1835 / 147 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

111“

gefunden, und die Behoͤrden sind sehr zu tadeln, daß sie nicht groͤßere Strenge bewiesen. Doch wurde vor einigen Tagen ein Mann, Namens Pascal Puente, der uͤberfuͤhrt war, eine Bande zu Gunsten des Don arlos gebildet zu haben, hingerichtet. Der Widerwille dieses Verschwoͤrers gegen die Urbanos war so groß, daß er bat, die seinen Leichnam eskortirenden Soldaten moͤchten nicht die Uniform der Urbanos tragen, weil er fuͤrchte, dies werde die Ruhe seiner Seele stoͤren. Am 10ten Abends versammelten sich etwa 60 Prokuradoren in dem Hause des Herrn Cabellero, um uͤber das Verfahren, welches sie in Bezug auf den zwischen Valdez und Zumalacarreguy abgeschlossenen Vertrag zu befolgen haͤtten, zu berathen. Die Deputirten beschaͤftigten sich allein mit dem Interesse des Landes und mit der durch ihre Wahl ihnen auferlegten Pflicht, es auf gesetzliche Weise zu unterstuͤtzen. Ein Brief aus Pam⸗ pelona vom 4. d. M. meldet, daß der General Valdez in die⸗ ser Stadt ist und Befehl gegeben hat, gewisse, schlecht befestigte Punkte zu raͤumen, die wahrscheinlich in die Haͤnde der Karlisten falen werden. Die Truppen einiger Bataillone sind unter andere vertheilt. Zwei Kommissarien der Franzoͤsischen Regierung haben sich zu Don Carlos bege⸗ ben. Ihr Auftrag hat wahrscheinlich Aehnlichkeit mit dem des Lord Elliot. Der General Cordova soll Madrid verlassen haben, um zur Armee im Norden zuruͤckzukehren; ei⸗ nige Personen versichern indeß, daß er sich noch zu Aranjuez be⸗ finde, wohin sich am 9ten auch der Graf von Toreno begab. Die im Publikum herrschende Niedergeschlagenheit und Aengst⸗ lichkeit haben natuͤrlich die Aufmerksamkeit auf eine fremde In⸗ tervention gelenkt. Die gezwungene Unthaͤtigkeit des Generals Valdez in Pampelona, welche zeigt, daß die Regierung nicht im Stande ist, die Plaͤne des Feindes zu vereiteln, hat zu der Mei⸗ nung Anlaß gegeben, daß die Intervention fruͤher oder spaͤter unvermeidlich seyn wird. In Folge dieses Umstandes sind die Geruͤchte von einem nahen Ministerwechsel entstanden, und es heißt allgemein, Martinez de la Rosa werde resigniren..“)

1 ETET'.

Berlin, 26. Mat. Der Pastor Grobe zu Lebendorf bei Coͤnnern beging am 10ten d. M. sein funfzigjaͤhriges Dienst⸗ Jubilaͤum. Die saͤmmtlichen Geistlichen der Dioͤzese Coͤnnern hatten sich an diesem Tage in der ve des Jubilars eingefunden, und demselben ihre Gllͤckwuͤnsch gen 11 Uhr Vormittags wurde der Jubel⸗Greis 18 Kirche ge⸗ fuͤhrt, wo Sb sein Sohn, der Diakonus Grobe zu Coͤnnern, vor dem Altare ein auf diese Feier bezuͤgliches Gebet sprach. Die Jubel⸗Predigt hielt der Jubilar selbst. Nach Beendigung

erselben trat der Superintendent Bamme vor den Altar und ichtete an die versammelte Gemeinde einige eindringliche Worte uͤber die Bedeutung des Festes, worauf er dem Jubilar die In⸗ signien des ihm von des Koͤnigs Majestaͤt Allergnaͤdigst bewillig⸗ ten Rothen Adler⸗Ordens Ater Klasse, so wie verschiedene Gluͤckwuͤnschungs⸗Schreiben

der Koͤniglichen Regierung zu Merseburg , des Konsistoriums der Provinz Sachsen und des General⸗Superintendenten und Bischofs

Dr. Draͤseke berreichte. Nach Beendigung der gottesdienstlichen Feier ver⸗ ammelten sich die Geistlichen der Dioͤzese in der Amtswohnung

des Jubilars, wo zur Beschließung des festlichen Tages ein Mahl

veranstaltet worden war. Hier wurde durch den Superintenden⸗ ten Bamme ein von den Geistlichen der Dioͤzese zum Andenken an diesen Tag bestimmter silberner, inwendig vergoldeter Pokal, worauf die Namen saͤmmtlicher Geistlichen der Dioͤzese Coͤnnern gestochen waren, dem Jubilar uͤberreicht, und aus demselben der erste Toast auf das Wohl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und des ganzen Koͤniglichen Hauses dargebracht. Eben so hatte auch die

Gemeinde Lebendorf fuͤr den Jubilar einen silbernen, inwendig

vergoldeten Pokal anfertigen lassen, welcher demselben gleichfalls

uͤberreicht wurde.

Landtags⸗Abschid

fuͤnften Provinzial⸗Landtage versammelt gewesenen Preußischen Provinzial⸗Staͤnde. 8

(Schluß.) D. Angelegenheiten des Kultus und Unterrichts.

12. Wiewohl Wir die Ausmerksamkeit, welche Unsere getreuen Staͤnde auf die des weiblichen Geschlechts gerichtet haben, gern anerkennen, so er cheint doch das Beduͤrfniß der Ausbildung von Lehrerinnen fuͤr Toͤchter hoͤherer Staͤnde, an denen es hisher in den groͤßeren Staͤdten nicht gefehlt hat, nicht als ein so dringendes Beduͤrfniß, daß der Antrag auf Unterstuͤtzung derselben von eiten des Staates gerechtsertigt gefunden werden moͤchte, zumal das zeit⸗ her nicht hinreichend befriedigte Beduͤrfniß der Bildung von Lehrern und Lehrerinnen fuͤr Elementar⸗Schulen Unsere Fuͤrsorge noch im⸗ mer in Anspruch nimmt.

13. Auf den Vorschlag Unserer getreuen Staͤnde, einige der in der Provinz Preußen bestehenden Gymnasien in hoͤhere Buͤrgerschu⸗ len zu verwandeln, koͤnnen wir nicht eingehen, weil die Zahl der Gymnasien, welche zur Vorbereitung auf die Universitaͤts⸗Studien und auf andere Berufsarten, die eine Gymnasial⸗Bildung erforder⸗ lich machen, mit Beruͤcksichtigung der geographischen Lage, der Sprache und der Konfession in den verschiedenen Regierungs⸗Be⸗ zirken der Provinz errichtet sind, das desfallsige Beduͤrfniß keines⸗ 55 uͤbersteigt, und ohne nachtheilige Beschraͤnkung des Gymna⸗ sial⸗Unterrichts fuͤr die Bewohner der einzelnen Landestheile nicht vermindert weeden kann.

14. Die Errichtung eines Pensions⸗Fonds fuͤr emeritirte Gym⸗ nasial⸗Lehrer ist bereits auf sonstige Veranlassung Gegenstand einer von Uns angeordneten Berathung geworden, deren Erfolg auf die Entschließung uͤber die von Unseren getreuen Staͤnden angebrachte Petition von Einfluß seyn wird, daher Wir solche Uns vorbehalten. E. Finanzen, hün 5 ges und Wasserbau

etreffend.

15. Dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde, daß die Zwangs⸗ Verpflichtung zur Zahlung eines Theils der oͤffentlichen Abgaben in Kassen⸗Anweisungen, aufgehoben werden moge, koͤnnen Wir zur Zeit noch nicht stattgeben. Ob und in wiefern aber eine allmaͤlige Ver⸗ ninderung der Einthaler⸗Scheine fuͤr zulaͤssig und rathsam zu erach⸗ en, und spaͤterhin eine Modification der Anordnungen wegen Zah⸗ ung der Zwangs⸗Quote in Kassen⸗Anweisungen, in Antrag zu brin⸗ gen, daruͤber ist von Uns eine Pruͤfung und Berathung angeordnet,

nach deren Beendigung Wir weiter beschließen werden. 8 16. Die definitive Festsetzung und Auszahlung der im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Danzig den Dominien wegen der Aufhebung des Per⸗ sonal⸗Schutzgeldes zu restituirenden Steuer⸗Betraͤge, ist bis jetzt noch nicht moͤglich gewesen, weil die Liquidationen noch erheblichen Bedenken unterlegen haben, auf deren baldige Erledigung indeß hingewirkt wird. Inzwischen ist der Regierung zu Danzig bereits die Summe von 10,762 Rthl. 10 Sgr. Pf. uüberwiesen worden, unm den Empfangsberechtigten, so weit es mit Sicherheit geschehen kann, wenigstens einen Theil der zu restituirenden Summe äbschläͤg⸗

vI bkeen veem

17. Den Antrag, die in der Beilage B. des Gewerbe⸗Steuer⸗ Gesetzes vorgeschriebenen Steuer⸗Saͤtze fuͤr die Individual⸗Verthei⸗

fuͤr die zum

82

e dargebracht. Ge⸗

598

und die Subrepartition ohne Bindung an bestimmte tufensaͤtze zu gestatten, finden Wir zur Genehmigung nicht geeignet. Da die ganz geringen Gewerbetreibenden von der Steuer üderall nicht be⸗ kroffen werden, und fuͤr die esetzlich Steuerpflichtigen die Veran⸗ lagung jaͤbrlich unter Beruͤcksichttg ung der Veraͤnderungen in der Aüusdehnung und der Eintraͤglichke t. ihres Geschaftes eintritt, so reichen die gegebenen Stufensäͤtze vollkommen hin, um eine verhaͤlt⸗ nißmaͤßig richtige Individual⸗Vertheitung der auf die Steuer⸗Ge⸗ sellschaften fallenden Kontingente zu bewirken. Nach den festgesetz⸗ ten Steuer⸗Stufen steigt die Steuer von dem niedrigsten Satze ab, Anfangs in mehrmaliger Wieberholung um 2, dann um à, um 6, und zuletzt um 12 Rthlr. oder monatlich um 5 10— 15 Sgr. und um 1 Rthlr., und die Innehaltung dieser Saͤtze ist zur Erleichte⸗ rung der Erhebung, des Rechnungswesens und der allgemeinen Ueber⸗

icht, noͤthig. üt nn8. Aaf die Petition wegen Aufhebung des Salz⸗Monopols eroͤffnen Wir Unsern getreuen Staͤnden, daß Wir darauf nicht ein⸗ ehen koͤnnen, indem der Staatshaushalt des unverkuͤrzten Ertrags ammtlicher bestehenden Abgaben nicht allein dringend bedarf, son⸗ dern auch die voͤllige Sicherstellung des bisherigen Ertrages gegen Ausfaͤlle bedingt, welche Sicherheit nur die unveraͤnderte Beibehal⸗ tung der bisherigen Abgaben⸗Erhebung gewaͤhrt. Es moͤgen jedoch Unsere getreunen Staͤnde Unserer landesvaͤterlichen Fuͤrsorge fuͤr das Wohl Unserer getreuen Unterthanen und Unserer Koͤnigl. Zusiche⸗ rung vertrauen, daß, sobald der Staats⸗Haushalt eine Ermäaͤßigung der gegenwaͤrtigen Abgaben verstattet, Wir unverzuͤglich in sorgfaͤl⸗ tige Erwaͤgung nehmen werden, welche der bestehenden, besonder der geringern Volksklasse obliegenden Abgaben einer Ermaͤßigung beduͤrfen, wobei auch hs ee Aufhebung des Salz⸗Mono⸗ z nicht unerwogen bleiben wird. 8 hcf 19. Dem Antrage auf Erlaß des Stempels von 5 Sgr. zu Eingaben und Gesuchen koͤnnen Wir, als den Grundsaͤhen der Stempel⸗Steuer entgegenlaufend, ebenfalls nicht willfahren. Inwie⸗ fern bei dsesem Stempel⸗Satze eine weitere Erleichterung, als nach den bestehenden Vorschriften schon gegenwaͤrtig stattfindet/ zu ge⸗ waͤhren seyn moͤchte, muß der bereits eingeleiteten Revision des Stempel⸗Gesetzes vom 7. Maͤrz 1822 vorbehalten bleiben. Der An⸗ trag, fuͤr die Strafe und Nachbringung nicht verbrauchter Stem⸗ pel, eine kuͤrzere Verzaͤhrungs⸗Frist zu bestimmen, wird dagegen durch den schon in der Beratbung begriffenen Gesetz⸗Entwurf wegen Ab⸗ kuͤrzung der Verjaͤhrungs⸗Fristen seine Erledigung erhalten.

20. Unsere landesvaͤterliche Sorg falt wird unausgesetzt darauf gerichtet bleiben, die Handels⸗Interessen des Landes wahrzunehmen und zu befoͤrdern, und dem Graͤnz⸗Verkehr mit den Nachbar⸗Laͤn⸗ dern jede zulaͤssige Erleichterung zu gewaͤhren. Inzwischen koͤnnen Wir, da Aussichten zu neuen Verhandlungen mit Rußland uͤber ei⸗ nen Handels⸗Vertrag vorhanden sind, vor deren weiterer Entwicke⸗ lung uͤber die gestellten Antraͤge keinen Beschluß fassen.

21. Auf den Antrag Unserer getreuen Staͤnde wegen moͤglich⸗ ster Ausdehnung des Chaussee⸗Baues, ertheilen Wir denselben die Versicherung, daß dafuͤr von Uns in der 7.S Preußen die öd lichste Sorge getragen, auch in den einzelnen sich darbietenden Fäl⸗ len die Frage: in wie weit Unternehmungen von Chaussee⸗Bauten von Seiten der Kreise, oder Kommunen, durch Praͤmien zu unter⸗ stuͤtzen, in weltere Erwaͤgung gezogen werden wird. Was aber die Verbindung der Oberlandischen Seen anlangt, so hat Unser Ober⸗ Praͤsident die Anweisung erbalten, die bereits von den Provinzial⸗ Behoͤrden ausgearbeiteten Entwuͤrfe zur weitern Erwaͤgung einzu⸗

reichen. 8 2 ünses⸗ Behoͤrden sind angewiesen, bei den Strom⸗Bauten an der Weichsel zur Sicherstellung der Stadt Schwetz, das Interesse der Stadt Culm zu Eb1 und zum Schutze des dortigen Weichsel⸗Ufers gegen verstaͤrkte Angriffe des Stroms Veranstaltun⸗ en zu treffen, sofern die geaͤußerten Besorgnisse sich rechtfertigen ollten. Der allgemeine Plan zur Regulirung des Weichsel⸗Stro⸗ mes eignet sich, seiner Bestimmung nach, nicht fuͤr die Oeffentlich⸗ keit, da derselbe nicht als ein feststehender Bauplan, sondern nur als ein Leitfaden fuͤr die Behoͤrden zu betrachten ist, um die im Laufe der Zeit erforderlichen Strom⸗Bauten, ihm gemaͤß⸗ einzulei⸗ ten und fortzufuͤhren, wodurch denn spaͤterhin ein normaler Zustand des Stroms erreicht werden wird. Nach diesem Plan wird, soweit es die Umstaͤnde gestatten, schon jetzt verfahren. Eine Bekanntma⸗ chung des Plans wuͤrde aber, da derselbe nach den im Strombette und an den Ufern stets eintretenden Veraͤnderungen, bedeutenden Modificationen ungeesl egt⸗ und auch nur nach Maßgabe der. dazu aufzuwendenden Geldmittel, allmaälig verfolgt werden kann, fuͤr die Ufer⸗Bewohner von keinem Nutzen seyn. 8 F. Angelegenheiten 86 Feee g des Innern und er Polizei. Auf den Antrag Unserer getreuen Staͤnde, daß 4. August 1832 außer Kraft gesetzte Gesetz eeee der Pferde⸗Diebstaͤhle be⸗ treffend, in Hinsicht der beim Pferde⸗Ver aufe beizubringenden obrig⸗ keitlichen Atteste und einiger sonstigen Bestimmungen, wiederherge⸗ stelt werden moͤge, haben Wir beschlossen, zuvoͤrderst die Thatsa⸗ chen, auf welche der Antrag begruͤndet ist, speztell ermitteln und er⸗ ortern zu lassen, ob seit Publication Unserer Ordre vom 4. August 1832 eine solche Vermehrung der Pferde⸗Diebstaͤhle eingetreten sey, welche die Wiederaufbebung dieser, vor so kurzer Zeit ertheilten Be⸗ stimmung rechtfertigen moͤchte. Vom Erfolge werden Unsere ge⸗ treuen Staͤnde zu seiner Zeit benachrichtigt werden. 24. Wir genehmigen, dem Wunsche Unserer getreuen Staͤnde entsprechend, die Bildung einer staͤndischen Kommission zur Schluß⸗ regulirung der Angelegenheiten des ehemaligen Comité's der Ost⸗ preußischen und Litthauischen Staͤnde mit dem Auftrage, die von der Ostpreußischen General⸗Landschafts⸗Direction uͤber Verwaltung der unter dem Namen: Sustentations⸗ und Penstons⸗Beitraͤge aus den Regierungs⸗Bezirken Koͤnigsberg und Gumbinnen erhobenen Gelder, gelegte Rechnung von den Jahren 1824 bis 1831, abzuneh⸗ men und dafuͤr zu sorgen, daß die von dem Regierungs⸗Bezirke Kbnigsberg, im Verhaͤltnisse zu den aus dem Reglerungs⸗Bezirke Gumbinnen gezahlten Geldern, zu leistenden und noch ruͤckstaͤndigen Beitraͤge ausgeschrieben und eingezogen, auch bis zum naͤchsten Provinztal⸗Landtage in der Kasse der gedachten General⸗Landschafts⸗ Direction verwaltet werden, bestaͤtigen auch zugleich die auf dem Landtage vorgenommenen Wahlen der Mitglieder dieser Kommission. 25. Wenn Unsere getreuen Staͤnde 1. die Absicht, das Andenken des Feldmarschalls Grafen York von Wartenburg, durch Errichtung einer Statue desselben, zu ehren, aufgegeben, und statt dessen den Wunsch ausgesprochen haben, daß dem in Koͤnigs⸗ berg belegenen Sackheimer Thor und der Hauptstraße des Stadt⸗ theiles, der Name York⸗Thor und York⸗Straße beigelegt und die Erbauung eines neuen Thor⸗Gebaͤudes an die Stelle des jetzt vor⸗ handenen, unscheinbaren und baufaͤlligen Sackheimer Thores, geneh⸗ migt werden moͤge; so finden Wir zwar gegen diese Modification des urspruͤnglichen Planes an sich nichts zu erinnern, muͤssen indeß Bedenken tragen, die nachgesuchte Genehmigung schon jetzt und be⸗ vor nicht die zur angemessenen Ausfuͤhrung des Planes erforderli⸗ chen Geldmittel beschafft, oder wenigstens als disponibel nachgewie⸗ sen seyn werden, zu ertheilen, und werden daher, zuy rderst

23. Unsere Verordnung vom 1 2 vom 28. September 1808, die

sultate der zu veranstaltenden Beitrags⸗Sammlungen entgegen sehen.

26. Auf die Erinnerung an verschtedene fruͤber angeregte Ge⸗ enstaͤnde, erbffnen Wir dem Landtage, daß die Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber as Armen⸗Wesen, uͤber die neuen 1 C.1ea . in den Kommu⸗ nen, uͤber die Verhaͤltnisse der Juden, uͤber die Gewerbe⸗Poltzei und uͤber dte Verwandlung des staͤdtischen Servises in eine Grundsteuer, in der Berathung begriffen sind, welche jedoch wegen der Wichtig⸗ keit und des Um san es dieser Gegenstaͤnde, und wegen der, der Er⸗ ledigung entgegenstehenden Schwierigkelten, noch nicht zum Schluß⸗ Resultat hat gebracht werden koͤnnen.

Die Igeeende wegen Entschaͤdigung der Muͤller in Ost⸗ t

olizei in gung der

das durch

der von dem naͤchsten Landtage zu erstattenden Anzeige uͤber die Re⸗

11““ b b

etreuen Staͤnde noch er ungleichartigen Classifications⸗Sätze bei Besteuerung der Kaufleute in Koͤnigsberg und Danzig, und darauf angetragen haben, daß die Getraide⸗Einfuhr von Po⸗ len und Rußland nach Preußen uͤber die Landgraͤnze, auf den⸗ selben Fuß eingerichtet werden moͤge, wie die auf dem Strome so erwiedern Wir denselben: b ad a) daß die gedachte Bngdecharige⸗ hauptsaͤchlich in den von einander abweichenden Bestimmungen der Statute der Kauf⸗ mannschaften beider Staädte ihren Grund hat, und Unser Oher⸗ Praͤsident beauftragt worden ist, diesen Gegenstand naͤher zu unter⸗ suchen und Vorschlaͤge zur Abhuͤlfe zu erbffnen. Dagegen sind: . ad b) Einrichtungen fuͤr die Getraide⸗Einfuhr, wie die vo Landtage erwaͤhnten, auf der Landgraͤnze nur in großen Staäͤdten und auf großen Landstraßen ausfuͤhrbar. Insoweit es hiernach mög⸗ lich ist, sind die Wuͤnsche des Landtags bereits in Erfuͤllung ge⸗ angen. 8 8 Won demjenigen, was in Verfolg obiger Entschließungen weitzr⸗ angeordnet werden wird, soll Unsern getreuen Staͤnden bei ihter naͤchsten Zusammenkunft Nachricht ertheilt werden, und verlleden wir denselben in Gnaden 1” Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1834. (gez. Friedrich Wilhelm. (gez.) Friedri Wilhelm, Kronprinz. v. Altenstein. v. Lottum. Bernstorff. v. Brenn. v. Kampt. Muͤhler. Ancillon. v. Witzleben. v. Rochow.

Meteorologische Beobachtung. 1835. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 25. Mai. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 uhr. Beobachtung.

Luftdruck. 336,0 8 Par. 333,8 8 Par.

Luftwaͤrme 8,80R. 9799 R.

Thaupunkt 7,2 °R. 7,6 °R.

Dunstsaͤttg 87 pCt. 1 90 pCt.

Wetter... heiter. halbheiter. regnig.

Wind.. W. W. W. 1b

Wolkenzu W. Niederschlag 0,2 09 h.

Tagesmittel: 334,6 Par. 11,60 R... 7,0° R. 73 pCt. Berliner Börsc.

““ Den 26. Mai 1835

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

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100 ½

98

64¾

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100 ¾ 100 ¾

Wenn hierbei Unsere a) l Abhuͤlfe wegen

b)

Quellwärme 7,2 °N. Flußwärme 11,8 *N. Bodenwärme 10,00. Ausdünst. 0,07 6 Rh.

334,5 5 Par.

17,1 °R. 6,3 °R.

43 pCt.

I

Preusi. Cour. [2f. Erissstan.

102 100½ 103 ½

Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. u. Z.⸗-Sch. d. K.- u. N. Gold al marco Neue Duk. 18 ½¾ 102 Friedrichsd'or.. 13 ¾ 13 102 Disconto 3 1 —ö —, 2 2 Preuss. Cour.

-Cours. Wechsel-Cour vnva. 1427 141¾ 1513 1513 6 80 103 ¾ 103 ½ 99 ¾ 1027

&¶nen St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. präm Ich-d.Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grofshz. Pos. do.

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99 ½ 216

41

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Amsterdam dito Hamburg dito London Paris Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau Leipzig Frankfurt a. M. Petersburg Warschau

2 Mt.

Kurz

2 Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Tage Mts

3 Woch.

Kurz

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I“

Auswürtige Börsen. Amsterdam, 21. Mai. Niederl. wirkl. Schuld 571. 5 3 do. 102 . Ausg. Schuld-— Kanz-Bill. 26 9 9., 4½¼½ Amort. 96 ¼. 31 % 81 ¼. Russ. 99 ¼. Oesten. 991%⁄. Preuss. Präm.-Scheine 1142. do. 48 Anl. —. Span. 5 ½ Dn

33 30¼. Span. 5 % 49. 33 31. ELinsl. 21 ¼. Cortes 49. Frankfurt a. M., 23. Mai.

Oesterr. 58 Metall. 102 ⅞. 102 ½, 48 971. 97 ¾. 1 19 25 ½. G. Bank-Actien 1616. 1614. Part.-Oblig. 141¼. 1 Lsose zu 100 G. 213. Br. Preuss. Präm.-Sch. 64‧. Br. do. 1 Anl. 98 ½⅛. G. Holl. 5 8 Oblig. v. 1832 101 Br. Poln. Loose 70 . B. 59 Span. Rente 46 ½. 46. 39 do. perp. 27 ½ 261. Paris, 20. Mai.

58 Rente pr. compt. 108. 35. fin cour. 108. 45. 38 pr. con 81. 70 fin cour. 81. 75. 58 Neh. pr. compt. 99. 25. fin can 99. 30. 5 9 Span. Rente 47 ½. 3 8 do. Cortes 48 ¼. 1

Koͤnigliche Schauspiele.

Mittwoch, 27. Mai. Im Schauspielhause: haͤndler, Possenspiel in 4 Abth., von E. Raupach. Der Anfang dieser 1e ist um 7 Uhr. Donnerstag, 28. Mai. Im pernhause: Robert der de fel, große Oper in 5 Abth., mit Ballets. Musik von (Mad. Betty Spitzeder, vom Koͤnigl. Hof⸗Theater zu Muͤnczan

Alice, als Gastrolle.) 8 Konigstaͤdtisches Theater. . Mittwoch, 27. Mai. Der Gloͤckner von Notre⸗Dame,;

mantisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Roman des Via Hugo frei bearbeitet von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Antwerpen, 20. Mai

Die Schlit

Markt⸗Preise vom Getraide.

89 Berlin, den 25. Mai 18385. Zu Lande: Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf⸗, auch 1 Rth 1

Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 vfs 1 Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 15 auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr⸗ 8 1 Rtblr. 2 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr., auch 27 f

Sgr. 6 Pf.; te) 1 Rthlr. 25 Sgr. sen (schlechte Boree n eecge den 28 Mai 1835.

Das Schock Stroh 8 Rthlr. 25 Sgr., auch 7 der Centner Heu 1 Rthlr. 2

Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr.

Redacteur Cottel. n—

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-eeerheedruckt bei . W. Hatt

ung der Kontingente der Gewerbhe⸗Steuer⸗Gesellschaften aufzuhehen,

preußen ist bereits definitiv regulirt. Pefhf der Lokal⸗ den Litthauischen Domainen aber soll baldigst die Erled 14“““

8 4 82 * 9 8 89.

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30. Ausg. Span. Schuld 2p.

Meierben,

handelte, ie widerspenstigen Angeklagten bloß fuͤr die

Prozesses von den Debatten habe ausschließen wollen.

theidiger und Sémonville

dung der An 4 stard, C e

Kronik des Tages.

Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin zriedrich der Niederlande sind aus dem Haag hier ein⸗ bettoffen. 11““

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung .

zu Stettin ist der bisherige Prediger in Guͤstrow, Mohr, nach Keesow und Damitzow, so wie der pisherige Prediger in Metzelkow, Albert Brede, nach Guͤstow und Curow versetzt, famer der Kandidat der Theologie, Ernst Rudolph Kombst, zum Pastor in Sallenthin, Klemmen und Muscherin, und der Kandidat August Emil Herrmann Steinbruͤck zum Pa⸗ sor in Langenberg ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Minister des Innern und der Polizei, von Rochow, nach Magdeburg.

Der Koͤnigl. Daͤnische Kammerherr, außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Reventlow, nach Kopenhagen.

*

ngs⸗Nachrichten AuSlaghed.

Rußland.

St. Petersburg, 20. Mai. Aus Moskau wird ge⸗ meldet: „Am 12. Mai Morgens um 12 Uhr begaben sich I. MM. der Kaiser und die Kaiserin, so wie JJ. KK. HH. der Großfuͤrst Konstantin Nikolajewitsch und die Großfuͤrstin Alexan⸗ dra Nikolajewna, nach der St. Maria⸗Himmelfahrts⸗Kathedrale, wo Sie an dem Eingange durch den Metropoliten von Moskau, Philaret, mit einer Bewillkommnungs⸗Rede empfangen wurden. Nach dem Gottesdienste wohnte Se. Majestaͤt der Kaiser der Wacht⸗Parade des Susdalschen Infanterie⸗Regiments bei. Um 7 uhr fuhren IJJ. MM. durch die Twersche Barrière den Großfuͤrsten Nikolaus und Michael Nikolajewitsch entgegen, mit weschen Sie spaͤter durch die Woßkressenskische Pforte zuruͤck⸗ tchrten und Uum 9 Uhr beim Palais anlangten.

Die Ausfuhr von Rußland nach den Fuͤrstenthuͤmern Mol— dau und Wallachei hat im vorigen Jahre 1,015,354 Rubel an Waaren und Landes⸗Produkten und 455,589 Rubel an Contan⸗ ten, die Einfuhr von dort nach Rußland dagegen 395,294 Ru⸗ bel an Waaren und Landes⸗Produkten und 378,972 Rubel an Contanten betragen.

2.

Kiga, 21. Mai. Hier wurde am lAten ordentliche Landtag der Ritterschaft eroͤffnet, wozu der General⸗ Superintendent von Klot die Weihpredigt hielt.

Nach der Anzeige uͤber die diesjaͤhrige Dampfschifffahrt wird das Schiff in diesem Sommer nur acht Mal von Riga nach Lbeck hin und zuruͤck fahren. Ein hiesiges Blatt bemerkt: „Da die Fahrt von Riga nach Swinemuͤnde nur drei Tage von Swinemuͤnde nach Luͤbeck nur Einen Tag dauern soll, die

anze Fahrt also vier Tage, ist die Zahl der Fahrten freilich sehr

gering. Nur jeden 21sten Tag wird das Dampfschiff von Luͤbeck und Riga abgehen. Diese Einrichtung findet ihre Erklaͤrung und Rechtfertigung in der geringen Zahl von Passagieren, auf die man bei kleineren Zwischenraͤumen glaubt rechnen zu koͤnnen, und den Kosten jeder Fahrt. (Im vorigen Jahre kostete jede 700 Rubel S.) Ist die Benutzung dieses Communications⸗ mittels erst mehr gebraͤuchlich geworden (vielleicht, wenn man sich entschließt, mehrere Orte zu beruͤhren), so werden die Zwi⸗ schenzeiten allmaͤlig abgekuͤrzt werden.“ 8 1 Hier und in der Umgegend ist am 18ten d. M. bei einer vemweratur von + R. ungewoͤhnlich viel Schnee gefallen, der an einigen Stellen mehrere Stunden lang liegen blieb. Frankreich.

aris, 20. Mai. Die gestrige Sitzung des Pairs⸗ bef wüode (wie bereits erwaͤhnt warden), stast um 5 Uhr, 1b 8. Uhr eroͤffnet. Ueber die Veranlassung zu dieser t dhylichen Verzoͤgerung liest man in den heutigen Oppo— 88 ns⸗Blaͤttern Folgendes: „Der General⸗Prokurator 8en Praͤsidenten benachrichtigt, daß einer der anwesenden h gten sich vorgenommen habe, die Kompetenz⸗Frage zu be⸗ desa⸗ n. 1eggle eh übch er zu erkennen gegeben, daß es fuͤr 8 2 ga angemessen seyn moͤchte, saͤmmtliche Angeklagte bei fer Fhünte en essra, damit jene Praͤjudicial⸗Frage auch von . e 1ö“ und eventuel auch ihnen zu Gute kommen ls der Praͤsident hieruͤber den Gerichtshof befragte, gunde 8* einige Pairs, daß er thun moͤchte, was er fuͤr gut ele vem E111“ die Sache seinem Ermessen anheim n. 9 aron ET1134“ sich dessen aber, indem er 612 aß, da der Gerichtshof den Beschluz wegen Exclu⸗ 1 ung er protestirenden Angeklagten von den Debatten gefaßt, 4 EI (des Gerichtshofes) Sache sey, diesen Beschluß 4 9 pretiren. Es kam hieruͤber zu einer sehr lebhaf⸗

ebatte, indem es sich um die Entscheidung der Frage

ob der Pairshof durch den gedachten Beschluß

Dauer der des ganzen Wohl Der Graf lich, als der beredte Ver⸗ gi Die Herren von Bassano, Mounier pflichteten ihm bei, und verlangten die Vorla⸗

Ihnen gegenuͤber traten die Herren Ba⸗ Varthe und mehrere andere 8

1..“ 8

orlesung der Anklage-Akte, oder fuͤr die Dauer Redner ließen sich fuͤr und wider vernehmen.

ale zeigte sich, wie gewoͤhnlich, wieder der Gesetzlichkeit.

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d. M. der außer⸗

Bekanntlich hat der Gerichtshof zwei Abstimmungs⸗Methoden entweder durch Aufheben der Hände, 8 ö sprochenes Ja oder Nein. Diejenigen Pairs, welche die Nicht⸗ vorladung verlangten, erklaͤrten sich fuͤr die erstere Methode; doch ward auf den Antrag des Herrn Mols die zweite beliebt. Das Resultat der Abstimmung war, wegen der fast gleichen Theilung der Ansichten, bemerkenswerth. Von 160 Pairs (161), die zugegen waren, stimmten 82 füuͤr und 78 wider' das Erscheinen 8 Angeklagten. Unter jenen befand sich der Praͤsident selbst. b. eeses Resultat veranlaßt den Constitutionnel zu folgenden Betrachtungen: „So gehen denn aus dem Schoße der Vorurtheile und Leidenschaften selbst, die man unter den Pairs zu erregen gesucht hatte, jene Gefuͤhle der Gerechtigkeit und Wuͤrde gelaͤu⸗ de. hervor, welche einer Versammlung von Maͤnnern, die ihr 8g dem Dienste Frankreichs gewidmet haben, so wuͤrdig sind.

8 bildet sich unter den Pairs eine neue Majoritaͤt zu der wir dem Lande und der Pairie selbst nur Gluͤck wuͤnschen koͤnnen denn die Fehler, in die das Ministerium sie verwickeln wollte, wuͤrden nicht wieder gut zu machen gewesen seyn. Die gestrige Abstimmung ist eine dem Vertheidigungsrechte gebrachte Huldi⸗ gung, und mit solchen Aeußerungen hatte der Gerichtshof sich EEE1 aber es ist zugleich auch ein stillschweigendes Aner enntniß der Incompetenz, das unseres Erachtens allein dem Prozesse eine ehrenvolle Loͤsung geben kann. Aus dem Gesichts⸗ punkte des Rechts erwogen, fehlt es noch an einem Gesetze uͤber die Kompetenz; was dagegen das Thatsaͤchliche betrifft, so ist das Verbrechen des Angriffs auf die Sicherheit des Staats noch keineswegs klar erwiesen, sicherlich aber weit weniger als bei den unter der vorigen Regierung gleichzeitig ausgebrochenen Unruhen in Saumur, Befort, Toulon und la Roöchelle, die gleichwohl nicht dem Pairshofe uͤberwiesen wurden. In politischer Hinsicht hat der Pairshof bei dem gegenwaͤrtigen Prozesse nichts zu gewin⸗ nen, aber viel zu verlieren, da er sich genoͤthigt sieht, ein unge—

weniger den Schein der Willkuͤr an sich traͤgt. Gewiß 3 diese Betrachtungen nicht auf duͤrren e Fallene ö der Gerichtshof sich bereits fuͤr kompetent erklaͤrt; die Erfahrung aber, die Jedermanns Lehrmeisterin ist, hat seit der Instruirung des Prozesses schon manche Ueberzeugung zum Wanken gebracht.“ 18 Eben dieses Blatt will wissen, daß in Bezug auf den Prozeß, und namentlich auf das zu befolgende gerichtliche Ver⸗ fahren, Spaltungen im Minister-Rathe ausgebrochen waͤren. S anderes Blatt geht sogar so weit, daß es behauptet, zwei Minister haͤtten dem Koͤnige bereits ihre Entlassung eingereicht dccg Antwort erhalten. Zwischen dem Intendanten der Civil⸗Li Br Montalivet, und dem Marschall Soult b. Fasag Wo⸗ chen ein Streit, der mit jedem Tage bitterer wird, und zu des— sen Veroͤffentlichung der Sohn des Marschalls Anlaß gegeben hat. Die Sache ist in wenigen Worten folgende: Der „Courrier frangais/ meldete unterm Lten d. M., daß die Eivil⸗Liste dem Marschall Soult 3 Gemaͤlde (2 von Murillos und 1 von Ri⸗ beira) fuͤr die Summe von 500,000 Fr. abgekauft habe, indem er zugleich zu verstehen gab, daß diese Bilder weit uͤber ihren Werth bezahlt worden seyen. Der Sohn des Marschalls fand sich hierdurch veranlaßt, gleich am folgenden Tage ein Schreiben in den „Courrier franvais“ einruͤcken zu lassen, worin er erklaͤrte sein Vater habe die Absicht gehabt, seine ganze Gemaͤlde⸗Galle⸗ rie zu verkaufen, und um nun zu verhuͤten, daß nicht saͤmmt— liche Bilder nach dem Auslande gingen, habe der Koͤnig drei der werthvollsten bezeichnet, um solche fuͤr Rechnung der Civil-Liste zu erwerben, und dadurch wenigstens theilweise die Verluste zu ersetzen, die Frankreich im Jahre 1815 erlitten habe. Der Schreiber fuͤgte zugleich hinzu, daß die Herren De—⸗ non und Girodet den gedachten drei Gemaͤlden noch vor wenigen Jahren einen hoͤheren Werth zuerkannt gehabt haͤtten, als den— jenigen, fuͤr den sein Vater sie verkauft habe. Gegen diese Be— hauptungen trat nun der Graf von Montalivet seinerseits wieder oͤffentlich auf. Er schrieb dem „Courrier frangais“ unterm Aten, es sey eine falsche Angabe, wenn der Marschall behaupte, daß der Koͤnig jene drei Bilder selbst ausgewaͤhlt habe; vielmehr habe der Marschall Sr. Majestaͤt seine ganze Gemaͤlde⸗Samm⸗ lung angeboten gehabt; da nun aber der Zustand der Civil⸗ Liste einen so betraͤchtlichen Ankauf nicht gestattet habe, so haͤt— ten Se. Majestaͤt eine Summe von 500,000 Fr. zur Erwer⸗ bung einzelner Bilder bestimmt, und zugleich ihn (Montalivet) beauftragt, den Marschall zu ersuchen, daß er diejenigen Gemaͤlde selbst bezeichne, die er ihm um jenen Preis ablassen wolle; der Marschall habe darauf die gedachten drei Bilder namhaft ge— macht, und er (Montalivet) sie unweigerlich angenommen. Hier⸗ uͤber waren 14 Tage vergangen, als in dem gestrigen „Courrier frangais“ ein von dem Marschall Soult selbst abgefaßtes, an den Grafen von Montalivet gerichtetes und aus St. Amans im Departement des Tarn (einem Landgute des Marschalls) vom 13. Mai datirtes Schreiben erschien, worin derselbe zugab, daß die beiden Murillos von ihm selbst bezeichnet worden waͤren; da— gegen erinnerte er den Grafen daran, daß das Gemaͤlde von Ri⸗ beira von ihm gewaͤhlt worden sey. Uebrigens, fuͤgte er hinzu sey dies Nebensache; die Hauptsache sey die, daß man dem gan⸗ zen Verkaufe anscheinend ein Motiv unterlegen wolle, das er sei⸗ nerseits nicht gelten lassen koͤnne; er habe einen offenen und redlichen Handel gemacht, und wenn man hierin die mindesten Zweifel setzen sollte, so sey er jeden Augenblick bereit, ihn ruͤckgaͤngig zu ma⸗ chen, und er habe hierzu seinen Sohn mit Vollmacht 8eset Die Antwort auf diese Herausforderung ließ nicht lange auf sich warten, denn schon in dem heutigen Blatte des „Moniteur“ liest man wieder ein Schreiben des Grafen von Montalivet an den Marschall Soult, worin er sagt: „Es thut mir leid, Herr Marschall, daß ich Sie eines neuen Irrthums zeihen muß. denn auch das dritte Bild von Ribeira hatte nicht ich, sondern Sie gewaͤhlt. Ich hatte bloß Ihre Agerbietungen angenommen, ohne mir irgend eine Bemerkung daruͤber zu erlauben, wie der Koͤnig mir Solches ausdruͤcklich vorgeschrieben hatte. Was nun Ihre

betrifft, daß Sie bereit seyen, den ganzen Handel

braͤuchliches gerichtliches Verfahren einzuschlagen, das mehr oder

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ruͤckgaͤngig zu machen, insofern er dem Koͤnige irgend leid seyn sollte. so muß ich Ihnen meinerseits erklaͤren, daß ich, als In tendant der Civil⸗Liste, hierzu, so bald Sie es Ihrem Interest⸗ gemaͤß halten, gern bereit bin, da der Koͤnig seit dem Tage, wo Sie sich an ihn gewandt, keine andere Absicht gehabt hat, als dasjenige zu thun, was Sie von ihm gewuͤnscht hatten.“ Man ist jetzt begterig, ob der Kauf zuruͤckgehen werde oder nicht.

Der Handels⸗Minister veranstaltet gegenwaͤrtig eine Samm⸗ lung von Aktenstuͤcken zu einer Statistik der Bankerotte, die in dem Zeitraume von 1830 bis incl. 1834 in Frankreich ausgebro⸗ chen sind. Diese Dokumente, die dem Minister am geeignetsten scheinen, um sich einen Begriff von dem Zustande des Handels und von der Moralitaͤt der Kaufmannschaft zu machen, sollen den Kammern vorgelegt werden.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 21. Mai. Der Marquis von Londonderry zeigte an, daß er am naͤchsten Dienstage eine von 50,000 Pro⸗ testanten aus dem Norden Irlands unterzeichnete Bill zu uͤber⸗ reichen gedenke. „Ich mache diese Anzeige“, fuͤgte er hinzu, „damit diejenigen edlen Lords, die etwa ihre Ansichten uͤber diese wichtige Bittschrift aussprechen wollen, sich darauf vorbereiten koͤnnen. Hoffentlich wird bis dahin auch der edle Viscount, der an der Spitze der Verwaltung steht, die noͤthigen Mittheilungen aus Irland erhalten haben, um etwas Bestimmtes uͤber die Pro⸗ zession sagen zu koͤnnen, welche den Lord⸗Lieutenant bei seinem Einzuge in Dublin begleitete (s. den Art. London im gestrigen Blatte der Staats⸗Ztg.), so wie, ob Se. Excellenz der Lord⸗ Lieutenant die erforderlichen Maßregeln ergriffen hat, um solchen Vorfaͤllen in Zukunft vorzubeugen.“ Lord Melbourne hatte gegen die Ueberreichung der erwaͤhnten Bittschriften nichts einzuwen⸗ den, meinte jedoch, sie haͤtte wohl schon fruͤher vorgelegt werden koͤnnen, da sie schon vor laͤnger als sechs Monaten entworfen worden sey. Der Minister erklaͤrte sich auch bereit, jeden ge— wuͤnschten Aufschluß uͤber die Lord⸗Lieutenants⸗Prozession zu ge⸗ ben. „Aus Allem, was ich gehoͤrt habe“, sagte er, „glaube ich nicht, daß irgend etwas dabei vorgekommen ist, was im gering⸗ sten Grade gesetzwidrig waͤre und geruͤgt zu werden verdiente. Hoͤrt0 Es ist nichts vorgefallen, was nicht bei der allgemeinen Aufregung und der großen Anzahl der versammelten Menschen ganz natuͤrlich zu erwarten war. Was die Banner anbetrifft, so sind die Nachrichten daruͤber hoͤchst uͤbertrieben; so viel ich vernommen, ist nichts geschehen, wodurch eine Parla⸗ ments⸗Akte verletzt woörden waͤre, nichts, was die Freiheit, die man dem Volke bei solchen Gelegenheiten wohl gestatten kann, uͤberschritten haͤtte.“ Hierauf bemerkte der Graf v. Wicklow wenn sich Alles so verhielte, wie es der Premier⸗Minister so eben versichert habe, dann seyen nie groͤßere Unwahrheiten und Erdichtungen durch die Presse irgend eines Landes, als bei dieser Gelegenheit durch die Irlaͤndische verbreitet worden. (Hoͤrt!)— Der Graf benutzte diese Gelegenheit, um zu erklaͤren, daß er neulich dem General-⸗Fiskal fuͤr Irland, Herrn O'Loghlin, Ur⸗ recht gethan, indem er, nach Anleitung von Zeitungs⸗Nachrichten gesagt habe, derselbe sey bei einer Versammlung zugegen gew⸗ sen, in der ein gesetzwidriger Toast ausgebracht worden, den er durch seine Gegenwart gewissermaßen sanctionirt oder wenig⸗ stens doch nicht gemißbilligt haͤtte. (Hoͤrt!) „Ich empfing darauf“, fuhr der Redner fort, „einen Brief von jenem Herrn, worin derselbe sagte, daß er sich durch meine Behauptung sehr verletzt fuͤhle, da dieselbe ganz ungegruͤndet und kein solcher Toast in seiner Gegenwart ausgebracht worden sey. Ich freue mich sehr, daß die Sache sich so verhaͤlt; aber der ehrenwerthe und gelehrte Herr ist doch in zwei Irrthuͤmer verfallen. Erstens glaubt er, jene Angabe sey von mir ausgegangen, und zweitens ich haͤtte ihm damit einen Vorwurf machen wollen. Nun er⸗ waͤhnte ich aber der Sache nur als einer in verschiedenen Ir⸗ laͤndischen Blaͤttern und in einer Zeitung, die in England am meisten gelesen und auch am besten redigirt wird (großes Gelaͤch⸗ ter und Ruf zur Ordnung), erschienenen Nachricht. Und wenn ich sagte, daß der ehrenwerthe und gelehrte Herr eine gewisse Maßregel in Schutz genommen habe, so wollte ich ihm damit keinen Vorwurf machen. Im Gegentheil, wenn der ehrenwerthe und gelehrte Herr fuͤr die Aufloͤsung der Union ist, wenn er zu denjenigen gehoͤrt, deren Zahl ziemlich bedeutend ist welche sich von einer solchen Maßregel Heil fuͤr Irland verspre chen, so wuͤrde er in der That sehr unrecht handeln, wenn e dies verhehlen und es nicht maͤnnlich und offen erklaͤren wollte denn es ist nichts Arges, daß Jemand irgend eine Maßregel vertheidigt, wenn er es nur maͤnnlich und offen thut. Wen auf Jemand dabei ein Vorwurf faͤllt, so ist es das Ministerium das einen Mann, der Maßregeln vertheidigt, welche es als mi einer hohen und verantwortlichen Stellung ganz unvertraͤglie ansieht, zu einem Posten in der Staats⸗Verwaltung ernennt.” Nach dem Grafen von Wicklow nahm Lord Brougham da Wort, um, einer fruͤheren Anzeige zufolge, dem Hause eine Reih von Resolutionen zum Behuf der Verbesserung des jetzige mangelhaften Zustandes des Erziehungswesens in England vo zuschlagen. Die Berathung uͤber diese Beschluͤsse wuͤrde jedoch bis nach dem Druck derselben ausgesetzt. Der Hauptzweck der⸗ selben geht auf die Einsetzung einer permanenten Kommission fuͤr das Erziehungswesen, welche uͤber die gehoͤrige Verwendung der von dem Parlament fuͤr den Volks⸗Unterricht bewilligten Geld⸗ summen zu wachen, Schullehrer⸗Seminarien einzurichten und auch uͤber Privat⸗Stiftungen, welche zum Zwecke des Erziehungswe⸗ sens gemacht wuͤrden, die Oberaufsicht zu fuͤhren haben soll. Die von Lord Brougham geaͤußerten Ansichten und Absichten wurde nicht nur von Lord Melbourne und Lord Denman, sondern auch von dem Erzbischofe von Canterbury und dem Bischofe . von Gloucester gebilligt. Ersterer aͤußerte sich in dieser Be 1 ziehung folgendermaßen: „Ich erhebe mich, Mylords, um mei nen vollkommenen Beifall uͤber das Verfahren kundzugeben, we ches mein edler und gelehrter Freund eingeschlagen hat, so wie mein gaͤnzliche und herzliche Uebereinstimmung mit den Zwecken, di