1835 / 162 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

2) Das Handels⸗Tribunal oder der Magistrat verordnet sosort, wenn die Anzeige auf ordnangsmäßige Existenz der Bücher gelautet hat, die ununterbrochene Fortsetzung des Handels⸗Geschäfts resp. durch den Gesellschafter, Testaments⸗Vollzieher oder ersten Komtoristen, unter Aufsicht des veujährigen Erben, wo ein solcher vorhanden, oder des

naächsten Anverwandten. Doch soll in diesem Falle die Fortsetzung des Ganges der Handels⸗Geschäfte auf Besorgung und Liquidation der lau⸗ fenden Sachen beschränkt, und auf neue Speculationen einstweilen nicht ausgedehnt werden.

3) Ergiebt es sich, daß der Verstorbene gar keine Bücher gehabt unnd folglich seinen Handel in Unordnung hinterlassen hat, so soli das dhinterbliebene Vormögen, nach Ausspruch der bezeichneten Gerichts⸗Be⸗

hörden, unverzüglich durch die Polizei aufgezeichnet und versiegelt wer⸗ den, um das Eigenthum der Kreditoren und Erben sicher zu stellen. 4¹) Hat die Anzeige dahin gelautet, daß die hinterlassenen Bücher n einer Unordnung sich besinden, woraus die Unmöglichkeit hervorgeht, elbst im Verlaufe der Zeit eine Bilanz zu ziehen und die Vermögens⸗ Masse auszumitteln: oder wird, wegen Unordnung der Bücher, von den Kreditoren über Zahlungsfähigkeit des Nachlasses ein Verdacht ge⸗ hegt, so sollen zwei Gerichtspersonen mit Zuziehung zweier Bevollmäch⸗ tiagten der Gläubiger eine Untersuchung der Sachlage vornehmen. Er⸗ giebt sich dann Insolvenz der Masse, so wird nach den bestehenden Ge⸗ setzen, im entgegengesetzten Falle nach der vorstehend unter Nr. 2. er⸗ theilten Bestimmung verfahren.

5) Ward die eingtweilige beschränkte Fortsetzung des Geschäfts ver⸗ fügt, so erlaßt demnächst die Gerichts⸗Behörde, in gesetzlicher Weise, eine Aufforderung an die Erben, mit Benachrichtigung des Waisen⸗ Gerichts, wenn Ünmündige sich darunter besfinden. Das Erbschafts⸗ b wird dann nach den Grundsätzen des gemeinen Rechtes eurtheilt.

8 6) Sind die Erben oder Vormünder in ihre Rechte eingetreten, so hangt es von ihrer Uebereinkunft mit den etwa hinterbliebenen Ge⸗ sellschaftern der Firma ab, ob das Geschäft getrennt abgeschlossen, oder aauf der früheren, oder auf einer neuen Grundlage fortgesetzt werden scooll. Jedenfalls dürfen die vom Verstorbenen durch Gesellschafts⸗Ver⸗ trag vder kestamentarische Versügung, in Bezug auf das Geschäft, erkossenen Abmachungen von den Erben oder Vormündern nicht feitig verletzt werden. Abschluß und Theilung erfolgt erst nach VDeinhlung aller Schulden, und nicht auf einmal, sondern nach Maß⸗ Fae der Liguidation, nach Eingang der Zahlungen und Verkauf der Waaren. Streitigkeiten zwischen den Erben und Handels⸗Gesellschaf⸗ tern gehören vor die gesetzlich bestimmte Schieds⸗Richter⸗Behörde. 1 7) Die beim Tode des Eigenthümers eines Handelshauses in dei⸗

1 6 8 8 9 2 2. . . - 9 2. ; Æ 7 sen Diensten befindlichen Komroristen, Commis, und Artelschicks sind

verpflichtet, so lange bei ihren Verrichtungen zu verbleiben, bis jeder, wem es zukommt, die gehörige Rechenschaft abgelegt haben wird. 88) Alle obigen Verfügungen beziehen sich nur auf die Fälle, wenn, nach Absterben des Eigenthümers oder Gesellschafters eines Handels⸗ hauses, minderjährige oder abwesende Erben existiren. Sind alle Er⸗ ben volliährig und anwesend, so treren sie in ihre Befugnisse nach all⸗ gemeinen Grundsätzen des Erbrechts.

9) In allen künftig abzuschließenden Handels⸗Gesellschafts⸗Verträ⸗ gen soll jeder Gesellschafter denjenigen namhaft machen, den er, für seinen Todesfall, bevollmächtigt, an seine Stelle zu treten, um das gemeinschaftliche Geschäft bis zum Schluß oder Ablauf der Handels⸗ Gemeinschaft ane Grundlage der Gesetze sorrzuführen.

10) Denjenigen Personen des Kaufmannsstandes, welche das Recht besitzen, auf ein Familien⸗Kapital den Handel nach den Rechten der Afsociation zu betreiben, wird es zur Pflicht gemacht, eine Ueberein⸗ kunft zu tressfen und davon Anzeige zu machen, auf derselben Grund⸗ lage, ats es den Gesellschaftern (Associés), welche auf zusammengeschos⸗ senes Kapital Handel treiben, vorgeschrieben ist, und zugleich denjeni⸗ gen namhaft zu machen, der im Fall ihres Todes, wie oben gesagt, das Geschäft sortsetzen sell. 8

11) In beiden Fällen kann die Namhaftmachung der Person, ohne Veröffentlichung, in einem versiegelten Packet geschehen, welches erst nach dem betressenden Todesfall eröffnet wird. 1 8

12) Ist eine solche Ernennung nicht geschehen, so wird nach den Beslimmuͤngen dieser Verordnung verfahren. 8

13) Alle vorstehende Vorschristen erstrecken sich auch auf Inhaber von Manufakturen und Fabriten, als Ergänzung der sür dieselben in der Fortsetzung der Gesetz⸗Sammlung Band X. Art. 784 aufgestellten

Lam Bekanntmachung aus dem Deparlement des auömärtigen andels in Nr. 38 der dieszjährigen Petersb. Handels⸗Zeitung ist, auf Grundlage des Kontrakts über die Getränke⸗Pacht von 1835 1839, en Zoll-Aemtern Georgenburg und Radzivilom, von ausländi⸗ en starken Getränken nur Rum und Arrak zuzulassen erlaubt. Die temyorgire Verfügung des Administrations⸗Raths zu War⸗ schau, hinsichtlich einer niedrigeren Zoll⸗Erhebung von Hornvieh und Pferden, ist von des Kaisers Majestät durch Verordnung vom 9. März

d. J. für das ganze Jahr 1835 bestätigt worden.

Schweden. Der Entwurf eines neuen Wechsel⸗Gesetzes ist nun vom Reichstage ngenommen. Es wird danach zum erstenmalc unstrei⸗ tig zur großen Erleichterung und Förderung des Schwedischen Handels, aich inländischen Wechseln das bisher nur auf ausländische bezogen gewesene Wechselrecht eitheilt.

Dänemark. Auf Königlichen Besehl sollen alle Städte und Hä⸗ fen im Paschalik des Vice⸗Königs von Aegypten, so wie dessen Grän⸗ zen jetzt vestimmt sind, zum Königl. Gencral⸗Konsulate in Alexan⸗ drien gerechnet werden, mit vorläufiger Ausnahme des Konsulats zu Aleppo, welches, so lange es durch seinen gegenwärtigen Inhaber versehen seyn wird, unverändert in der bisherigen Lage verbleibt.

Zu Helsingör ward am 2 Man d. J. bekannt gemacht, daß alle da⸗ selbst von Havasla und Matanzas mit reinen Gesundheits⸗Passen ankommende Schiße sorthin nur einer viertägigen Beobachtungs⸗Qua⸗ rautaine unterworfen seyn sollen, statt, wie bisher, in einem Lazareth löschen zu müssen.

Niederlande Die durch den provisvrischen General⸗Gouverneur von Ni derländisch⸗Indien unterm 24. Dezember v. J. gegen schzleich⸗ händlerische Umgehung der auf Wollen- und Baumwellenzenge Belgi⸗ schen Ursprunge, oder in andern mit dem Königreich der Niedertande dermalen rnicht in freundschaftlichem Verhältniß stehenden Ländern ver⸗ fertigt, durch Resolution vom Isten Juli v. J. gelegten auberordentli⸗ chen Eingangs⸗Abgabe erlassene geschärfte Verordnung ist, ihrem we⸗ sentlichen Inhalte nach, bereits in Nr. 137 der diesjahrigen Staats⸗ Zeitung mitgetheilt worden, und daselbst nachzuschen.

„Belgien. Der Moniteur Belge publizirt in seiner Nr. 119 eine Königliche Verordnung vom 28. April d. J. über mehrere in der be⸗ stehenden Organisation des Zolldienstes sowohl an den Land⸗ als See⸗ Gränzen beliebte Veränderungen. Sie betreffen indessen nur Tiiel, Gehalt, Rangverhaltniß, Uniform der Beamten des praktischen Dien⸗ stes, und bedürfen hier keines ausführlicheren Auszugs.

Zwei Königliche Ordonnanzen vom 5. Mai d. J. in Nr. 126 des Moniteur Belge reguliren die Personen⸗Transport⸗Preise auf der neuen Eisenbahn, mit Ertheilung mehrerer auf den Gebrauch derselben be⸗ züzlichen Polizei⸗Vorschriften, deren Uebertretung mit den im Gesctz vom 6. Mär; 1818 angedrohten Strafen belegt werden soll.

Deutschland. Hannover. Die Hefte IX.-—XIII. der ersten Abtheilung der Gesetz⸗Sammlung des laufenden Jahres enthalten d. d. Windsor 21. April und Hannover 2 Mai F 8b unter Nr. 15. das Patent über den Steuer⸗ und Zoll⸗Vereinigungs⸗

Vertraz mit dem Herzogthum Braunschweig; üünter Nr. 16. Gesetz, die Eingangs⸗, Durchgangs⸗ und Ausgangs⸗ FSbgaben betressend; s. St. Z. Nr. 127. 138. uüuunter Nr. 17. Gesetz, einige Abänderungen der Verordnung vom 1. Mal 182 ⁄, über die Besteuerung des inländischen Branntmweins nach dem Raum⸗Inhalte der Maischbottiche, betreffend; Punter Nr. 18. Gesetz über die vom inländischen Biere zu entrich⸗ ecende Steuer;

qpen che!

unter Nr. 19. Verordnung, die Verwaltung der indirekten Abqaben

und Zölle berreffend:

658 unter Nr. 20. Gesetz wegen der zu erhebenden Nachsteuer; unter Nr. 21. Patent, das mit dem Herzoagthum Braunschweig ab⸗ geschlossene Steuer⸗ und Zoll⸗Kartel, und den Vertrag über die Ausführung der Steuer⸗ und Zoll⸗Vereinigung in den beiderseiti⸗ gen Kommunion⸗Besitzungen betreffend.

Baden. Die wichtige Großherzogliche Verordnung vom 10ten d. M., welche eine provisorische Gränz⸗Zoll⸗Erhebung nach neuen Ta⸗ rifsätzen anordnet, so wie die deshalb, und mit Vorlegung des am 12ten d. M. zu Berlin geschlossenen Zoll⸗Vereinigungs ⸗Vertrags, am I8ten d. M. in die Ständische Deputirten⸗Kammer gebrachte landes⸗ herrliche Eröffnung sind bereits in Nr. 145 der Staats⸗Zeitung mitge⸗ theilt, und daselbst nachzusehen.

Hamburg. Unterm ten d. M. hat der Senat über Ort und Art und Weise der an den Hamburger Elb⸗Ufern sür Ballastgewin⸗ nung ꝛc. zu gestattenden Sandbaggerungen in 6 §s eine durch die dor⸗ tigen öffentlichen Blatter (namentlich B. H. Z. Nr. 7103) zur Kennt⸗ niß des Publikums gebrachte polizeiliche Verordnung erlassen.

Spanien. Durch Dekret der Königin⸗Regentin, auf empfangene Reciprocitätszusage der Königlich Griechischen Regierung, ist den nach Häfen Spaniens kommenden Griechischen Schiffen daselbst die Abgaben⸗ Gleichheit mit denjenigen Schissen zugestanden worden, welche in einem mit Spanien verbündeten Staate zu Hause gehören.

Portugal. In der Deputirten⸗Kammer wurde kürzlich ein Ge⸗ setzs⸗Entwurf eingebracht, wonach Chinesische und Indische Güter zum Verbrauch in Portugal nur zugelassen werden sollen, wenn sie in Por⸗ tugiesischen Schiffen unmittelbar aus den produzirenden Läandern kom⸗ men Ausnahmsweise sollen jeduch auch Produkte des Britischen Astens in Brittischen Schiffen zulässig seyn, wenn für Portusgal in jenen Brit⸗ tischen Besitzungen die Reciorvcitat zugestanden werden wird.

Wichtig für das Land, und in gewissen Maaßen auch für den aus⸗ wärtigen Handel, sind die kürzlich zu Lissabon publizirten Finanz⸗De⸗ krete über Ablösung der öprocentigen Staatsschuld, halb baar halb mittelst Konverston in Aprocentige Obligarionen: und über Einführung des Dezimalsystems im Münzwesen, wonach künstig die Goldmünzen zu 5000 und 2500 Reis, die Silbermünzen zu 1000, 500, 200 und und 100 Reis ausgeprägt werden sollen.

7

Sardinien. Ein unterm 7. April d. J. publizirtes Königliches Zoll⸗Dekret enthält, außer vielen Modificationen einzelner Sätze des Ta⸗ rifs vom 19. Februar 1830, folgende wesentliche Bestimmungen. Die besondere Begünstiguns der aus Sardinien nach Piemont unter Na⸗ tionalflaage direkt kommenden Waaren ist auf die Hälfte derjenigen vermindert worden, welche die Sardinische Flagge überhaupt bei der Einfuhr zu genießen hat, und sollen übrigens auch Citronen, Orangen ind Bergamotten nicht davon ausgeschlossen seyn. Rohe Häute, grün oder trocken, dürfen aus Nizza gusgesührt werden, gegen einen Ausgangszoll von 10 Ct ad val.; weiße Seide aus Novi desgl gegen 3 Lire pr. Kilogramm, jedoch nur über das Zollamt Turin und un⸗ ter bestimmten Formalitäten. Dieselbe Ausfuhr⸗Erlaubniß zum selbigen Zollsatze wird der Rohseidr von Savoyven und Genua ertheilt, aber nur über Chambery, Eluisero und Genuag. Die für ge⸗ wisse Baumwollenwaaren durch Artikel 3. des Gesetzes vom 30. April 1834 bestimmte Aussuhr⸗Prämie ist wieder aufgehoben: desgleichen die fur Biaecca und schwarze Bouteibzen nach den Gesetzen vom 19. Sept. und 4. Nov. 1814 bestandenen. Das der pusta tina nach Gesetz vom 21. Febr. 1826 beigelegte Zoll⸗Restitutions⸗Recht ist auf 3 Lire pro Centner herabgesetzt. Die Einfuhr von Havanna⸗Cigarren wird erlaubt gegen einen Einfuhrzell von 5 Cts. pro Stück, und 1000 Stück dürfen nicht über 5 Pfund wiegen; auch darf die Einfuhr nur in besonderen Kisten nicht unter 250 Stück, nur über die Zoll⸗Aemter Genua, Turin und Nizza, und erst auf vorgängig bei der betreffenden

Direction deshalb angebrachte Gesuch geschehen.

Griechenland. Einige unterm 15. April d. J. zu Athen pu⸗ blizirte, den Handel interesstrende Regierungs⸗Verordnungen, von denen die eine gegen Seeräuberei gerichtet ist, die andere aber den Freihafen von Hydra zum Gegenstande hat, wurden bereits in Nr. 153 der St.⸗ Ztg. ausführlicher mitgetheilt. H.

Berliner Börse. Den 11. Juni 1835.

Amtl. Fonds- und Geld-Coues-Zettel]l. (U'reausr. Caur.) Zf. IrieftlGeold.]

St.-Schuld-Sch. s4 s100 ¼ 100]1 [Oatpr. Pfandbr. V'r. Engl. Ubi. 30. 98 ½ 07 ¼ st’omm. do.

Prãm. Sch. d. Sech. 63 ½4 63 [Kur- u. Seum. do. 192 ½ Kurm. 051. m. I. C. 4 100¾ chlezisehe do. 1006 2 Neum. Int. Ich. do. 100 ½ Kkst. C. u. Z.-Sch. I Berl. Stadt-Obl. 1001½ d. K.- u. N. 1 Königsb. do. 1 EIbing. do. 99 ½ Gold al marco Danz. do. in Tb. 41 veue huk. Westpr. LPfandhbr. 101 [101 ½¼ FPriedrichsd'or.. Krosshrz. fros. do. 11 21 102 ¾ Misconta

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100 600 F'

„1“

veaa, A uswürtige Börvedn. Amsterdam, 6 Juni. EWIEö1“ Niederl. wirkl. Schuld 55 ½. 5 % do. 100 Kauz-Bill. 25 ½. 4 ½ 8 Amoct. 94 ½ 37 % 79 ½¼. Russz. 98 ½ 98 ⅛. Preuss. Präüm.-Scheine 111z. do. 48 Anl. —. Spau. 3 25 ½

Antwerpen. 5. Juni. 3 ½ —. Ziugl. 15 ½. Cortes 33 . Hlamburg, 9. Juni. Engl. Russ. 105. Hope in Cert. 98 ½ 125 ½. Poln. 136 ½. Dän. 74 ⁄. Port. 59 89 ¾. 33 Wien, 6. Juni. 5 9% Met. 10121¼ 4 ½ 97 ½.

60. 254

Koͤnigliche Schauspiele. Freitag, 12. Juni. Im Schauspielhause:

als Gastrolle. Frl. v. Hagn: Prinzessin Ebolt.)

Sonnabend, 13. Juni. Im Schauspielhause: Der Verraͤ⸗ Hierauf: Die Deutschen

zher, Lustspiel in 1 Akt, von Holbein.. Kleinstaͤdter, Lustspiel in 4 Abth., von Kotzebue.

4 Sonntag, 14. Juni. Im Opernhause: Die Kirmeß, komi sche Oper in 1 Akt, von E. Devrient. Musik von W. Taubert. in 2.

Hierauf:

Der reisende Student, musikalisches Quodlibet Abth. (Dlle. Gruͤnbaum: Hannchen.)

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5¾1 rE 2

150 Fl. 2 Mt. 102 ½⅔

Geuterr. 40 ⅛. Prenss. Peüm.-Scheine

Bank-Actien 1326,71,. Neue Anl. 585 ½¼.

Don Carlos, Insant von Spanien, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Hr. Karl Muͤller, vom Stadt⸗Theater zu Riga: Don Carlos,

u FFev e. n N Air s van

Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung. In Charlottenburg: Zum erstenmale wiederholt: Nichte Tante, Lustspiel in 1 Akt, von Goͤrner. Hierauf: Nummer;

Posse in 1 Akt, von C. Lebrun. Und: Die Verraͤtherin, 9.

iel in 1 Akt, von F. v. Holbein. 4 N. Dienstag, 16. Juni. 1en Opernhause: Othello, Oper 3 Abth. Musik von Rossini. (Dlle. Maschinka Schneider, Koͤnigl. Saͤchsischen Hof⸗Theater zu Dresden: Desdemona, Gastrolle.)

Koönigstaͤdtisches Theater.

Freitag, 12. Juni. Der Gloͤckner von Notre⸗Dame mantisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Roman des Vi Hugo frei bearbeitet von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Dienstag, 16. Juni. Die vor Paris, Oper in 2 Akten, aus dem Italiaͤnischen des e Romani uͤbersetzt von Albini. Musik von Mercadante. (½† Vial, vom Koͤnigl. Sardinischen Hof⸗Theater zu Turin: Phn als Gastrolle.) .7f

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen und imze. des ersten Ranges 1 Rthlr.

7 1 AEAA‧ BERmRmn

Neueste Nachrichten.

DParis, 5. Juni. Vorgestern gegen Abend wurde da

von Talleyrand von dem Koͤnige empfangen.

Gestern hat die Pairs⸗Kammer endlich den Prof Theilnehmer an der Publication des Schreibens an die Gesangenen zu Ende gebracht, nachdem sie sich eine voille e unausgesetzt mit demselben beschaͤftigt. Schon von 2 1. waren die oͤffentlichen Tribunen des neuen Sitzungs⸗ uͤberfuͤllt. Erst um 5 Uhr aber wurde die Sitzung eroͤffne das Urtheil verkuͤndigt. Nach dem Inhalte desselben werf Herausgeber der ehemaligen „Tribune“, Herr Bichat, Herausgeber des „Reformateur“, Herr Jauffrenou, monatlicher Haft und einer Geldhuße von 10,000 F. Herr Trélat, der gestaͤndlich die Publication des in nirten Schreibens angeordnet hatte, zu Zjaͤhriger Haft einer Geldbuße von 10,000 Fr. (dem Maximum der Stuu beiden Beziehungen), der Advokat Michel, der gestaͤndlich h Schreiben abgefaßt hatte, zu einmonatlicher Haft und einer” buße von 10,600 Fr., der Dr. Gervais zu einmonatlicher und einer Geldbuße von 2900 Fr., Herr Neynaud zu einm licher Haft und einer Geldbuße von 500 Fr., endlich die ih Bernard, von Thiais und Audry⸗de⸗Puyraveau zu einmonnmn

Haft und einer Geldbuße von 200 Fr. kondemnirt. In à

auf Herrn Audry⸗de⸗Puyraveau wird zugleich verfuͤgt, da Straf⸗Urtheil erst nach dem Schlusse der gegenwaͤrtigen em zur Ausfuͤhrung kommen soll. G In der heutigen Sitzung der Pairs⸗Kammer berichm Baron von Varante uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Amerikanischen Schuldforderung und stimmte fuͤr die Am desselben sammt dem von der Deputirten⸗Kammer gemt Zusatze, wonach die wirkliche Zahlung erst erfolgen soll, na die Nord⸗Amerikanische Regierung zufriedenstellende Erkläru uͤber die Botschaft des Praͤsidenten vom 2. Dezember v. geben hat. Nachdem die Berathung uͤber diesen Gegent auf den naͤchsten Donnerstag (14ten) angesetzt worden, bist tigte die Versammlung sich mit dem Rechnungs⸗Abschluß von Die Deputirten⸗Kammer beendigte heute die Dietuf uͤber das Budget des Finanz⸗Ministeriums, und ging sodann zut Budget der Justiz und des Kultus uͤber. In dersehen Sitz verlas auch der Praͤsident ein Schretben der Midame Ls welche die Vermittelung Kammer fuͤr ihren Gatten, ehemaligen Redacteur der „Tribune“, in Anspruch numnt, nachdem er zu Zjaͤhriger Haft und einer Geldbuße von 10,000 verurtheilt worden, heute Morgen aus dem Gefangnisee Pélagie nach Clatrvaux gebracht worden ist. Nach ecner jie lebhaften Debatte beschloß die Kammer, dieses Schreiben in Minister des Innern zu verweisen. Das heutige Journal des Debats enthäͤtt eirn sh kel, worin es die Lage des Melbourneschen Kavbineis ich em glaͤnzendsten Lichte darstellt und demselben, seines unsche Ganges wegen, keine lange Dauer verspricht. In einigen Tagen wird hier eine neue Broschuͤre s her von Lamennais uͤber die Pairs⸗Kammer erscheinen. 8. Aus St. Jean de Luz wird vom 31. Mai geschie „General Zumalacarreguy hat an der Spitze von 14 Däuxlh Villafranca mit großem Ungestuͤme angegreffen. Der Angef drei Tage und drei Naͤchte gewaͤhrt. Nach der Aussage Landmannes soll aber der Karlistische Chef mit einem Vn von 600 Mann zuruͤckgeschlagen worden seyn.“ 1 Man schreibt aus Bayonne unterm 1. Juni: / halten so eben die traurige Rachricht, daß die Division de nerals Oraa gestern eine Niederlage erlitten hat, die es i zalich macht, noch laͤnger das Feld zu behaupten. Soheh moͤglich macht, noch laͤnger das Feld zu behauz 1h mehreren Tagen wurde sie von den Karlisten hart gedräͤng daß man glaubte, sie wuͤrde auf Franzoͤsisches Gebtet übn muͤssen; indessen zog der General es vor, sich aus I. zuruͤckzuziehen. Zu diesem Behufe brach er vorgeftent Estevan auf; er wußte nicht, daß er von Sagastibelza 66 wurde; kaum hatte er daher 2 Lieues zuruückgelegt, ans sten⸗Bataillone uͤber ihn herfielen, und 600 weann nothi Waffen zu strecken; unter diesen befinden sich 49 Oan Obersten. Der Rest der Kolonne zerstreute sich und leicht Pampelona erreicht. Indessen sind 2000. Sewen Haͤnde der Karlisten gefallen und das ganze Bastan⸗des ihnen nunmehr offen, da die schwache Garnison von U. sich unmoͤglich noch lange wird halten koͤnnen.² 1 Fast in allen noͤrdlichen Provinzen Spaniens sine h municationen durch die Truppen des Don Carlos 8 Nach einem Schreiben von der Spanischen Eratee h Mai im „Indicateur de Bordeaux“ vom 2ten d. wäten und Urdach von den ö der Koͤnigin geraͤumt i ach Pampelona abmarschirt sind. hach, Hat Reachrichten. aus Madrid vom 31.

Man hat hier 1 v g sie sind aber ohne Bedeutung. Das Geruͤcht, als seyen 1 8

Hoz. Lee

cht bestaͤtigt. Gleichwohl war der Cours der Spanische fekten an der heutigen Boͤrse sehr gedruͤckt.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compl. 10 107. 50. 3 proc. pr. compt. 79. 35. fin cour. Neap. pr. compt. 95. 40. sin cour. 95. 60.

5 282 Jyyoe 262 27. Cortes 35 à 35 21, 39 ¼ à 38 ½. 3Zproc. 26 ¾ à 27. Cortes 35 à 3

üͤdlichen Provinzen Spaniens Unruhen ausgebrochen, 1 7. 25. 10 79. 50. öprot, Ausg. I Fe n “*“

Zum erstenmale: Die Normayh

pen werden.

hr bevor, als die, n werden mußten. keschaͤfte nach Kraͤften;

18 zu Liebe verletzt werden, daß die berwollkommensten Freiheit ugelegenheit bei rachtet ktat erheben,

btaaten die oft elche, ungeachtet

er Notariats⸗Kandidat Georg Aldenhoven ist zum btar im Friedensgerichts⸗Bezirk Treis, Landgerichts⸗Bezirks blenz, mit Anweisung seines Wohnortes in Carden, ernannt. Dem Fortepiano⸗Fabrikanten J. ein Patent

wegen einer durch Zeichnung und Modell nachgewiese⸗ nen und fuͤr neu und eigenthuͤmlich erachteten Zusam⸗ mensetzung einer mechanischen Vorrichtung zum Bewe⸗

gen und Fangen der Haͤmmer fuͤr Fortepianos, die Dauer von Acht Jahren, vom 9. Juni 1835 an gerech⸗

und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

C. Becker zu Boppard

Angekommen: Der Fuͤrst Leo Radziwill, und Der Fuͤrst Peter Soltikoff, uͤber Luͤbeck von St. Pe⸗ zburg.

IIb1 St. Petersburg, 3. Juni. Aus einem statistischen Be⸗

hte uͤber Moskau ergiebt sich, daß die dortige Einwohnerzahl

Jahre 1834 sich auf 315,853 Personen beiderlei Geschlechts ief; darunter betrug die Zahl der Geistlichen mit Inbegriff

rbei den Kirchen angestellten Personen 5203, der Moͤnche und pnnen 606, d eilitairs 17,577, in Fabriken ang

des im Dienste stehenden llter Personen 1435, der

Auslaͤnder 3442, st 1

der

e hrleute 781, der Kronbauern 52,1

2l6.

Es heißt in einer Mittheilung der Nordischen Biene, ß der Monat April und der Anfang des Mai fuͤr das Ge⸗

aide im Durchschnitt ziemlich guͤnstig gewesen, und daß daher

der Gegend von Kursk, Tamboff, Kieff, Petersburg, Smo⸗ nok und Wladimir, so wie auch in Bessarabien das Winterkorn

ut steht, waͤhrend in Tschnernigoff noch am 2. Mai Schnee ge⸗ H-en und bis zum folgenden Tage liegen geblieben war. Was

an von der Heuaͤrndte zu hoffen hat, kann noch nicht entschie⸗ Die Einwohner von Simferopol aber haben ge— uͤndete Hoffnung auf eine gute diesjaͤhrige Aerndte.

Man meldet von der Graͤnzfestung Troizkossaffsk unterm

2. Maͤrz, daß man an diesem Tage, bei einer stillen und sehr harmen Witterung, Abends nach 9 Uhr am nordwestlichen Himmel

ziemlicher Hoͤhe einen schmalen, schlangenfoͤrmigen Feuerstrei⸗

n, gleich einem hellleuchtenden Blitze gewahrte. In einem Nu zerwandelte sich die Erscheinung in eine leuchtende Wolke, die it einer brennenden Garbe Aehnlichkeit hatte, und die sofort nit großer Geschwindigkeit in schiefer Richtung zur Erde herab⸗

fallen begann, sich aber in demselben Augenblicke in einen ge⸗

haltigen Feuerstrom umwandelte und so am ganzen naͤchtlichen Horizonte Tageslicht verbreitete.

Endlich theilte sich dieser tuetstrom in drei Theile und verschwand. Es folgte hierauf n dumpfer entfernter Donner, der sich, vermuthlich durch das cho der nahen Berge, noch zweimal, jedoch in schwaͤcherem

bende wiederholte, und der eine merkliche Lufterschuͤtterung her⸗ rörachte, so daß Fensterladen und Thuͤren erzitterten. Dieses lles war das Werk einiger

Sekunden.

1 Schaden scheint dieses haͤnomen nicht hervorgebracht zu haben.

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 5. Junit. (Nachtrag.)

in dieser Sitzung berichtete (wie bereits erwaͤhnt) der Baron on Barante uͤber den kanischen Schuld⸗ Forderung.

Gesetz⸗Entwurf wegen der Nord⸗Ame⸗ Schull. Am Schlusse seines Vortrages herte er sich also:

„Es bleidt mir noch uͤbrig, des Aufschubs zu erwaͤhnen, den

e legielativen Debatien uͤber den zur Ausfuͤhrung des Traktats forderlichen Kredit erlitten haben. Man haͤtte, nach unserer An⸗ cht, freilich besser n baͤtte, daß uͤrde, damit unser Votum wenigstens ngen wäͤre. * und unserer verfassungsmaͤßigen Garantieen gewesen. Die Ameri⸗

Seter batten keinen Grund, uͤber den eingeschlagenen Weg irgend ne Beschwerde zu erheben.

r gethan, wenn man bloß das Versprechen gege⸗ dieser Kredit von den Kammern verlangt werden us der Ratification vorausge⸗ Dies waͤre mehr in dem Interesse der Koͤniglichen

1 Nachdem der Traktat einmal unter⸗ net war, standen ihm keine andern Pruͤfungen und Verzoͤgerungen welche, als unumgaͤnglich noͤthig, vorhergese⸗ Unser Ministerium beschleunigte den Lauf der Fafte ne die Amerikaner aber konnten doch wohl einen Augenblick waͤhnen, daß die Regeln unserer Verfassung die Kammern nicht etwa in und Selbststaͤndigkeit berathschlagen Paris mußten wissen, daß diese uns von einer sehr ernsten Seite wüͤrde daß sich maͤchtige Vorurtheile gegen den 1ehg und daß ein Aufschub noͤthig seyn wuͤrde, Kammern Gelegenheit zu geben, die Frage reiflich zu er⸗

en. Ihre Agenten in

werden,

ügen, den Volksbegriffen aber Zeit zu lassen, sich zurecht zu fin⸗

1 war, knullirt ansehen koͤnne

zullirt anseh oͤnnen 29 fuͤr die üs 1 teine bessen fuͤr unsere Handels⸗Interessen zog man es daher vor,

W. und kanische Regierung die Zusicherung, daß der

ser 8 7 8 gierung zu zweifeln, waͤre eben so unpolitisch als ungerecht

Als darauf der verlangte Kredit das erste Mal verworfen

haͤtte die Regierung den Vertrag fuͤr gebrochen und hen n, jedoch nicht ohne die wesentlichsten Nach⸗ Nation. Im Interesse unserer National⸗ Wuͤrde und unterrichtete Legislatur zu appelliren. So erhielt die Traktat Gegen⸗

naͤchsten Session werden wuͤrde. An der Aufrichtigkeit

So standen die Sach i . zachen, als der Praͤsident der Vereinigten besprochene Botschaft an den Kongreß richtete,

ihres in verfassungsmaͤßiger Ruͤcksicht nur un⸗

1 und der Privat⸗Bauern

vollstaͤndigen Gepraͤges, unsere Regierung bewegen mußte, ihren Ge⸗ sandten zuruͤckzurufen und dem Gesandten der Vereinigten Staaten anzuzeigen, daß seine Paͤsse zur Abreise bereit laͤgen. Waͤhrend wir, jedem Groll entsagend, mit strenger Unparteilichkeit den Trak⸗ tat pruͤften, erhoben sich auch im Kongreß gegen den beleidigenden Charak⸗ ter der Botschaft des Praͤsidenten Stimmen im Sinne der alten Anhaͤng⸗ lichkeit und Hochachtung fuͤr Frankreich. Allein, darf uns dieses genuͤ⸗ gen, wenn wir die dem Briefwechsel des Amerikanischen Gesandten verlie⸗ hene Oeffentlichkeit zugleich mit in Anschlag bringen? Die Deputirten⸗ Kammer hat nicht also gedacht, und wir unsererseits beeilen uns, einem Beschlusse beizutreten, zu dem das Ministerium seine Bei⸗ stimmung gegeben hat, einem Beschlusse, den Sie, wenn Sie die Initiative gehabt, selbst gefaßt haͤtten. Welche Schritte aber die Regierung in Bezug auf die Ausfuͤhrung des beruͤhrten Artikels zu ergreifen fuͤr gut sinden moͤchte, daruͤber enthalten wir uns, eine Meinung auszusprechen. Etwas, das noch nicht beschlossen ist, bil⸗ ligen oder tadeln, Vorschriften und Winke geben, dies wuͤrde nur das Ministerium in Verlegenheit setzen und ihm einen Theil seiner Verantwortlichkeit entziehen. Wir erwarten mit Vertrauen die Ausgleichung einer Differenz, die nicht mehr lange dauern kann. Wenn erst Alles desinitiv geordnet und abgemacht und, nach zufriedenstellenden Erklaͤrungen, die Zahlung erfolgt seyn wird, dann erst wird man, ohne Furcht, nachtheilig einzugreifen, das Benehmen des Ministeriums mit Freiheit, ja mit Strenge beurtbei⸗ len und besprechen duͤrfen; bis dahin aber hat seine Verantwortlich⸗ keit noch nicht angefangen. Im Namen Ihrer Kommission also, meine Herren, schließe ich damit, Ihnen die Annahme des Gesetz⸗ Entwurfs zu provoniren.“

Am Schlusse dieser Sitzung genehmigte die Kammer noch die einzelnen Artikel des Rechnungs⸗Abschlusses von 1832. Ueber den ganzen Gesetz⸗Enrwurf konnte indessen nicht abgestimmt wer⸗ den, da die Versammlung nicht mehr vollzaͤhlig war.

In der Sitzung vom 6. Juni, in welcher der Vice⸗Praͤ⸗ sident, Graf Portalis, den Vorsitz fuͤhrte, erfolgte zunaͤchst die monatliche Erneuerung der Bureaus. Die Kammer ließ sich so⸗ dann 4 Commissions⸗Berichte uͤber die ihr zuletzt vorgelegten Ge⸗ setz⸗Entwuͤrfe abstatten. Jetzt bestieg der Minister des Innern die Rednerbuͤhne und legte der Versammlung den Gesetz⸗Ent⸗ wurf vor, wodurch ein Nachschuß von 500,000 Fr. zu der dies⸗ jaͤhrigen Unterstuͤtzung der politischen Fluͤchtlinge verlangt wird. Der Herzog v. Broglie brachte die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe zur Befriedigung der Glaͤubiger der ehemaligen Veteranen⸗Kasse und der Pensionairs der alten Civil⸗Liste ein. Hierauf erfolgte die Abstimmung uͤber den bereits Tags zuvor angenommenen Rech⸗ nungs⸗Abschluß von 1832, der mit 96 gegen 2 Stimmen durch⸗ ging. Die Sitzung wurde um 4 Uhr aufgehoben. Am naͤchsten Montag (8.) tritt die Kammer wieder als Gerichtshof zusammen.

Paris, 6. Juni. Vorgestern Abend hatte der Spanische Botschafter, Herzog von Frias, eine Audienz beim Koͤnige. Ge⸗ stern Vormittag arbeiteten Se. Maj. mit den Ministern der Justiz, des oͤffentlichen Unterrichts und des Handels, und bega⸗ ben sich darauf mit der Koͤnigin, mehreren Prinzen und Prin⸗ zessinnen, und dem Prinzen Leopold von Sicilien nach Chantilly.

Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer ist noch zu melden, daß am Schlusse derselben das Ministerium eine kleine Niederlage erlitt, wozu das Budget des Justiz⸗Mi⸗ nisteriums Anlaß gab. Der Großsiegelbewahrer hatte darauf angetragen, daß man das Gehalt der Raͤthe beim Cassa⸗ tionshofe wieder von 12,000 Fr. auf 15,000 Fr. erhoͤhe. Im Jahre 1831 war dieses Gehalt naͤmlich, um Ersparnisse zu be⸗ wirken, auf jene Summe herabgesetzt worden. Der Minister setzte nun auseinander, daß diese Ersparniß sehr uͤble Folgen gehabt habe, indem es jetzt sehr schwer halte, geeignete Justiz⸗ Beamten zu finden, welche Raͤthe bei Cassationshoͤfen werden wollten, da die Ersten Praͤsidenten der Koͤnigl. Gerichtshoͤfe mit 12,0009 Fr. in der Provinz besser leben koͤnnten als in Paris. Der Berichterstatter bestritt diese Ansicht, indem er darauf hin⸗

wies, daß die Ersten Praͤsidenten repraͤsentiren muͤßten, was die

Raͤthe beim Cassationshofe nicht brauchten. Als es zur Abstim⸗ mung kam, wurde der Antrag des Ministers verworfen, wo⸗ durch eine Ersparniß von 172,000 Fr. bewirkt wird. In derselben Sitzung trat bei den Berathungen uͤber das Buͤd⸗ get des Finanz⸗Ministeriums Herr Auguis mit dem Vor⸗ schlage hervor, die Lotterie, die mit dem I. Jan. 1836 gänzlich eingehen soll, provisorisch noch fortbestehen zu lassen, indem die Staats⸗Kasse den dadurch entstehenden Ausfall im naͤchsten Jahre schwer wuͤrde decken koͤnnen. Herr B. Délessert erwiederte darauf, daß die Lotterie schon mehr Uebel angerichtet habe, als die Pest. „Das ist wohl moͤglich“, rief eine Stimme, „aber die Pest bringt keine 15 Mill. ein!“ Herr Fould bemerkte, daß bei gaͤnzlicher Aufhebung der Lotterie zugleich ein Verbot des Spielens in fremden Lotterieen erlassen werden muͤßte, da sonst viel Geld außerhalb Landes gehen wuͤrde. Der Groß⸗ siegelbewahrer meinte, daß der 410te Artikel des Straf⸗ gesetzbuches hinreiche, um die Ankuͤndigung fremder Lotte— rieen zu verhindern. Als Herr Schauenburg ihm hierauf bemerklich machte, daß es fuͤr den fremden Lotterie⸗Col⸗ lecteur ein ganz einfaches Mittel gaͤbe, diese gesetzliche Bestim⸗ mung zu umgehen, wenn er naͤmlich Loose in Briefen an sol⸗ che Personen in Frankreich schicke, von denen er annehmen koͤnne, daß sie dieselben behalten wuͤrden, erwiederte Herr Per⸗ sil, daß dies kein Vergehen sey, und daß die Regierung es nicht hindern koͤnne. Der Antrag des Herrn Auguis hatte vor der Hand keine weitere Folge, wird aber wahrscheinlich bei dem Ein⸗ nahme⸗Budget wieder zur Sprache kommen. Die heutige Sitzung war ohne alles Interesse. Die Kammer beschaͤftigte sich mit dem Gesetz⸗Entwurfe wegen Anlegung einer Eisenbahn von Paris nach St. Germain, welches Unternehmen ein gewisser Pereire auf seine Kosten ausfuͤhren will, und wobei ihm von der Regierung drei Bedingungen gestellt werden, einmal, daß die Arbeiten spaͤtestens binnen Jahresfrist begaͤnnen, zweitens, daß das Unternehmen innerhalb 4 Jahren beendigt sen, und drittens, daß die Eisenbahn nach ihrer Vollendung stets in gutem Stande er⸗ halten werde. Dies ist der wesentliche Inhalt des Gesetzes, das nach einer wenig erheblichen Debatte mit 224 gegen 42 Stim⸗ men angenommen wurde. Mittlerweile war Herr Audry⸗de⸗

Puyraveau in den Saal getreten, und verlangte einen Urlaub, indem er versprach, daß er noch vor dem Schlusse der Session wieder in Paris seyn wuͤrde. Man lachte zwar uͤber dieses Ver⸗ sprechen, der Urlaub aber wurde bewilligt. Kurz vor dem Ab⸗ gange der Post wurden noch mehrere Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrt⸗ lichem Interesse mit 234 gegen 4 Stimmen angenommen. Mehrere hiesige Zeitungen geben die Stimmenzahl, mittelst welcher die Verbreiter des Schreibens an die April⸗Gefangenen in der geheimen Sitzung der Pairs⸗Kammer am Aten kondem⸗ nirt worden sind, in folgender Weise an: Herr Bichat mit 125 gegen 17, Herr Jauffrenou mit 124 gegen 14, Herr Trélat mit 127 gegen 11, Herr Michel mit 125 gegen 13, Herr Reynaud mit 77 gegen 63, Herr Gervais mit 88 gegen 48, Herr Ber⸗ nard mit 102 gegen 28, Herr von Thiais mit 106 gegen 25, und Herr Audry⸗de⸗Puyraveau mit 108 gegen 24 Stimmen. Folgendes ist der wesentliche Inhalt des gestrigen Artikels des Journal des Débats uͤber die Lage des Melbourneschen Ministeriums: „Alle Wahlen, die, der Englischen Verfassung ge⸗ maͤß, durch die Bildung des neuen Kabinets erforderlich gewor⸗ den waren, sind, mit wenigen Ausnahmen, zu Gunsten des Mi⸗ nisteriums ausgefallen. Hierin ist es viel glucklicher gewesen, als das ihm vorangegangene Ministerium bei gleichen Versuchen und Beduͤrfnissen. Gleichwohl scheint das Ministerium Mel⸗ bourne an seiner eigenen Existenz zu zweifeln; wenigstens nimmt es einen ungewissen und schwankenden Gang, als wenn es wie im Dunkeln gegen einen geheimen Feind kaͤmpfen muͤßte, als habe es mit Schwierigkeiten zu thun, die, weil sie in seinem ei⸗ genen Schoße verborgen liegen und sein eigenes Lebens⸗Prinzip angreifen, um desto schwerer zu uͤberwinden sind. Die in Eng⸗ land immer zunehmenden Geruͤchte von einer Aufloͤsung des Parlaments, die offen liegenden Verlegenheiten der Regierung, die Aeußerungen, noch weit mehr aber das Stillschweigen der Englischen Blaͤtter uͤber die unermeßlichen Fragen, welche Eng⸗ land jetzt bewegen und in Parteien spalten, alles dieses deutet auf jene Ansicht hin. Um uns kurz und offen zu erklaͤren: alle jene Schwierigkeiten, jene Hindernisse, jene versteckten Feinde, sie knuͤpfen sich an den Namen O Connell. Die innere Politik Englands hat sich der allergefaͤhrlichsten Probe ausgesetzt. Ueberall in Europa, wo wir Maͤnner von Einfluß an der Spitze der Geschaͤfte wahrnehmen, zeigt sich ein unverkennbarer Wechsel in den Ansichten, in den Bestrebungen einer fruͤheren Zeit. Um von England allein zu sprechen, so ist es genug, an die Emancipation der Katholi⸗ ken, an das von dem Herzoge von Wellington und Sir Robert Peel sowohl in den innern als den auswaͤrtigen Angelegenheiten angenommene neuere System zu erinnern. Wenn aber Maͤnner wie O Connell, wenn die ganze katholisch⸗Irlaͤndische Partei mit einemmale eine Aenderung in ihren Behauptungen, Forderungen und ihrem Benehmen zeigen, so scheint dies aus mehrfacher Hinsicht sehr bedenklich. Ein Englaͤnder, der sein Land liebt, der an der Verfassung, an der Einheit des Koͤnigreichs festhaͤlt, und der heute des Herrn O Connell’s gesammtes politisches Leben, seine oͤffentlich eingegangenen Verpflichtungen, alle seine Erklaͤrungen, ja auch nur das geringste Wort, das er gesprochen, den kleinsten Brief, den er geschrieben, und zwar nicht vor zehn Jahren, son⸗ dern gestern noch sich zuruͤckruft, muß in der Allianz des Ministeriums mit ihm und seiner Partei das groͤßte, gefaͤhrlichste Ungluͤck erblicken. In der That war dies der erste und allge⸗ meine Gegenstand der Fragen, der Beschwerden, der Untersuchun⸗ gen, von dem Tage der Bildung des neuen Ministeriums an, bis auf diese Stunde. Die Konservativen mußten wohl fragen, zu welchem Preise man denn die beleidigende Protection eines Menschen erkauft habe, den Lord Duncannon, sowohl diesen selbst, als die Lords Melbourne, John Russell, Grey, Brougham und Herrn Littleton aus vollen Haͤnden mit Beleidigungen und Verachtung uͤberschuͤttet hat. Welche von beiden Parteien, fragte man, hat ihre Ueberzeugung geaͤndert? Wie kommt es, daß Herr O Con nell, den die Whigs so lange als den gefaͤhrlichsten Feind des Staats bezeichnet haben, heuͤte hinter ihnen auf der Bank des Schatzmeister⸗Amts sitzt und mit seinen Stimmen bereit ist, sie zu unterstuͤtzen? Es ist wahr, Herr O Connell appellirt jetzt in seinen Reden an das Volk von Irland weniger an die Aufloͤsung der Union; er uͤberlaͤßt sich nicht mehr der ganzen Heftigkeit sei⸗ nes Hasses, er maͤßigt seine Sprache und zeigt sich nicht mehr als einen unversoͤhnlichen Feind. Aber wenn auch das Partei⸗ haupt, um das Ministerium nicht zu kompromittiren, sein Inneres verbirgt und schweigt, so finden seine Anhaͤnger und ihre oͤffentlichen Organe es nicht gelegen, die naͤmliche Zuruͤckhaltung zu beobachten. In seiner engen Verkettung mit den Irlaͤndischen Katholitken aͤu bert der Englische Radikalismus Wuͤnsche, oder vielmehr, er die tirt Maßregeln von erschreckendem Charakter fuͤr den gesunden Theil der Whigs, und ein großer Theil von ihnen hat sich be⸗ reits von der Masse losgesagt. Die Niederlage des Lord Russell in der Grafschaft Devonshire schreiben wir derselben Reactton zu Zetzt, nachdem die erste Hitze des Kampfes voruͤber ist, sehen sich die Whigs in einem Unterhause, wo unter 650 Aoge⸗. ordneten der Radikalismus und die Partei des O Conncl fast 2900 Glieder und die Konservativen 300 Glieder zaͤhlen So steht heute das Ministerium faktisch in eusner sotalen Abhaͤngigkeit von den Katholiken und Radztalen. Diese ihrerseits, in Bewußtseyn ihrer Macht und darauf pochend, er klaͤren (es ist der Ausdruck ihres zuverloͤssigsten Organs), daß die Maßregel der Appropriation ihnen nicht gefalle, Sie fehlen eine zwiefache Umgestaltung der Patrie, naͤmlich die Auf hebung der Bank der Bischoͤfe im Oberhause und eine ausge dehnte Pairs⸗Creation, damit das letzte Bollwerk das sich üüm hereinbrechenden Strome der Demokratie entgegenstemmte nie dergerissen werde; mit einem Worte, was sie fordern ist nicht eine Reform, sondern eine Revolution. Man wird uns vielleicht beschuldigen““, sagte neulich der Erami⸗ ner, „wir wollten nicht mehr am Vorhandenen festhal⸗ tend, Verbesserungen einfuͤhren, sondern niederreißen; es ist wahr; aber es ist die Schuld der Institutionen, nicht die unserige. In einer solchen Lage nun muß das Ministerium

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der in seinen vorjaͤhrigen Briefen an