzer Inhalt umschließt die hoͤchste Weisheit: „„Da die Staͤnde dieses Kdnigreichs erklaͤrt ha⸗ ben, daß die Praͤlatur fuͤr die Nation eine große und unertraͤgliche Beschwerde ist und gewesen ist, und daß sie den Neigungen der Mehrzahl des Volkes widerstrebt, so erklaͤren die Majestaͤten des Koͤnigs und der Koͤnigin, daß sie diesem Koͤnigreiche diejenige kirch⸗ liche Verfassung erthellen wollen, welche den Neigungen des Volkes am meisten zusagt.““ Nun wird man mich fragen, ob ich auch eine solche Veraͤnderung verlange, und da erklaͤre ich auf das bestimmtete, nein. Wenn man gerecht seyn will, so werden wir maͤßig seyn: wo in der That und bona side eine protestantische Gemeinde er'stirt, da sey ein gut besoldeter Geistli⸗ cher; aber wo keine Heerde ist, da sey auch kein Hirte. Man nehme nur einmal an, daß in Schottland ein Prediger der Eviskopal⸗Kirche in jedem Kirchspiel eingesetzt und auf eine zwangsweise von den

resbyterianern beizutreibende Abgabe angewiesen, und daß reiche Sinekuren⸗Bisthuͤmer dort eingeführt wuͤrden; glaubt man nicht, daß Schottland lieber ein Maͤrtyrerthum als diesen Zustand aushal⸗ ten moͤchte? Und wenn eine solche Maßregel in Schottland für abscheulich und unsinnig gelten wuͤrde, wie kommt es, daß ganz genau dasselbe System in Irland fuͤr vernuͤnftig, weise und gerecht gehalten wird? Als uͤber die Kufhebun der Union debattirt wurde, wies man uns mit triumphirenden Blicken auf Schottland hin; jetzt, da wir uͤber die Kirchenfrage reden, verlange ich meinerseits auch, daß man Schottland im Auge behalte. Dort sind die kirchlichen Einrichtungen dem Charakter, den Sitten und Gefuͤhlen des Volkes angepaßt worden, und daher ist das Land aus⸗ nehmend gluͤcklich; sein Handel, seine Fabriken, sein Ackerbau haben bewundernswuͤrdige Fortschritte gemacht, und die Unbedeutendheit der dort befündlichen Truppenmacht giebt den besten Beweis fuͤr die friedlichen Gewohnheiten

ines tugendhaften und industribsen Vol⸗]

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Berlin, Freitag den 10ten April

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kes. Nun wende man sich zu Irland. Das Herz erkrankt bei dem Gedanken daran, was dieses Land ist, und was es seyn koͤnnte, wo⸗ sn es von der Natur bestimmt, und was es durch Euch eecgen st; denn es ist Euer, es gehoͤrt Euch an; Eurer Sorgfa t war es anvertraut; seine Fehler sind die Eurigen, seine Thorheiten sind Euer; Ihr habt seine Irrthuͤmer zu vertreten, Ihr seyd verantwort⸗ lich fuͤr seine Suͤnden; seine Verbrechen, seine Abscheulichkeiten, seine Blutbaͤder, seine Schrecken, seine Tollheit Alles ist Ener. Gehen wir nun von diesen allgemeinen Betrachtungen auf den vorliegenden 1629; uͤber. Er i inhaltsvoll, ausfuͤhrlich, unzw i⸗ deutig; er macht keine Zugestaͤndnisse, durch welche die Staats⸗ Interessen geopfert werden koͤnnten, und schließt jede Vermuthunq uͤber die reinen Absichten derer, von denen er herruͤhrt, aus Man begehrt von uns erst einen Entwurf uͤber die neue Verwendung des Kirchenguts. Diejenigen, welche denselben begehren, haben kein Recht, ihn zu verlangen, weil sie sich dem Prinzip selbst wider⸗ setzen. Eben so wenig sind sie berechtigt, den Bericht der Kirchen⸗ Kommissarien vorher von uns zu verlangen, denn der Bericht kann auf das anerkannte Prinzip der parlamentarischen Disposttions⸗Be⸗ fugniß keinen Einfluß ausuͤben. Ueberdies ist die von dem Mit⸗ lied fuͤr Cumberland (Sir James Graham) selbst verfochtene

ill uͤber die zeitlichen Guͤter der Kirche angenommen worden, ohne daß man einen Bericht begehrt haͤtte. Unter Anderem bestimmt diese Bill, daß in jedem Kirchspiel, in welchem der Gottesdienst waͤhrend dreier Jahre nicht ab ehalten worden ist, die Pfarr⸗Vakanz nicht ausgefuͤllt werden soll. Liegt darin nicht schon das Prinzip, das wir begehren? Beweist dies gichts dafür, daß ein Ueber Has rergeeden ist? Und was ist mir solchem Ueberschuß Feschehen⸗ as Mitglied fuͤr Nord⸗Lancashire Lord Stanley) wird sagen: „„Vertbeilt ihn unter die Uevrigen.““

ehr wohl, aber wie kommt es, daß Ihr nie von einer neuen Ver⸗ theilung getraͤumt haht, als bis wir von einer neuen Verwendung zu sprechen anfingen? Noch ein anderer Umstand ist bei der er⸗ waͤhnten Bill zu bemerken. Der edle Lord (Stanley) blies durch dieselbe zehn Bischoͤfen mit einem einzigen Hauche die Mitra vom Haupte. Alles dies that er ohne einen Kommissions⸗Bericht. Ist es aber nun nicht vernuͤnftig, wenn wir unsererseits fragen, ob er nicht doch noch zu viele uͤbrig gelassen has? Sind wirklich noch zwoͤlf Bischoͤfe noͤthig, un beduͤrfen diese solcher ungeheu⸗ ren Einkuͤnfte, als ihnen geblieben sind; Welchen Nutzen schafft aber uͤberhaupt das bischdfliche System in Irland? In der letzten Session öoͤffneten sich endlich die Augen des Volkes: das Mitglied fuͤr St. Alban's (Herr Ward) brachte seine beruͤhmte Bill ein, die Untersuchungs⸗Koömmission wurde eingesetzt, und so⸗ wohl der edle Lord (Stanley) als der ehrenwerthe Baronet (Sir James Graham) Fsgnürter. Waͤre nun nur die 88 78 g, Zehn⸗ ten⸗Bill (des Herrn Littleton) genehmigt worden, alle Welt wuͤrde sich daruͤder gefreut haben, und Niemand mehr als der ehrenwerthe Baronet (Sir Robert Peel), dem dadurch die Nothwendigkeit er⸗ spart worden waͤre, jetzt in seiner Zehnten⸗Bill noch groͤßere Zugen ständnisse zu machen und das Darlehn einer Million an die Irlaͤm⸗ dische Geistlichkeit in eine Schenkung zu verwandeln. Wenn mit dieser Million der Friede erkauft werden koͤnnte, es wuͤrde ein gutes Gei⸗ schaͤft seyn; aber eine deenee bersagehar ng⸗ neue Zwietracht dafuͤr ein⸗ ir ist wahrbaft laͤcherlich. Die Reform⸗Bill hat die Mach t es Irlaͤndischen Volkes vermehrt, die Herzen desselben schwellen an durch die Ueberzeugung von dieser vermehrten Macht; 63 Ji⸗ laͤndische Mitglieder verlangen, begehren, bestehen auf Abhuͤlfe iimn Namen von Millionen; die Reglerung hat eingestanden, daß deois Gesetz ohnmäͤchtig ist, und daß selbst das Bajonnet dort keine Mach t mehr besitzt. Sollte unter diesen Umständen irgend ein Mann von Scharfsinn bei dem von der Regierung hngeschlagenen Wegge beharren, so waͤre dies sehr zu verwundern; daß aber ein Mari von so großen Talenten, wie das Mitglied fuͤr Tamworth (Si Robert Peel), dies thun will, ist geradezu ein großer Fehll tritt. Er eilt den Ereignissen nicht voraus, ja, er begleitet si⸗ nicht einmal, er laͤßt sie den Vorsprung gewinnen und qucil sich vergebens ab, ihnen zu folgen. Er zeigte diese Beschraͤnkthei bei der Emancipation der Katholiken, der er sich am Ende doch suͤ gen mußte; er zeigte sie hei der Reform⸗Bill, vor der er sich jotz beugen muß; und er verraͤth, zum Ungluͤck fuͤr sein Vaterland, den. selben verderblichen Irrthum in Bezu sie sonst auch kein nuͤtzliches Zubehhr hat, manchem Ministerium einen Begraͤbnißplatz anweisen konnte und auch fuͤr die gegenwaͤrtige Regierung ein Grab fertig haͤlt.“ (Lauter und anhaltender Beifall.)

Herr Lefroy (Koͤniglicher Anwalt und Mitglied fuͤr die Dubliner Universitaͤt) und Sir R. vnale⸗ behaupteten, man habe das Eigenthum der Irlaͤndischen Kirche gewaltig uͤbertrie⸗ ben. Der Letztere erinnerte daran, daß man bei der Debatte uͤber die Emancipation der Katholiken ausdruͤcklich im Namen der Letzteren versichert habe, es werde nicht beabsichtigt, das Uebergewicht der protestantischen Kirche zu gefaͤhrden. Er er⸗ klaͤrte uͤberdies, der Protestantismus habe allerdings innerhalb der letzten 30 Jahre in Irland zugenommen, nur eine neue Kirche zu eroͤffnen, so finde sich auch eine Gemeinde dafuͤr. Herr Gladstone citirte eine Bro⸗ schuͤre eines Herrn Senior uͤber das National⸗Eigenthum und sagte, die Autoritaͤt dieses Herrn tung, da er mit der Irlaͤndischen Kirchen „Kommission in Verbindung stehe; in dieser Broschuͤre versichere derselbe aber, daß sich nicht viel Kirchspiele finden wuͤrden, in denen man der bischoͤflich⸗protestantischen Kirche ganz entbehren koͤnnte. „Angenommen“, sagte der Redner ferner, „die protestantische Bevoͤlkerung in Irland beliefe sich auf nicht mehr Seelen, und wenn man diese nun auf 1450 Pfarren vertheilt, wie viel kommen denn auf jede? Nun, 700 Seelen. öͤrt Bedenkt man noch, daß diese Individuen sehr zerstreut wohnen und nicht, wie in England, konzentrirt sind, so ist doch wahrlich eine Zahl von 700 Personen fuͤr die Seelsorge eines Geistlichen nicht so gar wenig.“ 3

Unterhaus. Sitzung vom I. April. (Nachtrag.) Die wichtigsten Laung, uͤber die Russellsche Motion waren 2 die⸗ ser Sitzung die des Herrn Littleton, Secretairs fuͤr Irland un⸗ ter der vorigen Verwaltung, des Herrn Spring Rice, der unter dem vorigen Ministerium zuerst einer der Secretaire des Schatz⸗ amts und dann Staats⸗Secretair fuͤr die Kolonieen war, des Sir H. Hardinge, jetzigen Secretairs fuͤr Irland, und des Lord Stanley, der bekanntlich unter dem Greyschen Ministerium Se⸗ cretair fuͤr Irland und spaͤter Staats⸗Secretair fuͤr die Kole nieen war. Herr Littleton fuͤhrte unter Anderem an, de man in Spanien und Portugai selbst, wie die Erfahrung leh

auf die Kirche, welche, wenn doch wenigstens schon

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