1835 / 138 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

fuͤhren und die Verwirklichung mancher schlechten Plaͤne zu verhindern. Daher rathe ich den Konservativen zu einer aufrichti⸗ gen Vereinigung mit denen, die, wenn sie auch vor der Annahme der Reform⸗Bill mit ihnen in politischer Hinsicht nicht uͤbereinstimm⸗ ten, doch jetzt der Meinung sind, daß diese Bill nicht zur Platform die⸗ nen duͤrfe, um eine neue geaen die Institutionen des Landes gerich⸗ tete Batterie auf derselben aufzufuͤhren. Schließlich lassen Sie mich der Erinnerungen gedenken, die sich an den Platz knuͤpfen, wo wir jetzt versammelt sind. Von hier aus ertoͤnte im Jahre 1793 eine denkwuͤrdige Stimme zu Gunsten der alten Grundfaͤtze der Briti⸗ schen Monarchie, eine Stimme, welche den damaligen Ministern die Kraft verlieh, uns vor der Ansteckung der demokratischen Prinzipien zu bewahren, die um jene Zeit in Frankreich so wuͤthend um sich griffen. Ich fordere Sie auf, sich des Motto's zu erinnern: Con- cordia parvae res crescunt; so gering Ihr Einfluß auch seyn mag, durch feste Einigkeit, durch entschlossenes Ausharren werden Sie alle Schwierigkeiten uͤberwinden und tausend Arme zum Kampf fuͤr die⸗ selbe Sache um sich versammeln.“

Ein Korrespondent der Times will schon die Gewißheit ha⸗ ben, daß eine unverzuͤgliche und foͤrmliche Vereinigung zwischen Sir Robert Peel und Lord Stanley stattsfinden und daß das jetzige Ministerium dadurch bald gesprengt werden wuͤrde. Die Times theilt jedoch diese Erwartung noch nicht; sie zweifelt, daß eine solche Vereinigung schon dazu hinreichen wuͤrde, das jetzige Mi⸗ nisterium sogleich zu stuͤrzen; die Umstaͤnde meint sie, seyen noch nicht reif, allein sehr lange werde das Band nicht halten, welches die Whigs, die Radikalen und die Repealer jetzt umschlinge.

Der Courier haͤlt die Antwort, welche die Times den Kanzler der Schatzkammer der Deputation ertheilen laͤßt, die wegen der Abschaffung des Zeitungs⸗Stempels eine Unterredung mit ihm hatte (s. das vorgestrige Blatt der St. Ztg.), fuͤr un⸗ richtig und behauptet, Herr Spring Rice koͤnne mit den Ansich⸗ ten der Deputation in Betreff des jetzigen Monopols einiger Zei⸗ tungen unmoͤglich einverstanden gewesen seyn; auch habe er ihr gewiß nicht so große Hoffnung auf die Abschaffung jener Steuer gemacht, wie es nach dem Bericht der Times scheine.

8 Am Sonnabend machte eine zahlreiche Deputation aus West⸗ minster dem Kanzler der Schatzkammer ihre Aufwartung, um ihm die Wichtigkeit der baldigen Abschaffung der Fenster⸗Steuer vorzustellen. Der Minister antwortete der Deputation mit großer

Hoͤflichkeit, machte aber bemerklich, daß der abgetretene Kanzler

der Schatzkammer, Sir Robert Peelb, erklaͤrt habe, der Ueber⸗ schuß der Einnahmen werde in diesem Jahre nur 250,000 Pfd.

betragen, und daß er (Herr Spring Rice) daher nicht einsehe, wie es unter solchen Umstaͤnden moͤglich seyn sollte, ohne Erschuͤt⸗ terung des Staats⸗Kredits eine Steuer abzuschaffen, die jaͤhrlich

1,200,000 Pfund einbringe, zumal da Lord Althorp waͤhrend seiner langen Finanz⸗Verwaltung alle nur moͤgliche Ersparungen

ins Werk gesetzt habe. Bei dieser Gelegenheit eroͤrterte Herr

Spring Rice den großen Vortheil, den das Land durch die Ab⸗ schaffung der Glas⸗Steuer erlangen wuͤrde, die 600,000 Pfund betrage, wobei er der Deputation einige herrliche Erzeugnisse Britischer Glas⸗Fabriken vorzeigte.

In der Times befindet sich eine Denkschrift eines Theils der Geistlichkeit von Wales, worin diese darauf dringt, daß kuͤnf⸗ ig dort nur solche Bischoͤfe angestellt werden moͤchten, die gruͤnd⸗ ich mit der Alt⸗Britischen Sprache dieser Provinz bekannt waͤren. Es wird in dieser Schrift behauptet, daß die Briten das Chri⸗

stenthum viel eher angenommen haͤtten, als die Angelsachsen, daß

schon vor der Ankunft der Letzteren in England 3 Britische Bi⸗

schoͤfe im Jahre 314 dem Konzil in Arles beigewohnt, und daß die Bewohner von Wales das Christenthum durch alle Jahr⸗ hunderte hindurch bis zur Reformation gegen die Satzungen Roms rein erhalten haͤtten.

Am Aten d. hielt der Wahlrechts⸗Verein in Dublin wieder

eine Sitzung, in welcher Herr Lawleß darauf antrug, daß man en Plan, die katholische Geistlichkeit von Irland auf Staats⸗ Kosten zu versorgen, obgleich dieser Gegenstand nicht zu den wecken des Vereins gehoͤre, dennoch, da er einmal zur Sprache ekommen, aufs entschtedenste desavouiren und fuͤr verwerflich

erklaͤren solle. Der Antrag wurde von Herrn O'Connell unter⸗ stuͤtzt, der zugleich der katholischen Geistlichkeit eine große Lob⸗ ede hielt und unter Anderem deren Verdienste um die Freiheit hervorhob. Als Beispiel fuͤhrte er die Widersetzlichkeit des Erz⸗ bischofs Thomas à Beckett gegen Heinrich II. an, wogegen er der Reformation vorwarf, die Kirche zur Sklavin des Staats und zur Anhaͤngerin des Despotismus gemacht zu haben. Die demokratische Freiheit, meinte O'Connell, deren Grundsaͤtzen er zugethan sey, koͤnne nicht bestehen, wenn die Roͤmisch⸗katholische Geistlichkeit von der Regierung so abhaͤngig waͤre, wie der Po⸗ lizeidiener, der seinen taͤglichen Sold von ihr erhalte; uͤberdies wuͤrde eine solche Versorgung jäͤhrlich 1 Million Pfund erfor⸗ dern, und John Bull duͤrfte schwerlich geneigt seyn, so viel her⸗ ö Er verwarf diesen Plan auch deshalb, weil derselbe ie Protestanten noͤthigen wuͤrde, eine Geistlichkeit zu unterstuͤz⸗ en, deren Lehren sie nicht anerkaͤnnten. In einer spaͤteren Ver⸗ seesla desselben Vereins zeigte O'Connell an, daß das Duell zwischen seinem Sohne und Lord Alvanley seine Anwesenheit in London nothwendig mache. 1

Der Papst hat den Dr. Croly zum katholischen Primas von Irland ernannt.

AUAn welchem Ort Lord Palmerston ins Parlament gewaͤhlt

zu werden versuchen wird, weiß man noch immer nicht.

Ddie Untersuchung der Rechtmaͤßigkeit der Wahl des Herrn O'Connell und des Herrn Ruthven wird jetzt in Dublin eifrig Füeehe und hat Ersterem schon 1000 Pfd. aus seiner Tasche gekostet.

Herr O'Connell ist aus Irland hierher zuruͤckgekehrt, wie man sagt, mit dem Entschluß, die Sache zwischen ihm und Lord Alvanley sogleich vor das Unterhaus zu bringen. Auch ist er entsetzlich gegen die Englischen Katholiken aufgebracht, indem zwei davon die Requisition, welche zu seiner Ausstoßung aus Broo⸗ ke's Klub fuͤhren sollte, mit unterzeichnet hatten.

Herr D Israeli hat vor der Polizei eine Caution von 500 Pfund und außerdem zwei Buͤrgen, von denen jeder 250 Pfund deponirte, fuͤr sein ruhiges Verhalten waͤhrend des laufenden Jahres stellen muͤssen. Ein Freund der O Connellschen Familie soll diese Maßregel veranlaßt haben, weil Jener bekanntlich mit Herrn Morgan O'Connell Haͤndel suchte.

Aus Unter⸗Kanada sind Herr Neilson und Herr Wal⸗ ker, als Agenten von Quebek und Montreal, mit Petitionen der dortigen Britischen Einwohner hier eingetroffen. Dem Verneh⸗ men nach wollen nun auch die Franzoͤsischen Einwohner jener Kolonie, gegen welche diese Bittschriften hauptsaͤchlich gerichtet sind, einen Abgeordneten in der Person des Herrn Papineau hierher senden.

Herr Professor von Raumer aus Berlin, der sich seit eini⸗ ger Zeit in London befindet, hat hier uͤberall, in Folge seines schriftstellerischen Rufs, die zuvorkommendste Aufnahme gefun⸗ den. Er soll bereits in dem hiesigen Museum manches Inte⸗ ressante fuͤr seine historischen Arbeiten entdeckt haben und sich auch viel mit dem Studium der Englischen Institution

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schaͤftigen. In letzterer Beziehung soll Herr v. Raumer beson⸗ ders die Absicht haben, sich mit dem hiesigen Armenwesen genau bekannt zu machen. 1 .

Die Times enthaͤlt Privat⸗Berichte aus Madrid vom zten d. M. General Cordova soll wieder von der Nord⸗Armee abberufen worden seyn und in Madrid erwartet werden. Die Aufregung in dieser Hauptstadt war sehr groß; dessenungeachtet aber traf die Koͤnigin Anstalten, am 5ten d. in Begleitung des Ministers des Innern nach Aranjuez abzugehen. In Andalusien hatte man eine Verschwoͤrung unter den vormaligen Koͤniglichen Freiwilligen entdeckt und in Folge dessen 30 Personen verhaftet.

Vorgestern ist die Nord⸗Amerikanische Fregatte „Constitu⸗ tion“, an deren Bord sich Herr Livingston befindet, von Havre kommend, in Plymouth eingelaufen. 1

Es sind Nachrichten vom Vorgebirge der guten Hoff⸗ nung bis zum 14. Maͤrz eingegangen. Die Berichte von der Graͤnze lauten fortwaͤhrend guͤnstig. Alle militairische Operatio⸗ nen zwischen dem Fisch⸗Flusse und dem Keiskamma sind gluͤcklich ausgefallen, und das Gebiet zwischen diesen beiden Fluͤssen, das neutrale oder abgetretene Land genannt, ist ganz von den Kaf⸗ fern gesaͤubert. Der Verlust ist bei allen Gefechten sehr geking gewesen und betraͤgt nur 12 Todte und 11 Verwundete. Beim Anfange der Unruhen scheinen die Kaffern einen bedeutenden Vorrath an Feuergewehren und Munition gehabt zu haben. In der Kapstadt hatte man Nachrichten aus Grahamstown bis zum 20. Februar, woraus sich ergiebt, daß der Kaffern⸗Haͤupt⸗ ling Hintza bei der gegenwaͤrtigen Invasion sehr betheiligt ist.

Nachrichten aus Kalkutta vom 17. Januar zufolge, waren dort die praͤchtigen Geschenke ausgestellt, welche Rundschit Sing fuͤr den Koͤnig von England bestimmt hat, und die Lord Ben⸗ tinck mitbringen soll. Sie bestanden aus einem Gezelt von Shawls mit silbernen Stangen, einem Saͤbel, einer Ruͤstung und mehreren anderen kostbaren Gegenstaͤnden. Es hatte sich gestern hier das Geruͤcht verbreitet, Lord Bentinck sey, als er eben von Kalkutta abreisen wollte, vom Schlage getroffen wor⸗ den; man hofft, daß sich diese Nachricht nicht bestaͤtigen wird.

Die Zeitungen aus Singapore vom 1. Januar enthalten eine von den Britischen Unterthanen in Canton an den Koͤnig gerichtete Petition, worin sie um Schutz gegen die Willkuͤr der Chinesischen Regierung bitten, den sie in der Gruͤndung einer Britischen Niederlassung auf der Ostkuͤste von China in moͤglich⸗ ster Naͤhe von Peking unter einem angesehenen, energischen und vermittelst einer betraͤchtlichen Seemacht unterstuͤtzten Bevollmaͤch⸗ tigten der Britischen Regierung finden wollen.

Aus Rio Janeiro vom 28. Maͤrz erfaͤhrt man, daß Herr Hamilton, der als Britischer Agent nach Montevideo abgegangen war, um einen Handels⸗Vertrag mit der Banda Oriental zu ne⸗ goziiren, unverrichteter Dinge von dort zuruͤckgekehrt war.

Das Packetschiff „Seagull“, welches Veracruz am 28. Maͤrz verlassen hat, bringt 216,000 Dollars und die Nachricht mit, daß Herr Alama zum Gesandten der Republik Mexiko bei der Franzoͤsischen Regierung ernannt worden und im Begriff ge⸗ wesen sey, am 1. April nach Paris abzugehen. 8

Niederlande.

Aus dem Haag, 12. Mai. Se. Koͤnigliche Hoheit der Prinz von Oranien ist heute in Gesellschaft seines zweiten Soh⸗ nes nach dem Hauptquartier abgereist.

Der Finanz-⸗Minister, Herr van Teets vom Goudriaan wird am 20sten d. eine Reise nach Italien antreten. b

Belgien. 1 Bruͤssel, 11. Mai. „Wir wissen“, sagt der Courrier Belge, „daß die Koͤnigin von Spanien einem Bexgischen Stabs⸗Offizier einen Antrag zur Bildung eines Corps Freiwil⸗ liger gemacht hat, die gegen die Karlisten verwendet werden sol⸗ len. Es soll 12,000 Mann stark werden, die jener Offizier be⸗ fehligen wuͤrde, wenn die Belgische Regierung es erlaubt. We⸗ gen des letzteren Umstandes wird unterhandelt. Die Fretwilli⸗

gen erhalten große Vortheile. v6“

Deuatschland.

Hannover, 14. Mai. Nachstehendes ist der Schluß des (gestern abgebrochenen) Vertrags zwischen dem Koͤnigreiche Han⸗ nover und dem Herzogthume Braunschweig:

Art. 27. Der Gesammt⸗Betrag der gemeinschaftlichen Ein⸗ gangs⸗, Durchgangs⸗, Ausgangs⸗ und Verbrauchs⸗Abgaben wird nach Abzug der Kosten fuͤr die Verwaltung unter die kontrahiren⸗ den Staaten nach dem Verhaͤltnisse der Bevoͤlkerung ver⸗ theilt; und es soll zu dem Ende die Bevoͤlkerung alle drei Jahre nach gleichmaͤßigen Grundsaͤtzen ausgemittelt und der wirkliche Stand derselben am 31. Dez. des betreffenden Jahres fuͤr die naͤchst⸗ folgenden drei Jahre zum Grunde gelegt werden.

Art. 28. Die im vorstehenden Artikel gedachte Vertheilung des gemeinschaftlichen Aufkommens, so wie die zu dem Ende erforder⸗ liche Abrechnung und Ausgleichung wird sowohl von drei zu drei Monaten, als auch nach Ablauf eines jeden Rechnungs⸗Jahres vorgenommen. Die dreimonatliche ist nur eine vorlaͤufige, und ge⸗ schieht nach einer von der Central⸗Steuer⸗Behoͤrde jedes Staates aufgestellten Uebersicht von der innerhalb ihres Verwaltungs⸗Be⸗ zirks staͤttgefundenen Einnahme und Ausgabe in der Art, daß von demjenigen Staate, welcher mehr, als ihm nach den verabrede⸗ ten Theilungs⸗Grundsaͤtzen zukommt, eingenommen hat, der Ueber⸗ schuß dem andern Staate unverweilt ausgezahlt wird. Die ganz⸗ jaͤhrige oder desfinitive Abrechnung, welche den Zeitraum vom 1. Juli des einen bis zum 1. Juli des naͤchstfolgenden Jahres um⸗ faßt, wird auf den Grund der von den gemeinschaftlichen Erhe⸗ bungs⸗Aemtern abgelegten Rechnungen und der nach diesen von den beiderseitigen Central⸗Steuer⸗Behoͤrden angefertigten, gemeinschaft⸗ lich gepruͤften und festgestellten Rechnungs⸗Abschluͤssen dadurch vor⸗ genommen, daß das Guthaben des einen Staats ohne Verzug dem andern Staate berichtigt werden muß. Diese desinitive Ausgleichung soll moͤglichst beschleunigt, spaͤtestens aber binnen den nächsen sechs Monaten nach dem mit dem 30. Juni ablaufenden Rechnungs⸗Jahre zu Stande gebracht werden. b

Art. 20. Jeder der beiden kontrahirenden Staaten hat die Be⸗ fugniß, der Central⸗Steuer⸗Behoͤrde des anderen Staates einen Kommissarius beizuordnen, der bei dieser von allen Geschaͤften und Verfuͤgungen, die sich auf das gemeinschaftliche Abgaben⸗System beziehen, Kenntniß zu nehmen, auch den desfallsigen Berathungen beizuwohnen und uͤberhaupt diejenigen Angelegenheiten, welche eine Communication zwischen den beiderseitigen Central⸗Steuer⸗Behoͤr⸗ den erheischen, auf eine dem gemeinschaftlichen Interesse entspre⸗ chende Weise moͤglich zu foͤrdern hat. Eine gemeinschaftlich festge⸗ setzte Instruction wird das RNaͤhere uͤber die Stellung, Rechte und Pflichten solcher Kommissarien bestimmen.

Art. 30. Auch werden nach Maßgabe des Beduͤrfnisses von Zeit zu Zeit Spezial⸗Bevollmaͤchtigte beider Staaten zusammen⸗ treten, um die etwa erforderlichen Einleitungen zu neuen oder zur Ergaͤnzung und Abaͤnderung bestehender Vorschriften und Einrich⸗ tungen zu treffen, den Gang der Verwaltung zu pruͤfen, die bei die⸗ ser entstandenen Zweifel und Ungleichheiten zu beseitigen, und die desinitive Jahres⸗Abrechnung uͤber die gemeinschaftliche Einnahme und Ausgabe vorzunehmen.

8

9 der gemeinschaftlichen

tung ihrer Tochter, der

wird in beiden Staaten einerlei Muͤnze, Maß und Gewicht zum

Grunde gelegt, und bis dahin, wirklich eingefuͤhrt worden, das Verhaͤltniß der geltenden Muͤn en, Maaße NIJeeEe durch oͤffentlich bekannt zu machende Reductione⸗ Tabellen festgesetzt werden. . 1.““ Zur Befoͤrderung und Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs ist vekabredet, daß, mit Ausnahnie der Haustrer, diejenigen Handel⸗ und Gewerbetreibenden des einen Staats, welche sich zu

geben, in dem letztern zu Gewerbe⸗Steuern nicht herangezogen wer⸗ den sollen, wenn demjenigen Staate,

oder Gewerbe befugt sind. b Art. 33. nnh wollen sich die kontrahirenden Staaten uͤber

gleichmaͤßige Vorschriften zu einer zweckmaͤßigen Regultrung das Hausir⸗Handels zu vereinigen suchen. 4

Art 34. Nur im Einverstaͤndnisse beider kontrahirenden Re⸗ gierungen duͤrfen Vertraͤge mit anderen Staaten hinsichtlich der gemeinschaftlichen Eingangs⸗, Durchgangs⸗, Ausgangs⸗ und Per⸗ brauchs⸗Abgaben abgeschlossen oder derartige bereits bestehende Ier— traͤge uͤber ihre gegenwaͤrtige Dauer verlaͤngert werden. Handeg⸗ und Schifffahrts⸗Vertraͤge mit anderen Staaten, welche auf za Ertrag der gemeinschaftlichen Abgaben keinen Einfluß baben, ia⸗ nen dagegen auch kuͤnftig von jedem kontrahirenden Staate einseng eingegangen werden. 8 1

Art. 35. Von dem Tage der Ausfuͤhrung der gegenwaͤrtiga Uebereinkunft an, treten die Stipulationen der nachstehenden Vrr⸗ traͤge und zwar: a) die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, auch Art. 9 rick⸗ sichtlich des Zolles, und Art. 12 der am 18 Mai 1827 zwischa dem Koͤnigreiche Hannover und dem Herzogthume Braunschwi wegen Regulirung verschiedener Handels⸗Verhaͤltnisse abge schlossenen Convention; b) des am 24. September 1828 zw⸗ schen mehreren Deutschen Bundes-Staaten abgeschlossenen Vm⸗ trages uͤber die Befoͤrderung des freien Handels und Verkeht, c) des am 11. Oktober 1829 zwichen mehreren Deutschen Bun⸗ des⸗Staaten abgeschlossenen Vertrages uͤber denselben Gegenstam, nebst Separat-Artikel und Separat⸗Protokoll; d) der am 7. Ne. tober 1831 zwischen dem Koͤntgreiche Hannover und dem Herzog thume Braunschweig abgeschlossenen Praͤliminar⸗ Convention weger verschiedener Erleichterungen des gegenseitigen Verkehrs und sonse⸗ ger Einrichtungen, nebst Reglement vom 3. Nov 1831; °) des m 9 Dezember 1831 zwischen dem Koͤnigreiche Hannover und da Herzogtbume Braunschweig abgeschlossenen Vertrages wegen de Anschlusses der zum Herzogthume Braunschweig gehdrenden, inna⸗ halb des Koͤnigreichs Hannover belegenen Gebtetstheile, so wie e in der Stadt Goslar und deren Feldmark belegenen Communiin. Besitzungen an das im Koͤnigreiche Hannover bestehende Gräng, Zoll⸗ und indirekte Steuer⸗System, nebst Separat⸗Artikel; f) se am 11. Juni 1833 zwischen dem Koͤnigreiche Hannover und im Herzogthume Braunschweig abgeschlossenen Convention wegen lw⸗ ordnung eines gleichmaͤßigen und gemeinschaftlichen Zolles vom un⸗ laͤndischen Getraide, neb darauf gegruͤndeten Verabredungen ia demselben Datum, und zwar hinsichtlich aller derjenigen Rechte m Verbindlichkeiten, welche dadurch zwischen den beiden gegenwärgg kontrahirenden Staaten begruͤndet worden, außer Wirksamkeit.

Art. 36. Die Dauer dieses Vertrages wird vorlaͤufig 6 zum Ablaufe des Jahrs 1841 bestimmt, und soll hiernaͤchst uͤber se Verlaͤngerung desselben weitere Verabredung eintreten. Im fuile einer Verstaͤndigung saͤmmtlicher Deutschen Bundes⸗Staaten ütmm gemeinsame Maßregeln in Beziehung auf Eingangs⸗, Ausgangt, Durchgangs⸗ und Verbrauchs⸗Abgaben soll jedoch der Verein vt der Zeit an, von welcher die desfallsigen Beschluͤsse in Wirksamftt treten, wieder aufgeloͤst werden. Auch werden, wenn die Deutscha Bundes⸗Staaten uͤber freien Handel und Verkehr mit Lebensmitteln gemeinsame Verabredung treffen, demgemaͤß die erforderlichen Mo⸗ disicationen in dem durch den gegenwaͤrtigen Vertrag angenomma⸗ nen Systeme eintreten.

Art 37. Dieser Vertrag soll in zwei gleichlautenden Origi nal⸗Exemplaren ausgefertigt und unverzuͤglich zur Ertbeilung des Allerhoͤchsten und Hoͤchsten Ratificationen vorgelegt werdin, dere Auswechselung baldmoͤglichst, laͤngstens aber binnen sechs Wochen stattfinden wird. Urkundlich ist vorstehender Vertrag von den Be vollmaͤchtigten unterzeichnet und besiegelt worden.

So geschehen Hannover, am ersten Mai Eintausendachthunder, vierunddreißig. . (L. S) Georg Friedrich Hieronymus Dommes. (L. S.) Heinrih

Ludwig Meineke. (E. S.) August Philipp Christian Theodor von Amsberg.“

Leipzig, 15. Mai. Die gestern hier eroͤffnete Subser tion auf 15,000 Stuͤck Actien der Leipzig⸗Dresdner Eisenbah ist heute geschlossen worden. Binnen noch nicht 7 Stund wurde die ganze Summe von 1 ½¼ Mill. Rthlr. Pr. Ct. durch l. terzeichnung gedeckt. Schon sind die Actien im Werthe gestiege

Muͤnchen, 14. Mai. Dem Vernehmen nach sind die Vo arbeiten der einzelnen Comités uͤber den Entwurf der Status der Hypotheken⸗ und Wechselbank vollendet, und saͤmmtliche Ah schuß⸗Mitglieder seit Anfang Mai hier versammelt. Da tigle Sitzungen stattfinden, so ist zu erwarten, daß in kurzer Feit de Statuten jener Anstalt, welche fuͤr den Grundbesitz und den Ge— werbstand Bayerns von den wohlthaͤtigsten Folgen seyn msen, ans Licht treten duͤrften.

Nuͤrnberg, 14. Mai. Heute fruͤh ist Ihre Durchl. d Frau Fuͤrstin von Thurn und Taxis, Gemahlin des Koͤn. Vayet Kron⸗Oberpostmeisters und Reichs⸗Raths Fuͤrsten Maximilian we Thurn und Taxis Durchl. hier verstorben, nachdem ihr vor wenl Tagen ihre auf Besuch von Regensburg anwesende Mutter, verwittwete Regierungs⸗Praͤsidentin, Freifrau von Doͤrnberg,“ Tode vorangegangen war.

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9 Maria⸗Zell unternommen, von wo daß in denselben gleiche Normen kehren gedenkt.

neulich erwaͤhnten Modificationen in unserem ysteme duͤrften nun bald eintreten c. Mäjestet der Kaiser die dahin its genehmigt. Demzufolge wird ein vn Plackerei Verkehr sin ch h der Zolllinien (die Ungari⸗ J, e Ieb der Gewerbes in den andern St Länder und Dalmatien liegen bekanntlich außerhalbderselben, Ausuͤbung ihres Handels oder Gewerb i aat he⸗ ainden Zan den Graͤnzen des Reichs wird 1e die Veauf sie selbst, oder die, in deren Dienste sie stehen, in ühtigung strenger und durch einen verstaͤrkten Kordon besser ge⸗ worin sie ihren Wohnsitz haben, zum Handtl nohabt werden. Dies ist eine der wichtigsten und erfolgreich⸗ e Anordnungen, die in der neuern Zeit hier getroffen worden; werden sich derselben große Verbesserungen in unserem Zoll⸗ d Finanzwesen anreihen.

her nichs von Bedeutung. Die Pest war aber durch Absperrung unter⸗ üͤckt vorden. Der Handel nahm wieder zu, und dehese La⸗

ungen

Die

eingetroffen

Die Post aus Konstantinopel 8 atte sich auch

end von Seutari gezeigt,

Reiß sollten nach Marseille versendet werden.

sie in vier Tagen zuruͤck⸗

Zoll⸗

;so viel man erfaͤhrt, haben abzweckende Verordnung be⸗ ungehemmter, von jeder denk⸗

; sie bringt in der Um⸗

lus Sy⸗

nehate man nichts Neues. Die Armee unter Reschid Pascha

ein genommen zu werden.

Karamanien hatte sich konzentrirt, wahrscheinlich

um sich zu

hen und, wie wir schon erwaͤhnt haben, vom Sultan in Augen⸗ Ueber Persien waren zu Konstan⸗ allerlei Geruͤchte in Umlauf. Man sprach von Verschwoͤ— ngen gegen den Schah und dadurch herbeigefuͤhrten Hinrich⸗ ngen. Wie weit diese Verschwoͤrungen gediehen, von wem sie

sgegangen, wußte man nicht zu sagen; und insofern ward dem

perüchte nicht viel Glauben geschenkt. en des Schahs unablaͤssig bemuͤht sind, Unzufriedenheit unter em Volte zu verbreiten, scheint gewiß.

chmen.

Gesetz⸗Sammlung enthaltene Allerhoͤchste Ka gten d. M., so wie der mi tat fuͤr das Jahr 1835 lauten also:

5

Briefe aus

Spanien.

Herr Isturiz, Abgeordneter fuͤr Cadix,

VVTöv Berlin, 18. Mai. Die im heute hs geehe

Daß aber die Antagoni⸗

Madrid vom 24. April enthalten Folgendes: Die Unterhandlungen mit den Columbischen Bevollmaͤchtigten heinen bis jetzt keinen Fortgang zu haben; man will, so heißt erst das Eintreffen des Herrn Luis Alaman, Bevollmaͤchtig⸗ n der Mexikanischen Staaten, abwarten, um alsdann gemein⸗ haftliche Schritte zu thun. Da nun die anderen Republiken ut genug erklaͤrt haben, daß eine Aussoͤhnung mit dem Mut⸗ tlande ihnen zwar erwuͤnscht, sie aber weder genoͤthigt, noch esonnen seyen, dieselbe durch große Opfer zu erkaufen, so muß gan erstaunen, wenn aufgeklaͤrte Spanier, wie am 2lsten in der brokuradoren⸗Kammer die Herren Isturiz und Farer, ihnen an⸗ unen, einen Theil der Spanischen Staats⸗Schuld Der Finanz-Minister erklaͤrte bei dieser Gelegenheit ür im Allgemeinen, die Regierung werde suchen, so viel Nuz⸗ nals moͤglich aus jener Unterhandlung ie heutige Abstimmung der Prokuradoren⸗Kammer uͤber die nicht solidirten Vales Reales sind die Hoffnungen mehrerer Spe⸗ lanten, welche sich auf den Kredit des Finanz⸗Ministers ge⸗ itzt und in den nicht konsolidirten Vales gespielt hatten, verei⸗ eit worden. Mehrere Mitglieder der entschiedensten Opposition, pie die Herren Garcia Carrasco, Alcala Galiano, Isturiz, Ca⸗ allro, Arguelles, vertheidigten das Projekt des Ministeriums, ögleich mehr aus Gruͤnden des Privat⸗Interesses, als aus Pa⸗ riotismus. ezu, er muͤsse deshalb auf einer Beguͤnstigung der Vales Reales bestehen, weil in seiner Provinz allein wenigstens zwei Drittel sämmtlicher vorhandener Vales sich befaͤnden. nterstuͤtzte ihn Herr Alcala Galiano, welcher ebenfalls fuͤr Ca⸗ dir deputirt ist, und Herr Aguirre Solarte äußerte, er koͤnne das Henehmen des Herrn Isturiz nicht nur nicht mißbilligen, sondern er vürde, wenn es darauf ankaͤme, die Interessen seiner eigenen Provinz (Biscaya's) zu vertheidigen, dieselben jnteresse der uͤbrigen Provinzen verfechten.“

zu uͤber⸗

u ziehen. Durch

erklaͤrte ge⸗

Hierbei

lbst gegen

Stuͤcke der f l inets⸗Ordre vom t derselben publizirte Haupt⸗Finanz⸗

„Sie empfangen den Mir eingereichten Haupt⸗Finanz⸗Etat

fuͤr das Jahr 1835, welchen Ich genehmiget und vollzogen habe, hierbei zuruͤck, mit dem Auftrage, solchen in Folge der durch Meine Ordre vom 17. Januar 1820, den Staats⸗Haushalt und das Staats⸗Schuldenwesen betreffend, getroffenen Anord⸗ nung, so wie solches zuletzt mit dem Etat pro 1832 geschehen

ist, durch die Gesetz⸗Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß brin⸗

An den

gen zu lassen.

Berlin, den 8. Mai 1835.

ben fuͤr das Jahr 1835.

Finn a

Darmstadt, 10. Mai. Unsere Abgeordneten⸗Kammer si gestern bereits ihre zehnte Sitzung. Mehrere Wahl⸗Gegenstal wurden in derselben verhandelt. Ueberhaäupt waren die bieße gen Sitzungen, neben den Wahlen des Praͤsidenten, der Aih Berathung ꝛc., großentheils der Pruͤfung der Wahlen gewihne Die Thaͤtigkeit dieses Landtages duͤrfte ganz andere Resill herbeifuͤhren, als die der beiden vorhergehenden, welche, wie. dermann weiß, viel gekostet, dem Lande aber wenig Nutzen! waͤhrt haben. bt

Der am 4ten d. M. zu Darmstadt verstorbene Großherp. Oberhofmarschall Frhr. Pergler v. Perglas wurde am öten, 5 Uhr, ganz in der Stille beigesetzt, wie er solches bei Lebselt schon laͤngst verordnet hatte. Nach seinem Tode wurde bekane daß er seinen Sarg schon vor mehr als smelf Jahren hatte fertigen und in seinem Hause aufstellen lassen. Seitdem yft er alljaͤhrlich an seinem Geburtstage sich nach dem Gemache begeben, wo der Sarg aufbewahrt wurde, bei welchem er K rere Stunden, in ernste Betrachtungen versunken, zubrachte.

Oesterreich. Wien, 8. Mai. Gestern fruͤh ist Se. Durchl. der Hen von Sachsen⸗Altenburg mit seiner Gemahlin und Prinzes Tochter hier angekommen, um unserem Monarchen zu sil Thronbesteigung persoͤnlich Gluͤck zu wuͤnschen. Der in Angelegenheiten des neuen Benediktiner⸗Klosters he eingetroffene Bischof von Augsburg, Hr. v. Riegg, wurde gest bei dem Staats⸗Kanzler Fuͤrsten Metternich duͤrch den Bahe schen Gesandten vorgestellt.

2 [Aus den Domainen⸗Abloͤsungen und

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3 A

Die Frau Fuͤrstin von Metternich Durchl. hat in 9 Fuͤrstin Hermine, eine Wallfahrts⸗ vi1111414*“ EC1“ 8

Aus der Verwaltung der Domainen und Forsten nach Abzug des davon dem Kronfideikommiß vor⸗ behaltenen Revenuen⸗Antheils L

Verkaͤufen,

Behufs der schnelleren Tilgung der Staats⸗ Aus der Verwaltung der Bergwerke, Huͤtten und

Salinen, desgleichen der Porzellan⸗Manufaktur

in Berlin

Aus der Post⸗Verwaltung

Aus der Verwaltung der Lotterie . .....

Aus der Steuer⸗ und Abgaben⸗Verwaltung: a) an Grund⸗Steuer. 1.“ 9,735,000 b) an Klassen⸗Steuer 6,40 4,000 c) an Gewerbe⸗Steuer 1,973,000

nenmeummeaemmnnn 18,112,000 d) An Eingangs⸗, Ausgangs⸗ und Durchgangs⸗Abgaben; an Ver⸗ zehrungs⸗Steuern von inlaͤndi⸗ schen Erzeugnissen; an Wege⸗ geldern; an Abgaben von der Schifffahrt und der Benutzung der Haͤfen, Kanaͤle, Schleusen, Bruͤcken und anderen Commu⸗ nications⸗Anstalten; ferner an Stempel⸗Steuer 20,052,000 e) an Einkommen aus der Salz⸗Regie 5,366,000 mmnn,ö— Revenuen⸗ Ueberschuͤsse des Fuͤrstenthums Lichtenberg Un verschiedenen unter obigen Titeln nicht begrif⸗ e“

Friedrich Wilhelm. Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Alvensleben.“

Allgemeiner Etat der Staats⸗Einnahmen und Ausga⸗

Reiner Er⸗ trag fuͤr 1835. Rthlr.

1

4 212,000 1,000,000

717,000 1,200,000 669,000

13,830,000 80,900

322 000

Summa

151,740,000

e Sei8,Zlcher NSs. Zarkrfrgras Tree. 8

Betrag pro 1835.

uusgabee,. Rthlr.

1 Fuͤr das Staats⸗Schulden⸗Tilgungswesen, und zwar: a) zur Verzinsung der allgemeinen und provin⸗ ziellen Staats⸗Schulden und zu den laufenden Verwaltungs⸗Kosten . 6,397,000 b) zur Schulden⸗Tilgung. 2,480,000 mn———

8,877,000

c) zur Verzinsung und Tilgung neu uͤbernommener Provinzial⸗Schulden

An Pensionen, Kompetenzen und Leib⸗ Renten, und zwar: 2 a) an etatsmaͤßigen Fonds zu Pensio⸗ naen fuͤr emeritirte Staatsdiener und deren Wittwen und Hinterbliebenen, so, wie zu sonstigen Gnaden⸗Unter⸗ b) an lebenslaͤnglichen Kompetenzen und Pensionen fuͤr die Mitglieder aufgehobener geistlicher Corporatio⸗ den, an Pensionen, welche auf dem Reichs-Deputations Schluß vom 25. ebruar 1803 beruhen, oder sonst traktatenmaͤßig oder aus fruͤheren Verpflichtungen zu leisten sind

An dauernden Renten: a) als Entschaͤdigung für aufgehobene „Rechte und Nutzungen . .. 3c600,000 b) fuͤr eingezogene Kapitalien und Amts⸗ Cautionen 603,000

*. . RTEnmmEEEnsmm Fuͤr das Geheime Kabinet, fuͤr das Buͤreau des Staats⸗Ministeriums, fuͤr die Staats⸗Buchhalte⸗ rei und die Verwaltung des Staatsschatzes und der Muͤnzen, fuͤr das Staats⸗Archiv und fuͤr die Provinzial⸗Archive, das Staats⸗Secretariat, fuͤr die Ober⸗Rechnungs⸗Kammer, die General⸗Or⸗ dens⸗Kommission und fuͤr das statistische Buͤreau Fuͤr das Ministerium der Geistlichen⸗, Unterrichts⸗ und Medtzinal⸗Angelegenheiten . . . . .. Fuͤr das Ministerium des Innern und der Polizei Dem Ministerium des Innern fuͤr Gewerbe und fuͤr die General⸗Kommisstonen. .. Der Verwaltung fuͤr Handel und Fabrication, im⸗ leichen zu Land⸗ und Wasserbauten, ausschließlich WIJIJJI“ Zur Unterhaltung und zum Neubau der Chaussen, einschließlich der Mittel zur Verzinsung und Til⸗ gung der aufgenommenen Chausséebau Kapitalien Fuͤr das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten Fuͤr das Kriegs⸗Ministerium, einschließlich der Zu⸗ schuͤsse fuͤr das große Militair⸗Waisenhaus zu Potsdam und dessen Filial⸗Anstalten 766 Fuͤr die Central⸗Finanz⸗Verwaltung, und zwar: 8 a) fuͤr das Finanz⸗Ministerium und fuͤr die General⸗Staats⸗Kasse b) fuͤr die General-Verwaltung der Do⸗ mainen und Forsten 94,000

Fuͤr das Justiz⸗Ministerium, außer den Gerichts⸗ W11166““ Fuͤr die Ober⸗Praͤsidenten und Regierungen G die Haupt- und Landgestuͤte . G“ ur Deckung der Einnahme⸗Ausfaͤlle, zu außeror⸗ dentlichen Ansgaben und zu den Landes⸗Verbesse⸗ X“ 1,350,000

rungen [51,749,000

41,000

1,584 000

963,000

308,000

2,683,000 2,184,000

173,000 1,369,000

2,852,000 681,000

000

159,000

253,000

2,061,000 1,766,000 167,000

Berlin, den 3. Mai 1835. Summa

Friedrich Wilhelm. Gr. von Alvensleben.

Koͤnigliches Schauspiel.

Wir fahren fort, die Seydelmannschen Darstellungen der Reihe nach, so viel als der dem Theater in diesen Blaͤttern ange⸗ wiesene Raum es gestattet, mit wenigen Worten zu begleiten. Der „Bettler“” von ⸗Raupach gehoͤrt unter die Gattung der so sehr ver⸗ spotteten weinerlichen Schauspiele; aber Herr Naupach hat sich durch das Schillersche, fast zum dramatischen Canon gewordene Anathem: „was kann dieser Misere Großes begegnen, was kann durch sie Gro⸗ ges geschehen“, nicht abschrecken lassen, in die Iffland⸗Kotzebueschen Fußtapfen zu treten, und er hat sich den Gang noch bequemer ge⸗ macht, ob L“ Jener Breite oder um sie zu ironiren, wol⸗ len wir da in gestellt seyn lassen; kurz, er hat sich, um nur den Zweck der Ruͤhrung rasch zu erreichen, bei weitem mehr Freiheit als Fan⸗ erlaubt, sich von Allem, was man dramatische Regel und Motive nennt, losgemacht und eine Scene so hingestellt, als wenn ste Jedermann aus dem wirklichen Leben eben so aufgreifen und hin⸗ stellen koͤnnte. Schwerlich aber wuͤrden den naͤmlichen Auftritten des wirklichen Lebens so viel Thraͤnen geflossen seyn, als hier bei der Nachahmung derselben auf der Buͤhne. Der Witz der Empfindung bat eine groͤßere Gewalt, als die Empfindung selbst, und, der guͤte Rousseau mag nicht Unrecht haben, er schwaͤcht, ja er toͤdtet ste oder leitet sie doch gaͤnzlich ab; daber dessen Sermone gagen das Bffentliche Vergnuͤgen des Schauspiels. Aber huͤten wir uns, gegenwaͤrtig noch, wo der alte Spruch panem et circenses sogar sein Gleichgewicht verloren und die Souverafnetät den Circensen abgetreten hat; erst circenses, dann panem, solche Paradoren zu wiederholen. Es bleibt beim Alten; der Dichter Schiller und der Philosoph Rousseau haben vergebens deklamirt; jener hat nicht der Neigung zu einer gewissen Gattung des Schauspiels, dieser nicht der Lust am Schauspiel uͤberhaupt gesteuert. Die anschaulichste Exemplification ergab die Vorstellung des besagten „Bettlers“; es wurde geweint, wie vor beinahe einem halben Jahrhundert in der Vorstellung von „Menschenbaß und Reue“, wo der Thraͤnenfluß die Schnupftuͤcher theuer machte. Aber suam cuique; es ge⸗ hoͤrt auch ein Menschen⸗Darsteller, wie Herr Seydelmann es ist, dazu, um uns die Wirklichkeit als reine Wahrheit (das ist bekanntlich ein großer Unterschied, zumal unter Bett⸗ lern), so untruͤglich vor Augen zu stellen, daß wir durch keinen Ton und keine Geberde an Affectation und Gleisnerei ge⸗ mahnt werden, und daß ibre Sprache uns geradesweges zu Her⸗ zen geht. Bei ihm bewaͤbrt sich abermals Goethe's Wort: das 1ngcb; Naturell ist der Ansang und das Ende aller Kunst; denn hei ihm zeigt sich der Anfang und das Ende, wenn auch noch nicht uͤberall Vo endung; der wahre Kuͤnstler, wie der wahre Mensch, kann immer nur im Streben begriffen seyn. Wir werden uͤbrigens jede Gelegenbeit wahrnehmen, um im Allgemeinen die Absurditaͤt der Behauptungen, als koͤnne durch Studium ohne Genie im Kunst⸗ Gebiete etwas Gutes und Tuͤchtiges geleistet werden, zu beleuch⸗ ten, und beschraͤnken uns fuͤr heute auf das Besondere, daß Herr Seydelmann das Rechte und Tuͤchtige auch in der Rolle des Bett⸗ lers geleistet hat, in einer Einfachheit und Wahrheit, wie es dem noch so reich begabten Manteristen zu erreichen unmoͤglich und dem faͤhigen Naturell nur dann zu erreichen möglich ist, wenn es endlich zu der Einsicht kommt, daß nicht die rohe Natur, son⸗ dern die zweite, durch Fleiß und Studium gereinigte Natur, aber doch immer Natur, zum Kunstwerk gefordert wird. Indeß, so aufeichtig wir uns auch freuen, daß jede Gattung der Schauspiele, aufs beste lebendig verkoͤrpert, gebuͤhrend anerkannt werde, so moͤgen wir denn doch nicht Anstand nehmen, zu bekennen, daß uns eine noch

Berl.

Kugler arrangirt.

so wohl gelungene mimische Nachahmung solcher Personen und Dinge des wirklichen Lebens nicht die der Kunst wür⸗ digste Aufgabe zu seyn duͤnkt. und wir werden darin um so mehr bestaͤrkt, wenn wir im schroffen Gegensatz die durchaus und

durch absichtliches Bestreben zu einer komischen Thegter⸗Per⸗-⸗

son verarbeitete Rolle des gutherzigen Polterers in dem be⸗ kannten Goldonischen eussspel dieses vhemen betrachten. Gewoͤhn⸗ lich hat die Rolle auch nur als eine⸗Art von Harlequin Gluͤck emacht, und dann insofern recht großes Gluͤck, wenn dem Schau⸗ ppieler der Mutterwitz des Harlequins reichlich verliehen war. Un⸗ ser Gast, Hr. Seydelmann, hat sie zu einem Charakter zu bilden gewußt. Alle sogenannten Charakter⸗Rollen haben etwas Hervorspringendes, das Jedermann leicht erkennt, und dies ist es auch, was sie meistens so anziehend macht, aber das Hervorspringende macht nicht ihre ganze Individualitaͤt aus. Der wahre Schauspieler muß zwar das Her⸗ vorspringende nicht verwischen, aber es in Verbindung mit dem anzen Menschen bringen; in dem aufbrausenden Manne, wie es Fier der Fall ist, muß uns immer der Grundton anschaulich blei⸗ ben, damit auch hier der Tert des Stuͤcks, daß die Gutherzigen die waͤrmsten Freunde haben, doch gewiß nicht des Aufbrausens wegen, sondern wegen der Mischung und der Individualitaͤt seiner Person, gerechtfertigt werde. b Gerade in diesen beiden Rollen haben wir die Wahrheit und Einfachheit der Darstellungen Iffland's aus dem wirklichen ge⸗ meinen Leben wiedergefunden, und es ist uns, mindestens gesagt, unbegreiflich, wie Iffland, der als Schauspieler das wirkliche Leben so treu aufzufassen und so rein, aber doch frei, darzustellen wußte, von Leuten, die ihn gar nicht gesehen haben koͤnnen, manterirt ge⸗ nannt werden kann; allerdings bekam er dann, wenn er uͤber seine natuͤr⸗ liche Sphaͤre hinausging, mit dem Schein des Angezwungenen auch den Schein des Manierirten, dem er grundsaͤtzlich durchaus wider⸗ strebte. Es kann der Schauspleler nicht immer nur dasjenige aus⸗ waͤhlen, was seine Persoͤnlichkeit kleidet. Aber von Herrn Seydel⸗ mann glauben wir doch behaupten zu koͤnnen, daß allenfalls nur der zaͤrtliche oder moderne Liebhaber ihn nicht kleiden moͤchte; in allen anderen Rollen aber der Geist, wie es ihm auch von Rechtswegen gebuͤhrt, immer den Koͤrper sich schafft und bildet; mens agitat mo- sem! E

Gesang⸗Fest in Potsdam. Am 11. und 12. Juni d. J. wird der große Maͤrkische Verein fuͤr Maͤnner-Gesang sein drittes Gesang⸗Fest in Potsdam begehen. Seit dem letzten Feste hat der Verein sowohl an aͤußerer wie an innerer Kraft gewonnen, da nicht allein die Zahl seiner Mitglie⸗ der gewachsen ist, sondern auch Maͤnner ihre Kraͤfte demselben ge⸗ widmet haben, deren Namen in der Kunstwelt durch zahlreiche gus⸗ gezeichnete Werke glaͤnzen; es moͤgen hier nur genannt werden: Reissiger, Wolfram, Rungenhagen u. A. m. Der Verein kann nur dann erfolgreich bestehen, wenn ausgezeichnete Komponisten fuͤr den⸗ selben schreiben; es entsteht dadurch eine Wechsel⸗Wirkung; die Kom⸗ ponisten erhalten eine Gelegenhbeit, ihre groͤßeren kirchlichen Werke (an denen unsere Zeit leider jetzt sehr arm ist) in der vortrefflich⸗ sten Ausfuͤhrung zu hoͤren, und werden dadurch zu neuen Schoͤpfun⸗ gen angeregt. Da nur ausgezeichneten Compositionen die Ehre der Auffuͤhrung zu Theil wird, so werden die einzelnen Mitglieder des Vereins dadurch geistig fortgebildet, und es wird nicht nur bei ih⸗ nen, sondern auch nach und nach im Volke die Gesanglust erweckt und genaͤhrt. Des Koͤnigs Majestaͤt haben auch in diesem Jahre dem Vereine Allerhoͤchstihre Huld und Gnade angedeihen lassen, indem Aller⸗ hoͤchstdieselben zum ersten Tage des Festes fuͤr die Auffuͤhrung kirch⸗ licher Werke die Koͤnigl. Hof- und Garnison⸗Kirche zu Potsdam bewilligt, und fuͤr den zweiten Tag, falls unguͤnstige Witterung die Auffuͤhrnng weltlicher Gesangstuͤcke im Freien verhindern sollte, die Benutzung des Koͤnigl. Schauspielhauses in Potsdam Allergnaͤdigst gestattet haben. Am ersten Tage werden in der Kirche Compositio⸗ nen von Dr. Fr. Schneider aus Dessau, Rungenhagen, Schaͤrtlich (dem Stifter des Vereins), C. Girschner, J. P. Schmidt und Ju⸗ nus Schneider aus Berlin aufgefuͤhrt; auch wird dieser Tag uns außer anderen Werken der eben genannten Komponisten noch Com⸗ positionen von Reissiger aus Dresden, Wolfram aus Teplitz und Boͤhmer aus Berlin dringen. Als das Hauptstuͤck des zweiten Ta⸗ ges wird eine eigens zu diesem Zweck komponirte Kantate von Reissiger glaͤnzen, die, nach den abgehaltenen Proben zu urtheilen, als eines der besten Werke des ruͤhmlich bekannten Komponisten an⸗ zuseben ist. Da das Fest in der Pfingstwoche (den 11. und 12. Juni) faͤllt, und die reizenden Umgebungen Potsdams zu dieser Zeit mit dem schöͤnsten Schmucke, den die Natur hier so reichlich spendet, bekleidet sind, so laͤßt sich wobl annehmen, daß das Publikum durch einen zahlreichen Besuch seine Theilnahme bethaͤtigen werde. C. G.

Berliner Börse.

8 Den 18. Mai 1835

Amfl. Fonds- und Geld-Cours-Zett iXsis7ĩ7—gJ

rraAINIM Ax;üF.veve. St.-Schuld-Sch. 100 Pr. Engl. Obl. 30. 99 .58 Präm. Sch. d. Sech. 64 Kurm. Obl. m. l. C. 100 ¼ Neum. Int. Sch. do. 100 Stadt-Obl. 100 ¾ Königsb. do. Eibing. do. 99 Ihanz. do. in Th. 4;

estpr. Pfandbr. 102 Grofshz. Pos. do.

rranerTU . 102 06⅔ 103 ½⅔ 106 ¼

Ostpr. Pfandbr. bomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. u. Z.-Sch. d. K.- u. N. 81 eb Gold al marco 216 Neue Duk. 18 ½ Friedrichsd'or . . 13 ½ Disconto

103 ½

Amsterdam, 13. Mai. Niederl. wirkl. Schuld 57 ½. 55 do. 102 21 Ausg. Schuld Kanz-Bill. 26 ½. 3 ½ muss. 99 ¼ v3. Oestear.

419 Amort. 95 ½. 3 ½ ½ Präm.-Scheine 114 ⅛. do. 49 Anl. —. Span. 5 9 49½. v Ur:

Antwerpen, 12. Mai Span. 5 % 493½. 338 31. Ziusl. 21 ½. Cortes 498. Neue Span. Anl. 67 ¾½. Belg. 101 ½. Darmst. 26 ½.. Wien, 13. Mai. 59 Met. 101 ¾ ½. 43 97 ¾ 56. Bank-Actien 1341, ¼. Neue Anl. 596 ½¼.

Coup. 31 ¼.

Koͤnigliche Schauspiele.

Dienstag, 19. Mai. Im Schauspielhause zum erstenmale wiederholt: Die Schule des Lebens, Schauspiel in 5 Abth., nach einem Maͤhrchen, von E. Raupach.

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits geloͤsten, mit Sonn— tag bezeichneten Schauspielhaus⸗Billets guͤltig; auch werden die dazu noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Sonntag bezeich⸗ net seyn.

Mittwoch, 20. Mai. Im Schauspielhause: Nathan der Weise, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von G.“ E. Lessing. (Hr. Seydelmann: Nathan, als Gastrolle.)

Koͤnigstaͤdtisches Theater. Dienstag, 19. Mai. Das Koͤnigreich der Weiber, oder

Die verkehrte Welt, Burleske mit Gesang in 2 Akten, frei 89

Desnoyer, von Fr. Genée. Die Musik ist vom Musik⸗Diren „Royp 2 Vorher: Zum erstenmale

wiederholt: Judith

v11“

8