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auf ihren Posten zu behaupten, als er es anfaͤnglich ge⸗ glaubt hatte, wurde er ein Anti⸗Tory, sagte, er wuͤrde unter keiner Bedingung ein Amt annehmen, und schrieb endlich den Brief, in welchem er auf seine fruͤheren Wuͤnsche und Hoffnungen, daß die Tories ihn beguͤnstigen wuͤrden, Ver⸗ zicht leistet. Nach diesen Intriguen unternahm Lord Brougham eine Reise nach dem suͤdlichen Frankreich und machte sich dort ein Vergnuͤgen daraus, in Postchaisen und Landkutschen zu rei⸗ sen, in den ersten besten Gasthoͤfen zu speisen und eine sogenannte populaire Fahrt durch Frankreich zu machen, um sich nach seiner Weise uͤber den Zustand der oͤffentlichen Meinung zu unterrich⸗ ten. Aber immer reiste er noch als „Ex⸗Kanzler“, und da er sich nicht inkognito hielt, so sprach Jedermann mit Vorsicht zu ihm. In den Provinzen empfing Lord Brougham oͤfters Briefe aus England, die ihn benachrichtigten, daß seine erste Meinung, die Tories koͤnnten und wuͤrden sich behaupten, ganz falsch gewe⸗ sen sey, und daß er sich mit seiner Bewerbung um die Gunst und Freundschaft des Lord Lyndhurst und der Tories uͤbereilt habe. Als nun Lord Brougham nach Paris zuruͤckkehrte, war er nicht mehr derselbe Mann; er vergaß Wissenschaft, Literatur, Kuͤnste und Erziehungswesen und befaßte sich wieder mit der Politik. Er, der so vorsichtig uͤber Sir R. Peel und den Herzog von Wel⸗ lington gesprochen hatte, war nun so kuͤhn wie ein Loͤwe gewor⸗ den und prophezeite in den Soiroe's bei Lord Granville und Herrn Dupin den baldigen Sturz des Peel⸗Wellingtonschen Mi⸗ nisteriums. Als er bei seinem ersten Aufenthalt in Paris die Tuilerieen besuchte, hatte er dem Koͤnige der Franzofen „manche Zweifel“ mitzutheilen; nun aber hoͤrte man ihn im Schloß nichts mehr von diesen Zweifeln aͤußern, und Sir Robert Peel und Lord Lyndhurst wurden von ihm ganz aufgegeben. Endlich, kurz vor seiner Abreise von Paris, hatte er sich durch alle aus England erhaltene Nachrichten uͤberzeugt, daß die Bewegung der Reform zu schnell fuͤr ihn sey, um still stehen zu koͤnnen, und daß er und die Englische Regierung vorwaͤrts statt ruͤckwaͤrts ge⸗ hen muͤßten. Da verwandelte er sich plaͤtzlich in einen Radika⸗ len und Republikaner; und er, der noch vor wenigen Wochen die Bewegungs⸗Partei in Paris sorgfaͤltig vermieden hatte, buhlte nun um die Freundschaft der entschiedensten Revolutionnairs und ging so weit, Herrn Armand Carrel in St. Pelagie einen Be⸗ such abzustaiten. Dies war sein letztes Geschaͤft in der Fran⸗ zoͤsischen Hauptstadt. Das naͤchste Mal, daß wir, außer den De⸗ baiten im Oberhause, von ihm hoͤrten, war vor wenigen Tagen in den Spalten des „National“. Frankreich erfuhr hier, daß der Mann, den die Tory⸗Blaͤtter, besonders der „Standard“, als einen Konservativen gepriesen hatten, der so konservativ geworden war, daß er sich selbst um ein Amt unter einem Tory⸗Ministe⸗ rium bewarb, der waͤhrend seines ersten Aufenthalts zu Paris ein halber Tory und waͤhrend seines zweiten ein halber Nadika⸗ ler gewesen, endlich durch und durch ein Revolutionnair gewor⸗ den ist und ein ultraradikales Pamphlet unter dem Namen „Jen⸗ kins und Tomkins“ (s. das Londoner Schreiben in Nummer 122 der Staats⸗Zeitung) geschrieben hat. Der gestrige „Na⸗ tional“ setzte seine vertraulichen Mittheilungen uͤber Lord Broug⸗ ham fort, indem er uns belehrte, daß man, wie auch in London uͤber die Autorschaft von „Tomkins und Jenkins“ gezweifelt werden moͤge, in Paris daruͤber keinen Zweifel zu hegen brauche, indem sich Herr Armand Carrel dafuͤr verbuͤrge, daß der edle Lord der Verfasser der besagten Schrift sey. Vor wenigen Mo⸗ naten, als der Ex⸗Kanzler Brougham zu Dover und Boulogne sehnsuͤchtig auf eine Antwort von Lord Lyndhurst wartete, war er die Zielscheibe der Vorwuͤrfe und Spoͤtteleien von Seiten des „National“ und seiner Redacteure. Jetzt aber, da Lord Broug⸗ am die Englische Aristokratie angegriffen hat und ein Mitarbei⸗ ter der Partei Carrel, Marrast, Cavaignac und der „Tribune“ geworden ist, kann Niemand mehr als er von den Organen der republikanischen Partei gepriesen werden. Es ist wahrhaft trau⸗ rig, daß Lord Brougham, der in fruͤheren Zeiten seines Lebens der Sache des oͤffentlichen Unterrichts und der Freiheit so we⸗ entliche Dienste geleistet, jetzt die Fortschritte der Grundfeäͤtze, die er vertheidigt, durch seine Unbesonnenheit, Taktlosigkeit und eidenschaftliche Uebertreibung aufs Spiel setzt. Der „National“ greift Herrn Dupin an, waͤhrend er dem Lord Brougham Bei⸗ fall klatscht. Er thut dies in einem und demselben Artikel, und Brougham wird also auf Kosten Dupin's gepriesen. Aber Dupin ist konsequent, Brougham nicht. Was Dupin unter der Restauration war, ist er noch jetzt. Sein Haß gegen Ungerech⸗ tigkeit, seine Liebe fuͤr den Sieg des Rechts, der Ordnung und Wahrheit, und sein Widerwille gegen Priesterthum und Aber⸗ glauben haben sich nie veraͤndert; und sein oͤffentlicher Charakter ist jetzt eben so rein und makellos, wie er es unter den Regie⸗ rungen Ludwig's XVIII. und Karls X. war. Sein Fehler ist bloß eine persoͤnliche Reizbarkeit des Temperaments, weiter nichts. Da aber Lord Brougham sich in einen Republikaner verwandelt hat, waͤhrend Herr Dupin dem System der constitutionnellen Monarchie treu geblieben ist, so kann es nicht Wunder nehmen, daß der „National“ den Einen preist und den Andern herun⸗ tersetzt. Die Nachwelt aber wird beiden Gerechtigkeit widerfah⸗ ren lassen und Dupin's Charakter hoͤher schaͤtzen als Broug⸗ ham's. Einstweilen moͤge Lord Brougham wissen, daß er den erprobten Freunden der constitutionnellen Freiheit in Frankreich durch sein Benehmen und durch seine Buhlerei mit den Fran⸗ zoͤsischen Republikanern großes Aergerniß erregt hat.”. „1“ 1“ 8 Amsterdam, 3. Mai. Dem Vernehmen nach ist die Wieder⸗Abreise der hier verweilenden Koͤnigl. Familie auf mor⸗ gen festgesetzt.
— — Amsterdam, 2. Mai. Der Handel in Staats⸗Papieren war diese Woche wieder sehr lebhaft, wozu der Abrechnungstag vom isten dieses, so wie mehrere bedeutende Auftraͤge vom Auslande bri⸗ getragen haben. In den Holläaͤndischen Fonds zeigten sich gegen den besagten Termin mehrere Verkaͤufer, wodurch der bis 561½ pCt. ge⸗ stiegene Cours der Integrale wieder um vCt. zuruͤckging und 5 vCt. wirkliche Schuld und Kanzbillets ebenfalls etwas flauer wur⸗ den; gestern sind aber sehr ansehnliche Einkaͤufe fuͤr Englische Rech⸗ nung geschehen, vornehmlich von Integralen, welche deren Preis auf die seit mehreren Jahren nicht gekannte Hoͤhe von 57 ⅞ pCk. brach ten und auch auf die meisten uͤbrigen Fonds einen guͤnstigen Ein⸗ fluß uͤbten; Zproc. wirkliche Schuld stieg bis 102 pEt., Kanzbillets bis 26 ½ Fl., 42 preoc. Syndikat⸗Obligationen bis 95 pCt Die Niederlaͤndische Handels⸗(Hesellschaft hatte waͤhrend dieser Woche die Actionairs zu einer Versammlung einberufen, in welcher Selbige zum Abschließen einer Anleihe von 10 Millionen Gulden zu nicht veroͤffentlichten Zwecken ermaͤchtigt worden ist, zu welcher vorzugs weise die Actionairs als Theilnehmer zugelassen werden sollen und wofuͤr die Subsersption schon am naächsten Montag stattfindet. Die Meinung von diesem Unternehmen ist so guͤnstig, daß seitdem die Actien der Handels⸗Gesellschaft von 106 Ut. auf 107 ¾ pCt. gestie⸗ gen sind, so daß an einem guten Erfolg kaum gezweifelt werden darf. Von den fremden Staats⸗Papleren theilten Russische und Oesterreichische ehenfalls die groͤßere Lebhaftigteit; 6proc. Inscriptio⸗ nen erreichten gestern 701 ½ pCt, Oesterreichische Meta
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pCt. und neue Wiener Loose 725 ½ Fl. — Spanische Perpetuelle und Cortes⸗Obligationen gingen mit den Notirungen von Paris und London hinauf und herunter; dagegen war die ausgestellte Schuld wegen vieler Verkaͤufe fuͤr Belgische Rechnung stets weichend. Cor⸗ tes⸗Coupons wechselten wenig bei geringem lUmsatz; gestern blieben proc. Perpetuelle 508 pCt., ausgestellte Schuld 22 ½, Cortes Obli⸗ gationen 50 ½ und deren Couponz 33 ½¼ pCt. Von Suͤd⸗Amerikani⸗ schen Fonds blieben die Brasilianischen ziemlich preishaltend: dage⸗ gen erlitten in Folge der niedrigeren Notirung von London die Columbischen einen Fall bis 30 , erholten sich gestern aber wieder auf 32 ½ pCt.; Merikaͤnische, bis 41½ vCt. gesunken, stiegen wieder auf 424 pCt. Geld ist zu den letzten Coursen zu haben und zu lassen. — Am Getraidemarkt war gestern in Polnischem Weizen wie⸗ der nur kleiner Handel; rothe Sorten wurden etwas mehr begehrt und die letzten Preise dafuͤr gern angelegt. Preußischer Roggen er⸗ hielt sich zu festen Preisen; von braunem gingen keine neue Zufuh⸗ ren ein, weshalb dieser ohne Umsatz blieb: Hafer hatte ziemlich leb⸗ haften Umsatz bei etwas hoͤherem Preise. Es ist bezahlt fuͤr 128pfuͤnd. schoͤnen bunten Polnischen Weizen 205 Fl., fuͤr 129. 130pfünd. bun⸗ ten Koͤnigsberger 183. 185 Fl., fuͤr 131pfuͤnd. jaͤhrigen Anklamer 170 Fl., fuͤr 132 8fuͤnd. neuen Rostocker 172. 175 Fl., fuͤr 1308fuͤnd. Pommerschen 165 Fl., für 116. 119pfuͤnd. alten Preußischen Roggen 140. 146 Fl., fuüͤr Partieen 86pfuͤnd neuen feinen Friesischen Hafer 95 Fl, fuͤr 86pfuͤnd. dito bet kleinen Quantitaͤten 98 Fl., fuͤr fuͤr 80pfuͤnd. dicken 88 Fl., fuͤr 71. 77pfünd. neuen Futterhafer 80. 84 Fl. —
Br üͤssel, 2. Mai. Se. Majestaͤt der Koͤnig hat, ir gleitung des Englischen Ingenieurs, Herrn Stephenson, die Ei⸗ senbahn in Augenschein genommen. “
Die Repraͤsentanten⸗Kammer hat gestern den Beschluß ge⸗
faßt, sich am morgenden Sonntaße in Corpore nach der St. Gudula⸗Kirche zu begeben, um dem Tedeum zum Danke fuͤr die Geburt des Kronprinzen beizuwohnen.
Schweden und Norwegen.
Christignia, 27. April. Se. Maj. haben unterm 13. d. verfuͤgt: „Wenn diplomatische Sachen, die Norwegen besonders betreffen, vom Staats⸗Minister des Auswaͤrtigen dem Koͤnige zur Entscheidung vorgetragen werden, soll kuͤnftig der Norwe⸗ gische Staats⸗Minister, oder in dessen Abwesenheit ein Mitglied des Norwegischen Stsatsrathes gegenwaͤrtig seyn, um seine Meinung abzugeben. In den Faͤllen, wann, gemaͤß der Schwe⸗ dischen Regierungsform, §§. 11 und 12, diplomatische oder soge⸗ nannte ministerielle Sachen dem Koͤnige vorgetragen werden, welche in irgend einer Weise Einfluß auf Schwedens und Nor⸗ wegens gemeinschaftliche oder besondere Verhaͤltnisse zu auswaͤr⸗ tigen Maͤchten haben, oder damit in Verbindung stehen, oder zu Beschluͤssen in solcher Hinsicht fuͤhren koͤnnen, soll außer den in den obenangefuͤhrten Paragraphen benannten Beamten, zu⸗ gleich der Norwegische Staats⸗Minister, oder in dessen Abwesen⸗ heit ein Mitglied des Norwegischen Staatsraths gegenwaͤrtig seyn.“ Unter demselben Datum haben Se. Majestaͤt dem Staats⸗ rath Krog Befehl ertheilt, sich im Laufe des Mat's nach Stock⸗ holm zu begeben, um als Mitglied in die dortige Staatsraths⸗ Abtheilung einzutreten.
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Dresden, 4. Mai. (Leipz. Ztg.) Die G vor einigen Tagen ebenfalls hier eingetroffenen Kronprinzen und der Kronprinzessin von Preußen KK. HH., wird nicht durch Hoffeste gefeiert, sondern beschraͤnkt sich auf vertrauliches Zu⸗ sammenseyn der hoͤchsten Personen im Familienkreise und kleine Lustpartien in das jetzt in anmuthiger Fruͤhlingspracht einladende Elbthal. So wurde eine Partie in den Zschonergrund hinter Priesnitz gemacht, wo die großen Kirschbaum⸗Pflanzungen durch die uͤppigste Baumbluͤthe taͤgliche Wallfahrten der Bewohner Dresdens zu Wagen und zu Fuß veranlassen. In einiger Ent⸗ fernung glaubt man ein weites Schneefeld zu erblicken. So wurde der Landsitz des Herrn von Kraus auf Weistropp mit seinem Park und reizenden Aussichten auf die Weingebirge am rechten Ufer der Elbe und mit den herrlichen Skulpturen von Thorwaldsen und Canova in den Saͤlen seines Schlosses besucht. Auch sieht man den Prinzen und die Prinzessin in hoͤchster Ein⸗ fachheit und ohne alle Begleitung auf den neuen Lust⸗- und Baumwegen um unsere innere Stadt hin und her wandeln. Gestern fruͤh besuchten der Kronprinz und die Kronprinzessin den Gottesdienst in der evangelischen Hofkirche, wo unser⸗Ober⸗Hofpredi⸗ ger v. Ammon einen echt biblischen Vortrag, mit der ihm eigenen Waͤr⸗ me und begeisternden Kraft hielt, und bei der Behandlung seines The⸗ ma, dem Texte gemaͤß, von der Erhebung zu christlicher Ergebung in den Gang unserer Schicksale wahre Worte des Lebens und der Erbauung sprach und fuͤr jeden Stand und jede Lebens⸗Verwik⸗ kelung eine Warnung und eine Erweckung zu geben wußte. Als JJ. KK. HH. die Kirche verließen und zu Fuß ins Schloß zu⸗ ruͤckkehrten, war der Andrang der Menge so groß, daß sie nur mit Muͤhe weiter schreiten konnten. Wir sind an unsern eignen Fuͤrsten bei allen Gliedern dieser aufs engste verbundenen Fa⸗ milie dieselbe freundliche Herablassung und Einfachheit in ihren Gaͤngen durch die Stadt und Umgebung zu finden gewohnt. Es thut daher wohl, dasselbe auch an den erhabenen Fuͤrsten unseres Nachbarstaates wiederzufinden. Abends war bei dem K. Preuß. Gesandten, Herrn von Jordan, eine glaͤnzende Abendvereinigung, wozu alle Notabilitaͤten der Stadt und anwesende Fremden ein⸗ geladen worden waren. Da der Koͤnig selbst, den man noch den Tag vorher in den fruͤhesten Morgenstunden im großen Garten mit Jugendmunterkeit in seinem 80sten Jahre reitend gesehen hatte, diese Soirée mit seiner Gegenwart begluͤckte, so fehlte kein ein— ziges Mitglied des Koͤnigshauses. Die wahre Geselligkeit ge⸗ wann dabei ungemein durch die Einrichtung, daß unter der Di⸗ rection des Kapellmeisters Reissiger in verschiedenen Abschnitten, zwischen welchen die Herrschaften sich mit Jedem unterhielten, Zezi und Maschinka Schneider sangen, der geniale Schubert und Kotte eigene neue Compositionen mit seltener Virtuositaͤt vortrugen. Alles war aufs Festlichste geschmuͤckt, unsere Blu⸗ men⸗ und Gewaͤchs⸗Gaͤrten hatten die schoͤnsten Zierpflanzen ge⸗ spendet. Se. Durchlaucht der regierende Herzog von Altenburg ist, unter dem Namen eines Grafen von Henneberg nach Wien gereist.
Weimar, 6. Mai. Die Pulver⸗Muͤhle zu Tameroda ist am vorigen Sonnabend in die Luft geflogen. Naͤhere Nachrich⸗ ten daruͤber werden noch erwartet.
Braunschweig, 5. Mai. Die aus dem Hamburger Kor⸗ respondenten in mehrere andere Blaͤtter uͤbergegangene Nachricht, daß der wegen Hochverraths zu achtjähriger Gefaͤngnißstrafe ver⸗ urtheilte vormalige Oberst⸗Lieutenant von Kalm begnadigt wor⸗ den, beruht auf einem Irrthum. Es sind zwar am 25sten v. M. mehrere Verurtheilte von des Herzogs D.
1“
Durchlaucht begnadigt worden, der v. Kalm ist jedoch nicht mit darunter begriffen.
Speyer, 3. Mai. (Rhein⸗Bayerische Blaͤtter.)
lliques 100 ¼
Anfangs der vorigen Woche wollte ein armer Landmann von
n Be⸗
Schifferstadt (2 Stunden nord⸗westlich von hier) auf einem Acker eine Erhoͤhung abtragen, um mit dem Erdreich eine Vertiefung auf demselben Felde auszufuͤllen. Ungefaͤhr 1½¼ Fuß unter der Oberflaͤche entdeckte er eine eigenthuͤmliche Kopfbedeckung, welche, wie sich seitdem gezeigt hat, aus dem reinsten 24karaͤtigen Golde besteht. Dieselbe ist unten ziemlich weit, sich nach oben fast gan zuspitzend, sehr duͤnn, aber uͤber einen Fuß hoch, so da das Gewicht jetzt noch, nachdem einige Stuͤckchen am Rande ver⸗ loren gegangen, beinahe 26 Loth betraͤgt. Um den untern Rand zog inwendig ein kupferner Ring; einige kleine Loͤcher dienten, wie angegeben wird, einem verlorenen Sturmbande (2) von Drath zur Befestigung. Dieser Kopfschmuck stand aufrecht auf einer eisernen
Platte, welche letztere beim Ausgraben gaͤnzlich zerbroͤckelte.
Er war inwendig sorgsam mit Erde ausgefuͤllt, und nach Außen durch drei kupferne, dermalen stark mit Gruͤnspan uͤberzogene, aufrecht stehende Beilchen geschuͤtzt, an denen sich indessen keine Oeffnung fuͤr einen Stiel, sondern, horizontal mit der Schneide, bloß eine Kurve befindet. Die Form hat einige Aehnlichkeit mit den hohen spitz zugehenden Tyrolerhuͤten, auch einen schmalen Rand wie diese; und ist durchaus von undurchbrochener Arbeit, Die einzigen Verzierungen, die sich darauf befinden, sind, wieder— holt abwechselnd, mehrere im Kreise herumgehende Streifen, und je einige Reihen Punkte. Dieser merkwuͤrdige Kopfschmuck ward fuͤr etwas weniges mehr als den Goldwerth, nämlich fuͤr 530 Gulden, gekauft, um in die Antiquitaͤten⸗Sammlung nach Muͤn⸗ chen gesendet zu werden. Doch hofft man, der Finder werde noch eine besondere Belohnung erhalten, da der Gegenstand je⸗ denfalls einen hoͤheren, als den bloßen Goldwerth hat, und da, (wenn der Verfasser nicht irrt) im jenseitigen Bayern, zufolge einer aͤlteren Verordnung, als Norm an⸗ genommen ist, fuͤr solche Alterthuͤmer immer den doppel— ten Betrag des Metallwerths zu verguͤten. — Kunstwerk ist die Sache durchaus nicht. Es fragt sich, aus welcher Zeit stammt sie? Fuͤr eine Arbeit der Roͤmer aus der Epoche, in welcher diese in unserer Gegend hausten, ist sie zu roh in der Form. Man raͤth auf die Hunnen. Verstanden sie aber, Gold in die ser Art zu schlagen? Und wuͤrden sie nicht, in orientalischem Geschmacke, Abbildungen darauf angebracht haben? Zudem ist diese Kopfbeheckung viel zu duͤnn und schwach, um annehmen zu lassen, sie sey von einem Haͤuptling bei einem Feldzuge getragen worden. Sollte nicht eher der Schmuck eines Priesters oder eines Goͤtzen darunter vermuthet werden? Die, ihrer Leichtig⸗ keit und Form nach, unmoͤglich im Kriege benutzten Beile, so wie die eiserne Platte, scheinen dies zu bestaͤtigen. Allein aus web⸗ cher Epoche? Alt⸗-gallisch⸗-germanisch? oder aus den Zeiten der Voͤlkerwanderung?
Stuttgart, 4. Mai. Die Wissenschaft hat einen großen Verlust erlitten. Der Kanzler von Autenrieth ist vorgestern zu Tuͤbingen gestorben. Die Landes⸗Universitaͤt, und die medizin⸗⸗ sche Fakultaͤt insbesondere, verliert an ihm einen ihrer ausge⸗ zeichnetsten Lehrer, dessen wohlverdienter großer Ruf ihr im In⸗ und Auslande zum Glanz gereichte.
Das Regierungs⸗Blatt vom 2. Mai enthaͤlt eine Bekanntmachung des Koͤniglichen Ministeriums des Innern, be⸗ treffend die von Paris aus angekuͤndigte Herausgabe einer Bi⸗ bliothek Deutscher Klassiker, anfangend mit den Werken Goͤthes und Jean Paul's. Da diese Sammlung Nachdruͤcke von Wer⸗ ken begreift, die unter dem Schutze diesseitiger Nachdrucks⸗Pri⸗ vilegien stehen, und die Handhabung dieses Schutzes gegen das Pariser Unternehmen auch bereits von einem Theile der Privi⸗ legien⸗Inhaber angerufen worden ist, so wird hierauf warnend aufmerksam gemacht, und zugleich werden die Polizeistellen an⸗ gewiesen, auf den Verkauf solcher Nachdruͤcke im Koͤnigreich auf, merksam zu seyn und gegen denselben, den bestehenden Vorschrif⸗ ten gemaͤß, einzuschreiten.
Karlsruhe, 2. Mai. In der heutigen Sitzung der zwei⸗ ten Kammer brachte — nach Vorlesung der neu eingekommenen Bittschriften, unter denen eine in Betreff des Gesetzes uͤber den Hausir⸗Handel — ein Abgeordneter den Artikel in der Allgemei⸗ nen Zeitung, datirt Frankfurt den 25. April, vom 30sten v. M., zur Sprache, worin es unter Anderem heißt: „Wie man wissen will, haben zwei Mitglieder der Badischen zweiten Kammer ei⸗ nen Antrag auf Vorlegung der, die diplomatischen Unterhandlun⸗ gen zwischen Baden und der Schweiz betreffenden, Aktenstuͤcke gestellt. Der Minister soll darauf geaͤußert haben, daß er augen⸗ blicklich bereit sey, die Akten heruͤber zu holen, daß er aber glaube, die Veroͤffentlichung derselben koͤnne Manche hoͤchst unangenehm beruͤhren, er gebe also zu bedenken, ob beide Herren auf ihrem Antrage beharren wollten. Dieselben haͤtten ihn darauf fal len lassen.“ Auf die Frage des Abgeordneten, ob die Regierumg selbst diesem Artikel widersprechen wolle, erwiederte der Ministter
Winter, daß er, fuͤr seine Person, gegen den doch eigentlicht
der fragliche Artikel gerichtet sey, nicht antworten werde, weil es sein fester Grundsatz sey, allen Angriffen, die sein oͤffentliches Le⸗ ben und Wirken betraͤfen, mit Stillschweigen zu begegnen, und um so mehr in dem vorliegenden Falle, der doch nuͤr ein bloßes Geruͤcht bespreche, von dessen Ungrund die Herren Abgeordneten alle uͤberzeugt seyen. Die Kammer bejahete dies. — Sodann berieth die Kammer den Gesetz⸗Entwurf, die Entscheidung uͤber Tauglichkeit oder Untauglichkeit der Konskribirten betreffend, uͤber den der Abgeordnete Leiblein den Kommissions⸗Bericht erstatter hatte. Sie nahm den Gesetz⸗Entwurf mit einigen Veraͤnderungs Vorschlaͤgen an.
Darmstadt, 2. Mai. In der heutigen Sitzung der zwei⸗ ten Kammer unserer Staͤnde⸗Versammlung uͤbergab der Geheime Staatsrath Knapp der Kammer folgende Gesetz⸗Entwuͤrfe: ]) das schon den beiden vorigen Staͤnde⸗Versammlungen vorgelegte Forststrafgesetz; 2) ein Gesetz uͤber Erweiterung der Kompetenz der Friedensrichter in Rheinhessen, wodurch im Allgemeinen diese Kompetenz in den Rechtssachen, worin sie vorbehaltlich der Appellation entscheiden, von dem Betrag von 100 Fr. auf 140 Fl. ausgedehnt wird; 3) die bereits auf dem fuͤnften Landtage vorgelegte und berathene neue Geschaͤfts⸗Ordnung fuͤr beide Kam⸗ mern der Staͤnde. Saͤmmtliche Gesetz⸗Entwuͤrfe werden dem zwei⸗ ten Ausschusse zum Bericht uͤberwiesen.
Darmstadt, 4. Mai. Das Regierungs⸗Blatt enthaͤlt eine landesherrliche Verordnung, die Disziplinar⸗Statuten der Universitaͤt Gießen betreffend. Dieselbe umfaßt 4 Druckbogen und besteht aus 158 Artikeln. Der Eingang derselben lautet: „Ludwig II. ꝛc. Da die in Gemaͤßheit des Bundes⸗Beschlusses vom 13. November 1834, die Universitaͤten und andere Lehr“ und Erziehungs⸗Anstalten betreffend, erforderlichen Einrichtungen, eine Revision der Disziplinar⸗Gesetze Unserer Landes⸗Universitaͤt noth⸗ wendig machte, so haben Wir solche vornehmen lassen, und fin⸗ den Uns nunmehr bewogen, vermoͤge des Artikel 73. der Berfaß sungs⸗Urkunde zu verordnen, wie folgt.“ (Folgen die einzelnen Bestimmungen.)
Heute Morgen um 5 Uhr ist der Großherzogliche Ober⸗Hof marschall, Freiherr von Perglas, nach laͤngerem Krankenlager m Tode abgegangen
Wien, 27. April. Aus daß in der letzten Zeit einige gekommen, so wie daß sich gezeigt hat, und zwar durch Mannschaft aus Fahrzeugen,
waren. In Venedig soll sich ebenfalls auf einem in der Qua⸗ das mit Baumwolle befrachtet aus
rantaine liegenden Schiffe, Aegypten eingelaufen war, ein was die Stadt in nicht
8 Sch Der Regierungs⸗Rath de
liche Staͤnde der Eidgenossenschaft nachstehendes Cirkular⸗Schrei⸗
ben erlassen: „Getreue, liebe Eidgenossen Traktanden⸗Cirkulars hat Uns
Uebelstand vor Augen gefuͤhrt, dem ungeachtet jahrelangen Bestehens 2 ch Dafuͤrhalten, im wohlverstandenen Interesse der eidgenoͤssischen Staͤnde liegen duͤrfte.
einmal abzuhelfen nach Unserm
denen Bestimmungen des Foͤdera genstaͤnde naͤher bezeichnet, deren den souverainen Kantonen der B
Diese Kompetenzen der Tagsatzung theilen sich nun, wie bekannt, in Angelegenheiten der Eidgenossenschaft,
solche, welche auf die inneren und solche, die auf die Verhaͤltn haben. In die erstere fallen ha Erhaltung des Bundes 3 Handhabung der Ruhe und O Erfuͤllung der aus dem Prinzip den Bedingungen; es fallen fe einzelne Zweige der Kantonal Zoll⸗ und Tranfitwesen, die Leitu stalten, namentlich die Bildung
u. w. Die zweite Klasse begreift in sich die Vorkehrungen zu Be⸗ Unabhaͤngigkeit und Sicherheit der Schweiz
hauptung der Freiheit,
gegen allfaͤllige Angriffe fremder Maͤchte,
Stellung und Foͤrderung der
zweckmaͤßige Handels Wertraͤge.
in den Bereich der⸗ Bundes⸗Gew nur uͤber sie allein, steht der To vorgeschriebenen Regeln allgemei Alles Uebrige ist Sache der Kant der Verhandlung von Kanton zu getreue liebe Eidgenossen, nicht Jahren zugetragen, daß neben
Bundes wegen vor das Forum der uͤber welche sie weder zu rathschla⸗
ihr abhaͤngig gemacht worden, sa⸗ noch zu entscheiden irgend u Schoße der
Polzzet⸗ Gegenstände zur Berathungen Anlaß den blieben. Außer dem
gaben und sehr
durch veranlaßt wurde, bot diese Einmischung der Tagsatzung in
Angelegenheiten, welche außerh
wirksamkeit lagen, den Uebelstand dar, daß sich diese Behoͤrde hier und da zu Beschluͤssen verleiten ließ, die als inkompetent angefochten wurden.
dann entweder die Nichtvollziehn ruͤcknahme, beides das Ansehen 1 tergrabende Erscheinungen. rung der Oeffentlichkeit der nicht minder bedenkliche gekomme der nur zu oft gegebene Schauspi den Kantonalgeistes, so wie der wichtigsten Fragen der National Polizei⸗Verwaltung u. s. w., zu langen. — Eidgenossen, es duͤrfte eine in jed bei Tagsatzungen zu befolgenden Grundsatz aufgestellt und festgeh versammelte uͤber welche sie bundesgemaͤß heit definitiv und fuͤr alle Staͤn
üͤbrigen, durch den Bundes⸗Vertrag nicht in den Kreis der Tag⸗ satzungs⸗Kompetenz gezogenen Fragen, koͤnnten dann von den be⸗ dem Beschlusse des Bundestags in Konfe⸗
treffenden Staͤnden nach renzen behandelt werden. fuͤhrten Oeffentlichkeit der zu seyn, indem die Unterhandlun
Dieses
mein geltenden Grundsaͤtzen vor ihrem Abschluß nicht zur Kenntniß des Publikums gebracht werden sollen. — — Abkuͤrzung der Dauer derselben und somst auch eine Verringerung der daraus fuͤr die loͤblichen Staͤnde und andererseits eine eben so zweckmäaͤßige als
durch einerseits eine bedeutende
entspringenden Kosten, dem Ansehen des Bundes zutraͤgl
rung des bis dahin in hohem Grade schleppenden Geschaͤftsganges der Tagsatzung erzielen. Diese Aussicht bestimmt Uns, treue liebe Eidgenossen, einzuladen, diesen Unsern
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satzung des laufenden Jahres mi dessen Behandlung wollen.
Unterz. Tavel, Schultheiß.“
Spa Cortes⸗Verhandlunge
Sitzung vom 21. April. Hr. Alcala Galiano erhob sich, um eine Frage an den Praͤsidenten des Ministerraths zu richten. „Ich benutze“, sagte er, „die Anwesenheit des Herrn Praͤsiden⸗ ten, um mir von ihm Erklaͤrungen uͤber eine Angelegenheit aus⸗ die in dem ersten gesetzgebenden Koͤrper Europa's, im Parlamente, zu Eroͤrterungen Anlaß gegeben hat; ich
übitten, ritischen meine die Mission des Lord Ell
gen sehr verschieden dargestellt worden ist, und ich kann nicht umhin, mein Augenmerk auf die Antwort zu richten, welche Lord Mahon dem Herrn Duncombe ertheilt hat. In einem Madrider
latte las man kuͤrzlich, der Koͤnig der Franzosen habe, indem
er von dem Kriege in Spanien
er werde es nicht zugeben, daß in diesem Lande die Anarchie
triumphire und daß es, wie in auf den Straßen kaͤme. jenes Blattes mit denen des Min dienen, daß dem Militair empfhole hne daher den Schleier luͤften des Ministeriums deckt, moͤchte egenstand onseils hoͤren.“
mer vorenthalten
gnuͤgen die Gelegenhett, zu eroͤffnen, was in seinerà diese Erklaͤrungen in dem Augenblick, wo der Briti⸗ in dem Lager des Praͤtendenten befindet,
wenn auch
sche Abgeordnete sich
etwas unzeitig erscheinen duͤrften. eitungen die Frage des Herrn Duncombe und die Antwort des Lord
8 kahon ganz entstellt wiedergegeb aß sie beide aus dem „Journal d
auch in Salonichi die Seuche wieder
geringe Besorgniß versetzte.
in seinem verfassungsmaͤßigen Bestande,
⸗Staatswirthschaft,
er Bundes-Behoͤrde namentlich ndungen zu Schließung von Konkordaten uͤber oͤkonomische und Sprache, welche oft zu weitlaͤuftigen
Zu diesen ist nun noch seit der Einfuͤh⸗ Tagsatzungs⸗Verhandlungen eine dritte
In Betracht alles dessen glauben wir daher, getreue liebe
Tagsatzung bloß solche zu berathen und mit Stimmen⸗Mehr⸗
Tagsatzungs⸗Verhandlungen angemessen
Erwaͤgung ziehen und Eure Gesandtschaft auf der ordentlichen Tag⸗
und wo moͤglichen Genehmigung versehen zu Wir benutzen diesen Anlaß u. s. f.
Als Beweis dafuͤr,
gern einige Aufschluͤsse von dem Praͤsidenten des Herr Martinez „Das Ministerium ist weit entfernt, solche Aufschluͤsse der Kam⸗ zu wollen, sondern ergreift vielmehr mit Ver⸗
Konstantinopel wird berichtet, pestverdaͤchtige Faͤlle daselbst vor⸗
zu fruͤhzeitige Ausschiffung der die von Alexandrien gekommen
zweifelhafter Fall ereignet haben,
we i. r Republik Bern hat an saͤmmt—
! Die
die Berathung des diesjaͤhrigen gleich
wie fruͤherhin schon einen
In den verschie⸗ 1⸗Aktes von 1815 werden die Ge⸗ Behandlung und Entscheidung von undesgewalt uͤbertragen worden ist.
isse derselben zum Auslande Bezug uptsaͤchlich alle Verpflichtungen zu
rdnung im Innern der Schweiz der Verfassungs⸗Garantie fließen⸗ rner dahin die Oberaufsicht uͤber „wie z. B. das ng aller 1h egeeees Wehr⸗An⸗ und Ausruͤstung des Bundesheeres
Wahrung ihrer neutralen Schweizerischen Interessen durch Dies sind die Gegenstaͤnde, welche alt einschlagen; uͤber sie, aber auch agsatzung das Recht zu, nach den n verbindliche Beschluͤsse zu fassen. onal⸗Souverainetaͤt, d. h. Sache Kanton. Nun hat sich, wie Euch, entgangen seyn kann, seit vielen den Angelegenheiten, welche von Tagsatzung gehoͤren, auch solche
eine Befugniß besitzt. So kamen Antraͤge und Ein⸗
Jahre lang unter den Traktan⸗ fuͤhlbaren Zeitverluste, der hier⸗
alb des Bereiches der Bundes⸗
von den Staͤnden spaͤter Die leidige Folge davon war ng dieser Konklusen oder ihre Zu⸗ und die Autoritaͤt des Bundes un⸗
n, naͤmlich das dem Publikum lei⸗ el des aufs schroffste bervortreten⸗ Unmacht des Bundestages in den ⸗ und Kantonal⸗Oekonomie, der irgend einer Verstaͤndigung zu ge⸗
er Beziehung heilfame Reform des Geschaͤftsganges seyn, wenn der alten wuͤrde, in Zukunft vor die Gegenstaͤnde zu bringen, de zu entscheiden befugt ist. Alle scheint auch wegen der nun einge⸗ gen zwischen Kantonen nach allge⸗
Zugleich wuͤrde man hier⸗
iche Vereinfachung und Erleichte⸗
Euch, ge⸗ Antrag in reifliche
t den geeigneten Instructionen zu Bern, 22. April 1835.
nien. n. Prokuradoren⸗Kammer.
iot, deren Zweck von den Zeitun⸗
gesprochen, sich dahin geaͤußert, Lyon und Paris, zu Gefechten Bew daß die Ansichten isteriums uͤbereinstimmen, kann es n worden ist, daraufzu subskribiren. zu wollen, der die Geheimnisse ich doch uͤber einen so wichtigen
de la Rosa erwiederte:
Nacht steht,
Im Allgemeinen haben die
en, was ohne Zweifel daher ruͤhrt 2 9 g /
ben in einer mangelhaften Formuͤbertragen waren.“ *) Der Minister verlas nun nach einer Englischen Zeitung zuerst die Frage des Herrn Duncombe, und ehe er an die Verlesung der Antwort ging, sagte er noch: „Wenn man einen Bevollmaͤchtigten zur
interhandlung mit dem Praͤtendenten von einem Ministerium ernannt sieht, dem man eine gewisse Neigung fuͤr Don Carlos zuschreibt, so darf es nicht uͤberraschen, daß die wahren Freiheits⸗ freunde einiges Mißtrauen hegen, aber ich kann sagen, um dem Herzoge von Wellington und Sir Robert Peel Gerechtigkeit wi⸗ derfahren zu lassen, daß zu einem solchen Mißtrauen kein Grund vorhanden ist. Die Spanische Regierung fand nie eine Veran⸗ lassung, zu glauben, daß das so eben gestuͤrzte Englische Ministe⸗ rium jemals der Sache des Don Carlos zugethan war, sondern im Gegentheil, sie hat von jenem Ministerium nur Beweise von seinen guten Absichten, nicht nur in Worten, sondern auch in Thaten zu Gunsten der legitimen Sache in Spanien und Portugal erhalten. So oft wir Dampfboͤte brauchten, oder bei anderen Gelegenheiten, hat es dies gezeigt. Ich mache diese Mittheilung, um die Gemuͤther derjenigen zu beruhigen, welche der legitimen Sache ergeben sind, und um den Anhaͤngern des Praͤtendenten jede Hoffnung zu benehmen.“ Der Redner verlas darauf auch die Antwort des Lord Mahon, worin dieser erklaͤrte, daß die Mission des Lord Elliot nur den Zweck habe, dem Blutvergießen Einhalt zu thun und den auf dem Kriegs⸗Schauplatz vorfallenden Grausamkeiten ein Ziel zu setzen. „Diese Mission“, fuͤgte Herr Martinez hinzu, „hatte die Zu⸗ stimmung des Spanischen Ministeriums und des Koͤnigs der Franzosen. Ich brauche Ihnen wohl keine weitere Erklaͤrungen zu geben; Sie sehen, daß diese Mission ein Beweis von der Freundschaft der verbuͤndeten Nationen ist. Das Ministerium wuͤrde keine Unterhandlungen angeknuͤpft haben, welche die Wuͤrde der Krone oder die Ehre der Nation haͤtten be⸗ eintraͤchtigen koͤnnen. Es kennt die Nation, an deren Spitze es gestellt ist, und hat sich mehr als einmal in einer Art ausgespro⸗ chen, die keinen Zweifel daruͤber laͤßt, daß zwischen ihm und dem Praͤtendenten eine unuͤbersteigliche Schranke, ein See voll Blut, mitten inne liegt.“ Als Herr Galiano darauf bemerklich machte, er fuͤrchte nur, daß auswaͤrtige Maͤchte aus eigener Be⸗ wegung sich in die Angelegenheiten Spaniens zu mischen wuͤnsch⸗ ten, nicht, daß sie von dem Ministerium zu einer Intervention aufgefordert worden waͤren, versetzte der Praͤsident des Mi⸗ nister-Raths: „Es handelt sich nicht um eine Negociation mit dem rebellischen Prinzen. In dieser Beziehung hat Herr Galiano dem Ministerium Gerechtigkeit widerfahren lassen, und ich danke ihm dafuͤr. Was seine Besorg⸗ nisse anbetrifft, so muß ich sagen, daß Niemand das Recht hat, sich in unsere inneren Angelegenheiten zu mischen. Ich habe mehrmals wiederholt, daß der Traktat der Quadrupel⸗Allianz in seinen Zusatz⸗Artikeln der Regierung das Recht gebe, die Unter⸗ stuͤtzung zu verlangen, deren sie zu Lande und zur See von den fremden Maͤchten beduͤrfen moͤchte. Aber das Ministerium glaubt Niemandes Beistand zu beduͤrfen, weil es auf die Nation und auf die Gesetze baut.“
Madrid, 23. April. Der Franzoͤsische Oberst, der vor einiger Zeit verhaftet wurde, weil er mit Instructionen und Voll⸗ machten von Don Carlos versehen war, um in dessen Namen in Galizien zu handeln, ist zu Coruna erschossen worden.
Die (in der Nachschrift zum gestrigen Blatte der St. Ztg. erwaͤhnte) Proclamation des General Valdez aus seinem Haupt⸗ quartier Vittoria vom 18. April lautet vollstaͤndig also: „Einwohner Navarra's und der Baskischen Provinzen! Ihre Majestaͤt die Koͤnigin Regentin hat, im Namen ihrer erhabenen Tochter, unserer legitimen Koͤnigin Isabella II., geruhet, mir die allgemeine Leitung aller zur Paciftcatton Eures Landes bestimmten Streitkraͤfte, so wie derjenigen, welche demselben unmittelbar in Aragonien und Catalonien als Deckung dienen, anzuvertrauen Meine Sendung ist wesentlich eine friedenstiftende, und von Euch allein haͤngt es ab, daß sie diesen Charakter nicht verliere. Ihre Majestaͤt beklagt die Uebel, die seit langer Zeit auf Euch lasten, und sieht mit tiefem Schmerze die Felder mit Eurem Blute getraͤnkt, Euer Vermoͤgen zu Grunde gerichtet und Eure Heerde verwuͤstet. Es ist zu Eurem eigenen Wohle so gut als fuͤr die Ruhe der Na⸗ tion, von der Ihr einen kleinen Theil bildet, unum aͤnglich nothwendig, dem grausamen und brudermoͤrderischen Kriege ein schleuniges Ziel zu setzen, welchen einige demoralisirte Menschen entzuͤndeten, in deren Augen Euer eigener Untergang nichts gilt, wenn sie nur dadurch ihren Ehrgeiz befriedigen und ihren Durst nach Blut und Raub stillen. Ich wiederhole es, eine unumgaͤng⸗ liche Nothwendigkeit gebietet, daß diesem Verderben bringenden Kriege ein Ende gemacht, und Euch die Tage der Ruhe und des Gluͤckes, aus deren Genusse Ihr durch die reulosigkeit und den Verrath vertrieben worden seyd, wiedergegeben werden. Dieses ist, Einwohner Navarra's und der Baskischen Provinzen, der edle Auf⸗ trag, den Ihre Maiestaͤt mir anvertraute und den ich um jeden Preis erfuͤllen will. Ihr kennet mich aus fruͤherer Zeit und wisset aus Erfahrung, daß ich menschlich und nachsichtsvoll bin; allein, so wahr ich stets den natuͤrlichen Eindruͤcken meines Herzens zu folgen wissen werde, so gewiß werde ich auch dieselben unbedenklich der Pflicht zum Opfer bringen, welche das mir uͤbertragene Amt mir auferlegt. — Ihre Majiestaͤt bewilligt in Ihrer unerschoͤpflichen Gnade allen denjenigen ohne Unterschied des Ranges und Standes, welche von heute binnen vierzehn Tagen die Reihen der Rebellen verlassen und sich mit ihren Waffen vor die Ober⸗Anfuͤhrer der Divisionen, Bri⸗ gaden und Corps, aus welchen die Operations⸗Armee besteht, oder vor die Kommandanten der Plaͤtze, welche Besatzungen haben, stel⸗ len werden, vollkommene und uneingeschraͤnkte Verzeihung, so wie den Schutz der Gesetze und der Behoͤrden, die mit deren Ausfuͤhrung be⸗ auftragt sind. Desgleichen erlaͤßt Ihre Maj. allen denjenigen, welche sich unbewaffnet vor die oben erwaͤhnten Behoͤrden stellen werden, die auf das Verbrechen der Empdrung gesetzten koͤrperlichen Strafen. — Ihre Majiestaͤt hofft, daß die Vaͤter, die Gattinnen, die Verwandten und die Freunde derjenigen, welche durch Gewalt oder Verfuͤhrung unter die Reihen der Empdrer gelangt sind, sich beeilen werden, sie von diesem neuen Zuge Ihrer muͤtterlichen Liebe in Kenntniß zu setzen und sie ermahnen werden, dieses letzte ihnen sich darbietende Mittel fan Rettung nicht voruͤbergehen zu lassen; auch zweifelt J. Maj. nicht, daß die Einwohner dieser Liebe entsprechen und ihre Er⸗ kenntlichkeit dafuͤr durch eine Aenderung ihres Benehmens darlegen werden; allein im Falle man sich innerhalb der anberaum⸗ ten Frist nicht unterwirft, so erklaͤre ich in diesem Au⸗ genblick und ferner auf die allerbestimmteste Weise, daß ich ohne Schonung die gesammte Bevoͤlkerung gewisser Thaͤler, welche gewoͤhnlich den Emvoͤrern zum Zustuchtsorte dienen, und wo sie eine strafbare Aufnahme und relche Huͤlfsquellen finden, den Flammen preisgeben werde. Ich werde jedoch nichtsdestoweni⸗ er die Personen und das Eigenthum der Bewohner schonen, welche sich in die Flecken mit einer Besatzung oder nach den ruhigen Pro⸗ vinzen fluͤchten werden. — Diese Maßregel, ist schmerzlich; allein wenn das Wohl des Vaterlandes spricht, muͤssen alle menschlichen Gefuͤhle schweigen. Der Brand von Moskau hat Rußland gerettet. Einwohner von Navarra und den Baskischen Provinzen, ich bringe Euch Vergebung und den Frieden, oder Verfolgung und Ausrottung; die Wahl haͤngt von Euch ab. Wenn Ihr die
*) Das Journal des Dobats erklaͤrt diesen ihm gemachten
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Binde von den Augen reißt, Eures Gluͤckes Euch beruͤcken und verfuͤhren, ihre treu⸗ losen Verlockungen zuruͤckweiset, und Euch aufrichtig mit mir vereinigt zu der Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung und des legitimen Gehorsams in Eurem Lande, wie der uͤbrige Theil der Monarchie sich ihrer erfreut, so werdet Ihr in mir eine Stuͤtze und einen Schirm finden, und einen Freund und Vertheidiger in einem jeden derjenigen, welche unter meinem Befehle stehen. Solltet Ihr aber in Eurer traurigen Verblendung beharren, und die Worte, die ich mit dem aufrichtigen Wunsche Eures Gluͤckes und kuͤnftigen Wohlbefindens im Namen der Konigin, unserer Gebieterin, an Euch S vehg “ lich in meiner Pflicht unbeugsam mich
eisen, und kein Mittel, wie strenge es auch an sich sey, vernach⸗ laͤssigen, um dieselbe zu erfuͤllen. dc se⸗ tigen Hoffnungen, womit jene, welche ihr gang gruͤnden wollen, Euch einwiegen.
womit die wahren Feinde
nische Monarchie ausmachen, und Ihr werdet neue Existenz wahrnehmen, deren sie sich
Lage, welche in der Einheit sitzt, an der Eure beschraͤnkten Huͤlfsquellen scheitern muͤssen. So moͤge denn endlich dieser eben gluͤckliche Kampf aufhoͤren; die Voͤlker Europa's blicken mit Schrek⸗ am Herzen, und die maͤchtigsten, ben sich der gerechten Sache der die aufrichtigsten und feierlichsten unwiderruflich zu halten entschlossen sind. jestaͤt ist Eure einzige Zuflucht; rufet sie vertrauungsvoll an; in ih⸗ rem Koniglichen Namen sichere ich si
b re ich sie Euch hierdurch zu. — geben im Hauptquartier zu Vittoria, den 18. April 1835.
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Alus demselben Orte und unter General Valdez auch an die Nord⸗Armee folgenden Tages Befehl erlassen:
„„Soldaten! Von der erhabenen mich an Eure Spitze zu stellen, ist es meine Vergnuͤgen daruͤber auszudruͤcken, zum zweiten und auf dem naͤmlichen Schauplatz, len Treue gewesen bin, zu erscheinen. Mitten unter den wehmuͤ⸗ thigen Gefuͤhlen, welche die Fortsetzung dieses unseligen Krieges bei einem jeden guten Spanier erweckt, habe ich mit Vergnuͤgen den guten Geist, der Euch beseelt, die Proben von Muth und Ausdauer wahr⸗ genommen, welche Euch die Beschwerden und Entbehrungen ver⸗ gessen lassen, womit die Vertheidigung der legitimen Rechte unserer vielgeliebten Koͤnigin verknuͤpft ist, Rechte, welche auf das In⸗ nigste mit anderen der Nation haͤngen und welche die Gewaͤhrleistung Woblstandes und threr Freiheiten abgeben. Regentin, von dem Wunsche beseelt, stehenden Mittel zu zeigen, wie sehr zu schaͤtzen weiß, hat mich mit der kleidet, diese Dienste nach ihrer Weise zu belohnen.
ihres Gluͤckes, ibres
ste Eure ausgezeichneten Dienste ausgedehntesten Vollmacht be⸗
und alle diejenigen Eigenschaften, welche das militatrische Verdienst bezeichnen, das der Werthschaͤtzung von Seiten Ihrer Mazjestaͤt und der Dankbarkeit der Nation so wuͤrdig ist, den Gefuͤhlen des Wohl⸗ wollens, welches Ihre Maiestaͤt hegt, zu entsprechen. Um in Ueberein⸗ stimmung mit meinen Instructionen zu verfahren, mache ich Folgendes kund: 1) Alle Offiziere der Operations⸗Armee, welche vor dem 1. Jan. d. Jahres diesseits des Ebro den Feldzug machten, und Beweise von Ausdauer, Brauchbarkeit und Standhaftigkeit gegeben haben, ohne weder einen Grad noch eine Auszeichnung erhalten zu haben, wer⸗ den den unmittelbaren hoͤhern Grad erhalten, wenn sie nicht schon einen Grad uͤber ihren urspruͤnglichen Dienst inne haben. Diejeni⸗ gen, welche in dieser Stellung sich befinden, werden zu den unmit⸗ telbaren Dienstleistungen befoͤrdert werden. 2) Erhalten den Grad von Unter⸗Lieutenants alle Kadetten und ersten Sergeanten, welche denselben Dienst unter den im vorigen Artikel naͤher angegebenen Umstaͤnden gethan haben. Der zweite Sergeant, und zwar der aͤlteste in jeder Compagnie, wird zum Grade des ersten Sergeanten befoͤrdert werden. 3) Werden geziert mit dem St Ferdinands⸗Kreuze zweiter Klasse alle Offiziere und mit dem Kreuze Jsabella's II. die uͤbrigen Individuen von den Besatzungen zu Olazagritia und zu Marsta, mit Vorbe⸗ halt der uͤbrigen Belohnungen, an welche sie Anspruͤche haben koͤnn⸗ ten, sey es in Kraft der vorhergehenden Artikel oder fuͤr anderwei⸗ tig geleistete Dienste. 4) Die Soldaten, welche ihre Dienstzeit be⸗ endigt haben, werden, abgesehen, daß sie ihren vollkommenen Ab⸗ schied nebst den Belohnungen und Verguͤtigungen, an welche sie beim Schlusse des Feldzuges Recht haben werden, erhalten, bei an⸗ deren Aemtern, welche sich fuͤr ihre eigenthuͤmliche Stellung eignen werden, den Vorzug erlangen. Ferner erhalten gleichtalls ihren vollkommenen Abschied diejenigen, welchen am Ende des Feldzuges nur noch zwei Dienstjahre fehlen werden; die⸗ jenigen, welche in dieser Zeit von dem Ende ihres Dien⸗ stes noch entfernter seyn werden, sollen, wenn sie auch nur ein Dienstiahr haben, ein Jahr nach der Beendigung des Feldzugs ihren Abschied erhalten, indem so viele Zeit nothwendig ist, um eine neue Truppen⸗Aushebung zu stellen und die Einruͤckenden so weit zu bringen, daß sie den Dienst vorschriftsmaͤßig verrichten. — Sol⸗ daten! Ich brauche Euch nicht zu sagen, daß die Hand, welche den Muth, die Tapferkeit und die Opfer des Krieges belohnt, die Ueber⸗ tretungen der Subordination und der Disciplin mit Strenge be⸗ strafen, und unerbittlich seyn wird, sobald es sich um andere Ver⸗ gehungen handelt, die ich nicht nenne, die aber einen Stand her⸗ abwuͤrdigen, dessen Grundlage die Tapferkeit und fuͤr wel⸗ chen die Uebernahme von Entbehrungen unumgaͤnglich ist. — Waffengefaͤhrten! Die Koͤnigin Regentin, die ganze Nation hofft, daß wir so schleunig als moͤglich einem beklagenswerthen Kriege, welcher so heilige Interessen gefaͤhrdet, ein Ziel setzen werden. Euer Muth und Eure Vaterlandsliebe fioͤßen mir dies gerechte Vertrauen ein, daß Ihr Eure Pflicht als Freunde der Legitimitaͤt und der Ge⸗ rechtigkeit thun werdet, denen die Fortschritte einer weisen Freiheit, jener unumgaͤnglichen Bedingung der Civilisation und der Aufklaͤ⸗ rung am Herzen liegen. Valdez.“ Promtengat. Lissabon, 15. April. Folgendes sind die Antworten, wel⸗ che Donna Maria auf die ihr von den beiden Kammern uͤber⸗ reichten Adressen in Betreff ihrer moͤglichst baldigen Wiederver⸗ maͤhlung ertheilte: „Wuͤrdige Pairs des Koͤnigreichs, hoͤrt! Zweimal an einen Tage die Wuͤnsche entgegenzunehmen, welche Sie so eben aus gesprochen haben, ist in der That eine Aufgabe, welche die Kraͤfte Meines betruͤbten Herzens uͤbersteigt. Diejenigen unter Ihnen, welche den edlen und geehrten Gemahl gekannt haben, den Ich
Geistes und die Großherzigkeit seiner Gesinnungen, so wie sie es verdienen, zu wuͤrdigen wissen; maͤchtige Gruͤnde, um den tiefsten Schmerz zu rechtfertigen; da aber die Interessen der Nation, so wie Meine eigenen, welche von jenen unzertrennlich sind, Sie hierher fuͤhren, so muß und kann Ich den wuͤrdi⸗ gen Pairs des Koͤnigreichs erwiedern, daß Ich ihre Wuͤnsche und die Interessen der Nation beruͤcksichtigen werde.“ Den Deputirten antwortete Ihre Majestaͤt: „Wenn Ich nicht den gewichtigen Beweggruͤnden, welche die Deputirten⸗Kaͤm mer der Portugiesischen Nation bestimmt haben, Mir die vorlie⸗ gende Adresse Gerechtigkeit widerfahren ließe, so
es Döbats“ schoͤpften, worin diesel⸗
Vorwurf fuͤr ungerecht und behauptet, daß es sowohl Frage als Antwort ganz genau und richtig mitgetheilt habeh.
. zu uͤbersenden, . 8 Mi⸗ 1 8 . bn 1 4ꝙ 1 wuͤrde es Mich geschmerzt haben, daß sie Meine tiefe Betruͤbniß
den Regierung unserer legitimen Koͤnigin erfreuen, ihre gluͤckliche der Gesinnungen eine Grundlage be⸗
— Macht Euch los von den nich⸗ Gluͤck auf Eurem Unter⸗ . Werfet Eure Augen auf die andern Provinzen der Halbinsel und uͤber das Meer, welche die große Spa⸗ das Gluͤck und die unter der friedenbringen⸗
so ungleiche als fuͤr Euch un⸗
ken und Unwillen auf ihn; seine schleunige Beendigung liegt ihnen wie Frankreich und England, ha- Koͤnigin, unserer Gebieterin, durch Vertraͤge angeschlossen, welche sie
Die Guͤte Ihrer Ma⸗ 1n 5
Der Kriegs⸗Minister Valdez.“ 8 demselben Datum hat der
Koͤnigin⸗Regentin berufen,
Pflicht, Euch mein 1 Male unter Euch wo ich so oft Zeuge Eurer ed⸗
1 .
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so theuren Rechten zusammen⸗ Die erhabene Koͤnigin⸗ Euch durch alle in ihrer Macht
— er Wichtigkeit und auf angemessene Es wird nichts Angenehmeres fuͤr mich geben, als durch Belohnungen und Auszeichnungen fuͤr Tapferkeit, Talente
zu verlieren das Ungluͤck gehabt, werden die Erhabenheit seines