1835 / 132 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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einen Arm eingebuͤßt habe.

sich nach Logrono zuruͤck; was diese Nachricht wahrscheinlich mache, sey der Umstand, daß Lord Elliot noch nicht nach Ba⸗ wonne zuruͤckgekehrt sey, was der Fall seyn muͤßte, wenn er dem General begegnet waͤre; mittlerweile seyen neue Transporte mit Geld und Munition von Bayonne zu den Christinos abgegangen. Die Quotidienne erwaͤhnt eines Schreibens aus Pampe⸗

lona vom 27. April aus dem Indicateur de Bordeaux,

worin es heißt, man waͤre dort noch ohne positive Nach⸗ richten vom General Valdez; was aber gewiß scheine, sey, daß Valdez sich in der Nothwendigkeit gesehen habe, den ’isten sei⸗ nen Einzug in Logrono zu halten. Die Quotidienne bemerkt hterbei, der Korrespondent wolle nicht alles sagen, was er wisse. Valdez habe sich in der That nach Logrono zuruͤckgezogen. In einem Briefe von einer Person in dem Gefolge des Lord Elliot, nach Bayonne adressirt, lese man, daß die Ruͤckkehr des Englischen Gesandten durch die Abwesenheit des Valdez verzoͤgert werde, denn waͤhrend der Lord Letzteren zu Estella erwartete, habe dieser sich mit den Truͤmmern seiner Armee nach Logrono gefluͤchtet. Logrono aber sey eine Stadt in Alt⸗Castilien, an der Graͤnze von Navarra, und so habe sich Valdez fast 20 Stunden von Pam⸗ pelona befunden, waͤhrend er, im Falle er nach seiner Niederlage Estella haͤtte erreichen koͤnnen, nicht mehr als 10 Stunden bis dorthin gehabt haben wuͤrde. 1

Der Phare von Bayonne vom 2. Mai spricht von ei⸗ nem moͤrderischen Gefechte, das am 27sten v. M. zwischen Los Arcos und Estella stattgefunden und in welchem Zumalacarreguy

Das Journal de la Guienne, ein legitimistisches Blatt, enthaͤlt solgendes Schreiben von der Spanischen Graͤnze om 29. April: „Wir vernehmen, daß ein allgemeiner Aufstand in der Provinz La Mancha ausgebrochen ist. In Andalusien zählt man mehrere Karlistische Guerillas, denen nur ein Anfuͤh⸗ rer fehlt. Auch die Nachrichten aus Catalonien lauten immer

guͤnstiger fuͤr die Sache des Don Carlos. Wenn die Armee des

aldez gesprengt ist, so kann man absolut keine Verstaͤrkung mehr erwarten.“

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Großbritan

London, 6. Mai. Vorgestern Abend war große Assemblée bei der Herzogin von Kent in Kensington, welcher das ganze diplomatische Corps und viele andere ausgezeichnete Fremden bei⸗ wohnten.

ngee Herzogin von Cambridge kam gestern Nachmittags von Dover hier an, wo der Prinz Georg ihrer wartete. Bald nach der Ankunft Ihrer Koͤniglichen Hoheit stattete ihr der Herzog von Cumberland einen Besuch ab.

Die Hof⸗Zeitung meldet nun offiziell die Ernennung des Grafen Granville zum außerordentlichen Botschafter und bevoll⸗ maͤchtigten Minister Sr. Maj. bei dem Koͤnige der Franzosen, die Erhebung des Herrn Charles Grant, Staats⸗Secretairs fuͤr die Kolonieen, zum Pair des Koͤnigreichs unter dem Titel eines Baron Glenelg von Glenelg in der Grafschaft Inverneß, und die

Ernennung des GeneralLieutenants Sir Richard Hussey Vivian

zum General⸗Feldzeugmeister.

Herr Charles Grant hatte gestern eine Audienz bei Sr. Ma⸗ jestaͤt in Windsor, kehrte Nachmittags hierher zuruͤck und be⸗ suchte gleich darauf den Lord Melbourne im Schatz⸗Amte. Eben daselbst hatte mit Letzterem auch der Russische Botschafter, Graf Pozzo di Borgo, gestern eine Unterredung, und spͤter konferirte noch Lord Mulgrave mit dem Premier⸗Minister.

Am Freitag gab der Marquis von Hertford dem Fuͤrsten Esterhazy, dem Grafen Pozzo di Borgo, dem Herzoge von Wel⸗ lington, dem Marquis von Londonderry, dem Lord Lyndhurst und mehreren andern angesehenen Personen ein glaͤnzendes Di⸗ ner im Franzoͤsischen Styl.

Nach langen Debatten wurde endlich in dem gestrigen Ge⸗ meinde⸗Rath der Vorschlag, dem Koͤnige in einer Adresse fuͤr die Entlassung des vorigen Ministeriums zu danken, mit 98 gegen 60, also mit einer Majoritaͤt von 38 Stimmen angenommen, nachdem ein vom Alderman Brown beantragtes Amendement, worin er den Unwillen uͤber den Versuch Lord John Russell's, die Kirche in England und Irland zu gefaͤhrden, ausgedruͤckt wissen wollte, verworfen worden war. Eine von Sir Peter Laurie gehaltene Rede, in welcher die jetzigen Minister auss schaͤrfste angegriffen wurden, brachte große Aufregung in der Versammlung hervor, so daß der Lord⸗Mayor erklaͤrte, wenn der Laäͤrm nicht aufhoͤre, werde er sich genoͤthigt sehen, die Sitzung aufzuheben. Sir Peter Laurie behauptete unter Anderem, daß selbst Herr Hume gesagt habe, die Zeit nahe sich mit schnellen Schritten heran, wo Sir Robert Peel auf den Schultern des Volks werde zuruͤckgetragen werden; er las auch einen in fruͤherer Zeit von O'Connell geschriebenen Brief vor, worin dieser die Lords Mel⸗ bourne, Grey, Lansdowne, Duncannon und Brougham alberne, unfaͤhige, boshafte, kindische Thoren, und einen anderen, worin derselbe im Jahre 1829 die Protestanten Bluthunde genannt hatte. Großes Gelaͤchter erregte es, als der Redner, indem er von den ominoͤsen Anzeichen sprach, die sich im Lande kundgaͤben, auch auf den Halley'schen Kometen anspielte, und dabei erwaͤhnte, daß im Jahre 1350 auch ein Komet erschienen sey, dem das Volk die Pest zugeschrieben habe, und den die Geistlichen exkom⸗ nunizirt haͤtten.

Die heutige Times beginnt ihr Blatt mit folgendem Arti⸗ kel: „So hat denn der Wortfuͤhrer und der bedeutendste Re⸗ praͤsentant des Ministeriums, allem Anschein nach, im Unter⸗ hause seinen Sitz verloren, und zwar in Folge einer Reaction seit den letzten Wahlen. Lord John Russell ist in der Achtung seiner Wäͤhler gesunken, er hat seine fruͤhere Popularitaͤt einge⸗ buͤßt, und er kann sich daraus einen Begriff von den Schwierig⸗ keiten machen, die seiner noch harren. Se. Herrlichkeit hat zu viel fuͤr seine Partei und zu wenig fuͤr die Wohlfahrt des Lan⸗ des gethan. Er ist zu weit und zu schnell auf der Bahn der Revolution vorgeschritten. Er hat die Existenz der Kirche in ihrem großen Außenwerk, der Kirche in Irland, zu arg bedroht. Wir sind uͤber⸗ zeugt, daß Lord John Russell sich zuletzt selbst zu einigen unse⸗ rer Ansichten bekehren wird, wenn er am Ruder bleibt. Wir sind so sicher, als wir jemals irgend einer Sache waren, daß weder er, noch Lord Melbourne, noch Herr Spring Rice, noch Sir John Hobhouse an der Sorte von Freunden, von denen sie sie jetzt belagert sind, und an der Nothwendigkeit, in die sie sich taͤglich versetzt sehen werden, so viel verschiedene politische Par⸗ tieen zu spielen, als es Radikale in ihrem Gefolge giebt, und niemals ihr eigenes Spiel, daß sie, sagen wir, daran lange Ge⸗

fallen sinden werden.“

Die Herren R. Torrens, W. A. Mackinnon, W. Hutt, J. G. Lefevre, G. Palmer, J. Wright, J. Montefiore, S. Mills, G. F. Angas und E. Barnard sind zu Koͤniglichen Colonisations⸗ Kommisarien fuͤr Australien ernannt worden, um die in der letz⸗

ten Session angenommene Parlaments⸗Akte auszufuͤhren, durch welche der Koͤnig ermaͤchtigt wird

Suͤd⸗Australien

tischen Provinz zu machen und fuͤr die Kolonisirung und Ver⸗

waltung derselben zu sorgen.

Der Morning Herald berichtet: „Die Prinzessin von Beira, Schwaͤgerin des Don Carlos, wurde am Freitag Nach⸗ mittags auf die Klage eines gewissen Don Jose Ruiz de Luzu⸗ riaga, der sich als Verfasser mehrerer Broschuͤren, in welchen er die Rechte des Don Carlos auf die Spanische Krone verthei⸗ digte, einigen Ruf in Spanien erworben hat, vor Gericht gelaͤ⸗ den. Ihre Koͤnigliche Hoheit hatte sich wiederholentlich bereit erklaͤrt, diesen Mann fuͤr seine Dienste und fuͤr alle Kosten, wel⸗ che ihm die Publication jener Schriften verursacht haben moͤchte, u entschaͤdigen, wenn er ihr nur seine Rechnung einreichen wollte. Wahrend sich die Gerichtsdiener in ihrer Wohnung befanden, fuhr zufaͤllig der Spanische Botschafter voruͤber. Ein Kapitalist aus der City, der gerade gegenwaͤrtig war, leistete sogleich Buͤrg⸗ schaft fuͤr Ihre Koͤnigliche Hoheit. Es war die Absicht der Prinzessin gewesen, Mittwoch nach Italien abzureisen, aber in Folge jenes Vorfalls gelang es ihren Freunden, ihr von diesem Schritt abzurathen, bevor sie sich nicht an die Englische Regie⸗ rung gewandt und dieselbe ersucht haͤtte, ein Kriegsschiff zu ihrer Verfuͤgung zu stellen, um sie und ihr Gefolge sicher nach Ham⸗ burg zu bringen. Lord Palmerston willigte sogleich in dies Ver⸗ langen.“

Die Times erklaͤrt sich zu der Versicherung ermaͤchtigt, daß die Behauptung eines Morgenblattes, wonach ein „angesehener privilegirter Fremder“ an dem gegen die Prinzessin von Beira beobachteten harten gerichtlichen Verfahren mit Schuld gewesen seyn sollte, fuͤr gaͤnzlich ungegruͤndet. „Gewiß“, sagt das ge⸗ nannte Blatt, „muͤssen Alle, die den General Alava kennen, davon uͤberzeugt seyn, daß er einer Handlung nicht faͤhig ist, die eines Mannes vom ehrenwerthesten und wohlwollendsten Charakter unwuͤrdig waͤre.“ .

In Quebek war gegen Ende des Monat Maͤrz noch eine solche Menge von Schnee gefallen, wie man sich seit vielen Jah⸗ ren nicht erinnern konnte. Er lag an vielen Orten 5 Fuß hoch, und der Verkehr war auf eine Zeit lang ganz unterbrochen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 6. Mai. Der bisherige Koͤnigl. Sar⸗ dinische Geschaͤftstraͤger am hiesigen Hofe, Graf von Rossi, ist 85 von hier abgereist, um sich auf seinen neuen Posten zu egeben.

Eine Anzahl Wuͤrttembergischer Landleute, zusammen 62 Personen, ist in Amsterdam angekommen, um sich hier nach Nord⸗ Amerika einzuschiffen.

An der Amsterdamer Boͤrse erhaͤlt sich fortwaͤhrend sehr starke Frage nach Niederlaͤndischen Fonds; die 2 2 pCtige wirkliche Schuld ist auf 58 ¼ gestiegen, einen Stand, den sie seit dem Jahre 1830 nicht eingenommen hat. L1“] Beetiiget ein. . C s h. B2.

Luͤttich, 6. Mai. Der Nouvelliste von Hasselt mel⸗ det, daß am verflossenen Sonntag die Feier des oͤffentlichen Got⸗ tesdienstes in jener Stadt auf eine empoͤrende Weise gestoͤrt wurde. Zu Anfang des Ave's hatten sich drei Offiziere der Garnison von Hasselt mitten in die Pfarkkirche gestellt und hoͤrten nicht auf, laut zu sprechen und zu lachen. Einer derselben ging noch wei⸗ ter, stellte sich dem Haupt⸗Altar gegenuͤber, machte dort Grimas⸗ sen und ging darauf durch die Kirche, indem er die Damen anstieß. Mit diesen Ungezogenheiten noch nicht zufrieden, mischte er sich unter die Priester, die sich an der Spitze der Prozession befanden, und marschirte stolzirend neben einem derselben, der ein Gesangbuch in der Hand hielt, wobei er, mit laͤcherlichen Geberden, seine Blicke auf das Buch richtete. Der Vikarius suchte vergebens seine Wuͤrde geltend zu machen; man mußte die Prozession und den Gottesdienst einstellen. Beim Herausgehen aus der Kirche mußte sich der Offizier, von den Gassenbuben verfolgt, in ein Hotel fluͤchten, wo er Arrest erhielt. Dieser Vorfall hatte große Aufregung in der Stadt erzeugt; es bildeten sich Gruppen, haupt⸗ saͤchlich in der Naͤhe des Arrest⸗Hauses; die Polizei war auf ih⸗ rem Posten, um im Nothfall einzuschreiten. Bald vernahm man, daß neue Unordnungen bei Gelegenheit eines Leichen⸗ zuges, der durch die Stadt ging, stattgefunden hatten. Mehrere Unteroffiziere, die in einem Wirthshause beisam⸗ men waren, sahen den Leichen⸗Wagen, von mehreren Prie⸗ stern und einer großen Anzahl achtungswerther Buͤrger be⸗ gleitet, voruͤberfahren, und fingen an, laut zu schreien und ein abscheuliches Getoͤse zu machen. Der Unwillen derer, die den Leichenzug begleiteten, war so groß, daß mehrere derselben auf das Wirthshaus losstuͤrzten, wo die Militairs sich befanden, und die Thuͤre des Zimmers erbrachen. Ein blutiger Kampf sollte eben beginnen, als es der Gendarmerie⸗Brigade gelang, die Strei⸗ tenden zu trennen, wovon nur einige leicht verwundet wurden. Der Platzmäajor erschien ebenfalls, um die Anstifter verhaften zu lassen. Die Civil⸗ und Militair⸗Polizei hat voll Eifer und Klug⸗ heit jeden Auftritt zu verhindern gewußt, den man nach der Beer⸗ digung haͤtte besorgen koͤnnen, da sich der Unwill bitterung sehr allgemein ausgesprochen hatten.

Polen.

Warschau, 7. Mai. Der Direktor der Regierungs⸗Kom⸗ mission des Innern, der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegen⸗ heiten, General Golowin, hat vorgestern eine Inspections⸗Reise nach den Wojewodschaften Podlachien und Lublin angetreten. Der Staats⸗Referendar Kozlowski, Bureau⸗Chef in der genann⸗ ten Regierungs⸗Kommission, begleitet ihn auf dieser Reise.

Das Kriminal⸗Gericht der Wojewodschaften Masovien und Kalisch hat vorgestern den Advokaten Stanislaus Malinowski, der den Tribunals⸗Praͤsidenten Brzozowski in oͤffentlicher Ver⸗ sammlung durch einen Schnitt in den Hals ermordet hatte, zum Tode durchs Beil verurtheilt. 11A1A141A“

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Weimar, 9. Mai. Man schreibt aus Tannroda: „Die Erschuͤtterung, die durch den (kuͤrzlich erwaͤhnten) Aufflug der Pulvpermuͤhle hervorgebracht wurde, war uͤberaus heftig und durchzitterte das Ilmthal in großer Ausdehnung. Drei furcht⸗ bare Schlaͤge folgten sich rasch hinter einander, denn die Pulver⸗ masse war in drei verschiedenen Raͤumen aufgeschichtet. In dem nicht fern davon gelegenen Hause des Pulvermuͤhlen⸗Besitzers wurden alle Fenster und der groͤßte Theil der Dachziegel zer⸗ schmettert. Die Veranlassung zu diesem Ungluͤck gab ein Ge⸗ huͤlfe, der in das Stampfzeug einen Nagel einzuschlagen suchte und seine Unvorsichtigkeit bald darauf mit dem Leben buͤßte.“

Frankfurt a. M., 8. Mai. Der Fuͤrstlich Thurn und Taxissche General⸗Post⸗Direktor, Frhr. von Vrints⸗Berberich, wird am 10. Juli sein 50jaͤhriges Dienst⸗Jubilaͤum feiern, wozu hier bereits Vorbereitungen getroffen werden. Oeffentlichen Blaͤt⸗ tern zufolge, denkt der Jubelgreis an diesem Tage das so lange

von ihm bekleidete Amt niederzulegen.

Stuttgarter Blaͤtter enthalten die Aufforderung, daß man zur Aufstellung von Schiller's Denkmal die in der Naͤhe von Stuttgart sehr reizend gelegene sogenannte Silberburg an⸗ kaufen moͤge.

Frankfurt a. M., 9. Mai. Obschon im Laufe dieser Woche die Schwankungen in den Coursen der Oesterreichischen und Hollaͤndischen Effekten nicht bedeutend waren, fanden dennoch he langreiche Umsaͤtze in diesen Papieren statt. Bis Woche blieb die Tendenz steigend; das Eingeben h herer Notirun, gen von Amsterdam und Wien G faͤglich Kaͤufer an den Martt, besonders war viel Frage in den Aproc. Metalliques und 2 proe Integralen: große Posten dieser Fonds wurden fuͤr hiesige unf fremde Spekulanten eingethan. Am 7. Mat kamen von Amsterdan merklich hoͤbere Course, worauf in den Vormittagzstunden Aprat⸗ Metalliques schon mit 97 ½⅝, Actien mit 1637 und Integrale mit 57. pr. comotant bezahlt wurden. Das Gesuch hielt jedoch nicht an vielmehr stellten sich gegen Ende der Boͤrse alle Notirungen etugh flauer, woraus man schloß, es muͤßten unguͤnstige Nachrichten eir gelaufen seyn. Zwar zeigte sich gestern nichts, was so ausgelegt werden mochte, aber die Fonds⸗Course blieben dennoch gedruͤckt Die Aproc. Metalliques waren zu 9719, Actien zu 1631, Integrale zu 57,271 ausgeboten Unter den Spanischen Pavieren waren es vor. nehmlich die Zinslosen, welche am meisten im Cours variirten. Au- den Ruͤckfall zu Paris und Antwerpen wurden die Diffeérés Fren⸗ zoͤsischer Emission anfangs der Woche schon zu 20 à 19 ½, die za Englischen zu 18¼ à 18 ¼ verkauft; bald aber, auf das Eingehe guͤnstiger Berichte aus Madrid, fingen sie wieder an zu steigen un blieben gestern 22 ½ und 21 ½. Der Handel in Preußlichen⸗ Bagyer⸗ schen und anderen Papieren war sehr gering: kaum daß einige Un⸗ saͤtze in kleinen Posten stattfanden. Von Wechseln auf freme Plaͤtze blieben die auf Paris, Amsterdam, Berlin und Bremen i allen Sichten gesucht. Der Diskonto ist, bdei anhaltendem Gelh Ueberfluß, auf 2 ¼ à 2 ¼ „Ct. gefallen. Nachschrift. Heute, in Sonnabend, waren die Papiere anfangs der Boͤrse, auf hoͤhe Course von Amsterdam, etwas gesucht; spaͤter zeigten sich eing

durch die Notirungen wieder flauer blieben. 8

Wien, 2. Mai. (Allg. Ztg.) Es heißt, daß unsern Hm dels⸗Verhaͤltnissen eine Veraͤnderung bevorsteht, und daß ei freieres Zoll⸗System L werden soll. Zugleich beschaͤftig man sich in diesem Augenblick mit den Vorarbeiten zur Anlegung einer Eisenbahn zwischen Tarnow in Galizien und Wien; schen ist der am polytechnischen Institut angestellte Professor Rippe nach Galizien gereist, um das Noͤthige zu dieser großen Anjag vorzubereiten. Die ersten Handelshaͤuser unseres Platzes sid bei diesem Unternehmen interessirt, das, wenn es zu Stanne kommt, woran wenig zu zweifeln ist, nicht nur fuͤr Wien umf Galizien, sondern auch fuͤr Suͤd⸗Deutschland von wesentlichen Vortheil seyn wird. Es fehlte bis jetzt an einer regelmaͤßigen sichern und schnellen Verbinduͤng mit den oͤstlichen Provinzen de Monarchie, welche die eigentlichen Vorraths⸗Kammern fast all Natur⸗Produkte sind. Ist diese hergestellt, so wird der Absatz fir jene entfernten Provinzen erleichtert, ihr Wohlstand vermehn, und dies hat wieder eine erhoͤhte Kultur des Landes und die dami verbundene Vermehrung der Lebens Beduͤrfnisse, welche dah Ausland liefert, zur Folge. Die Anlage einer solchen Eisenbaßn laͤßt also eine wichtige und vortheilhafte Umwandlung im oͤffene lichen Verkehr hoffen, besonders wenn ein veraͤndertes Handels⸗ und Zoll-System bei uns eingefuͤhrt wuͤrde. Daß jedoch letzte res nur einige Modificationen erhalten, und nicht, wie Viel meinen, ein direkter Anschluß an den Deutschen Zoll-Verband beabsichtigt werde, folgt wohl aus den vielfachen Schwierihte ten, welche bei den eigenen Verhaͤltnissen Ungarns zu den dori⸗ gen Theilen der Monarchie zu beruͤcksichtigen sind. Wegen de Schweiz wird, dem Vernehmen nach, mit den Suͤd⸗ Deutschen Regierungen neuerdings unterhandelt; die von Bern bei Gele⸗ genheit der diesseitigen Notification uͤber das Hinscheiden Set ner Majestaͤt des Kaisers Franz gegebene Antwort soll dabei al Basis dienen, und man hofft, die freundschaftlichen Verhaͤltnist mit der Schweiz ganz wieder auf den alten Fuß hergestellt - sehen. Die Franzoͤsische Regierung soll hinsichtlich der Schwii zer Angelegenheiten sehr loyal zu Werke gehen, und sich ernf lich bestreben, darin eine Verstaͤndigung zu bewirken. Es s die Rede davon, daß bei der Deutschen und Boͤhmischen J. fanterie eine Veraͤnderung in der Uniform eintreten, und die Truppen, statt der kurzen engen Beinkleider, Pantalons bekan men sollen. Hh

Zuͤrich, 5. Mai. (Zuͤricher Zeitg.) Der Regierung Rath des Kantons St. Gallen hat durch eine unterm 1. M. erlassene Verordnung den Unterthanen des Großherzogthums Ba⸗ den den Eintritt in den Kanton St. Gallen vom 10. Maim auf so lange untersagt, bis den Handwerkern aus dem Kantur St. Gallen der freie Eintritt in die Großherzoglich⸗Beadischet Staaten wieder gestattet seyn wird. Denjenigen, welche fruͤher eine Niederlassungs⸗ oder Aufenthalts⸗Bewilligung schon erlang. haben, wird dieselbe nicht geschmaͤlert. Der Regierungs⸗Nah von Zuͤrich hat in seiner Sitzung am 5. Mai die Mittheilun jenes St. Gallischen Regierungs⸗Beschlusses erhalten und be schlossen, dieselbe in theilnehmendem Sinne zu erwiedern; bei de Berathung ließ sich Geneigtheit vernehmen, wenn die Schwier keiten von Seiten Badens sich mehren sollten, auch diesseits M pressalien zu ergreifen. Zu bedauern sind solche Mißverhaͤltnis wischen zwei Nachbar⸗Staaten, deren merkantilische und indo rielle Interessen so genau verbunden sind.

Bern, 5. Mai. (Baseler Ztg.) In den letzten 2 des April hat sich der akademische Senat versammelt, um ühe die Schritte zu berathen, welche der Gesetz-⸗Vorschlag uͤber ein jaͤhrige Bestaͤtigung der Professoren noͤthig mache. Daß etwat geschehen muͤsse, naͤmlich daß in einer Vorstellung die Unzwet maͤßigkeit und Verderblichkeit des Grundsatzes, so wie dessen vo gerechtigkeit dringend ans H erz gelegt werden muͤssen, daruüͤbe war man einig; weniger uͤber die anzugehende Behoͤrde. N Beiseitlassung des Regierungs⸗Rathes wollte die Mehrheit sch an den großen Rath wenden. Fuͤr uͤbersluͤssig halten wit de Vorstellung gerade nicht; es ist wohlgethan, den Eindruck, der der Gesetz⸗Vorschlag auf die Professoren gemacht, der hoͤchste Behoͤrde wissen zu lassen. Aber wir trauen dem großen Rathe so viel wissenschaftlichen Sinn zu, um einzusehen, daß sich Do centen einer Hochschule nicht, wie Dientens jaͤhrlich ftisc dingen lassen. Freilich, wenn der Regierungs⸗Rath den Vor schlag ernstlich unterstuͤtzt, so hat der große Rath keine Waz wie koͤnnte er demselben zuwider seyn? Vermuthlich laͤßt es se doch der Regierungs⸗Rath bei der Drohung bewenden, so a; se burch die politisirenden Professoren eingeschuͤchten hoffen darf.

In dem Traktanden⸗Circular fuͤr die am 6. Juli zu erüss

nende Tagsatzung bezeichnet der Vorort unter Anderem folgenn

Verhandlungs⸗Gegenstaͤnde: Die Militair⸗Aufsichts⸗Behoͤrde

gehrt die Erlaubniß, jaͤhrlich eine Anzahl Offiziere des Eidg

egen Mitte da

noͤssischen Generalstabs ins Ausland zu senden, um als Zuschauer oder Freiwillige den großen militatristhen Uebungen, die in an⸗ deren Staaten stattfinden, beizuwohnen. Saͤmmtliche Staͤnde werden eingeladen, die Frage der Buͤndes⸗ Revision nach Maß⸗ abe der vorliegenden Akten und der gesammelten Erfahrung zu üͤberlegen und ihren Gesandschaften darauf bezuͤgliche Auftraͤge uertheilen. Auch soll uͤber Badens Antrag zu Wiederaufnahme der Unterhandlung uͤber Heimathlose und Vaganten verhandelt

Franzoͤsische Blaͤtter theilen folgende Proclamation mit, welche Zumalacarreguy bei dem Abgange Mina's und der An⸗ kunft des General Valdez an seine Armee erlassen hat:

„Tapfere Soldaten, welche unter meinen Befehlen kaͤmpfen! Euer General braucht nicht mehr, wie fruͤber, seine Stimme zu er⸗ heben, um in Euren edlen Herzen den Muth zu erwecken, fuͤr die heiltgste Sache zu sterben. Die Gefilde Navarra's und der Baski⸗ chen Provinzen, die so oft mit Eurem Blute getraͤnkt wurden, ver⸗ kündigen zu laut Eure glorreichen Thaten, als daß es noͤthig waͤre, von Neuem eine Aufforderung an Eure Tapferkeit, Eure Lohyalitaͤt, Eure treue Anhänglichkeit an die unveraäͤußerlichen Rechte Eures geliebten Monarchen, Karl's des Fuͤnften dieses Namens in Na⸗ varra und des Sechsten in Castilten, ergehen zu lassen. Las⸗ set uns einander Gluͤck wuͤnschen, meine theuren Waffen⸗ Gefahrten! Der Gott der Schlachten wacht uüͤber uns, Niemals hat seine Gunst gegen uns sich deutlicher offenbart, als an dem heutigen Tage. Wir waren schwach, und er hat uns stark gemacht; wir waren verzagt, und er hat uns tapfer und muthig ge⸗ macht. Enzelne Stimmen wurden in langen Zwischenraͤumen ge⸗ boͤrt er hat sie in eine einzige maͤchtige Stimme vereinigt. Al⸗ lein obgleic seine schuͤßende Hand uns von Sieg zu Sieg gefuͤhrt hat, obgleich er sich unserer Waffen bediente, um den Stolz eines Sarsfield, eines pflichtvergessenen Quesada, eines mit leicht in Por⸗ tugal erworbenen Lorbeern geschmuͤckten Rodil zu demuͤthigen, so wollte er uns doch noch pruͤfen, um durch ein deutliches Zeichen Furopa zu beweisen, daß die Vertheidiger der Legitimitaͤt auch wirklich des Sieges wuͤrdig waͤren, den er fuͤr sie bereitete, und er rief Mina gegen uns auf! Mina, der allein unsern Sieg noch zweifelhaft machen konnte Mina, der allein noch im Sfande gewesen waͤre, den schwankenden Thron des schwachen Geschoͤpfes, welches Schlechtig⸗ keit und Verbrechen uns als Koͤnigin auforingen wollen, von dem Nande des Abgrundes zuruͤckzuhalten er, der mit Energie, Thaͤ⸗ tbigkeit und militairischen Faͤbigkeiten einen gewaltigen Ruf vervbin⸗ det, und in dessen Adern Navarresisches Blut fließt. Und doch ist auch er gefallen! Moͤge sein Fall den Wahnsinnigen die Augen öoͤff⸗ nen, die Verirrten von dem Pfade des Irrthums zuruͤckbringen und Alle uͤberzeugen, daß die hoͤchste Tapferkeit und milttairischer Ruf in ihren Bestrebungen, dem Unrecht einen Triumph zu bereiten, ohnmaͤchtig sind und sich immer vor dem Rechte und dem Willen Gottes beugen muͤssen. Ihr kennt ihn schon, der es gewagt hat, eine Last auf sich zu nehmen, die selbst einem Mina zu schwer war. Es ist Valdez, begieria, seine fruͤhere Niederlage zu raͤchen, der er indeß nur die Schmach einer zweiten hinzufuͤgen wird. Sol⸗ daten! vom heutigen Tage an ist der Sieg unser. Wir koͤnnen ihn als das Morgenroth einer Herrschaft begruͤßen, das unserem zerruͤt⸗ teten Varerlande diejenige Ruhe sichern wird, wonach es so lange geseuft hat. Dann koͤnnen wir, stolz darauf, Spanien lorreich und sfgl ch gemacht zu haben, indem wir ihm den besten und weisesten Fuͤrsten zum Koͤnige gegeben, unsere Waffen niederlegen, und im Schoße seiner Familie mag Jeder von uns mit Stolz und Freude die Worte wiederholen hoͤren: „Das ist einer von den Tavpferen, welche zu der Armee von Navarra gehoͤrten!“ Lange lebe Karl V.! Sieg oder Tod ist der Wahlspruch Eures Anfuͤhrers

Thomas Zumalacarreguy.“

Tuͤrkei.

Das Journal de Smyrne urtheilt in einem Schreiben aus Konstantinopel vom 26. Maͤrz uͤber die neulich erwaͤhnten Lurus⸗Verordnungen folgendermaßen: „Obwohl der orientalische kurus seit der Reform beinahe aufgehoͤrt hat, so wollte der Sul⸗ tan doch auch noch die letzten Spuren jener Ueppigkeit vertilgen, aus der die Moslemin der alten Schule beinahe eine Tugend machten. Da vorzuͤglich bei den Großen noch Keime von diesem Aussatz der Gesellschaft bestehen, so mußte er sie bei ihnen angreifen, und der Ferman, der in allen Moscheen der Hauptstadt abgelesen wurde, betrifft ausschließlich diesen Kein Beamter darf fortan auf sein Bureau gehen, gefolgt von einer Volke von Bedienten mit einem ganzen Buͤndel Tabackspfeifen, als ginge er zu einer Lustpartie. Die Sitte, in den Staats⸗ zimmern Pfeifen anzubieten, ist aufgehoben. Jene Menge von Subalternen, welche die Vorzimmer aller Verwaltungs⸗ Beamten uͤberschwemmten und nur von den Sporteln leb⸗ ten, die man ihnen entrichten mußte, um sich zu dem Chef, mit dem man zu sprechen hatte, Bahn zu brechen, wird durch zu⸗ dringliches in den Wegtreten Niemand mehr belaͤstigen. Der einfache Direktor wie der Großwuͤrdentraͤger des Reichs, Alle mͤssen eine bescheidenere Lebensweise annehmen, und bei dem

esir selbst darf man nicht mehr als ein oder zwei Bediente und eben so viele Pfeifen zu seinem Privat⸗Gebrauche finden. Diese weise Maßregel setzt einem oft aͤrgerlichen Luxus ein Ziel und macht zugleich jener Kaͤuflichkeit ein Ende, welche man den Füͤrken so sehr zum Vorwurf gemacht hat. Hat man erst die dministrations⸗Zweige von dem Heer unnuͤtzer Angestellten gesaͤubert, so koͤnnen dann die nothwendigen anstaͤndig und in der Art bezahlt werden, daß sie keine Veranlassung mehr finden, ihre Stellung zu mißbrauchen. Bereits haben die Gerichts⸗ oͤfe bedeutende Verbesserungen erfahren, und sobald das saͤderwerk der Regierung einfacher eingerichtet ist, werden die Rechtspflege, die Anstellungen, die Wuͤrden, die Po⸗ litik selbst nicht mehr Geld⸗-Geschaͤfte seyn, und das Reich wird neue Elemente der Wohlfahrt gewonnen haben. Achmed Pascha äßt in allen Staͤdten Bithyniens Lancastersche Schulen einfuͤh⸗ ren. Alle Elementar⸗Buͤcher, alle zum Unterrichte noͤthigen Werke sind bereits gedruckt. Uebrigens war diese Arbeit mit keiner großen Schwierigkeit verknuͤpft; denn die von den Tuͤrken n ihren Schulen (Mektebs) befolgte Methode hat mit dem Sy— steme des gegenseitigen Unterrichts viele Aehnlichkeit. Auf Be⸗ sehl der Regierung wird der Kanal der suͤßen Wasser wiederher⸗ gestelt, und inmitten der dortigen, jetzt restaurirten Kaiserlichen Pibäude, die in kleinem Maßstabe nach dem Muster des Pala⸗ büibon Versailles erbaut sind, ein Bad angelegt. Der Sultan

t, den Fruͤhling in dieser angenehmen Gegend Zuzubringen,

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wo auch die Feste zur Feier der Beschneidung des Sohnes Sr. diese Feste praͤchtig werden und, bei der erseichterten Schifffahrt

1 erlin, 12. Mad Das im heute ausgegebenen betn Glaͤubiger lautet also:

vohei stattfinden sollen. Wenn, wie man hofft, die Pest mit b Nuͤckkehr der warmen Jahreszeit nicht zunimmt, so werden durch Dampfboͤte, eine große Menge von Fremden anlocken.“ 8 Prda⸗ der Gesetz⸗Sammlung unter Nr. 1603 enthaltene Gesetz ertraͤge zahlungsunfaͤhiger Schuldner zum Nachtheile der Preuzs .“ Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von

Da die Gesetze zur Verhuͤtung von Vertraͤgen, welche von zah⸗

Luͤbeck fahrenden Dampfschiffes „Alexander

lungsunfaͤhigen Schuldnern zum schlossen werden, sich als unzureichend Wir fuͤr diejenigen Provinzen Unscrer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichtsordnung gelten, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums und nach er FEIr Bütachten Unßees E1“ 88 §. 1. as im Konkurse den Glaͤubigern zustehende Re Wi von dem Gemeinschuldner gemachten Ceientia ach zu Fches de (Allgemeines Landrecht Th. I. Tit. 11. §8. 1129 1133, 1164 1166, 1171 und 1172, Th. II. Tit. 1. §. 312 ff. und Anhang §. 74. All⸗ gemeine Gerichtsordnung Th. I. Tit. 50. §. 49) soll hinfort auch diger ghn SG ecgems 78 Cagabeger zustehen, wenn bei der on gegen den Schuldner eine Vermoͤgens⸗ aͤnglichkei sich 5 16 oͤgens⸗Unzulaͤnglichkeit .2. Außerdem ist jeder Glaͤubiger im Fall der Vermoͤgens⸗Un⸗ zulaͤnglichkeit seines Schuldners befugt, Kauf⸗, Tausch⸗ und andere laͤstige Vertraͤge anzufechten, welche derselbe uͤber ihm geboͤrige be⸗ wegliche oder unbewegliche Sachen, Gerechtigkeiten, Nießbrauchs⸗ Rechte oder ausstehende Forderungen, mit einer der folgenden Per⸗

sonen: seinem Ehegatten vor oder nach geschlossener Ehe, noch lebenden oder bereits verstorbenen

einem seiner oder seines Ehegatten Verwandten in auf⸗ oder absteigender Linie, errichtet hat. aih.

Es soll ihm hierhei die Vermuthung zur Seite stehen,

doaß die Kontrahenten den Vertrag in der unredlichen Ab⸗ E sicht, die Glaͤubiger des Schuldners zu bevortheilen, ge⸗ sscchlossen haben.

Findet der Richter bei Erwaͤgung aller vorliegenden Umstaͤnde diese Vermuthung durch Gegenbeweis nicht entkraͤftet, so ist das Geschaͤft in Beziehung auf den anfechtenden Glaͤubiger unverbind⸗ lich, und dieser ist berechtigt, den Gegenstand der Veraͤußerung zu seiner Befeledigung zu verwenden. 1

5. ³. Das in den §§. 1. und 2. jedem einzelnen Glaͤnbiger beige⸗ legte Recht kann nur zum Vortheil solcher e chuldforderungen 885 geuͤbt werden, welche vor der anzufechtenden Veraͤußerung entstan⸗

den sind. ferner nur gelten, wenn die Veraͤuße⸗

§. à. Dasselbe Recht soll rung in einen Zeitraum faͤllt, der nicht uͤber Ein Jahr vor Erlassung daß der Schuld⸗

des Executions⸗Mandats zurückgeht.

§. 5. Kann jedoch der Glaͤubiger beweisen, ner schon zur Zeit der Veraͤußerung insolvent gewesen ist, so gilt dieses Recht auch gegen diejenigen Veraͤußerungen, welche innerhalb der zwei naͤchsten Jahre vor dem im §. 4 angegebenen Zeitraume stattgefunden haben. 88 1

§. 6. Ist die Veraͤußerung an den Ehegatten des Schuldners

Recht auch

geschehen, so gilt das im §. 5 dem Glaͤubiger beigelegte ohne Beweis der schon damals vorhandenen Inso venz.

§. 7. Kann der Glaͤubiger schon bei Anstellung der Klage oder im Laufe des Prozesses die Vermoͤgens⸗Unzulaͤnglichkeit seines Schuld⸗ ners bescheinigen und eine Veraͤußerung bezeichnen, welche er nach gegenwaͤrtigem Gesetz kuͤnftig zu widerrufen oder anzufechten ge⸗ denkt, so kann er darauf antragen, daß diese seine Absicht dem Er⸗ werber von Seiten des Gerichts sofort bekannt gemacht werde. Er erlangt hierdurch das Recht, die in den 8§. 3—6 bestimmten Zeit⸗

bewiesen haben, so verordnen

von der Insinuation der Bekanntmachung an zuruͤckzurechnen. §. 8. Behauptet der Erwerber die Rechtsbestaͤndigkeit der Ver⸗ dußerung durch Verufung auf den Zeitpunkt derselben in Gemaͤß⸗

68 Hgrenn ogge, Geseb⸗9, so muß er diesen

3 ikt heweisen. Zu diesem Beweise sind bloße Privat⸗Urkun

nicht hinreichend. b 5 tertunpen

§. 9. Gegen einen dritten Besitzer, auf welchen der Geschenk⸗ nehmer oder der Mitkontrahent des Schuldners die Sache schon weiter uͤbertragen hat, ist der Glaͤubiger die in Beziehung auf jene

Personen ihm zustehenden Beshon . nur dann auszuuͤben berech⸗

tigt, wenn der Dritte zur Zeit seiner Erwerbung davon Kenntniß

Fhhüht vn odas. 8 SHces unter 18 durch das gegenwaͤrtige etz als verdaͤchtig bezeichneten Umstaͤnden t⸗

dußert habe. 1 sich der Sache ent

Gegen die Erben des Geschenknehmers oder des Mitkontra⸗ S 5 Schuldners findet der Anspruch ohne diese Beschraͤn⸗ ung statt. .

§. 10. Der Glaͤubiger verliert seine Befugnisse aus diesem Ge⸗ setze, wenn er von denfelben nicht innerhalb des Zeitraumes, in wel⸗ chem iym die Execution gegen den Schuldner uͤberhaupt zusteht, es sey im Wege der Einwendung gegen einen Interventions⸗Anspruch, oder im Wege einer foͤrmlichen Klage gegen den Besitzer der Sache

Gebrauch gemacht hat.

8. 11. Eine Vermoͤgens⸗Unzulaͤnglichkeit des Schuldners (§. 1

und 2) ist in jedem der folgenden drei Faͤlle anzunehmen: .

1) wenn bei der Auspfaͤndung keine Erecutions⸗Gegenstaͤnde vor⸗ gefunden worden, der Schuldner auch auf Befragen solche Gegenstaͤnde nicht sofort nachweiset und der Glaͤubiger den Manifestations⸗Eid fordert, dieser mag geleistet oder verwei⸗

gert werden; 1 2) wenn schon fruͤher eine Execution gegen die Person oder in

das Vermoͤgen des Schuldners fruchtlos gewesen;

3) wenn der Schuldner in einem zum Ausweis uͤber die Lage sei⸗ nes Vermoͤgens anberaumten Termine, zu welchem er unter Androbung der Annahme seiner Insolvenz vorgeladen worden, ungehorsam ausbleibt.

§. 12. Werden bei der von dem Glaͤubiger ausgebrachten Exe⸗ eution Gegenstaͤnde einer solchen entweder vorgefunden oder vom Schuldner nachgewiesen, so muß der Glaͤubiger, bevor eine Ver⸗ möͤgens⸗Unzulqͤnglichkeit an enommen werden kann,

1) wenn Effekten abgepfandet sind, deren oͤffentlichen Verkauf

bewirken;

2) wenn liquide, sichere und innerhalb dreier Monate faͤllige Ak⸗

tiv⸗Forderungen in Beschlag genommen sind, den Zahlungs⸗

Termin abwarten;

3) wenn der Schuldner Grundstuͤcke besitzt, deren Sequestration nachsuchen, es muͤßte denn klar erhellen, daß seine Befriedi⸗ gung aus den Einkuͤnften in den naͤchsten drei Monaten nicht

zu erlangen sey;

4) wenn die Schuld eine Realschuld ist, den gerichtlichen Verkauf des Unterpfandes und die Vertheilung des Kaufgeldes abwar⸗ en 1. nicht der Ausfall der Forderung klar zu uͤber⸗ ehen ist.

§. 13. Durch eine spaͤter erfolgende Konkurs⸗FEroͤffnung uͤber das Vermoͤgen des Schuldners gehen fuͤr den Glaͤubiger die aus dem gegenwaͤrtigen Gesetze bereits erworbenen Rechte nicht verloren. §. 14. Saͤmmtliche Rechtsstreitigkeiten uͤber Interventions⸗ Anspruͤche und dieienigen, welche aus diesem Gesetze bervorgehen, sind im summarischen Prozeß (Verordnung vom 1. Juni 1833. Tit. 2.) rkundlich unter Unserer Allerhoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Koͤniglichen Insieg l. fec 2 15 -

86 Gegeben Berlin, den 29. April 1835. 9

Friedrich Wilhelmn. Karl, Herzog zu Mecklenburg.

8 K üt tz. Muͤhler.

Beglaubigt: Friese.

zwischen Riga und enden Nicolajewitsch“ mit der Dampfschissfahrts⸗Verwaltung zu Stettin getroffenen Ver⸗ einigung (siehe Staats⸗Zeitung Nr. 130) wird jenes Fahr⸗ zeug auf seinen Reisen jedesmal Swinemuͤnde beruͤhren, um Passagiere sowohl von als nach den obengenannten beiden Orten zu befoͤrdern. Es wird von Swinemuͤnde nach Luͤbeck am 20. d. M., 10. Juni, 1. und 22. Juli, 12. August, 2. und 23.

Nach der von der Direction des

September und 14. Oktober, und na

ch Riga am 28sten d. M.,

Nachtheil ihrer Glaubiger ge⸗

Ausstellung auf der Son g . Akadem.

raͤume nicht erst vom Tage des Exekutions⸗Mandats, sondern schon

5

nzts mwe ann Ant9 n eie

18. Juni, 9. und 30. Juli, 20. August, 10. September und 1. Oktober abgehen. Die Preise fuͤr eine Person sind auf der Fahrt zwischen Swinemuͤnde und Luͤbeck in der ersten Kajuͤte auf 6 und in der zweiten auf 4 Holländische Dukaten, und auf der Fahrt zwischen Swinemuͤnde und Riga in der ersten Kajuͤte auf 33 und in der zweiten auf 21 Silber⸗Rubel festgesetzt. Die Expe⸗ dition in Swinemuͤnde geschieht durch den Koͤnigl. Schwedischen Konsular⸗Agenten Herrn F. W. Hintze, welcher, so wie Herr D. G. Witte in Luͤbeck, Herr B. Kuberg in Riga und Herr General⸗Konsul Lemonius in Stettin, naͤhere Nachricht ertheilen. Sowohl die abgehenden als auch die ankommenden Reisenden stehen durch die Stettiner Dampfschiffe mit Swinemuͤnde in prompter Verbindung.

Friedrich's II. musikalische Compositionen.

Die Geschichte des großen Koͤnigs und sein literarischer Nachlaß haben in der neuesten Zeit wieder däule so 1 Anklang unter uns gefunden, daß eben aus dieser patriotischen Theilnahme auf neue Ausbeute in so reichem Gebiete zu rechnen war. Und so koͤnnen wir denn zunaͤchst von einem Schatze Nach⸗ richt geben, den Herr Professor Preuß in seiner Biographie des Koͤ⸗ nigs nur andeuten, nicht nachweisen konnte. Es hat naͤmlich unser Mitbuͤrger, Herr Poͤlchau in Berlin, dessen wirklich unschaͤtzbarer musikalischen Manuskripten⸗Sammlung unlaͤngst in diesen Blaͤttern (Nr. 68.) Erwaͤhnung geschehen, durch die hohe Vermittelung Sr. Koͤniglichen Hoheit des Kronprinzen die besondere Verguͤnstigung erhalten, in den Koͤniglichen Schloͤssern und Gebaͤuden den musi⸗ kalischen Compositionen der fruͤheren Zeit, namentlich denen des großen Koͤnigs nachzuspuͤren, und es ist dem unermuͤdlichen For⸗ scher gegluͤckt, im Potsdamer Schlosse und im Neuen⸗ Palais Einhundert und zwanzig musikalische Compositionen dieses Monarchen (Konzerte, Floͤtensolo's mit dem Basse ꝛc.) wieder aufzufinden, ein Schatz, in welchem sich die eigenthuͤmlichen Gefuͤhle und Ideen leicht entdecken lassen, wie sie in den poeti⸗ schen und prosaischen Schriftwerken des Koͤnigs ausgesprochen sind. Moͤge, was von Friedrich's musikalischem Nachlasse schon in den Privatbesitz uͤbergegangen ist, dieser großen Sammlung wieder zugewendet werden, welche, als eigenstes Familien⸗Eiger. thum des Koͤniglichen Hauses, nun auf die wuͤrdigste Weise historischen Verehrung geborgen ist.

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der

uͤnste. Wir kommen jetzt zu spaͤt, um von Ahlborn's choͤner Land⸗ schaft, Salzburg, zu berichten, denn sie hat bereits - Saal ver lassen, und an ihrer Stelle befindet sich ein Werk von Morgenstern, eine Gegend am Hallstaͤdter⸗See in Ober⸗Oesterreich, welche frei⸗ lich den Verlust nicht ganz ersetzt. Ahlborn's Landschaft zeichnete sich durch ein lachendes helles Licht und eine klare Luft aus; ein⸗ ladend breiten sich die guͤnen Wiesen⸗Teppiche aus, waͤhrend sich um die beschneiten Alpengipfel ein Wolken- Tumult regt. Die Landschafr von Morgenstern hat dagegen eine duͤstere Stimmung, Regenwolken uͤberschatten das enge Felsthal, dessen Einsamkeit nur der uͤber Felsbloͤcke schaͤumende Gebvirgsbach belebt. Bei manchem Verdienst, namentlich in den Waldwaͤnden, welche sich am Hange des Gebirgs erheben, ferner in den ziehenden Nebeistreifen und in einzelnen Par⸗ deg.he sS9 6das Wassers, man doch dem Ganzen einen ebteren Vortrag und eine reichere und interess w vesehe ehe g ) interessantere Abwechselung

8 E von einer erneuert unsere Bekanntschaft mit diesem jungen Kuͤnstler auf ein⸗ vortheilbafte Weise. Er hat ein Auge füuͤr Fe und befleigigt sich eines freien und dreisten Vortrags, was bei fortgesetztem vertrauten Umgange mit der Natur gewiß zur Tuͤchtigkeit fuͤhren wird. Fuͤr jetzt bemerkten wir noch einige Extravaganzen und eine gewisse Schwere, sowohl des Pinsels als der Farben, die sehr leicht Manter werden koͤnnte. Aber in der Behandlung des Terrains, in den Abstufungen des Gruͤns, der feuchten mosigen Abhaͤnge und Matten, und in der klaren Luft spricht sich ein unverkennbares Gefuͤhl aus. Dies be⸗ statigt sich Aüch 0 uer kleinen Waͤld⸗Landschatt g

Die bekannte gemuͤthvolle Auffassung, womit B ⸗5 ni sehr einfache Gegenden anziehend barzustehen weiß, h.chea in seinem gegenwaͤrtigen Bilde wieder. Man sieht uͤber ein Korn⸗ feld fort; ein kleines Waͤldchen schließt hier die Aussicht und laͤßt nur einen verstohlenen Blick offen in das Thal, welches sich so eben aus dem weichenden Morgen⸗Rebel sonnig aufklaͤrt. Diese Stim⸗ mung ist mit großer Feinheit gegeben; die Formen der Erlen und Birken sind charakteristisch und schoͤn, viel schoͤner aber noch die fernen, im Morgenlicht verklaͤrten Bergzuͤge. Rechts zieht sich das Wäldchen mit schoͤnen Baumgruppen bis in den Vordergrund, nur Schade, daß der zunaͤchst stehende Baum in Farbe und Form weit hinter der Trefflichkeit des Uebrigen zuruͤckblieb; der Kuͤnstler bat bier wohl die Frische des noch vom Thau triefenden Gruͤns darstellen wollen, fiel aber in ein uͤbles Grasgruͤn, das sich auch uber Stamm und Zweige verbreitet. Ein einsamer Fuchs, welcher spaͤhend und un⸗ schluͤsfsig am Rande des Kornfeldes spaziert, traͤgt nicht wenig dazu bei, dem Bilde den Charakter morgentlicher Stille zu geben.

Hiernaͤchst heben wir eine kleine Wald⸗Landschaft von Jakobi in Duͤsseldorf hervor. Ein Weg fuͤhrt, am Rande eines Sees, in einen alten Buchenwald hinein, der sich an dem Abhange eines Berges emporzieht. An dem Eingange berathen sich Rauder, wie sie ihren Fang erbaschen wollen. Wie sehr kontrastirt dagegen die Fruͤhlingsfrische des jungen Gruͤns; nur unten uͤber den See und uͤber den Wald des jenseitigen Ufers werfen Regenwolken einen dunkeln Schatten. Aus dem Ganzen leuchtet viel landschaftliches Talent hervor, und in dem Vortrage glauben wir bei vieler Frei⸗ heit eine eigenthuͤmliche Art, namentlich fuͤr den Ausdruck des Lau⸗ bes, zu erkennen, wuͤrde nur eine gewisse Zaͤhigkeit der Farbe ge⸗ mildert. Von C. Kruͤger, der sich fruͤher durch Federzeichnungen bervorthat und gegenwaͤrtig in Blechen's Schule in Oel malt, sehen wir eine sehr artige Landschaft. Sie offenbart in den Laubpartieen eine schoͤne Phantasie; aber so sehr uns auch die etwas raublaͤuliche Farbe fuͤr einzelne Theile des Bildchens gefaͤllt, so brt sie doch zu sehr im Bilde wieder, welches sich uͤberdies seiner Anordnung nach in zwei Theile sondert. Beide Uebelstaͤnde wuͤrden gehoben seyn, wollte der Kuͤnstler sein Bild in der Mitte zerschneiden und zwei daraus machen: eine Operation, mit der vielen Bildern gehol⸗ fen werden koͤnnte.

Unsere beiden Haupt⸗Seemaler, Krause und Schulz, sehen wir auch hier wieder im ruͤhmlichsten Wetteifer mit einander be⸗ griffen. Der Erstere stellt uns die Folgen eines Sturmes dar; die bewegte See hat sich noch nicht ausgeschwankt, und es rollt so eben eine breite Welle, die sich hinterwaͤrts schon uͤherschlaͤgt, waͤh⸗ rend sie vorn noch im Steigen ist, gegen den Sand der Duͤnenkuͤste. Hier ist ein Handelsschiff gescheitert: die Masten sind gekappt, es liegt rettungslos auf der Seite. Fischer, Fischerinnen und Bootsleute ziehen in bunter Reihe an einem langen Tau, um das Fahrzeug vollends ins Trockene zu bringen; aber ihre Muͤhe scheint vergeb⸗ lich, wenn nicht auch ihre Kameraden das ihrige thun, die aus dem naben Fischerdorf so eben uͤber die Duͤnen lustig herangelaufen kommen. Es ist erfreulich, zu sehen, wie der fortschreitende Kuͤnstler die Na⸗ tur mit immer weniger und mit immer einfacheren Mitteln auszu⸗ druͤcken weiß. Er hat in den letzten Jahren eine neue Manier b gonnen, zu der wir ihm nur Gluͤck wuͤnschen koͤnnen. Auch Schul gab uns bewegte Sec; uͤbrigens finden wir hier dasselbe Bild zwei⸗ mal, in Oel und in Aquarell, wovon wir dem letzteren wegen sei⸗ ner noch groͤßeren Klarheit und Kraft um so mehr den Vorzug ge⸗ ben muͤssen, als die Verschiedenheit d r Mittel eher das Umgekehrte erwarten ließe,

Gegend im Oberharz