1835 / 102 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

schen. Was jedoch die Abweichenden betrifft, so unterscheiden sie sich von der Englischen Kirche nicht sowohl in Ansehung ihrer Lehren, als in Ansehung der Kirchen⸗Disciplin.L“ Der Bischof von Exeter hielt es fuͤr seine Pflicht, einen Ausdruck des vo⸗ rigen Redners zu berichtigen. „Ich bin uͤberzeugt“, sagte er, „daß die Schottischen Episkopalen mit der Bezeichnung, die ih⸗ nen der edle und gelehrte Lord ertheilt hat, nicht zufrieden seyn werden. Sie koͤnnen nicht als ein Sproß der Englischen Kirche betrachtet werden, und wenn man auch diesem Wort keinen be⸗ leidigenden Sinn unterlegen will, so ist eine solche Benennung doch entwuͤrdigend fuͤr sie. Die Geschichte wuͤrde den edlen und gelehrten ord unterrichten, daß die bischoͤfliche Kirche die alte Kirche Schottlands ist, eben so alt, ohne Frage, wie die herrschende in England und Irland.“ Lord Brougham verwahrte sich gegen die Meinung, als haͤtte er gegen die bischoͤfliche Kirche in Schottland, die er vielmehr als die durch die Reformation dort gegruͤndete Kirche anerkenne, etwas Ehrenruͤhriges sagen wollen; nur machte er bemerklich, daß zwischen der bischoͤflichen Kirche von Schottland und der Englischen Kirche ein großer praktischer Unterschied sey, naͤmlich der, daß die letztere aufs reichste dotirt, die erstere aber so arm waͤre, als man sich nur eine Kirche denken koͤnne. Der Lord uͤberreichte sodann wieder eine Anzahl von Petitionen, worin um Abschaffung des Zeitungs⸗ Stempels nachgesucht wird, und ergriff diese Gelegenheit, um einen bei einer fruͤheren Ueberreichung aͤhnlicher Bittschriften hm entschluͤpften Irrthum zu berichtigen; er habe naͤmlich, sagte er, die Zahl der in Amerika erscheinenden Zeitungen in Vergleich zu der Zahl der Englischen zu hoch angegeben und nach genauerer Unter⸗ suchung gefunden, daß in New⸗York achtmal so viel Zeitungen herauskaͤmen, als in London, wenn man das Verhaͤltniß der Be⸗ voͤlkerung beider Staͤdte dabei in Anschlag bringe, und in an⸗ deren Theilen der Vereinigten Staaten etwa d⸗ oder 6mal so viel, als verhaͤltnißmaͤßig in England erschicnen; doch auch dies sey noch immer ein großes Mißverhaͤltniß; zugleich erklaͤrte er seine Freude daruͤber, daß viele Individuen, die sich sowohl in sinanzieller als in kommerzieller Hinsicht sehr fuͤr diese Sache interessirten, durch seine neulich beigebrachten Argumente, wie es ihm scheine, davon uͤberzeugt worden seyen, daß ihre Besorgniß, es moͤchte das Land, wenn man den Zeitungsstempel aufhoͤbe, mit einer Fluth von aufruͤhrerischen und gotteslaͤsterlichen Blaͤttern uͤberschwemmt werden, gar keinen Gruͤnd habe. (Die Times meint, Lord Brougham wuͤrde, wenn er sich die Muͤhe genommen haͤtte, die Sache naͤher zu untersuchen, gefunden haben, daß fast alle I Angaben, die er uͤber die Presse gemacht, unrichtig seyen.

Unterhaus. Sitzung vom 3. April. Der Alderman Wood uͤberreichte eine Bittschrift von dem Lord⸗ Mayor, den Aldermen und dem Gemeinde⸗Rath von London gegen einige Theile der von Sir J. Campbell eingebrachten Bill in Betreff der Verhaftung wegen Schulden. Sir J. Campbell bemerkte, daß die Einwendungen, welche gegen die Bill gemacht worden, wahrscheinlich durch einige Klauseln, die man im Ausschusse in dieselbe aufgenommen habe, beseitigt seyn duͤrften; durch eine dieser Klauseln werde die Eintreibung der Buchschulden auf glei⸗ chen Fuß mit der Eintreibung der Wechselschulden gesetzt, und eine andere Klausel gestatte einen Vergleich zwischen dem Schuld⸗ ner und Glaͤubiger ohne die Einmischung der Gerichte. Nach⸗ dem sodann noch einige andere Bittschriften uͤberreicht worden und Sir Roger Gresley, der gestern von der Sitzung des Ausschusses, welcher uͤber die Wahl fuͤr Droghe⸗ da zu entscheiden hat, weggeblieben war, sich mit einer durch die große Hitze im Unterhause ihn uͤberkommenen Unpaͤß⸗

Ich sehe zwar keinen Grund, weshalb der Ausschuß nicht heute Abend zu einer Entscheidung uͤber die ihm vorliegende Motion kommen koͤnnte, indeß wenn noch einige Herren das Wort zu nehmen wuͤnschen, so werde ich mich der Vertagung nicht wider— setzen, doch unter der Bedingung, daß die Debatte am Montag gleich wieder beginne.“ (Nein, nein! von der Opposition.) Der Antrag des Oberst Sibthorp wurde demnaͤchst nach einigen wei⸗ teren Debatten genehmigt und die Eroͤrterung der Russell'schen Motion nochmals bis auf den Montag vertagt.

London, 4. April. Grafen Amherst, dessen fruͤhere allgemein bekannt ist, und der halter von Ostindien war,

Der Koͤnig hat den Kammerherrn Gesandtschaftsreise nach China auch eine Zeitlang General⸗Staat⸗ Za zum General-⸗Capitain und Ober⸗ Statthalter der Provinzen Ober⸗ und Unter⸗Kanada, so wie zu seinem obersten Bevollmaͤchtigten ernannt, um alle Beschwerden, welche die Unterthanen Sr. Majestaͤt in Unter⸗Kanada gegen die Verwaltung dieser Provinz erhoben haben, zu untersuchen und ab⸗ zustellen und demselben Herrn Thomas Frederick Elliot als Se⸗ cretair beigegeben.

Die Prinzessin Auguste leidet seit einigen Tagen an einem Gallen⸗Uebel, doch befindet sich Ihre Koͤnigl. Hoheit jetzt schon wieder etwas besser.

Die Adresse, welche in der City an Sir R. Peel vorberei⸗ tet wird, zaͤhlte gestern Abend bereits 5500 Unterschriften, ob⸗ gleich sie erst seit vorgestern Mittag zur Unterzeichnung ausliegt. Die Times bemerkt, daß eine solche Beeiferung, sich um einen Minister zu sammeln, der sich in einem Augenblick der groͤßten Gefahr in die Bresche geworfen habe, in der City von London ohne Beispiel sey.

Der Gouverneur und der Vice⸗Gouverneur Bank hatten gestern fruͤh mit Sir Robert Peel, rien fuͤr die Reduction der Staats⸗Schuld, eine Unterredung.

Namik Pascha ist noch nicht von hier abgereist; er hatte noch gestern im Kolonial⸗Amte eine Zusammenkunft mit dem Grafen von Aberdeen.

Im Unterhause ging gestern Abend das Geruͤcht, Lord John Russell wuͤrde, wenn seine Resolution im Ausschusse durchginge, nicht seinem ersten Entschluß folgen und auf eine Adresse an den Thron antragen, sondern die Einbringung der Zehnten⸗Bill Sir R. Peel's abwarten und eine auf seine Resolution gegruͤndete Klausel als Amendement zu dieser Bill vorschlagen. „Auf diese Weise“, sagt die Times, „wuͤrde er in der That auf den am Donnerstag Abend von Sir R. Peel gemachten Vorschlag ein— gehen.“ (Vergl. die Unterhaus⸗Sitzung vom 2. April in Nr. 99 der Staats⸗Zeitung.) Das eben genannte Blatt meint uͤbri⸗ gens, uͤber die gestern im Ausschusse des Unterhauses wieder aufgenommenen Debatten in Betreff der Russell'˖schen Motion sey wenig zu bemerken, außer daß die Besorgniß, es moͤchte die⸗ selbe zur Vertilgung der Protestanten und des Protestantismus in Irland fuͤhren, noch lauter und staͤrker ausgesprochen worden.

Der Capitain in der Koͤniglichen Marine, Herr H. J. Leeke, hat die Ritterwuͤrde erhalten, und Herr David Davies ist 9 einem der Leib⸗Chirurgen Ihrer Majestaͤten ernannt worden. .

Auf der Eisenbahn zwischen Dublin und Kingstown sind vom 17. Dezember 1834 bis zum 17. Maͤrz d. J., in dem ersten Vierteljahre seit ihrer Eroͤffnung, 177,117 Passagiere hin und her befoͤrdert worden, ohne daß irgend einem das geringste Ungluͤck begegnet waͤre; darunter befanden sich 10,008, die 1 Sh. 72,148, die 8 Prce. und 94,961, die 6 Pce. Passagiergeld be⸗ zahlten, je nach dem Platz, den sie einnahmen. Die Revenuen der Unternehmung beliefen sich in diesem Zeitraume auf 5283

der Englischen als Kommissa⸗

lichkeit entschuldigt hatte, was zu einer belustigenden Scene An⸗ laß gab, verwandelte das Haus sich in den Ausschuß uͤber Lord John Russell's Resolution in Betreff der Verwendung der Fonds der Irlaͤndischen Kirche. Gegen die Resolution ließen sich Hr. Finch, Herr A. Johnston, Oberst Conolly, Oberst Verner, Sir R. Bateson, Lord Castlereagh, Herr Shaw und Lord Sandon vernehmen; fuͤr dieselbe die Herren S. Craw⸗ ford, Wyse, Dr. Bowring und Hawes. Auf eine Frage Des Oberst Verner erwiederte Lord J. Russell, daß er von der Werkung set einer Maßregel die von Privat⸗Personen herruͤhrenden und zu streng kirchlichen Zwecken gemachten Dotationen ausnehmen wolle. Dagegen wollte er, auf den Vorschlag eines anderen Mitgliedes, den Worten, „daß die uͤberschuͤssigen Kirchen⸗Fonds zum moralischen und religioͤsen Unterricht angewandt werden sollten“, noch hinzufuͤgen: „und zu keinem anderen weltlichen Zweck“, nicht eingehen, in— dem er sagte, es koͤnnte dadurch die Meinung entstehen, als ob der allgemeine Volks⸗Unterricht ein weltlicher Zweck sey. Als Herr Hawes seinen Vortrag beendigt hatte, verlangte Herr Borthwick (von der ministeriellen Partei) die Vertagung der Debatte; es wurde daruͤber zur Abstimmung geschritten, und es ergaben sich 178 Stimmen gegen und 140 fuͤr, also eine Ma⸗ loritaͤt von 38 Stimmen gegen den Antrag. Dessenun⸗ geachtet trug der Oberst Sibthorp noch einmal auf Vertagung an, und Sir R. Peel sagte, er halte es fuͤr recht und gezie⸗ mend, daß man denjenigen Herren, die ihre Ansichten uͤber die Sache dem Hause noch vorzutragen wuͤnschten, eine Gelegenheit dazu gebe. (Nein! von der Opposition.) „Die Debatten“, fuhr der Minister fort, „welche bereits stattgefunden haben, moͤgen vielleicht dem Hause schon befriedigend und hinrei⸗ chend scheinen, aber man sollte bedenken, daß manche Waͤhler⸗ schaften wohl gern noch die Meinung ihrer Repraͤsentanten uͤber den Gegenstand hoͤren duͤrften. (Hoͤrt!) Mein ehrenwerther Freund (Oberst Sibthorp) hat waͤhrend der fruͤheren Debatten der Ungeduld des Hauses bereits nachgegeben und heute Abend zweimal vergebens zu Worte zu kommen gesucht. Unter diesen Umstaͤnden halte ich es, so sehr ich auch die Verhandlungen heute Abend geschlossen zu sehen gewuͤnscht haͤtte, doch fuͤr sehr wuͤn⸗ schenswerth, denjenigen Herren, die noch Reden halten wollen, und waͤren es auch nur vier oder fuͤnf, Zeit dazu zu geben.“ (Beifall.) Lord John Russell erklaͤrte, daß er keinesweges der ge⸗ hoͤrigen Eroͤrterung der vorliegenden Frage ein Hinderniß zu bereiten Willens sey, und daß er deshalb auch gestern Abend, ehe er dem sehr ehrenwerthen Baronet geantwortet, bemerkt habe, wenn einer der Herren noch einen Vortrag zu halten wuͤnsche, so wuͤrde es besser seyn, er ergriffe die Gelegenheit und thaͤte es bald, es habe sich aber kein einziges Mitglied erhoben. (Zeichen des Zweifels.) „Nnun dachte ich aber wirklich”, sagte Lord Russell, „daß eine Miajoritaͤt von 33 bei der gestrigen wee. fuͤr die Ansicht des Hauses entscheidend sey, und daß die Sache heute wuͤrde beendigt werden koͤnnen. Ich glaube, daß sehr viele Mitglieder schon wieder abwesend sind, und daß an 150 Herren ihre Stimmen gegen einander ausgetauscht haben, weil sie glaub⸗ ten, daß die gestrige Abstimmung die Sache entschieden

habe. (Beifall von der Opposition.) Ich halte daher den Vorschlag, die Debatte von neuem zu vertagen, fuͤr 11; ganz vernuͤnftig, doch will ich mich demselben nicht widersetzen, da er

Pf. 16 Sh. 8 Pee., und die Actien stiegen, als dies glaͤnzende Resultat in Dublin bekannt wurde, von 15 auf 16 ½¼ „Ct. Praͤ⸗ mie und waren selbst zu diesem Preise kaum

Niederlande.

Amsterdam, 6. April. An der hiesigen Boͤrse wurde heute von zwei neuen Anleihen gesprochen, von denen die eine fuͤr Rußland und die andere fuͤr das Koͤnigreich Polen gemacht werden soll. Der Betrag von beiden Anleihen wird sehr ver⸗ schieden angegeben, weshalb noch nichts mit Sicherheit daruͤber berichtet werden kann.

Heute sollte die zweite Kammer der Generalstaaten im Haag wiederum eine oͤffentliche Sitzung halten.

Belgien.

Bruͤssel, 5. April. Der Baron von Stassart ist, wie hiesige Blaͤtter berichten, zum Meister vom Stuhl des Frei⸗ maurer⸗Ordens in Belgien erwaͤhlt worden.

Auf dem diesjaͤhrigen Ausgabe⸗Budget des Ministeriums des Innern befinden sich auch 300,000 Franken, die zu Unter⸗ stuͤtzungen solcher Belgier bestimmt sind, welche durch die Inva⸗ sion der Hollaͤnder oder durch den Krieg uͤberhaupt gelitten haben. Die Verabreichung des Belgischen eisernen Kreuzes an die darauf Anspruch habenden Personen soll unwiderruflich zur Zeit der Niederkunft Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin, also gegen Ende dieses Monats, stattfinden. .

Eine neue Erscheinung ist die in diesem Jahre stattfindende Auswanderung Belgischer Landleute, die ihre Grundstuͤcke ver⸗ kauft haben, nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika.

Deutschland.

Han nover, 6. April. In der Sitzung der zweiten Kammer am 31sten v. M. machte Dr. Lang seinen Antrag in Betreff der Eisenbahn (dessen wesentliches Resultat bereits angefuͤhrt worden.)

Er habe sich erlaubt sagte er einen Gegenstand zur Sprache zu bringen, der vielleicht mehr als irgend ein anderer die oͤffentliche Theilnahme in Anspruch nehme, welchem daher das ver⸗ ehrliche Haus gewiß nicht ungern einige Aufmerksamkeit schenken werde. Wenn selten eine Woche hingehe, in welcher man nicht durch die Tages⸗Literatur an die Eisenbahnen erinnert werde, so ruͤhre diese Beharrlichkeit der Zeitschriften nicht etwa sche her, eine vorliegende Frage wissenschaftlich zu erschoͤpfen, wie es sonst wohl einmal der Fall sey, nein, es handle sich hier um Fra⸗ gen von großer praktischer Bedeutung, die entweder mittelbar oder direkt in das Wohl und Wehe aller Landestheile eingriffen, bei wel⸗ chen das Publikum nicht ermuͤde, zu lesen, das Getefege mit Ruhe oder Leidenschaft zu besprechen, kurz, jeden Schritt der groͤßten Auf⸗ merksamkeit zu verfolgen, welcher die Eisenbahns⸗Projekte ihrer Ver⸗ wirklichung naͤher bringe, oder davon entferne. Wenn nun unter solchen Umstaͤnden die Re ierung nicht den gleichguͤltigen Zuschauer gemacht, vielmehr kommissarische Pruͤfungen veranlaßt habe, so ver⸗ diene d smehr die dankbarste Anerkennung, als es nicht habe unbemerkt bleiben koͤnnen, wie in dieser Angelegenheit die Leidenschaften walteten, und daher in der That eine Buͤrgschaft nothwendig gewesen sey, daß wenigstens die Regierung nur das Beste des Landes wolle. Allein es gelte hier mehr, als nur das Beste gewollt zu haben, es gelte einen Entschluß zu fassen, welcher von unendli⸗ en Folgen sey, der nach Verschiedenheit des Resultates entweder

die Residenz nun zwar Alles, was sie zur Zer⸗

be Sg igermaßen nur verlangen koͤnne, sie habe Unifor⸗ ranng. ig., .g; Pferde⸗, Gewerb⸗ und Kunst⸗Ver⸗ eine polytechnische Schule, und sogar eine Staͤnde⸗Ver⸗ glung, allein sie sey unersaͤttlich, strebe immer nach Neuem und itlich vor dem Publikum ganz andere Gruͤnde zur Schau tragen, als wie sie hinter den Gardinen walteten. Ueberblicke mununn das Ganze, so werde man ihm vielleicht den Vorwurf zu ichen geneigt seyn, daß er die in Betracht kommenden Fragen zot oberfaͤchlich behandelt habe, dies finde er in der That selbst. ü keine Rechen⸗Exempel aufgestellt, er habe die Frage nicht

ülcht, ob es den reisenden Handwerksburschen in Zukunft wirk⸗

gierung im Stande sey, oder unbegraͤnzte An pruͤ f Dar keit gewaͤhre. Vaͤre er sicher, daß im Falle des Veirauf Da gierung zu den Projekten ein guͤnstiges Resultat unausbleichieder so wuͤrde er, ohne Eifersucht, der 8 egierung recht gern düch barkeit des Landes goͤnnen; er seines Theils fuͤrchte über Regierung die Verantwortlichkeit; aus diesem Grunde hab ft⸗ g. gelegen zu dem Antrage entschlossen, in welchem sich der Wunsch ang er isse geleg diese Verantwortlichkeit, moͤge der Entschluß ausfallen, wie sn dadurch zur allgemeinen zu machen, daß man das Volk nen Repraͤsentanten, die Staͤnde, uͤber die Angelegenheit frage. f dem der Redner hierauf die Befugniß der Staͤnde, diese Fr (Ne She qn. 1e n 9. ireg esucht und darauf dühe Eise belischen Vortheile, welche sich die Beguͤnstige er werden duͤrfte, wenn sie nach Anlegung einer Eisen⸗ senbahnen fuͤr das Land verspraͤchen, erwaͤhnt d nes hezum ttguße 1; nicht einmal den Deutschen Patrio⸗ e zu der andern Seite dieser Frage folgendermaßen nenms der Englaͤnder, welche sich der Sache annehmen, in Zweifel Seines Erachtens seyen Eisenbahnen fuͤr den Verkehr im 4 lemnus vielmehr nur solche Argumente gewaͤhlt, wie sie der Zufall nicht nothwendig; was wir dagegen beduͤrfen, mcgen⸗, habe. Dagegen habe er die Sache in das

1 1 sey die Anleguna Aom die Hand geliefert habe. Chausseen im groͤßeren Umfange, als es bisher geschehen Hang, i in n Hobne Vorliebe⸗ und Widerwillen, mit dem unbefangenen

aber glaube, daß, weil es mit der Anle ung von Chausseen zn ige gefa M nie weder eine Eisenbahn gebaut habe, nicht recht habe gehen wollen, es mit 5 Anlage von Cen LL——— i der aber das Wohl des andes vor um so besser gehen wuͤrde, von dem duͤrfte es sicher seyn, dupch 5 hnbe und dessen Ansicht kein Spezial⸗Interesse bestimme. seinen Erwartungen mit Dampf fahre. Was endlich unsern ae luze er auf Spezial⸗Interessen sich berufen wollen, so baͤtte sito⸗-Verkehr betreffe, so lasse es sich nicht verkennen, daß d vIi tanfuͤhren koͤnnen, daß Luͤneburg und Harburg, wenn das für unser Land von außergewoͤhnlichem Nutzen sey, daß 8 machhn.⸗ Projekt zu Stande komme, zu Grunde gehen muͤßten, Opfer gescheut werden duͤrfe, um ihn zu erbalten und wo niala seneg! ewiß keinem der genannten Mitglieder gleichguͤltig seyn zu vermehren. Er ernaͤhre eine große Anzahl von Speditenr vist lches 4 in absichtlich habe er nur solche Argumente gewaͤhlt, die von Frachtfahrern, er gebe endlich den Gegenden, durch neic dgerhe;n⸗ m inere Bedeutung haben. Moͤge indessen seine Ansicht fuͤhre, eine Betriebsamkeit, welche, wenn sie beseitigt würz 89 ne allgen üehtig seyn, der Antrag affizire diese Ansicht im Allge⸗ auf keine Weise wuͤrde ersetzen lassen. Koͤnnten diese Vortheilehe ht, dessen Zweckmaͤßigkeit Niemand verkennen werde. Anlegung von Eisenbahnen bedeutend erhoͤht werden, vder n an aber demnaͤchst die Sache selbst zur Diskussion kommen, wir in Gefahr, sie zu verlieren, und ließe sich diese Gefahr belt che er nichts mehr, als daß die Entscheidung die wahren eine Eisenbahn abwenden, so sey es sicher von hohem W dnsp nuͤnsche er n teplandes, sey es mit oder gegen seine Ueberzeu⸗ sie zu Stande komme, allein man werde nicht verlangen, dign Tsererm 1e; jedenfalls gelte es ihm aber als Ehrenpunkt, an die Existenz solcher Gefahren, oder an den Gewinn durch vng wirken, daß es im Angesichte von Deutschland an den Tag C vegbe 86 vnelcch ge EIG finden muͤsse, daß u dagt werde, daß hier in Hannover nur Denischland walte, und er Beziehu ruͤfe, ehe ma in, fon d F. g1g di 8 F 1 eingreifenden Eneschehang intschliesen gnage sicanh eeeh ns eaag Lehh heh leltcht s werde man auf die Mäglicel Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. und sogar Wahrscheinlichkeit verwiesen, daß j si⸗ IX“ 25.. C1“ S Nachbarlaͤndern Anlagen zu Stande san e nnz dic v Pashington, 3. Maͤrz. W LA“ 8. allerdings großen Nachtheil wuͤrden zufuͤgen köͤnhn. Arie ats vom 23. Februar legte Herr Silsbee eine Petition der nun davon, daß die Moͤglichkeiten bisher noch keine Wirkliget burger von Salem vor, worin sie darauf antragen, im Falle seyen, daß es daher gewiß zweckmaͤßiger seyn duͤrfe, die äuc tankreich sich weigern sollte, den bekannten Vertrag zu erfuͤllen, abzuwarten, ehe man damit beginne, ihr den Krieg zu erklfren scht diesem Lande den Krieg zu erklaͤren, sondern statt dessen alle scheine doch die Huͤlfe, welche man von den Eisenbahnen sich üihandels⸗Verbindungen mit ihm aufzuheben. Hr. Poindexter sorecht, in der That etwas fabelhaft zu seyn. Die Vortheile, nitg semerkte bei dieser Gelegenheit, daß, wenn Zwangs⸗Maßregeln 978 cher davon haͤtten, daß der Transito unser Land beruͤhre, gend einer Art nothwendig seyn sollten, um Frankreich zur Er⸗ 1gn Secchdg Fsg 6 1,Z6 zwischen den Seesääͤhla naüllung seiner Verpflichtungen zu noͤthigen, er es auch unbedingt habe dberfliegen lasfen, den fag. denceercg eggender 16 arziehen wuͤrde, Maßregeln gegen den Handel jenes Landes zu werk habe zuruͤcklegen muͤssen; eben doher klinge es aber 1- greifen, als sogleich zum Kriege zu schreiten. Der ehrenwerthe wenn man diese Vortheile dadurch zu foͤrdern hoffe, daß man albenator von Nord⸗Karolina habe in seiner Rede uͤber diesen Ge⸗ Zwischenraum beseltige. Man koͤnne diese Vortheile durchansülenstand gesagt, der Krieg sey nicht das groͤßte Ungluͤck, welches solche bezeichnen, die davon herruͤhren, daß wir bisher kein, Eseshe Nation treffen koͤnne, vielmehr sey die Verletzung unserer National⸗ bahn gehabt haben, die wir nun aber anlegen sollen, um uns, Mohre durch die Weigerung Frankreichs ein Schandsleck, der nur durch esi8 s. G Ptbele za erhalten und zu vermehren. Ofingss Schwerdt getilgt werden koͤnne. „Ich muß gestehen,“ fuhr sesem Gruͤnte untentation die grellsten Widerspruͤche; kaͤmen mircaher Redner fort, „daß diese Bemerkung mich uͤberrascht hat, und dc. Henmnge; ar g legung voß Füsan zegasn, so glichen wir a ich nicht begreife, wie die Ehre unserer Regierung durch die en, 8 em Tode si en T e,. 2 6 de ie . habe, und er wuͤrde, wenn dr, statt gegen ic Efgzeg anz⸗ Portbruͤchigkeit Frankreichs verletzt werden kann. Die Verlez⸗ zu reden, sich aus diesen Gruͤnden dafuͤr erklaͤrte, glauben, sih hung eines feierlich eingegangenen Vertrags im Angesichte der der komischen Lage eines Mannes zu befinden, der damit beschcst⸗anzen civilistrten Welt ist eine Handlung, die den National⸗ sey, seine eigene Leichenrede zu halten. Die Argumentation habezbtharakter Frankreichs in den Augen der anderen Nationen her⸗ her keine andere Bedeutung, als daß wir um die Konkurren übsetze muß, aber es ist mir unbegreiflich, wie dies auch nur im Auslandes in Erwerbung bestimmter Vortheile zu hindern, auf d uferntesten auf die Ehre des Amerikanischen Volkes oder sei⸗ Vortheile Verzicht leisten sollen, daß wir daber in reichlich uae Regierung soll zuruͤckwirken koͤnnen. Wenn ich mich wei⸗ fassendem Maße uns schaden sollen, als dies durch die Konkurg 3 . ir ausgestellten Wechsel zu bezahlen, wird da⸗ des Auslandes nur jemals moͤglich sey, daß wir darauf verzzt Inen von mir 88 8 Wüdb 12. 8. sollen, die vorhandenen lebendigen Kraͤfte des Inlandes zu umarch der Inhaber desselben entehrt? Wuͤrde ich üehed Mehr den und statt deren eine todte Kraft in Bewegung zu setzen, welchlir alle Folgen, die aus meiner Weigerung entstehen koͤnnten, uns das Ausland zuliefere. Fuͤr den Verkehr im Innern sey daßzerantwortlich syn? Der gesunde Menschenverstand muß diese die Anlegung von Eisenbahnen nicht nothwendig, waͤhrend sie aßragen bejahend beantworten, und ich sehe keinen Unterschied den Transito schäͤdlich seyn wuͤrde; die Nachtheile traͤten aber n spischen den Verpflichtungen einer ganzen Nation und eines In⸗ mehr hervor, wenn man die Frage aufwerfe, auf wessen Kosten sviduums und den Folgen einer Weigerung in beiden Faͤllen. Eisenbahnen angelegt werden sollten. Es scy ziemlich deultils Großbritanien im Jahre 1783 sich weigerte, den Traktat zu daß dies auf Kosten der bffentlichen Kassen bei der gri kfüllen und die innerhalb der anerkannten Graͤnzen der Verei⸗ Schuldenlast, mit der wir schon gegenwaͤrtig hinreichend gh ihm besetzten Posten zu uͤberliefern, da kaͤmpfen haͤtten, nicht gescheben koͤnne; als Privat⸗Unternehmgten Staaten noch von ihm eseßzten Po en zu uͤb auf inlaͤndische Kosten wuͤrde die Ausfuͤhrung eben so wenig u glaubte Washington nicht, daß dieser Treubruch Großbritanien lich seyn, wir wuͤrden daher, wenn wir das Zustandekommen . kr Ehre Amerika's nachtheilig sey, und er empfahl keinesweges ten, die Huͤlfe annehmen muͤssen, welche man gegen die Erthellmg geindseligkeiten gegen England, um die Erfuͤllung des Vertrages gehoͤriger Concessionen von auslaͤndischen Actlonairs erwarte, u erzwingen, sondern uͤberließ es der Zeit und kuͤnftigen Ereig⸗ unsere Chausseen, auf welche Geld und Kraͤfte verwandt wuͤrna gisen, um den Vereinigten Staaten die ihnen garantirten Rechte in Verfall gerathen zu lassen, um den großen Gewinn, weltest zuschern. Die Weisheit dieser Politik ist durch die Zeit gerecht⸗ läunes inr Hünde vgrnatsenh,ainsowett er erbasen merhhh inigt worden und waͤre sehr geeignet, von unserer jetzigen Re⸗ 8 u c jer i Rpoc 5 S g n Fr. oie * wenn einst die Auslaͤnder durch den Sinat verneg un fehn vinm giemmgals Basis i EE111A4“ 5 den Staat zum ausschließlichen privilegirten Spediteur und fnts venen, um diese Angelegenheit auf eine befriedigende EWNRee- fahrer zu machen. Daß diese Gefahren vorhanden seyen, doh sist gen. Ein Krieg mit Frankreich oder die Ertheilung von Kaper⸗Brie⸗ sich nicht verkennen, die Wirksamkeit derselben werde aber er unn fen wuͤrden fuͤr den Handel und den Ackerbau von den nachtheilig⸗ recht fuͤhlbar werden, wenn unsere Chausseen, die nach Anlumg sten Folgen seyn. Der Handel kaͤme ganz in die Haͤnde der Eng⸗ der Eisenbahnen nutzlos seyn, und die wir dann auch nicht mehe länder, waͤhrend wir jetzt mit dem ganzen Europa einen Handel erhalten foͤnnten, erst verfallen seyen. Er habe bisher einen hut reiber, der der bedeutendste der Welt ist. Jedes Meer wird nicht in Anschlag gebracht, der gleichwohl sehr in Betracht kunne von unseren Schiffen befahren, und jede Handelsstadt ist mit un⸗ naͤmlich die durch die Eisenbahn nothwendig erfolgende Vermepim eren Ur hiff eͤllt. Frankreichs Handel ist dagegen nur E ““ S. v“ welche daraus 8 e sceh dnghecheig. Va zes koͤnnten daher dem and entstehen wuͤrden, betrachte er aber auch i ieser Iehg. g. 11“ een ziehung als sehr zweifelhaft, da 28 nicht zu verketnen ediesas ranzoͤfschen Handel nur wenig Schaden zufaͤgen, waͤhrend Eisenbahn und die damit in Verbindung stehenden Dampfwagen eälle Nationen Europa's Kaper unter Franzoͤsischer Flagge Post⸗Einnahme Nachtheile bringen muͤssen, dagegen sey es unlae eusruͤsten wuͤrden, um unseren Handel in allen Meeren zu be⸗ bar, daß die Anlage in dieser Beziehung Annehmlichkeiten gewieslistigen und zu vernichten, und waͤhrend die Franzoͤsischen Kaper ren werde, wie sie in Deutschland bisher voͤllig unbekannt seyen. iche Prisen machten, wuͤrde es uns hoͤchstens gelingen, ein koͤnne hier zwar nicht aus Erfahrung reden, muͤsse sich vielmgg Schiff zu kapern, dessen Ladung kaum hinreichte, die Kosten sei⸗ statt derselben mit der Leicng begnuͤgen, welche ver znanes 86 e ports nach CCCCCC Hafen z Beziehung auf d a - anngleichheit eines solchen Kampfs muß einem Jeden einleuchten. Ni kam gaelg dämvgrgisch gewaͤhre ihm dies 11S aasere jetzige Stellung zu Frankreich ist allein das Resultat der Ersatz. Man ersehe aus diesem Bilde, daß die lebendigen Geschtet dotschaft des Praͤsidenten, und es war vorherzusehen, daß sie den is Ksn grechts 1n bren Kiafen getheilt wuͤrden, naͤmlich Noblist 8 zwischen beiden Laͤndern T“ vergroͤßern 86 die olk und Bich, daß daher Jeder, je nachdem en ohcpekkangte Entschaͤdigung weiter hinausschieben, wenn nicht gar anderen Klasse gehore, standesmaͤßig dügacge er esat gan; hühstni nalhtes Wir sehen auch schon die Folgen. Der ersten dieser drei Klassen, welche durch eine weibliche Damg Neanzoͤsische Botschafter ist abberufen, und dem unsrigen hat man maschine gezogen werde, sey die Haltung standesmaͤßig steif, sellefeine Paͤsse ꝛgeboten Meine einzige Hoffnung beruht der zarte Rauch der Maschine beweise, daß das Rauchen in diesen och 8 6 ange W1“ ; Annal des Berichts Cirkel eigentlich verboten sey. Die zweite Klasse unterhbalte e6. he darauf, daß die einstimmige Annahme des erich lebendig und mit starker Gesticulation. Am lustigsten 8- es abe er. Kommission fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten im Senat bei der dritten Klasse zu, bei dem durch die Dampfmaͤschine Hen⸗ och zur rechten Zeit in Frankreich eintreffen moͤge, um die durch nover gezogenen Viehe. Moͤge man nun gehoͤren, zu welcher dies die Botschaft hervorgebrachte Aufregung zu mildern, und die Klassen maͤn wolle, auf diese Weise unter seines Gleichen wirklreundschaftlichen Verhaͤltnisse, welche bisher zwischen uns und wie im Fluge zu reisen, das muͤsse ein goͤttliches Ver nuͤgen senunseren alten Freunden und Bundesgenossen stattfanden, wieder⸗ da schon der Anblick des Bildes, auf welchem nichts fehle, als afgerzustellen. Ich stimme daher fuͤr den Druck der Petitionen, zerspringender Dampfkessel, wahrhaft begeistere. Dies Vergnugeund wenn es noͤthig seyn sollte, Ernst gegen Frankreich zu ge⸗ moͤchte er um keinen Preis stoͤren, wenn er nicht glaubte, daß (rauche 1 9 i re M. der doch vielleicht bedenklich sey, des bloßen Vergnahens vaaln Wengchen, stehe ich nicht an, fuͤr die heicsetth nce kaßrege er wichtigsten Interessen des Landes preiszugeben. as aber sey ufhebung der Handels⸗Verbindung mit jenem Lande zu stimmen. besonders, weshalb er sich eine guͤnstige Wirkung von dem Antrag fuͤr seine Ansicht verspreche, daß dadurch die Sache in einer Vut Inland. sammlung zur Diskussion gestellt werde, in welcher die Frage, 1 die Gelegenheit zu Vergnuͤgen durch die Eisenbahnen gewinne odc Be rlin, 11. April. Am 8ten d. M. wurden in Sgen⸗ er, wenn man die Sachzpart Ihrer Koͤniglichen Hoheit der Frau Kronprinzessin die Zoͤg⸗

verliere, ganz ohne Einfluß bleibe, was ganz und gar in den Haͤnden der Regierung lasse, allerhoͤchkte ige der hiesigen neun Erwerbschulen vor den versammelten Kitgliedern der Direction und des Vorsteher⸗Amts gepruͤft. Die

zum Zweck hat, den Herren eine Gelegenheit zu geben, ihre An⸗ sichten uͤber den Gegenstand vor dem Hause auseinanderzusetzen.

eine Verantwortlichkeit herbeifuͤhre, die allein zu tragen keine Re⸗

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53,470, der Reg.

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Fabriken begriffen 1822 §. 107. wird

pflichtigen erhoͤht Koͤnigs Majestaͤt

welche von beiden

tiers de cette vale

schaͤtzung unterwo hen (nach §. 98). nutzt, so wird der

Veranlagung die

lichen Provinzen

dique des lois et vom Jahre 1811

d'exploitation de on fait ensuite le

Diese letztere

und Besteuerung irrte, ward e

aucun bail.

l'augmenter dans ont êté augmenté

mittelung des M

struction vom 31.

aber bestimmt im

Nach §. 13.

merwerke u. s. w vorgaͤngige Absch

der Gemarkung, wenn die dazu schaften, deren pelten Betrage d

den ist einem zu

zum Steuer⸗Kap Unter diesen getroffen werden. Die mit der

Vertrauens zu dem guten Willen der Regierung ungeachtet, in de Art nicht fuͤr moͤglich halte, denn die Regierung werde nie gan oge Royal⸗York hatte mit gewohnter Bereitwilligkeit das Lokal u dieser Feierlichkeit hergegeben. Ihre Koͤnigliche H

und gar den Muͤnschen der Residenz widerstehen koͤnnen.

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nk⸗

den ausgelegten der Pruͤfung dargelegten Fortschritten gnaͤdigsten Beifall, und vertheilten Hoͤchsteigenhaͤndig achtzehn Bibeln als Praͤmien an diejenigen Schuͤlerinnen, welche dieser Auszeichnung am wuͤrdig⸗ sten befunden worden.

Die im zweiten Semester des vor. J. Pr sien stattgehabten Brandschaͤden machen eine Verguͤtigung von 131,041 Rthlr. erforderlich, wozu der Reg. Bez. Breslau

peln 37,042 Rthlr. beizutragen haben. 8. Berichtigung. In Nr. 94 der St. Z. S. 382, Sp. 1, Z. 8 v. u. lese man statt „Com. des 12. Inf. Reg.“: „Com. der 12.

Inf. Brig.“

Beilagen zum Landtags⸗Abschied 8 fuͤr die zum vierten Landtage versammelt gewesenen Rheinischen

.Nr. 95 und 96 der Staats⸗Ztg.)

Eine dritte Beschwerde uͤber das Verfahren bei Aufnahme des Katasters vom 11. Februar 1822 angeordnete Art der Ermittelung der s

len und gewerblichen Anlagen. Es wird deshalb in der Darstellung der Landtags⸗Verhandlungen gesagt; Staͤn

Rein⸗Ertrages der Muͤhlen und Fabriken von dem durch Grundsteuer aufzubringenden Kontingente an. bezweifelt, daß unter dem von der Franzoͤsischen Regierung festge⸗ setzten Grundsteuer⸗Kontingente der

ausgeschieden, deren Rein⸗ tingente nicht abgesetzt, und hierdurch ist

Steuer⸗Kontingent unveraͤndert bleiben solle, du Der Gegenstand der Eroͤrterung liegt hier eigentlich in der Frage,

setze vom 1. Dezember 1790 und 23. November 1798, Art. 87: „Les forges, fournéeaux, moulins à eau, à vent et sur bateaux, les bains publics, les batenux de blanchisseuses, les fabriques, tnileries, papeteries, 1 1 usi. toute espècc, sont évalués d'abord, à raison de leur superficie, sur le pied des meilleures terres labourables, ensuite à raison de leur valeur locative, caleculée sur dix années; sous la déduction d'un

et de réparations. à la superficic;“ oder die Bestimmung des Art. 107. der Instruction vom 11. Februar 1822: g 1 .

Schmelzoͤfen, Wasser⸗ und Windmuͤhlen, Fabriken, Ziegelbrennereien und andere Manufakturen jeder Art, Theil als Wohnung benutzt werden,

den nach §. 100. abgeschaͤtzt” fuͤr Ertrages der gewerblichen

welche die gewerblichen Bau⸗Anlagen bloß Bodens, welche sie einnehmen, wie das beste Ackerland abgeschaͤtzt wissen will, oder die, welche außerdem noch, wie bei den Wohn⸗ gebaͤuden, eine Abschaͤtzung nach dem Miethswerthe verlangt? Dem Entwurfe der Instruction vom 11. Februar 1822 Uber das Verfahren bei Aufnahme des Katasters sind in den Jahren 1817 bis 1819 Berathungen von Beamten und Sachverstaͤndigen in den west⸗

setzgebung fuͤr die vormals die Bestimmungen der phaͤ Nassauischen Gesetze beruͤcksichtigt werden mußten. here Verfahren bei Ermittelung des Miethwerths Anlagen schwiegen die Franzoͤsischen Gesetze,

d'une usine ou manufacture qnelconque se constate par les baux, si elle est louée ou affermée; si elle'n'est par louég. par la comparaison avec les propriétés de même nature, qui seraient louées ig

und fuͤgt hinzu: „s'il ne se trouve aucun point de comparaison, on cal- cule le revenu brut des marchandises ou productions, on déduit les frais

der Grundsteuer hinaus in eine unausfuͤhrbare Ertrags⸗Ermittelung

indessen schon durch ein Cireular wieder abgeaͤndert und dafuͤr folgende substituirt: „S'il ne se trouve qui puisse servir de point de comparaison, expert éta- blit le prix de cette usine sur celui, qu'elle avait dans l'ancienne matrice, et si cette estimation s'écarte irop du revenu réel, il heut

Hierdurch war aber wenig geholfen, und das Verfahren bei Er⸗

Gebaͤude blieb, nach wie vor, immer J Fuͤr die ehemals Beraischen Lande ertheilt die Ministerial⸗In⸗

schriften; das Westphaͤlische Grundsteuer⸗Geseh vom 18. Aug. 1808

und Huͤttenwerken, Fabriken, Manufakturen, Muͤhlen und anderen Gewerken gehoͤren, sollen nur nach Verhaͤltniß des Erdreichs, wel⸗ ches durch sie der Kultur entzogen wird, und zwar dem besten Acker⸗ lande in der Gemeine gleich, veranschlagt werden.“

sollen „die Grundflaͤchen mit Inbegriff der

fuͤr jeden Morgen oder Heirgen Gebaͤude ein⸗ oder zweistoͤckig sind; in Ort⸗

Wiesen⸗ oder Gartenlandes in der naͤmlichen Gemarkung gen ist, in Ortschaften von 1500 Seelen und daruͤber fachen Betrage des Steuer⸗Kapitals u. s. w.“ Fuͤr das Herzogthum Westphalen bestimmte Großherzogl. Hessischen Regierung zu 1813 §. 8, daß die Gebaͤude in diesem Lande nach denselben Grund⸗ saͤtzen, wie in den beiden andern Provinzen des Großherzogthums, neu abgeschaͤtzt werden sollten. Diese Grundfaͤtze sind an sich in der von der Hofkammer zu Gießen unterm 17. Januar 1810 ertheilten Instruction, wie folgt, angegeben: „Der Kapitalwerth von Gebaͤu⸗

daher „rtel des abgeschaͤtzten billigen Kaufwerths als deren Steuer⸗ Kapital anzusetzen. Fuͤr Muͤhlen und Hammerwerke ist „otel des zuvor durch Sachverstaͤndige auszumittelnden billigen Kaufwerths

Kommission schlug diejenige vor, tton vom 11. Feb

so wie ihren bei

Han

-;

J. in der Provinz

Bez. Liegnitz 40,529 und der Reg. Bez. Op⸗

Provinzial⸗Staͤnde.

B e i l a g 2 4 6 1.“ 1 betrifft die in der allgemeinen Instruction

Rein⸗Ertraͤge der Muͤh⸗ „Die Staͤnde trugen auf Ab⸗ Es ist naͤmlich un⸗

Rein⸗Ertrag der Muͤhlen und war. Durch die Instruction vom 11. Februar diese bedeutende Zahl der Steuer⸗Objekte ganz Ertrag aber vom bleibenden Steuer⸗Kon⸗ das der uͤbrigen Steuer⸗ worden. Diese Erhoͤhung ist aber der von des bestimmt ausgesprochenen Zusicherung, daß das durchaus zuwider.“

Bestimmungen, namlich die der Franzoͤsischen Ge⸗

briqueteries, verreries et autres manufactures ou usines de

eur, pour le dépérissement »t les frais d'entretien et sous la déduction aussi de la valeur donnée

„Gewerke und Anlagen, wie Schmieden,

sofern sie nicht ganz oder zum sind nur einer einfachen Ab⸗ rfen, naͤmlich fuͤr den Boden, auf welchem sie ste⸗ Werden dieselben zugleich als Wohngebaͤude be⸗ hierzu dienende Theil gleich anderen Wohngebaͤu⸗ die Ermittelung des Katastral⸗ Anlagen zum Zweck einer Grundsteuer⸗ angemessenste sey? ob also diejenige Vorschrift, ) fuͤr die Oberflaͤche des

vorausgegangen, bei welchen nicht allein die Ge⸗ Franzosischen Landestheile, sondern auch

Hessischen und

Ueber das naͤ⸗ der gewerblichen daz Recueil métho- instructions etc. sur le Cadastre de la France bestimmte aber im §. 398: „La valeur locative

Westphaͤlischen, Bergischen,

a commune.“

toute espèce et on gtablit le revenu net, sur lequel s déducttons spécifiées ci-dessus.“

Vorschrift, welche sich offenbar uͤber das Gebiet

des in einem Gebaͤnde betriebenen Gewerbes ver⸗ vom 31. August 1813

la proportion, ouù les propriétés de la commune es Par le résulfat de F'expertise.“

iethwerthes der zum Gewerbs⸗Betrieb bestimmten

Mai 1809 den vorstehend erwaͤhnten aͤhnliche Vor⸗

Art. 53: „Die Gebaͤude, welche zu den Hammer⸗

der Nassauischen Verordnung vom 12. Febr. 1809 von Haͤusern und Gebaͤuden aller Art, Gewerbs⸗Gebaͤude, Muͤhlen, Huͤtten⸗ und Ham⸗ „und der dazu gehoͤrigen Hofwirthe⸗Plaͤtze, ohne aͤtzung, im Steuer⸗Kapitale angeschlagen werden, Ruthe Grundflaͤche, nach dem Guͤtermaß worin sie gelegen sind oder woran sie graͤnzen, evoͤlkerung unter 1500 Seelen bleibt, mit dem dop⸗ es Steuer-Kapitals, worin ein Morgen des besten angeschla⸗ mit dem vier⸗

die Verfuͤgung der Arnsberg vom 4. September

4 pCt. angelegten Kapitale gleich zu achten, und

ital anzusehen. verschiedenen Bestimmungen mußte nun eine Wahl

Entwersung der Kataster⸗Instructionen beauftragte

schen Gesetze anschließt, wahrscheinlich deshalb, weil auch die zur Landwirthschaft benutzten Gebaͤude, als Scheunen, Kornboͤden, Kel⸗ ler, Kelterhaͤuser und Viehfaͤlle, ebenfalls nur einer Schaͤtzung und eh nenans nach der Grundflaͤche, welche sie einnehmen, unter⸗ worfen sind. 18

In der That ist es auch schwierig, eine Abschaͤtzungs⸗Methode fuͤr den Ertrag der zum Gewerbsbetriebe bestimmten Gebaͤude auf⸗ zufinden. Maschinerieen und Geraͤthe koͤnnen durch eine Grund⸗ steuer nicht betroffen werden, und eben so wenig andere besondere bauliche Vorrichtungen, welche bei einer veraͤnderten Bestimmung des Gebaͤndes ihren Werth verlieren. Pachtungen, welche sich le⸗ diglich auf die Benutzung des inneren Raumes eines Gebaͤudes zu Fücen einer Fabrik⸗Anstalt beschraͤnken, werden uͤberdies selten vor⸗ ommen.

Indessen kann man, besonders hinsichtlich einiger Klassen der zum Gewerbsbetrieb bestimmten Raͤume, uͤber deren Heranziehung zur Grundsteuer andere Ansichten hegen, und deshalb ist in dem Landtags⸗Abschiede verordnet worden, daß dem naͤchsten Provinzial⸗ Landtage eine Veranlassung zur naͤheren Begutachtung dieses Ge⸗ genstandes gegeben werden solle.

So viel geht aber aus dem Gesagten hervor, daß die gewaͤhlte Abschaͤtzungs⸗Methode der zum Gewerbsbetrieb bestimmten Gebaͤude nie einen Grund abgeben kann, um eine Verminderung der Steuer⸗ Kontingente zu verlangen.

Die Abschaͤtzungs⸗Principia fuͤr das Kataster waren bereits vor dem Erlasse der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 26. Juli 1820, welche die Zusicherung wegen der Nichterhoͤhung der Grundsteuer enthaͤlt, festgestellt, wie aus dem Inhalt derselben klar hervorgeht, indem darin genehmigt wird: daß mit der Aufnahme des Katasters unter Zugrundelegung der schon ertheilten Instruction fortgefahren werden solle, und uͤberdies waren die von der Franzöͤsischen Regie⸗ rung festgesetzten Grundsteuer⸗Kontingente, bei denen auf die hoͤhere Besteuerung der gewerblichen Anlagen gerechnet seyn soll, nicht ein⸗ mal beibehalten, sondern fuͤr die Provinz Westphalen theilweise be⸗ deutend ermaͤßigt und im Regierungs⸗Bezirke Minden durch Wie⸗ dereinfuͤhrung der alten Grundsteuer ganz beseitiat.

Eine Gleichstellung der Abschaͤtzungs⸗Grundsaͤtze, die in den Verordnungen der vormaligen Landesherren, welchen Theile der west⸗ lichen Provinzen angehoͤrten, zwar im Allgemeinen gleichmaͤßig, im Einzelnen aber mehrfach abweichend aufgestellt waren, mußte bei der Wieder⸗Aufnahme der Katastrirung, wenn solche als allgemeine Grundlage der Steuer⸗Vertheilung dienen sollte, in irgend einer Art erfolgen, und unmoͤglich kann dieser oder jener Bezirk desbalb einen Anspruch an die Staatskasse machen, weil nach diesen Ab⸗ schaͤtzungs⸗Prinzipien ein oder ein anderes Steuer⸗Objekt nun ge⸗ ringer als fruͤher fuͤr die Vertheilung des beibehaltenen Steuer⸗ Kontingents zum Anschlag gebracht wird, um so weniger als sich die Abaͤnderungen im Ganzen ausgleichen, indem z. B. im Herzog⸗

thum Westphalen und in den vormals Nassauischen Laändern die

Wohngebaͤude jetzt weit hoͤher, als nach den fruͤhern dort geltenden Grundsaͤtzen abgeschaͤtzt worden, wodurch der steuerbare Gesammt⸗ Rein⸗Ertrag sich in groͤßerem Maße vermehrt hat, als er durch die veraͤnderte Abschaͤtzungsweise der gewerblichen Anlagen in den vor⸗ mals Franzoͤsischen Landestheilen vermindert wird.

Beilage B.

Denkschrift, die Antraͤge der Westphaͤlischen und der Rheinischen Provinzial⸗Staͤnde um Ermaͤßigung des von den Provinzen bisher entrichteten Grundsteuer⸗

1 Kontingents betreffend.

(Haben wir bereits in den Nummern 64, 65 und 66 d. St. 2. als Beilage zu dem Landtags⸗Abschiede fuͤr die Staͤnde der Provinz Westphalen gegeben.) 1“

Beilage C. wenchooab

Der vorliegende staͤndische Antrag ist dahin gerichtet: „durch ein Gesetz allgemein zu verordnen, daß bei der Berechnung der Ge⸗ werbesteuer der in mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Staͤdten woh⸗ nenden Baͤcker und Schlaͤchter bloß die diesen letztgenannten Steuern unterworfene Bevoͤlkerung, nicht aber jene der im halbmeiligen Um⸗ kreise gelegenen Ortschaften in Anschlag gebracht werden moͤge.“

Zur Beurtheilung desselben ist zunaͤchst noͤthig, sich die Lage der Gesetzgebung zu vergegenwaͤrtigen. Danach ist zu unterscheiden: a) Der gewerbsteuerliche Zubehoͤr jeder Stadt in den drei er⸗ sten Abtheilungen. Dieser soll (Gewerbesteuer⸗ Gesetz, Beilage B. 7) aus den von und fuͤr die Stadt hauptsaͤchlich bestehenden An⸗ lagen und Oertern bestehen und vom Finanz⸗ Ministerio bestimmt werden. In diesen Oertern steuern Gewerbtreibende aller Klasse in der Abtheilung, zu welcher die Stadt gehoͤrt, und werden in de staͤdtischen Rolle veranlagt. Die Kopfzahl in diesem ganzen Distrikt waͤchst der staͤdtischen Kopfzahl zu, bei Feststellung der Steuer von Baͤckern und Schlaͤchtern. b) Der Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Bezirk, sofern die Stadt steuerpflichtig ist. Der Maßstab dieses Bezirks ist, nicht, wie es in der Petition heißt, durch spaͤtere ministerielle Bestimmung, sondern durch das Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Gesetz vom 30. Mai 1820 §. 14 auf einen halb⸗ meiligen Halbmesser angenommen, und das Gewerbsteuer⸗ Gesetz vom naͤmlichen Dato verordnet (§. 27 b.), indem es auf jene andere Gesetz Bezug nimmt; daß die in diesem Bezirk vorhandenen Baͤcker und Schlaͤchter dem staͤdtischen Vereine beizutreten ver pflichtet sind. Daß auch die Bevoͤlkerung derjenigen Ortschaften worin sie wohnen, der staͤdtischen Koyfzahl bei Ermittelun der Gesammtsteuer dieser beiden Gewerbe hinzugerechnet werde, ist al eine ganz natuͤrliche Folgerung im Verwaltungswege vorgesch riebe worden. Denn sonst wuͤrden diese auswaͤrtigen Baͤcker und Schlaͤch⸗ ter dem Staate gar keine Gewerbesteuerzablen, sondern ihr Steuer wuͤrde nur den staͤdtischen Baͤckern und Schlaͤchtern, welch fuͤr die Kopfzahl innerhalb der Stadt ohnehin schon aufkommen muͤssen, als Erleichterung zufließen. Die Staatskasse wuͤrde dabe ohne allen Ersatz die Mittelsaͤtze der IV. Abtheilung einbuͤßen, di sie bezogen haͤtte, wenn diese beiden Klassen bei der vierten Abthei⸗ lung waͤren gelassen worden. Es wird aber bei den Baͤckern nur die Kopfzahl derjenigen Ortschaften, in welchen Baͤcker wohnen, und eben so bei den Schlaͤchtern nur derjenigen, worin Schlaͤchter woh⸗ nen, in Betracht gezogen. 1

Was insbesondere die Stadt Duͤsseldorf anbelangt, welche die naͤchste Veranlassung zu der staͤndischen Petition gegeben hat, so hatte die dortige Stadt⸗Behoͤrde mehrere Jahre hindurch ver⸗

dumt und die Regierung es eben so lange außer Acht gelassen, die s Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Bezirk wohnenden Baͤcker und Schlaͤch⸗ ter durchweg zur staͤdtischen Gesellschaft zu ziehen, und die Bevol⸗ kerung ihrer Ortschaften der Kopfzahl zuzuschlagen. Diese Gewerb⸗- treibenden steuerten daher theilweise zur Abtheilung des Kreises. Als das Finanz⸗Ministerium Kenntniß von diesem irrthüͤmlichen Verfahren erhielt, berichtigte es dasselbe dem Gesetze gemaͤß, und zwar von 183 an ohne Nachforderung fuͤr die Vergangenheit.

Diese Veraͤnderung hat auf die Gesammt⸗Steuer der Baͤcker und Schlaͤchter folgenden Einfluß gehabt:

1) Düusseldorf zaͤhlt, mit Einschluß der Neustadt und Karls⸗ stadt also der innern mahl- und schlachtstenerpflichtigen Bezirke 20,912 Einwohner vom Civilstande, und 3083 Einwohner vom Militair, welche letztere, da sie Magazinbrod empfangen, bei den Baͤckern nicht mitgezaͤhlt werden, wohl aber bei den Schlaͤchtern.

Es wohnen darin 54 Baͤcker und 41 Schlaͤchter.

2) Der zur II. Gewerbsteuer⸗Abtheilung nach Vorschrift der 8 Beilage B. zum Gesetze zu 7 geschlagene Umkreis, bestehend aus Pempelford und einem Theile von Bilrt, enthaͤlt 2300 Seelen und darunter 2 Baͤcker und 1 Schlaͤchter.

3) Der uͤbrige aͤußere mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtige Bezirk enthaͤlt, so weit Baͤcker darin wohnen:

diesseits Rheins 3928 Seelen mit 12 Backech, jenseits 111 2 soweit als Schlaͤchter darin wohnen:

welche in der allgemeinen Instraec⸗

220

——

beibehalten is und sich dem Westphaͤli⸗

diesseits Rheins 1220 Seelen mit 2 Schlaͤchtern, jenseits 2 77 4 . 2 E1“

1“