hinterlassene Pachtung des auf Ruͤgen belegenen Guts
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Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Das Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht von Sachsen zu Naumburg macht hierdurch bekannt, daß durch das Decret vom 24. October v. J. uͤber den Nachlaß des am 8. August 1833 zu Webau verstorbenen Ritter⸗ gutsbesitzers Traugott Ferdinand Eckardt auf den An⸗ trag des hiestgen Koͤnigl. Pupillen⸗Kollegii, Namens der hinterlassenen minorennen Kinder, der erbschaft⸗ liche Liquidations⸗Prozeß und Nachweisung der Forderungen unbekannter Glaͤu⸗
biger ein Termin auf 3 den 5. August c., Vormittags 10 Uhr,
vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Re⸗ ferendarius von Schrader im Lokale des unterzeich⸗ neten Gerichtshofes angesetzt worden ist. Es werden daher alle etwanige unbekannte Glaͤubiger des ꝛc. Eckardt hierdurch vorgeladen, ihre Forderungen bin⸗ nen 3 Monaten und spaͤtestens im obigen Termine entweder in Person oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen hiesigen Justiz⸗Kom⸗ missartus, von denen ihnen im Falle der Unbekannt⸗ schaft die Ober-Landesgerichts⸗Justiz⸗Kommissarien, Justizrath Quinque, Tellemann II. und Wachsmuth hiermit vorgeschlagen werden, anzuzeigen und die Beweismittel beizubringen. Bei unterlassener An⸗ meldung ihrer Anspruͤche und beim Ausbleiben haben sie ohnfehlbar zu gewaͤrtigen, daß sie aller ihrer et⸗ wanigen Vorrechte fuͤr verlustig erklaͤrt und mit ih⸗ ren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befrie⸗ digung der sich meldenden Glaͤubiger von der Masse noch uͤbrig bleiben moͤchte, verwiesen werden sollen Zugleich wird den Glaͤubigern des Eckardtschen Nachlasses hierdurch eroͤffnet, daß: 1) das im Weißenfelser Kreise belegene Allodial⸗ Rittergut Webau, und 2. 2) die von dem in demselben Kreise belegenen Dorfe Taucha zu erhebenden und als Mann⸗ lehn verliehenen Zinsen, zu der in der Administration der Eckardtschen Erben verbliebenen Nachlaß⸗Masse gehoͤren. Naumburg, den 17. Februar 1835 Kooͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. Mahlmann.
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111414*“ G Allle diejenigen, welche an das nachgelassene Ver⸗ moͤgen des als Paͤchter zu Neparmitz auf Ruͤgen ver⸗ storbenen Hauptmanns Ernst Ludwig Friedrich von Kahlden, uͤber welches der foͤrmliche Concurs eroͤffnet vorden, aus irgend einem Grunde Rechtens Forde⸗ rungen und Anspruͤche haben, werden mit Beziehung auf die den Stralsundischen Zeitungen ausfuͤhrlich eingeruͤckten Ladungen hiermit aufgefordert, solche in einem der folgenden Termine, als am A. und 26. Mai oder am 19. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Koͤniglichen Hofgericht speciell anzumelden, zu beglaubigen und de prioritate solcherhalb zugleich zu deduciren, bei Strafe der Praͤ⸗ luston und gaͤnzlicher Abweisung vom Concurse, welche durch den am 10. Juli d. J. zu publicirenden Praͤelusiv⸗Abschied erkannt und vollzogen werden wird Dalum Greifswald, den 4. April 1835. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern “ und Ruͤgen.
v. Moͤller, Praeses.
8 1
“ 8 A u s z u g. 211I2 0zA. k2 Allle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des im Juni 1833 mit Tode abgegangenen Paͤchters Carl
Heinrich Fock und namentlich an die von demselben
5 4 e““
Ruschvitz, rechtsbegruͤndete Forderungen und Anspruͤche haben, werden, unter Bezugnahme auf die den Stral⸗ sundischen Zeitungen ausfuͤhrlich inserirten Procla⸗ men, hiemit geladen, solche am 9. oder 30. Mai, oder aber am 19 Juni d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Koͤniglichen Hofgericht gehoͤrig anzumelden und nach⸗ zuweisen, bei Strafe der Praͤeluston, welche in ter⸗ mino den 9. Juli c. im widrigen gegen sie erkannt und vollzogen werden wird. Hatum Greifswald, den 11. April 1835. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.
von Mdoͤller, Praeses.
Citation.
Es ist hieselbst am 11. August 1832 die Mary Renata Hay im unverehelichten Stande mit Hinter⸗ lassung eines Vermoͤgens von circa 4000 Thlr. ver⸗ siorben und hat sich in Betreff ihrer persoͤnlichen Verhaͤltnisse ergeben, daß die Erblasserin am 14. April 1775 hier geboren, Tochter des Kaufmanns John Gabriel Hay und seiner Ehefrau Mary Halkerston gewesen und 16 Geschwister gehabt, von denen ein Bruder John Hay im Jahre 1809 zu Leith verstor⸗ ben und ein zweiter Bruder Hellenus Hay, Kaiserl. Nussischer Marine⸗Offizier im Jahre 1789 in einer Seeschlacht geblieben, welcher eine Tochter, die Ehe⸗ gattin des Staatsraths Dyounkowski, Maria Helena, geb. Hay zu Charkow, hinterlassen haben soll.
Da sich nun von diesen Erben, so wie von den etwanigen sonstigen Erben deer genannten Erbdlasserin nichts Raͤheres ergeben hat, so werden im Antrage des denselben zugevrdneten Curators hiemit die saͤmmt⸗ lichen Erbpraͤtendenten mit der Aufforderung vorge⸗ laden, sich innerhalb Neun Monaten und sßpaͤtestens in dem auf
den Vierzehnten (14) Dezember I.,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem Deputirten, Herrn Kammergerichts⸗Assessor Barnheim auf dem Gerichtshause angesetzten Termin entweder persoͤnlich oder durch einen mit Vollmacht und Information yersehenen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Commissarien Zacharias, Matthias und Voöͤltz vorgeschlagen werden, zu melden, ihre Anspruͤche auf die Erbschaft geltend zu machen, und diese Anspruͤche durch ihre Erblegitimation mit⸗ telst glaubhafter Atteste zu begruͤnden
Diejenigen Erben, die sich zu melden unterlassen, haben zu gewaͤrtigen, daß sie mit ihren Erbanspruͤ chen werden praͤcludirt werden, hingegen haben die sich meldenden Erben, gegen einander ihre Erblegi⸗ timation zu bewirken.
Danzig, den 30. Dezbr. 1834.
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Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.
eroͤffnet und zur Anmeldung G
und V. bezeichneten schon laͤngst bezahlt sein, die ge⸗ dachten Besitzer koͤnnen aber weder die Original⸗Do⸗ cumente noch Quittungen beibringen, noch von dem Leben und Aufenthalte der Glaͤäubiger oder deren Erben Nachricht geben. VIII. und IX. aufgefuͤhrten Schuldposten ausgefer⸗ tigten Documente sollen dagegen nach Angabe der genannten Glaͤubiger saͤmmtlich verloren gegangen sein, und es ist daher Behufs Loͤschung aller dieser Posten ein oͤffentliches Aufgebot nachgesucht und be⸗ willigt worden.
6
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Edictal⸗Citation. .
Auf folgenden, unter der Gerichtsbarkeit des Koͤ⸗
nigl. Land⸗ und Staͤdtgerichts Oletzko belegenen
Grundstuͤcken, sind nachstehende Geldposten in den
Hypotheken⸗Tabellen eingetragen, als:
J. auf dem, dem Carl Danielczik zugehoͤrigen Hufen⸗Grundstuͤcke Oletzko No. 52. sub Rubr. III. No. 8.:
a) 1 Thlr. 27 sgr. 4 pf. Vatererbtheil des Wilhelm Krzysak;
b) 10 Thlr. 27 sgr. 11 pf. muͤtter⸗ und groß⸗ düiNliches Erbtheil der Krzysakschen Pu⸗ pillen,
welche auf Grund des mit den fruͤhern Besitzern
Andreas Brachvogelschen Eheleuten am 13. Juni 1801
gerichtlich aufgenommenen Declarations⸗Protokolls
ex decr. de codem dato von dem Platzhause Oletzko
Nr. 157 geloͤscht, und ex resolatione vom 7. Juli
1803 auf dieses Grundstuͤck Nr 52 transferirt worden,
II. auf dem Hufen-Grundstuͤcke Oletzko Nr. 5, Wilhelm Olschoewskyschen Antheils subh KRubr.
III. No. 2, der Erbtheil der Elisabeth, verehel.
Standzi, geborenen Sczepantzik, mit 30 Thlr.
auf Grund des Contracts vom 9. Juli 1792
ex resolutione de eodem dato. welche Summe
die fruͤhern Besitzer Johanna Friderique und
Charlotte Julianne v. Losch auszuzahlen uͤber⸗
nommen haben; auf dem koͤllmischen Grundstuͤcke Czukten Nr. 3, C. Jacoh Mallinkaschen Antheils, folgende subh, Rubr. III. auf Grund des Martin Kul⸗ lakschen Erbrezesses vom 28 April 1746, ge⸗ maͤß Verfuͤgung vom 25. November 1825, auf dem koͤllmischen Gute Czukten Nr. 3 in⸗ grossirte, und wegen des von Seiten der Glaͤubiger fehlenden Dismembrations⸗Con⸗ senses auf dieses Gut No. 3 C. sut, Rubr. III. No. I bis 5, gemaͤß Verfuͤgung vom 8. September 1831 mit uͤbertragene Posten, als: 1) 18 Thlr. 26 sgr. 10 pf. an koͤllmischer Haͤlfte der Wittwe Catharina Kullak, geb. Grie⸗ kassa;
2) 3 Thlr. 23 sgr. pf an vaͤterlichem Erb⸗ theil der Soͤphia Kullak;
3) 3 Thlr. 23 sgr. 4 pf. an vaͤterlichem Erb⸗
theil des Johann Kullak;
4) 3 Thlr. 23 sgr. 4 pf. an vaͤterlichem Erb⸗
theil des Jacob Kullak;
5) 3 Thlr. 23 sgr. A pf, an vaͤterlichem Erb⸗
theil der Anna Kullak,
welche Summen der George Kullak auszuzahlen uͤber⸗
nommen hat,
IV. auf der im Domainen⸗Gute Seedranken be⸗
leegenen Wassermahlmuͤhle, welche jetzt der
Johann Wilhelm Panke besitzt, sub. Rubr.
sII No. 1 bis 3 die vom fruͤhern Besitzer Gottfriedt Panke auszuzahlen uͤbernommenen muͤtterlichen Erbtheile:
—
1) des Johann Soppa mit 237 Thlr. 15 sgr.
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3 1 pf.;
2) der Regina Soppa, verehel Hueller, mit 3 191 Thlr. 25 sgr. 5 pf.;
3) der Charlotta Soppa, verehel. Soppa, mit
237 Thlr. 15 sgr. 1 pf. nebst Zinsen 2à
5 vpCt, ingrossirt auf Grund der Schuld,
schrift vom 26. Mai 1785 und der Ab⸗
dtretungs⸗Urkunde vom 23 December 1799,
gemaͤß Verfuͤgung vom 5. December 1817;
V. auf dem vormaligen unadel. Lehngut Sta⸗
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ber der uͤber die bezeichneten Schuldposten lautenden Instrumente, deren Erben, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber oder die in deren Rechte ge⸗ treten sind, hierdurch oͤffentlich aufgefordert, den 1. Juli 1835, Nachm. um 3 Uhr, in dem hiesigen Geschaͤftssimmer vor dem Deputir⸗ ten, Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Sarto⸗ rius entweder in Person, oder durch einen gesetzlich zulaͤssigen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen der hiesige Justiz-Commissarius Schlester vorgeschlagen wird, zu erscheinen, und ihre Anspruͤche an die gedachten Schuld⸗Documente zu begruͤnden, im Ausbleibungs⸗ Falle aber zu gewaͤrtigen, daß sie mit allen ihren Anspruͤchen praͤcludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Schuld-Documente fuͤr nicht weiter geltend erklaͤrt, und die erwaͤhnten Schuldposten im Hypotheken⸗Buche werden geldͤscht werden. Oletzko, den 22. December 1834. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. “ 1“ Bekanntmachung. 8 Da uͤber das Vermoͤgen des Kaufmanns Adolph Benedict Ludwig Altvater und dessen unter der Firma Adolph Altvater bestandenen Handlung durch die Ver⸗ fuͤgung vom 20. Februar er. der Konkurs eroͤffnet worden ist, so haven wir zur Anmeldung und zum Nachweise saͤmmtlicher Forderungen an die Masse einen Termin auf den 12. August 1835, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Bruͤggemann im Stadt⸗ gericht angesetzt, zu welchem saͤmmtliche Glaͤubiger hierdurch persoͤnlich oder durch zulaͤßige mit Voll⸗ macht und Information versehene Mandatarien, wozu ihnen bei Mangel an Bekanntschaft die Herren Ju⸗ stiz⸗ Commissions⸗Raͤthe Boͤhmer, Calo und Reiche vorgeschlagen werden, zu erscheinen, unter der War⸗ nung vorgeladen werden, daß die Ausvleibenden mit ihren Anspruͤchen an die Masse praͤcludirt und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen gegen die uͤbrigen Glaͤubiger auferlegt werden wird. Stettin, den 27. Maͤrz 1835. Koͤnigliches Stadtgericht.
Edictal⸗Citation.
Die Geschwister Bergemann, Toͤchter des verstor⸗
11“ Bergemann, und seiner Ehefrau,
eb. Kante:
8 1) Christine, verehelicht an den Mousquetier We⸗ gener des ehemals Herzog Friedrich v. Braun⸗ schweigschen Regiments: 4
2) Marie Elisabeth, verehel. Mousquetier Kussing oder Kupping, 5
welche als Erbinnen bei einer Deposital⸗Masse des
unterzeichneten Gerichts interessirt sind, werden seit
einer Zeit von langen Jahren vermißt.
Alle Bemuͤhungen des Kanteschen Nachlaß⸗Cura⸗
tors und der Verwandten der Geschwister Berge⸗
mann, deren Aufenthaltsort zu ermitteln, sind ohne
Erfolg gewesen.
Das unterzeichnete Gericht hat hierauf den Actua⸗
rius Bluͤdorn zum Abwesenheits⸗Curator bestellt und
ihn zu dem Antrage auf Todeserklaͤrung der Ge⸗ schwister Bergemann ermäaͤchtigt.
In Folge dieses Antrages ist ein Termin auf
den 5. December d. J., Vorm. 11 Uhr, in der Gerichtsstube zu Breitenwerder angesetzt worden Obengenannte Geschwister Bergemann, so wie alle
rosten Antheils Nr. 1, Johann Klenschewsky⸗ schen Antheils ex obligatione vom 26. Juli 1777, gemaͤß Verfuͤgung vom 21. October 1777, eine Post von 166 Thlr. 20 sgr. nebst 6 vCt. Zinsen, welche der fruͤhere Besitzer Paul Brodowsky von den Muͤller Schneider⸗ schen Eheleuten geliehen, und wovon die Schneider 50 Thlr dem Richter Schachtmeyer und 33 Thlr. 10 sgr. dem Rothgerber Laps, cedirt hat; b VI. auf dem, dem Woytek Czieslik zugehoͤrigen koͤllmischen Grundstuͤcke Nabken No. 7 sulb, Rubr. III. No. 1, fuͤr den Roß⸗Arzt Witte aus Oletzko ex obligatione vom 4. Juli 1811, gemaͤß Verfuͤgung vom 16. Januar 1813, ein CGCuapital von 100 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen, hwelches der Woytek Czieslik angeliehen hat; VIU, h auf dem von Gottfriedt Skopp inne haben⸗ den Platz⸗Grundstuͤcke Olctzko No. 37 sub RHRabr. III. No. 7, fuͤr den Buͤrger und Baͤcker meister Friedrich Butzko aus Oletzko ex obli- gatione vom 19. Mai 1804, gemaß Verfuͤgung vom 23. Mai 1804, ein Capital von 160 Chlr; nebst 6 pCt. Zinsen, welches die Wilhelm Wrobelschen Eheleute angeliehen haben: VIII auf dem Johann Leidereiterschen Zinsgute Czukten Nr. 1 Antheil I. sub Rubr. III. No. 1, fuͤr die Einsassen Stephan Schweighoefer⸗ schen Erben ein Capital von 200 Thlr nebst 6 „Ct Zinsen, welches die Alexander Fischer⸗ schen Eheleute schuldig geworden, ex obli- galione vom 28 Juli 1812, gemaͤß Verfuͤ⸗ gung vom 8. April 1813; IX, auf dem, den Johann und Christine Chitt⸗ rallaschen Eheleuten zugehoͤrigen Zinsgute Wielitzken Nr. 5:
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Jacob Witte aus Oletzko auf Grund der von den genannten Besitzern unterm 17. November 1800 ausgestellten Schuldschrift, gemaͤß Verfuͤgung vom 24. November 1800, ein Capital von 590 Thlr. nebst 5 pCt. Zinsen:
subh Ruhr. 1II. No. 2 fuͤr den Roß⸗Arzt Witte aus Oletzko ein Capital von 18 Thlr. nebst 6 vCt. Zinsen, auf Grund der von den Chittrallaschen Eheleuten ausgestellten Obligation vom 3 Mai 1811, gemaͤß Ver⸗ fuͤgung vom 10. Juni 1811.
Von diesen Posten sollen die ad J., II., III, IV.
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Die uͤber die d VI., VII.,
Konigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
Es werden demnach saͤmmtliche unbekannte Inha⸗
a) sub Ruber III. No. 1 fuͤr den Kurschmidt
Herrn van Rotterdam, Professor emeritus der medi⸗ g zinischen Facultaͤt an der hohen Schule zu Gent,
von ihnen etwa zuruͤckgelassene Erben und Erbneh⸗ mer werden daher hierdurch aufgefordert, sich vor oder in diesem Termine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte schriftlich oder persoͤnlich zu melden und wei— tere Anweisung zu erwarten. Sollte Niemand sich melden, so werden die Geschwister Bergemann fuͤr todt erklärt und das Weitere demnaͤchst verfuͤgt werden. Friedeberg i d N, den 15 Januar 1835. Das Patrimonial⸗Gericht uͤber Lichtenau und Breitenwerder.
Auf jetzigen Antrag des Doctors Oldenburg hier⸗ selbst, als Actoris Communis im Amtsrath Schoͤn⸗ bergschen Debitwesen, wird denjenigen Glaͤubigern der Braemphaelschen Eheleute, vormals auf Bluͤcher, und resy des wail. Amtsrath Schoͤnberg auf Bluͤcher,
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in dieser Sammlung ein vortrefflicher I
del gekommen, und erregte die Bewunderun
gen sich eben so wohl fuͤr ein Museum, als Kabinet des Kunstliebhabers eignet; daran
van de Velde, Berchem, Ruisdael und vieler ga.
legenheit darbieten, ihre Sammlungen mit W lichem zu bereichern. ,28 Seit einer Reihe von Jahren ist in Belging
sich zur Empfangnahme der Cataloge an den mann Herrn
bereit ist, jede anderweitige Auskunft zu geben.
6.
Travemuͤnder Seebad. Die Wirthschaft der Travemuͤnder Seebade⸗P
tagen eroͤffnet, und koͤnnen von dieser Zeit an warme als kalte Baͤder gegeben werden.
laßt, so daß man auch bei aͤhnlichem Andran
bisher, zu wenden an
Im Mai 1835. A. C. Leyding,
Rotterdam besuchten. Es vereinigt mit einer kommenen Erhaltung den seltenen Vortheil fuͤr Kunstwerke dieses Meisters, daß es seiner Groͤße we su sich vorzuͤgliche Bilder von Teniers, Wouwerna Metzu, Johann Steen Brauwer, Martin Zorg, Oiih⸗
8. 8. 2 24 4 - U beruͤhmter Kuͤnstler, welche Kunstliebhabern vnhae
so kostbare Sammlung zum Verkauf gebracht wi
Liebhaber in den Koͤnigl. Preuß. Staaten bh⸗ E. E. Mezner in Berlin zu . welcher den Debit derselben uͤbernommen und,
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wird auch in gegenwaͤrtigem Jahre mit den Pfig son
Der ungemein starke Besuch im vorigen hat die Anschaffung einer bedeutenden Anzahl ¹ Badekarren und die Vermehrung des angefte Personals, neben mancher anderen, die Bequeme keit des Publikums bezweckenden Einrichtung we moͤglichste Zufriedenstellung desselben hoffen d
Mit Bestellungen auf Logis, beliebe man sich,!
Inspector der Bade⸗Anse
Literarische Anzeigen.
Bei uns ist so eben erschienen und in den hie Buch- und Kunsthandlungen zu haben:
Neuester Grundriß von Berlin
Gebruüͤder Rocca,
Erschienen und versandt ist, und bei E. S. M
Handlungen zu Posen, Bromberg und Gnesen bei Vincent in Prenzlau zu hahen: Journal für praktische Chemie. Ner gegeben von 0. L. E. rdDdmenn und F. Schweigger-Seidel. Aten Bandes B! 1835. No. 2. gr. 8vo. geh. (breis des] ganges von 3 Bänden oder 24 lleften 8 hb;
zu Neuenhain im Nassauischen Amte Köuigslein. W. Jung. — II. Uecber die Formeln der nalic vorkommenden Silikate, von C. (Schlufs) Mittheilungen vermischten Jahalts.
Zugleich mit diesem Hefte ist das Ste Hebg 3ten Bandes oder 1834. No. 24
—
Joh. Ambr. Barth in Leipzg.
DSvö9leeHeft
der Ge schich kes fuͤr alle Staͤnde bearbeitet von Dr. Ed. h
nel. 7 ½ sgr.,
deren Forderungen in das Bluͤchersche Hypotheken⸗ Buch intabuliret waren, und die durch den bereits am 17. Juni 1818 legitimirten Ober⸗Appellations⸗ gerichts-Procurator Hettling zu Wolffenbuͤttel, resp dessen Substituten, den Advocaten Bartning hierselbst, ihre noch habenden Anspruͤche an den Amtsrath
Schoͤnberg, wodo dessen Nachlaß in dem, nach er⸗ Preuß Volks⸗
kannter formeller Concurs-Eroͤffnung uͤver sothanen
Nachlaß am 3. Febr. 1830 stattgehabten Liquidations⸗
Termine angemeldet haben, nachdem von dem ge⸗
dachten Procurator Hettling seine Vollmacht aufge⸗
rufen worden und dadurch auch die seines Substitu⸗
ten erloschen ist, hiermit aufgegeben: binnen 6 Wochen, vom Tage der ersten Bekannt⸗ machung dieses oͤffentlichen Notificatorii ange⸗ rechnet, einen Procurator in loco zu diesen De⸗ bitacten zu legitimiren und denselben — concessa aelorum inspectione roesente Registratore — zu einer bestimmten Erklaͤrung uͤber einen zur
Hinlegung eines Rechtsstreits mit dem Guts⸗ besitzer Buͤhring auf Nutteln, pto. Rechnungs⸗ Ablegung cum annexis. gerichtlich proponirten Vergleich zu instruiren, sonst aber, wie hiermit ein fuͤr allemal angedrohet wird, unfehlbar zu gewaͤrtigen, daß sie als an die Beschluͤsse der an⸗ wesenden, oder mit Procuratoren in loco verse-⸗ henen Creditoren fuͤr gebunden werden erklaͤret werden.
Schwerin, den 4. Mai 1835.
Zur Großherzogl. Meckl Justiz⸗Canzlei verordnete
Director, Vice⸗Director und Raͤthe.
(L. S.) C. v. Maydell.
Anzeige fuͤr Liebhaber der schoͤnen Kuͤnste Die kostbare Gemaͤlde⸗Sammlung des verstorbenen
eines ausgezeichneten Kunstfreundes, wird im Monat Juli dieses Jahres oͤffentlich versteigert werden, und ist dazu der 6. Juli und die folgenden Tage defini⸗ tiv festgesetzt. Unter einer reichen Anzahl der selten⸗ sten und gesuchtesten Gemaͤlde der flamaͤndischen, hollaͤndischen und italienischen Schule, befindet sich!
ist so eben an alle Buchhandlungen versandt wor
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und Umgegend, nebst einem Kaͤrtchen, enthaltend zum 30sten bis 36sten Polizei Reviere gehoͤrigen d⸗ schaften und einer historischen Uebersicht der Erme bungen und Vergroͤßerungen des Preuß. Stuats l ter dem Hause Hohenzollern. Gezeichnet und gih chen v. K. Kolbe, geogr. Kupferstecher und alt Kuͤnstler. Preis schwarz 25 sgr., sauber colouart! Ae
Koͤnigsstr. Nr. 17 u. Koͤnigs⸗ u. Possstr⸗Elt
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ler in Berlin (Stechbahn No. 3.), so niig in dess
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Inhalt: Mineralogische und geognostisch Chemie. I. Chemische Analyse der Mineralqpuele
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Gerhardl⸗
versandt veon welches das Inhalts-Verzeichnifs des 31en ba- und das Register über den Jahrgang 1834 eulln-
te des Preuß. Staates und?.
(Danzig bei Fr. Sam. Gerhard)“)
Bereits zehn Zeitschriften haben dieses Werkttf
waͤhnt; alle mit vielem Lobel es sind folgen Schnitzers Summarium d. Journalistik — Figmm d. Preuß. Staatszeitung — d. Gesellschafter — Schulzeitung — d. Komet — d. Ac zeitung — d. Berl. Modenspiegel — d. neue Bn. Wochenblatt u. a. Preuß. Prov⸗Blaͤtter; letztens gen unter Anderm Folgendes: 1
„Die vorliegenden Hefte liefern den Beweisz⸗ unserm gelehrten Landsmanne die Kunst eigen g. einer allgemein verstaͤndlichen Sprache die Gesche unseres Landes so anzichend vorzutragen, daße bedauert, dieselbe nicht gleich ganz lesen zu kin— Keinem Hause sollte diese Geschichte fehlen, wel sich von allen bisher erschienenen schichtswerken Preußens durch klassish und zugleich bluͤhenden Styl auszeichl Wir koͤnnen dieses Werk Allen, denen es daran, thun ist, sich mit der Geschichte des Vaterlandes kannt zu machen, ohne sich auf tiefe Forschun, Gebiete derselben einzulassen, aus voller Ueberzeuge empfehlen.“
Der Druck schreitet rasch vorwaͤrts.
In Berlin zu haben in der S tuhrschen d handlung, Schloßplatz Nr. 2. 8
Das beliebte Taschenbuch: „Menelope, ist nun auch in den Jahrgaͤngen 1831 bis 183⁰ dh gesetzt worden; einzeln zu Thlr. 4 Bbch⸗ 2½ Thlr. — Die 13 Jahrgaͤnge 1822 — 3 mn⸗ schoͤnen Kupfer⸗ und Stablstichen kosten zusem, enommen 9 Thlr. — Von manchen Johrgäng, der Vorrath nur fehr gering. Alle Buchbandl (in Berlin die Plahnsche Buchhandlung (L Jaͤgerstraße Nr. 37), nehmen Auftraͤge an.
3. C. Hinrichssche Buchhdlg. in Lehh
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Kunstfreunde, welche das Kabinet des Herra 1
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che Nachrichten Kronik des Tages. b
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Regierungs⸗Baurath Nuͤnnich zu Magdeburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse It der Schleife und dem Hofrath Burchardt daselbst den
then Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Landgerichts⸗ gath Ludwig von Fisenne zu Achen zum Staats⸗Prokura⸗ t daselbst Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Rendanten und Secretair der staͤndischen Verwaltung auf Ruͤgen, Pasedag, den Cha⸗ rakter als Hofrath zu verleihen und das daruͤber ausgefertigte Pauent Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruht.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm (Bruder Sr.
Majestaͤt des Koͤnigs), Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin
Filhelm, Hoͤchstdessen Gemahlin, und Hoͤchstihre Kinder, hre Koͤnigl. Hoheiten die Prinzessinnen Elisabeth und Marie und der Prinz Waldemar, sind von hier nach Mainz abgegangen.
Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Michael Pawlo⸗ witsch von Rußland hat gestern (den 3ten d.) von Potsdam aus die Reise nach Marienbad, und Hoͤchstdessen Gemahlin, Ihre Kaiserl. Hoheit die Großfuͤrstin Helena, mit Ihren Kindern, den Großfuͤrstinnen Maria, Elisabeth und Katharina Kaiserl. Hoheiten, die Reise nach Karlsbad fortgesetzt.
Der Justiz⸗Kommissarius Stuckart zu Rawicz ist zugleich um Notar im Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Posen ernannt worden. . Das I1te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthaͤlt unter Nr. 1609. den Definitiv⸗Traktat zur Feststellung der Graͤnze
zwischen den Koͤnigl. Preußischen Staaten und dem Koͤnigreiche Polen, von der Graͤnze des Großher⸗ zogthums Posen bis zur Graͤnze des Freistaates Krakau. Vom 4. Maͤrz (20. Februar) 1835. Berlin, den 5. Juni 1835. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
NIbei g e. 8 Die Kunst⸗Ausstellung von Probe⸗Arbeiten der Klassen der Aaderate, der Künstter⸗Artelters und der Kunst⸗Schulen, in den Säͤlen des Akademie⸗Gebaͤudes unter den Linden, bleibt bis Dienstag den 9. Juni taͤglich von 11 bis 3 Uhr unentgelt⸗
lich geoͤffnet. (gez.) Dr. G. Schadow, Direktor. Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, General⸗Intendant der Koͤnigl. Museen und Kammerherr, Graf von Bruͤhl, von Dresden. Abgereist: Der Koͤnigl. Schwedische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmäaͤchtigte Minister am Kaiserl. Russischen Hofe, Freiherr von Palmstjerna, nach Stockholm. 8
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Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 27. Mai. (Nachtrag.) Herr Wakley uͤberreichte 16 Petitionen, worin das Haus ersucht wird, sich beim Koͤnige zu Gunsten der wegen ungesetzlicher Assoctirung verurtheilten
rbeiter von Dorchester zu verwenden. Die Bittsteller behaup⸗ teten, das gerichtliche Verfaͤhren gegen diese Leute sey ungerecht gewesen, und selbst wenn es gerecht gewesen waͤre, so sey doch die uͤber sie verhaͤngte Strafe zu hart. Diese Ansicht unterstuͤtzte
Herr Wakley, indem er sagte:
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G ungluͤcklichen Maͤnner sind nach einem Gesetz verurtheilt hn en, welches sie nicht kannten; sie waren nur dem in London vhün ngeven Orten gegebenen Beispiel gefolgt, indem sie sich unter nian er verbanden, um so viel Lohn fuͤr ihre Arbeit zu erlangen, vüitele im Stande waͤren, sich, ihre Frauen und Familien zu unter⸗ ea. 9 die Verwandten dieser, wenn nicht gesetzwidrig, so ic gewiß sehr grausam bestraften Leute sind mit gleicher Haͤrte 88 interdruͤckung verfolgt worden. Eine Frau, die unter den eesten ihren Mann, zwei Bruͤder und einen Sohn hatte, seite sich/ als diese England verlassen hatten, an die Kirch⸗ hes Aufseher um Unterstuͤtzung; Letztere aber antworteten: 3 ein, wir werden ihr keine Unterstuͤtzung zukommen lassen; sie 1 cch einen Sohn, der 6 Shilling in der Woche ver⸗ hofe⸗, 882 das reicht fuͤr seinen und ihren Unterhalt hin.““ Ich 1' as Haus wird in diesem Fall sein Privilegium gebrauchen thi 8 Adresse an die Krone richten; sonst wuͤrde ich mich gend⸗ igben⸗ diese Sache am 25. Juni vor dem Hause zur Sprache 8 wngen. Die Minister werden jedoch gewiß schon fruͤher die An⸗ . in Erwaͤgung ziehen, da ich von ihrer Gerechtigkeits⸗ 1 tenschenliebe überzeugt bin, daß sie jene ungluͤcklichen Leute 8 fuͤr ein Vergehen, das, wenn es uͤberhaupt ein solches ist, we⸗ gstens ein absichtsloses war, werden Strafe leiden lassen.“ 1.1 legte Herr Potter, Mitglied fuͤr Wigan, eine shg tön dieses Ortes vor, worin das Haus gebeten wird, die G heanden in den großen Fabriken durch ein Gesetz zu ver⸗ heeeon; eine andere von Honiton gegen alle Beschraͤnkung der 6 8 am Sonntage, wobei der Ueberreicher die Hoffnung d beäch⸗ daß die Debatten vom vorigen Abend und die Vota 1b en letzten Sessionen in dieser Beziehung alle weitere Er— de Disen aberfaüͤssig machen wuͤrden, und drittens eine Petition 1. rs von Salfe rd, wori ihre Unzufrieden⸗
heit mit der von Sir R. Peel zu ihren Gunsten vorgeschlagenen Maßregel kundgeben und das Haus ersuchen, keine Maßregel die⸗ ser Artzu genehmigen, wodurch nichtalle Klassen gleichgestellt wuͤrden. Mehrere auf die herrschende Kirche in Irland bezuͤgliche Bitt⸗ schriften, saͤmmtlich gegen den Grundsatz der Verwendung des Kirchen⸗Eigenthums zu anderen als kirchlichen Zwecken gerichtet, wurden von Herrn Shaw eingereicht, welcher versicherte, daß die Protestanten in Irland jenen Grundsatz als eine auf ihre Ausrottung gesetzte Praͤmie ansaͤhen, und mit Recht, und daß, wenn derselbe angenommen wuͤrde, das Hauptband zwischen Großbritanien und Irland zerreißen muͤßte. Bei dieser Gele— genheit widerlegte Herr Shaw auch einige Irrthuͤmer, in die Lord John Russell, wie er sagte, in fruͤheren Reden verfallen sey, obgleich er (Herr Shaw) von Herrn Brown zur Ordnung gerufen wurde, da Lord Russell nicht anwesend war. Er sagte, der Lord habe behauptet, in der Dioͤcese von Killaloe seyen nur 2000 und in dem Kirchspiel Tullamore nur 120 Protestan⸗ ten, und doch beziehe in letzterem der Kirchspiels⸗Pfarrer jaͤhrlich 470 Pfund; beide Angaben aber koͤnne er (Herr Shaw) nach genauen und offiziellen Nachrichten fuͤr unrichtig erklaͤren; erstere Dioͤcese zaͤhle 18,265 und letzteres Kirchspiel 1254 Anglikanische Protestanten, und der Pfarrer von Tullamore empfange jaͤhrlich nicht viel mehr als den vierten Theil der ihm angedichteten Ein⸗ nahme. (Hoͤrt, hoͤrt!) Auch einer von Herrn O' Connor kuͤrz⸗ lich behaupteten Angabe widersprach der Redner; dieser hatte naͤmlich gesagt, er habe den Pfarrer seines Kirchspiels niemals gesehen, denn derselbe, so wie der Senior, lebe außerhalb des Kirchspiels, sein Gehuͤlfe wohne 14 Meilen von der Kirche ent⸗ fernt, und der Kuͤster verkaufe ohne Erlaubniß Branntwein auf dem Kirchhofe. Herr Shaw theilte nun folgende ihm von dem Pfarrer des Kirchspiels, in welchem Herr OConnor wohnt, zugekommene Erklaͤrung mit: „Ich bin seit 7 Jah⸗ ren Pfarrer des Kirchspiels und habe mich in dieser Zeit bestaͤndig darin aufgehalten, ausgenommen 4 Monate, waͤhrend welcher ich einen von dem Bischof vollkommen approbirten Stell⸗ vertreter dort zuruͤckließ (hoͤrt!);; Heer Laird, der Senior, wohnte waͤhrend jener Jahre bis zum letztverflossenen abwechselnd bei verschiedenen Mitgliedern von Herrn O Connor's eigner Familie (hoͤrt); was den Gehuͤlfen betrifft, so ist er seit beinahe 6 Jah⸗ ren angestellt, hat diese ganze Zeit uͤber in dem Kirchspiele ge⸗ lebt und die Functionen eines Kirchspiels⸗Schullehrers aufs tuͤch⸗ tigste und musterhafteste versehen (hoͤrt!); der Kuͤster endlich ist ein frommer, rechtschaffener und fleißiger Mann, der weder in den 6 Jahren seit seiner Ernennung, noch jemals in seinem Le⸗ ben mit oder ohne Erlaubniß Branntwein verkauft hat.“ (Bei⸗ fall.) Der Redner meinte, solche falsche Angaben koͤnnten nicht schnell genug berichtigt werden, denn sie uͤbten großen Ein⸗ fluß auf die oͤffentliche Stimmung aus und haͤtten leider in der Zeit, seitdem sie verbreitet und fuͤr wahr angenommen worden, schon Unheil genug angerichtet. (Hoͤrt) Sir G. Clerk uͤberreichte aͤhnliche Petitionen aus Kirchspielen in der Grafschaft Meath und Lord Francis Egerton desgleichen von Salford, Manchester und Lancashire. Letztere zaͤhlten zusammen 20,000 Un⸗ terschriften; es wurde darin ernstliche Besorgniß uͤber den jetzi⸗ gen Zustand der Irlaͤndischen Kirche und tiefes Bedauern uͤber die Nichtausfuͤhrung der von dem vorigen Ministerium vorge⸗ schlagenen Maßregeln ausgesprochen und der Schutz des Hauses zu Gunsten der herrschenden Kirche erfleht. Unter den Unter⸗ zeichnern derselben befanden sich auch viele achtbare Dis⸗ senters und ein Katholik, Namens Trevers. Eine Bittschrift derselben Art von Seiten der Stadt Durham uͤberreichte Herr R. Trevor. Ueber die von Lord Egerton vorgelegte Petition aus Manchester glaubte Herr M. Philipps, Mitglied fuͤr Manchester, einige Bemerkungen machen zu muͤssen, um so mehr, als das Haus naͤchstens aufgefordert werden wuͤrde, die von ihm angenommene Resolution in Bezug auf die Verwendung der uͤberfluͤssigen Einkuͤnfte der Irlaͤndischen Kirche in Ausfuͤhrung zu bringen.
„Ich weiß nicht“, sagte er, „welche Mittel man angewandt ha⸗ ben mag, um die Unterzeichnungen zu jener Petition aufzutreiben, auch will ich ihre Authentizitaͤt nicht in Zweifel ziehen; aber so viel kann ich sagen, daß die Zahl der Unterschriften im Verhaͤltniß zu der Bevoͤlkerung der Stadt, aus welcher sie koͤmmt, sehr gering ist. (Hoͤrt!) Es freut mich, zu sehen, daß die Zahl derjenigen Einwoh⸗ ner von Manchester, die solche Gesinnungen hegen, so klein ist, und ich erlaube mir, das Haus darauf aufmerksam zu machen, daß mein sehr ehrenwerther Kollege, der seit dem das Amt eines Praͤsidenten der Handels⸗ Kammer angenommen, bei der letzten Wahl seine diesfaͤlligen Ansichten ziemlich offen ausgesprochen hat, so daß wohl seine Wiedererwaͤhlung als das Resultat der reiflichen Ueberzeugung der Einwohner von Manchester in Bezug auf den vorliegenden Gegenstaͤnd anzusehen ist. (Hoͤrt, hoͤrt!) Man hat es hervorgehoben, daß die Bittschrift auch von einem ka⸗ tholischen Gutsbesitzer unterzeichnet worden sey, und ich will weder diesem Herrn, noch irgend einem Anderen, einen Vorwurf daruͤber machen, aber ich glaube, er ist Eigenthuͤmer bedeutender Kirchen⸗ guͤter (lauter Beifall), und wenn ich Kirchenguͤter besaͤße und die⸗ selben in Gefahr waͤhnte, so wuͤrde ich es gewiß auch fuͤr meine Pflicht halten, gegen eine Maßregel, von der ich eine solche Gefahr fuͤrchtete, zu protestiren.“ (Hoͤrt! und Gelaͤchter.)
„Herr Finn protestirte, als Katholik, gegen die in den er⸗ waͤhnten Petitionen vorkommende Behauptung, daß die katholi⸗ schen Mitglieder des Unterhauses ihren Eid verletzt haͤtten, und gegen das zugleich an das Haus gerichtete Gesuch, daß es eine Eidesformel abfassen moͤchte, die den Katholiken jede Einmischung in die Eigenthums⸗Angelegenheiten der Kirche verboͤte. Wenn man, meinte er, den Katholiken auf ihren jetzigen Eid nicht glau⸗ ben wolle, wie koͤnne man sich dann einbilden, daß sie sich durch andere Formen wuͤrden binden lassen.
„Was anders“, fuhr er fort, „hat die Katholiken 140 Jahre lang aus diesem Hause entfernt gehalten, als ihre heilige Ehrfurcht vor der Verpflichtung eines Eides? Moͤchten nur die ehrenwerthen Mitglieder eben solche Achtung vor der Heiligkeit eines Eides unter den verschiedenen Sekten dieses Landes erzeugen. (Hoͤrt!) Ich will dem Hause nur eine Thatsache anfuͤhren: Ein Protestant, das Mit⸗ glied fuͤr Ennis, fuͤhlte sich, als er an diese Tafel trat, um zu schwoͤ⸗ ren, empoͤrt uͤber die Eide, die ihm als Protestanten abgenommen werden sollten, und leistete den katholischen Eid. Ich wuͤrde auch
um alle Herrlichkeit der Welt nicht den Eid schwoͤren, den die protestantischen Mitglieder dieses Hauses ablegen muͤssen, und in welchem ihre katholischen Bruͤder als Goͤtzendiener ge⸗ brandmarkt werden. Diejenigen, welche meine Religion an⸗ greifen, gereichen, meiner einung nach, dem Protestantis⸗ mus und jeder anderen Religion zur Schande. Sie vergessen ganz den reinen Grrta der Liebe, ohne den keine Reltgion moͤglich ist, wenn sie den Glauben ihres Naͤchsten verunglimpfen. (Beifall.) Daher kommt es, daß eine tiefgewurzelte Ueberzeugung herrscht unter dem Irlaͤndischen Landvolk von der Schuld der protestantischen Pfarrer an all' der Unbill und Ungerechtigkeit, die sie zu leiden haben. Ich weiß wohl, daß es unter ihnen manche sehr wuͤrdige Maͤnner giebt, aber auch viele Andere, die es zu ihrem einzigen Geschaͤft machen, schlechte Gesinnungen zu verbreiten und Zwietracht unter der Be⸗ voͤlkerung Irlands zu erregen; so 2 B. der Dechant von St. Patrick, ein Mann, der jaͤhrlich 2500 Pfd. Einkuͤnfte von seiner Pfruͤnde bezieht/ und von dem ich eine authentische Rede gelesen habe, worin er die Ir⸗ laͤndischen Katholiken fuͤr Ketzer, Moͤrder und Menschen ohne Treue und Glauben ausgiebt. Auf solche Weise also schmaht der ehrwuüͤrdige Empfaͤnger der jaͤhrlichen Summe von 2500 Pfund die Leute, von denen er sein Einkommen bezieht! (Hoͤrt!) Ist es da zu verwun⸗ dern, daß das Frlaͤndische Volk es ungerecht findet, eine Kirche un⸗ terhalten zu sollen, deren Geistlichen es so beschimpfen und verleum⸗ den, und daß es innig an selnen eigenen Geistlichen haͤngt, seinen Freunden in der Stunde der Noth und seinen treuen Rathgebern in der Stunde der Verlegenheit? Gewiß, die herrschende Kirche wird durch ihre uͤbereifrigen Freunde mindestens eben so sehr gefaͤhr⸗ det, wie durch ihre bittersten Feinde.“ (Beifall.)
Herr Brotherton, Mitglied fuͤr Salford, bat um die Erlaubniß, auch einige Worte uͤber diesen Gegenstand sagen zu duͤrfen, da unter den eingereichten Petitionen auch eine aus dem Ort, den er repraͤsentire, befindlich sey. „Bei dieser Frage“, sagte er, „scheint es mir sich uͤberhaupt gar nicht um religioͤse Grundsaͤtze, sondern allein um Geld zu handeln. (Ungeheurer Beifall von Seiten der Irlaͤndischen Mitglieder.) Wenn die herrschende Religion die christliche und eine auf Gerechtigkeit ge⸗ gruͤndete Religion ist, die Frieden und Wohlgefallen auf Erden zu stiften sucht, so ist es, um noch das Beste zu sagen, wenigstens ein schlechtes Kompliment fuͤr diese Religion, von ihr zu behaupten, daß sie untergehen muͤßte, wenn sie nicht durch das Geld des Landes unterstuͤtzt wuͤrde.“ Herr O'Connell, der im Lauf der Debatte auch noch das Wort nahm, meinte, man sollte immer⸗ hin jene Bittschriften entgegennehmen, obgleich dem Hause und den Ministern wegen ihres Beschlusses in Bezug auf die Irlaͤn⸗ dische Kirche Verrath gegen den Koͤnig und die Verfassung Schuld gegeben werde, denn dergleichen Insinuationen muͤsse man mit mitleidiger Verachtung behandeln, worauf Lord Eger⸗ ton den in den Petitionen, die er vorgelegt hatte, vorkommen⸗ den Ausdruck „Verrath“ dadurch zu mildern suchte, daß er den Gebrauch desselben fuͤr eine bloße Redefigur erklaͤrte, denn es sey hier freilich nicht von dem Verrath im zuristischen Sinne des Wortes die Rede, wo es einen Aufstand oder eine Empoͤrung gegen den Koͤnig bedeute. 8
London, 29. Mai. Die Koͤnigin wohnte vorgestern in Begleitung des Herzogs von Cumberland, des Herzogs, der Her⸗ zogin und des Prinzen Georg von Cambridge der Pruͤfung der Zoͤglinge der National⸗Schulen der Londoner City im Mansion⸗ House bei und nahm nach dem Examen ein Dejeuner bei dem 1eohe r
Herr More O'Ferrall, einer der Lords des Schatzes, ist am Dienstage in Kildare ohne Opposition hea 1
Die Morning Post erzaͤhlt, als Sir C. Bagot unter dem Peelschen Ministerium zur Begluͤckwuͤnschung des neuen Kaisers nach Wien gesandt worden, sey er zugleich beauftragt worden, nach Erledigung dieser Mission sich als Botschafter nach St. Petersburg zu begeben. Als nun Sir C. Bagot in Wien die Kunde von der Resignation des Peelschen Kabinets erhal⸗ ten, habe er natuͤrlich Depeschen aus Downingstreet erwartet mit Instructionen, was er nun zu thun habe. Ein Tag sey aber nach dem anderen vergangen, und Lord Palmerston habe sich nicht herabgelassen, dem Sir C. Bagot zu schreiben, ob er sich nach St. Petersburg zu begeben oder zuruͤckzukehren habe. So habe denn Sir C. Bagot nach langem Warten sich endlich entschließen muͤssen, nach England zuruͤckzukehren. Keine Erklaͤrung sey dieserhalb in St. Petersburg gemacht worden, und der Kaiser von Rußland muͤsse sich auf's neue durch das insolente Be⸗ tragen des Lord Palmerston beleidigt fuͤhlen. Der Courier stellt aber diese ganze Behauptung in Abrede, indem Sir Char⸗ les Bagot gar nicht abberufen sey und seine Entlassung nicht eingesandt habe, folglich nach St. Petersburg haͤtte abgehen muͤssen; denn aus dem Umstande, daß Lord Palmerston keine neue Instructionen gesandt, haͤtte Jener schließen muͤssen, daß die alten noch fortbestaͤnden. Der Streit wird durch mehrere Blaͤtter fortgesetzt, und die ministeriellen Blaͤtter meinen, die Tories schienen sich zu groͤßerem Gehorsam gegen den Herzog von Wellington als gegen den Koͤnig verpflichtet zu halten, denn sonst wuͤrde Sir Charles Bagot sich nicht herausgenommen ha⸗ ben, um einer bloßen Ministerial⸗Veraͤnderung willen nach Eng⸗ land zuruͤckzukehren.
Der Versuch, die Birminghamer politische Union wieder zu organisiren, ist uͤberaus klaͤglich ausgefallen. Wie es scheint steckt der Verein von der Zeit seines fruͤheren Bestehens her bis uͤber die Ohren in Schulden, so daß jedes Mitglied des vor⸗ maligen Vorstandes fuͤr eine Forderung von 100 Pfd. arretirt werden kann; deshalb will Herr Th. Attwood, der radikale Banquier, der bei seiner Popularitaͤt schon viel Geld zugesetzt hat, mit der Sache nichts mehr zu thun haben. Am Ende kam man uͤberein, sich erst Bericht uͤber die Stimmung unter den arbeitenden Klassen erstatten zu lassen. Es waren nur etwa hun⸗ dert Zuhoͤrer zugegen, und die Sache duͤrfte, wie man glaubt, ö “
Der kuͤrzlich verstorbene Graf von Longford hinterlaͤßt ei Wittwe und 10 Kinder. Er war einer dnsne e tc he sentativ⸗Pairs und saß im Oberhause als Baron Silchester vom Vereinigten Koͤnigreiche; er war außerdem Custos rotulorum der Grafschaft Westmeath, wo der groͤßte Theil seiner Guͤter